Mit Genehmigung des Copyright-Inhabers John Zube ins Internet gebracht von Holger Hermann Haupt, homepage: http://www.hpo.net/users/hhhptdai/hp.htm "Konzept fuer Freiheit" (mit Zitaten aus Solnemans Manifest).
K.H.Z. SOLNEMAN
(Kurt H. Zube, 1905 - 1991)
Das Manifest der Freiheit und des Friedens
Der Gegenpol zum Kommunistischen Manifest
MACKAY-GESELLSCHAFT , Freiburg/Br.
(Hier mit einigen Anmerkungen von John Zube. Siehe unter J.Z.)
Die MACKAY - GESELLSCHAFT, undogmatisch, antiideologisch, möchte Basis einer Diskussion über alle Probleme der Gesellschaftsordnung sein.
Sie ist bemüht, ihre Argumentation nur auf beweisbare Tatsachen zu stützen.
An solchen wird sie einige, nebst allen Konsequenzen daraus, vorstellen, die zu einer ganz neuen Denkungsart führen, wie bereits Albert Einstein sie als unumgänglich notwendig erklärt hatte.
Interessenten wenden sich an das Sekretariat: Kurt Zube, Auwaldstr. 7, Freiburg/Br. (Jetzt liegt er anonym irgendwo in Freiburg begraben. - J.Z., 7.4.04.)
1977© MACKAY-GESELLSCHAFT, Freiburg/Br.
Neuland-Druck, Wetzlar/Lahn
ISBN
3-921388-12-0
(Uwe Timm, Utespero@aol.com mag hier ueber die jetzige Mackay Gesellschaft einschalten was er will. - J.Z.)
ZUR BEACHTUNG
"Wenn wir uns eine Stunde über ein wichtiges und interessantes Thema unterhalten wollen, müssen wir uns zuvor vier Stunden lang über die Begriffe einigen, die wir dabei verwenden, sonst reden wir aneinander vorbei" (Prof. Carl Ludwig Schleich).
Hier werden die folgenden Begriffe so gebraucht, wie sie nachstehend definiert sind.
FREIHEIT: ist kein subjektiver, sondern ein objektiv recht exakt bestimmbarer Begriff, wenn es um Freiheit in sozialer Beziehung geht.
Entweder ist meine Freiheit grösser als die eines anderen oder einer Gruppe, indem sie auf dessen oder deren Kosten geht, dann sind jene nicht frei; oder sie ist geringer als die eines anderen oder einer Gruppe, wobei dies auf meine Kosten geht, dann bin ich nicht frei.
In beiden Fällen besteht kein Zustand der Freiheit. Dieser kann also nichts anderes bedeuten als die gleiche Freiheit (nicht Gleichheit!) Aller, was im wesentlichen mit Herrschaftslosigkeit identisch ist.
HERRSCHAFT: ist ein Zustand
ungleicher Freiheit, wobei die Freiheit der einen grösser
ist als die der anderen, auf Kosten jener und gegen deren
Willen. Ein Zustand ungleicher Freiheit, der mit Zustimmung der
Benach-teiligten besteht, ist also keine Herrschaft.
GEWALT: ist die Anwendung physischen
oder psychischen Zwanges, wenn dieser in aggressiver Form, d.h.
unter Verletzung des gleichen Freiheitsspielraums anderer
erfolgt; Verteidigung gegen solche Aggression, auch mit
physischen Machtmitteln, sollte daher nicht als Gewalt bezeichnet
werden, wenn man Begriffsverwirrung vermeiden will.
METAPHYSIK: sind alle Vorstellungen
und Lehren, die über den Bereich der mit den Sinnen und der
Logik erfassbaren Erfahrungswirklichkeit hinausgehen und im
Gegensatz zu dieser nicht als falsch oder richtig nach-gewiesen
werden können. Dabei mag offenbleiben, ob jene Vorstellungen
oder Lehren, die von subjektiver Erlebniswirklichkeit, von übersinnlicher
(transzendenter) Wirklichkeit, sprechen, auch eine reale,
vielleicht sogar die eigentliche Wirklichkeit, oder leere
Gedankenspielereien darstellen. Was man nicht mit Massstäben
der Erfahrungswirklichkeit beweisen kann, von dem kann man ebenso
gut auch das Gegenteil behaupten.
IDEOLOGIEN: sind Aussagen, die - ähnlich den metaphysischen - durch ihre Art oder ihren Gegenstand sich der empirischen Bewahrheitung oder Widerlegung entziehen, indem sie zumindest über die Erfahrungswirk-lichkeit hinausgehende Elemente enthalten.
DEMOKRATIE: ist eine Ideologie,
welche die Interessen der Einzelnen den angeblichen einer
Mehrheit, der Abstraktion "Volk" oder "Staat"
unterordnet, ein Herrschaftssystem, das die Reprasentanten der
Gottheiten "Volk", "Staat",
"Menschheit" von den Einzelnen zwar wählen lässt,
sie von einer Bindung an ihren Auftrag jedoch ausdrücklich
befreit, und einen Zustand ungleicher Freiheit zur Voraussetzung
und zum Ziel hat.
ANARCHIE: ist ein Zustand
der Herrschaftslosigkeit. Da es einen solchen in konsequenter
Form noch niemals gegeben hat, ist die Behauptung, er sei mit
Unordnung oder gar Chaos identisch, keine Erfahrungs-tatsache,
sondern Polemik und Demagogie solcher, die Herrschaft als
notwendig propagieren.
ANARCHISMUS: ist ein durch willkürliche Umdeutungen verzerrter Begriff. Der wirkliche Anarchismus sieht in der Freiheit nicht die Tochter, sondern die Mutter der Ordnung, ist keine Ideologie, sondern geht von beweis-baren Tatsachen aus, die zu einer unausweichbaren Alternative führen.
(Kant: Anarchie ist Freiheit ohne Gewalt!)
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(Buchbeschreibung auf der Rückseite.
Mein Windows XP Programm streikt auch dagegen die vordere
Buchseite in weissen Buchsstaben auf schwarzem Hintergrund zu
produzieren, wie es in der gedruckten Originalausgabe geschah.
Ist auch Bill ein Gegner des Anarchismus? - J.Z., 7.4.04.):
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Nach einiger Klärung verwirrter
Begriffe und einer Attackierung gängiger, aber gefährlicher
Denk-schablonen, z.B. hinsichtlich des Staates, des Kommunismus,
der Demokratie, wobei überraschende Zahlen und Fakten
vorgelegt werden, folgen - innerhalb einer Fülle neuer
Gedankengänge - vier sen-sationelle (aber gründlich
durchdachte) Vorschläge, deren Realisierung jedermann in den
Grundlagen seiner Existenz berührt - und zwar höchst
positiv:
1. Gleichberechtigter Zugang zum
Naturgeschenk und Produktionsmittel Boden fuer jedermann und
Verteilung der
Grundrente an jedermann.
2. Tauschmittelfreiheit und
Billigst-Kredit in ihrer Bedeutung und ihren Konsequenzen.
3. Die Offenen Betriebsassoziationen (und
die Absurdität der Arbeitslosigkeit).
4. Die Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaften (für jedermann den Staat seiner Träume).
Vor allem aber wird hier geboten, was
schon Albert Einstein forderte, um einer Katastrophe zu entgehen:
eine neue Denkungsart.
Das Columbus-Ei einer neuen Basis der
Beziehungen von Mensch zu Mensch, eines neuen, sozialen
Massstabes, der von unbestreitbaren Tatsachen, statt von
Ideologien ausgeht und über den daher erstmalig auch eine
allgemeine Einigung möglich geworden ist.
Dies führt zur unausweichbaren
Alternative eines Sich-entscheiden-m ü s s e n s (und zwar
offen, ohne die bisher so beliebten Verhüllungen) entweder für
das Faustrecht und die aggressive Gewalt, oder aber fuer die
Herrschaftslosigkeit!
Die
MACKAY-GESELLSCHAFT, undogmatisch, anti-ideologisch, hat das in
allen wesentlichen Einzelheiten konkrete Programm einer
herschaftslosen Gesellschaft entwickelt, aber auch einen
realistischen Weg zu dieser aufgezeigt. Sie appelliert an A
l l e, durch Diskussion, Kritik, Ergänzungs- oder
Gegenvorschläge mitzuarbeiten, denn sie ist jederzeit
bereit, gegenüber begründeten Argumenten ihren eignen
Standpunkt zu revidieren!
_______________________________________________________________________________________
6
Inhalt
1. Entweder - oder!
.....................................................................
Seite 7
2. Wahn und Wirklichkeit .......................................................................
10
Die Herrschaft der Abstraktionen
und der fixen Ideen .......................
13
Der realistische Ausgangspunkt
.........................................................
41
Konfuzius gegen Konfusion ...............................................................
46
Die fixe Idee der Herrschaft
...............................................................
60
3. Ideologie und Wirklichkeit
des Staates ...............................................
67
Die Hauptfunktion des Staates:
Unterdrückung und Ausbeutung ..... 74
Der Staat als Fürsorger und
Beglücker ...............................................
92
Der Staat als Verbrecher
...................................................................
104
Der Staat - ein notwendiges Übel?
....................................................
107
4. Die Ideologie des Marxismus
und ihre Widersprüche zur Wirklichkeit
112
Widerlegte
Voraussagen und falsche Behauptungen ........................
113
Der Produktionsprozess,
realistisch gesehen - und wie Ausbeutung
vermieden
werden kann ....................................................................
145
Das Ende
einer Illusion .....................................................................
155
5. Die Ideologie der Demokratie
und ihre Widersprüche zur Wirklichkeit
163
Wie die Entscheidungen der
wirklichen Gesamtheit getroffen werden
können
...............................................................................................
191
Jedem den
Staat seiner Träume
..........................................................
196
6. Die neue Basis - erstmalig in der Menschheitsgeschichte
ein fester
Grund ................................................................................
205
Der
fundamentale Unterschied zwischen Sein und Sollen
................
209
Die Antwort
auf die Frage des Pilatus ..............................................
211
Die neue Fragestellung und die
unausweichbare Alternative ............
218
Zu viel
behauptet - zu viel verlangt? .................................................
227
7. Die Konsequenzen der gleichen
Freiheit Aller ..................................
237
Gleiche Freiheit Aller gegenüber
dem Boden ..................................
242
Gleiche Freiheit Aller beim
Austausch der Arbeitsprodukte ............
249
Die "hoheitlichen
Aufgaben" des Staates ........................................
253
Die Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaften .........................
255
Neuformulierung der Menschenrechte
............................................
260
Die Offenen Betriebsassoziationen
(OBA-Betriebe) ........................
266
8. Der wirkliche Anarchismus und
seine Ziele .....................................
273
Der Massstab fur echten
Anarchismus ............................................
275
Die einzigartige Besonderheit des
Anarchismus .............................
277
Der Ausgangs- und Mittelpunkt, um
den sich alles dreht ...............
280
Die Sozialordnung des Anarchismus
...............................................
289
Der Anarchismus - ein
sozialistisches System ...............................
294
"Anarchisten", die keine
Anarchisten sind .......................................
300
9. Der Weg zur Anarchie - zur
klassen- und herrschaftslosen Gesellschaft 308
Die Vorbereitung der Liquidation
des Staates ................................
316
Die Emanzipation vom Staat ..........................................................
322
10. Hiermit wenden sich die Anarchisten nun
an jedermann ................ 332
Liberale und Sozialreformer ...........................................................
335
Das Kommunistische Manifest .......................................................
337
Eine notwendige Abgrenzung ........................................................
344
11. Die unerlässliche Voraussetzung des Friedens .............................. 350
_________________________________________________________________________________________
7
"Ihr werdet die Wahrheit erkennen und
die Wahrheit wird Euch frei machen"
ENTWEDER
- ODER!
Die - friedliche und unblutige - Revolution
des XX. Jahrhunderts, die zu einer echten Weltrevolution führen
wird, unterscheidet sich von allen vorausgegangenen, die im
Grunde immer nur Revolten waren, durch ihren Radikalismus: sie
geht an die Wurzeln des Bestehenden.
Denn sie bringt nicht einzelne Freiheiten,
sondern die volle und ganze, die wirkliche Freiheit.
Sie ersetzt nicht eine bisherige Herrschaft
durch eine neue, sondern bringt die Herrschaftslosigkeit für
alle und jeden. Sie befreit nicht nur abstrakte Gruppen oder
Klassen, sondern ausnahmslos alle konkreten Einzelnen.
Sie geht dabei von keiner ideologischen, sondern von einer
logisch unerschütterlichen Basis aus.
Sie unterscheidet sich also in
Ausgangspunkt, Weg und Ziel von allem Bisherigen und gibt auch
auf die alte Pilatus-Frage "Was ist Wahrheit?" eine
überraschend einfache Antwort.
Sie stellt nur unbestreitbare Tatsachen
fest, die für viele Abschied von unhaltbaren Vorstellungen
und bisher gewohnten Denkbahnen bedeuten. Diese Tatsachen vermögen
aber allen das zu geben, was ihnen bisher am meisten
fehlte, ohne dass dieser Mangel immer klar bewusst war. Denn als
Schlussfolgerung aus diesen Tat-sachen wird eine unausweichbare
Alternative aufgezeigt: die Alternative zwischen aggressiver
Gewalt und Verständigung - auf der einzigen Basis, die als
dauerhafte möglich ist!
Zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte
wird eine Grundlage geboten, auf der die verschiedenen
Weltanschauungsrichtungen, Religionen, Moralsysteme und
Ideologien sich treffen und einigen nicht nur können,
sondern müssen. Denn wer kann es wagen, sich offen
als Anhanger des Faustrechts und der aggressiven Gewalt zu erklären
- ?
8
Auf dieser neuen, unerschütterlichen
Basis, von einem ebenso überraschenden wie überzeugenden
Gesichts-punkt aus, folgt dann jene Schilderung eines nicht
herrschafts-, weil klassenlosen, sondern klassen-, weil
herrschaftslosen Gesellschaftszustandes, die Marx und seine
Nachfolger zu geben, oder auch nur selber konsequent zu
durchdenken, versäumt hatten.
Da zur treffenden Bezeichnung dieses
Zustandes der Herrschaftslosigkeit das ihm sinngemäß
entsprechende griechische Wort ANARCHIE gewählt wurde,
sollte man zunächst einmal alle Vorstellungen ausschalten,
die sich in der Regel mit diesem Begriff verbinden. Denn er
hat weder mit Chaos noch mit Gewalt, und schon gar nicht mit
Terrorismus, etwas zu tun. Was bisher als
"anarchistisch" und als "Anarchie"galt und
gilt, ist - mit nur verhältnismäßig geringen
Ausnahmen - ein Zerrbild des wirklichen Anarchismus und
ungefähr das Gegenteil von ihm. Man könnte sogar
seine hier entwickelten Konsequenzen als das darstellen, was mit
echter Demokra-tie eigentlich gemeint ist (was freilich
mit der Realität der Demokratie ganz und gar nicht
zusammenstimmt)!
Ein kluger Franzose hat einmal gesagt: es
wird in Zukunft nur noch zwei Gruppen von Menschen geben -
solche, die von eigener Arbeit, und solche, die von der
Arbeit anderer leben wollen. Zutreffender und umfas-sender noch könnte
man sagen: die Trennlinie wird zwischen denen zu ziehen
sein, welche gewaltsam die eigene Freiheitssphäre auf
Kosten der Freiheit anderer zu erweitern oder aber einen Zustand,
der ein solches Ungleichgewicht der Freiheit bereits sichert, zu
erhalten wünschen, und anderseits jenen, welche die
gleiche Freiheit Aller anstreben, also auch selbst
kein Mehr an Freiheit für sich, das auf Kosten der Freiheit
anderer geht, fordern.
Ein Zustand der gleichen Freiheit Aller (in dem Z.B.Arbeitslosigkeit ebenso absurd wie unmöglich ist) bedarf keiner Diktatur, sondern verträgt sich mit einer solchen ganz und gar nicht. Die herrschaftslose Gesellschaft, die diesem Zustand entspricht, ist auch kein erst in ferner Zukunft anzustrebendes Ziel. Ihre Grundlagen können hier und heute, also sofort (und zwar mit Nutzen für Alle), gelegt werden und mit allen Konsequenzen kann sie in durchaus absehbarer Zeit Wirklichkeit sein.
9
Einstein hatte darauf hingewiesen, daß
hinter dem technischen Fortschritt das Denken der Menschen
in anderen Bereichen, zumal den sozialen, zurückgeblieben
sei. Er hatte als für unsere Gegenwart Notwendigstes eine
neue Denkungsart gefordert. Hier ist sie. -
Sie bietet neben der optimalen Lösung für
alle sozialen Beziehungen insbesondere aber auch die unabdingbare
Voraussetzung für den Frieden!
Und sie fordert eine klare Entscheidung. -
_________________________________________________________________________________________
10
WAHN
UND WIRKLICHKEIT
"Der Mensch wird frei geboren und
überall ist er in Banden. Mancher
hält sich für den Herrn seiner Mit-
menschen und ist trotzdem mehr
Sklave als sie. Wie hat sich diese
Umwandlung zugetragen? Ich weiß
es nicht. Was kann ihr Rechtmäßig-
keit verleihen? Diese Frage glaube
ich beantworten zu können."
Hölderlin
Die bisherige Geschichte der menschlichen
Gesellschaft ist in erster Linie die Geschichte eines mehr
instink-tiven als bewußten Kampfes um Befreiung aus
Fesseln, die mehr gedanklicher als materieller Art sind,
insbe-sondere eines Kampfes gegen religiöse und ideologische
Herrschaftssysteme. Dabei spielen die sogenannten
Produktionsverhältnisse eine zwar wesentliche, jedoch nicht
die Hauptrolle, da die Produktionsverhältnisse durch die
Herrschaftsverhältnisse und diese durch gedankliche
Vorstellungen bedingt sind, wobei letztere und die
materiellen Verhältnisse sich gegenseitig beeinflussen.
Sie ist die traurige Geschichte
jahrtausendelanger Irrungen, einer "selbstverschuldeten Unmündigkeit"
(Kant) unter dem Joch eigener und fremder Denkformen. Deren
Inhalt wechselte zuweilen - das Joch aber blieb. Denn selbst
die Fortgeschrittensten vermochten sich nur schwer oder gar
nicht aus dem Bannkreis fixer Ideen, starr und unbeweglich
gewordener Gedankenformen, herauszuarbeiten. Diese wurzelten in
jener fernen Vorzeit, als erste Gedankenlichter neben die bis
dahin noch ausschließlich das Verhalten steuernden
Instinkte der ersten menschenähnlichen Wesen traten.
Es gibt die sehr plausible Theorie Oscar Kiss Maerths ("Der Anfang war das Ende", Düsseldorf 1971), wonach das durch Kannibalismus verursachte übermäßige Gehirnwachstum zu
11
gehirnlichen Mängeln und Defekten geführt
hat, die sich in mangelhafter Logik, in
Zwangsvorstellungen, Ur-teilsunsicherheit und Denkscheu
äußern. Man mag diese Theorie einer
"Ursünde" annehmen oder ablehnen - die Tatsache,
daß der Mensch mehr Trieb- und Gefühls- als Vernunftwesen
ist, kann kaum bestritten werden. Als Kant sich gegen die
weitverbreitete Denkscheu wandte - "Habe den Mut, dich
deines eigenen Verstandes zu bedienen!" - , ging er noch von
der Annahme aus, daß der Mensch von der Natur mit der Fähigkeit
begabt ist, vollkommen ohne Widersprüche, zusammenhängend
und genau zu denken; und es geschähe nur aus Nach-lässigkeit,
Faulheit oder Gemeinheit, wenn wir es unterließen, unsere
"absolute" Denkfähigkeit stets vollständig
auszunutzen. Daß dem nicht so ist und warum, hat
bereits Gustaf F. Steffen ("Die Irrwege sozialer
Erkenntnis", Jena 1913) nachgewiesen. Er sagt,
daß der Mensch, insbesondere der primitive Mensch, sich
über seine so-zialen Verhältnisse eine Unmasse
Vorstellungen macht, die der Wirklichkeit keineswegs entsprechen,
also abergläubisch sind. Es gibt ferner eine Masse nicht nur
religiös, sondern auch wissenschaftlich sanktionierter
abergläubischer Vorstellungen. Es gibt neben solchem
Aberglauben insbesondere noch das Vorurteil. Den Vor-urteilen
unterliegen oft hochintelligente Menschen.
"Die Art und Weise, wie der
Vorurteilsvolle eine Sache auffaßt, ist in allem
Wesentlichen bereits bestimmt, ehe er überhaupt von der
Sache hat Kenntnis erhalten können. Seine persönlichen
Erfahrungen von der Sache spielen dabei nur insofern eine
Rolle, als sie geeignet sind, ihn in seiner im voraus gegebenen
Tendenz, die Sa-che zu beurteilen, noch zu bestärken.
Die entgegengesetzten Erfahrungen dagegen behandelt er wie
Luft. Hier liegt kein Verlangen vor, mit dem Glauben etwas
Neues zu umfassen, sondern gerade im Gegenteil ein Ver-langen,
trotz der Wirklichkeit und trotz der Logik das weiter zu
glauben, was man nun einmal zu glauben angefangen hat.
"Der Vorurteilsvolle haßt
'Renegaten' - wenn sie nicht vom 'falschen' Glauben zum 'rechten'
abfallen - denn Abtrünnigen fehlt es ja an
Charakterfestigkeit, da sie nicht der Vernunft und allen
Sinnen Trotz bieten, um an dem ' Rechten', das ihnen die Eltern,
die Obrigkeit, die Lehrer und die Klas-
12
senbrüder beigebracht haben,
festzuhalten. Der Abergläubische wird leicht zum
Fanatiker gegen diejenigen, welche die Wirklichkeit zu gründlich
auffassen, um da Herrlichkeiten und Entsetzlichkeiten zu
erblicken, wo er sie sieht - denn solchen Menschen muß es,
seiner Meinung nach, an dem Heiligsten im Menschen fehlen:
an dem Glaubenstriebe und dem Triebe, anzubeten oder zu verehren
und sich unterzuordnen.
"Seine eigene materielle und kulturelle
Lage und die seiner Mitmenschen beurteilt der sozial
Voreingenommene nicht nach dem wirklichkeitsgetreuen,
inhaltsreichen Resultate gewissenhafter Untersuchungen,
sondern nach einem schematischen Zerrbild der
Gesellschaftsverhältnisse, einem Bilde, von welchem er
selber kaum weiß, wie es in ihm entstanden ist, das er aber
als eines seiner heiligsten, unantastbarsten Güter gegen
Kritik vertei-digt.
"Alle gewissenhaften Forschungen über
das menschliche Beobachtungsvermögen, wie es sich im täglichen
Gesellschaftsleben offenbart, zeigen, daß jene Fähigkeit
auch dann in hohem Grade mangelhaft ist, wenn sie nicht durch
sozialen Aberglauben und soziale Vorurteile beeinflußt
wird. In der letzten Zeit ist dies bewiesen worden und zwar
namentlich durch Untersuchungen von wissenschaftlichen Juristen
über die Aussagen hoch-ebildeter, in exakten
Beobachtungen geübter Personen über unerwartete
Begebenheiten, die sich vor ihren Au-gen zugetragen hatten und
durch Anordnungen des Experimentators in ihrem wirklichen
Verlaufe vollständig zu kontrollieren waren. Diese
Zeugenaussagen sind regelmäßig untereinander ebenso
widersprechend, wie in den meisten Fällen völlig
mißweisend gewesen, wenn sie mit der Wirklichkeit
verglichen wurden."
Steffen sagt - und begründet dies sehr
sorgfältig -, daß wir in der Regel verkehrt denken
oder daß wir gar nicht bis zum "eigentlichen"
Denken kommen, obwohl wir uns bemühen zu denken, und
obwohl wir zu denken glau-ben.
Wir sind zugleich geborene Nichtlogiker und geborene Logiker. Unser Denken hat in der Wirklichkeit kein unveränderlich bestimmtes oder reguliertes Denkvermögen. Das einzige völlig allgemeine Denkgesetz ist das Entwicklungsgesetz des Denkens - der Erfahrung gemäß anscheinend ein Gesetz zunehmender Fehlerlosigkeit im Denken, aber im übrigen ein noch wenig erforschtes Gesetz. Eine Auswirkung ist, daß - gewissermaßen
13
wie Pfade im Urwald - durch Pionier-Denker
jeweils neue Denkbahnen entstehen, denen dann die anderen folgen
können. Wobei jedoch eine verhängnisvolle Neigung
besteht, an diesen Denkbahnen haften zu bleiben, was zu den
fixen Ideen, den starr gewordenen Gedankenbahnen führt.
Manches Ungewohnte der folgenden Darstellung dürfte leichter
verständlich und gründlicher nutzbar werden, wenn der
Leser neben den beiden vorerwähnten Büchern von Maerth
und Steffen auch noch "Die Schule des Denkens" von
Professor James Harvey Robinson (Berlin 1949) zur Kenntnis
nehmen würde.
Für die ersten Menschenwesen, die nur
winzigste Spuren unseres also auch heute in aller Regel
immer noch höchst unvollkommenen logischen Denk- und
kritischen Urteilsvermögens besaßen, gab es
insbesondere keinen Unterschied zwischen dem, was an
Vorstellungen in ihren Köpfen auftauchte, und dem, was sie
mit ihren Hän-den greifen konnten. Das eine schien
ihnen ebenso wirklich wie das andere.
Die
Herrschaft der Abstraktionen und der fixen Ideen
Jenen ersten Menschenwesen kam natürlich
bald ihre eigene Schwäche und Unterlegenheit gegenüber
den Naturkräften zum Bewußtsein. Da diese ihnen zunächst
völlig unbegreiflich und unerklärbar erschienen, während
sie die Wirkungen eigener Handlungen zu erkennen vermochten, lag
es für sie nahe, hinter dem Naturgeschehen bewußte
Handlungen unsichtbarer Wesen, von Geistern und Göttern,
zu vermuten. Deren bloße Vorstellung verwuchs für
sie ganz unmerklich mit dem, was sie mittels ihrer Sinne als
greifbar wirklich erfuhren; erst recht natürlich, da sie ja
den vermeintlichen Zusammenhang zwischen jenen unsichtbaren
Wesen und den Naturerscheinungen, wie auch ihrem eigenen
Schicksal, als Wirkung deutlich vor Augen zu haben glaubten. Bestärkt
in diesem Glauben wurden sie dann durch die Medizinmänner,
Zauberer und Priester, die auf Grund überlegener Denk- und
Phantasiekraft, auch anderer überlegener Fähigkeiten,
Autorität gewannen, mittels der sie die Stammesreligionen
schufen und die Gläubigen zu lenken wußten.
14
Dies durchaus nicht nur - wenn auch häufig
- im Sinne eines frommen oder unfrommen Betrugs. Denn die Gläubigen,
denen eigene Denktätigkeit eine Last ist, die sie scheuen,
verlangten und verlangen auch heute noch Führung durch solche,
die ihnen jene Last abnehmen und durch überlegenes Auftreten
imponieren. Anderseits handelten die meisten Religionsschöpfer
und -deuter durchaus guten Glaubens, indem sie sich berufen und
erleuchtet fühlten. Schließlich ist die Grenze
zwischen einer "Offenbarung" und einem zündenden
Einfall, der neue Horizonte öffnet, auch fließend.
Oscar Kiss Maerth erklärt im übrigen die großen
Religionsstifter und Philosophen als solche, die auf Grund
intuitiver Fähigkeiten und eines Restes ursprünglicher
übersinnlicher (jedenfalls im Verhältnis zu den
heutigen Menschensinnen, die weit hinter den Instinkten
freilebender Tiere zurückstehen) Hellsicht - wenn auch nicht
ungetrübt durch Zeitbedingtheiten - in bester Absicht nützliche
"Wahrheiten" verkündeten, deren Symbolcharakter
meist mißverstanden oder mißdeutet wurde.
Als Resultat dieser Entwicklung wurde
bereits von frühester Kindheit an den Einzelnen die Überzeugung
ein-geimpft, daß unsichtbare Wesenheiten und ihre
selbsternannten Interpreten zu verehren und zu fürchten
seien. Die allgemein verbreitete Überzeugung verstärkte
noch das Gefühl von Wahrheit und Wirklichkeit des
Ge-glaubten, indem sie es als selbstverständlich
erscheinen und kaum noch Zweifel daran aufkommen ließ. Dies
umso mehr, als vereinzelte Zweifler sich der Mißbilligung
und Ablehnung durch die breite Masse und die Maß-gebenden,
wenn nicht gar der Verfolgung und Bestrafung wegen Mißachtung
der Religion und der Gottheit ausgesetzt sahen.
Das änderte sich nicht, sondern verschärfte
sich noch, als an die Stelle der animistischen und
fetischistischen Glaubensformen die großen
Weltreligionen traten, von denen Christentum und Islam sich
mit Feuer und Schwert ausbreiteten, während Taoismus,
Hinduismus, Buddhismus , Shintoismus durch ihre passive Haltung
indirekt die sie in ihr jeweiliges System einbeziehenden
Herrschaftsformen förderten. Auch der schwindende Einfluß
der Religionen seit dem Zeitalter der Aufklärung änderte
nichts an dem überragenden Einfluß von
Glaubensvorstellungen auf das praktische Leben. Denn die Rolle
der Religionen wurde nun zunehmend von den Ideolo-
15
gien übernommen, die mit ihren
Propheten und Priestern, ihren Höllen und Paradiesen, vor
allem aber ihren Inquisitoren und Strafrichtern, gegen die Ungläubigen
und Zweifler agierten und mit allen Mitteln der
Massen-psychologie, sowie mit massivem äußeren Druck
sich Gehorsam zu verschaffen wußten.
Dabei spielte die deutsche Philosophie,
deren starken Einfluß auf sich auch Marx und Engels ausdrücklich
betonten, eine erhebliche Rolle. Denn mit Ausnahme Stirners
ging sie, im Gegensatz zur französischen und englischen
der gleichen Zeit, nicht von den Realitäten des praktischen
Lebens und den konkreten Menschen aus, sondern von
Abstraktionen und den Anschauungen von den Dingen, von
Vorstellungen also, von bloßen Gedanken. Sie war
theologisch und metaphysisch gerichtet, ob sie nun theistisch
oder pantheistisch dachte, und charakteristisch war ihre
Besessenheit vom Glauben an eine "Aufgabe" des Einzelnen,
von seiner "Bestim-mung" zum Dienst an etwas "Höherem".
Während einerseits der Glaube an einen
persönlichen Gott zunehmend schwand, wenngleich
er in Millionen noch lebendig ist, blieben ursprünglich
religiös begründete Gebote als nunmehr "moralische"
oder "ethische" weiter in Kraft, ohne
daß man sich der Herkunft dieser Gebote bewußt war.
Zugleich nahmen neue Götter mit neuen Geboten die Stelle des
oder der bisherigen ein. Die Philosophie, die Soziologie und
sogar die moderne Theologie haben die Vorstellung von
"Gott" zunehmend entpersönlicht und in die
ziemlich nebelhafte einer Abstraktion der "Liebe" oder
eines unpersönlichen Weltgesetzes, was wiederum eine
"Aufgabe" stelle oder ein "Entwicklungsziel"
setze, umfunktioniert; wobei natürlich die
selbsternannten Propheten und Interpreten dieses neuen Gottes die
konkreten Gebote und Verbote setzen und mit mehr oder weniger
Zwang den Einzelnen zur Erfüllung seiner "Aufgabe"
oder "Bestimmung" anhalten.
Solche "Aufgabenstellung" erfolgte in verstärktem Maße durch die Ideologien; z.B.durch die national-sozialis-tische, welche Volk und Rasse zu Höchstwerten erklärte, denen der Einzelne sich bedingungslos zu opfern habe, wobei notabene selbsternannte Funktionäre es waren, welche die "wahren Interessen" des Volkes und der Rasse verkündeten; oder auch durch die marxistische Ideologie, welche in allem Geschehen nur ökonomisch bedingte und durch ein unaufhaltsames Entwicklungsgesetz gesteuerte Klassen-
16
kämpfe sah, deren schließliches
Resultat die Befreiung des seinem "Wesen" und seiner
"Aufgabe" entfrem-deten Menschen sein sollte.
"Aufgabenstellung" also allenthalben und ausnahmslos
bei Religionen wie Ideolo-gien, wobei nur der Nachdruck unterschiedlich
war und ist, mit dem der Einzelne zur Erfüllung seiner
angeb-lichen "Aufgabe" gedrängt und gezwungen
wurde und wird.
Was ist nun eine Ideologie? - Dazu hat
der Soziologe Theodor Geiger wertvolle Klarstellungen geschaffen,
von denen hier nur deren Kern wiedergegeben werden kann, während
zu näherer Erläuterung, auch hinsichtlich etwaiger
Einwände, auf Geigers "Ideologie und
Wahrheit" (Wien-Stuttgart 1953) verwiesen werden muß.
Geiger grenzt solche Aussagen, deren Inhalt als richtig oder falsch nachgewiesen - verifiziert oder falsifiziert - werden kann, von jenen ab, bei denen dies nicht der Fall ist. Er sagt:
"Hiermit ist ein Verfahren der Nachprüfung
gemeint, vor dessen Ergebnis jedermann sich beugen muß.
Dieser Fall liegt vor, wenn die Aussage nichts anderes ist als
die Verarbeitung von Beobachtung nach den Regeln der Logik.
Man kann sich da auf Sinnes Wahrnehmungen berufen. Man kann
nachprüfen, ob das Wahrnehmungs-material vollständig
oder lückenhaft ist. Ob die Beobachtungstechnik zuverlässig
oder trügerisch ist. Ob die Schlußfolgerungen
logisch zu verantworten sind oder nicht. Ob z.B. der
Aussage-Inhalt die im Aussage-Mate-rial liegenden Schlußmöglichkeiten
überanstrengt habe, d.h.ob aus den gesicherten Beobachtungen
zu weitge-hende Folgerungen gezogen wurden. Die Richtigkeit oder
Unrichtigkeit solcher Aussagen kann demonstriert werden. Das
klassische Beispiel dafür ist das Experiment. Solche
Aussagen können nur über Gegenstände ge-macht werden,
die mit unseren Sinnen - unmittelbar oder mittelbar -
wahrgenommen werden können, und über solche Gegenstände
nur insoweit, als ihre - unmittelbar oder mittelbar - mit den
Sinnen wahrzunehmende Ei-genschaften in Frage stehen. Der
Inbegriff dieser Gegenstände sei 'die Erkenntnis Wirklichkeit'
genannt. Sie fällt mit dem in Raum und Zeit Gegebenen
zusammen, denn nur dies ist sinnlich wahrnehmbar."
Demgegenüber stehen die Verfechter einer anderen Vorstellung von "Wirklichkeit", z.B. solche, die den Ideen Wirklich-
17
keit zuschreiben oder die von einer
subjektiven Erlebniswirklichkeit, von übersinnlicher
(transzendenter) Wirk-lichkeit usw. sprechen und aus dieser von
ihnen behaupteten "eigentlichen Wirklichkeit"
Folgerungen und For-derungen ableiten. Ihnen hält Geiger mit
Recht entgegen:
"Daß ihr diese
Vorstellungsinhalte (Auch-)Wirklichkeiten nennt, daß ihr
die Möglichkeit von Wahrheitsaus-sagen über sie behauptet,
hat mit unserer Frage nichts zu tun. Auch ihr müßt
einräumen, daß die angebliche Wirklichkeit von
Ideen, Erlebnisinhalten, Übersinnlichkeiten und
dergleichen anderer Art ist als die Wirklich-keit der
sinnlich-wahrnehmbaren, räum-zeitlichen Gegenstandswelt. Ihr
möget sogar jenen außer-sinnlichen Gehalten einen
höheren Wirklichkeitsrang zusprechen als unserer sinnlichen
Wirklichkeitswelt. Darüber wer-den wir nicht mit euch
streiten. Aber ihr seid mit uns darüber einig, daß
Gott in einem anderen Sinne 'wirklich ist' als die sichtbaren, hörbaren,
ertastbaren Erscheinungen. Daß die subjektive
Erlebnis-Wirklichkeit etwas anderes ist als die objektive
Wirklichkeit äußerer Dinge. Und endlich, daß die
über solche Inhalte auszusagen-den 'Wahrheiten' in einem
anderen Sinne 'wahr' sind als die Feststellungen von
sinnlich Wahrgenommenem und die logisch daraus gezogenen,
demonstrierbaren Schlußfolgerungen. Selbst die Theologen
haben das heute eingesehen.
"Die Aussagen über das eine und
das andere werden in völlig verschiedener Weise
gewonnen und sind von entsprechend verschiedener Geltung.
Man kann das, worauf es hier ankommt, in folgender Weise
ausdrücken. Aussagen über die theoretische Erkenntniswirklichkeit
können durch Augenschein und Logik so belegt oder
widerlegt werden, daß ein Ausweichen unmöglich ist.
Aussagen über andere 'Wirklichkeiten' entziehen sich solchem
Prüfungsverfahren. Man kann das Gegenteil behaupten. Dann
steht eben Satz gegen Satz."
Für eine Ideologie, d.h. eine ideologische Aussage, ist nun kennzeichnend, daß sie sich gar nicht auf ein Er-kenntniswirkliches bezieht oder beschränkt, sondern wirklichkeitsfremde Elemente enthält. Sie behauptet Dinge, von denen sie weiß oder wissen muß, daß ein Beweis dafür oder dagegen unmöglich ist. Die ideologi -sehe Aussage ist kraft ihrer Art und ihres Gegenstandes der empirischen Bewahrheitung oder Widerlegung unzugänglich. Genau dasselbe, wie für ideologische, gilt natürlich auch für religiöse Aussagen und Forderungen.
18
Da es bisher keine allein auf Maßstäbe der Erkenntniswirklichkeit, wie Geiger sie erläutert hat, gegründete Regeln für die Beziehungen von Mensch zu Mensch gibt, sondern diese Beziehungen sich bisher ausschließ-lich auf religiöse oder ideologische Glaubensmeinungen stützen, können wir eine erste wichtige Teil-Feststel-lung treffen:
Die außerordentlich große
Verschiedenheit und Gegensätzlichkeit der einzelnen
religiösen und ideologischen Behauptungen und Forderungen
beweist, daß zumindest der größte Teil von ihnen
keinen Wirklichkeitsgehalt haben kann; sondern daß es
sich dabei um rein gedankliche Vorstellungs- und Wunschbilder
handelt, die kei-nerlei vernünftige Begründung der
daraufhin erhobenen Forderungen gestatten. Sogar
unter der Annahme, daß der kleine Rest der religiösen
und ideologischen Forderungen und Vorstellungen einen
Wirklichkeitsgehalt über das in der Erkenntnis Wirklichkeit
Erfaßbare hinaus haben könne, gilt doch auch
hierfür: es gibt keinen objek-tiven Maßstab (wie im
Bereich der Erkenntniswirklichkeit), um die so behauptete
(Auch-)Wirklichkeit von reinen Phantasiegebilden zu unterscheiden.
Die Praxis des täglichen Lebens, und
zwar in ihren einschneidendsten Auswirkungen auf das Tun und
Lassen von jedermann, wird also beherrscht von bloßen -
unbewiesenen und unbeweisbaren - Behauptungen und
Glaubensmeinungen, insbesondere auch Forderungen, über die
eine Einigung von vornherein unmöglich ist, weil es da
keinen objektiven Maßstab für richtig oder falsch
gibt.
Während bisher nicht einmal der Versuch gemacht wurde, die.Beziehungen von Mensch zu Mensch nach Maßstäben zu regeln, die einzig dem Bereich der Erfahrungswirklichkeit entnommen werden und daher all-gemein anerkannt werden müssen, wobei sie trotzdem Raum für religiöse und ideologische Vorstellungen - in den notwendigen Toleranzgrenzen - lassen können.
Es geht also auch heute noch nicht viel anders zu als in den Anfängen des menschlichen Denk- und Urteils-vermögens, indem keine deutliche Unterscheidung zwischen Wirklichem und bloß Gedachtem, zwischen Beweisbarem und Unbeweisbarem stattfindet. Zahlreiche Vorstellungen und Begriffe - ähnlich den Dämonen und Naturgeistern der Frühgeschichte - schwirren umher, die infolge der Gewohnheit für durchaus real und allgemeingültig ge-
19
halten werden, während bei näherem Zusehen ihr religiöser oder ideologischer Charakter deutlich wird. Es ist für manche geradezu ein Schock und alle religiös oder ideologisch motivierten Vorurteile lehnen sich dagegen auf, wenn sie die nüchtern-sachliche Feststellung Geigers zur Kenntnis nehmen müssen:
"die Aussage betrifft etwas, worüber
in alle Ewigkeit, d.h. grundsätzlich, keine empirisch
entweder belegbare oder widerlegbare Behauptung aufgestellt
werden kann, weil der Aussagegegenstand selbst außerhalb
der Er-kenntniswirklichkeit liegt (sie transzendiert), oder
weil über einen Wirklichkeitsgegenstand etwas ausgesagt
wird, das nicht zu den ihn als ein Wirkliches bestimmenden
Eigenschaften gehört. Als Beispiele führe ich hier zwei
Sätze an: 'Die soziale Gerechtigkeit gebietet Schaffung
gleicher Ausbildungsmöglichkeiten für alle Be-gabten'. Im
Bereich der Erkenntnis Wirklichkeit gibt es keinen Gegenstand
'soziale Gerechtigkeit'. - 'Das Symbol des Kreuzes ist heilig'.
Im Bereich der Erkenntniswirklichkeit gibt es keine 'heilig'
genannte Eigen-schaft und daher keinen Gegenstand, der diese
Eigenschaft haben kann".
Wohlgemerkt: hier soll keineswegs die
Unwirklichkeit alles dessen, was über den Bereich der
Erkenntnis Wirk-lichkeit hinausgeht, behauptet werden.
Jedoch muß jeder, der ehrlich um Verständigung mit
seinen Mitmen-schen bemüht ist, zunächst Selbstkritik
üben lernen und sich darüber klar werden, was
von seinen Überzeu-gungen und Ansprüchen beweisbare
Tatsache oder bloße Annahme und Glaubensmeinung ist; sowie
auch, welche Vorstellungen und Begriffe nur auf subjektiven
eigenen Annahmen und Wertungen beruhen, im Gegensatz zu den
als objektiv nachweisbaren und allgemeingültigen.
Wenn auf der einen Seite die "soziale
Marktwirtschaft" als Ausdruck der "sozialen
Gerechtigkeit" gepriesen wird und auf der anderen Seite,
ebenfalls unter Berufung auf die "soziale Gerechtigkeit",
eben diese Markt-wirtschaft als Ausbeutung und Unterdrückung
verdammt wird, macht dies wohl deutlich genug, daß es
keinen objektiven Maßstab für "soziale
Gerechtigkeit" gibt, und daß die Verwendung religiöser
wie ideologischer Begriffe in der Argumentation gegenüber
Andersdenkenden niemals zu überzeugen vermag.
Man muß sich endlich darüber klar werden, daß bei allen ideologischen - ebenso wie bei allen religiösen - Überzeugungen es
20
sich nicht um objektiv beweisbares Wissen,
sondern stets nur um subjektive Glaubensmeinungen handelt; der
Festigkeitsgrad dieser Überzeugungen bleibt ganz ohne
Eindruck auf diejenigen, die sie nicht teilen, und die anders
gerichtete oder entgegengesetzte religiöse oder ideologische
Überzeugungen haben.
Demgegenüber gibt es nur zwei Möglichkeiten:
entweder sucht man die eigene Überzeugung, ohne Rücksicht
auf die der anderen, mit Gewalt durchzusetzen, soweit man
dazu imstande ist; oder aber man sucht sich mit den
Andersdenkenden auf einen modus vivendi zu verständigen.
Erste Voraussetzung dabei ist, beiderseits
darauf zu verzichten, religiös oder ideologisch begründete
Forderun-gen und entsprechend gefärbte Begriffe zu
verwenden, insbesondere solche, denen - wie z.B. bei dem der
"so-zialen Gerechtigkeit" - total verschiedene und gar
gegensätzliche Inhalte unterstellt werden.
Diese Voraussetzung ist nicht leicht zu erfüllen.
Denn während bei den religiösen Vorstellungen zumindest
die Gebildeten sich in der Regel deren Glaubenscharakters bewußt
sind, ist dies bei den ideologischen Vorstel-lungen nicht der
Fall. Diese werden auch heute noch bei Gebildeten wie
Ungebildeten für reale Wirklichkeit gehalten, nicht anders
als die beweisbaren Tatsachen der Erfahrungswirklichkeit.
Sie werden dabei mit einer Inbrunst und einem Fanatismus
verteidigt und durchzusetzen versucht, wie es ihn heute bei
religiösen Vor-stellungen nur noch verhältnismäßig
selten gibt.
Einer der wichtigsten ideologischen Begriffe
ist der des "Volkes" und die damit verbundene
Vorstellung, dies sei etwas "Höheres" als der
Einzelne, der daher seine Interessen denen des "Volkes"
unterzuordnen und dem "Volk" zu dienen habe. Dies ist
zugleich ein Beispiel für die Personifizierung von Abstraktionen
und für die Unterschiebung ganz verschiedener Inhalte unter
denselben Begriff.
Hierbei ist zunächst zu unterscheiden
der Begriff "Volk" als Bezeichnung der Gesamtheit
aller Einzelnen, die jeweils in ihrer Summe das betreffende Volk
ausmachen (dies ist durchaus ein Seinsbegriff aus dem Bereich der
Erkenntniswirklichkeit), von jenem in die Vergangenheit hinein
und in die Zukunft hinausgreifenden abstrakten Begriff des
"Volkes", das angeblich Forderun-
21
gen stellt. Der erste Begriff ist noch nicht
ideologisch, soweit er sich auf die Tatsachenfeststellung
beschränkt, daß dieser oder jener dem betreffenden
Volk angehöre, wenn daraus keine Wertung oder Forderung
abgeleitet wird. Das "Volk" wird jedoch zur Ideologie,
wenn ein konkreter Einzelner oder eine Gruppe von solchen
sich zu Sachwaltern angeblicher Interessen des
"Volkes" aufwirft und entsprechende Forderungen
auf Unterordnung an andere Einzelne oder Gruppen stellt. Dabei
wird uns einzureden versucht, dies "Volk" sei ein
selbständiges Lebewesen mit eigenem Willen und von grundsätzlich
"höherer" Qualität als die Summe seiner
einzelnen An-gehörigen, die ihm gegenüber
"Pflichten" hätten. Während dies nach den Maßstäben
der Erkenntniswirklichkeit eine rein gedankliche
Vorstellung, ein Phantasiegebilde in den Köpfen derer
ist, die bloß glauben, dieses Pro-dukt nicht einmal
ihres Denkens, sondern lediglich Glaubens sei mehr als
Einbildung.
Dies geht so weit, daß Hitler sagte:
"Du bist nichts. Dein Volk ist alles" und die Einzelnen
auch entsprechend als "Menschenmaterial" für seine
Vorstellung vom Volk als eines Menschenopfer fordernden Götzen
behan-delte. Aber vor wie nach ihm waren und sind es unzählige,
die in mehr oder minder krasser Form dieselbe Vor-stellung hegten
und sowohl sich selber wie andere ihr unterwarfen und
unterwerfen. Die Begriffe "Volk" oder auch
"Vaterland" oder "Nation" haben als
Ideologien immer mehr sich entfaltet, je intensiver sie durch die
allgemeine Schulpflicht und die allgemeine Wehrpflicht
systematisch propagiert wurden.
Ursprünglich war das Zusammengehörigkeitsgefühl
in Stämmen und Völkern noch rein instinkthaft und frei
von gedanklichen Motivierungen; es basierte auf der
Vertrautheit des Zusammenlebens und der Gewohnheiten, sowie
auf dem Schutzbedürfnis, solange die Angehörigen
fremder Stämme und Völker vorwiegend als Feinde in
Erscheinung traten, oder jedenfalls als mögliche Feinde,
deren Herrschaft man fürchtete; während die
Herr-schafts-Verhältnisse im eigenen Volk durch Sitte und
Gewohnheit verschleiert waren. Jeder fühlte natürlich
sein Eigeninteresse, wie das der ganzen Gruppe gefördert,
wenn jemand anderer sich im Kampf für den be-treffenden
Stamm oder das betreffende Volk auszeichnete und dementsprechend
Lob und Ansehen erntete. So wuchs das Gefühl - und wurde
durch das Verhalten der Umwelt bestätigt - , daß Opfer
22
für die Gemeinschaft etwas Lobenswertes
seien, was sie unter gewissen Umständen und in gewissen
Grenzen ja auch sind; vorausgesetzt, daß der Betreffende
sie selbst und freiwillig bringt und nicht etwa sie, unter Druck
und Zwang, von anderen fordert. Das Gefühl der Solidarität
wird immer gestärkt, wenn äußere Gefahren
ir-gendwelcher Art drohen. Von diesem rein instinkthaften Gefühl,
das noch nichts mit Ideologie zu tun hat, ist es aber nicht weit
zu der Vorstellung - wohlgemerkt: Vorstellung! - , daß
die Gesamtheit eines Volkes etwas Bedeutsameres und "Höheres"
sei als der Einzelne, was dann immer öfter auch
ausgesprochen und schließlich systematisch gelehrt wurde.
