Mit Genehmigung des Copyright-Inhabers John Zube ins Internet gebracht von Holger Hermann Haupt, homepage: http://www.hpo.net/users/hhhptdai/hp.htm "Konzept fuer Freiheit" (mit Zitaten aus Solnemans Manifest).
K.H.Z. SOLNEMAN
(Kurt H. Zube, 1905 - 1991)
Das Manifest der Freiheit und des Friedens
Der Gegenpol zum Kommunistischen Manifest
MACKAY-GESELLSCHAFT , Freiburg/Br.
(Hier mit einigen Anmerkungen von John Zube. Siehe unter J.Z.)
Die MACKAY - GESELLSCHAFT, undogmatisch, antiideologisch, möchte Basis einer Diskussion über alle Probleme der Gesellschaftsordnung sein.
Sie ist bemüht, ihre Argumentation nur auf beweisbare Tatsachen zu stützen.
An solchen wird sie einige, nebst allen Konsequenzen daraus, vorstellen, die zu einer ganz neuen Denkungsart führen, wie bereits Albert Einstein sie als unumgänglich notwendig erklärt hatte.
Interessenten wenden sich an das Sekretariat: Kurt Zube, Auwaldstr. 7, Freiburg/Br. (Jetzt liegt er anonym irgendwo in Freiburg begraben. - J.Z., 7.4.04.)
1977© MACKAY-GESELLSCHAFT, Freiburg/Br.
Neuland-Druck, Wetzlar/Lahn
ISBN
3-921388-12-0
(Uwe Timm, Utespero@aol.com mag hier ueber die jetzige Mackay Gesellschaft einschalten was er will. - J.Z.)
ZUR BEACHTUNG
"Wenn wir uns eine Stunde über ein wichtiges und interessantes Thema unterhalten wollen, müssen wir uns zuvor vier Stunden lang über die Begriffe einigen, die wir dabei verwenden, sonst reden wir aneinander vorbei" (Prof. Carl Ludwig Schleich).
Hier werden die folgenden Begriffe so gebraucht, wie sie nachstehend definiert sind.
FREIHEIT: ist kein subjektiver, sondern ein objektiv recht exakt bestimmbarer Begriff, wenn es um Freiheit in sozialer Beziehung geht.
Entweder ist meine Freiheit grösser als die eines anderen oder einer Gruppe, indem sie auf dessen oder deren Kosten geht, dann sind jene nicht frei; oder sie ist geringer als die eines anderen oder einer Gruppe, wobei dies auf meine Kosten geht, dann bin ich nicht frei.
In beiden Fällen besteht kein Zustand der Freiheit. Dieser kann also nichts anderes bedeuten als die gleiche Freiheit (nicht Gleichheit!) Aller, was im wesentlichen mit Herrschaftslosigkeit identisch ist.
HERRSCHAFT: ist ein Zustand
ungleicher Freiheit, wobei die Freiheit der einen grösser
ist als die der anderen, auf Kosten jener und gegen deren
Willen. Ein Zustand ungleicher Freiheit, der mit Zustimmung der
Benach-teiligten besteht, ist also keine Herrschaft.
GEWALT: ist die Anwendung physischen
oder psychischen Zwanges, wenn dieser in aggressiver Form, d.h.
unter Verletzung des gleichen Freiheitsspielraums anderer
erfolgt; Verteidigung gegen solche Aggression, auch mit
physischen Machtmitteln, sollte daher nicht als Gewalt bezeichnet
werden, wenn man Begriffsverwirrung vermeiden will.
METAPHYSIK: sind alle Vorstellungen
und Lehren, die über den Bereich der mit den Sinnen und der
Logik erfassbaren Erfahrungswirklichkeit hinausgehen und im
Gegensatz zu dieser nicht als falsch oder richtig nach-gewiesen
werden können. Dabei mag offenbleiben, ob jene Vorstellungen
oder Lehren, die von subjektiver Erlebniswirklichkeit, von übersinnlicher
(transzendenter) Wirklichkeit, sprechen, auch eine reale,
vielleicht sogar die eigentliche Wirklichkeit, oder leere
Gedankenspielereien darstellen. Was man nicht mit Massstäben
der Erfahrungswirklichkeit beweisen kann, von dem kann man ebenso
gut auch das Gegenteil behaupten.
IDEOLOGIEN: sind Aussagen, die - ähnlich den metaphysischen - durch ihre Art oder ihren Gegenstand sich der empirischen Bewahrheitung oder Widerlegung entziehen, indem sie zumindest über die Erfahrungswirk-lichkeit hinausgehende Elemente enthalten.
DEMOKRATIE: ist eine Ideologie,
welche die Interessen der Einzelnen den angeblichen einer
Mehrheit, der Abstraktion "Volk" oder "Staat"
unterordnet, ein Herrschaftssystem, das die Reprasentanten der
Gottheiten "Volk", "Staat",
"Menschheit" von den Einzelnen zwar wählen lässt,
sie von einer Bindung an ihren Auftrag jedoch ausdrücklich
befreit, und einen Zustand ungleicher Freiheit zur Voraussetzung
und zum Ziel hat.
ANARCHIE: ist ein Zustand
der Herrschaftslosigkeit. Da es einen solchen in konsequenter
Form noch niemals gegeben hat, ist die Behauptung, er sei mit
Unordnung oder gar Chaos identisch, keine Erfahrungs-tatsache,
sondern Polemik und Demagogie solcher, die Herrschaft als
notwendig propagieren.
ANARCHISMUS: ist ein durch willkürliche Umdeutungen verzerrter Begriff. Der wirkliche Anarchismus sieht in der Freiheit nicht die Tochter, sondern die Mutter der Ordnung, ist keine Ideologie, sondern geht von beweis-baren Tatsachen aus, die zu einer unausweichbaren Alternative führen.
(Kant: Anarchie ist Freiheit ohne Gewalt!)
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(Buchbeschreibung auf der Rückseite.
Mein Windows XP Programm streikt auch dagegen die vordere
Buchseite in weissen Buchsstaben auf schwarzem Hintergrund zu
produzieren, wie es in der gedruckten Originalausgabe geschah.
Ist auch Bill ein Gegner des Anarchismus? - J.Z., 7.4.04.):
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Nach einiger Klärung verwirrter
Begriffe und einer Attackierung gängiger, aber gefährlicher
Denk-schablonen, z.B. hinsichtlich des Staates, des Kommunismus,
der Demokratie, wobei überraschende Zahlen und Fakten
vorgelegt werden, folgen - innerhalb einer Fülle neuer
Gedankengänge - vier sen-sationelle (aber gründlich
durchdachte) Vorschläge, deren Realisierung jedermann in den
Grundlagen seiner Existenz berührt - und zwar höchst
positiv:
1. Gleichberechtigter Zugang zum
Naturgeschenk und Produktionsmittel Boden fuer jedermann und
Verteilung der
Grundrente an jedermann.
2. Tauschmittelfreiheit und
Billigst-Kredit in ihrer Bedeutung und ihren Konsequenzen.
3. Die Offenen Betriebsassoziationen (und
die Absurdität der Arbeitslosigkeit).
4. Die Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaften (für jedermann den Staat seiner Träume).
Vor allem aber wird hier geboten, was
schon Albert Einstein forderte, um einer Katastrophe zu entgehen:
eine neue Denkungsart.
Das Columbus-Ei einer neuen Basis der
Beziehungen von Mensch zu Mensch, eines neuen, sozialen
Massstabes, der von unbestreitbaren Tatsachen, statt von
Ideologien ausgeht und über den daher erstmalig auch eine
allgemeine Einigung möglich geworden ist.
Dies führt zur unausweichbaren
Alternative eines Sich-entscheiden-m ü s s e n s (und zwar
offen, ohne die bisher so beliebten Verhüllungen) entweder für
das Faustrecht und die aggressive Gewalt, oder aber fuer die
Herrschaftslosigkeit!
Die
MACKAY-GESELLSCHAFT, undogmatisch, anti-ideologisch, hat das in
allen wesentlichen Einzelheiten konkrete Programm einer
herschaftslosen Gesellschaft entwickelt, aber auch einen
realistischen Weg zu dieser aufgezeigt. Sie appelliert an A
l l e, durch Diskussion, Kritik, Ergänzungs- oder
Gegenvorschläge mitzuarbeiten, denn sie ist jederzeit
bereit, gegenüber begründeten Argumenten ihren eignen
Standpunkt zu revidieren!
_______________________________________________________________________________________
6
Inhalt
1. Entweder - oder!
.....................................................................
Seite 7
2. Wahn und Wirklichkeit .......................................................................
10
Die Herrschaft der Abstraktionen
und der fixen Ideen .......................
13
Der realistische Ausgangspunkt
.........................................................
41
Konfuzius gegen Konfusion ...............................................................
46
Die fixe Idee der Herrschaft
...............................................................
60
3. Ideologie und Wirklichkeit
des Staates ...............................................
67
Die Hauptfunktion des Staates:
Unterdrückung und Ausbeutung ..... 74
Der Staat als Fürsorger und
Beglücker ...............................................
92
Der Staat als Verbrecher
...................................................................
104
Der Staat - ein notwendiges Übel?
....................................................
107
4. Die Ideologie des Marxismus
und ihre Widersprüche zur Wirklichkeit
112
Widerlegte
Voraussagen und falsche Behauptungen ........................
113
Der Produktionsprozess,
realistisch gesehen - und wie Ausbeutung
vermieden
werden kann ....................................................................
145
Das Ende
einer Illusion .....................................................................
155
5. Die Ideologie der Demokratie
und ihre Widersprüche zur Wirklichkeit
163
Wie die Entscheidungen der
wirklichen Gesamtheit getroffen werden
können
...............................................................................................
191
Jedem den
Staat seiner Träume
..........................................................
196
6. Die neue Basis - erstmalig in der Menschheitsgeschichte
ein fester
Grund ................................................................................
205
Der
fundamentale Unterschied zwischen Sein und Sollen
................
209
Die Antwort
auf die Frage des Pilatus ..............................................
211
Die neue Fragestellung und die
unausweichbare Alternative ............
218
Zu viel
behauptet - zu viel verlangt? .................................................
227
7. Die Konsequenzen der gleichen
Freiheit Aller ..................................
237
Gleiche Freiheit Aller gegenüber
dem Boden ..................................
242
Gleiche Freiheit Aller beim
Austausch der Arbeitsprodukte ............
249
Die "hoheitlichen
Aufgaben" des Staates ........................................
253
Die Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaften .........................
255
Neuformulierung der Menschenrechte
............................................
260
Die Offenen Betriebsassoziationen
(OBA-Betriebe) ........................
266
8. Der wirkliche Anarchismus und
seine Ziele .....................................
273
Der Massstab fur echten
Anarchismus ............................................
275
Die einzigartige Besonderheit des
Anarchismus .............................
277
Der Ausgangs- und Mittelpunkt, um
den sich alles dreht ...............
280
Die Sozialordnung des Anarchismus
...............................................
289
Der Anarchismus - ein
sozialistisches System ...............................
294
"Anarchisten", die keine
Anarchisten sind .......................................
300
9. Der Weg zur Anarchie - zur
klassen- und herrschaftslosen Gesellschaft 308
Die Vorbereitung der Liquidation
des Staates ................................
316
Die Emanzipation vom Staat ..........................................................
322
10. Hiermit wenden sich die Anarchisten nun
an jedermann ................ 332
Liberale und Sozialreformer ...........................................................
335
Das Kommunistische Manifest .......................................................
337
Eine notwendige Abgrenzung ........................................................
344
11. Die unerlässliche Voraussetzung des Friedens .............................. 350
_________________________________________________________________________________________
7
"Ihr werdet die Wahrheit erkennen und
die Wahrheit wird Euch frei machen"
ENTWEDER
- ODER!
Die - friedliche und unblutige - Revolution
des XX. Jahrhunderts, die zu einer echten Weltrevolution führen
wird, unterscheidet sich von allen vorausgegangenen, die im
Grunde immer nur Revolten waren, durch ihren Radikalismus: sie
geht an die Wurzeln des Bestehenden.
Denn sie bringt nicht einzelne Freiheiten,
sondern die volle und ganze, die wirkliche Freiheit.
Sie ersetzt nicht eine bisherige Herrschaft
durch eine neue, sondern bringt die Herrschaftslosigkeit für
alle und jeden. Sie befreit nicht nur abstrakte Gruppen oder
Klassen, sondern ausnahmslos alle konkreten Einzelnen.
Sie geht dabei von keiner ideologischen, sondern von einer
logisch unerschütterlichen Basis aus.
Sie unterscheidet sich also in
Ausgangspunkt, Weg und Ziel von allem Bisherigen und gibt auch
auf die alte Pilatus-Frage "Was ist Wahrheit?" eine
überraschend einfache Antwort.
Sie stellt nur unbestreitbare Tatsachen
fest, die für viele Abschied von unhaltbaren Vorstellungen
und bisher gewohnten Denkbahnen bedeuten. Diese Tatsachen vermögen
aber allen das zu geben, was ihnen bisher am meisten
fehlte, ohne dass dieser Mangel immer klar bewusst war. Denn als
Schlussfolgerung aus diesen Tat-sachen wird eine unausweichbare
Alternative aufgezeigt: die Alternative zwischen aggressiver
Gewalt und Verständigung - auf der einzigen Basis, die als
dauerhafte möglich ist!
Zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte
wird eine Grundlage geboten, auf der die verschiedenen
Weltanschauungsrichtungen, Religionen, Moralsysteme und
Ideologien sich treffen und einigen nicht nur können,
sondern müssen. Denn wer kann es wagen, sich offen
als Anhanger des Faustrechts und der aggressiven Gewalt zu erklären
- ?
8
Auf dieser neuen, unerschütterlichen
Basis, von einem ebenso überraschenden wie überzeugenden
Gesichts-punkt aus, folgt dann jene Schilderung eines nicht
herrschafts-, weil klassenlosen, sondern klassen-, weil
herrschaftslosen Gesellschaftszustandes, die Marx und seine
Nachfolger zu geben, oder auch nur selber konsequent zu
durchdenken, versäumt hatten.
Da zur treffenden Bezeichnung dieses
Zustandes der Herrschaftslosigkeit das ihm sinngemäß
entsprechende griechische Wort ANARCHIE gewählt wurde,
sollte man zunächst einmal alle Vorstellungen ausschalten,
die sich in der Regel mit diesem Begriff verbinden. Denn er
hat weder mit Chaos noch mit Gewalt, und schon gar nicht mit
Terrorismus, etwas zu tun. Was bisher als
"anarchistisch" und als "Anarchie"galt und
gilt, ist - mit nur verhältnismäßig geringen
Ausnahmen - ein Zerrbild des wirklichen Anarchismus und
ungefähr das Gegenteil von ihm. Man könnte sogar
seine hier entwickelten Konsequenzen als das darstellen, was mit
echter Demokra-tie eigentlich gemeint ist (was freilich
mit der Realität der Demokratie ganz und gar nicht
zusammenstimmt)!
Ein kluger Franzose hat einmal gesagt: es
wird in Zukunft nur noch zwei Gruppen von Menschen geben -
solche, die von eigener Arbeit, und solche, die von der
Arbeit anderer leben wollen. Zutreffender und umfas-sender noch könnte
man sagen: die Trennlinie wird zwischen denen zu ziehen
sein, welche gewaltsam die eigene Freiheitssphäre auf
Kosten der Freiheit anderer zu erweitern oder aber einen Zustand,
der ein solches Ungleichgewicht der Freiheit bereits sichert, zu
erhalten wünschen, und anderseits jenen, welche die
gleiche Freiheit Aller anstreben, also auch selbst
kein Mehr an Freiheit für sich, das auf Kosten der Freiheit
anderer geht, fordern.
Ein Zustand der gleichen Freiheit Aller (in dem Z.B.Arbeitslosigkeit ebenso absurd wie unmöglich ist) bedarf keiner Diktatur, sondern verträgt sich mit einer solchen ganz und gar nicht. Die herrschaftslose Gesellschaft, die diesem Zustand entspricht, ist auch kein erst in ferner Zukunft anzustrebendes Ziel. Ihre Grundlagen können hier und heute, also sofort (und zwar mit Nutzen für Alle), gelegt werden und mit allen Konsequenzen kann sie in durchaus absehbarer Zeit Wirklichkeit sein.
9
Einstein hatte darauf hingewiesen, daß
hinter dem technischen Fortschritt das Denken der Menschen
in anderen Bereichen, zumal den sozialen, zurückgeblieben
sei. Er hatte als für unsere Gegenwart Notwendigstes eine
neue Denkungsart gefordert. Hier ist sie. -
Sie bietet neben der optimalen Lösung für
alle sozialen Beziehungen insbesondere aber auch die unabdingbare
Voraussetzung für den Frieden!
Und sie fordert eine klare Entscheidung. -
_________________________________________________________________________________________
10
WAHN
UND WIRKLICHKEIT
"Der Mensch wird frei geboren und
überall ist er in Banden. Mancher
hält sich für den Herrn seiner Mit-
menschen und ist trotzdem mehr
Sklave als sie. Wie hat sich diese
Umwandlung zugetragen? Ich weiß
es nicht. Was kann ihr Rechtmäßig-
keit verleihen? Diese Frage glaube
ich beantworten zu können."
Hölderlin
Die bisherige Geschichte der menschlichen
Gesellschaft ist in erster Linie die Geschichte eines mehr
instink-tiven als bewußten Kampfes um Befreiung aus
Fesseln, die mehr gedanklicher als materieller Art sind,
insbe-sondere eines Kampfes gegen religiöse und ideologische
Herrschaftssysteme. Dabei spielen die sogenannten
Produktionsverhältnisse eine zwar wesentliche, jedoch nicht
die Hauptrolle, da die Produktionsverhältnisse durch die
Herrschaftsverhältnisse und diese durch gedankliche
Vorstellungen bedingt sind, wobei letztere und die
materiellen Verhältnisse sich gegenseitig beeinflussen.
Sie ist die traurige Geschichte
jahrtausendelanger Irrungen, einer "selbstverschuldeten Unmündigkeit"
(Kant) unter dem Joch eigener und fremder Denkformen. Deren
Inhalt wechselte zuweilen - das Joch aber blieb. Denn selbst
die Fortgeschrittensten vermochten sich nur schwer oder gar
nicht aus dem Bannkreis fixer Ideen, starr und unbeweglich
gewordener Gedankenformen, herauszuarbeiten. Diese wurzelten in
jener fernen Vorzeit, als erste Gedankenlichter neben die bis
dahin noch ausschließlich das Verhalten steuernden
Instinkte der ersten menschenähnlichen Wesen traten.
Es gibt die sehr plausible Theorie Oscar Kiss Maerths ("Der Anfang war das Ende", Düsseldorf 1971), wonach das durch Kannibalismus verursachte übermäßige Gehirnwachstum zu
11
gehirnlichen Mängeln und Defekten geführt
hat, die sich in mangelhafter Logik, in
Zwangsvorstellungen, Ur-teilsunsicherheit und Denkscheu
äußern. Man mag diese Theorie einer
"Ursünde" annehmen oder ablehnen - die Tatsache,
daß der Mensch mehr Trieb- und Gefühls- als Vernunftwesen
ist, kann kaum bestritten werden. Als Kant sich gegen die
weitverbreitete Denkscheu wandte - "Habe den Mut, dich
deines eigenen Verstandes zu bedienen!" - , ging er noch von
der Annahme aus, daß der Mensch von der Natur mit der Fähigkeit
begabt ist, vollkommen ohne Widersprüche, zusammenhängend
und genau zu denken; und es geschähe nur aus Nach-lässigkeit,
Faulheit oder Gemeinheit, wenn wir es unterließen, unsere
"absolute" Denkfähigkeit stets vollständig
auszunutzen. Daß dem nicht so ist und warum, hat
bereits Gustaf F. Steffen ("Die Irrwege sozialer
Erkenntnis", Jena 1913) nachgewiesen. Er sagt,
daß der Mensch, insbesondere der primitive Mensch, sich
über seine so-zialen Verhältnisse eine Unmasse
Vorstellungen macht, die der Wirklichkeit keineswegs entsprechen,
also abergläubisch sind. Es gibt ferner eine Masse nicht nur
religiös, sondern auch wissenschaftlich sanktionierter
abergläubischer Vorstellungen. Es gibt neben solchem
Aberglauben insbesondere noch das Vorurteil. Den Vor-urteilen
unterliegen oft hochintelligente Menschen.
"Die Art und Weise, wie der
Vorurteilsvolle eine Sache auffaßt, ist in allem
Wesentlichen bereits bestimmt, ehe er überhaupt von der
Sache hat Kenntnis erhalten können. Seine persönlichen
Erfahrungen von der Sache spielen dabei nur insofern eine
Rolle, als sie geeignet sind, ihn in seiner im voraus gegebenen
Tendenz, die Sa-che zu beurteilen, noch zu bestärken.
Die entgegengesetzten Erfahrungen dagegen behandelt er wie
Luft. Hier liegt kein Verlangen vor, mit dem Glauben etwas
Neues zu umfassen, sondern gerade im Gegenteil ein Ver-langen,
trotz der Wirklichkeit und trotz der Logik das weiter zu
glauben, was man nun einmal zu glauben angefangen hat.
"Der Vorurteilsvolle haßt
'Renegaten' - wenn sie nicht vom 'falschen' Glauben zum 'rechten'
abfallen - denn Abtrünnigen fehlt es ja an
Charakterfestigkeit, da sie nicht der Vernunft und allen
Sinnen Trotz bieten, um an dem ' Rechten', das ihnen die Eltern,
die Obrigkeit, die Lehrer und die Klas-
12
senbrüder beigebracht haben,
festzuhalten. Der Abergläubische wird leicht zum
Fanatiker gegen diejenigen, welche die Wirklichkeit zu gründlich
auffassen, um da Herrlichkeiten und Entsetzlichkeiten zu
erblicken, wo er sie sieht - denn solchen Menschen muß es,
seiner Meinung nach, an dem Heiligsten im Menschen fehlen:
an dem Glaubenstriebe und dem Triebe, anzubeten oder zu verehren
und sich unterzuordnen.
"Seine eigene materielle und kulturelle
Lage und die seiner Mitmenschen beurteilt der sozial
Voreingenommene nicht nach dem wirklichkeitsgetreuen,
inhaltsreichen Resultate gewissenhafter Untersuchungen,
sondern nach einem schematischen Zerrbild der
Gesellschaftsverhältnisse, einem Bilde, von welchem er
selber kaum weiß, wie es in ihm entstanden ist, das er aber
als eines seiner heiligsten, unantastbarsten Güter gegen
Kritik vertei-digt.
"Alle gewissenhaften Forschungen über
das menschliche Beobachtungsvermögen, wie es sich im täglichen
Gesellschaftsleben offenbart, zeigen, daß jene Fähigkeit
auch dann in hohem Grade mangelhaft ist, wenn sie nicht durch
sozialen Aberglauben und soziale Vorurteile beeinflußt
wird. In der letzten Zeit ist dies bewiesen worden und zwar
namentlich durch Untersuchungen von wissenschaftlichen Juristen
über die Aussagen hoch-ebildeter, in exakten
Beobachtungen geübter Personen über unerwartete
Begebenheiten, die sich vor ihren Au-gen zugetragen hatten und
durch Anordnungen des Experimentators in ihrem wirklichen
Verlaufe vollständig zu kontrollieren waren. Diese
Zeugenaussagen sind regelmäßig untereinander ebenso
widersprechend, wie in den meisten Fällen völlig
mißweisend gewesen, wenn sie mit der Wirklichkeit
verglichen wurden."
Steffen sagt - und begründet dies sehr
sorgfältig -, daß wir in der Regel verkehrt denken
oder daß wir gar nicht bis zum "eigentlichen"
Denken kommen, obwohl wir uns bemühen zu denken, und
obwohl wir zu denken glau-ben.
Wir sind zugleich geborene Nichtlogiker und geborene Logiker. Unser Denken hat in der Wirklichkeit kein unveränderlich bestimmtes oder reguliertes Denkvermögen. Das einzige völlig allgemeine Denkgesetz ist das Entwicklungsgesetz des Denkens - der Erfahrung gemäß anscheinend ein Gesetz zunehmender Fehlerlosigkeit im Denken, aber im übrigen ein noch wenig erforschtes Gesetz. Eine Auswirkung ist, daß - gewissermaßen
13
wie Pfade im Urwald - durch Pionier-Denker
jeweils neue Denkbahnen entstehen, denen dann die anderen folgen
können. Wobei jedoch eine verhängnisvolle Neigung
besteht, an diesen Denkbahnen haften zu bleiben, was zu den
fixen Ideen, den starr gewordenen Gedankenbahnen führt.
Manches Ungewohnte der folgenden Darstellung dürfte leichter
verständlich und gründlicher nutzbar werden, wenn der
Leser neben den beiden vorerwähnten Büchern von Maerth
und Steffen auch noch "Die Schule des Denkens" von
Professor James Harvey Robinson (Berlin 1949) zur Kenntnis
nehmen würde.
Für die ersten Menschenwesen, die nur
winzigste Spuren unseres also auch heute in aller Regel
immer noch höchst unvollkommenen logischen Denk- und
kritischen Urteilsvermögens besaßen, gab es
insbesondere keinen Unterschied zwischen dem, was an
Vorstellungen in ihren Köpfen auftauchte, und dem, was sie
mit ihren Hän-den greifen konnten. Das eine schien
ihnen ebenso wirklich wie das andere.
Die
Herrschaft der Abstraktionen und der fixen Ideen
Jenen ersten Menschenwesen kam natürlich
bald ihre eigene Schwäche und Unterlegenheit gegenüber
den Naturkräften zum Bewußtsein. Da diese ihnen zunächst
völlig unbegreiflich und unerklärbar erschienen, während
sie die Wirkungen eigener Handlungen zu erkennen vermochten, lag
es für sie nahe, hinter dem Naturgeschehen bewußte
Handlungen unsichtbarer Wesen, von Geistern und Göttern,
zu vermuten. Deren bloße Vorstellung verwuchs für
sie ganz unmerklich mit dem, was sie mittels ihrer Sinne als
greifbar wirklich erfuhren; erst recht natürlich, da sie ja
den vermeintlichen Zusammenhang zwischen jenen unsichtbaren
Wesen und den Naturerscheinungen, wie auch ihrem eigenen
Schicksal, als Wirkung deutlich vor Augen zu haben glaubten. Bestärkt
in diesem Glauben wurden sie dann durch die Medizinmänner,
Zauberer und Priester, die auf Grund überlegener Denk- und
Phantasiekraft, auch anderer überlegener Fähigkeiten,
Autorität gewannen, mittels der sie die Stammesreligionen
schufen und die Gläubigen zu lenken wußten.
14
Dies durchaus nicht nur - wenn auch häufig
- im Sinne eines frommen oder unfrommen Betrugs. Denn die Gläubigen,
denen eigene Denktätigkeit eine Last ist, die sie scheuen,
verlangten und verlangen auch heute noch Führung durch solche,
die ihnen jene Last abnehmen und durch überlegenes Auftreten
imponieren. Anderseits handelten die meisten Religionsschöpfer
und -deuter durchaus guten Glaubens, indem sie sich berufen und
erleuchtet fühlten. Schließlich ist die Grenze
zwischen einer "Offenbarung" und einem zündenden
Einfall, der neue Horizonte öffnet, auch fließend.
Oscar Kiss Maerth erklärt im übrigen die großen
Religionsstifter und Philosophen als solche, die auf Grund
intuitiver Fähigkeiten und eines Restes ursprünglicher
übersinnlicher (jedenfalls im Verhältnis zu den
heutigen Menschensinnen, die weit hinter den Instinkten
freilebender Tiere zurückstehen) Hellsicht - wenn auch nicht
ungetrübt durch Zeitbedingtheiten - in bester Absicht nützliche
"Wahrheiten" verkündeten, deren Symbolcharakter
meist mißverstanden oder mißdeutet wurde.
Als Resultat dieser Entwicklung wurde
bereits von frühester Kindheit an den Einzelnen die Überzeugung
ein-geimpft, daß unsichtbare Wesenheiten und ihre
selbsternannten Interpreten zu verehren und zu fürchten
seien. Die allgemein verbreitete Überzeugung verstärkte
noch das Gefühl von Wahrheit und Wirklichkeit des
Ge-glaubten, indem sie es als selbstverständlich
erscheinen und kaum noch Zweifel daran aufkommen ließ. Dies
umso mehr, als vereinzelte Zweifler sich der Mißbilligung
und Ablehnung durch die breite Masse und die Maß-gebenden,
wenn nicht gar der Verfolgung und Bestrafung wegen Mißachtung
der Religion und der Gottheit ausgesetzt sahen.
Das änderte sich nicht, sondern verschärfte
sich noch, als an die Stelle der animistischen und
fetischistischen Glaubensformen die großen
Weltreligionen traten, von denen Christentum und Islam sich
mit Feuer und Schwert ausbreiteten, während Taoismus,
Hinduismus, Buddhismus , Shintoismus durch ihre passive Haltung
indirekt die sie in ihr jeweiliges System einbeziehenden
Herrschaftsformen förderten. Auch der schwindende Einfluß
der Religionen seit dem Zeitalter der Aufklärung änderte
nichts an dem überragenden Einfluß von
Glaubensvorstellungen auf das praktische Leben. Denn die Rolle
der Religionen wurde nun zunehmend von den Ideolo-
15
gien übernommen, die mit ihren
Propheten und Priestern, ihren Höllen und Paradiesen, vor
allem aber ihren Inquisitoren und Strafrichtern, gegen die Ungläubigen
und Zweifler agierten und mit allen Mitteln der
Massen-psychologie, sowie mit massivem äußeren Druck
sich Gehorsam zu verschaffen wußten.
Dabei spielte die deutsche Philosophie,
deren starken Einfluß auf sich auch Marx und Engels ausdrücklich
betonten, eine erhebliche Rolle. Denn mit Ausnahme Stirners
ging sie, im Gegensatz zur französischen und englischen
der gleichen Zeit, nicht von den Realitäten des praktischen
Lebens und den konkreten Menschen aus, sondern von
Abstraktionen und den Anschauungen von den Dingen, von
Vorstellungen also, von bloßen Gedanken. Sie war
theologisch und metaphysisch gerichtet, ob sie nun theistisch
oder pantheistisch dachte, und charakteristisch war ihre
Besessenheit vom Glauben an eine "Aufgabe" des Einzelnen,
von seiner "Bestim-mung" zum Dienst an etwas "Höherem".
Während einerseits der Glaube an einen
persönlichen Gott zunehmend schwand, wenngleich
er in Millionen noch lebendig ist, blieben ursprünglich
religiös begründete Gebote als nunmehr "moralische"
oder "ethische" weiter in Kraft, ohne
daß man sich der Herkunft dieser Gebote bewußt war.
Zugleich nahmen neue Götter mit neuen Geboten die Stelle des
oder der bisherigen ein. Die Philosophie, die Soziologie und
sogar die moderne Theologie haben die Vorstellung von
"Gott" zunehmend entpersönlicht und in die
ziemlich nebelhafte einer Abstraktion der "Liebe" oder
eines unpersönlichen Weltgesetzes, was wiederum eine
"Aufgabe" stelle oder ein "Entwicklungsziel"
setze, umfunktioniert; wobei natürlich die
selbsternannten Propheten und Interpreten dieses neuen Gottes die
konkreten Gebote und Verbote setzen und mit mehr oder weniger
Zwang den Einzelnen zur Erfüllung seiner "Aufgabe"
oder "Bestimmung" anhalten.
Solche "Aufgabenstellung" erfolgte in verstärktem Maße durch die Ideologien; z.B.durch die national-sozialis-tische, welche Volk und Rasse zu Höchstwerten erklärte, denen der Einzelne sich bedingungslos zu opfern habe, wobei notabene selbsternannte Funktionäre es waren, welche die "wahren Interessen" des Volkes und der Rasse verkündeten; oder auch durch die marxistische Ideologie, welche in allem Geschehen nur ökonomisch bedingte und durch ein unaufhaltsames Entwicklungsgesetz gesteuerte Klassen-
16
kämpfe sah, deren schließliches
Resultat die Befreiung des seinem "Wesen" und seiner
"Aufgabe" entfrem-deten Menschen sein sollte.
"Aufgabenstellung" also allenthalben und ausnahmslos
bei Religionen wie Ideolo-gien, wobei nur der Nachdruck unterschiedlich
war und ist, mit dem der Einzelne zur Erfüllung seiner
angeb-lichen "Aufgabe" gedrängt und gezwungen
wurde und wird.
Was ist nun eine Ideologie? - Dazu hat
der Soziologe Theodor Geiger wertvolle Klarstellungen geschaffen,
von denen hier nur deren Kern wiedergegeben werden kann, während
zu näherer Erläuterung, auch hinsichtlich etwaiger
Einwände, auf Geigers "Ideologie und
Wahrheit" (Wien-Stuttgart 1953) verwiesen werden muß.
Geiger grenzt solche Aussagen, deren Inhalt als richtig oder falsch nachgewiesen - verifiziert oder falsifiziert - werden kann, von jenen ab, bei denen dies nicht der Fall ist. Er sagt:
"Hiermit ist ein Verfahren der Nachprüfung
gemeint, vor dessen Ergebnis jedermann sich beugen muß.
Dieser Fall liegt vor, wenn die Aussage nichts anderes ist als
die Verarbeitung von Beobachtung nach den Regeln der Logik.
Man kann sich da auf Sinnes Wahrnehmungen berufen. Man kann
nachprüfen, ob das Wahrnehmungs-material vollständig
oder lückenhaft ist. Ob die Beobachtungstechnik zuverlässig
oder trügerisch ist. Ob die Schlußfolgerungen
logisch zu verantworten sind oder nicht. Ob z.B. der
Aussage-Inhalt die im Aussage-Mate-rial liegenden Schlußmöglichkeiten
überanstrengt habe, d.h.ob aus den gesicherten Beobachtungen
zu weitge-hende Folgerungen gezogen wurden. Die Richtigkeit oder
Unrichtigkeit solcher Aussagen kann demonstriert werden. Das
klassische Beispiel dafür ist das Experiment. Solche
Aussagen können nur über Gegenstände ge-macht werden,
die mit unseren Sinnen - unmittelbar oder mittelbar -
wahrgenommen werden können, und über solche Gegenstände
nur insoweit, als ihre - unmittelbar oder mittelbar - mit den
Sinnen wahrzunehmende Ei-genschaften in Frage stehen. Der
Inbegriff dieser Gegenstände sei 'die Erkenntnis Wirklichkeit'
genannt. Sie fällt mit dem in Raum und Zeit Gegebenen
zusammen, denn nur dies ist sinnlich wahrnehmbar."
Demgegenüber stehen die Verfechter einer anderen Vorstellung von "Wirklichkeit", z.B. solche, die den Ideen Wirklich-
17
keit zuschreiben oder die von einer
subjektiven Erlebniswirklichkeit, von übersinnlicher
(transzendenter) Wirk-lichkeit usw. sprechen und aus dieser von
ihnen behaupteten "eigentlichen Wirklichkeit"
Folgerungen und For-derungen ableiten. Ihnen hält Geiger mit
Recht entgegen:
"Daß ihr diese
Vorstellungsinhalte (Auch-)Wirklichkeiten nennt, daß ihr
die Möglichkeit von Wahrheitsaus-sagen über sie behauptet,
hat mit unserer Frage nichts zu tun. Auch ihr müßt
einräumen, daß die angebliche Wirklichkeit von
Ideen, Erlebnisinhalten, Übersinnlichkeiten und
dergleichen anderer Art ist als die Wirklich-keit der
sinnlich-wahrnehmbaren, räum-zeitlichen Gegenstandswelt. Ihr
möget sogar jenen außer-sinnlichen Gehalten einen
höheren Wirklichkeitsrang zusprechen als unserer sinnlichen
Wirklichkeitswelt. Darüber wer-den wir nicht mit euch
streiten. Aber ihr seid mit uns darüber einig, daß
Gott in einem anderen Sinne 'wirklich ist' als die sichtbaren, hörbaren,
ertastbaren Erscheinungen. Daß die subjektive
Erlebnis-Wirklichkeit etwas anderes ist als die objektive
Wirklichkeit äußerer Dinge. Und endlich, daß die
über solche Inhalte auszusagen-den 'Wahrheiten' in einem
anderen Sinne 'wahr' sind als die Feststellungen von
sinnlich Wahrgenommenem und die logisch daraus gezogenen,
demonstrierbaren Schlußfolgerungen. Selbst die Theologen
haben das heute eingesehen.
"Die Aussagen über das eine und
das andere werden in völlig verschiedener Weise
gewonnen und sind von entsprechend verschiedener Geltung.
Man kann das, worauf es hier ankommt, in folgender Weise
ausdrücken. Aussagen über die theoretische Erkenntniswirklichkeit
können durch Augenschein und Logik so belegt oder
widerlegt werden, daß ein Ausweichen unmöglich ist.
Aussagen über andere 'Wirklichkeiten' entziehen sich solchem
Prüfungsverfahren. Man kann das Gegenteil behaupten. Dann
steht eben Satz gegen Satz."
Für eine Ideologie, d.h. eine ideologische Aussage, ist nun kennzeichnend, daß sie sich gar nicht auf ein Er-kenntniswirkliches bezieht oder beschränkt, sondern wirklichkeitsfremde Elemente enthält. Sie behauptet Dinge, von denen sie weiß oder wissen muß, daß ein Beweis dafür oder dagegen unmöglich ist. Die ideologi -sehe Aussage ist kraft ihrer Art und ihres Gegenstandes der empirischen Bewahrheitung oder Widerlegung unzugänglich. Genau dasselbe, wie für ideologische, gilt natürlich auch für religiöse Aussagen und Forderungen.
18
Da es bisher keine allein auf Maßstäbe der Erkenntniswirklichkeit, wie Geiger sie erläutert hat, gegründete Regeln für die Beziehungen von Mensch zu Mensch gibt, sondern diese Beziehungen sich bisher ausschließ-lich auf religiöse oder ideologische Glaubensmeinungen stützen, können wir eine erste wichtige Teil-Feststel-lung treffen:
Die außerordentlich große
Verschiedenheit und Gegensätzlichkeit der einzelnen
religiösen und ideologischen Behauptungen und Forderungen
beweist, daß zumindest der größte Teil von ihnen
keinen Wirklichkeitsgehalt haben kann; sondern daß es
sich dabei um rein gedankliche Vorstellungs- und Wunschbilder
handelt, die kei-nerlei vernünftige Begründung der
daraufhin erhobenen Forderungen gestatten. Sogar
unter der Annahme, daß der kleine Rest der religiösen
und ideologischen Forderungen und Vorstellungen einen
Wirklichkeitsgehalt über das in der Erkenntnis Wirklichkeit
Erfaßbare hinaus haben könne, gilt doch auch
hierfür: es gibt keinen objek-tiven Maßstab (wie im
Bereich der Erkenntniswirklichkeit), um die so behauptete
(Auch-)Wirklichkeit von reinen Phantasiegebilden zu unterscheiden.
Die Praxis des täglichen Lebens, und
zwar in ihren einschneidendsten Auswirkungen auf das Tun und
Lassen von jedermann, wird also beherrscht von bloßen -
unbewiesenen und unbeweisbaren - Behauptungen und
Glaubensmeinungen, insbesondere auch Forderungen, über die
eine Einigung von vornherein unmöglich ist, weil es da
keinen objektiven Maßstab für richtig oder falsch
gibt.
Während bisher nicht einmal der Versuch gemacht wurde, die.Beziehungen von Mensch zu Mensch nach Maßstäben zu regeln, die einzig dem Bereich der Erfahrungswirklichkeit entnommen werden und daher all-gemein anerkannt werden müssen, wobei sie trotzdem Raum für religiöse und ideologische Vorstellungen - in den notwendigen Toleranzgrenzen - lassen können.
Es geht also auch heute noch nicht viel anders zu als in den Anfängen des menschlichen Denk- und Urteils-vermögens, indem keine deutliche Unterscheidung zwischen Wirklichem und bloß Gedachtem, zwischen Beweisbarem und Unbeweisbarem stattfindet. Zahlreiche Vorstellungen und Begriffe - ähnlich den Dämonen und Naturgeistern der Frühgeschichte - schwirren umher, die infolge der Gewohnheit für durchaus real und allgemeingültig ge-
19
halten werden, während bei näherem Zusehen ihr religiöser oder ideologischer Charakter deutlich wird. Es ist für manche geradezu ein Schock und alle religiös oder ideologisch motivierten Vorurteile lehnen sich dagegen auf, wenn sie die nüchtern-sachliche Feststellung Geigers zur Kenntnis nehmen müssen:
"die Aussage betrifft etwas, worüber
in alle Ewigkeit, d.h. grundsätzlich, keine empirisch
entweder belegbare oder widerlegbare Behauptung aufgestellt
werden kann, weil der Aussagegegenstand selbst außerhalb
der Er-kenntniswirklichkeit liegt (sie transzendiert), oder
weil über einen Wirklichkeitsgegenstand etwas ausgesagt
wird, das nicht zu den ihn als ein Wirkliches bestimmenden
Eigenschaften gehört. Als Beispiele führe ich hier zwei
Sätze an: 'Die soziale Gerechtigkeit gebietet Schaffung
gleicher Ausbildungsmöglichkeiten für alle Be-gabten'. Im
Bereich der Erkenntnis Wirklichkeit gibt es keinen Gegenstand
'soziale Gerechtigkeit'. - 'Das Symbol des Kreuzes ist heilig'.
Im Bereich der Erkenntniswirklichkeit gibt es keine 'heilig'
genannte Eigen-schaft und daher keinen Gegenstand, der diese
Eigenschaft haben kann".
Wohlgemerkt: hier soll keineswegs die
Unwirklichkeit alles dessen, was über den Bereich der
Erkenntnis Wirk-lichkeit hinausgeht, behauptet werden.
Jedoch muß jeder, der ehrlich um Verständigung mit
seinen Mitmen-schen bemüht ist, zunächst Selbstkritik
üben lernen und sich darüber klar werden, was
von seinen Überzeu-gungen und Ansprüchen beweisbare
Tatsache oder bloße Annahme und Glaubensmeinung ist; sowie
auch, welche Vorstellungen und Begriffe nur auf subjektiven
eigenen Annahmen und Wertungen beruhen, im Gegensatz zu den
als objektiv nachweisbaren und allgemeingültigen.
Wenn auf der einen Seite die "soziale
Marktwirtschaft" als Ausdruck der "sozialen
Gerechtigkeit" gepriesen wird und auf der anderen Seite,
ebenfalls unter Berufung auf die "soziale Gerechtigkeit",
eben diese Markt-wirtschaft als Ausbeutung und Unterdrückung
verdammt wird, macht dies wohl deutlich genug, daß es
keinen objektiven Maßstab für "soziale
Gerechtigkeit" gibt, und daß die Verwendung religiöser
wie ideologischer Begriffe in der Argumentation gegenüber
Andersdenkenden niemals zu überzeugen vermag.
Man muß sich endlich darüber klar werden, daß bei allen ideologischen - ebenso wie bei allen religiösen - Überzeugungen es
20
sich nicht um objektiv beweisbares Wissen,
sondern stets nur um subjektive Glaubensmeinungen handelt; der
Festigkeitsgrad dieser Überzeugungen bleibt ganz ohne
Eindruck auf diejenigen, die sie nicht teilen, und die anders
gerichtete oder entgegengesetzte religiöse oder ideologische
Überzeugungen haben.
Demgegenüber gibt es nur zwei Möglichkeiten:
entweder sucht man die eigene Überzeugung, ohne Rücksicht
auf die der anderen, mit Gewalt durchzusetzen, soweit man
dazu imstande ist; oder aber man sucht sich mit den
Andersdenkenden auf einen modus vivendi zu verständigen.
Erste Voraussetzung dabei ist, beiderseits
darauf zu verzichten, religiös oder ideologisch begründete
Forderun-gen und entsprechend gefärbte Begriffe zu
verwenden, insbesondere solche, denen - wie z.B. bei dem der
"so-zialen Gerechtigkeit" - total verschiedene und gar
gegensätzliche Inhalte unterstellt werden.
Diese Voraussetzung ist nicht leicht zu erfüllen.
Denn während bei den religiösen Vorstellungen zumindest
die Gebildeten sich in der Regel deren Glaubenscharakters bewußt
sind, ist dies bei den ideologischen Vorstel-lungen nicht der
Fall. Diese werden auch heute noch bei Gebildeten wie
Ungebildeten für reale Wirklichkeit gehalten, nicht anders
als die beweisbaren Tatsachen der Erfahrungswirklichkeit.
Sie werden dabei mit einer Inbrunst und einem Fanatismus
verteidigt und durchzusetzen versucht, wie es ihn heute bei
religiösen Vor-stellungen nur noch verhältnismäßig
selten gibt.
Einer der wichtigsten ideologischen Begriffe
ist der des "Volkes" und die damit verbundene
Vorstellung, dies sei etwas "Höheres" als der
Einzelne, der daher seine Interessen denen des "Volkes"
unterzuordnen und dem "Volk" zu dienen habe. Dies ist
zugleich ein Beispiel für die Personifizierung von Abstraktionen
und für die Unterschiebung ganz verschiedener Inhalte unter
denselben Begriff.
Hierbei ist zunächst zu unterscheiden
der Begriff "Volk" als Bezeichnung der Gesamtheit
aller Einzelnen, die jeweils in ihrer Summe das betreffende Volk
ausmachen (dies ist durchaus ein Seinsbegriff aus dem Bereich der
Erkenntniswirklichkeit), von jenem in die Vergangenheit hinein
und in die Zukunft hinausgreifenden abstrakten Begriff des
"Volkes", das angeblich Forderun-
21
gen stellt. Der erste Begriff ist noch nicht
ideologisch, soweit er sich auf die Tatsachenfeststellung
beschränkt, daß dieser oder jener dem betreffenden
Volk angehöre, wenn daraus keine Wertung oder Forderung
abgeleitet wird. Das "Volk" wird jedoch zur Ideologie,
wenn ein konkreter Einzelner oder eine Gruppe von solchen
sich zu Sachwaltern angeblicher Interessen des
"Volkes" aufwirft und entsprechende Forderungen
auf Unterordnung an andere Einzelne oder Gruppen stellt. Dabei
wird uns einzureden versucht, dies "Volk" sei ein
selbständiges Lebewesen mit eigenem Willen und von grundsätzlich
"höherer" Qualität als die Summe seiner
einzelnen An-gehörigen, die ihm gegenüber
"Pflichten" hätten. Während dies nach den Maßstäben
der Erkenntniswirklichkeit eine rein gedankliche
Vorstellung, ein Phantasiegebilde in den Köpfen derer
ist, die bloß glauben, dieses Pro-dukt nicht einmal
ihres Denkens, sondern lediglich Glaubens sei mehr als
Einbildung.
Dies geht so weit, daß Hitler sagte:
"Du bist nichts. Dein Volk ist alles" und die Einzelnen
auch entsprechend als "Menschenmaterial" für seine
Vorstellung vom Volk als eines Menschenopfer fordernden Götzen
behan-delte. Aber vor wie nach ihm waren und sind es unzählige,
die in mehr oder minder krasser Form dieselbe Vor-stellung hegten
und sowohl sich selber wie andere ihr unterwarfen und
unterwerfen. Die Begriffe "Volk" oder auch
"Vaterland" oder "Nation" haben als
Ideologien immer mehr sich entfaltet, je intensiver sie durch die
allgemeine Schulpflicht und die allgemeine Wehrpflicht
systematisch propagiert wurden.
Ursprünglich war das Zusammengehörigkeitsgefühl
in Stämmen und Völkern noch rein instinkthaft und frei
von gedanklichen Motivierungen; es basierte auf der
Vertrautheit des Zusammenlebens und der Gewohnheiten, sowie
auf dem Schutzbedürfnis, solange die Angehörigen
fremder Stämme und Völker vorwiegend als Feinde in
Erscheinung traten, oder jedenfalls als mögliche Feinde,
deren Herrschaft man fürchtete; während die
Herr-schafts-Verhältnisse im eigenen Volk durch Sitte und
Gewohnheit verschleiert waren. Jeder fühlte natürlich
sein Eigeninteresse, wie das der ganzen Gruppe gefördert,
wenn jemand anderer sich im Kampf für den be-treffenden
Stamm oder das betreffende Volk auszeichnete und dementsprechend
Lob und Ansehen erntete. So wuchs das Gefühl - und wurde
durch das Verhalten der Umwelt bestätigt - , daß Opfer
22
für die Gemeinschaft etwas Lobenswertes
seien, was sie unter gewissen Umständen und in gewissen
Grenzen ja auch sind; vorausgesetzt, daß der Betreffende
sie selbst und freiwillig bringt und nicht etwa sie, unter Druck
und Zwang, von anderen fordert. Das Gefühl der Solidarität
wird immer gestärkt, wenn äußere Gefahren
ir-gendwelcher Art drohen. Von diesem rein instinkthaften Gefühl,
das noch nichts mit Ideologie zu tun hat, ist es aber nicht weit
zu der Vorstellung - wohlgemerkt: Vorstellung! - , daß
die Gesamtheit eines Volkes etwas Bedeutsameres und "Höheres"
sei als der Einzelne, was dann immer öfter auch
ausgesprochen und schließlich systematisch gelehrt wurde.
Ist "die Eselheit" etwas "Höheres"
als der einzelne Esel? - Allerdings ist eine Mehrzahl von
Eseln zweifellos wertvoller als ein einzelner - aber für
wen? - Für ihren Besitzer! Demgemäß
pflegten und propagierten die Führer und Herrscher jedes
Volkes den Gedanken des Zusammenhalts und der Unterordnung, der
ja zugleich immer ein Gedanke der Unterordnung unter ihre Führung
und Herrschaft war. Die Priester stärkten diesen Glauben,
auch im eigenen Interesse, umso mehr, als die Angehörigen
fremder Völker in der Regel auch Gläu-bige anderer
Religionen waren.
Die Ideologie von "Volk", "Vaterland", "Nation" wurde so zu einer Ersatz-Religion, die bald in allen Völkern stärker als die eigentliche Religion wurde und jedenfalls zu mehr und größeren Opfern begeisterte als jene. Dazu kam der noch heute anhaltende Fanatismus der Anhänger dieser Ersatzreligion, die jeden Andersden-kenden für moralisch minderwertig, wenn nicht als "Verräter" für todeswürdig halten. Selbst ein Macchiavelli, der die Geschäftsgeheimnisse der Herrschenden recht gründlich durchschaut und enthüllt hatte, war von der Idee der nationalen Einigung Italiens so besessen, daß er seinen "Principe" vor allem in der Absicht schrieb, dem Mann, den er für diese Einigung am geeignetsten hielt, die richtigen Tips zu geben, nämlich mit Hinterlist und Mord dabei nicht zimperlich zu sein. Das war durchaus logisch im Rahmen jener altrömischen "Tugend", welche die Vaterlandsliebe und die im Dienst des Vaterlandes gebrachten Opfer - sowohl eigene wie die Opfe-rung anderer - am höchsten wertete. Noch heute meldet sich ja nur zaghaft die Überlegung Lichtenbergs:
"Ich möchte gern wissen, für wen in Wirklichkeit
die Taten getan werden, von denen man öffentlich
behauptet, sie würden für das Vaterland getan".
23
Weil im Gegensatz zu unsichtbaren Göttern
das "Volk", das "Vaterland", die
"Nation" für eine unbezweifelbare Realität
gehalten wird (und dies als nicht-ideologischer Begriff ja auch
ist), kommt nur wenigen die Erkenntnis: die ideologische
Erweiterung dieses Begriffs, die ihm ein Eigenleben mit
Eigenwillen unterstellt, ist .eine Ver-fälschung;
denn was als angeblicher Wille oder Interesse des
"Volkes" propagiert wird, ist immer nur eine
Ab-straktion, hinter der sich jeweils der Wille oder das
Interesse eines Einzelnen oder einer Gruppe verbirgt. Wer
daran glaubt, läßt sich von einer fix gewordenen Idee
beherrschen. Jedes Abstraktum überhaupt
ist ein Schirm, hinter stets ein Konkretum hockt, das seinen
Willen und sein Interesse dem Abstrak-tum unterschiebt, um
damit Eindruck auf Urteils- und Kritikunfähige zu machen.
Dies wird deutlich, wenn davon die Rede ist,
daß die Interessen Einzelner - oder auch von Gruppen -
dem "Ge-samtinteresse" untergeordnet werden müssen.
Denn das Volk ist eben die Gesamtheit aller Angehörigen
des betreffenden Volkes; wenn die Interessen eines Teils
denen eines anderen Teils untergeordnet werden, sind dies daher
Opfer, die nicht der Gesamtheit dienen, sondern jenem
anderen Teil, sei dieser eine Minorität oder Majorität.
Woher weiß man auch, daß es "gut" und "richtig" ist, wenn solche Opferung stattfindet? Das wird ja nur von denen behauptet, welche die "wahren" Interessen des "Volkes" zu kennen behaupten, und die dabei ganz of-fensichtlich nicht die Interessen der Gesamtheit aller Volksangehörigen vertreten, zumindest jener nicht, denen sie das Opfer zumuten oder auferlegen. Während das (nicht-ideologische) konkrete Volk so viele verschiedene Stimmen, Willensbestrebungen und Interessen hat wie seine einzelnen Angehörigen, hat das (ideologische) "Volk" als Abstraktum ja keine eigene Stimme, keinen eigenen Willen, den es selber äußern kann (den "demo-kratischen Willen" der Mehrheit werden wir noch genauer untersuchen); sondern für das Abstraktum "Volk" sprechen und handeln immer nur Einzelne oder Gruppen von solchen, die sich die Legitimation dazu selber geben, oder auch von anderen geben lassen, die ihrerseits großzügig Vollmachten erteilen, welche nicht nur für sie selbst, sondern für - sogar widerstrebende - unbeteiligte Dritte gelten sollen! Insbesondere fehlt jeder Nach-weis dafür, daß das "Volk"
24
das "Vaterland", die
"Nation" ein nicht nur subjektiver, sondern
objektiver Höchstwert ist und daß jeder Ein-zelne
diesen Wert zu respektieren und ihm zu dienen habe, ähnlich
wie einem religiösen Gebot.
Bei den Religionen ist von vornherein klar,
daß es sich nicht um Wissen, sondern um Glauben handelt; daß
das Behauptete also nicht bewiesen werden kann, denn was man weiß
und beweisen kann, braucht nicht geglaubt zu werden. Der
philosophisch Geschulte weiß, daß und warum
über alles Metaphysische, d.h. über die
Er-fahrungswirklichkeit hinausgehende, nichts so gewußt und
bewiesen werden kann, wie die Erfahrungstatsa-chen in jener. Wer
sich daher auf religiöse Lehren und Offenbarungen anderer
verläßt, muß sich darüber klar sein, daß
diese in der Regel ebensowenig wissen können wie er selber.
Was das subjektive Erlebnis einer Of-fenbarung betrifft, läßt
sich dies anderen nur durch unbeweisbare Behauptungen übermitteln;
es gibt vor allem keinen Maßstab dafür, ob die
betreffende Offenbarung tatsächlich die einer metaphysischen
Wirklichkeit, oder aber nur Einbildung, Halluzination,
Selbstsuggestion war.
Bei den Religionen kann immerhin noch prinzipiell zugestanden werden, daß es über die Erfahrungswirklich-keit hinaus eine umfassendere Wirklichkeit geben kann, die unseren begrenzten Sinnen und unserem durch unauflösbare Widersprüche (Antinomien) begrenzten Verstande unzugänglich sein mag; grundsätzlich könnte sogar zugestanden werden, daß diese andere Wirklichkeit durch Meditation, gegebenenfalls auch tatsächlich durch Offenbarung oder Intuition subjektiv und individuell erfaßbar sein mag. Dies ändert nichts daran, daß die Ergebnisse eines solchen Zugangs zu dieser anderen Wirklichkeit nicht als "echt" oder "richtig" beweisbar sind. Man kann ebenso gut das Gegenteil behaupten. Bei Ideologien, z.B. der des "Volkes", des "Vaterlandes", der "Nation" aber wäre es absurd, von einer Offenbarung sprechen zu wollen, durch die der Betreffende von der objektiven Höherwertigkeit dessen, was er sich unter diesen Begriffen vorstellt, überzeugt sei, so sehr auch nach seiner subjektiven Oberzeugung diese Begriffe für ihn einen subjektiven Wert darstellen mögen. Objektiv gesehen jedenfalls, sind Volk, Vaterland und Nation ebensowenig höhere Wesenheiten gegenüber dem Einzelnen, wie dieser eine höhere Wesenheit gegenüber jenen Begriffen ist. Dies ist das simple Ergebnis der Logik. Psychologisch aber ist
25
leicht erklärbar, warum diese
ideologisch verfälschten Begriffe bei allen Demagogen
so beliebt sind: weil sie - an einen durch Gewohnheit
geheiligten Urinstinkt appellierend - so sehr dem Unterwürfigkeits-
und Vereh-rungstrieb der breiten Masse entgegenkommen;
insbesondere, weil sie bisher noch stets ihre Zugkraft als
Schlagworte erwiesen haben, um die große Mehrheit den
Zielen und Interessen der Herrscher folgen zu lassen, die teils
bewußt diese Schlagworte für eigene Interessen mißbrauchten,
teils selber ihnen erlagen und gutgläu-big sich ihnen
unterwarfen.
Der Begriff der "Pflicht", ebenso
wie sein Korrelat, der des "Rechts", sind ebenfalls
ideologisch und beide tau-chen häufig in Verbindung mit den
vorerwähnten des "Volkes", des "Vaterlands",
der "Nation" auf, aber durchaus auch in
anderen Zusammenhängen. Immer jedoch, wenn eine solche
"Pflicht" postuliert wird, ist da-bei inbegriffen,
daß es sich um ein "höheres" Gebot handelt,
dem zu folgen der Betreffende eben "verpflichtet" sei.
Dabei müssen zunächst deutlich
unterschieden werden: die vorerwähnten - angeblich
"vorgegebenen" - "Rech-te" und "Pflichten"
einerseits, von jenen Rechten und Pflichten, die sich aus Verträgen
ergeben, anderseits. Letztere sind nicht ideologisch
und können daher - durch Zeugen oder durch Dokumente - als
bestehend oder nicht bestehend bewiesen werden. Während die
ideologischen "Rechte" und "Pflichten" nur
genau so behauptet werden wie die religiösen und sich jeder
Beweisführung für ihre tatsächliche Existenz
entziehen.
Unklares, verschwommenes Denken und vor allem die allgemeine Gewohnheit bewirkt aber, daß an jene an-geblichen "Rechte" und "Pflichten" wie an Realitäten geglaubt wird und sie überhaupt nicht in Zweifel gezogen werden. Zumeist steht hinter ihnen ja auch reale Macht und zwingt die Widerstrebenden zur Anerkennung oder zumindest zur Unterdrückung ihrer Kritik und ihres Widerspruchs. So sind zwar die gesetzlich festgelegten "Rechte" oder "Pflichten", die sich häufig auf angeblich "vorgegebene" und jedenfalls nicht auf vertraglich frei vereinbarte stützen, eine Realität, aber nur eine Realität der überlegenen Macht; sie sind es nicht ihrer eigent-lichen Begründung nach, es sei denn, daß die "Begründung"offen mit der stärkeren Gewalt erfolgt. Es führt daher zu einer gefährlichen Begriffsverwirrung, wenn
26
man die echten, d.h. die frei
vereinbarten Rechte und Pflichten nicht deutlich unterscheidet
von den angeblich "vorgegebenen" grundsätzlich
unbeweisbaren "Rechten" und :Pflichten", die sich
nur auf Behauptungen stütz-en, einerseits, sowie von
den gesetzlich festgelegten "Rechten" und
"Pflichten" anderseits, die im Grunde von einer überlegenen
Gewalt diktiert werden, sei es die einer offenen Diktatur oder
die einer Mehrheit. Die letz-teren werden noch in einem eigenen
Kapitel behandelt.
Die ideologischen "Rechte" und
"Pflichten" sind bei näherem, kritischem Zusehen
nichts anderes als Wünsche des Betreffenden, daß,
was er als sein "Recht" ansieht, von den anderen
als solches auch anerkannt werden, d.h. zu echtem Vertragsrecht
werden soll; ebenso ist es mit den "Pflichten", die er
anderen auferlegen möchte. Beide Wünsche können
nur so weit Realität gewinnen, als hinter ihnen die Macht,
sie durchzusetzen, steht. Fehlt es an dieser Macht, so sind und
bleiben sie reine Wünsche und gedankliche-Spekulationen und
der Betreffende hat nur den schwachen Trost, daß er
"eigentlich" doch "im Recht" sei;
Einbildung kann ja mitunter glücklich machen. Sie macht
aber meist unglücklich, wenn jemand sich selber unter das
Joch vermeintlicher "Pflichten" beugt, oder angebliche
"Rechte" anderer anerkennt, nicht weil er aus freien Stücken
zustimmen will, sondern weil er sich unter dem Druck eines
"moralischen" Muß, eben einer "höheren"
Verpflichtung, fühlt, die ihm le-diglich durch seine
Umwelt suggeriert wurde.
Angebliche "Rechte" und "Pflichten" schwirren ja nur so umher, die bloße Phantasiegebilde sind und ihre einzige Stütze darin finden, daß sie durch Gesetz oder Diktat,, also durch überlegene Macht, oder durch bloße Gewöhnung festgelegt und bereits in frühester Kindheit von Eltern, Umwelt, Schule als selbstverständlich eingeprägt werden; wobei jede Abweichung in der Regel auf empörte Reaktion der Umwelt stößt, so daß die Gewohnheit schließlich das entsprechende Verhalten prägt und es gar-nicht mehr zu einer Auflehnung kommen läßt.
_________________________________________________________________________________________
(J.Z.: Auf die individuellen Rechte, Freiheiten und Pflichten, die weder auf Gesetzen, noch Gebräuchen, noch Indoktrinierung in Staatsschulen oder Verträgen beruhen, lässt er sich nicht ein sondern uebergeht oder leugnet sie einfach, indem er sie mit den anderen zusammenwirft und verurteilt. - Darüber haben ihn weder Ulrich von Beckerath noch andere Menschenrechtsanhänger noch ich selbst je genügend aufklären können. Er hatte auch seine Wahnvorstellungen. - An anderen Stellen, mit seinem Begriff der "gleichen Freiheit fuer Alle" kommt er jedoch an das eigentliche Wesen des korrekten Rechtsbegriffes nahe heran, während der den Rechtsbegriff im-mer noch ganz und gar verwirft. Aber eine Rose bleibt immer noch eine Rose, gleichgültig welchen Namen man ihr gibt. - J.Z., 2.3.04.)
_________________________________________________________________________________________
Ein kluger Mann sagte:
"Was man in der Jugend lernt, das
"sitzt". Daher vertreten die meisten Leute Ansichten,
die durchschnittlich etwa 3o Jahre alt sind. Da es den damaligen
Lehrern ebenso ging, vertreten die Menschen, ungeachtet der
Änderung der Verhältnisse, Ansichten, die völlig
sinnlos geworden sind. Mit der Vollendung
27
des körperlichen Wachstums ist bei den
meisten Menschen die geistige Entwicklung erledigt. Die bis dahin
ge-wonnenen Anschauungen schleppen sie weiter bis zum
Grabe".
Sehen wir zunächst von den durch Gesetz
und Diktat begründeten "Rechten" und
"Pflichten" ab, auf die wir noch ausführlich
zurückkommen, müssen wir zunächst davon ausgehen,
daß bei Geburt der Mensch rechtlos und pflichtenlos den anderen
Menschen, Einzelnen wie Gruppen gegenübersteht, was jedoch
nicht bedeutet, daß jene mit ihm nach Belieben verfahren
können, und auch nicht ausschließt, daß die
anderen ihm einseitig gewisse Rechte zugestehen. Der Behauptung,
daß es angeborene "Rechte" oder
"Pflichten" gäbe, steht die ge-genteilige
Behauptung völlig gleichberechtigt gegenüber. Förderungen,
die sich auf die Behauptung angebo-rener tatsächlicher
Rechte und Pflichten stützen, müssen daher, selbst wenn
es letztere gäbe, aus demselben Grunde zurückgewiesen
werden, aus dem jedes objektiv urteilende Gericht eine
bestrittene unbewiesene For-derung zurückweisen muß;
sogar dann, wenn sie an sich durchaus berechtigt sein mag. Eben
weil derartige Behauptungen und Forderungen grundsätzlich
unbeweisbar sind.
Letzteres ist eine beweisbare
Erkenntnis nach den Maßstäben der
Erfahrungswirklichkeit und bezieht sich auf alle
"Rechte" und "Pflichten" auf religiöser,
moralischer, sittlicher oder sonstwie ideologischer
Grundlage. Nur durch Übereinkommen, das auch
stillschweigend erfolgen kann, werden echte Rechte und Pflichten
begründet. Was man "Moral" und "Sitten"
nennt, beruht zum Teil auf solchem Übereinkommen, zum
anderen aber auf Hirngespinsten, bloßen Wunschbildern und
unbeweisbaren Behauptungen (weshalb sich auch die Moralauf-fassungen
und Sitten so häufig ändern), sowie zu einem sehr
wesentlichen Teil auf Zwang und aggressiver Gewalt. Wer sich also
auf solche ideologischen "Rechte" und
"Pflichten" beruft und auf sie Forderungen gegen andere
gründet, ist bestenfalls einer, der unklar denkt und die
Begriffe verwechselt; in aller Regel aber ist es jemand, der bewußt
Kritikunfähige irreführen oder aggressive
Gewaltanwendung rechtfertigen will.
Auch das sogenannte "Naturrecht" gehört zu den ideologischen Forderungen, da es im Bereich der Erfahrungs-wirklichkeit keinen Gegenstand "Naturrecht" gibt. Selbst diejenigen, die an ein
28
"Naturrecht" glauben (es ist ja
reine Glaubenssache), sind sich über dessen Inhalt völlig
uneinig. Als "Natur-recht" werden oft recht vernünftige
Ansichten propagiert. Aber deren Wert liegt darin, daß
sie vernünftig, nicht daß sie ein "Recht"
sind.
Eine Mittelstellung zwischen Ideologie und
vereinbarten Rechten nehmen die sogenannten
"Menschenrechte" ein. Sie entstanden im Kampf gegen die
Herrschaft des Faustrechts, um diesem mehr und mehr Schranken zu
setzen, und speziell gegen die Allmacht des Staates, um dem
Einzelnen wenigstens einige bescheidene Frei-heiten diesem gegenüber
zu sichern. Aber sie entstanden zum Teil auch aus rein
ideologischen Forderungen, überschritten dabei die
Grenze der gleichen Freiheit Aller, und wurden insoweit selber
aggressiv.
Bisher stehen sie auch nicht in
unmittelbarer Geltung von Mensch zu Mensch, etwa in der Weise, daß
alle, oder auch nur eine große Mehrheit, ihnen ausdrücklich
zustimmen, oder daß der Einzelne sie gegenüber anderen
Einzelnen, Gruppen oder gar Staaten, praktisch durchsetzen könnte.
Sondern nur die einzelnen Staaten proklamieren und
konzedieren diese "Menschenrechte" unter jeweils
erheblichen Einschränkungen.
Dabei handelt es sich, wohlgemerkt, um eine
bloße Proklamation, wie sie in der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte vom l0. 12.1948 als Resolution der
UNO-Generalversammlung zum Ausdruck kam. Diese war kein
rechtsverbindlicher Akt und niemand kann darauf durchsetzbare
Ansprüche stützen! Es handelt sich um eine typische
Moralpredigt, ohne ernsthaften Willen der Moralprediger, nun
auch ihrerseits diese Moral zu praktizieren; davon kann sich
jedermann überzeugen, der die Praxis vieler - und sogar der
meisten - Staaten mit den von ihnen proklamierten
"Menschenrechten" vergleicht.
Typisch für die Unklarheit der Ausgangspunkte ist bereits die Phrasenhaftigkeit der Präambel, die von einem "Gewissen der Menschheit" spricht. Die Menschheit als abstrakter und ideologischer Begriff kann weder Wil-len, noch Bewußtsein noch Gewissen haben, es sei denn das, was ihre selbsternannten Sachwalter ihr unter-schieben; während die konkrete Menschheit als Summe aller einzelnen Menschen ebenso viele Milliarden ver-schiedene und meist gegensätzliche Gewissen hat, wie es einzelne Menschen gibt. Die Präambel erklärt ferner für "wesentlich, die Menschenrechte
29
durch die Herrschaft des Rechts zu schützen".
"Das Recht" aber gibt es nicht als etwas bereits
Vorgegebenes oder auch nur klar Bestimmbares; was als "das
Recht" bisher realisiert wurde, war immer nur die
dahinter ste-hende Macht, die meist eine aggressive Gewalt war,
so weit es sich nicht um Rechte handelt, die auf Vertrag, auf
Vereinbarung beruhen. Die Herrschaft
"des" Rechts hat in der Praxis bisher immer nur die
Herrschaft der Gewalt bedeutet, schon weil sie eben auf Herrschaft
beruhte, und auch dann, wenn diese Herrschaft verein-zelte
Freiheiten "gewährte". "Das Recht" war
bisher immer nur das Recht der Herrschenden und Stärkeren.
Wo es als ohnmächtiges Ideal von den Beherrschten und
Schwachen proklamiert wurde, war es nur hilfloser Protest gegen
die Übermacht. Weder im ersten noch im zweiten
Falle kann die reale Existenz eines solchen ideolo-gischen
Begriffs wie "das Recht", geschweige denn in einer
konkreten Formulierung seines Inhalts, bewiesen werden; d.h.
die reale Existenz in der Erfahrungswirklichkeit, also auch außerhalb
der Köpfe, in denen das Vorhandensein entsprechender
Vorstellungen natürlich nicht mit realer Existenz identisch
ist; denn vorstellen kann man sich auch Nichtexistierendes.
Die Präambel spricht dann noch vom "Glauben" an die "Menschenrechte", womit sie indirekt zugibt, daß es kein Wissen davon gibt und geben kann. Artikel 1 stellt gleich zwei unhaltbare Behauptungen auf: alle Men-schen seien "gleich an Rechten" geboren und "mit Vernunft und Gewissen begabt". Man könnte besser sagen, daß kein Mensch mit Vorrechten gegenüber anderen geboren sei, wenn man nicht die noch bessere Formu-lierung vorzieht, daß es überhaupt keine angeborenen Rechte, auf die man sich vernünftigerweise berufen kann, gibt, sondern nur solche, die durch Vereinbarung entstehen. Durch Vereinbarung aber wird in der Regel niemand anderen Vorrechte zugestehen, sondern darauf bedacht sein, keine geringeren Rechte, also gleiche wie jener andere, zu erhalten.
Unter Berufung auf die "Vernunft" - immer nur die eigene, nie die der anderen - sind oft sehr gegensätzliche Ansichten geäussert worden; läßt man die Weltgeschichte oder auch bloß die tägliche Erfahrung Revue pas-sieren, ist es offenbar nur eine kleine Minderheit, die wirklich Vernunft hat und betätigt. Was das "Gewissen" betrifft, geht jener Artikel offenbar von der
30
Vorstellung aus, daß dessen Stimme in
allen Menschen gleich oder ähnlich sei. Das ist jedoch
offensichtlich nicht der Fall und kann es auch
nicht sein, da das "Gewissen" jeweils nur die Summe der
eingeprägten oder übernommenen religiösen
und Moral-Vorstellungen ist.
Die Gleichheit vor dem Gesetz, die in Artikel 7 postuliert ist, rechtfertigt die ungleiche Freiheit von Einzelnen gegenüber Gruppen und deren Gesetzen, ohne Rücksicht darauf, ob diese Gesetze aus einem totalitären oder demokratischen Regime stammen, wobei letzteres ebenso auf dem Prinzip der Herrschaft beruht wie das ande-re. Schon Anatole France hatte gespottet:
"Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit verbietet
es Reichen wie Armen, unter Brücken zu
schlafen, in den Straßen zu betteln und Brot zu
stehlen".
Artikel 13 beschränkt das Recht
auf Freizügigkeit nur auf den betreffenden Staat. Da die
Staaten sehr ungleich groß und unterschiedlich in
ihren natürlichen Gegebenheiten (z.B. Bodenschätzen),
ihren Verfassungen und sozialen Verhältnissen sind, wird
hier wiederum die gleiche Freiheit Aller im Namen der "Menschenrechte"
eingeschränkt.
Artikel 17 garantiert sehr summarisch ein Recht auf Eigentum, ohne zu unterscheiden, wie dieses erworben ist: ob z.B. als Frucht eines rechtlichen oder tatsächlichen Privilegs oder Monopols, aus dem Vorrechtsanspruch auf etwas, was die Natur als Geschenk bietet, wie den Boden und seine Schätze, oder aber ob der Eigentumsan-spruch sich nur auf das Produkt eigener Arbeit richtet.
(J.Z.: Die "Geschenke" der Natur, die aus den Früchten des Bodens, seinen Erzen, seinem Erdoel etc. bestehen, werden gewöhnlich nicht ohne Arbeits- und Kapitalaufwand gewonnen. - J.Z., 2.3.04.)
In Artikel 21 wird mit dem Willen des "Volkes" (also einem Abstraktum, hinter dem stets nur der Wille einer an Äußerung und Auftrag des "Volkswillens"- der zudem mit dem Willen der Gesamtheit aller Volksangehö-rigen nicht identisch ist - nicht gebundenen Gruppe konkreter Einzelner steckt) die "Autorität" der öffentlichen Gewalt gerechtfertigt. Hier ist "Gewalt" durchaus im aggressiven Sinne, d.h. als Eingriff in die gleiche Freiheit Aller, zu verstehen und dazu wird noch bei Betrachtung der Ideologie der Demokratie und des Mehrheits-prinzips einiges zu sagen sein.
In Artikel 22 werden im Hinblick auf etwas durchaus Wünschens-
31
wertes Ansprüche und "Rechte"
verliehen, ohne Zustimmung der davon Betroffenen, d.h. Ansprüche
und "Rechte" gegen andere, auf deren Kosten und auch
gegen deren Willen.
In Artikel 23 und 25 werden mit dem
"Recht auf Arbeit", sowie auf "soziale Fürsorge"
und dem "Schutz gegen Arbeitslosigkeit" Wünschbarkeiten,
die durch freiwillige Vereinigungen gesichert werden können,
vor allem jedoch durch eine auf echter ,d.h. gleicher
Freiheit für Alle beruhenden Grundordnung, als "Rechte"
und "An-sprüche" formuliert, die eine Autorität
voraussetzen, welche auf Grund dieser "Rechte" Fürsorge
aus den Taschen anderer Leute betreibt.
Dasselbe gilt für das "Recht auf Bildung" mit der Forderung nach unentgeltlichem Unterricht, zumindest in den Elementar- und Grundschulen, und schließt - unausgesprochen - den Schulzwang und die staatliche Bestim-mung des Unterrichtsstoffes und Lernzweckes ein. Denn wenn jemand ein "Recht" hat, steht demgegenüber die entsprechende "Pflicht" dessen, der dieses Recht gewährt oder anerkennt; nach der teils ausgesprochenen, teils unausgesprochenen Meinung der Verfasser jener " Menschenrechtserklärung" aber auch die "Pflicht" derer, die solche "Rechte" nicht anerkennen, denn als "angeborene" würden sie ja außerhalb von Vereinbarun-gen stehen und diesen vorgehen.
Artikel 29 proklamiert demgemäß
auch: "Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der
Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung
seiner Persönlichkeit möglich ist". Abgesehen
davon, daß es an echten Pflich-ten nur freiwillig übernommene
geben kann (denn bei gewaltsam aufgezwungenen ist deren Benennung
als "Pflicht" eine dreiste Maskerade der aggressiven
Gewalt), wird hier der abstrakte Begriff einer Gemeinschaft
der Tatsache unterschoben, daß jeder Mensch es mit einer
Mehrzahl anderer konkreter Menschen zu tun hat und zu ihnen in
Beziehungen tritt; wobei man den Begriff "Gemeinschaft"
noch gelten lassen könnte im nicht-ideologischen Sinne, wenn
damit nichts anderes als eben diese Gesamtheit gegenseitiger
Beziehungen wert-neutral gemeint ist und sich diese
Beziehungen der Einzelnen gegenüber der Gesamtheit
Aller auf das Prinzip der gleichen Freiheit Aller und auf
freie Vereinbarungen stützen. Tatsächlich
aber wird dem Begriff der "Ge-meinschaft" ein ganz anderer,
nämlich der des Staates unterschoben. Während für
eine echte Gemeinschaft die Freiwilligkeit der Teilnehmer
charakteri-
32
stisch ist, handelt es sich beim Staat um eine Zwangs-"Gemeinschaft". Diese spezielle Form einer "Gemein-schaft" (durchaus nicht die einzig mögliche) ist die gefährlichste aller ideologischen Abstraktionen; denn sie tritt als selbständiges, den Einzelnen übergeordnetes Etwas auf. beansprucht "Rechte" und legt den Einzelnen "Pflichten" auf, ohne Rücksicht darauf, ob jene dem zustimmen oder nicht. Der Staat ist die moderne Form eines säkularisierten Gottes, der für seine Gebote absolute Geltung fordert.
_________________________________________________________________________________________
(J.B.: Bei seiner Kritik der "Menschenrechte", wie sie von der UN erklärt wurden, griff K.Z. nur einen Stroh-mann an. Ein schlechteres Beispiel hätte er kaum wählen können. Um bessere und richtigere Meschenrechts-erklaerungen hat er sich nie ausreichend gekuemmert. Als Anarchist hätte er sich doch sagen koennen, dass diese Erklärungen von Regierungen meist unvollständig und teilweise falsch sein wuerden und nicht Vertrauen verdienen. Meines Wissens hatte er nie versucht, z.B. die von Ulrich von Beckerath oder von mir versuchen Menschenrechtserklaerungen zu widerlegen. Um auch sie im Bausch und Bogen zu verdammen genuegte fuer ihn schon, dass auch sie den Rechtsbegriff gebrauchten, wenn auch in einem ganz anderen Sinne als die meis-ten der Erklärungen von Regierungen. - Über eine Zusammenstellung von etwa 100 privaten Menschen-rechtserklärungen siehe "PEACE PLANS" Nos. 589 & 590. - J.Z., 2.3.04.)
_________________________________________________________________________________________.
In den UNO-Pakten für
"Menschenrechte" vom 16.12.1966 taucht dann noch das
"Selbstbestimmungsrecht der Völker" auf.
Wohlgemerkt: niemals ein Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen,
die stets nur als unselbständige Teile eines ihnen übergeordneten
Ganzen - als "der Rechtshoheit unterworfene" Personen -
betrachtet und be-handelt werden; wobei wir bereits gesehen
haben, daß jene "Ganzheiten" weder einen
Eigenwillen, noch ein selbständiges Eigendasein haben,
sondern Abstraktionen sind, hinter denen sich stets der
Wille eines konkreten Einzelnen, oder einer Gruppe von
solchen, verbirgt. Es handelt sich dabei immer nur um
Verschleierungen der Herrschaft von Menschen über Menschen.
Zu beachten ist, daß der "Weltpakt für bürgerliche
und politische Rechte vom 16.12.1966 in seiner Präambel
ausdrücklich von "Pflichten" des Einzelnen nicht
nur gegenüber seinen Mitmenschen, sondern gegenüber der
"Gemeinschaft, der er angehört" spricht.
Merkwürdigerweise ist die Absurdität eines Zustandes bisher nicht aufgefallen, in dem das, was lediglich in den Köpfen als Vorstellung, als bloß Gedachtes, existiert, gleichrangig mit Wirklichem, ja sogar vorrangig gegen-über diesem, behandelt wird. Und dies, nachdem vor mehr als vier Generationen Stirner seinen vehementen Angriff gegen eben jene "fixen Ideen" gerichtet hatte, die an sich als bloße Theorie (immer im Bewußtsein, daß es sich dabei um kein Wissen, sondern um bloße Annahmen, Meinungen, Glauben handelt) durchaus tolerabel, ja mitunter sogar akzeptabel sind; während sie zu einer gefährlichen Geistesgestörtheit entarten, wenn jenes Be-wußtsein einer bloßen Annahme verloren geht und die betreffende Idee eben zu einer unerschütterlich "fixen" erstarrt. Dann ist es nicht mehr der Mensch, der die Idee, den betreffenden Gedanken, hat, sondern dieser, sein Produkt also, hat sich den betreffenden Men-
33
schen unterworfen (was natürlich auch für
von anderen übernommene Gedanken gelten kann). Dann ist
jene Idee zu etwas "Höherem" und
"Heiligen" geworden, an dem man nicht zweifeln und
nicht rütteln darf.
"Denke nicht, daß Ich scherze
oder bildlich rede", sagt Stirner, "wenn Ich die am Höheren
hangenden Men-schen, und weil die ungeheure Mehrzahl hierher gehört,
fast die ganze Menschenwelt für veritable Narren,
Narren im Tollhause, ansehe. ... Man taste einem solchen Narren
an seine fixe Idee, und man wird sogleich vor der Heimtücke
des Tollen den Rücken zu hüten haben. Denn auch darin
gleichen diese großen Tollen den klei-nen sogenannten
Tollen, daß sie heimtückisch über den herfallen,
der ihre fixe Idee anrührt".
Wohlgemerkt: nicht schon dann ist jemand,
der an Dinge oder Gebote glaubt, für deren Existenz er den
Beweis schuldig bleibt und ihrer Natur nach auch niemals führen
kann, ein "Besessener", sondern erst dann, wenn er
über seinen persönlichen Lebensbereich hinaus diesen
Glauben in aggressiver Form ausweiten und andere zwingen
will, seine angeblichen Glaubenswahrheiten als
"heilig" und "unantastbar" zu
respektieren. Dies gilt keineswegs nur für die religiösen
"Glaubenswahrheiten", sondern speziell auch für
die ideologischen, die so sehr eingewurzelt und zu fixen
Ideen geworden sind, daß die meisten zwischen ihnen und der
Wirklichkeit nicht mehr zu unterscheiden wissen. Wenn ansonsten
intelligente Menschen, die den Anspruch erheben, ernst genommen
zu werden, mit Begriffen operieren, bei denen sie Konkretes und
Abstraktes, Wirkliches und bloß Gedachtes, Beweisbares und
Unbeweisbares nicht auseinanderhalten, dann muß man ja, wie
Stirner, "die gräß-liche Überzeugung
gewinnen, daß man mit Narren in ein Haus gesperrt
ist".
Es liegt auf der Hand, daß bei solchem Verhalten es nur ein Aneinander-Vorbeireden und auch kein Einigen auf einer gemeinsamen Basis geben kann; denn eine solche kann ja nur das beweisbar Wirkliche sein (wobei jen-seits desselben auch der bloße Glaube, die mehr oder weniger begründete Annahme, einen gebührenden Platz - aber keinen darüber hinaus! - einnehmen darf!). In der Erfahrungswirklichkeit gibt es keine Rechte und Pflich-ten außer freiwillig vereinbarten - oder solchen, die von einer überlegenen Gewalt statuiert werden; wobei diese jedoch sich nicht offen als eben Gewalt deklariert, sondern sich hinter angeblich
34
vorhandenen "höheren" Geboten
versteckt. Daß diese "höheren" - religiös
oder ideologisch begründeten - Ge-bote aber wirklich
existieren, ist lediglich eine Behauptung, für die
oder gegen die eine Beweisführung un-möglich ist. Da
jedoch, wer eine Behauptung aufstellt, und gar Forderungen
daraus ableitet, üblicherweise auch die Beweislast dafür
hat, muß der Betreffende sich bewußt sein, daß
er entweder nur einen leeren Bluff ver-sucht, oder aber, falls er
auf Grund seiner Behauptung andere zu einem Tun oder Unterlassen
zwingen will, daß er dann unter einem leeren Vorwand
eine aggressive Handlung begeht.
Eine Unzahl angeblich "höherer"
Wesenheiten - wie Gott, die Menschheit, die Wahrheit, die
Freiheit, die Hu-manität, die Gerechtigkeit, das Volk, das
Vaterland, die Nation, das Klassenbewußtsein, die Partei,
die immer recht hat, - stellen drohend und lockend ihre
Ansprüche an den Einzelnen, behandeln diesen nur als
unselb-ständigen Teil eines "größeren
Ganzen" und weisen ihm entsprechende
"Bestimmungen", "Aufgaben", oder
"Pflichten" zu, oder reden ihm ein, daß er
"Rechte" gegen andere konkrete Einzelne hätte,
von denen diese überhaupt nichts wissen oder wissen wollen.
Aber niemals sprechen diese "höheren
Wesenheiten" selbst, sondern immer sind es nur andere
Einzelne, oder Gruppen von solchen, die sich selber zu Wortführern
jener "höheren" Wesenheiten ernannt haben;
wobei sie sowohl den Beweis für deren Existenz überhaupt,
als - letztere einmal angenommen - den Beweis für ihre
Le-gitimation als Sprachrohr schuldig bleiben.
"Ihr armen Wesen", sagt Stirner,
"die Ihr so glücklich leben könntet, wenn Ihr nach
Eurem Sinne Sprünge ma-chen dürftet, Ihr sollt nach der
Pfeife der Schulmeister und Bärenführer tanzen, um
Kunststücke zu machen, zu denen Ihr selbst Euch nimmermehr
gebrauchen würdet. Und Ihr schlagt nicht endlich einmal
dagegen aus, daß man Euch immer anders nimmt, als Ihr Euch
geben wollt. Nein, Ihr sprecht Euch die vorgesprochene Frage
me-chanisch selber vor: "Wozu bin ich berufen? Was soll
ich?" So braucht Ihr nur zu fragen, um Euch sagen
und befehlen zu lassen, was Ihr sollt".
Ideologisch bedingt sind nahezu alle heute geltenden Parolen und die an den Einzelnen herangetragenen Forde-rungen und Be-
35
fehle, aber zugleich auch die bestehenden
Einrichtungen, bei denen man - infolge der Gewöhnung an sie
- die ideologische Basis gar nicht mehr bemerkt.
Der Romantiker Friedrich Schlegel hatte von
"ersten dunklen Regungen vom Bewußtsein der Menschheit
als einer Person" gefaselt; während seine Zeitgenossen
in Dichtung und Philosophie von einer mystischen
Mensch-heitsverehrung und, wie man damals sich ausdrückte,
von der Menschwerdung Gottes oder der Gottwerdung des Menschen
schwärmten. Heute ist die phrasenhafte Personifizierung
nicht nur von Kollektiven, die neben ihrer ideologischen
Verzerrung wenigstens noch einen realen Gehalt haben, sondern von
Begriffen, die auf rein gedanklichen Vorstellungen beruhen,
allgemein geworden. Dies geht teils auf einen Atavismus zurück:
ur-sprünglich glaubte der Mensch, daß alles, was er in
seinem Bewußtsein vorfand, also auch alle Gedanken und
Vorstellungen, einer äußeren Wirklichkeit entspreche -
d.h. er glaubt an alles, was er aus inneren oder äußeren
Veranlassungen zufällig denkt, sich zurechtphantasiert oder
wünscht, und es fehlt ihm an Impulsen, seine Vorstellungen
von der Wirklichkeit zu trennen und sie mit dieser, besonders mit
der äußeren Erfahrung, zu verglei-chen. Je inhaltsärmer
das menschliche Bewußtsein ist, desto ausgeprägter
ist dieser kritiklose Glaubenstrieb.
Teils aber auch beruht der herrschende
Denkwirrwarr auf der Verkennung dessen, was bei Werturteilen, die
stets ideologisch sind, eigentlich vorgeht: da werden
nämlich Gefühls-Verhältnisse von Personen zu einem
Ge-genstande in Eigenschaften des Gegenstandes umgedeutet;
die subjektive Empfindung als "gut" oder
"schlecht" eines Gegenstandes oder einer Handlung
wird nicht als subjektive Empfindung begriffen, sondern
falsch gedeu-tet als objektiv jenem Gegenstand oder jener
Handlung anhängende Eigenschaft.
Besonders verhängnisvoll wirkt sich
aus, wenn ähnlich scheinobjektivierte
Wunschvorstellungen sich als zen-traler Bewußtseinsinhalt
festsetzen; darauf wird dann ein ganzes Riesengebäude
nach den erprobten Regeln der formalen Logik aufgebaut und es
wird aus einer empirisch unbegründbaren Wertsetzung ein in
sich logisches Gefüge von Normen abgeleitet, das nur einen
Fehler hat: die Voraussetzung, wie alle Ableitung aus ihr, sind
insoweit reine Hirngespinste, als nachweisbar ist, daß
sie zwar als gedankliche Vorstellungen im Hirn des Be-treffenden,
und eventuell noch anderer, existieren, ebenso nach-
36
weisbar jedoch, daß es unmöglich
ist, einen Beweis dafür zu führen, daß diesen
Vorstellungen auch eine Wirk-lichkeit entspricht, daß
sie mehr sind als eine willkürliche Annahme oder eine
unwillkürliche subjektive Em-pfindung.
Ungerührt von den Feststellungen der
Erkenntnistheoretiker, Philosophen und Soziologen, die ja nicht
zum ju-ristischen Studium gehören und auch der Karriere
nicht förderlich sind, bezog der Bundesgerichtshof noch
1954 den Standpunkt, es gäbe ein für den Menschen
erkennbares objektives Sittengesetz, das z.B. "dem Men-schen
die Einehe und die Familie als verbindliche Lebensform
gesetzt und diese Ordnung zur Grundlage des Lebens der Völker
und Staaten gemacht" habe.
Dieses mysteriöse "Sittengesetz", von dem mindestens 99% aller Menschen nicht zu sagen wüßten, von wem es eigentlich stammt und was überhaupt sein Inhalt ist, während das restliche 1% auch nichts wirklich davon weiß, sondern lediglich glaubt, daß es so etwas gibt, ohne eine einheitliche Vorstellung davon zu haben, geis-tert auch durch Artikel 2 des Grundgesetzes der BRD. Solch kindlich naiver Glaube an etwas völlig Unbewie-senes und grundsätzlich auch Unbeweisbares gibt dem Bundesgerichtshof "Nach Überzeugung des Gerichts" das "Recht", alle Mittel staatlicher Zwangsgewalt gegen denjenigen in Bewegung zu setzen, der solchen Glau-ben nicht teilt, und jeden aggressiven Eingriff in die Freiheit der Einzelnen und ganzer Gruppen zu rechtfer-tigen. Während der gleiche Bundesgerichtshof ein Hohngelächter anstimmen würde, wenn bei einem Rechts-streit vor ihm die eine Partei erklären würde, sie glaube zwar Recht zu haben, aber sie könne das leider nicht beweisen. -
(J.Z.: Hier gebrauchte er den "Rechts"-begriff staatlicher Richter fuer seinen "Beweis"! - J.Z., 2.3.04.)
Aber nicht nur der Bundesgerichtshof treibt
solche Scherze mit dem bei anderer Gelegenheit von ihm
geprie-senen gesunden Menschenverstand, sondern z.B. auch
Bundeskanzler Brandt erklärte sich (laut FAZ vom 10. 7. 72)
für Orientierung der Gesellschaftspolitik "an den
sittlichen Grundwerten" und Ähnliches kann man ja
stän-dig von allen Politikern, Kanzeln, Juristen und
Leitartiklern hören - nur daß jeweils sehr verschiedenartiges
da-mit gemeint ist; während die angeblichen Sachzwange bei
den Entscheidungen der jeweiligen Machthaber na-türlich
stets von ihren subjektiven Wertvorstellungen und eigenen Ideo-
37
logien geprägt sind - ohne daß
dies ihnen zum Bewußtsein kommt, denn die eigene Ideologie
halten sie ja für objektive Wahrheit und Wirklichkeit.
Je verquollener die Gefühle, je
nebelhafter die Vorstellungen und vor allem je fester eingebleut
von Kindesbei-nen an die "sittlichen Grundwerte" sind,
mit desto kritikloserer Inbrunst äußern sie sich:
"... nicht unser Glück, sondern
das Glück des Vaterlandes ist unser Glück. Wir suchen
nicht die eigene Freiheit, sondern die eigene Gebundenheit. Wir
warten auf den Tag des Einsatzes, an dem eine gläubige
Jugend ihre Treue wieder bewähren darf. Wir stehen in
Wartehaltung, alle Muskeln gespannt, jeden Tag aufs neue bereit,
einzuspringen und am deutschen Werk mit unseren Händen
anzupacken, in uns glüht das Feuer der Bereit-schaft, weil
wir bereit für Deutschland sind". So schrieb Hans
Joachim Schoeps, 1933, der als Jude die deut-schen Juden für
Hitler einzuspannen versuchte!
Die völkerkundliche Erforschung Melanesiens in jüngster Zeit ergab bei einer Bevölkerung von rund 3 Millio-nen, die sich im Zustand etwa der Jungsteinzeit befanden, über 1000 verschiedene ethnozentrische Kulturen. Denn Urwald, Inseln und Kopfjagd bewirkten, daß jeder Stamm, von durchschnittlich 2000 Angehörigen, in Sprache, Sozialordnung und religiösen Vorstellungen grundverschieden ist von den Nachbarstämmen, die er bekämpft. Dies ist, nebenbei bemerkt, auch eine Widerlegung des marxistischen Glaubensdogmas vom bestim-menden Einfluß der "Produktionsverhältnisse" auf den "ideologischen Überbau" der soziologischen, religiösen, kulturellen, politischen Verhältnisse. Denn die "Produktionsverhältnisse" in jenen 1000 Jäger- und Sammler-Gesellschaften waren völlig dieselben! Wie in diesem Beispiel ist der Einfluß von Religion, Ideologie, Politik, d.h. sind die Herrschaftsverhältnisse primär vor dem vorhanden gewesen, was der Marxismus in einem späte-ren Stadium unter "Produktionsverhältnissen" versteht, also nicht erst als deren Überbau entstanden. Sondern die religiösen und ideologischen Vorstellungen, insbesondere die Herrschaftsverhältnisse, die mit ihnen ja un-lösbar verknüpft sind, haben seit je und bis heute entscheidenden Einfluß auf die Produktions-, insbesondere die Eigentumsverhältnisse, ausgeübt.
Noch etwas anderes wird durch diese
unendlich vielfältige Verschie-
38
denheit, die hier sozusagen im Naturzustand
studiert werden kann, bewiesen: daß es eine "höhere"
Zweckbe-stimmung von allgemeinverbindlichem Charakter, der sich
also alle Menschen zu beugen hätten, entweder nicht gibt,
oder zumindest, daß sie normalem menschlichem Fühlen
oder Begriffsvermögen nicht erkennbar ist. Denn gäbe es
göttliche Gebote oder ein unpersönliches, für
jeden Menschen verbindliches Sittengesetz, so müßte
man doch erwarten, daß jeder Mensch sich dieser Zweckbestimmung
bewußt wäre und diese Gebote ganz klar als solche empfände.
Zumal "Gottes Worte" oder auch jede andere der
Menschheit auferlegte "hö-here" Zweckbestimmung
doch - anders als Menschenworte - ganz klar sein müßten
und nichts an ihnen zu deu-teln und mehrfach auszulegen sein dürfte.
Die Vielzahl der einander widersprechenden, oft dunklen und
viel-deutigen Religionen, Moralen und Sitten zeigt jedoch,
daß es eine Einheitlichkeit der Aussagen und
Forde-rungen all dieser mit Absolutheitsanspruch auftretenden
Lehren nicht gibt.
Auch das sogenannte Gewissen zeigt sich bei
näherer Prüfung nicht als einheitlich, sondern als
Resultat der Umweltbeeinflussung, insbesondere der in frühester
Kindheit dem unkritischen Bewußtsein eingeprägten
Glau-benssätze und Wertvorstellungen. Beispielsweise hatte
ein Altägypter, dem das Krokodil als heilig galt, selbst
dann Gewissensbisse, wenn er in Notwehr eines tötete; während
ein Europäer bei der Tötung eines Krokodils nicht die
geringste Gewissensregung empfindet. Dasselbe gilt von zahlreichen
anderen Tabus. In der Gegen-wart leben unter uns Millionen
von "Ehrenmännern", die in der Unterdrückung
und Tötung anderer Menschen aus religiösen, rassischen,
nationalen Gründen, sowie als "Klassenfeinde"
oder als "Feinde der gesetzlichen Ordnung" eine
verdienstvolle Tat sehen, während sie die gleiche Handlung,
wenn sie sich gegen Angehörige der eigenen Überzeugung
richtet, voller Empörung verdammen.
Der sogenannte
"Rechtspositivismus", d.h. die nicht nur herrschende
"Rechts"-Theorie, sondern insbesondere ihre Praxis,
erklärt als "das Recht" das, was der Staat als
solches festlegt und mit Zwangsgewalt durchsetzt. Er erklärt,
daß "es unmöglich ist, auf rein erkenntnismäßigem
Wege ein lückenloses und für jedermann einsich-tiges
System der Normen richtigen Verhaltens zu gewinnen"
(was insoweit richtig ist, als die Erkenntnis sich auf
vorgegebene "höhere" Normen bezieht, insoweit
39
jedoch falsch, da jene Erkenntnis von der
Unmöglichkeit der Erkenntnis vorgegebener "höherer"
Normen eine sichere Basis für ganz andere Folgerungen
bietet, als bisher daraus gezogen wurden). Bisher wurde nämlich
ge-folgert: "Gerade weil die Menschen in ihren Anschauungen
über Recht und Unrecht, über Gut und Böse nicht
übereinstimmen, weil sie sich immer wieder darüber in
die Haare geraten, was gerecht ist, so muß einer da sein,
der einfach bestimmt, was zu geschehen hat. Die Auffassungen darüber,
was richtig und falsch sei, bilden einen unentwirrbaren Knoten,
den nur das Schwert lösen kann" (Reinhard Zippelius
"Das Wesen des Rechts", Mün-chen 1965, S.
108/109). Dies aber ist im Grunde ein Nihilismus, der nur die
Konsequenz des Faustrechts zu zie-hen weiß, ein Nihilismus,
der in vielfältiger Konsequenz einen Großteil all der
Schäden gebiert, an denen wir heute kranken. Er kann allein
durch den Anarchismus, die konsequente
Herrschaftslosigkeit, überwunden wer-den.
Um Faustrecht handelt es sich auch dann,
wenn unter Leugnung eines anderen Maßstabes als der bisher
übli-chen (tatsächlich widersprüchlichen und unmöglichen)
eine autoritäre Wertsetzung und ihre Durchsetzung mit-tels
Zwang auf der Grundlage weitgehender Übereinstimmung
einer bestimmten Menschengruppe zu einer be-stimmten Zeit mit
bestimmten Sitten und Gewohnheiten erfolgt. Denn abgesehen von
der totalen Verschieden-heit und sogar Gegensätzlichkeit der
Sitten, Gewohnheiten und Wertempfindungen anderer
Menschengruppen zur gleichen Zeit, oder sogar der gleichen
Menschengruppe zu verschiedenen Zeiten, werden die
Wertvorstel-lungen umgekehrt auch durch die Gesetze und die
jeweilige Herrschaftsordnung beeinflußt und geprägt.
Wenn alles das "Recht" sein soll, was eine Mehrheit zu
einer bestimmten Zeit als "gerecht" und
"richtig" ansah, dann waren auch die
Hexenverbrennungen, die Inquisition und die Folter, die
Sklaverei, sowie die Judenverfolgun-gen des NS-Regimes
"Recht". Zippelius (a.a.O.,
S.100/101) sagt im übrigen: "Es existiert kein lückenloses
objektives System von Wertvorstellungen, das der übereinstimmenden
Werterfahrung aller Menschen entsprä-che" (man
beachte dazu das oben zitierte BGH-Urteil von 1954) und "Das
Majoritätsprinzip auch in Fragen der Gerechtigkeit
anzuwenden, bedeutet aber unbestreitbar eine Resignation vor
der Aufgabe, eine für alle Men-schen und alle Zeiten gültige
Wahrheit zu entdecken - eine Resignation,
40
die nicht nur auf philosophische Einsicht,
sondern auch auf bittere kulturgeschichtliche Erfahrungen gegründet
ist".
An Dinge glauben, die unbewiesen und sogar
unbeweisbar sind, etwas hochschätzen, von dem man (weil eine
zufällige Umwelt dies suggeriert hat) irrigerweise annimmt,
daß auch alle anderen es hochschätzen oder
hoch-schätzen müßten - und auf beides hin dann
Gewalt verüben gegen alle, die diesen Glauben oder diese
Hoch-schätzung nicht teilen, das ist die Praxis
aller heute bestehenden sogenannten
Gesellschafts-"ordnungen".
Wie hinter allen Abstraktionen und
Kollektiven, allen "Geboten" und
"Rechten" immer ein konkreter Einzelner (oder eine
Gruppe von solchen) steht, der entweder nach seinem persönlichen
Interesse oder entsprechend den fix gewordenen Ideen entscheidet,
die sein Handeln generell bestimmen, dafür noch zwei
bezeichnende Bei-spiele:
Professor James Harvey Robinson erzählt
in "Die Schule des Denkens" (Berlin 1949) von einem
Senator der USA, der ihm einmal erklärte, daß selbst
Gott, der Allmächtige, ihn nicht dazu bringen könnte,
seine Ansicht über die lateinamerikanische Politik zu
ändern.
Papst Pius XII. erklärte in einer Auslassung über die Toleranz (Salzburger Nachrichten, 24.12.1953):
"Was nicht der objektiven Wahrheit und
Sittennorm entspricht, hat objektiv kein Recht. Im Prinzip gilt
die un-bedingte Standhaftigkeit; am Grundsatz als solchem kann
man nicht rütteln. Keine menschliche Autorität
kann einen positiven Auftrag oder eine positive Ermächtigung
geben, etwas zu lehren oder zu tun, was der objektiven
religiösen Wahrheit und sittlichen Gutheit zuwiderliefe.
Nicht einmal Gott selbst vermöchte einen solchen posi-tiven
Auftrag zu erteilen; weil Er an die von Ihm einmal gegebene
Verfassung gebunden ist und ein solcher Auftrag einen
Widerspruch zu Seiner absoluten Wahrhaftigkeit und Heiligkeit
bedeuten würde".
"Anders liegen die Dinge beim tatsächlichen
Verhalten im menschlichen und staatlichen Zusammenleben.
Hier tritt die religiössittliche Toleranzformel in
Kraft. Wenn Gott den Irrtum zuläßt, dann kann der
Satz: 'Eine religiöse oder sittliche Verirrung muß unbedingt
verhindert und unterdrückt werden, wann immer sie verhindert
und unterdrückt werden kann, weil ihre Duldung in sich
widersittlich', in seiner Unbedingtheit nicht mehr gel-ten. ...
Die
41
Pflicht, religiöse oder sittliche
Abirrung unter allen Umständen zu verhindern oder zu
unterdrücken, kann also keine letzte Norm des Handelns
sein. ... Ob die Bedingungen für die Toleranzformel im
konkreten Fall erfüllt sind, ist jeweils eine 'questio
facti', über die der katholische Staatsmann zunächst
selbst, in letzter und höchster Instanz jedoch der Papst entscheiden
muß".
Wobei letzterer also in der glücklichen Lage ist, nicht nur genau zu wissen, was der objektiven Wahrheit und Sittennorm entspricht, sondern sogar Gott, den Allmächtigen, in die Schranken einer Verfassung zurückzuwei-sen, von der selbst Gott, der Allwissende, nichts weiß. Denn der Papst erklärte das "allgemeine Beste" für eine "höhere Norm" als die seiner Meinung nach von Gott stammenden religiösen und sittlichen Gebote, nicht in der Theorie, jedoch in der Praxis.
Der
realistische Ausgangspunkt
In dem Wirrwarr von nichtexistierendem
lediglich Eingebildetem, von möglicherweise
Existierendem, aber nicht Beweisbarem, und schließlich
von beweisbar Wirklichem, wobei bisher das Nichtexistierende
und das Unbeweisbare als nicht nur gleich-, sondern sogar
vorrangig gegenüber dem beweisbar Wirklichen behandelt
wird, kommt es zunächst darauf an, einen festen Grund und
Ausgangspunkt zu finden.
Dieser kann nur das konkrete, das sterbliche
Ich jedes einzelnen Menschen sein.
Stirners weltgeschichtliche Großtat
liegt darin, nicht nur für seine eigene Person dieses Bewußtsein
erlangt, sondern beispielhaft für jedermann alle
Konsequenzen daraus demonstriert zu haben.
Er wurde dabei meist gründlich mißverstanden.
Teils von solchen, die den beispielhaften Charakter und das
eigentliche Ziel seiner Darstellung nicht begriffen, sondern ihm
unterstellten, er wolle nur, wie irgendein Gel-tungssüchtiger,
sein eigenes Ich ohne Rücksicht auf die Interessen anderer
durchsetzen (obwohl er sich sehr deutlich dagegen
aussprach); teils von anderen, die ihn gar für den Schöpfer
einer neuen Ideologie hielten und gar nicht merkten, daß
er, um der Herrschaft aller
42
Ideologien und Abstraktionen den Garaus zu
machen, sich auf den einzig sicheren Ausgangspunkt stellen muß-te,
der als solcher mit den Maßstäben der
Erfahrungswirklichkeit auch beweisbar ist. Er machte bewußt
keine Aussage darüber, was dieses Ich denn sei, das
er stellvertretend für das Ich jedes anderen Menschen
sprechen ließ (denn solche Aussage hätte über das
Beweisbare hinaus in die Metaphysik geführt). Aber von
seinem kon-kreten, seinem sterblichen Ich ausgehend, das, wie bei
jedem anderen Menschen auch Ausgangs- und Mittelpunkt alles
Empfindens, Denkens und Handelns ist, analysierte er die von
allen Seiten an dieses herangetrage-nen Forderungen und
"Aufgaben" und trennte dabei sauber das beweisbar
Wirkliche vom eingebildeten Nicht-existenten und dem möglicherweise
vielleicht Existierenden, aber jedenfalls Unbeweisbaren. Mit
Stirner fängt das vernünftige Denken in sozialer
Beziehung eigentlich überhaupt erst an. (J.Z.: ???!)
Sein meßbarer Einfluß auf das
allgemeine Bewußtsein ist bisher leider bedauerlich
gering geblieben, denn auch die klarste seiner Aussagen verfing
sich im Dickicht sinnverfälschender Vorurteile und der
jahrtausendelangen Gewohnheiten, die Gedachtes, bloß
Vorgestelltes von Wirklichem, Abstraktes von Konkretem nicht zu
unter-scheiden wußten. Aber zäh und unaufhaltsam
bricht sich doch die simple Wahrheit Bahn und so findet sich
denn in dem neueren Werk eines Nicht-Stirnerianers (Gerhard
Szczesny "Das sogenannte Gute. Vom Unvermö-gen der
Ideologen", Hamburg 1971), freilich ohne die vollen
Konsequenzen daraus zu ziehen, folgende bemer-kenswerte
Feststellung:
"Der elementare Tatbestand, auf den wir bei der Erkundung unserer Situation stoßen, ist der physiologisch ge-gebene Vorrang des konkreten einzelnen Menschen gegenüber allen Gruppierungen von der Ehe-Partnerschaft über den Clan, die Religionsund Parteigemeinschaft bis zum Staat und zur Menschheit. Gemessen an der Wirk-lichkeit der lebendigen Person, die allein sich selbst als solche empfinden kann, sind alle Kollektive bloße (sich wiederum nur im Bewußtsein des konkreten einzelnen ereignende) Gedankendinge. Auch die innigste Übereinstimmung zwischen Menschen bringt keine Verschmelzung zu einem neuen Wesen mit selbständiger Emp-findung und eigenem Erkenntnisvermögen hervor. Wenn man den Menschen In-
43
dividuum nennt, weil er nur als Leichnam
teilbar ist, muß man es für genau so charakteristisch
halten, daß er sich auch nicht potenzieren läßt.