Ist "die Eselheit" etwas "Höheres"
als der einzelne Esel? - Allerdings ist eine Mehrzahl von
Eseln zweifellos wertvoller als ein einzelner - aber für
wen? - Für ihren Besitzer! Demgemäß
pflegten und propagierten die Führer und Herrscher jedes
Volkes den Gedanken des Zusammenhalts und der Unterordnung, der
ja zugleich immer ein Gedanke der Unterordnung unter ihre Führung
und Herrschaft war. Die Priester stärkten diesen Glauben,
auch im eigenen Interesse, umso mehr, als die Angehörigen
fremder Völker in der Regel auch Gläu-bige anderer
Religionen waren.
Die Ideologie von "Volk", "Vaterland", "Nation" wurde so zu einer Ersatz-Religion, die bald in allen Völkern stärker als die eigentliche Religion wurde und jedenfalls zu mehr und größeren Opfern begeisterte als jene. Dazu kam der noch heute anhaltende Fanatismus der Anhänger dieser Ersatzreligion, die jeden Andersden-kenden für moralisch minderwertig, wenn nicht als "Verräter" für todeswürdig halten. Selbst ein Macchiavelli, der die Geschäftsgeheimnisse der Herrschenden recht gründlich durchschaut und enthüllt hatte, war von der Idee der nationalen Einigung Italiens so besessen, daß er seinen "Principe" vor allem in der Absicht schrieb, dem Mann, den er für diese Einigung am geeignetsten hielt, die richtigen Tips zu geben, nämlich mit Hinterlist und Mord dabei nicht zimperlich zu sein. Das war durchaus logisch im Rahmen jener altrömischen "Tugend", welche die Vaterlandsliebe und die im Dienst des Vaterlandes gebrachten Opfer - sowohl eigene wie die Opfe-rung anderer - am höchsten wertete. Noch heute meldet sich ja nur zaghaft die Überlegung Lichtenbergs:
"Ich möchte gern wissen, für wen in Wirklichkeit
die Taten getan werden, von denen man öffentlich
behauptet, sie würden für das Vaterland getan".
23
Weil im Gegensatz zu unsichtbaren Göttern
das "Volk", das "Vaterland", die
"Nation" für eine unbezweifelbare Realität
gehalten wird (und dies als nicht-ideologischer Begriff ja auch
ist), kommt nur wenigen die Erkenntnis: die ideologische
Erweiterung dieses Begriffs, die ihm ein Eigenleben mit
Eigenwillen unterstellt, ist .eine Ver-fälschung;
denn was als angeblicher Wille oder Interesse des
"Volkes" propagiert wird, ist immer nur eine
Ab-straktion, hinter der sich jeweils der Wille oder das
Interesse eines Einzelnen oder einer Gruppe verbirgt. Wer
daran glaubt, läßt sich von einer fix gewordenen Idee
beherrschen. Jedes Abstraktum überhaupt
ist ein Schirm, hinter stets ein Konkretum hockt, das seinen
Willen und sein Interesse dem Abstrak-tum unterschiebt, um
damit Eindruck auf Urteils- und Kritikunfähige zu machen.
Dies wird deutlich, wenn davon die Rede ist,
daß die Interessen Einzelner - oder auch von Gruppen -
dem "Ge-samtinteresse" untergeordnet werden müssen.
Denn das Volk ist eben die Gesamtheit aller Angehörigen
des betreffenden Volkes; wenn die Interessen eines Teils
denen eines anderen Teils untergeordnet werden, sind dies daher
Opfer, die nicht der Gesamtheit dienen, sondern jenem
anderen Teil, sei dieser eine Minorität oder Majorität.
Woher weiß man auch, daß es "gut" und "richtig" ist, wenn solche Opferung stattfindet? Das wird ja nur von denen behauptet, welche die "wahren" Interessen des "Volkes" zu kennen behaupten, und die dabei ganz of-fensichtlich nicht die Interessen der Gesamtheit aller Volksangehörigen vertreten, zumindest jener nicht, denen sie das Opfer zumuten oder auferlegen. Während das (nicht-ideologische) konkrete Volk so viele verschiedene Stimmen, Willensbestrebungen und Interessen hat wie seine einzelnen Angehörigen, hat das (ideologische) "Volk" als Abstraktum ja keine eigene Stimme, keinen eigenen Willen, den es selber äußern kann (den "demo-kratischen Willen" der Mehrheit werden wir noch genauer untersuchen); sondern für das Abstraktum "Volk" sprechen und handeln immer nur Einzelne oder Gruppen von solchen, die sich die Legitimation dazu selber geben, oder auch von anderen geben lassen, die ihrerseits großzügig Vollmachten erteilen, welche nicht nur für sie selbst, sondern für - sogar widerstrebende - unbeteiligte Dritte gelten sollen! Insbesondere fehlt jeder Nach-weis dafür, daß das "Volk"
24
das "Vaterland", die
"Nation" ein nicht nur subjektiver, sondern
objektiver Höchstwert ist und daß jeder Ein-zelne
diesen Wert zu respektieren und ihm zu dienen habe, ähnlich
wie einem religiösen Gebot.
Bei den Religionen ist von vornherein klar,
daß es sich nicht um Wissen, sondern um Glauben handelt; daß
das Behauptete also nicht bewiesen werden kann, denn was man weiß
und beweisen kann, braucht nicht geglaubt zu werden. Der
philosophisch Geschulte weiß, daß und warum
über alles Metaphysische, d.h. über die
Er-fahrungswirklichkeit hinausgehende, nichts so gewußt und
bewiesen werden kann, wie die Erfahrungstatsa-chen in jener. Wer
sich daher auf religiöse Lehren und Offenbarungen anderer
verläßt, muß sich darüber klar sein, daß
diese in der Regel ebensowenig wissen können wie er selber.
Was das subjektive Erlebnis einer Of-fenbarung betrifft, läßt
sich dies anderen nur durch unbeweisbare Behauptungen übermitteln;
es gibt vor allem keinen Maßstab dafür, ob die
betreffende Offenbarung tatsächlich die einer metaphysischen
Wirklichkeit, oder aber nur Einbildung, Halluzination,
Selbstsuggestion war.
Bei den Religionen kann immerhin noch prinzipiell zugestanden werden, daß es über die Erfahrungswirklich-keit hinaus eine umfassendere Wirklichkeit geben kann, die unseren begrenzten Sinnen und unserem durch unauflösbare Widersprüche (Antinomien) begrenzten Verstande unzugänglich sein mag; grundsätzlich könnte sogar zugestanden werden, daß diese andere Wirklichkeit durch Meditation, gegebenenfalls auch tatsächlich durch Offenbarung oder Intuition subjektiv und individuell erfaßbar sein mag. Dies ändert nichts daran, daß die Ergebnisse eines solchen Zugangs zu dieser anderen Wirklichkeit nicht als "echt" oder "richtig" beweisbar sind. Man kann ebenso gut das Gegenteil behaupten. Bei Ideologien, z.B. der des "Volkes", des "Vaterlandes", der "Nation" aber wäre es absurd, von einer Offenbarung sprechen zu wollen, durch die der Betreffende von der objektiven Höherwertigkeit dessen, was er sich unter diesen Begriffen vorstellt, überzeugt sei, so sehr auch nach seiner subjektiven Oberzeugung diese Begriffe für ihn einen subjektiven Wert darstellen mögen. Objektiv gesehen jedenfalls, sind Volk, Vaterland und Nation ebensowenig höhere Wesenheiten gegenüber dem Einzelnen, wie dieser eine höhere Wesenheit gegenüber jenen Begriffen ist. Dies ist das simple Ergebnis der Logik. Psychologisch aber ist
25
leicht erklärbar, warum diese
ideologisch verfälschten Begriffe bei allen Demagogen
so beliebt sind: weil sie - an einen durch Gewohnheit
geheiligten Urinstinkt appellierend - so sehr dem Unterwürfigkeits-
und Vereh-rungstrieb der breiten Masse entgegenkommen;
insbesondere, weil sie bisher noch stets ihre Zugkraft als
Schlagworte erwiesen haben, um die große Mehrheit den
Zielen und Interessen der Herrscher folgen zu lassen, die teils
bewußt diese Schlagworte für eigene Interessen mißbrauchten,
teils selber ihnen erlagen und gutgläu-big sich ihnen
unterwarfen.
Der Begriff der "Pflicht", ebenso
wie sein Korrelat, der des "Rechts", sind ebenfalls
ideologisch und beide tau-chen häufig in Verbindung mit den
vorerwähnten des "Volkes", des "Vaterlands",
der "Nation" auf, aber durchaus auch in
anderen Zusammenhängen. Immer jedoch, wenn eine solche
"Pflicht" postuliert wird, ist da-bei inbegriffen,
daß es sich um ein "höheres" Gebot handelt,
dem zu folgen der Betreffende eben "verpflichtet" sei.
Dabei müssen zunächst deutlich
unterschieden werden: die vorerwähnten - angeblich
"vorgegebenen" - "Rech-te" und "Pflichten"
einerseits, von jenen Rechten und Pflichten, die sich aus Verträgen
ergeben, anderseits. Letztere sind nicht ideologisch
und können daher - durch Zeugen oder durch Dokumente - als
bestehend oder nicht bestehend bewiesen werden. Während die
ideologischen "Rechte" und "Pflichten" nur
genau so behauptet werden wie die religiösen und sich jeder
Beweisführung für ihre tatsächliche Existenz
entziehen.
Unklares, verschwommenes Denken und vor allem die allgemeine Gewohnheit bewirkt aber, daß an jene an-geblichen "Rechte" und "Pflichten" wie an Realitäten geglaubt wird und sie überhaupt nicht in Zweifel gezogen werden. Zumeist steht hinter ihnen ja auch reale Macht und zwingt die Widerstrebenden zur Anerkennung oder zumindest zur Unterdrückung ihrer Kritik und ihres Widerspruchs. So sind zwar die gesetzlich festgelegten "Rechte" oder "Pflichten", die sich häufig auf angeblich "vorgegebene" und jedenfalls nicht auf vertraglich frei vereinbarte stützen, eine Realität, aber nur eine Realität der überlegenen Macht; sie sind es nicht ihrer eigent-lichen Begründung nach, es sei denn, daß die "Begründung"offen mit der stärkeren Gewalt erfolgt. Es führt daher zu einer gefährlichen Begriffsverwirrung, wenn
26
man die echten, d.h. die frei
vereinbarten Rechte und Pflichten nicht deutlich unterscheidet
von den angeblich "vorgegebenen" grundsätzlich
unbeweisbaren "Rechten" und :Pflichten", die sich
nur auf Behauptungen stütz-en, einerseits, sowie von
den gesetzlich festgelegten "Rechten" und
"Pflichten" anderseits, die im Grunde von einer überlegenen
Gewalt diktiert werden, sei es die einer offenen Diktatur oder
die einer Mehrheit. Die letz-teren werden noch in einem eigenen
Kapitel behandelt.
Die ideologischen "Rechte" und
"Pflichten" sind bei näherem, kritischem Zusehen
nichts anderes als Wünsche des Betreffenden, daß,
was er als sein "Recht" ansieht, von den anderen
als solches auch anerkannt werden, d.h. zu echtem Vertragsrecht
werden soll; ebenso ist es mit den "Pflichten", die er
anderen auferlegen möchte. Beide Wünsche können
nur so weit Realität gewinnen, als hinter ihnen die Macht,
sie durchzusetzen, steht. Fehlt es an dieser Macht, so sind und
bleiben sie reine Wünsche und gedankliche-Spekulationen und
der Betreffende hat nur den schwachen Trost, daß er
"eigentlich" doch "im Recht" sei;
Einbildung kann ja mitunter glücklich machen. Sie macht
aber meist unglücklich, wenn jemand sich selber unter das
Joch vermeintlicher "Pflichten" beugt, oder angebliche
"Rechte" anderer anerkennt, nicht weil er aus freien Stücken
zustimmen will, sondern weil er sich unter dem Druck eines
"moralischen" Muß, eben einer "höheren"
Verpflichtung, fühlt, die ihm le-diglich durch seine
Umwelt suggeriert wurde.
Angebliche "Rechte" und "Pflichten" schwirren ja nur so umher, die bloße Phantasiegebilde sind und ihre einzige Stütze darin finden, daß sie durch Gesetz oder Diktat,, also durch überlegene Macht, oder durch bloße Gewöhnung festgelegt und bereits in frühester Kindheit von Eltern, Umwelt, Schule als selbstverständlich eingeprägt werden; wobei jede Abweichung in der Regel auf empörte Reaktion der Umwelt stößt, so daß die Gewohnheit schließlich das entsprechende Verhalten prägt und es gar-nicht mehr zu einer Auflehnung kommen läßt.
_________________________________________________________________________________________
(J.Z.: Auf die individuellen Rechte, Freiheiten und Pflichten, die weder auf Gesetzen, noch Gebräuchen, noch Indoktrinierung in Staatsschulen oder Verträgen beruhen, lässt er sich nicht ein sondern uebergeht oder leugnet sie einfach, indem er sie mit den anderen zusammenwirft und verurteilt. - Darüber haben ihn weder Ulrich von Beckerath noch andere Menschenrechtsanhänger noch ich selbst je genügend aufklären können. Er hatte auch seine Wahnvorstellungen. - An anderen Stellen, mit seinem Begriff der "gleichen Freiheit fuer Alle" kommt er jedoch an das eigentliche Wesen des korrekten Rechtsbegriffes nahe heran, während der den Rechtsbegriff im-mer noch ganz und gar verwirft. Aber eine Rose bleibt immer noch eine Rose, gleichgültig welchen Namen man ihr gibt. - J.Z., 2.3.04.)
_________________________________________________________________________________________
Ein kluger Mann sagte:
"Was man in der Jugend lernt, das
"sitzt". Daher vertreten die meisten Leute Ansichten,
die durchschnittlich etwa 3o Jahre alt sind. Da es den damaligen
Lehrern ebenso ging, vertreten die Menschen, ungeachtet der
Änderung der Verhältnisse, Ansichten, die völlig
sinnlos geworden sind. Mit der Vollendung
27
des körperlichen Wachstums ist bei den
meisten Menschen die geistige Entwicklung erledigt. Die bis dahin
ge-wonnenen Anschauungen schleppen sie weiter bis zum
Grabe".
Sehen wir zunächst von den durch Gesetz
und Diktat begründeten "Rechten" und
"Pflichten" ab, auf die wir noch ausführlich
zurückkommen, müssen wir zunächst davon ausgehen,
daß bei Geburt der Mensch rechtlos und pflichtenlos den anderen
Menschen, Einzelnen wie Gruppen gegenübersteht, was jedoch
nicht bedeutet, daß jene mit ihm nach Belieben verfahren
können, und auch nicht ausschließt, daß die
anderen ihm einseitig gewisse Rechte zugestehen. Der Behauptung,
daß es angeborene "Rechte" oder
"Pflichten" gäbe, steht die ge-genteilige
Behauptung völlig gleichberechtigt gegenüber. Förderungen,
die sich auf die Behauptung angebo-rener tatsächlicher
Rechte und Pflichten stützen, müssen daher, selbst wenn
es letztere gäbe, aus demselben Grunde zurückgewiesen
werden, aus dem jedes objektiv urteilende Gericht eine
bestrittene unbewiesene For-derung zurückweisen muß;
sogar dann, wenn sie an sich durchaus berechtigt sein mag. Eben
weil derartige Behauptungen und Forderungen grundsätzlich
unbeweisbar sind.
Letzteres ist eine beweisbare
Erkenntnis nach den Maßstäben der
Erfahrungswirklichkeit und bezieht sich auf alle
"Rechte" und "Pflichten" auf religiöser,
moralischer, sittlicher oder sonstwie ideologischer
Grundlage. Nur durch Übereinkommen, das auch
stillschweigend erfolgen kann, werden echte Rechte und Pflichten
begründet. Was man "Moral" und "Sitten"
nennt, beruht zum Teil auf solchem Übereinkommen, zum
anderen aber auf Hirngespinsten, bloßen Wunschbildern und
unbeweisbaren Behauptungen (weshalb sich auch die Moralauf-fassungen
und Sitten so häufig ändern), sowie zu einem sehr
wesentlichen Teil auf Zwang und aggressiver Gewalt. Wer sich also
auf solche ideologischen "Rechte" und
"Pflichten" beruft und auf sie Forderungen gegen andere
gründet, ist bestenfalls einer, der unklar denkt und die
Begriffe verwechselt; in aller Regel aber ist es jemand, der bewußt
Kritikunfähige irreführen oder aggressive
Gewaltanwendung rechtfertigen will.
Auch das sogenannte "Naturrecht" gehört zu den ideologischen Forderungen, da es im Bereich der Erfahrungs-wirklichkeit keinen Gegenstand "Naturrecht" gibt. Selbst diejenigen, die an ein
28
"Naturrecht" glauben (es ist ja
reine Glaubenssache), sind sich über dessen Inhalt völlig
uneinig. Als "Natur-recht" werden oft recht vernünftige
Ansichten propagiert. Aber deren Wert liegt darin, daß
sie vernünftig, nicht daß sie ein "Recht"
sind.
Eine Mittelstellung zwischen Ideologie und
vereinbarten Rechten nehmen die sogenannten
"Menschenrechte" ein. Sie entstanden im Kampf gegen die
Herrschaft des Faustrechts, um diesem mehr und mehr Schranken zu
setzen, und speziell gegen die Allmacht des Staates, um dem
Einzelnen wenigstens einige bescheidene Frei-heiten diesem gegenüber
zu sichern. Aber sie entstanden zum Teil auch aus rein
ideologischen Forderungen, überschritten dabei die
Grenze der gleichen Freiheit Aller, und wurden insoweit selber
aggressiv.
Bisher stehen sie auch nicht in
unmittelbarer Geltung von Mensch zu Mensch, etwa in der Weise, daß
alle, oder auch nur eine große Mehrheit, ihnen ausdrücklich
zustimmen, oder daß der Einzelne sie gegenüber anderen
Einzelnen, Gruppen oder gar Staaten, praktisch durchsetzen könnte.
Sondern nur die einzelnen Staaten proklamieren und
konzedieren diese "Menschenrechte" unter jeweils
erheblichen Einschränkungen.
Dabei handelt es sich, wohlgemerkt, um eine
bloße Proklamation, wie sie in der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte vom l0. 12.1948 als Resolution der
UNO-Generalversammlung zum Ausdruck kam. Diese war kein
rechtsverbindlicher Akt und niemand kann darauf durchsetzbare
Ansprüche stützen! Es handelt sich um eine typische
Moralpredigt, ohne ernsthaften Willen der Moralprediger, nun
auch ihrerseits diese Moral zu praktizieren; davon kann sich
jedermann überzeugen, der die Praxis vieler - und sogar der
meisten - Staaten mit den von ihnen proklamierten
"Menschenrechten" vergleicht.
Typisch für die Unklarheit der Ausgangspunkte ist bereits die Phrasenhaftigkeit der Präambel, die von einem "Gewissen der Menschheit" spricht. Die Menschheit als abstrakter und ideologischer Begriff kann weder Wil-len, noch Bewußtsein noch Gewissen haben, es sei denn das, was ihre selbsternannten Sachwalter ihr unter-schieben; während die konkrete Menschheit als Summe aller einzelnen Menschen ebenso viele Milliarden ver-schiedene und meist gegensätzliche Gewissen hat, wie es einzelne Menschen gibt. Die Präambel erklärt ferner für "wesentlich, die Menschenrechte
29
durch die Herrschaft des Rechts zu schützen".
"Das Recht" aber gibt es nicht als etwas bereits
Vorgegebenes oder auch nur klar Bestimmbares; was als "das
Recht" bisher realisiert wurde, war immer nur die
dahinter ste-hende Macht, die meist eine aggressive Gewalt war,
so weit es sich nicht um Rechte handelt, die auf Vertrag, auf
Vereinbarung beruhen. Die Herrschaft
"des" Rechts hat in der Praxis bisher immer nur die
Herrschaft der Gewalt bedeutet, schon weil sie eben auf Herrschaft
beruhte, und auch dann, wenn diese Herrschaft verein-zelte
Freiheiten "gewährte". "Das Recht" war
bisher immer nur das Recht der Herrschenden und Stärkeren.
Wo es als ohnmächtiges Ideal von den Beherrschten und
Schwachen proklamiert wurde, war es nur hilfloser Protest gegen
die Übermacht. Weder im ersten noch im zweiten
Falle kann die reale Existenz eines solchen ideolo-gischen
Begriffs wie "das Recht", geschweige denn in einer
konkreten Formulierung seines Inhalts, bewiesen werden; d.h.
die reale Existenz in der Erfahrungswirklichkeit, also auch außerhalb
der Köpfe, in denen das Vorhandensein entsprechender
Vorstellungen natürlich nicht mit realer Existenz identisch
ist; denn vorstellen kann man sich auch Nichtexistierendes.
Die Präambel spricht dann noch vom "Glauben" an die "Menschenrechte", womit sie indirekt zugibt, daß es kein Wissen davon gibt und geben kann. Artikel 1 stellt gleich zwei unhaltbare Behauptungen auf: alle Men-schen seien "gleich an Rechten" geboren und "mit Vernunft und Gewissen begabt". Man könnte besser sagen, daß kein Mensch mit Vorrechten gegenüber anderen geboren sei, wenn man nicht die noch bessere Formu-lierung vorzieht, daß es überhaupt keine angeborenen Rechte, auf die man sich vernünftigerweise berufen kann, gibt, sondern nur solche, die durch Vereinbarung entstehen. Durch Vereinbarung aber wird in der Regel niemand anderen Vorrechte zugestehen, sondern darauf bedacht sein, keine geringeren Rechte, also gleiche wie jener andere, zu erhalten.
Unter Berufung auf die "Vernunft" - immer nur die eigene, nie die der anderen - sind oft sehr gegensätzliche Ansichten geäussert worden; läßt man die Weltgeschichte oder auch bloß die tägliche Erfahrung Revue pas-sieren, ist es offenbar nur eine kleine Minderheit, die wirklich Vernunft hat und betätigt. Was das "Gewissen" betrifft, geht jener Artikel offenbar von der
30
Vorstellung aus, daß dessen Stimme in
allen Menschen gleich oder ähnlich sei. Das ist jedoch
offensichtlich nicht der Fall und kann es auch
nicht sein, da das "Gewissen" jeweils nur die Summe der
eingeprägten oder übernommenen religiösen
und Moral-Vorstellungen ist.
Die Gleichheit vor dem Gesetz, die in Artikel 7 postuliert ist, rechtfertigt die ungleiche Freiheit von Einzelnen gegenüber Gruppen und deren Gesetzen, ohne Rücksicht darauf, ob diese Gesetze aus einem totalitären oder demokratischen Regime stammen, wobei letzteres ebenso auf dem Prinzip der Herrschaft beruht wie das ande-re. Schon Anatole France hatte gespottet:
"Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit verbietet
es Reichen wie Armen, unter Brücken zu
schlafen, in den Straßen zu betteln und Brot zu
stehlen".
Artikel 13 beschränkt das Recht
auf Freizügigkeit nur auf den betreffenden Staat. Da die
Staaten sehr ungleich groß und unterschiedlich in
ihren natürlichen Gegebenheiten (z.B. Bodenschätzen),
ihren Verfassungen und sozialen Verhältnissen sind, wird
hier wiederum die gleiche Freiheit Aller im Namen der "Menschenrechte"
eingeschränkt.
Artikel 17 garantiert sehr summarisch ein Recht auf Eigentum, ohne zu unterscheiden, wie dieses erworben ist: ob z.B. als Frucht eines rechtlichen oder tatsächlichen Privilegs oder Monopols, aus dem Vorrechtsanspruch auf etwas, was die Natur als Geschenk bietet, wie den Boden und seine Schätze, oder aber ob der Eigentumsan-spruch sich nur auf das Produkt eigener Arbeit richtet.
(J.Z.: Die "Geschenke" der Natur, die aus den Früchten des Bodens, seinen Erzen, seinem Erdoel etc. bestehen, werden gewöhnlich nicht ohne Arbeits- und Kapitalaufwand gewonnen. - J.Z., 2.3.04.)
In Artikel 21 wird mit dem Willen des "Volkes" (also einem Abstraktum, hinter dem stets nur der Wille einer an Äußerung und Auftrag des "Volkswillens"- der zudem mit dem Willen der Gesamtheit aller Volksangehö-rigen nicht identisch ist - nicht gebundenen Gruppe konkreter Einzelner steckt) die "Autorität" der öffentlichen Gewalt gerechtfertigt. Hier ist "Gewalt" durchaus im aggressiven Sinne, d.h. als Eingriff in die gleiche Freiheit Aller, zu verstehen und dazu wird noch bei Betrachtung der Ideologie der Demokratie und des Mehrheits-prinzips einiges zu sagen sein.
In Artikel 22 werden im Hinblick auf etwas durchaus Wünschens-
31
wertes Ansprüche und "Rechte"
verliehen, ohne Zustimmung der davon Betroffenen, d.h. Ansprüche
und "Rechte" gegen andere, auf deren Kosten und auch
gegen deren Willen.
In Artikel 23 und 25 werden mit dem
"Recht auf Arbeit", sowie auf "soziale Fürsorge"
und dem "Schutz gegen Arbeitslosigkeit" Wünschbarkeiten,
die durch freiwillige Vereinigungen gesichert werden können,
vor allem jedoch durch eine auf echter ,d.h. gleicher
Freiheit für Alle beruhenden Grundordnung, als "Rechte"
und "An-sprüche" formuliert, die eine Autorität
voraussetzen, welche auf Grund dieser "Rechte" Fürsorge
aus den Taschen anderer Leute betreibt.
Dasselbe gilt für das "Recht auf Bildung" mit der Forderung nach unentgeltlichem Unterricht, zumindest in den Elementar- und Grundschulen, und schließt - unausgesprochen - den Schulzwang und die staatliche Bestim-mung des Unterrichtsstoffes und Lernzweckes ein. Denn wenn jemand ein "Recht" hat, steht demgegenüber die entsprechende "Pflicht" dessen, der dieses Recht gewährt oder anerkennt; nach der teils ausgesprochenen, teils unausgesprochenen Meinung der Verfasser jener " Menschenrechtserklärung" aber auch die "Pflicht" derer, die solche "Rechte" nicht anerkennen, denn als "angeborene" würden sie ja außerhalb von Vereinbarun-gen stehen und diesen vorgehen.
Artikel 29 proklamiert demgemäß
auch: "Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der
Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung
seiner Persönlichkeit möglich ist". Abgesehen
davon, daß es an echten Pflich-ten nur freiwillig übernommene
geben kann (denn bei gewaltsam aufgezwungenen ist deren Benennung
als "Pflicht" eine dreiste Maskerade der aggressiven
Gewalt), wird hier der abstrakte Begriff einer Gemeinschaft
der Tatsache unterschoben, daß jeder Mensch es mit einer
Mehrzahl anderer konkreter Menschen zu tun hat und zu ihnen in
Beziehungen tritt; wobei man den Begriff "Gemeinschaft"
noch gelten lassen könnte im nicht-ideologischen Sinne, wenn
damit nichts anderes als eben diese Gesamtheit gegenseitiger
Beziehungen wert-neutral gemeint ist und sich diese
Beziehungen der Einzelnen gegenüber der Gesamtheit
Aller auf das Prinzip der gleichen Freiheit Aller und auf
freie Vereinbarungen stützen. Tatsächlich
aber wird dem Begriff der "Ge-meinschaft" ein ganz anderer,
nämlich der des Staates unterschoben. Während für
eine echte Gemeinschaft die Freiwilligkeit der Teilnehmer
charakteri-
32
stisch ist, handelt es sich beim Staat um eine Zwangs-"Gemeinschaft". Diese spezielle Form einer "Gemein-schaft" (durchaus nicht die einzig mögliche) ist die gefährlichste aller ideologischen Abstraktionen; denn sie tritt als selbständiges, den Einzelnen übergeordnetes Etwas auf. beansprucht "Rechte" und legt den Einzelnen "Pflichten" auf, ohne Rücksicht darauf, ob jene dem zustimmen oder nicht. Der Staat ist die moderne Form eines säkularisierten Gottes, der für seine Gebote absolute Geltung fordert.
_________________________________________________________________________________________
(J.B.: Bei seiner Kritik der "Menschenrechte", wie sie von der UN erklärt wurden, griff K.Z. nur einen Stroh-mann an. Ein schlechteres Beispiel hätte er kaum wählen können. Um bessere und richtigere Meschenrechts-erklaerungen hat er sich nie ausreichend gekuemmert. Als Anarchist hätte er sich doch sagen koennen, dass diese Erklärungen von Regierungen meist unvollständig und teilweise falsch sein wuerden und nicht Vertrauen verdienen. Meines Wissens hatte er nie versucht, z.B. die von Ulrich von Beckerath oder von mir versuchen Menschenrechtserklaerungen zu widerlegen. Um auch sie im Bausch und Bogen zu verdammen genuegte fuer ihn schon, dass auch sie den Rechtsbegriff gebrauchten, wenn auch in einem ganz anderen Sinne als die meis-ten der Erklärungen von Regierungen. - Über eine Zusammenstellung von etwa 100 privaten Menschen-rechtserklärungen siehe "PEACE PLANS" Nos. 589 & 590. - J.Z., 2.3.04.)
_________________________________________________________________________________________.
In den UNO-Pakten für
"Menschenrechte" vom 16.12.1966 taucht dann noch das
"Selbstbestimmungsrecht der Völker" auf.
Wohlgemerkt: niemals ein Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen,
die stets nur als unselbständige Teile eines ihnen übergeordneten
Ganzen - als "der Rechtshoheit unterworfene" Personen -
betrachtet und be-handelt werden; wobei wir bereits gesehen
haben, daß jene "Ganzheiten" weder einen
Eigenwillen, noch ein selbständiges Eigendasein haben,
sondern Abstraktionen sind, hinter denen sich stets der
Wille eines konkreten Einzelnen, oder einer Gruppe von
solchen, verbirgt. Es handelt sich dabei immer nur um
Verschleierungen der Herrschaft von Menschen über Menschen.
Zu beachten ist, daß der "Weltpakt für bürgerliche
und politische Rechte vom 16.12.1966 in seiner Präambel
ausdrücklich von "Pflichten" des Einzelnen nicht
nur gegenüber seinen Mitmenschen, sondern gegenüber der
"Gemeinschaft, der er angehört" spricht.
Merkwürdigerweise ist die Absurdität eines Zustandes bisher nicht aufgefallen, in dem das, was lediglich in den Köpfen als Vorstellung, als bloß Gedachtes, existiert, gleichrangig mit Wirklichem, ja sogar vorrangig gegen-über diesem, behandelt wird. Und dies, nachdem vor mehr als vier Generationen Stirner seinen vehementen Angriff gegen eben jene "fixen Ideen" gerichtet hatte, die an sich als bloße Theorie (immer im Bewußtsein, daß es sich dabei um kein Wissen, sondern um bloße Annahmen, Meinungen, Glauben handelt) durchaus tolerabel, ja mitunter sogar akzeptabel sind; während sie zu einer gefährlichen Geistesgestörtheit entarten, wenn jenes Be-wußtsein einer bloßen Annahme verloren geht und die betreffende Idee eben zu einer unerschütterlich "fixen" erstarrt. Dann ist es nicht mehr der Mensch, der die Idee, den betreffenden Gedanken, hat, sondern dieser, sein Produkt also, hat sich den betreffenden Men-
33
schen unterworfen (was natürlich auch für
von anderen übernommene Gedanken gelten kann). Dann ist
jene Idee zu etwas "Höherem" und
"Heiligen" geworden, an dem man nicht zweifeln und
nicht rütteln darf.
"Denke nicht, daß Ich scherze
oder bildlich rede", sagt Stirner, "wenn Ich die am Höheren
hangenden Men-schen, und weil die ungeheure Mehrzahl hierher gehört,
fast die ganze Menschenwelt für veritable Narren,
Narren im Tollhause, ansehe. ... Man taste einem solchen Narren
an seine fixe Idee, und man wird sogleich vor der Heimtücke
des Tollen den Rücken zu hüten haben. Denn auch darin
gleichen diese großen Tollen den klei-nen sogenannten
Tollen, daß sie heimtückisch über den herfallen,
der ihre fixe Idee anrührt".
Wohlgemerkt: nicht schon dann ist jemand,
der an Dinge oder Gebote glaubt, für deren Existenz er den
Beweis schuldig bleibt und ihrer Natur nach auch niemals führen
kann, ein "Besessener", sondern erst dann, wenn er
über seinen persönlichen Lebensbereich hinaus diesen
Glauben in aggressiver Form ausweiten und andere zwingen
will, seine angeblichen Glaubenswahrheiten als
"heilig" und "unantastbar" zu
respektieren. Dies gilt keineswegs nur für die religiösen
"Glaubenswahrheiten", sondern speziell auch für
die ideologischen, die so sehr eingewurzelt und zu fixen
Ideen geworden sind, daß die meisten zwischen ihnen und der
Wirklichkeit nicht mehr zu unterscheiden wissen. Wenn ansonsten
intelligente Menschen, die den Anspruch erheben, ernst genommen
zu werden, mit Begriffen operieren, bei denen sie Konkretes und
Abstraktes, Wirkliches und bloß Gedachtes, Beweisbares und
Unbeweisbares nicht auseinanderhalten, dann muß man ja, wie
Stirner, "die gräß-liche Überzeugung
gewinnen, daß man mit Narren in ein Haus gesperrt
ist".
Es liegt auf der Hand, daß bei solchem Verhalten es nur ein Aneinander-Vorbeireden und auch kein Einigen auf einer gemeinsamen Basis geben kann; denn eine solche kann ja nur das beweisbar Wirkliche sein (wobei jen-seits desselben auch der bloße Glaube, die mehr oder weniger begründete Annahme, einen gebührenden Platz - aber keinen darüber hinaus! - einnehmen darf!). In der Erfahrungswirklichkeit gibt es keine Rechte und Pflich-ten außer freiwillig vereinbarten - oder solchen, die von einer überlegenen Gewalt statuiert werden; wobei diese jedoch sich nicht offen als eben Gewalt deklariert, sondern sich hinter angeblich
34
vorhandenen "höheren" Geboten
versteckt. Daß diese "höheren" - religiös
oder ideologisch begründeten - Ge-bote aber wirklich
existieren, ist lediglich eine Behauptung, für die
oder gegen die eine Beweisführung un-möglich ist. Da
jedoch, wer eine Behauptung aufstellt, und gar Forderungen
daraus ableitet, üblicherweise auch die Beweislast dafür
hat, muß der Betreffende sich bewußt sein, daß
er entweder nur einen leeren Bluff ver-sucht, oder aber, falls er
auf Grund seiner Behauptung andere zu einem Tun oder Unterlassen
zwingen will, daß er dann unter einem leeren Vorwand
eine aggressive Handlung begeht.
Eine Unzahl angeblich "höherer"
Wesenheiten - wie Gott, die Menschheit, die Wahrheit, die
Freiheit, die Hu-manität, die Gerechtigkeit, das Volk, das
Vaterland, die Nation, das Klassenbewußtsein, die Partei,
die immer recht hat, - stellen drohend und lockend ihre
Ansprüche an den Einzelnen, behandeln diesen nur als
unselb-ständigen Teil eines "größeren
Ganzen" und weisen ihm entsprechende
"Bestimmungen", "Aufgaben", oder
"Pflichten" zu, oder reden ihm ein, daß er
"Rechte" gegen andere konkrete Einzelne hätte,
von denen diese überhaupt nichts wissen oder wissen wollen.
Aber niemals sprechen diese "höheren
Wesenheiten" selbst, sondern immer sind es nur andere
Einzelne, oder Gruppen von solchen, die sich selber zu Wortführern
jener "höheren" Wesenheiten ernannt haben;
wobei sie sowohl den Beweis für deren Existenz überhaupt,
als - letztere einmal angenommen - den Beweis für ihre
Le-gitimation als Sprachrohr schuldig bleiben.
"Ihr armen Wesen", sagt Stirner,
"die Ihr so glücklich leben könntet, wenn Ihr nach
Eurem Sinne Sprünge ma-chen dürftet, Ihr sollt nach der
Pfeife der Schulmeister und Bärenführer tanzen, um
Kunststücke zu machen, zu denen Ihr selbst Euch nimmermehr
gebrauchen würdet. Und Ihr schlagt nicht endlich einmal
dagegen aus, daß man Euch immer anders nimmt, als Ihr Euch
geben wollt. Nein, Ihr sprecht Euch die vorgesprochene Frage
me-chanisch selber vor: "Wozu bin ich berufen? Was soll
ich?" So braucht Ihr nur zu fragen, um Euch sagen
und befehlen zu lassen, was Ihr sollt".
Ideologisch bedingt sind nahezu alle heute geltenden Parolen und die an den Einzelnen herangetragenen Forde-rungen und Be-
35
fehle, aber zugleich auch die bestehenden
Einrichtungen, bei denen man - infolge der Gewöhnung an sie
- die ideologische Basis gar nicht mehr bemerkt.
Der Romantiker Friedrich Schlegel hatte von
"ersten dunklen Regungen vom Bewußtsein der Menschheit
als einer Person" gefaselt; während seine Zeitgenossen
in Dichtung und Philosophie von einer mystischen
Mensch-heitsverehrung und, wie man damals sich ausdrückte,
von der Menschwerdung Gottes oder der Gottwerdung des Menschen
schwärmten. Heute ist die phrasenhafte Personifizierung
nicht nur von Kollektiven, die neben ihrer ideologischen
Verzerrung wenigstens noch einen realen Gehalt haben, sondern von
Begriffen, die auf rein gedanklichen Vorstellungen beruhen,
allgemein geworden. Dies geht teils auf einen Atavismus zurück:
ur-sprünglich glaubte der Mensch, daß alles, was er in
seinem Bewußtsein vorfand, also auch alle Gedanken und
Vorstellungen, einer äußeren Wirklichkeit entspreche -
d.h. er glaubt an alles, was er aus inneren oder äußeren
Veranlassungen zufällig denkt, sich zurechtphantasiert oder
wünscht, und es fehlt ihm an Impulsen, seine Vorstellungen
von der Wirklichkeit zu trennen und sie mit dieser, besonders mit
der äußeren Erfahrung, zu verglei-chen. Je inhaltsärmer
das menschliche Bewußtsein ist, desto ausgeprägter
ist dieser kritiklose Glaubenstrieb.
Teils aber auch beruht der herrschende
Denkwirrwarr auf der Verkennung dessen, was bei Werturteilen, die
stets ideologisch sind, eigentlich vorgeht: da werden
nämlich Gefühls-Verhältnisse von Personen zu einem
Ge-genstande in Eigenschaften des Gegenstandes umgedeutet;
die subjektive Empfindung als "gut" oder
"schlecht" eines Gegenstandes oder einer Handlung
wird nicht als subjektive Empfindung begriffen, sondern
falsch gedeu-tet als objektiv jenem Gegenstand oder jener
Handlung anhängende Eigenschaft.
Besonders verhängnisvoll wirkt sich
aus, wenn ähnlich scheinobjektivierte
Wunschvorstellungen sich als zen-traler Bewußtseinsinhalt
festsetzen; darauf wird dann ein ganzes Riesengebäude
nach den erprobten Regeln der formalen Logik aufgebaut und es
wird aus einer empirisch unbegründbaren Wertsetzung ein in
sich logisches Gefüge von Normen abgeleitet, das nur einen
Fehler hat: die Voraussetzung, wie alle Ableitung aus ihr, sind
insoweit reine Hirngespinste, als nachweisbar ist, daß
sie zwar als gedankliche Vorstellungen im Hirn des Be-treffenden,
und eventuell noch anderer, existieren, ebenso nach-
36
weisbar jedoch, daß es unmöglich
ist, einen Beweis dafür zu führen, daß diesen
Vorstellungen auch eine Wirk-lichkeit entspricht, daß
sie mehr sind als eine willkürliche Annahme oder eine
unwillkürliche subjektive Em-pfindung.
Ungerührt von den Feststellungen der
Erkenntnistheoretiker, Philosophen und Soziologen, die ja nicht
zum ju-ristischen Studium gehören und auch der Karriere
nicht förderlich sind, bezog der Bundesgerichtshof noch
1954 den Standpunkt, es gäbe ein für den Menschen
erkennbares objektives Sittengesetz, das z.B. "dem Men-schen
die Einehe und die Familie als verbindliche Lebensform
gesetzt und diese Ordnung zur Grundlage des Lebens der Völker
und Staaten gemacht" habe.
Dieses mysteriöse "Sittengesetz", von dem mindestens 99% aller Menschen nicht zu sagen wüßten, von wem es eigentlich stammt und was überhaupt sein Inhalt ist, während das restliche 1% auch nichts wirklich davon weiß, sondern lediglich glaubt, daß es so etwas gibt, ohne eine einheitliche Vorstellung davon zu haben, geis-tert auch durch Artikel 2 des Grundgesetzes der BRD. Solch kindlich naiver Glaube an etwas völlig Unbewie-senes und grundsätzlich auch Unbeweisbares gibt dem Bundesgerichtshof "Nach Überzeugung des Gerichts" das "Recht", alle Mittel staatlicher Zwangsgewalt gegen denjenigen in Bewegung zu setzen, der solchen Glau-ben nicht teilt, und jeden aggressiven Eingriff in die Freiheit der Einzelnen und ganzer Gruppen zu rechtfer-tigen. Während der gleiche Bundesgerichtshof ein Hohngelächter anstimmen würde, wenn bei einem Rechts-streit vor ihm die eine Partei erklären würde, sie glaube zwar Recht zu haben, aber sie könne das leider nicht beweisen. -
(J.Z.: Hier gebrauchte er den "Rechts"-begriff staatlicher Richter fuer seinen "Beweis"! - J.Z., 2.3.04.)
Aber nicht nur der Bundesgerichtshof treibt
solche Scherze mit dem bei anderer Gelegenheit von ihm
geprie-senen gesunden Menschenverstand, sondern z.B. auch
Bundeskanzler Brandt erklärte sich (laut FAZ vom 10. 7. 72)
für Orientierung der Gesellschaftspolitik "an den
sittlichen Grundwerten" und Ähnliches kann man ja
stän-dig von allen Politikern, Kanzeln, Juristen und
Leitartiklern hören - nur daß jeweils sehr verschiedenartiges
da-mit gemeint ist; während die angeblichen Sachzwange bei
den Entscheidungen der jeweiligen Machthaber na-türlich
stets von ihren subjektiven Wertvorstellungen und eigenen Ideo-
37
logien geprägt sind - ohne daß
dies ihnen zum Bewußtsein kommt, denn die eigene Ideologie
halten sie ja für objektive Wahrheit und Wirklichkeit.
Je verquollener die Gefühle, je
nebelhafter die Vorstellungen und vor allem je fester eingebleut
von Kindesbei-nen an die "sittlichen Grundwerte" sind,
mit desto kritikloserer Inbrunst äußern sie sich:
"... nicht unser Glück, sondern
das Glück des Vaterlandes ist unser Glück. Wir suchen
nicht die eigene Freiheit, sondern die eigene Gebundenheit. Wir
warten auf den Tag des Einsatzes, an dem eine gläubige
Jugend ihre Treue wieder bewähren darf. Wir stehen in
Wartehaltung, alle Muskeln gespannt, jeden Tag aufs neue bereit,
einzuspringen und am deutschen Werk mit unseren Händen
anzupacken, in uns glüht das Feuer der Bereit-schaft, weil
wir bereit für Deutschland sind". So schrieb Hans
Joachim Schoeps, 1933, der als Jude die deut-schen Juden für
Hitler einzuspannen versuchte!
Die völkerkundliche Erforschung Melanesiens in jüngster Zeit ergab bei einer Bevölkerung von rund 3 Millio-nen, die sich im Zustand etwa der Jungsteinzeit befanden, über 1000 verschiedene ethnozentrische Kulturen. Denn Urwald, Inseln und Kopfjagd bewirkten, daß jeder Stamm, von durchschnittlich 2000 Angehörigen, in Sprache, Sozialordnung und religiösen Vorstellungen grundverschieden ist von den Nachbarstämmen, die er bekämpft. Dies ist, nebenbei bemerkt, auch eine Widerlegung des marxistischen Glaubensdogmas vom bestim-menden Einfluß der "Produktionsverhältnisse" auf den "ideologischen Überbau" der soziologischen, religiösen, kulturellen, politischen Verhältnisse. Denn die "Produktionsverhältnisse" in jenen 1000 Jäger- und Sammler-Gesellschaften waren völlig dieselben! Wie in diesem Beispiel ist der Einfluß von Religion, Ideologie, Politik, d.h. sind die Herrschaftsverhältnisse primär vor dem vorhanden gewesen, was der Marxismus in einem späte-ren Stadium unter "Produktionsverhältnissen" versteht, also nicht erst als deren Überbau entstanden. Sondern die religiösen und ideologischen Vorstellungen, insbesondere die Herrschaftsverhältnisse, die mit ihnen ja un-lösbar verknüpft sind, haben seit je und bis heute entscheidenden Einfluß auf die Produktions-, insbesondere die Eigentumsverhältnisse, ausgeübt.
Noch etwas anderes wird durch diese
unendlich vielfältige Verschie-
38
denheit, die hier sozusagen im Naturzustand
studiert werden kann, bewiesen: daß es eine "höhere"
Zweckbe-stimmung von allgemeinverbindlichem Charakter, der sich
also alle Menschen zu beugen hätten, entweder nicht gibt,
oder zumindest, daß sie normalem menschlichem Fühlen
oder Begriffsvermögen nicht erkennbar ist. Denn gäbe es
göttliche Gebote oder ein unpersönliches, für
jeden Menschen verbindliches Sittengesetz, so müßte
man doch erwarten, daß jeder Mensch sich dieser Zweckbestimmung
bewußt wäre und diese Gebote ganz klar als solche empfände.
Zumal "Gottes Worte" oder auch jede andere der
Menschheit auferlegte "hö-here" Zweckbestimmung
doch - anders als Menschenworte - ganz klar sein müßten
und nichts an ihnen zu deu-teln und mehrfach auszulegen sein dürfte.
Die Vielzahl der einander widersprechenden, oft dunklen und
viel-deutigen Religionen, Moralen und Sitten zeigt jedoch,
daß es eine Einheitlichkeit der Aussagen und
Forde-rungen all dieser mit Absolutheitsanspruch auftretenden
Lehren nicht gibt.
Auch das sogenannte Gewissen zeigt sich bei
näherer Prüfung nicht als einheitlich, sondern als
Resultat der Umweltbeeinflussung, insbesondere der in frühester
Kindheit dem unkritischen Bewußtsein eingeprägten
Glau-benssätze und Wertvorstellungen. Beispielsweise hatte
ein Altägypter, dem das Krokodil als heilig galt, selbst
dann Gewissensbisse, wenn er in Notwehr eines tötete; während
ein Europäer bei der Tötung eines Krokodils nicht die
geringste Gewissensregung empfindet. Dasselbe gilt von zahlreichen
anderen Tabus. In der Gegen-wart leben unter uns Millionen
von "Ehrenmännern", die in der Unterdrückung
und Tötung anderer Menschen aus religiösen, rassischen,
nationalen Gründen, sowie als "Klassenfeinde"
oder als "Feinde der gesetzlichen Ordnung" eine
verdienstvolle Tat sehen, während sie die gleiche Handlung,
wenn sie sich gegen Angehörige der eigenen Überzeugung
richtet, voller Empörung verdammen.
Der sogenannte
"Rechtspositivismus", d.h. die nicht nur herrschende
"Rechts"-Theorie, sondern insbesondere ihre Praxis,
erklärt als "das Recht" das, was der Staat als
solches festlegt und mit Zwangsgewalt durchsetzt. Er erklärt,
daß "es unmöglich ist, auf rein erkenntnismäßigem
Wege ein lückenloses und für jedermann einsich-tiges
System der Normen richtigen Verhaltens zu gewinnen"
(was insoweit richtig ist, als die Erkenntnis sich auf
vorgegebene "höhere" Normen bezieht, insoweit
39
jedoch falsch, da jene Erkenntnis von der
Unmöglichkeit der Erkenntnis vorgegebener "höherer"
Normen eine sichere Basis für ganz andere Folgerungen
bietet, als bisher daraus gezogen wurden). Bisher wurde nämlich
ge-folgert: "Gerade weil die Menschen in ihren Anschauungen
über Recht und Unrecht, über Gut und Böse nicht
übereinstimmen, weil sie sich immer wieder darüber in
die Haare geraten, was gerecht ist, so muß einer da sein,
der einfach bestimmt, was zu geschehen hat. Die Auffassungen darüber,
was richtig und falsch sei, bilden einen unentwirrbaren Knoten,
den nur das Schwert lösen kann" (Reinhard Zippelius
"Das Wesen des Rechts", Mün-chen 1965, S.
108/109). Dies aber ist im Grunde ein Nihilismus, der nur die
Konsequenz des Faustrechts zu zie-hen weiß, ein Nihilismus,
der in vielfältiger Konsequenz einen Großteil all der
Schäden gebiert, an denen wir heute kranken. Er kann allein
durch den Anarchismus, die konsequente
Herrschaftslosigkeit, überwunden wer-den.
Um Faustrecht handelt es sich auch dann,
wenn unter Leugnung eines anderen Maßstabes als der bisher
übli-chen (tatsächlich widersprüchlichen und unmöglichen)
eine autoritäre Wertsetzung und ihre Durchsetzung mit-tels
Zwang auf der Grundlage weitgehender Übereinstimmung
einer bestimmten Menschengruppe zu einer be-stimmten Zeit mit
bestimmten Sitten und Gewohnheiten erfolgt. Denn abgesehen von
der totalen Verschieden-heit und sogar Gegensätzlichkeit der
Sitten, Gewohnheiten und Wertempfindungen anderer
Menschengruppen zur gleichen Zeit, oder sogar der gleichen
Menschengruppe zu verschiedenen Zeiten, werden die
Wertvorstel-lungen umgekehrt auch durch die Gesetze und die
jeweilige Herrschaftsordnung beeinflußt und geprägt.
Wenn alles das "Recht" sein soll, was eine Mehrheit zu
einer bestimmten Zeit als "gerecht" und
"richtig" ansah, dann waren auch die
Hexenverbrennungen, die Inquisition und die Folter, die
Sklaverei, sowie die Judenverfolgun-gen des NS-Regimes
"Recht". Zippelius (a.a.O.,
S.100/101) sagt im übrigen: "Es existiert kein lückenloses
objektives System von Wertvorstellungen, das der übereinstimmenden
Werterfahrung aller Menschen entsprä-che" (man
beachte dazu das oben zitierte BGH-Urteil von 1954) und "Das
Majoritätsprinzip auch in Fragen der Gerechtigkeit
anzuwenden, bedeutet aber unbestreitbar eine Resignation vor
der Aufgabe, eine für alle Men-schen und alle Zeiten gültige
Wahrheit zu entdecken - eine Resignation,
40
die nicht nur auf philosophische Einsicht,
sondern auch auf bittere kulturgeschichtliche Erfahrungen gegründet
ist".
An Dinge glauben, die unbewiesen und sogar
unbeweisbar sind, etwas hochschätzen, von dem man (weil eine
zufällige Umwelt dies suggeriert hat) irrigerweise annimmt,
daß auch alle anderen es hochschätzen oder
hoch-schätzen müßten - und auf beides hin dann
Gewalt verüben gegen alle, die diesen Glauben oder diese
Hoch-schätzung nicht teilen, das ist die Praxis
aller heute bestehenden sogenannten
Gesellschafts-"ordnungen".
Wie hinter allen Abstraktionen und
Kollektiven, allen "Geboten" und
"Rechten" immer ein konkreter Einzelner (oder eine
Gruppe von solchen) steht, der entweder nach seinem persönlichen
Interesse oder entsprechend den fix gewordenen Ideen entscheidet,
die sein Handeln generell bestimmen, dafür noch zwei
bezeichnende Bei-spiele:
Professor James Harvey Robinson erzählt
in "Die Schule des Denkens" (Berlin 1949) von einem
Senator der USA, der ihm einmal erklärte, daß selbst
Gott, der Allmächtige, ihn nicht dazu bringen könnte,
seine Ansicht über die lateinamerikanische Politik zu
ändern.
Papst Pius XII. erklärte in einer Auslassung über die Toleranz (Salzburger Nachrichten, 24.12.1953):
"Was nicht der objektiven Wahrheit und
Sittennorm entspricht, hat objektiv kein Recht. Im Prinzip gilt
die un-bedingte Standhaftigkeit; am Grundsatz als solchem kann
man nicht rütteln. Keine menschliche Autorität
kann einen positiven Auftrag oder eine positive Ermächtigung
geben, etwas zu lehren oder zu tun, was der objektiven
religiösen Wahrheit und sittlichen Gutheit zuwiderliefe.
Nicht einmal Gott selbst vermöchte einen solchen posi-tiven
Auftrag zu erteilen; weil Er an die von Ihm einmal gegebene
Verfassung gebunden ist und ein solcher Auftrag einen
Widerspruch zu Seiner absoluten Wahrhaftigkeit und Heiligkeit
bedeuten würde".
"Anders liegen die Dinge beim tatsächlichen
Verhalten im menschlichen und staatlichen Zusammenleben.
Hier tritt die religiössittliche Toleranzformel in
Kraft. Wenn Gott den Irrtum zuläßt, dann kann der
Satz: 'Eine religiöse oder sittliche Verirrung muß unbedingt
verhindert und unterdrückt werden, wann immer sie verhindert
und unterdrückt werden kann, weil ihre Duldung in sich
widersittlich', in seiner Unbedingtheit nicht mehr gel-ten. ...
Die
41
Pflicht, religiöse oder sittliche
Abirrung unter allen Umständen zu verhindern oder zu
unterdrücken, kann also keine letzte Norm des Handelns
sein. ... Ob die Bedingungen für die Toleranzformel im
konkreten Fall erfüllt sind, ist jeweils eine 'questio
facti', über die der katholische Staatsmann zunächst
selbst, in letzter und höchster Instanz jedoch der Papst entscheiden
muß".
Wobei letzterer also in der glücklichen Lage ist, nicht nur genau zu wissen, was der objektiven Wahrheit und Sittennorm entspricht, sondern sogar Gott, den Allmächtigen, in die Schranken einer Verfassung zurückzuwei-sen, von der selbst Gott, der Allwissende, nichts weiß. Denn der Papst erklärte das "allgemeine Beste" für eine "höhere Norm" als die seiner Meinung nach von Gott stammenden religiösen und sittlichen Gebote, nicht in der Theorie, jedoch in der Praxis.
Der
realistische Ausgangspunkt
In dem Wirrwarr von nichtexistierendem
lediglich Eingebildetem, von möglicherweise
Existierendem, aber nicht Beweisbarem, und schließlich
von beweisbar Wirklichem, wobei bisher das Nichtexistierende
und das Unbeweisbare als nicht nur gleich-, sondern sogar
vorrangig gegenüber dem beweisbar Wirklichen behandelt
wird, kommt es zunächst darauf an, einen festen Grund und
Ausgangspunkt zu finden.
Dieser kann nur das konkrete, das sterbliche
Ich jedes einzelnen Menschen sein.
Stirners weltgeschichtliche Großtat
liegt darin, nicht nur für seine eigene Person dieses Bewußtsein
erlangt, sondern beispielhaft für jedermann alle
Konsequenzen daraus demonstriert zu haben.
Er wurde dabei meist gründlich mißverstanden.
Teils von solchen, die den beispielhaften Charakter und das
eigentliche Ziel seiner Darstellung nicht begriffen, sondern ihm
unterstellten, er wolle nur, wie irgendein Gel-tungssüchtiger,
sein eigenes Ich ohne Rücksicht auf die Interessen anderer
durchsetzen (obwohl er sich sehr deutlich dagegen
aussprach); teils von anderen, die ihn gar für den Schöpfer
einer neuen Ideologie hielten und gar nicht merkten, daß
er, um der Herrschaft aller
42
Ideologien und Abstraktionen den Garaus zu
machen, sich auf den einzig sicheren Ausgangspunkt stellen muß-te,
der als solcher mit den Maßstäben der
Erfahrungswirklichkeit auch beweisbar ist. Er machte bewußt
keine Aussage darüber, was dieses Ich denn sei, das
er stellvertretend für das Ich jedes anderen Menschen
sprechen ließ (denn solche Aussage hätte über das
Beweisbare hinaus in die Metaphysik geführt). Aber von
seinem kon-kreten, seinem sterblichen Ich ausgehend, das, wie bei
jedem anderen Menschen auch Ausgangs- und Mittelpunkt alles
Empfindens, Denkens und Handelns ist, analysierte er die von
allen Seiten an dieses herangetrage-nen Forderungen und
"Aufgaben" und trennte dabei sauber das beweisbar
Wirkliche vom eingebildeten Nicht-existenten und dem möglicherweise
vielleicht Existierenden, aber jedenfalls Unbeweisbaren. Mit
Stirner fängt das vernünftige Denken in sozialer
Beziehung eigentlich überhaupt erst an. (J.Z.: ???!)
Sein meßbarer Einfluß auf das
allgemeine Bewußtsein ist bisher leider bedauerlich
gering geblieben, denn auch die klarste seiner Aussagen verfing
sich im Dickicht sinnverfälschender Vorurteile und der
jahrtausendelangen Gewohnheiten, die Gedachtes, bloß
Vorgestelltes von Wirklichem, Abstraktes von Konkretem nicht zu
unter-scheiden wußten. Aber zäh und unaufhaltsam
bricht sich doch die simple Wahrheit Bahn und so findet sich
denn in dem neueren Werk eines Nicht-Stirnerianers (Gerhard
Szczesny "Das sogenannte Gute. Vom Unvermö-gen der
Ideologen", Hamburg 1971), freilich ohne die vollen
Konsequenzen daraus zu ziehen, folgende bemer-kenswerte
Feststellung:
"Der elementare Tatbestand, auf den wir bei der Erkundung unserer Situation stoßen, ist der physiologisch ge-gebene Vorrang des konkreten einzelnen Menschen gegenüber allen Gruppierungen von der Ehe-Partnerschaft über den Clan, die Religionsund Parteigemeinschaft bis zum Staat und zur Menschheit. Gemessen an der Wirk-lichkeit der lebendigen Person, die allein sich selbst als solche empfinden kann, sind alle Kollektive bloße (sich wiederum nur im Bewußtsein des konkreten einzelnen ereignende) Gedankendinge. Auch die innigste Übereinstimmung zwischen Menschen bringt keine Verschmelzung zu einem neuen Wesen mit selbständiger Emp-findung und eigenem Erkenntnisvermögen hervor. Wenn man den Menschen In-
43
dividuum nennt, weil er nur als Leichnam
teilbar ist, muß man es für genau so charakteristisch
halten, daß er sich auch nicht potenzieren läßt.
"Die Welt hat so viele Mittelpunkte,
als es Menschen gibt. Um jeden kreist das Universum als um ein
einma-liges Zentrum. Selbst in den extremsten Entäußerungssituationen
bleiben Gefühl und Bewußtsein an den ein-zelnen
gebunden: in der Umarmung wie in der Massenaktion.
"Es scheint also nichts selbstverständlicher und bedeutsamer als die unvergleichliche Wirklichkeit des einzel-nen Menschen. Tatsächlich aber besteht die Geschichte aus immer neuen Versuchen des Menschen, sich über sein Auf-sich-selbst-gestellt-Sein hinwegzutäuschen oder hinwegtäuschen zu lassen.
"Bis heute ist er es gewohnt, Familie, Klasse, Volk, Kultur und allen möglichen anderen kleinen und großen Gruppierungen 'Gefühl', 'Geist', 'Seele' und einen größeren Realitätsgrad und Realitätswert zuzusprechen als dem 'belanglosen' einzelnen; wie wenn die Summierung von Menschen unter einem bestimmten historischen oder politischen Aspekt ein neues übermenschliches Lebewesen hervorbrächte. Alle diese Kollektiv-'wesen' leben aber nur vom und im einzelnen Menschen: er denkt sie, er bezieht sie in sein Empfinden ein, er macht sie zu Motivationen für seine Taten und Untaten. Wenn man davon spricht, daß Völker, Kulturen, Staaten oder die Menschheit sich zum Guten oder zum Schlechten entwickeln, so wird dies immer nur von einzelnen Tätern bewirkt, und es sind immer nur einzelne Menschen, die davon betroffen werden.
"Auch in allen jenen Fällen, in denen einige oder viele Individuen das gleiche empfinden, denken und wollen, empfinden, denken und wollen sie dieses gleiche als einzelne. Es gibt kein Volks-'empfinden', kein Klassen-'bewußtsein', keinen Gemeinschafts-'geist', keine Kultur-'seele'. Man könnte mit der gleichnishaften Verwend-ung solcher Begriffe einverstanden sein, wenn ihr analogischer Charakter bei allen Folgerungen, die man aus ihnen zieht, nicht aus den Augen verloren würde. Gerade das aber ist der Fall. Diejenigen, die von uns im Na-men des Volkes, der Partei, der Klasse oder Glaubensgemeinschaft Opfer verlangen, gehen bewußt oder un-bewußt von der personalen Bedeutung jener Begriffe aus und sprechen den Kollektiven - damit sie dafür Opfer verlangen können - eine gesteigerte Wesenhaftigkeit und einen besonderen Wert zu. Da es Glück und Unglück nur für den empfindungsfähigen einzel-
44
nen gibt, kann aus dem Elend vieler auch
nicht der Glanz irgendeines "größeren
Ganzen" hervorgehen. Keine propagandistische, keine
psychologische oder politische Manipulation ist imstande, das
Faktum außer Kraft zu setzen, daß die menschliche
Wirklichkeit immer Meier, Müller und Schulz heißt.
Damit ist eine zweite wichtige Selbstverständlichkeit
ausgesprochen. Wenn nur der geist- und gefühlsbegabte einzelne
wirklich ist. so handelt es sich dabei nicht um einen
Menschen 'an sich', sondern um eine an einem bestimmten Ort zu
einer bestimm-ten Zeit lebende Person. Dieser Tatbestand
zwingt dazu, bei der Aufstellung moralischer Prinzipien und
politi-scher Programme den Blick auf konkrete Menschen in einer
konkreten gesellschaftlichen Situation zu richten und erspart den
kostspieligen Irrtum, daß sich das bestimmten Menschen
Dienliche an Hand eines für alle Menschen verbindlichen
Schemas verwirklichen läßt".
Ein Mann, der den Anspruch erhob, über
die Erfahrungswirklichkeit hinaus nicht nur eine, sondern
die meta-physische Wirklichkeit erkennen zu können,
erklärte als Frucht dieser Erkenntnis:
"Jeder einzelne Mensch ist eine einmalige
und einzigartige Emanation des Urwillens,
- ist hervorgegangen aus dem ewigen "ungeformten Meere
der Gottheit", um seine, von allen anderen
Mitemanationen verschiedene, individuelle Formvollendung
zu erlangen." (Bo Yin Ra "Das Buch vom Jenseits",
Basel 1929, S. 144). "Selbsteigenen Willens Gebundener an
die Macht der Herren dieses äußeren physischen Kosmos,
ein Höriger des "Fürsten dieser Welt",
wurdest Du Deiner Gedanken Beute, - Du, der vordem Herr
allen Denkens war! -Aus solcher Hörigkeit gilt es
Dich zu lösen! --" (Bo Yin Ra, "Das
Geheimnis", Basel 1952, S. 244).
Wir können jedoch auch ganz ohne Metaphysik, allein von der Erfahrungswirklichkeit ausgehend, zu dem Er-gebnis kommen: Jeder Einzelne ist nicht nur eine beweisbare Wirklichkeit, sondern auch souverän - wenn er dies sein will, d.h. wenn er sich nicht selber zur "Beute seiner Gedanken" macht, indem er personifizierte Ab-straktionen und Kollektive, suggerierte Gebote und "Pflichten", was alles sich nur in seinem
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Kopfe abspielt, während dessen reale
Existenz unbeweisbar ist, zur Herrschaft über sich
werden läßt. Souverä-nität ist dabei nicht
im Sinne jener staatlichen "Souveränität" zu
verstehen, die mit Willkür, so weit die Macht des
Faustrechts eben reicht, und mit dem Anspruch auf Herrschaft
über andere verbunden ist; sondern sie be-deutet hier
lediglich die Ablehnung der Beherrschung durch andere, ob diese
sich nur auf Willkür von Personen oder auf angeblich
vorhandene "höhere" Wesenheiten, Gebote und
"Pflichten" stützt, während deren reale
Exis-tenz jedoch unbeweisbar ist.
Entgegen jener oben - irrtümlich als
einzig mögliche - gezogenen Schlußfolgerung,
angesichts der totalen Mei-nungsverschiedenheit über
die angeblich geltenden "höheren" Gebote,
"Rechte" und "Pflichten" gäbe es
nur die eine Möglichkeit (J.Z.: es gäbe nur, oder: ,
dass es nur die eine Moeglichkeit gaebe ... ? Mein Deutsch
ist schon etwas rostig geworden. - J.Z., 3.3.04), diese autoritär
und diktatorisch durch den Staat festlegen und erzwingen zu
lassen, gibt es durchaus eine Alternative dazu.
Wenn jeder Mensch einzigartig und
verschieden von allen anderen ist, worauf Stirner als erster
aufmerksam gemacht und was auch die moderne Anthropologie bestätigte,
so ist es schon grundsätzlich ein Unfug, alle Menschen nach
einem Schema behandeln zu wollen. Wenn anderseits die
Existenz vorgegebener "höherer" Normen für
die Beziehungen von Mensch zu Mensch nicht nur zweifelhaft,
sondern auf jeden Fall unbeweisbar ist, so gibt es zwei Möglichkeiten
zur Regelung dieser Beziehungen: bei der einen zwingt der
Betreffende dem oder den anderen gewaltsam den eigenen
Willen auf, soweit er dazu imstande ist; bei der anderen suchen
sich die Einzelnen untereinander auf eine Verhaltensnorm - und
deren gemeinsame Garantie - zu verständigen, die jedem
dieser so unendlich verschiedenen Einzelnen größtmögliche
Freiheit von fremden Ansprüchen, insbeson-dere von gewaltsam
auf gezwungenem fremdem Willen, läßt, was ja durchaus
im gegenseitigen Interesse liegt.
Zu welchen konkreten Verhaltensformen und
Einrichtungen man bei solchem Bemühen gelangt, wird noch -
logisch exakt und von einer unangreifbaren Grundlage der
Erfahrungswirklichkeit aus - dargelegt werden. Zu-vor aber müssen
einige Begriffe geklärt werden, deren heutige Verwirrung
sich nicht weniger verhängnisvoll auswirkt als die
Herrschaft der fixen Ideen und unbewiesener und unbeweisbarer
Annahmen und Vorstellun-gen.
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Konfuzius
gegen Konfusion
Schon der alte Konfuzius hatte auf die
fundamentale Bedeu-tung der Klärung und Richtigstellung
jener Begrif-fe hingewiesen, mit denen argumentiert wird.
Wir müssen uns hier zunächst die der Gewalt, der
Freiheit und der Herrschaft vornehmen, während in eigenen
Kapiteln dann noch die des Staates, des Marxismus und der
Demokratie behandelt werden.
"Gewalt ist" - wie von John Henry Mackay in seinem "Freiheitsucher" (Berlin-Charlottenburg, 192o) definiert - "Anwendung eines äußeren körperlichen (oder auch psychischen) Zwanges, einerlei welcher Art, von einem Menschen auf den anderen oder von den einen Menschen auf die anderen, ausgeübt zu dem Zweck, ihn oder sie gefügig zu machen, seinen oder ihren Willen zu dulden oder zu befolgen.
"Das Wesen der Gewalt ist demnach
Zwang; und zwar ein von außen her geübter Zwang.
Zwang und Freiwil-ligkeit schließen sich aus.
"Widerstand gegen Gewalt daher
ebenfalls Gewalt zu nennen, kann nur die Begriffe verwirren;
Gewalt kann immer nur im Sinne eines Angriffs ausgeübt
werden.
"Der Ausübung von Gewalt muß
daher immer ein Angriff vorausgehen: der Angriff eines
Wollenden auf einen nicht Wollenden.
"Die Gewalt fragt nicht: 'Willst du?' -
sondern sie sagt: 'Du mußt!' Und fügt hinzu: 'Wie ich
will!'
"Nur einer kann der Angreifer sein.
Einen Angriff gegen einen Angriff gibt es nicht; es gibt nur eine
Verteidi-gung gegen einen Angriff.
"Verteidigung und Angriff sind somit völlig
entgegengesetzte Begriffe; wie Gewalt und Angriff identische oder
gleichartige Begriffe sind."
Diese Feststellung ist von außerordentlicher,
weittragender Bedeutung. Denn die ständige Verwechslung
zweier völlig entgegengesetzter Begriffe durch ihre
Benennung mit demselben Wort ist die Ursache zahlloser immer
wiederkehrender Konflikte und zugleich der Grund für deren
bisherige Unlösbarkeit.
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Während das, was mit dem echten
Begriff der Gewalt, d.h. der aggressiven Gewalt, bezeichnet
werden muß, mit Recht bei den meisten verpönt ist,
weil sie ganz instinktiv in der aggressiven Gewalt die
Hauptursache aller gesellschaftlichen Unordnung sehen, ist
die Defensive, die Verteidigung dagegen, ganz offensichtlich
etwas völlig anderes und diametral Entgegengesetztes selbst
dann, wenn diese Defensive sich bei der Abwehr dersel-ben
physischen Machtmittel, also z.B. Waffen, bedient wie der
aggressive Gewalttäter.
Es wäre daher richtig und zweckmäßig,
wenn man den Begriff der Gewalt auf die aggressive Gewalt beschrän-ken
würde, die ja auch nicht erst mit dem tatsächlichen
Einsatz physischer Machtmittel, sondern bereits mit der Drohung
zu deren unmittelbarem Einsatz beginnt, und jede Art
der Verteidigung gegen solche Aggression (auch die mit physischen
Machtmitteln also) nicht mehr als "Gewalt"
bezeichnen würde. Da jedoch die meisten unter dem Begriff
der "Gewalt" vorwiegend den physisch ausgeübten
Zwang verstehen (ohne zu unterscheiden, ob er zum Zweck der
Aggression oder der Defensive ausgeübt wird), und zumal
auch, weil die Anwendung physischer Machtmittel in der Defensive
zwar stets "berechtigt", jedoch nicht immer zweckmäßig
ist, wollen wir hinfort die echte Gewalt pleonastisch als
aggressive Gewalt bezeichnen, um sie deutlich von den in der
De-fensive gegen sie, in der Verteidigung gegen sie angewandten
physischen Machtmitteln abzugrenzen.
Die "Berechtigung" zu solcher
Defensive ergibt sich aus der oben bereits gegebenen Definition
echten Rechts als ausschließlich aus freiwillig
zustandegekommenen Vereinbarungen resultierend, während
alle angeblichen "Rechte", die gegen den Willen
der Betroffenen diesen aufgezwungen werden, nichts anderes
sind als Maskie-rungen aggressiver Gewalt und daher auch nur als
solche und nicht als "Recht" bezeichnet werden sollten.
Für den aggressiven Gewalttäter ist nun
charakteristisch, daß er die vereinbarungsmäßige
Verständigung mit sei-nem Gegenüber ablehnt und
diesem seinen Willen diktatorisch aufzwingen will.
Damit bietet er selber an Stelle des echten Rechts das Faustrecht
als von ihm gewählte und dem oder den anderen aufgezwungene
Umgangs-form an - und kann sich daher keinesfalls beklagen,
wenn dies Angebot angenommen und ihm daher
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nach demselben-"Recht" begegnet
wird, das er einzig gelten lassen will.
Entscheidend für den Begriff der
aggressiven Gewalt ist daher nicht, ob Zwang mit physischen
Machtmitteln zur Willensbeugung des Gegners angewandt wird -
denn das ist in der Defensive gegen die aggressive Gewalt
mitunter unvermeidbar - sondern allein, ob der Zwang mit
physischen Machtmitteln zu aggressivem oder de-fensivem Zweck
eingesetzt wird.
Hierfür aber gibt es einen eindeutigen
Maßstab, der nicht von unbeweisbaren Behauptungen und
ideologischen Forderungen ausgeht, sondern der sich auf
unbestreitbare Fakten der Erfahrungswirklichkeit stützt.
Die bisherige Begriffsverwirrung machte
nicht nur möglich, daß der Unterschied zwischen
Angriff und Vertei-digung vernebelt wurde, indem die
Feststellung, daß die Anwendung physischer Machtmitel (in
der Verteidi-gung) mitunter unvermeidlich ist, in die
Behauptung umgefälscht wurde, daß eben
"Gewalt" (diesmal jedoch echte, aggressive Gewalt)
unvermeidbar und deshalb hinzunehmen sei.
Insbesondere wurde und wird die bisherige
Begriffsverwirrung dazu benutzt, in Situationen und Zuständen,
die durch aggressive Gewalt entstanden sind und aufrechterhalten
werden, denjenigen, der dies durch Defensiv-handlungen ändern
will, zum Aggressor und Gewalttäter zu erklären.
So ist es Heuchelei, wenn jemand, der eine
Einrichtung oder einen Zustand durch aggressive Gewalt
geschaffen hat oder aufrechterhält (oder auch nur
Nutznießer eines solchen durch andere
aufrechterhaltenen Zustandes ist), z.B. bei einem Privileg
oder Monopol, darüber zetert,, wenn die dabei Angegriffenen
sich notfalls auch mit physischen Machtmitteln verteidigen, um
jene Einrichtung oder jenen Zustand abzuschaffen, und wenn er das
dann Gewaltanwendung nennt. Genau so wenig kann der Dieb oder Räuber
sich über "Gewaltanwendung" beklagen, wenn man ihm
die Beute gegen seinen Willen wieder abnimmt.
Die Grenze zwischen Aggression und Defensive
kann erst nach Klärung des Begriffs der Freiheit richtig
deut-lich werden, der zu den heute noch verwirrtesten Begriffen
überhaupt gehört. Wo heute von "Freiheit"die
Rede ist, handelt es sich entweder um
49
jene "Freiheit", die für sich
selbst Schrankenlosigkeit beansprucht, um nach Belieben in
die Freiheit anderer eingreifen zu können, oder bestenfalls
um jene einzelnen kümmerlichen "Freiheiten", die
den "der Rechtsho-heit" (lies: Staatsgewalt)
"unterworfenen Personen", von den betreffenden Staaten
gnädig eingeräumt, aber gleich anschließend
jeweils durch Vorbehalte derart eingeschränkt werden,
daß die Einzelnen praktisch der von der Abstraktion
"Volk" (d.h. der hinter diesem Abstraktum sich
verbergenden konkreten Personen) ausgehen-den
"Staatsgewalt" ziemlich wehrlos ausgeliefert bleiben.
Was ist nun die Freiheit (im sozialen Sinne), die wirkliche und wahre? -
Entweder ist meine Freiheit größer als die eines anderen oder einer Gruppe von anderen, wobei dies auf dessen oder deren Kosten geht und das Mehr an Freiheit für mich also jenen gegen deren Willen weggenommen wird; dann sind jene nicht frei.
Oder aber meine Freiheit ist geringer als
die eines anderen oder einer Gruppe von anderen, wobei deren Mehr
mir, und zwar gegen meinen Willen, weggenommen ist; dann bin ich
nicht frei. In beiden Fällen besteht kein Zustand der
Freiheit.
Freiheit kann daher nichts anderes sein als
der Zustand der gleichen Freiheit aller Einzelnen,
wobei auch keine Gruppe als solche ein größeres
Maß an Freiheit gegenüber den Einzelnen (und gegen
deren Willen) für sich beanspruchen kann.
Diese Gleichheit in der Freiheit darf aber
nicht mit Gleichheit überhaupt verwechselt und der Begriff
der Frei-heit dabei nicht in jenem verschwommenen Sinne
verwendet werden, wie das bisher üblich war.
Denn selbstverständlich hat mehr
Handlungs"freiheit", wer größere
geistige oder körperliche Fähigkeiten hat als andere,
infolge größerer Leistungen auch mehr Besitz, oder
auch, wer weniger selbst angelegte Denk-fesseln und
Dogmengläubigkeit hat. Aber all dies muß keineswegs auf
Kosten anderer gehen; es behindert sie nicht, nimmt ihnen
nichts weg von dem, was sie haben, und berührt dann
auch nicht das, was mit der gleichen Freiheit Aller gemeint ist.
Wer z.B. die natürlichen geistigen und
körperlichen Unterschiede, die Anlagen und Fähigkeiten,
die Einkom-mens- und Vermö-
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gensunterschiede durch Institutionen oder Maßnahmen
ausgleichen will, der will ein ideologisches Prinzip der
Gleichheit zur Herrschaft erheben, d.h. seine
Vorstellung davon. Anders ist es, wenn Einkommens- und Ver-mögensunterschiede
auf Privilegien oder Monopolen beruhen; denn solche verletzen
- wie jedes Vorrecht, das gegen den Willen der Betroffenen
beansprucht wird - den Zustand der gleichen Freiheit Aller.
Dieser bedeutet in erster Linie ein gegenseitiges Freisein von aggressiven Zwangsmaßnahmen, die gegen den Willen des oder der Betroffenen den Freiheitsspielraum der einen auf Kosten der anderen so erweitern, daß eben infolge dieses Zwanges ein Zustand ungleicher Freiheit entsteht.
Zwangsmaßnahmen also, die nicht
aggressiv, sondern rein defensiv sind, indem sie Aggressionen
gegen die Grenze der gleichen Freiheit Aller lediglich abwehren,
halten sich daher im Rahmen des Zustandes der gleichen Freiheit
Aller und eine rein defensive Schutzorganisation auf freiwilliger
Basis zur Erkämpfung und Aufrecht-erhaltung dieses Zustandes
ist eine selbstverständliche Voraussetzung für ihn.
Auch wenn jemand die eigene Freiheit
freiwillig einschränkt, zugunsten der Führer- oder
Befehlshaberschaft eines anderen, sei dies in Religion,
Ideologie oder zu einem praktischen Zweck, hält sich solch freiwillige
un-gleiche Freiheit durchaus im Rahmen dessen, was unter dem
Zustand der gleichen Freiheit Aller zu verstehen ist, der ja
auch die Freiheit einschließt, Sklave sein zu wollen.
Wobei sich von selbst versteht, daß
jemand natürlich nur die eigene Freiheit einschränken
kann, nicht jedoch die eines anderen gegen dessen Willen.
Die gleiche Freiheit Aller schließt
anderseits jedes Tun oder Unterlassen aus, das entweder im persönlichen
Interesse eines Einzelnen oder einer Gruppe, oder auch im
angeblich "übergeordneten" Interesse von
irgend-etwas "Höherem", einer Religion, Ideologie
oder auch nur von etwas angeblich "offensichtlich Vernünftigem"
oder "offensichtlich Notwendigem" wider den Willen
der Betroffenen diesen ein Verhalten aufzwingt, wobei auf der
einen Seite ein Mehr an Freiheit auf Kosten eingeschränkter
Freiheit der Gegenseite beansprucht wird.
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Auf die Grenze zwischen (aggressiver) Gewalt und (defensiver) Freiheit von dieser aggressiven Gewalt, die Grenze der gleichen Freiheit Aller, kommt es an. Hierzu nun wieder John Henry Mackay ("Der Freiheitsucher", Berlin-Charlottenburg, 1920) :
"Sie liegt dort, wo die Passivität
aufhört und die Aggressivität beginnt. In der
Feststellung dieser Demarkations-linie liegt die ganze Aufgabe,
die wir uns gesetzt haben. Um in dem einzelnen Falle feststellen
zu können, ob die Freiheit verletzt war, mußte
man zunächst diese Grenze feststellen.
"Die Erkenntnis dessen, was aggressiv
(Angriff, Eingriff); und was passiv (Verteidigung, Abwehr) war,
war die Erkenntnis der Freiheit.
"Aggressiv war jede Gewalt. Abwehr gegen die Gewalt, auch wenn solche bei ihr angewandt wurde, konnte also nicht unter diesen Begriff fallen."
(Da dies Zitat aus einem größeren
Zusammenhang genommen wurde, sei zum letzten Satz angemerkt: auch
wenn bei Abwehr gegen die aggressive Gewalt, in der Defensive
also, physische Machtmittel, die in der heu-tigen
Begriffsverwirrung auch als Gewalt bezeichnet werden, eingesetzt
werden, darf dies nicht mit dem total gegensätzlichen
Begriff der aggressiven Gewalt verwechselt werden.)
"Es gab Fälle, wo kein Zweifel möglich
war: der Räuber und der Mörder, der mich überfällt,
um mir mein Ei-gentum und mein Leben zu nehmen, ist zweifellos
aggressiv; entledige ich mich seiner, und sei es mit Gewalt,
handele ich in der Notwehr, in Abwehr, und bin nicht
aggressiv. Aber es gab Fälle, die nicht so grob und
deut-lich waren. Es war am besten, sich an Beispielen, Beispielen
aus dem täglichen Leben, möglichst klar zu wer-den
über diese beiden, in der öffentlichen Meinung so
heillos verwirrten, kaum erst zur Debatte gestellten und noch
nirgends bestimmt erkannten Begriffe.
"Wieder einige Beispiele daher, und
wieder die nächstliegenden: Aggressiv war es nicht, Waffen
zu tragen, aber aggressiv war es, sie zu anderen Zwecken als zu
denen der Verteidigung zu gebrauchen; aggressiv war somit das
Verbot des Waffentragens und ihres Besitzes, oder vielmehr die
Durchführung dieses Verbots.
"Aggressiv war es nicht, Grund und Boden in persönlichen Besitz zu nehmen und zu benutzen, der nicht schon vorher von einem
52
anderen in Besitz.genommen und benutzt wurde. Aggressiv dagegen war es, von mir für die Benutzung dieses Grund und Bodens, auch die seines natürlichen Reichtums, Steuer zu erheben, einerlei in welcher Form und zu welchem Zweck.
"Aggressiv war es nicht, Geld zu
schaffen und an die zu verausgaben, welche es unter den
angebotenen Bedin-gungen und auf ihre eigene Gefahr hin annehmen
wollten. Aber aggressiv war es, Verbote zur Schaffung und
Inumlaufsetzung von Geld zu erlassen und ihre Durchführung
zu erzwingen - einen Wertmesser, eine Wäh-rung
als alleingültig zu erklären, unter dem Vorwande, das
alleinige Recht zur Schaffung und Verausgabung von Geld zu haben.
"Aggressiv war es nicht, nicht zu arbeiten, wenn man keine Lust dazu oder andere triftige oder nicht triftige Gründe hatte, nicht arbeiten zu wollen. Aber aggressiv war es, andere an der Arbeit zu hindern, die sie tun woll-ten.
"Aggressiv war es nicht, an den lieben
Gott, an die unbefleckte Empfängnis und an den Heiligen
Geist, an Hexen, Geister und die vierte Dimension zu glauben;
aber aggressiv war es, andere zu verfolgen, weil sie nicht an
denselben Unsinn glaubten.
"Aggressiv war es nicht, zwangsweise
auferlegte Steuern nicht zu bezahlen, den Heeresdienst zu
verweigern, sich nicht impfen und taufen zu lassen, seinen Körper
zu verkaufen, in freier Liebe zu leben, zu spielen, zu
hu-ren und zu trinken; sondern aggressiv war es, anderen
zwangsweise Steuern aufzuerlegen und ihre Eintreibung zu
erpressen, sie zur Übung und zum Gebrauch von Waffen zu
zwingen, sie zu impfen und zu taufen gegen ih-ren oder ihrer
Eltern Willen, die Prostitution zu 'regeln' und unter Gesetze zu
stellen, in freier Liebe Lebende zu verfolgen; und aggressiv
war jede gewaltsame Unterdrückung des Lasters.
"Nicht aggressiv war es, den ärztlichen oder irgendeinen anderen Beruf auszuüben. Es mußte jedermann unbe-nommen bleiben, Krankheiten heilen zu wollen, wenn er glaubte, sie heilen zu können; und jedem, sich den Arzt zu suchen, zu dem er das größte Vertrauen hatte. Aber aggressiv war es, den ärztlichen Beruf nur 'appro-bierten' Ärzten zugänglich zu machen und andere, die ihn ohne solche Approbation ausübten, zu bestrafen.
"Aggressiv genannt werden durften Fälle
groben Betruges, lügnerischer Täuschung,
gewaltsamer Verführung. Aber inwieweit sie es waren, ließ
sich nur in jedem einzelnen Falle entschei-
53
den und nur auf Grund der jeweiligen
Tatsachen. Denn, wie gesagt, es gab sicher Fälle, wo die
Grenzen zwi-schen Aggressivität und Passivität so
fein gezogen waren, daß sie sich erst nach genauer Prüfung
feststellen ließen und nur mit Hilfe einer langen und
reichen Erfahrung, einer Erfahrung, von der wir heute, wo selbst
über die offensichtlichsten Verletzungen dieser Grenze die
naivste Unkenntnis herrscht, noch weit entfernt waren."
Die gleiche Freiheit Aller ist weitgehend
identisch mit Vorrechtslosigkeit - es sei denn, daß jemand
einem an-deren oder einer Gruppe ein Vorrecht gegenüber
seiner eigenen Person ausdrücklich zugestanden hat; die
frei-willige Einschränkung der eigenen Freiheit,
verletzt, wie erwähnt, niemals das Prinzip der gleichen
Freiheit Aller.
Auch jedes rechtliche oder tatsächliche
Mono- oder Oligopol ist eine aggressive Verletzung der gleichen
Frei-heit Aller, wenn es nicht auf freiwilliger Zustimmung der
davon Betroffenen beruht.
Die wichtigste Konsequenz dieser
Feststellung ergibt sich beim Boden und seinen Schätzen.
Mackays Beispiel bezog sich auf einen Zeitraum vor mehr als fünfzig
Jahren, als die Weltbevölkerung nur rund ein Drittel
der heutigen umfaßte; damals gab es also noch, wenn auch
wenig, Boden, der noch nicht von anderen in Benutzung genommen
war. Heute gibt es das nicht mehr, daß jemand noch Boden
frei in Benutzung nehmen könnte, denn auch aller zur
Zeit etwa nicht benutzter Boden hat bereits seine
"Eigentümer".
Wir werden unten noch recht ausführlich
die bisher weitgehend übersehenen Konsequenzen dieses
"Eigentums" behandeln, das ein solches ganz besonderer
Art ist. Denn während der Anarchismus das
Eigentum am Produkt eigener Arbeit und auch dem gegen solches
frei ausgetauschten Produkt fremder Arbeit als selbstverständlich
bejaht, handelt es sich beim "Eigentum" am Boden und
seinen Schätzen um ein Vorrecht gegenüber etwas,
das in seiner eigentlichen Grundsubstanz von der Natur geschenkt
wurde und worauf jeder Mensch den gleichen Nutzungsanspruch
erheben kann. "Eigentum" am Boden und seinen Schätzen
ist ebenso absurd, wie es ein Eigentumsanspruch an der Atemluft wäre,
zumal der Boden und seine Schätze für die Existenz
jedes Menschen - und zwar in mehr-
54
facher Hinsicht! - von nicht geringerer Bedeutung sind als die Atemluft.
(J.Z.: Auf dem Mond oder in einem Raumschiff wäre auch die Luftversorgung eine Eigentumssache. - J.Z., 3.3.04.)
Ein gleichberechtigter Nutzungsanspruch am
Boden und seinen Schätzen für ausnahmslos jedermann
kann nun in eine so zweckmäßige Form gebracht werden,
daß den gegenwärtigen Bodeneigentümern nur jenes
unbegrün-dete und unbegründbare Vorrecht
entzogen wird, nicht jedoch der Wert ihres Eigentums.
Dieses Beispiel zeigt im übrigen, wie
weitgehende unmittelbare Konsequenzen aus dem Prinzip der
gleichen Freiheit Aller zu ziehen sind.
Dieses Prinzip erklärt ebenso Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, Diebstahl, Erpres-sung für aggressive Handlungen wie jeden Anspruch eines "Ich darf, was du nicht darfst!"
Das Prinzip der gleichen Freiheit Aller (Freiheit von aggressiver Gewalt) ist ein Prinzip strikter Gegenseitigkeit und konsequenter Gleichberechtigung Aller.
Vor allem stützt es sich nicht auf eine
ideologische Forderung oder ein Werturteil, sondern ergibt
sich - wie noch ausführlich begründet wird - als
einzige Alternative zur aggressiven Gewalt als logisch zwingende
Folge-rung aus unbestreitbaren Tatsachen.
Da es wie eine Waage wirkt, ist eine Verletzung dieses Prinzips in 99 % aller Fälle auf den ersten Blick eindeu-tig feststellbar. Daß der Mörder, Totschläger, Körperverletzer. Vergewaltiger, Räuber, Dieb, Erpresser für sich ein Mehr an Handlungsfreiheit beansprucht, das zugleich auf Kosten seiner Opfer und gegen deren Willen geht, ist evident. Ebenso evident, wenn auch als Gesichtspunkt ungewohnt, ist, daß kein Mensch den geringsten Vor-rechtsanspruch auf etwas erheben kann, was die Natur als Geschenk darbietet (dies muß jedoch von dem un-terschieden werden, was der Bodenbenutzer durch Arbeit aus dieser Nutzung [J.Z.: diesem Geschenk, an Nut-zung? - J.Z., 3.3.04.] herausholt).
Man muß sich nur daran gewöhnen,
die Aggression nicht ausschließlich als einen
Gewaltakt zu sehen, bei dem der Aggressor die Initiative
ergreift; sondern sie kann, worauf oben hingewiesen wurde,
auch darin bestehen, daß ein Zustand, der vorher durch
Verletzung der gleichen Freiheit Aller entstan-
55
den ist, mit Gewalt auf Kosten und gegen den
Willen der Betroffenen aufrechterhalten wird; wobei dann der
Versuch, einen zurückliegenden Eingriff in die gleiche
Freiheit Aller zu beseitigen, in eine Aggression gegen den
eigentlichen Aggressor oder Nutznießer der Aggression
umgefälscht wird.
Die gleiche Freiheit Aller ist ein
Gleichgewichtszustand, welcher von der natürlichen
Gegebenheit einer großen Verschiedenheit zwischen den
Individuen nach Anlagen, Fähigkeiten, Interessen und Wünschen
ausgeht. Dabei wird nicht versucht, durch irgendwelche Maßnahmen
eine Ausgleichung dieser durch Anlagen, Fähigkeiten,
Interessen und Wünsche bedingten Unterschiede herbeizuführen,
weil man dabei bereits aus der Tatsachenwelt dessen, was ist,
in die ideologische Vorstellungswelt dessen, was angeblich
so sein soll, hineingerät, wofür es keinen
Maßstab gibt und worüber man sich generell auch
nie einigen kann.
Sondern wir suchen die maximal mögliche
Ungestörtheit jedes Einzelnen in seiner Andersartigkeit
dadurch zu erreichen, daß wir uns die jeden Einzelnen
umgebenden Freiheitsspielräume in Art konzentrischer Kreise
vor-stellen, die jeden Einzelnen umgeben und dort zusammenstoßen,
also eine Grenze finden, wo jede weitere Aus-dehnung nur auf
Kosten fremden Freiheitsspielraumes, durch dessen Wegnahme zur
Erweiterung des eigenen und dies gegen den Willen der
Betroffenen, also mittels aggressiver Gewalt, erfolgen kann.
Unser Ziel ist also nicht Gleichheit an
sich, sondern Gleichheit in der Freiheit, der
Freiheit von fremdem Ein-griff über die Gleichgewichtsgrenze
hinaus, die von der natürlich gegebenen Ungleichheit
ausgeht.
Dies schließt jedoch keineswegs aus,
daß in freier Vereinbarung zwischen den betreffenden
Individuen auch ein Zustand unter ihnen hergestellt wird,
der z.B. auf Gleichheit in wirtschaftlicher Beziehung, auf
Ausgleichung der natürlichen Unterschiede in Anlagen und Fähigkeiten,
sowie auf Angleichung der Interesen und Wünsche hinausläuft.
Volenti non fit injuria. Die freiwillige Einschränkung
des eigenen Freiheitsspielraumes zugunsten erweiterter Freiheit
von Einzelnen oder Gruppen verstößt also nicht
gegen das Prinzip der gleichen Freiheit Aller, sondern setzt
dieses voraus.
56
Wenn keine Einzelperson oder Gruppe sich den Willen einer anderen Einzelperson oder Gruppe durch aggres-sive Gewalt unterwürfig macht, gibt es kein erzwungenes Vorrecht mehr, keine Ausbeutung und keine Unter-drückung.
Die gleiche Freiheit Aller ist identisch mit
Herrschaftslosigkeit!
Diese ist das Gegenteil von Willkür,
weil sie nicht nur fremde, sondern auch die eigene Willkür
verpönt - im wohlverstandenen Eigeninteresse - und weil
durch eine entsprechende, rein defensive Schutzorganisation
auf freiwilliger Basis dafür gesorgt wird, daß in
allen sozialen Beziehungen zwischen Einzelnen und Gruppen das
Gleichgewicht der Freiheit Aller aufrechterhalten wird, indem
keiner auf Kosten eines anderen und gegen des-sen Willen ein Mehr
an Freiheit für sich beanspruchen soll; wo dies dennoch,
absichtlich oder unabsichtlich, geschieht, muß für
Wiedergutmachung gesorgt werden.
Die gleiche Freiheit Aller braucht keine
fragwürdige Begründung mit einem "angeborenen
Recht" oder mit "Pflichten" derer, die sie achten
sollen. Sondern aus Klärung des Begriffs der Freiheit
ergibt sich deren einzig vernünftiger, widerspruchsloser
Sinn und das gegenseitige Interesse an ihrer Erringung und Aufrechterhaltung.
Die gleiche Freiheit Aller schließt
alle einzelnen "Freiheiten", die sich in ihrem Rahmen
halten, in sich ein. Nichts ist dagegen einzuwenden, wenn
ein Katalog all jener Einzelfreiheiten aufgestellt würde,
die sich aus dem fundamentalen Prinzip der gleichen Freiheit
Aller ergeben. Erst recht ist nichts dagegen einzuwenden, wenn
unter denen, die sich zur Anerkennung und Aufrechterhaltung der
gleichen Freiheit Aller zusammen-schliessen, von Rechten
gesprochen wird, die sich aus dieser Anerkennung ergeben,
ebenso von daraus sich ergebenden Pflichten; denn dann
handelt es sich um echte Rechte und Pflichten aus einem Vertrag.
Während bei den sogenannten "Menschenrechten" es
sich zum Teil um einseitig diktierte (und einen Zustand höchst
ungleicher Freiheit aufrechterhaltende) Gewaltakte der Staaten
handelt, die auch dadurch ihren Grundcharakter nicht verlieren,
daß bei einzelnen "Menschenrechten" es sich um
den Staaten abgerungene vereinzelte Konzes-ionen gegenüber
ihrer "Rechtshoheit" und "Staatsgewalt"
handelt.
_________________________________________________________________________________________
(J.Z.: Aus den Tatsachen, dass man Beine und Arme hat und sich auch sonst bewegen kann, läesst sich für Menschen auf das natürliche und angeborene Recht auf Bewegungsfreiheit schliessen, einschliesslich Aus-wanderungs und Einwanderungsfreiheit. Aus den Tatsachen, dass wir hören, sehen und sprechen köennen, lässt sich auf eine natürliche und angeborene Informations- und Meinungsfreiheit schliessen. Diese und andere angeborene Grundrechte und Grundfreiheiten für Menschen beruhen, offensichtlich, nicht auf Vertraegen und nicht auf Gesetzen oder Verfassungen. - J.Z., 3.3.04.)
_________________________________________________________________________________________
Bezeichnend ist übrigens, daß trotz der gemeinsamen Menschenrechtserklärung in einer Reihe
57
von Staaten sogar gesetzlich verankert ist,
was andere Länder als Verletzung von Menschenrechten
anprangern.
Aggressionen gegen die gleiche Freiheit
Aller finden keineswegs ausschließlich zum Zweck der
Unterdrückung und Schädigung der Betroffenen
statt, sondern oft auch nicht nur unter dem Vorwand, sondern
sogar in der ehr-lichen Absicht, die Betroffenen fördern und
ihnen helfen zu wollen. Alle Maßnahmen jedoch, die auf
das an-gebliche Wohl eines anderen, auf Schutz und Fürsorge
für ihn - aber dies ohne sein Verlangen, ja gegen
seinen Willen - gerichtet sind, müssen als Bevormundung
und aggressiver Eingriff erkannt werden. Der Aggressor sollte
dabei nicht nur an den guten alten Spruch denken "Was Du
nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch kei-nem
anderen zu!", sondern auch an dessen weise Ergänzung
durch G.B.Shaw: "Tue anderen nicht das, wovon Du wünschst,
daß sie es Dir tun sollen; denn sie könnten einen
anderen Geschmack haben als Du!"
Bei jedem konkreten Anspruch, den ein Mensch gegen einen anderen erhebt, läßt sich stets objektiv feststellen, ob dieser auf einem beweisbaren Recht, das sich auf freiwillig geschlossene Vereinbarungen stützt, oder auf ei-nem vermeintlichen "Recht" beruht, an das er nur glaubt, dessen Existenz er jedoch nicht beweisen kann und dessen gewaltsame Durchsetzung daher Aggression ist, wenn dabei die Grenze der gleichen Freiheit Aller über-schritten wird. Ebenso läßt sich in jedem konkreten Fall eindeutig feststellen, ob in einem Zustand, der besteht oder angestrebt wird, der eine auf Kosten des anderen und gegen dessen Willen ein Mehr an Freiheitsspielraum, ein Mono- oder Oligopol, ein Vorrecht beansprucht.
Nach dieser Klarstellung, was Freiheit - in
sozialer Beziehung - ist und einzig sein kann, läßt
sich nun auch der Begriff der aggressiven Gewalt ganz präzis
definieren. Charakteristisch für diese ist nämlich
nicht die Anwen-dung physischer Machtmittel zur Willensbeugung
des Gegners; denn eine solche kann auch beim entschiedenen
Gegensatz zur aggressiven Gewalt, bei der Defensive gegen sie,
stattfinden. Entscheidend ist vielmehr, ob die
"Gewalt"-Anwendung in aggressiver Form zur Überschreitung,
oder in defensiver zur Verteidigung
58
der Grenze gleicher Freiheit Aller erfolgt.