"Die Welt hat so viele Mittelpunkte,
als es Menschen gibt. Um jeden kreist das Universum als um ein
einma-liges Zentrum. Selbst in den extremsten Entäußerungssituationen
bleiben Gefühl und Bewußtsein an den ein-zelnen
gebunden: in der Umarmung wie in der Massenaktion.
"Es scheint also nichts selbstverständlicher und bedeutsamer als die unvergleichliche Wirklichkeit des einzel-nen Menschen. Tatsächlich aber besteht die Geschichte aus immer neuen Versuchen des Menschen, sich über sein Auf-sich-selbst-gestellt-Sein hinwegzutäuschen oder hinwegtäuschen zu lassen.
"Bis heute ist er es gewohnt, Familie, Klasse, Volk, Kultur und allen möglichen anderen kleinen und großen Gruppierungen 'Gefühl', 'Geist', 'Seele' und einen größeren Realitätsgrad und Realitätswert zuzusprechen als dem 'belanglosen' einzelnen; wie wenn die Summierung von Menschen unter einem bestimmten historischen oder politischen Aspekt ein neues übermenschliches Lebewesen hervorbrächte. Alle diese Kollektiv-'wesen' leben aber nur vom und im einzelnen Menschen: er denkt sie, er bezieht sie in sein Empfinden ein, er macht sie zu Motivationen für seine Taten und Untaten. Wenn man davon spricht, daß Völker, Kulturen, Staaten oder die Menschheit sich zum Guten oder zum Schlechten entwickeln, so wird dies immer nur von einzelnen Tätern bewirkt, und es sind immer nur einzelne Menschen, die davon betroffen werden.
"Auch in allen jenen Fällen, in denen einige oder viele Individuen das gleiche empfinden, denken und wollen, empfinden, denken und wollen sie dieses gleiche als einzelne. Es gibt kein Volks-'empfinden', kein Klassen-'bewußtsein', keinen Gemeinschafts-'geist', keine Kultur-'seele'. Man könnte mit der gleichnishaften Verwend-ung solcher Begriffe einverstanden sein, wenn ihr analogischer Charakter bei allen Folgerungen, die man aus ihnen zieht, nicht aus den Augen verloren würde. Gerade das aber ist der Fall. Diejenigen, die von uns im Na-men des Volkes, der Partei, der Klasse oder Glaubensgemeinschaft Opfer verlangen, gehen bewußt oder un-bewußt von der personalen Bedeutung jener Begriffe aus und sprechen den Kollektiven - damit sie dafür Opfer verlangen können - eine gesteigerte Wesenhaftigkeit und einen besonderen Wert zu. Da es Glück und Unglück nur für den empfindungsfähigen einzel-
44
nen gibt, kann aus dem Elend vieler auch
nicht der Glanz irgendeines "größeren
Ganzen" hervorgehen. Keine propagandistische, keine
psychologische oder politische Manipulation ist imstande, das
Faktum außer Kraft zu setzen, daß die menschliche
Wirklichkeit immer Meier, Müller und Schulz heißt.
Damit ist eine zweite wichtige Selbstverständlichkeit
ausgesprochen. Wenn nur der geist- und gefühlsbegabte einzelne
wirklich ist. so handelt es sich dabei nicht um einen
Menschen 'an sich', sondern um eine an einem bestimmten Ort zu
einer bestimm-ten Zeit lebende Person. Dieser Tatbestand
zwingt dazu, bei der Aufstellung moralischer Prinzipien und
politi-scher Programme den Blick auf konkrete Menschen in einer
konkreten gesellschaftlichen Situation zu richten und erspart den
kostspieligen Irrtum, daß sich das bestimmten Menschen
Dienliche an Hand eines für alle Menschen verbindlichen
Schemas verwirklichen läßt".
Ein Mann, der den Anspruch erhob, über
die Erfahrungswirklichkeit hinaus nicht nur eine, sondern
die meta-physische Wirklichkeit erkennen zu können,
erklärte als Frucht dieser Erkenntnis:
"Jeder einzelne Mensch ist eine einmalige
und einzigartige Emanation des Urwillens,
- ist hervorgegangen aus dem ewigen "ungeformten Meere
der Gottheit", um seine, von allen anderen
Mitemanationen verschiedene, individuelle Formvollendung
zu erlangen." (Bo Yin Ra "Das Buch vom Jenseits",
Basel 1929, S. 144). "Selbsteigenen Willens Gebundener an
die Macht der Herren dieses äußeren physischen Kosmos,
ein Höriger des "Fürsten dieser Welt",
wurdest Du Deiner Gedanken Beute, - Du, der vordem Herr
allen Denkens war! -Aus solcher Hörigkeit gilt es
Dich zu lösen! --" (Bo Yin Ra, "Das
Geheimnis", Basel 1952, S. 244).
Wir können jedoch auch ganz ohne Metaphysik, allein von der Erfahrungswirklichkeit ausgehend, zu dem Er-gebnis kommen: Jeder Einzelne ist nicht nur eine beweisbare Wirklichkeit, sondern auch souverän - wenn er dies sein will, d.h. wenn er sich nicht selber zur "Beute seiner Gedanken" macht, indem er personifizierte Ab-straktionen und Kollektive, suggerierte Gebote und "Pflichten", was alles sich nur in seinem
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Kopfe abspielt, während dessen reale
Existenz unbeweisbar ist, zur Herrschaft über sich
werden läßt. Souverä-nität ist dabei nicht
im Sinne jener staatlichen "Souveränität" zu
verstehen, die mit Willkür, so weit die Macht des
Faustrechts eben reicht, und mit dem Anspruch auf Herrschaft
über andere verbunden ist; sondern sie be-deutet hier
lediglich die Ablehnung der Beherrschung durch andere, ob diese
sich nur auf Willkür von Personen oder auf angeblich
vorhandene "höhere" Wesenheiten, Gebote und
"Pflichten" stützt, während deren reale
Exis-tenz jedoch unbeweisbar ist.
Entgegen jener oben - irrtümlich als
einzig mögliche - gezogenen Schlußfolgerung,
angesichts der totalen Mei-nungsverschiedenheit über
die angeblich geltenden "höheren" Gebote,
"Rechte" und "Pflichten" gäbe es
nur die eine Möglichkeit (J.Z.: es gäbe nur, oder: ,
dass es nur die eine Moeglichkeit gaebe ... ? Mein Deutsch
ist schon etwas rostig geworden. - J.Z., 3.3.04), diese autoritär
und diktatorisch durch den Staat festlegen und erzwingen zu
lassen, gibt es durchaus eine Alternative dazu.
Wenn jeder Mensch einzigartig und
verschieden von allen anderen ist, worauf Stirner als erster
aufmerksam gemacht und was auch die moderne Anthropologie bestätigte,
so ist es schon grundsätzlich ein Unfug, alle Menschen nach
einem Schema behandeln zu wollen. Wenn anderseits die
Existenz vorgegebener "höherer" Normen für
die Beziehungen von Mensch zu Mensch nicht nur zweifelhaft,
sondern auf jeden Fall unbeweisbar ist, so gibt es zwei Möglichkeiten
zur Regelung dieser Beziehungen: bei der einen zwingt der
Betreffende dem oder den anderen gewaltsam den eigenen
Willen auf, soweit er dazu imstande ist; bei der anderen suchen
sich die Einzelnen untereinander auf eine Verhaltensnorm - und
deren gemeinsame Garantie - zu verständigen, die jedem
dieser so unendlich verschiedenen Einzelnen größtmögliche
Freiheit von fremden Ansprüchen, insbeson-dere von gewaltsam
auf gezwungenem fremdem Willen, läßt, was ja durchaus
im gegenseitigen Interesse liegt.
Zu welchen konkreten Verhaltensformen und
Einrichtungen man bei solchem Bemühen gelangt, wird noch -
logisch exakt und von einer unangreifbaren Grundlage der
Erfahrungswirklichkeit aus - dargelegt werden. Zu-vor aber müssen
einige Begriffe geklärt werden, deren heutige Verwirrung
sich nicht weniger verhängnisvoll auswirkt als die
Herrschaft der fixen Ideen und unbewiesener und unbeweisbarer
Annahmen und Vorstellun-gen.
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Konfuzius
gegen Konfusion
Schon der alte Konfuzius hatte auf die
fundamentale Bedeu-tung der Klärung und Richtigstellung
jener Begrif-fe hingewiesen, mit denen argumentiert wird.
Wir müssen uns hier zunächst die der Gewalt, der
Freiheit und der Herrschaft vornehmen, während in eigenen
Kapiteln dann noch die des Staates, des Marxismus und der
Demokratie behandelt werden.
"Gewalt ist" - wie von John Henry Mackay in seinem "Freiheitsucher" (Berlin-Charlottenburg, 192o) definiert - "Anwendung eines äußeren körperlichen (oder auch psychischen) Zwanges, einerlei welcher Art, von einem Menschen auf den anderen oder von den einen Menschen auf die anderen, ausgeübt zu dem Zweck, ihn oder sie gefügig zu machen, seinen oder ihren Willen zu dulden oder zu befolgen.
"Das Wesen der Gewalt ist demnach
Zwang; und zwar ein von außen her geübter Zwang.
Zwang und Freiwil-ligkeit schließen sich aus.
"Widerstand gegen Gewalt daher
ebenfalls Gewalt zu nennen, kann nur die Begriffe verwirren;
Gewalt kann immer nur im Sinne eines Angriffs ausgeübt
werden.
"Der Ausübung von Gewalt muß
daher immer ein Angriff vorausgehen: der Angriff eines
Wollenden auf einen nicht Wollenden.
"Die Gewalt fragt nicht: 'Willst du?' -
sondern sie sagt: 'Du mußt!' Und fügt hinzu: 'Wie ich
will!'
"Nur einer kann der Angreifer sein.
Einen Angriff gegen einen Angriff gibt es nicht; es gibt nur eine
Verteidi-gung gegen einen Angriff.
"Verteidigung und Angriff sind somit völlig
entgegengesetzte Begriffe; wie Gewalt und Angriff identische oder
gleichartige Begriffe sind."
Diese Feststellung ist von außerordentlicher,
weittragender Bedeutung. Denn die ständige Verwechslung
zweier völlig entgegengesetzter Begriffe durch ihre
Benennung mit demselben Wort ist die Ursache zahlloser immer
wiederkehrender Konflikte und zugleich der Grund für deren
bisherige Unlösbarkeit.
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Während das, was mit dem echten
Begriff der Gewalt, d.h. der aggressiven Gewalt, bezeichnet
werden muß, mit Recht bei den meisten verpönt ist,
weil sie ganz instinktiv in der aggressiven Gewalt die
Hauptursache aller gesellschaftlichen Unordnung sehen, ist
die Defensive, die Verteidigung dagegen, ganz offensichtlich
etwas völlig anderes und diametral Entgegengesetztes selbst
dann, wenn diese Defensive sich bei der Abwehr dersel-ben
physischen Machtmittel, also z.B. Waffen, bedient wie der
aggressive Gewalttäter.
Es wäre daher richtig und zweckmäßig,
wenn man den Begriff der Gewalt auf die aggressive Gewalt beschrän-ken
würde, die ja auch nicht erst mit dem tatsächlichen
Einsatz physischer Machtmittel, sondern bereits mit der Drohung
zu deren unmittelbarem Einsatz beginnt, und jede Art
der Verteidigung gegen solche Aggression (auch die mit physischen
Machtmitteln also) nicht mehr als "Gewalt"
bezeichnen würde. Da jedoch die meisten unter dem Begriff
der "Gewalt" vorwiegend den physisch ausgeübten
Zwang verstehen (ohne zu unterscheiden, ob er zum Zweck der
Aggression oder der Defensive ausgeübt wird), und zumal
auch, weil die Anwendung physischer Machtmittel in der Defensive
zwar stets "berechtigt", jedoch nicht immer zweckmäßig
ist, wollen wir hinfort die echte Gewalt pleonastisch als
aggressive Gewalt bezeichnen, um sie deutlich von den in der
De-fensive gegen sie, in der Verteidigung gegen sie angewandten
physischen Machtmitteln abzugrenzen.
Die "Berechtigung" zu solcher
Defensive ergibt sich aus der oben bereits gegebenen Definition
echten Rechts als ausschließlich aus freiwillig
zustandegekommenen Vereinbarungen resultierend, während
alle angeblichen "Rechte", die gegen den Willen
der Betroffenen diesen aufgezwungen werden, nichts anderes
sind als Maskie-rungen aggressiver Gewalt und daher auch nur als
solche und nicht als "Recht" bezeichnet werden sollten.
Für den aggressiven Gewalttäter ist nun
charakteristisch, daß er die vereinbarungsmäßige
Verständigung mit sei-nem Gegenüber ablehnt und
diesem seinen Willen diktatorisch aufzwingen will.
Damit bietet er selber an Stelle des echten Rechts das Faustrecht
als von ihm gewählte und dem oder den anderen aufgezwungene
Umgangs-form an - und kann sich daher keinesfalls beklagen,
wenn dies Angebot angenommen und ihm daher
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nach demselben-"Recht" begegnet
wird, das er einzig gelten lassen will.
Entscheidend für den Begriff der
aggressiven Gewalt ist daher nicht, ob Zwang mit physischen
Machtmitteln zur Willensbeugung des Gegners angewandt wird -
denn das ist in der Defensive gegen die aggressive Gewalt
mitunter unvermeidbar - sondern allein, ob der Zwang mit
physischen Machtmitteln zu aggressivem oder de-fensivem Zweck
eingesetzt wird.
Hierfür aber gibt es einen eindeutigen
Maßstab, der nicht von unbeweisbaren Behauptungen und
ideologischen Forderungen ausgeht, sondern der sich auf
unbestreitbare Fakten der Erfahrungswirklichkeit stützt.
Die bisherige Begriffsverwirrung machte
nicht nur möglich, daß der Unterschied zwischen
Angriff und Vertei-digung vernebelt wurde, indem die
Feststellung, daß die Anwendung physischer Machtmitel (in
der Verteidi-gung) mitunter unvermeidlich ist, in die
Behauptung umgefälscht wurde, daß eben
"Gewalt" (diesmal jedoch echte, aggressive Gewalt)
unvermeidbar und deshalb hinzunehmen sei.
Insbesondere wurde und wird die bisherige
Begriffsverwirrung dazu benutzt, in Situationen und Zuständen,
die durch aggressive Gewalt entstanden sind und aufrechterhalten
werden, denjenigen, der dies durch Defensiv-handlungen ändern
will, zum Aggressor und Gewalttäter zu erklären.
So ist es Heuchelei, wenn jemand, der eine
Einrichtung oder einen Zustand durch aggressive Gewalt
geschaffen hat oder aufrechterhält (oder auch nur
Nutznießer eines solchen durch andere
aufrechterhaltenen Zustandes ist), z.B. bei einem Privileg
oder Monopol, darüber zetert,, wenn die dabei Angegriffenen
sich notfalls auch mit physischen Machtmitteln verteidigen, um
jene Einrichtung oder jenen Zustand abzuschaffen, und wenn er das
dann Gewaltanwendung nennt. Genau so wenig kann der Dieb oder Räuber
sich über "Gewaltanwendung" beklagen, wenn man ihm
die Beute gegen seinen Willen wieder abnimmt.
Die Grenze zwischen Aggression und Defensive
kann erst nach Klärung des Begriffs der Freiheit richtig
deut-lich werden, der zu den heute noch verwirrtesten Begriffen
überhaupt gehört. Wo heute von "Freiheit"die
Rede ist, handelt es sich entweder um
49
jene "Freiheit", die für sich
selbst Schrankenlosigkeit beansprucht, um nach Belieben in
die Freiheit anderer eingreifen zu können, oder bestenfalls
um jene einzelnen kümmerlichen "Freiheiten", die
den "der Rechtsho-heit" (lies: Staatsgewalt)
"unterworfenen Personen", von den betreffenden Staaten
gnädig eingeräumt, aber gleich anschließend
jeweils durch Vorbehalte derart eingeschränkt werden,
daß die Einzelnen praktisch der von der Abstraktion
"Volk" (d.h. der hinter diesem Abstraktum sich
verbergenden konkreten Personen) ausgehen-den
"Staatsgewalt" ziemlich wehrlos ausgeliefert bleiben.
Was ist nun die Freiheit (im sozialen Sinne), die wirkliche und wahre? -
Entweder ist meine Freiheit größer als die eines anderen oder einer Gruppe von anderen, wobei dies auf dessen oder deren Kosten geht und das Mehr an Freiheit für mich also jenen gegen deren Willen weggenommen wird; dann sind jene nicht frei.
Oder aber meine Freiheit ist geringer als
die eines anderen oder einer Gruppe von anderen, wobei deren Mehr
mir, und zwar gegen meinen Willen, weggenommen ist; dann bin ich
nicht frei. In beiden Fällen besteht kein Zustand der
Freiheit.
Freiheit kann daher nichts anderes sein als
der Zustand der gleichen Freiheit aller Einzelnen,
wobei auch keine Gruppe als solche ein größeres
Maß an Freiheit gegenüber den Einzelnen (und gegen
deren Willen) für sich beanspruchen kann.
Diese Gleichheit in der Freiheit darf aber
nicht mit Gleichheit überhaupt verwechselt und der Begriff
der Frei-heit dabei nicht in jenem verschwommenen Sinne
verwendet werden, wie das bisher üblich war.
Denn selbstverständlich hat mehr
Handlungs"freiheit", wer größere
geistige oder körperliche Fähigkeiten hat als andere,
infolge größerer Leistungen auch mehr Besitz, oder
auch, wer weniger selbst angelegte Denk-fesseln und
Dogmengläubigkeit hat. Aber all dies muß keineswegs auf
Kosten anderer gehen; es behindert sie nicht, nimmt ihnen
nichts weg von dem, was sie haben, und berührt dann
auch nicht das, was mit der gleichen Freiheit Aller gemeint ist.
Wer z.B. die natürlichen geistigen und
körperlichen Unterschiede, die Anlagen und Fähigkeiten,
die Einkom-mens- und Vermö-
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gensunterschiede durch Institutionen oder Maßnahmen
ausgleichen will, der will ein ideologisches Prinzip der
Gleichheit zur Herrschaft erheben, d.h. seine
Vorstellung davon. Anders ist es, wenn Einkommens- und Ver-mögensunterschiede
auf Privilegien oder Monopolen beruhen; denn solche verletzen
- wie jedes Vorrecht, das gegen den Willen der Betroffenen
beansprucht wird - den Zustand der gleichen Freiheit Aller.
Dieser bedeutet in erster Linie ein gegenseitiges Freisein von aggressiven Zwangsmaßnahmen, die gegen den Willen des oder der Betroffenen den Freiheitsspielraum der einen auf Kosten der anderen so erweitern, daß eben infolge dieses Zwanges ein Zustand ungleicher Freiheit entsteht.
Zwangsmaßnahmen also, die nicht
aggressiv, sondern rein defensiv sind, indem sie Aggressionen
gegen die Grenze der gleichen Freiheit Aller lediglich abwehren,
halten sich daher im Rahmen des Zustandes der gleichen Freiheit
Aller und eine rein defensive Schutzorganisation auf freiwilliger
Basis zur Erkämpfung und Aufrecht-erhaltung dieses Zustandes
ist eine selbstverständliche Voraussetzung für ihn.
Auch wenn jemand die eigene Freiheit
freiwillig einschränkt, zugunsten der Führer- oder
Befehlshaberschaft eines anderen, sei dies in Religion,
Ideologie oder zu einem praktischen Zweck, hält sich solch freiwillige
un-gleiche Freiheit durchaus im Rahmen dessen, was unter dem
Zustand der gleichen Freiheit Aller zu verstehen ist, der ja
auch die Freiheit einschließt, Sklave sein zu wollen.
Wobei sich von selbst versteht, daß
jemand natürlich nur die eigene Freiheit einschränken
kann, nicht jedoch die eines anderen gegen dessen Willen.
Die gleiche Freiheit Aller schließt
anderseits jedes Tun oder Unterlassen aus, das entweder im persönlichen
Interesse eines Einzelnen oder einer Gruppe, oder auch im
angeblich "übergeordneten" Interesse von
irgend-etwas "Höherem", einer Religion, Ideologie
oder auch nur von etwas angeblich "offensichtlich Vernünftigem"
oder "offensichtlich Notwendigem" wider den Willen
der Betroffenen diesen ein Verhalten aufzwingt, wobei auf der
einen Seite ein Mehr an Freiheit auf Kosten eingeschränkter
Freiheit der Gegenseite beansprucht wird.
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Auf die Grenze zwischen (aggressiver) Gewalt und (defensiver) Freiheit von dieser aggressiven Gewalt, die Grenze der gleichen Freiheit Aller, kommt es an. Hierzu nun wieder John Henry Mackay ("Der Freiheitsucher", Berlin-Charlottenburg, 1920) :
"Sie liegt dort, wo die Passivität
aufhört und die Aggressivität beginnt. In der
Feststellung dieser Demarkations-linie liegt die ganze Aufgabe,
die wir uns gesetzt haben. Um in dem einzelnen Falle feststellen
zu können, ob die Freiheit verletzt war, mußte
man zunächst diese Grenze feststellen.
"Die Erkenntnis dessen, was aggressiv
(Angriff, Eingriff); und was passiv (Verteidigung, Abwehr) war,
war die Erkenntnis der Freiheit.
"Aggressiv war jede Gewalt. Abwehr gegen die Gewalt, auch wenn solche bei ihr angewandt wurde, konnte also nicht unter diesen Begriff fallen."
(Da dies Zitat aus einem größeren
Zusammenhang genommen wurde, sei zum letzten Satz angemerkt: auch
wenn bei Abwehr gegen die aggressive Gewalt, in der Defensive
also, physische Machtmittel, die in der heu-tigen
Begriffsverwirrung auch als Gewalt bezeichnet werden, eingesetzt
werden, darf dies nicht mit dem total gegensätzlichen
Begriff der aggressiven Gewalt verwechselt werden.)
"Es gab Fälle, wo kein Zweifel möglich
war: der Räuber und der Mörder, der mich überfällt,
um mir mein Ei-gentum und mein Leben zu nehmen, ist zweifellos
aggressiv; entledige ich mich seiner, und sei es mit Gewalt,
handele ich in der Notwehr, in Abwehr, und bin nicht
aggressiv. Aber es gab Fälle, die nicht so grob und
deut-lich waren. Es war am besten, sich an Beispielen, Beispielen
aus dem täglichen Leben, möglichst klar zu wer-den
über diese beiden, in der öffentlichen Meinung so
heillos verwirrten, kaum erst zur Debatte gestellten und noch
nirgends bestimmt erkannten Begriffe.
"Wieder einige Beispiele daher, und
wieder die nächstliegenden: Aggressiv war es nicht, Waffen
zu tragen, aber aggressiv war es, sie zu anderen Zwecken als zu
denen der Verteidigung zu gebrauchen; aggressiv war somit das
Verbot des Waffentragens und ihres Besitzes, oder vielmehr die
Durchführung dieses Verbots.
"Aggressiv war es nicht, Grund und Boden in persönlichen Besitz zu nehmen und zu benutzen, der nicht schon vorher von einem
52
anderen in Besitz.genommen und benutzt wurde. Aggressiv dagegen war es, von mir für die Benutzung dieses Grund und Bodens, auch die seines natürlichen Reichtums, Steuer zu erheben, einerlei in welcher Form und zu welchem Zweck.
"Aggressiv war es nicht, Geld zu
schaffen und an die zu verausgaben, welche es unter den
angebotenen Bedin-gungen und auf ihre eigene Gefahr hin annehmen
wollten. Aber aggressiv war es, Verbote zur Schaffung und
Inumlaufsetzung von Geld zu erlassen und ihre Durchführung
zu erzwingen - einen Wertmesser, eine Wäh-rung
als alleingültig zu erklären, unter dem Vorwande, das
alleinige Recht zur Schaffung und Verausgabung von Geld zu haben.
"Aggressiv war es nicht, nicht zu arbeiten, wenn man keine Lust dazu oder andere triftige oder nicht triftige Gründe hatte, nicht arbeiten zu wollen. Aber aggressiv war es, andere an der Arbeit zu hindern, die sie tun woll-ten.
"Aggressiv war es nicht, an den lieben
Gott, an die unbefleckte Empfängnis und an den Heiligen
Geist, an Hexen, Geister und die vierte Dimension zu glauben;
aber aggressiv war es, andere zu verfolgen, weil sie nicht an
denselben Unsinn glaubten.
"Aggressiv war es nicht, zwangsweise
auferlegte Steuern nicht zu bezahlen, den Heeresdienst zu
verweigern, sich nicht impfen und taufen zu lassen, seinen Körper
zu verkaufen, in freier Liebe zu leben, zu spielen, zu
hu-ren und zu trinken; sondern aggressiv war es, anderen
zwangsweise Steuern aufzuerlegen und ihre Eintreibung zu
erpressen, sie zur Übung und zum Gebrauch von Waffen zu
zwingen, sie zu impfen und zu taufen gegen ih-ren oder ihrer
Eltern Willen, die Prostitution zu 'regeln' und unter Gesetze zu
stellen, in freier Liebe Lebende zu verfolgen; und aggressiv
war jede gewaltsame Unterdrückung des Lasters.
"Nicht aggressiv war es, den ärztlichen oder irgendeinen anderen Beruf auszuüben. Es mußte jedermann unbe-nommen bleiben, Krankheiten heilen zu wollen, wenn er glaubte, sie heilen zu können; und jedem, sich den Arzt zu suchen, zu dem er das größte Vertrauen hatte. Aber aggressiv war es, den ärztlichen Beruf nur 'appro-bierten' Ärzten zugänglich zu machen und andere, die ihn ohne solche Approbation ausübten, zu bestrafen.
"Aggressiv genannt werden durften Fälle
groben Betruges, lügnerischer Täuschung,
gewaltsamer Verführung. Aber inwieweit sie es waren, ließ
sich nur in jedem einzelnen Falle entschei-
53
den und nur auf Grund der jeweiligen
Tatsachen. Denn, wie gesagt, es gab sicher Fälle, wo die
Grenzen zwi-schen Aggressivität und Passivität so
fein gezogen waren, daß sie sich erst nach genauer Prüfung
feststellen ließen und nur mit Hilfe einer langen und
reichen Erfahrung, einer Erfahrung, von der wir heute, wo selbst
über die offensichtlichsten Verletzungen dieser Grenze die
naivste Unkenntnis herrscht, noch weit entfernt waren."
Die gleiche Freiheit Aller ist weitgehend
identisch mit Vorrechtslosigkeit - es sei denn, daß jemand
einem an-deren oder einer Gruppe ein Vorrecht gegenüber
seiner eigenen Person ausdrücklich zugestanden hat; die
frei-willige Einschränkung der eigenen Freiheit,
verletzt, wie erwähnt, niemals das Prinzip der gleichen
Freiheit Aller.
Auch jedes rechtliche oder tatsächliche
Mono- oder Oligopol ist eine aggressive Verletzung der gleichen
Frei-heit Aller, wenn es nicht auf freiwilliger Zustimmung der
davon Betroffenen beruht.
Die wichtigste Konsequenz dieser
Feststellung ergibt sich beim Boden und seinen Schätzen.
Mackays Beispiel bezog sich auf einen Zeitraum vor mehr als fünfzig
Jahren, als die Weltbevölkerung nur rund ein Drittel
der heutigen umfaßte; damals gab es also noch, wenn auch
wenig, Boden, der noch nicht von anderen in Benutzung genommen
war. Heute gibt es das nicht mehr, daß jemand noch Boden
frei in Benutzung nehmen könnte, denn auch aller zur
Zeit etwa nicht benutzter Boden hat bereits seine
"Eigentümer".
Wir werden unten noch recht ausführlich
die bisher weitgehend übersehenen Konsequenzen dieses
"Eigentums" behandeln, das ein solches ganz besonderer
Art ist. Denn während der Anarchismus das
Eigentum am Produkt eigener Arbeit und auch dem gegen solches
frei ausgetauschten Produkt fremder Arbeit als selbstverständlich
bejaht, handelt es sich beim "Eigentum" am Boden und
seinen Schätzen um ein Vorrecht gegenüber etwas,
das in seiner eigentlichen Grundsubstanz von der Natur geschenkt
wurde und worauf jeder Mensch den gleichen Nutzungsanspruch
erheben kann. "Eigentum" am Boden und seinen Schätzen
ist ebenso absurd, wie es ein Eigentumsanspruch an der Atemluft wäre,
zumal der Boden und seine Schätze für die Existenz
jedes Menschen - und zwar in mehr-
54
facher Hinsicht! - von nicht geringerer Bedeutung sind als die Atemluft.
(J.Z.: Auf dem Mond oder in einem Raumschiff wäre auch die Luftversorgung eine Eigentumssache. - J.Z., 3.3.04.)
Ein gleichberechtigter Nutzungsanspruch am
Boden und seinen Schätzen für ausnahmslos jedermann
kann nun in eine so zweckmäßige Form gebracht werden,
daß den gegenwärtigen Bodeneigentümern nur jenes
unbegrün-dete und unbegründbare Vorrecht
entzogen wird, nicht jedoch der Wert ihres Eigentums.
Dieses Beispiel zeigt im übrigen, wie
weitgehende unmittelbare Konsequenzen aus dem Prinzip der
gleichen Freiheit Aller zu ziehen sind.
Dieses Prinzip erklärt ebenso Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, Diebstahl, Erpres-sung für aggressive Handlungen wie jeden Anspruch eines "Ich darf, was du nicht darfst!"
Das Prinzip der gleichen Freiheit Aller (Freiheit von aggressiver Gewalt) ist ein Prinzip strikter Gegenseitigkeit und konsequenter Gleichberechtigung Aller.
Vor allem stützt es sich nicht auf eine
ideologische Forderung oder ein Werturteil, sondern ergibt
sich - wie noch ausführlich begründet wird - als
einzige Alternative zur aggressiven Gewalt als logisch zwingende
Folge-rung aus unbestreitbaren Tatsachen.
Da es wie eine Waage wirkt, ist eine Verletzung dieses Prinzips in 99 % aller Fälle auf den ersten Blick eindeu-tig feststellbar. Daß der Mörder, Totschläger, Körperverletzer. Vergewaltiger, Räuber, Dieb, Erpresser für sich ein Mehr an Handlungsfreiheit beansprucht, das zugleich auf Kosten seiner Opfer und gegen deren Willen geht, ist evident. Ebenso evident, wenn auch als Gesichtspunkt ungewohnt, ist, daß kein Mensch den geringsten Vor-rechtsanspruch auf etwas erheben kann, was die Natur als Geschenk darbietet (dies muß jedoch von dem un-terschieden werden, was der Bodenbenutzer durch Arbeit aus dieser Nutzung [J.Z.: diesem Geschenk, an Nut-zung? - J.Z., 3.3.04.] herausholt).
Man muß sich nur daran gewöhnen,
die Aggression nicht ausschließlich als einen
Gewaltakt zu sehen, bei dem der Aggressor die Initiative
ergreift; sondern sie kann, worauf oben hingewiesen wurde,
auch darin bestehen, daß ein Zustand, der vorher durch
Verletzung der gleichen Freiheit Aller entstan-
55
den ist, mit Gewalt auf Kosten und gegen den
Willen der Betroffenen aufrechterhalten wird; wobei dann der
Versuch, einen zurückliegenden Eingriff in die gleiche
Freiheit Aller zu beseitigen, in eine Aggression gegen den
eigentlichen Aggressor oder Nutznießer der Aggression
umgefälscht wird.
Die gleiche Freiheit Aller ist ein
Gleichgewichtszustand, welcher von der natürlichen
Gegebenheit einer großen Verschiedenheit zwischen den
Individuen nach Anlagen, Fähigkeiten, Interessen und Wünschen
ausgeht. Dabei wird nicht versucht, durch irgendwelche Maßnahmen
eine Ausgleichung dieser durch Anlagen, Fähigkeiten,
Interessen und Wünsche bedingten Unterschiede herbeizuführen,
weil man dabei bereits aus der Tatsachenwelt dessen, was ist,
in die ideologische Vorstellungswelt dessen, was angeblich
so sein soll, hineingerät, wofür es keinen
Maßstab gibt und worüber man sich generell auch
nie einigen kann.
Sondern wir suchen die maximal mögliche
Ungestörtheit jedes Einzelnen in seiner Andersartigkeit
dadurch zu erreichen, daß wir uns die jeden Einzelnen
umgebenden Freiheitsspielräume in Art konzentrischer Kreise
vor-stellen, die jeden Einzelnen umgeben und dort zusammenstoßen,
also eine Grenze finden, wo jede weitere Aus-dehnung nur auf
Kosten fremden Freiheitsspielraumes, durch dessen Wegnahme zur
Erweiterung des eigenen und dies gegen den Willen der
Betroffenen, also mittels aggressiver Gewalt, erfolgen kann.
Unser Ziel ist also nicht Gleichheit an
sich, sondern Gleichheit in der Freiheit, der
Freiheit von fremdem Ein-griff über die Gleichgewichtsgrenze
hinaus, die von der natürlich gegebenen Ungleichheit
ausgeht.
Dies schließt jedoch keineswegs aus,
daß in freier Vereinbarung zwischen den betreffenden
Individuen auch ein Zustand unter ihnen hergestellt wird,
der z.B. auf Gleichheit in wirtschaftlicher Beziehung, auf
Ausgleichung der natürlichen Unterschiede in Anlagen und Fähigkeiten,
sowie auf Angleichung der Interesen und Wünsche hinausläuft.
Volenti non fit injuria. Die freiwillige Einschränkung
des eigenen Freiheitsspielraumes zugunsten erweiterter Freiheit
von Einzelnen oder Gruppen verstößt also nicht
gegen das Prinzip der gleichen Freiheit Aller, sondern setzt
dieses voraus.
56
Wenn keine Einzelperson oder Gruppe sich den Willen einer anderen Einzelperson oder Gruppe durch aggres-sive Gewalt unterwürfig macht, gibt es kein erzwungenes Vorrecht mehr, keine Ausbeutung und keine Unter-drückung.
Die gleiche Freiheit Aller ist identisch mit
Herrschaftslosigkeit!
Diese ist das Gegenteil von Willkür,
weil sie nicht nur fremde, sondern auch die eigene Willkür
verpönt - im wohlverstandenen Eigeninteresse - und weil
durch eine entsprechende, rein defensive Schutzorganisation
auf freiwilliger Basis dafür gesorgt wird, daß in
allen sozialen Beziehungen zwischen Einzelnen und Gruppen das
Gleichgewicht der Freiheit Aller aufrechterhalten wird, indem
keiner auf Kosten eines anderen und gegen des-sen Willen ein Mehr
an Freiheit für sich beanspruchen soll; wo dies dennoch,
absichtlich oder unabsichtlich, geschieht, muß für
Wiedergutmachung gesorgt werden.
Die gleiche Freiheit Aller braucht keine
fragwürdige Begründung mit einem "angeborenen
Recht" oder mit "Pflichten" derer, die sie achten
sollen. Sondern aus Klärung des Begriffs der Freiheit
ergibt sich deren einzig vernünftiger, widerspruchsloser
Sinn und das gegenseitige Interesse an ihrer Erringung und Aufrechterhaltung.
Die gleiche Freiheit Aller schließt
alle einzelnen "Freiheiten", die sich in ihrem Rahmen
halten, in sich ein. Nichts ist dagegen einzuwenden, wenn
ein Katalog all jener Einzelfreiheiten aufgestellt würde,
die sich aus dem fundamentalen Prinzip der gleichen Freiheit
Aller ergeben. Erst recht ist nichts dagegen einzuwenden, wenn
unter denen, die sich zur Anerkennung und Aufrechterhaltung der
gleichen Freiheit Aller zusammen-schliessen, von Rechten
gesprochen wird, die sich aus dieser Anerkennung ergeben,
ebenso von daraus sich ergebenden Pflichten; denn dann
handelt es sich um echte Rechte und Pflichten aus einem Vertrag.
Während bei den sogenannten "Menschenrechten" es
sich zum Teil um einseitig diktierte (und einen Zustand höchst
ungleicher Freiheit aufrechterhaltende) Gewaltakte der Staaten
handelt, die auch dadurch ihren Grundcharakter nicht verlieren,
daß bei einzelnen "Menschenrechten" es sich um
den Staaten abgerungene vereinzelte Konzes-ionen gegenüber
ihrer "Rechtshoheit" und "Staatsgewalt"
handelt.
_________________________________________________________________________________________
(J.Z.: Aus den Tatsachen, dass man Beine und Arme hat und sich auch sonst bewegen kann, läesst sich für Menschen auf das natürliche und angeborene Recht auf Bewegungsfreiheit schliessen, einschliesslich Aus-wanderungs und Einwanderungsfreiheit. Aus den Tatsachen, dass wir hören, sehen und sprechen köennen, lässt sich auf eine natürliche und angeborene Informations- und Meinungsfreiheit schliessen. Diese und andere angeborene Grundrechte und Grundfreiheiten für Menschen beruhen, offensichtlich, nicht auf Vertraegen und nicht auf Gesetzen oder Verfassungen. - J.Z., 3.3.04.)
_________________________________________________________________________________________
Bezeichnend ist übrigens, daß trotz der gemeinsamen Menschenrechtserklärung in einer Reihe
57
von Staaten sogar gesetzlich verankert ist,
was andere Länder als Verletzung von Menschenrechten
anprangern.
Aggressionen gegen die gleiche Freiheit
Aller finden keineswegs ausschließlich zum Zweck der
Unterdrückung und Schädigung der Betroffenen
statt, sondern oft auch nicht nur unter dem Vorwand, sondern
sogar in der ehr-lichen Absicht, die Betroffenen fördern und
ihnen helfen zu wollen. Alle Maßnahmen jedoch, die auf
das an-gebliche Wohl eines anderen, auf Schutz und Fürsorge
für ihn - aber dies ohne sein Verlangen, ja gegen
seinen Willen - gerichtet sind, müssen als Bevormundung
und aggressiver Eingriff erkannt werden. Der Aggressor sollte
dabei nicht nur an den guten alten Spruch denken "Was Du
nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch kei-nem
anderen zu!", sondern auch an dessen weise Ergänzung
durch G.B.Shaw: "Tue anderen nicht das, wovon Du wünschst,
daß sie es Dir tun sollen; denn sie könnten einen
anderen Geschmack haben als Du!"
Bei jedem konkreten Anspruch, den ein Mensch gegen einen anderen erhebt, läßt sich stets objektiv feststellen, ob dieser auf einem beweisbaren Recht, das sich auf freiwillig geschlossene Vereinbarungen stützt, oder auf ei-nem vermeintlichen "Recht" beruht, an das er nur glaubt, dessen Existenz er jedoch nicht beweisen kann und dessen gewaltsame Durchsetzung daher Aggression ist, wenn dabei die Grenze der gleichen Freiheit Aller über-schritten wird. Ebenso läßt sich in jedem konkreten Fall eindeutig feststellen, ob in einem Zustand, der besteht oder angestrebt wird, der eine auf Kosten des anderen und gegen dessen Willen ein Mehr an Freiheitsspielraum, ein Mono- oder Oligopol, ein Vorrecht beansprucht.
Nach dieser Klarstellung, was Freiheit - in
sozialer Beziehung - ist und einzig sein kann, läßt
sich nun auch der Begriff der aggressiven Gewalt ganz präzis
definieren. Charakteristisch für diese ist nämlich
nicht die Anwen-dung physischer Machtmittel zur Willensbeugung
des Gegners; denn eine solche kann auch beim entschiedenen
Gegensatz zur aggressiven Gewalt, bei der Defensive gegen sie,
stattfinden. Entscheidend ist vielmehr, ob die
"Gewalt"-Anwendung in aggressiver Form zur Überschreitung,
oder in defensiver zur Verteidigung
58
der Grenze gleicher Freiheit Aller erfolgt.
Der Maßstab für Aggression und Gewalt liegt also in
der Überschrei-tung dieser Grenze gegen den Willen des
oder der Betroffenen; wobei nochmals darauf hingewiesen sei, daß
auch ein zurückliegender Zustand, der auf diese Weise
entstanden ist, auch dann gleichbedeutend mit Aggres-sion und
Gewalt ist, wenn er gegen das Verlangen dadurch
Benachteiligter aufrechterhalten wird.
Hiermit bietet sich nun erstmalig ein verläßlicher,
von aller ideologischen Verwirrung unbelasteter, objektiver Maßstab
zur Unterscheidung von Aggression und Defensive, wobei auch der
Verwirrung des Gewaltbegriffs ein Ende gemacht wird.
Gewaltanwendung und aggressiv ist jede
Erweiterung des eigenen (sowie fremden) Freiheitsspielraums,
die auf Kosten eines gleichen Freiheitsspielraums anderer
erfolgt, wenn dies gegen deren Willen geschieht.
Es gibt Leute, die behaupten, daß
Aggression ein menschliches Grundbedürfnis sei. Selbst
wenn dem so wäre, was von anderen - mit guten Gründen -
sehr entschieden bestritten wird, ergäbe sich daraus erst
recht die Not-wendigkeit und ein gemeinsames Interesse, sich
gegen fremde Aggression zu schützen; was nur auf einer Basis
der Gegenseitigkeit, also bei genereller Ächtung der
Aggression, Erfolg haben kann.
Auch der Begriff der Herrschaft ist oft bis
ins Widersinnige verwirrt, so z.B. wenn man davon spricht, daß
in einem bestimmten Zustand Freiheit "herrscht".
Ähnlich, wie man aggressive Gewalt deutlich von der
Defensive unterscheiden muß, die jene nur abwehrt, muß
auch ein klarer Unterschied gemacht werden zwischen der
Herr-schaft im eigentlichen Sinne, die in Herstellung eines
Zustandes ungleicher Freiheit durch aggressive, gewalt-same
Unterwerfung fremden Willens oder in Verteidigung eines so
entstandenen Zustandes besteht; und ander-seits jenem Zustand
ungleicher Freiheit, bei dem zwar ebenfalls von der
"Beherrschung" des einen durch den anderen
gesprochen wird, in welchem der Benachteiligte jedoch diesem
Zustand freiwillig zustimmt, ihn oft sogar sucht. In diesem
zweiten Fall sollte man statt von "Herrschaft" besser
von Führung sprechen; wir sahen ja schon bei Erläuterung
59
des Freiheit-Begriffs, daß ungleiche
"Freiheit", die auf freiwilliger Zustimmung des
Benachteiligten beruht, nicht dem widerspricht, was mit der
gleichen Freiheit Aller gemeint ist. Diese wird keineswegs
dadurch gestört, daß Einzelne, die z.B. sich selber
bestimmten Dogmen oder Glaubensmeinungen unterwerfen, die eigene
Frei-heit (nicht etwa die Freiheit anderer!) zugunsten solcher
einschränken können, die sie als Verkünder oder
Inter-preten der betreffenden Dogmen oder Glaubensmeinungen
ansehen wollen. Dies gilt auch für andere Fäll, in
denen die Betreffenden selbst einen Vormund oder solche suchen,
die ihnen eigenes Denken und eigene Ent-scheidungen
abnehmen.
Nur in Fällen groben Betrugs solcher
"Führer" gegenüber den von ihnen Angeführten
kann man von einer Ver-letzung der Grenze der gleichen Freiheit
Aller sprechen. Aber auch dann muß erst durch Aufklärung
der Betref-fenden ihr eigener Wille zum Widerstand gegen diesen
Betrug geweckt werden, bevor Dritte sich - als etwa ungerufene
Helfer - zur Wiederherstellung der vollen Freiheit jener
einmischen.
Herrschaft ist also ein Zustand ungleicher
Freiheit, wobei die Freiheit der einen größer ist als
die der anderen, auf Kosten jener und gegen deren Willen.
Dabei kommt es auf dasselbe heraus, ob solche Herrschaft auf
Grund der Willkür und des Faustrechts eines Einzelnen
oder einer Gruppe, oder aber im Namen eines "Ideals",
einer Ideologie oder Religion (die von den Beherrschten
nicht anerkannt werden), oder auch im Namen einer Ab-straktion,
wie Volk, Klasse, Staat, Menschheit, ausgeübt wird; denn
immer sind es konkrete Einzelne oder Gruppen, die "im
Namen" solcher "Ideale", Ideologien, Religionen
oder Abstraktionen, wie der genannten, ge-genüber
anderen Einzelnen oder Gruppen das Vorrecht beanspruchen,
jenen Befehle zu erteilen und die Be-folgung dieser Befehle zu
erzwingen.
Nur die Befreiung von solcher
Herrschaft strebt der Anarchismus an. Es gibt demgegenüber
Leute, die infolge eigener Begriffsunklarheit, oder weil sie
diese bewußt fördern wollen, sagen: "Legitim ist
Herrschaft, die Zu-stimmung bei den Beherrschten
findet". Danach wäre also zumindest jene Herrschaft,
die keine Zustimmung der Beherrschten findet, illegitim -
was immer man unter diesem dehnbaren Begriff, der sowohl
"moralische" wie "gesetzliche" Verurteilung
umfaßt,
60
verstehen will. Aber wir haben ja oben
gesehen, daß Vormundschaft und Führung, denen die
Betreffenden zu-stimmen, die sie selber wollen, überhaupt
nichts mit Herrschaft im eigentlichen Sinne zu tun haben. Es
handelt sich dabei um völlig verschiedene Begriffe, aus
deren Vermengung natürlich nur Unsinn resultiert.
Die
fixe Idee der Herrschaft
Wer durch aggressive Gewalt fremden Willen
beugt, um einen Zustand ungleicher Freiheit herbeizuführen
oder aufrechtzuerhalten, der ist Herrschaftsverüber;
ganz gleich, ob dies im eigenen Namen und Interesse, in dem einer
Mehrheit oder eines anderen Kollektivs, im Namen von irgendetwas
angeblich "Höherem" geschieht (sei dies auf
Religion, Ideologie, Sitte, Moral oder was sonst immer gegründet);
er macht sich durch diese Bevor-mundung und diesen Zwang der
Verletzung der gleichen Freiheit Aller schuldig, ganz gleich, ob
dies zum Zweck der Unterdrückung und Ausbeutung, oder
zum Zweck einer angeblichen Wohlfahrt und Förderung des
Bevormundeten und Gezwungenen erfolgt.
Wer der durch eingewurzelte Gewohnheiten
gestützten Meinung ist, "man müsse doch"
auch gegen den Willen des Betreffenden gegebenenfalls
zwangsweise das durchsetzen, was dessen "wahrem Wohl"
oder "der Ver-nunft" entspricht (so wie er sich
dessen Wohl oder die Vernunft vorstellt, während jener
eine ganz andere Mei-nung davon hat, was für ihn gut und
vernünftig sei), der muß auch gegen sich selbst gelten
lassen, daß andere - und gerade jener andere - mit
derselben Begründung ihm vorschreiben und ihn dazu zwingen
wollen, was sei-nem eigenen Wünschen und Wollen strikt
entgegensteht. Er muß sich völlig klar machen, daß
gerade auch im eigenen Interesse er die gleiche Freiheit
aller anderen achten muß.
Es ist eben eine fixe Idee, daß gesellschaftliche Ordnung nur durch übergeordneten (also Herrschafts-)Zwang und Gewalt (wobei man Aggression und Defensive verwechselt) möglich sei. Aggressive Gewalt ist Störung jener Ordnung, die
61
als einzige dauerhaft zu sein vermag.
Wirkliche Ordnung ist nur in Freiheit - der gleichen Freiheit
Aller -mög-lich, denn diese ist nicht die Tochter, sondern
die Mutter der Ordnung. (Proudhon. - J.Z.)
Statt der gegenseitigen Einmischung in
fremde Angelegenheiten, unter den Wahnvorstellungen
unbeweisbarer Ansprüche, gibt es nur eine
Verhaltensweise, die zwar nicht absolut konfliktfrei ist, aber
jedenfalls nicht Dauer-konflikte geradezu provoziert: die
generelle Verpönung der aggressiven Gewalt, was identisch
ist mit dem Grundsatz der gleichen Freiheit Aller, mit
Herrschaftslosigkeit. Denn in jedem Einzelfall kann völlig
wertungs-frei, und daher objektiv, festgestellt werden, ob
jemand ein Mehr an Handlungsfreiheit auf Kosten anderer, und
zwar gegen deren Willen, beansprucht oder nicht.
Es gibt nur zwei Arten des Verhältnisses
von Mensch zu Mensch: ein freiwillig eingegangenes, oder ein
ge-waltsam aufgezwungenes. Nur das letztere bedeutet die Grenzüberschreitung
der gleichen Freiheit und Störung der Ordnung dann, wenn
gegen den Willen des Betroffenen dessen gleiche Freiheit,
welche der Aggressor für sich beansprucht, eingeschränkt
wird.
Die Achtung des fremden Willens und die
Nichtanwendung von Zwang gegen diesen kennt nur zwei Ausnah-men:
einmal jene, wo dieser Wille sich aggressiv gegen die Grenze der
gleichen Freiheit Aller richtet, und dann jene, wo Unzurechnungsfähigkeit
vorliegt, wie es bei Kindern und bei Kranken, insbesondere
Geisteskranken der Fall sein kann.
Natürlich darf nicht willkürlich
jemand für unzurechnungsfähig erklärt oder die
unberechtigte Annahme einer Unzurechnungsfähigkeit als
Entschuldigung für aggressives Handeln genommen werden.
Im übrigen ist nicht so wichtig, daß
aggressives Verhalten, das ja auch irrtümlich und fahrlässig
erfolgen kann, nun immer unbedingt vermieden wird;
Hauptsache ist, daß das Prinzip der gleichen Freiheit Aller
anerkannt und auch bei dessen irrtümlicher oder fahrlässiger
Verletzung Schadensersatz geleistet wird. Während gegen-über
jenen, die dies Prinzip nicht anerkennen wollen, die
Reaktion einfach ist: wer sich auf die aggressive Ge-walt und
damit auf das Faustrecht stützen will, darf sich nicht beklagen,
wenn ihm widerfährt, was ihm nach diesem "Recht"
gebührt.
62
Herrschaft ist ein Dauerzustand der
aggressiven Gewalt. Sie beruht auf primitiven Instinkten aus den
Anfängen menschlicher Zivilisation. Bei primitiven Völkern
läßt sich häufig eine dominierende Begierde
feststellen, Ge-walt gegen Mitmenschen auszuüben und
über sie zu herrschen; dies geschieht zum Großteil um
der Herr-schaftsausübung als Selbstzweck willen und oft nur
daneben auch zur Erreichung wirtschaftlicher Vorteile.
Horden, Clans, Stämme und Völker
lebten in beständiger Fehde. Herrschende Völker und
Klassen haben in der Regel mit ihrer Herrschaft auch ein
wirtschaftliches Interesse verknüpft; aber ihr
Hauptstreben richtete sich auf eine für politische und
rechtliche Herrschaft möglichst effektive soziale
Organisation, nicht auf eine wirtschaft-lich möglichst
effektive Anordnung des Verhältnisses zwischen
Herrenvolk und Dienervolk, Herrenklasse und Dienerklasse,
Regierenden und Regierten. Das Verhältnis zwischen
Spartanern und Heloten mag hier als Bei-spiel dienen. Die
Herrschsucht dominierte oft auf Kosten wirtschaftlicher
Effektivität.
In der Urzeit und im Altertum galt es als größer,
zu herrschen und zu zerstören, als wirtschaftlich zu sein,
zu produzieren und zu sparen. Auch diese Tatsachen müssen zu
einer.Korrektur der einseitigen Sicht des Marxis-mus führen;
die ökonomischen Verhältnisse sind mehr
Überbau der Herrschaftsverhältnisse als umgekehrt.
Dem in einzelnen Personen auch heute noch
starken Trieb zu herrschen, der mit dem Macht- und Geltungstrieb
verwandt ist, steht der bisher wenig oder gar nicht beachtete
Trieb mindestens ebenso vieler Menschen gegen-über, denen
das Sichhingeben und Sichunterordnen ein überwältigendes
Lebensbedürfnis ist. Zumal diese letz-teren sind Träger
des Glaubens, daß die bestehenden traditionellen oder
gesetzlich gewordenen Verhältnisse die einzig möglichen
und die einzig richtigen seien.
Zwischen diesen beiden Gegensatz-Typen
stehen jene, denen es ebenso widerwärtig ist, selber zu
herrschen, wie beherrscht zu werden. Ihre Devise ist: "Ich
gehöre keinem anderen als mir selber und bin mein
eigener Herr. Keine Pflicht der Unterordnung unter den
Willen eines anderen und kein irgendwie geartetes Recht der
Aufzwingung eines fremden Willens wird anerkannt."
63
Über den Macht- und Herrschaftsfimmel schrieb Dr. Walther Borgius (in "Radikaler Geist", Folge 1, Berlin 1930):
"Wer sich aus seiner Jugend dieses und jenes Lehrers entsinnt, wie er, die regungslose Klasse vor sich, als Rohrstock-Pascha auf dem Katheder stand, wer als Soldat erlebt hat, mit welch sichtbarem Genuß vielfach der Unteroffizier die ihm ausgelieferten Rekruten schindet, wer in Behörden ergeben sich vom allmächtigen Herrn Kanzleirat schikanieren lassen mußte, wer beobachtet hat, mit welcher Geschwollenheit und Überheblichkeit (besonders vor der Republik) manch ein Schutzmann das Volksgedränge regulierte, der weiß, welch ein in-tensiver, direkter Genuß für den richtigen Machtmenschen in der bloßen Ausübung der Herrschgewalt, ohne jeden damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteil liegt, in dem beseligenden Bewußtsein: Ich kann euch befeh-len und ihr alle müßt mir gehorchen! Man beachte einmal, mit welcher Geschicklichkeit und Zielbewußtheit sich die meisten Menschen eine Machtposition zu schaffen oder zu finden wissen, wo sie kommandieren kön-nen. Der eine herrscht in der Familie.
("Leider werden meistens die Kinder unter dem Vorwande einer guten Erziehung die Opfer dieser unausbleib-lichen Herrschergelüste. Die 'gute Erziehung' ist oft ein Vorwand, Macht zu zeigen" sagt sehr zutreffend der bekannte Psychoanalytiker Dr. W. Stekel in "Das liebe Ich", Berlin 1913, S. 17).
"Wer dies nicht kann, etwa an der noch
stärkeren Herrschgewalt der Gattin scheitert, kujoniert
seine Unterge-benen im Büro. Oder er geht in das Vereinsleben
und kämpft ebenso erbitterte wie lächerliche Kämpfe
als Vor-sitzender oder Schatzmeister oder gegen solche. Gelingt
es ihm, irgendwo Ämtchen oder Käppchen zu erhalten, und
sei es auch nur als Trambahnschaffner oder Knipser auf der
Untergrundbahn, so schikaniert er das Publi-kum. Und wenn es
sonst nirgends geht, so übt er seine Machtgier wenigstens am
Pikkolo seines Stammlokals aus oder er schafft sich einen Hund an
(wie denn überhaupt sehr wahrscheinlich ist, daß die
erste Zähmung von Haustieren - die keineswegs immer Nutztiere
sind - nicht in wirtschaftlichen oder überhaupt rationellen
Zweck-mäßigkeitserwägungen gewurzelt hat, sondern
in den ersten Regungen des keimenden Machttriebes). Und der
Schüler, der von den Lehrern mißhandelt wird, mißhandelt
selber seine jüngeren Kameraden, wie das aus allen
Internaten zur Genüge bekannt ist. Sehr eindringlich hat
Leopold von Wiese seine diesbezüglichen Erfahrungen im
Kadettenhause ge-
64
schildert und noch ergreifender Generalmajor
Dr. Paul Frh. von Schönaich.
"... Die Eigentümlichkeit dieses
Triebes ist nun, daß er - wie wohl die meisten seelischen
Faktoren - ambiva-lenter, bipolarer Natur ist: d.h. ihm
entspricht ein Gegenaffekt, ein Trieb zur Unterwerfung, zum
Gehorsam, zur Demütigung. Ebenso, wie sein körperlich-sexuelles
Substrat, der Sadismus, stets gepaart ist mit einer
Unter-strömung von Masochismus (und umgekehrt), so
finden wir auch bei ausgesprochen herrschsüchtigen und
machtgierigen Personen daneben stets eine Parallelströmung -
eine Neigung zu Hörigkeit und Dienstbarkeit. Es ist, als ob
die in der einen Richtung aufgewandte Energie einen
Ausgleich in der entgegengesetzten Richtung erheischt. ... Wir
finden es sehr häufig, daß der gestrenge Oberst,
vor dessen Blick sogar die höheren Offiziere zittern, daheim
ein fügsamer Pantoffelheld ist oder umgekehrt, daß der
heimische Haustyrann im Büro die Rol-le des unterwürfigen
Jasagers spielt.
"In dieser Doppelgesichtigkeit des Machttriebes liegt psychologisch das Wesen der Hierarchie, der Staffel-herrschaft begründet: Wir wissen, daß, wo im gesellschaftlichen Leben eine Institution auf dem Machttrieb aufgebaut ist, sie stets gleichzeitig ein Ausleben der Unterwürfigkeit mit sich bringt. ("Eure Vornehmheit sei Gehorsam! Euer Befehlen selber sei ein Gehorchen! Einem guten Kriegsmanne klingt 'Du sollst' angenehmer als 'ich will'. Und alles, was euch lieb ist, sollt ihr euch noch befehlen lassen", sagte Friedrich Nietzsche, der wahrlich ein tiefer Kenner des Machttriebes war.)
"So finden wir denn die intensivsten Substrate der Herrschsucht: das Militär, die katholische Kirche, aufgebaut auf der Doppelforderung, daß, wer die rücksichtsloseste Macht ausüben will, zugleich den demütigsten Gehor-sam ausüben muß. Es ist der Typus des Menschen, den der Volksmund unserer Zeit mit dem Spottnamen des "Radlers" bezeichnet, weil er gleichzeitig nach unten "tritt" und nach oben "einen krummen Buckel macht". Dieser Menschentypus - ich nenne ihn archidulisch - ist es nun, den die Entwicklung des Staatslebens plan-mäßig züchtet und der seinerseits in alle jene Berufe hineinströmt, die ihm als direktem oder indirektem Staats-beamten die Ausübung seiner Triebrichtung fördern: in den direkten, eigentlichen Staatsdienst, vor allem in Mi-litär, Polizei, Bürokratie, dann aber auch in das Schulfach, in die Landeskirche, in gewisse Gebiete der Ju-
65
stiz und in solche Anstalten und
Einrichtungen, die durch ihre Größe und
Organisation einen ähnlichen Cha-rakter angenommen
haben, wie die Verkehrsanstalten, die Großbanken, die Großindustrie."
Diesen evidenten Feststellungen von
Dr.Borgius, die jeder unvoreingenommene Beobachter an zahllosen
Einzelheiten seiner Umwelt bestätigen kann und muß,
ist nur noch hinzuzufügen: jeder auf Herrschaft
Erpichte versäumt niemals, sich mittels eines Vorgangs, den
die Psychologie Rationalisierung nennt, auf sein
angeb-liches "Recht" zu seinem aggressiven Handeln
zu stützen; er legt sich eine passende Ideologie zu, die ihm
als Rechtfertigung vor sich selbst und vor allem gegenüber
den anderen dient. Auf die Urteilsunfähigen macht dann
immer besonderen Eindruck, wenn solch ein vom Machtfimmel
besessener Herrschsüchtiger sich, wie Fridericus, als
"ersten Diener des Staates" bezeichnete (und sich
auch ganz ehrlich als solcher fühlte, weil er die diesbezügliche
Ideologie sich erfolgreich selber suggeriert hatte). Ebenso
fühlten auch Hitler und Stalin, mit welchen der manchen
sympathischen Zug aufweisende Fridericus im übrigen
nicht in eine Reihe gestellt wer-den soll, der eine im Namen
"der Vorsehung", der andere als Vollstrecker des
"Ziels der Weltgeschichte", sich durch Ideologie
"legitimiert", als "Beauftragte" einer
"höheren" Mission, ohne eigene Verantwortung,
genau wie die Vollzugsgehilfen der Schreibtischmörder, das
zu vollstrecken, was nach ihrer Meinung ihre Opfer nur zu
dumm und unfähig waren, als "notwendig"
einzusehen. Bei den Autokraten auf dem Stuhl der Päpste und
der Inquisition, die sich zerknirscht im Gebet vor Gott und den
Heiligen wanden, wurde die Ideologie dahin "rationalisiert",
daß die von ihnen auf den Scheiterhaufen geschickten
nur in deren eigenem Interesse verbrannt wurden, um ihr
Seelenheil zu retten und sie vor weiteren Sünden zu
bewahren. -
Wenn die vom Machtfimmel Besessenen persönlich
anspruchslos lebten, weil es ihnen eben nicht auf
wirt-schaftliche Vorteile durch ihre Macht, sondern nur auf die
Befriedigung des Machttriebes selbst ankam - bei Hitler
bewunderte man ja daß er kein Fleisch aß,
nicht rauchte, nicht trank und dem "Dienst an Volk und
Staat" auch ein Familienleben "opferte" - dann
hielt man solche Leute für Idealisten oder gar für
Heilige. Derarti-
66
ger "Idealismus" brachte jedoch
keineswegs Opfer für andere, opferte vielmehr jene
anderen einer fixen Idee; er suchte und fand größere
Lustbefriedigung eben in der Stillung des Machtdurstes und im
Heiligenschein des Idealismus als in materiellen Vorteilen (
die ganz von selbst dabei nicht zu kurz kamen). Also handelte es
sich in Wirklichkeit nicht um Opfer, sondern um jene Form des
jedem Lebewesen innewohnenden Strebens nach Selbstentfaltung, die
Lust in der Befriedigung ihres stärksten Triebes empfindet.
Von den Gegentypen, den Unterordnungs-Süchtigen,
sowie von den Mitläufern und Nutznießern der vom
Machtfimmel Besessenen stammen dann so alberne Redensarten
wie die von "guten" und "idealen"
Herrschern.
Die fixe Idee der Herrschaft hat zwar ihre
Wurzel im Machttrieb und dessen Pendant; aber ihre Nahrung
und Kraft zieht sie stets aus einer passenden Ideologie.
67
IDEOLOGIE
UND WIRKLICHKEIT DES STAATES
Die Vorstellungen der meisten Menschen vom Staat sind ähnlich unklar und verschwommen wie die von Gott - für eine große Mehrheit ist der Staat heute tatsächlich nichts anderes als eine Versachlichung des Gottesbe-griffs. Wie früher alle Behauptungen und Forderungen der Kirche als selbstverständlich widerspruchslos akzep-tiert wurden, wie kein Zweifel erlaubt war am Gottesgnadentum der Kaiser und Könige, gilt der Staat heute den meisten als etwas so Notwendiges, ja sogar Heiliges, daß sie ihre Kritik allenfalls gegen die Form des Staates, nicht jedoch gegen dessen Wesen, als Einrichtung an sich, richten.
Wenn man das ebenso naive wie blinde
Vertrauen in den sozusagen als Ausbund der Allmacht, der
Gerechtig-keit, der Fürsorge betrachteten Staat
analysiert, wenn man den ständig wiederholten Schrei der
Vielen hört: "Da müßte der Staat eingreifen!
Da müßte der Staat helfen! Das müßte
verboten werden!", so findet man, daß der moderne
Massenmensch vom Staat noch ein Gutteil mehr erwartet als vom
lieben Gott; weit größer als sein Ve-trauen zu diesem
ist praktisch sein Vertrauen, das er in den Staat setzt.
Das erklärt sich aus einer einfachen
Tatsache: wenn jene vom Staat sprechen, denken sie nicht daran,
was der Staat tatsächlich ist (wovon sie im
übrigen auch nur eine recht nebelhafte Vorstellung haben),
sie denken nicht an die historische Realität
Staat, aus dessen Werdegang man eher auf seine Herkunft von
Beelzebub als auf die von Gott schließen könnte;
sondern sie denken dabei immer nur daran, was der Staat nach
den meist sehr sub-jektiven Wünschen der Betreffenden sein soll.
Es gibt zahlreiche, mehr oder weniger entgegengesetzte Ideologien
vom Staat, gedankliche Vorstellungen von dem, wie der
Betreffende sich das Ideal einer Gesellschafts-ordnung wünscht,
also eine Art Wunsch-Himmel, ziemlich nebelhafte Vorstellungen
zumeist, die gewöhnlich auch das unberücksich-
68
tigt lassen, was der Staat überhaupt
sein und tun kann. Ein Parlamentarier sagte dazu:
"Jedermann will auf Kosten des Staates leben und kein Mensch
denkt daran, daß der Staat auf jedermanns Kosten
lebt".
Der Staat ist das typische Beispiel einer
Institution, die ihren ideologischen Charakter aus ihrer religiös
begrün-deten Herkunft entwickelt hat. Das zeigt sich
sowohl in der Berufung der Monarchen auf ihr
"Gottesgnaden-tum" und im Anspruch der Päpste
auf ihre Oberhoheit über die Monarchen; ebenso jedoch bei
den Demokratien im Anspruch darauf, daß die Staatsgewalt
"vom Volke ausgehe", nachdem "das Volk",
"die Nation", "das Va-terland" die
Nachfolge der Monarchen und der anderen Feudalherren, die sich
alle auf ihre von Gott verliehe-nen "Rechte" beriefen,
angetreten hatte. Diese neuen begrifflichen Vorstellungen
wurden so zu Göttern und Götzen, die ungezählte
Millionen von Opfern forderten - unendlich mehr als beim ärgsten
Götzendienst der Barbaren, der nur vereinzelte Menschenopfer
verlangte. Die "Hoheit" und
"Heiligkeit" des "Volkes" (wer sie
anzweifelt, gilt als Vaterlandsverräter!) ist heute weitaus
unbestrittener als die Heiligkeit der Religion. "Im
Dienste des Volkes" wird heute jederzeit noch die
Opferung von Gut und Blut und Leben verlangt, während
nur selten mehr solcher Anspruch im Namen einer Religion erhoben
wird. Dabei wird das "Volk" durch einen Roß-täuschertrick
derer, die als Sachwalter dieser Abstraktion auftreten, mit dem
Staat gleichgesetzt, der die so übertragene
"Heiligkeit" (= Unantastbarkeit) auch für
sich in Anspruch nimmt. Was ist nun der Staat wirklich?
"Der Staat ist die von Gott gestiftete Erhaltensordnung. Sie zu bewahren ist die irdische Aufgabe des, Men-schen", äußerte sich der Bundesverfassungsrichter Fabian von Schlabrendorff noch im Jahre 1972. - Tolstoi hatte gesagt: "Der grausamste, unheilvollste Aberglaube ist das Vaterland, der Staat". Bereits der Kirchenvater Augustinus hatte den Staat als organisierte Räuberbande bezeichnet und die katholische Kirche hat zwar viel-fach mit dem Staat paktiert, sich ihm jedoch nie unterworfen. Daß Nietzsche ihn das kälteste aller Ungeheuer nannte, ist ziemlich weit bekannt. Sehr wenig bekannt jedoch ist, daß der ehemalige USA-Präsident Herbert Hoover in einer 1956 gehaltenen Rede den Staat als die gefährlichste Bedrohung für die Menschen hingestellt hat, nicht nur in den Ländern mit totalem Staat, sondern auch in den Ländern
69
der formalen Demokratie! - "Irgendein
Rudel blonder Raubtiere", sagte Nietzsche, "eine
Eroberer- und Herren-Rasse, welche kriegerisch organisiert und
mit der Kraft, zu organisieren, unbedenklich ihre
furchtbaren Tatzen auf eine der Zahl nach vielleicht ungeheuer
überlegene, aber noch gestaltlose, noch schweifende Bevölkerung
legt. Dergestalt beginnt ja der 'Staat' auf Erden".
"Der Staat, als von der Stammesorganisation
verschieden", sagt Lester Ward, "beginnt mit der
Eroberung einer Rasse durch eine andere". "Überall",
sagt Franz Oppen-heimer, "bricht ein kriegerischer
Wild-Stamm über die Grenzen eines weniger kriegerischen
Volkes, setzt sich als Adel fest und gründet seinen
Staat". "Die Gewalt", sagt Ratzenhofer,
"hat den Staat gegründet". "Der Staat, sagt
Gumplowicz, "ist das Resultat der Eroberung, die
Niederlassung der Sieger als herrschende Kaste über die
Besiegten". "Der Staat", sagt Sumner, "ist
das Produkt der Gewalt und existiert durch die Gewalt". Dies
ist das Urteil von Soziologen und Historikern.
Der Bundestagsabgeordnete Richard von Weizsäcker erklärte dazu (DIE ZEIT, 27.10.1972): "Der Staat ist nicht die einzige und schon gar nicht die totale Ordnung. Er ist kein geweihtes Über-Ich und besitzt nicht das Amt der Letztinstanzlichkeit. Aber in aller Vorläufigkeit dieser Erde hat er die Aufgabe, als haltende Kraft dem Menschen zu dienen und ihm die Selbstverwirklichung und Freiheit zu ermöglichen, gerade auch die Freiheit der Schwachen".
Seinen ersten beiden Sätzen kann und muß
man durchaus zustimmen. Freiheit jedoch kann, wie wir im
voraus-gegangenen Kapitel gesehen haben, nichts anderes sein als
die gleiche Freiheit Aller. Man kann nicht von Frei-heit
sprechen, wenn die Freiheit der einen größer ist als
die Freiheit der anderen, auf deren Kosten und gegen deren
Willen. Ein Zustand der gleichen Freiheit Aller ist die einzige
Alternative zur aggressiven Gewalt. Um diesen Zustand zu erringen
und aufrechtzuerhalten, bedarf es nur einer rein defensiven Organisation,
die ihrer-seits jede aggressive Gewalt ächtet und sich ihrer
streng enthält; eine solche bedarf keines übergeordneten
Herr-schers, der vielmehr ein Widerspruch und Gegensatz zu ihr wäre.
Der Staat will, was Herr von Weizsäcker
verkennt, keineswegs Diener, sondern Herr sein. Er
beansprucht für sich ein Pri-
70
vileg aggressiver Gewalt (das er selbst
"Gewaltmonopol"nennt) zur Realisierung all jener
Ideologien und Un-terdrückungs- wie Beglückungsabsichten,
die jene hegen, welche jeweils die Hebel der
Staatsmaschinerie be-dienen, oder vielmehr deren Auftraggeber.
Diese wissen dabei zumeist nicht, was sie in Wirklichkeit
tun, denn ihre ideologische Verblendung nimmt ihnen den klaren
Blick dafür.
Der Staat legitimiert durch seine Gesetze
zahlreiche aggressive (d.h. die Grenze der gleichen Freiheit
Aller überschreitende und gegen den Willen der
Betroffenen gerichtete) Gewaltakte, die er zu eigenen, sowie
zu Gunsten einzelner Gruppen, gegen andere Gruppen sowie
gegen alle Einzelnen verübt, und bezeichnet dies als
"Herrschaft des Rechts"; während er gleichzeitig
die bloße Defensive gegen solche Gewaltakte,d.h. die
Vertei-digung der gleichen Freiheit Aller als "Gewalt"
bezeichnet und, gestützt auf sein Gewalt-Monopol,
verfolgt.
Ganz und gar nicht beschränkt sich der
Staat, als Diener der Einzelnen, auf die Verteidigung der
gleichen Frei-heit Aller; das tut er nur am Rande, in Einzelfällen
- etwa bei den obengenannten, unmittelbar aus dem Prinzip
der gleichen Freiheit Aller folgenden, bei Mord, Totschlag,
Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, Dieb-stahl,
Erpressung - und sozusagen nur als Alibi. Denn in der Hauptsache
schafft er und erhält aufrecht einen Zustand, in angemaßter
Herrenpose, in dem die Freiheit der einen auf Kosten der Freiheit
anderer gegen deren Willen erweitert ist und die Freiheit Aller
zu seinen eigenen Gunsten eingeschränkt ist.
Da Herr von Weizsäcker ganz richtig
erkannt, daß der Staat nicht die einzige Form einer Ordnung
ist, hätte er sich über andere Formen bei John Henry
Mackay informieren können, der in "Der
Freiheitsucher"(Berlin-Char-lottenburg 1920) erläuterte:
"Was ist der Staat? - Eine Anzahl von
Menschen erklärt ein Stück Erdoberfläche - ein
bestimmtes Gebiet - mit allem, was darauf und darunter ist, für
ihr Eigentum und benennt es mit dem Namen eines Staates.
"Die Einwohnerschaft dieses Gebietes wird 'Nation' oder 'Volk' genannt, und es umschließt sie mit seinen Gren-zen als 'Vaterland'.
"Die innerhalb dieser Grenzen lebenden
Bewohner, die Staatsbür-
71
ger oder Untertanen, werden den zur Zeit in
diesem Staate geltenden Gesetzen unterworfen; wer diese Gesetze
nicht freiwillig befolgt, wird dazu gezwungen, und zwar durch Anwendung
von Gewalt.
"- Der Staat beruhte demnach auf Gewalt.
"Der Staat ist nicht die einzige Form menschlicher Vereinigung. Es gibt andere, die unter dem Namen "Gesellschaft" zusammengefaßt werden können.
"Was nun ist die Gesellschaft?
Wie schon ihr Name besagt, ist sie eine
'Gesellung', der Zusammenschluß einer mehr oder minder großen
Anzahl von Menschen zu einem bestimmten Zweck - im Grunde nichts
anderes als eine Vereinigung: wo zwei Menschen zusammenkommen,
und sei es auch nur zu dem Zwecke eines Gespräches, bilden
sie eine Gesell-schaft. So verschieden wie ihre Zwecke können
auch die Formen dieser Gesellschaften, dieser Vereine, sein.
"Welches ist nun der Unterschied
zwischen Staat und Gesellschaft?
"Der, daß die letztere eine freie
Vereinigung ist, der erstere jedoch nicht.
"Die Gesellschaft umfaßt die,
welche zu ihr gehören wollen und die sie aufnimmt, einerlei
woher sie kommen; der Staat umschließt alle, die in einem
bestimmten Gebiet wohnen, auch wenn sie nicht zu ihm gehören
wollen; er 'nimmt sie auf', auch gegen ihren Willen. Er umschließt
zwar alle, aber ist keine Gesellschaft 'Aller'.
"Im Staate steht stets eine Minderheit
gegen eine Mehrheit; die Gesellschaft steht zusammen, solange sie
zu-sammenstehen will.
"Ist in der Gesellschaft ein Einzelner oder eine Anzahl ihrer Mitglieder gegen sie, so steht es diesem Einzelnen oder dieser Minderheit frei, jederzeit frei, sie zu verlassen: aus ihr, der Gesellschaft auszutreten und zu bleiben, wo sie sind; der Staat gestattet einen solchen Austritt nur, wenn seine 'Untertanen' nicht bleiben, wo sie sind - verlassen sie sein Gebiet, gibt es für sie nur die Wahl, sich in einen anderen Staat zu begeben und sich damit einer anderen Mehrheit zu unterwerfen.
"Der Gesellschaft kann sich daher der Einzelne entziehen, ohne damit seine Umgebung zu verlieren; dem Staate nur, wenn er auf diese Umgebung Verzicht leistet.
"Durch seinen Austritt löst der
Einzelne die Gesellschaft
72
für sich auf; der Staat hingegen löst den Einzelnen in sich auf.
"Wenn sich in einer Gesellschaft die
Minderheit dem Willen der Mehrheit unterwirft, so tut sie es
freiwillig; im Staate tut sie es gezwungen, weil ihr keine andere
Möglichkeit übrig bleibt.
"Der Staat ist eine Vereinigung der
einen gegen die anderen. - Staat und Gesellschaft sind
somit nicht ähnliche und gleiche, sondern völlig
verschiedene Begriffe, die sich ausschließen; sie
miteinander verwechseln, heißt die Grundlagen des menschlichen
Zusammenlebens miteinander verwechseln und verwirren. Sie
sind natürliche Feinde und bekämpfen sich als solche
unablässig. Der Sieg des einen bedeutet den Untergang der anderen
, und umgekehrt.
"Endlicher Sieger bleibt schließlich der Staat, wenn er die Gesellschaft so in sich aufgesogen hat, daß er eines mit ihr oder sie eines, mit ihm: wenn er die Gesellschaft 'Aller' geworden ist.
"Siegerin ist die Gesellschaft, wenn sie den Staat verdrängt hat und. an seine Stelle getreten ist.
"Geht der Staat aber in der
Gesellschaft auf, so hört er auf, ein Staat zu sein und wird
eine Gesellschaft wie jede andere.
"Die Gesellschaft ist somit eine freie Vereinigung - sie kennt nur freie und gleichberechtigte Mitglieder; der Staat hingegen ist eine Zwangsvereinigung - er kennt nur Herrschende und Beherrschte, Unfreie und Ungleiche - Untertanen.
"Der Staat steht über dem
Einzelnen - er ist sein Herr; die Gesellschaft steht unter
ihm - sie ist seine Dienerin. "Das Wesen des Staates ist
somit Zwang; das Wesen der Gesellschaft ist Freiheit.
"Um es nochmals zu sagen: der eine ist
eine Zwangsvereinigung; die andere eine freie Vereinigung".
Diese Feststellungen Mackays, die nur ein
kurzer Auszug aus weit umfassenderen sind, lassen an Deutlichkeit
kaum zu wünschen übrig. Es gibt jedoch Hirne, die,
weil ihre Begriffe verwirrt sind - z.B. hinsichtlich der
Ge-gensätzlichkeit von aggressiver Gewalt und Defensive
- , oder weil ihre Vorstellungen durch staatliche Erzie-hung und
Umwelt manipuliert sind, die einfachsten Wahrheiten nicht zu
erfassen vermögen, wenn sie in ihre gewohnten Denkbahnen
nicht hineinpassen. Ohne Zwang gehe es doch nicht, wird z.B.
eingewendet. Gewiß, das wurde ja schon oben erläutert,
daß Zwang in der Defensive gegen den Aggressor oft
unvermeidlich ist, um die aggressive
73
Gewalt abzuwehren. Aber bedeutet dies etwa,
daß der Zwang "notwendig" sei, den die
aggressive Gewalt aus-übt, und wer wagt es, sich zu dieser,
d.h. zum Faustrecht, offen zu bekennen? - Den objektiven Maßstab
zur Unterscheidung zwischen Aggression und Verteidigung haben wir
oben ebenfalls erläutert.
Daß der "Rechtsstaat" die
aggressive Staatsgewalt zwar in bestimmte Formen einengt,
aber keineswegs in ihrer Aggressivität beseitigt,
ergibt sich daraus, daß er an die Stelle echten,
d.h. aus freier Vereinbarung stammenden Rechts ein - häufig
wechselndes - setzt, das sich teils auf unbeweisbare ideologische
Behauptungen, teils auf das Diktat des Willens einer angeblichen
Mehrheit stützt. Aber auch bei einer tatsächlichen
Mehrheit, soweit diese in ihrem Handeln die Grenze der gleichen
Freiheit Aller überschreitet (gegen den Willen der Betroffe-nen),
handelt es sich eindeutig um aggressive Gewalt, die sich nur
hinter den Benennung als "Recht" verbirgt. Einen
echten Rechtsstaat kann es nur dann geben, wenn als Grundgesetz
dieser Institution die gleiche Freiheit Aller mit allen
Konsequenzen vereinbarungsgemäß festgelegt würde.
Das wäre dann jedoch kein Staat mehr im bisherigen Sinne,
sondern eine freie Gesellschaft.
Was mit dem sog. "Rechtsstaat"
eigentlich gemeint ist, wovon die heute in die
verschiedenartigen Käfige ihrer Staatsgebiete
Eingesperrten jedoch vorerst nur träumen können, vermag
erst die Herrschaftslosigkeit zu reali-sieren.
Das Schlagwort von der
"Staatsraison" macht eindeutig klar, daß letzten
Endes auch das Faustrechtsprinzip of-fen proklamiert wird,
wenn den Interessen des Staates (d. h. dem, was die ihn
regierenden "Staatsdiener" dafür halten) seine
eigene "Rechts"-Ordnung im Wege steht.
Im übrigen ist allein der Anspruch auf
ein "Staatsgebiet" und die Unterwerfung aller in diesem
Gebiet sich Auf-haltenden unter die angemaßte
"Rechtshoheit", wobei offen von Unterworfenen
gesprochen wird, eindeutig ein Monopolanspruch nach außen
wie nach innen; jedes gegen den Willen der Betroffenen
aufrechterhaltene Mo-nopol aber ist eine aggressive Verletzung
der gleichen Freiheit Aller.
Der Staat ist ein seltsames, auf der
Ideologie von "Volk","Va-
74
terland", "Nation" und
"Gemeinschaft" beruhendes, d.h.seinen
absoluten Herrschaftsanspruch von diesen Ab-straktionen (hinter
denen die sehr konkreten Staatsfunktionäre stehen) ableitendes
Gebilde, das anderseits dem Einzelnen weismachen möchte,
alles geschähe nur zu dessen Wohl, Schutz und Förderung.
Aber nicht mehr alle Leute glauben heute
noch an solche Sprüche, sondern bilden sich ihr Urteil aus
eigener Anschauung, nach eigener Erfahrung und auf Grund
eigenen Denkens. Wie Lincoln sagte: Man kann wohl einige Leute
dauernd, man kann alle Leute eine Zeitlang, aber man kann nicht
alle Leute dauernd täuschen.
Die
Hauptfunktion des Staates: Unterdrückung und Ausbeutung
Wie die Geschichte lehrt, entstanden die Staaten in ihren heutigen Grenzen nahezu ausnahmslos durch räube-rische Eroberung, also durch aggressive Gewalt; oder aber sie entstanden durch revolutionäre Gewalt, die bis-her ausnahmslos in aggressiver Weise Verhältnisse schuf, welche auf Herrschaft der einen über die anderen beruhen, sowie auf ungleicher Freiheit der Einzelnen und Gruppen.
Wo Staaten in Ausnahmefällen durch
Verträge entstanden, waren es meist diktierte,
aufgezwungene Verträge, wahrend echte natürlich auf
freiwilliger Zustimmung beider Teile beruhen müssen.
Sogar in den seltenen Fäl-len, in denen ein neuer Staat als
Resultat eines freien Vertrages zwischen zwei bisherigen Staaten
oder zwi-schen einem Staat und den von ihm ausgewählten und
anerkannten Repräsentanten des neuen Staates entstand,
war es immer eine neue Staatsgewalt, die geschaffen wurde,
mit ungleicher Freiheit, mit neuen Privilegien und
Monopolen, mit Herrschern und Unterworfenen. Denn das Wesen
des Staates liegt in aggressiver Gewalt, nach außen sowohl
wie nach innen.
Die wenigsten dürften sich darüber
klar sein, daß alle Staaten, die totalitären wie
die mehr oder weniger demo-kratischen, nach dem Gangster-Prinzip
organisiert sind: sie bieten "Schutz" gegen von ihnen
einseitig festge-setzte "Gebühren" und treiben
diese gewaltsam ein, ohne Rücksicht darauf, ob der
Betreffende
75
diesen "Schutz" wünscht oder
nicht - ganz abgesehen davon, daß ihm neben diesem
"Schutz" noch eine Menge anderes aufgezwungen wird.
Von den über 250 Milliarden DM
Steuergeldern, die z.B. in der BRD 1976 eingetrieben wurden,
flossen mit mehr als 140 Milliarden DM, mehr als 56 % als
Personalausgaben an die etwa 2,8 Millionen Beamten, Ange-stellten
und Arbeiter des öffentlichen Dienstes - aus den Taschen
jener, die ihre Einnahmen nicht dem Staat verdanken, sondern sich
selber dafür abmühen müssen, um die
"Staatsdiener" mit ihrem oft erheblichen Aufwand zu
finanzieren.
Dabei machen die Steuereinnahmen nur etwa
80% der für 1976 mit rund 303 Milliarden DM veranschlagten
gesamten Staatseinnahmen aus, wobei auch von diesen zusätzlichen
der größte Teil gezwungenermaßen von den
Staatsbürgern geleistet werden muß.
Darüber hinaus nimmt der Staat jedoch -
zu Lasten aller Staatsbürger - auch noch Schulden auf, die
von den Staatsbürgern verzinst und in der Zukunft
getilgt werden müssen, was 1976 allein 20,5 Milliarden DM an
fällig werdenden Zinsen kostete.
Mittels dieser Schulden brachte die BRD es
im Jahre 1976 auf täglich eine Milliarde DM an
Staatsausgaben. Denn die Gesamtausgaben von Bund, Ländern
und Gemeinden beliefen sich auf über 360 Milliarden DM!
Das sind 36 % des Sozialprodukts von 1000 Milliarden DM.
Außerdem werden 33 % der Löhne
und Gehälter als sog. Sozialbeiträge für.Angestellten
und Arbeiterrenten-versicherung, Kranken- und
Arbeitslosenversicherung zwangsweise eingezogen, was zusammen mit
den vorer-wähnten 36 % erheblich mehr als die Hälfte
des Sozialprodukts beansprucht. Wir haben also bereits eine mehr
als 50 %-ige kommunistische Staatswirtschaft !
Diese unterscheidet sich von der des totalitären
Kommunismus weniger durch die privaten
"Freiheiten", die sie dem Einzelnen noch läßt
(und die mehr auf dem Papier stehen, als daß sie sich
wirklich praktizieren lassen, wenngleich sie im Verhältnis
zum Freiheitsspielraum der Einzelnen im Totalitarismus immer noch
beträchtlich sind), als insbesondere dadurch, daß
ihre "Rechts"-Ordnung bestimmte Privile-
76
gien, Mono- und Oligopole schafft und
aufrecht erhält, mittels welcher private Gruppen und
Einzelne sowohl rechtlich wie tatsächlich gegenüber den
anderen bevorzugt und in die Lage versetzt werden, auf deren
Kosten hohe arbeitslose Einkommen zu erzielen, d.h. deren
Arbeitskraft auszubeuten. Dabei tritt der
"Rechtsstaat", der sich immer auf die angebliche
Gleichheit Aller vor dem Gesetz beruft, nicht nur als Unterdrücker
im eigenen Interesse, sondern auch in dem der von ihm bevorzugten
Einzelnen und Gruppen auf.
Die Staaten monopolisieren für sich ein
bestimmtes Stück Erdoberfläche nebst darüberliegendem
Luftraum und angrenzenden Küstengewässern und
unterwerfen alle, die sich innerhalb dieser Grenzen
aufhalten, der vom Staat diktierten jeweiligen sog.
"Rechtsordnung"; diese diskriminiert die
Nicht-Staatsangehörigen und unter-wirft die Staatsangehörigen
bestenfalls dem "gesetzlichen" Diktat einer
Mehrheit, die in der Praxis stets von einer winzigen Minderheit
"repräsentiert" wird, also der Herrschaft
einer kleinen Gruppe. Hinter der Fassade der Gemeinnützigkeit,
des Schutzes und der sozialen Fürsorge verbirgt sich aber
nicht nur die Ausplünderung der Einzelnen durch den Staat in
direkter Form, sondern eine ebenso schlimme indirekte: denn
der Staat schafft Institutionen und erhält sie aufrecht,
welche die Dauer-Ausplünderung der breiten Masse zugunsten
kleiner Nutznießerschichten ermöglichen.
Die gefährlichsten Mittel der Ausplünderung sind das vom Staat geschützte Oligopol des: Bodeneigentums (wobei der Staat als alleiniger Bodeneigentümer in der staatssozialistischen Form natürlich nicht dessen Auf-hebung, sondern dessen Krönung bedeutet !) und - neben anderen - insbesondere das staatliche Geldmonopol. Jedes Privileg und jedes Mono- oder Oligopol, das nicht die freiwillige Zustimmung Aller hat, bedeutet eine Verletzung der gleichen Freiheit Aller. Denn der Privilegierte oder Monopolinhaber hat, wie der Herrscher, ein Mehr an Freiheit auf Kosten der gleichen Freiheit anderer.
Eigentum bedeutet bekanntlich das Recht, mit
einer Sache nach Belieben zu verfahren. Die sog. Sozialbindung
des Eigentums (das "verpflichtet. Sein Gebrauch soll
zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen") im Grundgesetz
der BRD ist nicht nur selbst eine ideologische Forderung, sondern
je nach dem In-
77
halt der verschiedenen Ideologien auch beliebig auslegbar, sowohl was das "Wohl" wie die "Allgemeinheit" betrifft.
Nicht jedes Eigentum bedeutet zugleich ein
Monopol. Man muß insbesondere unterscheiden zwischen dem
Ei-gentum an beliebig (wenn auch nicht unbegrenzt)
vermehrbaren Gütern und solchen, die - wie der Boden und
seine Schätze - nur begrenzt vorhanden sind. Man muß
erst recht unterscheiden zwischen Eigentum an dem Produkt eigener
Arbeit (oder dem, was jemand gegen solches an Produkten
fremder Arbeit eintauscht) und Eigentum an dem, was die
Natur ohne Arbeit als ihr Geschenk an Alle darbietet,
wie den Boden und seine Schätze. Dabei ist deren
Grundsubstanz, so wie die Natur sie schenkt, wieder
zu unterscheiden von dem, was durch Bodenbearbeitung und Hebung
und Bearbeitung der Bodenschätze an Eigentum erworben
werden kann.
Der nur begrenzt vorhandene Boden, der angesichts ständig wachsender Menschenzahlen immer kostbarer wird, auch in der Bodenqualität und seinen Schätzen, besonders aber in seinem Lagewert sehr unterschiedlich ist, gehört zu den sog. natürlichen Monopolgütern.
Denn der Boden ist in mehrfacher Hinsicht -
als Nahrungs-, als Wohnungs-, als Rohstoff- und als
Standort-Grundlage für jedwede Produktion - unerläßliche
Grundlage für die Existenz jedes Menschen, nicht viel
anders als die Luft.
Nun stelle man sich einmal vor, daß
die Luft - ähnlich wie heute der Boden - Eigentum einer verhältnismäßig
kleinen Minderheit, während die große Mehrheit
jener tributpflichtig wäre, etwa in der Weise, daß
jeder Mensch mit einem Meßgerät vor der Nase
herumlaufen und je nach der genutzten Atemluft den Luft-Eigen-tümern
Zahlung leisten müßte! Diese Vorstellung ist nicht
weniger absurd als die Tatsache des heutigen
Bodeneigentums-"Rechts".
Dessen Wesen liegt ja darin, daß
der Bodeneigentümer nicht nur ein Stück Boden zwecks
persönlicher Bear-beitung oder Bewohnung nutzen, sondern daß
er von einer viel größeren Fläche, als er
dazu braucht, andere von deren Benutzung ausschließen oder
aber ihnen einen an ihn laufend zu leistenden Tribut auferlegen
darf, der nicht nur offen in Miet- und Pachtbeträgen,
sondern versteckt in den Preisen al-
78
ler Waren erscheint und im Grunde nichts
anderes als eine Art moderner Sklaverei bedeutet. Es bedeutet
ins-besondere, daß er einen Großteil der von anderen
geschaffenen Werte, durch die der Lagewert seines Grund-stücks
gesteigert wurde, in die eigene Tasche stecken darf. So sehen die
angeblich "gleichen" Rechte und Pflichten aus,
welche die Staatsbürger haben.
Diese eindeutige Ausbeutung der einen durch
die anderen hat nun aber noch zwangsläufige Auswirkungen,
durch welche die bisher erwähnten gewaltig gesteigert
werden. Man braucht sich nur zwei Männer vorzustellen, die
eine gleich große und gleichwertige Bodenfläche
bearbeiten, welche ihre ganze Arbeitskraft beansprucht. Dann
werden, von Ausnahmen abgesehen, ihre Einkommen und Vermögen
sich nicht wesentlich unterschei-den. Wenn nun aber einer von diesen
außerdem noch eine weitere größere Bodenfläche
als "Eigentum" besitzt, die er selbst gar nicht
bearbeiten, wohl aber für den gleichberechtigten
Nutzungsanspruch anderer an diesem Naturgeschenk sperren kann, so
vermag er mittels dieses absurden "Rechts" so viel
Miet- oder Pachteinnahmen von Nicht-Bodeneigentümern zu
erpressen, die auf die lebensnotwendige Bodennutzung
angewiesen sind, daß sein Einkommen und Vermögen
sehr rasch das des anderen überrundet. Er kann also aus
diesem erpreßten ar-beitslosen Einkommen schnell größeres
Kapital bilden und durch dessen Einsatz seine eigene
Arbeitsproduk-tivität so steigern, daß er dadurch den
anderen bald überrundet, wenn nicht gar nieder konkurriert.
Je größer die Bodenflächen
sind, deren Nutzung jemand mittels dieses ebenso skandalösen
wie absurden Boden -"Rechts" zu sperren vermag, und je
größer ihre Schätze, desto mehr vermag er auch,
allein durch Behinderung dieser Nutzung, die Preise der
Bodenprodukte und Bodenschätze hochzutreiben und als Mono-
oder Oligopolist auch auf diese Weise ein arbeitsloses
Einkommen zu erpressen, das seine Übermacht immer weiter
steigert.
Da der Boden ein nicht vermehrbares und
gegenüber der Nachfrage ständig seltener werdendes
Gut ist, ermög-licht das - vom Staat geschaffene und
aufrechterhaltene! - heutige Bodeneigentums-"Recht"
es einer Minder-heit, und unter dieser wieder einer kleinen
besonders bevorzugten Schicht, in Form der
79
sog. Grundrente aus ihrem Bodeneigentum laufend arbeitsloses Einkommen zu beziehen, welches die eine Hauptquelle der großen Vermögensunterschiede darstellt. Denn was den einen dabei als unverdientes Mehr zufließt, muß von den anderen jeweils aus ihrem eigentlichen Arbeitsertrag abgezweigt werden. So werden die einen immer reicher, auf Kosten jener, die dadurch auf keinen grünen Zweig kommen können.
Die Ausschließung der Vielen vom
gleichberechtigten Zugang zum Boden durch das Eigentum der
Wenigen, diese Monopolisierung einer unentbehrlichen
Lebensgrundlage, führt aber nicht nur zu einer laufenden, in
allen Preisen sich niederschlagenden Ausbeutung, über
deren Ausmaß sich die wenigsten klar sind; die enormen
Bodenwertsteigerungen, die aus der steigenden Nachfrage
infolge der ständig wachsenden Menschenzahl ent-stehen,
wobei noch eine schwindelhafte Währungspolitik mitwirkt,
durch welche der Bodenbesitz als Sachwert eine verstärkte
Nachfrage genießt, führen innerhalb kurzer Fristen zu
Bodenpreissteigerungen bis zum Hun-dertfachen und mehr; in München
waren es z.B. zwischen 1950 und 1970 im Durchschnitt 2000
Prozent.
Im gleichen Verhältnis wächst
dabei auch die aus dem erhöhten Bodenwert fließende
Grundrente, die einen wesentlichen Teil des Preises aller
Produkte bildet, wohlgemerkt: aller, also nicht nur der
Bodenprodukte al-lein, und also von allen Konsumenten gezahlt
werden muß, keineswegs etwa nur von den Bodenpächtern
oder den Mietern allein.
Von noch größerer Bedeutung als
die Ausplünderung und Ausbeutung, weil ursächlich
für diese, ist die Aus-schließung der großen
Mehrheit vom freien, gleichberechtigten Zugang zum Boden, der ja
zugleich eines der wichtigsten Produktionsmittel ist. Das führt
sowohl zu direkter Arbeitslosigkeit, die es sonst gar nicht geben
könnte, als auch über die Abhängigkeit von Bodeneigentümern
hinaus in die Abhängigkeit von anderen Kapi-taleigentümern,
deren Kapital ursprünglich nahezu ausschließlich aus
der Grundrente, aus Miet- und Pachter-trägen stammte. Man muß
sich einmal gründlich darüber klar werden: aus dem
Bodeneigentum entstand - und wird heute immer noch gespeist - die
ungleiche Vermögensverteilung und das, was man Kapitalismus
nennt.
Mit der Entwicklung von Technik und
Industrie wuchs die Macht und Kapitalüberlegenheit der
Bodeneigen-tümer, zumal der gros-
80
sen, noch weiter; sie konnten nunmehr neben dem Produktionsmittel Boden, das sie durch Lohnabhängige ge-gen geringes Entgelt bearbeiten ließen, auch noch die produzierten Produktionsmittel einsetzen, welche teils den Bodenertrag ganz außerordentlich vermehrten, während sie zugleich die Zahl der Bearbeiter reduzierten (und damit immer mehr Menschen vom Boden aussperrten), teils - infolge gewaltiger Kapitalüberlegenheit -ganz neue Ausbeutungsformen und -möglichkeiten eröffneten. Denn die Bodensperre durch die Eigentümer trieb nun jenes besitzlose Landarbeiterproletariat in die Städte, welches die billigen Arbeitskräfte für die Fabri-kanten lieferte, deren Kapital ursprünglich nahezu ausschließlich aus der Grundrente stammte, die großen Bo-deneigentümern zugeflossen war.
Ohne das Bodeneigentum hätte sich
niemals ein Kapitalismus entwickeln können, wie wir ihn
kennen.
Auch heute noch, nachdem die produzierten
Produktionsmittel gewaltige Eigenbedeutung neben dem natürli-chen
Produktionsmittel Boden erlangt haben, stammt immer noch ein
wesentlicher und sich ständig erhöhender Teil des
Ungleichgewichts der Vermögen aus der Grundrente, die in den
Industriestaaten nun zunehmend aus dem städtischen
Grundbesitz fließt.
Professor Franz Oppenheimer hat die
Bodenfrage, die von den instinktlos gewordenen Pflastertretern so
unter-schätzt wird - obwohl gerade sie es besonders zu spüren
bekommen, daß das wichtigste aller Produktionsmittel nicht
nur mit der Produktion von Bodenerzeugnissen und Bodenschätzen,
sondern auch mit der von Wohn- und Betriebsgebäuden, mit jedwedem
Konsum und jedweder Produktion überhaupt,
zusammenhängt - nach ganz neuen Gesichtspunkten ins
Blickfeld gerückt. Ohne die Abschneidung des freien Zugangs
von jedermann zum unentbehrlichsten aller Produktionsmittel
konnte und kann es keinen Kapitalismus geben.
Das hat selbst Marx im Schlußkapitel
des ersten Bandes seines "Das Kapital" deutlich gemacht
(freilich ohne daraus die richtige Konsequenz zu ziehen). Er
erzählt dort die Geschichte eines vornehmen Engländers,
namens Peel, der mehrere tausend Personen der arbeitenden
Klasse und eine ungeheure Menge von Kapitalgütern der
verschiedensten Art nach Australien brachte, um ein von ihm
erworbenes riesiges Landgut nach allen Regeln kapitalistischer
Kunst auszubeuten. Kaum angelangt, verschwanden jedoch die
Arbeiter sofort, nahmen sich jenseits des Peelschen
81
Besitzes selber Land und arbeiteten für sich, während dem armen Lord - dem seine ganze Kapitalmacht gar-nichts nützte - nicht ein einziger Diener zurückblieb, um ihm Wasser zu holen oder das Bett zu machen.
"In den Kolonien wird der Lohnarbeiter
von heute, morgen unabhängiger, selbstwirtschaftender
Bauer oder Handwerker. Er verschwindet vom Arbeitsmarkt, aber
nicht ins Arbeitshaus. Wo jeder Ansiedler ein Stück Boden in
sein privates Eigentum und Produktionsmittel verwandeln kann,
kann es keinen Kapitalismus geben". So Marx an der erwähnten
Stelle. Also ist es nicht der private Besitz von
Produktionsmitteln als solcher - der im vorstehenden Fall dem
Besitzer gar nichts nützte - , sondern es ist die Sperrung
des freien Zugangs von je-dermann zu den Produktionsmitteln,
welche die Vielen in Abhängigkeit von wenigen Privilegierten
und Monopolisten und Oligopolisten bringt und diesen durch
Grundrente, Zins und Monopolgewinne tributpflichtig macht.
Rousseau hatte es deutlich gesagt: "Wer
den ersten Zaunpfahl in die Erde rammte und dazu sagte, dieses
Land ist mein, und Dumme fand, die es glaubten, der legte den
Grund zu den heutigen Staaten , Denn wer ist es, der das
Boden-Oligopol, welches die unverschämte Ausbeutung der großen
Mehrheit durch eine kleine Minderheit ermöglicht,
'legalisiert" und schützt? - Der Staat, dessen
Hauptrolle als Interessenvertreter einer Minderheit gegen
die Lebensinteressen einer Mehrheit hier überdeutlich wird!
Die Urberaubung jedes Menschen durch
den Staat findet bereits bei seiner Geburt statt - mit Ausnahme
derjenigen, denen die Staatsgewalt, eben zu Lasten der
anderen, ein einträgliches Privileg gewährt: das
Bodeneigen-tum. Der Einzelne wird hilflos in eine sog.
"Rechts"-Ordnung hineingeboren, die nichts mit
wirklichem Recht, d.h. einer von der Basis der gleichen Freiheit
Aller ausgehenden freien Vereinbarung zu tun hat, sondern im
Gegenteil die durch keinerlei beweisbaren Rechtsanspruch stützbare
Vorrechtsstellung einer Minderheit gegenüber
einem lebensnotwendigen Wirtschaftsgut und Produktionsmittel
festlegt, auf das, als Geschenk der Natur, ausnahmslos
jeder Mensch einen gleichberechtigten Nutzungsanspruch erheben
kann. Wie dieser, verbunden mit der Sicherung des gleichbe-
82
rechtigten Zugangs zum Boden für jeden
Einzelnen (wobei auch das "Wohl der Allgemeinheit"
nicht in der schwindelhaften Form wie bisher, sondern in der
einzig möglichen gesichert und zugleich das Problem der
Grundrente gelöst wird) am zweckmäßigsten
realisiert werden kann, wird im 7. Kapitel dargelegt.
Hier kommt es zunächst darauf an,
deutlich zu machen, daß der Staat keineswegs echte
Rechtsgleichheit der Einzelnen verbürgt, sondern daß
die "Gleichheit vor dem Gesetz" in raffinierter
Weise schwerstwiegende Ungeheuerlichkeiten verbirgt, durch welche
mittels Privilegien, Mono- und Oligopole die einen den
anderen tributpflichtig gemacht und einer sowohl
"rechtlichen" wie tatsächlichen Herrschaft nicht
nur der Staatsfunk-tionäre, sondern eben besonders
privilegierter Gruppen von Staatsbürgern unterworfen werden.
Diese sowohl Unterdrückungs- wie
Ausbeutungsfunktion des Staates wird dadurch verschleiert, daß
er die Ver-staatlichung des Schulwesens und seine sonstigen
Einflußmöglichkeiten dazu benutzt, nicht nur
weitgehendste Unkenntnis über sein eigentliches Wesen
und seine wahren Hauptfunktionen aufrechtzuerhalten, sondern
den noch unkritischen Köpfen ein ganz falsches
Vorstellungsbild davon einzuprägen. Hierzu siehe auch Dr.
Walther Borgius "Die Schule - ein Frevel an der Jugend"
(Berlin 193o).
Dr. Borgius sagt darin (und belegt
es auch durch eine Fülle an Material): "Die Schule ist
ein raffiniertes Herrschaftsmittel des Staates, geschaffen (bzw.
aus ähnlichen Ansätzen konkurrenzgefährlicher
Stellen - Kir-che, Städte, Private - usurpiert), um von
Kindesbeinen an alle Staatsangehörigen an Gehorsam zu gewöhnen,
ihnen die Suggestion von der Notwendigkeit des Staates in
Fleisch und Blut übergehen zu lassen, jede
Eman-zipationsidee im Keime zu lahmen, die Entwicklung ihres
Denkens in wohlgehegte Bahnen zu lenken und sie zu bequem
regierbaren, demütigen Untertanen zu drillen".
Dies erklärt auch, wieso ansonsten
recht gescheite Köpfe geradezu blind sind für
die offensichtlichsten Tat-sachen. Wer von denjenigen z.B., denen
von ihrem "Vaterland" allenfalls die Erde in ihren
Blumentöpfen wirklich gehört, weiß, oder hat die
Konsequenz daraus gezogen, daß selbst in der dicht
besiedelten BRD pro Kopf der Bevölkerung rund
83
4000 qm. Bodenfläche, davon rund 3000
qm. Nutzfläche entfallen, während es im Weltmaßstab
sogar 25 000 qm. je Kopf, also einschließlich aller Kinder
und Greise, sind ? !
Wie wenig Menschen haben auch nur eine
Ahnung davon, daß 1500 qm. Bodenfläche bereits
ausreichen, um den durchschnittlichen Nahrungsbedarf eines
Menschen zu decken, und dies in nur etwa acht Wochen
Arbeits-zeit, verteilt auf das ganze Jahr! - Es bleiben
dann noch 44 weitere Wochen zur Deckung sonstiger Lebens-bedürfnisse.
Hätte also jeder Einzelne und jede
Familie in der BRD einen völlig gleichberechtigten
Nutzungsanspruch ge-genüber dem Boden und seinen Schätzen
(den sie sogar im Weltmaßstab noch erweitert geltend machen
könnten und nicht nur auf das Gebiet der BRD zu beschränken
brauchten), so hätte jedermann überreichlich Boden
zur Verfügung, ohne dadurch irgend jemanden anderen
benachteiligen zu müssen; die Grundlebensbe-dürfnisse
für Wohnung und Nahrung (auch Kleidung) wären dabei
gedeckt, so wie die Natur sie für jedes frei-lebende
Tier deckt; und dies in voller Unabhängigkeit von irgendwelchen
"Arbeitgebern", Vormündern, Herr-schern oder
"Fürsorgern". Denn allein schon auf diese
Weise würde jedwede Arbeitslosigkeit unmöglich
und jedes Geschwätz davon, daß zu wenig Arbeitsmöglichkeit
vorhanden sei und diese daher "verteilt" werden müsse,
enthüllt sich selbst und seine Verbreiter als schwachsinnig.
Es gibt niemals Mangel an Arbeitsmöglichkeiten,
weil die Bedürfnisse der Menschen unbegrenzt sind und
alle menschliche Arbeitskraft nie ausreicht, sie voll zu
befriedigen. Alle heutige Arbeitslosigkeit beruht nur
darauf, daß die Betreffenden durch aggressive Gewalt daran
gehindert werden, zu arbeiten - und dies zu einem wesent-lichen,
ja dem wesentlichsten Teil (J.Z.: Einige Zeilen später
schreibt er diese Rolle dem Geldmonopol zu! - J.Z.,
3.3.04.), dadurch, daß sie von der gleichberechtigten
Nutzung des wichtigsten Produktionsmittels, des Bodens,
ausgesperrt werden.