Der Maßstab für Aggression und Gewalt liegt also in
der Überschrei-tung dieser Grenze gegen den Willen des
oder der Betroffenen; wobei nochmals darauf hingewiesen sei, daß
auch ein zurückliegender Zustand, der auf diese Weise
entstanden ist, auch dann gleichbedeutend mit Aggres-sion und
Gewalt ist, wenn er gegen das Verlangen dadurch
Benachteiligter aufrechterhalten wird.
Hiermit bietet sich nun erstmalig ein verläßlicher,
von aller ideologischen Verwirrung unbelasteter, objektiver Maßstab
zur Unterscheidung von Aggression und Defensive, wobei auch der
Verwirrung des Gewaltbegriffs ein Ende gemacht wird.
Gewaltanwendung und aggressiv ist jede
Erweiterung des eigenen (sowie fremden) Freiheitsspielraums,
die auf Kosten eines gleichen Freiheitsspielraums anderer
erfolgt, wenn dies gegen deren Willen geschieht.
Es gibt Leute, die behaupten, daß
Aggression ein menschliches Grundbedürfnis sei. Selbst
wenn dem so wäre, was von anderen - mit guten Gründen -
sehr entschieden bestritten wird, ergäbe sich daraus erst
recht die Not-wendigkeit und ein gemeinsames Interesse, sich
gegen fremde Aggression zu schützen; was nur auf einer Basis
der Gegenseitigkeit, also bei genereller Ächtung der
Aggression, Erfolg haben kann.
Auch der Begriff der Herrschaft ist oft bis
ins Widersinnige verwirrt, so z.B. wenn man davon spricht, daß
in einem bestimmten Zustand Freiheit "herrscht".
Ähnlich, wie man aggressive Gewalt deutlich von der
Defensive unterscheiden muß, die jene nur abwehrt, muß
auch ein klarer Unterschied gemacht werden zwischen der
Herr-schaft im eigentlichen Sinne, die in Herstellung eines
Zustandes ungleicher Freiheit durch aggressive, gewalt-same
Unterwerfung fremden Willens oder in Verteidigung eines so
entstandenen Zustandes besteht; und ander-seits jenem Zustand
ungleicher Freiheit, bei dem zwar ebenfalls von der
"Beherrschung" des einen durch den anderen
gesprochen wird, in welchem der Benachteiligte jedoch diesem
Zustand freiwillig zustimmt, ihn oft sogar sucht. In diesem
zweiten Fall sollte man statt von "Herrschaft" besser
von Führung sprechen; wir sahen ja schon bei Erläuterung
59
des Freiheit-Begriffs, daß ungleiche
"Freiheit", die auf freiwilliger Zustimmung des
Benachteiligten beruht, nicht dem widerspricht, was mit der
gleichen Freiheit Aller gemeint ist. Diese wird keineswegs
dadurch gestört, daß Einzelne, die z.B. sich selber
bestimmten Dogmen oder Glaubensmeinungen unterwerfen, die eigene
Frei-heit (nicht etwa die Freiheit anderer!) zugunsten solcher
einschränken können, die sie als Verkünder oder
Inter-preten der betreffenden Dogmen oder Glaubensmeinungen
ansehen wollen. Dies gilt auch für andere Fäll, in
denen die Betreffenden selbst einen Vormund oder solche suchen,
die ihnen eigenes Denken und eigene Ent-scheidungen
abnehmen.
Nur in Fällen groben Betrugs solcher
"Führer" gegenüber den von ihnen Angeführten
kann man von einer Ver-letzung der Grenze der gleichen Freiheit
Aller sprechen. Aber auch dann muß erst durch Aufklärung
der Betref-fenden ihr eigener Wille zum Widerstand gegen diesen
Betrug geweckt werden, bevor Dritte sich - als etwa ungerufene
Helfer - zur Wiederherstellung der vollen Freiheit jener
einmischen.
Herrschaft ist also ein Zustand ungleicher
Freiheit, wobei die Freiheit der einen größer ist als
die der anderen, auf Kosten jener und gegen deren Willen.
Dabei kommt es auf dasselbe heraus, ob solche Herrschaft auf
Grund der Willkür und des Faustrechts eines Einzelnen
oder einer Gruppe, oder aber im Namen eines "Ideals",
einer Ideologie oder Religion (die von den Beherrschten
nicht anerkannt werden), oder auch im Namen einer Ab-straktion,
wie Volk, Klasse, Staat, Menschheit, ausgeübt wird; denn
immer sind es konkrete Einzelne oder Gruppen, die "im
Namen" solcher "Ideale", Ideologien, Religionen
oder Abstraktionen, wie der genannten, ge-genüber
anderen Einzelnen oder Gruppen das Vorrecht beanspruchen,
jenen Befehle zu erteilen und die Be-folgung dieser Befehle zu
erzwingen.
Nur die Befreiung von solcher
Herrschaft strebt der Anarchismus an. Es gibt demgegenüber
Leute, die infolge eigener Begriffsunklarheit, oder weil sie
diese bewußt fördern wollen, sagen: "Legitim ist
Herrschaft, die Zu-stimmung bei den Beherrschten
findet". Danach wäre also zumindest jene Herrschaft,
die keine Zustimmung der Beherrschten findet, illegitim -
was immer man unter diesem dehnbaren Begriff, der sowohl
"moralische" wie "gesetzliche" Verurteilung
umfaßt,
60
verstehen will. Aber wir haben ja oben
gesehen, daß Vormundschaft und Führung, denen die
Betreffenden zu-stimmen, die sie selber wollen, überhaupt
nichts mit Herrschaft im eigentlichen Sinne zu tun haben. Es
handelt sich dabei um völlig verschiedene Begriffe, aus
deren Vermengung natürlich nur Unsinn resultiert.
Die
fixe Idee der Herrschaft
Wer durch aggressive Gewalt fremden Willen
beugt, um einen Zustand ungleicher Freiheit herbeizuführen
oder aufrechtzuerhalten, der ist Herrschaftsverüber;
ganz gleich, ob dies im eigenen Namen und Interesse, in dem einer
Mehrheit oder eines anderen Kollektivs, im Namen von irgendetwas
angeblich "Höherem" geschieht (sei dies auf
Religion, Ideologie, Sitte, Moral oder was sonst immer gegründet);
er macht sich durch diese Bevor-mundung und diesen Zwang der
Verletzung der gleichen Freiheit Aller schuldig, ganz gleich, ob
dies zum Zweck der Unterdrückung und Ausbeutung, oder
zum Zweck einer angeblichen Wohlfahrt und Förderung des
Bevormundeten und Gezwungenen erfolgt.
Wer der durch eingewurzelte Gewohnheiten
gestützten Meinung ist, "man müsse doch"
auch gegen den Willen des Betreffenden gegebenenfalls
zwangsweise das durchsetzen, was dessen "wahrem Wohl"
oder "der Ver-nunft" entspricht (so wie er sich
dessen Wohl oder die Vernunft vorstellt, während jener
eine ganz andere Mei-nung davon hat, was für ihn gut und
vernünftig sei), der muß auch gegen sich selbst gelten
lassen, daß andere - und gerade jener andere - mit
derselben Begründung ihm vorschreiben und ihn dazu zwingen
wollen, was sei-nem eigenen Wünschen und Wollen strikt
entgegensteht. Er muß sich völlig klar machen, daß
gerade auch im eigenen Interesse er die gleiche Freiheit
aller anderen achten muß.
Es ist eben eine fixe Idee, daß gesellschaftliche Ordnung nur durch übergeordneten (also Herrschafts-)Zwang und Gewalt (wobei man Aggression und Defensive verwechselt) möglich sei. Aggressive Gewalt ist Störung jener Ordnung, die
61
als einzige dauerhaft zu sein vermag.
Wirkliche Ordnung ist nur in Freiheit - der gleichen Freiheit
Aller -mög-lich, denn diese ist nicht die Tochter, sondern
die Mutter der Ordnung. (Proudhon. - J.Z.)
Statt der gegenseitigen Einmischung in
fremde Angelegenheiten, unter den Wahnvorstellungen
unbeweisbarer Ansprüche, gibt es nur eine
Verhaltensweise, die zwar nicht absolut konfliktfrei ist, aber
jedenfalls nicht Dauer-konflikte geradezu provoziert: die
generelle Verpönung der aggressiven Gewalt, was identisch
ist mit dem Grundsatz der gleichen Freiheit Aller, mit
Herrschaftslosigkeit. Denn in jedem Einzelfall kann völlig
wertungs-frei, und daher objektiv, festgestellt werden, ob
jemand ein Mehr an Handlungsfreiheit auf Kosten anderer, und
zwar gegen deren Willen, beansprucht oder nicht.
Es gibt nur zwei Arten des Verhältnisses
von Mensch zu Mensch: ein freiwillig eingegangenes, oder ein
ge-waltsam aufgezwungenes. Nur das letztere bedeutet die Grenzüberschreitung
der gleichen Freiheit und Störung der Ordnung dann, wenn
gegen den Willen des Betroffenen dessen gleiche Freiheit,
welche der Aggressor für sich beansprucht, eingeschränkt
wird.
Die Achtung des fremden Willens und die
Nichtanwendung von Zwang gegen diesen kennt nur zwei Ausnah-men:
einmal jene, wo dieser Wille sich aggressiv gegen die Grenze der
gleichen Freiheit Aller richtet, und dann jene, wo Unzurechnungsfähigkeit
vorliegt, wie es bei Kindern und bei Kranken, insbesondere
Geisteskranken der Fall sein kann.
Natürlich darf nicht willkürlich
jemand für unzurechnungsfähig erklärt oder die
unberechtigte Annahme einer Unzurechnungsfähigkeit als
Entschuldigung für aggressives Handeln genommen werden.
Im übrigen ist nicht so wichtig, daß
aggressives Verhalten, das ja auch irrtümlich und fahrlässig
erfolgen kann, nun immer unbedingt vermieden wird;
Hauptsache ist, daß das Prinzip der gleichen Freiheit Aller
anerkannt und auch bei dessen irrtümlicher oder fahrlässiger
Verletzung Schadensersatz geleistet wird. Während gegen-über
jenen, die dies Prinzip nicht anerkennen wollen, die
Reaktion einfach ist: wer sich auf die aggressive Ge-walt und
damit auf das Faustrecht stützen will, darf sich nicht beklagen,
wenn ihm widerfährt, was ihm nach diesem "Recht"
gebührt.
62
Herrschaft ist ein Dauerzustand der
aggressiven Gewalt. Sie beruht auf primitiven Instinkten aus den
Anfängen menschlicher Zivilisation. Bei primitiven Völkern
läßt sich häufig eine dominierende Begierde
feststellen, Ge-walt gegen Mitmenschen auszuüben und
über sie zu herrschen; dies geschieht zum Großteil um
der Herr-schaftsausübung als Selbstzweck willen und oft nur
daneben auch zur Erreichung wirtschaftlicher Vorteile.
Horden, Clans, Stämme und Völker
lebten in beständiger Fehde. Herrschende Völker und
Klassen haben in der Regel mit ihrer Herrschaft auch ein
wirtschaftliches Interesse verknüpft; aber ihr
Hauptstreben richtete sich auf eine für politische und
rechtliche Herrschaft möglichst effektive soziale
Organisation, nicht auf eine wirtschaft-lich möglichst
effektive Anordnung des Verhältnisses zwischen
Herrenvolk und Dienervolk, Herrenklasse und Dienerklasse,
Regierenden und Regierten. Das Verhältnis zwischen
Spartanern und Heloten mag hier als Bei-spiel dienen. Die
Herrschsucht dominierte oft auf Kosten wirtschaftlicher
Effektivität.
In der Urzeit und im Altertum galt es als größer,
zu herrschen und zu zerstören, als wirtschaftlich zu sein,
zu produzieren und zu sparen. Auch diese Tatsachen müssen zu
einer.Korrektur der einseitigen Sicht des Marxis-mus führen;
die ökonomischen Verhältnisse sind mehr
Überbau der Herrschaftsverhältnisse als umgekehrt.
Dem in einzelnen Personen auch heute noch
starken Trieb zu herrschen, der mit dem Macht- und Geltungstrieb
verwandt ist, steht der bisher wenig oder gar nicht beachtete
Trieb mindestens ebenso vieler Menschen gegen-über, denen
das Sichhingeben und Sichunterordnen ein überwältigendes
Lebensbedürfnis ist. Zumal diese letz-teren sind Träger
des Glaubens, daß die bestehenden traditionellen oder
gesetzlich gewordenen Verhältnisse die einzig möglichen
und die einzig richtigen seien.
Zwischen diesen beiden Gegensatz-Typen
stehen jene, denen es ebenso widerwärtig ist, selber zu
herrschen, wie beherrscht zu werden. Ihre Devise ist: "Ich
gehöre keinem anderen als mir selber und bin mein
eigener Herr. Keine Pflicht der Unterordnung unter den
Willen eines anderen und kein irgendwie geartetes Recht der
Aufzwingung eines fremden Willens wird anerkannt."
63
Über den Macht- und Herrschaftsfimmel schrieb Dr. Walther Borgius (in "Radikaler Geist", Folge 1, Berlin 1930):
"Wer sich aus seiner Jugend dieses und jenes Lehrers entsinnt, wie er, die regungslose Klasse vor sich, als Rohrstock-Pascha auf dem Katheder stand, wer als Soldat erlebt hat, mit welch sichtbarem Genuß vielfach der Unteroffizier die ihm ausgelieferten Rekruten schindet, wer in Behörden ergeben sich vom allmächtigen Herrn Kanzleirat schikanieren lassen mußte, wer beobachtet hat, mit welcher Geschwollenheit und Überheblichkeit (besonders vor der Republik) manch ein Schutzmann das Volksgedränge regulierte, der weiß, welch ein in-tensiver, direkter Genuß für den richtigen Machtmenschen in der bloßen Ausübung der Herrschgewalt, ohne jeden damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteil liegt, in dem beseligenden Bewußtsein: Ich kann euch befeh-len und ihr alle müßt mir gehorchen! Man beachte einmal, mit welcher Geschicklichkeit und Zielbewußtheit sich die meisten Menschen eine Machtposition zu schaffen oder zu finden wissen, wo sie kommandieren kön-nen. Der eine herrscht in der Familie.
("Leider werden meistens die Kinder unter dem Vorwande einer guten Erziehung die Opfer dieser unausbleib-lichen Herrschergelüste. Die 'gute Erziehung' ist oft ein Vorwand, Macht zu zeigen" sagt sehr zutreffend der bekannte Psychoanalytiker Dr. W. Stekel in "Das liebe Ich", Berlin 1913, S. 17).
"Wer dies nicht kann, etwa an der noch
stärkeren Herrschgewalt der Gattin scheitert, kujoniert
seine Unterge-benen im Büro. Oder er geht in das Vereinsleben
und kämpft ebenso erbitterte wie lächerliche Kämpfe
als Vor-sitzender oder Schatzmeister oder gegen solche. Gelingt
es ihm, irgendwo Ämtchen oder Käppchen zu erhalten, und
sei es auch nur als Trambahnschaffner oder Knipser auf der
Untergrundbahn, so schikaniert er das Publi-kum. Und wenn es
sonst nirgends geht, so übt er seine Machtgier wenigstens am
Pikkolo seines Stammlokals aus oder er schafft sich einen Hund an
(wie denn überhaupt sehr wahrscheinlich ist, daß die
erste Zähmung von Haustieren - die keineswegs immer Nutztiere
sind - nicht in wirtschaftlichen oder überhaupt rationellen
Zweck-mäßigkeitserwägungen gewurzelt hat, sondern
in den ersten Regungen des keimenden Machttriebes). Und der
Schüler, der von den Lehrern mißhandelt wird, mißhandelt
selber seine jüngeren Kameraden, wie das aus allen
Internaten zur Genüge bekannt ist. Sehr eindringlich hat
Leopold von Wiese seine diesbezüglichen Erfahrungen im
Kadettenhause ge-
64
schildert und noch ergreifender Generalmajor
Dr. Paul Frh. von Schönaich.
"... Die Eigentümlichkeit dieses
Triebes ist nun, daß er - wie wohl die meisten seelischen
Faktoren - ambiva-lenter, bipolarer Natur ist: d.h. ihm
entspricht ein Gegenaffekt, ein Trieb zur Unterwerfung, zum
Gehorsam, zur Demütigung. Ebenso, wie sein körperlich-sexuelles
Substrat, der Sadismus, stets gepaart ist mit einer
Unter-strömung von Masochismus (und umgekehrt), so
finden wir auch bei ausgesprochen herrschsüchtigen und
machtgierigen Personen daneben stets eine Parallelströmung -
eine Neigung zu Hörigkeit und Dienstbarkeit. Es ist, als ob
die in der einen Richtung aufgewandte Energie einen
Ausgleich in der entgegengesetzten Richtung erheischt. ... Wir
finden es sehr häufig, daß der gestrenge Oberst,
vor dessen Blick sogar die höheren Offiziere zittern, daheim
ein fügsamer Pantoffelheld ist oder umgekehrt, daß der
heimische Haustyrann im Büro die Rol-le des unterwürfigen
Jasagers spielt.
"In dieser Doppelgesichtigkeit des Machttriebes liegt psychologisch das Wesen der Hierarchie, der Staffel-herrschaft begründet: Wir wissen, daß, wo im gesellschaftlichen Leben eine Institution auf dem Machttrieb aufgebaut ist, sie stets gleichzeitig ein Ausleben der Unterwürfigkeit mit sich bringt. ("Eure Vornehmheit sei Gehorsam! Euer Befehlen selber sei ein Gehorchen! Einem guten Kriegsmanne klingt 'Du sollst' angenehmer als 'ich will'. Und alles, was euch lieb ist, sollt ihr euch noch befehlen lassen", sagte Friedrich Nietzsche, der wahrlich ein tiefer Kenner des Machttriebes war.)
"So finden wir denn die intensivsten Substrate der Herrschsucht: das Militär, die katholische Kirche, aufgebaut auf der Doppelforderung, daß, wer die rücksichtsloseste Macht ausüben will, zugleich den demütigsten Gehor-sam ausüben muß. Es ist der Typus des Menschen, den der Volksmund unserer Zeit mit dem Spottnamen des "Radlers" bezeichnet, weil er gleichzeitig nach unten "tritt" und nach oben "einen krummen Buckel macht". Dieser Menschentypus - ich nenne ihn archidulisch - ist es nun, den die Entwicklung des Staatslebens plan-mäßig züchtet und der seinerseits in alle jene Berufe hineinströmt, die ihm als direktem oder indirektem Staats-beamten die Ausübung seiner Triebrichtung fördern: in den direkten, eigentlichen Staatsdienst, vor allem in Mi-litär, Polizei, Bürokratie, dann aber auch in das Schulfach, in die Landeskirche, in gewisse Gebiete der Ju-
65
stiz und in solche Anstalten und
Einrichtungen, die durch ihre Größe und
Organisation einen ähnlichen Cha-rakter angenommen
haben, wie die Verkehrsanstalten, die Großbanken, die Großindustrie."
Diesen evidenten Feststellungen von
Dr.Borgius, die jeder unvoreingenommene Beobachter an zahllosen
Einzelheiten seiner Umwelt bestätigen kann und muß,
ist nur noch hinzuzufügen: jeder auf Herrschaft
Erpichte versäumt niemals, sich mittels eines Vorgangs, den
die Psychologie Rationalisierung nennt, auf sein
angeb-liches "Recht" zu seinem aggressiven Handeln
zu stützen; er legt sich eine passende Ideologie zu, die ihm
als Rechtfertigung vor sich selbst und vor allem gegenüber
den anderen dient. Auf die Urteilsunfähigen macht dann
immer besonderen Eindruck, wenn solch ein vom Machtfimmel
besessener Herrschsüchtiger sich, wie Fridericus, als
"ersten Diener des Staates" bezeichnete (und sich
auch ganz ehrlich als solcher fühlte, weil er die diesbezügliche
Ideologie sich erfolgreich selber suggeriert hatte). Ebenso
fühlten auch Hitler und Stalin, mit welchen der manchen
sympathischen Zug aufweisende Fridericus im übrigen
nicht in eine Reihe gestellt wer-den soll, der eine im Namen
"der Vorsehung", der andere als Vollstrecker des
"Ziels der Weltgeschichte", sich durch Ideologie
"legitimiert", als "Beauftragte" einer
"höheren" Mission, ohne eigene Verantwortung,
genau wie die Vollzugsgehilfen der Schreibtischmörder, das
zu vollstrecken, was nach ihrer Meinung ihre Opfer nur zu
dumm und unfähig waren, als "notwendig"
einzusehen. Bei den Autokraten auf dem Stuhl der Päpste und
der Inquisition, die sich zerknirscht im Gebet vor Gott und den
Heiligen wanden, wurde die Ideologie dahin "rationalisiert",
daß die von ihnen auf den Scheiterhaufen geschickten
nur in deren eigenem Interesse verbrannt wurden, um ihr
Seelenheil zu retten und sie vor weiteren Sünden zu
bewahren. -
Wenn die vom Machtfimmel Besessenen persönlich
anspruchslos lebten, weil es ihnen eben nicht auf
wirt-schaftliche Vorteile durch ihre Macht, sondern nur auf die
Befriedigung des Machttriebes selbst ankam - bei Hitler
bewunderte man ja daß er kein Fleisch aß,
nicht rauchte, nicht trank und dem "Dienst an Volk und
Staat" auch ein Familienleben "opferte" - dann
hielt man solche Leute für Idealisten oder gar für
Heilige. Derarti-
66
ger "Idealismus" brachte jedoch
keineswegs Opfer für andere, opferte vielmehr jene
anderen einer fixen Idee; er suchte und fand größere
Lustbefriedigung eben in der Stillung des Machtdurstes und im
Heiligenschein des Idealismus als in materiellen Vorteilen (
die ganz von selbst dabei nicht zu kurz kamen). Also handelte es
sich in Wirklichkeit nicht um Opfer, sondern um jene Form des
jedem Lebewesen innewohnenden Strebens nach Selbstentfaltung, die
Lust in der Befriedigung ihres stärksten Triebes empfindet.
Von den Gegentypen, den Unterordnungs-Süchtigen,
sowie von den Mitläufern und Nutznießern der vom
Machtfimmel Besessenen stammen dann so alberne Redensarten
wie die von "guten" und "idealen"
Herrschern.
Die fixe Idee der Herrschaft hat zwar ihre
Wurzel im Machttrieb und dessen Pendant; aber ihre Nahrung
und Kraft zieht sie stets aus einer passenden Ideologie.
67
IDEOLOGIE
UND WIRKLICHKEIT DES STAATES
Die Vorstellungen der meisten Menschen vom Staat sind ähnlich unklar und verschwommen wie die von Gott - für eine große Mehrheit ist der Staat heute tatsächlich nichts anderes als eine Versachlichung des Gottesbe-griffs. Wie früher alle Behauptungen und Forderungen der Kirche als selbstverständlich widerspruchslos akzep-tiert wurden, wie kein Zweifel erlaubt war am Gottesgnadentum der Kaiser und Könige, gilt der Staat heute den meisten als etwas so Notwendiges, ja sogar Heiliges, daß sie ihre Kritik allenfalls gegen die Form des Staates, nicht jedoch gegen dessen Wesen, als Einrichtung an sich, richten.
Wenn man das ebenso naive wie blinde
Vertrauen in den sozusagen als Ausbund der Allmacht, der
Gerechtig-keit, der Fürsorge betrachteten Staat
analysiert, wenn man den ständig wiederholten Schrei der
Vielen hört: "Da müßte der Staat eingreifen!
Da müßte der Staat helfen! Das müßte
verboten werden!", so findet man, daß der moderne
Massenmensch vom Staat noch ein Gutteil mehr erwartet als vom
lieben Gott; weit größer als sein Ve-trauen zu diesem
ist praktisch sein Vertrauen, das er in den Staat setzt.
Das erklärt sich aus einer einfachen
Tatsache: wenn jene vom Staat sprechen, denken sie nicht daran,
was der Staat tatsächlich ist (wovon sie im
übrigen auch nur eine recht nebelhafte Vorstellung haben),
sie denken nicht an die historische Realität
Staat, aus dessen Werdegang man eher auf seine Herkunft von
Beelzebub als auf die von Gott schließen könnte;
sondern sie denken dabei immer nur daran, was der Staat nach
den meist sehr sub-jektiven Wünschen der Betreffenden sein soll.
Es gibt zahlreiche, mehr oder weniger entgegengesetzte Ideologien
vom Staat, gedankliche Vorstellungen von dem, wie der
Betreffende sich das Ideal einer Gesellschafts-ordnung wünscht,
also eine Art Wunsch-Himmel, ziemlich nebelhafte Vorstellungen
zumeist, die gewöhnlich auch das unberücksich-
68
tigt lassen, was der Staat überhaupt
sein und tun kann. Ein Parlamentarier sagte dazu:
"Jedermann will auf Kosten des Staates leben und kein Mensch
denkt daran, daß der Staat auf jedermanns Kosten
lebt".
Der Staat ist das typische Beispiel einer
Institution, die ihren ideologischen Charakter aus ihrer religiös
begrün-deten Herkunft entwickelt hat. Das zeigt sich
sowohl in der Berufung der Monarchen auf ihr
"Gottesgnaden-tum" und im Anspruch der Päpste
auf ihre Oberhoheit über die Monarchen; ebenso jedoch bei
den Demokratien im Anspruch darauf, daß die Staatsgewalt
"vom Volke ausgehe", nachdem "das Volk",
"die Nation", "das Va-terland" die
Nachfolge der Monarchen und der anderen Feudalherren, die sich
alle auf ihre von Gott verliehe-nen "Rechte" beriefen,
angetreten hatte. Diese neuen begrifflichen Vorstellungen
wurden so zu Göttern und Götzen, die ungezählte
Millionen von Opfern forderten - unendlich mehr als beim ärgsten
Götzendienst der Barbaren, der nur vereinzelte Menschenopfer
verlangte. Die "Hoheit" und
"Heiligkeit" des "Volkes" (wer sie
anzweifelt, gilt als Vaterlandsverräter!) ist heute weitaus
unbestrittener als die Heiligkeit der Religion. "Im
Dienste des Volkes" wird heute jederzeit noch die
Opferung von Gut und Blut und Leben verlangt, während
nur selten mehr solcher Anspruch im Namen einer Religion erhoben
wird. Dabei wird das "Volk" durch einen Roß-täuschertrick
derer, die als Sachwalter dieser Abstraktion auftreten, mit dem
Staat gleichgesetzt, der die so übertragene
"Heiligkeit" (= Unantastbarkeit) auch für
sich in Anspruch nimmt. Was ist nun der Staat wirklich?
"Der Staat ist die von Gott gestiftete Erhaltensordnung. Sie zu bewahren ist die irdische Aufgabe des, Men-schen", äußerte sich der Bundesverfassungsrichter Fabian von Schlabrendorff noch im Jahre 1972. - Tolstoi hatte gesagt: "Der grausamste, unheilvollste Aberglaube ist das Vaterland, der Staat". Bereits der Kirchenvater Augustinus hatte den Staat als organisierte Räuberbande bezeichnet und die katholische Kirche hat zwar viel-fach mit dem Staat paktiert, sich ihm jedoch nie unterworfen. Daß Nietzsche ihn das kälteste aller Ungeheuer nannte, ist ziemlich weit bekannt. Sehr wenig bekannt jedoch ist, daß der ehemalige USA-Präsident Herbert Hoover in einer 1956 gehaltenen Rede den Staat als die gefährlichste Bedrohung für die Menschen hingestellt hat, nicht nur in den Ländern mit totalem Staat, sondern auch in den Ländern
69
der formalen Demokratie! - "Irgendein
Rudel blonder Raubtiere", sagte Nietzsche, "eine
Eroberer- und Herren-Rasse, welche kriegerisch organisiert und
mit der Kraft, zu organisieren, unbedenklich ihre
furchtbaren Tatzen auf eine der Zahl nach vielleicht ungeheuer
überlegene, aber noch gestaltlose, noch schweifende Bevölkerung
legt. Dergestalt beginnt ja der 'Staat' auf Erden".
"Der Staat, als von der Stammesorganisation
verschieden", sagt Lester Ward, "beginnt mit der
Eroberung einer Rasse durch eine andere". "Überall",
sagt Franz Oppen-heimer, "bricht ein kriegerischer
Wild-Stamm über die Grenzen eines weniger kriegerischen
Volkes, setzt sich als Adel fest und gründet seinen
Staat". "Die Gewalt", sagt Ratzenhofer,
"hat den Staat gegründet". "Der Staat, sagt
Gumplowicz, "ist das Resultat der Eroberung, die
Niederlassung der Sieger als herrschende Kaste über die
Besiegten". "Der Staat", sagt Sumner, "ist
das Produkt der Gewalt und existiert durch die Gewalt". Dies
ist das Urteil von Soziologen und Historikern.
Der Bundestagsabgeordnete Richard von Weizsäcker erklärte dazu (DIE ZEIT, 27.10.1972): "Der Staat ist nicht die einzige und schon gar nicht die totale Ordnung. Er ist kein geweihtes Über-Ich und besitzt nicht das Amt der Letztinstanzlichkeit. Aber in aller Vorläufigkeit dieser Erde hat er die Aufgabe, als haltende Kraft dem Menschen zu dienen und ihm die Selbstverwirklichung und Freiheit zu ermöglichen, gerade auch die Freiheit der Schwachen".
Seinen ersten beiden Sätzen kann und muß
man durchaus zustimmen. Freiheit jedoch kann, wie wir im
voraus-gegangenen Kapitel gesehen haben, nichts anderes sein als
die gleiche Freiheit Aller. Man kann nicht von Frei-heit
sprechen, wenn die Freiheit der einen größer ist als
die Freiheit der anderen, auf deren Kosten und gegen deren
Willen. Ein Zustand der gleichen Freiheit Aller ist die einzige
Alternative zur aggressiven Gewalt. Um diesen Zustand zu erringen
und aufrechtzuerhalten, bedarf es nur einer rein defensiven Organisation,
die ihrer-seits jede aggressive Gewalt ächtet und sich ihrer
streng enthält; eine solche bedarf keines übergeordneten
Herr-schers, der vielmehr ein Widerspruch und Gegensatz zu ihr wäre.
Der Staat will, was Herr von Weizsäcker
verkennt, keineswegs Diener, sondern Herr sein. Er
beansprucht für sich ein Pri-
70
vileg aggressiver Gewalt (das er selbst
"Gewaltmonopol"nennt) zur Realisierung all jener
Ideologien und Un-terdrückungs- wie Beglückungsabsichten,
die jene hegen, welche jeweils die Hebel der
Staatsmaschinerie be-dienen, oder vielmehr deren Auftraggeber.
Diese wissen dabei zumeist nicht, was sie in Wirklichkeit
tun, denn ihre ideologische Verblendung nimmt ihnen den klaren
Blick dafür.
Der Staat legitimiert durch seine Gesetze
zahlreiche aggressive (d.h. die Grenze der gleichen Freiheit
Aller überschreitende und gegen den Willen der
Betroffenen gerichtete) Gewaltakte, die er zu eigenen, sowie
zu Gunsten einzelner Gruppen, gegen andere Gruppen sowie
gegen alle Einzelnen verübt, und bezeichnet dies als
"Herrschaft des Rechts"; während er gleichzeitig
die bloße Defensive gegen solche Gewaltakte,d.h. die
Vertei-digung der gleichen Freiheit Aller als "Gewalt"
bezeichnet und, gestützt auf sein Gewalt-Monopol,
verfolgt.
Ganz und gar nicht beschränkt sich der
Staat, als Diener der Einzelnen, auf die Verteidigung der
gleichen Frei-heit Aller; das tut er nur am Rande, in Einzelfällen
- etwa bei den obengenannten, unmittelbar aus dem Prinzip
der gleichen Freiheit Aller folgenden, bei Mord, Totschlag,
Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, Dieb-stahl,
Erpressung - und sozusagen nur als Alibi. Denn in der Hauptsache
schafft er und erhält aufrecht einen Zustand, in angemaßter
Herrenpose, in dem die Freiheit der einen auf Kosten der Freiheit
anderer gegen deren Willen erweitert ist und die Freiheit Aller
zu seinen eigenen Gunsten eingeschränkt ist.
Da Herr von Weizsäcker ganz richtig
erkannt, daß der Staat nicht die einzige Form einer Ordnung
ist, hätte er sich über andere Formen bei John Henry
Mackay informieren können, der in "Der
Freiheitsucher"(Berlin-Char-lottenburg 1920) erläuterte:
"Was ist der Staat? - Eine Anzahl von
Menschen erklärt ein Stück Erdoberfläche - ein
bestimmtes Gebiet - mit allem, was darauf und darunter ist, für
ihr Eigentum und benennt es mit dem Namen eines Staates.
"Die Einwohnerschaft dieses Gebietes wird 'Nation' oder 'Volk' genannt, und es umschließt sie mit seinen Gren-zen als 'Vaterland'.
"Die innerhalb dieser Grenzen lebenden
Bewohner, die Staatsbür-
71
ger oder Untertanen, werden den zur Zeit in
diesem Staate geltenden Gesetzen unterworfen; wer diese Gesetze
nicht freiwillig befolgt, wird dazu gezwungen, und zwar durch Anwendung
von Gewalt.
"- Der Staat beruhte demnach auf Gewalt.
"Der Staat ist nicht die einzige Form menschlicher Vereinigung. Es gibt andere, die unter dem Namen "Gesellschaft" zusammengefaßt werden können.
"Was nun ist die Gesellschaft?
Wie schon ihr Name besagt, ist sie eine
'Gesellung', der Zusammenschluß einer mehr oder minder großen
Anzahl von Menschen zu einem bestimmten Zweck - im Grunde nichts
anderes als eine Vereinigung: wo zwei Menschen zusammenkommen,
und sei es auch nur zu dem Zwecke eines Gespräches, bilden
sie eine Gesell-schaft. So verschieden wie ihre Zwecke können
auch die Formen dieser Gesellschaften, dieser Vereine, sein.
"Welches ist nun der Unterschied
zwischen Staat und Gesellschaft?
"Der, daß die letztere eine freie
Vereinigung ist, der erstere jedoch nicht.
"Die Gesellschaft umfaßt die,
welche zu ihr gehören wollen und die sie aufnimmt, einerlei
woher sie kommen; der Staat umschließt alle, die in einem
bestimmten Gebiet wohnen, auch wenn sie nicht zu ihm gehören
wollen; er 'nimmt sie auf', auch gegen ihren Willen. Er umschließt
zwar alle, aber ist keine Gesellschaft 'Aller'.
"Im Staate steht stets eine Minderheit
gegen eine Mehrheit; die Gesellschaft steht zusammen, solange sie
zu-sammenstehen will.
"Ist in der Gesellschaft ein Einzelner oder eine Anzahl ihrer Mitglieder gegen sie, so steht es diesem Einzelnen oder dieser Minderheit frei, jederzeit frei, sie zu verlassen: aus ihr, der Gesellschaft auszutreten und zu bleiben, wo sie sind; der Staat gestattet einen solchen Austritt nur, wenn seine 'Untertanen' nicht bleiben, wo sie sind - verlassen sie sein Gebiet, gibt es für sie nur die Wahl, sich in einen anderen Staat zu begeben und sich damit einer anderen Mehrheit zu unterwerfen.
"Der Gesellschaft kann sich daher der Einzelne entziehen, ohne damit seine Umgebung zu verlieren; dem Staate nur, wenn er auf diese Umgebung Verzicht leistet.
"Durch seinen Austritt löst der
Einzelne die Gesellschaft
72
für sich auf; der Staat hingegen löst den Einzelnen in sich auf.
"Wenn sich in einer Gesellschaft die
Minderheit dem Willen der Mehrheit unterwirft, so tut sie es
freiwillig; im Staate tut sie es gezwungen, weil ihr keine andere
Möglichkeit übrig bleibt.
"Der Staat ist eine Vereinigung der
einen gegen die anderen. - Staat und Gesellschaft sind
somit nicht ähnliche und gleiche, sondern völlig
verschiedene Begriffe, die sich ausschließen; sie
miteinander verwechseln, heißt die Grundlagen des menschlichen
Zusammenlebens miteinander verwechseln und verwirren. Sie
sind natürliche Feinde und bekämpfen sich als solche
unablässig. Der Sieg des einen bedeutet den Untergang der anderen
, und umgekehrt.
"Endlicher Sieger bleibt schließlich der Staat, wenn er die Gesellschaft so in sich aufgesogen hat, daß er eines mit ihr oder sie eines, mit ihm: wenn er die Gesellschaft 'Aller' geworden ist.
"Siegerin ist die Gesellschaft, wenn sie den Staat verdrängt hat und. an seine Stelle getreten ist.
"Geht der Staat aber in der
Gesellschaft auf, so hört er auf, ein Staat zu sein und wird
eine Gesellschaft wie jede andere.
"Die Gesellschaft ist somit eine freie Vereinigung - sie kennt nur freie und gleichberechtigte Mitglieder; der Staat hingegen ist eine Zwangsvereinigung - er kennt nur Herrschende und Beherrschte, Unfreie und Ungleiche - Untertanen.
"Der Staat steht über dem
Einzelnen - er ist sein Herr; die Gesellschaft steht unter
ihm - sie ist seine Dienerin. "Das Wesen des Staates ist
somit Zwang; das Wesen der Gesellschaft ist Freiheit.
"Um es nochmals zu sagen: der eine ist
eine Zwangsvereinigung; die andere eine freie Vereinigung".
Diese Feststellungen Mackays, die nur ein
kurzer Auszug aus weit umfassenderen sind, lassen an Deutlichkeit
kaum zu wünschen übrig. Es gibt jedoch Hirne, die,
weil ihre Begriffe verwirrt sind - z.B. hinsichtlich der
Ge-gensätzlichkeit von aggressiver Gewalt und Defensive
- , oder weil ihre Vorstellungen durch staatliche Erzie-hung und
Umwelt manipuliert sind, die einfachsten Wahrheiten nicht zu
erfassen vermögen, wenn sie in ihre gewohnten Denkbahnen
nicht hineinpassen. Ohne Zwang gehe es doch nicht, wird z.B.
eingewendet. Gewiß, das wurde ja schon oben erläutert,
daß Zwang in der Defensive gegen den Aggressor oft
unvermeidlich ist, um die aggressive
73
Gewalt abzuwehren. Aber bedeutet dies etwa,
daß der Zwang "notwendig" sei, den die
aggressive Gewalt aus-übt, und wer wagt es, sich zu dieser,
d.h. zum Faustrecht, offen zu bekennen? - Den objektiven Maßstab
zur Unterscheidung zwischen Aggression und Verteidigung haben wir
oben ebenfalls erläutert.
Daß der "Rechtsstaat" die
aggressive Staatsgewalt zwar in bestimmte Formen einengt,
aber keineswegs in ihrer Aggressivität beseitigt,
ergibt sich daraus, daß er an die Stelle echten,
d.h. aus freier Vereinbarung stammenden Rechts ein - häufig
wechselndes - setzt, das sich teils auf unbeweisbare ideologische
Behauptungen, teils auf das Diktat des Willens einer angeblichen
Mehrheit stützt. Aber auch bei einer tatsächlichen
Mehrheit, soweit diese in ihrem Handeln die Grenze der gleichen
Freiheit Aller überschreitet (gegen den Willen der Betroffe-nen),
handelt es sich eindeutig um aggressive Gewalt, die sich nur
hinter den Benennung als "Recht" verbirgt. Einen
echten Rechtsstaat kann es nur dann geben, wenn als Grundgesetz
dieser Institution die gleiche Freiheit Aller mit allen
Konsequenzen vereinbarungsgemäß festgelegt würde.
Das wäre dann jedoch kein Staat mehr im bisherigen Sinne,
sondern eine freie Gesellschaft.
Was mit dem sog. "Rechtsstaat"
eigentlich gemeint ist, wovon die heute in die
verschiedenartigen Käfige ihrer Staatsgebiete
Eingesperrten jedoch vorerst nur träumen können, vermag
erst die Herrschaftslosigkeit zu reali-sieren.
Das Schlagwort von der
"Staatsraison" macht eindeutig klar, daß letzten
Endes auch das Faustrechtsprinzip of-fen proklamiert wird,
wenn den Interessen des Staates (d. h. dem, was die ihn
regierenden "Staatsdiener" dafür halten) seine
eigene "Rechts"-Ordnung im Wege steht.
Im übrigen ist allein der Anspruch auf
ein "Staatsgebiet" und die Unterwerfung aller in diesem
Gebiet sich Auf-haltenden unter die angemaßte
"Rechtshoheit", wobei offen von Unterworfenen
gesprochen wird, eindeutig ein Monopolanspruch nach außen
wie nach innen; jedes gegen den Willen der Betroffenen
aufrechterhaltene Mo-nopol aber ist eine aggressive Verletzung
der gleichen Freiheit Aller.
Der Staat ist ein seltsames, auf der
Ideologie von "Volk","Va-
74
terland", "Nation" und
"Gemeinschaft" beruhendes, d.h.seinen
absoluten Herrschaftsanspruch von diesen Ab-straktionen (hinter
denen die sehr konkreten Staatsfunktionäre stehen) ableitendes
Gebilde, das anderseits dem Einzelnen weismachen möchte,
alles geschähe nur zu dessen Wohl, Schutz und Förderung.
Aber nicht mehr alle Leute glauben heute
noch an solche Sprüche, sondern bilden sich ihr Urteil aus
eigener Anschauung, nach eigener Erfahrung und auf Grund
eigenen Denkens. Wie Lincoln sagte: Man kann wohl einige Leute
dauernd, man kann alle Leute eine Zeitlang, aber man kann nicht
alle Leute dauernd täuschen.
Die
Hauptfunktion des Staates: Unterdrückung und Ausbeutung
Wie die Geschichte lehrt, entstanden die Staaten in ihren heutigen Grenzen nahezu ausnahmslos durch räube-rische Eroberung, also durch aggressive Gewalt; oder aber sie entstanden durch revolutionäre Gewalt, die bis-her ausnahmslos in aggressiver Weise Verhältnisse schuf, welche auf Herrschaft der einen über die anderen beruhen, sowie auf ungleicher Freiheit der Einzelnen und Gruppen.
Wo Staaten in Ausnahmefällen durch
Verträge entstanden, waren es meist diktierte,
aufgezwungene Verträge, wahrend echte natürlich auf
freiwilliger Zustimmung beider Teile beruhen müssen.
Sogar in den seltenen Fäl-len, in denen ein neuer Staat als
Resultat eines freien Vertrages zwischen zwei bisherigen Staaten
oder zwi-schen einem Staat und den von ihm ausgewählten und
anerkannten Repräsentanten des neuen Staates entstand,
war es immer eine neue Staatsgewalt, die geschaffen wurde,
mit ungleicher Freiheit, mit neuen Privilegien und
Monopolen, mit Herrschern und Unterworfenen. Denn das Wesen
des Staates liegt in aggressiver Gewalt, nach außen sowohl
wie nach innen.
Die wenigsten dürften sich darüber
klar sein, daß alle Staaten, die totalitären wie
die mehr oder weniger demo-kratischen, nach dem Gangster-Prinzip
organisiert sind: sie bieten "Schutz" gegen von ihnen
einseitig festge-setzte "Gebühren" und treiben
diese gewaltsam ein, ohne Rücksicht darauf, ob der
Betreffende
75
diesen "Schutz" wünscht oder
nicht - ganz abgesehen davon, daß ihm neben diesem
"Schutz" noch eine Menge anderes aufgezwungen wird.
Von den über 250 Milliarden DM
Steuergeldern, die z.B. in der BRD 1976 eingetrieben wurden,
flossen mit mehr als 140 Milliarden DM, mehr als 56 % als
Personalausgaben an die etwa 2,8 Millionen Beamten, Ange-stellten
und Arbeiter des öffentlichen Dienstes - aus den Taschen
jener, die ihre Einnahmen nicht dem Staat verdanken, sondern sich
selber dafür abmühen müssen, um die
"Staatsdiener" mit ihrem oft erheblichen Aufwand zu
finanzieren.
Dabei machen die Steuereinnahmen nur etwa
80% der für 1976 mit rund 303 Milliarden DM veranschlagten
gesamten Staatseinnahmen aus, wobei auch von diesen zusätzlichen
der größte Teil gezwungenermaßen von den
Staatsbürgern geleistet werden muß.
Darüber hinaus nimmt der Staat jedoch -
zu Lasten aller Staatsbürger - auch noch Schulden auf, die
von den Staatsbürgern verzinst und in der Zukunft
getilgt werden müssen, was 1976 allein 20,5 Milliarden DM an
fällig werdenden Zinsen kostete.
Mittels dieser Schulden brachte die BRD es
im Jahre 1976 auf täglich eine Milliarde DM an
Staatsausgaben. Denn die Gesamtausgaben von Bund, Ländern
und Gemeinden beliefen sich auf über 360 Milliarden DM!
Das sind 36 % des Sozialprodukts von 1000 Milliarden DM.
Außerdem werden 33 % der Löhne
und Gehälter als sog. Sozialbeiträge für.Angestellten
und Arbeiterrenten-versicherung, Kranken- und
Arbeitslosenversicherung zwangsweise eingezogen, was zusammen mit
den vorer-wähnten 36 % erheblich mehr als die Hälfte
des Sozialprodukts beansprucht. Wir haben also bereits eine mehr
als 50 %-ige kommunistische Staatswirtschaft !
Diese unterscheidet sich von der des totalitären
Kommunismus weniger durch die privaten
"Freiheiten", die sie dem Einzelnen noch läßt
(und die mehr auf dem Papier stehen, als daß sie sich
wirklich praktizieren lassen, wenngleich sie im Verhältnis
zum Freiheitsspielraum der Einzelnen im Totalitarismus immer noch
beträchtlich sind), als insbesondere dadurch, daß
ihre "Rechts"-Ordnung bestimmte Privile-
76
gien, Mono- und Oligopole schafft und
aufrecht erhält, mittels welcher private Gruppen und
Einzelne sowohl rechtlich wie tatsächlich gegenüber den
anderen bevorzugt und in die Lage versetzt werden, auf deren
Kosten hohe arbeitslose Einkommen zu erzielen, d.h. deren
Arbeitskraft auszubeuten. Dabei tritt der
"Rechtsstaat", der sich immer auf die angebliche
Gleichheit Aller vor dem Gesetz beruft, nicht nur als Unterdrücker
im eigenen Interesse, sondern auch in dem der von ihm bevorzugten
Einzelnen und Gruppen auf.
Die Staaten monopolisieren für sich ein
bestimmtes Stück Erdoberfläche nebst darüberliegendem
Luftraum und angrenzenden Küstengewässern und
unterwerfen alle, die sich innerhalb dieser Grenzen
aufhalten, der vom Staat diktierten jeweiligen sog.
"Rechtsordnung"; diese diskriminiert die
Nicht-Staatsangehörigen und unter-wirft die Staatsangehörigen
bestenfalls dem "gesetzlichen" Diktat einer
Mehrheit, die in der Praxis stets von einer winzigen Minderheit
"repräsentiert" wird, also der Herrschaft
einer kleinen Gruppe. Hinter der Fassade der Gemeinnützigkeit,
des Schutzes und der sozialen Fürsorge verbirgt sich aber
nicht nur die Ausplünderung der Einzelnen durch den Staat in
direkter Form, sondern eine ebenso schlimme indirekte: denn
der Staat schafft Institutionen und erhält sie aufrecht,
welche die Dauer-Ausplünderung der breiten Masse zugunsten
kleiner Nutznießerschichten ermöglichen.
Die gefährlichsten Mittel der Ausplünderung sind das vom Staat geschützte Oligopol des: Bodeneigentums (wobei der Staat als alleiniger Bodeneigentümer in der staatssozialistischen Form natürlich nicht dessen Auf-hebung, sondern dessen Krönung bedeutet !) und - neben anderen - insbesondere das staatliche Geldmonopol. Jedes Privileg und jedes Mono- oder Oligopol, das nicht die freiwillige Zustimmung Aller hat, bedeutet eine Verletzung der gleichen Freiheit Aller. Denn der Privilegierte oder Monopolinhaber hat, wie der Herrscher, ein Mehr an Freiheit auf Kosten der gleichen Freiheit anderer.
Eigentum bedeutet bekanntlich das Recht, mit
einer Sache nach Belieben zu verfahren. Die sog. Sozialbindung
des Eigentums (das "verpflichtet. Sein Gebrauch soll
zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen") im Grundgesetz
der BRD ist nicht nur selbst eine ideologische Forderung, sondern
je nach dem In-
77
halt der verschiedenen Ideologien auch beliebig auslegbar, sowohl was das "Wohl" wie die "Allgemeinheit" betrifft.