Ausgesperrt durch den angeblich die
Gleichberechtigung und das Wohl Aller verbürgenden Staat,
indem dieser durch nichts, aber auch garnichts
zu rechtfertigende Vorrechtsansprüche (denn auch die
Luft kann man nicht "kaufen", um dadurch Tribute von
anderen zu erpressen) einer Minderheit auf ein Geschenk der
Natur "legiti-miert", dadurch, daß er
einfach der nackten aggressiven Gewalt das
84
schwindelhafte Mäntelchen eines
"Rechts" umhängt (wozu noch zu bemerken ist, daß
diejenigen Staaten, wel-che solche Vorrechte Einzelner und
Gruppen gegenüber dem Boden nicht legitimieren, sondern
im angeblichen Kollektivinteresse als alleinige Bodeneigentümer
auftreten, sich nicht weniger aggressiv gewaltsam gegenüber
den Einzelnen und deren Gesamtheit verhalten).
Die oben skizzierten Auswirkungen
dieser Urberaubung, die zu den sich ständig verschärfenden
Gegensätzen zwischen den Armen und den Reichen führt,
zu den enormen Vermögensunterschieden, zu neuen, zusätzlichen
Ausbeutungsmöglichkeiten, die genau so vom Staat geschützt
werden wie das Bodeneigentum, zu Arbeits-losigkeit, Krisen, dem
Elend und der Unterdrückung weiter Kreise, werden dann vom
Staat, zum Anlaß genom-men, sich als Hort, Schützer
und Fürsorger der so Benachteiligten aufzuspielen und durch
eine Fülle weiterer aggressiver Eingriffe in die gleiche
Freiheit Aller seine eigene angebliche Notwendigkeit zu
rechtfertigen. Aber allein schon die Beseitigung der Urberaubung,
für die der Staat verantwortlich ist, würde jene Zustände
gar nicht erst entstehen lassen!
Die Sicherung des gleichberechtigten Zugangs
zum Boden und seiner Nutzung für jedermann ist daher funda-mental.
Noch verhängnisvoller (J.Z: Oben
schreibt er diese Rolle dem Bodenmonopol zu! - J.Z., 3.3.304.) -
und wiederum zum Nutzen nur einer kleinen Schicht - wirkt sich
das Geldmonopol aus, das sich der Staat selber angeeignet hat.
Denn da die arbeitsteilige Wirtschaft ohne
Tauschmittel nicht existieren kann - es sei denn als
Kommando-wirtschaft von Herrschern und Beherrschten - ermöglicht
dessen Monopolisierung zunächst eine fortgesetzte
Erpressung von Zinsen für dessen Benutzung, was weit über
die Kosten der Herstellung und Verwaltung dieser Tauschmittel
hinausgeht. Dabei bestimmt der von der Notenbank willkürlich
festgesetzte Zins (Diskont) nur die allerunterste
Grenze dessen, was von den Geldbenutzern als Zins entrichtet
werden muß. Denn da die Noten-bank ihr Monopol u.a. dazu
nutzt, das Geld nicht direkt den wirtschaftenden Menschen,
sondern ausschließlich den Banken zur Verfügung
zu stellen (diesen also ein Oligopol ermöglicht), wird der
Diskontsatz nur von den Banken bezahlt, die ihrerseits
im Durchschnitt mindestens den dop-
85
pelten, jedoch oft mehr als den
dreifachen Betrag an Zinsen, wozu noch diverse
"Spesen" kommen, den Kreditnehmern berechnen.
Auch die Banktätigkeit ist vom Staat so privilegiert und an Vorschriften gebunden, daß es dadurch den Banken möglich wird, in zwar begrenztem, aber erheblichem Umfang sogenanntes Buchgeld zu schöpfen und für dieses ebenfalls Zinsen zu erpressen, die weit über den Herstellungs- und Verwaltungskosten eines freien Tauschmit-tels liegen.
Um welche Summen es dabei geht, läßt
sich daran ermessen, daß z.B. bei der Hausbaufinanzierung
die edlen Helfer für die Zurverfügungstellung der
Tauschmittel, d.h. die Kredite, in der Regel an Zinsen mehr
kassieren, als der ganze Bau an sich kostet. Der Bauherr muß
also in der Regel den Preis für zwei, manchmal sogar den für
drei Häuser bezahlen, um nur eines besitzen zu können.
Den Gegenwert des oder der anderen stecken die edlen Helfer,
teils als arbeitsloses Einkommen, teils als enorm überhöhtes
Entgelt für eine gegen jedes Risiko abgesicherte
Leistung, selber ein. Die Folge ist, daß bis zu 80% der
Mieten aus Zins und Grundrente bestehen. Daß jede Zinserhöhung
gleichzeitig auch die Grundrente steigert und der Zins so
eine viel umfassendere Aus-wirkung erhält als die
Grundrente, dürfte ebenfalls klar sein.
Weitere Folge ist, daß in den Preisen
aller Produkte bis zu 50 % an Zins und Grundrente stecken.
Um dies zu verstehen, muß man sich vor Augen halten, daß
infolge der technischen Entwicklung ein immer größerer
Anteil auf den Kapitaleinsatz und ein immer geringerer auf die
menschliche Arbeitskraft entfällt. In den meisten Be-reichen
der Wirtschaft ist heute pro Arbeitsplatz ein Kapitaleinsatz von
l50 000. - DM und mehr erforderlich. Dies bedeutet: vorrangig,
bevor überhaupt jemand als abhängig Beschäftigter
Lohn oder Gehalt empfangen kann (der Durchschnittsverdienst
in der BRD lag 1975 bei ca. 1.870. - DM brutto oder 1.350. - DM
netto pro Monat), muß zuerst der Zinsanspruch des für
den betreffenden Arbeitsplatz erforderlichen
Kapitaleinsatzes erfüllt werden; sonst kann der Betreffende
weder beschäftigt werden, noch etwas verdienen. Dieser Zins
muß vom Unternehmer, wenn er mit Fremdkapital arbeitet, an
die betreffenden Kreditgeber entrichtet werden und kostet ihn
dann etwa 9 % (in Zeiten verhältnismäßig
niedriger Zinsen); oder, falls er alles Kapital selbst stellt, muß
er den
86
durchschnittlichen Zinssatz kalkulatorisch in seine Rechnung einsetzen, weil er sonst klüger täte, sein Kapital an andere zu verleihen, um arbeitsloses Einkommen daraus zu ziehen. Folglich gehen jeden 1.350. - DM, die der Unternehmer als Lohn oder Gehalt auszahlt, mehr als 1.100. - DM (13.500. - Zins, dividiert durch 12) voraus, als Zinsanteil am Arbeitsprodukt.
(J.Z.: Die veroeffentlichten Bilanzen von
Firmen zeigen in den meisten Fällen nur einen geringen
Anteil fuer Zins, Profit und Dividenden am Gesamtertrag an.
Meistens nur 5 bis 15 %, gegenüeber Löhnen,
Sozialabgaben und Steuern, die auf 85 bis 95 % kommen. Ulrich von
Beckerath hatte jahrzehntelang solche Bilanzen gesam-melt. Die
von der anti-kapitalistischen Mentalitaet Besessenen ignorieren
solche Tatsachen gewöhnlich. Ich habe Dutzende solcher
Bilanzen seit 1952 gesehen. Einige sind in den Beckerath Papieren
enthalten. Wenigstens in Deutschland werden täglich solche
Bilanzen veröffentlicht. Meines Wissens ist diese Erfahrung
noch nicht in einem Buch zusammengefasst worden. - J.Z., 7.4.04.)
Dies Verhältnis wird für den Arbeitnehmer oft noch ungünstiger dadurch, daß ein Durchschnittssatz bestenfalls bedeutet, daß je 50 % darüber und darunter liegen, daß also bei den letzteren die Bruttoeinkommen bei 1.600. - und die Nettoauszahlungen bei 1.100. - DM sich bewegen. Faktisch aber verläuft die Einkommenskurve so, daß der großen Masse unterdurchschnittlicher eine recht geringe Zahl überdurchschnittlicher Einkommen gegen-übersteht, sodaß etwa zwei Drittel unter dem offiziell errechneten Durchschnitt liegen. Außerdem steckt im Arbeitsprodukt, d.h. in dessen Preis,neben der Grundrente meist noch ein Monopolgewinn des Unternehmers (neben dessen Arbeitsvergütung), der daraus resultiert, daß die Arbeitnehmer als Einzelne heute in der Regel weder das entsprechende Kapital, noch die nötige Kreditfähigkeit besitzen, um ohne den Unternehmer auszu-kommen. Bestünde diese Situation nicht, gäbe es keine Grundrente und keinen Zins, oder diesen jedenfalls nicht in der heutigen Höhe, so könnten die Arbeitnehmer, da ja auch im Preis der Rohstoffe entsprechende Grundrente-, Zins- und Monopolgewinn-Anteile stecken, statt der heutigen durchschnittlichen 1.350. - DM mindestens etwa den doppelten Betrag kassieren - und ohne die Zwangssteuern und die Zwangs-Sozialabzüge sogar weit über 3.000. - DM.
Daß bei solchen Durchschnittseinkommen
jedwede staatliche "Sozialpolitik" völlig überflüssig
wäre, liegt auf der Hand.
Macht man sich also klar, daß schon
von vornherein der Arbeitnehmer nur einen kleinen Teil
dessen ausgezahlt erhält, was er an sich hätte
verdienen können, weil davon neben Zins, Grundrente und
Monopolgewinn des Unternehmers noch ein happiger Anteil des
Staates (22 % Mindeststeuersatz + 33 % Sozialbeiträge, da ja
auch der Unternehmeranteil an diesen zum Arbeitslohn gehört)
für Steuern und Sozialbeiträge weggeht, und daß
vom schäbigen Rest, soweit er konsumiert wird, nochmals rund
die Hälfte in die Taschen der Zins- und
87
Grundrentebezieher fließt (weil der entsprechende Anteil in jedem Preis steckt), dann kommt erst richtig zum Bewußtsein, welch ungeheuerliche Ausplünderung durch das vom Staat geschaffene und aufrechterhaltene Geldmonopol, noch neben der durch das Bodenoligopol, erfolgt und worin somit die Hauptfunktion des Staates liegt.
Weil so nicht nur die gesamte Produktion,
sondern auch nahezu sämtlicher Konsum durch den
Zinsanteil in den Preisen mit laufenden Tributen in Milliardenhöhe
belastet ist, die als arbeitsloses Einkommen einer Minderheit von
Privilegierten zufließen, ergeben sich dabei - ähnlich
wie bei der Grundrente, noch weitgreifende Auswir-kungen,
welche die Reichen immer reicher werden lassen und die Armen
immer abhängiger von jenen.
Die kleinen Zinsbezieher sind sich gar nicht
dessen bewußt, daß sie durchschnittlich das Doppelte
dessen, was sie selber an Zinsen erhalten, in den Preisen wieder
zurückzahlen müssen - denn dies ergibt sich aus
der Diffe-renz zwischen den Zinsen, welche die Banken den Sparern
zahlen, und jenen, die sie den Kreditnehmern berechnen, indem
letztere auf die Preise überwälzt werden.
Da die Zins- und Grundrente-Bezieher gar
nicht imstande sind, ihr arbeitsloses Einkommen zu konsumieren,
verstärkt sich ihre Kapitalmacht und ihre Monopolstellung ständig,
während die ihnen Tributpflichtigen eben deshalb gar
nicht in die Lage kommen, entsprechendes Kapital zu bilden.
Die legalisierte Ausraubung, welche die vermögenslosen
Arbeitnehmer, nach diesen die kleinen Sparer und
insbesondere auch die Rentner besonders hart trifft, ist aber
noch nicht die schlimmste Auswirkung des staat-lichen
Geldmonopols. Dies hat nämlich die noch viel üblere
Folge, daß die Zinswirtschaft sich von selbst ver-ewigt und
daß zugleich der allgemeine Lebensstandard weit
unterhalb des an sich möglichen Niveaus gehalten wird.
Da der Staat für die Benutzung seines
monopolisierten Tauschmittels einen Zins verlangt, der weit
über den Kosten der Herstellung und Verwaltung dieses
Tauschmittels liegt - denn diese betragen noch nicht einmal den
Bruchteil eines Prozents - , er-
88
gibt sich folgende Wirkung: jedes Mal, wenn die wachsende Produktivität so viel Realkapital (die sog. Pro-duktionsmittel) geschaffen hat, daß dessen wachsendes Angebot den Zins herunterzudrücken beginnt, zieht sich das Geld-, d.h. Kreditangebot so lange zurück und stoppt damit die weitere Produktion, bis der Zins wieder in die Höhe geht. Unter den Diskontsatz der Notenbank plus den bei den Banken üblichen Zuschlag kann er auf die Dauer gar nicht fallen. Die privaten Kreditgeber wissen das und verhalten sich entsprechend. Daher ist der Monopol-Zins ein Riegel, welcher jene Knappheit des Kapitals, mit welcher man den Zins motiviert und "rechtfertigt", überhaupt erst bewirkt und als Dauerzustand erhält.
(J.Z.: Das Geldausgabemonopol belastet aller
Wirtschaftsteilnehmer auf verschiedene Weise viel mehr als es nur
durch den Zinsanteil geschieht der wirklich diesem Monopol
zuzuschreiben ist. - J.Z., 7.4.04.)
Eine kleine Minderheit wird dabei in zunehmendem Tempo immer reicher, ohne einen Finger zu rühren, wäh-rend die große Mehrheit - und unter ihr nicht etwa nur jene, welche selber Zinsen zahlen müssen, sondern eben alle Arbeitnehmer und alle Konsumenten - niemals zu nennenswertem Vermögen gelangt und während auch die Produktion von Produktionsmitteln, ebenso wie die von Konsumartikeln, weit unter dem möglichen Stand gehalten wird.
Die Gewerkschaften, beeinflußt durch
die Marxsche Mehrwerttheorie, welche nur eine Nebenquelle
der Aus-beutung und gar nicht deren Hauptursache erkannte, sehen
das Übel lediglich im Unternehmergewinn und übersehen
dabei, einen wie großen Teil dessen, was sonst als
Arbeitsvergütung anfallen könnte, Zins und Grundrente
(nicht zu vergessen : die Staatsgewalt in direktem Zugriff)
wegfressen. Statt nicht nur gegen über-triebene
Unternehmergewinne, sondern auch gegen den Zins Front zu machen
und damit die Preise herab-zudrücken, was ja auch eine
Einkommensvermehrung bedeutet, steigern sie oft, durch an sich
berechtigte For-derungen, die z. T. jedoch nur auf Kosten
des Zinses Erfüllung finden könnten, die Preise, da
auch der Un-ternehmer unter dem ehernen Druck steht, Zinsen für
Fremdkapital zahlen oder aber den Betrieb schließen zu müssen;
wo aber der relativ seltene Fall vorliegt, daß der Unternehmer
nur mit Eigenkapital arbeitet, wäre er, solange die heutige
Zinswirtschaft andauert, töricht, wenn er dies unverzinst
zur Verfügung stellte, während er bei Schließung
seines Betriebes und anderweitiger Anlage seines Kapitals gegen
Zinsen ohne Arbeit sorgenlos leben könnte.
89
Natürlich kann der Zins nicht von einem
Tag auf den anderen abgeschafft (wohl aber das Monopol der
Noten-bank!) oder vielmehr auf das reduziert werden, was den
effektiven Kosten bei der Herstellung und Verwaltung von
Tauschmitteln entspricht. Denn er resultiert nicht nur aus
dem monopolistischen Aufschlag der Notenbank auf diese
Kosten, sondern, wie erwähnt, auch daraus, daß eben
durch die Riegelnatur des Zinses (die wiederum von der Notenbank
bewirkt wird) das vorhandene Realkapital bisher weit unter der
Menge geblieben ist, die möglich und notwendig gewesen
wäre. Solange die Nachfrage nach Realkapital größer
bleibt als das Angebot, bildet sich daher auch aus diesem
Gesichtspunkt ein Aufgeld, ein Zins. Doch dieser Zins muß
- bei freier Kon-kurrenz in der Schaffung von Tauschmitteln - ständig
sinken, je mehr der Rückstand an Realkapital aufgeholt wird.
Neuerdings hat auch Professor Friedrich A.von Hayek, Nobelpreisträger
und Sachverständiger im Geld-wesen, den Vorschlag
gemacht, man müsse das Geldmonopol den Regierungen und
Notenbanken wegnehmen, da sie dieses unter politischem Druck mißbrauchen.
Man müsse es der freien Wahl der Bürger überlassen,
wel-che Art von Geld sie benutzen wollen, in welcher Währung
sie Transaktionen ausführen wollen. (FAZ, 20.1.76)
Zu beachten ist ferner, daß infolge
des Zinsabzuges an dem, was eigentlich Arbeitslohn sein könnte,
die Arbeit-nehmer mit letzterem niemals die Produkte kaufen
können, die sie hergestellt haben; während die
Unternehmer einerseits, die Zins- und Grundrente-Bezieher
anderseits gewöhnlich höhere Gewinne erzielen, als sie
selbst bei Luxusaufwand konsumieren können. Das führt
also notwendigerweise zu mangelnder Kaufnachfrage und zu Absatzschwierigkeiten,
welche die Produktion noch weiter einschränken, als es der
Zinsriegel ohnehin tut.
Das Rentabilitätsgesetz bewirkt, daß
nicht das hergestellt wird, wonach tatsächlicher Bedarf
besteht, sondern nur das, was neben der Grundrente den
geforderten Zins erbringt, d.h. was "rentabel"
ist. Jede Produktion, die neben ihren sonstigen Kosten nicht noch
den üblichen Zins nebst Grundrente erbringt, muß also
unterbleiben, so daß eine Menge an sich möglicher
Produktionen deswegen ausfällt. Jedes Prozent mehr an Zins
schraubt die Rentabilitätsgrenze höher und läßt
entsprechend mehr an sich möglicher Produktion
ausfallen; wie umgekehrt jedes Prozent Zinsen
90
weniger die Rentabilitätsgrenze senkt
und entsprechend mehr Produktion möglich macht, die bei höherem
Zins unmöglich, weil unrentabel, gewesen wäre. Der
Betriebswirtschaftler Schmalenbach sagte mit Recht, daß,
wenn der Zins auf Null sänke, es rentabel werden könnte,
am Nordpol (in Glashäusern) Südfrüchte
anzubauen!
(J.Z.: Hier will ich nur meinen Widerspruch
über mehrere Punkte registrieren. Um die verbleibenden
Irrtuemer und Fehlschlüsse von K.Z. zu widerlegen muesste
wenigstens ein Buch geschrieben werden. - J.Z., 3.3.04.)
Die Notenbank treibt außerdem als
sogenannte "Währungspolitik" abwechselnd bewußte
Inflations- und Defla-tionspolitik, wobei sie durch willkürliches
Herauf- und Herabsetzen des Zinses die von ihr jeweils zuvor
be-gangenen Fehler in dieser Politik wieder auszubügeln
versucht. Wie wenig den Notenbanken das gelingt, wird in der
weltweiten Inflation in nahezu allen Ländern offenbar.
Ebenso deutlich wird, daß die Notenbanken offen-bar
entweder unfähig oder unwillig sind, den Geldwert stabil zu
halten - was bei einem nicht monopolisierten Tauschmittel
unschwer fertigzubringen ist. Inflation aber treibt den Zins natürlich
von sich aus höher, da sie es möglich macht, Schulden
mit entwertetem Geld zurückzuzahlen (wovon die Staaten
selbst besonders eifrigen Gebrauch machen). Inflation beraubt
gleichzeitig die Sparer, insbesondere die kleinen Sparer, die
nicht auf Sachwerte ausweichen können, um Milliarden betrage
(die Sparer in der BRD hatten jährliche Kaufkraft-ver-luste
von 20 bis 30 Milliarden DM), während den großen Vermögensbesitzern
geradezu in die Hände gearbei-tet wurde: denn sie
erhielten über die Banken das Geld der kleinen Sparer
und konnten es in weitgehend wert-beständigen Sachwerten
anlegen, während sie die Rückzahlung in
entwertetem Geld vornahmen. Durch In-flation wird es den
kleinen Sparern immer wieder zusätzlich unmöglich
gemacht, zu nennenswertem Vermö-gen zu kommen.
Wenn dann die Notenbank wieder einmal auf
Deflationspolitik umschaltete, gingen zahlreiche Klein- und
Mittelbetriebe in Konkurs und fielen so als Konkurrenz für
die Großen aus, oder sie konnten von diesen billig
aufgekauft werden. In beiden Fällen findet eine
Kapitalvernichtung sowohl bei den kleinen und mittleren Spa-rern
wie Unternehmern statt; das Kapital bleibt dadurch knapp
und die Rendite der großen Kapitaleigentümer, sowie
die Abhängigkeit von diesen, bleibt gesichert. In voller
Kenntnis dieser Tatsachen wirken fast alle Staa-ten
91
bewußt auf eine laufende Geldentwertung hin, weil sie kein anderes Mittel kennen oder anwenden wollen, um zur Vollbeschäftigung zu kommen; während diese nach Fortfall aller Privilegien und Monopole, insbesondere des Staates als deren Urheber und Schützer, sich ganz von selbst einstellen würde.
Die Absurdität von
"Arbeitslosigkeit" und "Arbeitsbeschaffung"
hat ihre letzte Ursache allein im Staat. Es fehlt weder an ungestilltem
Bedarf, noch an Arbeitsfähigen und Arbeitsgewillten, um
diesen zu decken; sondern vom Staat geschaffene und verteidigte
Einrichtungen, wie insbesondere das Geldmonopol und das
Bodenoligopol, hindern die Betreffenden an der Arbeit und
zwingen sie in eine unwürdige, abhängige Situation der
Unter-drückung, in der sich auch diejenigen befinden, die
arbeiten "dürfen", wobei sie laufender Beraubung
ausge-setzt sind.
Dies nicht nur im Interesse einer privilegierten Minderheit, von der z.B. Woodrow Wilson, der als Präsident der USA es ja wissen mußte, sagte: "Die wahren Herren unserer Regierung sind die untereinander verbundenen Kapitalisten und Industriellen der Vereinigten Staaten", während Fritz Berg, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, das so ausdrückte: "Wir Geschäftsleute können die Verhandlungen unserer Regierung fördern oder scheitern lassen".
Sondern zunehmend geht eine gesonderte
Ausbeutung noch von den "Staatsdienern" aus, die sich
eine Fülle von Vorrechten gegenüber den "ihrer
Rechtshoheit Unterworfenen" gesichert haben, zumal sich ihre
Zahl in den letzten 25 Jahren ungefähr verdoppelt hat und um
durchschnittlich 3 % jährlich steigt. Wirklich produktive
oder auch nur die Produktivität der Wirtschaft indirekt
fördernde Arbeiten werden von diesen Staatsdienern nur
in geringem Umfang geleistet; hingegen sind zahlreiche ihrer
Tätigkeiten auf faktische Behinderung der Pro-duktivität
und auf Aufrechterhaltung der Unterdrückungs- und Ausbeutungsmechanismen
gerichtet, worin ja der hauptsächlichste Staats zweck liegt.
Die Personalausgaben machten 1950 nur 6
Milliarden DM aus; 1974 waren sie bereits auf 109 Milliarden DM
geklettert, 1975 sind sie auf 134, 6 Milliarden DM gestiegen!
1976 beanspruchten sie mehr als 56 % aller Steuern.
Merkwürdige "Diener" sind es
auch insofern, als das Durchschnittseinkommen im öffentlichen
Dienst gut 30 % über dem
92
Durchschnittseinkommen in der
Gesamtwirtschaft lag (also derer, zu deren Wohl die
"Diener" angeblich arbei-ten) - neben den sonstigen
Vorteilen insbesondere der Beamten mit ihrer automatischen Beförderung,
ihrer Ar-beitsplatzsicherheit, ihren gegenüber den
Renten weit höheren Pensionen und zahlreichen versteckten
Neben-vorteilen.
Das Rechnen mit Durchschnittszahlen verbirgt
dabei die Tatsache, daß durch sog. "Strukturänderungen"
(Stel-lenanhebungen, personelle Aufblähung des höheren
Dienstes) die Zahl der Angehörigen des höheren Dienstes
unverhältnismäßig stark gesteigert wurde. Es gibt
also relativ immer mehr Ministerialräte und
Ministerialdiri-genten im Verhältnis zu immer weniger
Inspektoren, Sekretären und Amtsgehilfen. Bei den Tarifverhandlun-gen
werden jeweils die Niedrigstverdiener mit ihren z.T. nur
bescheidenen Einkommen vorgeschickt, um Stei-gerungssätze
auszuhandeln, welche die in einzelnen Sparten des öffentlichen
Dienstes und zumal in dessen höheren Rängen weit Oberhöhten
Einkommen im gleichen Verhältnis weitersteigern. Die
Abgeordneten sitzen dabei gar in einem Selbstbedienungsladen und
unter ihnen stellen die Angehörigen des öffentlichen
Dienstes seit langem eine sichere Mehrheit.
So fließen unter dem Schwindelbegriff
eines "öffentlichen Wohls" Dutzende von Milliarden
DM jährlich in die Taschen von Leuten, die gerade in ihren
Spitzenpositionen hauptsächlich verantwortlich sind für
die unter Staatsschutz und in direkter Staatsregie betriebene
Ausbeutung durch "Kapitalisten", die aber zugleich in
viel direkterer Form eigene, zusätzliche Ausbeutung betreiben.
Bei annähernd 10.000.- DM und mehr Monatsge-halt, völliger
Risikolosigkeit und entsprechender Pension kann diese
Schmarotzerschicht von den meisten Kapi-talisten und erst recht -
bis auf nur sehr wenige Ausnahmen - von den Unternehmern bloß
beneidet werden.
Der
Staat als Fürsorger und Beglücker
Die staatliche Erziehung bringt heute den
meisten ein ganz falsches Bild vom Staat bei, wozu noch die
Propa-ganda der Interessentengruppen beiträgt, welche
die Staatsmaschinerie dazu
93
benutzen, sich Vorteile auf Kosten der
anderen zuschanzen zu lassen. "Wacht auf. Verdummte
dieses Staates, die stets man noch in diese Schulen zwingt",
sagte Fritz Rodewald, der Bundesvorsitzende des Ausschusses
junger Lehrer und Erzieher in der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft.
In dieser verharmlosten Darstellung des
Staates ist von dessen Unterdrückungs- und
Ausbeutungsfunktionen nie die Rede, obwohl dies doch seine -
auch historisch nachweisbaren - Hauptfunktionen sind.
Sondern da er-scheint der Staat nur in einer Beglückungsfunktion
als Schützer und gar Wohltäter. Wahr ist, daß in
der histo-rischen Entwicklung des Staates sich die Unterdrückungs-
und Ausbeutungs- mit den Schutz- und Be-glückungsfunktionen
oft von vornherein mischten, freilich mit starkem Überwiegen
der ersteren.
Ursprünglich in der Regel als Resultat
des Krieges und der räuberischen Gewalt den Unterworfenen
aufge-zwungen, gewährte der Erobererstaat diesen allmählich
auch einige Rechte, teils um sie von Aufständen abzu-halten,
teils um sie als willigere Helfer bei neuen Eroberungs- und Raubzügen
zu gewinnen. Wo aber die Ein-zelnen, im noch dumpfen, erst
halbbewußten Gefühl Ihres Ichs, sich aus Schutz- und
Sicherheitsbedürfnis ge-gen Kriegs- und Raubzüge
anderer zu ersten halbstaatlichen Verbänden freiwillig
zusammenschlössen, gewann die innerhalb dieser sich
herausbildende Kriegerkaste allmählich Vorrechte in dem Maß,
in welchem die Bau-ern- und Handwerkerbevölkerung froh war,
durch jene von eigenem Heeresdienst entlastet zu werden, und
je mehr die zentralistische Organisation in der Kriegführung
sich durchsetzte.
In den erstarkenden Staaten war es dann
vorwiegend das eigene Interesse der Zentralgewalt, die einzelnen
Feu-dalherren nicht zu üppig werden zu lassen, welches dazu
führte, daß der breiten Masse Schutz gegen einzelne
Willkürakte zugesichert wurde und manchmal sogar einzelne
positive Leistungen geboten wurden, um ihren Anhang zu gewinnen.
Heute wird besonderes Aufheben von der
"sozialen Fürsorge" des Staates gemacht. Dabei ist
jedoch die funda-mentale Tatsache zu beachten: der Staat ist
unproduktiv und kann nur das geben, was er zuvor genommen
hat. Er gibt sogar nur weit weniger, denn eine
riesige Bürokratie lebt außerdem davon mit, was er
nimmt, und zwar weit besser als die von ihr "Be-
94
fürsorgten". Außer dieser
Tatsache sind noch die folgenden weiteren zu beachten:
Der Staat als Instrument sozialer
Gerechtigkeit ist eine Illusion, ganz abgesehen davon, daß
"Gerechtigkeit" ein kautschukartiger
ideologischer Begriff ist, was eine Einigung über dessen
Inhalt ausschließt.
Entweder ist die staatliche Umverteilung von
Einkommen mittels der Steuern und Subventionen dadurch
ge-rechtfertigt, daß jene, denen dabei genommen wird, dies
Einkommen auf unrechtmäßige Weise erworben ha-ben,
oder aber es ist ein Unrecht an ihnen. Wenn aber das
erstere der Fall ist, dann ist es wohl richtiger, die
Ursachen zu beseitigen, durch welche jene auf unrechte
Weise Einkommen erzielen (wie sie ja vorstehend skizziert sind).
Nicht jedoch dürfen diese Ursachen vom Staat zuvor
geschaffen und aufrechterhalten werden, um
dadurch eine Ausbeutung überhaupt erst zu ermöglichen,
die nachträglich durch "soziale Leistungen" zum
Teil wieder ausgeglichen werden soll.
Es ist eine Illusion, daß der Staat
die Reichen dazu nötigt, aus ihrem Überfluß zur
Unterstützung der Armen beizutragen, ganz abgesehen
davon, daß es ja gerade der Staat ist, welcher durch seine
sog. "Rechts"- , d.h. in Wirklichkeit Gewalt-Ordnung
die immer größer werdenden Unterschiede zwischen
Reichen und Armen über-haupt erst bewirkt. Auch der sog.
Wohlstand in den Industrieländern des Westens ist nur ein
sehr relativer und vor allem durch den höheren Beschäftigungsgrad
gegenüber früher, insbesondere durch Mitarbeit der
Frauen, bewirkt.
Wenn man die Löhne und Gehälter
vor dem zweiten Weltkrieg in Vergleich zu den damaligen Preisen
setzt, merkt man, daß sich an den Realeinkommen heute gegenüber
damals eigentlich nichts Wesentliches geändert hat: die
Preise sind etwa im gleichen Verhältnis gestiegen wie die Löhne
und Gehälter. Hingegen hat sich das Kapitaleinkommen
ungleich stärker vermehrt, was bei dem wachsenden
Kapitalanteil an der Produktion und dem sich aus sich selbst
heraus ständig vermehrenden Kapital in der heutigen
Monopolwirtschaft ja kein Wunder ist.
Während die Arbeitnehmer ihre Steuern
voll entrichten müs-
95
sen, indem sie ihnen bei der Lohn- und
Gehaltsauszahlung gleich abgezogen werden, läßt der
Staat den Selb-ständigen zahlreiche Hintertüren offen,
um Steuern zu "sparen" und erläßt sie ihnen
in vielen Fällen ganz offen unter dem Vorwand der
Investitionsförderung, welche jedoch praktisch nur einer
Minderheit von Bevorzugten in besonderem Maße zugute
kommt, da ja die Masse nichts Nennenswertes besitzt, was sie
investieren könnte; während jene Minderheit auf Kosten
der großen Mehrheit immer mehr Vermögen ansammelt.
In den USA kam jüngst heraus, daß
z.B. 112 Privatpersonen, deren Einkommen 1970 je 200.000.- Dollar
über-stieg, überhaupt keine Einkommensteuer
bezahlten und daß der Multimilliardär Jean Paul Getty
trotz eines Jah-reseinkommens von 100 Millionen Dollar nur einige
tausend Dollar Einkommensteuer gezahlt hat.
Insbesondere ist es eine Illusion, daß
den breiten Massen durch "soziale Fürsorge" des
Staates etwas geschenkt werde. Im Gegenteil: unter dem Deckmantel
der sozialen Fürsorge wird ihnen, insbesondere in der
Kranken- und Rentenversicherung, ein Mehrfaches
dessen genommen, was ihnen schließlich zurückgegeben
wird. Der Beitragszahler wird über das tatsächliche
Ausmaß seiner Belastung dadurch getäuscht, daß
jeweils die Hälfte der Sozialbeiträge als "Arbeitgeberanteil"
gilt, während dieser tatsächlich nichts anderes ist als
Lohn- oder Ge-haltsbestandteil, der dem Arbeitnehmer ausbezahlt würde,
wenn er nicht jene Zwangsbeiträge leisten müßte.
Geht man vom durchschnittlichen
Arbeitnehmer-Bruttoverdienst 1975 aus, der gemäß
dem Statistischen Bun-desamt bei 1.860. - DM monatlich lag, so
fließen 18 % für Renten-, 12 % für Kranken- und 3
% für Arbeitslo-senversicherung, insgesamt also 33 %
mit 620. - DM monatlich als eigene Leistung des Betreffenden in
eine Art Zwangssparkasse für Notfälle, aus der er
jedoch in solchen Fällen nur einen Teil des von ihm selbst
Geleis-teten zurückerhält und keinesfalls etwas
geschenkt.
Denn 620. -DM pro Monat oder 7.440. - DM pro
Jahr ergeben in 40 bis 50 Arbeitsjahren 297. 600. - bis 372. 000.
- DM ohne jede Verzinsung. Schon bei der als "normal"
geltenden Ver-
96
zinsung, welche das Geldmonopol als unterste
Grenze erzwingt, erst recht bei der heute üblichen weit höheren,
verdoppelt sich der Betrag alle 20 bis 25 Jahre; d.h. nach den ersten
20 bis 25 Jahren sind statt 148. 800. - bis 186. 000. - DM
bereits 297. 600. - bis 372.000. - DM vorhanden und nach den
weiteren 2o bis 25 Jahren allein schon 595.200.- bis 744.000- DM
aus den Zahlungen der ersten 20 bis 25 Jahre, während
durch die Zahlungen der zweiten 20 bis 25 Jahre und deren
Verdoppelung noch 297. 600. - bis 372. 000. - DM hinzukommen.
Dies macht doch wohl überdeutlich,
welcher Betrug heute mit der angeblichen sozialen Fürsorge
des Staates getrieben wird und welche dreiste Ausbeutung der
Eigenleistung der Zwangsversicherten sich dahinter verbirgt.
Diese werden also um einen Betrag, der oft
eine Million DM überschreitet, unter dem Deckmantel der
"sozialen Fürsorge" tatsächlich enteignet.
Denn was sie davon im Fall der Arbeitslosigkeit (die sie
letzten Endes immer auch dem Staat zu "verdanken"
haben), der Krankheit und der Altersrente zurückerhalten,
macht, wie evident, doch nur einen Bruchteil davon aus, während
eine beträchtliche Summe davon als Vermögensbildung
übrig bleiben müßte.
Daß dies insbesondere beim heutigen
Krankenversicherungssystem nicht der Fall ist, sondern die Beiträge
im-mer wieder erhöht werden, liegt daran, daß eine
riesige Bürokratie auf Milliardenbeträgen ein
Schmarotzer-dasein führt und auch daran, daß dieses
Zwangssystem Ärzte wie Versicherte zu verschwenderischer
Vergeu-dung dieser riesigen Mittel verleitet, wobei die anständigen
und verantwortungsbewußten Menschen ganz besonders
durch die korrupten und skrupellosen ausgebeutet werden.
Dieser Skandal wird zum Teil durch die vom
Staat betriebene schleichende und mitunter galoppierende
Infla-tion verdeckt, die im Zusammenhang mit der entsprechenden
Gesetzgebung es den privaten Versicherungen unmöglich macht,
den Zwangsversicherungen wirksame Konkurrenz zu machen
(obwohl sie trotz ihres Handi-caps im Vergleich zu jenen
Bewundernswertes leisten). Denn die Zwangsversicherungen können
den Geldwertschwund einfach aus dem Steuersäckel,d.h.
also durch nochmalige erweiterte Plünderung der bereits
zwecks "sozialer Fürsorge" Enteigneten decken.
97
Die vorgenannten Beträge ergeben sich
unter Einrechnung einer heute üblichen Verzinsung, mit
der ja auch die Versicherungen bei Anlage ihrer Gelder
rechnen. Fällt nach Beseitigung des staatlichen
Geldmonopols schließ-lich der Zins fort, d.h. reduziert er
sich auf die Kosten der Geldherstellung und Verwaltung +
angemessene Ri-sikoprämie für einen Kredit, so
ist zu berücksichtigen, daß gleichzeitig auch die
Arbeitseinkommen entspre-chend steigen, auf mindestens das
Doppelte, während die Preise um den Zins- und
Grundrenten-Anteil sinken und vor allem die Produktivität
sich wesentlich erhöht.
Die meisten leben übrigens in der
irrigen Vorstellung, daß ihre während ihres
Arbeitslebens in die Rentenversi-cherung gezahlten Beiträge
sich in einem wachsenden Fonds, ähnlich wie bei einer
Lebensversicherung anhäuf-ten, aus dem dann bei ihrem
Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß ihre Rente gezahlt wird.
Dies ist jedoch kei-neswegs der Fall, denn der ganze Rücklage-Fonds,
wenn man von einem solchen überhaupt sprechen kann,
um-faßt wenig mehr als den Betrag für drei
Monatsrenten. Alles, was der Betreffende außerdem
lebenslang einge-zahlt hat, ist nicht mehr vorhanden, wenn sein
eigener Rentenanspruch fällig wird, denn es ist laufend
veraus-gabt worden zur Deckung der Rentenansprüche anderer,
die früher fällig wurden. Die fragwürdige
"Sicherheit" seiner Rente beruht lediglich darauf, daß
der Staat hofft, mittels seiner Staatsgewalt auch künftig
die späteren Generationen zwingen zu können, die
Verpflichtungen abzudecken, die er (auf anderer Leute
Kosten) einge-gangen ist. Wenn aber die laufenden
Beitragseinnahmen bei diesem höchst unsoliden System (für
dessen Prak-tizierung ein Privatmann eingesperrt würde)
wegen Rückgangs der Bevölkerungszahl oder des Beschäftigungs-grades
zur Deckung der Verpflichtungen nicht mehr ausreichen, erhöht
der Staat einfach die Beiträge oder die Steuern zu Lasten
der dann zufällig davon Betroffenen und nennt dies
"Solidargemeinschaft" (während eine freiwillige
Gemeinschaft natürlich etwas ganz anderes ist als diese
Zwangsvereinigung), von welcher der Staat selbst, d.h. seine
"Diener" und Nutznießer ausgezeichnet leben.
Die "soziale Fürsorge" des
Staates ist also nur ein Glied in der Kette des vom Staat verübten
Betrugs. Ebenso wie die "Sorge" des Staates für
den Einzelnen überhaupt.
98
Die Bevormundung des Einzelnen
durch den Staat, das ganze Leben lang, von der Geburt bis
zum Tode, zwingt ihn zunächst in die Schule, die, wie längst
nachgewiesen (durch den oben schon erwähnten Dr. Walther
Borgius "Die Schule - ein Frevel an der
Jugend!", Berlin 193o, auch durch Dr.Gustav Großmann
"Ferner liefen", München 1963), nicht den Interessen
der Schüler dient, sondern vorzugsweise dem Interesse
des Staates an der Heranzüchtung gehorsamer
Untertanen. Der lächerlich geringe Erfolg des
staatlichen Schulunter-richts im Verhältnis zur
aufgewendeten Zeit und den entstehenden Kosten könnte, wie
ebenfalls nachgewiesen, bei rationellen Unterrichtsmethoden in
einem Viertel jenes Zeitaufwandes, oder noch weniger, viel
wirksamer erzielt werden.
Dann tritt der so präparierte Staatsbürger
- nachdem er zumeist noch einer Wehr- oder
Ersatzdienstpflicht un-terworfen wurde - in ein Arbeitsleben,
das ihn nicht nur unter dem Vorwand der "sozialen Fürsorge"
zum Sozialuntertan, ja zum Sozialsklaven macht, ihn nicht nur der
Ausplünderung durch die vom Staat eingerich-teten und geschützten
Monopole und Privilegien preisgibt, sondern auch noch der
laufenden Ausraubung durch den Staat selbst, unter den
verschiedensten Vorwänden.
Allein die Rüstungslasten in der BRD
erfordern jährlich pro Kopf 540. - DM, also für eine
vierköpfige Familie 2.160.- DM. Im Verhältnis zum
durchschnittlichen Arbeitnehmer-Nettoeinkommen von 1. 35o.-
DM (monatlich - J.Z.) bedeutet dies, daß der Ernährer
einer vierköpfigen Familie allein mehr als anderthalb Monate
im Jahr nur für die Rüs-tung arbeiten muß. Die
Gesamtsteuerlasten durch Bund, Länder und Gemeinden (ohne
die Schulden, die der Staat außerdem noch zu Lasten
aller Staatsbürger macht!) erreichen sogar 4.100. - DM pro
Kopf, also 16.400.- auf die vierköpfige Familie gerechnet,
und machen somit mehr aus, als dieser schließ-lich zum
Leben verbleibt.
Das ist, wohlgemerkt, eine
Durchschnittsrechnung, bei der die erwähnte Steuerlast
einerseits in dem ja entspre-chend höheren
Bruttoeinkommen steckt, anderseits sich entweder auf
Arbeitseinkommen mit höherer Progres-sionsstufe oder auf
Steuern aus Kapitaleinkommen und Vermögen, sowie auf die in
ihrer Bedeutung gewöhn-lich sehr unterschätzten
Mehrwert-
99
und Verbrauchssteuern verteilt. Bei den
Steuern auf Kapitaleinkommen und Vermögen ist zu berücksichtigen,
daß diese Einkommensart infolge der Monopolwirtschaft
bereits zu Lasten der Arbeitseinkommen gegangen ist, von denen
also auch diese Steuern letztendlich getragen werden.
Im Mindestfall, d.h. wenn jemand nur
durchschnittliches Arbeitseinkommen, also bei noch niedriger
Steuer-progressionsstufe hat, fressen Kranken- , Renten- und
Arbeitslosenversicherung (richtig gerechnet, also mit dem
sog. Arbeitgeberanteil) 33 % und die Lohnsteuer mindestens
22 % des eigentlichen, des Bruttoeinkom-mens, weg. Außerdem
aber werden alle Ausgaben - neben den Verbrauchssteuern -
durch die Mehrwertsteuer, nach offiziellen Angaben
durchschnittlich mit 17 %, belastet.
Die Mindestbelastung durch den Staat beträgt
also rund drei Viertel des Brutto-Arbeitsverdienstes und geht im
Fall höherer Steuerprogressionsstufen weit darüber
hinaus.
Nochmals: jeder Staat, auch die angeblich
"freien" des Westens, zwingt bereits durch sein
Prinzip den in sei-nem Machtbereich befindlichen eine ganz
überwiegend kommunistische Wirtschaft auf; übrigens
beansprucht die Volksrepublik China angeblich nur 40 % der
Einkommen als Staatseinnahme.
Dabei muß nun noch berücksichtigt werden, daß bereits die Brutto-Arbeitsverdienste nur der Rest, d.h. etwa 50 % dessen sind, was nach Abzug von Zins und Grundrente (durch die diesbezügliche Einmischung des Staates) als Arbeitsertrag verbleibt. Vom eigentlichen Arbeitsprodukt jedes Einzelnen schiebt also der Staat vorweg rund die Hälfte den Privilegierten und Monopolisten in die Tasche und von der anderen Hälfte nimmt er selbst "zum Wohle" des Staatssklaven noch rund drei Viertel weg, sodaß letzterem etwa ein Achtel seines eigentli-chen Arbeitsprodukts verbleibt. Mit anderen Worten: der moderne Mensch arbeitet als Staats- und Sozialsklave zehneinhalb Monate jährlich für den Staat und die von diesem privilegierte kleine Schicht; vom Ertrag der übrigen anderthalb Monate muß er seine und seiner Familie Lebenshaltungskosten für das ganze Jahr bestrei-ten. Und der Staat ermuntert ihn freundlicherweise, aus diesem schäbigen Rest auch noch Vermögen zu bilden.
100
Eine Blütenlese bezeichnender Tatsachen
über den "sozialen Rechtsstaat" hat Charlotte
Rothweiler in ihrem Büchlein "Ein sozialer
Rechtsstaat?" (Frankfurt/M. 1971) gesammelt. Man müßte
aber einen dicken Band schreiben, um eine auch nur einigermaßen
vollständige Übersicht über die teils räuberischen,
teils schwindel-haften und teils geradezu absurden Praktiken
derer zu geben, die sich als konkrete Repräsentanten
und "Diener" hinter dem Abstraktum Staat verstecken,
das auch als eine Organisation zur "legalen" Verübung
gegenseitiger Taschendiebstähle definiert werden könnte,
wenn man sich ganz mild ausdrücken will.
Zwar ist der moderne Staat infolge der "Demokratie" (welche bereits einen ersten Schritt auf die Herrschafts-losigkeit hin bedeutet) kein auf einen einheitlichen Zweck der (des? - J.Z.) Nur (zur? J.Z.)-Ausbeutung gerichtetes (gerichteten?- J.Z.) Herrschaftsgebilde (-gebildes? - J.Z.) (obwohl dies, wie dargetan, sein Haupt-zweck geblieben ist), sondern eine Maschinerie, an deren Hebeln zahlreiche widerstreitende Interessen sich betätigen. Was dabei herauskommt, zeigen jedoch die unbestechlichen vorstehenden Zahlen.
(J.Z.: Sind Zahlen bestechlich? - J.Z.)
Wie bereits erwähnt, ist es auch eine
offenkundige Absurdität, mittels eines kostspieligen
Apparats zunächst einmal durch massive Begünstigung
derer, die arbeitsloses Einkommen erzielen, die Masse der anderen
auszu-plündern und dann, mittels eines noch kostspieligeren
Apparats, dieser dann einen kleinen Teil davon zurück-zugeben
zu versuchen. Der "Vater Staat" sorgt aber wahrhaftig
nicht aus väterlicher Liebe für die "Seinen"
- es sei denn, daß man unter diesen die von ihm
Privilegierten und Monopolisten versteht.
Beispielsweise ist im "sozialen
Wohnungsbau", in dem durch Zinszuschüsse des Staates
(die er aus den Steuern gerade auch derer nahm, denen dieser
Wohnungsbau zugute kommen sollte) die Mieten anfänglich
verbilligt wurden, eine Situation entstanden, in der die
Mieten des "sozialen" Wohnungsbaus erheblich über
denen des frei finanzierten liegen. Die Zuschüsse des Staates
kamen nämlich in erster Linie denen zugute, welche die
überhöhten Zinsen kassierten und dienten der
Aufrechterhaltung dieser überhöhten Zinsen.
Dasselbe passiert beim sogenannten
"Wohngeld", wovon neben der kontrollierenden und
auszahlenden Büro-kratie in erster Linie diejenigen
profitieren, in deren Kassen dies "Wohngeld"
101
wieder strömt, um ihnen den vollen Grundrente- und Zinsertrag zu sichern, den die Wohngeld-Empfänger ja gleich zu ihnen weitertragen müssen.
Es ist wirklich schwer, dazu keine Satire zu
schreiben.
Innerhalb des Staates gibt es aber auch
bereits gelehrige Schüler der Staatspraxis. So setzen
organisierte Inte-ressengruppen ohne Rücksicht auf die
davon Betroffenen ihre Wünsche nach höheren
Subventionen, mehr Lohn oder kürzerer Arbeitszeit
durch. Dabei können auch kleine Gruppen die Gesellschaft
erpressen, indem sie lebenswichtige Dienste wie Post- , Bahn-und
Flugverkehr oder Schlüsselindustrien lahmlegen. In England
forderten einmal gleichzeitig die Beschäftigten der Elektrizitätsversorgung
37 %, die Müllabfuhrleute 43 %, die Fordarbeiter 50 %
und die Landarbeiter an 60 % Lohnerhöhung, unbekümmert
darum, wie die so verursachten Preissteigerungen auf Kosten der
Arbeiter in schwächeren Positionen, der Rentner, vieler
selbständig Tätiger und zahlreicher Sparer gehen müssen.
In den verschiedenartigsten Formen haben
sich Interessenverbände, für die nur die rücksichtslose
Durchsetzung der eigenen Interessen, ohne jede Bedachtnahme
auf die anderer, gilt, nicht nur auf vielfach verschlungenen
Wegen und Umwegen als Lobby Einfluß auf die Gesetzgebung
gesichert; sondern sie setzen auch Mitglieder der Regierung
oder der Verwaltung unter Druck mit Mitteln, die von harter
Erpressung zu sanfter Korruption reichen. Was davon
herauskommt, ist immer nur mit der Spitze eines Eisbergs
vergleichbar, von dem die Masse unsichtbar bleibt.
Solche Verbände nisten sich auch nicht
nur direkt in Regierung und Verwaltung ein, sondern richten
in halb-staatlichen Institutionen Nebenregierungen ein, die
jeder parlamentarischen Kontrolle entzogen sind. Das
ge-schieht unter harmlos klingenden oder gar mit edlem Pathos,
mit "Gerechtigkeit" und "Fürsorge" begründeten
gesetzlichen Formulierungen. So werden z.B. Einrichtungen
privilegiert wie Ärztekammer und Kassenärztliche
Vereinigung, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften
ein Monopol erhalten, das nicht nur bestimmten In-teressentengruppen
massive materielle Vorteile sichert, sondern auch überaus
vielfältige negative Wirkungen auf allerweiteste Bevölkerungskreise
hat. Hierzu hat ein SPIEGEL-Report (Nr. 11-14, 1972) über
"Das Ge-schäft mit der Krankheit" Material
geliefert.
102
Zu den kostspieligsten und zugleich
absurdesten Subventionsmaßnahmen gehört die
EWG-Agrarpolitik. Man hat ausgerechnet, daß jeder
deutsche Bauer, der seine Landwirtschaft aufgibt und damit
auf die üblichen Subsi-dien verzichtet (welche die Preise
hochtreiben), mindestens 1.000.- DM monatliches Nettogehalt
beziehen könnte, ohne daß eine Steuer- oder Preiserhöhung
nötig würde, während bei der jetzigen Subventionswirtschaft
viele trotz schwerer Arbeit kaum ein solches Einkommen
erreichen. Oder auch: es könnte allen hauptberuflichen
Bauern ein jährlicher Zuschuß von 5.000 - 6.000. - DM
jährlich gezahlt werden, wenn der Staat die bis-herige
Subventionspraxis aufgäbe und den Landwirten das viele
Geld direkt zukommen ließe.
Als sog. "Wirtschaftspolitik"
werden heute mittels Subventionen "Butterberge",
"Schweineberge", "Milch-pulverberge" künstlich
hervorgerufen, um zu deren Abtragung dann weitere Subventionen
für "notwendig" zu erklären.
Bei gleichberechtigt freiem Zugang zum Boden
für jedermann, nach Fortfall von Grundrente und Zins, gibt
es überhaupt keine "Agrarprobleme" mehr und jede
"Wirtschaftspolitik", die stets einen räuberischen
Eingriff des Staates zugunsten Privilegierter darstellt,
entfällt.
Der Staat ermuntert die Wirtschaft geradezu (und schafft vor allem auch die Voraussetzungen), nach Kräften zu fusionieren, wie z.B. bei der Ruhrkohle-AG, um danach defizitären Unternehmen mit Milliardenbeträgen (aus den Taschen der Steuerzahler) zu Hilfe zu kommen. Anderseits haben die vom Staat vielfach begünstigten Großunternehmen und Konzerne oft eine Marktmacht errungen, die einem Staat im Staate gleichkommt und jedenfalls die staatliche Konjunkturpolitik zunehmend wirkungslos macht. Die Verbände, z.B. der Stahlindus-trie, teilen sich internationale Absatzmärkte durch Vereinbarungen von Lieferquoten autonom auf und setzen im Inland die Marktwirtschaft außer Kraft, indem sie bei Absatzstockungen die Preise erhöhen, statt sie zu sen-ken, wie z.B. auch in der Autoindustrie. Während staatliche Maßnahmen zur Krediteinschränkung die kleinen und mittleren Unternehmen hart treffen, bleiben sie gegenüber den "Großen" wirkungslos, weil diese sich teils selbst über monopolistische Preise finanzieren, teils auf ausländischen Bankplätzen, die anderen verschlossen sind. Das Justizministerium der USA ging jüngst gegen den Compu-
103
ter-Konzern IBM vor wegen "Festsetzung von Preisen auf räuberischem Niveau. Es gibt IBM-Fabriken und
-Büros in über 100 Ländern
der Erde und das Aktienkapital allein dieser einen Firma
erreicht mit 140 Milliar-den DM annähernd den Börsenwert
aller westdeutschen Aktiengesellschaften zusammen. Bei 8,3
Milliarden Dollar Umsatz und 1,1 Milliarden Dollar
Reingewinn 1971 konnte sie 1972 für Forschung und
Entwicklung 550 Millionen Dollar ausgeben, doppelt so viel,
wie Deutschlands größter EDV-Hersteller Siemens
1971 im Computer-Geschäft an Umsatz hatte. Die Riesenfirmen
wurden in der Regel durch massive staatliche Unter-stützung
im Rüstungsgeschäft groß und nutzten dann ihre
Übermacht zur Verschlingung ihrer Konkurrenten. Aus dem
IBM-Beispiel darf übrigens nicht die Schlußfolgerung
gezogen werden, daß die deutschen Konzerne etwa arm dran wären;
Siemens z.B. konnte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren
je rund eine Milliar-de DM investieren und hat in den letzten
zwanzig Jahren rund 80 Firmen im In-und Ausland aufgekauft oder
neu gegründet. Durch Kartelle, Preisabsprachen, gegenseitige
Beteiligungen, gemeinsame Tochterfirmen ist eine
gegenseitige Verfilzung der Monopolisten entstanden, welche
die angeblich freie Konkurrenz und die Marktwirtschaft zu einem
Hohn macht. Der EWG-Kommissar Albert Borschette, der in Brüssel
für Wettbe-werbsfragen zuständig ist, kam zu dem
Urteil: "Auf die Dauer zwingt die Konzentration uns dazu,
über eine neue Gesellschaftsordnung nachzudenken".
Diese aber muß ganz anders aussehen,
als man sie sich bisher in der Weise vorgestellt hat, daß
der Staat alleiniger Monopolinhaber werden oder als Kontrolleur
und Beaufsichtiger der Monopolisten wirken sollte. Nein, die
Monopole selbst müssen verschwinden, oder, wo dies nicht möglich
ist, durch entsprechende Ein-richtungen unwirksam gemacht werden
(wozu wir einen ebenso einfachen wie überraschenden
Vorschlag haben). Denn eine Antitrust-Gesetzgebung gibt es in den
USA schon seit über 80 Jahren, was die fortschrei-tende
Konzentration durchaus nicht behinderte. John Kenneth Galbraith,
der seinerzeit Kennedy-Berater war, erklärte:
"Antitrustgesetze sind eine Farce, da die Industrie-Giganten
gegen sie immun sind". Und Volkmar Muthesius, der sich
stets als getreuer Wachhund für die Interessen des
104
Groß- und insbesondere Finanzkapitals betätigte, ging in seinem Eifer, dessen wirtschaftliche und auch poli-tische Macht zu leugnen, so weit, daß er einmal versehentlich die Wahrheit sagte: "Es gibt im wirtschaftlichen
Leben nur solche Macht, die vom Staat
ausgeht, von ihm entliehen ist". Genau dies
wurde ja hier erläutert.
Der
Staat als Verbrecher
Es ist geradezu typisch für den Staat, daß jedes Verbrechen, wenn es nur gesetzlich gedeckt ist, dadurch "legal", also im staatlichen Sinne aus einem Verbrechen zu einer geduldeten und sogar lobenswerten Handlung wird. Bei so ziemlich allen Handlungen, die in den Strafgesetzbüchern der einzelnen Staaten verpönt und mit Strafe bedroht sind, sagt der Staat: "Du darfst das nicht, aber ich selber darf es!"
Der Staat betätigt sich als Mörder
und Totschläger in der Arbeit seiner Geheimdienste, bei
der Todesstrafe und im Krieg, ja er zwingt die in seinem
Machtbereich befindlichen, im Kriegsfall selber zu morden
oder aber an der Ermordung anderer mitzuhelfen.
Der Staat betätigt sich als
Wegelagerer, indem er an den Grenzen und im
"Inland" Zölle und Gebühren erhebt. Er betätigt
sich als Räuber, indem er mit Finanzamt und Zwangsvollstreckung
sich ungeheure Summen aus den Arbeitsverdiensten und den Vermögen
aller in seinem Machtbereich befindlichen aneignet .
Er betätigt sich als Dieb, indem er es
gar nicht wagt, das ganze Ausmaß seiner Ausplünderung
offenbar werden zu lassen, und diese daher in eine Unzahl von
Einzelsteuern und Abgaben so aufgespalten hat (was als
Finanz-wissenschaft bezeichnet wird), daß den meisten
dieses ganze Ausmaß verborgen bleibt; wenn sie es kennten,
würden sie es sich ja nicht länger gefallen lassen.
Entsprechende Zahlen sind vorstehend
genannt, brauchen hier also nicht wiederholt zu werden.
Übrigens müssen beim Inkasso der
Sozialbeiträge, sowie beim Einzug eines Teils der Steuern
die deutschen Betriebe unbezahl-
105
te Hilfsarbeit für den Staat leisten
und diese kostet (nach Angaben des Bundes der Steuerzahler)
sie jährlich an die zehn Milliarden DM, was - natürlich
in die Preise übergehend - wieder von allen Käufern
getragen werden muß. Die Inflationen, durch welche der
Staat sich eigener Schulden entledigt und Vermögen
"umverteilt", näm-lich aus den Taschen der Armen
und Ärmsten in die der Reichen, sind eine besonders
raffinierte Form des Diebstahls. Der Staat raubt und stiehlt ja
keineswegs nur für eigene Zwecke, sondern auch im Dienste
derer, die ihn so pfiffig als ihren Helfershelfer aufgebaut
und eingerichtet haben.
Der Staat betätigt sich als Betrüger,
indem er zwar das Fälschen von Längenmaßen
und Gewichten, sowie sei-nes eigenen Geldes verbietet, das
wichtigste Maß jedoch, das Tauschmittel Geld, selber fälscht
und fälschen läßt, nachdem er es monopolisiert
und unter Annahmezwang gestellt hat, indem er seine Kaufkraft
laufend ver-mindert.
Bei den Banknoten handelt es sich im Grunde
um - mit Annahmezwang versehene - Schuldscheine der
Noten-bank, für welche diese jedoch keine Zinsen zahlt,
sondern im Gegenteil, auf Grund ihrer Monopolstellung, von
den Gläubigern solche nimmt! - Einen Privatmann,
der ähnliches forderte, würde man entweder als
Erpresser oder als Geistesgestörten einsperren. Aber ein
Monopolist kann sich eben alles erlauben, zumal ein gesetzlich
geschützter. Obwohl man eigentlich unter dem Naziregime
gelernt haben sollte, daß auch Gesetze verbreche-risch
sein können.
Der Staat betätigt sich als Erpresser,
indem er zahlreiche Tätigkeiten von seiner Genehmigung
abhängig macht und durch eine Vielzahl von Vorschriften die
Betreffenden, sowie ihre Klienten und Kunden, unterdrückt
und ausbeutet. Er erpreßt zumal den gesamten
Lebensunterhalt aller seiner Diener. Der Staat singt das
Hohelied der Arbeit und verbietet das Glücksspiel, lädt
aber selber zu Lotteriespiel und Lotto ein, wobei er den Löwenanteil
der Einsätze kassiert, ebenso wie bei den Gewinnen der von
ihm "konzessionierten" Roulette-Casinos.
Der Staat betätigt sich als Zuhälter,
indem er, was er als Unzucht bezeichnet und mit Strafe bedroht,
dann dul-det und indirekt fördert, wenn es ihm Geld
einbringt; indem er die "Würde" des Menschen
preist, zieht er nach dem Grundsatz "non olet"
sein Geld auch aus schmutzigsten Quellen.
106
Der Staat verbietet Sklaverei und
Leibeigenschaft. Aber der Zustand der Unmündigkeit,
Bevormundung, Gän-gelung, Manipulierung, Verfügbarkeit,
in dem er alle in seinem Machtbereich befindlichen hält,
unterscheidet sich sehr wenig von Sklaverei oder Leibeigenschaft.
Der Staat verfügt im Krieg ja nicht nur über den
Besitz, sondern auch über das Leben des Einzelnen und selbst
im Frieden sind dessen Besitz und Freiheit immer nur sozusagen
ein Lehen des Staates und können von diesem jederzeit
geschmälert und eingeschränkt werden.
Der Staat spioniert und unterhält einen umfangreichen Apparat von Spionen und Agenten sowohl innerhalb sei-nes eigenen Gebiets wie im Ausland; aber er bestraft Spione, welche seine eigenen Staatsgeheimnisse erfor-schen.
Der Staat fordert für sich das
Selbstbestimmungsrecht. Wenn aber ein Teil seiner Bevölkerung
dies selbe (dasselbe? - J.Z.) Recht für sich verlangt,
schreit er "Hochverrat" und "Landesverrat"
und geht mit brutaler Gewalt dagegen vor.
Besonders bemerkenswert ist die
Strafandrohung gegen Ausländer wegen
"Landesverrat" an der BRD, auch wenn dies Delikt im
Ausland begangen wurde.
Der Staat fordert in einem Atemzug "das Recht des Volkes, die Staatsgewalt auszuüben" und den "Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft". Wer sich aber aggressive Gewalt des Staates,d.h. dessen Eingriff in die gleiche Freiheit Aller, nicht gefallen lassen will, wird wegen "Widerstandes gegen die Staatsgewalt" mit Strafe bedroht. Denn das Wesen des Staates liegt in der Aggressivität nach innen wie nach außen, das ist die sog. "Staatsraison" des Faustrechts. Es liegt in der Aufrechterhaltung eines Herrschaftszustandes, nicht nur zugun-sten des Staates selbst, sondern auch zugunsten der von ihm privilegierten Einzelnen und Gruppen, während die Mehrheit durch Monopole, von denen Bodenoligopol und Geldmonopol nur die wichtigsten sind, unterdrückt und ausgebeutet wird, wozu noch die Unterdrückung und Ausbeutung durch den Staat selber tritt.
Der Staat betätigt sich
aber auch als Verleumder. Ähnlich wie im Deutschen
Kaiserreich oft harmlose Sozial-demokraten amtlich als
"Anarchisten" bezeichnet wurden, um sie in der Öffentlichkeit
zu diskreditieren, wird heute ein systematischer
Verleumdungsfeldzug gegen die Begriffe Anarchie und Anarchismus
getrieben - wider besseres Wissen! Denn die
107
wahre Bedeutung der Begriffe Anarchie
als Herrschaftslosigkeit, die nicht nur gegen eigenes
Beherrschtwer-den, sondern freiwillig für
Nichtherrschenwollen über andere ist, und Anarchismus, der
grundsätzlich jede ag-gressive Gewalt ablehnt und daher
auch der entschiedenste Gegner des Terrorismus ist, sind aus
einer umfang-reichen Literatur zur Genüge bekannt, seit mehr
als hundert Jahren. Es ist insbesondere eine verleumderische
Infamie, die Baader-Meinhof-Gruppe, bei der es sich um revolutionäre
Marxisten handelt und die ihre Bezeich-nung als
"anarchistisch" ausdrücklich abgelehnt hat, sowie
deren Gesinnungsgenossen, die das Gegenteil von Anarchismus
anstreben, immer wieder systematisch und wider besseres Wissen
als Anarchisten zu bezeichnen, nur um diesen Begriff zu
diskreditieren, mittels einer beispiellosen Volksverhetzung.
Wenn sich die Erkenntnis durchgesetzt haben
wird, daß es nur ein Verbrechen (in den
verschiedensten Formen) gibt, nämlich den gewaltsamen
Eingriff in die gleiche Freiheit Aller, wird man wohl die soziale
Fehl-Organisa-tion STAAT als den Haupt-Verbrecher aus Prinzip und
als eine kriminelle Vereinigung bezeichnen.
Aber auch heute schon ist er aufgrund seiner
vorstehend nachgewiesenen doppelten Moral und aufgrund der
Tatsache, daß die Gangster ihr Grundprinzip (des aufgedrängten
"Schutzes", gegen aufgezwungene Vergütung) dem
seinen entlehnt haben, in bedenkliche Nähe zu einer solchen
gerückt.
Der
Staat - ein notwendiges Übel?
Wer den Staat für notwendig hält,
der hält die aggressive Gewalt für notwendig (ohne
sich über die Konse-quenzen klar zu sein) und verwechselt
eine aggressive mit einer rein defensiven Organisation. Daß
es Dinge gibt, die nicht jeder Einzelne für sich allein,
sondern nur in Gemeinschaft mit anderen regeln kann, ist
eine Binsenwahrheit. Aber für solche Regelung gibt es immer
zwei Möglichkeiten: einerseits die aggressive Gewalt, welche
die willkürliche Lösung den Widerstrebenden aufzwingt,
anderseits die Verständigung, welche die Lösung
108
auf der Basis der gleichen Freiheit Aller
sucht. Letzteres bedeutet zugleich die Ächtung der
aggressiven Gewalt und die Bildung von Defensiv-Organisationen
gegen sie.
Die meisten meinen eine solche
Defensivorganisation, wenn sie Staat sagen, weil sie
über dessen Wesen noch niemals ernstlich nachgedacht haben
und weil ihnen der Staat als eine gewohnte Erscheinung zu einer
Selbst-verständlichkeit geworden ist, deren Wegfall sie
sich kaum vorstellen können.
Aber auch die Hexenprozesse, die Folter, die
Inquisition und die absoluten Monarchien waren einmal so
ge-wohnte Erscheinungen, daß man sich deren Fortfall
kaum vorstellen konnte.
Daß der Staat zumindest als Schaffer
und Schützer der Monopole und Privilegien wegfallen muß,
ist eine im-mer stärker sich aufdrängende Erkenntnis,
je mehr die bisherigen falschen Gesichtspunkte, Annahmen und
Voraussetzungen berichtigt werden müssen. Und was die
übrigen Funktionen des Staates betrifft, neben jener
Hauptfunktion, so zielt das immer stärker hervortretende
Streben nach Mündigkeit, Pluralismus und auch
"De-mokratisierung" unzweifelhaft in die Richtung eines
Abbaus der Herrschaftsfunktionen des Staates (wenn auch
meist mit unwirksamen Mitteln).
Man glaubt auch irrtümlich, daß
vereinbartes - also echtes Recht nicht möglich
sei ohne die Garantie einer übergeordneten
Herrschgewalt. Dabei bietet das Völkerrecht ein evidentes
Gegen- , wenn auch nicht Muster-Beispiel. Es gibt über den
"souveränen" Staaten keine dem Staat in seiner
Wirkung nach innen vergleichbare oberste Instanz. Dennoch
funktioniert das Völkerrecht weitgehend als Vertragsrecht;
es funktioniert mangel-haft, weil die "Souveränität'
der Staaten auf deren ultima ratio, das Faustrecht, wohingegen
die anders geartete Souveränität der Einzelnen sich auf
Ächtung des Faustrechts, d.h. der aggressiven Gewalt, und
auf das gemein-same Interesse an der gleichen Freiheit Aller und
deren Verteidigung gründet.
Ein herrschafts- oder staatloser Zustand ist
also keineswegs ein solcher der Willkür oder der
Schutzlosigkeit. Er ist im
109
Gegenteil, gerade weil gegen jede
Herrschaft, eben deswegen auch gegen jede Willkür und
Aggression gerich-tet und sieht nicht-aggressive, rein
defensive Schutzorganisationen zur Verteidigung dieses Zustandes
als Selbstverständlichkeit vor.
Den bisher religiös oder ideologisch
"begründeten'.' Herrschaftssystemen - d.h. den
nach Maßstäben der Er-fahrungswirklichkeit überhaupt
nicht begründbaren! - tritt mit dem Prinzip der gleichen
Freiheit Aller etwas ganz Neuartiges entgegen: denn dieses
stützt sich ausschließlich, meßbar wie mit einer
Waage, auf die Maß-stäbe der Erfahrungswirklichkeit
und ergibt sich als die unausweichliche Alternative der Entscheidung
zwi-schen aggressiver Gewalt auf der einen und Verständigung
auf der anderen Seite, welch letztere nur auf der Basis der
gleichen Freiheit Aller für die Dauer möglich
ist.
Es gibt eine Menge Leute, die voller Stolz von "unserem Staat" sprechen, und das sind keineswegs nur die von ihm Privilegierten; sie können sich ein Dasein ohne ihn überhaupt nicht vorstellen und haben vor nichts größere Angst als vor der "Anarchie". Warum? - Weil eben die an ihrer eigenen Herrschaft interessierten die Herr-schaftslosigkeit als das Ende ihrer eigenen Vormacht und Vorrechte fürchten und daher den Begriff der Anar-chie verfälscht haben, indem sie ihn mit Chaos und Willkür gleichsetzten. Anarchie im wirklichen Sinne aber ist das gerade Gegenteil von Willkür, ist eine auf die gegenseitige Freiheit Aller gegründete Ordnung, die durch viel wirksamere defensive Machtorganisationen geschützt wird, als sie die bisherigen staatlichen Gewalt-Ordnungen bieten können.
Die Anarchisten - das sind solche Leute, die
weder selbst andere beherrschen, noch von anderen beherrscht
werden wollen - denken gar nicht daran, die Staatsverehrer
daran zu hindern, sich selber auch den absurdesten Gängelungs-
und Ausbeutungsmaßnahmen zu unterwerfen und alle
vermeintlichen oder tatsächlichen Vorteile zu "genießen",
welche ein "Staat", d.h. eine Herrschaftsorganisation,
zu bieten vermag. Nur folgendes soll dieser
"Staat" nicht dürfen: auch andere. Nicht-Wollende,
seiner Herrschaft gewaltsam unterwerfen, für die
Wollenden, und deren Staat überhaupt, mehr
Freiheitsspielraum, also z.B. irgendwelche Monopole, auf
Kosten anderer beanspruchen und die Grenze der gleichen Freiheit aller
Außenstehenden selbst oder durch seine einzel-
110
nen Mitglieder in aggressiver Form
verletzen. Wenn diese Bedingungen erfüllt, ist ein solcher
"Staat" nur noch dem Namen nach ein Staat, tatsächlich
aber eine freie Rechts- und Sozialgemeinschaft, in die man
freiwillig eintritt, statt hineingezwungen zu werden, und
aus der man aus freiem Entschluß auch wieder, nach
fristge-mäßer Kündigung, austreten oder bei
Verletzung übernommener Pflichten auch ausgeschlossen werden
kann; letzteres jedoch, ohne in irgendeiner Form diskriminiert
oder in seinem für alle gleichen Freiheitsspielraum beeinträchtigt
zu werden.
Nichts anderes als eine fixe Idee der
Staatsverehrer ist es, wenn sie für ihn den Anspruch
erheben, für immer mehr Leute ungefragt immer mehr Geschäfte
besorgen zu müssen. Das endet natürlich damit, die
Besorgung sämtlicher Angelegenheiten aller
Menschen in die Hände einiger Menschen zu legen, in Herrschaft,
statt in Führung.
Man muß doch fragen: gibt es
irgendeine Tätigkeit, die nur der Staat als solcher, d.h.
als Herrschafts- und Zwangsorganisation, durch seine
Angestellten, seine Beamten, auszuüben fähig ist,
und die die Gesellschaft als solche, in ihren Mitgliedern zu
leisten unfähig ist? - Die Antwort ist einfach: die Lenker
und Leiter des Staates, die Regierung und die Verwaltung, sind
keine Halbgötter oder Übermenschen. Auch der Staat
ist keine übermenschliche, sondern eine durchaus
menschliche - allzumenschliche ! - Einrichtung; er
übt keine Art Tätigkeit aus, die nicht ebenso gut von
anderen, einzelnen Menschen oder Vereinigungen von solchen, ausgeübt
werden kann.
Wenn aber die Ersetzung des Staates durch
freie Vereinigungen möglich ist, gibt es für seine
heutige Form - die ja ohnehin in allen Staaten von den
Fortschrittlichen für unzulänglich befunden wird!
-, für die Form des Zwan-ges und der aggressiven Gewalt,
keinerlei Entschuldigung oder Notwendigkeit.
Oder vermag der Staat etwa nachzuweisen, daß
er seine Tätigkeit besser und vorteilhafter auszuüben
versteht, als andere, freie Vereinigungen dies vermöchten? -
Dann soll er diesen Nachweis aber erst einmal auf gleichem Fuß,
in freier Konkurrenz, ohne Monopol für sich, erbringen!
- Hätte der Staat wirklich das Wohl aller Einzel-nen
im Auge, meinte er es wirk-
111
lich gut und wollte er, wie er behauptet, nur Diener sein, so brauchte er ja keinen Zwang, sondern könnte es dem Willen der Einzelnen überlassen, sich freiwillig zu gemeinsamen Zwecken in ihm zusammenzuschließen, aber gegebenenfalls auch außerhalb der staatlichen "Hoheit" zu leben. Warum sieht er nicht seine einzige, durchaus zu billigende Aufgabe in der Herstellung und im Schutz der gleichen Freiheitssphäre Aller?
Dazu brauchte er nicht aggressiv zu werden,
sondern hätte genügend freiwillige Teilnehmer, die
an diesem gegenseitigen Schutz interessiert wären!
Statt dessen aber greift er aggressiv in die
gleiche Freiheit Aller ein, schränkt die Freiheit der einen
zugunsten erweiterter Freiheit der anderen ein, insbesondere
durch Monopole und Privilegien, und maßt sich zudem selber
Vorrechte gegenüber den Einzelnen an, indem er
sich als deren Herr aufspielt, während er der Theorie
nach deren bloßes Werkzeug und Diener sein sollte.
Wo der Staat vom Wohl der Gesamtheit
spricht, da meint er nie tatsächlich das Wohl der Gesamtheit
aller Ein-zelnen, sondern immer nur das Wohl eines Teils
der Gesamtheit, das er auf Kosten des anderen Teils fördern
will.
In welcher kraß einseitigen und
aggressiven Weise dies geschieht, darüber sollte das
vorstehend Skizzierte zu-mindest nachdenklich machen.
112
DIE
IDEOLOGIE DES MARXISMUS UND IHRE
WIDERSPRÜCHE ZUR WIRKLICHKEIT
Marx spottete seiner selbst und wußte
nicht wie, als er den Ausdruck von dem in Europa umgehenden
"Ge-spenst" des Kommunismus gebrauchte. Zwar
hat jenes, vorwiegend durch den bloßen Glauben an seine
Wir-kungsmacht, inzwischen gewaltig an tatsächlicher Macht
gewonnen; es hat sogar Junge bekommen, im Fa-schismus und im
Wohlfahrtsstaat. Aber drei Jahre vorher war bereits ein anderes -
wenn auch als solches nicht bezeichnetes - Manifest
erschienen, in welchem u. a. jener Kommunismus, den Marx
propagierte, nebst der Ideologie, auf der er beruhte, als
"Gespenst" bezeichnet worden war, dem Stirner die unbestreitbare
Realität des "Einzigen" gegenübergestellt
hatte.
Marx hatte an die Stelle eines
Schreckgespenstes ein klares Programm und, wie er vermeinte,
unumstößliche, wissenschaftlich begründete
Wahrheiten setzen wollen. Stirner, dessen Werk Marx zwar kannte,
jedoch gründ-lich mißverstanden hatte, legte die Axt
an die Wurzel aller Ideologien, indem er auf den
Unterschied zwischen beweisbarer Realität und bloß
gedanklichen Vorstellungen und Annahmen hinwies, die zwar auch
existent sind, nämlich in mehr oder weniger vielen Köpfen,
aber in anderer Weise existent als die äußere,
objektiv nachweisbare Wirklichkeit. Denn diese in den Köpfen
existierenden rein gedanklichen Vorstellungen und An-nahmen,
insbesondere die Abstraktionen, können zwar gewaltige
Wirkungen auf die äußere Wirklichkeit erzielen -
aber sie erzielen diese Wirkungen ganz unabhängig davon,
ob sie selber richtig oder falsch, ob sie rei-ne, der Realität
widersprechende Einbildung, irrige Annahmen und Glaubenssätze
oder gar ausgesprochene Wahnideen sind; ja, sie pflegen sogar
desto wirkungskräftiger zu sein, je besessener der Betreffende
von diesen Ideen ist. Sie erzielen Wirkung zumal, indem sie den
von ihnen Besessenen zur aggressiven Gewaltanwendung anreizen.
Stirner zeigte in gründlicher Analyse,
daß das meiste von dem, was nicht nur seinen und den
Zeitgenossen von Marx als unzweifelhafte Wahrheit galt,
sondern auch heute noch als solche angesehen wird, zu den
fixen, d.h. starr und unbeweglich gewordenen
113
Ideen zählt, die entweder als der
Wirklichkeit nicht entsprechend nachweisbar sind,
oder von denen zumindest nachweisbar ist, daß eine
Beweisführung für ihre Übereinstimmung mit
objektiver Wirklichkeit völlig ausge-schlossen ist. Stirner
gebrauchte daher den Ausdruck "Gespenster" und
"Spuk" für solche Vorstellungen und Begriffe, die
nach normaler Logik und Erfahrung, erst recht nach
wissenschaftlichen Gesichtspunkten, völlig haltlos
waren und sind, nichtsdestoweniger jedoch als fixe Ideen
sowohl ihre Urheber (also das Geschöpf den Schöpfer),
als auch alle daran Gläubigen - und in Auswirkungen auf alle
bestehenden Einrichtungen auch die Gesamtheit unserer Lebensverhältnisse
- beherrschen, indem sie in nahezu allen Beziehungen von Mensch
zu Mensch zum Ausdruck kommen.
Obwohl gerade auch Marx, durchaus verdienstvoll und in mancher Beziehung nicht ohne Erfolg, bemüht war, an die Stelle haltloser Spekulationen Wirklichkeitssinn und wissenschaftliche Einsicht zu setzen, war er doch so tief befangen in den grundlegenden Denkformen seiner Zeit, daß er sowohl in seinem Ausgangspunkt wie in seinem Ziel es nur zu Abwandlungen an jenen, nicht jedoch zu einem wirklichen Umdenken brachte, obschon einige wertvolle Einsichten ihm zu verdanken sind. Der Weg jedoch, den er zu dem recht verschwommen ihm vorschwebenden Ziele wies, geht von einer ganzen Reihe folgenschwerer Irrtümer und logischer Fehlschlüsse aus und ist in seinen Methoden geradezu reaktionär. Das hat einen verhängnisvollen Einfluß auf die Entwick-lung des Sozialismus ausgeübt und diesen in eine Sackgasse geführt.
Widerlegte
Voraussagen und falsche Behauptungen
Manche der aus angeblich streng
wissenschaftlichen Feststellungen gefolgerten Voraussagen
von Marx wurden durch die inzwischen eingetretene Entwicklung
eindeutig widerlegt. Die Verelendungstheorie, nach der im
Ka-pitalismus die Arbeiter sich ständig am Rande des
Existenzminimums bewegen müssen, stimmt nicht. Denn ein
gewandelter Kapitalismus brachte zwar nicht allgemeinen
Wohlstand, ganz offensichtlich jedoch in den
kapi-talistischen Ländern einen ungleich höheren
114
Lebensstandard gerade auch für die
Masse der Arbeiter als im Staatssozialismus der Volksdemokratien,
in de-nen oft schon seit dreißig, in der Sowjetunion
bereits seit sechzig Jahren die Realisierung des kommunistischen
Paradieses ausgeblieben ist.
Nirgends verschwindet auch in den kapitalistischen Ländern der Mittelstand. Der Verelendung einzelner Mit-telstandsschichten, die mehr durch Staatspolitik als durch den Kapitalismus verursacht wurde, steht das Auf-steigen anderer gegenüber. Die Großbetriebe hätscheln geradezu eine Vielzahl kleiner Zulieferbetriebe. Das frühere Proletariat" ist gegenwärtig zusehends in die Position des früheren Mittelstandes hineingewachsen, fühlt sich überwiegend nicht mehr als Proletariat und hat sich mit dem Kapitalismus zum Großteil so weit ar-rangiert, daß es faktisch zu dessen Stütze geworden ist, so wie es Teile des frühexen Proletariats seit jeher wa-ren.
Da die Zahl (J.Z.: Anzahl) der Handarbeiter
sogar ständig abnimmt, infolge der Rationalisierung und
Auto-matisierung der Produktion, verflüchtigt sich auch
die Aussicht auf eine Mehrheit des Proletariats und damit
eine Haupt- und Kernthese der Marxschen Theorie.
Wenn übrigens die Marxsche Behauptung
von der zwangsläufigen Dezimierung der Kapitalisten durch
einan-der stimmte - "Je ein Kapitalist schlägt viele
tot", schrieb er - , so hätte er sich auch an die
Kapitalisten, nicht bloß an die Proletarier wenden müssen,
denn dann müßte die große Mehrheit der
Kapitalisten ja das größte In-teresse an der
Abschaffung eines solchen für sie ruinösen Systems
haben.
Wäre der Kernpunkt der Marxschen
Theorie von der Gesetzmäßigkeit und
Unaufhaltsamkeit des Zusammen-bruchs des Kapitalismus richtig,
ist auch die Notwendigkeit einer proletarischen Diktatur nicht
einzusehen, angesichts der von Marx prophezeiten völligen
Proletarisierung der Gesellschaft. Gegen wen sollte sich dann die
Diktatur richten? Gegen die paar Restkapitalisten? - Überhaupt:
wenn die Gesetze des Kapitals die Mensch-heit sicher und zwangsläufig
zum Kommunismus tragen, je kapitalistischer, umso rascher, -
warum bekämpfte Marx, was er wünschte?
Was Marx über eine Verkürzung der
Arbeitszeit und Verbesserung
115
der Arbeitsbedingungen in einer künftigen
kommunistischen Gesellschaft geschrieben hatte, erfüllte
sich kurio-serweise in der kapitalistischen, und zwar in größerem
Umfang als in den Volksdemokratien.
Die Marx-Epigonen und -Fortentwickler haben
sich vielfach einen Wortschatz zugelegt, hinter dessen
Impo-niergehabe oft mangelnde Präzision, unklares Denken und
leeres Wortgeklingel sich verbirgt. In ihren zum Teil neu
geschaffenen Begriffen steckt so viel an nur Ungefährem
und beliebig Ausdeutbarem, daß sich über das
eigentlich Gemeinte endlos streiten und hoffnungslos aneinander
vorbeireden läßt. Zumal im Mittelpunkt der
stalinistischen Philosophie stehen nicht konkrete Menschen,
sondern abstrakte Begriffe wie Materie, Geist, Natur, Gesellschaft,
Produktivkräfte, wobei aus gedanklichen Vorstellungen Rückschlüsse
auf die Wirklichkeit gezogen und insbesondere Kollektivbegriffe
wie "die Gesellschaft" und ähnliche in Art einer
neuen Mystik zur Allvernunft und Gottheit gemacht werden, während
hinter deren angeblichen Interessen und Geboten immer nur sehr
konkrete Personen und Gruppen sich verstecken. Aber schon bei
Marx selbst sind neben widersprüch-lichen und sogar gegensätzlichen
Standpunkten (zuerst vertrat er den Gedanken der Diktatur einer
Minderheit, dann den einer Majoritätsrevolution)
mehrdeutige Formulierungen zu finden und gerade die wichtigsten
seiner Grundbegriffe hat er überhaupt nicht, oder an
verschiedenen Stellen verschieden definiert.
So fehlen bei ihm z.B. genaue Definitionen
der Begriffe des "Proletariats" und der
"Klassen".
Er behauptete u.a., daß das
Proletariat die eigentliche produktive Klasse sei, die alle
Produktionsmittel in Be-wegung setze. Wenn das stimmen würde,
müßten auch alle Wissenschaftler, Ingenieure,
Techniker und Erfin-der dem Proletariat zugerechnet werden; denn
es ist unbestreitbar, daß eine einzige
wissenschaftliche Ent-deckung oder technische Erfindung die
Produktivität zu verhundert- , ja zu vertausendfachen vermag
und somit die geistige Leistung eines Einzelnen - in bezug auf
die Inbewegungsetzung der Produktionsmittel und die Pro-duktivität
- größer zu sein vermag als die von tausend Handarbeitern.
Dementsprechend pflegt auch die Vergütung
dieser Leistungen und ihrer Urheber, deren Lebenshaltung und
Selbstverständnis
116
zu sein - und zwar gerade auch in den
Volksdemokratien; solche Leute zum Proletariat zu zählen
oder ihnen gar mangelndes proletarisches Klassenbewußtsein
vorzuwerfen, wäre jedoch absurd. Folglich ist die
vorstehende Behauptung von Marx schlicht falsch.
Die Beispiele, welche Marx für
Klassenunterschiede gibt, stellen auch Unvergleichbares
nebeneinander; z.B. war das Verhältnis eines Barons zu einem
Leibeigenen etwas ganz anderes als das eines Zunftbürgers zu
einem Gesellen. Vor allem aber stimmt es ganz und gar nicht, daß
alle bisherige Geschichte nur aus Klassenkämpfen bestand und
daß diese alle geschichtlichen Veränderungen
bewirken. Wirkliche Klassenkämpfe stellen viel-mehr
verhältnismäßig seltene Ausnahmen unter der
Vielzahl der Eroberungs- und Unterwerfungskriege, der reinen
Raubzüge, Rassen-, Glaubens- und Nationalitätenkämpfe
dar, bei denen in Kriegen und Bürgerkriegen nicht etwa
Unterdrückte in geschlossener Front gegen ihre Unterdrücker,
sondern brav an der Seite ihrer Unter-drücker gegen andere
Unterdrückte kämpften, welche dabei ihrerseits ihren
eigenen Unterdrückern halfen. Diese Kämpfe haben
auch ungleich stärker geschichtsverändernd gewirkt als
die sogenannten Klassenkämpfe. Dazu kommen noch die Kämpfe
z.B. der Zentralgewalt gegen die Feudalherren, sowie dieser und
der späteren Kapitalisten untereinander.
Wo es aber das gab, was Marx mit Klassenkämpfen
meint, waren es nicht geschlossene Gruppen, die sich durch
ihren Besitz oder ihre Stellung im Produktionsprozeß
von einander unterschieden und nun deswegen miteinan-der kämpften;
sondern es waren stets nur kleine Minderheiten, die sich gegen
eine Benachteiligung und Be-herrschung zu wehren versuchten, dabei
aber in der Regel bloß von einem kleinen Teil jener unterstützt
wur-den, für deren Interesse sie eintraten; während die
Mehrheit der Benachteiligten und Beherrschten sich passiv
verhielt oder gar auf die andere Seite schlug.
Umgekehrt war es eine ähnlich winzige
Minderheit, die aus Raub- und Herrschsucht oder Gier nach
materiel-lem Besitz aggressiv wurde. Sie fand dabei Mitläufer
und Unterstützung in einer breiteren Schicht, die von ihr
unterschiedlich belohnt wurde und dies gerade auch aus der Gruppe
der besonders
117
Unterdrückten, während eine große schweigende Mehrheit der letzteren passiv blieb.
Daneben gab es unter den Privilegierten in der Regel noch eine Mehrheit solcher, die keine ausdrückliche Absicht einer Ausbeutung oder Unterdrückung hatte; sie empfand die gegebenen Verhältnisse, in die sie nicht durch eigene Aktivität hineingeraten, sondern einfach hineingeboren war, als gott- oder schicksalsgegeben und sich selbst durchaus nicht als aggressiv, sondern als normal und vernünftig handelnd und zuweilen sogar als Wohltäter gegenüber den Unterprivilegierten.
Innerhalb dessen, was Marx Klassen nennt, ist, wie von ihm selbst zugegeben, keine Einheitlichkeit festzu-stellen, sondern diese zerfallen in Gruppen oder neue Klassen, die sich untereinander nicht viel anders be-kämpfen, als dies in der "schrecklichen Vereinfachung" der Marxschen tendenziösen Darstellung unter den angeblich nur zwei Klassen geschieht.
Auf der einen Seite verfuhren oder verfahren die Feudalherren und die heutigen Kapitalisten nicht anders ge-geneinander als gegen ihre angeblichen Gegenpole; auf der anderen Seite besitzen Arbeitnehmer zwar keine Produktionsmittel (wir werden noch sehen, daß sie solche heute durchaus besitzen könnten), sind jedoch als Sparer Teilhaber an der kapitalistischen Zinswirtschaft. Die Gewerkschaftsunternehmen mit ihrem Milliarden-vermögen sind es sogar in erheblichem Ausmaß. Dazu gibt es Rivalitäten zwischen qualifizierten und nicht-qualifizierten Arbeitern, zwischen Lohnempfängern verschiedener Ordnung und technischen Spezialisten, zwischen landwirtschaftlichen und städtischen und nicht zuletzt - trotz aller Solidaritätsbeteuerungen - zwischen einheimischen und Gastarbeitern.
Klassenkämpfe setzen das Bewußtsein
und die Erkenntnis des Kampfzwecks auf beiden Seiten voraus. Jede
unvoreingenommene Betrachtung des historischen wie des
gegenwärtigen Geschehens beweist jedoch, daß ganz
unvergleichlich mehr als durch "Klassenbewußtsein"
das tatsächliche Geschehen durch die verschieden-artigsten
Vorstellungen, also durch Gedankengebilde, bestimmt wird; z.B.
durch das Bewußtsein, einem gött-lichen oder
moralischen oder nationalen Gebot zu folgen. Zwar bestimmt
das Sein das Bewußtsein mit, aber unvergleichlich stärker
wird das Sein durch das Bewußtsein beeinflußt; zumal
dieses ja auch ein Bestandteil des Seins ist, wenn es auch nur in
den Köpfen existiert und dabei ein das wohlverstandene Eigeninteresse
schädi-gendes Bewußtsein ist.
118
Deutliches Exempel ist doch wohl, daß
die im Marxismus führende, bestgedrillte deutsche
Arbeiterschaft mit vaterländischer Begeisterung
in den ersten Weltkrieg zog, während ihre Führer
die Kriegskredite bewilligten, und daß sie sich nach
der Revolte von 1918 deren Früchte von der Reaktion aus
der Hand nehmen ließ, bei nur sehr geringem Widerstand
eines sehr kleinen Teils von ihr.
Und erst recht, daß diese selbe
Arbeitnehmerschaft, eben noch in Reichsbanner und Rotfrontkämpferbund
or-ganisiert, widerstandslos Hitler an die Macht kommen ließ,
trotz ihres "Klassenbewußtseins" dann schnell der
Rattenfängermelodie der "Volksgemeinschaft" erlag,
sich zum Großteil in SA und SS wiederfand, und bald darauf
gehorsam in den zweiten Weltkrieg marschierte.
Die Produktionsverhältnisse waren bei
all dem immer dieselben geblieben. Nicht sie, sondern die
wechselnden Ideologien, oder mehr noch die tief
eingewurzelten Ideologien, bestimmten das Handeln.
Das zeigte sich nach einem
Vierteljahrhundert Sowjetherrschaft dann auch auf der
anderen Seite: trotz gewan-delter Produktionsverhältnisse
war das marxistisch und leninistisch veränderte Bewußtsein
zu schwach, um dem Ansturm der deutschen gegen die
russischen Proletarier genügend Kraft zum Widerstand
entgegenzuset-zen. Stalin griff ungeniert und erfolgreich
auf die altbewährte Ideologie von Volk und Vaterland zurück
und propagierte den "großen vaterländischen
Krieg". Man kann daher mit weit mehr Recht davon sprechen,
daß das Bewußtsein das Sein bestimme als vom
umgekehrten Vorgang. Der leidenschaftliche Propagandist in Marx
ging stets mit dem kühlen Wissenschaftler durch und verfälschte,
in Selbstbetrug, dabei die Wirklichkeit. Die Wirklichkeit war und
ist, daß es eben nicht nur eine Front zwischen zwei Klassen
gibt, von denen die eine un-terdrücken und ausbeuten
will, während die andere sich dagegen wehrt. Sondern
Herrschaft, Unterdrückung und Ausbeutung können nur
dadurch bestehen, daß die große Mehrheit der
Beherrschten, Unterdrückten und Ausgebeuteten diesen Zustand
durch Passivität oder sogar aktive Hilfe bei der
Niederschlagung der Klarsehen-den ihrer eigenen Klasse aufrecht
erhält und sich somit auf die Seite der Herrschenden,
Unterdrücker und Aus-beuter stellt, gegen ihre eigenen wohlverstandenen
Interessen.
119
Dies kommt daher, daß sie teils bewußt
Sicherheit, die ihr von den Herrschenden geboten oder
zumindest ver-sprochen wird, höher wertet als Freiheit,
teils auch unbewußt sich selbst in die Gefangenschaft eines
religiösen oder ideologischen Glaubens begibt oder - in
einem solchen aufgewachsen - sich nicht daraus befreien kann.
Ganz gewiß ist Manipulation
durch die Herrschenden sehr häufig die Ursache einer solchen
Haltung. Man darf jedoch nicht übersehen, daß nicht
alles auf Manipulation beruht, sondern daß es ebenso
wie eine Herrschsucht auch eine Unterwerfungssucht
gibt, die den Wünschen der Herrschenden entgegenkommt
und von ihnen aus-genutzt wird. Man darf ebensowenig übersehen,
daß Herrschaft keineswegs immer und ausschließlich
auf Un-terdrückung und Ausbeutung, sondern oft auch auf
"Beglückung" (wider den Willen der so "Beglückten")
ab-zielt, oder auch als Selbstzweck angestrebt wird, wobei
Ausbeutung sich nur - als nicht immer realisierte
- Nebenfolge ergibt.
Schließlich hat es auch Zustände
gegeben - und gibt es noch heute - , in denen das generell als
"Herrschaft" bezeichnete zumindest zum Teil nicht
eigentliche Herrschaft, sondern freiwillig anerkannte Führung
war und ist.
Daher sind auch die "Kämpfe"
zwischen "Klassen", so wie Marx sie verstanden wissen
wollte, eine Ausnahme-erscheinung und die Regel sind lange
Perioden mehr oder weniger friedlicher Cooperation zwischen
den Klas-sen, in denen diese, wie erwähnt, sogar gemeinsam
gegen ähnlich cooperierte Klassen anderer Völker zu
Felde ziehen.
Lohnkämpfe können zwar Klassenkämpfe
sein, sind es in der Regel jedoch nicht, wenn sie die
eigentlichen Wurzeln der Ausbeutung - Grundrente und Zins -
unangetastet lassen; sie unterscheiden sich zumeist auch
nicht von den innerhalb der Klassen ausgefochtenen Rivalitäten
um höheres Einkommen. Die USA-Gewerkschaften führen
auch Lohnkämpfe, ohne ein Klassenbewußtsein zu kennen
und sind im übrigen eine Widerlegung der Marx-These von der
Allmacht der Produktionsverhältnisse und deren bewußtseinsbestimmender
Rolle. In den USA ist die Produktivität bekanntlich am
stärksten entwickelt, sind die kapitalistischen Gegensätze
am krassesten. Dennoch hat dies dort
120
zu keiner Bewußtseinsveränderung
im marxistischen Sinne geführt.
Die Marxsche Klassenkampftheorie ist also
nicht unvoreingenommene, wissenschaftliche Analyse der
Ge-schichte, sondern reine Propaganda, unbekümmert um
Tatsachen, die ihr entgegenstehen. Hätte er z.B. das
Kastenwesen in Indien untersucht, hätte er
herausgefunden, daß dieses zwar durch kriegerische
Unterwerfung entstand, keineswegs jedoch gewaltsam
aufrechterhalten wird, sondern eben durch die inaktive
Unterwerfung und Unterwürfigkeit der Benachteiligten gegenüber
dem Gewohnten.
So oft auch der Herr den Diener produziert,
indem er mittels aggressiver Gewalt ihn sich unterwirft -
mindes-tens ebenso oft produziert der Diener den Herrn, indem er
ihn über sich duldet, während er sich ihm durchaus
entziehen könnte; ja, er sucht mitunter geradezu nach etwas,
Person oder Idee, dem er sich unterordnen kann und will.
Die Hackordnung der Hühner, die
Rangordnung z.B. in Affen- oder Wolfsrudeln unterscheidet
sich gar nicht so sehr von häufigen Formen der Beziehungen
in der Menschenwelt. In Indien bestehen noch heute, viele Jahre
nach gesetzlicher Aufhebung der Kasten, diese unverändert
weiter - respektiert umsomehr, je tiefer die Betref-fenden
in der Rangordnung, in der Kastenabgrenzung und sogar außerhalb
dieser, d.h. noch unterhalb der tiefsten Kastenstufe, als Parias,
stehen, also freiwillig respektiert!
Ein solcher Zustand kann nur unter
Begriffsverwirrung als Unterdrückung und Beherrschung
bezeichnet wer-den, denn diese Begriffe setzen voraus, daß
die gewaltsame Beugung eines entgegenstehenden Willens erfolgt.
Davon muß man unterscheiden die einer Beherrschung in
ihren Wirkungen zwar nahekommende, jedoch ein-deutig
unterscheidbare freiwillige Unterordnung unter Personen oder
Institutionen, die mitunter darauf beruht, daß der
Betreffende darin einen Vorteil für sich sieht; in der Regel
jedoch darauf, daß er eine fix gewordene Idee, eine religiöse
oder ideologische, über sich hat Macht gewinnen lassen, also
selbst sich in die Knechtschaft zu ihr begeben hat. Die von
solch freiwilliger Unterwürfigkeit erheblich, ja
entscheidend beeinflußte Regelung
121
der Eigentumsverhältnisse ist also Folge
und nicht Ursache dessen, was sich in den Köpfen
abspielt.
Sicher hatte Marx damit recht und es war
verdienstlich von ihm, darauf hinzuweisen, daß Denkanstöße
von Veränderungen in den Produktionsverhältnissen
ausgehen (- aber solche Veränderungen gehen immer auch
von ir-gendeinem Kopf aus, denn nicht die Dinge handeln, sondern
die Menschen!); solche - wie alle durch Um-weltveränderungen
überhaupt bewirkten - Denkanstöße bringen
erfreulicherweise immer wieder einmal das enorm schwerfällige,
in Ideologien erstarrte Denken der breiten Masse allmählich
in Bewegung. Aber es war eine Übertreibung, die
offensichtliche Tatsachen mißachtete, daß Veränderungen
der Produktionsverhältnisse nun die einzige Quelle
der Denkanstöße seien und daß überhaupt
alles Bewußtsein, alle sozialen, juristischen und
politischen Einrichtungen sich nur als Überbau der
Produktions- und insbesondere Eigentumsverhältnisse
ergeben und von diesen kausal bedingt seien.
Eine Absurdität ist beispielsweise,
jene neuen Ideen, die durch Buddhismus und Christentum in die
Welt ka-men, aus den Produktionsverhältnissen ableiten
zu wollen; was auch immer an Auswirkungen dieser Ideen geschah -
sie haben das Weltgeschehen sehr wesentlich beeinflußt.
Ebenso absurd ist es, die griechische
Philosophie, Kunst, Demokratie und Republik der Antike als
bedingt durch die im alten Griechenland vorherrschenden
Produktionsverhältnisse erklären zu wollen. Wieso
bestanden dann im alten Rom, auf ganz derselben
Produktionsstufe, ganz andere Zustände, ganz andere soziale,
politische und geistige Verhältnisse?
In England und Deutschland waren die
Produktionsverhältnisse weitgehend ähnlich; England
aber war seit Jahrhunderten Demokratie, während
Deutschland Monarchie blieb. Im industriell wenig entwickelten Rußland
entstand der erste marxistische Staat, im Agrarland China der
zweite, - in den industriell höchstentwickelten USA blieb
der Einfluß des Marxismus ganz unbedeutend.
Gewiß war es ein menschlich schöner
Zug von Marx, sich auf die Seite der Benachteiligten und
Ausgebeuteten zu stellen, statt sein Leben als Angehöriger
einer privilegierten Gruppe, in die er hineingeboren war, zu
ge-nießen. Aber mit Wissen-
122
schaft hat dieser Willensentschluß
nichts zu tun. Im Widerspruch zu seiner eigenen Theorie ist
der Marxismus nicht etwa ein aus nüchterner Analyse der
Wirklichkeit und sozusagen direkt aus den Produktionsverhältnissen
entstandenes Gedankengebilde, sondern er ist eine von persönlichen
Eigenheiten seines Urhebers geprägte ge-dankliche
Konstruktion, die vorhandene religiöse und
philosophische Denkformen mit besonderem Gespür für
propagandistische Wirksamkeit dazu benutzte, eine als
Wissenschaft drapierte neue Heilslehre zu verkünden.
Weil jeder gern glaubt, was er wünscht, kann man Marx nicht
zum Vorwurf machen, daß er seiner Theorie ent-gegenstehende
Tatsachen entweder übersah, oder so weit umdeutete, daß
sie halbwegs hineinpaßten; denn er glaubte selber, daß
die Halbwahrheit, die er entdeckt hatte, die ganze Wahrheit sei.
Daß später nicht nur Engels,
sondern auch er selber, allerdings nicht durch öffentlichen
Widerruf, sondern nur an versteckter Stelle, die ursprüngliche
Behauptung so einschränkten, daß sie praktisch
jede Wirksamkeit ver-lor, blieb unbeachtet, zumal vom Vulgär-Marxismus,
der seine ganze Kraft daraus zog, daß angeblich eine
na-turgesetzliche Entwicklung seinen unaufhaltsamen Sieg verbürge.
Von allen Argumenten für eine Lehre ist
der Glaube an ihren unausweichlichen nahen Sieg das wirksamste.
Hier kam noch der Glaube an die "wissenschaftlich" erhärtete
Basis dieser Lehre hinzu, zu einer Zeit, als die al-ten religiösen
Vorstellungen immer mehr ins Wanken geraten waren und die
damaligen Naturwissenschaften eine feste Basis zur Lösung
aller Welträtsel gefunden zu haben vermeinten (während
die modernen Natur-wissenschaften einen völligen
Umsturz der damaligen Erkenntnisse brachten).
Für die Zeitgenossen von Marx, deren
Masse( wie heute ebenfalls) keine Ahnung davon hatte, an
welche Vor-aussetzungen echte Wissenschaft gebunden ist und wie
relativ nur sogar ihre sorgfältigst erarbeiteten Ergeb-nisse
sein können, bedeutete das Etikett
"Wissenschaft" so viel wie die Garantie des Stempels für
echten Gold-gehalt. Sie ahnten nicht, daß ihnen im Grunde
nur uralte religiöse und philosophische Ideen in neuem
Gewande präsentiert wurden, zumal der sich ausbreitende
Erfolg, den der Marxismus hatte, die Richtigkeit von dessen Lehre
zu bestätigen schien. Aber läßt dieser etwa
123
den ungleich größeren
Dauer-Erfolg religiöser Lehren als Beweis für deren
Richtigkeit gelten?
Marx selbst dürfte es kaum bewusst
geworden sein, daß er mit seiner Lehre vom (angeblichen)
Urkommunis-mus nur die christliche Lehre vom Paradies
wiederholte, wobei er dem Kapitalismus die Rolle des Sündenfalls
zuwies und das Proletariat, stellvertretend für die ganze
Menschheit die Rolle zugleich des Leidens und der Er-lösung
aufgebürdet bekam, während nach dem Gericht über
die Sünder durch die Diktatur die klassenlose Ge-sellschaft
als Endzustand ebenso unbestimmt bleibt wie die Vorstellung vom
christlichen Himmel.
Noch befangener jedoch als im christlichen
war Marx im philosophischen Denkschema seiner Zeit, das ja
auch in der heutigen noch weiterwirkt. Er - und auch Engels
- rühmte sich sogar, seine geistigen Wurzeln in der
idea-listischen deutschen Philosophie zu haben und zumal von
Hegel beeinflußt zu sein. Dieser hatte das Geistige zur
absoluten Wahrheit erklärt und sich einen Weltgeist als neue
Gottesvorstellung zusammenphantasiert, der in der
Weltgeschichte alle Formen des Abfalls von sich selbst, der Entäußerung
und zugleich der Rückkehr zu sich selbst, der Versöhnung
durchschreiten, aus der unbewußten zur bewußten
Einheit mit sich selbst gelangen müsse. Das war völlig
haltlose Gedankenspielerei mit dem sehr realen Zweck, alles
Bestehende als "vernünftig" und
"notwendig" zu rechtfertigen und aller jeweils
triumphierenden Gewalt statt des schadhaft gewordenen
reli-giösen ein philosophisches Mäntelchen umzuhängen.
Marx setzte an die Stelle des Weltgeistes nur eine Ab-straktion
des Menschen und seine Lehre von der "Entfremdung."
In den Notizen des jungen Marx steht der recht bezeichnende Satz:
"Wem es nicht mehr Vergnügen macht, aus eigenen Mitteln die Welt zu bauen, Weltschöpfer zu: sein, als in seiner eigenen Haut sich ewig herumzutreiben, über den hat der Geist sein Anathema ausgesprochen".
Sein Leben lang träumte er vom ganzen,
totalen, vom "richtigen" Menschen, also von einem
Ideal, dem der wirkliche Mensch nachzueifern, einer Aufgabe, die
er zu erfüllen habe. Diese "fixe", d.h. starr gewordene
Idee, ist eine uralte Denkform, die in immer neuen
124
Verkleidungen auftaucht, zuerst als Wille
der Götter, dann als Moral, als Sittengesetz, schließlich
als "wissen-schaftliche" Einsicht in die "natürliche",
naturgesetzlich gegebene "Bestimmung" - immer aber als
"Begründ-ung" dafür, warum der betreffende
Verkünder das "Recht" habe, alle Ungläubigen
oder Widerstrebenden mit Gewalt an die Kandarre zu nehmen und zu
bestrafen, kurz, stets als Begründung für einen Herrschaftsanspruch,
für das "Recht", ja die Mission, die eigene
Freiheit auf Kosten der Freiheit anderer auszudehnen.
Marx durchschaute nun zwar die Hegelsche
gedankliche Konstruktion als reines Hirngespinst, eben als
Phanta-sieprodukt, für das es auch nicht die Spur eines
Beweises weder gab noch geben konnte. Umso begeisterter stürzte
er sich auf seine vermeintliche Entdeckung eines
"Naturgesetzes", das er in der realen Entwicklung des
historischen Geschehens zu erkennen glaubte, indem er das
Materielle für das Wesentliche des menschlichen und sozialen
Geschichtsprozesses erklärte. Er glaubte damit die Hegelsche
Metaphysik vom Kopf auf die Füße gestellt zu haben.
Aber eine umgekehrte Metaphysik bleibt immer noch
Metaphysik, d.h.jedes Soll geht über die Erkenntniswirklichkeit
des Seins hinaus und ist, mangels Maßstab, notwendig
dazu verurteilt, mit Phan-tasieprodukten und Hirngespinsten
gleichgesetzt zu werden, selbst wenn es sich tatsächlich
gar nicht um solche handeln sollte. Marx bemerkte nicht, daß
der Rückschluß aus einem Sein auf ein Sollen ein
logischer Kurz-schluß ist. Er bemerkte noch weniger, daß
er damit den Schritt weg von der Wissenschaft zur Agitation
machte, von der Untersuchung zur Beeinflussung, von der Einsicht
zur Propaganda.