Nicht jedes Eigentum bedeutet zugleich ein
Monopol. Man muß insbesondere unterscheiden zwischen dem
Ei-gentum an beliebig (wenn auch nicht unbegrenzt)
vermehrbaren Gütern und solchen, die - wie der Boden und
seine Schätze - nur begrenzt vorhanden sind. Man muß
erst recht unterscheiden zwischen Eigentum an dem Produkt eigener
Arbeit (oder dem, was jemand gegen solches an Produkten
fremder Arbeit eintauscht) und Eigentum an dem, was die
Natur ohne Arbeit als ihr Geschenk an Alle darbietet,
wie den Boden und seine Schätze. Dabei ist deren
Grundsubstanz, so wie die Natur sie schenkt, wieder
zu unterscheiden von dem, was durch Bodenbearbeitung und Hebung
und Bearbeitung der Bodenschätze an Eigentum erworben
werden kann.
Der nur begrenzt vorhandene Boden, der angesichts ständig wachsender Menschenzahlen immer kostbarer wird, auch in der Bodenqualität und seinen Schätzen, besonders aber in seinem Lagewert sehr unterschiedlich ist, gehört zu den sog. natürlichen Monopolgütern.
Denn der Boden ist in mehrfacher Hinsicht -
als Nahrungs-, als Wohnungs-, als Rohstoff- und als
Standort-Grundlage für jedwede Produktion - unerläßliche
Grundlage für die Existenz jedes Menschen, nicht viel
anders als die Luft.
Nun stelle man sich einmal vor, daß
die Luft - ähnlich wie heute der Boden - Eigentum einer verhältnismäßig
kleinen Minderheit, während die große Mehrheit
jener tributpflichtig wäre, etwa in der Weise, daß
jeder Mensch mit einem Meßgerät vor der Nase
herumlaufen und je nach der genutzten Atemluft den Luft-Eigen-tümern
Zahlung leisten müßte! Diese Vorstellung ist nicht
weniger absurd als die Tatsache des heutigen
Bodeneigentums-"Rechts".
Dessen Wesen liegt ja darin, daß
der Bodeneigentümer nicht nur ein Stück Boden zwecks
persönlicher Bear-beitung oder Bewohnung nutzen, sondern daß
er von einer viel größeren Fläche, als er
dazu braucht, andere von deren Benutzung ausschließen oder
aber ihnen einen an ihn laufend zu leistenden Tribut auferlegen
darf, der nicht nur offen in Miet- und Pachtbeträgen,
sondern versteckt in den Preisen al-
78
ler Waren erscheint und im Grunde nichts
anderes als eine Art moderner Sklaverei bedeutet. Es bedeutet
ins-besondere, daß er einen Großteil der von anderen
geschaffenen Werte, durch die der Lagewert seines Grund-stücks
gesteigert wurde, in die eigene Tasche stecken darf. So sehen die
angeblich "gleichen" Rechte und Pflichten aus,
welche die Staatsbürger haben.
Diese eindeutige Ausbeutung der einen durch
die anderen hat nun aber noch zwangsläufige Auswirkungen,
durch welche die bisher erwähnten gewaltig gesteigert
werden. Man braucht sich nur zwei Männer vorzustellen, die
eine gleich große und gleichwertige Bodenfläche
bearbeiten, welche ihre ganze Arbeitskraft beansprucht. Dann
werden, von Ausnahmen abgesehen, ihre Einkommen und Vermögen
sich nicht wesentlich unterschei-den. Wenn nun aber einer von diesen
außerdem noch eine weitere größere Bodenfläche
als "Eigentum" besitzt, die er selbst gar nicht
bearbeiten, wohl aber für den gleichberechtigten
Nutzungsanspruch anderer an diesem Naturgeschenk sperren kann, so
vermag er mittels dieses absurden "Rechts" so viel
Miet- oder Pachteinnahmen von Nicht-Bodeneigentümern zu
erpressen, die auf die lebensnotwendige Bodennutzung
angewiesen sind, daß sein Einkommen und Vermögen
sehr rasch das des anderen überrundet. Er kann also aus
diesem erpreßten ar-beitslosen Einkommen schnell größeres
Kapital bilden und durch dessen Einsatz seine eigene
Arbeitsproduk-tivität so steigern, daß er dadurch den
anderen bald überrundet, wenn nicht gar nieder konkurriert.
Je größer die Bodenflächen
sind, deren Nutzung jemand mittels dieses ebenso skandalösen
wie absurden Boden -"Rechts" zu sperren vermag, und je
größer ihre Schätze, desto mehr vermag er auch,
allein durch Behinderung dieser Nutzung, die Preise der
Bodenprodukte und Bodenschätze hochzutreiben und als Mono-
oder Oligopolist auch auf diese Weise ein arbeitsloses
Einkommen zu erpressen, das seine Übermacht immer weiter
steigert.
Da der Boden ein nicht vermehrbares und
gegenüber der Nachfrage ständig seltener werdendes
Gut ist, ermög-licht das - vom Staat geschaffene und
aufrechterhaltene! - heutige Bodeneigentums-"Recht"
es einer Minder-heit, und unter dieser wieder einer kleinen
besonders bevorzugten Schicht, in Form der
79
sog. Grundrente aus ihrem Bodeneigentum laufend arbeitsloses Einkommen zu beziehen, welches die eine Hauptquelle der großen Vermögensunterschiede darstellt. Denn was den einen dabei als unverdientes Mehr zufließt, muß von den anderen jeweils aus ihrem eigentlichen Arbeitsertrag abgezweigt werden. So werden die einen immer reicher, auf Kosten jener, die dadurch auf keinen grünen Zweig kommen können.
Die Ausschließung der Vielen vom
gleichberechtigten Zugang zum Boden durch das Eigentum der
Wenigen, diese Monopolisierung einer unentbehrlichen
Lebensgrundlage, führt aber nicht nur zu einer laufenden, in
allen Preisen sich niederschlagenden Ausbeutung, über
deren Ausmaß sich die wenigsten klar sind; die enormen
Bodenwertsteigerungen, die aus der steigenden Nachfrage
infolge der ständig wachsenden Menschenzahl ent-stehen,
wobei noch eine schwindelhafte Währungspolitik mitwirkt,
durch welche der Bodenbesitz als Sachwert eine verstärkte
Nachfrage genießt, führen innerhalb kurzer Fristen zu
Bodenpreissteigerungen bis zum Hun-dertfachen und mehr; in München
waren es z.B. zwischen 1950 und 1970 im Durchschnitt 2000
Prozent.
Im gleichen Verhältnis wächst
dabei auch die aus dem erhöhten Bodenwert fließende
Grundrente, die einen wesentlichen Teil des Preises aller
Produkte bildet, wohlgemerkt: aller, also nicht nur der
Bodenprodukte al-lein, und also von allen Konsumenten gezahlt
werden muß, keineswegs etwa nur von den Bodenpächtern
oder den Mietern allein.
Von noch größerer Bedeutung als
die Ausplünderung und Ausbeutung, weil ursächlich
für diese, ist die Aus-schließung der großen
Mehrheit vom freien, gleichberechtigten Zugang zum Boden, der ja
zugleich eines der wichtigsten Produktionsmittel ist. Das führt
sowohl zu direkter Arbeitslosigkeit, die es sonst gar nicht geben
könnte, als auch über die Abhängigkeit von Bodeneigentümern
hinaus in die Abhängigkeit von anderen Kapi-taleigentümern,
deren Kapital ursprünglich nahezu ausschließlich aus
der Grundrente, aus Miet- und Pachter-trägen stammte. Man muß
sich einmal gründlich darüber klar werden: aus dem
Bodeneigentum entstand - und wird heute immer noch gespeist - die
ungleiche Vermögensverteilung und das, was man Kapitalismus
nennt.
Mit der Entwicklung von Technik und
Industrie wuchs die Macht und Kapitalüberlegenheit der
Bodeneigen-tümer, zumal der gros-
80
sen, noch weiter; sie konnten nunmehr neben dem Produktionsmittel Boden, das sie durch Lohnabhängige ge-gen geringes Entgelt bearbeiten ließen, auch noch die produzierten Produktionsmittel einsetzen, welche teils den Bodenertrag ganz außerordentlich vermehrten, während sie zugleich die Zahl der Bearbeiter reduzierten (und damit immer mehr Menschen vom Boden aussperrten), teils - infolge gewaltiger Kapitalüberlegenheit -ganz neue Ausbeutungsformen und -möglichkeiten eröffneten. Denn die Bodensperre durch die Eigentümer trieb nun jenes besitzlose Landarbeiterproletariat in die Städte, welches die billigen Arbeitskräfte für die Fabri-kanten lieferte, deren Kapital ursprünglich nahezu ausschließlich aus der Grundrente stammte, die großen Bo-deneigentümern zugeflossen war.
Ohne das Bodeneigentum hätte sich
niemals ein Kapitalismus entwickeln können, wie wir ihn
kennen.
Auch heute noch, nachdem die produzierten
Produktionsmittel gewaltige Eigenbedeutung neben dem natürli-chen
Produktionsmittel Boden erlangt haben, stammt immer noch ein
wesentlicher und sich ständig erhöhender Teil des
Ungleichgewichts der Vermögen aus der Grundrente, die in den
Industriestaaten nun zunehmend aus dem städtischen
Grundbesitz fließt.
Professor Franz Oppenheimer hat die
Bodenfrage, die von den instinktlos gewordenen Pflastertretern so
unter-schätzt wird - obwohl gerade sie es besonders zu spüren
bekommen, daß das wichtigste aller Produktionsmittel nicht
nur mit der Produktion von Bodenerzeugnissen und Bodenschätzen,
sondern auch mit der von Wohn- und Betriebsgebäuden, mit jedwedem
Konsum und jedweder Produktion überhaupt,
zusammenhängt - nach ganz neuen Gesichtspunkten ins
Blickfeld gerückt. Ohne die Abschneidung des freien Zugangs
von jedermann zum unentbehrlichsten aller Produktionsmittel
konnte und kann es keinen Kapitalismus geben.
Das hat selbst Marx im Schlußkapitel
des ersten Bandes seines "Das Kapital" deutlich gemacht
(freilich ohne daraus die richtige Konsequenz zu ziehen). Er
erzählt dort die Geschichte eines vornehmen Engländers,
namens Peel, der mehrere tausend Personen der arbeitenden
Klasse und eine ungeheure Menge von Kapitalgütern der
verschiedensten Art nach Australien brachte, um ein von ihm
erworbenes riesiges Landgut nach allen Regeln kapitalistischer
Kunst auszubeuten. Kaum angelangt, verschwanden jedoch die
Arbeiter sofort, nahmen sich jenseits des Peelschen
81
Besitzes selber Land und arbeiteten für sich, während dem armen Lord - dem seine ganze Kapitalmacht gar-nichts nützte - nicht ein einziger Diener zurückblieb, um ihm Wasser zu holen oder das Bett zu machen.
"In den Kolonien wird der Lohnarbeiter
von heute, morgen unabhängiger, selbstwirtschaftender
Bauer oder Handwerker. Er verschwindet vom Arbeitsmarkt, aber
nicht ins Arbeitshaus. Wo jeder Ansiedler ein Stück Boden in
sein privates Eigentum und Produktionsmittel verwandeln kann,
kann es keinen Kapitalismus geben". So Marx an der erwähnten
Stelle. Also ist es nicht der private Besitz von
Produktionsmitteln als solcher - der im vorstehenden Fall dem
Besitzer gar nichts nützte - , sondern es ist die Sperrung
des freien Zugangs von je-dermann zu den Produktionsmitteln,
welche die Vielen in Abhängigkeit von wenigen Privilegierten
und Monopolisten und Oligopolisten bringt und diesen durch
Grundrente, Zins und Monopolgewinne tributpflichtig macht.
Rousseau hatte es deutlich gesagt: "Wer
den ersten Zaunpfahl in die Erde rammte und dazu sagte, dieses
Land ist mein, und Dumme fand, die es glaubten, der legte den
Grund zu den heutigen Staaten , Denn wer ist es, der das
Boden-Oligopol, welches die unverschämte Ausbeutung der großen
Mehrheit durch eine kleine Minderheit ermöglicht,
'legalisiert" und schützt? - Der Staat, dessen
Hauptrolle als Interessenvertreter einer Minderheit gegen
die Lebensinteressen einer Mehrheit hier überdeutlich wird!
Die Urberaubung jedes Menschen durch
den Staat findet bereits bei seiner Geburt statt - mit Ausnahme
derjenigen, denen die Staatsgewalt, eben zu Lasten der
anderen, ein einträgliches Privileg gewährt: das
Bodeneigen-tum. Der Einzelne wird hilflos in eine sog.
"Rechts"-Ordnung hineingeboren, die nichts mit
wirklichem Recht, d.h. einer von der Basis der gleichen Freiheit
Aller ausgehenden freien Vereinbarung zu tun hat, sondern im
Gegenteil die durch keinerlei beweisbaren Rechtsanspruch stützbare
Vorrechtsstellung einer Minderheit gegenüber
einem lebensnotwendigen Wirtschaftsgut und Produktionsmittel
festlegt, auf das, als Geschenk der Natur, ausnahmslos
jeder Mensch einen gleichberechtigten Nutzungsanspruch erheben
kann. Wie dieser, verbunden mit der Sicherung des gleichbe-
82
rechtigten Zugangs zum Boden für jeden
Einzelnen (wobei auch das "Wohl der Allgemeinheit"
nicht in der schwindelhaften Form wie bisher, sondern in der
einzig möglichen gesichert und zugleich das Problem der
Grundrente gelöst wird) am zweckmäßigsten
realisiert werden kann, wird im 7. Kapitel dargelegt.
Hier kommt es zunächst darauf an,
deutlich zu machen, daß der Staat keineswegs echte
Rechtsgleichheit der Einzelnen verbürgt, sondern daß
die "Gleichheit vor dem Gesetz" in raffinierter
Weise schwerstwiegende Ungeheuerlichkeiten verbirgt, durch welche
mittels Privilegien, Mono- und Oligopole die einen den
anderen tributpflichtig gemacht und einer sowohl
"rechtlichen" wie tatsächlichen Herrschaft nicht
nur der Staatsfunk-tionäre, sondern eben besonders
privilegierter Gruppen von Staatsbürgern unterworfen werden.
Diese sowohl Unterdrückungs- wie
Ausbeutungsfunktion des Staates wird dadurch verschleiert, daß
er die Ver-staatlichung des Schulwesens und seine sonstigen
Einflußmöglichkeiten dazu benutzt, nicht nur
weitgehendste Unkenntnis über sein eigentliches Wesen
und seine wahren Hauptfunktionen aufrechtzuerhalten, sondern
den noch unkritischen Köpfen ein ganz falsches
Vorstellungsbild davon einzuprägen. Hierzu siehe auch Dr.
Walther Borgius "Die Schule - ein Frevel an der Jugend"
(Berlin 193o).
Dr. Borgius sagt darin (und belegt
es auch durch eine Fülle an Material): "Die Schule ist
ein raffiniertes Herrschaftsmittel des Staates, geschaffen (bzw.
aus ähnlichen Ansätzen konkurrenzgefährlicher
Stellen - Kir-che, Städte, Private - usurpiert), um von
Kindesbeinen an alle Staatsangehörigen an Gehorsam zu gewöhnen,
ihnen die Suggestion von der Notwendigkeit des Staates in
Fleisch und Blut übergehen zu lassen, jede
Eman-zipationsidee im Keime zu lahmen, die Entwicklung ihres
Denkens in wohlgehegte Bahnen zu lenken und sie zu bequem
regierbaren, demütigen Untertanen zu drillen".
Dies erklärt auch, wieso ansonsten
recht gescheite Köpfe geradezu blind sind für
die offensichtlichsten Tat-sachen. Wer von denjenigen z.B., denen
von ihrem "Vaterland" allenfalls die Erde in ihren
Blumentöpfen wirklich gehört, weiß, oder hat die
Konsequenz daraus gezogen, daß selbst in der dicht
besiedelten BRD pro Kopf der Bevölkerung rund
83
4000 qm. Bodenfläche, davon rund 3000
qm. Nutzfläche entfallen, während es im Weltmaßstab
sogar 25 000 qm. je Kopf, also einschließlich aller Kinder
und Greise, sind ? !
Wie wenig Menschen haben auch nur eine
Ahnung davon, daß 1500 qm. Bodenfläche bereits
ausreichen, um den durchschnittlichen Nahrungsbedarf eines
Menschen zu decken, und dies in nur etwa acht Wochen
Arbeits-zeit, verteilt auf das ganze Jahr! - Es bleiben
dann noch 44 weitere Wochen zur Deckung sonstiger Lebens-bedürfnisse.
Hätte also jeder Einzelne und jede
Familie in der BRD einen völlig gleichberechtigten
Nutzungsanspruch ge-genüber dem Boden und seinen Schätzen
(den sie sogar im Weltmaßstab noch erweitert geltend machen
könnten und nicht nur auf das Gebiet der BRD zu beschränken
brauchten), so hätte jedermann überreichlich Boden
zur Verfügung, ohne dadurch irgend jemanden anderen
benachteiligen zu müssen; die Grundlebensbe-dürfnisse
für Wohnung und Nahrung (auch Kleidung) wären dabei
gedeckt, so wie die Natur sie für jedes frei-lebende
Tier deckt; und dies in voller Unabhängigkeit von irgendwelchen
"Arbeitgebern", Vormündern, Herr-schern oder
"Fürsorgern". Denn allein schon auf diese
Weise würde jedwede Arbeitslosigkeit unmöglich
und jedes Geschwätz davon, daß zu wenig Arbeitsmöglichkeit
vorhanden sei und diese daher "verteilt" werden müsse,
enthüllt sich selbst und seine Verbreiter als schwachsinnig.
Es gibt niemals Mangel an Arbeitsmöglichkeiten,
weil die Bedürfnisse der Menschen unbegrenzt sind und
alle menschliche Arbeitskraft nie ausreicht, sie voll zu
befriedigen. Alle heutige Arbeitslosigkeit beruht nur
darauf, daß die Betreffenden durch aggressive Gewalt daran
gehindert werden, zu arbeiten - und dies zu einem wesent-lichen,
ja dem wesentlichsten Teil (J.Z.: Einige Zeilen später
schreibt er diese Rolle dem Geldmonopol zu! - J.Z.,
3.3.04.), dadurch, daß sie von der gleichberechtigten
Nutzung des wichtigsten Produktionsmittels, des Bodens,
ausgesperrt werden.
Ausgesperrt durch den angeblich die
Gleichberechtigung und das Wohl Aller verbürgenden Staat,
indem dieser durch nichts, aber auch garnichts
zu rechtfertigende Vorrechtsansprüche (denn auch die
Luft kann man nicht "kaufen", um dadurch Tribute von
anderen zu erpressen) einer Minderheit auf ein Geschenk der
Natur "legiti-miert", dadurch, daß er
einfach der nackten aggressiven Gewalt das
84
schwindelhafte Mäntelchen eines
"Rechts" umhängt (wozu noch zu bemerken ist, daß
diejenigen Staaten, wel-che solche Vorrechte Einzelner und
Gruppen gegenüber dem Boden nicht legitimieren, sondern
im angeblichen Kollektivinteresse als alleinige Bodeneigentümer
auftreten, sich nicht weniger aggressiv gewaltsam gegenüber
den Einzelnen und deren Gesamtheit verhalten).
Die oben skizzierten Auswirkungen
dieser Urberaubung, die zu den sich ständig verschärfenden
Gegensätzen zwischen den Armen und den Reichen führt,
zu den enormen Vermögensunterschieden, zu neuen, zusätzlichen
Ausbeutungsmöglichkeiten, die genau so vom Staat geschützt
werden wie das Bodeneigentum, zu Arbeits-losigkeit, Krisen, dem
Elend und der Unterdrückung weiter Kreise, werden dann vom
Staat, zum Anlaß genom-men, sich als Hort, Schützer
und Fürsorger der so Benachteiligten aufzuspielen und durch
eine Fülle weiterer aggressiver Eingriffe in die gleiche
Freiheit Aller seine eigene angebliche Notwendigkeit zu
rechtfertigen. Aber allein schon die Beseitigung der Urberaubung,
für die der Staat verantwortlich ist, würde jene Zustände
gar nicht erst entstehen lassen!
Die Sicherung des gleichberechtigten Zugangs
zum Boden und seiner Nutzung für jedermann ist daher funda-mental.
Noch verhängnisvoller (J.Z: Oben
schreibt er diese Rolle dem Bodenmonopol zu! - J.Z., 3.3.304.) -
und wiederum zum Nutzen nur einer kleinen Schicht - wirkt sich
das Geldmonopol aus, das sich der Staat selber angeeignet hat.
Denn da die arbeitsteilige Wirtschaft ohne
Tauschmittel nicht existieren kann - es sei denn als
Kommando-wirtschaft von Herrschern und Beherrschten - ermöglicht
dessen Monopolisierung zunächst eine fortgesetzte
Erpressung von Zinsen für dessen Benutzung, was weit über
die Kosten der Herstellung und Verwaltung dieser Tauschmittel
hinausgeht. Dabei bestimmt der von der Notenbank willkürlich
festgesetzte Zins (Diskont) nur die allerunterste
Grenze dessen, was von den Geldbenutzern als Zins entrichtet
werden muß. Denn da die Noten-bank ihr Monopol u.a. dazu
nutzt, das Geld nicht direkt den wirtschaftenden Menschen,
sondern ausschließlich den Banken zur Verfügung
zu stellen (diesen also ein Oligopol ermöglicht), wird der
Diskontsatz nur von den Banken bezahlt, die ihrerseits
im Durchschnitt mindestens den dop-
85
pelten, jedoch oft mehr als den
dreifachen Betrag an Zinsen, wozu noch diverse
"Spesen" kommen, den Kreditnehmern berechnen.
Auch die Banktätigkeit ist vom Staat so privilegiert und an Vorschriften gebunden, daß es dadurch den Banken möglich wird, in zwar begrenztem, aber erheblichem Umfang sogenanntes Buchgeld zu schöpfen und für dieses ebenfalls Zinsen zu erpressen, die weit über den Herstellungs- und Verwaltungskosten eines freien Tauschmit-tels liegen.
Um welche Summen es dabei geht, läßt
sich daran ermessen, daß z.B. bei der Hausbaufinanzierung
die edlen Helfer für die Zurverfügungstellung der
Tauschmittel, d.h. die Kredite, in der Regel an Zinsen mehr
kassieren, als der ganze Bau an sich kostet. Der Bauherr muß
also in der Regel den Preis für zwei, manchmal sogar den für
drei Häuser bezahlen, um nur eines besitzen zu können.
Den Gegenwert des oder der anderen stecken die edlen Helfer,
teils als arbeitsloses Einkommen, teils als enorm überhöhtes
Entgelt für eine gegen jedes Risiko abgesicherte
Leistung, selber ein. Die Folge ist, daß bis zu 80% der
Mieten aus Zins und Grundrente bestehen. Daß jede Zinserhöhung
gleichzeitig auch die Grundrente steigert und der Zins so
eine viel umfassendere Aus-wirkung erhält als die
Grundrente, dürfte ebenfalls klar sein.
Weitere Folge ist, daß in den Preisen
aller Produkte bis zu 50 % an Zins und Grundrente stecken.
Um dies zu verstehen, muß man sich vor Augen halten, daß
infolge der technischen Entwicklung ein immer größerer
Anteil auf den Kapitaleinsatz und ein immer geringerer auf die
menschliche Arbeitskraft entfällt. In den meisten Be-reichen
der Wirtschaft ist heute pro Arbeitsplatz ein Kapitaleinsatz von
l50 000. - DM und mehr erforderlich. Dies bedeutet: vorrangig,
bevor überhaupt jemand als abhängig Beschäftigter
Lohn oder Gehalt empfangen kann (der Durchschnittsverdienst
in der BRD lag 1975 bei ca. 1.870. - DM brutto oder 1.350. - DM
netto pro Monat), muß zuerst der Zinsanspruch des für
den betreffenden Arbeitsplatz erforderlichen
Kapitaleinsatzes erfüllt werden; sonst kann der Betreffende
weder beschäftigt werden, noch etwas verdienen. Dieser Zins
muß vom Unternehmer, wenn er mit Fremdkapital arbeitet, an
die betreffenden Kreditgeber entrichtet werden und kostet ihn
dann etwa 9 % (in Zeiten verhältnismäßig
niedriger Zinsen); oder, falls er alles Kapital selbst stellt, muß
er den
86
durchschnittlichen Zinssatz kalkulatorisch in seine Rechnung einsetzen, weil er sonst klüger täte, sein Kapital an andere zu verleihen, um arbeitsloses Einkommen daraus zu ziehen. Folglich gehen jeden 1.350. - DM, die der Unternehmer als Lohn oder Gehalt auszahlt, mehr als 1.100. - DM (13.500. - Zins, dividiert durch 12) voraus, als Zinsanteil am Arbeitsprodukt.
(J.Z.: Die veroeffentlichten Bilanzen von
Firmen zeigen in den meisten Fällen nur einen geringen
Anteil fuer Zins, Profit und Dividenden am Gesamtertrag an.
Meistens nur 5 bis 15 %, gegenüeber Löhnen,
Sozialabgaben und Steuern, die auf 85 bis 95 % kommen. Ulrich von
Beckerath hatte jahrzehntelang solche Bilanzen gesam-melt. Die
von der anti-kapitalistischen Mentalitaet Besessenen ignorieren
solche Tatsachen gewöhnlich. Ich habe Dutzende solcher
Bilanzen seit 1952 gesehen. Einige sind in den Beckerath Papieren
enthalten. Wenigstens in Deutschland werden täglich solche
Bilanzen veröffentlicht. Meines Wissens ist diese Erfahrung
noch nicht in einem Buch zusammengefasst worden. - J.Z., 7.4.04.)
Dies Verhältnis wird für den Arbeitnehmer oft noch ungünstiger dadurch, daß ein Durchschnittssatz bestenfalls bedeutet, daß je 50 % darüber und darunter liegen, daß also bei den letzteren die Bruttoeinkommen bei 1.600. - und die Nettoauszahlungen bei 1.100. - DM sich bewegen. Faktisch aber verläuft die Einkommenskurve so, daß der großen Masse unterdurchschnittlicher eine recht geringe Zahl überdurchschnittlicher Einkommen gegen-übersteht, sodaß etwa zwei Drittel unter dem offiziell errechneten Durchschnitt liegen. Außerdem steckt im Arbeitsprodukt, d.h. in dessen Preis,neben der Grundrente meist noch ein Monopolgewinn des Unternehmers (neben dessen Arbeitsvergütung), der daraus resultiert, daß die Arbeitnehmer als Einzelne heute in der Regel weder das entsprechende Kapital, noch die nötige Kreditfähigkeit besitzen, um ohne den Unternehmer auszu-kommen. Bestünde diese Situation nicht, gäbe es keine Grundrente und keinen Zins, oder diesen jedenfalls nicht in der heutigen Höhe, so könnten die Arbeitnehmer, da ja auch im Preis der Rohstoffe entsprechende Grundrente-, Zins- und Monopolgewinn-Anteile stecken, statt der heutigen durchschnittlichen 1.350. - DM mindestens etwa den doppelten Betrag kassieren - und ohne die Zwangssteuern und die Zwangs-Sozialabzüge sogar weit über 3.000. - DM.
Daß bei solchen Durchschnittseinkommen
jedwede staatliche "Sozialpolitik" völlig überflüssig
wäre, liegt auf der Hand.
Macht man sich also klar, daß schon
von vornherein der Arbeitnehmer nur einen kleinen Teil
dessen ausgezahlt erhält, was er an sich hätte
verdienen können, weil davon neben Zins, Grundrente und
Monopolgewinn des Unternehmers noch ein happiger Anteil des
Staates (22 % Mindeststeuersatz + 33 % Sozialbeiträge, da ja
auch der Unternehmeranteil an diesen zum Arbeitslohn gehört)
für Steuern und Sozialbeiträge weggeht, und daß
vom schäbigen Rest, soweit er konsumiert wird, nochmals rund
die Hälfte in die Taschen der Zins- und
87
Grundrentebezieher fließt (weil der entsprechende Anteil in jedem Preis steckt), dann kommt erst richtig zum Bewußtsein, welch ungeheuerliche Ausplünderung durch das vom Staat geschaffene und aufrechterhaltene Geldmonopol, noch neben der durch das Bodenoligopol, erfolgt und worin somit die Hauptfunktion des Staates liegt.
Weil so nicht nur die gesamte Produktion,
sondern auch nahezu sämtlicher Konsum durch den
Zinsanteil in den Preisen mit laufenden Tributen in Milliardenhöhe
belastet ist, die als arbeitsloses Einkommen einer Minderheit von
Privilegierten zufließen, ergeben sich dabei - ähnlich
wie bei der Grundrente, noch weitgreifende Auswir-kungen,
welche die Reichen immer reicher werden lassen und die Armen
immer abhängiger von jenen.
Die kleinen Zinsbezieher sind sich gar nicht
dessen bewußt, daß sie durchschnittlich das Doppelte
dessen, was sie selber an Zinsen erhalten, in den Preisen wieder
zurückzahlen müssen - denn dies ergibt sich aus
der Diffe-renz zwischen den Zinsen, welche die Banken den Sparern
zahlen, und jenen, die sie den Kreditnehmern berechnen, indem
letztere auf die Preise überwälzt werden.
Da die Zins- und Grundrente-Bezieher gar
nicht imstande sind, ihr arbeitsloses Einkommen zu konsumieren,
verstärkt sich ihre Kapitalmacht und ihre Monopolstellung ständig,
während die ihnen Tributpflichtigen eben deshalb gar
nicht in die Lage kommen, entsprechendes Kapital zu bilden.
Die legalisierte Ausraubung, welche die vermögenslosen
Arbeitnehmer, nach diesen die kleinen Sparer und
insbesondere auch die Rentner besonders hart trifft, ist aber
noch nicht die schlimmste Auswirkung des staat-lichen
Geldmonopols. Dies hat nämlich die noch viel üblere
Folge, daß die Zinswirtschaft sich von selbst ver-ewigt und
daß zugleich der allgemeine Lebensstandard weit
unterhalb des an sich möglichen Niveaus gehalten wird.
Da der Staat für die Benutzung seines
monopolisierten Tauschmittels einen Zins verlangt, der weit
über den Kosten der Herstellung und Verwaltung dieses
Tauschmittels liegt - denn diese betragen noch nicht einmal den
Bruchteil eines Prozents - , er-
88
gibt sich folgende Wirkung: jedes Mal, wenn die wachsende Produktivität so viel Realkapital (die sog. Pro-duktionsmittel) geschaffen hat, daß dessen wachsendes Angebot den Zins herunterzudrücken beginnt, zieht sich das Geld-, d.h. Kreditangebot so lange zurück und stoppt damit die weitere Produktion, bis der Zins wieder in die Höhe geht. Unter den Diskontsatz der Notenbank plus den bei den Banken üblichen Zuschlag kann er auf die Dauer gar nicht fallen. Die privaten Kreditgeber wissen das und verhalten sich entsprechend. Daher ist der Monopol-Zins ein Riegel, welcher jene Knappheit des Kapitals, mit welcher man den Zins motiviert und "rechtfertigt", überhaupt erst bewirkt und als Dauerzustand erhält.
(J.Z.: Das Geldausgabemonopol belastet aller
Wirtschaftsteilnehmer auf verschiedene Weise viel mehr als es nur
durch den Zinsanteil geschieht der wirklich diesem Monopol
zuzuschreiben ist. - J.Z., 7.4.04.)
Eine kleine Minderheit wird dabei in zunehmendem Tempo immer reicher, ohne einen Finger zu rühren, wäh-rend die große Mehrheit - und unter ihr nicht etwa nur jene, welche selber Zinsen zahlen müssen, sondern eben alle Arbeitnehmer und alle Konsumenten - niemals zu nennenswertem Vermögen gelangt und während auch die Produktion von Produktionsmitteln, ebenso wie die von Konsumartikeln, weit unter dem möglichen Stand gehalten wird.
Die Gewerkschaften, beeinflußt durch
die Marxsche Mehrwerttheorie, welche nur eine Nebenquelle
der Aus-beutung und gar nicht deren Hauptursache erkannte, sehen
das Übel lediglich im Unternehmergewinn und übersehen
dabei, einen wie großen Teil dessen, was sonst als
Arbeitsvergütung anfallen könnte, Zins und Grundrente
(nicht zu vergessen : die Staatsgewalt in direktem Zugriff)
wegfressen. Statt nicht nur gegen über-triebene
Unternehmergewinne, sondern auch gegen den Zins Front zu machen
und damit die Preise herab-zudrücken, was ja auch eine
Einkommensvermehrung bedeutet, steigern sie oft, durch an sich
berechtigte For-derungen, die z. T. jedoch nur auf Kosten
des Zinses Erfüllung finden könnten, die Preise, da
auch der Un-ternehmer unter dem ehernen Druck steht, Zinsen für
Fremdkapital zahlen oder aber den Betrieb schließen zu müssen;
wo aber der relativ seltene Fall vorliegt, daß der Unternehmer
nur mit Eigenkapital arbeitet, wäre er, solange die heutige
Zinswirtschaft andauert, töricht, wenn er dies unverzinst
zur Verfügung stellte, während er bei Schließung
seines Betriebes und anderweitiger Anlage seines Kapitals gegen
Zinsen ohne Arbeit sorgenlos leben könnte.
89
Natürlich kann der Zins nicht von einem
Tag auf den anderen abgeschafft (wohl aber das Monopol der
Noten-bank!) oder vielmehr auf das reduziert werden, was den
effektiven Kosten bei der Herstellung und Verwaltung von
Tauschmitteln entspricht. Denn er resultiert nicht nur aus
dem monopolistischen Aufschlag der Notenbank auf diese
Kosten, sondern, wie erwähnt, auch daraus, daß eben
durch die Riegelnatur des Zinses (die wiederum von der Notenbank
bewirkt wird) das vorhandene Realkapital bisher weit unter der
Menge geblieben ist, die möglich und notwendig gewesen
wäre. Solange die Nachfrage nach Realkapital größer
bleibt als das Angebot, bildet sich daher auch aus diesem
Gesichtspunkt ein Aufgeld, ein Zins. Doch dieser Zins muß
- bei freier Kon-kurrenz in der Schaffung von Tauschmitteln - ständig
sinken, je mehr der Rückstand an Realkapital aufgeholt wird.
Neuerdings hat auch Professor Friedrich A.von Hayek, Nobelpreisträger
und Sachverständiger im Geld-wesen, den Vorschlag
gemacht, man müsse das Geldmonopol den Regierungen und
Notenbanken wegnehmen, da sie dieses unter politischem Druck mißbrauchen.
Man müsse es der freien Wahl der Bürger überlassen,
wel-che Art von Geld sie benutzen wollen, in welcher Währung
sie Transaktionen ausführen wollen. (FAZ, 20.1.76)
Zu beachten ist ferner, daß infolge
des Zinsabzuges an dem, was eigentlich Arbeitslohn sein könnte,
die Arbeit-nehmer mit letzterem niemals die Produkte kaufen
können, die sie hergestellt haben; während die
Unternehmer einerseits, die Zins- und Grundrente-Bezieher
anderseits gewöhnlich höhere Gewinne erzielen, als sie
selbst bei Luxusaufwand konsumieren können. Das führt
also notwendigerweise zu mangelnder Kaufnachfrage und zu Absatzschwierigkeiten,
welche die Produktion noch weiter einschränken, als es der
Zinsriegel ohnehin tut.
Das Rentabilitätsgesetz bewirkt, daß
nicht das hergestellt wird, wonach tatsächlicher Bedarf
besteht, sondern nur das, was neben der Grundrente den
geforderten Zins erbringt, d.h. was "rentabel"
ist. Jede Produktion, die neben ihren sonstigen Kosten nicht noch
den üblichen Zins nebst Grundrente erbringt, muß also
unterbleiben, so daß eine Menge an sich möglicher
Produktionen deswegen ausfällt. Jedes Prozent mehr an Zins
schraubt die Rentabilitätsgrenze höher und läßt
entsprechend mehr an sich möglicher Produktion
ausfallen; wie umgekehrt jedes Prozent Zinsen
90
weniger die Rentabilitätsgrenze senkt
und entsprechend mehr Produktion möglich macht, die bei höherem
Zins unmöglich, weil unrentabel, gewesen wäre. Der
Betriebswirtschaftler Schmalenbach sagte mit Recht, daß,
wenn der Zins auf Null sänke, es rentabel werden könnte,
am Nordpol (in Glashäusern) Südfrüchte
anzubauen!
(J.Z.: Hier will ich nur meinen Widerspruch
über mehrere Punkte registrieren. Um die verbleibenden
Irrtuemer und Fehlschlüsse von K.Z. zu widerlegen muesste
wenigstens ein Buch geschrieben werden. - J.Z., 3.3.04.)
Die Notenbank treibt außerdem als
sogenannte "Währungspolitik" abwechselnd bewußte
Inflations- und Defla-tionspolitik, wobei sie durch willkürliches
Herauf- und Herabsetzen des Zinses die von ihr jeweils zuvor
be-gangenen Fehler in dieser Politik wieder auszubügeln
versucht. Wie wenig den Notenbanken das gelingt, wird in der
weltweiten Inflation in nahezu allen Ländern offenbar.
Ebenso deutlich wird, daß die Notenbanken offen-bar
entweder unfähig oder unwillig sind, den Geldwert stabil zu
halten - was bei einem nicht monopolisierten Tauschmittel
unschwer fertigzubringen ist. Inflation aber treibt den Zins natürlich
von sich aus höher, da sie es möglich macht, Schulden
mit entwertetem Geld zurückzuzahlen (wovon die Staaten
selbst besonders eifrigen Gebrauch machen). Inflation beraubt
gleichzeitig die Sparer, insbesondere die kleinen Sparer, die
nicht auf Sachwerte ausweichen können, um Milliarden betrage
(die Sparer in der BRD hatten jährliche Kaufkraft-ver-luste
von 20 bis 30 Milliarden DM), während den großen Vermögensbesitzern
geradezu in die Hände gearbei-tet wurde: denn sie
erhielten über die Banken das Geld der kleinen Sparer
und konnten es in weitgehend wert-beständigen Sachwerten
anlegen, während sie die Rückzahlung in
entwertetem Geld vornahmen. Durch In-flation wird es den
kleinen Sparern immer wieder zusätzlich unmöglich
gemacht, zu nennenswertem Vermö-gen zu kommen.
Wenn dann die Notenbank wieder einmal auf
Deflationspolitik umschaltete, gingen zahlreiche Klein- und
Mittelbetriebe in Konkurs und fielen so als Konkurrenz für
die Großen aus, oder sie konnten von diesen billig
aufgekauft werden. In beiden Fällen findet eine
Kapitalvernichtung sowohl bei den kleinen und mittleren Spa-rern
wie Unternehmern statt; das Kapital bleibt dadurch knapp
und die Rendite der großen Kapitaleigentümer, sowie
die Abhängigkeit von diesen, bleibt gesichert. In voller
Kenntnis dieser Tatsachen wirken fast alle Staa-ten
91
bewußt auf eine laufende Geldentwertung hin, weil sie kein anderes Mittel kennen oder anwenden wollen, um zur Vollbeschäftigung zu kommen; während diese nach Fortfall aller Privilegien und Monopole, insbesondere des Staates als deren Urheber und Schützer, sich ganz von selbst einstellen würde.
Die Absurdität von
"Arbeitslosigkeit" und "Arbeitsbeschaffung"
hat ihre letzte Ursache allein im Staat. Es fehlt weder an ungestilltem
Bedarf, noch an Arbeitsfähigen und Arbeitsgewillten, um
diesen zu decken; sondern vom Staat geschaffene und verteidigte
Einrichtungen, wie insbesondere das Geldmonopol und das
Bodenoligopol, hindern die Betreffenden an der Arbeit und
zwingen sie in eine unwürdige, abhängige Situation der
Unter-drückung, in der sich auch diejenigen befinden, die
arbeiten "dürfen", wobei sie laufender Beraubung
ausge-setzt sind.
Dies nicht nur im Interesse einer privilegierten Minderheit, von der z.B. Woodrow Wilson, der als Präsident der USA es ja wissen mußte, sagte: "Die wahren Herren unserer Regierung sind die untereinander verbundenen Kapitalisten und Industriellen der Vereinigten Staaten", während Fritz Berg, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, das so ausdrückte: "Wir Geschäftsleute können die Verhandlungen unserer Regierung fördern oder scheitern lassen".
Sondern zunehmend geht eine gesonderte
Ausbeutung noch von den "Staatsdienern" aus, die sich
eine Fülle von Vorrechten gegenüber den "ihrer
Rechtshoheit Unterworfenen" gesichert haben, zumal sich ihre
Zahl in den letzten 25 Jahren ungefähr verdoppelt hat und um
durchschnittlich 3 % jährlich steigt. Wirklich produktive
oder auch nur die Produktivität der Wirtschaft indirekt
fördernde Arbeiten werden von diesen Staatsdienern nur
in geringem Umfang geleistet; hingegen sind zahlreiche ihrer
Tätigkeiten auf faktische Behinderung der Pro-duktivität
und auf Aufrechterhaltung der Unterdrückungs- und Ausbeutungsmechanismen
gerichtet, worin ja der hauptsächlichste Staats zweck liegt.
Die Personalausgaben machten 1950 nur 6
Milliarden DM aus; 1974 waren sie bereits auf 109 Milliarden DM
geklettert, 1975 sind sie auf 134, 6 Milliarden DM gestiegen!
1976 beanspruchten sie mehr als 56 % aller Steuern.
Merkwürdige "Diener" sind es
auch insofern, als das Durchschnittseinkommen im öffentlichen
Dienst gut 30 % über dem
92
Durchschnittseinkommen in der
Gesamtwirtschaft lag (also derer, zu deren Wohl die
"Diener" angeblich arbei-ten) - neben den sonstigen
Vorteilen insbesondere der Beamten mit ihrer automatischen Beförderung,
ihrer Ar-beitsplatzsicherheit, ihren gegenüber den
Renten weit höheren Pensionen und zahlreichen versteckten
Neben-vorteilen.
Das Rechnen mit Durchschnittszahlen verbirgt
dabei die Tatsache, daß durch sog. "Strukturänderungen"
(Stel-lenanhebungen, personelle Aufblähung des höheren
Dienstes) die Zahl der Angehörigen des höheren Dienstes
unverhältnismäßig stark gesteigert wurde. Es gibt
also relativ immer mehr Ministerialräte und
Ministerialdiri-genten im Verhältnis zu immer weniger
Inspektoren, Sekretären und Amtsgehilfen. Bei den Tarifverhandlun-gen
werden jeweils die Niedrigstverdiener mit ihren z.T. nur
bescheidenen Einkommen vorgeschickt, um Stei-gerungssätze
auszuhandeln, welche die in einzelnen Sparten des öffentlichen
Dienstes und zumal in dessen höheren Rängen weit Oberhöhten
Einkommen im gleichen Verhältnis weitersteigern. Die
Abgeordneten sitzen dabei gar in einem Selbstbedienungsladen und
unter ihnen stellen die Angehörigen des öffentlichen
Dienstes seit langem eine sichere Mehrheit.
So fließen unter dem Schwindelbegriff
eines "öffentlichen Wohls" Dutzende von Milliarden
DM jährlich in die Taschen von Leuten, die gerade in ihren
Spitzenpositionen hauptsächlich verantwortlich sind für
die unter Staatsschutz und in direkter Staatsregie betriebene
Ausbeutung durch "Kapitalisten", die aber zugleich in
viel direkterer Form eigene, zusätzliche Ausbeutung betreiben.
Bei annähernd 10.000.- DM und mehr Monatsge-halt, völliger
Risikolosigkeit und entsprechender Pension kann diese
Schmarotzerschicht von den meisten Kapi-talisten und erst recht -
bis auf nur sehr wenige Ausnahmen - von den Unternehmern bloß
beneidet werden.
Der
Staat als Fürsorger und Beglücker
Die staatliche Erziehung bringt heute den
meisten ein ganz falsches Bild vom Staat bei, wozu noch die
Propa-ganda der Interessentengruppen beiträgt, welche
die Staatsmaschinerie dazu
93
benutzen, sich Vorteile auf Kosten der
anderen zuschanzen zu lassen. "Wacht auf. Verdummte
dieses Staates, die stets man noch in diese Schulen zwingt",
sagte Fritz Rodewald, der Bundesvorsitzende des Ausschusses
junger Lehrer und Erzieher in der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft.
In dieser verharmlosten Darstellung des
Staates ist von dessen Unterdrückungs- und
Ausbeutungsfunktionen nie die Rede, obwohl dies doch seine -
auch historisch nachweisbaren - Hauptfunktionen sind.
Sondern da er-scheint der Staat nur in einer Beglückungsfunktion
als Schützer und gar Wohltäter. Wahr ist, daß in
der histo-rischen Entwicklung des Staates sich die Unterdrückungs-
und Ausbeutungs- mit den Schutz- und Be-glückungsfunktionen
oft von vornherein mischten, freilich mit starkem Überwiegen
der ersteren.
Ursprünglich in der Regel als Resultat
des Krieges und der räuberischen Gewalt den Unterworfenen
aufge-zwungen, gewährte der Erobererstaat diesen allmählich
auch einige Rechte, teils um sie von Aufständen abzu-halten,
teils um sie als willigere Helfer bei neuen Eroberungs- und Raubzügen
zu gewinnen. Wo aber die Ein-zelnen, im noch dumpfen, erst
halbbewußten Gefühl Ihres Ichs, sich aus Schutz- und
Sicherheitsbedürfnis ge-gen Kriegs- und Raubzüge
anderer zu ersten halbstaatlichen Verbänden freiwillig
zusammenschlössen, gewann die innerhalb dieser sich
herausbildende Kriegerkaste allmählich Vorrechte in dem Maß,
in welchem die Bau-ern- und Handwerkerbevölkerung froh war,
durch jene von eigenem Heeresdienst entlastet zu werden, und
je mehr die zentralistische Organisation in der Kriegführung
sich durchsetzte.
In den erstarkenden Staaten war es dann
vorwiegend das eigene Interesse der Zentralgewalt, die einzelnen
Feu-dalherren nicht zu üppig werden zu lassen, welches dazu
führte, daß der breiten Masse Schutz gegen einzelne
Willkürakte zugesichert wurde und manchmal sogar einzelne
positive Leistungen geboten wurden, um ihren Anhang zu gewinnen.
Heute wird besonderes Aufheben von der
"sozialen Fürsorge" des Staates gemacht. Dabei ist
jedoch die funda-mentale Tatsache zu beachten: der Staat ist
unproduktiv und kann nur das geben, was er zuvor genommen
hat. Er gibt sogar nur weit weniger, denn eine
riesige Bürokratie lebt außerdem davon mit, was er
nimmt, und zwar weit besser als die von ihr "Be-
94
fürsorgten". Außer dieser
Tatsache sind noch die folgenden weiteren zu beachten:
Der Staat als Instrument sozialer
Gerechtigkeit ist eine Illusion, ganz abgesehen davon, daß
"Gerechtigkeit" ein kautschukartiger
ideologischer Begriff ist, was eine Einigung über dessen
Inhalt ausschließt.
Entweder ist die staatliche Umverteilung von
Einkommen mittels der Steuern und Subventionen dadurch
ge-rechtfertigt, daß jene, denen dabei genommen wird, dies
Einkommen auf unrechtmäßige Weise erworben ha-ben,
oder aber es ist ein Unrecht an ihnen. Wenn aber das
erstere der Fall ist, dann ist es wohl richtiger, die
Ursachen zu beseitigen, durch welche jene auf unrechte
Weise Einkommen erzielen (wie sie ja vorstehend skizziert sind).
Nicht jedoch dürfen diese Ursachen vom Staat zuvor
geschaffen und aufrechterhalten werden, um
dadurch eine Ausbeutung überhaupt erst zu ermöglichen,
die nachträglich durch "soziale Leistungen" zum
Teil wieder ausgeglichen werden soll.
Es ist eine Illusion, daß der Staat
die Reichen dazu nötigt, aus ihrem Überfluß zur
Unterstützung der Armen beizutragen, ganz abgesehen
davon, daß es ja gerade der Staat ist, welcher durch seine
sog. "Rechts"- , d.h. in Wirklichkeit Gewalt-Ordnung
die immer größer werdenden Unterschiede zwischen
Reichen und Armen über-haupt erst bewirkt. Auch der sog.
Wohlstand in den Industrieländern des Westens ist nur ein
sehr relativer und vor allem durch den höheren Beschäftigungsgrad
gegenüber früher, insbesondere durch Mitarbeit der
Frauen, bewirkt.
Wenn man die Löhne und Gehälter
vor dem zweiten Weltkrieg in Vergleich zu den damaligen Preisen
setzt, merkt man, daß sich an den Realeinkommen heute gegenüber
damals eigentlich nichts Wesentliches geändert hat: die
Preise sind etwa im gleichen Verhältnis gestiegen wie die Löhne
und Gehälter. Hingegen hat sich das Kapitaleinkommen
ungleich stärker vermehrt, was bei dem wachsenden
Kapitalanteil an der Produktion und dem sich aus sich selbst
heraus ständig vermehrenden Kapital in der heutigen
Monopolwirtschaft ja kein Wunder ist.
Während die Arbeitnehmer ihre Steuern
voll entrichten müs-
95
sen, indem sie ihnen bei der Lohn- und
Gehaltsauszahlung gleich abgezogen werden, läßt der
Staat den Selb-ständigen zahlreiche Hintertüren offen,
um Steuern zu "sparen" und erläßt sie ihnen
in vielen Fällen ganz offen unter dem Vorwand der
Investitionsförderung, welche jedoch praktisch nur einer
Minderheit von Bevorzugten in besonderem Maße zugute
kommt, da ja die Masse nichts Nennenswertes besitzt, was sie
investieren könnte; während jene Minderheit auf Kosten
der großen Mehrheit immer mehr Vermögen ansammelt.
In den USA kam jüngst heraus, daß
z.B. 112 Privatpersonen, deren Einkommen 1970 je 200.000.- Dollar
über-stieg, überhaupt keine Einkommensteuer
bezahlten und daß der Multimilliardär Jean Paul Getty
trotz eines Jah-reseinkommens von 100 Millionen Dollar nur einige
tausend Dollar Einkommensteuer gezahlt hat.
Insbesondere ist es eine Illusion, daß
den breiten Massen durch "soziale Fürsorge" des
Staates etwas geschenkt werde. Im Gegenteil: unter dem Deckmantel
der sozialen Fürsorge wird ihnen, insbesondere in der
Kranken- und Rentenversicherung, ein Mehrfaches
dessen genommen, was ihnen schließlich zurückgegeben
wird. Der Beitragszahler wird über das tatsächliche
Ausmaß seiner Belastung dadurch getäuscht, daß
jeweils die Hälfte der Sozialbeiträge als "Arbeitgeberanteil"
gilt, während dieser tatsächlich nichts anderes ist als
Lohn- oder Ge-haltsbestandteil, der dem Arbeitnehmer ausbezahlt würde,
wenn er nicht jene Zwangsbeiträge leisten müßte.
Geht man vom durchschnittlichen
Arbeitnehmer-Bruttoverdienst 1975 aus, der gemäß
dem Statistischen Bun-desamt bei 1.860. - DM monatlich lag, so
fließen 18 % für Renten-, 12 % für Kranken- und 3
% für Arbeitslo-senversicherung, insgesamt also 33 %
mit 620. - DM monatlich als eigene Leistung des Betreffenden in
eine Art Zwangssparkasse für Notfälle, aus der er
jedoch in solchen Fällen nur einen Teil des von ihm selbst
Geleis-teten zurückerhält und keinesfalls etwas
geschenkt.
Denn 620. -DM pro Monat oder 7.440. - DM pro
Jahr ergeben in 40 bis 50 Arbeitsjahren 297. 600. - bis 372. 000.
- DM ohne jede Verzinsung. Schon bei der als "normal"
geltenden Ver-
96
zinsung, welche das Geldmonopol als unterste
Grenze erzwingt, erst recht bei der heute üblichen weit höheren,
verdoppelt sich der Betrag alle 20 bis 25 Jahre; d.h. nach den ersten
20 bis 25 Jahren sind statt 148. 800. - bis 186. 000. - DM
bereits 297. 600. - bis 372.000. - DM vorhanden und nach den
weiteren 2o bis 25 Jahren allein schon 595.200.- bis 744.000- DM
aus den Zahlungen der ersten 20 bis 25 Jahre, während
durch die Zahlungen der zweiten 20 bis 25 Jahre und deren
Verdoppelung noch 297. 600. - bis 372. 000. - DM hinzukommen.
Dies macht doch wohl überdeutlich,
welcher Betrug heute mit der angeblichen sozialen Fürsorge
des Staates getrieben wird und welche dreiste Ausbeutung der
Eigenleistung der Zwangsversicherten sich dahinter verbirgt.
Diese werden also um einen Betrag, der oft
eine Million DM überschreitet, unter dem Deckmantel der
"sozialen Fürsorge" tatsächlich enteignet.
Denn was sie davon im Fall der Arbeitslosigkeit (die sie
letzten Endes immer auch dem Staat zu "verdanken"
haben), der Krankheit und der Altersrente zurückerhalten,
macht, wie evident, doch nur einen Bruchteil davon aus, während
eine beträchtliche Summe davon als Vermögensbildung
übrig bleiben müßte.
Daß dies insbesondere beim heutigen
Krankenversicherungssystem nicht der Fall ist, sondern die Beiträge
im-mer wieder erhöht werden, liegt daran, daß eine
riesige Bürokratie auf Milliardenbeträgen ein
Schmarotzer-dasein führt und auch daran, daß dieses
Zwangssystem Ärzte wie Versicherte zu verschwenderischer
Vergeu-dung dieser riesigen Mittel verleitet, wobei die anständigen
und verantwortungsbewußten Menschen ganz besonders
durch die korrupten und skrupellosen ausgebeutet werden.
Dieser Skandal wird zum Teil durch die vom
Staat betriebene schleichende und mitunter galoppierende
Infla-tion verdeckt, die im Zusammenhang mit der entsprechenden
Gesetzgebung es den privaten Versicherungen unmöglich macht,
den Zwangsversicherungen wirksame Konkurrenz zu machen
(obwohl sie trotz ihres Handi-caps im Vergleich zu jenen
Bewundernswertes leisten). Denn die Zwangsversicherungen können
den Geldwertschwund einfach aus dem Steuersäckel,d.h.
also durch nochmalige erweiterte Plünderung der bereits
zwecks "sozialer Fürsorge" Enteigneten decken.
97
Die vorgenannten Beträge ergeben sich
unter Einrechnung einer heute üblichen Verzinsung, mit
der ja auch die Versicherungen bei Anlage ihrer Gelder
rechnen. Fällt nach Beseitigung des staatlichen
Geldmonopols schließ-lich der Zins fort, d.h. reduziert er
sich auf die Kosten der Geldherstellung und Verwaltung +
angemessene Ri-sikoprämie für einen Kredit, so
ist zu berücksichtigen, daß gleichzeitig auch die
Arbeitseinkommen entspre-chend steigen, auf mindestens das
Doppelte, während die Preise um den Zins- und
Grundrenten-Anteil sinken und vor allem die Produktivität
sich wesentlich erhöht.
Die meisten leben übrigens in der
irrigen Vorstellung, daß ihre während ihres
Arbeitslebens in die Rentenversi-cherung gezahlten Beiträge
sich in einem wachsenden Fonds, ähnlich wie bei einer
Lebensversicherung anhäuf-ten, aus dem dann bei ihrem
Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß ihre Rente gezahlt wird.
Dies ist jedoch kei-neswegs der Fall, denn der ganze Rücklage-Fonds,
wenn man von einem solchen überhaupt sprechen kann,
um-faßt wenig mehr als den Betrag für drei
Monatsrenten. Alles, was der Betreffende außerdem
lebenslang einge-zahlt hat, ist nicht mehr vorhanden, wenn sein
eigener Rentenanspruch fällig wird, denn es ist laufend
veraus-gabt worden zur Deckung der Rentenansprüche anderer,
die früher fällig wurden. Die fragwürdige
"Sicherheit" seiner Rente beruht lediglich darauf, daß
der Staat hofft, mittels seiner Staatsgewalt auch künftig
die späteren Generationen zwingen zu können, die
Verpflichtungen abzudecken, die er (auf anderer Leute
Kosten) einge-gangen ist. Wenn aber die laufenden
Beitragseinnahmen bei diesem höchst unsoliden System (für
dessen Prak-tizierung ein Privatmann eingesperrt würde)
wegen Rückgangs der Bevölkerungszahl oder des Beschäftigungs-grades
zur Deckung der Verpflichtungen nicht mehr ausreichen, erhöht
der Staat einfach die Beiträge oder die Steuern zu Lasten
der dann zufällig davon Betroffenen und nennt dies
"Solidargemeinschaft" (während eine freiwillige
Gemeinschaft natürlich etwas ganz anderes ist als diese
Zwangsvereinigung), von welcher der Staat selbst, d.h. seine
"Diener" und Nutznießer ausgezeichnet leben.
Die "soziale Fürsorge" des
Staates ist also nur ein Glied in der Kette des vom Staat verübten
Betrugs. Ebenso wie die "Sorge" des Staates für
den Einzelnen überhaupt.
98
Die Bevormundung des Einzelnen
durch den Staat, das ganze Leben lang, von der Geburt bis
zum Tode, zwingt ihn zunächst in die Schule, die, wie längst
nachgewiesen (durch den oben schon erwähnten Dr. Walther
Borgius "Die Schule - ein Frevel an der
Jugend!", Berlin 193o, auch durch Dr.Gustav Großmann
"Ferner liefen", München 1963), nicht den Interessen
der Schüler dient, sondern vorzugsweise dem Interesse
des Staates an der Heranzüchtung gehorsamer
Untertanen. Der lächerlich geringe Erfolg des
staatlichen Schulunter-richts im Verhältnis zur
aufgewendeten Zeit und den entstehenden Kosten könnte, wie
ebenfalls nachgewiesen, bei rationellen Unterrichtsmethoden in
einem Viertel jenes Zeitaufwandes, oder noch weniger, viel
wirksamer erzielt werden.
Dann tritt der so präparierte Staatsbürger
- nachdem er zumeist noch einer Wehr- oder
Ersatzdienstpflicht un-terworfen wurde - in ein Arbeitsleben,
das ihn nicht nur unter dem Vorwand der "sozialen Fürsorge"
zum Sozialuntertan, ja zum Sozialsklaven macht, ihn nicht nur der
Ausplünderung durch die vom Staat eingerich-teten und geschützten
Monopole und Privilegien preisgibt, sondern auch noch der
laufenden Ausraubung durch den Staat selbst, unter den
verschiedensten Vorwänden.
Allein die Rüstungslasten in der BRD
erfordern jährlich pro Kopf 540. - DM, also für eine
vierköpfige Familie 2.160.- DM. Im Verhältnis zum
durchschnittlichen Arbeitnehmer-Nettoeinkommen von 1. 35o.-
DM (monatlich - J.Z.) bedeutet dies, daß der Ernährer
einer vierköpfigen Familie allein mehr als anderthalb Monate
im Jahr nur für die Rüs-tung arbeiten muß. Die
Gesamtsteuerlasten durch Bund, Länder und Gemeinden (ohne
die Schulden, die der Staat außerdem noch zu Lasten
aller Staatsbürger macht!) erreichen sogar 4.100. - DM pro
Kopf, also 16.400.- auf die vierköpfige Familie gerechnet,
und machen somit mehr aus, als dieser schließ-lich zum
Leben verbleibt.
Das ist, wohlgemerkt, eine
Durchschnittsrechnung, bei der die erwähnte Steuerlast
einerseits in dem ja entspre-chend höheren
Bruttoeinkommen steckt, anderseits sich entweder auf
Arbeitseinkommen mit höherer Progres-sionsstufe oder auf
Steuern aus Kapitaleinkommen und Vermögen, sowie auf die in
ihrer Bedeutung gewöhn-lich sehr unterschätzten
Mehrwert-
99
und Verbrauchssteuern verteilt. Bei den
Steuern auf Kapitaleinkommen und Vermögen ist zu berücksichtigen,
daß diese Einkommensart infolge der Monopolwirtschaft
bereits zu Lasten der Arbeitseinkommen gegangen ist, von denen
also auch diese Steuern letztendlich getragen werden.
Im Mindestfall, d.h. wenn jemand nur
durchschnittliches Arbeitseinkommen, also bei noch niedriger
Steuer-progressionsstufe hat, fressen Kranken- , Renten- und
Arbeitslosenversicherung (richtig gerechnet, also mit dem
sog. Arbeitgeberanteil) 33 % und die Lohnsteuer mindestens
22 % des eigentlichen, des Bruttoeinkom-mens, weg. Außerdem
aber werden alle Ausgaben - neben den Verbrauchssteuern -
durch die Mehrwertsteuer, nach offiziellen Angaben
durchschnittlich mit 17 %, belastet.
Die Mindestbelastung durch den Staat beträgt
also rund drei Viertel des Brutto-Arbeitsverdienstes und geht im
Fall höherer Steuerprogressionsstufen weit darüber
hinaus.
Nochmals: jeder Staat, auch die angeblich
"freien" des Westens, zwingt bereits durch sein
Prinzip den in sei-nem Machtbereich befindlichen eine ganz
überwiegend kommunistische Wirtschaft auf; übrigens
beansprucht die Volksrepublik China angeblich nur 40 % der
Einkommen als Staatseinnahme.
Dabei muß nun noch berücksichtigt werden, daß bereits die Brutto-Arbeitsverdienste nur der Rest, d.h. etwa 50 % dessen sind, was nach Abzug von Zins und Grundrente (durch die diesbezügliche Einmischung des Staates) als Arbeitsertrag verbleibt. Vom eigentlichen Arbeitsprodukt jedes Einzelnen schiebt also der Staat vorweg rund die Hälfte den Privilegierten und Monopolisten in die Tasche und von der anderen Hälfte nimmt er selbst "zum Wohle" des Staatssklaven noch rund drei Viertel weg, sodaß letzterem etwa ein Achtel seines eigentli-chen Arbeitsprodukts verbleibt. Mit anderen Worten: der moderne Mensch arbeitet als Staats- und Sozialsklave zehneinhalb Monate jährlich für den Staat und die von diesem privilegierte kleine Schicht; vom Ertrag der übrigen anderthalb Monate muß er seine und seiner Familie Lebenshaltungskosten für das ganze Jahr bestrei-ten. Und der Staat ermuntert ihn freundlicherweise, aus diesem schäbigen Rest auch noch Vermögen zu bilden.
100
Eine Blütenlese bezeichnender Tatsachen
über den "sozialen Rechtsstaat" hat Charlotte
Rothweiler in ihrem Büchlein "Ein sozialer
Rechtsstaat?" (Frankfurt/M. 1971) gesammelt. Man müßte
aber einen dicken Band schreiben, um eine auch nur einigermaßen
vollständige Übersicht über die teils räuberischen,
teils schwindel-haften und teils geradezu absurden Praktiken
derer zu geben, die sich als konkrete Repräsentanten
und "Diener" hinter dem Abstraktum Staat verstecken,
das auch als eine Organisation zur "legalen" Verübung
gegenseitiger Taschendiebstähle definiert werden könnte,
wenn man sich ganz mild ausdrücken will.
Zwar ist der moderne Staat infolge der "Demokratie" (welche bereits einen ersten Schritt auf die Herrschafts-losigkeit hin bedeutet) kein auf einen einheitlichen Zweck der (des? - J.Z.) Nur (zur? J.Z.)-Ausbeutung gerichtetes (gerichteten?- J.Z.) Herrschaftsgebilde (-gebildes? - J.Z.) (obwohl dies, wie dargetan, sein Haupt-zweck geblieben ist), sondern eine Maschinerie, an deren Hebeln zahlreiche widerstreitende Interessen sich betätigen. Was dabei herauskommt, zeigen jedoch die unbestechlichen vorstehenden Zahlen.
(J.Z.: Sind Zahlen bestechlich? - J.Z.)
Wie bereits erwähnt, ist es auch eine
offenkundige Absurdität, mittels eines kostspieligen
Apparats zunächst einmal durch massive Begünstigung
derer, die arbeitsloses Einkommen erzielen, die Masse der anderen
auszu-plündern und dann, mittels eines noch kostspieligeren
Apparats, dieser dann einen kleinen Teil davon zurück-zugeben
zu versuchen. Der "Vater Staat" sorgt aber wahrhaftig
nicht aus väterlicher Liebe für die "Seinen"
- es sei denn, daß man unter diesen die von ihm
Privilegierten und Monopolisten versteht.
Beispielsweise ist im "sozialen
Wohnungsbau", in dem durch Zinszuschüsse des Staates
(die er aus den Steuern gerade auch derer nahm, denen dieser
Wohnungsbau zugute kommen sollte) die Mieten anfänglich
verbilligt wurden, eine Situation entstanden, in der die
Mieten des "sozialen" Wohnungsbaus erheblich über
denen des frei finanzierten liegen. Die Zuschüsse des Staates
kamen nämlich in erster Linie denen zugute, welche die
überhöhten Zinsen kassierten und dienten der
Aufrechterhaltung dieser überhöhten Zinsen.
Dasselbe passiert beim sogenannten
"Wohngeld", wovon neben der kontrollierenden und
auszahlenden Büro-kratie in erster Linie diejenigen
profitieren, in deren Kassen dies "Wohngeld"
101
wieder strömt, um ihnen den vollen Grundrente- und Zinsertrag zu sichern, den die Wohngeld-Empfänger ja gleich zu ihnen weitertragen müssen.
Es ist wirklich schwer, dazu keine Satire zu
schreiben.
Innerhalb des Staates gibt es aber auch
bereits gelehrige Schüler der Staatspraxis. So setzen
organisierte Inte-ressengruppen ohne Rücksicht auf die
davon Betroffenen ihre Wünsche nach höheren
Subventionen, mehr Lohn oder kürzerer Arbeitszeit
durch. Dabei können auch kleine Gruppen die Gesellschaft
erpressen, indem sie lebenswichtige Dienste wie Post- , Bahn-und
Flugverkehr oder Schlüsselindustrien lahmlegen. In England
forderten einmal gleichzeitig die Beschäftigten der Elektrizitätsversorgung
37 %, die Müllabfuhrleute 43 %, die Fordarbeiter 50 %
und die Landarbeiter an 60 % Lohnerhöhung, unbekümmert
darum, wie die so verursachten Preissteigerungen auf Kosten der
Arbeiter in schwächeren Positionen, der Rentner, vieler
selbständig Tätiger und zahlreicher Sparer gehen müssen.
In den verschiedenartigsten Formen haben
sich Interessenverbände, für die nur die rücksichtslose
Durchsetzung der eigenen Interessen, ohne jede Bedachtnahme
auf die anderer, gilt, nicht nur auf vielfach verschlungenen
Wegen und Umwegen als Lobby Einfluß auf die Gesetzgebung
gesichert; sondern sie setzen auch Mitglieder der Regierung
oder der Verwaltung unter Druck mit Mitteln, die von harter
Erpressung zu sanfter Korruption reichen. Was davon
herauskommt, ist immer nur mit der Spitze eines Eisbergs
vergleichbar, von dem die Masse unsichtbar bleibt.
Solche Verbände nisten sich auch nicht
nur direkt in Regierung und Verwaltung ein, sondern richten
in halb-staatlichen Institutionen Nebenregierungen ein, die
jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen sind. Das
ge-schieht unter harmlos klingenden oder gar mit edlem Pathos,
mit "Gerechtigkeit" und "Fürsorge" begründeten
gesetzlichen Formulierungen. So werden z.B. Einrichtungen
privilegiert wie Ärztekammer und Kassenärztliche
Vereinigung, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften
ein Monopol erhalten, das nicht nur bestimmten In-teressentengruppen
massive materielle Vorteile sichert, sondern auch überaus
vielfältige negative Wirkungen auf allerweiteste Bevölkerungskreise
hat. Hierzu hat ein SPIEGEL-Report (Nr. 11-14, 1972) über
"Das Ge-schäft mit der Krankheit" Material
geliefert.
102
Zu den kostspieligsten und zugleich
absurdesten Subventionsmaßnahmen gehört die
EWG-Agrarpolitik. Man hat ausgerechnet, daß jeder
deutsche Bauer, der seine Landwirtschaft aufgibt und damit
auf die üblichen Subsi-dien verzichtet (welche die Preise
hochtreiben), mindestens 1.000.- DM monatliches Nettogehalt
beziehen könnte, ohne daß eine Steuer- oder Preiserhöhung
nötig würde, während bei der jetzigen Subventionswirtschaft
viele trotz schwerer Arbeit kaum ein solches Einkommen
erreichen. Oder auch: es könnte allen hauptberuflichen
Bauern ein jährlicher Zuschuß von 5.000 - 6.000. - DM
jährlich gezahlt werden, wenn der Staat die bis-herige
Subventionspraxis aufgäbe und den Landwirten das viele
Geld direkt zukommen ließe.
Als sog. "Wirtschaftspolitik"
werden heute mittels Subventionen "Butterberge",
"Schweineberge", "Milch-pulverberge" künstlich
hervorgerufen, um zu deren Abtragung dann weitere Subventionen
für "notwendig" zu erklären.
Bei gleichberechtigt freiem Zugang zum Boden
für jedermann, nach Fortfall von Grundrente und Zins, gibt
es überhaupt keine "Agrarprobleme" mehr und jede
"Wirtschaftspolitik", die stets einen räuberischen
Eingriff des Staates zugunsten Privilegierter darstellt,
entfällt.
Der Staat ermuntert die Wirtschaft geradezu (und schafft vor allem auch die Voraussetzungen), nach Kräften zu fusionieren, wie z.B. bei der Ruhrkohle-AG, um danach defizitären Unternehmen mit Milliardenbeträgen (aus den Taschen der Steuerzahler) zu Hilfe zu kommen. Anderseits haben die vom Staat vielfach begünstigten Großunternehmen und Konzerne oft eine Marktmacht errungen, die einem Staat im Staate gleichkommt und jedenfalls die staatliche Konjunkturpolitik zunehmend wirkungslos macht. Die Verbände, z.B. der Stahlindus-trie, teilen sich internationale Absatzmärkte durch Vereinbarungen von Lieferquoten autonom auf und setzen im Inland die Marktwirtschaft außer Kraft, indem sie bei Absatzstockungen die Preise erhöhen, statt sie zu sen-ken, wie z.B. auch in der Autoindustrie. Während staatliche Maßnahmen zur Krediteinschränkung die kleinen und mittleren Unternehmen hart treffen, bleiben sie gegenüber den "Großen" wirkungslos, weil diese sich teils selbst über monopolistische Preise finanzieren, teils auf ausländischen Bankplätzen, die anderen verschlossen sind. Das Justizministerium der USA ging jüngst gegen den Compu-
103
ter-Konzern IBM vor wegen "Festsetzung von Preisen auf räuberischem Niveau. Es gibt IBM-Fabriken und
-Büros in über 100 Ländern
der Erde und das Aktienkapital allein dieser einen Firma
erreicht mit 140 Milliar-den DM annähernd den Börsenwert
aller westdeutschen Aktiengesellschaften zusammen. Bei 8,3
Milliarden Dollar Umsatz und 1,1 Milliarden Dollar
Reingewinn 1971 konnte sie 1972 für Forschung und
Entwicklung 550 Millionen Dollar ausgeben, doppelt so viel,
wie Deutschlands größter EDV-Hersteller Siemens
1971 im Computer-Geschäft an Umsatz hatte. Die Riesenfirmen
wurden in der Regel durch massive staatliche Unter-stützung
im Rüstungsgeschäft groß und nutzten dann ihre
Übermacht zur Verschlingung ihrer Konkurrenten. Aus dem
IBM-Beispiel darf übrigens nicht die Schlußfolgerung
gezogen werden, daß die deutschen Konzerne etwa arm dran wären;
Siemens z.B. konnte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren
je rund eine Milliar-de DM investieren und hat in den letzten
zwanzig Jahren rund 80 Firmen im In-und Ausland aufgekauft oder
neu gegründet. Durch Kartelle, Preisabsprachen, gegenseitige
Beteiligungen, gemeinsame Tochterfirmen ist eine
gegenseitige Verfilzung der Monopolisten entstanden, welche
die angeblich freie Konkurrenz und die Marktwirtschaft zu einem
Hohn macht. Der EWG-Kommissar Albert Borschette, der in Brüssel
für Wettbe-werbsfragen zuständig ist, kam zu dem
Urteil: "Auf die Dauer zwingt die Konzentration uns dazu,
über eine neue Gesellschaftsordnung nachzudenken".
Diese aber muß ganz anders aussehen,
als man sie sich bisher in der Weise vorgestellt hat, daß
der Staat alleiniger Monopolinhaber werden oder als Kontrolleur
und Beaufsichtiger der Monopolisten wirken sollte. Nein, die
Monopole selbst müssen verschwinden, oder, wo dies nicht möglich
ist, durch entsprechende Ein-richtungen unwirksam gemacht werden
(wozu wir einen ebenso einfachen wie überraschenden
Vorschlag haben). Denn eine Antitrust-Gesetzgebung gibt es in den
USA schon seit über 80 Jahren, was die fortschrei-tende
Konzentration durchaus nicht behinderte. John Kenneth Galbraith,
der seinerzeit Kennedy-Berater war, erklärte:
"Antitrustgesetze sind eine Farce, da die Industrie-Giganten
gegen sie immun sind". Und Volkmar Muthesius, der sich
stets als getreuer Wachhund für die Interessen des
104
Groß- und insbesondere Finanzkapitals betätigte, ging in seinem Eifer, dessen wirtschaftliche und auch poli-tische Macht zu leugnen, so weit, daß er einmal versehentlich die Wahrheit sagte: "Es gibt im wirtschaftlichen
Leben nur solche Macht, die vom Staat
ausgeht, von ihm entliehen ist". Genau dies
wurde ja hier erläutert.
Der
Staat als Verbrecher
Es ist geradezu typisch für den Staat, daß jedes Verbrechen, wenn es nur gesetzlich gedeckt ist, dadurch "legal", also im staatlichen Sinne aus einem Verbrechen zu einer geduldeten und sogar lobenswerten Handlung wird. Bei so ziemlich allen Handlungen, die in den Strafgesetzbüchern der einzelnen Staaten verpönt und mit Strafe bedroht sind, sagt der Staat: "Du darfst das nicht, aber ich selber darf es!"
Der Staat betätigt sich als Mörder
und Totschläger in der Arbeit seiner Geheimdienste, bei
der Todesstrafe und im Krieg, ja er zwingt die in seinem
Machtbereich befindlichen, im Kriegsfall selber zu morden
oder aber an der Ermordung anderer mitzuhelfen.
Der Staat betätigt sich als
Wegelagerer, indem er an den Grenzen und im
"Inland" Zölle und Gebühren erhebt. Er betätigt
sich als Räuber, indem er mit Finanzamt und Zwangsvollstreckung
sich ungeheure Summen aus den Arbeitsverdiensten und den Vermögen
aller in seinem Machtbereich befindlichen aneignet .
Er betätigt sich als Dieb, indem er es
gar nicht wagt, das ganze Ausmaß seiner Ausplünderung
offenbar werden zu lassen, und diese daher in eine Unzahl von
Einzelsteuern und Abgaben so aufgespalten hat (was als
Finanz-wissenschaft bezeichnet wird), daß den meisten
dieses ganze Ausmaß verborgen bleibt; wenn sie es kennten,
würden sie es sich ja nicht länger gefallen lassen.
Entsprechende Zahlen sind vorstehend
genannt, brauchen hier also nicht wiederholt zu werden.
Übrigens müssen beim Inkasso der
Sozialbeiträge, sowie beim Einzug eines Teils der Steuern
die deutschen Betriebe unbezahl-
105
te Hilfsarbeit für den Staat leisten
und diese kostet (nach Angaben des Bundes der Steuerzahler)
sie jährlich an die zehn Milliarden DM, was - natürlich
in die Preise übergehend - wieder von allen Käufern
getragen werden muß. Die Inflationen, durch welche der
Staat sich eigener Schulden entledigt und Vermögen
"umverteilt", näm-lich aus den Taschen der Armen
und Ärmsten in die der Reichen, sind eine besonders
raffinierte Form des Diebstahls. Der Staat raubt und stiehlt ja
keineswegs nur für eigene Zwecke, sondern auch im Dienste
derer, die ihn so pfiffig als ihren Helfershelfer aufgebaut
und eingerichtet haben.
Der Staat betätigt sich als Betrüger,
indem er zwar das Fälschen von Längenmaßen
und Gewichten, sowie sei-nes eigenen Geldes verbietet, das
wichtigste Maß jedoch, das Tauschmittel Geld, selber fälscht
und fälschen läßt, nachdem er es monopolisiert
und unter Annahmezwang gestellt hat, indem er seine Kaufkraft
laufend ver-mindert.
Bei den Banknoten handelt es sich im Grunde
um - mit Annahmezwang versehene - Schuldscheine der
Noten-bank, für welche diese jedoch keine Zinsen zahlt,
sondern im Gegenteil, auf Grund ihrer Monopolstellung, von
den Gläubigern solche nimmt! - Einen Privatmann,
der ähnliches forderte, würde man entweder als
Erpresser oder als Geistesgestörten einsperren. Aber ein
Monopolist kann sich eben alles erlauben, zumal ein gesetzlich
geschützter. Obwohl man eigentlich unter dem Naziregime
gelernt haben sollte, daß auch Gesetze verbreche-risch
sein können.
Der Staat betätigt sich als Erpresser,
indem er zahlreiche Tätigkeiten von seiner Genehmigung
abhängig macht und durch eine Vielzahl von Vorschriften die
Betreffenden, sowie ihre Klienten und Kunden, unterdrückt
und ausbeutet. Er erpreßt zumal den gesamten
Lebensunterhalt aller seiner Diener. Der Staat singt das
Hohelied der Arbeit und verbietet das Glücksspiel, lädt
aber selber zu Lotteriespiel und Lotto ein, wobei er den Löwenanteil
der Einsätze kassiert, ebenso wie bei den Gewinnen der von
ihm "konzessionierten" Roulette-Casinos.
Der Staat betätigt sich als Zuhälter,
indem er, was er als Unzucht bezeichnet und mit Strafe bedroht,
dann dul-det und indirekt fördert, wenn es ihm Geld
einbringt; indem er die "Würde" des Menschen
preist, zieht er nach dem Grundsatz "non olet"
sein Geld auch aus schmutzigsten Quellen.
106
Der Staat verbietet Sklaverei und
Leibeigenschaft. Aber der Zustand der Unmündigkeit,
Bevormundung, Gän-gelung, Manipulierung, Verfügbarkeit,
in dem er alle in seinem Machtbereich befindlichen hält,
unterscheidet sich sehr wenig von Sklaverei oder Leibeigenschaft.
Der Staat verfügt im Krieg ja nicht nur über den
Besitz, sondern auch über das Leben des Einzelnen und selbst
im Frieden sind dessen Besitz und Freiheit immer nur sozusagen
ein Lehen des Staates und können von diesem jederzeit
geschmälert und eingeschränkt werden.
Der Staat spioniert und unterhält einen umfangreichen Apparat von Spionen und Agenten sowohl innerhalb sei-nes eigenen Gebiets wie im Ausland; aber er bestraft Spione, welche seine eigenen Staatsgeheimnisse erfor-schen.
Der Staat fordert für sich das
Selbstbestimmungsrecht. Wenn aber ein Teil seiner Bevölkerung
dies selbe (dasselbe? - J.Z.) Recht für sich verlangt,
schreit er "Hochverrat" und "Landesverrat"
und geht mit brutaler Gewalt dagegen vor.
Besonders bemerkenswert ist die
Strafandrohung gegen Ausländer wegen
"Landesverrat" an der BRD, auch wenn dies Delikt im
Ausland begangen wurde.
Der Staat fordert in einem Atemzug "das Recht des Volkes, die Staatsgewalt auszuüben" und den "Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft". Wer sich aber aggressive Gewalt des Staates,d.h. dessen Eingriff in die gleiche Freiheit Aller, nicht gefallen lassen will, wird wegen "Widerstandes gegen die Staatsgewalt" mit Strafe bedroht. Denn das Wesen des Staates liegt in der Aggressivität nach innen wie nach außen, das ist die sog. "Staatsraison" des Faustrechts. Es liegt in der Aufrechterhaltung eines Herrschaftszustandes, nicht nur zugun-sten des Staates selbst, sondern auch zugunsten der von ihm privilegierten Einzelnen und Gruppen, während die Mehrheit durch Monopole, von denen Bodenoligopol und Geldmonopol nur die wichtigsten sind, unterdrückt und ausgebeutet wird, wozu noch die Unterdrückung und Ausbeutung durch den Staat selber tritt.
Der Staat betätigt sich
aber auch als Verleumder. Ähnlich wie im Deutschen
Kaiserreich oft harmlose Sozial-demokraten amtlich als
"Anarchisten" bezeichnet wurden, um sie in der Öffentlichkeit
zu diskreditieren, wird heute ein systematischer
Verleumdungsfeldzug gegen die Begriffe Anarchie und Anarchismus
getrieben - wider besseres Wissen! Denn die
107
wahre Bedeutung der Begriffe Anarchie
als Herrschaftslosigkeit, die nicht nur gegen eigenes
Beherrschtwer-den, sondern freiwillig für
Nichtherrschenwollen über andere ist, und Anarchismus, der
grundsätzlich jede ag-gressive Gewalt ablehnt und daher
auch der entschiedenste Gegner des Terrorismus ist, sind aus
einer umfang-reichen Literatur zur Genüge bekannt, seit mehr
als hundert Jahren. Es ist insbesondere eine verleumderische
Infamie, die Baader-Meinhof-Gruppe, bei der es sich um revolutionäre
Marxisten handelt und die ihre Bezeich-nung als
"anarchistisch" ausdrücklich abgelehnt hat, sowie
deren Gesinnungsgenossen, die das Gegenteil von Anarchismus
anstreben, immer wieder systematisch und wider besseres Wissen
als Anarchisten zu bezeichnen, nur um diesen Begriff zu
diskreditieren, mittels einer beispiellosen Volksverhetzung.
Wenn sich die Erkenntnis durchgesetzt haben
wird, daß es nur ein Verbrechen (in den
verschiedensten Formen) gibt, nämlich den gewaltsamen
Eingriff in die gleiche Freiheit Aller, wird man wohl die soziale
Fehl-Organisa-tion STAAT als den Haupt-Verbrecher aus Prinzip und
als eine kriminelle Vereinigung bezeichnen.
Aber auch heute schon ist er aufgrund seiner
vorstehend nachgewiesenen doppelten Moral und aufgrund der
Tatsache, daß die Gangster ihr Grundprinzip (des aufgedrängten
"Schutzes", gegen aufgezwungene Vergütung) dem
seinen entlehnt haben, in bedenkliche Nähe zu einer solchen
gerückt.
Der
Staat - ein notwendiges Übel?
Wer den Staat für notwendig hält,
der hält die aggressive Gewalt für notwendig (ohne
sich über die Konse-quenzen klar zu sein) und verwechselt
eine aggressive mit einer rein defensiven Organisation. Daß
es Dinge gibt, die nicht jeder Einzelne für sich allein,
sondern nur in Gemeinschaft mit anderen regeln kann, ist
eine Binsenwahrheit. Aber für solche Regelung gibt es immer
zwei Möglichkeiten: einerseits die aggressive Gewalt, welche
die willkürliche Lösung den Widerstrebenden aufzwingt,
anderseits die Verständigung, welche die Lösung
108
auf der Basis der gleichen Freiheit Aller
sucht. Letzteres bedeutet zugleich die Ächtung der
aggressiven Gewalt und die Bildung von Defensiv-Organisationen
gegen sie.
Die meisten meinen eine solche
Defensivorganisation, wenn sie Staat sagen, weil sie
über dessen Wesen noch niemals ernstlich nachgedacht haben
und weil ihnen der Staat als eine gewohnte Erscheinung zu einer
Selbst-verständlichkeit geworden ist, deren Wegfall sie
sich kaum vorstellen können.
Aber auch die Hexenprozesse, die Folter, die
Inquisition und die absoluten Monarchien waren einmal so
ge-wohnte Erscheinungen, daß man sich deren Fortfall
kaum vorstellen konnte.
Daß der Staat zumindest als Schaffer
und Schützer der Monopole und Privilegien wegfallen muß,
ist eine im-mer stärker sich aufdrängende Erkenntnis,
je mehr die bisherigen falschen Gesichtspunkte, Annahmen und
Voraussetzungen berichtigt werden müssen. Und was die
übrigen Funktionen des Staates betrifft, neben jener
Hauptfunktion, so zielt das immer stärker hervortretende
Streben nach Mündigkeit, Pluralismus und auch
"De-mokratisierung" unzweifelhaft in die Richtung eines
Abbaus der Herrschaftsfunktionen des Staates (wenn auch
meist mit unwirksamen Mitteln).
Man glaubt auch irrtümlich, daß
vereinbartes - also echtes Recht nicht möglich
sei ohne die Garantie einer übergeordneten
Herrschgewalt. Dabei bietet das Völkerrecht ein evidentes
Gegen- , wenn auch nicht Muster-Beispiel. Es gibt über den
"souveränen" Staaten keine dem Staat in seiner
Wirkung nach innen vergleichbare oberste Instanz. Dennoch
funktioniert das Völkerrecht weitgehend als Vertragsrecht;
es funktioniert mangel-haft, weil die "Souveränität'
der Staaten auf deren ultima ratio, das Faustrecht, wohingegen
die anders geartete Souveränität der Einzelnen sich auf
Ächtung des Faustrechts, d.h. der aggressiven Gewalt, und
auf das gemein-same Interesse an der gleichen Freiheit Aller und
deren Verteidigung gründet.
Ein herrschafts- oder staatloser Zustand ist
also keineswegs ein solcher der Willkür oder der
Schutzlosigkeit. Er ist im
109
Gegenteil, gerade weil gegen jede
Herrschaft, eben deswegen auch gegen jede Willkür und
Aggression gerich-tet und sieht nicht-aggressive, rein
defensive Schutzorganisationen zur Verteidigung dieses Zustandes
als Selbstverständlichkeit vor.
Den bisher religiös oder ideologisch
"begründeten'.' Herrschaftssystemen - d.h. den
nach Maßstäben der Er-fahrungswirklichkeit überhaupt
nicht begründbaren! - tritt mit dem Prinzip der gleichen
Freiheit Aller etwas ganz Neuartiges entgegen: denn dieses
stützt sich ausschließlich, meßbar wie mit einer
Waage, auf die Maß-stäbe der Erfahrungswirklichkeit
und ergibt sich als die unausweichliche Alternative der Entscheidung
zwi-schen aggressiver Gewalt auf der einen und Verständigung
auf der anderen Seite, welch letztere nur auf der Basis der
gleichen Freiheit Aller für die Dauer möglich
ist.
Es gibt eine Menge Leute, die voller Stolz von "unserem Staat" sprechen, und das sind keineswegs nur die von ihm Privilegierten; sie können sich ein Dasein ohne ihn überhaupt nicht vorstellen und haben vor nichts größere Angst als vor der "Anarchie". Warum? - Weil eben die an ihrer eigenen Herrschaft interessierten die Herr-schaftslosigkeit als das Ende ihrer eigenen Vormacht und Vorrechte fürchten und daher den Begriff der Anar-chie verfälscht haben, indem sie ihn mit Chaos und Willkür gleichsetzten. Anarchie im wirklichen Sinne aber ist das gerade Gegenteil von Willkür, ist eine auf die gegenseitige Freiheit Aller gegründete Ordnung, die durch viel wirksamere defensive Machtorganisationen geschützt wird, als sie die bisherigen staatlichen Gewalt-Ordnungen bieten können.
Die Anarchisten - das sind solche Leute, die
weder selbst andere beherrschen, noch von anderen beherrscht
werden wollen - denken gar nicht daran, die Staatsverehrer
daran zu hindern, sich selber auch den absurdesten Gängelungs-
und Ausbeutungsmaßnahmen zu unterwerfen und alle
vermeintlichen oder tatsächlichen Vorteile zu "genießen",
welche ein "Staat", d.h. eine Herrschaftsorganisation,
zu bieten vermag. Nur folgendes soll dieser
"Staat" nicht dürfen: auch andere. Nicht-Wollende,
seiner Herrschaft gewaltsam unterwerfen, für die
Wollenden, und deren Staat überhaupt, mehr
Freiheitsspielraum, also z.B. irgendwelche Monopole, auf
Kosten anderer beanspruchen und die Grenze der gleichen Freiheit aller
Außenstehenden selbst oder durch seine einzel-
110
nen Mitglieder in aggressiver Form
verletzen. Wenn diese Bedingungen erfüllt, ist ein solcher
"Staat" nur noch dem Namen nach ein Staat, tatsächlich
aber eine freie Rechts- und Sozialgemeinschaft, in die man
freiwillig eintritt, statt hineingezwungen zu werden, und
aus der man aus freiem Entschluß auch wieder, nach
fristge-mäßer Kündigung, austreten oder bei
Verletzung übernommener Pflichten auch ausgeschlossen werden
kann; letzteres jedoch, ohne in irgendeiner Form diskriminiert
oder in seinem für alle gleichen Freiheitsspielraum beeinträchtigt
zu werden.
Nichts anderes als eine fixe Idee der
Staatsverehrer ist es, wenn sie für ihn den Anspruch
erheben, für immer mehr Leute ungefragt immer mehr Geschäfte
besorgen zu müssen. Das endet natürlich damit, die
Besorgung sämtlicher Angelegenheiten aller
Menschen in die Hände einiger Menschen zu legen, in Herrschaft,
statt in Führung.
Man muß doch fragen: gibt es
irgendeine Tätigkeit, die nur der Staat als solcher, d.h.
als Herrschafts- und Zwangsorganisation, durch seine
Angestellten, seine Beamten, auszuüben fähig ist,
und die die Gesellschaft als solche, in ihren Mitgliedern zu
leisten unfähig ist? - Die Antwort ist einfach: die Lenker
und Leiter des Staates, die Regierung und die Verwaltung, sind
keine Halbgötter oder Übermenschen. Auch der Staat
ist keine übermenschliche, sondern eine durchaus
menschliche - allzumenschliche ! - Einrichtung; er
übt keine Art Tätigkeit aus, die nicht ebenso gut von
anderen, einzelnen Menschen oder Vereinigungen von solchen, ausgeübt
werden kann.
Wenn aber die Ersetzung des Staates durch
freie Vereinigungen möglich ist, gibt es für seine
heutige Form - die ja ohnehin in allen Staaten von den
Fortschrittlichen für unzulänglich befunden wird!
-, für die Form des Zwan-ges und der aggressiven Gewalt,
keinerlei Entschuldigung oder Notwendigkeit.
Oder vermag der Staat etwa nachzuweisen, daß
er seine Tätigkeit besser und vorteilhafter auszuüben
versteht, als andere, freie Vereinigungen dies vermöchten? -
Dann soll er diesen Nachweis aber erst einmal auf gleichem Fuß,
in freier Konkurrenz, ohne Monopol für sich, erbringen!
- Hätte der Staat wirklich das Wohl aller Einzel-nen
im Auge, meinte er es wirk-
111
lich gut und wollte er, wie er behauptet, nur Diener sein, so brauchte er ja keinen Zwang, sondern könnte es dem Willen der Einzelnen überlassen, sich freiwillig zu gemeinsamen Zwecken in ihm zusammenzuschließen, aber gegebenenfalls auch außerhalb der staatlichen "Hoheit" zu leben. Warum sieht er nicht seine einzige, durchaus zu billigende Aufgabe in der Herstellung und im Schutz der gleichen Freiheitssphäre Aller?
Dazu brauchte er nicht aggressiv zu werden,
sondern hätte genügend freiwillige Teilnehmer, die
an diesem gegenseitigen Schutz interessiert wären!
Statt dessen aber greift er aggressiv in die
gleiche Freiheit Aller ein, schränkt die Freiheit der einen
zugunsten erweiterter Freiheit der anderen ein, insbesondere
durch Monopole und Privilegien, und maßt sich zudem selber
Vorrechte gegenüber den Einzelnen an, indem er
sich als deren Herr aufspielt, während er der Theorie
nach deren bloßes Werkzeug und Diener sein sollte.
Wo der Staat vom Wohl der Gesamtheit
spricht, da meint er nie tatsächlich das Wohl der Gesamtheit
aller Ein-zelnen, sondern immer nur das Wohl eines Teils
der Gesamtheit, das er auf Kosten des anderen Teils fördern
will.
In welcher kraß einseitigen und
aggressiven Weise dies geschieht, darüber sollte das
vorstehend Skizzierte zu-mindest nachdenklich machen.
112
DIE
IDEOLOGIE DES MARXISMUS UND IHRE
WIDERSPRÜCHE ZUR WIRKLICHKEIT
Marx spottete seiner selbst und wußte
nicht wie, als er den Ausdruck von dem in Europa umgehenden
"Ge-spenst" des Kommunismus gebrauchte. Zwar
hat jenes, vorwiegend durch den bloßen Glauben an seine
Wir-kungsmacht, inzwischen gewaltig an tatsächlicher Macht
gewonnen; es hat sogar Junge bekommen, im Fa-schismus und im
Wohlfahrtsstaat. Aber drei Jahre vorher war bereits ein anderes -
wenn auch als solches nicht bezeichnetes - Manifest
erschienen, in welchem u. a. jener Kommunismus, den Marx
propagierte, nebst der Ideologie, auf der er beruhte, als
"Gespenst" bezeichnet worden war, dem Stirner die unbestreitbare
Realität des "Einzigen" gegenübergestellt
hatte.
Marx hatte an die Stelle eines
Schreckgespenstes ein klares Programm und, wie er vermeinte,
unumstößliche, wissenschaftlich begründete
Wahrheiten setzen wollen. Stirner, dessen Werk Marx zwar kannte,
jedoch gründ-lich mißverstanden hatte, legte die Axt
an die Wurzel aller Ideologien, indem er auf den
Unterschied zwischen beweisbarer Realität und bloß
gedanklichen Vorstellungen und Annahmen hinwies, die zwar auch
existent sind, nämlich in mehr oder weniger vielen Köpfen,
aber in anderer Weise existent als die äußere,
objektiv nachweisbare Wirklichkeit. Denn diese in den Köpfen
existierenden rein gedanklichen Vorstellungen und An-nahmen,
insbesondere die Abstraktionen, können zwar gewaltige
Wirkungen auf die äußere Wirklichkeit erzielen -
aber sie erzielen diese Wirkungen ganz unabhängig davon,
ob sie selber richtig oder falsch, ob sie rei-ne, der Realität
widersprechende Einbildung, irrige Annahmen und Glaubenssätze
oder gar ausgesprochene Wahnideen sind; ja, sie pflegen sogar
desto wirkungskräftiger zu sein, je besessener der Betreffende
von diesen Ideen ist. Sie erzielen Wirkung zumal, indem sie den
von ihnen Besessenen zur aggressiven Gewaltanwendung anreizen.
Stirner zeigte in gründlicher Analyse,
daß das meiste von dem, was nicht nur seinen und den
Zeitgenossen von Marx als unzweifelhafte Wahrheit galt,
sondern auch heute noch als solche angesehen wird, zu den
fixen, d.h. starr und unbeweglich gewordenen
113
Ideen zählt, die entweder als der
Wirklichkeit nicht entsprechend nachweisbar sind,
oder von denen zumindest nachweisbar ist, daß eine
Beweisführung für ihre Übereinstimmung mit
objektiver Wirklichkeit völlig ausge-schlossen ist. Stirner
gebrauchte daher den Ausdruck "Gespenster" und
"Spuk" für solche Vorstellungen und Begriffe, die
nach normaler Logik und Erfahrung, erst recht nach
wissenschaftlichen Gesichtspunkten, völlig haltlos
waren und sind, nichtsdestoweniger jedoch als fixe Ideen
sowohl ihre Urheber (also das Geschöpf den Schöpfer),
als auch alle daran Gläubigen - und in Auswirkungen auf alle
bestehenden Einrichtungen auch die Gesamtheit unserer Lebensverhältnisse
- beherrschen, indem sie in nahezu allen Beziehungen von Mensch
zu Mensch zum Ausdruck kommen.
Obwohl gerade auch Marx, durchaus verdienstvoll und in mancher Beziehung nicht ohne Erfolg, bemüht war, an die Stelle haltloser Spekulationen Wirklichkeitssinn und wissenschaftliche Einsicht zu setzen, war er doch so tief befangen in den grundlegenden Denkformen seiner Zeit, daß er sowohl in seinem Ausgangspunkt wie in seinem Ziel es nur zu Abwandlungen an jenen, nicht jedoch zu einem wirklichen Umdenken brachte, obschon einige wertvolle Einsichten ihm zu verdanken sind. Der Weg jedoch, den er zu dem recht verschwommen ihm vorschwebenden Ziele wies, geht von einer ganzen Reihe folgenschwerer Irrtümer und logischer Fehlschlüsse aus und ist in seinen Methoden geradezu reaktionär. Das hat einen verhängnisvollen Einfluß auf die Entwick-lung des Sozialismus ausgeübt und diesen in eine Sackgasse geführt.
Widerlegte
Voraussagen und falsche Behauptungen
Manche der aus angeblich streng
wissenschaftlichen Feststellungen gefolgerten Voraussagen
von Marx wurden durch die inzwischen eingetretene Entwicklung
eindeutig widerlegt. Die Verelendungstheorie, nach der im
Ka-pitalismus die Arbeiter sich ständig am Rande des
Existenzminimums bewegen müssen, stimmt nicht. Denn ein
gewandelter Kapitalismus brachte zwar nicht allgemeinen
Wohlstand, ganz offensichtlich jedoch in den
kapi-talistischen Ländern einen ungleich höheren
114
Lebensstandard gerade auch für die
Masse der Arbeiter als im Staatssozialismus der Volksdemokratien,
in de-nen oft schon seit dreißig, in der Sowjetunion
bereits seit sechzig Jahren die Realisierung des kommunistischen
Paradieses ausgeblieben ist.