Am verhängnisvollsten wirkte sich seine
Übernahme der Hegelschen Dialektik aus. Diese ist eine
Denkspie-lerei, die nicht von der Wirklichkeit, sondern von
Erdachtem ausgeht. In der Natur geht aus einer bestimmten Art
keine andere hervor, sie vermag sich nicht in ihren Gegensatz zu
verwandeln. Die dialektische Methode kennt aber keine Sammlung
von Tatsachen - eine solche hätte den historischen
Materialismus sofort als Halb-wahrheit entlarvt -, sondern
leitet mit Scheinlogik ihre Behauptungen aus angenommenen
Abstraktionssätzen ab; sie nimmt Vorbedingungen an,
deren Richtigkeit erst zu beweisen wäre, ist willkürliche
Konstruktion, aber weder in Methode noch Erkenntnis
wissenschaftlich.
125
Ganz ähnlich arbeitete die
scholastische Theologie, die von unbewiesenen Voraussetzungen und
willkürlichen Annahmen ausgehend mit oft bewundernswertem
Scharfsinn und strenger Logik zu Ergebnissen kam wie etwa:
wieviel Chöre der Engel es gäbe, wie sie sitzen und was
für Instrumente sie spielen, oder: was man in der Hölle
treibe und wie hoch die Hitze steige. Kant nennt in seiner
Kritik der reinen Vernunft die dialektische Methode,
"da sie uns gar nichts über den Inhalt der Erkenntnis
lehrt ... eine sophistische Kunst, seiner Unwissenheit, ja auch
seinen vorsätzlichen Blendwerken den Anstrich der Wahrheit
zugeben".
Der schon von Heraklit ausgesprochenen
Erkenntnis, daß "alles fließt", d.h.
in steter Veränderung begriffen ist, hatte Hegel die willkürliche
Behauptung untergeschmuggelt, daß diese Veränderung
zugleich eine Entwick-lung, ein Fortschritt, sei. Dem stellte
Oscar Kiss Maerth ("Der Anfang war das Ende", Düsseldorf
1971) die begründete Behauptung entgegen, daß der
Mensch keineswegs die "Krone der Schöpfung", sondern
eine an ernsthaften Gehirnschäden leidende Fehlentwicklung
sei. Marx jedenfalls übernahm den Hegelschen Gedanken, indem
er lediglich an die Stelle der pantheistischen Weltseele, des
Weltgeistes Hegels, ein angebliches Ent-wicklungsgesetz stellte,
das von den Produktionsverhältnissen bestimmt sei.
Es ist aber kein Unterschied, ob man vom
Willen eines persönlichen Gottes oder von der unpersönlichen
Ge-setzmäßigkeit einer Entwicklung ausgeht. In
beiden Fällen ist ein Ziel bestimmt durch etwas "Höheres"
und die Gegenwart ist als unumgänglich gerechtfertigt. In
beiden Fällen ist auch eine "Aufgabe" für
jeden Einzelnen gegeben, sich dieser angeblichen Entwicklung
anzupassen. In beiden Fällen handelt es sich um Theologie
und Ideologie, um Gedankenkonstruktionen, im Gegensatz zu den
durch Experiment beweisbaren Naturgesetzen. Im übrigen
ist der Gegensatz zwischen Geist und Materie nur ein scheinbarer.
Materie, die aus sich heraus Geist, Denken, Bewußtsein
entwickelt, ist für das menschliche Begriffsvermögen
nicht weniger mysteriös als Geist, der Materie schafft oder
sich in solche verwandelt.
Stirner geht demgegenüber von der
beweisbaren Realität seines Ich aus und gründet,
unter Ablehnung aller nach den Maß-
126
stäben der Erfahrungswirklichkeit nicht
beweisbaren Ansprüche an dieses Ich, die ihm eine
Bestimmung setzen und Aufgaben vorschreiben wollen, sein
Verhältnis zu anderen Menschen - eben mangels einer
beweisbaren Existenz "höherer" Bestimmungen -
einzig auf die freie Vereinbarung mit jenen anderen; wobei er
sich bereit erklärte, auf Basis der Gegenseitigkeit
keine unbilligen Forderungen zu stellen. Während Stirner
also mit bei-den Beinen auf dem Boden der Wirklichkeit
bleibt, bringt Marx eine im Grunde nicht nur ideologische
(also nur in gedanklichen Vorstellungen wurzelnde), sondern
sogar theologische Lehre vom Sündenfall des Men-schen in die
Selbstentfremdung und einer über ihm waltenden "höheren"
Bestimmung, die ihn zur sozialen Gerechtigkeit führe, welche
- als Ideologie - in der Erfahrungswirklichkeit nicht auffindbar,
sondern nur aus der Idee einer ausgleichenden göttlichen
Gerechtigkeit abgeleitet ist.
Auch darin zeigt sich der theologische
Charakter der Marxschen Glaubenslehre, daß er das
unmittelbare Stre-ben nach der praktischen Verwirklichung des
Sozialismus für nutzlos erklärte, weil dieser an
gewisse Stadien einer außer ihm gelegenen
Produktionsentwicklung gebunden sei, nicht aber aus Vernunft und
Willen des Men-schen hervorgehen könne.
Der Sozialismus wurde nicht von Marx
erfunden, sondern war lange vor ihm entstanden; nicht als
Ideologie, als gedankliche Konstruktion einer
Menschheitsbestimmung, sondern als Resultat einer - zunächst
noch mangel-haften - Analyse und Kritik der Herrschaftsverhältnisse
des Feudalismus, als Kind der Aufklärung und erste Ahnung
vom Selbstgefühl des Einzelnen, der nicht mehr in
tausendfacher Bindung, sondern nur noch in freier Wahl mit
anderen sein Leben gestalten wollte. Die "bürgerlichen"
Revolutionen von 1648, 1776, 1789 usw. hatten von den feudalen
Institutionen nur die Ständescheidung ausgerottet; die
Bodensperre, das Bodenoligo-pol, hatten sie bestehen lassen und
mit der "Volks Souveränität" einen neuen
Herrn an die Stelle der alten gesetzt. Aber immerhin waren nun,
wenn auch nicht die Freiheit, die gleiche Freiheit Aller,
so doch wenigstens einige Freiheiten des Einzelnen errungen.
Demgegenüber war es keine revolutionäre, sondern eine reaktionäre
Entwicklung, ein Rückschritt, als Marx die
freiheitlich-sozialistischen Ideen Saint-Simons, Proudhons und
deren Schüler mit der von ihm entfesselten Be-
127
wegung überrollte. Marx hatte die
latenten Energiemassen erkannt, die in der ganzen Welt in der
Unzufrieden-heit der ausgebeuteten Massen lagen. In ihm verband
sich Mitgefühl zu den leidenden Massen mit einem ausge-prägten
Machtwillen, der ihn höchst unfair gegenüber allen
verfahren ließ, die er als Konkurrenz empfand. Er
nutzte jene gestaute Kraft zu einem imperialistischen Feldzug,
umfassender als alle Nationalkriege es waren. Wie ein
Religionsgründer wurde er zum Propheten der neuen
Ersatz-Religion der "Wissenschaft" mit ihrem
Glaubens-Grundsatz eines schicksalsmäßigen Ablaufs der
Geschichte, den er an die Stelle des plänemachenden Individuums
setzte.
Ironischerweise hatte er gerade dadurch
Erfolg, daß das Gegenteil dessen geschah, was er
eigentlich gelehrt hatte, indem vorwiegend der von ihm erweckte Glauben
der Massen und zumal seiner Jünger, die sich als
dogmatische, jede "ketzerische" Kritik unterdrückende
Kirche einzurichten wußten, es war, der Geschichte machte.
Seine häufig mangelnde Präzision
des Denkens zeigt sich auch in dem von ihm gemalten Bild vom
Überbau des geistigen Lebens über den
Produktionsverhältnissen. Nach physikalischen Gesetzen kann
eine Grundlage nicht verändert werden, ohne das auf ihr
lastende Gewicht eines Überbaus zuerst einmal abzutragen.
Eine Re-volution in den Köpfen - und dies als entscheidender
Anstoß - muß daher einer Änderung der
Eigentumsverhältnisse vorausgehen, genau so, wie jede
Änderung des Produktivitätsgrades - denn Menschen
sind doch vor ihren Werkzeugen da und müssen diese erst
herstellen - zuvor in einem Kopf entstanden sein muß.
Was sich nun an Gedanken in einem Kopf bildet, kann ebenso wohl der Wirklichkeit entsprechen, wie auch - als reines Phantasieprodukt, oder nur teilentsprechend - von der Wirklichkeit sich entfernen, oder sogar in tota-lem Gegensatz zu ihr stehen. Der Marxismus siegte, soweit er überhaupt siegte, nicht dadurch, daß er die von ihm behauptete automatische Entwicklung zum Selbstmord des Kapitalismus abwartete, und auch nicht unter den von ihm behaupteten Voraussetzungen; sondern immer nur dadurch, daß er mit dem der Wirklichkeit nicht entsprechenden Glaubenssatz vom bestimmungsgemäßen Ablauf der Geschichte und seinem dadurch garan-tierten Sieg den Willen zum
128
Handeln mobilisierte. Genau so, wie
die Weltreligionen Christentum und Islam, setzte er, wo er sich
durchset-zen konnte, sich nur mittels organisierter Gewalt
durch. Und ebenso, wie dort eine autoritäre Priesterkaste,
tritt im Marxismus ein autoritärer Parteiklüngel auf,
der über die Heiligkeit und Unantastbarkeit der
Glaubensgrund-sätze wacht und den Einzelnen für ebenso
unmündig erklärt, wie es alle Autokraten seit jeher getan
haben.
Deutlich wird das Marxsche Bestreben, ein "Klassenbewußtsein" denen einzupflanzen, die keines haben, wenn er von den Parzellenbauern spricht. Er gab zu: "im Klassenkampf erst wird die Klasse geboren", d.h. also: ein Kampf entsteht ohne das Bewußtsein von dessen Sinn und Ziel, nicht weil die "Produktionsverhältnisse" (die zudem ein höchst dehnbarer Begriff sind) ihn verursachen, sondern weil die Propaganda eines nicht vorhande-nen Klassenbewußtseins und des Glaubens an eine Schicksalsgegebenheit die Kämpfer in ihn hineinmanipu-liert.
Marx betrachtete und behandelte die Proletarier nicht als selbständige Individuen, sondern als unmündige Ob-jekte und sprach es klipp und klar aus: "Sie sind daher unfähig, ihr Klasseninteresse im eigenen Namen, sei es durch ein Parlament, sei es durch einen Konvent, geltend zu machen. Sie können sich nicht vertreten, sie müs-sen vertreten werden. Ihr Vertreter muß zugleich als ihr Herr, als eine Autorität über ihnen erscheinen, als eine unumschränkte Regierungsgewalt, die sie vor den anderen Klassen beschützt und ihnen von oben Regen und Sonnenschein schickt".
Genau so argumentiert der Faschismus auch,
und genau so hatten bereits viele der unumschränkten Monarchen
(und auch Priester) argumentiert, die sich ebenfalls auf
ihre "höhere" Einsicht und ihre geschichtliche -
nur statt vom Schicksal "von Gottes Gnaden" gestellte
- Aufgabe beriefen.
Das "Kommunistische Manifest"
übernahm daher als Programm den ganzen Gewaltkodex des
Absolutismus und übertrumpfte diesen noch, indem es die
Kommandoherrschaft über sämtliche Produktionsmittel in
den Händen des größten und gewalttätigsten
Monopolisten konzentrieren wollte, der sich der Gesellschaft
auf-zwingt, ihre gesamte produktive Tätigkeit verschlingt,
mit einem absoluten Staats-Angebotsmonopol an pro-duzierten Gütern,
einem absoluten Staats-Nachfragemonopol nach Arbeitsleistung
und einem Staatsmonopol an Produktionsplanung. Das
129
war finsterste Reaktion und verhängnisvollste
Verfälschung des Sozialismus-Begriffs, der auf Beseitigungaller
Herrschaft und Ausbeutung durch Privilegien und Monopole und
auf autonome, gleichberechtigte Individuen und Gruppen abgezielt
hatte.
Die "Bourgeoisie" hatte die
Abstraktion "das Volk" benutzt, um die Macht des
Feudalismus und des Absolu-tismus zu brechen; sie hatte
"das Volk" mit der weiteren Abstraktion "der
Staat" gleichgesetzt, hinter der real doch nur die Bürokratie
mit Regierung und Parlament steht, während "der
Staat" als nahezu unumschränkter Herr über jeden
einzelnen Volksangehörigen auftritt, viel umfassender
als die Autokraten früherer Zeiten; insbesondere mittels
versteckter, meist unbemerkter Herrschaftsinstrumente, wie
Geldmonopol und Boden-oligopol, die der Staat nicht nur im Eigen-
, sondern im Interesse der ihn selbst beherrschenden
privilegierten Gruppen anwendet. Der Marxismus erklärte dem
Proletariat, daß es selbst der "als herrschende Klasse
organi-sierte Staat" sei, während es nur seinen Führern
alle Machtmittel des Staates ausliefert und das alte
Herrschafts-joch, nunmehr noch verstärkt, in neue Hände
legt. Nicht das Proletariat, sondern einige Berufsrevolutionäre
wurden zur neuen herrschenden Klasse. Das Proletariat ist nur
eine jener Abstraktionen, hinter der sich immer konkrete Personen
als "Repräsentanten" verbergen, denn die
Gesamtheit der Proletarier kann weder die Funk-tionen des
Staates ausüben noch ihn verkörpern, denn wirklich
"herrschen" kann immer nur eine Minderheit, oder bestenfalls
eine Mehrheit, über den anderen Teil, niemals aber eine
Gruppe über sich selbst.
Lenin, der sich mit seinem Handeln über
die Marxsche Theorie von den Voraussetzungen einer
Revolution glatt hinwegsetzte, baute anderseits dessen oben
erwähnte Überzeugung von der Unmündigkeit des
Proletariats und der "Notwendigkeit", sich zu
dessen Herrn aufzuwerfen, systematisch aus. Er erklärte, daß
revolutionäres Be-wußtsein nicht spontan innerhalb der
Arbeiterschaft entstünde, sondern von außen in sie
hineingetragen werden müsse und machte seine Revolution
mit einer Gruppe vorwiegend intellektueller Berufsrevolutionäre,
einer disziplinierten Organisation, die sich selbst zur
Partei-Elite erklärte, unter generalstabsmäßiger
130
Führung. Mit seiner These, daß
die Massen der intellektuellen und politischen Lenkung
(wobei an die Stelle des Führungs- der Herrschaftsbegriff
geschmuggelt wurde) durch die Parteiorganisation bedürfen,
wobei auch der Terror als Herrschaftsinstrument eingesetzt
wurde und die Entwicklung zum Stalinismus bereits
vorgezeichnet war, setzte er sich in Gegensatz zu jener Lehre von
Marx, nach welcher dem Proletariat in angeblich
naturge-setzlicher Entwicklung die führende Rolle in der
Geschichte zukommt.
Tatsächlich hat denn auch das
Proletariat in keinem Zeitpunkt seiner Geschichte die Rolle einer
führenden Klasse übernommen. Sowohl sein geistiges
Rüstzeug als auch seine Organisation stammte von
Intellektuellen, die ganz überwiegend Angehörige
anderer gesellschaftlicher Gruppen waren und dem Proletariat
eine Ideologie suggerierten, nach der sie für sich absolute
Autorität beanspruchten und jede andere Meinung brutal
unter-drückten: "Die Partei, die Partei hat immer
recht". Das Proletariat war und ist niemals eine führende,
sondern immer eine geführte und, da jene seiner (vorwiegend
selbsternannten!) Führer, die nicht nur reinem Macht-streben
folgten und persönlichen Ehrgeiz befriedigten, sondern
durchaus redlichen Willens waren, dabei schwerwiegenden Irrtümern
unterlagen, eine entsetzlich angeführte Klasse.
Viele aus den eigenen Reihen hatten vor
diesen Irrtümern gewarnt. Trotzki hatte bereits Lenin
vorgeworfen, er ersetze das Proletariat durch die Partei und
diese durch ihre Führer. Simone Weil hatte erkannt, daß
der Marxis-mus fälschlich die Befreiung der Produktionskräfte
mit menschlicher Befreiung identifiziert. Rosa Luxemburg
hatte richtig die Freiheit als immer die Freiheit des
Andersdenkenden erkannt. Hunderttausende von im allge-meinen
durchaus dogmengläubig gebliebenen Kommunisten, die nur an
Einzelheiten der kommunistischen Praxis Anstoß nahmen, wurden
nicht nur vom Stalinismus, sondern auch in den Volksdemokratien
umgebracht, eingekerkert, in Arbeitslager verbannt oder zumindest
aus ihren Stellungen geworfen und mundtot gemacht. Nahezu die
gesamte ursprüngliche Führungeschicht wurde "als
Verräter entlarvt" (selbst wenn sie solche
ge-wesen wären, wäre dies bezeichnend für das
ganze System) oder sonstwie von den eigenen Genossen
ausge-schaltet. Alles, was einst an Kirchendogmen und
Inquisition, an brutaler weltlicher Tyrannei und angemaßter
Autorität, an Unterdrückung des Einzelnen und ganzer
131
Völker bekämpft worden war, kehrte
unter dem alten Vorwand der Beglückungsabsicht, gar einer
"Befreiung" und mit dem Anspruch auf
"gerechtfertigte"Gewaltverübung, sowie auf absolute
Herrschaft, in noch verschärf-ter und umfassendster Form zurück.
Die
Hauptirrtümer des Marxismus liegen offen zutage:
1.) Ein logischer Fehlschluß.
Wenn die Ausbeutung ihren Grund darin hat, daß die
Produktionsmittel sich im Monopolbesitz einer Minderheit
befinden, ist die einzige Folgerung daraus gewiß nicht die,
daß sie in den Besitz des Staates, also eines einzigen
Monopolisten, überführt werden müssen. Sondern als
Alternative bietet sich die Beseitigung aller Monopole und
Privilegien an. Das ist ganz offenbar die logischere Lösung,
denn das Übel liegt ja eben im Monopol als solchem,
nicht darin, daß nur eine Gruppe Privilegierter aus
Monopolen Nutzen zieht.
2.) Im Zusammenhang damit steht
die Verwechslung von Vergesellschaftung (die als spezielle Form
einer Mo-nopolbeseitigung im 7. Kapitel erläutert wird) mit
Verstaatlichung.
Daß die Verstaatlichung kein Heilmittel gegen die kapitalistische Ausbeutung ist, hatte bereits der Volkskom-missar für Finanzen, Sokolnikoff, eingesehen, der auf dem 14. Parteitag der russischen kommunistischen Partei (zitiert nach der "Prawda"vom 12.1.1926) erklärte:
"Werden etwa
in dem Augenblick, wo die Eisenbahnen, die unter dem Zaren
Staatsunternehmen waren, in die Hand der neuen Regierungsgewalt,
der Arbeiterregierung, übergehen, dadurch in der Sache schon
sozialistisch organisierte Wirtschaftsbetriebe? Nein! ... Unser
auswärtiger Handel wird in Form eines staatskapitalistischen
Unternehmens geführt. Unsere inländischen
Handelsgesellschaften sind ebenfalls staatskapitalistische
Unter-nehmungen, Auch die Staatsbank ist ebenfalls ein
staatskapitalistisches Unternehmen. Unser Geldsystem ist auf
der Grundlage aufgebaut, daß innerhalb der Sowjetwirtschaft
... ein Geldsystem aufgebaut ist, das von Prinzi-pien der
kapitalistischen Ökonomie durchdrungen ist".
Während dort also an die Stelle der
"Ausbeutung des Menschen durch den Menschen" die
Ausbeutung Aller durch den Staat getreten ist, darf man
sich doch nicht der Illusion hingeben,
132
daß, was der Staat so zusammenraubt,
danach gleichmäßig den Einzelnen wieder zugute kommt.
Die erhebli-chen Vermögens- und Einkommensunterschiede
in den Volksdemokratien, in denen zahlreiche verdeckte
Privi-legien den Angehörigen der dort herrschenden Klasse
Vorteile verschaffen, die anstelle des im Kapitalismus nur
mittels viel Geld Erlangbaren treten, beweisen das Gegenteil.
In einer Staatswirtschaft muß aber außerdem
noch in Betracht gezogen werden, was alles durch deren Bürokra-tismus
nicht oder fehlproduziert wird: die Wirkungen davon zeigen
der Lebensstandard der Arbeiter in den Volksdemokratien und
jener der Arbeiter in den kapitalistischen Ländern trotz
deren Ausbeutung. Staats-wirtschaft ist nach allen bisherigen
Erfahrungen unrationelle und Mangelwirtschaft.
3.) In einem Vorwort zur "Kritik der politischen Ökonomie" hatte Marx seinen "historischen Materialismus" er-läutert:
"Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt".
Dies wurde von ihm zu dem angeblichen Naturgesetz einer unvermeidlichen geschichtlichen Entwicklung aus-gebaut, die mit dem Sieg des Kommunismus enden müßte. An anderer Stelle jedoch, in seinen "Theorien über den Mehrwert", hatte er so ziemlich das Gegenteil behauptet:
"Der Mensch selbst ist die Basis
seiner materiellen Produktion, wie jeder anderen, die er
verrichtet. ... In dieser Hinsicht kann in der Tat nachgewiesen
werden, daß alle menschlichen Funktionen und Verhältnisse,
wie und wann sie sich immer darstellen, die materielle Produktion
beeinflussen und mehr oder minder bestimmend auf sie
einwirken".
Engels, der bereits in seiner Abhandlung "Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates" als beherrschenden Faktor in der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens "die auf Geschlechtsbande begründete Gliederung der Gesellschaft" bezeichnet hatte, rückte in zwei Briefen aus den Jahren 1890 und 1894 von der materialistischen Geschichtsauffassung gänzlich ab, indem er erklärte:
"Die verschiedenen Momente des Überbaues - politische Formen des Klassenkampfes und seine Resultate - Verfassungen, nach gewonnener Schlacht
133
durch die siegende Klasse festgestellt, usw. - Rechtsformen, und nun gar die Reflexe aller dieser wirklichen Kämpfe im Gehirn der Beteiligten, politische, juristische, philosophische Theorien, religiöse Anschauungen und deren Weiterentwicklung zu Dogmensystemen, üben auch ihre Einwirkung auf den Verlauf der geschich-tlichen Kämpfe aus und bestimmen in vielen Fällen vorwiegend deren Form. Es ist eine Wechselwirkung aller dieser Momente".
- Das heißt also: kein
Unter- und Überbau mehr!
Engels sagte weiter:
"Wir machen unsere Geschichte
selbst. ... Zweitens aber macht sich die Geschichte so,
daß das Endresultat stets aus den Konflikten vieler Einzelwillen
hervorgeht, wovon jeder wieder durch eine Menge besonderer
Le-bensbedingungen zu dem gemacht wird, was er ist; es sind also
unzählige einander durchkreuzende Kräfte, eine
unendliche Gruppe von Kräfteparallelogrammen, daraus eine
Resultante - das geschichtliche Ergebnis - hervorgeht".
(Brief vom 21. 9.1890, der zusammen mit dem zweiten vom 25.1.1894
zuerst im "Sozialistischen Aka-demiker",Berlin 1894 veröffentlicht
ist).
Engels sagt im zweiten Brief dann noch:
"Die politische, rechtliche,
philosophische, religiöse, literarische, künstlerische
etc. Entwicklung beruht auf der ökonomischen. Aber sie alle
reagieren auch aufeinander und auf die ökonomische
Basis. Es ist nicht, daß die ökonomische
Lage Ursache, allein aktiv ist und alles andere nur passive
Wirkung. Sondern es ist die Wechsel-Wirkung".
Dies bedeutet das Eingeständnis des
Zusammenbruchs der materialistischen Geschichtsauffassung,
so viel auch Engels, mit teils sophistischen Argumenten, von ihr
zu retten versucht, und mit ihr bricht das Kernstück
des "wissenschaftlichen" Marxismus zusammen.
Es war bereits unwissenschaftlich gewesen, aus der im Verhältnis zur prähistorischen Periode überaus kurzen Zeitspanne der überlieferten Geschichtsschreibung, die zudem noch falsch interpretiert wurde, "Gesetze" ablei-ten zu wollen, die angeblich den gesamten Geschichtsverlauf bestimmten. Dieser Versuch gründete sich auf die total falsche Annahme, die prähistorischen und die sogenannten primitiven Menschen, die noch
134
nichts eigentlich "produziert",
sondern als Jäger, Fischer und Sammler von dem gelebt
hatten, was die Natur ihnen bot, hätten dieselben sozialen
Einrichtungen oder gar keine gehabt. Die Forschung hat vielmehr
ergeben, daß die sozialen, kulturellen, religiösen,
moralischen und auch sogar wirtschaftlichen Begriffe,
Vorstellungen und Einrichtungen der sogenannten Primitiven an
Kompliziertheit und Vielfalt durchaus mit den modernsten unserer
technischen Zivilisation gleichgesetzt werden können. Der
englische Professor für Sozialanthropologie Max Gluckman
betonte ebenso wie sein Kollege Raymond William Firth, daß
z.B. die Organisation, die erfor-derlich war, um 1000 Leute auf
einer Südseeinsel zusammenzuhalten, fast so kompliziert
war wie die, die das Leben einer Stadt wie London regelt. Auch in
Gesellschaften, die keine Regierung besaßen, wurden durch
ver-schiedenartige soziale Prozesse und Gewohnheiten Ordnung und
selbst Recht aufrechterhalten. Dabei waren in den einzelnen
Gesellschaften diese Gewohnheiten und sozialen Einrichtungen
durchaus verschieden von denen anderer Gesellschaften, die
jedoch die gleiche ökonomische Basis hatten. ("Institutionen
in primitiven Gesell-schaften", Vorträge diverser Autoren,
Frankfurt/M. 1967).
Wenn man beobachtet, wie die meisten
Menschen zwar gern mühelosen materiellen Vorteil
wahrnehmen, aber nur verhältnismäßig selten
wirklich große Opfer zu dessen Erlangung bringen wollen, während
dieselben Men-schen sogar ihr Leben für eine Idee
wegzuwerfen bereit sind (wozu Lichtenberg richtig bemerkte:
"vorausge-setzt, daß sie ihnen nicht ganz klar
ist"), dürfte kaum ein Zweifel daran erlaubt sein, daß
nicht die materiellen Verhältnisse, sondern die
Vorstellungen in den Köpfen - meist nebelhafte Vorstellungen
und demzufolge ganz überwiegend Falsches neben einigem
Richtigem - und insbesondere die fix gewordenen Ideen
vorzugsweise die Beweger der Weltgeschichte waren.
Die weltgeschichtliche Wirkung der Marxschen
Thesen, die in allen entscheidenden Punkten unstichhaltig und
bestenfalls Halbwahrheiten sind, demonstriert am besten die
Kraft von - auch wirklichkeitsfremden - Ideen in der Geschichte.
Der Wahn, im alleinigen Besitz der "Wahrheit" und mit der Zukunft im Bunde zu sein, macht den Betreffenden leicht zum Fanatiker, der sich berufen fühlt, die Anerkennung dieser "Wahrheit"
135
anderen aufzuzwingen; er ist mit seiner in
den Dienst der fixen Idee gestellten Logik dann noch viel gefährli-cher
als ein geistig Erkrankter. Insbesondere, wenn die fixe Idee in
einem "Ideal" besteht, wie in der Marx-schen
Vorstellung vom Endziel der Geschichte, gibt sie dem Betreffenden
nicht nur ein gutes Gewissen für sei-ne Aggressivität,
sondern ein geradezu religiöses Sendungsbewußtsein,
das ihn andere anfallen läßt wie ein tol-ler Hund. Wie
ansteckend so etwas wirkt, haben die religiösen
Schwarmgeister aller Zeiten bewiesen, insbeson-dere die
Inquisition der mittelalterlichen Kirche, welche die Ketzer in Liebe
verbrannte, um ihr Seelenheil zu retten; aber auch die
"Tugend"- und "Vernunft"-Fanatiker der französischen,
wie die Tscheka und der NKWD der russischen Revolution, wobei
gläubige Kommunisten, die das Pech gehabt, in Widerspruch
zurjeweiligen Parteilinie zu geraten, zu Geständnissen
und Selbstbeschuldigungen gebracht wurden, als "Opfer"
für die große Sache; nicht zuletzt auch die
Ideologie des Nationalsozialismus, die in ihrem Rassenwahn
die "Anständigkeit" jener pries, welche ihr
menschliches Mitgefühl unterdrückten, um als "bittere
Notwendigkeit" jene auszurotten, deren Existenz mit ihrem
"Ideal" nicht vereinbar erschien.
Ein zur fixen Idee gewordener Idealismus,
der "eine Art Marschbefehl" und ein "rasend
gewordener guter Wille" ist, wie ein zu spät zur
Besinnung gekommener sich jüngst ausdrückte, wütet
nicht nur in den totalitären Regimes der ganzen Welt,
sondern lauert auch, stets ausbruchsbereit bis zum Exzeß,
in den sogenannten Demo-kratien des Westens, wenn auch meist in
abgemilderten Formen, überall dort, wo jemand
Herrschafts-Macht über andere Menschen im Namen von etwas
"Höherem", eines Kollektivs, des Staates oder
irgendeiner ge-wohnten Einrichtung besitzt.
4.) Marx verkannte die kausale
Rolle des Großgrundbesitzes, dessen Sprößling
die industrielle Bourgeoisie ist. Das städtische
Proletariat entstand durch Grundrente und Bodenoligopol, den
sozialen Druck auf dem Lande, der das Abströmen des
Landvolkes in die Städte bewirkte. Das Großgrundeigentum
in der Stadt wie auf dem Lande treibt der Bourgeoisie erst die
massenhaften Ausbeutungsobjekte zu. Ohne Großgrundbesitz
und Boden-sperre kein Massenproletariat, wie Marx selbst am
Beispiel jenes Kapitalisten in Australien zugeben mußte. Er
schimpfte auf den "Idiotismus des Landlebens" -
gibt es aber
136
einen größeren Idiotismus als den des Fabriksklaven in den Städten?
5.) Marx, der immer nur an die Produktion dachte und zudem von seiner wirklichkeitsfremden Idealvorstellung eines Konsums nach den Bedürfnissen besessen war, vernachlässigte dabei die Untersuchung des Austausches der Produkte und Leistungen, insbesondere der Rolle eines monopolisierten Tauschmittels und damit des Zin-ses, der ja mit der Grundrente zusammen den wichtigsten Kapitalakkumulator darstellt.
(J.Z.: Verglichen mit den Profitmoeglichkeiten wirklich freier Unternehmungen, auf Esparnissen und Verbes-serungen beruhend, ist der Zinsfaktor meist klein. - J.Z., 4.4.04.)
Er übersah demgemäß auch, welche Rolle Inflation und Deflation, die ja keine Naturereignisse sind, sondern bewußt herbeigeführt werden,
(J.Z.: Meist nur aus Unwissenheit und Vorurteil, die Folgen der eigenen Handlungen nicht erkennend! - J.Z., 4.4.04.)
bei der Kapitalanhäufung auf der einen
und der Enteignung weitester Kreise auf der anderen Seite
spielen.
Ohne die verheerende Inflation nach dem ersten Weltkrieg und die Deflation der Jahre 1931/32 in Deutschland hätte es keinen Nationalsozialismus und auch keinen zweiten Weltkrieg gegeben. Trotz dessen Zerstörungen und trotz Belastung des verbliebenen Sachkapitals durch den Lastenausgleich nahm die Vermehrung des Sach-kapitals und die Kapitalkonzentration überhaupt danach ein bis dahin ungewohntes Tempo und immer größeren Umfang an. Ganz einfach, weil die Sachkapitalbesitzer mit dem vom Staat monopolisierten Tauschmittel schnell und reichlich versorgt wurden und sich außerdem durch überhöhte Preise "selbst finanzieren" durften, auf Kosten der Lohnabhängigen natürlich, die für ihre durch die "Währungsreform" vernichteten Ersparnisse lächerliche Beträge zugeteilt erhielten. Die Sachwertbesitzer wurden dazu vom Staat durch Steuer-, vor allem Abschreibungsprivilegien nach Kräften gefördert. Das verstärkte noch ihre Monopolstellung und ihre Ausbeu-tungsmöglichkeiten. Marx aber starrte, wie gebannt, nur auf die privaten Monopolisten und übersah ganz, wel-che Rolle der Supermonopolist, der Verleiher und Schützer aller Privilegien und Monopole, sowohl bei der Er-möglichung privater Ausbeutung, als auch bei Ausbeutung im eigenen Namen spielt. Die vom Staat geführten Kriege, aus den verschiedensten Anlässen, hatten ja immer auch Verarmung auf der einen und Kriegsgewinne auf der anderen Seite zur Folge. Wesentliche Anstöße zur Kapitalkonzentration gingen immer auch von der vom Staat besonders gehätschelten Rüstungsindustrie aus.
6.) Nicht die wirtschaftliche Ausbeutung, sondern der Gegen-
137
satz von Herrschern und Beherrschten, wobei
die wirtschaftliche Ausbeutung nur ein Teilaspekt ist, bewirkt
jene Kämpfe, die Marx Klassenkämpfe nennt. In diesen
haben sich immer wieder Menschen, die der Gruppe der Herrschenden
oder zumindest Privilegierten angehörten, auf die Seite
der Beherrschten gestellt, und zwar an führender
Stelle, während die Mehrzahl aus der Gruppe der
Beherrschten untätig blieb oder sogar Partei für die
Herrschenden nahm.
Die wirtschaftliche Ausbeutung ist nur ein
Zweck der Herrschaft, gewiß ihr häufigster, aber
keineswegs ihr einziger oder gar für das historische
Geschehen entscheidender. Die Herrschaft wird auch keineswegs
vorwie-gend auf materielle Machtmittel, zumal ökonomische,
gestützt, sondern in erster Linie auf psychische Ein-flüsse.
In die Köpfe der Menschen werden Glaubenssätze und
bestimmte Ideen so eingeprägt, teils durch Sug-gestion von
außen, teils durch Selbstsuggestion, daß sie diese
nicht mehr als bloße Meinungen, Annahmen, Hypothesen,
sondern teils für Selbstverständlichkeiten, teils für
unter einem Tabu stehende, unantastbare, hei-lige Wahrheiten
halten. Oft unterliegen die Herrscher oder ihre Helfer selbst
solchen fix gewordenen Ideen, die sie guten Glaubens auf die
Beherrschten übertragen; häufiger noch benutzen
sie sie nur, um eine physisch überlegene Mehrzahl sich auf
diese Weise untertänig zu machen.
Oft jedoch kommt dem Herrscherwillen ein Beherrschtwerden-Wollen entgegen, ein freiwilliges Buckel- und Charakterkrümmen aus irgendeinem Minderwertigkeitsgefühl, nicht aus Angst vor dem Herrscher, sondern aus innerer Unsicherheit und Verantwortungsscheu sich unter dessen Autorität flüchtend.
Die Herrschaft über die Köpfe
mittels fixer Ideen ist neben der wirtschaftlichen Ausbeutung so
sehr zum Selbstzweck geworden, daß vielfach die
Herrschenden sich an der Macht als solcher genügen ließen
und sie wenig oder gar nicht zu persönlicher materieller
Bereicherung nutzten; zumindest sahen sie materielle Vorteile
ihrer Herrschaft über die Köpfe nur als belanglose Nebenwirkung
an.
Die strenge Selbstzucht und Opferwilligkeit
des Mönchtums - mit Armut, Keuschheit und Gehorsam - ,
insbesondere der Jesuiten, oder altpreußische
Beamtenkorrektheit oder Offiziersstolz bieten dafür
ebenso Beispiele wie manche zumal unter den kommunistischen
Revolutionaren.
138
7.) Der folgenschwerste Irrtum
des Marxismus-liegt darin, daß er bei Herrschaft und
Ausbeutung Ursache und Wirkung verwechselte und infolgedessen die
falsche Methode zur Beseitigung beider Übel anwandte.
Jener Teil des "Kapital", der von
der sogenannten ursprünglichen Akkumulation handelt,
zeigt, wie das indus-trielle Kapital entstand, mit welchen
Mitteln der Gewalt des Staates und der politischen Autorität
die Voraus-setzungen geschaffen wurden, die eine
kapitalistische Wirtschaft erst ermöglichten. Er zeigt, wie
Kapitalan-häufung nicht allein durch Sparsamkeit, Fleiß
und Tüchtigkeit, sondern durch "Eroberung,
Unterjochung, Raubmord, kurz Gewalt" entstand.
Als Marx den Produktionsvorgang darstellte, hätte er als Basis dieser Darstellung das "Kapital im Embryozu-stand, wo es erst wird, also noch nicht durch bloße Gewalt der ökonomischen Verhältnisse, sondern sich durch Hilfe der Staatsmacht sein Einsaugungsrecht eines genügenden Quantums Mehrarbeit sichert", nicht aus den Augen verlieren dürfen. Aber da scheint er über der ihn faszinierenden Entdeckung, daß einmal etabliertes Kapital auch aus sich heraus, ohne direkte staatliche Mitwirkung, auszubeuten vermag, seine ursprüngliche Er-kenntnis vergessen und zugleich übersehen zu haben, daß solche Ausbeutung durch anscheinend rein ökono-mische Macht nur auf der Basis einer staatlichen Etablierung und fortdauernden Schutzes dieser Macht durch den Staat möglich ist.
Großgrundeigentum (und die damit verbundene Bodensperre) wurzelt im Staat. Nicht nur, daß es durch Erobe-rung und Gewalt entstand - es kann überhaupt nicht bestehen ohne den Schutz der juristischen, polizeilichen, militärischen Gewalt des Staates, dessen Hauptzweck die Aufrechterhaltung seiner Oberhoheit und der Landes-grenzen ist. Das industrielle Kapitel entstand zum Teil aus den Erträgen des Großgrundeigentums, zum anderen Teil aus weiteren vom Staat eingerichteten und beschützten Privilegien und Monopolen, insbesondere indirekt durch den Zins über das Geldmonopol; keine Art von Kapital kann ohne den ständigen juristischen und politi-schen Schutz des Staates bestehen; es kann ohne diesen Schutz insbesondere auch keine Ausbeutungsfunktion ausüben.
Produktionsmittel werden also letzten Endes nur durch staatliche Privilegien und staatlichen Schutz zu ausbeu-terischem Kapital. Das Privileg erst, das im Altertum Sklaverei, im Mittelalter Leibeigenschaft, in der Neuzeit Lohnhörigkeit be-
139
wirkte, macht Besitzer von
Produktionsmitteln zu Besitzern von Ausbeutungsmitteln.
Marx verkannte, daß nicht im Produktionsvorgang, nicht einmal darin, daß Produktionsmittel sich in Privat-eigentum befinden, der Kernpunkt des Kapitalismus liegt, sondern darin, daß nicht jedermann auch seinerseits Zugang zu Produktionsmitteln hat; d.h. also in der Privilegierung von Minderheiten (was auch beim Privileg einer Mehrheit nicht anders wäre).
Bei Monopolgütern, zumal bei sogenannten natürlichen Monopolgütern, zu denen insbesondere der Boden ge-rechnet wird, aber auch bei allen Einrichtungen, die zwar kein rechtliches und totales, aber ein weitgehend faktisches Monopol haben, kommt es entscheidend auf den gleichberechtigten Zugang zu ihnen an. Die Ver-wehrung dieses gleichberechtigten Zugangs zu allen Monopolgütern und -einrichtungen, die Schaffung und der Schutz von Privilegien und Monopolen durch die politische Autorität, den Staat, macht erst das Privateigentum an Produktionsmitteln zu einem Monopoleigentum. Erst durch ihren Monopolcharakter wird eine Sache Aus-beutungskapital.
Daraus aber folgt: der Staat ist nicht bloßer
Reflex, nicht Überbau, sondern Schöpfer, Gestalter
und Wahrer des Kapitalismus, wenn man als charakteristisch für
diesen die Ausbeutung fremder Arbeitskraft ansieht.
Die Produktionsverhältnisse werden
bisher entscheidend durch den Staat bestimmt.
Wer also den ausbeuterischen Kapitalismus
beseitigen will, muß zuerst das beseitigen, was diesen
geschaffen hat und ihm den Ausbeutungscharakter laufend
garantiert: den Staat. Und zwar den ganzen Staat, der
seinem Wesen nach auf aggressiver Gewalt, auf der Verletzung
des Prinzips der gleichen Freiheit Aller, beruht. Jene Teilfunktionen
des Staates, durch welche auch heute - in nur sehr begrenztem
Umfang - der Einzelne gegen Willkür und Aggressivität
anderer geschützt wird, fallen dann nicht etwa fort,
sondern gehen auf freiwillige, rein defensive Vereinigungen
über, da die aggressive Zwangsorganisation Staat ihrem
Wesen nach zu solchem Schutz ungeeignet ist.
Nur infolge totaler Verkennung von Wesensart und Hauptfunktion des Staates konnte Marx auf die Idee kom-men, diesen als Mittel benutzen zu können, um "aus dem Reich der Notwendigkeit in das der Freiheit" zu gelangen. Wohlgemerkt: eine reine Schutz- und Defensivorganisation, so-
140
gar mehrere solcher und eine Reihe weiterer, alle auf freiwilliger Basis, um der Herrschaft bestehender und künftig etwa entstehender Monopole zu entgehen, sind nach der und zur Liquidation des Staates natürlich er-forderlich. Aber Marx dachte gar nicht daran, den aggressiven Zwangsstaat in solche Organisationen zu ver-wandeln; er dachte gar nicht daran, durch echte Vergesellschaftung den Staat in seinen Gegensatz, die Gesell-schaft, wie John Henry Mackay sie definiert hat, zu verwandeln. Er gab nicht einmal den leisesten Hinweis, wie er sich eine sozialistische Wirtschaftsführung vorgestellt hatte. Lenin beklagte dies am 27.März 1922 auf dem XI. Parteitag der KPdSU und sagte:
"Nicht einmal Marx kam auf den Gedanken, auch nur ein einziges Wort darüber zu schreiben, und starb, ohne ein einziges genaues Zitat und unwideriegliche Hinweise hinterlassen zu haben. Deshalb müssen wir uns jetzt selber aus der Klemme ziehen".
Die Revolution wurde also gemäß
dieser Aussage ohne klares Konzept, nur mit dem Ziel der
"Machtergrei-fung", durchgeführt. Als die Macht
errungen war, redeten diejenigen, die nicht nur Macht, sondern Herrschaft
angestrebt und sich selbst als alle anderen bevormundende
Elite etabliert hatten, zwar weiter von Sozialismus und
Kommunismus (welch letzteren sie jedoch in eine immer fernere
Zukunft verschoben), wußten tatsächlich jedoch nichts
anderes anzufangen, als an die Stelle des Privatkapitalismus den
Staatskapitalismus zu setzen. Nicht sozialistische, sondern
staatsmonopolistische Produktionsverhältnisse wurden
geschaffen; nicht die Ar-beiterklasse übernahm den Produktionsapparat,
sondern die Bürokratie und der Parteiapparat, eine neue
herr-schende Klasse.
Weil der Marxismus weder die Abhängigkeit
der Ausbeutung von der Herrschaft, noch diese selbst in ihrem
Wesen begriff, sondern sie nur als Anhängsel der Ausbeutung
ansah (deren eigentlichen Mechanismus er auch noch verkannte),
war er zur falschen Schlußfolgerung gelangt, mit der
Beseitigung des Privateigentums sei auch die Herrschaft von
Menschen über Menschen und die Ausbeutung überhaupt
beseitigt. Als ob diejenigen, die mit dem Anspruch
auftraten, die allein richtige Lehre zu verkünden, alle
anderen zu entmündigen und nach ihrem Ermessen zu
lenken, nicht ebenfalls Menschen mit all deren Fehlern wären,
und zwar im Hinblick auf das Machtstreben, das sie in ihre
Positionen brachte, eine durchaus negative Auslese! - Und
wie bescheiden waren doch die früheren
141
Autokraten mit ihrem Herrschaftsanspruch und
ihren Steuern (einem "Zehnten"), während
die modernen schon mehr als 50 % beschlagnahmen und dabei
bis zu 90 % gehen, ungerechnet das, was sie durch
Grundrente, Zins und andere Privilegien und Monopole
"umverteilen".
Erst durch den totalitären Staat wurde auch die Herrschaft total: nicht nur das Angebot wurde monopolisiert durch die zentrale Steuerung der Produktion und der Investitionen, nicht nur die Nachfrage nach Arbeitskräften durch den alleinigen Arbeitgeber Staat, durch die Bestimmung der Konsumprioritäten und Preise wurden auch die Konsumenten entmündigt. Da Zeitungen, Druckereien, Verlage in Staatsbesitz, außerdem die Geheimpolizei und die Partei selbst über jede Abweichung vom jeweiligen Dogma wachen, ist auch das geistige Leben total geknebelt, damit auch die Kritik an den Machthabern, und jede Korrektur von deren Irrtümern oder Über-griffen wird unmöglich.
Eine "demokratische Kontrolle" von
Herrschaft - wohlgemerkt: von echter und gar totalitärer
Herrschaft - funk-tioniert allein schon wegen des Unterwürfigkeitstriebes
der Vielen nicht, der noch durch die staatliche Dressur (z.B. in
der Schule) und Manipulation (z.B. Massenmedien) verstärkt
wird, so daß statt Kontrolle Akklamation herauskommt - mit
99 % "Zustimmung" bei Wahlen.
Jede unvoreingenommene Prüfung von
Volkswirtschaften, in denen der Staat (auch wenn man ihn
"die Gesell-schaft" nennt) oder die Partei oder
die Bürokratie die Wirtschaft steuert, zeigt nicht nur die
Folgen von deren ständigen Planungsfehlern, Schwerfälligkeit
und Fehlleistungen, sondern auch die totale Abhängigkeit
aller, die den obrigkeitlichen Befehlen unterworfen sind und
deren Folgen ausbaden müssen. Jene Befehlsgeber setzen
ja auch die Arbeitslöhne nach ihrem Ermessen fest und
bestimmen darüber, daß nur die ihnen genehmen Kreatu-ren
in Befehlspositionen aufrücken. Lenin nannte im Januar 1923,
kurz vor seinem Tode, den typischen russi-schen Bürokraten
(und zwar den der Sowjetunion!) einen "im Grunde Schurken
und Gewalttäter".
Im übrigen gehört keine besondere Schurkerei dazu, sondern es liegt in der menschlichen Natur, daß Herrsch-gewalt - ungleiche Freiheit also der einen auf Kosten der anderen und gegen deren Willen - immer auch dazu ausgenutzt wird, die Schwächeren auszubeuten und zu unterdrücken, sowie sich selbst Vorteile der verschie-densten Art zu verschaffen. Auch wo das Pri-
142
vateigentum .abgeschafft ist, gibt es andere
Möglichkeiten genug, sich Privilegien und
Sondervorteile zu si-chern. Ein Privileg ist ja schon an
sich die Herrschaftsfunktion, auch wenn sie auf der Fiktion
beruht, daß sie nur stellvertretend "für Alle",
zu deren Wohl, ausgeübt wird, denn ihr Kern bleibt doch: die
wenigen befehlen und die vielen müssen gehorchen, die einen
haben mehr Freiheit als die anderen, auf deren Kosten und gegen
deren Willen, und die von ihnen ausgehende Gewalt ist aggressiv,
also keine bloße Defensive der gleichen Freiheit Aller!
Der Irrweg des Staats-Sozialismus
macht den Einzelnen zum widerspruchslosen Befehlsempfänger
einer Pla-nungsund Verwaltungsbürokratie, die unter dem
Vorwand, ihn zu repräsentieren, absoluten Gehorsam fordert
und gegen die es nicht einmal jenen Widerstand gibt, der gegenüber
dem privaten Machthaber immerhin noch möglich ist. Es
handelt sich dabei um keine bloße Verschiebung der Macht
vom Individuum auf den Staat, sondern um die Schaffung einer ganz
neuen, bisher nicht dagewesenen, unendlich vermehrten Macht
und Herrschaftsgewalt. Sie entspringt einer Ideologie, stützt
sich auf unbewiesene und unbeweisbare Behauptungen und in ihrem
Kern, aller Umhüllungen entkleidet, ist sie nichts anderes
als die Proklamation aggressiver Gewalt.
8.) Die Marxsche Wertlehre gilt
heute noch als echte Wissenschaft. Sie hat zwar einen
richtigen Kern, aber auch in echter Wissenschaft gibt es Irrtümer
und unvollkommene Erkenntnisse.
Weil Marx den herkömmlichen Denkformen
entsprechend nach einem absoluten Wert suchte, glaubte er einen
solchen in der gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit gefunden
zu haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Abstraktion und
sie ist als praktisches Wertmaß völlig ungeeignet;
denn an ihr gemessen müßten z.B. die Pyramiden
von überragendem Wert sein und nicht nur bei der geistigen
Arbeit, sondern auch in der Land-wirtschaft versagt dieses Maß,
weil das Gesetz vom abnehmenden Bodenertrag da
entgegensteht.
"Wert" ist bei Marx nur als etwas
Vorgestelltes, Abstraktes, nicht konkret und real Existierendes,
also als etwas Ideologisches, vorhanden. "Wert"
resultiert aus Wertung, also Schätzung, und zeigt sich
konkret allein im Preis, vorausgesetzt.
143
daß dieser von keinen anderen Faktoren
als wirklich freier Konkurrenz beeinflußt ist, so daß
also alle Privile-gien und Monopole ausgeschaltet sind.
Nach Marx entsteht der sogenannte
"Mehrwert" erst während des Produktionsvorganges;
er bezeichnet bis da-hin Arbeiter und Kapitalbesitzer sogar ausdrücklich
als ebenbürtige und juristisch gleiche Personen und
be-hauptet wiederholt, daß der Verkäufer von
Arbeitskraft mit dem Käufer als freie, rechtlich ebenbürtige
Person kontrahiert. Tatsächlich liegt jedoch die eigentliche
Ursache der Ausbeutung darin, daß schon vorher ein
durch die Rechtsordnung des Staates bedingter Zustand besteht,
der den Arbeiter zwingt, sich dem Kapitalisten zu verkaufen,
weil nicht er selbst, sondern jener im Besitz der
Produktionsmittel ist, während er selbst keinen Zu-gang zu
diesen hat. Das ist keine Ebenbürtigkeit, sondern ein durch
die Zwangsgewalt des Staates, durch dessen Jurisdiktion und
Polizei diktierter Zustand. Der Staat monopolisiert z.B. den
Boden für eine kleine Minderheit von Eigentümern,
während er den Zugang zum Boden für alle anderen
sperrt, die nicht den sich aus der kapi-talisierten Grundrente
ergebenden Preis bezahlen können, soweit der Boden überhaupt
verkäuflich ist. Er schützt und privilegiert auch den
Besitz anderer Produktionsmittel in direkter und indirekter Form
und hält die Nicht-Privilegierten von ihnen fern.
(J.Z.: Manchmal werden Genossenschaften sogar gesetzlich beguenstigt - und dennoch wird von dieser Moeg-lichkeit ungenuegend Gebrauch gemacht. - J.Z., 4.4.04.)
Es gibt heute keine freie Produktion,
sondern nur eine von der Kapitalrendite, die vom Geldmonopol
bestimmt wird, beschränkte; diese Beschränkung
wirkt sich nicht nur in beschränktem Lohn, sondern auch in
beschränk-ter Kaufkraft der Lohnabhängigen aus und
gleichzeitig in einer Einschränkung der Produktion von
Sachkapital. Ursache von dem allen aber ist der Staat, der diese
Verhältnisse geschaffen hat und aufrecht erhält, insbeson-dere
den Tribut, den jeder entrichten muß, der arbeiten will,
wenn er nicht selbst über das jeweils erforderliche Kapital
verfügen kann. Sogar dann, wenn ihm solches im Kreditwege
zur Verfügung steht, entgeht er dem Tribut nicht.
Während Marx im sog. "Mehrwert" und in der Art, wie er dessen Zustandekommen schildert, das eigentliche Geheimnis der kapitalistischen Ausbeutung entdeckt zu haben glaubte, zeigt sich auch hier, daß er nur eine Halb-, ja Drittelwahrheit schilderte.
144
Nach Marx entsteht der Mehrwert dadurch, daß
der Kapitalist dem Arbeiter nicht den vollen Wert von dessen
Arbeitsprodukt bezahle, sondern einen Teil davon sich
selbst aneigne, wobei außerdem behauptet wurde, der
Lohn des Arbeiters reduziere sich dabei auf jenes Minimum, das
zur Fristung seiner Existenz erforderlich sei. Marx meinte, der
Kapitalist bezahle den Arbeiter nur für die zur
Erzeugung des Produkts erforderliche "gesell-schaftlich
notwendige" Arbeitszeit, die z.B. fünf Stunden
erfordere, zwinge ihn aber, darüber hinaus
weiterzu-arbeiten, z.B. fünf weitere Stunden, und stecke
dann den Ertrag dieser Mehrarbeit in die eigene Tasche. Um diesen
Mehrwert werde der Arbeiter beraubt, und zwar vom Unternehmer.
In dieser Darstellung stecken gleich mehrere
Denkfehler. Zunächst verwechselt Marx dabei den
Unternehmer mit dem Kapitalisten, während der
Unternehmer in der Regel zwar auch Kapitalist ist (heute
ist er oft nur noch ein angestellter Manager), aber meist macht
sein Eigenkapital nur einen kleinen Teil des notwendigen
Betriebs-kapitals aus. So weit er letzteres leihen muß, ist
er seinerseits anderen Kapitalisten tributpflichtig und mit die-sem
Teil des Produkterlöses keineswegs selber Ausbeuter.
Was dabei herauskommt, zeigt z.B.. die Necker-mann-Bilanz von
1971: die Zinsausgaben waren mit mehr als 28 Millionen DM dreimal
so hoch wie die aus-geschüttete Dividende!
Sodann verkennt Marx die Rolle des (echten)
Unternehmers und veranschlagt nicht im geringsten die Initiative,
Risikobereitschaft und organisatorische Leistung, von der
das Ergebnis für alle Beteiligten wesentlich abhängt.
Bei Führungswechsel in privatwirtschaftlichen oder auch
gemeinwirtschaftlichen und in verstaatlichten Betrie-ben hat
man oft die Erfahrung gemacht, daß der bisher
vorhandene "Mehrwert" sich in ein laufendes Defizit
verwandelte. Ein Unterschied besteht auch zwischen dem rein
technisch fertigen Produkt und dessen Absatz und Erlös,
wobei letzterer wesentlich vom Können des betreffenden
Unternehmers abhängt (hierbei ist natürlich nicht an
solche gedacht, die nur die rein kapitalistische Rolle des
Besitzers spielen und alle Arbeiten von Ange-stellten, insbesondere
Managern, leisten lassen).
Schließlich überbewertet
Marx die manuelle Arbeitskraft im Produktionsprozeß. Das
schließliche Arbeits-produkt ist das
145
Ergebnis des Zusammenwirkens von sechs Faktoren: Boden, Kapital (im engeren Sinne, wie Gebäude, Ma-schinen, Arbeitsgeräte, aber auch Geld als Betriebskapital zur Beschaffung der Rohstoffe, für die allgemeinen Betriebsausgaben und für die Entlohnung der Arbeitskräfte, lange bevor sich aus dem Betriebsergebnis die ersten Geldeingänge ergeben), Handarbeit, die Initiative zum Einsatz der drei vorstehenden Faktoren und die Übernahme des damit verbundenen Risikos, und schließlich die planerische und organisatorische Sorgfalt. Bisher war und ist es so, daß der Boden für Grundrente, das Kapital für Zins und der Unternehmer oft noch als Monopolgewinn (über seinen Unternehmer-Arbeitslohn hinaus) einen erheblichen Teil aus dem Erlös des Gesamtprodukts beanspruchen. Wodurch bewirkt werden kann, daß dieser Teil zugunsten der reinen Arbeits-leistung deren Ertrag erhöht, wird noch genauer erläutert. Hier mag zunächst der Hinweis genügen, daß Marx völlig undifferenziert unter "Mehrwert" drei Faktoren zusammenfaßt, die keineswegs nur in die Tasche des Unternehmers und auch keineswegs nur in die Tasche von Großkapitalisten, sondern als Zins ev. zum Teil sogar in die Taschen der vom Unternehmer angeblich um den Mehrwert beraubten Arbeiter fließen; dann nämlich, wenn letztere Spargelder den Banken und Sparkassen zu etwa 4 % zur Verfügung gestellt haben, die von diesen als Betriebskapital dem betreffenden Unternehmen weiterverliehen wurden, und dann zu etwa 8 bis 9 %.
Daß Kapitaleinsatz die Produktivität
der manuellen Arbeit (ohne deren Zutun!) erheblich steigert,
sich dabei abnutzt und aus dem Produktionsergebnis (dem
"Mehrwert") ersetzt werden muß, daß heute
mehr noch als die manuelle Arbeitskraft die geistige der schöpferischen
Kräfte aus Wissenschaft und Technik ausgebeutet wird,
denen die Produktivitätssteigerung des Sachkapitals zu
danken ist, gehört auch zum "Mehrwert".
Der
Produktionsprozeß, realistisch-gesehen - und wie
Ausbeutung vermieden werden kann.
Der Unternehmer selber muß Zins und
Grundrente bezahlen, die in den Preisen seiner Betriebsanlagen
und der Rohstoffe
146
stecken, und Zinsen zumal auch für sein
Betriebskapital, das er teils zur Anschaffung jener Anlagen und
Roh-stoffe, teils für Löhne und Gehälter und
sonstige Betriebsausgaben, wie Kraftstrom, Werbung usw., braucht;
hiervon bildet sein Eigenkapital meist nur einen sehr
geringen Teil. Alle diese Kosten müssen aus dem Erlös
des Produkts gedeckt werden; das betreffende Kapital muß
vorhanden sein und eingesetzt werden, bevor das Produkt
hergestellt werden und ein Erlös erzielt werden kann. Der
Unternehmer muß für das benötigte Fremd-kapital
sogar vorrangig bezahlen, weil er sonst gar nicht produzieren,
insbesondere auch keine Arbeitskräfte bezahlen könnte.
Rohstoffe - und allein schon zu deren Beschaffung ist Kapital nötig
- werden auch nicht durch einfaches "arbeiten" zu einer
Ware, die einem Bedürfnis entspricht und Absatz findet;
um sie dazu zu machen ist eine Menge mehr notwendig.
Je nach Art der Produktion und ihrer
Automation ist ein Kapitaleinsatz erforderlich, der manchmal
so hoch wird, daß daneben die manuelle Arbeit nur noch
einen ganz winzigen Anteil am Endprodukt hat; es gibt Be-triebe,
in denen der Kostenanteil des Arbeitslohns bei einem Bruchteil eines
Prozents liegt. Hieraus folgt, daß der sogenannte Mehrwert
keineswegs nur an den Unternehmer, sondern, je nach dem Anteil
des Fremdkapitals, in ganz verschiedene Kanäle fließt.
Außerdem muß man sich darüber klar werden, daß
der Arbeitseffekt sehr unterschiedlich, je nach Art und Umfang
des Kapitaleinsatzes, ist, daß also der schließliche
Produkterlös nicht als ausschließlicher Effekt des
manuellen Arbeitseinsatzes und der Einsatz des Kapitals (und
der übrigen we-sentlichen Produktionsfaktoren!) nicht so
betrachtet werden darf, als sei dies alles gratis vom Himmel
gefallen.
Denn auch dann, wenn es weder die heutige
Grundrente noch den heutigen Zins, noch Monopolgewinne des
Unternehmers gibt, wenn also die heutigen Arbeiter und
Angestellten Zugang zum benötigten Kapital haben, indem
sie dies durch Ansparen selber bilden oder aber im
Kreditwege (ohne die heute durch das Geldmonopol bedingten hohen
Zinsen) sich verschaffen können, können sie bei
weitem nicht den Erlös des fertigen Produkts unter sich
verteilen; schon deswegen nicht, weil in diesem Erlös, auch
die Rohstoffe und andere laufende Kosten
147
stecken. Selbst wenn man diese ausklammert,
bleiben immer noch zwei weitere Umstände zu beachten und
ein-zukalkulieren, die der heutige Unternehmer beachten muß
und die ebenso von den Arbeitenden in einer von allen Privilegien
und Monopolen befreiten Welt zu beachten sind, wenn die heute
Lohnabhängigen durch freien Zugang zu allen
Produktionsmitteln selbst zu Unternehmern werden können:
Erstens muß auch in diesem Fall, wenn
das Kapital im Kreditwege beschafft wird, es rückgezahlt
werden; und zwar aus jenem Teil des Produkts, um den dies durch
den Kapitaleinsatz gegenüber dem bloßen
Arbeitseinsatz vermehrt wurde. Dazu kommt dann noch eine kleine
Gebühr (die nicht mehr "Zins", sondern eben Gebühr
ist), die sich aus den Kosten des Kreditgebers und einem kleinen
Gewinn für diesen, sowie einer Kreditrisikoprämie
zusammensetzt, etwa in Höhe von 1 %, höchstens 2 %
insgesamt. (??? J.Z.) Aber auch, wenn das Kapital aus
eigenen Ersparnissen gestellt wird, muß es, als sogenannte
Amortisation, aus dem Produkterlös rückgezahlt werden,
wenngleich in die eigene Tasche; denn das eingesetzte
Sachkapital nutzt sich durch den Gebrauch ja ab und wird schließlich
ganz oder fast wertlos.
Bei der heute sehr raschen technischen
Entwicklung muß ausserdem, um ständig auf der Höhe
und konkurrenz-fähig zu bleiben, laufend zusätzliches
Kapital investiert und amortisiert und dies wiederum aus dem
Produk-tionserlös genommen werden.
Zweitens geht jeder, der Kapital zur
Produktion einsetzt, das Risiko ein, es zur Gänze oder zum
Teil zu verlie-ren; eine wiederum aus dem Produktionserlös
zu nehmende kleine Risikoprämie ist demgegenüber
angebracht und stellt keine Ausbeutung der die Arbeit leistenden
dar, zumal sie auch von diesen einkalkuliert werden muß,
wenn sie selber mit Kapital arbeiten.
Außerdem: wenn die bisher Lohnabhängigen
nach Fortfall des Geldmonopols und Bodenoligopols (sowie durch
eine besondere, noch zu besprechende Einrichtung) Zugang zu den
Produktionsmitteln erlangen, wobei dann ihnen, statt
nur den heutigen Kapitalbesitzern jenes Mehr an Arbeitsertrag
zufließt, um das der bloße Einsatz von menschlicher
Arbeitskraft durch Kapi-
148
taleinsatz gesteigert wird, müssen sie
entweder unter sich bereits jemand haben, der Unternehmerqualitäten
besitzt, oder aber sie müssen sich einen solchen, einen
Manager also, engagieren und dessen Leistung entspre-chend
vergüten. Denn wenn schon zwischen einfacher und
qualifizierter Arbeit erhebliche Unterschiede, auch in der
Vergütung, bestehen, so gehört echte
Unternehmerleistung zu den kompliziertesten, die es gibt.
Nicht bloße, beliebige Summierung von menschlicher
Arbeitsleistung, sondern erst deren rationelle Organisation
bringt die Arbeit zu höchster Produktivität; der
rationelle Kapitaleinsatz dazu erfordert nicht nur organisatorisches,
sondern auch Können auf zahlreichen anderen Gebieten.
Vor allem haben die fertigen Produkte so lange keinen Wert, als
sie nicht verkauft sind und der Erlös dafür auch
eingegangen ist; dies erfordert wieder andere Fähigkeiten.
Weitsicht, Voraussicht müssen hinzukommen, um sich anbahnende
günstige Entwick-lungen zu erkennen und drohende Gefahren zu
vermeiden. All dies, was zu einer echten Unternehmerleistung
gehört, ist nicht nur unerläßliche Voraussetzung
einer guten laufenden Betriebsführung, sondern beeinflußt
auch sehr erheblich das Betriebsergebnis und damit die
Arbeitseinkünfte aller Betriebsangehörigen. Ein entsprechend
hoher Unternehmerlohn (Managerlohn) hat also nichts mit
Ausbeutung der anderen Betriebs-angehörigen zu tun, sondern
gehört in die Sparte Leistungs-, also Arbeitsentgelt.
Es war ein grober Irrtum von Marx, die echte
Unternehmerleistung zu unterschätzen und anzunehmen, daß
bloßer Kapitalbesitz stets genüge, um mühelos
Profite daraus zu ziehen. Die Fälle Borgward, Stinnes,
Schlieker und Krupp - in denen von den Betreffenden übrigens,
ebenso wie bei Marx, die Rolle des Geldmonopols mit seinen
Auswirkungen, insbesondere auf den Zins, verkannt worden war -
zeigen zur Genüge, daß sogar der Besitz riesiger
Produktionsmittel nicht davor schützt, unversehens in die
Pleite, oder zumindest an deren Rand, zu geraten. Wie die
Genannten beweisen, sind es auch keineswegs nur
Kleinkapitalisten, die etwa durch die Konkurrenz größerer
ruiniert werden. Sondern auch recht große Betriebe gehen immer
wieder zugrunde oder erleiden Verluste, die in viele und oft
sogar hunderte von Millionen DM gehen, wie ein Blick in die
Wirt-schaftspresse es nahezu täglich zeigt. Der Risikofaktor
jedes Kapitaleinsatzes ist also erheblich und auch durch
149
große Unternehmerqualitäten nie
ganz auszuschalten. - Auch diesen Risikofaktor verkannte Marx,
indem er die Dinge so hinstellte, daß einen Arbeiter beschäftigen
nichts anderes heiße, als unbezahlte Arbeit eines
Mitmen-schen sich anzueignen. Nach Fortfall der Monopole und
Privilegien wird sich noch zeigen, ob wirklich alle heu-tigen
Lohnabhängigen es vorziehen werden, in freien
Assoziationen an Gewinn und Verlust beteiligt zu sein, oder ob
sie lieber feste Lohnbezieher sein und das Risiko auf andere
abschieben wollen. Man kann auch als Lohnempfänger den
Unternehmer, in diesem Fall die Assoziation, ausbeuten, wenn
das Betriebsergebnis statt Gewinn Verlust ausweist, der dann nur
zu Lasten der Assoziationsangehörigen geht, während
die gegen festen Lohn Beschäftigten sich ins Fäustchen
lachen.
Auch daß verschiedene Steuern - z.B.
Gewerbe- und Mehrwertsteuer - nicht den Unternehmer treffen,
sondern als Betriebskosten (wozu insbesondere auch die
Lohnsummensteuer gehört) zu Lasten des Arbeitsertrages der
Lohnabhängigen gehen, blieb bei Marx unberücksichtigt.
Die vorstehend erläuterten, im Grunde recht einfachen und leicht überschaubaren Tatsachen zeigen im Gegen-satz zur Marxschen allzu primitiven Mehrwerttheorie, wo die eigentlichen Quellen der Ausbeutung liegen: in der "Rechts"- oder vielmehr Gewaltordnung des Staates, welche zu den einen sagt: "Ihr dürft mit dem Boden in Stadt und Land wie mit einer von euch hergestellten Ware verfahren, weil er euer Eigentum ist; ihr dürft andere von der Benutzung selbst solchen Bodens, den ihr persönlich gar nicht benutzen wollt oder könnt, ausschließen oder ihnen die Bedingungen von dessen Nutzung diktieren"; und zu den anderen: "Ihr müßt das von mir verliehene Vorrecht jener respektieren und ihnen Tribut leisten, wenn ihr überhaupt existieren wollt".
Ohne die hinter ihm stehende Staatsgewalt wäre
der Bodeneigentümer gar nicht in der Lage, seinen Anspruch
auf Grundrente, der kapitalisiert den Bodenpreis ergibt,
durchzusetzen und überhaupt mehr Boden zu beschlagnahmen,
als er selbst zu bearbeiten vermag und tatsächlich
bearbeitet oder sonstwie nutzt, während er andere davon
ausschließt, die auf dies Geschenk der Natur den gleichen
Anspruch erheben können. Ähnlich verfährt die
Staatsgewalt beim Geldmonopol und Kreditoligopol mit
verschiedenen
150
z.T. ganz harmlos klingenden Gesetzen, deren
direkte und indirekte Auswirkung jedoch ist, daß in
wachsendem Umfang enormes Kapital sich bei wenigen ansammelt,
dessen Gebrauch oder Mißbrauch wiederum als
"Eigen-tum" geschützt wird, ebenso wie die
erpresserische Art seiner Erwerbung; während die
anderen, auf deren Kos-ten jene reich werden, eben deswegen auch
bei großer Sparsamkeit in der Regel nicht genug
Kapital anzusam-meln vermögen, um mit jenen konkurrieren
zu können.
Grundrente und Zins sind also jene Kürzungen
am an sich möglichen Arbeitsertrag, wie er ohne die
Privilegien und Monopole und Oligopole sein würde, die jene
Kürzungen bewirken; dazu kommt noch, daß der so
gekürzte Arbeitsertrag bei seiner Verausgabung zum
Lebensunterhalt wiederum Grundrente und Zins in den Preisen aller
Produkte entrichten muß.
Hinzu kommen noch andere Privilegien, Mono-
und Oligopole von geringerer, aber sich summierender Wir-kung und
in steigendem Umfang die direkte und indirekte Ausplünderung
der Produzierenden für Staats-zwecke.
Daneben gibt es oft noch einen besonderen
Monopolgewinn des Unternehmers (zusätzlich zu einem
angemes-senen Unternehmerlohn), der daraus resultiert, daß
dieser aufgrund von Sondermonopolen, etwa bei Boden-schätzen,
oder durch Kartellvereinbarungen, oder mittels besonderer
vom Staat gewährter Privilegien einen Sondergewinn
einstreichen kann, der vielfach allein dadurch entsteht, daß
er eben sich in den Besitz der not-wendigen umfangreichen
Produktionsmittel setzen kann, gegebenenfalls im Kreditwege,
während die große Mehrheit lohnabhängig bleibt
und nicht als "kreditwürdig" gilt.
Allerdings ist es nicht so, daß auf
der einen Seite nur böse Unterdrücker und Ausbeuter,
auf der anderen nur arme und hilflose Unterdrückte und
Ausgebeutete sich befinden. Denn die letzteren sind gar nicht
selten an ihrem Zustand selber schuld, zumindest zu einem
erheblichen Teil. Abgesehen von der nicht geringen Zahl derer,
die geradezu süchtig sind nach Unterordnung, die, wenn sie
nicht schon einen Herrn haben, nach einem solchen in den
verschiedensten Formen suchen
151
und, in bestehende Herrschaftsverhältnisse
hineingeboren, sich darin wohlfühlen und niemals den
geringsten Drang verspüren, ihnen zu entkommen -
abgesehen also von diesen, beläßt es eine zweite -
wohl die größte - Gruppe in der Regel bei einem bloßen,
bläßlichen Wunsch nach mehr Freiheit und Änderung
der Verhältnisse, tut jedoch nur selten, und lediglich,
wenn sie von anderen mitgerissen wird, auch selber etwas dazu.
Erst die dritte, kleinste Gruppe ist aktiv,
jedoch mangels Kenntnis des richtigen Weges zum Ziel und der
zweckmäßigsten Methoden, in sich vielfach
gespalten und daher nur selten erfolgreich. Rein zahlenmäßig
jedoch hätte die zweite und dritte Gruppe zusammen eindeutig
eine Mehrheit gegenüber der Minderheit der Unterdrücker
und Ausbeuter und könnte, ohne jede Gewaltanwendung, diese
zumindest dort nutzen, wo Meinungs- und Publikationsfreiheit und
Mehrheitsentscheidungen die Möglichkeit dazu bieten.
Keineswegs jedoch ist dies der einzige oder gar der
erfolgreichste Weg. Denn genau so, wie ökonomische Macht zur
Unterdrückung, kann sie auch zur Befreiung genutzt werden.
Wenn der Marxismus damit recht hätte,
daß die Ausbeutung nur in der Produktion und insbesondere
durch den Unternehmer entsteht, könnten ja die
ausgebeuteten Arbeiter und Angestellten ganz einfach damit
Schluß machen, indem sie, allein mit ihren Spareinlagen,
das gesamte Aktienkapital z.B. der deutschen Industrie aufkaufen,
dessen Börsenwert auf 130 Milliarden DM geschätzt
wurde, wobei nur 51% davon erworben zu werden brauchen. Das wäre
logischer und auch einfacher und schneller zu bewerkstelligen als
jede Art von Sozialisierung über den Staat. Die
Spareinlagen bei Banken und Sparkassen belaufen sich gegenwärtig
auf 390 Milliarden DM; unter diesen befinden sich nur recht
wenig von Seiten der Selbständigen, die ihre flüssigen
Mittel nicht in dieser Form anzulegen pflegen.
Nach Feststellungen aus 1973 belief sich das durchschnittliche Geldvermögen der Arbeiterhaushalte auf rund 5.000.- DM, wozu noch rund 10.000.- an Grundvermögen kommen. Diese Zahlen dürften sich inzwischen nicht unwesentlich erhöht haben. Alles das ist Kapital, also Produktionsmittel, wenn
152
es als solches eingesetzt wird. Aber auch der vermögenslose Arbeiter erhält heute, allein aufgrund seines Ver-dienstnachweises Kredite von 5. 000. - DM und mehr von den Banken geradezu nachgeworfen, freilich zu hohem Zins. Wenn man aber bedenkt, daß er sich damit von der Ausbeutung, wie der Marxismus sie versteht, ein für allemal freikaufen könnte und dabei den Einsatz nicht einmal zu opfern brauchte, sondern den Gegen-wert zu freier Verfügung erhielte - !
In einem Betrieb mit z.B.100 000 Arbeitern könnten
diese entweder mit vorhandenen eigenen Spargeldern oder
einzelnen Kreditaufnahmen von durchschnittlich 5. 000. - DM
also 500 Millionen DM bar zusammenbringen; das ist weit
mehr, als ein Betrieb solcher Größe an
Eigenkapital zu besitzen pflegt, reicht also zur Übernahme
bei weitem aus. Auch wo ein Unternehmer nicht verkaufen will -
ziemlich viele möchten es heute liebend gern - , könnte
durch organisierte Kaufkraftverlagerung auf einen von einer
Assoziation der betreffenden Arbeiter finanzierten
Gegenbetrieb in den meisten Fällen dieser zu einer überlegenen
Konkurrenz heranwachsen, und die Arbeiter des ursprünglichen
Betriebes könnten allmählich zu diesem, ihrem eigenen
Betrieb, abwandern. Die Gewerkschaften mit ihren heute rund
2 Milliarden DM Vermögen könnten dabei Hilfestellung
leisten.
In allen solchen Fällen, in denen die bisher Lohnabhängigen zu Eigentümern des Betriebes werden, fließt dann künftig der Monopolgewinn des Unternehmers (der sich neben dem - berechtigten - Unternehmerarbeitslohn ergibt) in die Tasche der neuen Eigentümer, die zudem sowohl die kalkulierte Risikoprämie (soweit diese nicht effektiv beansprucht wird), als insbesondere auch einen Teil der Amortisations- oder Abschreibungs- und die Neuinvestitionsquote (nicht entnommener Gewinn) als eigenen Vermögenszuwachs kassieren können, während bisher Risikoprämie und besonders Neuinvestition aus nicht entnommenem Gewinn nur das Vermögen des Un-ternehmers und Kapitalbesitzers mehrt. Auch der kalkulierte Zins für das Eigenkapital fließt dann den früher Lohnabhängigen zu, während die Ausbeutung durch Zins und Grundrente bei Fremdkapital (und allen Ausga-ben, bei denen Zins und Grundrente im Preis stecken) natürlich bis zur Abschaffung der beiden Hauptmonopole verbleibt.
Die Verkennung der eigentlichen Quellen der
Ausbeutung durch
153
Marx mit seiner Mehrwerttheorie hatte zur Folge, daß die Beseitigung der Ausbeutung bisher nur auf unzweck-mäßigen Wegen und daher unwirksam versucht wurde. Indem man als Ausbeuter nur den Unternehmer ansah, beschränkten die bisherigen Bemühungen sich darauf, durch Lohnkämpfe ihm das abzunehmen, was Marx den Mehrwert nannte, was jedoch, wie wir gesehen haben, ein sehr komplexes Gebilde ist. Dies konnte sich jedoch praktisch nur auf den Monopolgewinn des Unternehmers, der über den Unternehmerarbeitslohn hinausgeht, und auf letzteren selbst auswirken, hingegen nicht auf die weit größere Beeinträchtigung des Arbeitslohns durch Grundrente und Zins. Denn zu Lasten von Grundrente und Zins für Fremdkapital kann der Unternehmer keine Lohnerhöhungen zugestehen und bei seinem Eigenkapital wäre es unbillig, von ihm zu verlangen, daß er dieses gratis zur Verfügung stellen soll, während er selber Grundrente und Zins für Fremdkapital entrichten muß. Er kann solchen Forderungen gegenüber entweder nur den Betrieb schließen, oder aber ihn den Arbeit-nehmern zur käuflichen Übernahme anbieten (wobei letzteres als Hauptziel von den Gewerkschaften angestrebt werden sollte). Denn die dritte Möglichkeit, eine Überwälzung der Lohnerhöhung auf die Preise, führt nur zu einer Schraube ohne Ende
(J.Z.: Ein Irrtum den Ulrich von Beckerath in seinen Briefen mehrfach aufgedeckt und widerlegt hat. - J.Z., 4.4.04.)
und in eine sich beschleunigende Inflation,
also zu einem Selbstbetrug der Lohnabhängigen, die auf diese
Wei-se nicht den Unternehmer, sondern nur sich gegenseitig
anzapfen, dazu ihre eigenen Ersparnisse entwerten und
letztendlich Arbeitslosigkeit bewirken.
Wie bereits erwähnt, lassen sich weder
zu Lasten der Amortisation durch Abschreibungen noch der
notwen-digen Neuinvestitionen aus dem Betriebsgewinn, oder
der notwendigen Risikoprämie, unmittelbare Erhöhun-gen
des Arbeitsentgelts gewinnen, weil alle drei Posten von der
Betriebsgemeinschaft einer Arbeiter-Assozia-tion genau so
einkalkuliert werden müssen wie von einem selbständigen
Unternehmer (und im übrigen auch bei verstaatlichten
Betrieben einkalkuliert werden); diesbezüglich läßt
sich nur erreichen, daß, was als stille Reser-ven bisher
das Vermögen des Betriebseigentümers mehrte,
nunmehr das Vermögen aller Beschäftigten
des Be-triebes mehrt; unter der Voraussetzung eben, daß alle
Beschäftigten, wenn sie dies wünschen, Betriebseigen-tümer
werden und an Gewinn wie Verlust teilhaben. Also
154
volle, nicht nur halbe Mitbestimmung,
und nicht ohne Übernahme auch des Risikos. Denn man muß
bedenken: bereits ein verhältnismäßig
geringer Verlust an Eigenkapital oder Betriebsverlust überhaupt
kann genügen, um eine Illiquidität oder einen Verlust
an Kreditfähigkeit herbeizuführen und in der Folge dann
einen Verlust des Gesamtkapitals; ein stillgelegter Betrieb,
stillstehende Maschinen haben nur einen Bruchteil früheren
Wertes, wie jedermann auch aus dem Unterschied der Preise für
neu und alt wissen kann, wenn er irgendeine gebrauch-te Sache
verkaufen will.
Der Monopolgewinn des Unternehmers aber, für
sich allein, ist, zumal bei starker Konkurrenz, nicht immer von
wesentlicher Bedeutung. Dies erhellt daraus, daß die
gemeinwirtschaftlichen Betriebe, z.B. der
Konsumgenos-senschaften, weder ihren Arbeitnehmern höhere Löhne
noch den Konsumenten niedrigere Preise bieten als die
konkurrierenden Privatunternehmen. Wo bleibt da also auf
beiden Seiten der "Mehrwert" ?
Die Gewerkschaften machen daher einen Fehler, wenn sie die Rolle der Monopole, von Zins und Grundrente, verkennen und den von jenen erpreßten Tribut sich nur beim Unternehmer zurückzuholen versuchen. Dies muß zwangsläufig dort scheitern, wo es sich um Fremdkapital handelt, das auch gegen den Willen des Unternehmers den Betrieb stillegt, wenn es nicht den anderweitig gebotenen Tribut erhält; dasselbe gilt auch aus vorstehend erwähntem Grunde für dessen Eigenkapital. Abgesehen von dem nicht in allen Fällen vorhandenen und auch oft nicht sehr hohen Monopolgewinn des Unternehmers können also Lohnerhöhungen nur auf Kosten von Zins und Grundrente erzielt werden (sowie sonstiger Privilegien und Monopole), und auf deren Beseitigung müssen sich die Bestrebungen in erster Linie richten, zumal diese beiden Faktoren ja auch noch den ausgezahlten Lohn wesentlich reduzieren.
(J.Z.: Mögliche Kostenersparungen oder
Rationalisierungen und neue Erfindungen spielen eine noch grössere
Rolle in der Produktivitäts- und damit der Lohnerhöhung.
- J.Z., 4.4.04.
Wer den größtmöglichen
Ertrag seines Arbeitsaufwandes erzielen will, muß also
unter rationellem Einsatz von Kapital, das nicht mehr von
Grundrente und Zins (bei letzterem jedenfalls nicht mehr in
der heutigen Höhe) belastet ist, sich unabhängig
machen können davon, daß er gezwungen ist, Arbeits-
155
möglichkeiten zu ergreifen, die ihm von "Arbeitgebern", seien diese private Unternehmer oder der Staat, gebo-
ten werden. Er muß also selbst -
allein oder in Assoziation mit anderen - Unternehmer werden können
und die Möglichkeit dazu muß so leicht sein und so häufig
genutzt werden, däß durch die Konkurrenz der
heutige Mo-nopolgewinn der Unternehmer auch noch wegfällt;
der Einzelne braucht dann nicht mehr aus unerbittlichem
Zwang, weil ihm keine andere Wahl bleibt, sondern nur dann
noch sich gegen festen - und angemessenen -Lohn verdingen, wenn
es ihm selber an unternehmerischen Fähigkeiten fehlt und er
auch keinen geeigneten Manager engagieren kann, oder wenn er
das unternehmerische Risiko scheut und mit festem Entgelt lieber
auf Nummer Sicher gehen will.
Jenen, die eine - gar geldlose - Bedarfsdeckungswirtschaft anstreben, sei gesagt, daß in einer von allen Privile-gien und Monopolen befreiten Gesellschaftsordnung sie ausgiebig Gelegenheit haben werden, diese für sich und Gleichgesinnte zu realisieren, ohne freilich Nichtwollende zwingen zu können, daran teilzunehmen. Aber selbst dann können sowohl Einzelne wie Gruppen auf die Dauer niemals mehr von anderen verlangen, als sie selber an echten Äquivalenten zu geben fähig sind und bei der Produktion müssen auch in einer geldlosen Wirtschaft alle die erwähnten Kostenfaktoren ganz ähnlich berücksichtigt werden wie in einer (nicht monopo-listischen) Geldwirtschaft.
Das
Ende einer Illusion
Ein verhängnisvoller Irrtum liegt auch
darin, daß Marx oder etwa Lenin einen herrschaftslosen
Zustand als Endziel angestrebt hätten, zumal dieses
Endziel in ihren Vorstellungen völlig nebelhaft blieb. Beide
erstrebten ganz konkret eine Diktatur und einen Herrschaftszustand,
der die Menschen zwangsweise so dressieren sollte, daß sie
schließlich aus Gewohnheit, also
"freiwillig" in Auswirkung solcher Manipulation,
im Kommunismus ihr "Ideal" sehen sollten, wonach dann
der Zwang und mit ihm auch der Staat entfallen könne. Der
156
Kommunismus ist jedoch ein utopisches Ideal
schon deswegen, weil seine These, daß jedermann nach
seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen
konsumieren solle, illusionär ist, da die Bedürfnisse
mit wachsender Befriedigung immer weiter wachsen, während
den Produktionsmöglichkeiten Grenzen durch die Bodenfläche
bei wachsender Bevölkerungszahl, auch durch die vorhandenen
Rohstoffe und noch andere Um-stände gezogen sind; nicht
zuletzt aber auch psychologische Grenzen, da in einem solchen
System die Leis-tungsfähigen und Leistungsgewillten sich mit
Recht ausgebeutet fühlen durch die weniger Leistungsfähigen
und Faulen. Eine kommunistische Wirtschaftsweise ist zwar möglich
in freiwilligen, nicht allzu großen, über-schaubaren
Gruppen Gleichgesinnter. Ein genereller Kommunismus ist jedoch
nur in einer Diktatur möglich, welche das Recht auf das
Produkt der eigenen Arbeit der Einzelnen bestreitet und als
typische Ideologie Ansprüche und "Rechte" auf das
Arbeitsprodukt anderer erteilt.
Ein solcher Zustand ist nur durch aggressive
Gewalt realisierbar und auch nur durch fortgesetzte
Gewaltver-übung aufrechtzuerhalten, kann also nicht auf
die Dauer "anerzogen" werden. Die den Kommunismus
predi-genden Staaten haben im übrigen bisher ja wohlweislich
auf jeden Realisierungsversuch ihrer Utopie verzichtet und
statt dessen eine staatskapitalistische Klassengesellschaft
geschaffen, die sie "als Durchgangsstufe zum
Kommunismus" fälschlich als "sozialistische"
etikettieren.
Demgegenüber erstrebt der Anarchismus
keine neue Gesellschaft, die durch zwangsweise
"Umerziehung" erst in ferner Zukunft entstehen soll,
sondern eine in der Gegenwart mögliche, wozu es keiner
Diktatur und keiner Unterdrückung anderer, sondern nur
einer Beseitigung aller Privilegien und Monopole,
insbesondere des Erz-monopolisten Staat, bedarf, sowie
einiger auf Freiwilligkeit beruhender Organisationen zur
Garantierung und Verteidigung der gleichen Freiheit Aller (die,
wie erwähnt, u.a. den Schutz gegen Mord, Totschlag, Körper-verletzung,
Vergewaltigung, Raub, Diebstahl, Erpressung usw. einschließt).
Alle historische Erfahrung, insbesondere
auch der ständige Machtkampf unter den kommunistischen
Dikta- toren, spricht
157
dagegen, daß diese eines Tages erklären
würden, sie seien überflüssig und wollten
freiwillig auf ihre Macht verzichten.
Auch das.was der Diktatur folgen soll und was von Marx und Lenin nur andeutungsweise beschrieben wird, wird von ihnen völlig willkürlich nicht mehr als Staat bezeichnet, obwohl es sämtliche Wesensmerkmale eines solchen besitzt. Denn allein schon das Kommando über die Güterproduktion ist ein Kommando über das menschliche Leben schlechthin.
Es ist ebenso Betrug, Staatsdiktatur als
Mittel zum Zweck der Nichtstaatlichkeit auszugeben, wie den
Zustand der angeblichen Nichtstaatlichkeit mit allen Autoritätselementen
einer Majoritätsherrschaft über die Menschen und
Gesellschaftsgüter auszustatten und dann einfach zu
behaupten, dies sei kein Staat.
Die Katze aus dem Sack ließ ein
moderner Marxist, der polnische Professor Adam Schaff. In
"Marxismus und das menschliche Individuum" (Wien
1965, Hamburg 1970) hat er mit aller wünschenswerten
Klarheit ausge-sprochen, daß es sich bei dem "wahren
Menschen", dem im Verhältnis zu seinem
"Wesen" nicht mehr entfrem-deten, um ein Ideal
handelt, das also mit Wissenschaft nichts mehr zu tun hat. Ein
Wunschbild, eine Illusion, ist somit als angeblich zwangsläufiges
Resultat einer naturgesetzlichen Entwicklung hingestellt worden.
Schaff sagt dazu dann weiter: "Man kann nicht abstreiten, daß der Staat in der sozialistischen Gesellschaft exis-tiert. Wir streiten es nicht nur nicht ab, wir rühmen täglich seine Macht". Er begründet dies mit der Bedrohung durch die kapitalistischen Mächte, gibt dann aber ehrlicherweise zu: "Der Staat als Apparat der Gewalt tritt nicht nur als eine nach außen, sondern auch als eine nach innen gerichtete Kraft auf" und beginnt etwas zu stot-tern, als er auf die Konsequenzen davon zu sprechen kommt, die er "die Periode des sogenannten Personen-kults, und zwar in allen sozialistischen Ländern" nennt; wobei er wiederum ehrlicherweise zugibt: "Diese Frage wartet auf die soziologische Analyse, über deren Oberfläche noch keiner der Marxisten hinausgelangt ist"!
Er sagt dann weiter: "Nehmen wir die
beste Möglichkeit an, daß auch diese Entfremdung mit
dem Verschwin-den der feindlichen
158
Umwelt, mit dem Absterben der Klassen
innerhalb der Gesellschaft abgeschafft wird. Es bleibt
jedoch weiter-hin das Problem der Entfremdung des Staates,
und zwar in einer Sphäre, die den Begründern des
Marxismus unverdächtig erschienen war. Es geht um den Staat
als Verwaltungsapparat, als Apparat der Verwaltung von
Dingen. Nach Ansicht der Klassiker stirbt im Sozialismus der
Staat als Organ der Gewalt ab, bleibt aber in sei-nen Funktionen
als Verwalter von Dingen. Darüber hegten die Begründer
des Marxismus keinerlei Zweifel, ob-wohl sie damals, die
Anarchisten bekämpfend, nicht wissen konnten, welche Unzahl
von Funktionen und wel-che Macht dieser Staat noch einmal haben
sollte. Von der Funktion des Planens des gesamten
gesellschaftlichen Lebens und seiner Entwicklung, über die
Leitung der ganzen verstaatlichten Wirtschaft, die Leitung
der Institu-tionen der Wissenschaft, Kultur und Kunst,
Sozialversicherung, Gesundheitsschutz, Verwaltung des
Verkehrs und so weiter und so fort verwandelt sich der Staat in
seiner Rolle als Administrator in eine Riesenmaschine, die
mit dem Fortschritt der Technik immer mehr das gesamte Leben in
einem Maße erfaßt, das man sich vor hundert Jahren
nicht vorstellen konnte. Selbst ein Maximum an Demokratie und
eine maximale Annäherung an den Idealtyp der freien
Vereinigung von Produzenten, von denen die Gründer des
Marxismus sprachen, voraus-gesetzt, ergibt sich unter den
heutigen Bedingungen aus rein technischen Ursachen die
Notwendigkeit der zen-tralen Leitung und Verwaltung der
verschiedenen Sphären des gesellschaftlichen Lebens, so daß
der Staat ein molochartiger Apparat bleibt, ein Apparat, der bei
der heutigen Spezialisierung notwendigerweise ein professioneller
Apparat sein muß. Die Bürokratie bleibt, trotz aller
demokratischen Korrektive, die den Staatsapparat der
gesellschaftlichen Kontrolle unterziehen, unter den heutigen
Bedingungen eine Notwendigkeit. Man darf sich keine Illusionen
darüber machen, daß man mehr erreichen kann, als daß
diese Bürokratie eine kompetente und vernünftige Bürokratie
sei. Der Staat als Verwaltungsapparat wird nicht
absterben, das ist eine Illusion, der sich die Gründer
des Marxismus im reifen Alter nicht mehr hingaben, und schon
gar nicht Lenin."!
Also eine Illusion der noch unreifen
Begründer des Marxismus ist dessen bisher verkündetes
Endziel und ein
159
bewußter Schwindel daher die immer
noch weiterlaufende Propagierung dieses angeblich so
"humanen" und "freiheitlichen" Endziels - !
Denn die totale Verwaltung aller "Dinge" ist natürlich
identisch mit der totalen Beherrschung aller Menschen durch eine
"kompetente" Bürokratie, die auch die bescheidenste
Kritik als "in-kompetent" verwirft und die Kritiker
liquidiert, zu Zwangsarbeit deportiert oder in Irrenhäusern
isoliert.
Die angebliche "Notwendigkeit" resultiert keineswegs aus dem technischen Fortschritt, sondern aus dem Wahn, daß der Mensch die Aufgabe habe, sich zu seiner "wahren Bestimmung" als "gesellschaftliches Wesen" zu entwickeln, wodurch er der Herrschaft einer Abstraktion und ihrer Interpreten unterworfen wird.
Jede Herrschaft hat die
Tendenz, sich ins Totale auszudehnen, und
die"Kompetenz" der marxistischen Büro-kratie ist
nur die ins Totale gesteigerte "Kompetenz" des aufgeklärten
Absolutismus, der alles "zum Wohle"der inkompetenten,
urteilsunfähigen Untertanen tat.
Den Staat für "notwendig" zu erklären, bedeutet nichts anderes, als die aggressive Gewalt für notwendig zu er-klären, die Herrschaft der einen über die anderen, den Zustand ungleicher Freiheit, in dem die Freiheit der einen auf Kosten gleicher Freiheit der anderen und gegen deren Willen erweitert ist.
Es gibt kein reales Problem und keine
wirklich notwendige, d.h. eine Not wendende Aufgabe (außer
eingebil-deten, wahnhaften, ideologischen), die nicht auch im
Rahmen der gleichen Freiheit Aller, ohne aggressive Gewalt, von
den rein defensiven Organisationen auf freiwilliger Basis
gelöst werden könnte, wie sie im 7. und 8. Kapitel
beschrieben werden.
Gerade die Entwicklung der Technik
erleichtert die freiheitlichen Lösungen in mindestens
demselben Maße, in dem sie auch die Ausdehnung bestehender
Herrschaft zu fördern vermag; daß sie jedoch an
sich Herrschaft statt Freiheit notwendig mache und deren
Inkarnation, den Staat, ist eine fixe Idee jener, die, um die
Privilegien und Monopole einer Minorität von Privatleuten
zu beseitigen, dies nicht etwa in logischer Weise durch
Ab-schaffung aller Privilegien und Monopole anstrebten,
sondern sich in völlig alogischer und widersinniger
Wei-se darauf versteiften, dies könne nur dadurch
geschehen, daß jene Privilegien und Monopole auf den Staat
übertragen würden und dieser zum
160
Super-Privilegierten und Super-Monopolisten
gemacht wird.
So, wie echte Gesellschaft sich als Resultante nichtaggressiver Handlungen und freiwilliger Vereinigungen der Einzelnen ergibt, ergeben sich in ihr ganz von selbst die verschiedensten Planungen des gesellschaftlichen Le-bens und seiner Entwicklung. Schaff meint mit dem "Planen des gesamten gesellschaftlichen Lebens" jedoch dessen zentrale Beherrschung durch Staatsfunktionäre. Eine entstaatlichte Wirtschaft, ohne alle Privilegien und Monopole, bedarf auch keiner anderen "Leitung" als durch die einzelnen Wirtschaftssubjekte, seien dies Ein-zelne oder freiwillige Vereinigungen unter der generellen Richtlinie der gleichen Freiheit Aller.
Institutionen der Wissenschaft, Kultur und Kunst wurden ursprünglich nicht vom Staat geschaffen; dieser hat sich ihrer zunehmend nur bemächtigt. Gesundheitsschutz und Sozialversicherung sind Sache der daran Interes-sierten; wie im Kapitel über den Staat nachgewiesen, ist dessen "soziale Fürsorge" entweder mangelhafte Teil-rückerstattung des zuvor vom Staat selbst oder unter Staatspatronanz Geraubten, oder aber sie erfolgt aufgrund spezieller enormer Schröpfung, wobei die "Befürsorgten" nur einen Teil des ihnen zuvor gewaltsam Abgenom-menen zurückerhalten; private Versicherungen können reeller und billiger arbeiten. Und Verkehrsverwaltung ist Sache der Verkehrsträger und Verkehrsinteressenten. Wobei in allem, wohlgemerkt, nicht private Willkür entscheidet, sondern das durch entsprechende Organisationen garantierte Prinzip des Ausschlusses aggressiver Gewalt, das identisch ist mit dem Prinzip der gleichen Freiheit Aller.
Die Kompetenz ergibt sich dabei aus der
freien Konkurrenz dieser Organisationen, wobei deren Benutzer die
Inkompetenten automatisch aussondern.
Schaff betont dann noch einmal, daß
nach dem Konzept des Marxismus ein ausgedehnter Machtapparat
beste-hen bleiben soll, der über dem Individuum
steht, also als ausgeprägte Herrschaft. Das trickreiche
Verfahren des Marxismus beruht dabei auf willkürlichen
Definitionen, mittels welcher er es fertig bringt, eindeutigen
Akten aggressiver Gewalt den Gewaltcharakter abzustreiten. Schaff
gibt z.B. zu, daß die Abschaffung der Gesell-schaftsklassen
"nämlich ex definitione mit der
Abschaffung des Privateigentums
161
verbunden sei", woraus er folgert, daß
die Kritik der Burnham und Djilas am Klassencharakter der
Volksdemo-kratien "Dummheit" sei. Also nicht die
Analyse der Wirklichkeit, sondern willkürliche Benennungen,
die der Wirklichkeit widersprechen, sind das, worauf sich der
Marxismus stützt.
Schaff gibt dann wieder zu, daß es in der kommunistischen Gesellschaft Gruppen - er nennt sie Gruppen und nicht Klassen! - gibt, die hinsichtlich Prestige, Platz in der sozialen Hierarchie "eine gewisse Einteilung bedeu-ten", und fährt dann fort: "Unter den verschiedenen möglichen Einteilungen und Kriterien tritt (wenn man in Betracht zieht, daß die absolute Gleichheit der Menschen in jeder Hinsicht eine Fiktion ist) jene Teilung in den Vordergrund, deren Grundlage die Ausübung einer Macht ist, und sei es auch nur einer administrativen (im oben dargelegten Sinne des Wortes). Ist es doch klar, daß es, wenn der Staat als derart ausgedehnter und komplizierter Apparat zur Verwaltung des gesellschaftlichen Lebens bestehen bleiben muß, auch eine Gruppe oder Schicht von Menschen geben muß, die diese Funktion des Verwaltens ausüben. Je ausgedehnter dieser Apparat wegen der technischen Erfordernisse sein wird, desto größer wird die Schicht der Verwaltenden sein; je kom-plizierter und je stärker hierarchisch geordnet (ebenfalls aus Gründen der technischen Erfordernisse) (Anmerkung: Warum nicht gleich aus göttlicher Vorsehung, die diese angeblichen "Erfordernisse" geschaffen hat? !)
dieser Apparat sein wird, desto größer
die Rolle, die in der Struktur dieser Schicht die Hierarchie
spielen wird".
Schaff gibt zu, daß der Apparat
der "Verwaltung von Dingen" zum Apparat "des
Waltens über Menschen" wer-den kann. Daß
dieser von ihm selbst molochartig genannte Apparat aber
unzweideutig bereits über Menschen waltet, d.h. sie
beherrscht in einem Umfang, wie es kein Herrscher des
Absolutismus getan hat, will er nicht zugeben, weil seine
ganze Ideologie dann zusammenbricht. Also credo quia absurdum
oder Schizophrenie als Wissenschaft maskiert, nachdem er oben
ausdrücklich zugegeben hat, daß der Apparat und
die hinter ihm ste-henden Funktionäre über dem
Individuum stehen sollen.
Immerhin erklärt er die von Marx
postulierte volle Befriedigung aller menschlichen Bedürfnisse
im Kommu-nismus, wenn
162
nicht überhaupt für ein Relikt des
Utopismus, so doch für ein Ziel, das erst in ganz ferner
Zukunft erreichbar sei. Bis dahin "ist klar, daß
Menschen, die der Gesellschaft mehr geben, von ihr mehr
erhalten sollten". Womit, wie er sagt, die Entfremdung einer
gewissen Gruppe der sozialistischen Gesellschaft (Anmerkung:
d.h. also der neuen Klasse, die nicht sein kann, weil sie nach
der Ideologie nicht sein darf) attraktiv gemacht wird.
Und schließlich, sagt Schaff,
"unterliegt keinem Zweifel, daß nach wie vor erhalten
bleibt, was Marx die Ent-fremdung der Arbeit nennt". Über
den Marxschen Traum von der "Beseitigung der
Arbeit", an deren Stelle "freie Tätigkeit"
treten wird, sagt er: "ich glaube, es ist am besten, diese
Ideen der jugendlichen Phantasie und Naivität ihres Autors
zuzuschreiben"!! - Bei solch schnöder
Entideologisierung ihres Idols bleibt also die Hoff-nung, daß
die Marxisten eines Tages auch den vollen Umfang der Naivität
ihrer Ausgangspunkte, Voraussetzungen, Mittel und Wege und
ebenso die erschreckende Realität der
Realisierungsversuche ihrer Theorie erkennen werden.
Es erübrigt sich, auf die Vielzahl der
neo-marxistischen Korrekturen und Umdeutungen einzugehen,
die zum Teil die vorstehende Kritik bestätigen. Denn
ihnen allen ist gemeinsam der naive Glaube an die Notwendigkeit
des Staates, die völlige Verkennung von dessen
Wesensart und auch der Alternative zu ihm, und schließlich
auch die Verkennung der eigentlichen Quellen der Ausbeutung.
163
DIE
IDEOLOGIE DER DEMOKRATIE
UND
IHRE WIDERSPRÜCHE ZUR WIRKLICHKEIT
Schon im Begriff der Demokratie =
Volksherrschaft kommt das unklare Denken zum Ausdruck, das sich
mit den recht verschiedenartigen Vorstellungen verbindet, die um
diesen Begriff kreisen.
Denn da Herrschaft ein Zustand ungleicher
Freiheit ist, bei dem die Freiheit der einen größer
ist als die der anderen, auf deren Kosten und gegen deren Willen,
ist es schon von vornherein eine ganz unsinnige Vorstel-lung, daß
ein Volk als solches über sich selbst herrschen könnte.
Deshalb bedeutet in der Realität - bisher jedenfalls -
"Demokratie" immer nur, daß mittels einer
Vorstellung vom "Volk" als einer dem Einzelnen gegen-über
"höheren" Wesenheit über alle Einzelnen
geherrscht wird; wobei die Repräsentanten des
"Volkes" noch wesentliche Abstufungen unter den
beherrschten Einzelnen durch Privilegien und Monopole
schaffen, so daß die betreffenden Machtgruppen ihrerseits
Herrschaft über andere Gruppen oder Einzelne ausüben können.
Das Volk als solches, d.h. die Summe seiner
einzelnen Angehörigen, kann schon deswegen nicht
herrschen, weil es weder einen einheitlichen Willen noch ein
einheitliches Denken und überhaupt keine Existenz als
einheitliches, selbständiges Wesen neben oder gegenüber
der Gesamtheit der einzelnen Volksangehörigen hat; es
ist lediglich ein in Gedanken existierender, abstrakter
Sammelbegriff, dem insoweit auch die Wirklichkeit der Gesamtheit
der unter sich höchst verschiedenen, wenn auch durch
Landschaft, Klima, Rasse, Sprache, Kultur, gemeinsame
geschichtliche Erlebnisse mitgeprägten, einzelnen Volksangehörigen
entspricht.
Zu einem ideologischen - und damit in der
Praxis zu einem von Phantasten und Herrschaftssüchtigen geprägten
Schwindelbegriff - wird das "Volk" erst dann,
wenn es als eine mystisch erhöhte eigene Wesenheit über
den einzelnen Volksangehörigen, mit einem
Herrschaftsanspruch diesen gegenüber propa-
164
giert wird; es ist dem Einzelnen gegenüber
natürlich ebenso wenig ein "höheres Wesen",
wie es z.B. die Ge-samtheit der Pferde gegenüber einem
einzelnen Pferde ist. Diese Vorstellung vom
"Volk" ist ein rein gedank-liches, dazu recht unlogisches
Hirnprodukt, das keine nachweisbare Beziehung zur
Wirklichkeit hat. Weder für die Existenz dieses "Volkes"
noch für dessen angeblichen Willen oder "wahres Interesse"
kann ein Beweis geführt werden. Alle diesbezüglichen
Vorbringungen sind also nichts anderes als haltlose Behauptungen,
die nur den Zweck haben, als Rechtfertigungsversuche für
tatsächlich verübte aggressive Gewaltanwendung zu
dienen.
Zwar hat man recht verschiedenartige, auch
rationale Begründungen für das zu geben versucht,
was als "Demo-kratie" praktiziert wird; aber diese
Begründungen widersprechen zum Teil offenkundigen Tatsachen,
und zu einem anderen Teil gehen sie von Voraussetzungen aus, die
recht anfechtbar sind. Bei den Vorstellungen von
"Demokratie" wirkt auch jener Konservativismus
alter Gewohnheiten mit, der bezeichnend für die Entwicklung
des menschlichen Denkens ist: es gibt da keine strenge
Logik, die etwa jedermann zur Verfügung steht und fehlerfreies
Denken ermöglichen würde, sondern es gibt gewissermaßen
einen Urwald, in den die jeweiligen Denkanreger schmale Wege
gebahnt haben, auf denen die anderen durch Nach-Denken ihnen nun
folgen. Die neuen Resultate weichen damit jeweils nur um ein
Geringes von den bisher schon erzielten ab, eben nur soweit, wie
seitlich oder nach vorn ein neuer Denkweg gebahnt wurde.
Damit hängt wohl auch zusammen, wie
lange man an gewohnten Einrichtungen hängen bleibt, selbst längst
überlebten.
Von der unerforschlichen Willkür einer
Vielzahl von Göttern, d.h. von der Herrschaft derer, die
sich als deren Sprachrohr ausgaben, und von der unbeschränkten
Autokratie eines persönlichen Einzelgottes suchte man
sich durch die Vorstellung eines Gottes der Liebe und der
Gerechtigkeit zu befreien, sozusagen einer aufgeklärten
himmlisches Monarchie. Aber der Gedanke der Herrschaft blieb
dabei bestehen.
Ähnlich war es bei den menschlichen
Autokraten, den Feudalherren, Fürsten, Königen und
Kaisern. Auch hier rangen Einzelne und Gruppen unter den
Beherrschten jenen vereinzelte
165
Zugeständnisse ab, suchten deren
Herrschaftsbereich einzuengen und die eigene Freiheit zu
erweitern. Aber sie setzten dabei nur an die Stelle
dezentralisierter Herrschaft der Feudalherren die
zentralisierte eines Monarchen und schließlich an deren
Stelle die einer Abstraktion, des Volkes, ohne zu begreifen, daß
dies nur die Herrschaft von dessen Repräsentanten, also
einer neuen Oligarchie, sein konnte. Ohne vor allem zu begreifen,
daß die bis-herigen Kämpfe nicht so sehr gegen die
verschiedenen Formen der Herrschaft und gegen die verschiedenen
Personen der Herrscher, als vielmehr gegen die Sache, die
Herrschaft an sich, gerichtet waren.
Auch gab es bis vor zweihundert Jahren in der Masse der Beherrschten nur ganz vereinzelt ein Persönlich-keitsbewußtsein, das die Freiheit der Person als Individuum und nicht als Gattungswesen forderte, dem es um individuelle und nicht bloß um Kollektiv-Freiheiten ging. Zwar gab es in der amerikanischen Revolution von 1776, weniger in der französichen von 1789, schüchterne und inkonsequente Ansätze dazu, vom Einzelnen auszugehen und alle gesellschaftlichen Einrichtungen als Schöpfungen gleichberechtigter Einzelner und deren Kontrolle unterstehend zu behandeln. Aber eben die herkömmlichen Denkformen, welche Herrschaft als alte Gewohnheit empfanden, die Verwechslung der Gesamtheit aller Einzelnen mit dem "Volk", das nun als neuer Souverän proklamiert wurde, und zwar als Souverän über der Gesamtheit aller Einzelnen, brachte schließlich jenen Zwitter von "Demokratie" hervor, über dessen Ausgangspunkt, Ziel und "echten" Inhalt noch heute gestritten wird.
Dabei werden in der Regel zwar theoretisch
einige "Grundrechte" der Einzelnen als angeblich
unabhängig von ihrer Gewährung durch den Staat
zugestanden; dies wird aber praktisch dadurch
wieder aufgehoben, daß die selbsternannten oder auf höchst
fragwürdige Weise gewählten Repräsentanten des
Souveräns "Volk" durch eine Ausdehnung der
Staatsmacht auf immer neue Bereiche und schließlich ins
Totale eine Vervielfachung ihrer Macht gegenüber den
ärgsten Autokraten früherer Zeiten erreichten,
auch in den "westlichen Demokratien": über
Gesundheit und Freiheit, Gut und Blut, Leben und Tod - immer im
Namen einer "Demokratie", die unter ihrer Oberherrschaft
eine Fülle von Sonderherrschaftsverhältnissen Einzelner
und ganzer Gruppen schuf. Von der Herrschaft als
166
solcher kamen die Menschen bisher nicht los.
Es wechselten nur immer die Herren und die Formen. Die Herrschaft
blieb.
Das lag zum Teil an dem wirren, zur bloßen
Phrase entarteten Freiheitsbegriff. Da ein Zustand der
Freiheit in sozialer Beziehung nur bei gleicher Freiheit Aller
möglich ist, wobei also niemand ein Mehr an
Handlungs-freiheit auf Kosten anderer und gegen deren
Willen hat, ist dieser Zustand mit Herrschaftslosigkeit
identisch. Im Namen der Demokratie steckt aber bereits der
Begriff der Herrschaft und damit die Verneinung der gleichen
Freiheit Aller.
Das lag ferner an der durch die Gewohnheit
zur fixen gewordenen Idee, zur Schaffung und
Aufrechterhaltung eines Zustandes der Freiheit und
Gleichberechtigung bedürfe es einer dem Einzelnen
übergeordneten Herr-schaftsmacht. Dabei wurde zugleich
Macht mit Herrschaftsmacht verwechselt. Und Defensive mit
Aggression. Denn zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines
Zustandes der Freiheit ist zwar Macht notwendig; aber eben nur
die nichtaggressive, rein defensive Macht der durch ihr
wechselseitiges Interesse an der Aufrechterhaltung der gleichen
Freiheit Aller in entsprechenden Organisationen freiwillig
Vereinten.
Bei den alten Griechen, die als Erfinder der
Demokratie gelten, war von gleicher Freiheit oder auch nur
Gleich-berechtigung Aller gar keine Rede. (J.Z.: ??? Siehe
e.g. under "isocracy" im Oxford English Dictionary.)
Politische Rechte besaß nur eine
winzige Minderheit, die etwa 3 % der Gesamtbevölkerung ausmachte,
welche im übrigen aus Unfreien, Sklaven und politisch
Rechtlosen bestand; wobei letztere im späteren Verlauf all-mählich
Bürgerrechte und eine gewisse Mitbestimmung erlangten.
Die ursprüngliche Demokratie war also
im Grunde eine Oligarchie und alles, was bisher als
Demokratie galt und gilt, ist - mit, auch nur formaler, Ausnahme
der Schweiz - Oligarchie geblieben, auch wenn schließlich
alle Staatsbürger des betreffenden Landes die gleichen
politischen Rechte erlangten.
Daß es nicht bloß auf die
Gleichheit der politischen Rechte ankommt, zeigt die
Tatsache, daß politisch recht-lose Sklaven von ihren Herren
nicht nur sicheren Unterhalt erhielten, sondern oft sogar zu
Beratern und Vermö-gensverwaltern
167
gemacht wurden, während politisch
souveräne Massen täglich in Not und Elend gestürzt
werden konnten und heute noch können.
Es kommt also viel mehr, als auf die
Gleichheit der politischen Rechte, auf Gleichheit der Rechte
überhaupt, z.B. auf den gleichberechtigten Zugang zum Boden,
an; und noch umfassender als der Begriff der gleichen
Rechte ist der der gleichen Freiheit Aller. Denn gleiche
Rechte können z.B. nach der kommunistischen Grund-these des
Konsumierens nach den Bedürfnissen alle Einzelnen auf die
Produkte fremder Arbeit haben; als gleiches
"demokratisches" Recht gilt auch der Anspruch, den
Einzelnen "zum Wohle der Gesamtheit" nicht nur
gewaltsam in die Tasche zu greifen, sondern sie in vielfältiger
Weise bevormunden und sie gegebenenfalls auch zum Heldentod
kommandieren zu dürfen - vorausgesetzt, man habe vom
"souveränen Volk" eine weithin unbegrenzte Vollmacht
oder gar den "Auftrag" dazu erhalten.
Während bei gleicher Freiheit Aller
niemand ein Recht auf das Arbeitsprodukt eines anderen hat,
niemand ein Recht, einem anderen etwas zu befehlen
(es sei denn, er habe von jenem selbst dieses Recht eingeräumt
er-halten), während es dabei überhaupt keine anderen
Rechte und Pflichten gibt als freiwillig vereinbarte,
"legi-timieren" die angeblich gleichen
"demokratischen" Rechte aggressive Handlungen gegen den
Willen der Be-troffenen, Privilegien und Mono-, sowie Oligopole
als Institutionen und die ungleiche Freiheit der Einzelnen;
unter dieser ist nicht etwa der durch Erbanlagen, Fähigkeiten,
Leistungen verschiedene Handlungsspielraum der Einzelnen zu
verstehen, sondern nur ein durch aggressive Gewalt eingeschränkter,
wobei also der eine auf Kosten des anderen (und gegen dessen
Willen) einen vergrößerten Freiheitspielraum
gewinnt.
Was mit "Demokratisierung", mehr
dunkel erfühlt als klar bewußt, im Grunde gemeint
ist, die wirkliche und echte Gleichberechtigung aller Einzelnen,
ohne Privileg, Monopol oder Herrschaft der einen oder
anderen, läßt sich nur in konsequenter
Realisierung des Grundsatzes der gleichen Freiheit Aller
erreichen; während "Demo-kratie" sowohl im
Denkansatz wie in der Realität ein Herrschafts-System
ist, das
168
man zwar als kleineres Übel einem
autokratischen, insbesondere einem totalitären System
vorziehen kann, das jedoch ebenso unvermeidlich dem Untergang
geweiht ist wie jene. Nicht etwa, weil ein historisches oder
ande-res Gesetz in dieser Richtung wirkt; sondern einfach
deshalb, weil Tatsachen stärker sind als Ideologien und
angesichts der Tatsachen die Ungereimtheiten und Widersprüche
der "Demokratie" auf die Dauer unhaltbar sind.
Die Demokratie ist nicht nur insoweit
Ideologie, als sie in einer ihrer "Begründungen"
von dem mystifizierten Begriff des "Volkes"
ausgeht, das angeblich als "höhere" Wesenheit
nicht nur über der Gesamtheit aller gegen-wärtigen
Volksangehörigen, sondern als selbständiges
Lebewesen, als eine Art Volksgeist, auch über den
ver-gangenen und künftigen Generationen schwebt. Es
liegt auf der Hand, daß weder die Existenz eines
solchen "Volkes" überhaupt, noch die Behauptungen
und Ansprüche seiner selbsternannten Repräsentanten beweisbar
sind; sie sind daher nicht von reinen Hirngespinsten
unterscheidbar und also nicht anders zu behandeln als solche.
Aber auch, wo das Volk mehr rational als die Gesamtheit seiner gegenwärtigen Angehörigen betrachtet wird, werden ihm vielfach Eigenschaften unterstellt, d.h. angedichtet, von denen bei nüchterner Beurteilung gar keine Rede sein kann. Man braucht nur einen Blick in die Geschichte zu werfen, um bestätigt zu finden: wo immer die Masse des Volkes eine Meinung äußerte oder gar selbst zur Aktion vorging, teilte und billigte es die pri-mitivsten und unsinnigsten Vorurteile und Irrtümer, und seine eigenen Aktionen zeichnen sich in der Regel durch scheußliche Brutalitäten und Grausamkeiten aus.
Schon 700 Jahre vor unserer Zeitrechnung
schilderte der Prophet Jesaja den Massenmenschen in Judäa,
ob reich oder arm, hochgestellt oder niedrig, als willensschwach,
schurkisch, arrogant, raffgierig, liederlich, prin-zipien-
und skrupellos. Plato, 400 Jahre später in
Griechenland, urteilte über die Masse seiner Zeitgenossen
nicht anders; er verglich sie sogar mit einer Herde raubgieriger
wilder Tiere. Man kann auch in den Tagebü-chern Marc Aurels
nachlesen, was dieser, wieder rund 500Jahre später, in Rom
von seinen Zeitgenossen hielt. Das finstere Mittelalter ist als
solches ein Begriff und die Errungenschaften der Neuzeit
konnten im ersten und zweiten Welt-
169
krieg, sowie in den Kriegen und Revolutionen
danach studiert werden. Eine eindrucksvolle Auslese davon ist in
"Urkräfte im Weltgeschehen", 1. und 2. Teil,
herausgegeben von Ludwig Leher (München 1968) zu finden.
Im 18. Jahrhundert brachten die Romantiker, insbesondere Rousseau mit seinen wirklichkeitsfremden, willkür-lichen Denkkonstruktionen (die nicht ausschlossen, daß er daneben auch wirklichkeitsnahe Feststellungen traf), die bis heute fortdauernde Vorstellung von der "Güte" und "Gerechtigkeit" des Volkes unter die Leute (was im Vergleich mit dessen Beherrschern, relativ also, oft sogar stimmte), sowie daß Volkesstimme Gottesstimme sei. Wo war die Güte und Gerechtigkeit gegenüber Sokrates, der vom Volk verurteilt wurde, den Giftbecher zu trin-ken, wo gegenüber Jesus, der vom Volk, das ihm den Mörder Barabas vorzog, zur Kreuzigung verurteilt wur-de? War es nicht das Volk, das die Scheußlichkeiten der französischen Revolution forderte und verübte, und das auch Göbbels auf seine Frage "Wollt ihr den totalen Krieg?" ein begeistertes "Ja" zubrüllte?
(J.Z.: Das geschah nicht in einer
Volksabstimmung sondern in einer fuer diesen Zweck
zusammengerufenen Versammlung von Nazi-Fanatikern! - J.Z.,
4.4.04.)
Erst aus der Mythologie vom Volk entstand
die Vollendung des Absolutismus. Daß die französische
Revolution den Absolutismus beseitigt habe, ist eine
Geschichtsfälschung! In Wirklichkeit wurden durch
sie die Befug-nisse des Staates lawinenhaft ausgeweitet und alle
noch unter dem Absolutismus des 17. und 18. Jahrhunderts übrig
gebliebenen Freiheiten beseitigt. Während dem unter ständig
verschärften Druck der Staatsmaschinerie gesetzten Einzelnen
mit Erfolg weisgemacht wurde, er selbst sei nun der Staat, hüllten
sich die an den Hebeln dieser Maschinerie Sitzenden, die
neuen Herren und Herrscher, in einen anonymen Absolutismus.
Einen ag-gressiven Fürsten konnte man noch absetzen oder
umbringen; gegenüber dem "Volk" war eine Gegenwehr
des Einzelnen umso weniger möglich, je mehr von den anderen
Einzelnen an den neuen Mythos glaubten und jeden Versuch zu auch ihrer
Befreiung als einen Angriff gegen sich selbst auffaßten.
Jene, die angeblich die "Ge-samtheit" repräsentierten,
wurden so unangreifbar und galten von vornherein als gegenüber
dem Einzelnen stets im Recht seiend; zumal hinter ihnen
alles Prestige und alle Macht der Staatsgewalt stand - und zusätzlich
der gute Glaube einer manipulierten Mehrheit. Denn die modernen
170
Massenmedien ermöglichten eine in früheren
Zeiten nie dagewesene Meinungsmache und Beeinflussung; die
staatliche Erziehung zum Gehorsam durch Schule und Militärdienst
kam hinzu und die ständige Ausdehnung der
Staats-"Aufgaben" machte die Einzelnen immer abhängiger
von dem, was Staat genannt und als "Vertre-tung" des
"Gesamtinteresses" vorgestellt wird; während es
faktisch die verhältnismäßig plump maskierte Herrschaft
einer kleinen Gruppe, einer Oligarchie ist, wie es schon bei
Entstehung der Demokratie in aller Offenheit der Fall war.
Die Demokraten merken dabei garnicht, daß
auch das Sowjetsystem sich durchaus logisch auf die
Volkssou-veränität stützt. Der "echte und
wahre Volkswille" ist so vieldeutig und unterschiedlich
und jede Volksherr-schaft ist so sehr auf Funktionäre
angewiesen, welche die eigentlichen Entscheidungen treffen, daß
Demokratie und Volksdemokratie sich im Grunde nur durch die Art
und Weise der Manipulation unterscheiden, mittels welcher
die Auswahl der Funktionäre erfolgt; wobei dann freilich
noch deren Ideologie mitspricht. Manipuliert wird in beiden
Fällen kräftig. Von Herrschaft gibt es eben
viele Arten und Abstufungen. Freiheit gibt es da-gegen nur eine,
die gleiche Freiheit Aller, die identisch mit
Herrschaftslosigkeit ist.
Die Manipulation des sogenannten Volkswillens wurde sehr treffend vom "Quotidien de Paris" Mitte Oktober 1976 (also anläßlich der Mao-Nachfolge) ironisiert, indem das Blatt die Frage stellte, warum sich die chinesi-schen Massen bei den gegenwärtigen Machtkämpfen ruhig verhalten:
"Wo bleibt eigentlich das chinesische Volk? Was macht es? Was denkt es? Was wünscht es? Wo versteckt es sich. ... ? Denn in China, das ist wohlbekannt, kommt alles aus den.Massen und alles kehrt zu den Massen zurück. Wenn also das Volk dieser Tage offensichtlich nicht auf der politischen Bühne erschien, dann ganz einfach deshalb, weil man vergaß, es über seine eigenen Forderungen zu informieren, weil man es unterlassen hat, es über seine eigenen Wünsche zu unterrichten. Das heißt, man dachte nicht daran, es zu seinem eigenen Fest einzuladen. Das Volk war gegen Yu, Tsching, Tschao und die anderen, aber man hatte keine Zeit, es ihm zu sagen. Es war also nötig zu handeln, noch bevor es kapierte, daß dies seinem Willen gemäß war. Es ist eine einfache Frage der Methode."
In den westlichen Demokratien sind nur die Formen und Methoden der Manipulation anders.
171
Karl Gordon-Wallach sagt in "Politische Mythologie" (Zitzmann-Vlg., Lauf) über Volkssouveränität (was man dort in weit ausführlicherer Begründung nachlesen sollte) u. a.:
"Dieser märchenhafte Begriff hat
die ganze politische Verwirrung unseres Zeitalters
heraufbeschworen. Die Unklarheit und Unmöglichkeit dieser
politischen Idee hat den Niedergang Europas bewirkt.
Mythologie trat an die Stelle klarer politischer Vorstellungen.
"Im Laufe von zwei Jahrhunderten ist die Mythologie vom "souveränen Volk" zu einer weltweiten Religion geworden. Alle politischen Abenteuer und alle politischen Todsünden unseres Jahrhunderts entstanden aus der Verwirrung, welche dieser ungesunde und unmögliche Begriff angerichtet hat.
" ... Der Begriff der Volkssouveränität
wird uns stets als etwas durchaus Harmloses und Friedfertiges
darge-stellt. Gerade in dieser Art, die Dinge zu zeigen, liegt
der Ansatz zur Mythologie. Es gibt nichts Wilderes, nichts
Gefährlicheres und Unberechenbareres als das zur
Herrschaft gelangende Volk. Jede Art von Jakobi-nismus zeigt
uns das mit genügender Anschaulichkeit.
"Wer Volks Souveränität und
ideale Staatslenkung einander gleichsetzt, der tritt mit ganz
falschen Vorstel-lungen an die Wirklichkeiten der Staatslenkung
heran.
" ... Dem Begriff der Volks Souveränität wohnt die Vorstellung inne, das Volk habe notwendigerweise immer recht, weil es gut und unverdorben sei; und weil keiner sich selber schade, so sei der Entscheid aller stets die beste Lösung.
" ... Die Theorie von der Volks Souveränität fand reißende Nachfrage, als ein unfehlbares Mittel erfunden wur-de, um die Herrschaftsrechte des Volkes zu neutralisieren. Dieses Mittel zur Sterilisierung des Volkswillens ist die politische Partei.
" ... Die Staatsdogmatik lautet: das Parteiwesen ist der Ausdruck der politischen Freiheit und gleichzeitig die Si-cherung der Volksherrschaft. - Noch ist es eine der höchsten staatsbürgerlichen Pflichten, diesen Unsinn zu glauben.
" ... Das Parteiwesen, wie es uns in
der westlichen Welt vorgelebt wird, hat überhaupt
nichts mit Volksherr-schaft zu tun, sondern es ist Ausdruck einer
ganz anderen Herrschaftsform als derjenigen des Volkes: das
de-mokratische Parteiwesen ist nichts anderes als Oligarchie,
Herrschaft der Wenigen. Die politischen Parteien sind kleine
Herrschaftsbereiche Weniger. Aber die Fiktion wird gepflegt,
als seien diese Grup-
172
pen nichts anderes als volksmäßige,
vom Willen der Mitglieder gehobene and getragene
Vereinigungen. Darin sollten sie - wie uns versichert wird -
genaue Spiegelbilder des vom Volke regierten Staates sein.
"Ja, freilich sind die politischen
Parteien genaue Abbilder des parlamentarisch-demokratischen
Staates! Näm-lich in dem Sinne, als der Parteienstaat genau
so sehr von wenigen Einzelpersonen beherrscht wird wie die
einzelnen politischen "Vereine".
"Sowohl in den Parteien wie im Staat
werden die Geschicke von wenigen aber einflußreichen Männern
gelenkt. Diese wenigen treffen die Entscheide und lenken den
Volkswillen. Denn das Volk hat im allgemeinen nur sehr beschränkte
politische Neigung und Leidenschaft. Finanzielles
Auskommen, friedliches Dasein und Anteil an den Vergnügungen
sind die Hauptanliegen der Menge.
"Die politischen Parteien stellen somit
eine Art Disziplin für die politikscheue Menge dar, und sie
bedeuten eine Kanalisation ihres nur schwach bewußten
Wollens in politische Richtungen.
" ...Entscheidend sind in den Parteien
und im Staate diejenigen Männer, welche das schwach
bewußte Wollen des Volkes in die von ihnen gewünschte
Richtung lenken. Das Volk ist darüber nicht erbost. Im
Gegenteil: wer diese Aufgabe des Lenkens nicht erfüllt, ermüdet
das Volk. Das ersieht man aus folgendem: vielerorts gibt es
kleine, doktrinär demokratische Gruppen, die jeden
Beschluß von der Gesamtheit ihrer Mitglieder gefaßt
haben wollen. Aber diese Parteien sind dazu verurteilt,
klein zu bleiben, denn sie arbeiten wirkungslos. Erstens ermü-den
sie ihre Mitglieder, und zweitens ist ihre Tätigkeit lahm,
weil eine führende Gruppe fehlt, die von einem gewissen
Willen zur Macht erfüllt und von ganz bestimmten
Gruppeninteressen getragen wäre. Die ehrlichen, aber
eigentlich nutzlosen Anstrengungen dieser kleinen Gruppen dienen
bloß dazu, zu beweisen, daß die Volks-herrschaft eine
schöne Täuschung ist. Das für das Anliegen der
Gesamtheit und des Staatswesens sich mit Lei-denschaft
verantwortlich fühlende Volk gibt es gar nicht.
" ... Wenn uns gelehrt wird, die
Parteien seien die "Hohe Schule der Demokratie", so können
wir das durchaus verstehen. Denn dort lernen die kommenden
Minister, wie der Volkswille zu handhaben sei. In den
Parteien lernt man, wie dem
173
Volk die Dinge mundgerecht gemacht werden, wie Mehrheiten durch Überraschungsanträge und andere Kniffe herbeigeführt werden, wie "falsche Beschlüsse" des Parteivolkes abgeschwächt, zunichte gemacht oder sonst-wie "gerettet" werden.
"Die Feststellung des Volkswillens kann
auch zum Zwecke haben, daß eine einflußreiche
Parteigruppe ver-sucht, eine andere auszustechen oder dazu, unerwünschte,
aber mächtige Einzelpersonen zu fällen. Parteifreun-de
und Mitstreiter für die gemeinsamen Ideale können auf
diese Weise kaltgestellt oder hinterrücks umgelegt werden.
Auch diese Erfahrungen sind unerläßlich für
jeden, der im Volksstaate vorankommen will.
"Alle diese Erfahrungen aus dem Parteileben lassen sich glänzend anwenden in den Höhen der staatlichen De-mokratie. Auch dort spielt sich ein unerbittlicher Kampf einzelner ab, und diese ringen um die einflußreichen Stellungen. Dies ist die Wirklichkeit der demokratischen Staatsführung.
"... Der Kampf um die Macht wird mit Härte und Unerbittlichkeit ausgefochten, auch wenn die demokratischen Kulissen uns dieses unerfreuliche Schauspiel zu verbergen bestimmt sind.
" ... Die Hofkabalen haben die
Vorzimmer der Fürsten verlassen, um in den
Parteisekretariaten und in den Wandelgängen der Parlamente
neu aufzublühen. So kreist ein noch eindrücklicherer
Schwärm von Schmeich-lern und Höflingen um den Souverän
unserer Tage herum. Die Parteiführer sind die demokratischen
Höflinge, welche mit Schmeicheleien die Gunst ihres Souveräns
zu erlangen suchen. Nur daß der Fürst des modernen
Zeitalters, also das Volk, keine Möglichkeit hat, sich der
Kabalen und Schmeichler zu entledigen. Denn der heutige
sogenannte Souverän ist das ganze Volk, also alle Staatsbürger
und folglich niemand. Wie soll der Jedermann, der gleichzeitig
der Niemand ist, in das Wespennest von Kombinationen und
Abmachungen und heimtückischen Intrigen eingreifen, die in
seinem Namen ringsum geschehen?
"So kommt es, daß in Wirklichkeit
die Höflinge, Schmeichler und Abenteurer im demokratischen
System alle Möglichkeiten haben, ihr unerfreuliches Spiel
erfolgreich zu spielen. Die Namenlosigkeit der Macht und der
Machtausübung rufen unpolitische Kräfte auf den Plan
und liefern ihnen die Staatsmacht aus. Das ist der Grund, warum
in allen parlamentarischen Demokratien letztlich die
wirtschaftlichen Kräfte die politischen Entscheide veranlassen
... und nicht, wie die Theorie vorsieht: das Volk. Das ist
174
auch der Grund, warum die großen
Wirtschaftskräfte der Welt immer wieder für die
parlamentarische Demo-kratie eintreten. Diese Staatsform
bietet die größten Möglichkeiten zur indirekten
Einflußnahme, die stets und überall sich hinter dem
"Volkswillen" verschanzt.
" ... Neben der Mythologie der
Gleichheit besteht die Gleichschaltung. Sie ist nicht eine
Besonderheit des to-talitären Ein-partei-Staates. Sie
breitet sich aus im Schatten der demokratischen
Namenlosigkeit, namenlose Machthaber wirken auf die Parteien und
auf die öffentlichen Einrichtungen. Diese beherrschen
miteinander alle Einrichtungen des Landes. Nicht nur den
Staatsapparat, die Armee, das Finanzwesen, sondern auch die
öffent-liche Meinung und das Unterrichtswesen. Alles lebt in
zäher Abhängigkeit voneinander.
"So wird das wirklich freie
Geistesleben auf einen verschwindend engen Raum zusammengedrängt.
Auch die tatsächlich freie Lebenssphäre des einzelnen,
wo er nach persönlichem Gutdünken über sein
persönliches Schicksal entscheiden kann, wird ebenso
verschwindend eng. Hohe Lebenskosten, lastender Druck, der auf
alle Außenseiter bewußt oder unbewußt ausgeübt
wird, behördliche Sozialmaßnahmen, staatliche
Obligatorien und aufgezwungener Lebensrhythmus engen alle
Lebensregungen ein.
"Die unwahrscheinliche Breiten- und
Tiefenwirkung der Masseninformationsmittel Rundfunk und
Fernsehen tragen das ihre bei zur Erstickung persönlicher
Regungen. Im Zeitungswesen sind es die großen Nachrichten-
und Bildagenturen, welche die 'seriöse' Presse
gleichschalten, und in den illustrierten Blättern zertrümmert
die Profitgier alles.
"So ist dieses muffige westliche Klima
entstanden, in dem alles sich dem Ablauf des
"Produktionsprozesses" ein- und unterordnen muß.
Sich wegen einer Meinung zu exponieren gilt als unrentabel,
was ungefähr gleich-bedeutend ist mit dumm. Wer eine
Handreichung tut, ohne dafür zum vornherein hohe Bezahlung
zu verlangen, gilt als 'Idealist'. Er erntet von den Privaten und
vom Staat aus nur Verachtung mit einem leisen Beigeschmack des
Verdachtes unzuverlässiger Gesinnung."
In demselben Buch nennt der gleiche
Autor noch die öffentliche Meinung:
"die Ansicht der mächtigsten
Männer im Lande, die in Machtzusammenballungen wie Parteien,
wirtschaft-lichen und
175
auch wissenschaftlichen Vereinigungen, Industriellenverbänden usw. das entscheidende Wort reden.
"Diese Tatsache auszusprechen heißt
aber schon, verbotene Früchte vom Baum der politischen
Erkenntnis schütteln zu wollen. Wer diese Dinge beim Namen
nennen will, der gefährdet sich auch in der
freiheitlichen Demokratie. Niemand soll erfahren, wie das
Informations- und Meinungswesen im heutigen Zeitalter gehand-habt
wird. Deshalb wird die öffentliche Meinung bloß als
mythologischer Begriff verwendet. Niemand soll mit
frevelhafter Hand daran rühren, und niemand soll versuchen,
den Schleier des Geheimnisses zu lüften, der sorgfältig
über diesem Mythos ausgebreitet liegt.
" ... In Wirklichkeit ist die öffentliche Meinung Ausdruck dessen, was die einflußreichen Familien und Persön-lichkeiten eines Landes von einer bestimmten Sache halten.
" ... Je wirksamer die
meinungsvermittelnden Einrichtungen sind, desto straffer und rücksichtsloser
werden sie der öffentlichen Meinung dienstbar gemacht.
" ... Wer Äußerungen tut, welche den Behörden oder den Mächtigen im Lande mißfallen, der wird unerbittlich abgeschossen.
" ... In der Theorie ist der
helvetische Rundfunk einer privaten Gesellschaft zur
Verwaltung übertragen. Aber die damit beauftragten Leute
wissen ganz genau, was von ihnen verlangt wird. Eine vom
richtigen Ort aus ge-startete kleine Pressekampagne, womit
"Volkszorn" veranstaltet wird, einige empörte
Telefonanrufe einfluß-reicher Herren, einiges Augenzwinkern
und Stirnrunzeln, und die Beamten des "in privater Verwaltung"
befind-lichen Rundfunks wissen, daß sie nun unverzüglich
"technische Umdispositionen und programmbedingte Kürzungen"
vorzunehmen haben.
"Dabei wird dieser oder jener Mann 'zufälligerweise' oder 'rein aus Versehen' nicht mehr zur Mitarbeit aufge-fordert.
" ... Die Mythologie von der öffentlichen
Meinung ist in den westlichen Staaten darum von größter
Bedeutung, weil das Meinungswesen ganz frei ist. Jeder kann
sagen, was er will, sogar am Radio ... unter der Bedingung natürlich,
daß er überhaupt zugelassen wird, am Radio frei zu
sprechen ! Auch in den Zeitungen kann man sagen, was man will ...
unter der Voraussetzung natürlich, daß eine derart
freie Meinungsäußerung abgedruckt wird! Oder man
kann in Büchern alles sagen, was man will,
vorausgesetzt, daß man
176
einen Verleger findet oder sich den Spaß
erlauben kann, so etwas selber zu finanzieren, und daß das
Buch dann auch beachtet und besprochen werde. Die Theorie
der freien Meinungsäußerung ist also durch
allerhand tech-nische Schwierigkeiten beschränkt.
"Die Kluft, welche Theorie und Praxis
der freien Meinungsäußerung voneinander trennt,
darf nicht so rück-sichtslos aufgezeigt werden. Es sind
ja auch im freien Westen nur unendlich wenige Menschen, die
sich in poli-tischen Dingen nicht einfach mit der vorgesetzten
Meinung begnügen würden und die vom barocken Eifer
ge-plagt wären, nachzuprüfen, ob die Dinge eigentlich
stimmen, die einem in der Volksschule bereits eingeträufelt
wurden."
Auch wenn man vom nicht-ideologischen
Begriff des Volkes ausgeht und unter diesem die Gesamtheit der
gegenwärtig vorhandenen einzelnen Volksangehörigen
versteht, ist es eine ideologische Vorstellung (d.h. leere,
unbeweisbare Behauptung), daß diese
"Gesamtheit" oder deren Mehrheit zur Herrschaft
berufen sei oder ein "Recht" dazu hätte - zur Herrschaft
nicht nur über alle einzelnen Volksangehörigen, sondern
außerdem noch über alle "Fremden", die
sich in dem betreffenden Staatsgebiet aufhalten, auf welches
das betreffende Volk einen Monopolanspruch erhebt.
Man bestreitet zwar, daß es sich dabei
um Herrschaft handle und behauptet gar, daß diese durch die
Demokratie abgeschafft sei und alle gleich frei wären, weil
alle in gleicher Weise an Wahlen mitwirken könnten, durch
wel-che die "Volksvertreter" bestimmt würden,
welche dann den Willen des Volkes, oder der Gesamtheit, oder der
Mehrheit zum Ausdruck brächten und durchführten.
Tatsächlich jedoch bieten Wahlen nur die
Möglichkeit, zwischen verschiedenen Herrschaftsverübern
zu wäh-len und keine Möglichkeit - auch nicht
durch Nichtteilnahme an der Wahl -, sich der Beherrschung
durch andere zu entziehen. Denn obwohl dies den meisten Wählern
gar nicht bewußt ist, bedeutet die Stimmabgabe für die
sogenannte "Volksvertretung" Aufgabe des
Selbstbestimmungsrechtes und eine Vollmacht an andere, nicht
nur in die Freiheit des betreffenden Wählers selbst
einzugreifen (was noch durchaus akzeptabel
177
wäre), sondern auch in die Freiheit
Dritter, also eine Vollmacht zu aggressiven Handlungen,
womit der Voll-machtgeber selbst aggressiv wird.
Wohlgemerkt: bei den heute üblichen demokratischen Wahlen handelt es sich nicht um die Beauftragung sol-cher, die lediglich die Aufgabe haben, die gleiche Freiheit (und damit die wirklich gleichen Rechte Aller)
gegen jeden Angriff zu verteidigen,
sondern im Gegenteil um die Vollmacht zu aggressiven
Eingriffen nicht nur in die Freiheit der Vollmachtgeber, sondern
insbesondere in die von unbeteiligten Dritten. Während das
erstere eine herrschaftslose Organisation (auf freiwilliger
Basis) darstellen würde (deren genauere Beschrei-bung
noch folgt), handelt es sich im zweiten Fall um die Übertragung
ausgesprochener Herrschaftsfunktionen, nicht nur sich selbst,
sondern auch Dritten gegenüber. Typisch für die
Verwirrung des heutigen Denkens ist, daß die einen zu
diesem Vorgang behaupten, es handle sich dabei um Abschaffung der
Herrschaft, während andere, die defensive Macht zur
Auffechterhaltung echter Ordnung mit aggressiver
Herrschaftsmacht zur Schaffung von Unter- und Überordnung
verwechseln, ganz naiv Herrschaft für "notwendig"
erklären, um Konflikte friedlich beizulegen.
Von Gleichheit der Rechte und der Pflichten,
was man zuweilen als Kennzeichen der Demokratie ansieht,
kann dort nicht die Rede sein, wo auf der einen Seite die Rechte
sich darin erschöpfen, alle vier Jahre ein Kreuz auf einen
Wahlzettel malen zu dürfen, während die Mehrheit
der so Gewählten für sich das Recht in Anspruch nimmt,
unter Einsatz des ganzen staatlichen Machtapparats nicht nur
gegen die Wünsche und Interessen der Minderheit unter
den Wählern zu handeln, sondern auch gegen die der eigenen Wähler
(wobei dies dann als Verfolgung des Interesses der
"Gesamtheit" etikettiert wird); außerdem nehmen
diese "Volksvertreter" für sich noch in Anspruch,
die Angelegenheiten jener Volksangehörigen zu regeln, die
gar nicht gewählt, ihnen also weder Vollmacht noch Auftrag
gegeben haben, und schließlich sogar die von allen
überhaupt in ihrem Macht-bereich befindlichen, d.h. also
auch solche zu bevormunden und zu zwingen, die weder
von ihrer dreisten Einmischung, noch von ihrer "Fürsorge"etwas
wissen wollen. Mit welchem Recht? - Mit dem der aggressiven
Gewalt!
178
Nur wenn etwas dem Willen und dem Interesse aller
Einzelnen entspricht, kann davon die Rede sein, daß es
auch dem Willen und dem Interesse der Gesamtheit gemäß
sei. Das "Wohl der Gesamtheit" ist jedoch meist nur ein
schwindelhafter Vorwand, mit dem die Durchsetzung von Einzel-
und Gruppeninteressen auf Kosten der übrigen bemäntelt
werden soll. Die "Volksvertreter" sind überhaupt
nicht in der Lage, dem Willen und den Interessen der Gesamtheit
gemäß zu handeln, selbst wenn sie dies wollten; denn
das Wollen und die Interessen der Einzelnen sind durchaus
verschiedenartig, in sehr großer Vielfalt, und zum großen
Teil gegensätzlich. In der Demokratie werden die
"Volksvertreter" in erster Linie zur Durchsetzung
des Willens und der Interessen jener Parteien und Gruppen
bestimmt, welche die Wahlkämpfe für sie führen und
finanzieren. Neben solchen Gruppen, die dabei anonym im
Hintergrund bleiben, verfolgen auch innerhalb der Parteien
bestimmte Gruppie-rungen ihre Sonderinteressen.
Schon vor der letzten Bundestagswahl
in der BRD stand für etwa 90 % der Mandate bereits fest, wer
aus ihnen in den Bundestag entsandt würde; denn die Parteien
und Verbände hatten "ihren" Kandidaten sichere
Wahl-kreise zugeteilt und die wenigen unsicheren durch
Landeslistenplätze abgesichert. Der Wähler konnte nur
über ein paar Mandate mehr oder weniger für die
eine oder andere Partei entscheiden und war dabei von den
Par-teien, Verbänden und ihren Funktionären so perfekt
manipuliert, daß das Ergebnis weitgehend vorausberechen-bar
war.
Wie weit die Wähler entmachtet sind,
zeigt sich auch an der Bestimmung des Grundgesetzes, daß
die Abgeord-neten an Weisungen und Aufträge nicht gebunden
sind; sie können also ausdrückliche Versprechungen, auf
die hin sie gewählt wurden, einfach brechen, sie dürfen
sogar ihr Mandat mit in eine gegnerische Partei hinüber-nehmen
- ein Handeln, das im Straf recht sonst als Untreue und Betrug
verfolgt wird. Man begründet dies da-mit, die Abgeordneten
sollten Vertreter des ganzen Volkes (was in der Praxis eine pure
Unmöglichkeit ist) und nur ihrem Gewissen unterworfen sein.
Nur ihrem Gewissen unterworfen waren aber die absoluten
Monarchen auch, und das Wohl des ganzen Volkes im Auge zu haben,
behaupteten sie ebenfalls . Nur hatten sie bei weitem nicht
jene Macht,
179
die heute von der Oligarchie
"demokratischer Volksvertreter" und vor allem jener,
von denen diese abhängig sind, gehandhabt wird.
Im übrigen kann kaum einer dieser
"Volksvertreter", wenn ihm seine Karriere lieb ist, es
wagen, einen wirk-lich durchgreifenden Änderungsvorschlag
zu machen, oder auch nur die volle und ganze Wahrheit zu sagen.
Denn dann gehen nicht nur die Hintermänner der gegnerischen,
sondern auch die der eigenen Partei und seine Kollegen aus
dieser, auf ihn los, in der Furcht, Wählerstimmen zu
verlieren. Ein ebenso würde- wie gewis-senloser
Opportunismus ist die Folge.
Die Drahtzieher der etablierten Parteien
halten sich auch nicht nur durch 5 % und 10 %-Klauseln, sowie
eine Fülle anderer Erschwernisse das Aufkommen
konkurrierender Parteien vom Halse, sondern haben sich zu-sätzliche
Vergünstigungen geschaffen: Sie erhalten einen
Großteil ihrer Wahlkampfkosten aus Steuermitteln zurück.
Wahlspenden und die neue Diätenregelung werden sie
bald vollends von Mitgliederbeiträgen unab-hängig
machen. Für die Wahlkampfwerbung der Parteien bezahlt
nun auch der Zuschauer die Sendezeit über seine
vierteljährliche Gebührenrechnung. Die Herstellung
dieser Fernsehspots wird vom Steuerzahler über die
Wahlkampfkosten getragen: für die Parteien - und zwar
je größer, desto umfangreicher - geht somit fast alles
kostenlos über die Bühne.
Von Gleichberechtigung zwischen Wählern
und Gewählten (sowie deren bürokratischem Anhang) kann
umso weniger die Rede sein, als die Hauptfunktion der letzteren
darin besteht, nach eigenem Ermessen in jedermanns Tasche
greifen und das so Herausgenommene, wieder nach eigenem Ermessen,
in andere Taschen (einschließ-lich der eigenen) verteilen
zu dürfen; dies geschieht mittels einer Vielzahl direkter
und indirekter Steuern, wo-bei von Art und Umfang der letzteren
die meisten überhaupt keine Ahnung haben; das geschieht
aber auch durch "Wirtschafts"- und "Währungspolitik",
wodurch die Einkommen beeinflußt, die Sparguthaben
entwertet, die Renten gefährdet, viele arbeitslos gemacht
und Selbständige in den Konkurs getrieben werden. Stets gibt
es dabei Bevorzugte und Benachteiligte - und stets auch
180
unter der Fiktion des
"Volkswillens" und des angeblichen
"Gesamtwohls".
Dabei ist gar nichts dagegen einzuwenden,
wenn Wähler aus freiem Entschluß (vermeintliche)
Vertreter ihrer Interessen wählen und diesen so weitgehende
Vollmachten sich selbst gegenüber einräumen, daß
diese auch gegen ihre tatsächlichen Interessen mißbraucht
werden können. Denn es liegt durchaus im Rahmen dessen, was
unter der gleichen Freiheit Aller zu verstehen ist, wenn
jemand selber und freiwillig seine eigene
Handlungs-freiheit zugunsten anderer einschränkt.
Absurd wird die Sache erst, wenn jemand sich anmaßt, andere
dahin-gehend zu bevollmächtigen, daß diese im eigenen
oder fremden Interesse die Freiheit Dritter gegen
deren Wil-len sollen einschränken, diese also bevormunden
und zwingen dürfen. -
Das ist dann eine eindeutige Aggression, und
zwar nicht nur seitens der Gewählten, sondern auch zugleich
sei-tens derer, die diese gewählt haben!
Zu beachten ist, daß in der Demokratie
die Herrschaft der gewählten "Volksvertreter",
d.h. deren Mehrheit, keineswegs dann endet, wenn sie aus dem
Parlament ausscheiden. Denn zahlreiche der von ihnen während
der Legislaturperiode getroffenen gesetzlichen Festlegungen und
geschaffenen Einrichtungen dauern fort, weit in die
Zukunft hinein, und der Staatsapparat mit der ihn beherrschenden
Bürokratie gewinnt ein durchaus selb-ständiges
Eigenleben neben der Volksvertretung" und der durch diese
gewählten "Regierung". Denn die Minis-ter gehen,
die Staatssekretäre, die Ministerialbürokratie und die
Beamten überhaupt, bleiben. Ja, die an den He-beln des
Apparats Sitzenden haben sich bereits zum großen Teil der
"Volksvertretung" bemächtigt: über 40 % der
Abgeordneten des gegenwärtigen deutschen Bundestages stammen
aus dem öffentlichen Dienst und haben somit die Möglichkeit,
ihre speziellen Interessen kräftig wahrzunehmen. Die
sogenannte Gewaltentrennung wird damit zur Farce.
Der Einfluß Nicht-Gewählter auf
Gesetzgebung und Verwaltung ist dabei umso größer,
je ausgedehnter die Staatstätigkeit, d.h. die Anmaßung
von "Volksvertretung" und "Regierung"
wird, die Einzelnen auf immer weiteren Gebieten und
181
immer intensiver zu bevormunden. Denn da es
der Masse der Abgeordneten und sogar der Minister in der Re-gel
an Sachverstand fehlt, die - gerade durch ihr Tun - immer komplizierter
werdenden Zusammenhänge und die Folgen ihrer Handlungen
richtig abzuschätzen, setzt hier die Lobby der Berufs- und
Interessenverbände ein, meist hinter den Kulissen, oft
jedoch schon ganz offen; was sich dabei durchsetzt, sind gewöhnlich
die stärke-ren Ellenbogen.
Regierung und Parteien sind zum Großteil
von den Interessenverbänden abhängig, und die Wahl
von deren Vertretern, manipuliert durch eine kleine
Clique, pflegt noch mehr Komödie zu sein als die der
"Volksvertre-ter"; diese wieder, soweit sie
nicht untereinander erbittert um die Rangordnung und
Ministerposten kämp-fen, üben
"Parteidisziplin" und stimmen - meist ohne zu wissen,
was sie tun - mit Ja oder Nein über das ab, was die
"Sachverständigen" der Bürokratie und der
Ausschüsse, oder der Parteivorstand, ihnen vorschlagen.
Durch eine Unzahl von Gesetzen unter
Interessenteneinfluß - die sogenannte Gefälligkeitsdemokratie
- entste-hen private und staatliche Machtpositionen, Privilegien
und Monopole für Einzelne, Gruppen und Institutionen, die -
einmal geschaffen - ein Eigenleben entwickeln und gar keiner
parlamentarischen Kontrolle mehr unter-liegen. Dies schon
deswegen, weil Zielrichtung, Einzelheiten und
Auswirkungen der meisten dieser Gesetze kaum zur richtigen
Kenntnis derer kommen, die über sie entscheiden, geschweige
denn zur allgemeinen Kennt-nis. Als Beispiel mag die enorme
Machtposition der ihr Monopol nutzenden Bundesbank dienen, die -
unab-hängig von Parlament und Regierung - "Währungspolitik"
mit Festsetzung von Diskont- und Lombardsatz, Mindestreserven,
Geldmengenvermehrung, Floating usw. treibt, was alles
weitgehende unmittelbare Auswir-kungen auf jedermann hat,
wobei das "souveräne Volk", geschweige denn
der Einzelne, dem machtlos gegen-über steht. Denn die Masse
der Bevölkerung, selbst der Gebildeten, besitzt nicht die Fähigkeit,
zu begreifen und zu beurteilen, was dabei, sowie bei den meisten
Gesetzen überhaupt, vor sich geht. Beispielsweise erfolgen
oft Geldmengenvermehrung und Erhöhung der
Mindestreserven, also gegensätzliche, einander ausschließende
Maßnahmen, gleichzeitig, wobei jedoch beide den
Zins hochtreiben, also das
182
arbeitslose Einkommen steigern, was den
Hauptzweck des Geldmonopols überdeutlich macht. Ja, die
breite Masse wird über die wichtigsten Tatsachen des
Geldwesens - die gar nicht so kompliziert sind, daß sie
nicht jeder begreifen könnte - so sehr in Unkenntnis
gehalten, daß sie nicht einmal ein Interesse daran hat,
sich ein begründetes Urteil bilden zu wollen; sie
verabscheut zum Großteil alle "Politik", an der
nach Meinungsum-fragen nur etwa 15 % ein echtes Interesse haben
und läßt sich nur mit großem Aufwand an
Propaganda, bei der allerlei Mätzchen mehr Gewicht haben als
sachliche Argumente, als Stimmvieh in Abständen zu den
Wahlen treiben. Schon dieser Umstand allein macht die
Absurdität der vielgepriesenen Majoritätsherrschaft
deutlich.
Wie schon oben erwähnt, gibt es das für
die Anliegen der echten Gesamtheit (also wirklich aller
Einzelnen) sich leidenschaftlich interessierende oder gar sich
verantwortlich fühlende "Volk" überhaupt
nicht. Nur der vor-erwähnte geringe Prozentsatz
Einzelner versucht, innerhalb und außerhalb der Parteien,
das schwach bewußte, mehr von Gefühlen als vom Denken
bestimmte Wollen der Menge in politische und andere Richtungen zu
lenken.
Es ist auch keine bloße Behauptung des oben zitierten Gordon-Wallach, daß die öffentliche Meinung die der Meinungsmacher ist; diese werden von den wirklich Mächtigen, den wirtschaftlich Mächtigen im Lande, diri-giert. Sie brauchen nicht zensiert zu werden, sie zensieren sich selbst. Martin Walser schrieb dazu (DIE ZEIT, 3. 3.1972):
"Sie sind abhängig von den
Funktionären der Produktionsmittelbesitzer; abhängig
von den Funktionären öf-fentlich-rechtlicher Körperschaften.
Die Funktionäre sind Intellektuelle im Dienst der
bestehenden gesell-schaftlichen Verhältnisse. ... Je höher
gestellt die Funktionäre sind, um so schärfer
vertreten sie das Interesse der Gesellschaft konservativ. Das
kommt vielleicht schon von der Bezahlung. Es gibt in den oberen Rängen
der Meinungsindustrie Gehälter, die wenig mit Bezahlung, dafür
um so mehr mit Bestechung zu tun haben. Mucius Scaevola hat seine
Hand ins Feuer gelegt. 3o ooo Mark Monatsgehalt hätte auch
er nicht ausgehalten. Der Intendant, der Programmdirektor,
der Cheflektor, der Chef des Feuilletons, der Wirtschaftsredaktion,
der Innenpolitik, sie alle haben diese Posten
183
bekommen oder behalten, weil sie bewiesen
haben, daß sie die gestoppte Demokratie für die
richtige halten. Sie bezeichnen den erreichten
gesellschaftlichen Zustand ja nicht mit der Formel
"gestoppte Demokratie", sondern sagen dazu
"freiheitlich-rechtsstaatliche Demokratie" und so
weiter, also sehen sie auch wahrscheinlich nur noch da und
dort kleine Schönheitsfehler und tun ihre Pflicht
freiwillig. Ein schöner Zustand."
Einer der mächtigsten Meinungsmacher, Rudolf Augstein, hat ausdrücklich proklamiert, daß Herrschaft (gleich Knechtschaft) sein muß (DER SPIEGEL, 2.6.1975). Ein anderer, Henri Nannen, hat einmal aus seinem Herzen auch keine Mördergrube gemacht und glatt zugegeben (STERN vom 13. 2. 72):
"Daß in unserer Gesellschaft die Ungerechtigkeit herrscht, daß es wenige Mächtige gibt und viele Ohnmäch-tige, daß die Leidtragenden von Konjunkturrückgängen immer noch eher die Arbeiter als die Unternehmer sind, daß Besitz frei macht und Armut unfrei - wer wollte das ernsthaft bestreiten? Und wer wollte bestreiten, daß unsere Gesetze dazu dienen, das Bestehende zu bewahren, die Herrschenden vor den Beherrschten zu schützen, den Besitz vor dem Zugriff der Besitzlosen und die Mächtigen vor dem Aufstand der Ohnmächtigen?" -
Er meint, daß dies ein Fortschritt gegenüber früheren Zuständen sei, wobei die Macht durch Vererbung und Besitz herrschte. Damit hat er nur bedingt recht, denn herrscht die Macht durch ererbten und neu erworbenen Be-sitz heute nicht noch viel umfassender als früher trotz des "allgemeinen, freien und geheimen Wahlrechts"? Und er meint - womit er unbedingt recht hat - , daß der gegenwärtige Zustand erträglicher sei als
"die Selbstherrlichkeit von Funktionären,
die sich allein einer politischen Ideologie verschrieben haben.
Wer die Menschen zu einem utopischen Glück zwingen will,
indem er Andersdenkende verfolgt, Zeitungen verbie-tet, die Freizügigkeit
beschränkt, Mauern errichtet und kritische Geister in
Irrenhäuser einsperrt, dem sollten wir bis zum letzten
Widerstand entgegensetzen".
Aber Nannen sagt nicht, wie die
"Demokratisierung" weitergehen soll, von der er
erklärt, daß jeder weitere Fortschritt mühsam erkämpft
werden muß. Er ist nur für die "Mitbestimmung
am Arbeitsplatz" und sieht nicht, daß diese die Ausbeutung
durch Grundrente und Zins gar nicht berührt. Und er
184
sieht nicht, oder will nicht sehen, was an
der Demokratie ideologisch, wirklichkeitsfremd und absurd ist.
Wie zum Beispiel das Mehrheitsprinzip als Begründung für Herrschaft. Die Anwendung dieses Prinzips in Or-ganisationen, deren freiwillige Mitglieder einen gemeinsamen Zweck verfolgen und auch die Möglichkeit ha-ben, sich durch einen nicht-diskriminierenden Austritt einer Beeinträchtigung ihrer Freiheit zu entziehen, kann durchaus sinnvoll sein. Als Prinzip der Herrschaftsverübung jedoch gehört es zu den allerdümmsten; denn ein Monarch oder Diktator kann wenigstens ab und zu ein intelligenter und verantwortungsbewußter Mensch sein; die Mehrheit aber, zumal in der Parteien-Demokratie, ist in der Regel, wenn auch nicht ohne Intelligenz, so doch ohne rechte Urteilsfähigkeit, eine Brutstätte der Korruption und der verantwortungslosen Mittelmäßig-keiten, die teils die Kulisse für ein paar gerissene Herrschsüchtige abgeben, teils durch ihr träges Gewicht die-jenigen behindern, die in dem allgemeinen Sumpf noch ehrlich geblieben sind.
Wie Goethe (neben vielen anderen) sagte:
"Nichts ist widerwärtiger als die Majorität, denn sie besteht aus wenigen kräftigen Vorgängern, aus Schelmen, die sich akkommodieren, aus Schwachen, die sich assimilieren, und der Masse, die nachtrollt, ohne nur im mindesten zu wissen,was sie will".
Und Schiller: "Jeder, nimmst du ihn einzeln, ist leidlich klug und verständig; sind sie in corpore, gleich wird dir ein Dummkopf daraus!"
Vor allem aber ist das Mehrheitsprinzip ein
eklatanter Widerspruch zu den bereits als in sich unsinnig
nachge-wiesenen ideologischen Prinzipien der Heiligkeit des
"Volkswillens" und des "Wohls der
Gesamtheit". Denn wenn eine Mehrheit das Recht hat, die
Minderheit nach ihrem Willen zu dirigieren, zu zwingen und
zu beherr-schen, kann keine Rede davon sein, daß dies dem
Wohl der Gesamtheit oder dem Willen des ganzen Volkes entspreche.
Bei allen drei lauthals verkündeten Hauptprinzipien der
Demokratie handelt es sich also um offen-kundige Absurditäten.
Konsequenterweise müßte man nach dem Mehrheitsprinzip
auch im Zivilleben zwei Schwachsinnigen größere Rechte
einräumen als nur einem Normalbürger oder einem Genie.
Und solange nicht im Zivilrecht stets Zwei "Recht" bekommen
gegenüber nur Einem, Drei gegenüber nur Zweien
185
usw. ist das Mehrheitsprinzip im öffentlichen Recht zumindest ein Zeichen von Schizophrenie, um nicht zu sagen Hirnverbranntheit.
(J.Z.: Wenigstens den ärztlich
erkannten Schwachsinnigen wird das Wahlrecht noch verweigert.
Aber es gibt schon viele Versuche auch den Verurteilten
Verbrechern in Gefängnissen das "Wahlrecht"
zuzugestehen. Eigentlich ganz logisch, denn Wählen, so wie
es heute ausgeübt wird, ist eine verbrecherische Tätigkeit
und die gehört eben zur "Berufstätigkeit der
Verbrecher! - J.Z., 7.4.04.)
Zu den Widersprüchen zwischen Ideologie
und Praxis der Demokratie gehört auch, daß in
zahlreichen Fällen seitens der "Volksvertreter"
der Wille einer Mehrheit der Volksangehörigen ganz
offen mißachtet wird; z.B. in Erschwerung oder
Ablehnung von Plebisziten, die bezeichnenderweise gerade
bei totalitären Regimes beliebt sind, welche
sich von einer manipulierten Masse gern den eigenen Willen als
"Volkswillen" bestätigen lassen; oder auch
z.B. wenn sich durch Meinungsumfragen ergibt, daß
diese Mehrheit für Beibehaltung oder Wieder-einführung
der Todesstrafe ist. Dabei kann solche Mißachtung des
"Volkswillens" durchaus vernünftig sein; denn daß
Volkesstimme gleich Gottesstimme sei, stimmt allenfalls so
weit, daß sie oft ebenso unbegreiflich ist, wie man den
sogenannten "Willen Gottes" für unbegreiflich erklärt.
Aber man kann eben nicht beides zugleich: den Mehrheitswillen
für sakrosankt erklären und für unsinnig.
Im übrigen ist durch zahlreiche
Meinungsumfragen und Einzelinterviews deutlich geworden, daß
die Vorstel-lungen und Urteile von etwa 90 % aller Menschen von
äußerster Primitivität und Rückständigkeit
sind. Dies gilt keineswegs nur für die Masse der
Ungebildeten, sondern durchaus auch für die sogenannten
Gebildeten, von denen z.B. Ortega y Gasset festgestellt hat, daß
sie außerhalb ihres speziellen Fachgebietes wie
Barbaren, wie primitive Wilde, urteilen. Mit anderen Worten:
etwa 90 % aller Menschen sind hinsichtlich der Probleme, die
über ihren engsten Gesichtskreis hinausgehen, auch bei an
sich vorhandener Intelligenz, so gut wie urteilsunfähig;
dies auch hinsichtlich der Wahl geeigneter Stellvertreter,
wobei sie immer wieder auf geschickte De-magogen hereinfallen.
Allein deswegen schon muß erreicht
werden, daß sie durch solche Fehlentscheidungen nur selbst
betroffen werden, nicht jedoch Dritte; die Herrschaftsmacht
muß also verschwinden !
Offensichtlich ist auch, daß die
Wahlen sowohl durch private Interessentengruppen, als auch
partei- und zumal regierungs-
186
seitig mittels der Massenmedien manipuliert
werden. Der angebliche "Volkswille" wird ganzen
Gruppen vorher suggeriert, ohne daß dies ihnen zu Bewußtsein
kommt, während die große Masse sich bereits aus
eigener Nei-gung selber allen möglichen Suggestionen und Führungsansprüchen
der Religionen und Ideologien ausliefert. Dabei wird,
keineswegs klar bewußt, der eigene Wille nicht nur
aufgegeben, sondern anderen - meist anonymen Mächten -
übergeben.
Wenn man nun aber davon unbeeindruckt
bleibt, daß Herr Müller irgendwelche unbillig
erscheinende Forde-rungen stellt, von denen er behauptet, daß
sie auch dem Willen Herrn Meiers und Herrn Schulzes
entsprechen - warum soll man einen sogenannten
"Volkswillen" respektieren, hinter dem nur ein ebenso
wirrer wie fragwür-diger Wille einiger Millionen Müllers,
Meiers oder Schulzes steckt? Wenn, wie man getrost
annehmen kann, auf zehn Dumme - oder sagen wir höflicherweise:
Urteilsunfähige - höchstens ein Gescheiter kommt, so
bedeu-tet "Demokratie" nach dem Mehrheitsprinzip, daß
alle Vorurteile, alle Emotionen, alle haltlosen Einbildungen und
Glaubensmeinungen zu Gericht sitzen über die Minderheit der
Vernünftigen.
Gewiß ist Führung dieser
Vernünftigen notwendig, die jedoch etwas ganz anderes ist
als Herrschaft, denn sie steht in striktem Gegensatz zu
letzterer.
Gegenüber einer auf angeblichem
"Volkswillen", "Wohl der Gesamtheit" und
Mehrheitsprinzip beruhenden illusionären, ideologischen und,
rund heraus gesagt, Schwindel-Demokratie, die den Einzelnen nur
als unselb-ständigen Bestandteil einer Gruppe gelten läßt,
gibt es noch eine weniger ideologische, aber nicht weniger
unlogische Auffassung von ihr.
Nach dieser haben angeblich alle Einzelnen
gleichberechtigten Anteil an der Macht, die zum Schutz der
Grund-rechte der Gesamtheit aller Einzelnen notwendig ist. Daß
Macht, die nicht mit Herrschaft verwechselt werden darf (und eine
entsprechende Organisation) zum Schutz nicht nur der sehr
bescheidenen Grundrechte, sondern der viel weitergehenderen
gleichen Freiheit Aller, also der Gesamtheit aller Einzelnen,
notwendig ist, das ist auch die These des Anarchismus. Aber
außerhalb der politischen Macht (wenn auch mit ihr
eng verzahnt) existieren sehr starke andere
187
Mächte, Privilegien und Monopole, die nicht nur von der politischen Macht geschaffen und, gestützt auf ge-wisse, beliebig auslegbare "Grundrechte", weitgehend unangreifbar gemacht wurden, sondern die ihrerseits auch allerstärksten Einfluß auf die Funktionäre der politischen Macht ausüben. Während den "Grundrechten" der Nicht-Privilegierten ein bloß formaler Schutz wenig nützt, denn eben wegen der Privilegien und Monopole der anderen besitzen sie wenig von dem, was einen Schutz sinnvoll macht. Was nützt z.B. das Recht der freien Meinungsäußerung, wenn dies in der Praxis nur die Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften (soweit deren Besitzer) oder die Programmgestalter von Rundfunk und Fernsehen haben (soweit bei letzteren die Intendanten damit einverstanden sind)? Hinter den meisten "Grundrechten" im Grundgesetz der BRD, die zudem so formu-liert sind, daß der Auslegung weitester Spielraum gegeben ist, steht gleich eine Einschränkung durch bestehen-de oder künftige Gesetze, die ja laufend wie am Fließband fabriziert werden. Auch der "unantastbare Wesens-gehalt" der Grundrechte wird stets im Sinne "höherer Interessen" ausgelegt, von Instanzen, die dem Einzelnen keineswegs gleichberechtigt, sondern als überlegene Autorität, mit aller Macht der Staatsgewalt, gegenübertre-ten.
(J.Z.: Jetzt könnten arme Leute eine 50 cents CD-ROM mit 3000 Büchern füllen und sie leicht und schnell auf so billigen Platten duplizieren. Es würde sie nur die Arbeit und Geduld der Liebe für die von ihnen ausge-wählten Texte kosten. Aber, machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch? Verschaffen sich hunderte von Millionen von Lesern, Redakteuren, Schriftstellern und kleinen Verlegern so ganze Spezialbibliotheken, sinnvoll zusammenarbeitend, in freiwilliger Arbeitsteilung und Selbsthilfe und Selbstaufklärung? - J.Z., 7.4.04.)
Genau so ist es bei den gewählten
Volksvertretern, wozu noch anzumerken ist, daß eine
sinnvolle Wahl nur in überschaubarem Rahmen, etwa
kleinerer Gemeinden oder Stadtbezirke, wo jeder jeden kennt,
möglich ist, nicht jedoch im ganz unüberschaubaren von
Großstaaten, wo völlig unbekannte Kandidaten auf
den Parteilisten dem Wähler präsentiert und mit allen
Finessen moderner Massenpsychologie ihm untergejubelt werden.
Mit dieser nüchterneren Auffassung von
Demokratie ist auch unvereinbar, daß die "Repräsentanten"
an die ihnen erteilten Aufträge der Wähler und ihre
eigenen, diesen gegenüber gemachten Versprechen nicht
gebun-den sein sollen, wie es ihnen das Grundgesetz der BRD, von
einem ideologischen Volks- und Gesamtheits-begriff
ausgehend, erlaubt. Wenn sie echte Gewissensbedenken haben, können
sie ihr Mandat ja niederlegen, nicht jedoch - unter Verrat
ihrer Wähler - damit Schacher treiben und sich persönliche
Vorteile, z.B. die Garan-
188
tie einer Weiterdauer ihres Mandats seitens
einer anderen Partei sichern.
Ein bezeichnender Widerspruch zur Theorie
der "Gesamtvertretung" liegt auch darin, daß
in der Praxis aller Parlamente der Grundsatz einer verhältnismäßigen
Repräsentation aller Staatsangehörigen stets mißachtet
wird. Wenn z.B. die Gesamtheit durch 1000 Abgeordnete repräsentiert
sein soll und an einer Wahl sich nur 70 % beteiligen, dann dürften
konsequenterweise nur 700 Abgeordnete als Beauftragte jener
70 % ihren Platz ein-nehmen. Tatsächlich werden dann aber
immer die ganzen 1000 Sitze unter die gewählten Wahlwerber
verteilt, so, als ob die 30 % NichtWähler, die durch
ihr Fernbleiben doch ihre Ablehnung der sich anbietenden
"Reprä-sentanten" bekundet haben, sich
ebenfalls durch jene hätten vertreten lassen wollen.
Hierher gehört auch das Bestreben
etablierter Parteien, das Aufkommen neuer Parteien dadurch zu
verhindern oder zumindest zu erschweren, daß
gesetzliche 5 %- oder 10 %- Hürden errichtet werden und
die Stimmen jener Wähler, deren Gruppe diesen Prozentsatz
nicht erreicht, unter den Tisch fallen. Während sie doch
durch-aus einem Teil des "Volkswillens" und der
"Gesamtheit" Ausdruck geben, der auf der einen
Seite so mißachtet und auf der anderen geradezu zum Gott
erhoben wird. Auch hieran zeigt sich mit aller Deutlichkeit, was
hinter dem sogenannten "Volkswillen" steckt: der Einzelwille
von Interessentengruppen.
Faßt man die "Volksvertreter" als die Interessenvertreter einzelner Gruppen auf, die sie tatsächlich sind, auch wenn dies immer wieder mit der Ideologie vom "Volkswillen" und "Gesamtinteresse" zu verdecken versucht wird, so erweist sich die Anwendung des Mehrheitsprinzips erst recht als unsinnig, wenn dieses dahin zielt, daß die Mehrheit auf Kosten der Minderheit sich Vorteile Verschafft und ihren Willen durchsetzt. Es gibt als "Be-gründung" des Mehrheitsprinzips eigentlich nur die Erwägung: wenn Mehrheit und Minderheit miteinander kämpfen würden, so würde die erstere ihrer Zahl wegen siegen und deswegen ist es sinnvoll, wenn die Min-derheit sich von vornherein unterwirft. Wenn es aber so gemeint ist, sollte man es auch ehrlich sagen und das
189
"Recht" der Mehrheit eben
Faustrecht nennen. Natürlich verschleiern auf beiden
Seiten ideologische Vorstel-lungen mit imaginären und
jedenfalls unbeweisbaren "Rechten" den wahren
Sachverhalt; wir werden im näch-sten Kapitel einen sehr
einfachen Maßstab für diesen finden.
Ein Widerspruch zur angeblichen
Gleichberechtigung Aller in der Demokratie liegt auch darin, daß
die gewähl-ten "Vertreter" nicht etwa die
Rechtsposition normaler Stellvertreter und vollmachtabhängiger
Beauftragter haben, sondern ausgesprochene
Herrschaftsfunktionen sogar ihren Wählern gegenüber
ausüben, die ihnen ganz und gar nicht gleichberechtigt und
sich auch nur in den seltensten Fällen aller Konsequenzen
bewußt sind, auf die sie sich dabei eingelassen haben. Aber
auch von Gleichberechtigung unter den Wählern selbst kann so
lange keine Rede sein, wie der absurde Zustand gilt, daß
die Vollmacht des Einzelnen an den von ihm gewählten
Volksvertreter" nicht nur als solche zur Vertretung
seiner Interessen - wohlgemerkt: seiner Interessen -
be-trachtet wird, sondern als Vollmacht, die Interessen Dritter
zu vertreten und deren Angelegenheiten zu regeln, über
deren Kopf hinweg! Eben dies aber geschieht in jeder Demokratie
nach dem Mehrheitsprinzip. -
Aus dem Irrtum, daß es sich bei
anerzogenen oder gewohnten subjektiven Wertungen um objektiv
geltende Wertnormen handle, resultiert das Bestreben, alles, was
man als gut und richtig für sich erkannt zu haben
glaubt, auch anderen, gegebenenfalls mit Gewalt, aufnötigen
zu dürfen. Bei den Religionen hat man in der Regel
schon begriffen, daß dies ein Unfug ist. Bei den
Ideologien noch nicht, obwohl diese - mangels Beweis-barkeit
ihrer Thesen - ebenso Glaubenssache sind wie die Religionen. Beim
Mehrheitsprinzip, wie bei den meisten anderen Prinzipien der
Demokratie, handelt es sich um "heilige Kühe".
Bei der Demokratie geht es nur um
zugeteilte, "erlaubte", vereinzelte Freiheiten,
nicht jedoch um die wirk-liche, die volle und ganze Freiheit, wie
sie allein die gleiche Freiheit Aller ist und sein kann. In dieser
stehen auch die "Gesetzgeber" und die Funktionäre
ihrer Aufrechterhaltung unter dem gleichen Prinzip wie alle
ande-ren Einzelnen und daher diesen gleich, nicht über
ihnen.
190
Demokratie ist ein Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit. Anarchie, die gleiche Freiheit Aller, ist ein Verhält-nis gegenseitiger Unabhängigkeit. Kant aber sagte:
"Es kann nichts Entsetzlicheres
geben, als daß die Handlungen eines Menschen unter dem
Willen eines anderen Menschen stehen. Ein Mensch, der abhängt,
ist nicht mehr ein Mensch; er ist nur das Zubehör eines
anderen Menschen".
Demokratie ist der mißglückte Versuch, das Faktum der Staatsgewaltverübung zu verschleiern, indem man ein "Recht" daraus macht, d.h. ein solches vorzutäuschen versucht; denn Rechte können nur aus freier Vereinba-rung entstehen, und niemand kann behaupten, daß alle der Staatsgewalt Unterworfenen diesem Zustand zu-stimmen. Das Grundgesetz der BRD aber sagt mit schöner Offenheit:
"Die Staatsgewalt geht vom Volke aus". Und damit basta.
Der Staat ist eine Zwangsvereinigung, im
Gegensatz zu einer freien Vereinigung; mit Gewalt ist hier auch
nicht etwa die Defensive gegen Aggression gemeint, sondern
eben aggressive Gewalt gegen nichtaggressive Einzelne und
Gruppen.
Besteht für diejenigen, gegen welche
diese Aggression sich richtet, von der dabei stattfindenden
Ausbeutung einmal ganz abgesehen, nun ein Unterschied, ob dies
von einem einzelnen oder mehreren Autokraten, oder vom Volk
ausgeht, oder von sonstwem immer -?
Genau so töricht, wie etwa darüber
abstimmen zu wollen, ob 2 mal 2 gleich 4 oder aber gleich 5 sein
solle, ist es, durch Mehrheitsbeschluß festlegen zu wollen,
ob die Freiheit der einen auf Kosten der anderen (gegen deren
Willen) erweitert, d.h. die jener anderen zugunsten der ersteren
eingeschränkt werden soll. Natürlich wird das nie so
formuliert, sondern man spricht pathetisch und gefühlvoll
vom "allgemeinen Wohl", das doch jeder-manns Anliegen
sein müsse und verbirgt dabei geschickt die Tatsache,
daß es immer nur ein Teil der Allge-meinheit ist,
der dabei (zudem in verschiedener Höhe) zahlen oder
Leistungen anderer Art erbringen muß, während ein
anderer Teil der Empfänger oder Nutzniesser ist. Dabei
spielt der mit nahezu jedem beliebigen Inhalt füllbare
Begriff der "sozialen Gerechtigkeit" neben anderen
ideologischen, d.h. in der Erfahrungswirk-lichkeit nicht auffindbaren,
eine große Rolle. Jahrtausendelang hat man bisher
191
immer nur nach religiösen oder
ideologischen Überzeugungen gehandelt, ohne diesem
Handeln eine Grenze zu setzen, wie sie in der gleichen Freiheit
Aller gegeben ist; wenn es nicht überhaupt um unverhüllte
aggressive Gewaltanwendung ging. Jahrtausendelang stand immer nur
Glauben der einen gegen Glauben der anderen; man
stritt sich erbittert um Dinge, die beiderseits nicht
beweisbar waren und bei denen daher eine Einigung auch von
vornherein ausgeschlossen war. Das Resultat konnte natürlich
nichts anderes als gegenseitige aggressive Gewaltverübung
sein.
Eine Abstimmung aber darüber, ob etwas
Geglaubtes, d.h. nicht Beweisbares, "richtig" oder auch
nur "besser" sei als etwas anderes Geglaubtes, ist eine
Absurdität. Ein Aufzwingen eines solchen
Abstimmungsergebnisses gegenüber einer Minderheit, sei diese
noch so gering, ist nichts anderes als der Versuch einer
Aggressivitäts-verhüllung, denn eine vernünftige
Begründung dafür gibt es nicht.
Neben dem tatsächlichen Inhalt der
Demokratie, neben dem, was sie ist, gibt es aber noch -
wenn auch meist unklare -Vorstellungen von dem, was sie sein sollte
und sein könnte, also Träume von dem, was sie
nicht in der Realität, sondern nur in den Vorstellungen
ist, die sich zu den Schlagworten Pluralismus, mehr
Demokra-tisierung, Mündigkeit verdichtet haben. In
diesen Träumen ist "demokratisch die Abschaffung jeder
Bevorzu-gung, jedes Vorrechts der einen vor den anderen, die
Gleichheit in der Ausgangsbasis, die Freiheit von über-kommenen
Fesseln.
Wie
die Entscheidungen der wirklichen Gesamtheit
getroffen werden können
Der Unterschied zwischen dem, was als sogenannte "Demokratie" praktiziert, und dem, was im Grunde gemeint und angestrebt wird, wenn man von "demokratischem Verhalten" spricht, läßt sich am besten an einem Beispiel aus dem täglichen Leben klar machen.
192
In einer "Demokratie" gewohnter Art treffen Mehrheiten Entscheidungen, die jedermann binden; dabei werden einige, die im Namen dieser Mehrheiten Entscheidungen treffen, von anderen kontrolliert. In dieser Art "Demo-kratie" herrscht eine Abstraktion - das "Volk" oder "die Gesamtheit" - über konkrete Einzelne. In der Markt-wirtschaft hingegen (was gegenwärtig als solche gilt, hat mit echter Marktwirtschaft wenig zu tun!) - und in
einer "idealen" Demokratie auch -
treffen konkrete Einzelne Entscheidungen, welche nur sie
selber, sowie jene anderen konkreten Einzelnen betreffen, denen
gegenüber sie unmittelbar wirksam werden.
Wer z.B. in einen Laden geht und eine Dose
Gemüsekonserven kauft, ist nur durch seine eigene
Entscheidung gebunden, wenn er eine Dose der Firma X kauft, für
deren Produkt er sich entschieden hat.
Er muß dabei den verlangten Preis
bezahlen. Er muß die Dose mit dem Produkt der
betreffenden Firma nicht kaufen. Aber wenn er sie kauft, muß
er dafür bezahlen. Es tut auch nichts zur Sache, ob er
sofort bezahlt, oder ob der Ladeninhaber ihm Kredit gibt.
Im zweiten Fall schenken beide einander Vertrauen. Der Käufer weiß nicht, was in der Dose ist, denn er kann den Inhalt nicht sehen. Aber er vertraut teils auf das Etikett, teils auf seine Erfahrung, teils auf die Firma X und teils auf den Verkäufer. Gibt dieser dem Käufer Kredit, so vertraut er seinerseits auf den Eindruck (das Etikett) des Käufers. Er glaubt gemäß seiner Erfahrung und Menschenkenntnis, daß er dabei schon zu seinem Geld kommen wird. Er kann sich durchaus dabei irren. Aber das wird nicht sehr oft der Fall sein.
Auch der Käufer kann sich irren. In der
Dose kann ein ganz anderer als der gewünschte, kann auch ein
verdor-bener Inhalt sein. Aber auch er wird sich nicht oft
irren, denn wenn er eine Dose der Fa. X gekauft hat, die nicht
das enthält, was er davon erwartete, wird er das nächste
Mal sehr abgeneigt sein, wieder deren Kunde zu wer-den.
Das Resultat solcher Käufer-Entscheidung (oder auch Abstimmung, wie man es nennen kann) wird vom Laden-besitzer in regelmäßigen Zeitabständen vermerkt. Er findet dabei, daß einige, wie der vorerwähnte Käufer, für die Firma X abgestimmt haben. Er wird daneben finden, daß einige andere sich
193
für die Marke Y entschieden haben und
wieder andere für die Marke Z. Er muss das wissen, um diese
einzelnen Marken in genau der Menge zu bestellen, die er für
notwendig hält, um seine Kundenwünsche in der Zukunft
befriedigen zu können.
Was geschieht dann bei den verschiedenen
Firmen, die solche Gemüsekonserven herstellen? Die
Abstimmung der Käufer erreicht sie und ist dabei zahlenmäßig
unterschiedlich für jede Firma.
Nehmen wir nun an, daß die Marke X,
welche der Käufer in unserem Beispiel wählte, die populärste
war, in-dem sie 100 Stimmen bekam, während jede der anderen
Marken weniger als 100 erhielt. Wenn es in der Markt-wirtschaft
nach der politischen "Demokratie" von heute
zuginge, würde dies bedeuten, daß nur noch die
Marke X künftig hergestellt würde, weil die Käufer
entschieden hätten, daß sie die beste sei; während
alle anderen Marken zu verschwinden hätten.
Aber es gibt in der Marktwirtschaft kein
Verfahren wie bei der politischen "Demokratie" von
heute. Auch wenn die Marke X sich als die populärste
erwies, waren andere Marken doch populär genug, um ihre
Produzenten zu weiterer Produktion zu ermutigen. Deshalb
setzen alle Firmen, für die genügend Käufer sich
entschieden haben, ihre Produktion fort. Die Abstimmung der Käufer
für die Marke X zwingt nicht alle anderen, die Marke X
zu kaufen. Ebensowenig wie diejenigen, welche die Marke Y
lieben, jene hindern können, welche die Marke X kaufen
möchten, können auch die Liebhaber der Marke X jene
hindern, welche die Marke Y bevorzugen.
Dies ist echte Demokratie. Es
ist das Verfahren, wobei wirklich das ganze Volk, das
heißt die Gesamtheit aller Einzelnen, abstimmt und tatsächlich
auch bestimmt, was seinen Wünschen entspricht. Dies
Verfahren behin-dert und zwingt niemand und sorgt am besten für
das maximale Wohl, die größte Auswahl und den
billigsten Preis für die größte Zahl.
Ganz anders liegen die Dinge dort, wo, wie
in der tatsächlichen Praxis der politischen
"Demokratie" die angeblichen Repräsentanten
einer angeblichen Mehrheit ein Entscheidungsmonopol haben.
194
Was dabei tatsächlich hinter der
angeblichen Mehrheit steckt, und ob und wo es sinnvoll ist,
überhaupt eine Mehrheit entscheiden zu lassen, ist ein
Kapitel für sich, das wir bereits gestreift haben. Hier sei
nur noch ein Resultat solcher
Mehrheitsentscheidung betrachtet: in Anwendung auf das Verhalten
bei marktwirtschaftlichen Entscheidungen würde es bedeuten,
daß jemand, der in einen Laden geht, um Gemüsekonserven
der Marke Y zu kaufen, dort erfahren würde, daß die
Marke X die einzige wäre, die zu haben sei, weil eine Mehrheit
von Leuten diese bevorzuge. Der Betreffende dürfe auch nicht
etwa das Problem für sich selbst dadurch lösen, daß
er vom Kauf der Gemüsekonserven überhaupt absteht.
Sondern er muß sie kaufen. Und er muß die
Marke X kaufen. Und er muß sie auch essen. So
jedenfalls wird es in der Praxis der politischen
"Demokratie" gehand-habt, wo die sogenannte Mehrheit
bestimmt und erzwingt, was alle Einzelnen zu tun oder zu
unterlassen haben - wenn auch nicht hinsichtlich einer
bestimmten Konservensorte, so doch im Prinzip und in weitaus
wichtigeren Angelegenheiten, die das Lebensglück, die
Existenz, das Vermögen, das Einkommen, die Gesundheit,
ja sogar das Leben aller Einzelnen betreffen.
Wenn z.B. zwei Männer für das Amt
des Präsidenten kandidieren, nehmen wir an: in den U.
S. A., wo dieses Amt die höchste Machtposition bedeutet, und
der eine, die Marke X, sei Herr Ford, die andere, die Marke Y
Herr Carter, wobei Herr Carter mehr Stimmen erhält als
Herr Ford, dann erhalten diejenigen, die für Ford ge-stimmt
haben, nicht das, was sie gewählt haben. Sie wünschen,
daß Ford ihre Angelegenheiten besorgen solle, aber sie
erhielten Carter und sind zugleich entmündigt.
Natürlich sind dann die, welche für
Carter gestimmt haben, entzückt. Sie bekommen nicht nur den
gewünschten Mann zur Lenkung ihrer eigenen Angelegenheiten,
sondern einen, der ermächtigt wurde, die Angelegenheiten
aller anderen ebenfalls zu lenken.
Und dann gibt es noch eine dritte Kategorie: jene, die weder die Marke X noch die Marke Y wünschten, son-dern vielleicht die Marke Z oder eine andere. Unter denen mag es solche geben, die gar keine von all den ver-schiedenen Marken überhaupt wünschten.
Aber beim Mehrheitsverfahren müssen
alle, ungeachtet ihrer
195
persönlichen Wünsche und Überzeugungen,
nunmehr für die Marke Y zahlen. Und sie sind gebunden
daran, diese Marke Y zu benutzen, selbst wenn sie es lieber nicht
täten.
Nunmehr können uns die Augen aufgehen,
was geschehen ist: bei unserer Art von politischer
"Demokratie" ha-ben wir uns entfernt vom Prinzip der
Entscheidung durch das Volk, d.h. die Gesamtheit aller Einzelnen.
Statt dessen haben wir jetzt die Herrschaft eines Monopols. Alle
Minderheiten, ungeachtet ihrer Interessen und Wün-sche,
sind gezwungen, sich dem Monopol zu beugen.
Bei echter Demokratie würden
diejenigen, die für Ford gestimmt haben, ihn als Lenker
ihrer Angelegenheiten haben, und diejenigen, die für Carter
stimmten, würden ihn haben; die aber, die für
irgendeinen anderen stimm-ten, um ihre Lebensbedingungen zu
regeln, würden jenen haben. Während denjenigen, welche
niemand wün-schen, der ihre Angelegenheiten für
sie regelt, es überlassen sein würde, niemand zur
Regelung ihrer Angele-genheiten zu haben.
Das wäre gerecht. Jeder würde dann
nur für das zahlen müssen, wofür er selbst
gestimmt hat. Wer sich weigert, daran teilzunehmen, würde
nicht die (tatsächlichen oder eingebildeten) Vorteile
haben, die er bei einer Teilnah-me gewonnen hätte.
Vielleicht würde er dies später bedauern; aber das ist
seine Sache. Genau so, wie es Sache derer ist, die sich weigern,
Gemüsekonserven zu kaufen und dann deswegen eventuell
Hunger leiden.
Man kann geradezu den Schreckens schrei hören:
"Aber dies würde bedeuten, daß wir ja viele
Präsidenten haben würden, zumindest zwei. Und wie könnten
wir in diesem Fall eine einheitliche Politik
verfolgen?"
Die Antwort ist, daß man das dann
nicht kann. Aber was ist daran schlimm? Der Begriff einer
Vertretung ist notwendigerweise der einer Beauftragung,
einer Geschäftsbesorgung. Irgend jemand soll für
Sie handeln. Aber wie kann jemand für Sie handeln, wenn
dieser Jemand volle Vollmacht zu Handlungen hat, die
entgegengesetzt Ihren eigenen wirklichen Interessen sind?
196
Die Unterstellung, daß er Sie
vertritt, weil andere ihn gewählt haben, ist ein
offenbarer Schwindel. Er kann Sie nur vertreten, wenn Sie ihn wählen,
und dann auch nur, wenn er sich auf die Vertretung Ihrer
Interessen kon-zentriert.
In der falsch verstandenen
"Demokratie" von heute erhalten Menschen, die gegen
Ihre eigenen, wirklichen In-teressen eingestellt sind, Macht
über Sie durch Handlungen anderer. Solche
"Demokratie" bedeutet Mehrheits-kontrolle über
alles. Mehrheitskontrolle über alles bedeutet ein Monopol.
Und das Resultat ist stets: Kontrolle eines Monopols in den Händen
einer Minderheit.
Vorstehendes Beispiel von den
Konserven-Marken und der Präsidentenwahl ist teils der Idee
nach, teils in wörtlicher Übersetzung, Wiedergabe
eines ohne Verfasserangabe erschienenen Artikels, der von
Prof. Andrew J. Galambos, Los Angeles, nachgedruckt wurde.
Daß auch ohne Mehrheitsprinzip, und
ohne aggressiven Zwang auf andere auszuüben, alle
Angelegenheiten, die von privatem oder öffentlichem
Interesse sind, geregelt werden können, ist eine gegenüber
langer Gewohn-heit zunächst überraschende Vorstellung,
deren Realisierung vielen unwahrscheinlich vorkommen wird.
Jedem
den Staat seiner Träume!
Dennoch haben bedeutende Denker, wie z.B.
Johann Gottlieb Fichte und Herbert Spencer, mit ihrer
Prokla-mierung des Rechts zum Staatsaustritt diesen Gedanken
wenigstens im Prinzip bereits erläutert. Der
Belgier P. E. de Puydt hat auch bereits im Jahre 1860 in
einem "Panarchie" betitelten Essay (der "Revue
Trimestrielle", Brüssel) eine interessante konkrete
Form der Realisierung vorgeschlagen. Er sagt dabei, daß
selbst die weiseste und beste Regierung der heutigen Staaten
niemals das volle und freie Einverständnis aller Regierten
haben kann; daher bedeutet heute die Freiheit des einen die
Verneinung der Freiheit der anderen und umgekehrt. Die einen
197
unterdrücken im Namen des
"Rechts", die anderen erheben sich daneben im Namen der
"Freiheit' (wie sie sie verstehen oder mißverstehen),
um ihrerseits Unterdrücker zu werden, sobald sie die
politische Macht erlangt haben. Je unklarer die Ziele sind, desto
erbitterter und leidenschaftlicher wogt der Kampf, um jeweils
mehr Freiheiten für sich, auf Kosten der Freiheit der
anderen zu erlangen.
De Puydt proklamiert nun gewissermaßen für jedermann den Staat seiner Träume, indem er gleichzeitig neben-einander alle Regierungsformen anbietet, die Anhänger haben - einschließlich derjenigen, deren Anhänger eben keine Regierung und keinen Staat in der bisherigen Form wünschen. Dies soll realisiert werden nicht in der bloßen Form des Staatsaustritts, die ja, wenigstens in der Regel, heute schon möglich ist; wobei jedoch der Be-treffende nur eine Menge Rechte verliert, ohne zugleich die entsprechenden Pflichten loszuwerden, und dabei in seiner Freiheit erheblich eingeschränkt wird. Auch Auswanderung nützt ja wenig, weil man dabei wieder nur in neue Grenzen gezwängt wird, mit neuem Monopolanspruch des anderen Staates, innerhalb jener Grenzen allein zu bestimmen.
Was de Puydt vorschlägt, ist ungefähr
vergleichbar mit dem Recht des Kirchenaustritts und den heutigen
Kon-sequenzen dieses Rechtes (zumindest in fortgeschrittenen
Demokratien). Während in noch nicht sehr ferner Zeit
die Untertanen jeweils mit ihren Fürsten die Religion
wechseln mußten und während Staatsbürgerrechte
manchmal sogar noch heute mit dem religiösen Bekenntnis
verbunden sind, oder zumindest durch die Sitten ein Druck ausgeübt
wird, wenigstens formell sich einem bestimmten Glaubensbekenntnis
zu unterwerfen (am aus-geprägtesten bei den Ersatzreligionen
des totalitären Sozialismus), ist in anderen Ländern
die religiöse Tole-ranz bereits so weit fortgeschritten, daß
Gläubige der verschiedensten Konfessionen friedlich
nebeneinander, sogar mit völlig Konfessionslosen, leben, und
daß die letzteren praktisch kaum noch wesentlich
benachteiligt sind. Das ist ein Zustand, den es noch im
vergangenen Jahrhundert, z.B. in Preußen, nicht gab, obwohl
dieses Land seit Friedrich dem Großen in religiösen
Fragen als besonders tolerant galt.
Ähnlich, wie in noch früheren
Jahrhunderten man sich kaum
198
das heutige tolerante Verhältnis unter
den verschiedenen Konfessionen hatte vorstellen können,
erscheint beim ersten Anhören auch der Vorschlag de
Puydts unrealisierbar, ganz dasselbe Nebeneinander den Anhängern
der verschiedenen weltanschaulichen und politischen
Bekenntnisse zu ermöglichen, ohne daß dabei, wie
bei den heutigen Demokratien, eine Mehrheit den
Minderheiten ihren Willen aufzwingt (von den totalitären
Systemen ganz zu schweigen). Je mehr man aber darüber nachdenkt,
desto mehr stellt sich dieser Vorschlag geradezu als die
Idealform der Demokratie und ihre logisch letzte Konsequenz
heraus, jedenfalls als Konsequenz aus dem, was mit Demokratie,
diesem so arg mißbrauchten Begriff, im Grunde gemeint
ist.
De Puydt wählt zur Veranschaulichung
seines Vorschlags u.a. das Bild eines Hauses mit verschieden
eingerich-teten Wohnungen, die eine z.B. westlich
demokratisch, die zweite monarchisch-konservativ, die dritte
kommu-nistisch, die vierte wieder ganz anders als die
vorgenannten; wenn einer sich dann in seiner derzeitigen, z.B.
der monarchischen, nicht mehr wohlfühlt, weil er lieber in
einer anderen leben möchte, dann ist es ein Unfug, des-wegen
gleich das ganze Haus abreißen zu wollen, während den
anderen ihre Wohnungen durchaus zusagen. Sondern vernünftiger
ist, wenn der Betreffende dann einfach in eine ihm zusagende
Wohnung übersiedelt und die anderen in den ihrigen
ungestört läßt.
Denn wer gleich das ganze Haus abreißen
will, um ein neues nach seinem Geschmack, dem die anderen
sich anpassen sollen, an dessen Stelle zu setzen, der hat natürlich
alle anderen gegen sich. Wenn jemand hingegen die anderen in
ihren Überzeugungen und Handlungen unbehelligt lassen will
(vorausgesetzt, daß jene anderen den gleichen
Grundsatz ihm gegenüber anwenden wollen), ist
es keineswegs nötig, das Territorium des betref-fenden
Staates in so viele Teile zu zersplittern, wie es dann
Regierungsformen (oder Nichtregierungs-Formen) gibt, damit dann
jeweils innerhalb des betreffenden Teilgebiets die betreffende
Form monopolistisch herrscht. Sondern auf einheitlichem
Territorium, also in demselben Lande, z.B. in der BRD, können
die Anhänger verschiedener politischer Systeme und
Regierungsformen, unabhängig voneinander gemäß
ihren Vorstellungen, genau so neben- und durcheinander
leben, wie es heute die Anhänger ver-
199
schiedener Bekenntnisse, z.B. der
katholischen und evangelischen Kirche, tun, die ihre
Kirchensteuer an die Kirche abführen, der sie angehören,
oder als Konfessionslose eben keine zahlen.
In der Praxis sieht das nach de Puydts
Vorschlag so aus: in jeder Gemeinde wird ein neues Amt errichtet,
das Büro für politische Mitgliedschaft, das an alle
Einwohner einen Fragebogen verschickt: welche Regierungsform
wünschen Sie? Die Antworten werden in einem
entsprechenden Register notiert und je nachdem ist der
Betref-fende dann Untertan eines Monarchen, Bürger
einer westlich demokratischen Republik, oder als klassenbe-wußter
Proletarier der Diktatur jener unterstellt, die er für
Vertreter seiner Interessen hält. Dies solange, bis er seine
Erklärung widerruft, unter Beachtung der notwendigen Formen
und Fristen.
Von da ab hat er nichts mehr mit den
Regierungen der anderen zu tun, genau so wenig, wie heute
der Bürger eines Staates mit den Regierungen anderer
Staaten. Er gehorcht nur den auf diese Weise selbst gewählten
Vor-gesetzten, den von ihm selbst und Gleichgesinnten gewählten
und beschlossenen Gesetzen und Verordnungen - wie in einem
Verein. Er wird besteuert, wie es die von ihm und seinen
Gleichgesinnten gewählten Abgeord-neten bestimmen
(wobei innerhalb solcher Regierungssysteme ein
Mehrheitsprinzip durchaus sinnvoll sein kann). Jede dieser
Regierungen arbeitet dabei nur für den eigenen Bereich,
unabhängig von den anderen. Etwa ähnlich, wie heute die
verschiedenen Kirchenverwaltungen, die es nur mit ihren
eigenen Gläubigen zu tun ha-ben, nebeneinander arbeiten, und
entfernt ähnlich auch, wie heute die Länderregierungen
innerhalb des Bundes einen selbständigen Eigenbereich
haben.
Jeder Einzelne hat dabei den Staat und die
Regierung, wie er es sich wünscht, und steht in seiner
politischen Gemeinschaft so da, wie wenn es neben ihr nicht
noch eine mehr oder weniger große Anzahl anderer gäbe,
von denen jede ihre Steuerpflichtigen hat.
Sicher gibt es Träumer und asoziale Elemente, die sich unter keiner der bisher bekannten Regierungsformen wohlfüh-
200
len werden; aber die können sich
ja die ihnen zusagende neue Form selber schaffen; ebenso
wie diejenigen, die z.B. als bewußte Anarchisten mit keiner
der herkömmlichen Regierungsformen etwas zu tun haben
wollen. Es wird Minderheiten geben, die zu schwach
sind, die Mittel zur Unterhaltung der von ihnen als ideal
betrach-teten Gesellschaftsform aufzubringen. Dann können
sie für ihre Ideen so lange Propaganda machen, bis sich
genügend zusammengefunden haben, oder aber sich der
Regierungsform anschließen, die sie für das geringste
Übel halten, oder aber auch keiner, wenn sie auf das
verzichten wollen, was ihnen die verschiedenen Regie-rungssysteme
als tatsächliche oder eingebildete Vorteile anbieten.
Dabei wird niemand mehr gezwungen, für
etwas zu zahlen oder etwas zu tun, was er - summa summarum
- für keinen Vorteil hält. Und es entsteht ein löblicher
Wettbewerb zwischen den verschiedenen Regierungssyste-men,
durch möglichst viel Leistung im Verhältnis zu den
erhobenen Steuern möglichst viel Steuerzahler von anderen
Systemen zu sich herüberzuziehen. Mit nicht eingehaltenen
Versprechungen können da keine Wähler mehr, wie heute,
hinters Licht geführt werden, jedenfalls nicht für
dauernd; denn die kündigen dann einfach, und die
entsprechende Regierung kann Konkurs anmelden. Peinliche
Aussichten dies insbesondere für die Paradiese der Werktätigen,
und auch die faschistischen Regierungssysteme dürften auf
die Dauer nicht sehr viel Zahlungsgewillte (J.Z.:
Zahlungswillige?) finden, die mit dem ihnen Gebotenen zufrieden
sind.
Bei Streitigkeiten zwischen den Anhängern
verschiedener solcher Regierungen oder zwischen einer
Regierung und dem Anhänger einer anderen geht es dann
ähnlich zu, wie bereits heute zwischen benachbarten
und be-freundeten Regierungen nach internationalem Recht; wo
rechtliche Lücken vorhanden sind, werden sie durch
Vereinbarungen ausgefüllt, wie man es bereits mit den
Menschenrechtserklärungen versucht hat. Die einzelnen
Regierungen können sich auch föderalistisch, ähnlich
den schweizerischen Kantonen, oder ähnlich der Menschenrechtskonvention
der Vereinten Nationen, oder ähnlich dem Haager Gerichtshof,
zwecks zwischen-staatlicher Rechtsvereinheitlichung
zusammenschließen. Hauptprinzip ist dabei immer, daß
die freie Wahl des Einzelnen zwischen ver-
201
schiedenen RegierungsSystemen gewahrt
bleibt; auch die Wahl, keinem der bisher bekannten
Systeme anzu-gehören und keine der von diesen
auferlegten Verpflichtungen zu übernehmen - außer
der grundlegenden der Gegenseitigkeit: nun auch seinerseits
niemandem Verpflichtungen auferlegen zu wollen, die nicht
freiwillig akzeptiert werden oder gemäß vereinbarten
Schiedsgerichten akzeptiert werden müssen. Dies läuft
auf das Prin-zip der gleichen Freiheit Aller hinaus. Es
gibt keinen Konflikt, der nicht nach diesem Prinzip auf vernünftigste
Weise lösbar ist. -
Es sollen also nicht mehr, wie heute, die
einzelnen Parteien jeweils nach Herrschaft über einander, nicht
mehr eine Mehrheit (oder gar nur Minderheit) nach Herrschaft
über alle anderen streben oder aber einen Einklang
al-ler unter einem einheitlichen Schema zustande zu bringen
versuchen; sondern jede Gruppierung soll sich selbst
regieren, nach ihrer eigenen Wahl und auf ihre eigenen Kosten. In
gegenseitiger Herrschaftslosigkeit!
De Puydt sagt es so: Priesterherrschaft für
den, der sie wünscht; die Freiheit soll bis zu dem Recht
gehen, sogar auf die Freiheit selbst zu verzichten (nur, daß
es eben eine Kündigungsmöglichkeit auch bei
solchem Verzicht gibt).
Jede derartige Regierung kann also z.B. ihr
eigenes Rechts- wie auch Schul- und insbesondere Steuersystem
haben; ähnliches gibt es ja ansatzweise heute schon in den
Einzelstaaten der Bundesstaaten. Selbstverständlich
kann jede so auch ihr eigenes Geld haben, wie es z.B. sogar noch
innerhalb des Deutschen Reiches zu Beginn dieses Jahrhunderts die
Badische Notenbank hatte. Nichts steht dabei entgegen, daß
z.B. das Geld aus einem solchen
Regierungssystem, wenn es stabil gehalten wird, sich als
Zahlungsmittel auch in allen anderen durch-setzt, weil es sich
als das beste herausstellt. Das Gesundheits- und Verkehrswesen,
auch die Polizeien der ver-schiedenen Regierungen, sind jeweils
nur für deren - freiwillige - Untertanen zuständig,
wobei mit den betref-fenden Behörden anderer Regierungen
ähnlich zumimmengearbeitet wird, wie es heute zwischenstaatlich
ge-schieht; nur eben, daß sich dies alles innerhalb
desselben Territoriums abspielt, wie auch die Kirchen ihre Gläu-bigen,
die innerhalb desselben Territoriums durcheinander wohnen, jede für
sich erfassen.
202
Insbesondere auch international, wo es
bisher immer nur heißt: Steh Du auf, damit ich mich
an Deiner Stelle hinsetzen kann, bietet dieses System der
gegenseitigen Herrschaftslosigkeit die einzig realistische Lösungs-möglichkeit
der sonst unlösbaren Probleme, z.B. zwischen Israelis und
Arabern, Polen und Deutschen, pro-testantischen und
katholischen Iren, christlichen und moslemitischen
Libanesen, Weißen und Schwarzen Afrikas.
Die freie Konkurrenz dieser Regierungen, oder nennen wir sie besser Vertretungsorgane, untereinander garan-tiert am besten den Fortschritt durch deren friedlichen Wettkampf; da sie gezwungen sind, sich unaufhörlich um Anhänger zu bewerben. Dabei ist auch kein Einzelner unterdrückt. Revolutionen, Meutereien, Straßenkämpfe werden überflüssig. De Puydt sagt:
"Sie sind nicht zufrieden mit
Ihrer Regierung? Nehmen Sie eine andere! Das heißt:
gehen Sie zum Büro für politische Zugehörigkeit.
Nehmen Sie Ihren Hut vor dem Abteilungsleiter ab, bitten
Sie ihn, Sie fristgerecht - Kündigungsfrist etwa drei
Monate zum Jahresende - von der Liste zu streichen, auf der Sie
aufgeführt sind, und Ihren Namen auf die gewünschte
neue zu übertragen. Der Abteilungsleiter wird Ihnen davon
eine Bestätigung geben. Sie grüßen ihn von
neuem und die Revolution ist vollendet, ohne etwas anderes
zu vergießen als einen Tropfen Tinte.
"Ihr Übertritt verpflichtet
niemanden. Es wird weder eine triumphierende Mehrheit noch
eine besiegte Minder-heit geben. Aber niemand ist auch
gehindert, Ihrem Beispiel zu folgen."
De Puydt erinnert ganz richtig: "Denken
Sie an die Zeiten, in denen man sich für die Religion heiser
schrie, mehr als man sich je für politische Meinungen heiser
geschrien hat. Als der heilige Schöpfer aller Wesen der Gott
der Heerscharen war, ein rächender und mitleidloser Gott, in
dessen Namen das Blut in Fluten vergossen wurde. Die Menschen
haben seit jeher sich darum bemüht, Gottes Sache in ihre
Hand zu nehmen und ihn zu einem Komplizen ihrer blutgierigen
Leidenschaften zu machen. 'Tötet alle, Gott wird die
Seinigen schon erkennen!'
"Was ist aus dem unversöhnlichen
Haß geworden? Der Fortschritt des menschlichen Geistes
hat ihn hinwegge-fegt, wie der Herbstwind die welken Blätter.
Die Religionen, in deren
203
Namen ehemals Scheiterhaufen errichtet und
Folterinstrumente hergestellt wurden, bestehen heute
friedlich ne-beneinander unter denselben Gesetzen und zehren
an demselben Budget, und wenn jede Sekte immer nur ihre eigene
Vortrefflichkeit predigt, so erreicht sie damit mehr, als
wenn sie noch dazu die rivalisierenden Sekten verdammen würde.
Nun gut, was auf diesem finsteren und unergründlichen Gebiete
des Gewissens möglich ge-worden ist, bei dem Bekehrungseifer
der einen, der Intoleranz der anderen, dem Fanatismus
und der Unwis-senheit der Massen, was man in diesem
Punkte in der Hälfte der Welt antreffen und vorfinden kann, ohne
daß daraus noch Unruhe oder Gewalttaten entstehen: wäre
das, was unter derart schwierigen Bedingungen möglich
geworden ist, nicht eher noch möglich im rein weltlichen
Bereich der Politik, wo alles klar sein sollte, wo sich das
Endziel in einem Satz ausdrücken läßt?!"
"Aller Zwang soll künftig aufhören. Jeder volljährige Bürger sei und bleibe frei, nicht nur einmal, am Tage nach irgendeiner blutigen Revolution, sondern immer und überall unter den dargebotenen Regierungen dieje-nige auszuwählen, die zu seiner Geisteseinstellung, seinem Charakter, oder zu seinen persönlichen Bedürf-nissen paßt. Er soll frei sein zu wählen, wohlverstanden, aber nicht frei, seine Wahl anderen aufzudrängen! Dann wird jede Unordnung aufhören und jeder sinnlose Kampf unmöglich sein. Dann hören auch alle 'diploma-tischen Schachzüge', alle Frechheiten auf, die als 'Staatsraison' getarnt sind, oder als 'Ehre' und 'nationales Interesse'. Aller Betrug in Bezug auf die Art und Güte der Staatsmaschinerie hört auf. Die Regierten stellen Vergleiche an, und die Regierenden müssen versuchen, es besser und billiger zu machen als die anderen. Die Kräfte, die bis dahin durch Reibereien und Widerstandsaktionen verloren gingen, arbeiten nun in friedlichem Wettstreit miteinander, ohne solche Hemmungen."
So weit de Puydt, wobei natürlich noch
eine Reihe von Fragen und Einwänden offen geblieben
ist, die jedoch im übernächsten Kapitel ihre
Beantwortung finden. Denn heute versteht man ja noch unter
Freiheit der einen die Verneinung der Freiheit der anderen, also
das Gegenteil der gleichen Freiheit Aller, und ist sich über
deren weitgehende Konse-
204
quenzen nicht im Klaren. Vor allem versteht
man heute die Freiheit als eine Ideologie, als ein bloßes
Gedan-kenprodukt, das sich in keiner Weise von anderen
Ideologien, bloßen Gedankenprodukten, die ebenso
wahr wie falsch sein können, unterscheidet. Lenin
nannte sie sogar nur "ein bürgerliches Vorurteil".
Die wirkliche Freiheit, die gleiche Freiheit Aller,
welche die unumgängliche Voraussetzung für
das reibungslose Funktio-nieren der de Puydt' schen Vorschläge
ist, ist jedoch keine Ideologie.
205
DIE
NEUE BASIS -
ERSTMALIG
IN DER MENSCHHEITSGESCHICHTE EIN
FESTER GRUND
Mit einem einzigen Schwertstreich
durchschlug Alexander der Große den Gordischen Knoten und löste
auf diese etwas rauhe und verblüffende, aber wirksame und
endgültige Weise ein Problem, das bis dahin als un-lösbar
gegolten hatte. Auf eine weniger martialische Art - für die
sogar Napoleon I. plädierte: "Es gibt nur zwei Mächte
in der Welt, den Säbel und den Geist. Auf die Dauer wird der
Säbel immer vom Geist besiegt" - könnte das
praktisch bedeutsamste aller menschlichen Probleme gelöst
werden: mit einem einzigen Satz.
Da es jedoch bisher weder als dies praktisch
bedeutsamste, noch als Problem überhaupt erkannt
wurde, würde dieser eine Satz, für sich allein,
gar nicht richtig begriffen werden. Daher ist nähere
Erläuterung notwendig.
Das praktisch bedeutsamste Problem für
jedermann ist eine allgemein anerkannte Leitlinie, d.h. ein Maßstab,
für das Verhalten von Mensch zu Mensch. - Warum? Weil
alle menschlichen Einrichtungen, insbesondere die
Staaten und alle Institutionen innerhalb und außerhalb
derselben, die ja in vielfacher Weise tief in die Lebens-verhältnisse
jedes Einzelnen eingreifen, aber auch die Beziehungen aller
Einzelnen und Gruppen untereinander, einer solchen Leitlinie bedürfen,
wenn es friedlich zugehen soll.
Alle sozialen, aber auch nahezu alle
privaten Konflikte rühren daher, daß es bisher an
einer allgemein aner-kannten Leitlinie, an einem Maßstab, für
das Verhalten von Mensch zu Mensch fehlte, ja, daß man gar
nicht einmal danach gesucht hatte. Natürlich ist
absolute Konfliktlosigkeit nicht erreichbar; aber es ist
sinnvoll, die Konflikte auf ein Minimum zu reduzieren und, wo
sie unvermeidbar, sie mit friedlichen Mitteln zu lösen.
Dies schon deswegen, weil die Entwicklung der Waffentechnik
die gewaltsame "Lösung" - sowohl im Innern wie
nach außen - zu einem tödlichen Risiko für beide
Seiten gemacht hat; vor allem aber, weil die gewaltsame
keine echte Konfliktlösung ist.
206
sondern nur eine nie abreißende Kette
von Gewalt und Gegen-Gewalt provoziert.
An angebotenen Leitlinien und Maßstäben
- religiöser, moralischer, ideologischer jedweder Art - hat
es zwar bisher niemals gefehlt, und jeder von diesen trat mit dem
Anspruch auf Allgemeingültigkeit auf (wobei gerade dies die
Ursache war, daß man nicht nach wirklich allgemeingültigen
suchte). Aber keiner von jenen konnte tatsächlich
allgemeine Anerkennung erringen, keiner konnte die
Anders denkenden überzeugen. Denn es fehlte
insbesondere an einem Maßstab zur Unterscheidung,
welcher von diesen verschiedenen Maßstäben nun der
"richtige" oder zumindest der allen anderen vorzuziehende
sei.
Das Resultat dieses Zustandes sind in allen
Teilen der Welt die unaufhörlichen Kämpfe und Unterdrückungen,
auch wenn letztere nicht immer mittels Brachialgewalt, sondern
nur durch deren bloße Androhung erfolgen und die
weitverbreitete - leider nur zu begründete -
Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen, die
überall latente Umsturz- und Kriegsgefahr.
Charakteristisch für die ganze
bisherige Menschheitsgeschichte ist nun die Tatsache, daß
man - von offener aggressiver Gewaltanwendung abgesehen - bei
seinen Ansprüchen gegen andere oder bei Rechtfertigung
beste-hender Einrichtungen sich auf eine Vielzahl religiöser,
moralischer, ideologischer (d.h. nach Maßstäben
unserer Erfahrungswirklichkeit nicht beweisbarer)
Behauptungen stützte - so, als ob diese absolute und
allgemein aner-kannte Geltung hätten; letzteres ist
jedoch schon wegen der Widersprüche und Gegensätze
unter ihnen gar nicht der Fall.
Auffallend ist dabei eine offenkundig
schizophrene Haltung: so gut wie alle Menschen nehmen in
einer gewis-sen Praxis des täglichen Lebens eine Haltung an,
die in schroffem Gegensatz zu ihren Meinungen und Hand-lungen in
anderen Angelegenheiten ihres alltäglichen Verhaltens
steht - ohne sich dieses Gegensatzes bewußt zu sein.
Zwei Beispiele mögen dies verdeutlichen:
Wenn vor Gericht jemand ein Recht gegenüber
einem anderen
207
zu haben behauptet, wird er für
beweispflichtig erklärt. Er mag dabei durchaus
wirklich im Recht sein - er wird dennoch abgewiesen, wenn er
keinen Beweis für das tatsächliche Bestehen des
behaupteten Rechts anzutreten vermag. Das kann vernünftigerweise
auch gar nicht anders sein. Sogar seine Versicherung, es sei
seine hei-ligste Überzeugung, daß ihm das behauptete
Recht zustehe, entbindet ihn nicht von einer überzeugenden
Be-weisführung. Versucht er, ohne solche sein
vermeintliches oder tatsächliches Recht mit Gewalt
durchzusetzen, wird dies als Aggression behandelt. Und jeder
unbeteiligte Dritte wird dies billigen müssen, auch wenn er
sei-nerseits überzeugt ist, daß jener tatsächlich
das behauptete Recht hat.
Oder dieser Fall: jemand verlangt auf der
Straße von einem anderen dessen Geldbörse mit der Begründung,
Gott habe ihm das Recht dazu gegeben oder jenem die Pflicht
auferlegt; als "Grund" kann dabei auch eine Moral
oder ein anderes ideologisches "Argument" genannt
werden. Wenn der Betreffende dann seinem "Recht" mit
Gewalt Nachdruck zu verschaffen versucht, sollte wohl, wie im
ersten Beispiel, unter allen Vernünftigen Einigkeit
bestehen, daß es sich um nichts anderes als um
aggressive Gewalt handelt.