Nirgends verschwindet auch in den kapitalistischen Ländern der Mittelstand. Der Verelendung einzelner Mit-telstandsschichten, die mehr durch Staatspolitik als durch den Kapitalismus verursacht wurde, steht das Auf-steigen anderer gegenüber. Die Großbetriebe hätscheln geradezu eine Vielzahl kleiner Zulieferbetriebe. Das frühere Proletariat" ist gegenwärtig zusehends in die Position des früheren Mittelstandes hineingewachsen, fühlt sich überwiegend nicht mehr als Proletariat und hat sich mit dem Kapitalismus zum Großteil so weit ar-rangiert, daß es faktisch zu dessen Stütze geworden ist, so wie es Teile des frühexen Proletariats seit jeher wa-ren.
Da die Zahl (J.Z.: Anzahl) der Handarbeiter
sogar ständig abnimmt, infolge der Rationalisierung und
Auto-matisierung der Produktion, verflüchtigt sich auch
die Aussicht auf eine Mehrheit des Proletariats und damit
eine Haupt- und Kernthese der Marxschen Theorie.
Wenn übrigens die Marxsche Behauptung
von der zwangsläufigen Dezimierung der Kapitalisten durch
einan-der stimmte - "Je ein Kapitalist schlägt viele
tot", schrieb er - , so hätte er sich auch an die
Kapitalisten, nicht bloß an die Proletarier wenden müssen,
denn dann müßte die große Mehrheit der
Kapitalisten ja das größte In-teresse an der
Abschaffung eines solchen für sie ruinösen Systems
haben.
Wäre der Kernpunkt der Marxschen
Theorie von der Gesetzmäßigkeit und
Unaufhaltsamkeit des Zusammen-bruchs des Kapitalismus richtig,
ist auch die Notwendigkeit einer proletarischen Diktatur nicht
einzusehen, angesichts der von Marx prophezeiten völligen
Proletarisierung der Gesellschaft. Gegen wen sollte sich dann die
Diktatur richten? Gegen die paar Restkapitalisten? - Überhaupt:
wenn die Gesetze des Kapitals die Mensch-heit sicher und zwangsläufig
zum Kommunismus tragen, je kapitalistischer, umso rascher, -
warum bekämpfte Marx, was er wünschte?
Was Marx über eine Verkürzung der
Arbeitszeit und Verbesserung
115
der Arbeitsbedingungen in einer künftigen
kommunistischen Gesellschaft geschrieben hatte, erfüllte
sich kurio-serweise in der kapitalistischen, und zwar in größerem
Umfang als in den Volksdemokratien.
Die Marx-Epigonen und -Fortentwickler haben
sich vielfach einen Wortschatz zugelegt, hinter dessen
Impo-niergehabe oft mangelnde Präzision, unklares Denken und
leeres Wortgeklingel sich verbirgt. In ihren zum Teil neu
geschaffenen Begriffen steckt so viel an nur Ungefährem
und beliebig Ausdeutbarem, daß sich über das
eigentlich Gemeinte endlos streiten und hoffnungslos aneinander
vorbeireden läßt. Zumal im Mittelpunkt der
stalinistischen Philosophie stehen nicht konkrete Menschen,
sondern abstrakte Begriffe wie Materie, Geist, Natur, Gesellschaft,
Produktivkräfte, wobei aus gedanklichen Vorstellungen Rückschlüsse
auf die Wirklichkeit gezogen und insbesondere Kollektivbegriffe
wie "die Gesellschaft" und ähnliche in Art einer
neuen Mystik zur Allvernunft und Gottheit gemacht werden, während
hinter deren angeblichen Interessen und Geboten immer nur sehr
konkrete Personen und Gruppen sich verstecken. Aber schon bei
Marx selbst sind neben widersprüch-lichen und sogar gegensätzlichen
Standpunkten (zuerst vertrat er den Gedanken der Diktatur einer
Minderheit, dann den einer Majoritätsrevolution)
mehrdeutige Formulierungen zu finden und gerade die wichtigsten
seiner Grundbegriffe hat er überhaupt nicht, oder an
verschiedenen Stellen verschieden definiert.
So fehlen bei ihm z.B. genaue Definitionen
der Begriffe des "Proletariats" und der
"Klassen".
Er behauptete u.a., daß das
Proletariat die eigentliche produktive Klasse sei, die alle
Produktionsmittel in Be-wegung setze. Wenn das stimmen würde,
müßten auch alle Wissenschaftler, Ingenieure,
Techniker und Erfin-der dem Proletariat zugerechnet werden; denn
es ist unbestreitbar, daß eine einzige
wissenschaftliche Ent-deckung oder technische Erfindung die
Produktivität zu verhundert- , ja zu vertausendfachen vermag
und somit die geistige Leistung eines Einzelnen - in bezug auf
die Inbewegungsetzung der Produktionsmittel und die Pro-duktivität
- größer zu sein vermag als die von tausend Handarbeitern.
Dementsprechend pflegt auch die Vergütung
dieser Leistungen und ihrer Urheber, deren Lebenshaltung und
Selbstverständnis
116
zu sein - und zwar gerade auch in den
Volksdemokratien; solche Leute zum Proletariat zu zählen
oder ihnen gar mangelndes proletarisches Klassenbewußtsein
vorzuwerfen, wäre jedoch absurd. Folglich ist die
vorstehende Behauptung von Marx schlicht falsch.
Die Beispiele, welche Marx für
Klassenunterschiede gibt, stellen auch Unvergleichbares
nebeneinander; z.B. war das Verhältnis eines Barons zu einem
Leibeigenen etwas ganz anderes als das eines Zunftbürgers zu
einem Gesellen. Vor allem aber stimmt es ganz und gar nicht, daß
alle bisherige Geschichte nur aus Klassenkämpfen bestand und
daß diese alle geschichtlichen Veränderungen
bewirken. Wirkliche Klassenkämpfe stellen viel-mehr
verhältnismäßig seltene Ausnahmen unter der
Vielzahl der Eroberungs- und Unterwerfungskriege, der reinen
Raubzüge, Rassen-, Glaubens- und Nationalitätenkämpfe
dar, bei denen in Kriegen und Bürgerkriegen nicht etwa
Unterdrückte in geschlossener Front gegen ihre Unterdrücker,
sondern brav an der Seite ihrer Unter-drücker gegen andere
Unterdrückte kämpften, welche dabei ihrerseits ihren
eigenen Unterdrückern halfen. Diese Kämpfe haben
auch ungleich stärker geschichtsverändernd gewirkt als
die sogenannten Klassenkämpfe. Dazu kommen noch die Kämpfe
z.B. der Zentralgewalt gegen die Feudalherren, sowie dieser und
der späteren Kapitalisten untereinander.
Wo es aber das gab, was Marx mit Klassenkämpfen
meint, waren es nicht geschlossene Gruppen, die sich durch
ihren Besitz oder ihre Stellung im Produktionsprozeß
von einander unterschieden und nun deswegen miteinan-der kämpften;
sondern es waren stets nur kleine Minderheiten, die sich gegen
eine Benachteiligung und Be-herrschung zu wehren versuchten, dabei
aber in der Regel bloß von einem kleinen Teil jener unterstützt
wur-den, für deren Interesse sie eintraten; während die
Mehrheit der Benachteiligten und Beherrschten sich passiv
verhielt oder gar auf die andere Seite schlug.
Umgekehrt war es eine ähnlich winzige
Minderheit, die aus Raub- und Herrschsucht oder Gier nach
materiel-lem Besitz aggressiv wurde. Sie fand dabei Mitläufer
und Unterstützung in einer breiteren Schicht, die von ihr
unterschiedlich belohnt wurde und dies gerade auch aus der Gruppe
der besonders
117
Unterdrückten, während eine große schweigende Mehrheit der letzteren passiv blieb.
Daneben gab es unter den Privilegierten in der Regel noch eine Mehrheit solcher, die keine ausdrückliche Absicht einer Ausbeutung oder Unterdrückung hatte; sie empfand die gegebenen Verhältnisse, in die sie nicht durch eigene Aktivität hineingeraten, sondern einfach hineingeboren war, als gott- oder schicksalsgegeben und sich selbst durchaus nicht als aggressiv, sondern als normal und vernünftig handelnd und zuweilen sogar als Wohltäter gegenüber den Unterprivilegierten.
Innerhalb dessen, was Marx Klassen nennt, ist, wie von ihm selbst zugegeben, keine Einheitlichkeit festzu-stellen, sondern diese zerfallen in Gruppen oder neue Klassen, die sich untereinander nicht viel anders be-kämpfen, als dies in der "schrecklichen Vereinfachung" der Marxschen tendenziösen Darstellung unter den angeblich nur zwei Klassen geschieht.
Auf der einen Seite verfuhren oder verfahren die Feudalherren und die heutigen Kapitalisten nicht anders ge-geneinander als gegen ihre angeblichen Gegenpole; auf der anderen Seite besitzen Arbeitnehmer zwar keine Produktionsmittel (wir werden noch sehen, daß sie solche heute durchaus besitzen könnten), sind jedoch als Sparer Teilhaber an der kapitalistischen Zinswirtschaft. Die Gewerkschaftsunternehmen mit ihrem Milliarden-vermögen sind es sogar in erheblichem Ausmaß. Dazu gibt es Rivalitäten zwischen qualifizierten und nicht-qualifizierten Arbeitern, zwischen Lohnempfängern verschiedener Ordnung und technischen Spezialisten, zwischen landwirtschaftlichen und städtischen und nicht zuletzt - trotz aller Solidaritätsbeteuerungen - zwischen einheimischen und Gastarbeitern.
Klassenkämpfe setzen das Bewußtsein
und die Erkenntnis des Kampfzwecks auf beiden Seiten voraus. Jede
unvoreingenommene Betrachtung des historischen wie des
gegenwärtigen Geschehens beweist jedoch, daß ganz
unvergleichlich mehr als durch "Klassenbewußtsein"
das tatsächliche Geschehen durch die verschieden-artigsten
Vorstellungen, also durch Gedankengebilde, bestimmt wird; z.B.
durch das Bewußtsein, einem gött-lichen oder
moralischen oder nationalen Gebot zu folgen. Zwar bestimmt
das Sein das Bewußtsein mit, aber unvergleichlich stärker
wird das Sein durch das Bewußtsein beeinflußt; zumal
dieses ja auch ein Bestandteil des Seins ist, wenn es auch nur in
den Köpfen existiert und dabei ein das wohlverstandene Eigeninteresse
schädi-gendes Bewußtsein ist.
118
Deutliches Exempel ist doch wohl, daß
die im Marxismus führende, bestgedrillte deutsche
Arbeiterschaft mit vaterländischer Begeisterung
in den ersten Weltkrieg zog, während ihre Führer
die Kriegskredite bewilligten, und daß sie sich nach
der Revolte von 1918 deren Früchte von der Reaktion aus
der Hand nehmen ließ, bei nur sehr geringem Widerstand
eines sehr kleinen Teils von ihr.
Und erst recht, daß diese selbe
Arbeitnehmerschaft, eben noch in Reichsbanner und Rotfrontkämpferbund
or-ganisiert, widerstandslos Hitler an die Macht kommen ließ,
trotz ihres "Klassenbewußtseins" dann schnell der
Rattenfängermelodie der "Volksgemeinschaft" erlag,
sich zum Großteil in SA und SS wiederfand, und bald darauf
gehorsam in den zweiten Weltkrieg marschierte.
Die Produktionsverhältnisse waren bei
all dem immer dieselben geblieben. Nicht sie, sondern die
wechselnden Ideologien, oder mehr noch die tief
eingewurzelten Ideologien, bestimmten das Handeln.
Das zeigte sich nach einem
Vierteljahrhundert Sowjetherrschaft dann auch auf der
anderen Seite: trotz gewan-delter Produktionsverhältnisse
war das marxistisch und leninistisch veränderte Bewußtsein
zu schwach, um dem Ansturm der deutschen gegen die
russischen Proletarier genügend Kraft zum Widerstand
entgegenzuset-zen. Stalin griff ungeniert und erfolgreich
auf die altbewährte Ideologie von Volk und Vaterland zurück
und propagierte den "großen vaterländischen
Krieg". Man kann daher mit weit mehr Recht davon sprechen,
daß das Bewußtsein das Sein bestimme als vom
umgekehrten Vorgang. Der leidenschaftliche Propagandist in Marx
ging stets mit dem kühlen Wissenschaftler durch und verfälschte,
in Selbstbetrug, dabei die Wirklichkeit. Die Wirklichkeit war und
ist, daß es eben nicht nur eine Front zwischen zwei Klassen
gibt, von denen die eine un-terdrücken und ausbeuten
will, während die andere sich dagegen wehrt. Sondern
Herrschaft, Unterdrückung und Ausbeutung können nur
dadurch bestehen, daß die große Mehrheit der
Beherrschten, Unterdrückten und Ausgebeuteten diesen Zustand
durch Passivität oder sogar aktive Hilfe bei der
Niederschlagung der Klarsehen-den ihrer eigenen Klasse aufrecht
erhält und sich somit auf die Seite der Herrschenden,
Unterdrücker und Aus-beuter stellt, gegen ihre eigenen wohlverstandenen
Interessen.
119
Dies kommt daher, daß sie teils bewußt
Sicherheit, die ihr von den Herrschenden geboten oder
zumindest ver-sprochen wird, höher wertet als Freiheit,
teils auch unbewußt sich selbst in die Gefangenschaft eines
religiösen oder ideologischen Glaubens begibt oder - in
einem solchen aufgewachsen - sich nicht daraus befreien kann.
Ganz gewiß ist Manipulation
durch die Herrschenden sehr häufig die Ursache einer solchen
Haltung. Man darf jedoch nicht übersehen, daß nicht
alles auf Manipulation beruht, sondern daß es ebenso
wie eine Herrschsucht auch eine Unterwerfungssucht
gibt, die den Wünschen der Herrschenden entgegenkommt
und von ihnen aus-genutzt wird. Man darf ebensowenig übersehen,
daß Herrschaft keineswegs immer und ausschließlich
auf Un-terdrückung und Ausbeutung, sondern oft auch auf
"Beglückung" (wider den Willen der so "Beglückten")
ab-zielt, oder auch als Selbstzweck angestrebt wird, wobei
Ausbeutung sich nur - als nicht immer realisierte
- Nebenfolge ergibt.
Schließlich hat es auch Zustände
gegeben - und gibt es noch heute - , in denen das generell als
"Herrschaft" bezeichnete zumindest zum Teil nicht
eigentliche Herrschaft, sondern freiwillig anerkannte Führung
war und ist.
Daher sind auch die "Kämpfe"
zwischen "Klassen", so wie Marx sie verstanden wissen
wollte, eine Ausnahme-erscheinung und die Regel sind lange
Perioden mehr oder weniger friedlicher Cooperation zwischen
den Klas-sen, in denen diese, wie erwähnt, sogar gemeinsam
gegen ähnlich cooperierte Klassen anderer Völker zu
Felde ziehen.
Lohnkämpfe können zwar Klassenkämpfe
sein, sind es in der Regel jedoch nicht, wenn sie die
eigentlichen Wurzeln der Ausbeutung - Grundrente und Zins -
unangetastet lassen; sie unterscheiden sich zumeist auch
nicht von den innerhalb der Klassen ausgefochtenen Rivalitäten
um höheres Einkommen. Die USA-Gewerkschaften führen
auch Lohnkämpfe, ohne ein Klassenbewußtsein zu kennen
und sind im übrigen eine Widerlegung der Marx-These von der
Allmacht der Produktionsverhältnisse und deren bewußtseinsbestimmender
Rolle. In den USA ist die Produktivität bekanntlich am
stärksten entwickelt, sind die kapitalistischen Gegensätze
am krassesten. Dennoch hat dies dort
120
zu keiner Bewußtseinsveränderung
im marxistischen Sinne geführt.
Die Marxsche Klassenkampftheorie ist also
nicht unvoreingenommene, wissenschaftliche Analyse der
Ge-schichte, sondern reine Propaganda, unbekümmert um
Tatsachen, die ihr entgegenstehen. Hätte er z.B. das
Kastenwesen in Indien untersucht, hätte er
herausgefunden, daß dieses zwar durch kriegerische
Unterwerfung entstand, keineswegs jedoch gewaltsam
aufrechterhalten wird, sondern eben durch die inaktive
Unterwerfung und Unterwürfigkeit der Benachteiligten gegenüber
dem Gewohnten.
So oft auch der Herr den Diener produziert,
indem er mittels aggressiver Gewalt ihn sich unterwirft -
mindes-tens ebenso oft produziert der Diener den Herrn, indem er
ihn über sich duldet, während er sich ihm durchaus
entziehen könnte; ja, er sucht mitunter geradezu nach etwas,
Person oder Idee, dem er sich unterordnen kann und will.
Die Hackordnung der Hühner, die
Rangordnung z.B. in Affen- oder Wolfsrudeln unterscheidet
sich gar nicht so sehr von häufigen Formen der Beziehungen
in der Menschenwelt. In Indien bestehen noch heute, viele Jahre
nach gesetzlicher Aufhebung der Kasten, diese unverändert
weiter - respektiert umsomehr, je tiefer die Betref-fenden
in der Rangordnung, in der Kastenabgrenzung und sogar außerhalb
dieser, d.h. noch unterhalb der tiefsten Kastenstufe, als Parias,
stehen, also freiwillig respektiert!
Ein solcher Zustand kann nur unter
Begriffsverwirrung als Unterdrückung und Beherrschung
bezeichnet wer-den, denn diese Begriffe setzen voraus, daß
die gewaltsame Beugung eines entgegenstehenden Willens erfolgt.
Davon muß man unterscheiden die einer Beherrschung in
ihren Wirkungen zwar nahekommende, jedoch ein-deutig
unterscheidbare freiwillige Unterordnung unter Personen oder
Institutionen, die mitunter darauf beruht, daß der
Betreffende darin einen Vorteil für sich sieht; in der Regel
jedoch darauf, daß er eine fix gewordene Idee, eine religiöse
oder ideologische, über sich hat Macht gewinnen lassen, also
selbst sich in die Knechtschaft zu ihr begeben hat. Die von
solch freiwilliger Unterwürfigkeit erheblich, ja
entscheidend beeinflußte Regelung
121
der Eigentumsverhältnisse ist also Folge
und nicht Ursache dessen, was sich in den Köpfen
abspielt.
Sicher hatte Marx damit recht und es war
verdienstlich von ihm, darauf hinzuweisen, daß Denkanstöße
von Veränderungen in den Produktionsverhältnissen
ausgehen (- aber solche Veränderungen gehen immer auch
von ir-gendeinem Kopf aus, denn nicht die Dinge handeln, sondern
die Menschen!); solche - wie alle durch Um-weltveränderungen
überhaupt bewirkten - Denkanstöße bringen
erfreulicherweise immer wieder einmal das enorm schwerfällige,
in Ideologien erstarrte Denken der breiten Masse allmählich
in Bewegung. Aber es war eine Übertreibung, die
offensichtliche Tatsachen mißachtete, daß Veränderungen
der Produktionsverhältnisse nun die einzige Quelle
der Denkanstöße seien und daß überhaupt
alles Bewußtsein, alle sozialen, juristischen und
politischen Einrichtungen sich nur als Überbau der
Produktions- und insbesondere Eigentumsverhältnisse
ergeben und von diesen kausal bedingt seien.
Eine Absurdität ist beispielsweise,
jene neuen Ideen, die durch Buddhismus und Christentum in die
Welt ka-men, aus den Produktionsverhältnissen ableiten
zu wollen; was auch immer an Auswirkungen dieser Ideen geschah -
sie haben das Weltgeschehen sehr wesentlich beeinflußt.
Ebenso absurd ist es, die griechische
Philosophie, Kunst, Demokratie und Republik der Antike als
bedingt durch die im alten Griechenland vorherrschenden
Produktionsverhältnisse erklären zu wollen. Wieso
bestanden dann im alten Rom, auf ganz derselben
Produktionsstufe, ganz andere Zustände, ganz andere soziale,
politische und geistige Verhältnisse?
In England und Deutschland waren die
Produktionsverhältnisse weitgehend ähnlich; England
aber war seit Jahrhunderten Demokratie, während
Deutschland Monarchie blieb. Im industriell wenig entwickelten Rußland
entstand der erste marxistische Staat, im Agrarland China der
zweite, - in den industriell höchstentwickelten USA blieb
der Einfluß des Marxismus ganz unbedeutend.
Gewiß war es ein menschlich schöner
Zug von Marx, sich auf die Seite der Benachteiligten und
Ausgebeuteten zu stellen, statt sein Leben als Angehöriger
einer privilegierten Gruppe, in die er hineingeboren war, zu
ge-nießen. Aber mit Wissen-
122
schaft hat dieser Willensentschluß
nichts zu tun. Im Widerspruch zu seiner eigenen Theorie ist
der Marxismus nicht etwa ein aus nüchterner Analyse der
Wirklichkeit und sozusagen direkt aus den Produktionsverhältnissen
entstandenes Gedankengebilde, sondern er ist eine von persönlichen
Eigenheiten seines Urhebers geprägte ge-dankliche
Konstruktion, die vorhandene religiöse und
philosophische Denkformen mit besonderem Gespür für
propagandistische Wirksamkeit dazu benutzte, eine als
Wissenschaft drapierte neue Heilslehre zu verkünden.
Weil jeder gern glaubt, was er wünscht, kann man Marx nicht
zum Vorwurf machen, daß er seiner Theorie ent-gegenstehende
Tatsachen entweder übersah, oder so weit umdeutete, daß
sie halbwegs hineinpaßten; denn er glaubte selber, daß
die Halbwahrheit, die er entdeckt hatte, die ganze Wahrheit sei.
Daß später nicht nur Engels,
sondern auch er selber, allerdings nicht durch öffentlichen
Widerruf, sondern nur an versteckter Stelle, die ursprüngliche
Behauptung so einschränkten, daß sie praktisch
jede Wirksamkeit ver-lor, blieb unbeachtet, zumal vom Vulgär-Marxismus,
der seine ganze Kraft daraus zog, daß angeblich eine
na-turgesetzliche Entwicklung seinen unaufhaltsamen Sieg verbürge.
Von allen Argumenten für eine Lehre ist
der Glaube an ihren unausweichlichen nahen Sieg das wirksamste.
Hier kam noch der Glaube an die "wissenschaftlich" erhärtete
Basis dieser Lehre hinzu, zu einer Zeit, als die al-ten religiösen
Vorstellungen immer mehr ins Wanken geraten waren und die
damaligen Naturwissenschaften eine feste Basis zur Lösung
aller Welträtsel gefunden zu haben vermeinten (während
die modernen Natur-wissenschaften einen völligen
Umsturz der damaligen Erkenntnisse brachten).
Für die Zeitgenossen von Marx, deren
Masse( wie heute ebenfalls) keine Ahnung davon hatte, an
welche Vor-aussetzungen echte Wissenschaft gebunden ist und wie
relativ nur sogar ihre sorgfältigst erarbeiteten Ergeb-nisse
sein können, bedeutete das Etikett
"Wissenschaft" so viel wie die Garantie des Stempels für
echten Gold-gehalt. Sie ahnten nicht, daß ihnen im Grunde
nur uralte religiöse und philosophische Ideen in neuem
Gewande präsentiert wurden, zumal der sich ausbreitende
Erfolg, den der Marxismus hatte, die Richtigkeit von dessen Lehre
zu bestätigen schien. Aber läßt dieser etwa
123
den ungleich größeren
Dauer-Erfolg religiöser Lehren als Beweis für deren
Richtigkeit gelten?
Marx selbst dürfte es kaum bewusst
geworden sein, daß er mit seiner Lehre vom (angeblichen)
Urkommunis-mus nur die christliche Lehre vom Paradies
wiederholte, wobei er dem Kapitalismus die Rolle des Sündenfalls
zuwies und das Proletariat, stellvertretend für die ganze
Menschheit die Rolle zugleich des Leidens und der Er-lösung
aufgebürdet bekam, während nach dem Gericht über
die Sünder durch die Diktatur die klassenlose Ge-sellschaft
als Endzustand ebenso unbestimmt bleibt wie die Vorstellung vom
christlichen Himmel.
Noch befangener jedoch als im christlichen
war Marx im philosophischen Denkschema seiner Zeit, das ja
auch in der heutigen noch weiterwirkt. Er - und auch Engels
- rühmte sich sogar, seine geistigen Wurzeln in der
idea-listischen deutschen Philosophie zu haben und zumal von
Hegel beeinflußt zu sein. Dieser hatte das Geistige zur
absoluten Wahrheit erklärt und sich einen Weltgeist als neue
Gottesvorstellung zusammenphantasiert, der in der
Weltgeschichte alle Formen des Abfalls von sich selbst, der Entäußerung
und zugleich der Rückkehr zu sich selbst, der Versöhnung
durchschreiten, aus der unbewußten zur bewußten
Einheit mit sich selbst gelangen müsse. Das war völlig
haltlose Gedankenspielerei mit dem sehr realen Zweck, alles
Bestehende als "vernünftig" und
"notwendig" zu rechtfertigen und aller jeweils
triumphierenden Gewalt statt des schadhaft gewordenen
reli-giösen ein philosophisches Mäntelchen umzuhängen.
Marx setzte an die Stelle des Weltgeistes nur eine Ab-straktion
des Menschen und seine Lehre von der "Entfremdung."
In den Notizen des jungen Marx steht der recht bezeichnende Satz:
"Wem es nicht mehr Vergnügen macht, aus eigenen Mitteln die Welt zu bauen, Weltschöpfer zu: sein, als in seiner eigenen Haut sich ewig herumzutreiben, über den hat der Geist sein Anathema ausgesprochen".
Sein Leben lang träumte er vom ganzen,
totalen, vom "richtigen" Menschen, also von einem
Ideal, dem der wirkliche Mensch nachzueifern, einer Aufgabe, die
er zu erfüllen habe. Diese "fixe", d.h. starr gewordene
Idee, ist eine uralte Denkform, die in immer neuen
124
Verkleidungen auftaucht, zuerst als Wille
der Götter, dann als Moral, als Sittengesetz, schließlich
als "wissen-schaftliche" Einsicht in die "natürliche",
naturgesetzlich gegebene "Bestimmung" - immer aber als
"Begründ-ung" dafür, warum der betreffende
Verkünder das "Recht" habe, alle Ungläubigen
oder Widerstrebenden mit Gewalt an die Kandarre zu nehmen und zu
bestrafen, kurz, stets als Begründung für einen Herrschaftsanspruch,
für das "Recht", ja die Mission, die eigene
Freiheit auf Kosten der Freiheit anderer auszudehnen.
Marx durchschaute nun zwar die Hegelsche
gedankliche Konstruktion als reines Hirngespinst, eben als
Phanta-sieprodukt, für das es auch nicht die Spur eines
Beweises weder gab noch geben konnte. Umso begeisterter stürzte
er sich auf seine vermeintliche Entdeckung eines
"Naturgesetzes", das er in der realen Entwicklung des
historischen Geschehens zu erkennen glaubte, indem er das
Materielle für das Wesentliche des menschlichen und sozialen
Geschichtsprozesses erklärte. Er glaubte damit die Hegelsche
Metaphysik vom Kopf auf die Füße gestellt zu haben.
Aber eine umgekehrte Metaphysik bleibt immer noch
Metaphysik, d.h.jedes Soll geht über die Erkenntniswirklichkeit
des Seins hinaus und ist, mangels Maßstab, notwendig
dazu verurteilt, mit Phan-tasieprodukten und Hirngespinsten
gleichgesetzt zu werden, selbst wenn es sich tatsächlich
gar nicht um solche handeln sollte. Marx bemerkte nicht, daß
der Rückschluß aus einem Sein auf ein Sollen ein
logischer Kurz-schluß ist. Er bemerkte noch weniger, daß
er damit den Schritt weg von der Wissenschaft zur Agitation
machte, von der Untersuchung zur Beeinflussung, von der Einsicht
zur Propaganda.
Am verhängnisvollsten wirkte sich seine
Übernahme der Hegelschen Dialektik aus. Diese ist eine
Denkspie-lerei, die nicht von der Wirklichkeit, sondern von
Erdachtem ausgeht. In der Natur geht aus einer bestimmten Art
keine andere hervor, sie vermag sich nicht in ihren Gegensatz zu
verwandeln. Die dialektische Methode kennt aber keine Sammlung
von Tatsachen - eine solche hätte den historischen
Materialismus sofort als Halb-wahrheit entlarvt -, sondern
leitet mit Scheinlogik ihre Behauptungen aus angenommenen
Abstraktionssätzen ab; sie nimmt Vorbedingungen an,
deren Richtigkeit erst zu beweisen wäre, ist willkürliche
Konstruktion, aber weder in Methode noch Erkenntnis
wissenschaftlich.
125
Ganz ähnlich arbeitete die
scholastische Theologie, die von unbewiesenen Voraussetzungen und
willkürlichen Annahmen ausgehend mit oft bewundernswertem
Scharfsinn und strenger Logik zu Ergebnissen kam wie etwa:
wieviel Chöre der Engel es gäbe, wie sie sitzen und was
für Instrumente sie spielen, oder: was man in der Hölle
treibe und wie hoch die Hitze steige. Kant nennt in seiner
Kritik der reinen Vernunft die dialektische Methode,
"da sie uns gar nichts über den Inhalt der Erkenntnis
lehrt ... eine sophistische Kunst, seiner Unwissenheit, ja auch
seinen vorsätzlichen Blendwerken den Anstrich der Wahrheit
zugeben".
Der schon von Heraklit ausgesprochenen
Erkenntnis, daß "alles fließt", d.h.
in steter Veränderung begriffen ist, hatte Hegel die willkürliche
Behauptung untergeschmuggelt, daß diese Veränderung
zugleich eine Entwick-lung, ein Fortschritt, sei. Dem stellte
Oscar Kiss Maerth ("Der Anfang war das Ende", Düsseldorf
1971) die begründete Behauptung entgegen, daß der
Mensch keineswegs die "Krone der Schöpfung", sondern
eine an ernsthaften Gehirnschäden leidende Fehlentwicklung
sei. Marx jedenfalls übernahm den Hegelschen Gedanken, indem
er lediglich an die Stelle der pantheistischen Weltseele, des
Weltgeistes Hegels, ein angebliches Ent-wicklungsgesetz stellte,
das von den Produktionsverhältnissen bestimmt sei.
Es ist aber kein Unterschied, ob man vom
Willen eines persönlichen Gottes oder von der unpersönlichen
Ge-setzmäßigkeit einer Entwicklung ausgeht. In
beiden Fällen ist ein Ziel bestimmt durch etwas "Höheres"
und die Gegenwart ist als unumgänglich gerechtfertigt. In
beiden Fällen ist auch eine "Aufgabe" für
jeden Einzelnen gegeben, sich dieser angeblichen Entwicklung
anzupassen. In beiden Fällen handelt es sich um Theologie
und Ideologie, um Gedankenkonstruktionen, im Gegensatz zu den
durch Experiment beweisbaren Naturgesetzen. Im übrigen
ist der Gegensatz zwischen Geist und Materie nur ein scheinbarer.
Materie, die aus sich heraus Geist, Denken, Bewußtsein
entwickelt, ist für das menschliche Begriffsvermögen
nicht weniger mysteriös als Geist, der Materie schafft oder
sich in solche verwandelt.
Stirner geht demgegenüber von der
beweisbaren Realität seines Ich aus und gründet,
unter Ablehnung aller nach den Maß-
126
stäben der Erfahrungswirklichkeit nicht
beweisbaren Ansprüche an dieses Ich, die ihm eine
Bestimmung setzen und Aufgaben vorschreiben wollen, sein
Verhältnis zu anderen Menschen - eben mangels einer
beweisbaren Existenz "höherer" Bestimmungen -
einzig auf die freie Vereinbarung mit jenen anderen; wobei er
sich bereit erklärte, auf Basis der Gegenseitigkeit
keine unbilligen Forderungen zu stellen. Während Stirner
also mit bei-den Beinen auf dem Boden der Wirklichkeit
bleibt, bringt Marx eine im Grunde nicht nur ideologische
(also nur in gedanklichen Vorstellungen wurzelnde), sondern
sogar theologische Lehre vom Sündenfall des Men-schen in die
Selbstentfremdung und einer über ihm waltenden "höheren"
Bestimmung, die ihn zur sozialen Gerechtigkeit führe, welche
- als Ideologie - in der Erfahrungswirklichkeit nicht auffindbar,
sondern nur aus der Idee einer ausgleichenden göttlichen
Gerechtigkeit abgeleitet ist.
Auch darin zeigt sich der theologische
Charakter der Marxschen Glaubenslehre, daß er das
unmittelbare Stre-ben nach der praktischen Verwirklichung des
Sozialismus für nutzlos erklärte, weil dieser an
gewisse Stadien einer außer ihm gelegenen
Produktionsentwicklung gebunden sei, nicht aber aus Vernunft und
Willen des Men-schen hervorgehen könne.
Der Sozialismus wurde nicht von Marx
erfunden, sondern war lange vor ihm entstanden; nicht als
Ideologie, als gedankliche Konstruktion einer
Menschheitsbestimmung, sondern als Resultat einer - zunächst
noch mangel-haften - Analyse und Kritik der Herrschaftsverhältnisse
des Feudalismus, als Kind der Aufklärung und erste Ahnung
vom Selbstgefühl des Einzelnen, der nicht mehr in
tausendfacher Bindung, sondern nur noch in freier Wahl mit
anderen sein Leben gestalten wollte. Die "bürgerlichen"
Revolutionen von 1648, 1776, 1789 usw. hatten von den feudalen
Institutionen nur die Ständescheidung ausgerottet; die
Bodensperre, das Bodenoligo-pol, hatten sie bestehen lassen und
mit der "Volks Souveränität" einen neuen
Herrn an die Stelle der alten gesetzt. Aber immerhin waren nun,
wenn auch nicht die Freiheit, die gleiche Freiheit Aller,
so doch wenigstens einige Freiheiten des Einzelnen errungen.
Demgegenüber war es keine revolutionäre, sondern eine reaktionäre
Entwicklung, ein Rückschritt, als Marx die
freiheitlich-sozialistischen Ideen Saint-Simons, Proudhons und
deren Schüler mit der von ihm entfesselten Be-
127
wegung überrollte. Marx hatte die
latenten Energiemassen erkannt, die in der ganzen Welt in der
Unzufrieden-heit der ausgebeuteten Massen lagen. In ihm verband
sich Mitgefühl zu den leidenden Massen mit einem ausge-prägten
Machtwillen, der ihn höchst unfair gegenüber allen
verfahren ließ, die er als Konkurrenz empfand. Er
nutzte jene gestaute Kraft zu einem imperialistischen Feldzug,
umfassender als alle Nationalkriege es waren. Wie ein
Religionsgründer wurde er zum Propheten der neuen
Ersatz-Religion der "Wissenschaft" mit ihrem
Glaubens-Grundsatz eines schicksalsmäßigen Ablaufs der
Geschichte, den er an die Stelle des plänemachenden Individuums
setzte.
Ironischerweise hatte er gerade dadurch
Erfolg, daß das Gegenteil dessen geschah, was er
eigentlich gelehrt hatte, indem vorwiegend der von ihm erweckte Glauben
der Massen und zumal seiner Jünger, die sich als
dogmatische, jede "ketzerische" Kritik unterdrückende
Kirche einzurichten wußten, es war, der Geschichte machte.
Seine häufig mangelnde Präzision
des Denkens zeigt sich auch in dem von ihm gemalten Bild vom
Überbau des geistigen Lebens über den
Produktionsverhältnissen. Nach physikalischen Gesetzen kann
eine Grundlage nicht verändert werden, ohne das auf ihr
lastende Gewicht eines Überbaus zuerst einmal abzutragen.
Eine Re-volution in den Köpfen - und dies als entscheidender
Anstoß - muß daher einer Änderung der
Eigentumsverhältnisse vorausgehen, genau so, wie jede
Änderung des Produktivitätsgrades - denn Menschen
sind doch vor ihren Werkzeugen da und müssen diese erst
herstellen - zuvor in einem Kopf entstanden sein muß.
Was sich nun an Gedanken in einem Kopf bildet, kann ebenso wohl der Wirklichkeit entsprechen, wie auch - als reines Phantasieprodukt, oder nur teilentsprechend - von der Wirklichkeit sich entfernen, oder sogar in tota-lem Gegensatz zu ihr stehen. Der Marxismus siegte, soweit er überhaupt siegte, nicht dadurch, daß er die von ihm behauptete automatische Entwicklung zum Selbstmord des Kapitalismus abwartete, und auch nicht unter den von ihm behaupteten Voraussetzungen; sondern immer nur dadurch, daß er mit dem der Wirklichkeit nicht entsprechenden Glaubenssatz vom bestimmungsgemäßen Ablauf der Geschichte und seinem dadurch garan-tierten Sieg den Willen zum
128
Handeln mobilisierte. Genau so, wie
die Weltreligionen Christentum und Islam, setzte er, wo er sich
durchset-zen konnte, sich nur mittels organisierter Gewalt
durch. Und ebenso, wie dort eine autoritäre Priesterkaste,
tritt im Marxismus ein autoritärer Parteiklüngel auf,
der über die Heiligkeit und Unantastbarkeit der
Glaubensgrund-sätze wacht und den Einzelnen für ebenso
unmündig erklärt, wie es alle Autokraten seit jeher getan
haben.
Deutlich wird das Marxsche Bestreben, ein "Klassenbewußtsein" denen einzupflanzen, die keines haben, wenn er von den Parzellenbauern spricht. Er gab zu: "im Klassenkampf erst wird die Klasse geboren", d.h. also: ein Kampf entsteht ohne das Bewußtsein von dessen Sinn und Ziel, nicht weil die "Produktionsverhältnisse" (die zudem ein höchst dehnbarer Begriff sind) ihn verursachen, sondern weil die Propaganda eines nicht vorhande-nen Klassenbewußtseins und des Glaubens an eine Schicksalsgegebenheit die Kämpfer in ihn hineinmanipu-liert.
Marx betrachtete und behandelte die Proletarier nicht als selbständige Individuen, sondern als unmündige Ob-jekte und sprach es klipp und klar aus: "Sie sind daher unfähig, ihr Klasseninteresse im eigenen Namen, sei es durch ein Parlament, sei es durch einen Konvent, geltend zu machen. Sie können sich nicht vertreten, sie müs-sen vertreten werden. Ihr Vertreter muß zugleich als ihr Herr, als eine Autorität über ihnen erscheinen, als eine unumschränkte Regierungsgewalt, die sie vor den anderen Klassen beschützt und ihnen von oben Regen und Sonnenschein schickt".
Genau so argumentiert der Faschismus auch,
und genau so hatten bereits viele der unumschränkten Monarchen
(und auch Priester) argumentiert, die sich ebenfalls auf
ihre "höhere" Einsicht und ihre geschichtliche -
nur statt vom Schicksal "von Gottes Gnaden" gestellte
- Aufgabe beriefen.
Das "Kommunistische Manifest"
übernahm daher als Programm den ganzen Gewaltkodex des
Absolutismus und übertrumpfte diesen noch, indem es die
Kommandoherrschaft über sämtliche Produktionsmittel in
den Händen des größten und gewalttätigsten
Monopolisten konzentrieren wollte, der sich der Gesellschaft
auf-zwingt, ihre gesamte produktive Tätigkeit verschlingt,
mit einem absoluten Staats-Angebotsmonopol an pro-duzierten Gütern,
einem absoluten Staats-Nachfragemonopol nach Arbeitsleistung
und einem Staatsmonopol an Produktionsplanung. Das
129
war finsterste Reaktion und verhängnisvollste
Verfälschung des Sozialismus-Begriffs, der auf Beseitigungaller
Herrschaft und Ausbeutung durch Privilegien und Monopole und
auf autonome, gleichberechtigte Individuen und Gruppen abgezielt
hatte.
Die "Bourgeoisie" hatte die
Abstraktion "das Volk" benutzt, um die Macht des
Feudalismus und des Absolu-tismus zu brechen; sie hatte
"das Volk" mit der weiteren Abstraktion "der
Staat" gleichgesetzt, hinter der real doch nur die Bürokratie
mit Regierung und Parlament steht, während "der
Staat" als nahezu unumschränkter Herr über jeden
einzelnen Volksangehörigen auftritt, viel umfassender
als die Autokraten früherer Zeiten; insbesondere mittels
versteckter, meist unbemerkter Herrschaftsinstrumente, wie
Geldmonopol und Boden-oligopol, die der Staat nicht nur im Eigen-
, sondern im Interesse der ihn selbst beherrschenden
privilegierten Gruppen anwendet. Der Marxismus erklärte dem
Proletariat, daß es selbst der "als herrschende Klasse
organi-sierte Staat" sei, während es nur seinen Führern
alle Machtmittel des Staates ausliefert und das alte
Herrschafts-joch, nunmehr noch verstärkt, in neue Hände
legt. Nicht das Proletariat, sondern einige Berufsrevolutionäre
wurden zur neuen herrschenden Klasse. Das Proletariat ist nur
eine jener Abstraktionen, hinter der sich immer konkrete Personen
als "Repräsentanten" verbergen, denn die
Gesamtheit der Proletarier kann weder die Funk-tionen des
Staates ausüben noch ihn verkörpern, denn wirklich
"herrschen" kann immer nur eine Minderheit, oder bestenfalls
eine Mehrheit, über den anderen Teil, niemals aber eine
Gruppe über sich selbst.
Lenin, der sich mit seinem Handeln über
die Marxsche Theorie von den Voraussetzungen einer
Revolution glatt hinwegsetzte, baute anderseits dessen oben
erwähnte Überzeugung von der Unmündigkeit des
Proletariats und der "Notwendigkeit", sich zu
dessen Herrn aufzuwerfen, systematisch aus. Er erklärte, daß
revolutionäres Be-wußtsein nicht spontan innerhalb der
Arbeiterschaft entstünde, sondern von außen in sie
hineingetragen werden müsse und machte seine Revolution
mit einer Gruppe vorwiegend intellektueller Berufsrevolutionäre,
einer disziplinierten Organisation, die sich selbst zur
Partei-Elite erklärte, unter generalstabsmäßiger
130
Führung. Mit seiner These, daß
die Massen der intellektuellen und politischen Lenkung
(wobei an die Stelle des Führungs- der Herrschaftsbegriff
geschmuggelt wurde) durch die Parteiorganisation bedürfen,
wobei auch der Terror als Herrschaftsinstrument eingesetzt
wurde und die Entwicklung zum Stalinismus bereits
vorgezeichnet war, setzte er sich in Gegensatz zu jener Lehre von
Marx, nach welcher dem Proletariat in angeblich
naturge-setzlicher Entwicklung die führende Rolle in der
Geschichte zukommt.
Tatsächlich hat denn auch das
Proletariat in keinem Zeitpunkt seiner Geschichte die Rolle einer
führenden Klasse übernommen. Sowohl sein geistiges
Rüstzeug als auch seine Organisation stammte von
Intellektuellen, die ganz überwiegend Angehörige
anderer gesellschaftlicher Gruppen waren und dem Proletariat
eine Ideologie suggerierten, nach der sie für sich absolute
Autorität beanspruchten und jede andere Meinung brutal
unter-drückten: "Die Partei, die Partei hat immer
recht". Das Proletariat war und ist niemals eine führende,
sondern immer eine geführte und, da jene seiner (vorwiegend
selbsternannten!) Führer, die nicht nur reinem Macht-streben
folgten und persönlichen Ehrgeiz befriedigten, sondern
durchaus redlichen Willens waren, dabei schwerwiegenden Irrtümern
unterlagen, eine entsetzlich angeführte Klasse.
Viele aus den eigenen Reihen hatten vor
diesen Irrtümern gewarnt. Trotzki hatte bereits Lenin
vorgeworfen, er ersetze das Proletariat durch die Partei und
diese durch ihre Führer. Simone Weil hatte erkannt, daß
der Marxis-mus fälschlich die Befreiung der Produktionskräfte
mit menschlicher Befreiung identifiziert. Rosa Luxemburg
hatte richtig die Freiheit als immer die Freiheit des
Andersdenkenden erkannt. Hunderttausende von im allge-meinen
durchaus dogmengläubig gebliebenen Kommunisten, die nur an
Einzelheiten der kommunistischen Praxis Anstoß nahmen, wurden
nicht nur vom Stalinismus, sondern auch in den Volksdemokratien
umgebracht, eingekerkert, in Arbeitslager verbannt oder zumindest
aus ihren Stellungen geworfen und mundtot gemacht. Nahezu die
gesamte ursprüngliche Führungeschicht wurde "als
Verräter entlarvt" (selbst wenn sie solche
ge-wesen wären, wäre dies bezeichnend für das
ganze System) oder sonstwie von den eigenen Genossen
ausge-schaltet. Alles, was einst an Kirchendogmen und
Inquisition, an brutaler weltlicher Tyrannei und angemaßter
Autorität, an Unterdrückung des Einzelnen und ganzer
131
Völker bekämpft worden war, kehrte
unter dem alten Vorwand der Beglückungsabsicht, gar einer
"Befreiung" und mit dem Anspruch auf
"gerechtfertigte"Gewaltverübung, sowie auf absolute
Herrschaft, in noch verschärf-ter und umfassendster Form zurück.
Die
Hauptirrtümer des Marxismus liegen offen zutage:
1.) Ein logischer Fehlschluß.
Wenn die Ausbeutung ihren Grund darin hat, daß die
Produktionsmittel sich im Monopolbesitz einer Minderheit
befinden, ist die einzige Folgerung daraus gewiß nicht die,
daß sie in den Besitz des Staates, also eines einzigen
Monopolisten, überführt werden müssen. Sondern als
Alternative bietet sich die Beseitigung aller Monopole und
Privilegien an. Das ist ganz offenbar die logischere Lösung,
denn das Übel liegt ja eben im Monopol als solchem,
nicht darin, daß nur eine Gruppe Privilegierter aus
Monopolen Nutzen zieht.
2.) Im Zusammenhang damit steht
die Verwechslung von Vergesellschaftung (die als spezielle Form
einer Mo-nopolbeseitigung im 7. Kapitel erläutert wird) mit
Verstaatlichung.
Daß die Verstaatlichung kein Heilmittel gegen die kapitalistische Ausbeutung ist, hatte bereits der Volkskom-missar für Finanzen, Sokolnikoff, eingesehen, der auf dem 14. Parteitag der russischen kommunistischen Partei (zitiert nach der "Prawda"vom 12.1.1926) erklärte:
"Werden etwa
in dem Augenblick, wo die Eisenbahnen, die unter dem Zaren
Staatsunternehmen waren, in die Hand der neuen Regierungsgewalt,
der Arbeiterregierung, übergehen, dadurch in der Sache schon
sozialistisch organisierte Wirtschaftsbetriebe? Nein! ... Unser
auswärtiger Handel wird in Form eines staatskapitalistischen
Unternehmens geführt. Unsere inländischen
Handelsgesellschaften sind ebenfalls staatskapitalistische
Unter-nehmungen, Auch die Staatsbank ist ebenfalls ein
staatskapitalistisches Unternehmen. Unser Geldsystem ist auf
der Grundlage aufgebaut, daß innerhalb der Sowjetwirtschaft
... ein Geldsystem aufgebaut ist, das von Prinzi-pien der
kapitalistischen Ökonomie durchdrungen ist".
Während dort also an die Stelle der
"Ausbeutung des Menschen durch den Menschen" die
Ausbeutung Aller durch den Staat getreten ist, darf man
sich doch nicht der Illusion hingeben,
132
daß, was der Staat so zusammenraubt,
danach gleichmäßig den Einzelnen wieder zugute kommt.
Die erhebli-chen Vermögens- und Einkommensunterschiede
in den Volksdemokratien, in denen zahlreiche verdeckte
Privi-legien den Angehörigen der dort herrschenden Klasse
Vorteile verschaffen, die anstelle des im Kapitalismus nur
mittels viel Geld Erlangbaren treten, beweisen das Gegenteil.
In einer Staatswirtschaft muß aber außerdem
noch in Betracht gezogen werden, was alles durch deren Bürokra-tismus
nicht oder fehlproduziert wird: die Wirkungen davon zeigen
der Lebensstandard der Arbeiter in den Volksdemokratien und
jener der Arbeiter in den kapitalistischen Ländern trotz
deren Ausbeutung. Staats-wirtschaft ist nach allen bisherigen
Erfahrungen unrationelle und Mangelwirtschaft.
3.) In einem Vorwort zur "Kritik der politischen Ökonomie" hatte Marx seinen "historischen Materialismus" er-läutert:
"Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt".
Dies wurde von ihm zu dem angeblichen Naturgesetz einer unvermeidlichen geschichtlichen Entwicklung aus-gebaut, die mit dem Sieg des Kommunismus enden müßte. An anderer Stelle jedoch, in seinen "Theorien über den Mehrwert", hatte er so ziemlich das Gegenteil behauptet:
"Der Mensch selbst ist die Basis
seiner materiellen Produktion, wie jeder anderen, die er
verrichtet. ... In dieser Hinsicht kann in der Tat nachgewiesen
werden, daß alle menschlichen Funktionen und Verhältnisse,
wie und wann sie sich immer darstellen, die materielle Produktion
beeinflussen und mehr oder minder bestimmend auf sie
einwirken".
Engels, der bereits in seiner Abhandlung "Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates" als beherrschenden Faktor in der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens "die auf Geschlechtsbande begründete Gliederung der Gesellschaft" bezeichnet hatte, rückte in zwei Briefen aus den Jahren 1890 und 1894 von der materialistischen Geschichtsauffassung gänzlich ab, indem er erklärte:
"Die verschiedenen Momente des Überbaues - politische Formen des Klassenkampfes und seine Resultate - Verfassungen, nach gewonnener Schlacht
133
durch die siegende Klasse festgestellt, usw. - Rechtsformen, und nun gar die Reflexe aller dieser wirklichen Kämpfe im Gehirn der Beteiligten, politische, juristische, philosophische Theorien, religiöse Anschauungen und deren Weiterentwicklung zu Dogmensystemen, üben auch ihre Einwirkung auf den Verlauf der geschich-tlichen Kämpfe aus und bestimmen in vielen Fällen vorwiegend deren Form. Es ist eine Wechselwirkung aller dieser Momente".
- Das heißt also: kein
Unter- und Überbau mehr!
Engels sagte weiter:
"Wir machen unsere Geschichte
selbst. ... Zweitens aber macht sich die Geschichte so,
daß das Endresultat stets aus den Konflikten vieler Einzelwillen
hervorgeht, wovon jeder wieder durch eine Menge besonderer
Le-bensbedingungen zu dem gemacht wird, was er ist; es sind also
unzählige einander durchkreuzende Kräfte, eine
unendliche Gruppe von Kräfteparallelogrammen, daraus eine
Resultante - das geschichtliche Ergebnis - hervorgeht".
(Brief vom 21. 9.1890, der zusammen mit dem zweiten vom 25.1.1894
zuerst im "Sozialistischen Aka-demiker",Berlin 1894 veröffentlicht
ist).
Engels sagt im zweiten Brief dann noch:
"Die politische, rechtliche,
philosophische, religiöse, literarische, künstlerische
etc. Entwicklung beruht auf der ökonomischen. Aber sie alle
reagieren auch aufeinander und auf die ökonomische
Basis. Es ist nicht, daß die ökonomische
Lage Ursache, allein aktiv ist und alles andere nur passive
Wirkung. Sondern es ist die Wechsel-Wirkung".
Dies bedeutet das Eingeständnis des
Zusammenbruchs der materialistischen Geschichtsauffassung,
so viel auch Engels, mit teils sophistischen Argumenten, von ihr
zu retten versucht, und mit ihr bricht das Kernstück
des "wissenschaftlichen" Marxismus zusammen.
Es war bereits unwissenschaftlich gewesen, aus der im Verhältnis zur prähistorischen Periode überaus kurzen Zeitspanne der überlieferten Geschichtsschreibung, die zudem noch falsch interpretiert wurde, "Gesetze" ablei-ten zu wollen, die angeblich den gesamten Geschichtsverlauf bestimmten. Dieser Versuch gründete sich auf die total falsche Annahme, die prähistorischen und die sogenannten primitiven Menschen, die noch
134
nichts eigentlich "produziert",
sondern als Jäger, Fischer und Sammler von dem gelebt
hatten, was die Natur ihnen bot, hätten dieselben sozialen
Einrichtungen oder gar keine gehabt. Die Forschung hat vielmehr
ergeben, daß die sozialen, kulturellen, religiösen,
moralischen und auch sogar wirtschaftlichen Begriffe,
Vorstellungen und Einrichtungen der sogenannten Primitiven an
Kompliziertheit und Vielfalt durchaus mit den modernsten unserer
technischen Zivilisation gleichgesetzt werden können. Der
englische Professor für Sozialanthropologie Max Gluckman
betonte ebenso wie sein Kollege Raymond William Firth, daß
z.B. die Organisation, die erfor-derlich war, um 1000 Leute auf
einer Südseeinsel zusammenzuhalten, fast so kompliziert
war wie die, die das Leben einer Stadt wie London regelt. Auch in
Gesellschaften, die keine Regierung besaßen, wurden durch
ver-schiedenartige soziale Prozesse und Gewohnheiten Ordnung und
selbst Recht aufrechterhalten. Dabei waren in den einzelnen
Gesellschaften diese Gewohnheiten und sozialen Einrichtungen
durchaus verschieden von denen anderer Gesellschaften, die
jedoch die gleiche ökonomische Basis hatten. ("Institutionen
in primitiven Gesell-schaften", Vorträge diverser Autoren,
Frankfurt/M. 1967).
Wenn man beobachtet, wie die meisten
Menschen zwar gern mühelosen materiellen Vorteil
wahrnehmen, aber nur verhältnismäßig selten
wirklich große Opfer zu dessen Erlangung bringen wollen, während
dieselben Men-schen sogar ihr Leben für eine Idee
wegzuwerfen bereit sind (wozu Lichtenberg richtig bemerkte:
"vorausge-setzt, daß sie ihnen nicht ganz klar
ist"), dürfte kaum ein Zweifel daran erlaubt sein, daß
nicht die materiellen Verhältnisse, sondern die
Vorstellungen in den Köpfen - meist nebelhafte Vorstellungen
und demzufolge ganz überwiegend Falsches neben einigem
Richtigem - und insbesondere die fix gewordenen Ideen
vorzugsweise die Beweger der Weltgeschichte waren.
Die weltgeschichtliche Wirkung der Marxschen
Thesen, die in allen entscheidenden Punkten unstichhaltig und
bestenfalls Halbwahrheiten sind, demonstriert am besten die
Kraft von - auch wirklichkeitsfremden - Ideen in der Geschichte.
Der Wahn, im alleinigen Besitz der "Wahrheit" und mit der Zukunft im Bunde zu sein, macht den Betreffenden leicht zum Fanatiker, der sich berufen fühlt, die Anerkennung dieser "Wahrheit"
135
anderen aufzuzwingen; er ist mit seiner in
den Dienst der fixen Idee gestellten Logik dann noch viel gefährli-cher
als ein geistig Erkrankter. Insbesondere, wenn die fixe Idee in
einem "Ideal" besteht, wie in der Marx-schen
Vorstellung vom Endziel der Geschichte, gibt sie dem Betreffenden
nicht nur ein gutes Gewissen für sei-ne Aggressivität,
sondern ein geradezu religiöses Sendungsbewußtsein,
das ihn andere anfallen läßt wie ein tol-ler Hund. Wie
ansteckend so etwas wirkt, haben die religiösen
Schwarmgeister aller Zeiten bewiesen, insbeson-dere die
Inquisition der mittelalterlichen Kirche, welche die Ketzer in Liebe
verbrannte, um ihr Seelenheil zu retten; aber auch die
"Tugend"- und "Vernunft"-Fanatiker der französischen,
wie die Tscheka und der NKWD der russischen Revolution, wobei
gläubige Kommunisten, die das Pech gehabt, in Widerspruch
zurjeweiligen Parteilinie zu geraten, zu Geständnissen
und Selbstbeschuldigungen gebracht wurden, als "Opfer"
für die große Sache; nicht zuletzt auch die
Ideologie des Nationalsozialismus, die in ihrem Rassenwahn
die "Anständigkeit" jener pries, welche ihr
menschliches Mitgefühl unterdrückten, um als "bittere
Notwendigkeit" jene auszurotten, deren Existenz mit ihrem
"Ideal" nicht vereinbar erschien.
Ein zur fixen Idee gewordener Idealismus,
der "eine Art Marschbefehl" und ein "rasend
gewordener guter Wille" ist, wie ein zu spät zur
Besinnung gekommener sich jüngst ausdrückte, wütet
nicht nur in den totalitären Regimes der ganzen Welt,
sondern lauert auch, stets ausbruchsbereit bis zum Exzeß,
in den sogenannten Demo-kratien des Westens, wenn auch meist in
abgemilderten Formen, überall dort, wo jemand
Herrschafts-Macht über andere Menschen im Namen von etwas
"Höherem", eines Kollektivs, des Staates oder
irgendeiner ge-wohnten Einrichtung besitzt.
4.) Marx verkannte die kausale
Rolle des Großgrundbesitzes, dessen Sprößling
die industrielle Bourgeoisie ist. Das städtische
Proletariat entstand durch Grundrente und Bodenoligopol, den
sozialen Druck auf dem Lande, der das Abströmen des
Landvolkes in die Städte bewirkte. Das Großgrundeigentum
in der Stadt wie auf dem Lande treibt der Bourgeoisie erst die
massenhaften Ausbeutungsobjekte zu. Ohne Großgrundbesitz
und Boden-sperre kein Massenproletariat, wie Marx selbst am
Beispiel jenes Kapitalisten in Australien zugeben mußte. Er
schimpfte auf den "Idiotismus des Landlebens" -
gibt es aber
136
einen größeren Idiotismus als den des Fabriksklaven in den Städten?
5.) Marx, der immer nur an die Produktion dachte und zudem von seiner wirklichkeitsfremden Idealvorstellung eines Konsums nach den Bedürfnissen besessen war, vernachlässigte dabei die Untersuchung des Austausches der Produkte und Leistungen, insbesondere der Rolle eines monopolisierten Tauschmittels und damit des Zin-ses, der ja mit der Grundrente zusammen den wichtigsten Kapitalakkumulator darstellt.
(J.Z.: Verglichen mit den Profitmoeglichkeiten wirklich freier Unternehmungen, auf Esparnissen und Verbes-serungen beruhend, ist der Zinsfaktor meist klein. - J.Z., 4.4.04.)
Er übersah demgemäß auch, welche Rolle Inflation und Deflation, die ja keine Naturereignisse sind, sondern bewußt herbeigeführt werden,
(J.Z.: Meist nur aus Unwissenheit und Vorurteil, die Folgen der eigenen Handlungen nicht erkennend! - J.Z., 4.4.04.)
bei der Kapitalanhäufung auf der einen
und der Enteignung weitester Kreise auf der anderen Seite
spielen.
Ohne die verheerende Inflation nach dem ersten Weltkrieg und die Deflation der Jahre 1931/32 in Deutschland hätte es keinen Nationalsozialismus und auch keinen zweiten Weltkrieg gegeben. Trotz dessen Zerstörungen und trotz Belastung des verbliebenen Sachkapitals durch den Lastenausgleich nahm die Vermehrung des Sach-kapitals und die Kapitalkonzentration überhaupt danach ein bis dahin ungewohntes Tempo und immer größeren Umfang an. Ganz einfach, weil die Sachkapitalbesitzer mit dem vom Staat monopolisierten Tauschmittel schnell und reichlich versorgt wurden und sich außerdem durch überhöhte Preise "selbst finanzieren" durften, auf Kosten der Lohnabhängigen natürlich, die für ihre durch die "Währungsreform" vernichteten Ersparnisse lächerliche Beträge zugeteilt erhielten. Die Sachwertbesitzer wurden dazu vom Staat durch Steuer-, vor allem Abschreibungsprivilegien nach Kräften gefördert. Das verstärkte noch ihre Monopolstellung und ihre Ausbeu-tungsmöglichkeiten. Marx aber starrte, wie gebannt, nur auf die privaten Monopolisten und übersah ganz, wel-che Rolle der Supermonopolist, der Verleiher und Schützer aller Privilegien und Monopole, sowohl bei der Er-möglichung privater Ausbeutung, als auch bei Ausbeutung im eigenen Namen spielt. Die vom Staat geführten Kriege, aus den verschiedensten Anlässen, hatten ja immer auch Verarmung auf der einen und Kriegsgewinne auf der anderen Seite zur Folge. Wesentliche Anstöße zur Kapitalkonzentration gingen immer auch von der vom Staat besonders gehätschelten Rüstungsindustrie aus.
6.) Nicht die wirtschaftliche Ausbeutung, sondern der Gegen-
137
satz von Herrschern und Beherrschten, wobei
die wirtschaftliche Ausbeutung nur ein Teilaspekt ist, bewirkt
jene Kämpfe, die Marx Klassenkämpfe nennt. In diesen
haben sich immer wieder Menschen, die der Gruppe der Herrschenden
oder zumindest Privilegierten angehörten, auf die Seite
der Beherrschten gestellt, und zwar an führender
Stelle, während die Mehrzahl aus der Gruppe der
Beherrschten untätig blieb oder sogar Partei für die
Herrschenden nahm.
Die wirtschaftliche Ausbeutung ist nur ein
Zweck der Herrschaft, gewiß ihr häufigster, aber
keineswegs ihr einziger oder gar für das historische
Geschehen entscheidender. Die Herrschaft wird auch keineswegs
vorwie-gend auf materielle Machtmittel, zumal ökonomische,
gestützt, sondern in erster Linie auf psychische Ein-flüsse.
In die Köpfe der Menschen werden Glaubenssätze und
bestimmte Ideen so eingeprägt, teils durch Sug-gestion von
außen, teils durch Selbstsuggestion, daß sie diese
nicht mehr als bloße Meinungen, Annahmen, Hypothesen,
sondern teils für Selbstverständlichkeiten, teils für
unter einem Tabu stehende, unantastbare, hei-lige Wahrheiten
halten. Oft unterliegen die Herrscher oder ihre Helfer selbst
solchen fix gewordenen Ideen, die sie guten Glaubens auf die
Beherrschten übertragen; häufiger noch benutzen
sie sie nur, um eine physisch überlegene Mehrzahl sich auf
diese Weise untertänig zu machen.
Oft jedoch kommt dem Herrscherwillen ein Beherrschtwerden-Wollen entgegen, ein freiwilliges Buckel- und Charakterkrümmen aus irgendeinem Minderwertigkeitsgefühl, nicht aus Angst vor dem Herrscher, sondern aus innerer Unsicherheit und Verantwortungsscheu sich unter dessen Autorität flüchtend.
Die Herrschaft über die Köpfe
mittels fixer Ideen ist neben der wirtschaftlichen Ausbeutung so
sehr zum Selbstzweck geworden, daß vielfach die
Herrschenden sich an der Macht als solcher genügen ließen
und sie wenig oder gar nicht zu persönlicher materieller
Bereicherung nutzten; zumindest sahen sie materielle Vorteile
ihrer Herrschaft über die Köpfe nur als belanglose Nebenwirkung
an.
Die strenge Selbstzucht und Opferwilligkeit
des Mönchtums - mit Armut, Keuschheit und Gehorsam - ,
insbesondere der Jesuiten, oder altpreußische
Beamtenkorrektheit oder Offiziersstolz bieten dafür
ebenso Beispiele wie manche zumal unter den kommunistischen
Revolutionaren.
138
7.) Der folgenschwerste Irrtum
des Marxismus-liegt darin, daß er bei Herrschaft und
Ausbeutung Ursache und Wirkung verwechselte und infolgedessen die
falsche Methode zur Beseitigung beider Übel anwandte.
Jener Teil des "Kapital", der von
der sogenannten ursprünglichen Akkumulation handelt,
zeigt, wie das indus-trielle Kapital entstand, mit welchen
Mitteln der Gewalt des Staates und der politischen Autorität
die Voraus-setzungen geschaffen wurden, die eine
kapitalistische Wirtschaft erst ermöglichten. Er zeigt, wie
Kapitalan-häufung nicht allein durch Sparsamkeit, Fleiß
und Tüchtigkeit, sondern durch "Eroberung,
Unterjochung, Raubmord, kurz Gewalt" entstand.
Als Marx den Produktionsvorgang darstellte, hätte er als Basis dieser Darstellung das "Kapital im Embryozu-stand, wo es erst wird, also noch nicht durch bloße Gewalt der ökonomischen Verhältnisse, sondern sich durch Hilfe der Staatsmacht sein Einsaugungsrecht eines genügenden Quantums Mehrarbeit sichert", nicht aus den Augen verlieren dürfen. Aber da scheint er über der ihn faszinierenden Entdeckung, daß einmal etabliertes Kapital auch aus sich heraus, ohne direkte staatliche Mitwirkung, auszubeuten vermag, seine ursprüngliche Er-kenntnis vergessen und zugleich übersehen zu haben, daß solche Ausbeutung durch anscheinend rein ökono-mische Macht nur auf der Basis einer staatlichen Etablierung und fortdauernden Schutzes dieser Macht durch den Staat möglich ist.
Großgrundeigentum (und die damit verbundene Bodensperre) wurzelt im Staat. Nicht nur, daß es durch Erobe-rung und Gewalt entstand - es kann überhaupt nicht bestehen ohne den Schutz der juristischen, polizeilichen, militärischen Gewalt des Staates, dessen Hauptzweck die Aufrechterhaltung seiner Oberhoheit und der Landes-grenzen ist. Das industrielle Kapitel entstand zum Teil aus den Erträgen des Großgrundeigentums, zum anderen Teil aus weiteren vom Staat eingerichteten und beschützten Privilegien und Monopolen, insbesondere indirekt durch den Zins über das Geldmonopol; keine Art von Kapital kann ohne den ständigen juristischen und politi-schen Schutz des Staates bestehen; es kann ohne diesen Schutz insbesondere auch keine Ausbeutungsfunktion ausüben.
Produktionsmittel werden also letzten Endes nur durch staatliche Privilegien und staatlichen Schutz zu ausbeu-terischem Kapital. Das Privileg erst, das im Altertum Sklaverei, im Mittelalter Leibeigenschaft, in der Neuzeit Lohnhörigkeit be-
139
wirkte, macht Besitzer von
Produktionsmitteln zu Besitzern von Ausbeutungsmitteln.
Marx verkannte, daß nicht im Produktionsvorgang, nicht einmal darin, daß Produktionsmittel sich in Privat-eigentum befinden, der Kernpunkt des Kapitalismus liegt, sondern darin, daß nicht jedermann auch seinerseits Zugang zu Produktionsmitteln hat; d.h. also in der Privilegierung von Minderheiten (was auch beim Privileg einer Mehrheit nicht anders wäre).
Bei Monopolgütern, zumal bei sogenannten natürlichen Monopolgütern, zu denen insbesondere der Boden ge-rechnet wird, aber auch bei allen Einrichtungen, die zwar kein rechtliches und totales, aber ein weitgehend faktisches Monopol haben, kommt es entscheidend auf den gleichberechtigten Zugang zu ihnen an. Die Ver-wehrung dieses gleichberechtigten Zugangs zu allen Monopolgütern und -einrichtungen, die Schaffung und der Schutz von Privilegien und Monopolen durch die politische Autorität, den Staat, macht erst das Privateigentum an Produktionsmitteln zu einem Monopoleigentum. Erst durch ihren Monopolcharakter wird eine Sache Aus-beutungskapital.
Daraus aber folgt: der Staat ist nicht bloßer
Reflex, nicht Überbau, sondern Schöpfer, Gestalter
und Wahrer des Kapitalismus, wenn man als charakteristisch für
diesen die Ausbeutung fremder Arbeitskraft ansieht.
Die Produktionsverhältnisse werden
bisher entscheidend durch den Staat bestimmt.
Wer also den ausbeuterischen Kapitalismus
beseitigen will, muß zuerst das beseitigen, was diesen
geschaffen hat und ihm den Ausbeutungscharakter laufend
garantiert: den Staat. Und zwar den ganzen Staat, der
seinem Wesen nach auf aggressiver Gewalt, auf der Verletzung
des Prinzips der gleichen Freiheit Aller, beruht. Jene Teilfunktionen
des Staates, durch welche auch heute - in nur sehr begrenztem
Umfang - der Einzelne gegen Willkür und Aggressivität
anderer geschützt wird, fallen dann nicht etwa fort,
sondern gehen auf freiwillige, rein defensive Vereinigungen
über, da die aggressive Zwangsorganisation Staat ihrem
Wesen nach zu solchem Schutz ungeeignet ist.
Nur infolge totaler Verkennung von Wesensart und Hauptfunktion des Staates konnte Marx auf die Idee kom-men, diesen als Mittel benutzen zu können, um "aus dem Reich der Notwendigkeit in das der Freiheit" zu gelangen. Wohlgemerkt: eine reine Schutz- und Defensivorganisation, so-
140
gar mehrere solcher und eine Reihe weiterer, alle auf freiwilliger Basis, um der Herrschaft bestehender und künftig etwa entstehender Monopole zu entgehen, sind nach der und zur Liquidation des Staates natürlich er-forderlich. Aber Marx dachte gar nicht daran, den aggressiven Zwangsstaat in solche Organisationen zu ver-wandeln; er dachte gar nicht daran, durch echte Vergesellschaftung den Staat in seinen Gegensatz, die Gesell-schaft, wie John Henry Mackay sie definiert hat, zu verwandeln. Er gab nicht einmal den leisesten Hinweis, wie er sich eine sozialistische Wirtschaftsführung vorgestellt hatte. Lenin beklagte dies am 27.März 1922 auf dem XI. Parteitag der KPdSU und sagte:
"Nicht einmal Marx kam auf den Gedanken, auch nur ein einziges Wort darüber zu schreiben, und starb, ohne ein einziges genaues Zitat und unwideriegliche Hinweise hinterlassen zu haben. Deshalb müssen wir uns jetzt selber aus der Klemme ziehen".
Die Revolution wurde also gemäß
dieser Aussage ohne klares Konzept, nur mit dem Ziel der
"Machtergrei-fung", durchgeführt. Als die Macht
errungen war, redeten diejenigen, die nicht nur Macht, sondern Herrschaft
angestrebt und sich selbst als alle anderen bevormundende
Elite etabliert hatten, zwar weiter von Sozialismus und
Kommunismus (welch letzteren sie jedoch in eine immer fernere
Zukunft verschoben), wußten tatsächlich jedoch nichts
anderes anzufangen, als an die Stelle des Privatkapitalismus den
Staatskapitalismus zu setzen. Nicht sozialistische, sondern
staatsmonopolistische Produktionsverhältnisse wurden
geschaffen; nicht die Ar-beiterklasse übernahm den Produktionsapparat,
sondern die Bürokratie und der Parteiapparat, eine neue
herr-schende Klasse.
Weil der Marxismus weder die Abhängigkeit
der Ausbeutung von der Herrschaft, noch diese selbst in ihrem
Wesen begriff, sondern sie nur als Anhängsel der Ausbeutung
ansah (deren eigentlichen Mechanismus er auch noch verkannte),
war er zur falschen Schlußfolgerung gelangt, mit der
Beseitigung des Privateigentums sei auch die Herrschaft von
Menschen über Menschen und die Ausbeutung überhaupt
beseitigt. Als ob diejenigen, die mit dem Anspruch
auftraten, die allein richtige Lehre zu verkünden, alle
anderen zu entmündigen und nach ihrem Ermessen zu
lenken, nicht ebenfalls Menschen mit all deren Fehlern wären,
und zwar im Hinblick auf das Machtstreben, das sie in ihre
Positionen brachte, eine durchaus negative Auslese! - Und
wie bescheiden waren doch die früheren
141
Autokraten mit ihrem Herrschaftsanspruch und
ihren Steuern (einem "Zehnten"), während
die modernen schon mehr als 50 % beschlagnahmen und dabei
bis zu 90 % gehen, ungerechnet das, was sie durch
Grundrente, Zins und andere Privilegien und Monopole
"umverteilen".
Erst durch den totalitären Staat wurde auch die Herrschaft total: nicht nur das Angebot wurde monopolisiert durch die zentrale Steuerung der Produktion und der Investitionen, nicht nur die Nachfrage nach Arbeitskräften durch den alleinigen Arbeitgeber Staat, durch die Bestimmung der Konsumprioritäten und Preise wurden auch die Konsumenten entmündigt. Da Zeitungen, Druckereien, Verlage in Staatsbesitz, außerdem die Geheimpolizei und die Partei selbst über jede Abweichung vom jeweiligen Dogma wachen, ist auch das geistige Leben total geknebelt, damit auch die Kritik an den Machthabern, und jede Korrektur von deren Irrtümern oder Über-griffen wird unmöglich.
Eine "demokratische Kontrolle" von
Herrschaft - wohlgemerkt: von echter und gar totalitärer
Herrschaft - funk-tioniert allein schon wegen des Unterwürfigkeitstriebes
der Vielen nicht, der noch durch die staatliche Dressur (z.B. in
der Schule) und Manipulation (z.B. Massenmedien) verstärkt
wird, so daß statt Kontrolle Akklamation herauskommt - mit
99 % "Zustimmung" bei Wahlen.
Jede unvoreingenommene Prüfung von
Volkswirtschaften, in denen der Staat (auch wenn man ihn
"die Gesell-schaft" nennt) oder die Partei oder
die Bürokratie die Wirtschaft steuert, zeigt nicht nur die
Folgen von deren ständigen Planungsfehlern, Schwerfälligkeit
und Fehlleistungen, sondern auch die totale Abhängigkeit
aller, die den obrigkeitlichen Befehlen unterworfen sind und
deren Folgen ausbaden müssen. Jene Befehlsgeber setzen
ja auch die Arbeitslöhne nach ihrem Ermessen fest und
bestimmen darüber, daß nur die ihnen genehmen Kreatu-ren
in Befehlspositionen aufrücken. Lenin nannte im Januar 1923,
kurz vor seinem Tode, den typischen russi-schen Bürokraten
(und zwar den der Sowjetunion!) einen "im Grunde Schurken
und Gewalttäter".
Im übrigen gehört keine besondere Schurkerei dazu, sondern es liegt in der menschlichen Natur, daß Herrsch-gewalt - ungleiche Freiheit also der einen auf Kosten der anderen und gegen deren Willen - immer auch dazu ausgenutzt wird, die Schwächeren auszubeuten und zu unterdrücken, sowie sich selbst Vorteile der verschie-densten Art zu verschaffen. Auch wo das Pri-
142
vateigentum .abgeschafft ist, gibt es andere
Möglichkeiten genug, sich Privilegien und
Sondervorteile zu si-chern. Ein Privileg ist ja schon an
sich die Herrschaftsfunktion, auch wenn sie auf der Fiktion
beruht, daß sie nur stellvertretend "für Alle",
zu deren Wohl, ausgeübt wird, denn ihr Kern bleibt doch: die
wenigen befehlen und die vielen müssen gehorchen, die einen
haben mehr Freiheit als die anderen, auf deren Kosten und gegen
deren Willen, und die von ihnen ausgehende Gewalt ist aggressiv,
also keine bloße Defensive der gleichen Freiheit Aller!
Der Irrweg des Staats-Sozialismus
macht den Einzelnen zum widerspruchslosen Befehlsempfänger
einer Pla-nungsund Verwaltungsbürokratie, die unter dem
Vorwand, ihn zu repräsentieren, absoluten Gehorsam fordert
und gegen die es nicht einmal jenen Widerstand gibt, der gegenüber
dem privaten Machthaber immerhin noch möglich ist. Es
handelt sich dabei um keine bloße Verschiebung der Macht
vom Individuum auf den Staat, sondern um die Schaffung einer ganz
neuen, bisher nicht dagewesenen, unendlich vermehrten Macht
und Herrschaftsgewalt. Sie entspringt einer Ideologie, stützt
sich auf unbewiesene und unbeweisbare Behauptungen und in ihrem
Kern, aller Umhüllungen entkleidet, ist sie nichts anderes
als die Proklamation aggressiver Gewalt.
8.) Die Marxsche Wertlehre gilt
heute noch als echte Wissenschaft. Sie hat zwar einen
richtigen Kern, aber auch in echter Wissenschaft gibt es Irrtümer
und unvollkommene Erkenntnisse.
Weil Marx den herkömmlichen Denkformen
entsprechend nach einem absoluten Wert suchte, glaubte er einen
solchen in der gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit gefunden
zu haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Abstraktion und
sie ist als praktisches Wertmaß völlig ungeeignet;
denn an ihr gemessen müßten z.B. die Pyramiden
von überragendem Wert sein und nicht nur bei der geistigen
Arbeit, sondern auch in der Land-wirtschaft versagt dieses Maß,
weil das Gesetz vom abnehmenden Bodenertrag da
entgegensteht.
"Wert" ist bei Marx nur als etwas
Vorgestelltes, Abstraktes, nicht konkret und real Existierendes,
also als etwas Ideologisches, vorhanden. "Wert"
resultiert aus Wertung, also Schätzung, und zeigt sich
konkret allein im Preis, vorausgesetzt.
143
daß dieser von keinen anderen Faktoren
als wirklich freier Konkurrenz beeinflußt ist, so daß
also alle Privile-gien und Monopole ausgeschaltet sind.
Nach Marx entsteht der sogenannte
"Mehrwert" erst während des Produktionsvorganges;
er bezeichnet bis da-hin Arbeiter und Kapitalbesitzer sogar ausdrücklich
als ebenbürtige und juristisch gleiche Personen und
be-hauptet wiederholt, daß der Verkäufer von
Arbeitskraft mit dem Käufer als freie, rechtlich ebenbürtige
Person kontrahiert. Tatsächlich liegt jedoch die eigentliche
Ursache der Ausbeutung darin, daß schon vorher ein
durch die Rechtsordnung des Staates bedingter Zustand besteht,
der den Arbeiter zwingt, sich dem Kapitalisten zu verkaufen,
weil nicht er selbst, sondern jener im Besitz der
Produktionsmittel ist, während er selbst keinen Zu-gang zu
diesen hat. Das ist keine Ebenbürtigkeit, sondern ein durch
die Zwangsgewalt des Staates, durch dessen Jurisdiktion und
Polizei diktierter Zustand. Der Staat monopolisiert z.B. den
Boden für eine kleine Minderheit von Eigentümern,
während er den Zugang zum Boden für alle anderen
sperrt, die nicht den sich aus der kapi-talisierten Grundrente
ergebenden Preis bezahlen können, soweit der Boden überhaupt
verkäuflich ist. Er schützt und privilegiert auch den
Besitz anderer Produktionsmittel in direkter und indirekter Form
und hält die Nicht-Privilegierten von ihnen fern.
(J.Z.: Manchmal werden Genossenschaften sogar gesetzlich beguenstigt - und dennoch wird von dieser Moeg-lichkeit ungenuegend Gebrauch gemacht. - J.Z., 4.4.04.)
Es gibt heute keine freie Produktion,
sondern nur eine von der Kapitalrendite, die vom Geldmonopol
bestimmt wird, beschränkte; diese Beschränkung
wirkt sich nicht nur in beschränktem Lohn, sondern auch in
beschränk-ter Kaufkraft der Lohnabhängigen aus und
gleichzeitig in einer Einschränkung der Produktion von
Sachkapital. Ursache von dem allen aber ist der Staat, der diese
Verhältnisse geschaffen hat und aufrecht erhält, insbeson-dere
den Tribut, den jeder entrichten muß, der arbeiten will,
wenn er nicht selbst über das jeweils erforderliche Kapital
verfügen kann. Sogar dann, wenn ihm solches im Kreditwege
zur Verfügung steht, entgeht er dem Tribut nicht.
Während Marx im sog. "Mehrwert" und in der Art, wie er dessen Zustandekommen schildert, das eigentliche Geheimnis der kapitalistischen Ausbeutung entdeckt zu haben glaubte, zeigt sich auch hier, daß er nur eine Halb-, ja Drittelwahrheit schilderte.
144
Nach Marx entsteht der Mehrwert dadurch, daß
der Kapitalist dem Arbeiter nicht den vollen Wert von dessen
Arbeitsprodukt bezahle, sondern einen Teil davon sich
selbst aneigne, wobei außerdem behauptet wurde, der
Lohn des Arbeiters reduziere sich dabei auf jenes Minimum, das
zur Fristung seiner Existenz erforderlich sei. Marx meinte, der
Kapitalist bezahle den Arbeiter nur für die zur
Erzeugung des Produkts erforderliche "gesell-schaftlich
notwendige" Arbeitszeit, die z.B. fünf Stunden
erfordere, zwinge ihn aber, darüber hinaus
weiterzu-arbeiten, z.B. fünf weitere Stunden, und stecke
dann den Ertrag dieser Mehrarbeit in die eigene Tasche. Um diesen
Mehrwert werde der Arbeiter beraubt, und zwar vom Unternehmer.
In dieser Darstellung stecken gleich mehrere
Denkfehler. Zunächst verwechselt Marx dabei den
Unternehmer mit dem Kapitalisten, während der
Unternehmer in der Regel zwar auch Kapitalist ist (heute
ist er oft nur noch ein angestellter Manager), aber meist macht
sein Eigenkapital nur einen kleinen Teil des notwendigen
Betriebs-kapitals aus. So weit er letzteres leihen muß, ist
er seinerseits anderen Kapitalisten tributpflichtig und mit die-sem
Teil des Produkterlöses keineswegs selber Ausbeuter.
Was dabei herauskommt, zeigt z.B.. die Necker-mann-Bilanz von
1971: die Zinsausgaben waren mit mehr als 28 Millionen DM dreimal
so hoch wie die aus-geschüttete Dividende!
Sodann verkennt Marx die Rolle des (echten)
Unternehmers und veranschlagt nicht im geringsten die Initiative,
Risikobereitschaft und organisatorische Leistung, von der
das Ergebnis für alle Beteiligten wesentlich abhängt.
Bei Führungswechsel in privatwirtschaftlichen oder auch
gemeinwirtschaftlichen und in verstaatlichten Betrie-ben hat
man oft die Erfahrung gemacht, daß der bisher
vorhandene "Mehrwert" sich in ein laufendes Defizit
verwandelte. Ein Unterschied besteht auch zwischen dem rein
technisch fertigen Produkt und dessen Absatz und Erlös,
wobei letzterer wesentlich vom Können des betreffenden
Unternehmers abhängt (hierbei ist natürlich nicht an
solche gedacht, die nur die rein kapitalistische Rolle des
Besitzers spielen und alle Arbeiten von Ange-stellten, insbesondere
Managern, leisten lassen).
Schließlich überbewertet
Marx die manuelle Arbeitskraft im Produktionsprozeß. Das
schließliche Arbeits-produkt ist das
145
Ergebnis des Zusammenwirkens von sechs Faktoren: Boden, Kapital (im engeren Sinne, wie Gebäude, Ma-schinen, Arbeitsgeräte, aber auch Geld als Betriebskapital zur Beschaffung der Rohstoffe, für die allgemeinen Betriebsausgaben und für die Entlohnung der Arbeitskräfte, lange bevor sich aus dem Betriebsergebnis die ersten Geldeingänge ergeben), Handarbeit, die Initiative zum Einsatz der drei vorstehenden Faktoren und die Übernahme des damit verbundenen Risikos, und schließlich die planerische und organisatorische Sorgfalt. Bisher war und ist es so, daß der Boden für Grundrente, das Kapital für Zins und der Unternehmer oft noch als Monopolgewinn (über seinen Unternehmer-Arbeitslohn hinaus) einen erheblichen Teil aus dem Erlös des Gesamtprodukts beanspruchen. Wodurch bewirkt werden kann, daß dieser Teil zugunsten der reinen Arbeits-leistung deren Ertrag erhöht, wird noch genauer erläutert. Hier mag zunächst der Hinweis genügen, daß Marx völlig undifferenziert unter "Mehrwert" drei Faktoren zusammenfaßt, die keineswegs nur in die Tasche des Unternehmers und auch keineswegs nur in die Tasche von Großkapitalisten, sondern als Zins ev. zum Teil sogar in die Taschen der vom Unternehmer angeblich um den Mehrwert beraubten Arbeiter fließen; dann nämlich, wenn letztere Spargelder den Banken und Sparkassen zu etwa 4 % zur Verfügung gestellt haben, die von diesen als Betriebskapital dem betreffenden Unternehmen weiterverliehen wurden, und dann zu etwa 8 bis 9 %.
Daß Kapitaleinsatz die Produktivität
der manuellen Arbeit (ohne deren Zutun!) erheblich steigert,
sich dabei abnutzt und aus dem Produktionsergebnis (dem
"Mehrwert") ersetzt werden muß, daß heute
mehr noch als die manuelle Arbeitskraft die geistige der schöpferischen
Kräfte aus Wissenschaft und Technik ausgebeutet wird,
denen die Produktivitätssteigerung des Sachkapitals zu
danken ist, gehört auch zum "Mehrwert".
Der
Produktionsprozeß, realistisch-gesehen - und wie
Ausbeutung vermieden werden kann.
Der Unternehmer selber muß Zins und
Grundrente bezahlen, die in den Preisen seiner Betriebsanlagen
und der Rohstoffe
146
stecken, und Zinsen zumal auch für sein
Betriebskapital, das er teils zur Anschaffung jener Anlagen und
Roh-stoffe, teils für Löhne und Gehälter und
sonstige Betriebsausgaben, wie Kraftstrom, Werbung usw., braucht;
hiervon bildet sein Eigenkapital meist nur einen sehr
geringen Teil. Alle diese Kosten müssen aus dem Erlös
des Produkts gedeckt werden; das betreffende Kapital muß
vorhanden sein und eingesetzt werden, bevor das Produkt
hergestellt werden und ein Erlös erzielt werden kann. Der
Unternehmer muß für das benötigte Fremd-kapital
sogar vorrangig bezahlen, weil er sonst gar nicht produzieren,
insbesondere auch keine Arbeitskräfte bezahlen könnte.
Rohstoffe - und allein schon zu deren Beschaffung ist Kapital nötig
- werden auch nicht durch einfaches "arbeiten" zu einer
Ware, die einem Bedürfnis entspricht und Absatz findet;
um sie dazu zu machen ist eine Menge mehr notwendig.
Je nach Art der Produktion und ihrer
Automation ist ein Kapitaleinsatz erforderlich, der manchmal
so hoch wird, daß daneben die manuelle Arbeit nur noch
einen ganz winzigen Anteil am Endprodukt hat; es gibt Be-triebe,
in denen der Kostenanteil des Arbeitslohns bei einem Bruchteil eines
Prozents liegt. Hieraus folgt, daß der sogenannte Mehrwert
keineswegs nur an den Unternehmer, sondern, je nach dem Anteil
des Fremdkapitals, in ganz verschiedene Kanäle fließt.
Außerdem muß man sich darüber klar werden, daß
der Arbeitseffekt sehr unterschiedlich, je nach Art und Umfang
des Kapitaleinsatzes, ist, daß also der schließliche
Produkterlös nicht als ausschließlicher Effekt des
manuellen Arbeitseinsatzes und der Einsatz des Kapitals (und
der übrigen we-sentlichen Produktionsfaktoren!) nicht so
betrachtet werden darf, als sei dies alles gratis vom Himmel
gefallen.
Denn auch dann, wenn es weder die heutige
Grundrente noch den heutigen Zins, noch Monopolgewinne des
Unternehmers gibt, wenn also die heutigen Arbeiter und
Angestellten Zugang zum benötigten Kapital haben, indem
sie dies durch Ansparen selber bilden oder aber im
Kreditwege (ohne die heute durch das Geldmonopol bedingten hohen
Zinsen) sich verschaffen können, können sie bei
weitem nicht den Erlös des fertigen Produkts unter sich
verteilen; schon deswegen nicht, weil in diesem Erlös, auch
die Rohstoffe und andere laufende Kosten
147
stecken. Selbst wenn man diese ausklammert,
bleiben immer noch zwei weitere Umstände zu beachten und
ein-zukalkulieren, die der heutige Unternehmer beachten muß
und die ebenso von den Arbeitenden in einer von allen Privilegien
und Monopolen befreiten Welt zu beachten sind, wenn die heute
Lohnabhängigen durch freien Zugang zu allen
Produktionsmitteln selbst zu Unternehmern werden können:
Erstens muß auch in diesem Fall, wenn
das Kapital im Kreditwege beschafft wird, es rückgezahlt
werden; und zwar aus jenem Teil des Produkts, um den dies durch
den Kapitaleinsatz gegenüber dem bloßen
Arbeitseinsatz vermehrt wurde. Dazu kommt dann noch eine kleine
Gebühr (die nicht mehr "Zins", sondern eben Gebühr
ist), die sich aus den Kosten des Kreditgebers und einem kleinen
Gewinn für diesen, sowie einer Kreditrisikoprämie
zusammensetzt, etwa in Höhe von 1 %, höchstens 2 %
insgesamt. (??? J.Z.) Aber auch, wenn das Kapital aus
eigenen Ersparnissen gestellt wird, muß es, als sogenannte
Amortisation, aus dem Produkterlös rückgezahlt werden,
wenngleich in die eigene Tasche; denn das eingesetzte
Sachkapital nutzt sich durch den Gebrauch ja ab und wird schließlich
ganz oder fast wertlos.
Bei der heute sehr raschen technischen
Entwicklung muß ausserdem, um ständig auf der Höhe
und konkurrenz-fähig zu bleiben, laufend zusätzliches
Kapital investiert und amortisiert und dies wiederum aus dem
Produk-tionserlös genommen werden.
Zweitens geht jeder, der Kapital zur
Produktion einsetzt, das Risiko ein, es zur Gänze oder zum
Teil zu verlie-ren; eine wiederum aus dem Produktionserlös
zu nehmende kleine Risikoprämie ist demgegenüber
angebracht und stellt keine Ausbeutung der die Arbeit leistenden
dar, zumal sie auch von diesen einkalkuliert werden muß,
wenn sie selber mit Kapital arbeiten.
Außerdem: wenn die bisher Lohnabhängigen
nach Fortfall des Geldmonopols und Bodenoligopols (sowie durch
eine besondere, noch zu besprechende Einrichtung) Zugang zu den
Produktionsmitteln erlangen, wobei dann ihnen, statt
nur den heutigen Kapitalbesitzern jenes Mehr an Arbeitsertrag
zufließt, um das der bloße Einsatz von menschlicher
Arbeitskraft durch Kapi-
148
taleinsatz gesteigert wird, müssen sie
entweder unter sich bereits jemand haben, der Unternehmerqualitäten
besitzt, oder aber sie müssen sich einen solchen, einen
Manager also, engagieren und dessen Leistung entspre-chend
vergüten. Denn wenn schon zwischen einfacher und
qualifizierter Arbeit erhebliche Unterschiede, auch in der
Vergütung, bestehen, so gehört echte
Unternehmerleistung zu den kompliziertesten, die es gibt.
Nicht bloße, beliebige Summierung von menschlicher
Arbeitsleistung, sondern erst deren rationelle Organisation
bringt die Arbeit zu höchster Produktivität; der
rationelle Kapitaleinsatz dazu erfordert nicht nur organisatorisches,
sondern auch Können auf zahlreichen anderen Gebieten.
Vor allem haben die fertigen Produkte so lange keinen Wert, als
sie nicht verkauft sind und der Erlös dafür auch
eingegangen ist; dies erfordert wieder andere Fähigkeiten.
Weitsicht, Voraussicht müssen hinzukommen, um sich anbahnende
günstige Entwick-lungen zu erkennen und drohende Gefahren zu
vermeiden. All dies, was zu einer echten Unternehmerleistung
gehört, ist nicht nur unerläßliche Voraussetzung
einer guten laufenden Betriebsführung, sondern beeinflußt
auch sehr erheblich das Betriebsergebnis und damit die
Arbeitseinkünfte aller Betriebsangehörigen. Ein entsprechend
hoher Unternehmerlohn (Managerlohn) hat also nichts mit
Ausbeutung der anderen Betriebs-angehörigen zu tun, sondern
gehört in die Sparte Leistungs-, also Arbeitsentgelt.
Es war ein grober Irrtum von Marx, die echte
Unternehmerleistung zu unterschätzen und anzunehmen, daß
bloßer Kapitalbesitz stets genüge, um mühelos
Profite daraus zu ziehen. Die Fälle Borgward, Stinnes,
Schlieker und Krupp - in denen von den Betreffenden übrigens,
ebenso wie bei Marx, die Rolle des Geldmonopols mit seinen
Auswirkungen, insbesondere auf den Zins, verkannt worden war -
zeigen zur Genüge, daß sogar der Besitz riesiger
Produktionsmittel nicht davor schützt, unversehens in die
Pleite, oder zumindest an deren Rand, zu geraten. Wie die
Genannten beweisen, sind es auch keineswegs nur
Kleinkapitalisten, die etwa durch die Konkurrenz größerer
ruiniert werden. Sondern auch recht große Betriebe gehen immer
wieder zugrunde oder erleiden Verluste, die in viele und oft
sogar hunderte von Millionen DM gehen, wie ein Blick in die
Wirt-schaftspresse es nahezu täglich zeigt. Der Risikofaktor
jedes Kapitaleinsatzes ist also erheblich und auch durch
149
große Unternehmerqualitäten nie
ganz auszuschalten. - Auch diesen Risikofaktor verkannte Marx,
indem er die Dinge so hinstellte, daß einen Arbeiter beschäftigen
nichts anderes heiße, als unbezahlte Arbeit eines
Mitmen-schen sich anzueignen. Nach Fortfall der Monopole und
Privilegien wird sich noch zeigen, ob wirklich alle heu-tigen
Lohnabhängigen es vorziehen werden, in freien
Assoziationen an Gewinn und Verlust beteiligt zu sein, oder ob
sie lieber feste Lohnbezieher sein und das Risiko auf andere
abschieben wollen. Man kann auch als Lohnempfänger den
Unternehmer, in diesem Fall die Assoziation, ausbeuten, wenn
das Betriebsergebnis statt Gewinn Verlust ausweist, der dann nur
zu Lasten der Assoziationsangehörigen geht, während
die gegen festen Lohn Beschäftigten sich ins Fäustchen
lachen.
Auch daß verschiedene Steuern - z.B.
Gewerbe- und Mehrwertsteuer - nicht den Unternehmer treffen,
sondern als Betriebskosten (wozu insbesondere auch die
Lohnsummensteuer gehört) zu Lasten des Arbeitsertrages der
Lohnabhängigen gehen, blieb bei Marx unberücksichtigt.
Die vorstehend erläuterten, im Grunde recht einfachen und leicht überschaubaren Tatsachen zeigen im Gegen-satz zur Marxschen allzu primitiven Mehrwerttheorie, wo die eigentlichen Quellen der Ausbeutung liegen: in der "Rechts"- oder vielmehr Gewaltordnung des Staates, welche zu den einen sagt: "Ihr dürft mit dem Boden in Stadt und Land wie mit einer von euch hergestellten Ware verfahren, weil er euer Eigentum ist; ihr dürft andere von der Benutzung selbst solchen Bodens, den ihr persönlich gar nicht benutzen wollt oder könnt, ausschließen oder ihnen die Bedingungen von dessen Nutzung diktieren"; und zu den anderen: "Ihr müßt das von mir verliehene Vorrecht jener respektieren und ihnen Tribut leisten, wenn ihr überhaupt existieren wollt".
Ohne die hinter ihm stehende Staatsgewalt wäre
der Bodeneigentümer gar nicht in der Lage, seinen Anspruch
auf Grundrente, der kapitalisiert den Bodenpreis ergibt,
durchzusetzen und überhaupt mehr Boden zu beschlagnahmen,
als er selbst zu bearbeiten vermag und tatsächlich
bearbeitet oder sonstwie nutzt, während er andere davon
ausschließt, die auf dies Geschenk der Natur den gleichen
Anspruch erheben können. Ähnlich verfährt die
Staatsgewalt beim Geldmonopol und Kreditoligopol mit
verschiedenen
150
z.T. ganz harmlos klingenden Gesetzen, deren
direkte und indirekte Auswirkung jedoch ist, daß in
wachsendem Umfang enormes Kapital sich bei wenigen ansammelt,
dessen Gebrauch oder Mißbrauch wiederum als
"Eigen-tum" geschützt wird, ebenso wie die
erpresserische Art seiner Erwerbung; während die
anderen, auf deren Kos-ten jene reich werden, eben deswegen auch
bei großer Sparsamkeit in der Regel nicht genug
Kapital anzusam-meln vermögen, um mit jenen konkurrieren
zu können.
Grundrente und Zins sind also jene Kürzungen
am an sich möglichen Arbeitsertrag, wie er ohne die
Privilegien und Monopole und Oligopole sein würde, die jene
Kürzungen bewirken; dazu kommt noch, daß der so
gekürzte Arbeitsertrag bei seiner Verausgabung zum
Lebensunterhalt wiederum Grundrente und Zins in den Preisen aller
Produkte entrichten muß.
Hinzu kommen noch andere Privilegien, Mono-
und Oligopole von geringerer, aber sich summierender Wir-kung und
in steigendem Umfang die direkte und indirekte Ausplünderung
der Produzierenden für Staats-zwecke.
Daneben gibt es oft noch einen besonderen
Monopolgewinn des Unternehmers (zusätzlich zu einem
angemes-senen Unternehmerlohn), der daraus resultiert, daß
dieser aufgrund von Sondermonopolen, etwa bei Boden-schätzen,
oder durch Kartellvereinbarungen, oder mittels besonderer
vom Staat gewährter Privilegien einen Sondergewinn
einstreichen kann, der vielfach allein dadurch entsteht, daß
er eben sich in den Besitz der not-wendigen umfangreichen
Produktionsmittel setzen kann, gegebenenfalls im Kreditwege,
während die große Mehrheit lohnabhängig bleibt
und nicht als "kreditwürdig" gilt.
Allerdings ist es nicht so, daß auf
der einen Seite nur böse Unterdrücker und Ausbeuter,
auf der anderen nur arme und hilflose Unterdrückte und
Ausgebeutete sich befinden. Denn die letzteren sind gar nicht
selten an ihrem Zustand selber schuld, zumindest zu einem
erheblichen Teil. Abgesehen von der nicht geringen Zahl derer,
die geradezu süchtig sind nach Unterordnung, die, wenn sie
nicht schon einen Herrn haben, nach einem solchen in den
verschiedensten Formen suchen
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und, in bestehende Herrschaftsverhältnisse hineingeboren, sich darin wohlfühlen und niemals den geringsten Drang verspüren, ihnen zu entkommen - abgesehen also von diesen, beläßt es eine zweite - wohl die größte - Gruppe