Dem steht nun aber gegenüber, daß
gerade in den wichtigsten Angelegenheiten des Lebens, bei denen
es um weit mehr als nur um Geld geht, ganz anders
gewertet und gehandelt wird. Das ist ein offenkundig
schizo-phrenes Verhalten, dessen man sich bisher nicht bewußt
ist! - Da werden "Rechte" und
"Pflichten" geltend gemacht, die nicht auf irgendwelchen
Vereinbarungen beruhen und für deren tatsächliches Bestehen
weder Beweise geführt, noch auch nur versucht werden,
ja, bei denen nach Lage der Dinge ein Beweis von vornherein
unmöglich ist.
Mit so "begründeten"
Forderungen werden im Namen von "Staat",
"Volk", "Nation", "Gesellschaft",
"Gott", "Moral" also "Rechte" auf
Leben, Freiheit, ganzen Besitz und zahllose Eingriffe in die
Lebensführung anderer geltend gemacht - und merkwürdigerweise
wird solchen Ansprüchen gegenüber in der Regel
nicht die grund-sätzliche Verrücktheit solchen
Tuns eingewendet, sondern man betrachtet es als durch-
2o8
aus normal. Man unterwirft sich dann
entweder dem betreffenden Anspruch, oder man hält ihm
allenfalls einen ähnlich unbegründeten und unbegründbaren,
d. h. einen auf nur behauptete, nicht beweisbare
"Rechte" sich stützenden eigenen entgegen.
Das Resultat ist dann jeweils, nüchtern
gesehen, nichts anderes als Gewaltanwendung, verhüllt
durch Phrasen.
Selbstverständlich empfindet dabei der
Unterlegene Groll über seine Niederlage und sinnt darauf,
seine Situa-tion wieder zu verbessern. So kommt es zu ständigen
unterirdischen oder offenen Kämpfen mit wechselnden
Bundesgenossen, die Kräfte verzehren und Werte zerstören
oder deren Entstehung verhindern. Die einzelnen Übergriffe
zielen dabei auf eine Vielzahl der verschiedenartigsten
Lebensgebiete, je nach den betreffenden Glaubensmeinungen,
moralischen und politischen und ideologischen Überzeugungen.
Für den Beobachter von einem anderen
Stern, der nicht durch Erziehung und Gewöhnung in eben
diesen Wirr-warr von gedanklichen Vorstellungen und fix
gewordenen Ideen hineingewachsen ist, muß dies alles
unver-ständlicher erscheinen, als etwa einem
gebildeten Europäer die noch auf dem Niveau der Steinzeitmenschen
lebenden Naturvölker auf Neuguinea oder in den Urwäldern
Südamerikas. Und doch leben auch im zivilisiertesten
Europa noch Unmengen von Menschen - nicht nur Ungebildete,
sondern vielfach hochintelligente Spezia-listen -, die, außerhalb
ihres Fachgebietes und mitunter noch in diesem selbst, in ihren
letzten und wichtigsten Überzeugungen sich nicht von den
sogenannten Wilden im Busch unterscheiden. Darauf hat bereits
Ortega y Gasset mit allem Nachdruck hingewiesen. Dazu haben
insbesondere auch die bereits erwähnten Autoren Gustaf
F. Steffen und Prof. James Harvey Robinson eine Fülle
von Material beigebracht.
Man muß sich endlich einmal restlos
darüber klar werden, daß die Masse der menschlichen
Überzeugungen religiöser, moralischer, sozialer
und politischer Art, und zwar gerade die "heiligsten"
und die am fanatischsten verfochtenen-, wenig mit
Erkenntnissen der Vernunft oder auch nur sorgfältigen Erwägungen
des Für und Wi-der zu tun haben, sondern nichts anderes
sind als Gewohnheiten, Vorurteile, Suggestionen, Wunsch-
2o9
träume, an welche die Betreffenden
niemals die Sonde kritischer Vernunft und vorurteilsfreier
Untersuchung gelegt haben.
Was daraus resultiert und vielfach mit schönen
Worten als Dienst an Ordnung und Sicherheit, dem rechten Glauben
und hohen Idealen bezeichnet wird, ist, soweit es sich dabei um
anderen gegenüber erhobene, ge-waltsam durchgesetzte
Forderungen handelt, für deren tatsächliche
Berechtigung ein Beweis nicht geführt wird, oder überhaupt
nicht geführt werden kann, nichts anderes als -
Aggression.
Der
fundamentale Unterschied zwischen Sein und Sollen
Bei der Suche nach Maßstäben, um
die Richtigkeit unserer eigenen Überzeugungen, sowie die von
anderen, messen zu können, stoßen wir zunächst
auf den Unterschied zwischen Sein und Sollen, d.h. dem, was
ist und dem, was - angeblich - sein soll:
als religiöses, moralisches oder sonstiges
"Gebot", als "Recht", als
"Pflicht", die schon vorweg - ohne unsere
Zustimmung - gegeben sein sollen und angeblich von uns
beachtet werden müssen.
Über das, was ist, kann
man sich immer verhältnismäßig rasch einigen,
wenn man sich nicht in willkürlichen Spekulationen
verliert, sondern sich auf beweisbare Tatsachen beschränkt.
Das ist also zunächst das in Raum und
Zeit Gegebene und mit unseren Sinnen unmittelbar oder mittelbar -
also mit technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Mikroskopen
- Erfaßbare, d.h. die sichtbaren, hörbaren,
ertastbaren Erscheinungen, die durch Augenschein und Logik als
wirklich oder unwirklich erwiesen werden können.
Daneben mag es durchaus noch eine andere,
weder mit unseren Sinnen noch mit unserem Verstand erfaßbare
"Wirklichkeit" von Ideen, Erlebnisinhalten, Übersinnlichkeiten
geben, und dies mag sogar die "wahre", die
"eigentliche" Wirklichkeit sein. Aber im
Unterschied zu jener erstgenannten, der
210
Erfahrungswirklichkeit, sind jene
angeblichen anderen "Wirklichkeiten" leider
unbeweisbar; sie entziehen sich grundsätzlich einer
Beweisführung sowohl dafür wie dagegen, und man kann
also hinsichtlich dieser zweiten Art von "Wirklichkeit"
ebenso gut das Gegenteil behaupten. Wir werden gleich sehen, von
welch enormer praktischer Bedeutung die saubere Trennung von
Beweisbarem und nicht Beweisbarem ist.
Für das, was angeblich sein soll,
gibt es nun im Gegensatz zu dem, was ist (wobei unser Maßstab
die Sinne und die Logik sind), überhaupt keinen Maßstab
und kann keinen geben. Denn es fällt nicht in
den Bereich der Erfahrungswirklichkeit, sondern - soweit es nicht
rein gedankliche Spekulation, also Einbildung ist - allenfalls in
den Bereich jener anderen "Wirklichkeit", die sich
jeder Beweismöglichkeit entzieht.
Jene gedanklichen Vorstellungen, die an uns
Forderungen herantragen, die ein Verhalten werten und es in
"gut" oder "böse" scheiden, die von uns
verlangen, daß wir etwas tun oder unterlassen sollen,
weil es "gerecht" oder "ungerecht" sei, finden
keine Stütze in der Erfahrungswirklichkeit; denn es gibt in
dieser keine Eigenschaften "gut" oder "böse",
"gerecht" oder "ungerecht". Wo davon die Rede
ist, handelt es sich immer nur um subjektive Wertungen (auch wenn
sie von noch so vielen anderen geteilt werden), um
Bezeichnungen, die wir den Dingen oder Personen
beilegen, nicht um objektiv meßbare Eigenschaften, die
den Dingen oder Personen selbst anhän-gen.
Es gibt insbesondere auch keine Ableitung
irgendeines Sollens aus einem Sein, wie man es beispielsweise mit
dem "Naturrecht" des Stärkeren - die großen
Fische fressen die kleineren - versucht hat. Denn es ist ein
Verstoß gegen die Logik, Schlußfolgerungen aus
Tatsachen auf der Ebene des Seins auf die von dieser total
verschiede-ne des Sollens zu ziehen, auf der es keine mit
den Mitteln unseres Erkenntnisvermögens feststell- und
beweis-bare Tatsachen gibt und geben kann. Im übrigen
hat Fürst Peter Kropotkin an den zahlreichen Tatsachen
ge-genseitiger Hilfe in Tier- und Menschenwelt nachgewiesen, daß
jenes angebliche "Naturgesetz" vom Fressen und Gefressenwerden
zumindest nicht ohne Ausnahmen ist und daß nicht weniger
Tatsachen für ein ganz ent-gegengesetztes
Seins-"Gesetz" sprechen. Aus beiden
"Gesetzmäßigkeiten" lassen
211
sich jedoch keine Schlußfolgerungen
ziehen, was "naturgesetzlich" oder "nach göttlichem
Willen" oder nach sonstwelchem "höheren
Gebot" geschehen soll.
Sondern alle Sollensregeln, denen der
Einzelne sich unterwirft, beruhen auf seiner persönlichen
Wertung und Willensentscheidung (auch wenn ihm das gar nicht
bewußt ist). Dies ebenso, wenn er sie selbst aufgestellt
hat, oder wenn er sie von anderen übernommen hat. Denn
selbst, wenn er glaubt, daß er sie übernehmen müsse,
weil irgendetwas "Höheres", ihm Überlegenes,
dies verlangt, ist es doch letztenendes sein Glauben
oder Nicht-glauben, sein Glauben- oder Nichtglauben-Wollen
(das natürlich von fremden Suggestionen beeinflußt
sein kann), was seine Entscheidung bewirkt; jedenfalls sind es
keine beweisbaren Tatsachen, wie in der Erfahrungs-
wirklichkeit, die, ob er will oder nicht, von ihm (oder
anderen) anerkannt werden müssen.
Die
Antwort auf die Frage des Pilatus
Alles Ringen der Philosophen um
"Wahrheit", d.h. um Erkenntnis letzter
Wirklichkeit, des "Dings an sich", das zuletzt
darauf hinauslief, an die Stelle von "Wahrheit" wenigstens
Wahrscheinlichkeit zu setzen, landete bei der zu Bescheidenheit
mahnenden Erkenntnis, daß der Mensch unter Schauzwang und
Denkzwang steht. Er vermag von einer Wirklichkeit, die weit
über das hinausgeht, was von ihr mit den menschlichen Sinnen
und mensch-licher Logik erfaßt werden kann, eben nur einen
kleinen Ausschnitt zu "begreifen"; auch alle
Apparaturen zur Erweiterung dieses Gesichtskreises stoßen
immer wieder an Grenzen. Wir wissen, daß es Töne gibt,
die nicht wir, wohl aber verschiedene Tiere zu hören, und
Dinge, die nicht wir, wohl aber wieder andere Tiere zu sehen vermögen;
Ähnliches ist auch bei Geruch, Geschmack, Gefühl der
Fall. Wahrscheinlich ist, daß alles, was wir in Erweiterung
unserer Sinne durch technische Hilfsmittel an Erkenntnis der
Gesamt-Wirklichkeit abzulisten vermögen, wohl im Verhältnis
nicht viel mehr ist, als z.B. eine Ameise mit ihrem
Sinnesapparat und ihrem Instinkt als Aus -
212
schnitt ihrer Wirklichkeit zu
erfassen vermag, während ihr unsere Menschen-Wirklichkeit
absolut verschlos-sen ist.
So unvollkommen und relativ aber auch
unsereErkenntnis der Seinswirklichkeit ist - sie ist der einzige
feste Halt, den wir haben und der uns immerhin ermöglicht
hat, uns von der Beherrschung durch die Natur weitge-hend zu befreien
und die Welt, in der wir leben müssen, zu verändern -
wenn auch nicht immer zu unserem Vorteil.
Während wir also - wenn auch begrenzte
- Maßstäbe zur Erkenntnis der Seins- oder
richtiger: unserer Erfah-rungswirklichkeit durchaus
besitzen, fehlen uns solche gegenüber den angeblichen
Sollensgeboten gänzlich; und zwar sowohl hinsichtlich deren
Existenz überhaupt, als auch, um gegenüber jenen, die
uns Sollenslehren und Gebote als ihnen angeblich offenbart verkünden,
deren Legitimation und Glaubwürdigkeit, sowie den
Wirklichkeitsgehalt ihrer Lehren zum Unterschied von bloßen
Phantasien und leeren Behauptungen zu prüfen. Denn auch die
fanatischste Überzeugung der Betreffenden von der
"Wahrheit" ihrer Aussagen vermag nur auf Urteilsunfähige
Eindruck zu machen. Sie vermag jedoch nicht jenen als Beweis
zu dienen, denen allein eigene Offenbarung als ein solcher -
immer mit Kritik aufzunehmender, denn die Psychologie
und Psychopathologie zeigen uns, wieviel Selbsttäuschung
dabei im Spiele sein kann - Beweis zu dienen vermag; der dann
auch im-mer nur für uns persönlich gilt und auf den wir
uns gegenüber anderen niemals berufen können.
Die grundsätzliche Möglichkeit, ja
sogar Wahrscheinlichkeit, einer über unseren
Erkenntnisapparat, d. h. über unsere Erfahrungswirklichkeit
weit hinausgehenden - transzendentalen - wahren
"Wirklichkeit" (die zum Unter-schied gegenüber der
Erfahrungswirklichkeit jedoch in Gänsefüßchen
gesetzt werden muß) soll also nicht be-stritten
werden; es mag "Offenbarungen" und "innere
Erlebnisse" geben, die nicht nur Einbildung sein mögen
(so oft sie es auch tatsächlich sind), sondern Zugang
zu einer umfassenderen - und, wie man sagt, "höheren"
- "Wirklichkeit" geben. Es mag sogar einen für
jedermann zugänglichen - durch Meditations- oder andere
Übungen - Weg zu dieser "Wirklichkeit" geben,
obwohl dabei solche Übungen in der Regel auf eine
Auto-suggestion hinauslaufen.
213
Auf jeden Fall aber muß mit dem
Holzhammer klargemacht werden: wer bei noch so ehrlicher
eigener Über-zeugung anderen gegenüber Forderungen oder
vermeintliche "Rechte", deren Existenz er nicht zu
beweisen vermag, mit Gewalt durchsetzt, der proklamiert damit das
Faustrecht - !
Dies ist ein bisher noch ganz ungewohnter
Gedanke - ja, dessen Gegenteil ist in allgemeiner Übung.
Es gilt als hochverdienstlich, als "moralisch", seiner
"heiligen Überzeugung" gemäß zu leben,
egal, worauf diese beruht, und auch, ohne irgendwelche Schranken
zu beachten. Was "Gott", das "Volk",
die "Nation", der "Staat" und die
"Gesellschaft", d.h. jene verlangen, die sich
meist selbst zu Repräsentanten dieser Abstraktionen und
Kol-lektivbegriffe ernannt haben oder sich auf recht fragwürdige
Art als deren Sprachrohr legitimiert fühlen, das wird
praktiziert nicht nur, soweit es die eigene Person betrifft,
ohne zugleich auch andere zu berühren (wogegen gar nichts
einzuwenden ist); sondern es wird praktiziert insbesondere
gegenüber anderen, ohne Rücksicht auf deren
Widerstreben. Es gilt sogar als besonders verdienstvoll und
moralisch, auch als glaubensgetreu und pa-triotisch, Staatsbürger-
und klassenbewußt, andere zu entsprechendem Tun zu
zwingen, d.h. sie "auf den rech-ten Weg zu führen",
ihnen ihre "Pflichten klar zu machen", ihnen
das "richtige Bewußtsein" beizubringen,
"Gottes Willen" zu tun. Zu solchem Handeln hat nach
bisher vorherrschender Überzeugung der Betreffende
einfach "das Recht" - eines jener zahlreichen
"Rechte", die nicht auf einem Vertrag beruhen,
sondern nach Meinung der Betreffenden als "höheres
Recht" einfach da sind - ohne daß man es nötig hätte,
einen Beweis dafür zu erbringen.
Daß solche "Rechte"
jedoch da sind, daß sie in der "Wirklichkeit"
existieren und nicht bloß als Vorstellungen, Einbildungen
und Wünsche derer, die an sie glauben, entzieht sich
jeder Beweisführung dafür oder dagegen. Wenn nun jemand
einen Anspruch, den er nicht zu beweisen vermag, gegenüber
einem Widerstrebenden ge-waltsam durchsetzt - wie nennt man das
in einer ebenfalls generell geübten Praxis des täglichen
Lebens? - Eine aggressive Handlung, Faustrecht!
Natürlich ist es nicht so, daß
man im Fall jener angeblichen "Rechte" und
"Pflichten" zu ihrer Durchsetzung das Faust-
214
recht offen und bewußt bejaht; in der
Regel werden auch nicht etwa jene "Rechte" und
"Pflichten" als bewußte Bemäntelung des tatsächlich
praktizierten Faustrechts nur vorgeschoben. Sondern das
Faustrecht als solches wird von den Betreffenden meist ganz
entschieden - und durchaus ehrlich - abgelehnt; denn sie glauben
ja so fest an ihre "Rechte", die ihnen zur lebenslangen
Gewohnheit geworden sind, daß sie diese überhaupt
nicht in Zweifel ziehen, wobei die Tatsache gar nicht in ihr Bewußtsein
tritt, oder auch aus diesem verdrängt wird, daß die
gewaltsame Durchsetzung eines vermeintlichen "Rechts"
ohne Beweisführung für dessen tatsächliche
Exis-tenz eben nichts anderes als verhülltes Faustrecht ist!
Wir haben also zwei Verhaltensweisen
nebeneinander, die sich schroff widersprechen, ohne daß
dies bisher aufgefallen ist:
Einerseits die Praxis aller zivilisierten
Gerichte, welche für behauptete Rechte und Pflichten eine
Beweisfüh-rung verlangen, wobei ohne eine solche die bloße
Behauptung zurückgewiesen und derjenige als Irrer oder
ag-gressiver Gewalttäter behandelt wird, der ein
vermeintliches Recht, das er nicht zu beweisen vermag, mit Gewalt
durchzusetzen versucht. Dieser Standpunkt wird in der Regel
von allen Vernünftigen geteilt.
Anderseits gibt es Ansprüche, die sich
auf religiöse, moralische und ideologische Überzeugungen
stützen, und die alle schon ihrer Natur nach völlig
unbeweisbar sind, weil sie sich nicht auf in der
Erfahrungswirklichkeit vorfindbare Tatsachen, sondern auf
Glaubensmeinungen stützen, die von bloßen Phantasien
und Einbildungen nicht zu unterscheiden sind (auch wenn es sich
tatsächlich nicht um solche handeln mag). Man führt für
sie in der Regel die allgemeine oder mehrheitliche Übereinstimmung
an; doch solche Übereinstimmung in etwas, das nur geglaubt,
aber nicht bewiesen werden kann, vermag natürlich nicht die
inhaltliche Richtigkeit des Geglaub-ten zu verbürgen. Oft
ist eine Übereinstimmung auch nur regional oder zeitlich
begrenzt, während in anderen Ländern und Völkern
oder im gleichen zu anderen Zeiten das Gegenteil gilt. Vielfach
beruht eine weitverbrei-tete gleiche Glaubensmeinung auf reiner
Gewöhnung an das in der Kindheit von der Umwelt
suggestiv Übernommene oder durch Erziehung Eingeprägte.
Dies zumal, wenn religiöse und Moralauffassungen, sowie
Ideologien sich bereits
215
zu festen staatlichen und gesellschaftlichen
Einrichtungen verdichtet haben, die man als gewohnte
Erschei-nungen der Erfahrungswirklichkeit kaum noch in Frage
stellt, weil man sich ihrer Entstehung aus religiösen,
moralischen, ideologischen Glaubensmeinungen gar nicht mehr
bewußt ist.
So werden heute sowohl gegen Einzelne wie
gegen Gruppen und ganze Völker die tollsten Ansprüche
aus re-ligiösen, moralischen und ideologischen Überzeugungen
heraus gestellt und gewaltsam durchgesetzt, wobei die
Attackierenden gar nicht daran denken, für ihr eigenes
vermeintliches "Recht" oder für die vermeintliche
"Pflicht" jener anderen einen Beweis anzutreten. Aber
sogar die Attackierten selbst, wenn sie sich auch noch so heftig
wehren, kommen in der Regel gar nicht auf die Idee, die Angreifer
auf den mangelnden Nachweis ihrer angeblichen Ansprüche
festzunageln; sondern sie halten jenen nur angebliche
eigene "Rechte entgegen, die sie ihrerseits aus
der Tiefe des Gemüts oder auch aus religiösen oder
ideologischen Überzeugungen geschöpft haben, und die
daher ebensowenig beweisbar sind wie jene der Angreifer.
Diese absurde Situation eines Kampfes der
fixen Ideen jeweils auf beiden Seiten, der auf diese Weise natürlich
niemals enden kann, zieht sich durch die ganze
Menschheitsgeschichte hin und stellt eine unentschuldbare Kräftevergeudung
dar, angesichts würgender Not unter zwei Dritteln der
Menschheit und zahlreichen drängen-den, ungelösten
Problemen. Während die Lösung nahezu aller
Probleme der menschlichen Beziehungen höchst einfach
wird, wenn man die simple Unterscheidung zwischen
Beweisbarem (denn nur auf dieses kann und muß man
sich einigen) und Unbeweisbarem trifft und die ebenso simple
Feststellung, daß gewaltsam durchgesetzte unbeweisbare
Ansprüche nichts anderes sind als ein Bekenntnis zum Faustrecht,
zu einem religiös, moralisch oder ideologisch verhüllten
Faustrecht, aber eben Faustrecht.
Erkenntniskritiker und Soziologen haben zwar
längst schon einzelne religiöse,
moralische, ideologische Über-zeugungen als haltlose
Meinungen, Einbildungen und barbarische Unsitten entlarvt;
dies hat das Weiterblühen der übrigen aber nicht beeinträchtigt,
weil es nicht an deren Wurzel ging. Natürlich sollen
beileibe nicht die religiösen, moralischen,
ideologischen
216
Überzeugungen selbst ausgerottet
werden. Dies auch nur zu versuchen, wäre utopisch. Aber ihre
Grenzen müssen erkannt werden, dort, wo sie aus
dem Bereich der persönlichen Freiheitssphäre in
den gleichen Bereich anderer als aggressive Handlungen
übergreifen. Die Konsequenzen gilt es daraus zu
ziehen, daß ausnahmslos alle
religiös, moralisch oder ideologisch begründeten
Forderungen insoweit illusionär sind, als für
ihre Berech-tigung eine Beweisführung unmöglich und
daher ihre gewaltsame Durchsetzung nichts anderes als
Praktizie-rung des Faustrechts ist.
Das, was nur in den Köpfen
"existiert", als Gedanken-und Phantasiegebilde, als
Glaubens- und Wunschvor-stellung, hat eine andere Art von
"Existenz" als das in der Erfahrungswirklichkeit
mit unseren Sinnen und unserem Verstandesapparat Erfaß-
und Beweisbare. Wir können zwar glauben, d.h.
wir können uns vorstellen, einbilden, wünschen, wir können
sogar für unsere Person fest überzeugt davon sein, daß
hinter dem von uns Geglaubten, hinter unseren gedanklichen
Vorstellungen (obwohl wir wissen, daß wir uns auch
Nichtexistie-rendes vorstellen und einbilden können) tatsächlich
real Existierendes steht - wir verfügen nun einmal über
keine Beweise, um auch andere davon überzeugen zu können.
Sogar bei den meisten Theologen hat sich die
Erkenntnis durchgesetzt, daß ein Unterschied zwischen
Glauben und Wissen besteht; daß, was gewußt
werden kann, nicht geglaubt zu werden braucht, und daß, was
geglaubt wird, eben nicht gewußt werden kann, d.h.
unbeweisbar ist. Auf religiösem Gebiet hat man daher
bereits weit-gehend auf aggressive Gewaltanwendung
verzichtet. Dafür jedoch sind an die Stelle der früheren
Religions-kämpfe die heutigen Kämpfe der Ideologien
getreten. Genau wie bei jenen, handelt es sich auch bei diesen
um unbeweisbare Glaubenssätze, zumindest soweit sie eine
Mischung von Fakten mit eben unbeweisbaren, d.h. ideologischen
Behauptungen und Forderungen bilden. Genau so, wie man bei den
Religionen seinerzeit über-zeugt war (und es zum Teil heute
noch ist), zu wissen und nicht bloß zu glauben, ist man
dies auch bei den Ideologien. Die meisten erkennen zwar bei
den Ideologien der anderen deren
217
Fehlschlüsse und Charakter als bloße
gedankliche und Phantasievorstellungen, nicht jedoch bei der
eigenen. Dennoch ist das Schicksal aller Ideologien, gleich
jenem der Religionen, bereits vorgezeichnet, soweit
sie, wie jene es taten, die Grenze der
gleichen Freiheit Aller zu überschreiten versuchen und
totale Herrschaft be-anspruchen. So unsterblich
Religionen und Ideologien an sich auch immer sein werden -
ihre Herrschafts- macht ist seit Stirner erschüttert,
und um diesen Herrschaftsanspruch geht es.
Man könnte hierzu sagen, was Anzengruber - ein in seinen Aphorismen tief schürfender Philosoph - so ausdrückte:
"Mit manchem toten und schon begrabenen
Unsinn verhält es sich, wie mit dem sagenhaften
Vampir: er geht immer noch um, er drückt die Leute im
Schlafe, er saugt von ihrem Blut, und ein Ende wird erst mit dem
Spu-ke, wenn der beherzte Mann kommt, der den Kadaver bloßlegt
und einen Pfahl durch dessen Herz treibt".
Dieser Pfahl ist die Erkenntnis vom
bloßen Glaubenscharakter und der absoluten Unbeweisbarkeit
der Berech-tigung aller religiös, moralisch,
ideologisch begründeten Ansprüche und Forderungen
gegen andere. Und vor allem die Schlußfolgerung aus dieser
Erkenntnis: daß alle gewaltsamen Durchsetzungsversuche
unbeweisbarer Ansprüche nichts anderes als
Entscheidungen des Faustrechts sind!
Wie in Andersens weisem Märchen von des
Kaisers neuen Kleidern steht nunmehr die aggressive Gewalt
nackt und bloß vor dem unbefangenen Blick, nachdem die prächtigen
Hüllen gefallen sind, mit denen bloße
Einbil-dung, Suggestion und Manipulation sie umkleidet
hatte.
Wir können nun auch Antwort geben auf
die alte Pilatus-Frage. Er hatte natürlich vollkommen recht
mit seiner Skepsis gegenüber all den religiös,
moralisch, ideologisch begründeten Glaubensmeinungen. Deren
Wahrheit, d.h. eine hinter ihnen stehende reale
Wirklichkeit, ist heute noch, wie zur Zeit des Pilatus,
unbeweisbar. Aber daraus folgt nun keineswegs ein Nihilismus
und schon gar nicht als praktischer Ausweg jene Art von
"Rechts-positivismus", die einfach eine herrschende
Gewalt
218
bestimmen lassen will, was "wahr"
und "Recht" sein soll. Denn eben das ist
praktizierter Nihilismus!
Während nicht übersehen werden
darf, daß gerade die Feststellung des illusionären
Charakters und der Unbe-weisbarkeit aller bisherigen
Sollensregeln eine Tatsachen-Feststellung aus dem Bereich
unserer Erfahrungs-wirklichkeit und damit eine Wahrheit
(wenn auch nur eine relative, im Hinblick auf die
Begrenztheit unserer Erkenntnismöglichkeiten) im Sinne
der Pilatusfrage ist!
Max Weber hat es bereits deutlich ausgesprochen, freilich ohne daraus die notwendigen Konsequenzen zu zie-hen:
"Die Erkenntnis, daß, warum und
worüber man sich nicht einigen kann, ist eine Wahrheits-Erkenntnis".
Die
neue Fragestellung und die unausweichbare Alternative
In der Wissenschaft ist es oft eine neue
Fragestellung, die weiterführende Erkenntnisse bringt. Bisher
hatte man immer nur gefragt: Was ist unsere Bestimmung?
Was sollen wir? - Solche Fragestellung ging
bereits von der Voraussetzung einer "höheren"
Bestimmung, eines über den Menschen schwebenden
vorgegebenen Sollens aus; die Antworten mußten sich daher
zwangsläufig im circulus vitiosus dieser willkürlichen,
weil unbeweisbaren Voraussetzung bewegen und konnten nur
phantasievolle Hypothesen, gefolgert aus hypothe-tischen
Voraussetzungen, sein, Glauben an Stelle von Wissen. Was
aber dabei herauskommt, wenn man auf Glauben, statt auf
beweisbares Wissen, gestützte Forderungen
anderen gegenüber gewaltsam durchsetzt, ha-ben wir bereits
gesehen: aggressive Gewalt, Faustrecht.
Mit dieser scheinheiligen oder gutgläubigen
Rechtfertigung der aggressiven Gewalt im Namen der hehrsten
Ideale muß nunmehr endlich Schluß gemacht werden! Wo
Wissen vorhanden oder erlangbar ist, muß Glauben dem
Wissen weichen. Denn die Stützung von Forderungen und
Ansprüchen gegen andere auf bloße Glaubens-überzeugungen
muß zu unlösbaren
219
Konflikten führen. Solche
Haltung bedeutet zugleich einen uneingestandenen oder zumindest
unbewußt prak-tizierten Nihilismus. Denn wer weiß,
oder wissen muß, daß die "Begründung"
seines Handelns unstichhältig ist, weil sie sich nur
auf geglaubte Annahmen oder einen angenommenen Glauben statt
auf beweisbares Wis-sen stützt, der leugnet damit, daß
es ein solches beweisbares Wissen als festes Fundament für
die Gestaltung der Beziehungen von Mensch zu Mensch gibt.
Wissenschaftlich beweisbare Tatsache ist, daß
alle bisher geltend gemachten "göttlichen",
"ethischen", "sitt-lichen",
"moralischen", "natürlichen" und
sonstigen "höheren" Gebote, alle
ideologischen Forderungen als objektiv geltend unbeweisbar
sind, weil wir Maßstäbe nur für das, was ist,
nicht aber für das, was angeblich sein "soll",
haben. Natürlich stand eine Unzahl solcher Gebote in
zeitlich oder örtlich verschiedener Geltung, solange man sie
glaubend akzeptierte, oder ihnen mit Gewalt Nachdruck
verschafft wurde; nicht, daß sie in dieser Weise
"Geltung" hatten, sondern darauf, ob sie eine vom
Glauben an sie und von ihrer gewaltsamen Realisierung unabhängige
Existenz an sich haben, kommt es an. Übrigens ist ein
Großteil der "Moral-Gebote" in faktischer
Geltung nicht als "höheres" Gebot, sondern als
echtes Recht, nämlich als stillschweigendes Ver-trags-Recht,
resultierend aus übereinstimmenden Interessen. Mangels
eines Maßstabes für die Existenz objektiv vorgegebener
"höherer" Gebote, hinter denen sich immer nur
subjektive Wünsche, willkürliche Forderungen, Agitation
und Propaganda verbergen, steht jedenfalls bei
unvoreingenommener Betrachtung der Mensch dem Menschen zunächst
rechtlos und pflichtenlos gegenüber (wobei, wie oben schon
erwähnt, dies "rechtlos" kei-neswegs bedeutet, daß
man mit ihm nach Willkür verfahren soll oder dürfe).
Diese Erkenntnis vereinfacht sehr die Entscheidung für das
praktische Handeln.
Eine neue Fragestellung vermeidet jene
Sackgassen des Denkens, die aus der Verwechslung subjektiver
Wer-tungen mit absoluten Werten entstehen und jene anderen,
die aus der an sich durchaus logischen Weiterent-wicklung einer
gedanklichen Vorstellung oder eines Glaubenssatzes
entstehen, wenn jene keine andere "Wirklichkeit" haben,
als die in einem Kopf oder mehreren.
220
Sie lautet ganz einfach: Du trittst mit
diesem oder jenem Anspruch an mich heran, oder auch mit
mehreren zugleich - und dabei ist es ganz gleichgültig, ob
Du ein Einzelner oder Angehöriger einer Gruppe bist, die als
solche ein "höheres Recht" beansprucht. Ich
unterstelle Dir durchaus ehrliche Überzeugung von Deinem
"Recht", das Du mir gegenüber geltend machst.
Da ich jedoch nur solche Rechte und Pflichten anerkennen
kann, die aus freiwillig geschlossenen Verträgen herrühren
(und als solche beweisbar sind), und es nur zu Begriffsverwirrung
führt, wenn man daneben noch von "Rechten"
und "Pflichten" anderer Art spricht, erkläre mir
bitte, was Du unter jenen verstehst, wie Du beweisen willst, daß
jene überhaupt existieren, und falls sie exis-tieren
sollten, woher Du die Legitimation nimmst, sie richtig
auszulegen. Insbesondere hast Du die Beweislast dafür,
woraufhin Du für Dich oder Deine Gruppe mehr Freiheit, als
Du mir zubilligen willst, d.h. also ein Mehr für Dich oder
Euch auf meine Kosten, beanspruchst.
Denn dies ist der springende Punkt: da es keine anderen beweisbaren Rechte und Pflichten gibt und geben kann, als solche, die aus freiwillig abgeschlossenen Vereinbarungen herrühren, gibt es nur zwei mögliche Ver-haltensweisen gegenüber anderen Menschen. Man kann sich mit diesen entweder durch Vereinbarungen zu ver-ständigen suchen, oder aber man kann ihnen mit aggressiver Gewalt, d.h. mit dem Faustrecht, entgegentreten. Die Entscheidung zwischen diesen beiden Möglichkeiten ist eine unausweichbare Alternative!
(J.Z.: Unausweichbare Wahl? Leider
weichen viele Leute einer Entscheidung über
entgegensetzliche Mei-nungen, die sie in ihren Köpfen haben,
jahrelang und oft auch lebenslang ganz erfolgreich aus! Nur wenn
sie in aller Öffentlichkeit darüber befragt werden, könnten
sie einer solchen Entscheidung nicht mehr so leicht ausweichen,
wie sie es gewöhnlich tun. J.Z., 7.4.04.)
Entscheidet man sich aber für die Verständigung,
so muß man, ebenso unausweichlich, bei der
Anerkennung des Grundsatzes der gleichen Freiheit Aller landen.
Denn auf die Dauer wird niemand damit zufrieden sein, daß
andere Einzelne oder Gruppen gegen seinen Willen ein Mehr
an Freiheit für sich, und dies auf seine Kosten,
beanspruchen. Der Zustand der gleichen Freiheit Aller -
dessen Konsequenzen im einzelnen noch genau erläutert werden
- ist daher der einzige Dauer-zustand einer
Gesellschaftsordnung, der möglich ist.
Was unter diesem Zustand zu verstehen ist,
schließt einerseits alle Ungleichheiten durch natürliche
Anlagen und erworbene Fä-
221
higkeiten, sowie durch erbrachte Leistungen,
anderseits aber auch alle freiwilligen Einschränkungen
eigener Handlungsfreiheit zugunsten anderer ein. Die
gleiche Freiheit Aller ist identisch mit Herrschaftslosigkeit,
d.h. mit Verpönung der aggressiven Gewalt und des
Faustrechts.
Wo eine Beschneidung der gleichen Freiheit von Einzelnen oder Gruppen gegen deren Willen zugunsten an-derer erfolgt, liegt also eine Aggression vor, eine Faustrechtshandlung.
Diese führt selbstverständlich
zu Gegenaktionen, die sich auf reine Defensive, also
Verteidigung der Grenze der gleichen Freiheit, beschränken,
oder aber auch in eine Gegen-Aggression umschlagen können;
dabei ist natürlich eine Wiedergutmachungs-Erzwingung
des durch den Aggressor angerichteten Schadens nicht als
Ag-gressionshandlung des Angegriffenen zu werten.
Hierbei zeigt sich Vorteil und Notwendigkeit
einer Begriffsklärung, wie sie von John Henry Mackay
hinsicht-lich der Begriffe Freiheit und Gewalt vorgenommen wurde.
Während man bisher unter Freiheit meist nur
"Frei-heiten" verstand, die in der Regel auf
Kosten gleicher Freiheit der anderen gingen, machte Mackay
deutlich, daß kein Zustand der Freiheit besteht, solange
jemand ein Mehr an Freiheit auf Kosten gleicher Freiheit irgend
eines anderen gegen dessen Willen hat. Wirkliche Freiheit kann
daher nichts anderes sein als die gleiche Frei-heit Aller. Und da
zum Wesen der Gewalt der Angriff gehört, ist es ein begriffsverwirrender
Unfug, wenn man Abwehr von Gewalt, d.h. Defensivhandlungen
auch mit physischen Mitteln, ebenfalls als Gewalt bezeichnet.
Aggression und Defensive müssen klar auseinander gehalten
werden.
Gegenüber den bisherigen
Schwierigkeiten, den Aggressionsfall genau zu bestimmen, wird
dies nunmehr höchst einfach: er liegt dann vor,
wenn die Grenze der gleichen Freiheit Aller zu dem Zweck überschritten
wird, die eigene Freiheit (oder die der eigenen Gruppe) auf
Kosten der gleichen Freiheit des Angegriffenen ohne dessen
Zustimmung zu erweitern.
Hier gibt es kein Ausweichen mehr, keine
schwindelhafte Verhüllung und auch keinen Selbstbetrug.
Wer ag-gressive Gewalt für seine Ziele gebraucht, muß
künftig wissen, daß er es tut, auch wenn er die
Unkennt-lichmachung dieser aggressiven Gewalt mittels
angeblicher "Rechte" und "höherer"
Gebote bis-
222
her meisterhaft beherrscht hat oder ihr
selbst zum Opfer gefallen ist.
Jede noch so idealistisch "begründete"
oder durch ein angeblich "Höheres"
gerechtfertigte Verletzung der glei-chen Freiheit Aller,
jeder Versuch, auf Kosten der Freiheit anderer sich selbst das
Privileg eines Mehrs an eige-ner Freiheit zu verschaffen oder
aufrechtzuerhalten, jede aggressive Gewaltanwendung zu
diesem Zweck muß künftig ohne jede Bemäntelung
oder Entschuldigung als nichts anderes denn als aggressive
Gewalt bezeichnet werden!
Anstelle der bisherigen zahllosen Willkür-Maßstäbe
von subjektiven Wertungen und eingebildeten oder
zu-mindest nicht beweisbaren "Rechten" gibt es dann nur
noch einen und zwar objektiven Maßstab, der
aus der Entscheidung zwischen dem Faustrecht, der aggressiven
Gewalt auf der einen, und der Achtung der Grenze der
gleichen Freiheit Aller auf der anderen Seite resultiert.
Nicht nötig ist es, letzteres nun zu
einer neuen Moral in dem Sinne machen zu wollen, daß man
ihr den Cha-rakter eines "höheren" Gebots
andichtet. Die Entscheidung für die Achtung der
Grenze der gleichen Freiheit Aller ergibt sich aus dem klaren,
übereinstimmenden Interesse, ja Bedürfnis, der ganz
überwiegenden Mehrheit an einem objektiven Verhaltensmaßstab,
der allein den Frieden sichern kann. Dem Defensiv-Bündnis
dieser erdrückenden Mehrheit gegenüber, die sich
durch stillschweigenden oder ausdrücklichen Vertrag auf
gegen-seitige Achtung der gleichen Freiheit Aller geeinigt hat, was
identisch ist mit Verpönung der aggressiven Ge-walt (und natürlich
deren Abwehr mit defensiven Mitteln nicht ausschließt), kann
die winzige Minderheit, die sich offen zu aggressiver
Gewalt und zum Faustrecht zu bekennen wagt, sowie die größere
Minderheit, die bis-her das tatsächlich praktizierte
Faustrecht teils bewußt, teils unbewußt mit
rechtfertigenden Phrasen verhüllte und künftig nun sich
offen zur aggressiven Gewalt und zum Faustrecht bekennen, oder
aber ebenfalls darauf verzichten muß, nichts
mehr anhaben.
Denn die erdrückende Mehrheit, in ihrem
Friedens- und Nichtaggressionswillen schon immer einig, war
bisher verwirrt, gespalten und daher aktionsunfähig
eben wegen des Mangels an
223
einem objektiven Maßstab, der von
jedem gesunden Menschenverstand anerkannt werden muß.
Auf subjektive Wertungen und religiöse
oder ideologische Glaubensmeinungen braucht man auch künftig
nicht zu verzichten. Man muß sich nur
dessen bewußt bleiben, daß es sich um
subjektive Wertungen handelt, denen andere, ebenso
subjektive, und um Glauben, nicht um beweisbares Wissen
handelt, dem gleichberech-tigte, weil ebensowenig begründbare,
Glaubensmeinungen gegenüberstehen. Diese
Erkenntnis ist eine beweisbare Tatsache aus dem
Bereich der Erfahrungswirklichkeit und daher von objektiver
Geltung!
Die Schlußfolgerung aus dieser
Tatsache, die Entscheidung für oder gegen das Faustrecht und
die aggressive Gewalt, steht freilich jedermann frei.
Unter denen, die sich gegen letztere und für
die gleiche Freiheit Aller entscheiden, kann es dann aber
nur noch seltene, gelegentliche Differenzen wegen
deren Grenze geben. Denn es läßt sich stets
objektiv und eindeutig feststellen, wie mit einer Waage, ob
in Bezug auf einen bestimmten Sachverhalt jemandes Freiheit größer
ist als die eines anderen, und ob dieses Mehr zugleich auf dessen
Kosten geht. Ebenso läßt sich in jedem Einzel-fall
konkret feststellen, ob die Grenze der gleichen Freiheit Aller
durch aggressive Gewalt, oder aber mit Billigung des Betroffenen
überschritten wird!
Weil bei der gleichen Freiheit Aller es sich
um einen Maßstab in der Sphäre des Seins, nicht
des Sollens han-delt, also um einen der Erfahrungswirklichkeit,
ist auch eine objektive Entscheidung in jedem konkreten
Ein-zelfall möglich.
Wer sich für die aggressive Gewalt und
das Faustrecht entscheidet, dem braucht daraus kein
moralischer Vor-wurf gemacht zu werden; er muß nur die
Folgen tragen, die aus der defensiven Abwehr und dem
Wiedergut-machungsanspruch resultieren, welch letzterer
auch die Kosten einer vorbeugenden Defensivorganisation
ein-schließt. Und schon gar nicht geschieht dem, der das
Faustrecht proklamiert, Unrecht - und er kann sich auch nicht
beklagen -, wenn ihm mit gleicher Münze heimgezahlt wird,
die er einzig gelten lassen will.
Hieran wird auch deutlich, wieviel
umfassender und exakter der Begriff der gleichen Freiheit Aller
gegenüber dem der "gleichen
224
Rechte Aller" ist. Unter denen, die
sich auf die gegenseitige Achtung der gleichen Freiheit geeinigt
haben, ist dies zugleich echtes Vertrags-Recht.
Man kann durchaus auch auf dieser Basis, in
Konkretisierung einzelner Tatbestände, die sich im Rahmen
der gleichen Freiheit Aller halten, Menschen-Rechte
formulieren, die dann als Vertragsangebot an alle gelten, die es
annehmen wollen, und die natürlich auch ohne solche
Akzeptierung gegen diejenigen verteidigt werden kön-nen und
sollen, die sich für das Faustrecht entscheiden.
"Rechte" aber, die nicht durch
freiwillige Verträge entstanden, sondern als "sein
sollend" aus subjektiven Wer-tungen und Wunschträumen
geschöpft wurden, blieben stets unklar, widersprüchlich
und gegensätzlich, eine Quelle dauernden Haders, wobei eine
Einigung ausgeschlossen war.
Selbst wo "gleiches Recht" in
Bezug auf einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte
Handlung gefor-dert oder zugestanden wird, wie es z.B. für
die einzelnen Staatsbürger gegenüber dem Gesetz
gilt (wobei an den bereits zitierten Aus spruch von Anatol France
erinnert sei), haben diese gegenüber den Repräsentanten
der Ideologie "Staat" (der Staat ist natürlich
in erster Linie eine Organisation aggressiver Gewalt, die sich jedoch
hinter einer bemäntelnden Ideologie versteckt) durchaus kein
gleiches Recht und keine gleiche Freiheit, son-dern sind, bei
sehr eingeschränkten Einzelrechten, deren Herrschaft
unterworfen. Den gleichen Anspruch auf Unterwerfung erheben
die selbsternannten Repräsentanten anderer Ideologien
und Abstraktionen, wie z.B. auch der "Gesellschaft".
Bei angeblich "gleichen Rechten" tauchen auch immer
wieder noch "höhere Rechte" auf, über deren
angebliche Vorrangigkeit bis ins Unendliche gestritten werden
kann, weil das alles ein Schatten-boxen von Phantasiegebilden
ist.
In der französischen Verfassung von
1791, die von "natürlichen, geheiligten
Menschenrechten" ausging, war definiert: "Die Freiheit
besteht darin, alles tun zu können, was einem andern nicht
schadet". Das war noch eine praktisch wenig brauchbare
Definition; denn ob etwas nützt oder schadet, darüber
können die Auffassungen sehr auseinander gehen, weil dies
auf subjektiv sehr verschiedenen Wertungen beruht. Vor allem gibt
es Leute, die andere dahingehend bevormunden wollen, was nach ihrer
Meinung zu deren Besten sei. Ob
225
aber jemand als Einzelner oder Angehöriger
einer Gruppe in einem konkreten Fall mehr Freiheit beansprucht
als ein anderer Einzelner oder eine Gruppe, und dies auf deren Kosten
- indem er z.B. sich anmaßt, ein Privileg oder Monopol
für sich zu fordern - , das läßt sich meist auf
den ersten Blick und in jedem Fall eindeutig ent-scheiden.
Der zunächst vielleicht allzu
abstrakt erscheinende Begriff der gleichen Freiheit Aller, der
identisch ist mit dem Verzicht auf aggressive Gewalt (nicht
mit dem Verzicht auf Defensive gegen solche!) und mit dem
Ver-zicht auf Herrschaft über andere (nicht mit
dem Verzicht auf Zwang zur Einhaltung der Grenze der gleichen
Freiheit Aller!), erweist sich also als unerwartete Lösung
eines bisher als unlösbar erscheinenden Problems;
während bisher die einander widerstreitenden
Rechtsbegriffe und Sollenslehren (religiöse und
ideologische) zu einer dauernden Konfrontation
und einem chaotischen Zustand führten, in dem letzten Endes
immer nur das Faustrecht - eine Zeitlang - Sieger blieb, kein
offen erklärtes Faustrecht jedoch, sondern eines,
das sich scham-haft unter dem Mäntelchen eines
"Gebots" oder "Rechts" verbarg, ist
nunmehr offenbar geworden, daß alle diese
"Gebote", "Rechte" und Ansprüche sonstiger
Art in ihrem angeblich verpflichtenden Charakter unbeweis-bar
und daher von reinen Phantasiegebilden und bloß subjektiven
Wünschen nicht zu unterscheiden sind. Zugleich aber ist
offenbar geworden, daß diese Erkenntnis keinen Mangel und
Verlust, sondern ganz im Gegen-teil den Gewinn des so lange an
ganz falscher Stelle, im Sollensbereich, statt im
Seinsbereich der Erfahrungs-wirklichkeit, gesuchten Maßstabes
bedeutet, der von jedermann anerkannt werden muß.
Hiermit ist nicht gemeint, daß die
Entscheidung für die Achtung der Grenze der gleichen
Freiheit Aller nun ein Vernunft-"Gebot" in dem Sinne
sei, wie man bisher angebliche "Vernunft-Gebote"
aufstellte, und daß daher jedermann dieser übergeordneten
Vernunft sich beugen müsse; dies wäre nur eine Begründung
der bisher üb-lichen Art. Nein, man kann es ruhig der
eigenen Vernunft jedes Einzelnen überlassen, für welche
Alternative er sich entscheiden will: für die aggressive
Gewalt und das Faustrecht, oder für den Grundsatz
226
der gleichen Freiheit Aller. In beiden
Fällen liegt ein klarer Maßstab vor, nach welchem das
betreffende Han-deln der einen oder anderen Entscheidung
zugeordnet werden kann - ein objektiver Maßstab,
über den es kei-nen Streit mehr geben kann.
Denn ob jemand in seinem Verhältnis zu
anderen Menschen sich auf ein beweisbares Recht berufen kann,
oder, soweit eine vertragliche Regelung nicht vorliegt, sich
verständigungsgewillt zeigt, ohne irgendwelche
Privi-legien oder Monopole zu beanspruchen, oder aber ob er
sich auf das Faustrecht berufen und zu aggressiver Gewalt greifen
will, - das ist stets offensichtlich. Da anderseits
die Verpönung der aggressiven Gewalt und des Faustrechts und
die Entscheidung für die Verständigung denknotwendig
zum Grundsatz der gleichen Freiheit Aller führt, läßt
sich in jedem Einzelfall auch feststellen, ob ein Zustand
besteht, in dem diese gewahrt ist, oder ob jemand
seinen eigenen Freiheitsbereich zu Lasten des gleichen
Freiheitsbereichs anderer gegen deren Willen)
erweitert hat oder erweitern will.
Mit einem einzigen Satz also:
Weil die Unbeweisbarkeit der Existenz
religiöser oder ideologischer, d.h. überhaupt vorgegebener
Sollens regeln ein beweisbares Faktum ist und die daraus sich
ergebende unausweichbare Alternative zwischen Faustrecht und
Verständigung praktisch bei der erdrückenden
Mehrheit aller Menschen, zumindest der zivilisierten, zu
einer Entscheidung für letztere führt, und diese dann
logischerweise zur Anerkennung des Grundsatzes der gleichen
Freiheit Aller, ist dieser Grundsatz die endlich gefundene Basis
und zugleich der sichere Maßstab, der auf allgemeine,
nahezu totale Anerkennung rechnen kann und aus dem bisherigen
Chaos und den sinnlosen Dauerkämpfen hinausführt.
Dies umsomehr, als der Grundsatz der
gleichen Freiheit Aller allen religiösen, ideologischen
und sonstigen Weltanschauungsgruppen keinen Verzicht auf
ihre (unbeweisbaren hinsichtlich ihrer Richtigkeit) Überzeu-gungen
abverlangt, sondern ihnen deren weitgehendste Praktizierung
gestattet - bis zu jener Grenze, wo solche Praktizierung ein Mehr
an Freiheit auf Kosten anderer (und gegen deren Willen)
beanspruchen würde. Denn damit gewinnen sie für
ihre eigenen Anschauungen und deren Praktizierung jene
Sicherheit und Unangreif-barkeit, die daraus resultiert, daß
auch alle anderen
227
ihre entgegengesetzten Anschauungen nur bis
zur objektiven Grenze der gleichen Freiheit Aller praktizieren
und somit auf aggressive Eingriffe verzichten. Die geringe
Zahl der offenen Faustrechtsanhänger spielt dabei keine
Rolle, weil ihnen das vereinte Interesse aller anderen
entgegensteht.
Während bisher durchaus gutwillige und
anständige Menschen mangels eines allgemein anerkannten Maß-stabes
in zahllose, sich ebenso erbittert wie sinnlos bekriegende
Gruppen solcher zerspalten waren, von denen jede guten
Glaubens ihre eigene (hinsichtlich objektiver Verbindlichkeit
unbeweisbare) Sollensregel zum allgemein anerkannten Gesetz zu
machen versuchte, können - ja müssen
- sich nunmehr alle anständigen Men-schen, die guten Willens
sind, zur gemeinsamen Verteidigung des Grundsatzes der
gleichen Freiheit Aller im jeweils eigenen Interesse
zusammenschließen. Die diesbezüglichen Organisationen,
auf Freiwilligkeit beru-hend, werden an die Stelle der
auf Unfreiwilligkeit der Zugehörigkeit und auf Ungleichheit
der Freiheit beru-henden bisherigen Staaten treten.
Der Zustand der gleichen Freiheit Aller ist gleichbedeutend mit Herrschaftslosigkeit und einen solchen bezeich-net das Wort Anarchie im eigentlichen Wortsinn. Dazu sagte auch Goethe:
"Warum mir aber in neuester Welt Anarchie gar so wohl gefällt - ?
Ein jeder lebt nach seinem Sinn - das ist nun also auch mein Gewinn!
Ich laß einem jeden sein Bestreben, um auch nach meinem Sinn zu leben."
Jeweils" im Rahmen der gleichen
Freiheit Aller - das wäre hierbei noch zu ergänzen.
Zu
viel behauptet - zu viel verlangt?
Es wäre gewiß zu viel verlangt,
wollte man erwarten, daß nun jeder nach der Lektüre
des Vorstehenden oder beim ersten Anhören des Dargelegten
darin sofort etwas Ähnliches wie den "Stein der
Weisen", oder auch nur eine Fest-
228
Stellung sieht, die geeignet ist, sein und unser aller Leben, die gesamten Verhältnisse, tiefgreifend zu verän-dern.
Dem steht schon das Beharrungsvermögen
der gewohnten Denkformen entgegen, die in dem hier Behandelten ja
nicht einmal überhaupt ein Problem, geschweige denn
das wohl bedeutsamste der ganzen bisherigen Menschheitsgeschichte,
und zumal unserer Gegenwart, gesehen haben. Dementsprechend
war auch das bishe-rige Interesse an einer Lösung dieses
Problems gleich Null.
Die Menschen haben es sich zur Gewohnheit
gemacht, ihre Maßnahmen ohne viel Rücksicht auf deren
grund-sätzliche und dauerhafte Gültigkeit und Zweckmäßigkeit
zu begründen und zu rechtfertigen.
Wenn sie dann auf jemand stoßen, der
eine so anspruchsvolle Behauptung wie hier aufstellt, regt
sich zunächst der Verdacht, man habe es mit einem
Geltungssüchtigen zu tun, der gewaltig übertreibe, und
zumindest unter-liege er jener Selbsttäuschung, der
auch alle bisherigen Urheber von Sollensregeln, Ethiken und
Moralsyste-men, sowie von Ideologien und Religionen
verfallen waren, die durch ihre eigene Faszination zu
der Annahme verführt wurden, auch alle anderen - alle diese
so unendlich verschieden denkenden und empfindenden
Men-schen - müßten ihre Begeisterung teilen. Während
doch die tägliche Erfahrung lehrt, daß ganz abgesehen
von den rassischen, klimatischen, entwicklungsgeschichtlich
bedingten kulturellen und zivilisatorischen Mentali-tätsunterschieden,
es selbst innerhalb der homogensten Volksgruppe enorme
Unterschiede des Denkens, Emp-findens und der subjektiven
Wertungen gibt.
Dazu kommt noch eine psychologische Tatsache, welche die Akzeptierung des hier Dargelegten erschwert. Der bereits erwähnte Prof. James Harvey Robinson sagt:
"Manche Sinnesänderung vollziehen
wir ohne jeden Widerstand oder große Erregung, aber
wenn uns einer sagt, wir hätten unrecht, dann nehmen
wir diese Beschuldigung übel und verhärten unsere
Herzen. In der Bildung unserer Glaubenssätze sind
wir unsäglich bedenkenlos, aber wir setzen uns
leidenschaftlich für sie ein, wenn es jemand einfällt,
sie uns nehmen zu wollen. Es ist offensichtlich, daß nicht
die Ideen als solche uns so teuer sind, sondern unsere Eitelkeit,
die bedroht wird. Wir sind von Natur aus hartnäckig darauf
229
bedacht, unser Eigenstes gegen Angriffe zu
verteidigen, ob es sich nun um unsere Persönlichkeit, unsere
Fam-lie, unser Eigentum oder unsere Ansichten handelt. ...
Nur wenige nehmen sich die Mühe, den Ursprung unse-rer
liebgewordenen Überzeugungen zu untersuchen; tatsächlich
haben wir von Natur aus einen Widerwillen, es zu tun. Lieber
fahren wir fort, was wir gewöhnt sind, für wahr zu
halten. Der Widerwille, der sich regt, wenn die
Richtigkeit irgendeiner unserer Überzeugungen in
Zweifel gezogen wird, führt uns dahin, jede
Art von Rechtfertigung dafür zu suchen, weiterhin an
ihnen festhalten zu können. Das Ergebnis ist, daß
unser sogenanntes Überlegen meistens darin besteht, Rechtfertigungsgründe
ausfindig zu machen, um dasselbe wie bisher weiter zu
glauben."
Robinson sagt weiter:
"Der Baptisten-Missionar ist gern bereit
einzusehen, daß der Buddhist nicht deshalb Buddhist
ist, weil seine Lehren einer sorgfältigen Prüfung
standhalten, sondern weil er in einer buddhistischen
Familie in Tokio gebo-ren wurde. Aber es wäre Verrat
an seinem Glauben, wenn dieser Missionar zugeben würde,
daß seine eigene Vorliebe für gewisse Lehren der
Tatsache zuzuschreiben ist, daß seine Mutter
Mitglied der Baptistenkirche zu
Oak Ridge war. ... Die 'wirklichen' Gründe
für unsere Überzeugungen werden von uns ebenso wie von
den an-deren verheimlicht. Während wir heranwachsen, übernehmen
wir in bezug auf Religion, Familienleben, Eigentum, Geschäft,
Vaterland und Staat einfach die Ideen, die uns entgegengebracht
werden. Ohne uns des-sen bewußt zu werden, übernehmen
wir sie von unserer Umgebung, sie werden uns von der
Umwelt, in der sich unser Leben zufällig abspielt, ständig
ins Ohr geflüstert. Überdies haben, wie Trotter
ausgeführt hat, diese Urteile als Produkt der
Beeinflussung und nicht des Nachdenkens den Charakter absoluter
Sicherheit, so daß sie in Frage stellen für den
Gläubigen so viel bedeutet, wie den Skeptizismus
krankhaft übertreiben. Ein sol-ches Verhalten wird
allgemein auf Verachtung, Mißbilligung oder
Verurteilung stoßen, je nach der Natur der in Frage
gestellten Glaubenssätze. ... Diese unmittelbare und
treuherzige Verteidigung unserer vorgefaßten Meinungen
- diesen Vorgang des Erfindens 'guter' Gründe, um unsere
gewohnten Überzeugungen zu recht-fertigen - kennt der
moderne Psychologe als ' Rationalisieren' -
ersichtlich nur ein neuer Name für eine sehr
230
alte Sache. Gewöhnlich haben unsere
'guten' Gründe keinerlei Wert für die Förderung
ehrlicher Aufklärung, weil, gleichviel wie feierlich
sie vorgebracht sein mögen, sie im Grunde der Effekt persönlicher
Vorliebe oder Vorurteile sind und nicht das Ergebnis des
ehrlichen Verlangens, neues Wissen zu suchen oder
anzunehmen."
Gegen den hier unternommenen Versuch,
erstmalig eine Grundregel für das Verhalten von
Mensch zu Mensch nicht, wie bisher, auf Glaubenssätze und
subjektive Wertungen, sondern auf beweisbare Tatsachen zu stützen,
die von jedermann anerkannt werden müssen, und zugleich
einen objektiven Maßstab für das Verhalten
zu bieten, wurde zunächst eingewendet, daß es sich
dabei um ein Axiom handle, dessen Geltung eben bestritten werde.
Nun ist ein Axiom definiert als
unbestreitbarer, keines Beweises bedürftiger
Grundsatz und als solcher sind bisher zumeist jene religiösen,
moralischen, ideologischen Glaubenssätze aufgetreten,
auf die sich bis heute das Verhalten von Mensch zu Mensch
vorwiegend stützt.
Eben deswegen, d.h. wegen der offenbaren
Folgen dieses Verhaltens, das zu unendlichem Blutvergießen,
Vernichtung enormer Werte, Zeit- und Kraftvergeudung,
Unterdrückung und Not, sowie Unzufriedenheit mit dem
Bestehenden geführt hat, mußte ja nach beweisbaren,
allgemein anerkannten Tatsachen als Ausgangspunkt für eine
neue Grundregel gesucht werden.
Eine solche Tatsache ist die
Feststellung, daß zivilisierte Gerichte - und zwar aus
guten Gründen - solche Forderungen und Ansprüche
abweisen, für deren Berechtigung keine Beweise
vorgelegt werden können; und daß sie konsequenterweise
diejenigen als aggressive Gewalttäter behandeln, die
trotzdem solche Ansprüche durchzusetzen versuchen, mögen
jene auch noch so überzeugt von ihrem vermeintlichen
"Recht" sein, oder mögen sie möglicherweise
auch ein tatsächliches, nur eben nicht beweisbares, Recht
haben. Daß solches Verhalten nicht nur
bei sogenannten zivilrechtlichen, sondern bei allen
Streitigkeiten angebracht ist, bei denen unbeweisbare
Forderungen und Ansprüche erhoben werden, dürfte unter
Vernünftigen keinem Zweifel unter-liegen. Daraus ergibt sich
zunächst einmal die Kennzeichnung desjenigen, der ein
unbeweisbares "Recht" ge-waltsam durchsetzt, als
Aggressor.
231
Jene neue Denkungsart, die Einstein für
notwendig erklärte, muß also davon ausgehen, den
Betreffenden als Anhänger der aggressiven Gewalt und des
Faustrechts zu erkennen und zu kennzeichnen.
Eine zweite beweisbare Tatsache ist,
daß für alle auf religiöse, moralische,
ideologische Glaubenssätze gestütz-ten Forderungen und
Ansprüche eine Beweisführung ihrer generellen
Verbindlichkeit grundsätzlich unmöglich ist. Denn es
gibt keine Maßstäbe, mit denen die Existenz oder
Berechtigung eines Sollens gemessen werden kann; es
gibt nur begrenzte - Seins-Maßstäbe unserer
Erfahrungswirklichkeit. Und alle faktische - zeitlich oder
örtlich begrenzte - Geltung religiöser, moralischer,
ideologischer Glaubenssätze stützt sich entweder
auf Ver-einbarung, d.h. freiwillige Anerkennung oder aber war
aufgezwungen durch Herrschaftsmacht. Damit ist nichts
gesagt gegen jene Glaubenssätze an sich, ohne welche die
Menschheit gegenüber der Begrenztheit ihres Wis-sens
offenbar nicht auskommen kann, sehr viel jedoch gegen
Forderungen und Ansprüche, die sich auf solche Glaubenssätze
stützen und dabei über die Grenze der gleichen Freiheit
Aller hinausgehen, gegen den Willen der Betroffenen.
Bei den beiden vorstehenden handelt es sich
also nicht um Axiome, sondern um beweisbare Tatsachen. Eine
solche ist aber auch die dritte Feststellung: mangels
vorgegebener, in ihrer Verbindlichkeit klar beweisbarer Regeln für
das Verhalten von Mensch zu Mensch gibt es nur die
unausweichbare Entscheidung zwischen zwei Möglichkeiten:
entweder kann man das eigene Wollen, so weitgehend wie möglich,
dem anderen aufzuzwingen versuchen und entscheidet sich damit für
die aggressive Gewalt und das Faustrecht; oder aber man
entscheidet sich gegen die aggressive Gewalt und das
Faustrecht und damit grundsätzlich für eine - auf
stillschweigende oder ausdrückliche Vereinbarung gestützte
- Verständigung mit allen anderen.
Wer nun die aggressive Gewalt und das
Faustrecht wählt, kann sich gewiß nicht beklagen, wenn
die Angegrif-fenen sich darauf beschränken, lediglich die
Grenze der gleichen Freiheit Aller ihm gegenüber zu
verteidigen. Er könnte sich nicht einmal dann beklagen, wenn
sie sich nicht auf die Verteidigung dieser Grenze beschrän-kten,
sondern sie schließlich ihm gegenüber
232
offensiv und aggressiv überschreiten würden;
denn das wäre ja eben jene Verhaltensweise, die er selber für
richtig hält.
Diejenigen aber, welche sich gegen die
aggressive Gewalt und das Faustrecht und für die Verständigung
ent-scheiden, müssen mit unausweichlicher Logik zum
Grundsatz und Maßstab der gleichen Freiheit Aller kom-men.
Denn weil niemand auf die Dauer damit einverstanden sein wird, daß
ein anderer auf seine Kosten und gegen seinen Willen ein Mehr an
Freiheit für sich beansprucht, ist eine allgemeine
Einigung nur auf der Basis der gleichen Freiheit Aller möglich.
Zwar kann vorübergehend jemand durchaus freiwillig seine
eigene Freiheit zugunsten der eines anderen einschränken;
aber solche F reiwilligkeit berührt, wie bereits erwähnt,
jenen Grundsatz nicht, der ja als Maßstab gerade in dem
Fall dienen soll, daß die Betreffenden sich über die
gegen-seitige Abgrenzung der Freiheitssphäre nicht
einig sind.
Der Grundsatz der gleichen Freiheit Aller
ist also kein Axiom, sondern das Ergebnis einer Wahl
zwischen zwei Möglichkeiten aufgrund der dargestellten
drei beweisbaren Tatsachen; wobei weder die Entscheidung für
sie als neue "Moral" in den Himmel gehoben zu
werden braucht (das ist ganz überflüssig), noch
die Entscheidung für das Faustrecht und die aggressive
Gewalt als "unmoralisch" verteufelt zu werden braucht
(es genügt, daß die Betreffenden entsprechend
behandelt werden, und zwar, gemäß ihrer Gefährlichkeit,
umso konsequenter, je mehr sie sich auf ihre "heilige
Überzeugung" von ihrem "Recht" berufen).
Daß es sich beim Grundsatz der
gleichen Freiheit Aller um einen objektiven Maßstab
handle, ist mit dem Ar-gument bestritten worden, daß es
überhaupt keine "objektiven" Maßstäbe
gäbe, weil jeder Maßstab von einem Menschen angelegt
und deshalb grundsätzlich subjektiv sei. Hier liegt offenbar
eine Verwechslung von "obje-ktiv" mit
"absolut" vor. Natürlich sind alle menschlichen Maßstäbe
keine absoluten, sondern nur relative; das hat jedoch nichts mit
ihrer Objektivität zu tun. Ebenso natürlich ist, daß
in einem Streitfall wegen der Grenze der gleichen Freiheit die
beiden Streitteile die Sache parteiisch, jeweils von ihrem
subjektiven Standpunkt aus sehen werden und daher einer neutralen
Instanz zur objektiven Entscheidung be-
233
dürfen. Daß aber auch eine
neutrale Instanz in keinem Falle eine objektive
Entscheidung nach dem Maßstab der gleichen Freiheit
Aller fällen könne, ist einfach eine unhaltbare
Behauptung. Wenn zwei sich streiten, ob z.B. ein Stück Stoff
mehr oder weniger als ein Meter, oder genau ein Meter, lang oder
breit ist, dann liefert die objektive Entscheidung ein Metermaß.
Und wenn es um ein strittiges Gewicht geht, können objektiv
die ge-aichten Gewichte einer funktionierenden Waage entscheiden.
Wenn zwei Streitende den gleichen Anspruch auf einen bestimmten
Gegenstand haben, ist dessen Teilung die objektive Lösung
und wenn die neutrale Instanz dabei besonders sorgfältig
vorgehen will, wird sie sagen: "Du teilst - der andere aber
wählt!"
Der Maßstab der gleichen Freiheit
Aller - das ist eben sein großer Vorzug - wirkt nun ganz
ähnlich wie eine Waage mit empfindlichstem Ausschlag. Er
zeigt in 99 % aller Fälle auf den ersten Blick, ob einer der
beiden Streitteile ein Mehr an Freiheit für sich
beansprucht, das zugleich auf Kosten des anderen (und gegen
dessen Willen) geht, ob er z.B. für sich ein Privileg oder
Monopol beansprucht, ob er dem anderen zumutet: "Ich darf,
was Du nicht darfst". Und in dem restlichen 1 %
der Fälle, das vielleicht genauerer Prüfung bedarf, ist
eine ob-jektive Entscheidung schon deswegen grundsätzlich möglich,
weil es sich hier um keine Sollens-, sondern um eine Seins-Entscheidung
handelt: eben ob die Freiheit des einen auf Kosten des
anderen (und gegen dessen Willen) vermehrt is, oder nicht!
Der Maßstab der gleichen Freiheit Aller ist also tatsächlich ein objektiver Maßstab und es gibt für das Verhal-ten von Mensch zu Mensch keinen, der ihm vergleichbar wäre oder ihn gar übertreffen könnte. Wenn es einen solchen gäbe, würde er natürlich gern akzeptiert, denn das hier Verfochtene stützt sich - oder ist zumindest be-müht es zu tun - auf rein sachliche Erwägungen und keinesfalls auf persönliche Geltungssucht, die, wie üblich, nur die eigene Überzeugung für objektiv zu halten geneigt ist.
Deshalb möge es auch nicht mißverstanden
werden, wenn diese neue Basis, der Grundsatz und Maßstab
der gleichen Freiheit Aller, d.h. seine hier gegebene Begründung
als eine kopernikanische Wendung bezeich-
234
net wird. Denn Während bisher alles Handeln von Glaubenssätzen ausging, die in ihrer allgemeinen Verbind-lichkeit unbeweisbar sind, und wobei auch - wegen deren unendlicher Vielzahl und Verschiedenheit eine Eini-gung auf einen von diesen völlig ausgeschlossen ist, was eben eine friedliche Lösung der Probleme bisher unmöglich machte und so der aggressiven Gewalt und dem Faustrecht ein Alibi lieferte, ist nunmehr erstmalig (J.Z.: Das Gesetz der gleichen Freiheit wurde, z.B., von Herbert Spencer schon 1850 entwickelt und auf Einzelfälle angewandt in seinem Buch "Social Statics". Ich bezweifle sehr, dass selbst H.S. der erste war. - J.Z., 5.4.04.)
ein Maßstab geboten, um sowohl
die Aggression von der Defensive zu unterscheiden, als auch
alle bisherigen Verhüllungen der aggressiven Gewalt und des
Faustrechts aufzudecken und deren Anhänger zu zwingen, sich
offen als deren Anhänger zu bekennen.
Vor allem aber bieten die erwähnten
beweisbaren Tatsachen denen, welche die aggressive Gewalt und das
Faustrecht ablehnen, nunmehr einen sicheren Ausgangspunkt für
die Verständigung untereinander und für
ge-meinsames Handeln nach sicherem Maßstab.
Das hat es in der ganzen
Menschheitsgeschichte noch nie gegeben und davon werden, ja müssen
gewaltige Auswirkungen ausgehen.
Dies umso mehr, als die dargelegten
Erkenntnisse so einfach und einleuchtend sind, daß selbst
ein Durch-schnittsverstand sie zu prüfen vermag und ihre
Konsequenzen bestätigen muß.
Die Zeit ist reif, ja überreif für diese Erkenntnisse.
"Normen des Sittengesetzes gelten aus sich selbst heraus; ihre starke Verbindlichkeit beruht auf der vorgege-benen und hinzunehmenden Ordnung der Werte und der das menschliche Zusammenleben regierenden Sollens-sätze; sie gelten unabhängig davon, ob diejenigen, an die sie sich mit dem Anspruch auf Befolgung wenden, sie wirklich befolgen und anerkennen oder nicht."
Diese apodiktische Parole vom Feldherrnhügel des Naturrechts besagt in schlichtem Deutsch: Die von den Herrschenden (J.Z.: ???) bestimmten Werte und Wertungen sind absolute, "höhere" Werte und die darauf gestützten Befehle sind widerspruchslos hinzunehmen.
(J.Z.: Naturrechtler stellten das Gegenteil davon fest! - J.Z., 5.4.04.)
Das war eine "Erkenntnis" des Bundesgerichtshofs aus seiner Frühzeit, während eine spätere des Bundesver-fassungsgerichts immerhin zugab: "Schon die bloße Existenz einer solchen Strafandrohung hat Einfluß auf die Wertvorstellungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung"{d.h. auf die angeblich absoluten,höheren Werte).
235
Und heute? - Da bezeichnet ein Mitglied der
Bundesregierung (Hans Schueler, Die Sittenwächter der
Nation, DIE ZEIT, 28. 2.1975) jenen Satz des Bundesgerichtshofs
nur noch ironisch als ein in die Rechtsgeschichte eingegangenes
Kuriosum.
Demgegenüber zeigte sich die katholische Kirche, die seinerzeit mit Ketzerverfolgung und Inquisition ein Maximum an Intoleranz bewiesen hatte, nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil tolerant und fortschrittlich. Die Deutsche Bischofskonferenz erklärte (BADISCHE ZEITUNG, 24. 9. 76):
"Es sei ein unhaltbarer Vorwurf, wenn behauptet werde, die Erklärung des Konzils über die Religionsfreiheit widerspreche der unbedingten und unveränderlichen Wahrheit des Glaubens. Diese Aussagen haben mit einer Relativierung der Wahrheit nichts zu tun."
Mit anderen Worten: man kann glauben,
daß das Geglaubte der absoluten Wahrheit entspreche, und
dennoch die Freiheit der Anders denkenden genau so respektieren,
wie man wünscht, daß die gleiche eigene
Freiheit seitens jener respektiert werde.
Daß dies nicht nur für das Gebiet
der Religion gelte, sondern für alle Beziehungen von
Mensch zu Mensch, daran mitzuwirken im ureigensten
Interesse, ist nun jedermann aufgerufen!
236
DIE
KONSEQUENZEN DER GLEICHEN
FREIHEIT ALLER
Es war ein langer Weg voller Irrungen, von
den "Freiheiten" zur Freiheit. Die immer wieder mit
letzterer ver-wechselten "Freiheiten", ob sie nun
gegeben oder genommen wurden, waren bestenfalls unvollständige
Teile der Freiheit, der vollen und ganzen, in
der Regel jedoch schroffer Gegensatz zur wirklichen
Freiheit. Denn wenn solche "Freiheiten" gegeben
wurden, geschah dies seitens solcher, die für sich selbst
ein Mehr an Freiheit auf Kosten der anderen zurückbehielten,
das sie als ihr garnicht in Frage zu stellendes Vorrecht (auf
Grund ir-gendeines vorgegebenen "Rechts")
beanspruchten. Und wenn "Freiheiten" genommen wurden,
waren es ent-weder seitens Unterdrückter solche nur unvollständigen
Teilfreiheiten, oder es waren gar seitens der Unter-drücker jene
"Freiheiten", die darauf hinausliefen, die
gleiche Freiheit anderer, d.h. die wirkliche Freiheit, die
gleiche Freiheit Aller, einzuschränken.
Es war daher ein bisher noch gar nicht
richtig gewürdigter Markstein in der Geschichte
sozialer Erkenntnisse, als John Henry Mackay erstmalig mit allen
Konsequenzen klar machte, daß kein Zustand der Freiheit
besteht, solange irgendjemand ein Mehr an Freiheit hat,
das auf Kosten der gleichen Freiheit irgendeines anderen und
gegen dessen Willen jenem weggenommen wird.
Von gleicher Freiheit Aller hatte bereits Herbert Spencer gesprochen, ohne jedoch die Konsequenzen daraus zu ziehen. (J.Z.: ??? - Er hatte es sogar auf Kinder [nach meiner Meinung hier übermässig], angewandt, nicht nur auf Frauen.)
Karl-Hermann Flach hatte erklärt
(DIE ZEIT, 10. 11. 1972), Liberalismus bedeute "Freiheit und
Würde der größtmöglichen Zahl"
(also nicht Aller!).Er hatte anschließend gesagt: "In
gleicher Weise gilt, daß die Freiheit des einzelnen ihre
Grenze in der Freiheit des anderen einzelnen, des Nächsten
findet (man beachte das Fehlen von "gleichen" vor
Freiheit und die Kleinschreibung des Einzelnen, sowie die
Großschreibung des Nächsten). Freiheit ist daher
ohne ein hohes Maß an Gleichheit, zumindest an
Startgleichheit unvollkommen. Darüber hinaus bedeutet
Freiheit ein gewisses Maß an
237
Ordnung, weil Anarchie am Ende immer das Recht des Stärkeren begründet".
Der letzte Satz stellt die Dinge auf den
Kopf, da Anarchie gerade der entschiedenste Gegensatz zu einem
Zu-stand des Faustrechts ist.
Und auch Milton Friedman preist gleiches
Anrecht auf Freiheit als "wichtig und grundlegend, weil
die Men-schen verschieden sind, weil der eine etwas anderes
mit seiner Freiheit anfangen wird als der andere und dabei
mehr zu der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft, in der
viele Menschen leben, beitragen kann" ("Kapitalismus
und Freiheit", Stuttgart 1971). Er meint damit jene
"Freiheit", die der oben zitierte Anatol France
glossierte (J.Z.: ???), und er erhielt den Nobelpreis u. a. für
den Ratschlag, das Geldmonopol zu einer jährlich 5 %-igen
Dauerinflation zu benutzen.
Der Grundsatz der gleichen Freiheit Aller
geht von den einzelnen konkreten Menschen aus (nicht etwa
von der Abstraktion "der Mensch", um die sich so viel
Phantasien ranken) und damit von beweisbaren Erscheinungen
der Erfahrungswirklichkeit. Diese konkreten Menschen sind
untereinander sehr verschieden, nach Anlagen und Begabungen,
Fähigkeiten und Leistungen. Wer, wie Flach, die höchst
unterschiedlichen körperlichen und geistigen Anlagen,
die der Mensch schon bei seiner Geburt mitbringt, und von denen
als Tatsachen ausgegan-gen werden muß, durch Maßnahmen
ausgleichen will, die sich als Forderungen und "Rechte"
gegen andere richten (damit ist nichts gesagt gegen freiwillige
Leistungen zugunsten Behinderter), der gibt - ganz abgesehen
von der praktischen Unmöglichkeit der Realisierung
eines solchen Bestrebens - der Gleichheit Vorrang vor der
Freiheit und kann dies nicht anders als ideologisch begründen,
geschweige denn rechtfertigen. Die - anti-ideolo-gische -
Startgleichheit ist eben dann gegeben, wenn die Menschen so, wie
sie die Natur oder "Gott" geschaffen hat, sich
entwickeln können, ohne dabei durch künstlich, d.h. von
irgendwelchen anderen Menschen geschaffe-ne oder beanspruchte Vorrechte,
Privilegien, Mono- oder Oligopole, durch Herrschaft, also
gewaltsam eingeschränkte Freiheit, behindert zu werden.
Die absolute Freiheit des
Handelns jedes Einzelnen ist zunächst begrenzt durch seine
natürlichen Anlagen und Fähigkeiten, aber auch
durch das Ergebnis seiner Leistungen (wobei
238
für die Verwertung letzterer ein
herrschaftsfreier Markt unumgängliche Voraussetzung
ist, was daneben andere Formen der Verwertung nicht ausschließt).
Wer mehr leistet als ein anderer und dadurch z.B. mehr Geld hat,
der hat damit auch mehr Handlungsfreiheit als jener. Der
Grundsatz der gleichen Freiheit Aller setzt diese natürlichen
Unterschiede der Einzelnen voraus und geht von ihnen aus. Er
will sie nicht etwa durch irgendwel-che Maßnahmen
ausgleichen (es sei denn im Wege freiwilliger Vereinbarungen),
denn dies würde auf eine Gleichheit, nicht auf die
gleiche Freiheit Aller hinauslaufen. Wer z.B. musikalisch ist
oder ein Künstler, der hat aus sich selbst heraus mehr
Freiheit im absoluten Sinne, sein Leben zu gestalten und zu genießen
als der Unmu-sikalische oder Nicht-Künstler. Dieses sein
Mehr an Freiheit geht jedoch - ebenso wie beim mehr Leistenden -
nicht auf Kosten anderer! Es nimmt der gleichen Freiheit der
anderen, gleiche oder andere natürliche Anlagen zu nutzen,
nichts weg.
Auch der Begriff der sogenannten
"inneren Freiheit" spielt eine Rolle, die oft als
"wahre" Freiheit trotz einge-schränkter äußerer
gepriesen wird. Wer z.B. infolge von Entwicklungsstörungen
innere Hemmungen hat, ist in seiner absoluten Handlungsfähigkeit
ebenso eingeschränkt wie derjenige, der von Vorurteilen oder
fixen Ideen besessen ist und sich von ihnen nicht freimachen
kann.
Ganz unabhängig von der höchst
unterschiedlichen "inneren Freiheit" und den natürlichen
Anlagen und Fähig-keiten der Einzelnen, die ebenfalls sehr
verschieden und mangels Maßstab nicht meßbar sind,
beschränkt sich der Grundsatz der gleichen Freiheit Aller
auf die - sehr genau meßbare - äußere
Freiheit der Einzelnen im Ver-hältnis zu einander. Denn da
kann es, wie wir gesehen haben, mangels beweisbarer vorgegebener
"Rechte" und
Pflichten" oder sonstiger Leitlinien
eben nur die Entscheidung zwischen aggressiver Gewalt und der
Verstän-digung geben, welch letztere auf die Dauer nur auf
der Basis der gleichen Freiheit Aller möglich ist.
Dies bedeutet für jedermann: von keinem
fremden Willen, sei es der eines Einzelnen oder einer Gruppe, zu
ei-nem Tun oder Unterlassen gezwungen zu werden, außer
dazu, in Gegenseitigkeit auch seinerseits darauf zu ver-zichten,
den eigenen Willen anderen mit aggressiver Gewalt aufzuzwingen.
Es bedeutet insbesondere, daß
239
die äußere Freiheitssphäre keines Menschen geringer ist als die eines anderen (außer, wenn und solange er dem freiwillig zustimmt), daß es kein Mehr an Freiheit für die einen auf Kosten der Freiheit anderer und gegen de-ren Willen geben soll. Dies bedeutet u.a. auch die Abwesenheit jedes Monopols oder Oligopols, auch jedes Vorranges und Vorrechtes eines Einzelnen oder einer Gruppe. Denn das wäre ja für die Betreffenden ein Mehr an Freiheit auf Kosten aller anderen.
Wohlgemerkt also: nicht schon ein Mehr an Handlungsfreiheit an sich, sondern erst die gegen den Willen eines anderen über die Grenze der gleichen Freiheit Aller hinausgreifende Einschränkung oder Wegnahme der
gleichen Freiheit eines anderen ist eine Aggression
gegen diesen.
Wenn also jemand seine eigene
Handlungsfreiheit selbst und freiwillig zugunsten eines anderen
einschränkt und jenem ein Privileg oder Monopol sich
selbst gegenüber gewährt, liegt also keine
Verletzung der gleichen Freiheit Aller vor.
Man muß sich darüber klar werden,
daß sehr vieles, was als herkömmliche Moral oder
notwendiges Gesetz gilt, automatisch aus dem Grundsatz der
gleichen Freiheit Aller sich ergibt. Der Mörder oder
Totschläger z.B. maßt sich ein Mehr an
Handlungsfreiheit auf Kosten seines Opfers an, dem er das Leben
nimmt und dessen Hand-lungsfreiheit er somit in radikalster
Weise einschränkt. Ähnlich gegen den Willen und auf
Kosten der Freiheit seines Opfers handelt der Räuber, Dieb,
Betrüger, der dieses um sein Eigentum bringt. Alle diese
sind eindeutig aggressive Handlungen, welche die gleiche Freiheit
Aller verletzen und Wiedergutmachungsansprüche nach sich
ziehen.
Die gleiche Freiheit bedeutet also das
gegenseitige Freisein von aggressiver Einwirkung fremden Willens,
die Selbstbestimmung im Rahmen dieser Gegenseitigkeit, die
Unantastbarkeit des nicht-aggressiven Individuums. Bei
gleicher Freiheit Aller hat niemand einem anderen etwas zu
befehlen, wenn dieser ihm nicht zuvor das Recht erteilt hat,
ihm Befehle zu geben. Jeder Zwang ist nur soweit zulässig,
als er zur Abwehr aggressiver Eingriffe dient. Gesetze, wie
auch Sitten und Gewohnheiten, die gegen den Willen des
Betroffenen dessen Freiheitssphä-
240
re zugunsten erweiterter Freiheit anderer
einschränken, sind nichts anderes als aggressive
Gewalt.
Da Freiheit die Abwesenheit des aggressiven
Zwanges oder der Gewalt bedeutet und die Grenze zwischen
Ag-gression und Defensive durch die gleiche Freiheit Aller
gezogen wird, da Konflikte nur durch solche Grenz-überschreitung
gegen den Willen des Betroffenen entstehen, kann man statt des
Grundsatzes der gleichen Frei-heit auch den der Vermeidung
aggressiver Gewalt aufstellen.
Die gleiche Freiheit Aller oder die Verpönung
der aggressiven Gewalt bedeutet also individuelle Freiheit von
allen institutionellen Zwängen, mit Ausnahme des einen:
zur Achtung der gleichen Freiheit aller anderen und natürlich
auch zur Einhaltung aller Verpflichtungen, die man anderen gegenüber
freiwillig eingegangen ist.
In jedem Verhältnis zu anderen darf man
aus dem an sich recht vernünftigen - aber unvollständigen
- Grund-satz: "Was Du nicht willst, daß man Dir tu,
das füg' auch keinem andern zu" nicht die falsche Schlußfolgerung
ziehen: Was mir wertvoll, nützlich und wünschenswert
erscheint, das muß auch jedem anderen so erscheinen.
Demgegenüber hatte G.B. Shaw ganz richtig gewarnt:
"Tue nicht anderen das an, wovon Du wünschst, daß
man es Dir täte - sie könnten einen anderen Geschmack
haben als Du!"
Die gleiche Freiheit Aller geht also von der
enormen Verschiedenheit der Einzelnen in Anlagen, Fähigkeiten
und Leistungen, in ihrem Denken und Fühlen, ihrem Wünschen
und Wollen aus; sie lehnt jede Schematisierung ab und gewährt
all diesen Verschiedenheiten die größtmögliche
Auswirkungsmöglichkeit - bis eben zu der Grenze, wo Einzelne
oder Gruppen die eigene Freiheitssphäre auf Kosten anderer
ausdehnen und dazu deren gleiche Freiheitssphäre einschränken
wollen. Nur in diesem Sinne soll die - im
einzelnen dabei recht unter-schiedliche - Freiheit gleich
sein. Insbesondere wird jeder Versuch von Einzelnen oder Gruppen,
sich ein Mehr an eigener Freiheit auf Kosten anderer dadurch zu
erschleichen, daß sie ihre sehr persönlichen Ansprüche
hinter den angeblichen von Kollektiven und Abstraktionen, hinter
religiösen, moralischen, ideologi-
241
schen Glaubensmeinungen zu verstecken
versuchen, als verhüllte Aggression entlarvt;
durch die nüchterne Frage nach der Beweisbarkeit der
erhobenen Ansprüche wird deren aggressiver
Gewaltcharakter entlarvt.
Weder wird dabei einer Gruppe ein Vorrecht vor einem Einzelnen, noch umgekehrt einem solchen ein Vorrecht vor einer Gruppe eingeräumt. Beides liefe auf eine Ideologie hinaus. Dabei ist die Tatsache zu beachten, daß alle Gruppierungen sich aus konkreten, untereinander recht verschiedenen Einzelnen zusammensetzen. Es gibt kein einheitliches Denken, keinen einheitlichen Willen einer Gruppe als solcher - außer den vorübergehenden Erscheinungen eines Massenwahns und induzierten Irreseins, hinter denen aber immer Einzelne besonders deutlich als Initiatoren stecken.
(J.Z.: Jedes Team von Sportlern, die den gemeinsamen Willen haben in ihren Wettbewerben zu siegen, wider-legt diese Behauptung. - J.Z., 5.4.04.)
Nicht "Gott", nicht
"der Staat", nicht "die Gesellschaft" stellen
ihre aggressiven Forderungen, sondern immer sind es nur Einzelne
oder ganze Gruppen von solchen, die sich hinter diesen Begriffen
verstecken und ihnen ihr eigenes Denken und Wollen unterschieben.
Alles, was innerhalb freiwilliger
Vereinbarungen bleibt - etwa bei Ermächtigung an einen Arzt,
in die eigene körperliche Unversehrtheit einzugreifen,
oder an den Befehlshaber einer freiwilligen Miliz - hält
sich im Rah-men der gleichen Freiheit Aller, auch wenn
dabei, begrenzt nach Zeit und Umfang, der Handlungsspielraum der
Ermächtigten größer wird als jener der
Zustimmenden.
Klar dürfte jedoch sein, daß
jemand nur die eigene Freiheit vertraglich zugunsten
eines anderen einschränken kann, nicht jedoch die eines
anderen gegen dessen Willen. Folglich sind Staatshandlungen,
welche die gleiche Freiheit Aller verletzen, auch dann nur
als "Recht" etikettiertes Faustrecht und aggressive
Gewalt, wenn ihnen eine Mehrheit zustimmt, die davon betroffene
Minderheit - und sei diese auch nur ein Einzelner - jedoch
nicht. - Daß man sich daran gewöhnt hat, anders
zu denken, oder vielmehr manipuliert wurde, sich daran zu gewöh-nen,
ist kein Grund, in der herrschenden Begriffsverwirrung zu
verharren. Orwells "1984" ist nahe und die Macht des
"großen Bruders" beruht ja gerade auf verwirrten
und in ihr Gegenteil verkehrten Begriffen. Überall, wo hier
von "gleicher Freiheit" die Rede ist, darf
242
darunter keineswegs bloß im engsten
Sinne an Bewegungs- oder Handlungsfreiheit gedacht werden,
sondern es handelt sich, wie bereits erwähnt, um Freisein
von gewaltsamer fremder Willenseinwirkung über die
gegen-seitige Gleichgewichtsgrenze in jeder
Beziehung, um gegenseitigen Aggressionsverzicht.
Nicht nur ein Anspruch, der auf
Benachteiligung des davon Betroffenen, sondern auch einer, der
auf dessen an-gebliches Wohl, auf Schutz und Fürsorge für
ihn, aber dies ohne sein Verlangen, ja gegen seinen Willen,
ge-richtet ist, muß als Aggression erkannt werden; auch
wenn er damit begründet wird, daß jener sein eigenes
In-teresse angeblich nicht richtig erkennt. Solche
Bevormundung, zumal wenn sie sich auf angeblich höhere
In-telligenz des Aggressors oder auf dessen angeblich höheren
- z.B. rassischen - Wert stützt, ist ein unbeweisba-rer
ideologischer Anspruch und Verstoß gegen die gleiche
Freiheit Aller; denn der Angegriffene könnte ja ebensogut
verlangen, daß der Aggressor sich seiner Beurteilung
anschließt, was für ihn zweckmäßig ist.
Bei jedem konkreten Anspruch, den ein Mensch
gegen einen anderen erhebt, läßt sich stets objektiv
feststellen, ob dieser auf einem beweisbaren Recht, das sich
auf freiwillig abgeschlossene Vereinbarungen stützt,
oder auf einem vermeintlichen "Recht" beruht, an
dessen Existenz er lediglich glaubt, das er jedoch nicht
beweisen kann und dessen gewaltsame Durchsetzung daher Aggression
ist, wenn dabei die Grenze der gleichen Freiheit Aller überschritten
wird. Ebenso läßt sich in jedem konkreten Fall
eindeutig feststellen, ob in einem Zustand, der be-steht
(oder angestrebt wird), der eine auf Kosten des anderen und gegen
dessen Willen ein Mehr an Handlungs-freiheit, ein Monopol oder
Vorrecht besitzt.
Gleiche
Freiheit Aller gegenüber dem Boden
Man kann sich zur Verdeutlichung die
Freiheits Sphäre der Einzelnen, in gleichen konzentrischen
Kreisen von jedem ausgehend, so vorstellen, daß diese
schließlich aneinander stos-
243
sen und dadurch eine Grenze bilden. Dies
macht gleichzeitig klar, daß die gleiche Freiheit Aller
kein absoluter, sondern ein relativer Begriff ist: je zahlreicher
die Einzelnen sind, desto relativ geringer wird ihr
Bewegungs-spielraum, was insbesondere gegenüber den
begrenzt vorhandenen Naturgütern zu beachten ist.
Wenn z.B. zehn Schiffbrüchige auf eine
unbewohnte Insel von 500 000 qm. verschlagen werden, so könnten
sie unter sich - gleiche Bodenqualität vorausgesetzt - je 50
000 qm. zu beliebiger, jedoch nicht die Umwelt und da-mit
die anderen schädigender, Nutzung verteilen. Bei 100
Inselbewohnern würden dann aber nur noch 5000 qm. auf jeden
entfallen.
Die gleiche Freiheit Aller umfaßt
grundsätzlich den gleichen Anspruch (nicht
"Recht") jedes Einzelnen auf die ganze
Erde; nicht etwa nur auf jenen Teil, der in der Regel durch
Eroberung, Raub und Mord "Staatsgebiet" wurde,
innerhalb dessen er geboren ist. Der Boden, wozu auch Flüsse,
Seen und Meere gehören, sowie seine bzw. deren Schätze,
als allererste und Grundvoraussetzung jeder menschlichen
Existenz, lebensnotwendig für Nahrung, Wohnung und als
Arbeitsstätte, ist nur in begrenzter Menge vorhanden, wobei
Bodenqualität und insbesondere die Lage eine erhebliche
Rolle spielen. "Eigentum" am Boden, und gar ein
über die persönliche Bearbeitungs- und Nutzungsmöglichkeit
des Betreffenden hinausgehendes, war allenfalls zu einer
Zeit noch möglich, als die zivilisierten Gebiete der
Erde noch weniger dicht bevölkert und der Bevölkerungszuwachs
weit geringer als gegenwärtig war. Aber selbst damals, als
es in weiten Teilen der Erde noch Land gab, das frei in Benutzung
genommen und urbar gemacht werden könnte, war es doch
eine Zumutung derer, die in zivilisierten Gebieten und
bevorzugten Lagen Boden-"Eigentum" - und zumal in einem
Umfang, der weit über ihre persön-liche Bearbeitungs-
oder sonstige Nutzungsmöglichkeit hinausging - besaßen,
daß die anderen, um sie in ihrer Bequemlichkeit nicht zu stören,
ihnen ihr Oligopol belassen und die entsprechenden Tribute
leisten, oder aber auswandern sollten.
Heute, wo es in kaum einem Teil der Welt
noch freies Land gibt, und überhaupt grundsätzlich,
weil jeder An-spruch auf ein Privileg, Mono- oder Oligopol, gegen
den Grundsatz der gleichen Freiheit Aller verstößt und
seine "Verteidigung" eine
244
aggressive Handlung darstellt, die sich auf
die Aufrechterhaltung ungleicher Freiheit richtet, ist
privates (aber auch staatliches) Bodeneigentum ebenso absurd
geworden, wie etwa Eigentum an der Luft.
Dies ist nicht nur bei solchem Bodeneigentum
der Fall, das über die persönliche Bearbeitungs- und
Nutzungs-möglichkeit hinausgeht und infolgedessen durch
seine Sperr- und Ausbeutungsfunktion sich zu einem immer
mehr arbeitsloses Einkommen erpressenden Monopolgut summiert
und in weiterer Auswirkung eine wachsende Kapitalüberlegenheit,
Kapitalkonzentration und Marktbeherrschung bewirkt.
Boden und Bodenschätze sind Produktionsmittel und Kapital, und zwar von der Natur geschenkte Produk-tionsmittel und geschenktes Kapital, das nicht, wie die produzierten Produktionsmittel, erarbeitet zu werden braucht; auf dessen Nutzung daher jeder Mensch gleichberechtigten und niemand einen begründbaren Vor-rechts-Anspruch erheben kann. Wenn also jemand durch ein angebliches Eigentums-"Recht", das sich auf nichts anderes als aggressive Gewalt und die Verletzung der gleichen Freiheit Aller stützen kann, die Nutzung dieses Naturgeschenks für andere sperrt oder zumindest von einer Tributleistung (Pacht oder Miete) abhängig macht, die für ihn arbeitsloses Einkommen bedeutet, beansprucht er damit ein durch nichts begründbares Vorrecht und begeht eine aggressive Handlung, auch wenn irgendein Gesetz das "legalisiert". Und auch derje-nige, der Boden nur in begrenztem Umfang, zur persönlichen Bearbeitung, zum Wohnen oder als Arbeitsstätte nutzt, muß lernen zu begreifen, daß er dies nicht kostenlos tun kann (denn auch das wäre Anspruch auf ein Pri-vileg), sondern daß er dafür eine Vergütung an die Gesamtheit Aller entrichten muß, die den gleichen An-spruch auf das betreffende Bodenstück erheben können; wie umgekehrt auch er selber, als Teil dieser Gesam-heit, an dem partizipieren muß, was nun alle anderen, die ein Stück Boden in Nutzung nehmen wollen, dafür als Vergütung an die Gesamtheit Aller entrichten.
(J.Z.: Wer hat den gleichen Anspruch auf den
Wert der Bodenverbesserungen oder Bauten? - J.Z., 5.4.04.)
Boden-"Eigentum" bedeutet u. a.
auch, die später Geborenen grundsätzlich zu
benachteiligen, da infolge stei-gender Nachfrage Bodenstücke
immer teurer und auch die "Eigentümer" immer
weniger verkaufsbereit werden; es bedeutet in jedem Fall das
"Recht" zur Ausschließung aller anderen von der
Nutzung
245
des betreffenden Bodenstücks, die auf
eine solche, zumindest als Wohn- und Arbeitsstätte, doch
unbedingt an-gewiesen sind, während sie auf diese Nutzung
genau denselben Anspruch erheben können wie der
"Eigen-tümer". Insbesondere bedeutet
Boden-"Eigentum" aber auch das "Recht", von
anderen für ein beanspruchtes, jedoch unbegründbares
Privileg Tribute und arbeitsloses Einkommen zu erpressen.
Die Sicherung der gleichen Freiheit Aller
gegenüber dem Boden und den Bodenschätzen schließt
den gleich-berechtigten Zugang von jedermann zum Boden und
seinen gleichberechtigten Anteil an der Nutzung dieses
Produktionsmittels ein, zugleich aber auch jedes Privileg,
Mono- oder Oligopol von Einzelnen, Gruppen oder
Institutionen gegenüber dem Boden und seinen Schätzen
aus.
Den heutigen Boden-"Eigentümern"
braucht dazu nur ihr bisheriges Privileg bzw. Oligopol,
nicht jedoch der Wert ihres Besitzes entzogen zu werden, den
sie gegebenenfalls im Rahmen der neuen Regelung, in völliger
Gleichberechtigung mit allen anderen, auch weiter bewirtschaften
können.
Dies bedeutet natürlich keine Verstaatlichung des Bodens, die ja nur auf die Ersetzung vieler Oligopolisten und Privilegierter durch einen einzigen Monopolisten hinausläuft. Im übrigen ist es ja gerade der Staat, der mit allen anderen Mono- und Oligopolen und Privilegien insbesondere auch das Boden-"Eigentum" aufrecht erhält und schützt; wobei man sich auch dessen bewußt sein muß, daß bei den Staatsfunktionären es sich keineswegs um eine gleichmäßige Interessenvertretung aller Staatsbürger handelt, sondern in erster Linie um Herrschaftsfunk-tionen gegenüber allen Untertanen und infolge der Steuerung der Staatsfunktionäre durch außerstaatliche wirtschaftliche und politische Mächte um einseitige Interessenvertretung der einen gegen die anderen auf deren Kosten.
Es geht vielmehr um eine "Vergesellschaftung" in dem Sinne, daß für jedermann der Zugang zum Boden und seinen Schätzen unter gleichen Bedingungen eröffnet wird und daß auch tatsächlich jeder Einzelne, deren Gesamtheit ja "die Gesellschaft" ausmacht, dabei im Rahmen der gleichen Freiheit Aller seinen Anteil am "natürlichen Monopolgut" Boden erhält.
(J.Z.: Merkwuerdigerweise wandte K.Z. das
Prinzip der "offenen Genossenschaft" nicht auf den
Boden an, sondern nur das von ihm am meisten geliebte
Bodenreformsystem, als of darueber Einigung bereits bestehen
wuerde oder gewiss erzielt werden koennte. Offene
Bodengenossenschaften koennten auch auf freiwilliger und
vertragsmässiger Grundlage gegründet werden und sich
verbreiten. - J.Z., 5.4.04.)
Dies könnte z.B. in der Weise geschehen, daß - vorbehaltlich
246
einer etwa noch zu findenden besseren Lösung - aller städtische und ländliche Grundbesitz jeweils für einen be-stimmten Zeitraum (etwa ein Jahr bei gärtnerischem und landwirtschaftlichem, etwa fünf Jahre bei städtischem und industriellem Grundbesitz) meistbietend verpachtet und der Erlös unterschiedslos nach Kopfzahl unter alle Menschen, egal ob Männer, Frauen oder Kinder, einschließlich also auch der Pächter, verteilt wird. Dies sollte möglichst im Weltmaßstab, also unter Ausgleich der verschiedenen Bodenwerte, geschehen, da ja jeder Mensch, im Rahmen der gleichen Freiheit Aller, Anspruch auf die ganze Erde erheben kann.
(J.Z.: Da er die ganze Erde nicht besetzen
kann, kann er auch keinen Anspruch auf die ganze
Erde erheben, der ueber Freizügigkeit und
Niederlassungsfreiheit hinweggeht. Eine auf ein bis 5 Jahre
beschränkte Pachtung für landwirtschaftlich genutztes
Land würde viele Bodenverbesserungen verhindern. Hier sind
wenigstens Pachtperioden von 15 und mehr Jahren anzuraten. -
J.Z., 5.4.04.)
Um Benachteiligung beim Pachtverfahren durch
unterschiedliche Vermögensverhältnisse auszuschließen
und um unbedingt jedermann den Zugang zum
Produktionsmittel Boden zu sichern, müßten diejenigen,
die nur zur Sicherung ihres eigenen (sowie ihrer Familie)
Nahrungs- und Wohnungsbedarfs ein begrenztes Stück Boden
(etwa bis zu 1 500 qm. je Kopf) und dies auch ohne fremde
Arbeitskräfte nutzen wollen, insofern Vorrang beim
Pachtverfahren haben, als sie dabei nur untereinander
konkurrieren sollen, während erst nach Deckung ihres
Bedarfs die anderen Pachtinteressenten, insbesondere die mit
dem größeren Geldbeutel, zum Zuge kommen sollen. Da
einerseits den Vermögenslosen der Pachtbetrag bis zur nächsten
Ernte gestundet werden soll, ander-seits der Pro-Kopf-Anteil von
jedermann am Gesamtpachterlös (wegen der hohen Bodenwerte städtischer
Bo-denflächen) weit über dem Pachtpreis der
Minimalflächen-Nutzer liegen dürfte, stehen diesen
ihre Boden-nutzungsrechte praktisch kostenlos zur Verfügung.
Dazu muß man noch wissen, daß 1 500 qm. zur Deckung des Gesamtnahrungsbedarfs einer Person genügen, bei ziemlich geringfügigem Arbeitsaufwand, nämlich von nur 8 Wochen im Jahr, verteilt auf die verschiedenen Jahreszeiten.
Wenn nun jedermann auf diese Weise in seinem
Nahrungs- und Wohnungsbedarf gesichert und unabhängig werden
kann und dabei aus seinem und seiner Familie Pro-Kopf-Anteil
über den Pachtpreis hinaus noch eine kleine Rente erhalten dürfte,
welche entsprechend größer bei denen wird, die
keine Bodennutzung beanspru-chen, wird dadurch allein schon
Arbeitslosigkeit so gut wie unmöglich gemacht.
(J.Z.: Er versuchte nie sich so unabhaengig zu machen. Die Hauptursachen der Arbeitslosigkeit übersieht er hier wieder einmal. - J.Z., 5.4.04.)
247
Aber auch viele andere heutige Probleme lösen sich dann von selbst. Insbesondere würde diese Lösung der Bo-denfrage die wirksamste Entwicklungshilfe bedeuten, die möglich ist; denn dabei kämen die einzelnen Men-schen der Entwicklungsländer direkt sowohl in den Genuß gleichberechtigten Zugangs zum Boden (von dem sie heute größtenteils ausgesperrt sind), als auch in den eines gleichmäßigen Anteils an den Pachterträgen aus den Industrieländern mit hohem Bodenwert. Auch gibt es dann keine Ausbeutung mehr durch zufälligen Mono- oder Oligopolbesitz von Bodenschätzen oder Rohstoffen.
(J.Z.: Er hatte sich nie genuegend damit
beschäftigt, wie "Für jeden die Bodenreform seiner
Träume!" verwirk-licht werden könnte, natürlich
immer nur auf seine eigenen Kosten und sein eigenes Risiko. -
J.Z., 5.4.04.)
Die Pachtpreise würden sich dann (mit
Ausnahme der Liebhaberwerte bestimmter Bodenstücke, an
deren er-höhtem Pachtpreis jedermann partizipiert) auf den
Betrag einpendeln, den das betreffende Bodenstück in seiner
Eigenschaft als Produktionsmittel und Kapital über
eine normale Arbeitsvergütung hinaus abwirft, d.h. also
das, was man heute Grundrente nennt. Mehr zu bieten
hat, außer in jenen Ausnahmefällen, niemand ein
Inter-esse. Und daß weniger geboten wird, verhindert die
Konkurrenz. Also auch von diesem Gesichtspunkt ist es die
"gerechteste" Lösung.
Es versteht sich von selbst, daß
Wertsteigerungen des Pachtlandes, etwa durch
Bodenmelioration oder Errich-tung von Gebäuden, vom
Nachfolge-Pächter abgelöst werden müssen, wie
umgekehrt auch der Pächter für von ihm verursachte
Bodenschädigungen haftet. (J.Z.: Wenigstens hier geht
er darauf ein. - J.Z., 5.4.04.)
Erst wenn auf diese Weise jedermann die ganze Erde als sein persönliches Interessengebiet auf der Basis strik-ter Vorrechtslosigkeit und Gleichberechtigung begreifen lernt, wird auch ein wirksamer Umweltschutz mög-lich, für den wiederum die gleiche Freiheit Aller der einzige brauchbare Maßstab ist.
(J.Z.: Keiner kann fuer die ganze Erde, d.h., die Angelegenheiten aller Landbenutzer, ein persönliches Interesse haben. Mir sind schon meine 2000 Quadratmeter zu viel an Arbeit und Verantwortung. - Auch unter dem System der offenen Genossenschaften von Theodor Hertzka wird für Umweltschutz gesorgt. - J.Z., 5.4.04.)
Dabei wird davon auszugehen sein, welches
die Auswirkungen wären, wenn Alle für sich jenes
Privileg an Umweltverschmutzung und -Vergiftung beanspruchen
würden, das heute eine sogar gesetzlich geschützte und
staatlich geförderte Minderheit für sich mit der
Behauptung in Anspruch nimmt, die dadurch verursachte Schädigung
der Umwelt und der Mitmenschen sei gerade eben noch erträglich
und zumutbar. Da bei einer Pro-Kopf-Verteilung der
Gesamt-Pachterlöse
248
im Weltmaßstab jeder die Wirkung einer Vermehrung der Weltbevölkerung unmittelbar in einer Minderung seines Anteils zu spüren bekommt, ist dies auch ein sehr wirksames Gegengewicht gegen die heute oft beden-ken- und verantwortungslose Vermehrung.
(J.Z.: Ein Malthusianer war K.Z. leider
auch. Die höchste Produktivität und der höchste
Lebensstandard wurde bisher bei der grössten Bevölkerung
erreicht, sofern diese nur frei war zu produzieren und
auszutauschen. - J.Z., 5.4.04.)
Die im Pro-Kopf-Anteil für jedermann
sich ergebende Grundrente (im doppelten Sinne) sichert sogar
einen ge-wissen Ausgleich für die natürliche
Benachteiligung derer, die durch Gebrechen, Krankheit oder
geringe Geistesgaben zwar keinen "moralischen" Anspruch
auf solchen Ausgleich als die anderen verpflichtend bewei-sen können,
wohl aber den eben aus dem Grundsatz der gleichen Freiheit Aller
resultierenden haben. Im übrigen ist letzterer, wie erwähnt,
kein statischer und absoluter, sondern ein mit den
Umweltverhältnissen und der Gesamtmenschenzahl sich
wandelnder und relativer, dessen jeweilige konkrete Ausgestaltung
sich mit fort-schreitenden Erkenntnissen der
Erfahrungswirklichkeit und fortschreitender Technik im Laufe der
Zeit bedeu-tend wandeln kann, bei gleichbleibendem Prinzip,
dessen konkrete Anwendung sich dann nur ändert; z.B.wäre
denkbar, daß die Menschheit sich bewußt
"gesundschrumpft", etwa auf die Hälfte oder
weniger der gegenwärti-gen Zahl, was dann bei
entwickelter Technik und unter den Voraussetzungen der
Herrschaftslosigkeit zu nahe-zu paradiesischen Verhältnissen
führen könnte. (J.Z.: ???!)
So ist auch vorstehend
skizzierter Vorschlag zur Lösung der - fundamental wichtigen
- Bodenfrage ein im Lauf der Zeit und mit sich wandelnden
Umweltverhältnissen zwar nicht im Prinzip, jedoch im
konkreten Ein-zelfall, sicher noch sehr verbesserungsfähiger.
Er stellt jedenfalls für die heute vom Staat entmündigten und so vielfach unterdrückten Einzelnen wenigstens in etwa den Zustand wieder her, in welchem die frei lebenden Tiere sich gegenüber der Natur befinden, welche ih-nen alles zu ihrer Existenz Notwendige als Geschenk in ausreichender Fülle darbietet.
(J.Z.: Jagen und Suchen danach müssen sie auch und verhungert sind sie auch oft. Fette Leute gibt es heute mehr als je! Wo Hunger noch herrscht - da herrschen keine freien Zustände. - J.Z., 5.4.04.)
Bodenflächen und Bodenschätze
als "Eigentümer" beanspruchen, sie kaufen und
verkaufen, kann man mit dem-selben "Recht", mit dem man
etwa auch die Luft und das Sonnenlicht kaufen oder verkaufen oder
als "Eigen-tümer" der Luft oder des Sonnenlichts
laufende Tribute für deren Nutzung von anderen einziehen könnte.
249
Demgegenüber ergibt sich die
unausweichbare Alternative: entweder eignet man sich ein solches
"Recht" mit-tels aggressiver Gewalt an (was auch
dann der Fall ist, wenn man sich dieses "Recht" durch
letztere "schützen" läßt), wobei man
sich also offen als Anhänger des Faustrechts erklärt,
oder aber man muß sich über Zugang zum Boden und
Nutzung dieses Naturgeschenks mit allen Mitmenschen verständigen
und so zu einer echten Rechts-Lösung kommen. Diese ist aber
nur auf einer Basis strikter Gleichberechtigung und absoluter
Vor-rechtslosigkeit möglich.
Wenn man sich einmal vor Augen hält und
in den Konsequenzen klar macht, daß sogar in der
dichtbevölkerten BRD rund 4 000 qm. und im Weltmaßstab
sogar 25 000 qm. je Kopf entfallen, wobei nach
"demokratischen" Prinzipien jeder Einzelne
Anspruch auf einen entsprechenden Anteil an der Bodenfläche
seines Vaterlandes hätte, wird erst so richtig
deutlich, in wie unverschämter Weise die große
Masse um diese Hauptgrundlage ihrer Existenz beraubt worden ist
und welche Rolle der angebliche Schützer und Förderer
Staat bei dieser Urberau-bung spielt.
Selbstverständlich muß auch alles bisherige Staatseigentum am Boden (und seinen Schätzen) der neuen Rege-lung unterworfen werden, durch die ausnahmslos jedem Menschen Zugang zu einem lebensnotwendigen Mini-mum an Bodenfläche und außerdem gleichberechtigter Nutzungsanteil an der gesamten Erdoberfläche und allen Bodenschätzen garantiert wird. Eine ausführlichere Erläuterung zur Bodenfrage und ein Eingehen auf Einwän-de gegen die vorgeschlagene Lösung findet sich bei K. H. Z. Solneman/ Diskussionsergebnisse (Freiburg/ Br. 1976).
(J.Z.: Je älter er wurde, um so mehr intolerant und fanatisch wurde er in Bezug auf diese fixe Idee und unzugän-gig für alle toleranten Alternativen fuer sie. Die eignen fixe Ideen sind gewöhnlich die "grösste Liebe" der meisten Menschen und werden von ihnen als fixe Ideen nicht erkannt, selbst wenn sie Stirner-Anhaenger sind. - J.Z., 6.3.04.)
Gleiche
Freiheit Aller beim Austausch der Arbeitsprodukte
Von noch größerer Auswirkung als
das Oligopol durch Boden-"Eigentum" ist das Geldmonopol
und Kredit-oligopol, wobei der Staat die Schaffung von
Tauschmitteln, von Geld, monopolisiert, indem er sie einer
Noten-bank überträgt, die da-
250
durch das "Recht" erlangt, Banknoten (die eigentlich Schuldscheine sind!) (J.Z.: Verrechnungsscheine!) mit Annahmezwang (J.Z.: Requisitionsscheine!) auszugeben und für diese, statt Zinsen zu zahlen (J.Z.: Ganz falsche Vorstellung über Umsatzzahlungsmittel!), solche zu fordern; zudem Zinsen, die weit über den Kosten der Herstellung und Verwaltung dieses Tauschmittels liegen.
(Das Risiko einer Nicht-Zurückzahlung von monopolisierten Zahlungsmitteln, oder von "Rückzahlung" in entwertetem Staatspapiergeld, ist gross, besonders in Deflations-, Stagflations- und Inflationszeiten - fuer diese Zahlungsmittel. - J.Z., 6.4.04.)
Es handelt sich dabei also zunächst
einmal um eine direkt vom Staat ausgehende typisch
monopolistische Aus-beutung durch Konkurrenzausschluß,
die jedoch weitgehende Auswirkungen hat und dabei den Ausbeutungs-effekt
zugunsten einer Minderheit von Privilegierten und Oligopolisten
vervielfacht.
Außerdem manipuliert der Staat den
Betrieb von Banken, die in begrenztem Maße sogenanntes
Buchgeld (aus dem Nichts) schöpfen können (J.Z.: Ein
altes Vorurteil, schon oft widerlegt aber immer noch am Leben in
zu vielen Köpfen. - J.Z., 6.4.04.) (für das sie neben
ihrem eigenen Zinsaufschlag noch den Monopolzins der
No-tenbank mitkassieren) so - z.B. in der BRD durch die
Bestimmung, daß jede neue Bank ein Mindestkapital von 6
Millionen DM besitzen muß -, daß nur ein bevorzugter
Kreis in den Genuß der Vorteile dieses Oligopols
ge-langen kann.
Während beim Bodenoligopol das arbeitslose Einkommen durch Ausbeutung infolge der Konkurrenz einer ver-hältnismäßig hohen Anzahl von Oligopolisten noch in gewissen Grenzen gehalten wird , und es in direkter Form vorwiegend nur die Preise von Lebensmitteln, Wohn- und Betriebsräumen, sowie Bodenschätzen hoch-treibt, gehen die Wirkungen des Geldmonopols und Kreditoligopols noch viel weiter, indem in den Preisen aller Waren eine in der Regel weit höhere Belastung als als die direkte oder indirekte durch die Grundrente zu jener noch hinzutritt; mit dem Effekt, daß durchschnittlich etwa 50 % der Preise aller Waren (J.Z.: Sehr übertrieben! - J.Z., 6.4.04.) als arbeitsloses Einkommen in die Taschen von Mono- und Oligopolisten fließen; bei den Mieten sind es oft sogar 75 - 80 %.
(J.Z.: Solche Meinungen werden sich sehr ändern sobald man Kapital als "vorgetane Arbeit" erkennt, die auch das Anrecht darauf hat, gerecht belohnt zu werden. Warum sollten andere, aus ihrem Arbeitseinkommen und Ersparnissen, für irgendjemand den grossen Wert eines Hauses für viele Jahre, manchmal Jahrzehnte, umsonst oder sehr billilg zur Verfuegung stellen? Sie moegen bereit sein, wenn sie dazu fähig sind, das fuer ihre Kinder und Enkelkinder zu tun, aber fuer Fremde? - J.Z., 6.4.04.)
Da sich der Preis des Bodens nach dessen
Wert als "Kapital" richtet und dieser bei jeder Zinserhöhung
steigt, wird auch die Grundrente sehr wesentlich durch die Zinshöhe
beeinflußt. Sie könnte sogar bei reichlichem
Bo-denangebot gar nicht unter den künstlich
hochgehaltenen Monopolzins fallen.
Bei letzterem muß man sich darüber
klar sein, daß er nicht mit dem Diskont- oder Lombardsatz
der Notenbank identisch ist, sondern mindestens dessen doppelte,
wenn nicht dreifa-
251
che Höhe erreicht. Ganz einfach
deshalb, weil die Notenbank an keinen Einzelmenschen und keine
Firma das Tauschmittel Geld direkt ausfolgt, sondern ausschließlich
an die privilegierten Banken. Infolge dieses Privilegs können
diese also dem nur für sie geltenden, bereits enorm überhöhten
Diskont- oder Lombardsatz nicht nur ih-re eigenen tatsächlichen
Unkosten und einen bescheidenen, sondern einen ebenfalls weit
überhöhten Gewinn zuschlagen, wie er sogar in der
jüngsten Rezession Rekordhöhe erreichte. Das ist
die "Freiheit", wie sie die ge-genwärtige
"Rechts"-Ordnung versteht. -
Demgegenüber könnten in herrschaftsloser wirklicher Freiheit, der gleichen Freiheit Aller, welche keine Mo-no-, Oligopole oder Privilegien kennt, Tauschmittel (die auch eine andere Form haben könnten als das übliche Geld) billigst, d.h. nicht über 1 - 2 % einschließlich Kreditrisikoprämie, jedermann zur Verfügung stehen; hierzu siehe auch das schweizerische Beispiel in K. H. Z. Solneman/ Drei Kernforderungen zur Vermögens-verteilung (Freiburg/Br. 1974).
(J.Z.: Wer fähig und bereit ist, das
fuer andere zu tun, auf Jahre oder Jahrzehnte hinaus, sollte
natuerlich die Freiheit haben, sich entsprechend zu organisieren.
Aber als allgemeine Wirtschaftsregelung ist das nur fuer gläubige
Zinsgegner sinnvoll. Jeder sollte, soweit er kann, auf die eigne
Art selig werden können. - K.Z.'s Vorschläge darüber
laufen hinaus auf eine freiwillige Umsatzsteuer zwecks
Verbilligung von langfristigen Krediten. Schon rechtmässig
fuer Freiwillige, wenn auch nicht immer wirtschaftlich. - J.Z.,
6.4.04.)
Existent sind bereits zahlreiche konkrete Vorschläge, wie nach Fortfall des Geldmonopols (gegen das sich ein Sturm der Empörung erheben wird, wenn die Menschen einmal anfangen werden, über dessen Auswirkungen nachzudenken) durch Geldschöpfung in freier Konkurrenz, z.B. durch Verkehrsunternehmen oder auch Waren-häuser, natürlich auch Banken, die Geldverwaltuneskosten. der "Zins", auf 1 - 2% herabgedrückt werden kön-nen (inklusive Kreditrisikoprämie) (J.Z.: Nur für Umsatzkredite! Nicht fuer Kapitalkredite!), und wie zugleich ein stabiles Geld, eine wirklich währende Wahrung, geschaffen werden kann, was alle staatlichen Notenbanken ja, trotz angeblich heißen Bemühens, nicht fertig bringen.
(J.Z.: "Schöpfung" und
"schaffen" sind hier fehlleitende Worte. Vereinbarte
Verrechnungsscheine, oder frei angebotene und angenommene und
übertragene Gutscheine und andere
Selbst-Verpflichtungsscheine sowie vereinbarte Wertmasse, wären
bessere Beschreibungen. Sie "schaffen" nicht
"etwas aus dem Nichts", sondern drücken nur schon
bestehende Werte, die nicht liquide sind, in liquiden oder viel
leichter übertragbaren Wert-zeichen aus, frei benutzt zu
Zahlungen fuer verkaufsbereite Waren und Dienstleistungen, zu
Marktpreisen, die in vereinbarten oder annehmbaren Wertmassen
ausgedrueckt werden, denselben, die auf diesen Scheinen stehen,
an die Ausgeber solcher Scheine und deren Schuldner. Sie
sind auch zu anderen Schuldzahlungen an die Ausgeber brauchbar
und wertvoll und können natürlich im allgemeinen
Verkehr verweigert oder diskontiert werden. - J.Z., 6.4.04.)
Im übrigen bliebe es jedermann
unbenommen, weiterhin sich des von seiner bisherigen Notenbank
ausgege-benen Geldes zu bedienen - bei denen, die dies annehmen
wollen; die einzelnen Notenbanken könnten also
weiterzuarbeiten versuchen wie bisher. Nur müssen sie dann
auf ihr Monopol verzichten, sich der freien Kon-kurrenz stellen,
und können bei denen, die der betreffenden Rechts- und
Sozialgemeinschaft nicht angehören wollen, keinen
Annahmezwang (J.Z.: und keinen Zwangswert!) als
"gesetzliches Zahlungsmittel" durchsetzen.
252
In Finanzfachkreisen wird für eine nahe
Zukunft bereits mit großen Veränderungen im bisherigen
Zahlungsver-kehr gerechnet. Das Bargeld dürfte dann
(bis auf das Kleingeld) und auch der Scheck- und Überweisungsver-kehr
(bisheriger Art) entfallen. In einem Computer-gesteuerten
bargeldlosen Zahlungsverkehr bewirkt eine scheckkartenähnliche
Ausweiskarte, die in - bei allen Geschäftskassen
aufgestellte - Automaten gesteckt wird, die entsprechende
Belastung auf dem Kunden- zugunsten des Verkäufer-Kontos,
während bei mangelnder Dek-kung auf dem Kundenkonto die
Ausweiskarte ausgeworfen wird wie ein "falscher Fünfziger".
Sogar gegenüber diesem Verfahren, erst recht natürlich gegenüber dem heutigen Zahlungsverkehr, zeigt sich weit überlegen ein ganz neuartiges, dabei sehr einfaches Zahlungs- und Kreditsystem, das sowohl Zahlern wie Zahlungsempfängern bisher ungewohnte Vorteile bietet, u. a. konkurrenzlos billige Kredite, sogar unter gegen-wärtigen Verhältnissen. Es gibt eben auch auf dem Gebiet des Finanzwesens ungeahnte Lösungen, die mit den überraschendsten Ergebnissen der Technik und Naturwissenschaften wetteifern können.
(Gesetze, Gerichte und Regulierungen haben
bisher die meisten solcher Versuche, wenigstens in Deutschland,
bald unterdrückt. - J.Z., 7.4.04.)
Durch die simple Maßnahme der
Aufhebung des Geldmonopols und des Kreditoligopols wird vor allem
auch die Riegelfunktion des erpresserischen Monopolzinses
beseitigt, welche die Produktivität und die Produktion
überhaupt immer wieder stoppt und weit unter den technischen
Möglichkeiten und dem Bedarf hält. Ebenso wird die
immer wiederkehrende Kapitalvernichtung durch Inflation bei
den Kleinsparern gestoppt, welche diese in dauernder Abhängigkeit
von den Mono- und Oligopolisten hält und der Ausbeutung
durch jene preisgibt; denn ohne den Annahmezwang (und Zwangswert
- J.Z.) inflationistisch verfälschter Tauschmittel - und
gegen freie Konkurrenz - könnten deren Hersteller nicht
existieren. Ganz abgesehen davon, daß nach Fortfall des gesetzlichen
Schutzes solch betrügerischer Handlungen diese in einer
herrschaftslosen Ordnung natürlich als kriminell verfolgt
würden.
Jedes Kind kann begreifen, was die zwangsläufigen
Folgen sind, wenn durch das Geldmonopol und Kredit-(aber auch Boden-)Oligopol
laufend Riesenbeträge als arbeitsloses Einkommen in die
Taschen einer Minderheit fließen und gleichzeitig
253
einer Mehrheit entzogen werden, die dadurch
in dauernde Abhängigkeit von jener gerät, mit all
den unerfreu-lichen Auswirkungen, die man als
"Kapitalismus" bezeichnet, ohne sich über dessen
eigentlichen Kern klar zu sein: Herrschaft - in zahlreichen
Formen - der einen über die anderen, statt gleicher
Freiheit Aller.
Die
"hoheitlichen Aufgaben" des Staates
Der ehrlichere Ausdruck dafür ist das vom Staat beanspruchte, d.h. sein mittels des Faustrechts genommenes Gewalt-Monopol. Wer hat dem Staat die angeblichen "Aufgaben" gestellt? Gewiß nicht die gewählten soge-nannten Volksvertreter. Diese sind von ihren Parteien und deren Hintermännern abhängig und über die Aus-wahl dieser "Volksvertreter" und deren Verhalten, sogar ihren eigenen Wählern gegenüber, liegt genügend An-schauungsmaterial vor. Der ' Staat" aber ist schon vor den Volksvertretern da und zieht ihnen in seiner Verfas-sung und unzähligen bestehenden Gesetzen einen verhältnismäßig engen Betätigungsrahmen. Der "Staat" ist eine weitgehend anonyme Macht, hinter der sich zahlreiche, mitunter widerstrebende und nur in ihrem unbe-dingten Herrschaftsanspruch einige, politische und insbesondere wirtschaftliche Mächte verstecken, die auf ver-schlungenen Wegen, aus dem Hintergrund, das Parlament und die Staatsfunktionäre lenken.
(J.Z.: Oder zu lenken versuchen, im eignen Interesse. Jede Zentralmacht zieht immer solche Leute an und auf. - J.Z., 6.4.04.)
Die "Volksdemokratien" sind da am
ehrlichsten, wenn sie erklären: "Die Partei befiehlt
dem Staat". Aber zu welchem Zweck befiehlt sie? - Gewiß
nicht im Interesse oder gar zur Sicherung der gleichen Freiheit
Aller, die sich in ihrem Machtbereich befinden.
Die westlichen Demokratien gehen von der nachweisbar falschen Annahme aus, daß der Staat gleichmäßig die Interessen seiner Zwangsmitglieder schütze, während eindeutig feststeht, daß er durch zahlreiche Privilegien, Mono- und Oli-gopole in erster Linie die Interessen einer Minderheit gegen eine Mehrheit vertritt und daß seine Funktionäre sich zu einer eigenen Ausbeuterklasse entwickelt haben, die an Bedeutung und in ihren Methoden der kapitalistischen kaum nachsteht.
(J.Z.: Es handelt sich um viele verschiedene Minderheiten und auch verschiedene und nur zeitweilige Mehr-heiten. - J.Z., 6.4.04.)
Die "Freiheit", welche der Staat
zu garantieren ver-
254
spricht, steht in krassem Gegensatz zur wirklichen,
zur gleichen Freiheit Aller, deren gefährlichster und prinzipieller
Feind der Staat ist, zumal er es verstanden hat, durch umfassende
Manipulation der Mehrheit die Über-zeugung beizubringen,
daß jedwede staatliche Aktivität unbesehen nützlich
und notwendig sei.
Max Weber schrieb in "Politik als Beruf" (Gesammelte Politische Schriften, Bd. 1, Seite 397):
"Gewaltsamkeit ist natürlich
nicht etwa das normale oder einzige Mittel des Staates: - davon
ist keine Rede -, wohl aber: das ihm spezifische. ... Heute ...
werden wir sagen müssen: Staat ist diejenige menschliche
Gemein-schaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes
... das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich
(mit Erfolg) beansprucht. Denn das der Gegenwart Spezifische
ist: daß man allen anderen Verbänden oder Einzelpersonen
das Recht zur physischen Gewaltsamkeit nur so weit zuschreibt,
als der Staat sie von ihrer Seite zuläßt: er gilt als
alleinige Quelle des 'Rechts' auf Gewaltsamkeit. ..."
Es gibt auch keinerlei begründbare
Rechtfertigung des Mehrheitsprinzips in einer
Zwangsgemeinschaft. Eine Mehrheit kann weder ein Vorrecht gegenüber
einer Minderheit beanspruchen, noch die Freiheitssphäre
irgend-welcher Einzelner gegen deren Willen unter die Grenze der
gleichen Freiheit Aller hinunterdrücken - es sei denn
mittels des Faustrechts, der aggressiven Gewalt.
Analog, wie der Staat das Oligopol der Bodeneigentümer nicht nur gegen den gleichberechtigten Nutzungsan-spruch aller anderen Staatsbürger, sondern aller Menschen überhaupt setzt, maßt er sich auch ein Ober-Eigen-tum an "seinem" Staatsgebiet" und eben die Herrschaft über alle sich dort aufhaltenden und alle dort vorhan-denen Werte an. Die Staatsgebiete entstanden ähnlich wie das Bodeneigentum: in aller Regel durch Raub und Mord. Die Vorrechte, welche die Staaten sich selber in diesen Gebieten anmaßen, und die weiteren, welche sie den von ihnen privilegierten Einzelnen und Gruppen verleihen und für diese "verteidigen", sind aggressive Handlungen, die sich auf nichts anderes als das Faustrecht stützen können, auch wenn sie mit noch so ausge-tüftelten ideologischen "Begründungen" als "Recht" etikettiert werden.
Allein schon die fundamentale Lösung
der Bodenfrage nach dem
255
Prinzip der gleichen Freiheit Aller,
insbesondere wenn sie mit der Abschaffung des Geldmonopols und
Kredit-oligopols verbunden wird, macht das meiste von dem, was
heute als Staatsaufgabe gilt, überflüssig. Es gibt dann
keine Rivalitäten mehr zwischen
"Staatsgebieten", keine Grenzen mehr, die zu
verteidigen wären, wenn jedem Menschen ausnahmslos der
gleiche Nutzungsanspruch auf die ganze Erde garantiert wird,
keine "Wirt-schaftspolitik" mehr mit Einfuhrverboten,
Zöllen, Dumpingpreisen und Subventionen, die gewaltsam
aus frem-den Taschen genommen werden, es gibt dann keine
Arbeitslosigkeit und keine von Menschen verursachte Not mehr, in
der sich nicht, wie bei Schicksalsschlägen bereits
heute, genügend freiwillige Helfer finden.
Mit dem Fall sämtlicher
Privilegien, Mono- und Oligopole, sowohl der zugunsten des
Staates selbst, wie der zugunsten der von ihm Privilegierten, muß
der Staat die bisherige Herrenrolle aufgeben und zum Diener
wer-den, d.h. er muß sich auf eine streng nicht-aggressive,
rein defensive Rolle beschränken, darf nur in freier
Kon-kurrenz mit anderen - und zwar freiwilligen - Vereinigungen
seine Dienste anbieten, wenn er gerufen wird, und nicht, wie ein
Gangster, unerbetenen "Schutz" oder "Fürsorge"
aufdrängen, gar noch gegen von ihm einseitig
festgesetzte und gewaltsam einkassierte Vergütung.
Die
Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften
Der Staat muß also auf seinen Monopolanspruch auf aggressive Gewalt verzichten (wie jeder Faustrechtsan-hänger das künftig tun muß) und sich auflösen.oder vielmehr aufgelöst werden in jene Vereinigungen auf strikt freiwilliger Basis, wie sie de Puydt bereits skizziert hatte.
Daß jede dieser AUTONOMEN RECHTS- UND
SOZIALGEMEINSCHAFTEN freiwillig - in ihrem Grund-gesetz
gewissermaßen - nach innen wie nach außen darauf
verzichtet, aggressive Gewalt anzuwenden, d.h. die gleiche
Freiheit Aller zu beeinträchtigen, hatte de Puydt bereits,
wenn auch unausgesprochen, vorausgesetzt. Damit bietet sich der
256
an die Stelle bisherigen Staatsrechts
tretende gemeinsame Rahmen einer echten, weil auf
freiwilliger Vereinbarung beruhenden, Rechtsordnung und es
entsteht das gemeinsame Interesse, diese gegen jeden
Angreifer, han-dele es sich dabei um Einzelne, Gruppen oder
Staaten des bisherigen Typs, gegen jeden Faustrechtsanhänger
und aggressiven Gewalttäter also, gemeinsam zu verteidigen.
Was de Puydt übersehen oder jedenfalls
nicht deutlich ausgeführt hatte, ist, daß unumgängliche
Voraussetzung einer solchen Ordnung die gleiche Freiheit
Aller gegenüber dem Boden und seinen Schätzen, sowie
auch die Abschaffung aller sonstigen Privilegien, Mono- und
Oligopole ist, sowohl im Verhältnis der einzelnen
Autono-men Rechts- und Sozialgemeinschaften als solcher
untereinander (im Gegensatz also zum bisherigen Verhalten
der Staaten untereinander), als insbesondere auch im Verhältnis
der Mitglieder einer solchen Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaft gegenüber den Mitgliedern aller anderen
(und auch solchen, die etwa bei kei-ner Mitglied sein wollen).
Dies bedeutet, daß trotz erheblicher rechtlicher Unterschiede,
die nur im Verhältnis der Mitglieder der betreffenden
Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaft untereinander
gelten, Streitfälle mit Außenstehenden nach dem
einheitlichen Prinzip der gleichen Freiheit Aller geregelt
werden können.
Trotz oder vielmehr wegen dieses Prinzips (weil ja die freiwillige Selbsteinschränkung eigener Freiheit sich durchaus in dessen Rahmen hält) wird die Rechtslage innerhalb der einzelnen Autonomen Rechts- und Sozial-gemeinschaften
(die nicht mehr, wie die Staaten gebietsmäßig gegen einander abgegrenzt sind, sondern deren Mitglieder nur jeweils untereinander durch freiwillig übernommene rechtliche und soziale Pflichten - denen natürlich die entsprechenden Rechte gegenüberstehen - verbunden sind, während sie auch so zerstreut nebeneinander woh-nen und arbeiten wie heute die Mitglieder verschiedener Religionsgemeinschaften)
höchst unterschiedlich sein.
Wie schon erwähnt, bietet diese
Regelung "jedem den Staat seiner Träume".
Es wird solche Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften
geben, die einen Kaiser, andere, die einen Kö-
257
nig und wieder andere, die einen Präsidenten
an ihre Spitze setzen, und, unbeschadet ihres Grundgesetzes der
gleichen Freiheit Aller, ihre Gesetze entsprechend gestalten; es
sind ja nur ihre freiwilligen Mitglieder, die da-für zahlen
müssen. Die Mitglieder einer Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaft können für sich sogar
ei-nen Diktator wählen (allerdings nicht einen für
andere), denn ihre Freiheit schließt auch die ein,
Sklave sein zu wollen; natürlich können sie sich dem
auch wieder entziehen, indem sie - nach vereinbarter Kündigungsfrist
- austreten.
Katholiken könnten ihre Autonome
Rechts- und Sozialgemeinschaft dem Kirchenrecht und jeder
Entscheidung des Papstes anpassen und z.B.untereinander
nicht nur den Schwangerschaftsabbruch, sondern jede Emp-fängnisverhütung
"bestrafen" (wobei im übrigen - was für alle
vereinbarten "Strafen" gilt - die Sünder sich
diesen nicht entziehen dürften, wenn ihr "Delikt"
in einen Zeitraum vor Wirksamwerden ihres Austritts
fiele). Außerdem könnten sie christliche Nächstenliebe
nicht nur untereinander, sondern auch gegenüber Außenste-henden
üben, solange sich diese das nicht ausdrücklich
verbitten.
Kommunisten könnten das von den
einzelnen Mitgliedern ihrer Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaft oder von Gruppen solcher kollektiv gepachtete
Bodenstück - ebenso wie Betriebe jeder Art -
gemeinschaftlich nach dem Prinzip "Jeder nach seinen Fähigkeiten,
jedem nach seinen Bedürfnissen" bewirtschaften und
auch ihre Pro-Kopf-Anteile an den Gesamt-Pachterlösen zu
kollektiver Verwendung zusammenlegen.
Unbeschadet solcher Unterschiede unter den
Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften liegt deren Aufga-be
dann in erster Linie in Verhinderung und Abwehr von Aggressionen
gegen die Grenze der gleichen Freiheit Aller, wie sie z.B. Mord,
Totschlag, Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Betrug,
Vergewaltigung usw. darstel-len. Dabei werden diese
Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften - dafür sorgt
schon die Konkurrenz un-ter ihnen - sinnvoller vorgehen als
die Staaten, die bei der Strafverfolgung die Interessen des
Geschädigten ver-nachlässigen und beispielsweise nicht
nur nicht für Wiedergutmachung sorgen, sondern diese sogar
dadurch un-möglich machen, daß sie die im Gefängnis
geleistete Arbeit nur weit unter ihrem Wert bezahlen.
(J.Z.: Unter Staatsverwaltung ist diese Arbeit oft so wertlos, dass sie auch schon mit einem Taschengeld über-bezahlt wird, besonders wenn man die Unterhaltungskosten der Gefangenen einrechnet und auch, oft, den fuer deren Abhaengige, die z.B. Sozialunterstützung beziehen. - In Gefängnissen etc., unter Wettbewerb errichtet und unterhalten, könnten und würden viele Verdienstmöglichkeiten und Arbeitspflichten - für ihren Unterhalt, ihre Familien und ihre Opfer - auf verschiedene Weisen realisiert werden, die den Rechtsanschauungen der verschiedenen Rechtsgemeinschaften entsprechen. - J.Z., 6.4.04.)
258
Die Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften können für ihre Mitglieder die Überwachung und Kontrolle bei der Bodenverpachtung und Erlös-Verteilung übernehmen, während die Nichtmitglieder einer solchen zu diesem Zweck in einer speziellen Vereinigung sich zusammenschließen könnten.
Zu den weiteren Aufgaben der Autonomen
Rechts- und Sozialgemeinschaften gehört die Aufstellung
von Rechtsgrundsätzen, ähnlich dem heutigen bürgerlichen
und Handelsrecht, für die Fälle, in denen nur unvoll-ständige
Vereinbarungen der Vertragspartner vorliegen, der Vertragsschutz
und die Gerichtsbarkeit unter ihren Mitgliedern, sowie die
Schiedsgerichtsbarkeit in den Fällen, daß eines ihrer
Mitglieder mit dem einer anderen Autonomen
Rechtsgemeinschaft in Konflikt gerät, wobei jener natürlich
von seiner Rechtsgemeinschaft im Schiedsgericht vertreten
wird.
Ein internationaler Gerichtshof, gebildet
aus Vertretern der einzelnen Rechts- und Sozialgemeinschaften
kann dann in jenen Fällen Schlichtungs- und letzte
Instanz sein, in denen sich etwa unüberbrückbare
Differenzen aus verschiedenen Rechts Systemen ergeben sollten.
Solche können jedoch nur seltene Ausnahmen sein, wenn in all
diesen Autonomen Rechtsund Sozialgemeinschaften das
Grundgesetz der gleichen Freiheit Aller gilt. Wo das nicht
der Fall ist, muß die betreffende Gemeinschaft von den
anderen nicht anders behandelt werden als ein Einzel-Aggressor.
Solange es noch Staaten der bisherigen Art
gibt, oder solange noch die Gefahr besteht, daß in
einzelnen solcher Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften
Grundsätze wieder zur Geltung kommen, wie sie im Gewalt- und
Gangsterprinzip die Basis der heutigen Staaten bilden, dürfte
in der Verfassung zumindest einiger von ihnen auch eine Miliz
oder eine Berufsarmee zu reinen Defensivzwecken eine Rolle
spielen. Intern, d.h. nicht nur unter den Mitgliedern der
einzelnen Rechtsgemeinschaft, sondern auch zu deren Schutz
gegen offene Ag-gressionen einzelner Mitglieder anderer
Rechtsgemeinschaften, ist natürlich eine (J.Z.: Warum nur
eine?) Polizei notwendig, die jedoch, im Unterschied zu
heute, sich strikt auf die Defensive bei der Abwehr von
Aggressionen gegen die Grenze der gleichen Freiheit Aller zu
beschränken hat und dabei dann auch kaum in Konflikt mit der
Polizei jener Rechtsgemeinschaft kommen kann, wel-
259
eher der Aggressor angehört; geschieht
dies doch, muß ein unabhängiges Schiedsgericht
entscheiden. Es liegt im Wesen des Prinzips der gleichen Freiheit
Aller, daß weder ein Einzelner noch eine Gruppe, d.h.
also auch keine einzelne Rechtsgemeinschaft, willkürlich und
einseitig entscheiden und diese Entscheidung realisieren darf,
solange die betroffene Gegenseite widerspricht; die
schiedsgerichtliche Lösung ist die Alternative zur
aggressiven Gewaltlösung. Die Verfassungen der
einzelnen Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften werden
auch deren einzelne Mitglieder zur Anerkennung
schiedsgerichtlicher Entscheidungen verpflichten.
Das internationale Schiedsgericht kann und
wird auch eine sehr wichtige Rolle beim Umweltschutz spielen.
Eine sinnvolle Lösung der weltweiten
Umweltschutzprobleme wird überhaupt erst möglich,
wenn diese vom Gesichtspunkt der gleichen Freiheit Aller
behandelt werden. Die Staaten führen dabei nur Eiertänze
auf, weil sie eben nicht die Interessen aller
Einzelnen vertreten, sondern nur die der von ihnen bevorzugten
Gruppen und zudem jeweils noch eigene Macht- und
Finanzinteressen.
Schließlich gehören zum
Aufgabenbereich der Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften
auch Maßnah-men der sozialen Vor- und Fürsorge,
je nachdem, ob die Mitglieder durch Steuern für deren Kosten
aufkommen oder das lieber im Wege privater Versicherungen regeln
wollen. Beides nebeneinander ist möglich.
Das könnte etwa vom Nulltarif in der
Krankenversorgung und von Renten verschiedenster Art, wobei
beides durch Beiträge finanziert wird, über die
Finanzierung von beidem aus einem Teil der Steuern bis zum
kom-munistischen System reichen, in dem je nach Fähigkeiten
von den Mitgliedern der betreffenden Rechts- und
Sozialgemeinschaft in einen gemeinsamen Topf produziert und aus
diesem, je nach den Bedürfnissen der Einzelnen,
verbraucht werden soll.
Die einzelnen Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaften werden in lebhafter Konkurrenz zu einander
ste-hen, je nach der Höhe der Steuern, die sie von ihren
Mitgliedern verlangen und den Vorteilen, die sie diesen demgegenüber
bieten. Es wird solche geben, in denen die Mitglieder geringere
Ansprü-
260
che an die Gemeinschaft stellen, etwa weil
sie es vorziehen, für Notfälle selbst durch
Versicherungen Vorsorge zu treffen, und deshalb dann
Gemeinschaften mit niedrigen Steuern bevorzugen, und es wird
andere geben, die eine möglichst umfassende
"Betreuung" in Art eines Wohlfahrtsstaates wünschen
und dann eben entsprechend höhere Steuern oder Beiträge
zahlen müssen. Billig oder teuer im Verhältnis zu
den gebotenen Leistungen ist natürlich relativ.
Wer mit den Ansprüchen und Leistungen
der Rechts- und Sozialgemeinschaft, der er sich
angeschlossen hat, nicht zufrieden ist, wechselt eben
zu einer anderen. Da jede bemüht ist, möglichst viel
Mitglieder als Steu-erzahler zu gewinnen, wird er genügend
Auswahl haben. Und niemand wird mehr gezwungen sein, dauernd
unter Bevormundung anderer zu stehen, was immer leicht zu
deren Mißwirtschaft und Korruption führt.
Die Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaften lösen in einfachster Weise auch die
Probleme bisher unter-drückter Minderheiten, indem sie
diesen volle Gleichberechtigung im Rahmen gleicher Freiheit Aller
verschaf-fen und die Organisationsform, die sie
wünschen.
Neuformulierung
der Menschenrechte
Es gibt im Grunde nur ein einziges Menschenrecht, auf das sich Alle - mit Ausnahme der offenen Faustrechts-anhänger und aggressiven Gewalttäter - einigen können und werden: die gleiche Freiheit Aller.
Und dieses, als echtes auf Gegenseitigkeit und Vereinbarung beruhendes und nicht einseitig diktiertes Recht, muß auch ganz klar als Anspruch ausnahmslos jedes Einzelnen, der sich nicht selbst durch Bekenntnis zum Faustrecht von diesem Anspruch ausschließt, erkannt und durchgesetzt werden, nicht etwa, wie in den bisheri-gen Menschenrechtserklärungen als nur unverbindlich proklamiert oder "gewährt" durch Staaten, welche die im ersten Satz zugestandenen Rechte durch den zweiten wieder einschränken oder nach Belieben dehnbar machen, und die vor allem auch dem Ein-
261
zelnen keine Einklagungsmöglichkeit
seiner "Menschenrechte" bieten, sondern sich als
dessen unabsetzbarer Vormund aufspielen.
Aus den bisher formulierten
"Menschenrechten" müssen auch jene ausgeschaltet
werden, die in ihren Konse-quenzen einen Verstoß gegen
die gleiche Freiheit Aller darstellen oder zumindest als
solcher verstanden wer-den können; was nicht ausschließt,
daß diese dennoch in die Verfassungen einzelner Autonomer
Rechts- und Sozialgemeinschaften übernommen werden können,
denn die freiwillige Einschränkung eigener Freiheit ist
ja jederzeit möglich.
Natürlich kann man einen Katalog all
jener Einzelfreiheiten aufstellen, die jeweils einen besonderen
Aspekt der gleichen Freiheit Aller und in ihrer Gesamtheit eben
diese ergeben. Dieser Katalog, der ständiger Ergänzung
bedürfte, weil in immer neuen Situationen durch Veränderung
der Technik und der Umweltverhältnisse die An-wendung des
Prinzips erforderlich wird, muß insbesondere die
folgenden Einzelfreiheiten als Grundrechte umfassen.
Wobei vorausgeschickt werden muß: Wenn diese oder jene der Einzelfreiheiten in einzelnen der Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften ausgeschlossen ist, durch Verfassung oder internes Gesetz, gilt dies natürlich nur für die freiwillig der betreffenden Gemeinschaft Angehörigen und verletzt nicht das Prinzip der gleichen Freiheit Aller; dies zieht ja eine Grenze nur gegen die gewaltsame Unterwerfung des eigenen Willens durch einen fremden und schließt nicht die freiwillige Einschränkung der eigenen Freiheit zugunsten anderer aus. So können beispielsweise auch durch Mehrheitsbeschluß interne Bindungen für die Mitglieder einer Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaft festgelegt werden; nichts jedoch darf die mit einer solchen Entscheidung nicht einverstandene Minderheit hindern, sich ihr - nach fristgerechter Kündigung - durch Austritt zu entziehen, und zwar unter Wahrung ihrer bis dahin erworbenen Rechte gegen die betreffende Gemeinschaft. Die wichtigsten der Einzelfreiheiten sind also:
Zunächst die Freiheit des Denkens und
die, den Gedanken durch Wort, Schrift und Bild Ausdruck zu
verleihen. Sie findet ihre Grenze dort, wo sie etwa durch
Verleumdung ruf-
262
schädigend in die Freiheitssphäre anderer eindringt, oder wo sie zu aggressiven Einschränkungen der gleichen Freiheit Aller aufruft.
(J.Z.: Das kann, in den meisten Fällen,
immer noch zur Freiheit der Meinungsäusserung gehören.
Ein ungerech-ter Befehl and Gefolgsleute, die Rechte anderer zu
verletzen, ein Befehlt der wahrscheinlich ausgeführt werden
würde, würde nicht unter blosse Meinungsfreiheit
fallen. - J.Z., 6.4.04.)
Eine völlige geistige Unabhängigkeit setzt auch die wirtschaftliche Unabhängigkeit voraus. Dazu gilt nicht nur das Wort des englischen Historikers Belloc:
"Das Kommando über die Güterproduktion ist das Kommando über das menschliche Leben schlechthin".
Denn auch ohne totales Kommando, wie es
Staatssozialismus und -kommunismus wollen, und ohne das nahezu
totale Kommando, wie es die kapitalistische Monopol- und
Konzernwirtschaft ausübt, beeinträchtigt auch das
geringste wirtschaftliche Privileg, Mono- oder Oligopol eines
Einzelnen, einer Gruppe oder Institution die glei-che Freiheit
Aller. Alle Privilegien, Mono- und Oligopole müssen
daher fallen, zumal jene, die ein arbeitsloses Einkommen
verschaffen, indem sie die Arbeit versklaven. Denn die Freiheit
der Arbeit ist Basis der wirtschaft-lichen Unabhängigkeit.
Freier, gleichberechtigter Zugang zum Produktionsfaktor
Boden gehört ebenso dazu wie der zum Produktionsfaktor
Kapital. Letzteres wird bereits wesentlich durch die Freiheit des
Austausches der Arbeitsprodukte gesichert, ohne welche die
Freiheit der Arbeit wertlos ist. Das bedeutet neben der
Besei-tigung des Geldmonopols auch die Freiheit des Kredits,
sowie die Befreiung des Handels von allen Schranken, eine
uneingeschränkte, freie Konkurkurrenz (welche dem internen
Konkurrenzausschluß innerhalb Autonomer Rechts- und
Sozialgemeinschaften nicht widerspricht), die es bisher noch nie
gegeben hat.
Weitere wichtige Einzelfreiheiten sind: die
Freiheit, sich zu jedem nicht-aggressiven, d.h. die gleiche
Freiheit Aller achtenden, Zweck zu vereinigen und solche
freiwillig eingegangenen Bindungen auch wieder zu lösen,
wobei Vertragsbestimmungen, wie z.B. Kündigungsfristen,
natürlich eingehalten werden müssen; die Freiheit
des Lernens und des Lehrens in Formen, die nur von Angebot und
Nachfrage bestimmt werden; die Freiheit des Glaubens und
Gewissens, zu glauben oder nicht zu glauben; die Freiheit der
Liebe in allen ihren Formen; die der Körper- und
Gesundheitspflege, der Ernährung und Kleidung, aber
auch die, seinen Körper zu vernachlässigen. Zur
Freiheit, sich den Arzt oder Heilkundigen sei-
263
nes Vertrauens zu wählen, gehört
die Freiheit, den Heilberuf - und jeden anderen! - auszuüben,
für jeden, der sich dazu berufen und fähig fühlt;
Schadensersatz bei schuldhafter Schädigung des
Patienten muß der Betref-fende natürlich ebenso
leisten wie der approbierte Arzt in solchem Falle. Auch die
Freiheit von Kunst und Wis-senschaft, die heute zumeist nur
auf dem Papier steht, während sie durch Zulassungs-, Ausübungs-,
Besteue-rungs- und "Förderungs"-Vorschriften
des Staates eingeengt ist, muß endlich uneingeschränkt
hergestellt wer-den.
Die Verneinung auch nur einer einzigen
dieser Einzelfreiheiten, aus welchem Grund immer, bedeutet
die grundsätzliche Verneinung aller anderen! Denn
wenn, mit welcher Begründung auch immer, ein
"Recht" der Bevormundung, ein "Recht" auf ein
Mehr an Bestimmungs- und Handlungsfreiheit auf Kosten der
dadurch ent-sprechend eingeschränkten Bestimmungs und
Handlungsfreiheit anderer, ein "Recht" auf aggressive
Gewalt ge-fordert und durchgesetzt wird, dann läßt
sich mit derselben oder ähnlicher "Begründung"
auch das "Recht" auf aggressive Gewalt in jeder anderen
Beziehung durchsetzen. Denn solche "Rechte" - wie
alle, die nicht auf frei-willig abgeschlossenen Verträgen
beruhen - sind als tatsächlich, und nicht nur als Vorwand
ihrer Verfechter, bestehend unbeweisbar und daher nichts
anderes als Verhüllungen des Faustrechts .
Beliebteste solcher "Begründungen"
ist Schutz und Fürsorge für den, der angeblich seine
"wahren Interessen" nicht erkennt. Natürlich kommt
es häufig vor, daß jemand sich in dem täuscht,
was für ihn nützlich und zweck-mäßig ist
(aber mindestens ebenso oft kann sich auch der "Schützer"
und "Fürsorger" täuschen); wenn er dann auf
guten Rat nicht hören will, wird er eben durch die
Erfahrung belehrt. Wer jedoch, obwohl er sich in die
ganz verschiedenen Lebensumstände und Erfahrungen, das
Denken und Fühlen anderer, überhaupt nicht
hin-einversetzen kann, sich anmaßt, statt unverbindlichen
Rat zu erteilen, besser beurteilen zu können als jene
selbst, was ihnen frommt, ihnen das Urteilsvermögen und
die Selbstbestimmung abzusprechen und sie mit Gewalt
"auf den rechten Weg" zu bringen, der ist ein Aggressor,
selbst wenn er "die besten Absichten" dabei hat. Er
264
würde es sich wohl entschieden
verbitten, wenn jemand ihm selber das Urteilsvermögen abspräche
und ihn zu etwas zwänge, was seiner Einsicht und seinem
Willen widerstrebte. Daß dabei die Grenze der gleichen
Freiheit Aller überschritten wird, liegt wohl auf der Hand.
Übrigens verhält es sich eben dann, wenn jemand
"zu seinem Besten" von einem anderen gezwungen
wird, so, daß er seinerseits diesem anderen das richtige
Urteilsvermö-gen abspricht; es steht also Meinung gegen
Meinung, und wer dabei aggressiv in die Sphäre des anderen
eingreift, ist ganz eindeutig.
Man ist jedoch manipulatorisch an den ganzen
Phrasenschwall der "Rechte" und "Pflichten",
die angeblich "höhere" sind, und an zahlloses
"Höheres" überhaupt und an die Aggressionen
von Seiten insbesondere des Staates so sehr gewöhnt worden
(seinerzeit wurden ja auch die Ansprüche der Fürsten
"von Gottes Gnaden" kaum in Zweifel gezogen), daß
heute selbst eklatante Fälle solcher Aggressionen den
meisten nicht einmal dann auffallen, wenn ihre negativen
Auswirkungen offenbar sind; erst recht dann nicht, wenn sie eine
scheinbar auch positive Seite haben, die jedoch bei näherer
Prüfung sich als Täuschung erweist oder zumindest durch
die negative Seite überwogen wird. Überall da, wo der
Staat - angeblich im Interesse Aller - die Ausübung von
Tätigkeiten, z.B. der Lehrer, Ärzte und
Heilkundigen, an seine Prüfungen sowie seine
Vorschriften bindet, übt er eine ebenso unzulässige wie
überflüssige Bevormundung aus.
Nichts wäre dagegen einzuwenden, wenn
der Staat durch Prüfungen nur gewissermaßen ein Gütezeichen
ver-leihen würde, wie es die Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaften tun werden, ohne die Nichtgeprüften in
ihrer Tätigkeit zu behindern. Wenn jemand ein solches,
gegebenenfalls auch von anderer Seite erworbenes, Gü-tezeichen
nicht vorzuweisen hat, dann sehen dessen Klienten eben, daß
sie bei seiner Inanspruchnahme ein ge-wisses Risiko
eingehen.
Wie sich die staatliche Bevormundung z.B. im Gesundheitswesen auswirkt, zeigt der phantastische Milliarden-aufwand, der dazu aus den Taschen der "Befürsorgten" zwangsweise genommen wird, gegenüber den z.T. skandalösen Verhältnissen im Krankenhaus- und Kassenarztwesen.
Wie bereits im Kapitel über den Staat
dargelegt, hat der
265
Staat bei der allgemeinen Schulpflicht
keineswegs die Interessen der Kinder, wie er vorgibt,
sondern in erster Linie seine eigenen im Auge, indem er sich
gehorsame Untertanen heranzieht und diesen Dinge beibringt, die
vor allem für ihn selber nützlich sind, wie Dr. Walther
Borgius in seiner Darstellung der historischen Entwick-lung
des Schulwesens ("Die Schule - ein Frevel an der
Jugend!", Berlin 1930) nachgewiesen hat. Auch die
we-nigen zugelassenen, jedoch durch Staatsvorschriften dem
allgemeinen Lehrplan unterworfenen Privatschulen
durchbrechen nicht das Staatsmonopol, das auch auf diesem Gebiet
verschwinden muß. Denn da sie ihre Kos-ten selbst tragen müssen,
während die der Staatsschulen aus dem allgemeinen
Steueraufkommen genommen werden, müssen Eltern, die
ihre Kinder in Privatschulen schicken, dafür doppelt
bezahlen, wozu nur wenige im-stande sind. Anderseits hat der
geniale Japaner Obara ein Beispiel gegeben, wie freie Schulen
- mit ungleich höherem Lernerfolg - sich selbst finanzieren
können. Auch haben Dr.Gustav Großmann (z.B. in
"Ferner liefen", München 1963) und andere
nachgewiesen, daß durch das staatliche Schulsystem die Schüler
häufig in schwerster Weise geschädigt werden, während
sie bei modernen Lernmethoden in der halben oder sogar nur einem
Viertel der heute üblichen Zeit (der Rekord liegt bei einem
Neuntel, also bei einem statt neun Jahren) mehr lernen können
als in den staatlichen Schulen; diese bedeuten also eine ebenso
ungeheuerliche Zeit- wie Geld-verschwendung, während
ihr Resultat, die Bildungsmisere in der BRD, offenbar ist.
Der Kostenhinweis in den beiden vorstehenden
Beispielen widerlegt auch die Befürchtung, daß
eine Mehrzahl Autonomer Rechts- und Sozialgemeinschaften anstelle
des Staates höhere Kosten verursachen würden als
die-ser. Abgesehen davon, daß z.B. die BRD sich neben
Bundesregierung und Bundestag noch zehn Länderregie-rungen
und Länderparlamente leistet, sorgt die Konkurrenz unter den
Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften und vor allem das
Austrittsrecht der ihnen nur freiwillig, nicht mehr
zwangsweise, Angehörenden dafür, daß sie
hinsichtlich rationeller, sparsamer Verwaltung miteinander
wetteifern müssen, so daß auf die Dauer nur jene sich
durchsetzen werden, die bei geringsten Kosten die besten
Leistungen erbringen. Dabei ent-fällt auch jene
krebsartige Behördenwucherung nach dem Parkinson' shen
Gesetz, die nur den
266
Macht- und Spezialinteressen des Staates
selbst und seiner Funktionäre, nicht jedoch den Interessen
aller von ihm zwangsweise erfaßten und dirigierten
Einzelnen dient.
Die
Offenen Betriebs-Assoziationen (OBA-Betriebe)
Die Abschaffung aller rechtlichen
(J.Z.: ungerechten aber legalisierten) Mono- und Oligopole - zur
Herstellung der gleichen Freiheit Aller - genügt für
sich allein aber zumindest solange nicht, als noch die - durch
die bishe-rigen Privilegien und Monopole entstandenen - enormen
Vermögensunterschiede bestehen; sie bedarf daher der Ergänzung
durch eine Maßnahme, die einerseits alle auch tatsächlichen
Mono- und Oligopole beseitigt, anderseits allen Vermögenslosen
es möglich macht, ihre Arbeitskraft rationell und
konkurrenzfähig, d.h. gestützt auf entsprechendes
Kapital, einzusetzen. Gleichzeitig kommt es darauf an, die
Entstehung neuer Monopole zu ver-hindern.
Denn neben den "natürlichen" Monopolgütern, wie sie der Boden an sich und speziell die Bodenschätze, wie Kohle, Öl, Erdgas, Erze, Mineralien usw. darstellen, und den vom Staat durch seine Gesetzgebung geschaffe-nen Privilegien und Monopolen gibt es noch solche Betriebe, die - meist unter Ausnutzung der bisherigen Pri-vilegien- und Monopolwirtschaft - zu marktbeherrschender Größe herangewachsen sind, wie insbesondere Konzerne, Trusts, Mammutbetriebe. Solche Marktübermacht kann dazu benutzt werden, schwächere Konkur-renten weitgehend auszuschalten, durch unverhältnismäßig hohe Preise die Käufer zu schröpfen und sich eine Monopolrente zu sichern, mittels derer der Betrieb immer übermächtiger wird.
(J.Z.: Unter wirklich freier Konkurrenz haben übergrosse Betriebe, als solche, Nachteile und unterliegen bald. - J.Z., 6.4.04.)
Auch z.B. Eisenbahnen, Elektrizitätswerke,
Telefonnetze haben einen gewissen Monopolcharakter sowohl
durch ihre Betriebseigenart wie durch ihr Etabliertsein, das
neue Konkurrenz schwer aufkommen läßt. Auch in
einer herrschaftslosen Gesellschaftsordnung ist die Entstehung
von Marktübermacht durch besonders günstige Umstände
oder durch die Eigenart des betreffenden Betriebs nicht
ausgeschlossen.
Gegen die "natürlichen"
Monopole durch Bodenschätze, auch
267
gegen solche, die allmählich durch Größe
der Unternehmungen oder durch ihre Eigenart entstehen, nützt
erfah-rungsgemäß keine Kartellgesetzgebung, keine
"Sozialisierung" und auch keine
"Mitbestimmung", wie man sie sich bisher vorstellte;
denn dabei können statt der "Kapitalisten" (oder
neben ihnen) dann die Arbeitnehmer des betreffenden Monopolbetriebes
ihre Vorzugssituation dazu nutzen, sich zu Lasten aller
anderen durch unge-rechtfertigt hohe Arbeitsentgelte ein
Monopoleinkommen zu sichern. Heute ist es ja bereits so, daß
einzelne Gewerkschaften, z.B. in Schwerpunktindustrien, aber auch
kleine Spezialistengruppen, wie Fluglotsen, Arbeiter der
Elektrizitätswerke oder der Müllabfuhr, im durchaus
berechtigten Bestreben, ihre Arbeitsentgelte zu erhö-hen,
dies nicht auf Kosten von Zins und Grundrente und tatsächlicher,
nicht nur vermeintlicher Unternehmer-Monopolgewinne tun, sondern
sich mittels ihrer Organisationsmacht oder Schlüsselstellung
Einkommensvor-teile ohne Rücksicht auf die Arbeitnehmer
anderer Beschäftigungsarten und auf deren wie der
Konsumenten Kosten sichern, indem die Lohnerhöhungen -
ohne Zins und Grundrente oder den Unternehmergewinn zu be-rühren
- in die Preise eingehen.
Es gibt nun ein bisher kaum diskutiertes,
ebenso einfaches wie wirksames Mittel, um die von solchen
Mono-polbetrieben ausgehenden Gefahren zu vermeiden und zugleich
ein mindestens ebenso wichtiges Ziel zu errei-chen: die
Sicherung des freien Zugangs zu den Produktionsmitteln für
jeden Arbeitswilligen.
Wie das hinsichtlich des Bodens in wohl
optimaler Weise geschehen kann, wurde bereits skizziert.
Aber auch zur rationellen Bodenbearbeitung und -nutzung ist
Kapital erforderlich, das sich unter heutigen Verhältnissen
denen, die nichts als ihre Arbeitskraft besitzen, verweigert und
auch anderen nur gegen hohen Zins zur Verfü-gung steht. Erst
recht gilt dies bei industrieller, gewerblicher, Handels- ,
Handwerks- und nahezu jeder anderen Tätigkeit auch.
Marx hatte richtig erkannt, daß derjenige, der nichts besitzt als seine Arbeitskraft, von dem abhängig ist, der über die Produktionsmittel verfügt, und daher von diesem ausgebeutet werden kann.
(J.Z.: Heute geschieht oft eher das Umgekehrte: Das Kapital wird zugunsten der Arbeiter ausgebeutet und erhält nur einen Bruchteil der Werte die es schafft. Um so leichter wird es dadurch, für Arbeiter, sich selbst zu Kapitalisten zu machen, in Bezug auf die Kapitalien, mit denen sie arbeiten. - J.Z., 6.4.04.)
Weil er aber die Rolle des Staates als Schöpfer
und Verteidiger der Privilegien und Monopole verkannte, durch
welche erst die Aussperrung der Arbeitswilligen vom Zugang
268
zu den Produktionsmitteln und ihre Abhängigkeit
von deren Besitzern möglich wird, wollte er den Bock zum Gärtner
und den Staat zum Supermonopolisten machen. Er übersah die
doch viel näher liegende Möglichkeit, mit dem Staat
auch die von ihm geschaffenen und aufrechterhaltenen Privilegien
und Monopole zu beseitigen und die verbleibenden natürlichen
Monopolgüter, sowie einen durch Größe oder
Eigenart der Betriebe entste-henden marktbeherrschenden oder
Monopolcharakter durch eine neuartige Betriebsart und
Betriebsverfassung ungefährlich zu machen, wie sie im
Prinzip von Theodor Hertzka in seinem Werk "Freiland"
(Dresden und Leipzig 1889) vorgeschlagen wurde (wobei einzelne
spezielle Ausgestaltungen dieses Prinzips durch Hertzka
anfechtbar sind).
Nach diesem Prinzip sind sämtliche
Betriebe mit Monopolcharakter - und darüber hinaus möglichst
viele wei-tere - in den Besitz "offener"
Arbeiterassoziationen zu überführen, die ein Mittelding
zwischen privatem und öffentlichem Betrieb darstellen. Wie
diese Überführung im einzelnen geschehen kann,
unter Entschädigung der bisherigen Eigentümer,
gegebenenfalls auch unter deren weiterer Mitarbeit und Mitbeteiligung
am Ertrag, wird im übernächsten Kapitel behandelt.
Charakteristikum dieser "offenen"
Betriebe ist, daß sie jedem Arbeitswilligen, der in
ihnen mitzuarbeiten wünscht, grundsätzlich offenstehen
müssen; davon sind lediglich die für die betreffende
Arbeit absolut Nicht-geeigneten ausgenommen. Solche
"offenen" Betriebe müssen also, unter entsprechender
Verkürzung der Ar-beitszeit, alle sich zur Mitarbeit
Meldenden aufnehmen, ganz gleich, ob dies den bisherigen
Betriebsangehö-rigen nun recht ist oder nicht. Dadurch wird
u.a. erreicht: wenn sich ein Monopolgewinn in einem solchen
Be-trieb gebildet hat, zieht das überdurchschnittliche
Arbeitsentgelt so lange neue Mitarbeiter an, bis die
Arbeits-verdienste sich auf den Durchschnitt eingependelt haben;
danach hört weiterer Zuzug automatisch auf, da niemand
ein Interesse daran hat, selbst dabei mitzuwirken, daß er
weniger verdient, als er es sonst im Durchschnitt anderer
Betriebe tun könnte. Eine möglichst große Zahl
(Anzahl! - J.Z.) solcher Betriebe wäre außerdem
(neben dem freien Zugang zum Boden
269
für jedermann) eine zusätzliche
Garantie dafür, daß künftig Arbeitslosigkeit unmöglich
würde. Es ist ja ein ge-radezu irrsinniger Zustand, daß
es heute in vielen Ländern viele Millionen Arbeitsloser
gibt, die von den ande-ren durchgefüttert werden müssen,
während es ihnen selbst verwehrt ist, durch eigene Arbeit
Werte zu schaffen, welche die Gesamtgüterproduktion erhöhen,
ferner sich selbst zu erhalten und die anderen von ihrem
Unterhalt zu entlasten, und dazu noch den anderen mehr Einkommen
zu verschaffen, indem sie nun mit eigenem Einkom-men
Kaufnachfrage halten und jenen so Mehrabsatz ermöglichen können.
Als Voraussetzung für das Funktionieren
dieses Systems der Offenen Betriebsassoziationen nennt Hertzka
die Öffentlichkeit aller Geschäftsvorgänge in
ihnen, also regelmäßige Veröffentlichung von
Rohertrag, Spesen, Reinertrag, Einkauf und Verkauf,
Arbeitsleistung, Verwendung des Reinertrages, je nach
Beschaffenheit der betreffenden Daten alljährlich bis
hinsichtlich des Arbeitsaufwandes und seines Ertrages etwa allwöchentlich.
Daran können sich dann die Einzelnen leicht orientieren, wo
die Arbeitsaufnahme am lohnendsten ist.
Hertzka hat für solche Offenen
Betriebsassoziationen folgendes "Musterstatut"
vorgeschlagen:
1.) Der Beitritt in jede
Assoziation steht jedermann frei, gleichviel, ob er zugleich
Mitglied anderer Assoziatio-nen ist oder nicht; auch kann
jedermann jede Assoziation jederzeit verlassen (nach Einhaltung
der üblichen Kündigungsfrist natürlich).
Über die Verwendung der Assoziationsgenossen entscheidet die
Direktion.
2.) Jedes Mitglied hat Anspruch
auf einen seiner Arbeitsleistung entsprechenden Anteil am
Reinertrage der Assoziation.
3.) Die Arbeitsleistung wird jedem Mitgliede im Verhältnis der geleisteten Arbeitsstunden berechnet, mit der Maßgabe jedoch, daß älteren Mitgliedern für jedes Jahr, um welches sie der Gesellschaft länger angehören als die später Beigetretenen, ein Zuschlag eingeräumt wird. Ebenso kann für qualifizierte Arbeit im Wege freier Vereinbarung ein Zuschlag bedungen werden.
(J.Z.: Das Senioritätssystem ist auch in offenen Genossenchaften nicht wirtschaftlich! - J.Z., 6.4.04.)
4.) Die Arbeitsleistung der Vorsteher oder Direktoren wird im Wege einer mit jedem einzelnen derselben zu treffenden freien Vereinbarung einer bestimmten Anzahl täglich gelei
270
steter Arbeitsstunden gleichgesetzt.
5.) Der gesellschaftliche
Ertrag wird erst am Schlusse eines jeden Betriebsjahres berechnet
und nach Abzug der Kapitalrückzahlungen zur Verteilung
gebracht. (Hertzka spricht noch von einem etwa 30 %-igen Abzug für
"das Gemeinwesen", aus dem Alters- und Fürsorgerenten
gedeckt werden, aber auch zinslose Darlehn über eine
Zentralbank an die Offenen Betriebsassoziationen gewährt
werden sollen. Es steht natürlich nichts entgegen, daß
Autonome Rechts- und Sozialgemeinschaften solche Sozial- oder
Steuerbeiträge von ihren freiwilligen Mitgliedern
erheben. Mit dem hier dargelegten Prinzip hat solche Variation
aber nichts zu tun). Inzwischen
erhalten die Mitglieder Vorschüsse in Höhe von. ...
Prozent des vorjährigen Reinertrags für jede geleistete
oder angerechnete Arbeitsstunde.
6.) Die Mitglieder haften für
den Fall der Auflösung oder Liquidation der Assoziation
nach dem Verhältnisse ihrer Gewinnbeteiligung für
die gesellschaftlichen Schulden, welche Haftung sich auch auf
neueintretende Mit-glieder überträgt.
Auch erlischt mit dem Austritte eines Mitglieds dessen Haftung für
die schon kontrahiert gewesenen Darlehn nicht. Dieser
Haftbarkeit für die Schulden der Assoziation entspricht im
Falle der Auflösung oder Liquidation der Anspruch der
haftenden Mitglieder an das vorhandene Vermögen.
7.) Oberstes Organ der
Assoziation ist die Generalversammlung, in welcher jedes
Mitglied (das nicht fak-tischer Mitarbeiter zu sein braucht) das
gleiche aktive und passive Wahlrecht ausübt. Die
Generalversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher
Stimmenmehrheit; zu Statutenänderungen und zur Auflösung
und Liquidation der Assoziation ist 3/4-Majorität
erforderlich.
8.) Die Generalversammlung
übt ihre Rechte entweder direkt als solche oder durch die
gewählten Funktionäre aus, die ihr jedoch
verantwortlich sind.
9.) Die Leitung der
gesellschaftlichen Geschäfte ist einem Direktorium
übertragen, das von der Generalver-sammlung gewählt
wird und dessen Bestallung jederzeit widerruflich ist.
Die untergeordneten Funktionäre der Geschäftsleitung
werden von den Direktoren ernannt; doch geschieht die
Feststellung des Gehalts dieser Funktionäre - bemessen in
Arbeitsstunden - auf Vorschlag der Direktoren durch die Generalversammlung.
271
10.) Die Generalversammlung wählt
jährlich einen Aufsichtsrat, der die Bücher, sowie
das Gebaren der Ge-schäftsleitung zu überwachen und darüber
periodischen Bericht zu erstatten hat.
Die vorstehenden Grundsätze bedürfen
eines Kommentars, zumal der scheinbare Widerspruch in Punkt
1, wo-nach zwar der Beitritt zu jeder Assoziation von jedermanns
freiem Belieben, seine Verwendung in der Assozia-tion dagegen vom
Ermessen der Direktoren abhängig gemacht wird, die also darüber
zu entscheiden haben, in welcher Weise und ob seine
solcherart angebotene Arbeitskraft auch wirklich zur
Verwendung gelangen soll. Dies hat den durchaus verständlichen
Grund, daß kein Unbefugter und Unfähiger die Arbeit
der anderen stören soll und auch nicht den organisatorischen
Zusammenhang, dessen Bestimmung ja Sache der Direktion ist.
Diese hat jedoch nur ein Urteil über die Befähigung
der sich Anmeldenden; sie darf sich nicht von Erwägungen
darüber leiten lassen, ob die Assoziation der Kräfte
der Neuen bedürfe, sondern sie muß jeden
Tauglichen in einer seinen Fähigkeiten entsprechenden
Weise verwenden, eben unter gleichmäßiger Reduzierung
der Arbeits-zeit, egal ob dies den bisherigen Mitarbeitern
erwünscht ist oder nicht.
Das Beitrittsrecht von jedermann zu jeder
beliebigen Assoziation (das unabhängig von der tatsächlichen
Mitar-beit ist) bietet eine Sicherung dafür, daß die
den Betriebsleitungen eingeräumte Entscheidung wirklich
nur in diesem Sinne erfolgt. Denn wenn auch in keiner Assoziation
irgend jemand ohne Zustimmung der betreffenden
Betriebsleitung arbeiten kann, so kann doch in der
Generalversammlung jeder Assoziation jedermann abstim-men, der
sich als Mitglied angemeldet hat. Die Betriebsleiter aber
werden von der Generalversammlung ge-wählt und sind
jederzeit absetzbar; die Ausübung der ihnen eingeräumten
Disziplinarmacht ist also der ständi-gen Kontrolle nicht nur
der jeweiligen tatsächlichen Mitarbeiter, sondern der
gesamten öffentlichen Meinung unterworfen und sie werden
gewiß kein absichtliches Unrecht tun, sofern ihnen ihre
Stellen lieb sind. Bei Mei-nungsverschiedenheiten über die Fähigkeiten
der Bewerber entscheiden Prüfungen, notfalls
Schiedsgerichte.
Umgekehrt kann auch dies Mitbestimmungsrecht
kaum dazu mißbraucht werden, durch künstliche Majoritäten
die Betriebs-
272
leitungen zur Verwendung ungeeigneter
Eindringlinge zu zwingen. Denn jede solche mindert ja den
Betriebs-ertrag und insbesondere mindert ein Zuviel an
Mitarbeitern den auf den Einzelnen entfallenden Ertrag, so
daß jeder Mitarbeiter (auch der neu Hinzutretende) ein
Interesse daran hat, dies zu vermeiden. Eher schon könnte
ein Monopolgelüst die jeweilige Belegschaft im Einvernehmen
mit der Direktion dazu verleiten, sich gegen Neuaufnahmen zu
sperren. Da dies jedoch durch das mit dem Beitrittsrecht von
jedermann verbundene Ab-stimmungsrecht in den
Generalversammlungen in Schranken gehalten wird, ist eine
negative Auswirkung nicht zu befürchten.
Die Umwandlung in solche Offenen
Betriebsassoziationen ist jedoch nicht nur bei allen heutigen
Monopol-betrieben notwendig und allen, die auch künftig noch
in einen Monopol- oder marktbeherrschenden Charakter
hineinwachsen sollten. Sondern die Bildung solcher OBA-Betriebe
muß darüber hinaus in möglichst großem
Umfang erfolgen, um die gleiche Freiheit Aller in einer ihrer
wichtigsten Voraussetzungen zu sichern: indem es (nicht nur gegenüber
dem Boden) grundsätzlich jedermann möglich sein muß,
allein oder in Verbindung mit anderen eine selbständige,
also nicht lohnabhängige Tätigkeit aufzunehmen,
und zwar versehen mit allen not-wendigen Produktionsmitteln, die
zu solcher Tätigkeit erforderlich sind. Die Wege zu diesem
Ziel wird das übernächste Kapitel zeigen.
273
DER
WIRKLICHE ANARCHISMUS UND
SEINE ZIELE
Der Begriff des Anarchismus ist für
viele Leute zu einem ähnlichen "Gespenst"
geworden, wie es der des Kom-munismus zu Marx' Zeiten war. Die
Zeitungen und Zeitschriften schreiben das unsinnigste und
widersprüch-lichste Zeug darüber zusammen,
Rundfunk und Fernsehen stehen dabei nicht nach, und das
wiederholt sich in der Regel sogar dort, wo in Büchern
und von Seiten solcher, bei denen man eigentlich einige
Sachkenntnis erwarten dürfte, über Anarchie und
Anarchisten geschrieben oder gesprochen wird.
Es ist nicht nur Unwissenheit,
Begriffsverwirrung und grobe Fahrlässigkeit im Ausdruck,
sondern oft auch be-wußte Fälschungsabsicht, wenn
für Personen, Ansichten und Taten die Bezeichnung
"anarchistisch" gebraucht wird, während es sich
dabei um mit wirklichem Anarchismus strikt Unvereinbares, ja
geradezu um das Gegen-teil von Anarchismus handelt.
Zur Zeit des Sozialistengesetzes im
Deutschen Kaiserreich wurden harmlose Sozialdemokraten von den
Behör-den als Anarchisten und Terroristen bezeichnet,
um die Masse gegen sie aufzuhetzen und voreinzunehmen. Zu
gleichem Zweck bezeichnet man heute systematisch die
Baader-Meinhof-Leute und ihnen nahestehende Chao-ten als
"Anarchisten", obwohl den Betreffenden genau bekannt
ist, daß es sich bei denen um revolutionäre Marxisten
handelt, die das Gegenteil des Anarchismus erstreben und die es
auch entschieden abgelehnt haben, als Anarchisten bezeichnet zu
werden.
Anarchie bedeutet wörtlich und
inhaltlich Herrschaftslosigkeit. Daß diejenigen, die nach
Herrschaft streben oder sie ausüben, einen Zustand der
Herrschaftslosigkeit mit Unordnung oder gar Chaos
gleichsetzen, ist von deren Standpunkt aus begreiflich, weil sie
damit ihre eigene Herrschaft zu rechtfertigen versuchen, aber es
ist eben tendenziöse Propaganda. Denn es hat noch keine
Epoche der Menschheitsge-
274
schichte, auch in deren ersten Anfängen
und der Vorgeschichte nicht, gegeben, in der ein Zustand
wirklicher Anarchie bestanden hätte. Dies liegt daran,
daß Anarchie eine gewisse Zivilisations- und
Erkenntnisreife, auch Erfahrungen voraussetzt, was alles
erst seit etwa Anfang des vergangenen Jahrhunderts in
ausreichendem Maße gegeben ist. Daher ist mangels
entsprechender Erfahrung die Behauptung völlig aus der Luft
gegriffen, daß Anarchie identisch mit Unordnung oder
gar Chaos sei. Hingegen liegen mehr als ausreichende
Erfahrungen mit ihrem Gegensatz, der Herrschaft, vor, die fast
stets auch mit Ausbeutung Hand in Hand ging, gegen die zu allen
Zeiten die Menschen sich immer wieder empört haben, weil sie
in die sozialen Beziehungen stets Unordnung brachte und in
Kriegen und Bürgerkriegen chaotische Zustände schuf.
Demgegenüber ist die Freiheit - und die
wirkliche Freiheit, die gleiche Freiheit Aller ist identisch mit
Herr-schaftslosigkeit - nicht die Tochter, sondern die Mutter der
Ordnung. Unordnung ist immer die Folge von Streit und Streit
entsteht unvermeidlich, wenn jemand einen anderen zu
beherrschen, d.h. zu unterdrücken versucht. Die gleiche
Freiheit Aller schließt von vornherein den Großteil
all jener unüberbrückbaren Gegensätze aus,
die bisherige Ursache von Differenzen und Streithandlungen
waren und reduziert diese auf die Ausnahmefälle, in denen
sich jemand noch offen zu aggressiver Gewalt und zum Faustrecht
zu bekennen wagt. Alle jene Anlässe zu Streitigkeiten
aber entfallen, in denen Ansprüche gegen andere sich auf
unbeweisbare Behauptungen stützen - und das waren bisher im
Weltanschaulichen so ziemlich alle!
Die Herrschaftslosigkeit, die Anarchie, die
gleiche Freiheit Aller, bietet zudem jedem das Maximum an
Frei-heit für seine Bestrebungen, das überhaupt
möglich ist und allein schon dadurch schränkt sie die Möglichkeit
von Differenzen ein.
Zu den wenigen rühmlichen Ausnahmen,
die, statt Unsinn über Anarchie und Anarchismus zu äußern
oder gar diese Begriffe zu verleumden, sie sachlich zutreffend
darstellten, gehört Professor Dr. Ulrich Klug (derzeit
Justiz Senator in Hamburg), der 1966 auf einer Anwaltstagung in Köln
äußerte, daß zumindest theoretisch denkbar sei,
daß niemand herrsche. Der
275
wertfreie Begriff der Anarchie bedeute aber
zunächst nur dies. Die mit ihm allgemein verbundene
Vorstellung vom primär Bösen, von der chaotischen
Unordnung sei "Vernebelung von harten Machtpositionen durch
Theo-rienmystik". Gerade der Begriff der chaotischen
Anarchie sei ein Widerspruch in sich selbst. Wenn niemand
herrsche, sei folglich auch niemand unterworfen. Das
Nebeneinander Nichtunterworfener setze aber Ordnung voraus. Wenn
Anarchie aber Ordnung bedeute, müsse sie auch zum
Rechtsbegriff werden können, da das Recht nur eine
Sonderform der Ordnung sei. In der Tat zeigten Beispiele, daß
dies möglich sei.
Zu nennen sei hier zunächst die Völkerrechtsordnung.
Da es eine Herrschaft im Sinne der Möglichkeit, Normen zu
erlassen und ihre Beachtung notfalls zu erzwingen, einem
souveränen Staat gegenüber nicht geben könne
- andernfalls fehle die Souveränität -, sei diese
Ordnung geradezu ein Musterbeispiel für eine geordnete
Anar-chie. Sie bedeute Gleichordnung aller, das Modell eines
runden Tisches, an dem gleichberechtigte Partner sit-zen.
Die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften -
"weder mehr Pferdestärken noch etwas anderes vermag
Vorrechte zu verleihen" - und das moderne Eherecht mit
seinem Prinzip der Gleichberechtigung der Ehegatten -
"niemand ist unterworfen, niemand herrscht" - waren
weitere Beispiele.
Letztlich würden sich sogar die
wesentlichsten Voraussetzungen der Rechtsstaatlichkeit, wie
Freiheit, Gleich-heit, Gewaltenkontrolle und Gesetzlichkeit,
als das von der Anarchie angestrebte Ziel ergeben. Wo daher
Herr-schaftspositionen angestrebt würden, durch die die
anarchische Gleichordnung gefährdet werde, sei die
Rechts Staatlichkeit in Gefahr und die sogenannte
Staatsverdrossenheit durchaus am Platze.
Der
Maßstab für echten Anarchismus
Der Maßstab, ob jemand wirklich
Anarchist ist oder nicht, liegt darin, ob er selbst darauf
verzichtet, andere be-herrschen zu wollen oder nicht, d.h.
ob er freiwillig und aus Prinzip die Grenze der gleichen Freiheit
Aller (mit allen Konsequenzen) achten, sich der Aggression durch
Verlet-
276
zung dieser Grenze enthalten und auch bei
unabsichtlicher oder fahrlässiger Verletzung dieser Grenze
Wieder-gutmachung leisten will.
Wer nur selber nicht beherrscht werden möchte,
ist noch lange kein Anarchist, denn das wollen ja auch die
meisten Nicht-Anarchisten und erst recht die Herrschsüchtigen.
Der echte Anarchist stellt also die Freiheit der anderen im Grunde
der eigenen voran, indem er sie ihr gleichstellt. Ist dies nicht
eigentlich ein Muster für das, was man - mit einem schlecht
gewählten Ausdruck, aber jedenfalls in Richtung dessen, was
man damit meint - "demokratisches Verhalten"
nennt?
Herrschaft, d. h. der Anspruch, das
Verhalten anderer gegen deren Willen so zu bestimmen, daß
dabei die eige-ne Freiheit zu Lasten der Freiheit jener anderen
vermehrt wird, geht nicht immer nur von bewußter persönlicher
Willkür aus; viel öfter beruht der Herrschaftsanspruch
auf der eigenen Besessenheit von einer Idee oder
Vor-stellung, der Betreffende wird selber so
"beherrscht" von dieser, daß ihm gar keine
Zweifel an deren Realität und daran kommen, daß auch
alle anderen diese anerkennen müßten. Dies wirkt sich
besonders verhängnisvoll dann aus, wenn es sich um ein
"Ideal" irgendeiner Menschheitsbeglückung
handelt, wobei der Betreffende auf seine gute Absicht und seine
bessere Erkenntnis gegenüber der vermeintlichen
Einsichtslosigkeit oder Torheit jener pocht, gegen die er
aggressiv wird. Ob aggressive Gewalt jedoch zum Zwecke der
Unterdrückung oder aber zu dem der Beglückung verübt
wird, läuft auf dasselbe hinaus; immer ist dabei einer, der
bevormunden und gegen den Willen anderer bestimmen will, was
diese tun sollen, und der damit für sich ein Mehr an
Freiheit auf Kosten der Freiheit jener anderen beansprucht.
Jeder Zwang ist aber nur soweit zulässig, wie er die Grenze der gleichen Freiheit Aller verteidigt; durch Über-schreitung dieser Grenze wird er zur Aggression.
Auch der innerlich Unfreie, der von einer
Idee oder Vorstellung Besessene, der in seiner Entwicklung
gehemm-te oder in seinem Charakter Verklemmte, kann ein
echter Anarchist sein; denn der Anarchismus geht nicht von
"Idealmenschen",
277
sondern von den konkreten Menschen aus, wie
sie sind, und die gleiche Freiheit Aller ist nur ein rein äußer-liches
Verhältnis gegenseitiger Nicht-Aggression, wobei
Solidarität erwünscht ist und im gegenseitigen
In-teresse liegt , aber keine conditio sine qua non
darstellt.
Es wurde bereits erwähnt, daß der
Anarchist auch bereit sein muß, in allen Streitfällen
neutrale Schiedsgerichte anzuerkennen und sich deren Urteil
zu beugen, auch wenn es gegen ihn ausfällt, d.h. daß
er sich nicht zum Richter in eigener Sache machen darf; wobei
sich von selbst versteht, daß solche Schiedsgerichte nach
dem Prinzip der gleichen Freiheit entscheiden müssen,
das für jede konkrete Situation einen Waageähnlichen
klaren Maßstab bietet.
Die
einzigartige Besonderheit des Anarchismus
Was den Anarchismus von allen anderen
Systemen einer Gesellschaftsordnung unterscheidet, ihm sogar
einen einzigartigen Vorrang vor jenen sichert, ist -
im Gegensatz zu allen religiös oder ideologisch fundierten -
seine Basis in der Erfahrungswirklichkeit. Er sagt nicht: so soll
es sein (weil "Gott" oder eine "Offenbarung"
oder "mein Gewissen" oder eine "Moral" oder
die "Natur oder ein "Entwicklungsgesetz" oder
die "Gerechtigkeit" es so bestimmt hat - wobei jedoch
sogar die Anhänger desselben Prinzips, geschweige denn die
verschiedener, sich über die Konsequenzen uneinig sind
und auch nie sich werden einigen können), sondern
so ist es (und zwar beweiskräftig mit den Mitteln,
die unserem Erkenntnisvermögen zur Verfügung stehen): nämlich
es gibt zwei Verhaltensweisen, zwischen denen man wählen muß.
Entweder Proklamierung des Faustrechts, das nur sich, auf Kosten
anderer, durchsetzen will, indem es eine Verständigung
ablehnt; oder aber den Willen zur Ver-ständigung mit
den Mitmenschen, weil das Faustrecht abgelehnt wird, wobei diese
Verständigung nur auf der Basis der gleichen Freiheit
Aller von Dauer sein kann. Denn jede Lösung, welche den
einen ein Mehr an Frei-heit auf Kosten der gleichen Freiheit
anderer gibt, muß immer wieder zur Empörung der
Benachteiligten und zu unvermeidlichen Kämpfen
278
führen. Welche weitgehenden
Konsequenzen das Prinzip der gleichen Freiheit Aller hat, wurde
im vorange-gangenen Kapitel erläutert.
Wer sich für das Faustrecht
entscheidet, dem geschieht nur "Recht", d.h. das von
ihm selbst gewählte und an-erkannte "Recht", und
er kann sich nicht beklagen, wenn ihm mit gleichen Mitteln
begegnet wird.
Wer hingegen die Verständigung wählt,
findet eine feste Basis für diese gerade in der
beweisbaren Tatsache, daß unsere
Erfahrungswirklichkeit keinen Maßstab dafür bietet,
wie die Beziehungen zwischen den Einzelnen und den Gruppen geregelt
sein sollen; so daß also von Natur aus der Einzelne
den anderen Einzelnen und Grup-pen gegenüber rechtlos und
pflichtenlos solange dasteht, bis er selber durch Vereinbarung
mit jenen Rechte und Pflichten begründet, für die sich
logischerweise nur der Rahmen der gleichen Freiheit Aller
anbietet.
Denn alle über unsere
Erfahrungswirklichkeit hinausgehenden - also metaphysischen -
"Erkenntnisse" sind naturnotwendig unbeweisbar; d.h. es
bleibt unbeweisbar, ob jene überhaupt Erkenntnisse von
Wirklichkeits-charakter und nicht vielmehr bloß gedankliche
Vorstellungen und Einbildungen sind, unbeweisbar also, ob
nicht gerade das Gegenteil des Behaupteten "wahr" ist.
Wie aber Forderungen, die aufgrund unbeweisbarer
Be-hauptungen erhoben werden, behandelt werden müssen, zeigt
die Praxis aller zivilisierten Gerichte.
Daß Handlungen, die aufgrund
unbeweisbarer Sollensregeln in die Freiheit anderer gewaltsam,
d.h. gegen de-ren Willen, eingreifen und auf deren Kosten
den eigenen Freiheitsspielraum zu erweitern suchen, aggressiv
sind, das ist heute dem durchschnittlichen Begriffsvermögen
ebenso klar zu machen, wie es z.B. dem der Steinzeit unzugänglich
war.
Deshalb konnte es in der Steinzeit - wenn es
da möglicherweise auch landstrichweise mangels näherer
Kontakte der Gruppen (oder Horden) keine gegenseitige
Einwirkungsmöglichkeit und damit keine
Beherrschungsver-suche, auch nicht innerhalb der eigenen Gruppe,
gegeben haben mag, und auch noch lange danach, z.B. im
Mittelalter, keine echte Anarchie gegeben
279
haben, weil diese stets den bewußten
Willen voraussetzt, andere nicht zu beherrschen und die
eigene Freiheit nicht auf deren Kosten zu erweitern.
Auch im Mittelalter war Anarchie noch nicht
denkbar, weil man da noch fast ausnahmslos Geglaubtes für
Ge-wußtes hielt, ganz wie in den Urzeiten, als man noch die
Realitäten der Erfahrungswirklichkeit nicht von bloßen
Vorstellungen und Phantasieprodukten zu unterscheiden wußte
und letzteren ebensoviel Wirklich-keitscharakter zuschrieb wie
den ersteren. Dieser Zustand einer primitiven Bewußtseinslage
hält ja noch heute bei den meisten Menschen an und
daher sind Holzhammermethoden selbst gegenüber
Hochgebildeten notwen-dig, die im allgemeinen zwar schon durchaus
kritisch zu unterscheiden vermögen, oft jedoch noch an ihren
speziellen fixen Ideen haften, deren Charakter als
eingewurzeltes Vorurteil, bloßer Glaube oder rein
gedank-liche Vorstellung ihnen nicht zu Bewußtsein kommt.
Das führt mitunter zu geradezu grotesken Äußerungen. So beklagte der an die Unübertrefflichkeit der parla-mentarischen Demokratie gläubige F.K. Fromme (FAZ, 16.12.76), daß die Weimarer Republik "es nicht schaffte, in den ihrer Herrschaft Unterworfenen die Gewißheit zu erwecken, diese Herrschaft sei legitim. Sie wurde - allenfalls - als notdürftig 'legal' anerkannt. ... Nur wenige Parteien der Weimarer Zeit strebten nach einer Identität zwischen Herrschaftsform und Herrschaftsunterworfenen".
Die Unterworfenen sollen also die Herrschaft
und ihre eigene Unterwerfung als "legitim" selbst
billigen! Und der Tiger, der nach Identität mit dem
Lamm strebt, indem er es frißt, wird als Vorbild
hingestellt!
Alle bisherigen Systeme der
Gesellschaftsordnung haben ausnahmslos eine unhaltbare
Basis; sie müssen sich mit den im 6. Kapitel ("Die
neue Basis") dargelegten Fakten auseinandersetzen und diese
künftig berücksich-tigen. Dabei wird klarwerden, daß
dies bisher nur seitens des Anarchismus mit allen
Konsequenzen geschehen ist.
Es gibt noch einen weiteren grundlegenden
Unterschied zwischen dem Anarchismus und allen anderen
Sys-temen einer Gesellschaftsordnung: während diese
anderen sämtlich ihr System an die Stelle aller anderen
setzen und sie somit verdrängen
280
wollen, hat der Anarchismus diese Absicht nicht, sondern läßt im Rahmen der gleichen Freiheit Aller jeder Weltanschauung und jedem anderen System einer Gesellschaftsordnung die freie Entwicklungsmöglichkeit in einer entsprechenden Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaft, ohne also alles in ein einheitliches Schema bringen zu wollen.
Der dabei zu beachtende Grundsatz der gleichen Freiheit Aller ist ja kein Schema, sondern die denknotwendige Voraussetzung für diese Vielfalt. Es sei an den bereits zitierten Goethe-Spruch erinnert. Man braucht auch nur, wie es von Kant (der übrigens auch gesagt hatte: "Anarchie ist Freiheit ohne Gewalt ) dem Sinne nach gemeint war, an die Stelle des von ihm gebrauchten Begriffs "das Recht" eben "die Anarchie" oder "die gleiche Freiheit Aller" zu setzen, um ihm zuzustimmen, daß dies
".. .ist also der Inbegriff der
Bedingungen, unter denen die Willkür des Einen mit der Willkür
des Anderen nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit
zusammen vereinigt werden kann".
Der
Ausgangs- und Mittelpunkt, um den sich alles dreht
In der heutigen Begriffsverwirrung und dem
Denkchaos hinsichtlich der sozialen Beziehungen spielt der
Aus-gangspunkt eine Hauptrolle. Dieser ist für den
Anarchismus der Einzelmensch, und zwar das konkrete
Indivi-duum, in seiner von allen anderen Individuen so
unendlich verschiedenen Vielfalt, dessen Realität nach den
Maßstäben der Erfahrungswirklichkeit
unbestreitbar ist; also nicht etwa die Abstraktion eines
Einzelmenschen, der dann leicht angebliche Bedürfnisse
und Notwendigkeiten unterstellt werden können, welche
zumindest eine große Zahl der konkreten Einzelnen überhaupt
nicht hat.
Alle Thesen, welche dem Einzelnen einreden möchten,
daß er "eigentlich" gar keine selbständige
Existenz ha-be, daß er vielmehr Teil eines
"Organismus" oder bloßes Glied eines "größeren
Ganzen" und dessen Gesetzen unterworfen sei, ja daß er
überhaupt nur in seiner Einbildung existiere und die
"wahre Wirklichkeit" in den Ideen läge - alle
diese Thesen
281
werden nicht etwa von diesen angeblich "höheren Wesenheiten", indem sie selbst in Erscheinung treten, vorge-tragen, sondern immer nur von - irgendeinem der so "nichtigen" Einzelnen; dieser kann dabei weder einen Be-weis für die tatsächliche Existenz jener von ihm nur behaupteten "höheren Wesenheiten", noch - diese Existenz einmal vorausgesetzt - einen Beweis seiner Legitimation, für jene zu sprechen und ihren Willen richtig zu in-terpretieren, erbringen.
Die Gesellschaft ist nach Berdjajeff
("De l'esclavage et de la liberté de l'homme",
Paris 1963) "kein Organis-mus, sondern eine
Zusammenarbeit" und dieser Begriff entspricht dem des 'Bündnisses',
den Proudhon ver-wendet. In dieser Sicht ist die
Gesellschaft nicht mehr eine Kollektivität, für die
jedes Glied ein gelehriger Ge-fangener sein soll, sondern
eine Gemeinschaft freier, verantwortlicher Personen, deren Selbständigkeit
so groß wie möglich sein soll", sagt dazu auch
Jean Marie Muller ("Gewaltlos", Luzern-München,
1971).
Dabei spielen oft auch noch plumpe logische
Schnitzer und Begriffsvertauschungen eine Rolle; z.B.wenn man mit
dem Begriff "Volk" scheinbar einen offenbar der
Erfahrungswirklichkeit angehörenden gebraucht (dies
je-doch nur, soweit er eben alle einzelnen Angehörigen
des betreffenden Volkes umfaßt, und ohne dem
Einzelnen angeborene "Rechte" oder
"Pflichten" gegenüber dieser Gesamtheit anzudichten);
während man dann mit der Geschicklichkeit eines Falschspielers
einen ganz anderen "Volks"-Begriff damit gleichsetzt,
bei dem die angeb-lichen Repräsentanten dieses "Volkes"
bestimmen wollen, welche einzelnen Angehörigen dieses
"Volkes" und daß gegebenenfalls alle
Einzelnen sich den angeblichen Interessen dieses
"Volkes" zu opfern haben, das somit keine konkrete
Zusammenfassung der Einzelnen, sondern die ideologische
Abstraktion eines metaphysischen Götzen ist.
Dieselbe, oft unbewußte, Vertauschung
nur aus mangelndem logischem Unterscheidungsvermögen und aus
übler Gewohnheit, findet auch bei anderen Begriffen
statt, z.B. dem des Proletariats. Die "befreite
Arbeiter-klasse" ist beileibe keine Summe nunmehr
freigewordener einzelner Arbeiter, sondern eine Fuchtel und Fäl-schung
derer, die - in der Mehrzahl nicht
282
selber Arbeiter, sondern Intellektuelle - sich angemaßt haben, allein und diktatorisch zu bestimmen, was dem "Klasseninteresse" entspreche, was das "richtige Bewußtsein" zu enthalten, und was aus ihm zu verschwinden habe. Die totale Unmündigkeit und totale Abhängigkeit der "Befreiten", umfassender als je zuvor gegenüber einem absoluten Herrscher, wird auch nicht durch einzelne materielle Verbesserungen wesentlich gemildert; denn diese sind ein Nichts gegenüber den ihnen durch die Bevormundung auf Grund einer zum Teil mangel-haften, zum Teil geradezu falschen Theorie vorenthaltenen, die nur die gleiche Freiheit Aller bieten kann. Eben
diese aber wird von jenen Begriffsjongleuren
im Namen eines angeblich allein selig machenden Glaubens-Dogmas
verneint. Wobei die tollste Verdrehung darin besteht, dies
Glaubens-Dogma als Ergebnis objektiver Wissenschaft auszugeben.
Wohlgemerkt: in der Anarchie enden nicht die
Versuche, über unsere Erfahrungswirklichkeit hinaus in mögli-cherweise
existierende (wenn auch unbeweisbare) "höhere
Wirklichkeiten" vorzustoßen; es enden also weder die
religiösen noch die ideologischen Vorstellungen, es
endet kein Glaube. Im Gegenteil: all dies findet seinen nunmehr
endgültig gesicherten Rückhalt im Grundsatz der
gleichen Freiheit Aller und in deren Grenzen auch die freie
Betätigung.
Aber es endet der Wahn, daß die
eigene "heilige Überzeugung", die nicht beweisbare
Behauptung, ein "Recht" gäbe, alle anderen
der eigenen Meinung zu unterwerfen, in ihre Freiheitssphäre
einzudringen und die eigene Freiheit auf Kosten der anderen zu
erweitern.
In der Anarchie also scheiden sich die
Geister, d.h. diese Entscheidung fällt bereits in jedem
Einzelnen, bevor noch allgemein ein Zustand der Anarchie, der
Herrschaftslosigkeit, eingetreten ist: die einen erklären
sich für das Faustrecht, müssen das nunmehr aber
ohne die bisherigen Verhüllungen durch "höhere
Rechte" und "Höhe-res" überhaupt, wie
z.B. "das Klasseninteresse", tun. Denn das, was heute
erst Gemeingut einer winzigen Min-derheit von Soziologen und Erkenntnistheoretikern,
sowie der teils auf diesen Erkenntnissen aufbauenden, teils
rein instinkthaft nach ihnen lebenden Anarchisten ist, wird, wenn
erst einmal der Durchbruch dieser im Grunde so einfachen
Erkenntnis erfolgt ist, bald auch
283
jedem Kinde geläufig sein. Dann wird
jedermann einen verläßlichen, konkreten Verhaltensmaßstab
für jede Situation haben.
Die nach Verständigung strebenden haben
ein gemeinsames Interesse, die Anhänger des Faustrechts
abzuweh-ren. Da ein dauerhafter Zustand der Übereinkunft gar
nicht anders möglich ist, als auf der Grundlage der
Vor-rechtslosigkeit und Gleichberechtigung, der gleichen Freiheit
Aller, ist auch unumgänglich und unvermeidbar, daß
die überwältigende Mehrheit schließlich zu
bewußten Anarchisten wird. Denn diejenigen, die sich offen
für aggressive Gewalt erklären, dürften unter
heutigen Verhältnissen ohnehin eine nur kleine Minderheit
sein und mit ihnen wird kurzer Prozeß gemacht, wenn sie
trotz Warnung als ständige Ruhestörer und
Angreifer sich be-tätigen.
Selbstverständlich wird es teils
impulsive, teils aus Torheit oder sogar Gutgläubigkeit
erfolgende Eingriffe Einzelner in die Freiheit anderer immer
geben, und sogar Grenzfälle, in denen eine bewußte
Verletzung des Prinzips - beispielsweise, um jemand am Selbstmord
zu hindern - in der Absicht erfolgt, das (in der Sicht des
Beurteilers!) wohlverstandene Interesse des Betreffenden, der
sich über dieses anscheinend vorübergehend nicht
im Klaren ist, zu wahren. Wenn solche Verletzer des Prinzips
bereit sind, die Verletzung anzuerkennen und gegebenenfalls
auch Wiedergutmachung zu leisten, selbst dann, wenn sie "in
bester Absicht" handelten, - aber eben keine noch so gute
Absicht kann einen aggressiven Eingriff in die Freiheitssphäre
anderer rechtfer-tigen! - sind sie nichtsdestoweniger
konsequente Anarchisten.
Nur wenn man vom konkreten Einzelnen als
einer beweisbaren Realität ausgeht, vermeidet man die
Gefahren, die sich bei Kollektiven durch die Vertauschung der
Realität mit einer Ideologie oder auch einer
personifi-zierten Abstraktion, d.h. einer Gedankenspielerei,
ergeben, die in der Erfahrungswirklichkeit keine Stütze
fin-det. Diese Vertauschung fand auch bei Marx statt, der zwar
behauptete, vom wirklichen, konkreten Menschen auszugehen, diesen
dann aber als "Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse"
definierte, also als blutleere Abstraktion ohne individuelle
Eigenart, wobei er sich über das "falsche Bewußtsein"
des konkreten Einzel-
284
nen zum Richter aufwarf und ihm das
"Ideal" des nach seinen Vorstellungen
"richtigen" Menschen zur "Auf-gabe" setzte,
zu deren Erfüllung er ihn diktatorisch zwingen wollte,
weil er sich ebenso erleuchtet und unfehlbar dünkte, wie
jeder andere Prophet. Dabei wandelte er jedoch nur getreu in den
Spuren der deutschen idealisti-schen Philosophie, denn der
"Materialismus" seiner Geschichtsauffassung liegt nur
in der Benennung, da ja ein zielstrebiges
"Entwicklungsgesetz" nichts anderes ist als ein göttlicher
Wille und der Hegel'sche Weltgeist in neuer Verkleidung.
Ganz abgesehen von der zumindest
mangelhaften, wenn nicht überhaupt fehlenden Begründung
dieses angeb-lichen Entwicklungsgesetzes durch Marx, wobei
dieser willkürlich nur solche Fakten auswählte,
die in seine Theorie paßten, ihr entgegenstehende
jedoch unberücksichtigt ließ, fällt jede die
Selbstbestimmung und den Eigenwillen des Einzelnen, sowie
die gleiche Freiheit Aller einschränkende
"Aufgabenstellung" aus dem Rah-men der
Erfahrungswirklichkeit, also des wissenschaftlich Erfaßbaren
hinaus und in die Kategorie der (in ihrem Wirklichkeitscharakter
unbeweisbaren) Ideologien und bloßer Propaganda für
ein subjektives Ideal.
Demgegenüber steht der Anarchist auf dem wissenschaftlich gesicherten, unerschütterlichen, realistischen Standpunkt, daß jeder fremde Wille, der unter Berufung auf eine "Aufgabe" (als Mensch, als Volksgenosse, als Staatsbürger, als Klassengenosse oder sonst etwas) oder unter Berufung auf ein göttliches, sittliches, morali-sches, natürliches oder sonstiges Gesetz seinen eigenen Willen beugen will und dabei die Grenze der gleichen Freiheit für Alle überschreitet, nichts anderes ist als aggressive Gewalt, die sich hinter unhaltbaren "Begründ-ungen" zu verstecken sucht. Solange sein eigener Wille und sein Handeln sich innerhalb jener Grenze hält, die dadurch gezogen wird, daß er nicht allein auf der Welt ist, sondern zusammen mit anderen, die eine gleiche Freiheitssphäre und Handlungsfreiheit wie er selbst beanspruchen, hat sein Handeln - mag es auch "objektiv" unvernünftig und für ihn selber schädlich erscheinen - frei von fremder gewaltsamer Einmischung zu bleiben, und erst recht natürlich dort, wo eine solche nur erfolgt, um ihn einer Idealvorstellung des Aggressors anzu-passen oder einer Vorstellung, die dieser von vorgegebe-
285
"Rechten" und
"Pflichten" hat, also solchen, die nicht auf
freiwilligen Vereinbarungen beruhen.
Konkret gesagt: der Anarchist lehnt nicht
nur den Staat als Zwangsorganisation und Hauptaggressor aus
Prinzip ab, sondern jede Zwangsorganisation, die sich
innerhalb oder außerhalb des Staates als dessen
Nachfolgeor-ganisation etablieren möchte, insbesondere
natürlich jede Diktatur, eine fremde ebenso wie die eigene!
Auch Gemeinden, Kommunen oder irgendwelche
sonstige Gruppierungen haben kein Recht, die gleiche Frei-heit
Aller in irgendeiner Weise einzuschränken, außer mit
Zustimmung der Betroffenen. Zwangsversicherungen und Zwangskörperschaften
jeder Art müssen ebenso entfallen wie alle Privilegien,
Mono- und Oligopole.
Aber nicht nur jene Gesetze, welche der
gleichen Freiheit Aller widersprechen, müssen verschwinden,
sondern auch alle Sitten und Gewohnheiten, die dies tun und oft
noch einschneidender wirken als ein Gesetz! Auch in den
Familien muß jeder Rest von Herrschaft, jede
Benachteiligung sowohl der Frauen wie der Kinder, ver-schwinden.
Nicht alle Gesetze freilich zielen auf
Einschränkung der gleichen Freiheit Aller, sondern
einzelne, wenigstens ihrer Absicht nach, auch auf deren
Schutz, wenngleich oft in unzweckmäßiger Weise.
Diese können ihrer Ten-denz nach durchaus bestehen bleiben,
indem sie von den Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften, die
an die Stelle des Staates treten, übernommen werden.
Diesbezüglich liegt eines der
unsinnigsten Mißverständnisse des Anarchismus vor: die
Abschaffung des Staates soll ja gerade wegen dessen
verbrecherischer Aggressivität erfolgen, weil der
Anarchismus sich gegen jede ag-gressive Gewalt wendet; sie
bedeutet keineswegs, daß zugleich auch jene Beschränkungen
verbrecherischen Handelns entfallen sollen, z.B. von Mord,
Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub,
Diebstahl, Betrug usw., wie sie in einer Teilfunktion des Staates
(die von den meisten irrtümlich als dessen Hauptfunktion
angesehen wird) bisher erfolgten. Anarchie oder
Herrschaftslosigkeit bedeutet keinen Verzicht auf die
orga-nisierte Vertei-
286
digung von Leben, Freiheit, berechtigtem Eigentum, sondern hat gerade diese organisierte Verteidigung, auf
freiwilliger Basis, zur selbstverständlichen Voraussetzung.
Mit anderen Worten: die bestehenden Staaten wären für Anarchisten dann akzeptabel, wenn sie aus ihren Ver-fassungen und ihrer Praxis alle Privilegien, Mono- und Oligopole ausschalten und die gleiche Freiheit Aller als ihr Grundgesetz übernehmen würden.
(J.Z.: Unter Freiwilligen könnten auch
Privilegien, auf deren Kosten und Risiko, aufrechterhalten
werden. Grundsätzlich wird von ihnen nur das Austrittrecht für
ihre Mitglieder und die Anerkennung der Grundrechte verlangt,
deren Anerkennung die Mitglieder anderer
Rechtsgemeinschaften für sich in Anspruch nehmen. - J.Z.,
6.4.04.)
Nicht nur für Institutionen gilt das
anarchistische Prinzip der gleichen Freiheit Aller, sondern für
ausnahmslos alle, auch die privatesten
Beziehungen von Mensch zu Mensch. Es schließt z.B.ebenso
die Belästigung und gesundheitliche Beeinträchtigung
anderer durch übermäßigen Lärm, wie durch
Verpestung der Luft, Ver-schmutzung des Wassers, Vergiftung
des Bodens aus, wie entsprechende Maßnahmen des Umweltschutzes
ein.
Immer ist der konkrete Einzelne, in seiner
individuellen Verschiedenheit, dabei der Ausgangspunkt.
Keine "Aufgabe", keine "Pflicht" (außer
selbstübernommener), kein "Ideal" steht über
ihm; z.B. auch nicht das "Ideal" der Freiheit, selbst
wenn man unter dieser die gleiche Freiheit Aller versteht. Denn
diese ist kein "Ideal" in dem Sinne, wie man diesen Begriff
meist verstanden hat, sondern sie ist ein aus Übereinkunft
sich ergebender Kom-promiß auf der einzig möglichen
Basis, die von Dauer zu sein vermag, weil dabei niemand bevorzugt
oder be-nachteiligt wird; wobei dieser Kompromiß sich
einerseits aus der gemeinsamen Ablehnung des Faustrechts und
der aggressiven Gewalt, und anderseits aus der Erkenntnis ergibt,
daß mangels einer beweisbaren Existenz "höherer"
Gebote oder angeborener "Rechte" oder "Pflichten"
dieser Kompromiß die einzig mögliche Alter-native zum
Faustrecht ist.
Alle Versuche, das "allgemeine Glück"
oder das "größtmögliche Glück der
größtmöglichen Zahl" zu schaffen, liefen immer
nur auf die Anmaßung und zugleich Unmöglichkeit
hinaus, daß jemand darüber bestimmen will, was das Glück
anderer ausmacht oder ausmachen soll. Während der
Anarchismus davon ausgeht, daß sich weder die Vorstellungen
der Einzelnen vom Glück, noch ihre Gefühle, ihre Wünsche
und ihr Wille
287
auf einen gemeinsamen Nenner bringen lassen,
so daß in Achtung der totalen Verschiedenheit aller
einzelnen Menschen, deren absolute Einzigartigkeit Stirner mit
Recht betonte, was auch von der modernen Anthropologie bestätigt
wurde, es nur darauf ankommen kann, jedem Einzelnen eine so
umfassende Freiheitssphäre wie mög-lich, gemäß
seinem Willen, seinen Gefühlen, seinen
Wünschen zu sichern, mögen diese allen anderen auch als
noch so abwegig erscheinen. Wobei als einzige Grenze die
gleiche Freiheitssphäre aller anderen sich ergibt, also
keiner ein Mehr auf Kosten anderer beanspruchen darf, was
zugleich bedeutet, daß niemand Zwang gegen andere ausüben
darf, es sei denn zur Abwehr aggressiver Handlungen von deren
Seite.
Nur diese gegenseitige Nichteinmischung in
die Souveränität aller Individuen ergibt auch eine
unverfälschte Souveränität des "Volkes",
das im nicht-ideologischen Sinn, nach den Maßstäben
der Erfahrungswirklichkeit, nur aus der Gesamtheit aller
einzelnen Angehörigen besteht. Während die ideologische
Verfälschung dieses Begriffs, mit einem logischen Kurzschluß
zudem, über den angeblichen Souverän den tatsächlichen
einer Staatsbürokratie und die Diktatur von Institutionen
setzt, die aus dem - zudem manipulierten - Willen nur eines Teiles
des wirklichen Volkes entstanden sind. Wäre das Volk
wirklich souverän, gäbe es weder eine Regierung noch
Regierte mehr, jedenfalls nicht im heutigen Sinne, sondern nur
noch freiwillige Mitglieder Autonomer Rechts- und Sozialgemeinschaften,
oder auch Nicht-Angehörige von solchen.
Eine Abstraktion des Begriffs der Freiheit führt
ebenfalls in die Irre - die gleiche Freiheit Aller ist höchst
kon-kret; denn in jedem Einzelfall läßt sich
feststellen, ob die von dem einen beanspruchte Handlungsfreiheit
größer ist als die des anderen, gegen dessen Willen
und auf dessen Kosten. Es gibt solche, die behaupten, erst dann
"wirklich frei" sein zu können, wenn alle
frei sind, womit sie meinen, daß alle anderen auch innerlich
frei wer-den und sich sogar von selbstgewünschten Abhängigkeiten
lösen müßten. Das ist ein zwar begreiflicher, jedoch
utopischer Wunsch, der zu der gefährlichen Folgerung führt,
auch jene "befreien" (beglücken) zu wollen, die
garnicht "befreit" (beglückt) sein wollen,
weil ihnen z.B. Sicherheit mehr erstrebenswert erscheint als
Freiheit. Die gleiche Freiheit Aller schließt auch die
ein, Sklave sein oder jedenfalls
288
in freiwilliger Abhängigkeit von
anderen verharren zu wollen.
Ebenso ist es eine Verfälschung des Begriffs der Freiheit in sozialer Beziehung, wenn z.B. die "echte Freiheit" darin gesehen wird, alle "frei" zu machen von materiellen Sorgen, was auf die totale Konsumfreiheit hinaus-läuft, also auf das Ideal des Kommunismus. Dies bedeutet in der Praxis die Ausbeutung der Fähigen durch die Unfähigen, der Fleißigen durch die Faulen, der Starken durch die Schwachen, und jedenfalls die totale Kon-trolle aller Produktionsmittel, und damit die entscheidende Kontrolle der wichtigsten menschlichen Lebensäußerungen, durch übergeordnete Instanzen, ob sich diese nun Staat oder anders nennen.
In allen solchen Fällen eines falschen Freiheitsbegriffes wird diese sogenannte "Freiheit" zur Ideologie ge-macht, die sich als "Aufgabe" über die Einzelnen erhebt und von ihnen verlangt, daß sie sich ihr anpassen. Aber die Anarchie verwirft jede Herrschaft, auch die einer solchen "Freiheit".
"Herrlicher ist nichts als der Mensch,
der seine Ketten zerbricht und sie seinem Unterdrücker
ins Gesicht schlägt", sagt John Henry Mackay in seiner
"Abrechnung" (Berlin-Charlottenburg, 1932).
Und er sagt dort auch:
"Was wißt ihr von ihr, der Freiheit? - So gut wie nichts. Ihr müßt ihre einfachsten Grundbegriffe erst lernen.
"Es gibt keine absolute Freiheit.
"Es gibt nur eine gleiche Freiheit
Aller.
"Die gleiche Freiheit Aller beschneidet deine Freiheit, sobald du mit anderen in Berührung kommst - sie ist nicht mehr absolut (wie sie es wäre, wenn du allein bist).
"Du kannst nicht allein sein.
"Du brauchst die anderen.
"Sorge dafür, daß sie auch dich brauchen. Oder du bist erledigt.
"Was erwarten, was erhoffen wir noch, nachdem wir sie verstoßen haben, die uns allein noch retten kann? "Gedankenloser und Träger, der du dich von deiner Zeit ins Schlepptau nehmen und durch dein Leben ziehen lassest - eines Tages wird dich die Freiheit lehren und zwingen, auf deinen eigenen Füßen zu stehen.
" 'Was, die Freiheit zwingt?' -
289
"Jawohl, sie wird euch in die
Notwendigkeit versetzen, eure Angelegenheiten selbst zu
vertreten, statt sie an-deren anzuvertrauen."
Auch der nur defensiv sich gegen eine
Aggression Verteidigende "zwingt" den Aggressor,
von seinem Tun ab-zulassen. Klarstellung und Präzision
der Begriffe, die durch den Sprachgebrauch oft verwirrt
sind, zeichnen den Anarchismus vor anderen Systemen einer
Gesellschaftsordnung ebenfalls aus.
Der Anarchismus muß vom
konkreten Einzelnen ausgehen und ihn auch in den Mittelpunkt
seines Bezugssys-tems setzen, weil jedes Kollektiv, welches
"Rechte" gegenüber dem Einzelnen geltend
macht (die dieser nicht selbst ihm zugestanden hat) mit einem
unbeweisbaren Herrschafts anspruch auftritt; dabei ist noch zu
berück-sichtigen, daß ein Kollektiv als solches
gar nicht selbst auftreten kann, sondern es sind immer
wieder nur Ein-zelne, die im Namen des Kollektivs und als dessen
Repräsentanten auftreten möchten. Deren
Legitimation da-zu anerkennen, heißt aber nichts anderes,
als die Herrschaft von Einzelnen über andere Einzelne
anzuerkennen.
Die
Sozialordnung des Anarchismus
Der Einzelne muß vor allem ökonomisch
unabhängig sein - jeder Einzelne, - und daher auch allein
über Produktionsmittel verfügen können, wenn
er dies, gegenüber einer Zusammenarbeit mit anderen,
vorzieht. Der gleichberechtigte Zugang für jedermann
zum Boden, die Beseitigung aller Privilegien und Monopole, sowie
die Offenen Betriebsassoziationen sorgen dafür, daß
Privatbesitz an Produktionsmitteln nicht mehr in der
bishe-rigen Form mißbraucht werden kann.
Diese Betonung des Einzelnen bedeutet weder
dessen Isolierung noch Mangel an Solidarität; letztere
aber muß freiwillig sein und darf nicht aufgezwungen
werden. Im übrigen ist die soziale Gegenseitigkeit
individuelle Notwendigkeit des Eigeninteresses.
290
Der Marxismus sieht in der ökonomischen
Ausbeutung durch private Kapitalbesitzer das eigentliche Übel;
er verkennt die historische Rolle des Staates, der diese
Ausbeutung nicht nur institutionalisiert, sondern - als seine
Hauptaufgabe - auch ständig verteidigt und ihr noch eine zusätzliche,
durch den Staatsapparat und für diesen selbst, hinzugefügt
hat. Er setzt die Verstaatlichung der Produktionsmittel mit
Abschaffung der (von ihm nie-mals genau definierten) Klassen
gleich und erwartet davon das automatische Verschwinden des
Staates - eine schon in sich widerspruchsvolle Theorie, die
inzwischen durch die Volksdemokratien mit ihrer neuen
Klassen-schichtung und ihrem totalitären Staatsausbau
eindeutig widerlegt wurde. Vor allem hat die primitive
Mehr-werttheorie des Marxismus, welche nur einen
Faktor der Ausbeutung, und auch nur in der Produktionssphäre,
erklärt und dabei die viel gewichtigeren von Zins und
Grundrente übersieht, und die auch die Ausbeutung in
anderen Wirtschafts- und Sozialsphären, wie z.B. der des
Handels, übersieht oder gar leugnet, zu seinen fal-schen
Schlußfolgerungen beigetragen.
Demgegenüber weist der Anarchismus
nach, daß wirtschaftliche Ausbeutung, politische
Unterdrückung und geistige Gebundenheit nur
verschiedene Erscheinungsformen derselben Ursache sind -
eines Herrschaftsver-hältnisses. Mit Beseitigung aller
Herrschaftsverhältnisse endet daher nicht nur die wirtschaftliche
Ausbeutung, sondern auch alle politische und geistige
Unterdrückung. Dazu bedarf es keiner Diktatur, sondern
lediglich einer Defensivorganisation gegen neue Aggressionsversuche.
Der Anarchismus ist das einzige
gesellschaftliche System, das keinerlei Unterdrückung
anstrebt, denn die bloße Abwehr von Aggressionen, d.h.
Unterdrückungsversuchen, kann man nicht als solche
bezeichnen. Er kämpft dafür, daß in seiner neuen
Sozialordnung auch die bisher Herrschenden und Nutznießer
dieser Herrschaft ebenfalls in den Genuß der gleichen
Freiheit Aller gelangen. Er ist für größtmögliche
Toleranz. Er ist jedoch nicht tolerant gegenüber der
Intoleranz.
Denn selbstverständlich verläßt
der Anarchismus sich nicht darauf, daß die bisherigen
Unterdrücker, Nutz-nießer des Monopolkapitalismus,
aber auch die Anhänger von Herrschaftsprinzipien aus
anderer Motivierung, insbesondere die Ideologie-
291
gläubigen, die Bevormundungs- und
gewaltsamen Beglückungssüchtigen, hinfort aus bloßer
Einsicht Zurück-haltung üben. Schon um den Einzelnen,
oft Schwächeren, vor Anrempelungen durch Betrunkene,
Rowdys, Psychopathen zu schützen, aber auch vor jeder
Aggression, wie sie beispielsweise auch der einseitige Bruch
eines Vertrages darstellt, ist eine (J.Z.: mehrere!)
nicht-aggressive, rein defensive "Polizei" und
sind Schieds-gerichte notwendig, was zu den wichtigsten Einrichtungen
der Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften gehört.
In den meisten von diesen wird auch, solange es auf der Erde noch Staaten der heutigen Art gibt, zur Abwehr von deren Herrschaftsgelüsten eine Miliz für notwendig erachtet werden. Verschwinden müssen solche Staaten restlos, weil deren Existenz sich nicht nur gegen die eigenen "Staatsangehörigen", sondern gegen jedermann auf der ganzen Erde richtet; schon weil sie mit ihrem Monopolanspruch auf ein bestimmtes Stück Erdoberfläche den gleichen Anspruch von jedermann auf die ganze Erde einschränken, (J.Z.: gegen?) "Ausländer" in ihrem
Gebiet diskriminieren und durch vielfältige
Maßnahmen, wie z.B. Zölle, Dumping-Preise und
Exportsubventionen aus geraubtem Geld ständig auch
über ihre Grenzen hinaus wirkende Aggressionen begehen.
Rein äußerlich betrachtet,
unterscheiden sich diese Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaften von den Staaten nur in folgenden -
allerdings entscheidenden - Punkten:
1.) Sie haben kein
Gebietsmonopol, d.h. keine "Souveränität" im
bisherigen Sinne innerhalb eines abgegrenz-ten Gebiets der
Erdoberfläche. Ihre Mitglieder können - vergleichbar
denen einer Kirche oder eines Vereins - über die ganze
Welt verstreut leben.
2.) Es gibt keinen Zwang der
Zugehörigkeit zu diesen Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaften, sondern sie beruht auf Freiwilligkeit,
ähnlich wie bei einer privaten Versicherung. Kündigungsfristen
von etwa einem halben oder einem Jahr können vereinbart
werden.
3.) Als Grundgesetz von allen
solchen Autonomen Rechtsund Sozialgemeinschaften muß
die gleiche Freiheit Aller gelten, insbesondere nach außen,
gegenüber Nicht-Mitgliedern. Intern, d.h. im Verhältnis
nur unter den eigenen Mitgliedern, können durch die
Verfassung auch Einschränkungen der Hand-
292
lungsfreiheit der Einzelnen erfolgen, wobei
deren Zustimmung dazu durch deren Beitritt erfolgt; eine Ein-schränkung
kann aber auch nach dem Mehrheitsprinzip (wenn die Verfassung
dies vorsieht) durch Gesetz erfolgen, wobei den diesem nicht
Zustimmenden neben ihrem grundsätzlichen fristgemäßen
Austrittsrecht ein außerordentliches gewährt
werden sollte, so daß sie von dem betreffenden Gesetz nicht
betroffen werden. Die freiwillige Einschränkung der gleichen
Freiheit Aller für sich selbst widerspricht ja nicht
deren Prinzip, sondern nur die Einschränkung der
gleichen Freiheit anderer gegen deren Willen und auf deren
Kosten.
Während die Schlichtung von Differenzen
unter Mitgliedern derselben Rechts- und Sozialgemeinschaft
gege-benenfalls nach deren Sonderbestimmungen erfolgt, ist zweckmäßigerweise
in den Verfassungen aller Auto-nomen Rechtsgemeinschaften
festzulegen, daß der Objektivität wegen keines ihrer
Mitglieder seine Streitig-keiten mit den Angehörigen anderer
Autonomer Rechtsgemeinschaften gewaltsam austragen darf, sondern
sie durch ein Schiedsgericht regeln lassen muß, das aus
Vertretern der betreffenden Autonomen Rechtsgemeinschaften
unter neutralem Vorsitz zusammengesetzt ist. Im Weltmaßstab
kann auch ein oberstes Schieds- und Berufungsgericht
vereinbart werden, das an die Stelle der heutigen UNO tritt,
deren Mängel daraus resultieren, daß sie auf dem
"Souveränitätsprinzip , d.h. dem
Faustrechtsprinzip der heutigen Staaten aufbaut.
Die Anarchie schafft also nur die
aufgezwungenen Gesetze ab, nicht jene, welche die Mitglieder der
einzelnen Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften - zwecks nur
interner Geltung - sich geben und denen sie sich freiwillig
unterwerfen.
Anarchie und Herrschaftslosigkeit bedeutet
jedoch nicht, daß nun jemand rein willkürlich und
einseitig bestim-men darf, welche seiner Ansprüche an Tun
und Lassen anderer diese - seiner Meinung nach - zu dulden
hätten. Denn gerade gegen solche Willkür von
Einzelnen und Gruppen, wie sie bisher insbesondere von den
Staaten geübt wird, wendet sich ja der Anarchismus. Überall
dort, wo keine freiwillige Zustimmung der Betroffenen, keine
Vereinbarung vorliegt, muß sich jeder Anspruch und jedes
Handeln im Rahmen der gleichen
293
Freiheit Aller halten, die einen exakten Maßstab
bietet, und beide Streitteile müssen, um sich nicht
von vorn-herein ins Unrecht zu setzen, bereit sein, ein neutrales
Schiedsgericht zu akzeptieren, mögen sie auch noch so
überzeugt sein, daß ihr Rechtsanspruch evident sei.
Im Zustand der Anarchie, der
Herrschaftslosigkeit, gibt es also echtes Recht, das aus Verträgen
der verschie-densten Art entsteht, wobei für die Einhaltung
dieser Verträge Schiedsgerichte mit
Vollstreckungsvollmacht sorgen, weil jeder einseitige
Vertragsbruch eine Verletzung des Grundprinzips darstellt,
indem dabei der eine auf Kosten des anderen und gegen dessen
Willen ein Mehr an Handlungsfreiheit für sich beansprucht.
Wenn zwei in Streit geraten über einen Gegenstand oder ein
Verhalten, hinsichtlich dessen keine vertragliche Rege-lung
zwischen ihnen besteht, bietet das Prinzip der gleichen
Freiheit Aller in jedem Fall einen Maßstab für die Entscheidung
durch ein neutrales Schiedsgericht. Gehört einer der
Streitenden keiner Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaft
an, oder lehnt er grundsätzlich die gleiche Freiheit Aller
ab, indem er ein Vorrecht bean-sprucht oder sich als Anhänger
des Faustrechts bekennt, so bekommt er es mit dem ganzen Gewicht
jener Au-tonomen Rechts- und Sozialgemeinschaft zu tun,
deren Mitglied sein Gegner ist und er findet auch bei keiner
anderen Unterstützung. Es ist dann eine reine Zweckmäßigkeits-
und Machtfrage, wie er behandelt wird. Will er auf gütliche
Regelung durch ein neutrales Schiedsgericht nicht eingehen, kann
man sich zunächst auf strikt defensive Abwehr seiner
Aggression beschränken und für eine schließliche
Verständigung mit ihm die Tür offen lassen, was die
Regel sein sollte. Die defensive Abwehr schließt im übrigen
einen Zwang zur Wieder-utmachung angerichteten Schadens,
auch Kostenersatz der Abwehr, ein. Wiederholt der Störenfried
jedoch die Aggression oder beharrt er offen auf dem
Faustrecht, so können die Verteidiger der gleichen
Freiheit Aller auch den Spieß umdrehen, das Faustrecht als
Vertragsangebot des Aggressors betrachten und es nun ihm ge-genüber
anwenden, mit allen zweckmäßigen Mitteln, die bis zur
Vernichtung des unbelehrbaren Aggressors gehen können.
Reiner Unsinn ist also, wenn behauptet wird,
in der Anarchie
294
hätte jeder absolute, unbegrenzte
Freiheit zu tun, was er wolle, oder auch, sie sei ohne
Rechtsordnung und mit Gesetzlosigkeit identisch. Noch
unsinniger ist, wenn behauptet wird, mangels einer
Schutzorganisation und jeder Organisation überhaupt könne
dann der Starke über den Schwachen jederzeit herfallen.
Denn es sollen ja nur die Zwangsorganisationen verschwinden,
denen man heute auch wider Willen angehören muß und
die aggressive Gewalt praktizieren. Der Anarchismus ist
entschiedenster Gegner der aggressiven Gewalt und damit, aus
Prinzip, auch des Terrors.
Im Zustand der Herrschaftslosigkeit wird es
an keiner Organisation und keiner Einrichtung fehlen, die
von einer Anzahl Teilnehmern für nützlich und notwendig
gehalten wird, während sie bereit sind, für deren
Kosten selbst aufzukommen und sie nicht anderen
gegen deren Willen aufzuerlegen.
Es wird dann auch für Alle viel mehr Handlungsfreiheit, d.h. Möglichkeiten, ihren speziellen Wünschen gemäß zu leben, geben, als dies heute in der freiesten Demokratie der Fall ist. Denn in ihren speziellen Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften unterliegen sie ja nicht mehr den vielen Widerständen, Kompromissen und Einschränkungen, die ihnen heute in der Zwangsorganisation Staat von den Andersdenkenden aufgezwungen werden.
Der
Anarchismus - ein sozialistisches System
Der Anarchismus ist weder eine Bewegung, die
nur auf die Befreiung des Proletariats abzielt, noch sieht er in
der Befreiung von Ausbeutung seine einzige, oder auch nur
Hauptaufgabe.
Denn unter den bisherigen Verhältnissen
unterliegt keineswegs nur der lohnabhängige
Arbeitnehmer einer Ausbeutung, sondern die Herrschaft der
Monopole und Privilegien und die daraus folgende Ausbeutung
er-streckt sich - wenn auch in verschiedenem Grade - auf
alle Konsumenten, also auf alle Berufsgruppen und jedermann;
selbst Monopolisten und Privilegierte der einen Art
unterliegen ihr seitens der Monopolisten und Privilegierten der
anderen Arten, wobei nur an den Haupt-
295
monopolisten, den Staat, erinnert sei. Die Beseitigung der wirtschaftlichen Ausbeutung ist gewiß eine sehr wichtige Aufgabe, aber durchaus nicht die entscheidende, schon weil sie nur eine der Folgeerscheinungen der Herrschaft ist.
Obwohl die Ausbeutung viel mehrgleisiger und weit umfassender ist, als die marxistische Verblendung dies erkannt hat, ist doch der tatsächliche Umfang dessen, was als sogenannter Mehrwert neben Zins und Grundren-te den Arbeitenden entzogen wird, verhältnismäßig unwichtig gegenüber der ungleich größeren Masse an Gütern, die insbesondere wegen der Riegelfunktion des Monopolzinses (J.Z.: des Geldmonopols!), aber auch wegen anderer Auswirkungen des Herrschaftssystems, überhaupt nicht produziert (J.Z.: oder verkauft!) werden können, obwohl die arbeitsmäßigen und technischen Voraussetzungen durchaus gegeben wären. Dies ist ein Schaden, der nicht nur die Ausgebeuteten, sondern auch die Ausbeuter selbst trifft, während sie von dessen Ausmaß und Auswirkungen nichts ahnen.
(J.Z.: Unter der "unwirtschaftlichen" Ausbeutung hätte er hier wenigstens die Steuern erwähnen sollen, die viel grösser als die Monopol- und Zinsgewinne von gesetzlich privilegierten Unternehmen sind. - J.Z., 6.4.04.)
In vielen Ländern werden dadurch
Millionen von Arbeitslosen zur Untätigkeit gezwungen,
vorhandene Kapa-zitäten können nur zum Teil ausgenutzt
werden und die an sich mögliche Schaffung neuer
Produktionskapa-zitäten muß unterbleiben, obwohl ein
enormes Quantum ungestillten Bedarfs allein schon der wider ihren
Wil-len zur Arbeitslosigkeit Verurteilten deren Vollbeschäftigung
sichern könnte.
Auch in den Staats sozialistischen Ländern,
die richtiger als staatskapitalistische zu bezeichnen sind,
beweist der niedrige allgemeine Lebensstandard, daß es
nicht allein auf gleichmäßigere Verteilung vorhandener
Pro-duktions- und Konsummittel ankommt; denn die
Kommandowirtschaft mit ihren ständigen Planungsfehlern
und Versorgungsengpässen, ihrer geringen
Leistungseffektivität, vermag nicht einmal mit dem Monopolkapi-talismus
zu konkurrieren, trotz dessen erwähnten Hemmnissen, und
natürlich erst recht nicht mit einer von allen Hemmnissen
befreiten Wirtschaft in der Anarchie.
Vor allem aber verwechselt der Marxismus
Ursache und Wirkung, indem er die politische wie auch
geistige Beherrschung für eine Folge und bloßen Überbau
der wirtschaftlichen Ausbeutung ansieht, während doch
um-gekehrt die Herrschaft die Voraussetzung und Ursache der
wirtschaftlichen Ausbeutung ist. Die Gläubigen an die
"Volksdemokratie" sind der irrigen Meinung, daß
durch diese die "Herrschaft des Menschen über
296
den Menschen" beseitigt werde. Tatsächlich
aber wird die Herrschaft nur durch den Staat, d.h. die Partei,
wel-che dessen Funktionäre kommandiert, übernommen
und zugleich totalisiert. Üben die Funktionäre des
Staates und die noch über ihnen stehenden der Partei aber
etwa keine Herrschaft aus und sind sie keine Menschen?
Selbst dort, wo der Unterschied im Einkommen
solcher Funktionäre gegenüber dem
Durchschnittseinkommen weniger groß und evident ist als
zwischen Spitzen- und Durchschnittsverdienern der
kapitalistischen Länder, genießen sie doch so viele
versteckte Privilegien und liegt in den Händen der Herrschenden
in den Volksdemo-kratien doch ein so enormes Machtvolumen
und Prestige, daß dies den meisten mehr bedeutet als die Höhe
des Einkommens. Vor allem besteht ein ungeheurer Unterschied
in der Freiheit der einen gegenüber der Freiheit der anderen
- auf deren Kosten. Die Anarchisten sind der Meinung, daß
dieser - nur durch aggressive Gewalt auf-recht erhaltene -
Zustand zu verschwinden hat, so wie jede Herrschaft überhaupt.
Anarchisten sind Sozialisten, da sie nicht
nur wirtschaftliche Ausbeutung, sondern auch jede sonstige
Unter-drückung ablehnen, nicht nur die ihnen selbst
gegenüber ausgeübte, sondern insbesondere auch eigene
Unter-drückung oder Ausbeutung anderer. Ihr - der
Ablehnung eigenen Beherrschtwerdens vorangehender -
Grund-satz, niemanden beherrschen zu wollen, keine
Aggression gegenüber der Grenze der gleichen Freiheit Aller
verüben zu wollen, ist ein sozialer, d.h. mit Rücksicht
auf die Mitmenschen, die Gesellschaft geltender, und zugleich
ein rationaler, auf unbestreitbare Tatsachen sich stützender,
nicht-ideologischer Grundsatz. Aber sie sind dogmenfreie
Sozialisten und jederzeit bereit, ihren Standpunkt zu revidieren,
falls man ihnen Irrtümer nachzuweisen vermag.
Der Begriff des Sozialismus ist zu Unrecht
von den Staatssozialisten okkupiert und monopolisiert
worden, die zugleich unhaltbare ideologische Behauptungen
aufgestellt haben. Sozialistische, wenn auch nicht immer
ideologiefreie, Denker, ohne staatssozialistische Scheuklappen,
gab es lange vor Marx.
Im übrigen kann es natürlich auch
Anarchisten geben, die von einer Ideologie ausgehen: wer z.B. den
Grund-satz der gleichen Freiheit Aller für eine von Gott
gesetzte Ordnung hält, oder
297
für identisch mit "dem moralischen
Gesetz in sich", das in jedermann gleich und unmißverständlich
spricht, kann in seinem praktischen Verhalten ein
musterhafter Anarchist sein; er verzichtet dann nur auf das stärkste
Argument, mit dem er Andersdenkende zu der Erkenntnis bringen
kann, daß, durch alle Irrungen hindurch, es schließlich
keine andere Dauerlösung des Problems der
Gesellschaftsordnung geben kann als die anarchisti-sche.
Benjamin R. Tucker, ein Vertreter des klassischen Anarchismus, hat in seiner Abhandlung über "Staatssozia-lismus und Anarchismus" (Freiburg/Br., 1976) den Franzosen Ernst Lesigne zitiert:
"Es gibt zwei Sozialismen.
"Der eine ist kommunistisch, der andere solidarisch.
"Der eine ist diktatorisch, der andere freiheitlich.
"Der eine ist metaphysisch, der andere positiv.
"Der eine ist dogmatisch, der andere wissenschaftlich .
"Der eine ist gefühlsmäßig, der andere nachdenkend.
"Der eine ist niederreißend, der andere aufbauend.
"Beide erstreben die größtmögliche Wohlfahrt Aller.
"Der eine trachtet das Glück Aller
zu gründen, der andere, jeden in den Stand zu setzen, auf
seine eigene Weise glücklich zu sein.
"Der erste betrachtet den Staat als eine Gesellschaft sui generis, von einer besonderen Wesenheit, die Schöpfung eines sozusagen göttlichen Rechtes, außerhalb und über aller Gesellschaft stehend, mit besonderen Rechten und der Befugnis ausgestattet, unbedingten Gehorsam zu erzwingen; der zweite betrachtet den Staat als eine Asso-ziation wie jede andere, gewöhnlich schlechter verwaltet als andere.
"Der erste proklamiert die
Oberherrschaft des Staates, der zweite verwirft alle Herrschaft.
"Der eine will alle Monopole in den Händen des Staates wissen; der andere wünscht die Abschaffung aller Monopole.
"Der eine will die regierte Klasse zur
regierenden machen; der andere wünscht die Beseitigung aller
Klassen. "Beide erklären, daß die herrschende
Ordnung der Dinge nicht dauern könne.
"Der erste betrachtet die Revolution
als unentbehrliches wirksames Mittel der Evolution; der
zweite lehrt, daß Unterdrückung allein die Evolution
in Revolution verwandelt.
298
"Der erste glaubt an eine Umwälzung.
"Der zweite weiß, daß
sozialer Fortschritt aus der freien Betätigung der
Individuen erfolgen wird.
"Beide erkennen, daß wir am
Eingang einer neuen Geschichtsperiode stehen.
"Der eine wünscht, daß es nur noch Proletarier gebe. Der andere wünscht, daß es keine Proletarier mehr gebe. "Der erste will jedem alles nehmen. Der zweite will jeden im Besitze des Seinigen lassen.
"Der eine will jeden expropriieren. Der andere will jeden zum Eigentümer machen.
"Der erste sagt: 'Tue, wie die Regierung will'. Der zweite sagt: ' Handle nach eigenem Ermessen'.
"Der erste droht mit Despotismus. Der
letztere verheißt die Freiheit.
"Der erstere macht den Bürger zum Untertanen des Staates. Der letztere macht den Staat zum Angestellten des Bürgers.
"Der eine erklärt die
Notwendigkeit der die Geburt der neuen Welt begleitenden Wehen.
"Der andere erklärt die
Schmerzlosigkeit alles wahren Fortschritts.
"Der erste setzt sein Vertrauen in soziale Kriege. Der andere vertraut nur auf die Werke des Friedens.
"Der eine trachtet zu befehlen,
anzuordnen, Gesetze zu geben. Der andere will das Minimum von
Befehl, Verordnung und Gesetzgebung erreichen.
"Der eine würde die gräßlichste
Reaktion zur Folge haben. Der andere eröffnet dem
Fortschritt einen unbegrenzten Horizont.
"Der erste wird fehlschlagen; der andere wird durchdringen.
"Beide erstreben Gleichheit.
"Der eine, indem er zu hoch Stehende herunterzieht. Der andere, indem er zu niedrig Stehende emporrichtet.
"Der eine erblickt die Gleichheit im gemeinsamen Joch. Der andere will die Gleichheit der vollkommenen Freiheit.
"Der eine ist intolerant, der andere ist tolerant.
"Der eine schüchtert ein, der andere ermutigt.
"Der erste will jeden unterrichten. Der
zweite will jeden in den Stand setzen, sich selber zu unterrichten.
"Der erste will jeden erhalten. Der
zweite will jeden in den Stand setzen, sich selber zu
299
erhalten.
"Der eine sagt:
"Der Grund und Boden dem Staat.
"Das Bergwerk dem Staat.
"Das Werkzeug dem Staat.
"Das Produkt dem Staat.
"Der andere sagt:
"Der Grund und Boden dem Bebauer.
"Das Bergwerk dem Bergmann.
"Das Werkzeug dem Arbeiter.
"Das Produkt dem Produzenten.
"Es gibt nur diese zwei Sozialismen.
"Der eine ist die Kindheit des
Sozialismus; der andere sein Mannesalter.
"Der eine ist bereits die
Vergangenheit; der andere ist die Zukunft.
"Der eine wird dem andern Platz machen.
"Heutzutage muß sich ein jeder für den einen oder den anderen dieser beiden Sozialismen entscheiden, oder aber bekennen, daß er kein Sozialist ist."
Einige der vorstehenden Thesen und
Antithesen könnten präziser formuliert sein, dürften
jedoch im Zusammen-hang mit dem vorher Gesagten verständlich
sein.
Zu überlegen wäre, ob man nicht von der bisher üblichen Klassifizierung, die den Anarchismus auf der äußer-sten Linken einreiht, abgehen sollte, da er sich gleich weit entfernt von den rechten und linken Ideologien hält und eigentlich - Prophete rechts, Prophete links, das "Weltkind in der Mitte" darstellt. Dies umsomehr, als, wie dargelegt, jede Ablehnung des Faustrechts konsequenterweise beim Anarchismus landen muß, insbesondere die echte Demokratie mit dem Mündigkeitsanspruch des Einzelnen und dem Pluralismus.
Während der Faschismus - ein Halbbruder
des Kommunismus, und auch auf dem Boden des Klassenkampfes
erwachsen - mit dem Kommunismus Ziele und Methoden weitgehend
gemein hat: aggressive Gewalt als Mittel, ein Dogma, das keine
Zweifler duldet, eine De-facto-Herrschaft Weniger, die
ungeachtet der natürlichen Un-gleichheit unter den Menschen
und der unendlichen Verschiedenheit ihrer Empfindungen und Wünsche
auf al-len Gebieten alles regeln und kommandieren wollen, und
jene Achtung vor der gleichen Freiheitssphäre der anderen,
die das Wesen des Anarchismus ausmacht, mit Lenin als "ein
300
bürgerliches Vorurteil" bezeichnen. Es sind das Faustrechtsanhänger, wenn auch nicht immer bewußte. Es sind - Gläubige an unbeweisbare "Wahrheiten".
"Anarchisten",
die keine Anarchisten sind.
Lincoln fragte einmal: "Wieviel Beine
hat ein Schaf, wenn man seinen Schwanz ein Bein nennt?" -
Als einer von jenen, die nicht alle werden, darauf antwortete:
"Fünf", lächelte Lincoln und erwiderte:
"Es kommt doch nicht darauf an, wie man eine Sache - gar
willkürlich und einem vernünftigen Sinn widersprechend
- benennt, sondern darauf, was und wie sie tatsächlich ist".
Das, was der Anarchismus wirklich ist,
so, wie er hier vorgestellt und auch zutreffend benannt wurde,
unter-scheidet sich sehr von jenen Verhaltens- und
Personenbenennungen, bei denen die Bezeichnung Anarchismus,
Anarchie und Anarchisten ganz willkürlich und völlig
unzutreffend verwendet wurde.
In der Hauptsache sind es zwei grobe Mißverständnisse und Vorurteile, welche bisher die Vorstellungen von Anarchie und Anarchismus geprägt haben.
Einmal die Meinung, es handle sich bei Anarchisten um Terroristen und Nihilisten, welche ihre Ziele durch Dolch und Dynamit, vor allem durch Attentate, und jedenfalls durch "Gewalt" zu erreichen suchen.
Sodann die andere, es handle sich um
Utopisten insofern, als sie einen mit der menschlichen Natur
unverein-baren "Idealzustand", und dies auch noch unter
Fortfall aller sozialen und organisatorischen Bindungen,
an-strebten, so daß dann die Anarchie zu einem Chaos und
einem endlosen Kampf aller gegen alle führen müsse.
Um die Haltlosigkeit des ersten Vorurteils klar zu machen, könnte es bereits genügen, die Zahl der von solchen begangenen Attentate, die sich selbst "Anarchisten" nannten, oder - wenn auch fälschlich - so genannt wurden, jener gegenüberzustellen, die aus ganz anderen Motiven, von Anhängern der verschiedensten Herrschaftsfor-men begangen wurden. Die ersteren nämlich lassen sich an den Fingern abzählen. Während es z.B. allein in
301
den USA im Jahre 1970 rund 5000 Attentate
und Bombenanschläge gab und weitere zahllose in vielen
anderen Ländern der Welt; z.B. in Israel oder Irland - aus
religiösen, nationalistischen, rassistischen oder
sonstigen Gründen (J.Z.: Motiven!), wobei immer ein
Aufzwingen der eigenen Ideologie, eine aggressive
Unterwerfung Widerstrebender unter den eigenen Willen, die
Errichtung eigener Herrschaft das Ziel war.
Was hat das alles mit dem wirklichen
Anarchismus (J.Z.: Der ist leider immer noch nicht
"wirklich" und auch als Ideal immer noch nur von
wenigen vertreten! - J.Z., 6.4.04.) zu tun, der schon allein
durch seine Ablehnung, über andere herrschen oder die
gleiche Freiheit der anderen antasten zu wollen, die
Nicht-Aggressivität zum Grundsatz erhoben hat?!
Tatsächlich ist kein einziges Attentat jemals von einem Anarchisten begangen worden. Alle wirklichen An-archisten haben aggressive Gewalt stets aus Prinzip und haben insbesondere terroristische Aktionen als un-zweckmäßig und ihren Zielen schädlich entschieden abgelehnt.
(J.Z.: Die Unschädlichmachung wirklicher Tyrannen, auch durch Exekution [Tyrannen-"mord"], gehört nicht zur aggressiven sondern zur defensiven Gewaltanwendung. Sie kann und sollte, ganz rechtmässig, von allen vorgenommen werden, die die Tyrannei ablehnen, die Pflicht zu dieser Tat erkennen und Gelegenheit dazu erhalten oder schaffen, sie auszuführen. Zu den Tyrannen gehört jetzt jeder, der Massenmord-"waffen" bereit hält oder ihre Produktion vorbereitet. Durch ihn, in Verbindung mit anderen Befreiungsmassnahmen, könnte Massenmorden with Massenmord-"waffen" verhindert werden. - Er stellt eine gerechtfertigte "Polizei"-Massnahme oder Verteidigung gegen die schlimmsten Terroristen dar. - J.Z., 8.4.04.)
In den paar - meist noch aus dem vorigen
Jahrhundert stammenden Fällen, in denen Attentäter
sich selbst als "Anarchisten" bezeichnet hatten,
handelte es sich teils um pathologische Wirrköpfe, die
vom wirklichen An-archismus keine Ahnung hatten, sondern
Herostratenruhm anstrebten, teils um Fanatiker, deren wirkliches
Ziel ein Kommunismus war, der in striktem Gegensatz zum
Anarchismus stand.
Zwar gibt es, wie bereits erwähnt, die
Möglichkeit, daß Anhänger einer
kommunistischen Wirtschaftsweise diese im Rahmen der gleichen
Freiheit Aller, d.h. auf strikt freiwilliger Basis und ohne jeden
Vorrechtsan-spruch gegenüber anderen Gruppen oder
Einzelnen betätigen; das können dann echte Anarchisten
sein, deren Wirtschaftsweise dann eben nur eine der möglichen
Formen der Herrschaftslosigkeit ist. Es gibt jedoch
andere Anhänger dieser Wirtschaftsweise, die libertäre
(d.h. den Staatskommunismus ablehnende) Kommunisten sind, sich
jedoch als Anarchisten bezeichnen, welche die kommunistische
oder zumindest kollektivistische Wirt-schaftsweise als Voraussetzung
des Anarchismus betrachten und damit in Gegensatz zu all dem
treten, was hier als Grundessenz und Konsequenzen der
Herrschaftslosigkeit dargelegt wurde. Für sie ist der
Einzelne nicht gleichberechtigt, sondern nur
302
nachrangig gegenüber dem Kollektiv, das
unter verschiedenen Benennungen - ob "Gemeinde",
"Gemein-schaft", "Kommune", 'Rätesystem"
ausschließlichen Anspruch auf die Verfügung
über sämtliche Produktions-mittel, also Boden sowohl
wie Realkapital, erhebt und dem Einzelnen die Alleinverfügung
sowohl über Produk-tionsmittel wie über das Produkt
seiner eigenen Arbeit bestreitet. Die streng kommunistische
Richtung mit ihrem Prinzip der Produktion nach Fähigkeiten
und des Konsums nach Bedürfnissen beansprucht damit ein
"Recht" auf fremden Arbeitsertrag auch gegen den Willen
des Betroffenen, während die kollektivistische Richtung der
"Libertären" das Leistungsprinzip mitberücksichtigen
will, dabei jedoch bestenfalls beim demo-kratischen
Mehrheitsprinzip landet. Beide Richtungen wollen zwar ehrlich das
meiste, was heute durch den Staat aufgezwungen wird, zum
Verschwinden bringen, bleiben jedoch im entscheidenden Punkt der
wirtschaftlichen Freiheit des Einzelnen (innerhalb der
gleichen Freiheit Aller) dem Staatsdenken verhaftet; ihre
Benennungen des Kollektivs können nicht verschleiern, daß
dies etwas dem Einzelnen Übergeordnetes, sogar mit
Monopolanspruch sein soll. Dazu kommt, daß ein Kollektiv
als solches weder einheitlich denken noch handeln kann, was
also entweder zur Liberal-Demokratie mit Mehrheitsprinzip
oder aber zu selbsternannten Funktionären führt,
die im Namen eines imaginären Kollektivs als Demagogen
die große Schar jener manipulieren, die immer allzu
geneigt sind, sich "führen" zu lassen.
Das konkrete Programm dieser "Libertären",
ob Kommunisten oder Kollektivisten, läuft daher auf die
allge-meine Expropriation" hinaus, in einem Schwarz-weiß-Denken,
während sie sich über die dabei ergebenden
Probleme, Konsequenzen und das Nachher wenig Gedanken
machen. Es sind oft liebenswerte Menschen und meist idealistische
Wunschträumer, aber keine Anarchisten, wenn auch zu hoffen
steht, daß sie doch noch ein-mal zu solchen werden. Ihnen
steht jedenfalls offen, im Zustand der Herrschaftslosigkeit -
oder auch vorher schon - in freiwilligen Gruppen die
vermeintlichen Vorzüge ihres Systems so zu demonstrieren,
daß andere sich dem freiwillig anschließen. Während
sie niemandem verwehren dürfen, auch als Einzelner über
Produktions-mittel zu verfügen (mit Ausnahme solcher, die
ihm eine Monopol- oder marktbeherrschende Stellung geben),
303
insbesondere auch, unabhängig von
Mehrheitsbeschlüssen, gleichberechtigten Zugang zum Boden zu
haben, und die Produkte seiner Arbeit nach Belieben zu
konsumieren oder mit anderen Einzelnen auszutauschen.
Aus den Reihen dieser revolutionären
"Libertären", die sich unzutreffend als
Anarchisten bezeichnen, kamen auch die vereinzelten Attentäter
und Terroristen, deren "Propaganda der Tat" der
Sache des wirklichen Anar-chismus so unendlich
geschadet hat.
Weil alle Gewalttaten eine besonders
weitreichende Publizität haben, war die verhängnisvolle
Folge, daß in Presse, Rundfunk, Fernsehen, auch in Büchern,
alle Taten und Äußerungen der libertären
Revolutionäre dieser Art generell dem Anarchismus
unterstellt (J.Z.: zugeteilt?) werden.
Daß die Staatskommunisten keine
Gelegenheit versäumen, ihre schärfsten Kritiker und
Antipoden, die Anar-chisten, zu verteufeln oder lächerlich
zu machen, braucht nicht zu verwundern; natürlich hüten
sie sich dabei, die Auffassungen und Thesen des wirklichen
Anarchismus zu erwähnen, sondern stellen die Dinge so dar,
als gäbe es nur den sogenannten "kommunistischen
Anarchismus" und als handle es sich bei diesem eben um
An-archismus; denn jenen zu "widerlegen" ist vom
staatskommunistischen Standpunkt leicht.
Es muß jedoch auffallen und deutet auf
einheitliche Regie, wenn die gesamten Massenmedien, zusammen mit
allen staatlichen Stellen, z.B.die Baader-Meinhof-Gruppe und ihre
Anhänger als "Anarchisten" bezeichnen, obwohl die
Betreffenden selbst diese Bezeichnung ausdrücklich abgelehnt
haben und sich stets als Rote-Armee-Fraktion bezeichnet
haben (während die Fahne der Anarchisten bekanntlich schwarz
ist); dazu haben sie als ihr Ziel stets den bewaffneten Aufstand
zur Errichtung einer Diktatur des Proletariats im Sinne der
marxis-tischen Ideologie erklärt, während Anarchisten
aus Prinzip nicht-aggressiv sind und jede Diktatur ablehnen.
Der verflossene (J.Z.: frühere?) Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dr. Günther Nollau leistete sich sogar die dreiste Fälschung, die Mörder der beiden Kennedys Anarchisten zu nennen, obwohl beim ersten dessen Beziehung zum Kommunismus und beim zweiten das nationalistische Motiv eindeutig ist; eben-
304
so die Initiatoren der spektakulären
Gefangenenbefreiung in San Rafael/USA, die im August 1970 vier
To-desopfer kostete, wobei die Täter in, wenn auch nur
loser, Verbindung zu Angela Davis standen und ihr rassistisches
Motiv in Verbindung mit kommunistischen Tendenzen ebenfalls
klar war, und schließlich auch den italienischen Verleger
Feltrinelli, obwohl dieser ein marxistisches Archiv zusammentrug,
das nur wenig hinter dem des Marx-Engels-Instituts in Moskau zurücksteht,
und auch seine Verbindungen zu Guevara und Castro bekannt sind.
All dies dient ganz offensichtlich dem
Zweck, Vorurteile gegenüber dem Anarchismus zu erzeugen
und durch bewußte Falschinformationen breiteste Volkskreise
gegen den Anarchismus aufzuhetzen, weil dessen sachliche
Aufklärungsarbeit gefürchtet wird.
Zum Zerrbild vom Anarchisten, das in
der Öffentlichkeit mit Fleiß verbreitet wird, gehört
aber auch das vom verirrten Träumer, der nicht weiß,
was er will. Dazu braucht man dem wirklichen Anarchismus nur die
ebenso benannten Anschauungen des libertären Kommunismus
unterzuschieben oder ihn mit diesem zusammenzu-werfen, und schon
kann man "Widersprüche" konstatieren oder auch
eine wirklichkeitsfremde "optimistische Grundanschauung
über die Natur des Menschen", wie es das Lexikon
der Politik von Walter Theimer behaup-tet. Und dann kommt ein
Herr James Joll daher, der vorgibt, in seinem Buch "Die
Anarchisten" (London 1964, Berlin 1966) eine Art
Ehrenrettung des Anarchismus vorzunehmen, denn auf dem
Schutzumschlag der deut-schen Ausgabe heißt es:
"Mit dem Begriff des Anarchismus
verbindet sich dem allgemeinen Bewußtsein die Gestalt
des Terroristen, der, im dunklen Regenumhang, den Hut über
die Augen gezogen, die Lunte einer Bombe entzündet. Dieser
Typus - wie auch die entsprechende Theorie erbarmungsloser
Gewaltanwendung - hat tatsächlich eine Rolle gespielt,
aber er verkörpert von der anarchistischen Bewegung nur
einen Teilaspekt, wenn nicht gar eine Rand-erscheinung. Von
Kenntnislosigkeit zeugt auch die weitverbreitete Vorstellung, der
Anarchismus ziele auf das Ende jeder gesellschaftlichen Ordnung,
den Kampf aller gegen alle, auf das Chaos. ... Die Anarchisten
glauben an das Gute im Menschen und an seine Vervollkommnungsfähigkeit."
305
Aber im Schlußkapitel schreibt er dann: "Die Erfahrungen der letzten 150 Jahre scheinen nur immer wieder zu illustrieren, an welchen Widersprüchen und Ungereimtheiten die anarchistische Theorie krankt, wie schwierig, wenn nicht gar unmöglich es ist, sie in die Praxis umzusetzen."
Widersprüche und Ungereimtheiten
gibt es freilich im libertären Kommunismus, der gar
kein Anarchismus ist, und auf dessen Darstellung neben der
des spanischen Syndikalismus (der sich vom Anarchismus nicht
uner-heblich unterscheidet) Joll sich nahezu ausschließlich
beschränkt, während die echten Anarchisten bei ihm so
gut wie gar nicht zu Wort kommen. Es stimmt auch, daß der
libertäre Kommunismus eine allzu optimistische Vorstellung
von der menschlichen Natur hat und daher weit schwieriger in
die Praxis umzusetzen ist als der Staatskommunismus mit seinem
Zwangssystem. Aber all dies hat eben mit dem wirklichen
Anarchismus gar nichts zu tun.
Joll behauptet auch den Unsinn, daß "alle Grundthesen des Anarchismus gegen die Entwicklung einer Groß-industrie, gegen Massenproduktion und -konsum sprechen. ..., daß der Mensch in der neuen Gesellschaft äußerst einfach und bescheiden leben, daß er gern auf die technischen Errungenschaften des industriellen Zeit-alters verzichten werde".
Zu solch haarsträubendem Blödsinn fälscht Joll sogar die Thesen der libertären Kommunisten um, die immer betonten, daß es bei steigendem technischem Fortschritt nur einer stark verringerten Arbeitszeit bedürfe, um ein Mehrfaches der heutigen Güterproduktion zu erreichen, während der wirkliche Anarchismus erst recht von der Beseitigung des Herrschaftsprinzips und aller Privilegien und Monopole eine gesteigerte technische Entwick-lung und Produktionsausweitung erwartet (die nur durch die Erfordernisse des Umweltschutzes begrenzt wird) und gar nichts gegen Großindustrien hat, wenn diesen der heutige Monopol- oder marktbeherrschende Cha-
rakter durch die Offenen Betriebsassoziationen
genommen ist.
Joll zeichnet überhaupt ein nicht nur
falsches, sondern sogar gefälschtes Bild vom Anarchismus,
indem er des-sen echte Vertreter, Godwin und Proudhon, nur
kurz streift, hingegen die Vorstellungen der libertären
Kom-munisten in aller Breite behandelt und so tut, als sei
dies der eigentliche Anarchismus. Deren Theorien
nach-zusagen, sie krankten an logischen
306
Brüchen und falschen Prämissen, fällt natürlich leicht, und eben dasselbe sagt ja der wirkliche Anarchismus auch. Joll aber bringt es fertig, diesem, der sich pleonastisch "individualistischer Anarchismus" nannte, um sich möglichst deutlich gegen den Mißbrauch des Begriffs Anarchismus durch die libertären Kommunisten abzu-grenzen, zu unterstellen, er hätte "einen Zug zum 'Asozialen' schlechthin"! - Was aber ist sozialer als das Nicht-unterdrücken-, das Nicht-beherrschen-wollen gegenüber anderen, die Achtung vor deren gleicher Freiheit und die Beseitigung jeder Ausbeutung - ?
(J.Z.: Manche, die sich Stirner-Anhänger nennen, setzen immer noch "Macht" und "Recht" gleich und sind, insofern, "asozial". Auch K.H.Z. verurteilte alles Recht, das sich nicht auf seinen oder Mackay's Definitionen aufbaute, nicht nur das "Staatsrecht", auf "positiver" Gesetzgebung aufgebaut, sondern auch das Naturrecht und nicht-staatliche Menschenrechtserklärungen, und das im Bausch und Bogen, als blosses "Faustrecht" und er ignorierte, fortwährend, die Rechtsdefinition von Kant und die der menschlichen Natur wirklich angemessenen Grundrechte von Erwachsenen und genügend vernünftigen Menschen. Er hätte nur die widersprüchlichen offiziellen Behauptungen und Erklärungen von Grundrechten angreifen sollen, welche ebenso wie die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte der UNO, von 1948, die Natur des Rechts und die daraus folgenden einzelnen Menschenrechte meist verkannten und, stattdessen, ungerechtfertigte Wohlfahrtsan-sprüche an andere als "Rechte" aufstellten. - J.Z., 8.4.04.)
Joll unterschlägt total die gerade in
englischer Sprache besonders reichhaltige Literatur des
wirklichen Anar-chismus von Autoren wie: Stephen Pearl Andrews,
Arsêne Alexandre, Henry Appleton, John Badcock jr., Hugo
Bilgram, Edmund Burke, Ch.A. Dana, Sigmund Engländer,
C.T. Fowler, William Gilmour, Wm.B. Greene, J.K. Ingalls,
Auberon Herbert, John F. Kelly, S.E. Parker, Henry Seymour, F.D.
Tandy, Lysander Spooner, Albert Tarn, James L. Walker, Josiah Warren,
Victor Yarros - er unterschlägt
insbesondere die klassischen Vertreter des Anarchismus wie
Benjamin R. Tucker und John Henry Mackay, zu denen auch noch E.
Armand gerechnet werden muß. Stirner, den
er für "keinen sonderlich bedeutenden oder
interessanten Denker" hält, streift er mit einem
kurzen, aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat nur flüchtig.
Selbst seine Behauptung, die Anarchisten glaubten an das Gute im
Menschen, zielt doch nur auf ihre Diskreditierung als
wirklichkeitsfremde Utopisten ab.
Die Anarchisten glauben weder an eine
angeborene, noch an eine durch Vervollkommnung zu erwerbende
"Güte" und auch nicht an ein besonderes Maß
von Vernunft des Durchschnittsmenschen, wohl aber glauben
sie - recht realitätsbewußt - an die Wirkung des von
den Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften
geschwun-genen Defensiv-Knüppels, der unsanft auf die Pfoten
all derer klopft, die diese über die Grenze der gleichen
Freiheit Aller hinaus strecken, um für sich ein Mehr an
Freiheit, auf Kosten anderer, zu stehlen.
Absurd ist es auch, wenn Joll den
Anarchisten die Abschaffung aller sozialen und
organisatorischen Bindungen unterstellt. Nur die auf
aggressiver Gewalt beruhenden sollen ver-
307
schwinden - keine von denen, die irgendeinem Interesse oder Bedürfnis entsprechen. Erst der Anarchismus gibt dem formalistischen kategorischen Imperativ Kants den konkreten Inhalt.
(J.Z.: Auch wenn man kein konsequenter
individualistischer Anarchist ist kann man oft im Sinne von
Kant's kategorischem Imperativ ganz rechtmässig handeln. -
J.Z., 8.4.04.)
Joll versteht unter sozialem Verhalten
offenbar nur Wohltaten, zu denen man die Mittel zwangsweise aus
frem-den Taschen nimmt. Unter allen Begründungen einer
angeblichen Notwendigkeit des Staates ist aber eine der gefühlsbetontesten
und zugleich undurchdachtesten die von der Fürsorge für
d ie Schwachen und Hilflosen. Hierzu sagen die Anarchisten
klipp und klar, daß der Einzelne ebensowenig ein Recht auf
solche Fürsorge gegenüber "der Gesellschaft
hat, wie diese ihm gegenüber eine entsprechende Pflicht
- es sei denn, daß durch Vereinbarung solche Rechte
und Pflichten begründet, d.h.freiwillig gegeben oder
übernommen wurden. Dies zu tun, wird eine der wichtigsten
Aufgaben der Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften
sein. Da in der An-archie der allgemeine Lebensstandard sich
wesentlich hebt, während die enormen Rüstungsund
andere, nur der Herrschaftssicherung dienende, Ausgaben
entfallen, stehen wesentlich größere Mittel als heute
zur allgemeinen Wohlfahrtspflege (J.Z.: Hauptsächlich
durch Versicherung und Kredit! - J.Z., 8.4.04.) zur Verfügung,
sowohl seitens der Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaften, deren einer sich jeder schon im
wohlverstandenen Eigeninteresse anschließen wird, als auch
seitens der heute ja schon umfangreichen freiwilligen
Wohlfahrtsor-ganisationen. Da der Anarchismus, im Gegensatz zum
Kommunismus, Religion nicht bloß als Opium für's Volk
betrachtet, legt er z.B. der freiwilligen Betätigung
christlicher Nächstenliebe keine Schranken an, sondern begrüßt
sie. Im übrigen wird, wie John Henry Mackay sagt, auch ganz
abgesehen von religiösen oder ideolo-gischen Motiven, eine
anarchistische Gesellschaft unverschuldete Not ebensowenig
dulden, wie ein reinlicher Mensch Flecken auf seiner
Kleidung, allein schon aus ästhetischen Gründen.
308
DER
WEG ZUR ANARCHIE
-
ZUR KLASSEN- UND HERRSCHAFTSLOSEN GESELLSCHAFT
So, wie .sich der wirkliche Anarchismus von
fast allem unterscheidet, was bisher - zum größten
Teil fälschlich - als Anarchismus bezeichnet und an
unvereinbaren Gegensätzen unter diesem Begriff zusammengefaßt
wurde, unterscheiden sich auch die Wege zu seinem Ziel von denen,
die bisher als solche galten.
Der Begriff des Terrors widerspricht von
vornherein dem anarchistischen Grundprinzip. Wer von sich
aus, also nicht nur gezwungenermaßen, darauf verzichtet,
andere beherrschen und nur die eigene Freiheit auf Kosten je-ner
erweitern zu wollen, ist schon aus Grundsatz kein Terrorist; auch
dann nicht, wenn er sich mit physischen Machtmitteln dagegen
verteidigt, daß andere ihre Freiheitssphäre auf
Kosten der seinigen mit Gewalt erweitern wollen.
Solche Verteidigung darf aber immer nur den
tatsächlichen Angreifer und keine Unbeteiligten treffen oder
auch nur gefährden. In Diktaturen, die jede Aufklärung
in Wort und Schrift, sowie eine evolutionäre Entwicklung unmöglich
machen, fallen auch Attentate gegen deren führende Repräsentanten
unter den Begriff der Vertei-digung, wenn dabei die Gefährdung
Unbeteiligter ausgeschlossen ist (allerdings ist auch in
Diktaturen die Zweckmäßigkeit solcher
Verteidigung gründlich zu erwägen). Dies entspricht nur
dem "demokratischen Wi-derstandsrecht", achtet
jedoch viel mehr als dieses die Unverletzlichkeit der
Freiheit des Einzelnen.
Zwar ist auch in westlichen Demokratien der
Staat als solcher - als Zwangsvereinigung mit Anspruch auf ein
Gewalt-Monopol - eindeutig aggressiv, indem er die gleiche
Freiheit Aller sowohl in den Beziehungen zwi-schen sich selbst
und den Einzelnen, wie auch zwischen diesen (und Gruppen von
ihnen) untereinander verneint. Die wirklichen, d.h. die
konsequenten Anarchisten lehnen trotzdem eine Defensive mit
physischen
309
Machtmitteln - obwohl diese an sich natürlich
"berechtigt" wäre - dem demokratischen Staat
gegenüber (J.Z.: Von mir betont! - J.Z., 8.4.04.) sowohl
im individuellen Verfahren, wie auch als generelle
Aufstandsbewegung ab, wobei ihre Gründe dafür sehr
kom-plexer Art sind:
1.) Die individuelle Handlung ist sinnlos, weil auch der bestenfalls erzielbare geringe Erfolg den Einsatz des Lebens oder der Freiheit eines Anarchisten nicht aufwiegt. Zudem ergibt sich dabei die Schwierigkeit, den wirklichen Angreifer zu bestimmen und nur diesen zu treffen. Ist es der kleine Beamte, der "nur im Rahmen des Gesetzes" mit bestem Gewissen seine Pflicht" tut, wobei die tatsächlich aggressive Handlung unter der demo-kratischen Verhüllung der angeblichen Gleichberechtigung Aller ihm gar nicht als aggressiv erscheint? Oder ist es der verantwortliche Minister, der sich auf seine Beauftragung durch das Parlament beruft und nur diesem gegenüber verantwortlich fühlt? Oder sind es die Parlamentsabgeordneten, die behaupten, im Auftrag der Wähler und der Mehrheit von diesen zu handeln? Eine solche Mehrheit gibt ja zweifellos Blankoaufträge, ohne zu wissen, was sie damit tut, ohne Unrechts- und zumal ohne Aggressivitätsbewußtsein. Natürlich kann das Fehlen des letzteren keinen der genannten von der Haftung für tatsächlich begangene Aggressionsakte befreien - aber an wen soll ein individuell sich Verteidigender sich nun tatsächlich halten? Soll er jenes winzige Rädchen einer Riesenorganisation zerstören, mit dem er es zufällig direkt zu tun hat, oder das er sich einfach herausgreift? Oder soll er eine Bombe in eine beliebige Menschenmenge werfen, im Vertrauen darauf, daß sie nur die Mehr-heitswähler treffen wird, während die Wähler der Minderheit, wenn ihre Vertreter an die Regierung kommen, ihn durch diese nicht minder aggressiv, vielleicht sogar noch aggressiver, behandeln würden, und während die Bombe vielleicht gerade die trifft, die als seine Gesinnungsgenossen überhaupt nicht gewählt haben?
In jedem Fall wird er die - durchaus verständliche
- Entrüstung einer erdrückenden Mehrheit gegen
sich haben und wird sein Ziel, statt es zu fördern, nur
unheilbar diskreditieren.
Gerade das, worauf es in erster Linie
ankommt, die Entoligopolisierung des Bodens und
Entmonopolisierung des Tausch-
310
mittels, ebenso auch die Umwandlung
marktbeherrschender Betriebe in Offene Betriebsassoziationen und
die des Staates in Autonome Rechts- und Sozialgemeinschaften,
kann durch individuelle Aktionen, welche der Ag-gression mit
physischen Machtmitteln zu begegnen suchen, nicht gefördert
werden; weder durch Wegnahme von Bodenbesitz, die sich nur
gegen Einzelne oder einzelne Gruppen richtet, noch etwa
durch Bankraub; wobei die Akteure speziell des letzteren
sich an das Wort ihres im Grunde Gesinnungsgenossen Bert Brecht
halten sollten: "Was ist die Plünderung einer Bank
gegen die Eröffnung einer Bank!" - freilich in
einem ganz anderen Sinne,als von jenem gemeint.
Individuelle Aktionen mit physischen
Machtmitteln gegen die institutionalisierte Aggression seitens
demokra-tischer Staaten werden also von den konsequenten
Anarchisten als ungeeignet und die anarchistische Bewegung
nur diskreditierend abgelehnt - was jedoch keinen Verzicht auf
Widerstand mit zweckmäßigeren Mitteln bedeu-tet.
2.) Eine bewaffnete Massenerhebung zwecks Umgestaltung der Staaten in nicht-aggressive Autonome Rechts- und Sozialgemeinschaften scheitert bereits an der nicht vorhandenen Voraussetzung: einer Masse überzeugter, konsequenter Anarchisten. Auch wenn man davon ausgeht, daß schon verhältnismäßig geringe entschlossene
Minderheiten in Sondersituationen erfolgreiche
Revolutionen zustande gebracht haben, hatte es sich dabei
im-mer nur darum gehandelt, einem ausgebauten Herrschaftsapparat
ein neues Befehlszentrum zu geben, wobei die alte Apparatur
im Prinzip weiterarbeitete. Während es gerade auf die
ausnahmslose Ersetzung dieser auf das Prinzip des Zwanges, der
Privilegien und Monopole gegründeten Apparatur durch
nicht-aggressive, auf das Prinzip der Freiwilligkeit gegründete
Organisationen ankommt, was eine größere Anzahl von im
Grundsatz der gleichen Freiheit Aller und dessen Anwendung
sattelfesten Trägern dieser Organisationen voraussetzt.
Bewaffnete Umsturzorganisationen würden
wahrscheinlich bereits in ihren ersten Anfängen von der
weit über-legenen staatlichen Polizei- und Militärmacht
zerschlagen werden. In den modernen Staaten ist auch, in der
Re-gel jedenfalls, ein bewaffneter Umsturz nur noch von oben
nach unten möglich, nicht umgekehrt, wie die Er-fahrung
zeigt. Und dies zumeist auch
311
nur in sogenannten Entwicklungsländern,
wo ein mangelhaftes Bildungsniveau des größten
Teils der Bevölke-rung ungünstige Voraussetzungen
für eine herrschaftslose Gesellschaftsordnung bietet. Während
in den demo-kratischen Industriestaaten die Generäle
meist nur im Verlieren von Kriegen geübt sind, nicht
aber im eigen-verantwortlichen Denken und Handeln und schon gar
nicht in einem nicht-aggressiven.
3.) Es fehlt an einer
revolutionären Situation, die es möglich machen könnte,
daß eine kleine Minderheit eine unzufriedene Masse zu einem
revolutionären und zugleich sinnvollen Handeln mitreißt.
In den Volksdemokra-tien werden schon die ersten Zirkel
freier Kritik von einer allgegenwärtigen Geheimpolizei
verfolgt, geschwei-ge denn Versuche, sich zu organisieren,
die auch gar nicht an Waffen herangelangen. Dort ist nur der
Militär-putsch möglich, aber in seinen Erfolgsaussichten
fraglich, weil er in einer des eigenverantwortlichen Denkens und
Handelns entwöhnten und zudem in der herrschenden
Ideologie gedrillten Bevölkerung auf mangelnde Resonanz stößt,
sofort als reaktionär abgestempelt würde, weil gegen
die "Errungenschaften" des Systems gerichtet, und ihm
erst recht die Träger der Neuorganisation fehlen würden.
In den kapitalistischen Staaten des Westens ist zwar der "Wohlstand" nur ein relativer und die Einkommens-steigerungen der Lohnabhängigen stellen sich bei näherem Zusehen, wenn man die Preissteigerungen berück-sichtigt, meist als Illusion heraus. Immerhin aber haben die Gewerkschaften manches erkämpft, politischer Gegendruck der Unterdrückten hat den Staat gezwungen, nicht mehr nur einseitig und offen auf der Seite der Besitzenden zu stehen, und schließlich haben sogar die großen Kapitalisten zum Teil eingesehen: das Bestreben des Frühkapitalismus, die Lohnabhängigen auf Deckung nur des notdürftigsten Lebensunterhalts zu beschrän-ken, hindert den Absatz und die Produktionsausweitung, weil es an Käufern fehlt; wird hingegen, wie es heute - mit freilich gefährlichen Mitteln - geschieht, die Kaufkraft der breiten Masse gesteigert und gelingt es gleichzeitig, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu begrenzen, blühen nicht nur die Unternehmergewinne entspre-chend auf, sondern es steigert sich auch enorm der Ertrag aus Zins und Grundrente; dadurch werden die Lohn-abhängigen aber nur umso fester an die Kette gelegt, zumal es ihnen bisher an der Erkenntnis der ver-
312
hängnisvollen Rolle von Zins und
Grundrente noch völlig fehlt.
Das "Proletariat" in den
westlichen Ländern befindet sich heute in einer ähnlichen
Lage wie das Bürgertum nach der französischen
Revolution im Frühkapitalismus. Dieses Bürgertum, nach
seinem Sieg über den Feu-dalismus weitgehend saturiert, war
in seiner Masse nicht mehr revolutionär. Und auch das z. T.
saturierte "Pro-letariat" von heute ist kein
eigentliches Proletariat mehr, sondern denkt und empfindet
weitgehend "bürgerlich", was nicht ausschließt,
daß seine aktivsten Gruppen, ähnlich wie das Bürgertum
gegen die Reste des Feudalis-mus, weiterhin um den vollen
Arbeitsertrag kämpfen - leider mit unzweckmäßigen
Mitteln und Methoden.
Aber die Form dieses Kampfes hat sich
gewandelt, was die Ideologen und Doktrinäre der jungen
Intelligenz nicht begriffen haben. Deshalb sind sie baß
erstaunt, mit ihren revolutionären Phrasen keinen Widerhall
bei der Masse der Lohnabhängigen zu finden, sondern auf
Ablehnung zu stoßen, ausgelacht, oder gar verprügelt
zu werden. Dies erst recht beim eigentlichen Bürgertum, das
seine "Ruhe und Ordnung" haben will. Für die
meis-ten ist ja Freiheit ein sekundärer oder gar
drittklassiger Wert, dem sie die Sicherheit voranstellen; denn
von den Folgen der Unfreiheit ahnen sie nichts.
Für eine Revolution mit Waffengewalt fehlt also in den Ländern des Westens die revolutionäre Situation, zumal die Regierungen inzwischen gelernt haben, mit Wirtschaftskrisen durch dosierte Inflation und andere staatliche Eingriffe weitgehend fertig zu werden. (J.Z.: ???) Außerdem schreckt das Beispiel der kommunistischen Länder ab, in denen als Ergebnis riesiger Blutopfer und unendlicher Leiden, die oft auch die enragiertesten Anhänger der Ideologie trafen, ein Lebensstandard weit unterhalb jenes sich ergeben hat, der trotz fortbestehender Aus-beutung durch Zins, Grundrente und die sonstigen Monopole in den kapitalistischen Ländern besteht. Dazu kommt die Unfreiheit durch das hoffnungslose Ausgeliefertsein an ein autoritäres System. Wenn auch die "Freiheit" des Westens in sehr vielem nur eine fragwürdige und oberflächliche ist, so ist sie dennoch relativ ein-deutig größer und auch in ihren materiellen Auswirkungen fruchtbringender als die meisten "Errungenschaften" des kommunistischen Systems. Daher ist verständlich, wenn eine ungleich größere Zahl als jene, die zu revolutionärer Erhebung bereit wäre, den heutigen
313
Kapitalismus auch mit der Waffe gegen einen
kommunistischen Umsturz zu verteidigen bereit ist, zumal sie
dabei Polizei und Armee auf ihrer Seite hat. Auf denselben Widerstand
würde auch ein anarchistischer bewaff-neter Aufstand stoßen,
mindestens solange, als nicht wenigstens eine starke Minderheit
das heutige Zerrbild von "Anarchismus", das durch ihre
Vorstellungen geistert, korrigiert und den wirklichen
Anarchismus als ihren Interessen und ihren Idealvorstellungen
entsprechend akzeptiert hat.
4.) Vor allem aber würde
eine gewaltsame Eroberung und gar eine plötzliche Zerstörung
der Staatsapparatur die Probleme nicht lösen, vor die
der Anarchismus nach Ausschaltung der aggressiven
Staatsgewalt sich ge-stellt sieht. Allein schon die
Programmaufnahme und Propagierung solch gewaltsamen
Umsturzes würde ihm unnötig eine Millionenzahl von
Gegnern schaffen, die verzweifelt um ihre Existenz kämpfen
müßten.
Was soll z.B. mit dem Millionenheer der
Beamten geschehen, die auf ihre Pensionszusagen bauen, während
der Anarchismus auf der Einhaltung von Verträgen besteht?
Was insbesondere aus der ebenfalls Millionenzahl von
Beamten-Hinterbliebenen, Frauen und Kindern? Aus den
Kriegsopfern? Und was aus der noch viel größeren
Millionenzahl der Rentner aus der Zwangsversicherung, die
ihre hohen Beiträge in diese zahlen mußten, wäh-rend
deren System darauf abgestellt ist, daß ständig steigende
Zwangsbeiträge und dazu Zwangssteuern nach-fließen, um
die laufenden Verpflichtungen erfüllen zu können?
Hier kann nur eine sorgfältig geplante
und sich über einen längeren Zeitraum - bis zu
etwa 30 Jahren - hinzie-hende Liquidation des Staates, mit
einem allmählichen Auslaufen der von ihm eingegangenen
Verpflichtungen, eine vernünftige Lösung schaffen,
ohne an die Stelle der alten nun neue Aggressionen zu setzen.
Je nachdem, über wieviel Eigenvermögen der betreffende
Staat verfügt - in der BRD ist dieses besonders umfangreich
- läßt sich die Übergangs-, d.h.
Liquidationsperiode, in deren Beginn die Abschaffung des
Boden-Oligopols und des Geld-Monopols stehen muß, abkürzen.
Was aber den Beamten und Rentnern recht ist,
muß den Eigen-
314
tümern billig sein: bei den Bodeneigentümern
die durchgängige Ablösung ihres Besitzes in etwa
30 bis 50 - wertgesicherten - Jahresraten, garantiert von
der Treuhandverwaltung des Staatsvermögens, welches
Anfang 1973 rund 1 36o Milliarden DM ausmachte, während der
Gesamtwert privaten Immobilienvermögens (Grund und
Boden, Häuser und Wohnungen) bei nur 900 Milliarden DM lag.
In Staaten, die nicht so viel Eigenver-mögen besitzen, könnte
ein Teil der Ablösesummen auch aus den Pachterlösen des
Bodens genommen werden, bevor diese an alle Einzelnen
gleichmäßig verteilt werden.
Bei der Vergesellschaftung aller Monopol-, Oligopol- und marktbeherrschenden Betriebe, die sich dann gleich anschließen, also ebenfalls am Beginn der Liquidationsperiode des Staates stehen muß und sich also noch in dessen Rahmen vollziehen kann, durch die Offenen Betriebsassoziationen ist die - ebenso langfristige - Ablö-sung der bisherigen Eigentümer durch die Mitglieder dieser Betriebsassoziationen einfach: da diese bei Neubil-dung auch nichts geschenkt erhielten, sondern entweder eigene Ersparnisse einsetzen oder aufgenommene Kre-dite zurückzahlen müßten, ist die allmähliche Ablösung des übernommenen Betriebsvermögens (bei dem es sich, wohlgemerkt um bestflorierende Monopol- und marktbeherrschende Betriebe handelt) keine Belastung für sie, da ihnen dabei ja die entsprechenden Sachwerte - in Anteilszertifikaten - automatisch zuwachsen. Vorzei-tige Ablösungen werden in dem Maße möglich, wie nach dem Fall des Geldmonopols die Banken immer billiger werdende Kredite bieten können.
(J.Z.: Mittel- und langfristige Kredite
brauchen Ersparnisse und die brauchen meist Wertbestaendigkeit
und Vollbeschaeftigung. Die Aufhebung des Geldmonopols wirkt hier
also nur indirekt. - J.Z., 6.4.04.)
Bei den Nicht-Monopolbetrieben haben die in diesen Beschäftigten dann Ausweichmöglichkeiten sowohl als selbständige Bodennutzer (auch in Gemeinschaft mit anderen), als auch in die Offenen Betriebsassoziationen. Machen sie von beiden keinen Gebrauch, so haben sie für ihre Lohnforderungen Anhaltspunkte entweder in den Durchschnittsverdiensten selbständiger Bodennutzer oder auch in denen der Mitglieder Offener Betriebsasso-ziationen, wobei natürlich wegen des von jenen getragenen Risikos die risikofreien Lohneinkünfte unter jenen Durchschnittsverdiensten liegen müssen. Jedoch steigen sie dann so weit, daß auch bei den Nicht-Mono-
315
polbetrieben mancher Unternehmer von selbst die Umwandlung in eine Offene Betriebsassoziation anbieten wird, um in ihr als Manager mit nur begrenztem Risiko zu arbeiten. Wo hingegen der Unternehmer mit einer Umwandlung nicht einverstanden ist, die Betriebsangehörigen sie aber wünschen, bleibt diesen noch die Mög-lichkeit, mit Hilfe der immer billiger werdenden Bankkredite (J.Z.: oder Ausgabe eigner Industrieobligationen! - J.Z., 6.4.04) einen neuen Betrieb zu eröffnen (J.Z.: oder einen bestehenden zu uebernehmen!) (dessen Einrichtung für den Kredit als Sicherheit dient, nebst zusätzlicher Haftung mit der Arbeitskraft der Betref-fenden oder Solidarhaftung von Kollegen) und geschlossen in diesen zu übersiedeln. (J.Z.: Oder in ihm zu verbleiben, nachdem die Belegschaft ihn so, sozusagen, auf Teilzahlung, gekauft hat, mit Industrieobligatio-nen, selbst ausgegeben, als Zahlungsmittel. - J.Z., 6.4.04.)
Die "Lohnabhängigkeit" hat
dadurch jedenfalls ein Ende gefunden, ebenso wie jedwede
Arbeitslosigkeit, und dann ist es nur noch eine Frage der
Initiative und Risikofreude, ob jemand als Mitglied einer
Offenen Betriebs-Assoziation Höchsteinkommen erzielen,
oder lieber gegen Festlohn die Initiative, das Risiko und
das Mehrein-kommen anderen überlassen will. Denn es entfällt
damit sowohl der Zwang, gegen Lohn arbeiten zu müssen, als
auch die Abhängigkeit von den Besitzern der
Produktionsmittel.
Produktionsmittel, mit Ausnahme des Bodens, können ja (im Rahmen vorhandener Rohstoffe und durchaus vorhandener, nur noch zu erschließender Energiequellen) nach Bedarf produziert werden, wenn nach Fortfall des Geldmonopols ein ungehinderter Austausch und billigster Kredit möglich wird.
(J.Z.: Nicht die Billigkeit sondern die Verfuegbarkeit und Produktivitaet von Krediten ist entscheidend. Wenn es genuegend Abnehmer fuer zusaetzliche Lebensmittel gäbe, dann könnten z.B. auch Wuesten ökonomisch bewässert und kultiviert werden. Zugang zu landwirtschaftlichen Boden ist nicht das grösste Problem: Zahlungsfähigkeit bzw. Verrechnungsfreiheit, Wertbestaendigkeit und freie Kreditorganisation und Absatz-fähigkeit könnnten leicht dazu führen, die kleine Minderheit derer zu finanzieren, die für andere Lebens-mittel produzieren wollen und können. Nur ein Bruchteil des brauchbaren Landstücke ist bis jetzt dafür und auch optimal benutzt worden. Die Erde ist immer noch unterbevoelkert und hat ihre optimale Bevölkerung noch lange nicht erreicht. - J.Z., 6.4.04.)
Der Anarchismus sieht also weder beim Boden
noch beim sogenannten Produktiwermögen eine entschädi-gungslose
Enteignung vor und natürlich erst recht nicht beim bloßen
Konsumvermögen oder bei Ersparnissen. Die übergroßen
Vermögen lösen sich automatisch auf, sobald ihnen die Möglichkeit
genommen ist, sich aus sich selbst heraus ohne Arbeit zu vermehren.
Die vorskizzierte Lösung hält sich sogar im Rahmen der
soge-nannten "Sozialverpflichtung" des Eigentums im
Grundgesetz der BRD und ist als Möglichkeit in ihm
aus-drücklich vorgesehen.
Im Rahmen der gleichen Freiheit Aller und
bei Abwesenheit aller Privilegien und Monopole gehört das
durch Arbeit und durch Vertrag (auch Geschenk- oder Erbvertrag)
erworbene Eigentum zu den wichtigsten Siche-rungen der
individuellen
316
Freiheit. Weder Staat noch Gemeinde, weder
selbsternannte noch nach dem Mehrheitsprinzip gewählte
Ver-treter "der Gesellschaft", weder Syndikate
noch "Räte" haben ein "Recht", in dieses
Eigentum einzugreifen, soweit durch dessen Gebrauch nicht in die
gleiche Freiheit Aller eingegriffen wird, wie es z.B. bei der
Um-weltverschmutzung der Fall ist.
Soweit heutiges Produktivvermögen durch monopolistische Ausbeutung erworben wurde, was durchaus nicht generell und wo es der Fall ist, sich in den allermeisten Fällen überhaupt nicht von einem auch nach anarchis-tischen Grundsätzen gerechtfertigten Eigentumserwerb trennen läßt, kommt es bei der vorgesehenen Lösung dennoch nicht ganz ungeschoren davon. Denn zunächst einmal sollen die Bodenbesitzer und die Eigentümer von Monopol- und marktbeherrschenden Betrieben ja nur in langfristigen Raten über den Wert ihres Eigentums verfügen können (also nicht diesen, sondern nur ihr Privileg oder Monopol verlieren); die Verzinsung wird dabei mit dem allgemeinen Zinsniveau rasch sinken und sollte schon zu Beginn nicht über 3 % liegen.
(J.Z.: So schnell und so sehr lässt sich produktives Kapital nicht vermehren. Und wenn damit z.B., im Durch-schnitt, 20 % im Jahr an zusätzlichem Gewinn erarbeitet wird, warum soll dann der Kapitalgeber nicht die Haelfte davon erhalten, solange Kapital immer noch knapp ist? Kapital zur Altersversicherung sollte so ange-legt werden. Auch nur so und durch Wertbeständigkeit, Steuerfreiheit und Kreditversicherung könnte Kapital so schnell wie moeglich vermehrt werden. - J.Z., 6.4.04.)
Sodann aber auch sollen sie mit diesen ihren Einkünften und ihrem Vermögen (bei 3 % Zins und 2 bis 3 % Tilgung also 5 bis 6% jährlich) während der Liquidationsfrist des Staates noch dessen Steueransprüchen unterliegen; dabei ist die Steuerprogression nichts anderes als ein Teilausgleich für jene Monopolvorteile, welche der Staat ihnen bisher verschafft.
(J.Z.: "Nichts anderes"???)
In den Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften besteht demgegenüber kein Anlaß, die Einkommen, die dann nur noch Arbeitseinkommen sind, anders als gleichmäßig prozentuell zu besteuern, wobei - wegen der Freiwilligkeit dieser Steuer - sich jeder ja die rationellst arbeitende und somit billigste Rechts- und Sozialge-meinschaft aussuchen kann. Eine Kommission aus Vertretern der verschiedenen Rechts- und Sozialge-meinschaften wird treuhänderisch die Liquidation des Staates überwachen.
Die
Vorbereitung der Liquidation des Staates
Was aber kann geschehen, bevor an die
Liquidation des Staates herangegangen werden kann?
317
Zunächst und vor allem muß Aufklärung
verbreitet werden, was Freiheit im sozialen Sinne ist, was sie
allein sein kann und was nicht; was aggressive Gewalt ist und was
Defensive gegen solche; was der Unterschied ist zwischen der
Zwangsorganisation Staat und zwischen freiwilligen
Vereinigungen in einer freien Gesellschaft. Nicht zuletzt,
sondern sogar in erster Linie darüber, was als Ausgangspunkt
für eine Verständigung dienen kann und muß,
was unbestreitbar, weil beweisbar ist.
Es sind dies im Grunde recht einfache
Begriffserläuterungen und Feststellungen, die auch ein
durchschnittlicher Verstand durchaus zu begreifen vermag. Es ist
gar nicht so schwer, die prunkvollen Verhüllungen, in denen
die aggressive Gewalt daherstolziert, als illusionär (Gewebe
aus unbeweisbaren Behauptungen) aufzuzeigen und damit die
brutale Nacktheit dieser Gewalt. Sowohl die Bestrebungen zur
"Demokratisierung", als insbesondere die nach Mündigkeit,
sowie der Pluralismus zielen genau in die Richtung des
Anarchismus, der nur die letzte Konsequenz aus inhaltlicher,
nicht bloß formaler Demokratie und Protestantismus,
jedoch ohne den Dogma-tismus des letzteren, darstellt.
Klarheit muß auch darüber
geschaffen werden, worin die wirtschaftliche Ausbeutung
besteht und worauf sie beruht. Darüber herrscht noch
beklagenswerte Unkenntnis, die zu groben Fehlvorstellungen
und Falschein-schätzungen der Situation und der zu
ergreifenden Maßnahmen führt. Die Wirkung aller
Privilegien und Mono-pole, von den durch den Staat
geschaffenen oder zumindest geförderten und
aufrechterhaltenen, bis zu dem vom Staat für sich selber
beanspruchten Super-Monopol der gewaltsamen - die gleiche
Freiheit Aller vernei-nenden - Regelung aller sozialen
Beziehungen, kann sogar einem kindlichen Verstand begreifbar
gemacht werden.
Einige wesentliche Gesichtspunkte dazu sind
in K. H. Z. Solneman "Diskussionsergebnisse" (LERNZIEL
ANARCHIE Nr. 2, Freiburg/Br., 1976) erörtert.
Solche Aufklärung von Gegnern oder
bisher Interesselosen ist viel wirksamer, als sich gegen sie zu
bewaffnen; denn während letzteres zu Furcht-Reaktionen führt,
macht die Aufklärung aus Gegnern Freunde und Helfer. Der
Anarchismus muß sich also auf eine völlig neue
Strategie und Taktik stützen, zu der
318
die bisherigen politischen und sozialen Bewegungen überhaupt nicht fähig sind, weil sie von in ihrem Ver-pflichtungscharakter unbeweisbaren Glaubenssätzen, Dogmen und Ideologien ausgehen, an die man "glauben" kann oder auch nicht. Während der Anarchismus sich auf ganz einfache, nachprüfbare, unbestreitbare Fest-stellungen und Folgerungen stützt, die sich auf die Dauer gegenüber allen eingewurzelten Vorurteilen unauf-haltsam durchsetzen müssen, so wie schließlich die Wahrheit über die Lüge immer triumphiert, wenn sie auch zeitweilig unterdrückt zu werden vermag.
Alle Aufklärungsarbeit mit noch so überzeugenden Argumenten stößt jedoch ins Leere, solange das mit einem ungeheuren Propagandaaufwand verbreitete Zerrbild vom Anarchismus Gefühlsreaktionen erzeugt und Vor-urteile festigt, deren Überwindung zunächst die Hauptaufgabe sein muß.
Dazu ist ein entschiedenes Bekenntnis zur Gewaltlosigkeit
notwendig. Es genügt nicht, auf den Gegensatz von aggressiver
Gewalt und Defensive gegen solche hinzuweisen, wobei
letztere auch dann nicht mit "Gewalt" ver-wechselt
werden darf, wenn sie sich in der Verteidigung auch physischer
Machtmittel oder Waffen bedient. Sondern es muß ebenso
konsequent wie entschieden auch auf die an sich durchaus
berechtigte Defensive nicht nur mit Waffen, sondern mit
physischen Machtmitteln überhaupt verzichtet werden.
Dies gilt zunächst nur für
westliche Demokratien, nicht für Diktaturen. Obwohl auch in
letzteren es kluge Tak-tik sein kann und sein sollte, so schwer
es auch oft fallen mag, an solcher Gewaltlosigkeit auch in der
Defensive festzuhalten. Dies aus der Erkenntnis, daß
Gewaltlosigkeit auf die Dauer eben wirksamer ist als
noch so be-rechtigte Defensive mit physischen Machtmitteln, auch
wenn sie nicht weniger und nicht weniger schwere Op-fer fordern
mag als jene. Sie ist die wirksamste Defensive gerade gegenüber
einem machtmäßig stark überlegenen Gegner.
Wem diese Einsicht schwer fällt, wird zumindest zugeben müssen, daß auch die berechtigte Defensive mit physischen Machtmitteln gegen aggressive Gewalt erst dann überhaupt Sinn hat, wenn wenigstens eine starke Minderheit sie billigt. Ob sie aber dann noch nötig ist - ?
Das entschiedene Bekenntnis zur
Gewaltlosigkeit kann und soll
319
natürlich gleichzeitig mit der Aufklärung
darüber einhergehen, daß Defensive gegen
aggressive Gewalt durch-aus berechtigt ist, daß jedoch
aus wohlerwogenen Gründen auf physische Abwehr -
zumindest auf absehbare Zeit - verzichtet wird.
Es gibt über die noch weithin
unbekannten Wirkungen und Möglichkeiten der
Gewaltlosigkeit bereits eine um-fangreiche Literatur, mit
der sich der Anarchismus, wenn auch nicht ohne vereinzelte
kritische Einwände, identifizieren kann.
Der - zumindest vorläufige - Verzicht
auf physische Machtmittel und Waffen sogar in der Defensive
(der Ve-zicht auf aggressive Gewalt gilt uneingeschränkt)
bedeutet natürlich keinen Verzicht auf Widerstand gegen die
Aggression überhaupt. Ein abgestuft sich verstärkender
passiver Widerstand bedeutet eben nicht Passivität, son-dern
Widerstand und muß mit einer Emanzipation vom Staat
Hand in Hand gehen. Letzteres bedeutet auch den allmählichen
Aufbau der Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften neben dem
Staat.
Wer der Meinung ist, die vorgeschlagene
Entschädigungsregelung gegenüber den Eigentümern
von Boden und marktbeherrschenden Betrieben sei zu großzügig
oder gänzlich unangebracht, möge zunächst
einmal die Kon-sequenzen einer entschädigungslosen
Enteignung gründlich überdenken, was deren Anhänger
gewöhnlich nicht tun. Wer beispielsweise mit ehrlich
erarbeiteten Ersparnissen ein Stückchen Boden gekauft hat,
der hat bereits im Kaufpreis die kapitalisierte Grundrente
an den Vorbesitzer entrichten müssen, der also von der
Enteignung überhaupt nicht getroffen würde, während
diese gegenüber dem gegenwärtigen Eigentümer höchst
ungerecht wäre, wenn sie ihm neben dem Oligopol auch noch
den Wert seines Besitzes wegnähme.
Eine allseitig "gerechte" Lösung
läßt sich überhaupt nicht erreichen, da es für
"Gerechtigkeit" keinen eindeu-tigen Maßstab gibt.
Selbst dort, wo einigermaßen sicher ist, daß
der Betreffende wesentliche Vorteile aus Pri-vilegien, Mono-und
Oligopolen gezogen hat, setzt sich sein Vermögen doch nicht
nur aus solchen zusammen, sondern - wenigstens in der Regel -
auch aus Leistungen seinerseits, die ihren Lohn beanspruchen können.
Beides exakt zu trennen, dürfte so gut
320
wie unmöglich sein. Wem daher mehr an
einer Wiedergutmachung des Unrechts der Vergangenheit als an
einer möglichst raschen Erreichung sinnvoller Zustände
und echten Rechts für die Zukunft liegt, der möge dies
als ein separates Ziel verfolgen und nicht mit der
fundamentalen Aufgabe der Beseitigung aller Privilegien, Mono-
und Oligopole verknüpfen, die einer einheitlichen, rasch
realisierbaren Regelung bedarf, statt in jedem Einzel-fall
langwierige Untersuchungen anzustellen. Die vorgeschlagene
Regelung strebt also nicht "Gerechtigkeit", sondern
Zweckmäßigkeit an und läßt sich auch als
reines Rechenexempel rechtfertigen. Nimmt man die Ren-tabilität
der betreffenden Produktionsmittel, also das arbeitslose Einkommen
aus ihnen, mit etwa 5 % an, so bedeutet dies, daß innerhalb
von zwanzig Jahren - im Rahmen der vorgeschlagenen großzügigen
Kompro-mißregelung - der volle Wert dieser
Produktionsmittel den neuen Nutznießern derselben zuwachsen
würde, die dabei auch noch von anderen Formen der Ausbeutung
befreit wären.
Ist es da vernünftig, unnötige
Widerstände gegen die Neuregelung zu provozieren, die
durch die Entschädigung verhältnismäßig
leicht zu beseitigen wären, während jedes Jahr der
Fortdauer des bisherigen Zustandes eine entsprechende Einbuße
für die Betreffenden bedeutet, die - sehr wahrscheinlich
- dann auch nach zwanzig Jahren noch in derselben Situation
wären wie heute?
Und lohnt ein Kampf mit all den Zerstörungen,
Opfern und Risiken, wenn aussichtsreicher und billiger das
Erstrebte auch anders erreicht werden kann?
Damit die Nutznießer der heutigen Zustände
nicht - auf unser Bekenntnis zur Gewaltlosigkeit bauend - die
Neuregelung böswillig verzögern, sollte ihnen, von
einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt an, eine Frist ge-setzt
werden. Für jedes Jahr der Verzögerung würde sich
dann die Entschädigung für die Betreffenden um 5 %
vermindern und nach Ablauf der Frist würde auch jedes
zweckmäßige Mittel der Defensive gegen sie einge-setzt
werden!
Aus den so anfallenden Bußgeldern der
Uneinsichtigen, die sich mit der fortdauernden Schädigung
Aller be-gründen lassen, könnten dann Entschädigungen
an diejenigen gezahlt werden, die im Kampf um die Neurege-lung
Opfer bringen müssen oder Nachteile zu erleiden haben.
321
Propagandistisch besonders wirksam, wenn
entsprechend formuliert, dürfte die vorgeschlagene Lösung
der Bodenfrage sein, bei welcher, zugleich mit der Sicherung
des Zugangs zum Boden für jedermann, die Grund-rente durch
die Pachterlöse gleichmäßig verteilt wird.
Alle bisherigen Lösungsversuche, von der Wegsteuerung
der Bodenwertsteigerungen bis zur Vermittlung billiger Bauplätze
an einen bevorzugten Kreis, kranken an of-fensichtlichen Mängeln.
Ebenso hat der Vorschlag der Offenen Betriebsassoziationen, zumal
er in Verbindung mit der Bodenregelung ein für allemal
die Arbeitslosigkeit beseitigt, eine bisher noch ungenutzte
Durch-schlagskraft. (J.Z.: Er könnte es auch in Bezug auf
die Bodenregelung haben, wenn diese Reform auch dort freiwillig
und geschäftsmässig durchgeführt wird. - J.Z.,
6.4.04.)
Beide könnten durchaus so
propagiert werden, daß sie sich in den Rahmen der
Parteiprogramme fast jeder der bestehenden Parteien einfügen
lassen.
Es kommt ja in erster Linie darauf an, daß
diese Vorschläge realisiert werden, unverfälscht
realisiert werden; nicht darauf, von wem sie realisiert werden
und mit welcher Begründung.
Sie können also auch im Rahmen der
bestehenden Staatsverfassung realisiert werden.
Dasselbe gilt für die Aufhebung des
Geldmonopols, dessen Auswirkungen allerdings so vielseitig und
weit-greifend sind, daß sie sich dem Durchschnittsmenschen
nicht immer genügend deutlich machen lassen. Aber die
Regelfolgen jedes Monopols sind klar und daher müssen alle
Monopole beseitigt oder unwirksam gemacht werden; es genügt
nicht, gegen ihren "Mißbrauch" (der meist schwer
nachweisbar ist) einschreiten zu wollen.
Begrenzter Nutzen ließe sich auch aus
einer anarchistischen "Partei" und deren Teilnahme an
Wahlkämpfen ziehen, die jedenfalls nicht prinzipiell
abzulehnen ist, denn solche Teilnahme bietet
propagandistische Mög-lichkeiten, die sonst ungenutzt
blieben, zur Verbreitung des anarchistischen Programms als
Gegen-Modell.
Nachdem durch die permanente und umfassende
Aggression des Staates die Möglichkeiten, sich dagegen zur
Wehr zu setzen, überaus begrenzt sind, müßte
auch die noch genutzt werden, durch Stimmengewinne die staatliche
Aggression zumindest einzuschränken, wenn nicht überhaupt
auf diese Weise auch gänzlich abzu-schaffen. Dies könnte
mit ständigem
322
Protest gegen das Mehrheitsprinzip in einer
Zwangsgemeinschaft und gegen das Staatsprinzip überhaupt
durchaus einhergehen.
Anarchistische Abgeordnete müßten,
strikt an den Auftrag ihrer Wähler gebunden, sich darauf
beschränken, lediglich an den gegen die Privilegien und
Monopole und den monopolistischen Charakter des Staates
selbst gerichteten Abbaumaßnahmen mitzuwirken und müßten
sich jeder Tätigkeit enthalten, die ein
"Mitregieren" bedeuten würde. Diese Abgeordneten,
die zugleich solche der neben dem Staat sich bildenden Autonomen
Rechts- und Sozialgemeinschaften wären, könnten schließlich
den Liquidationsvorgang des Staates überwachen oder
selbst abwickeln.
Natürlich ist die vorstehende nur eine der Möglichkeiten, sich vom Staat zu emanzipieren; eine anarchistische "Partei" hätte sich auch keineswegs darauf zu beschränken, nur Stimmen zu sammeln und auf eine Liquidation des Staates über das Parlament hinzuwirken. Sondern ihre Hauptaufgabe wäre, das zu tun, was alle Parteien bisher versäumt haben und was daher dieser neuen besonders großen Zulauf bringen kann: konkrete Sofort-Vorteile zu bieten und nicht bloß auf das zu vertrösten, was nach Erringung politischer Macht geschehen soll. In dieser Hinsicht kann heute bereits weit mehr getan werden, als man gemeinhin für möglich hält.
Die
Emanzipation vom Staat
Grundlegend wichtig, zugleich aber unter den gegenwärtigen Umständen besonders schwierig ist es, die Jugend dem verdummenden und sie zu gehorsamen Staatsbürgern drillenden Einfluß der staatlich gelenkten Schulen zu entziehen.
Weil deren Kosten durch staatliche
Zwangssteuern gedeckt werden, ist nur eine verhältnismäßig
sehr geringe Zahl der Eltern finanziell in der Lage, daneben noch
die Kosten für freie Schulen aufzubringen. Daher muß
zunächst das "demokratische" und schließlich
selbstverständliche Recht durchgesetzt werden
entsprechend rückzuerstattende Steuerbeträge zur
Finanzierung freier Schulen zu verwenden. Auch mischt
323
sich der Staat bei den heute in geringer
Zahl vorhandenen privaten Schulen in unerträglicher
Weise in die Lehr-plangestaltung ein, so daß dadurch
der größte Vorteil freier Schulen, das Lernprogramm in
einem Bruchteil der von den staatlichen Schulen benötigten
Zeit abzuwickeln, aufgehoben wird. Sogar ein vom Staat geprüfter
Leh-rer, der seine eigenen Kinder selbst unterrichten will, um
sie für die sogenannte Extraneer-Prüfung
vorzube-reiten, wird, selbst wenn er ein pädagogisches Genie
ist, in der Lehrplangestaltung von Bürokraten bevormun-det,
deren Versagen angesichts der selbst eingestandenen
"Bildungskatastrophe" offenbar ist. Diese Bevormun-dung
muß verschwinden und nur die Leistungsergebnisse dürfen
zählen. Dann würde das Beispiel schon einer
kleinen Zahl solcher, die in freien, nach neuesten Erkenntnissen
rationell arbeitenden Schulen sich in einem Bruchteil der üblichen
Schulzeit ein umfassenderes Grundwissen erwerben, das
bisherige Schulsystem von Grund auf revolutionieren. Der bereits
erwähnte geniale Japaner Obara hat dafür überzeugende
Beweise gelie-fert. Auch könnten die Schüler in der
durch rationelle Lernmethoden eingesparten Zeit - natürlich
in einer ihren Kräften angepaßten Weise, wofür
wiederum Obara Beispiele liefert - selbst zu den Kosten des
Unterrichts bei-tragen, wobei die vorgeschlagene Bodenregelung
sehr hilfreich wäre.
Schließlich ließen sich auch - zumal zeitlich so stark reduzierte - Unterrichtskosten vertraglich so vorfinanzie-ren, daß der Schüler sie nach dem Eintritt ins Berufsleben in Raten begleichen kann, was ein Ausweg zumal für unbemittelte Begabte wäre, um sich jedes von ihnen für nötig erachtete Wissen anzueignen. Aber auch hier mischt sich der Staat zum Nachteil der so Befürsorgten ein, indem er jüngere Jahrgänge für unmündig und unfähig erklärt, sich durch Verträge zu verpflichten.
(J.Z.: Und indem er Wertbestaendigkeit
solcher Anlagen verhindert, sie besteuert und reguliert oder
durch Subventionen aus allgemeinen Steuern unterbietet. - J.Z.,
6.4.04.)
Wesentlich einfacher und sofort nutzbar zu
machen ist die Emanzipation vom Staat auf einem anderen
Gebiet, dem der Rechtsprechung. Von der heute schon
bestehenden Möglichkeit der Schiedsgerichtsbarkeit wird viel
zu wenig Gebrauch gemacht, während die Zivilprozesse vor den
ordentlichen Gerichten sich häufig jahrelang hin-ziehen und
entsprechend teuer kommen. Demgegenüber könnten
mit erfahrenen Juristen besetzte Schieds-gerichte wesentlich
schneller, billiger und auch sachlich richtiger entscheiden,
jedenfalls auf dem Gebiet des bürgerlichen und des
Handelsrechts. Dabei könnten jeweils im Einzelfall die
Kontra-
324
henten sich darauf einigen, wegen dieser
Vorzüge des Verfahrens die Entscheidung eines solchen
Schiedsge-richts anzuerkennen, oder sie könnten - als
Mitglieder einer Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaft -
sich bereits generell zur Anerkennung der von dieser gestellten
Schiedsgerichte verpflichtet haben.
Der italienische Jurist Internoscia hat ein
dreisprachiges Zivilgesetzbuch - in italienisch, französisch,
englisch -geschaffen, das in besonders klaren und präzisen
Formulierungen einen Extrakt aus der zivilen Gesetzgebung
der wichtigsten europäischen Staaten darstellt. Dies könnte
beispielsweise von einer oder mehreren oder gar allen der Autonomen
Rechts- und Sozialgemeinschaften zur Grundlage von
Schlichtungsverfahren in den Fäl-len gemacht werden, in
denen die privaten Abmachungen der Kontrahenten Lücken
aufweisen, die ausgefüllt werden müssen. Im übrigen
können Kontrahenten sich natürlich auf die
Anwendung einschlägiger Paragraphen irgendeines
staatlichen Gesetzgebungswerkes einigen, mit der Maßgabe,
daß diese nicht dem Prinzip der glei-chen Freiheit Aller
widersprechen dürfen.
Sogar einzelne Tatbestände, die im
Strafrecht geregelt sind, ließen sich durch Schiedsgerichte
beilegen, wobei das Prinzip der Strafe durch das der
Wiedergutmachung ersetzt wird. Im Zuge der Liquidation des
Staates ent-fällt ein großer Teil der heutigen
Strafrechtstatbestände als dem Prinzip der gleichen Freiheit
Aller widerspre-chend. Ein besonderes Delikt allerdings ergibt
sich aus eben diesem Prinzip und zwar eines, das bisher oft sogar
als lobenswerte Handlung betrachtet wurde: die aus
"Idealismus", aus einer fixen religiösen oder
ideologischen Idee heraus begangene aggressive Handlung. Hier
darf die Gesinnung des Täters nicht mehr als mildernd,
son-dern muß als besonders verwerflich in Betracht
gezogen werden. Denn anders, als daß man das Übel an
der Wurzel packt und für jeden Akt ideologisch begründeter
Aggression harte Exempel statuiert, läßt sich das
in-duzierte Irresein, das heute geradezu gehätschelt und
gepflegt wird, nicht ausrotten.
Gegenüber der Schmutzkonkurrenz, welche
der Staat heute durch seine Inflationspolitik , die Zwangsbeiträge
und dadurch,
325
daß er gegebenenfalls aus
Steuermitteln die Staatsrenten attraktiver macht, gegenüber
privaten Renten- und Krankenversicherungen betreibt, gehört
die Entflechtung der Zwangsversicherungen zu den wichtigsten
Maß-nahmen bei der Liquidation des Staates. Dabei muß
darauf gedrungen werden, daß jedes Zwangsmitglied auf
Wunsch seine ihm vom Lohn abgezogenen und seitens des
Arbeitgebers geleisteten Beiträge ausgezahlt erhält,
unter Abzug nur von etwaig empfangenen Leistungen. Dies als
Anspruch, wohlgemerkt, gegenüber dem Staat, der ja die von
ihm vorgeschobenen öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger
zur Verausgabung dieser Beträge gezwungen hat und die
Zwangszahler mit dem leeren Versprechen abspeist, daß er
laufend durch Zwangsein-griffe in fremde Taschen ihre Ansprüche
erfüllen werde.
Die vordringlichste Aufgabe jedoch ist die Beseitigung des Geld-Monopols, wobei sogar noch unter dessen Herrschaft entscheidende Schritte dazu unternommen werden können. Eine neuartige - sehr einfache - Ein-richtung, nennen wir sie "die Fortschrittsbank", macht es möglich, sich den Wirkungen des Geld-Monopols allmählich zu entziehen. Gleichzeitig aber vermag diese neue Einrichtung, die durch Teilnahme einer ver-hältnismäßig geringen Zahl möglich wird, in ihrem weiteren, automatisch erfolgenden Ausbau zum wir-kungsvollsten, geradezu unwiderstehlichen Hebel zu werden, um das ganze System der Privilegien und Mono-pole aus seinen Angeln zu heben.
Diese "Fortschrittsbank" gestaltet nicht nur den Zahlungsverkehr durch eine einfache Maßnahme ausnahmslos vorteilhafter - und zwar sowohl für Zahler wie für Zahlungsempfänger - als den bisherigen Bar-, Scheck- und Überweisungsverkehr, so daß sie schon aus diesem Grunde einen rasch wachsenden Kundenkreis gewinnen muß. Sondern sie bietet außerdem auch ein verblüffend neuartiges, wiederum sehr einfaches Kreditsystem, das in rasch wachsendem Umfang Kredite zu bieten vermag, die bis auf 3 % herunter verbilligt sind und im weite-ren Verlauf noch billiger zu werden vermögen. Es gibt eben auch auf dem Gebiet des Finanzwesens unerwar-tete Lösungen, die mit den überraschendsten Ergebnissen der Naturwissenschaft und Technik zu wetteifern vermögen.
(J.Z.: Ich kann seine Weiterentwicklungen des Schoenstein- und WIR-Planes, z.B. in Form seines SAG oder ESAG Planes, nicht empfehlen. - Aber mit dieser Idee hatte er sich fuer mehr als die Hälfte seines Lebens beschäftigt, immer allzu unkritisch. Eine seiner vielen fixen Ideen! - J.Z., 6.4.04.)
Die Freiheit wird jedoch nicht geschenkt,
sie muß erkämpft werden. Aktives, zielbewußtes
eigenes Handeln ist erforder-
326
lich, kein bloßes Abwarten und Hoffen,
daß andere einem die eigene Bemühung abnehmen werden.
In diese Richtung fällt auch die sofort
in Angriff zu nehmende Bildung Offener Betriebs-Assoziationen.
Denn die "Lohnabhängigkeit" ist nicht
allein durch die Umwandlung der Mono-, Oligopol- und
marktbeherr-schenden Betriebe in solche Assoziationen
aufzuheben; darüber hinaus muß noch eine erhebliche
Anzahl weiterer geschaffen werden, damit auch tatsächlich
jeder, der es nicht aus freiem Willensentschluß vorzieht,
gegen festen Lohn zu arbeiten, die Möglichkeit hat, als
Mitarbeiter in eine solche "offene" Assoziation
einzutre-ten, ohne vorweg einen eigenen Kapitaleinsatz leisten zu
müssen.
Dabei kann nicht nur im Zuge der
Staatsliquidation Hilfe durch Übernahme von Bürgschaften
seitens der Li-quidationsmasse geleistet werden. Sondern auch
schon vor dem Beginn dieser Liquidation, d.h. hier und heute,
kann die Bildung Offener Betriebs-Assoziationen auf
freiwilliger Basis beginnen. Zunächst einmal in
Zusam-menarbeit mit jenen Unternehmern, die heute schon bereit
sind - in freilich meist mangelhaften Formen - das
Betriebseigentum ganz oder teilweise auf ihre Belegschaft zu
übertragen (was im übrigen nur einen Herrn durch eine
Gruppe von mehreren ersetzt und z.B. den Monopolcharakter,
den manche Betriebe haben, nicht aufhebt; insbesondere aber
die wirklich freie Konkurrenz und volle Einsatzfähigkeit
der Arbeit und deren vollen Ertrag, ohne Tribut an Grundrente und
Kapitalzins nicht zu sichern vermag). Solche Unternehmer dürften
geeignete Initiatoren für die Offenen Betriebsassoziationen
sein, wobei sie weiter als deren Manager mitwirken.
Anderseits kann die Initiative auch von
einem Zusammenschluß von Arbeitern und Angestellten
ausgehen, entweder solchen eines schon bestehenden Betriebes
zwecks dessen Übernahme, oder Außenstehender zur
Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes oder auch zur
Gründung eines ganz neuen.
Diese Zusammenschlüsse brauchen sich
nur geeignete Organisatoren und Führungskräfte zu
suchen (wenn sie unter ihren Mitgliedern nicht bereits über
solche verfügen), die natürlich angemessen bezahlt
werden müssen, was jedoch in freier Konkurrenz sich von
selbst regelt. Eigentlichen Sachverstand in
327
der betreffenden Betriebsart brauchen dabei
nur jene Führungskräfte zu haben. Für die normalen
Arbeiter und Angestellten, die dann zu Mitbesitzern werden,
genügt es zu wissen, welcher durchschnittliche
Betriebsertrag dabei für sie auf eine Arbeitsstunde entfällt
und wie dieser Ertrag sich zum ortsüblichen generellen
Ertrag je Arbeitsstunde - ob sich dieser nun in Form des Lohns
oder des Betriebsertrages ergibt - verhält.
Dies aber läßt sich leicht aus den statistischen Angaben ersehen, die oben bei Erläuterung der Hertzka'schen Vorschläge als wesentliche Begleiterscheinungen genannt sind. Die kreditgebenden Banken werden auch im eigenen Interesse, wie in dem der Mitglieder solcher Offenen Betriebsassoziationen selbst, für Klarlegung aller Betriebsvorgänge sorgen, so daß jeweils der gegenwärtige Stand und die künftige Entwicklung mit weitgehen-der Sicherheit abgeschätzt werden können.
(J.Z.: Hier hätte K.Z. wenigstens die Vorteile der Dezentralisation von Genossenschaften in selbständige Untergenossenschaften, mit ihrer eignen Gewinn- und Verlustrechnung, erwähnen sollen, die das Potential hat auch einfachen Arbeitern innerhalb dieser Untergenossenschaften und in Bezug auf ihre Arbeitsstellen einen grossen Ansporn zur eigenen Initiative zu geben. Selbst schon gute Systeme fuer blosse Verbesserungsvor-schläge, von allen Mitarbeitern, können schon sehr viel zur Produktionsvergrösserung beitragen. Bei SONY wurden dadurch schon, im Durchschnitt, 350 Verbesserungsvorschläge für jeden Beschäftigten erreicht, von denen 90 % brauchbar waren, angenommen wurden und mit einem Bonus belohnt wurden. - Die optimale Grösse der Organisation für jede Arbeitsleistung kann vielleicht nur so, durch Dezentralisation innerhalb der grossen Betriebe, erreicht werden. - J.Z., 6.4.04.)
Bevor freilich nach dem Verschwinden des Geldmonopols die Konkurrenz der Banken den Kreditzins auf die Kosten (etwa 1 - 2%) herabdrückt,
(J.Z.: Wunschträume sind auch nur Träume. Träume über hohe Zinssaetze, als Anteile and grossen Produk-tionssteigerungen, sind viel realistischer und hilfreicher, besonders fuer die Altersversicherung! - J.Z., 6.4.04.)
sind solche Offenen Betriebsassoziationen
auf die Kreditverbilligung durch die vorerwähnte "Fortschrittsbank"
angewiesen und - zwecks Übernahme bestehender Betriebe
oder bei neuzugründenden zwecks Ausstattung mit den
notwendigen Produktionsmitteln - auch auf Bürgschaften,
sofern nicht entsprechende eigene Ersparnisse der Mitglieder
der neuen Betriebsassoziation vorliegen; hierzu sei daran
erinnert, wie hoch die durchschnittli-chen Ersparnisse der
Arbeiter und Angestellten heute sind, und welcher Personalkredit
ihnen auch ohne wei-teres zur Verfügung steht. Natürlich
kommen auch Bürgschaften zunächst durch den Staat und
später durch dessen Liquidationsmasse in Betracht, weil ja
die Offenen Betriebsassoziationen eine viel einleuchtendere
Regelung bieten als etwa Verstaatlichungen und daher auch eine
sehr große Zugkraft haben dürften. Eine Übernahme
von Bürgschaften wäre auch durch die Gewerkschaften
möglich, die durch die Förderung solcher Offenen Betriebsassoziationen
mehr erreichen könnten als durch die üblichen
Lohnkämpfe, welche im übrigen dabei auch Nutzen ziehen
würden. Denn wenn alle, die dies wünschen, die Möglichkeit
haben, von Lohnabhän-gigkeit frei zu werden und sich den vollen
Arbeitsertrag zu sichern - und zwar nicht unter den höchst
328
ungleichen heutigen Bedingungen einer
Konkurrenz gegen eine Kapitalübermacht, sondern unter
wirklich gleichen Startbedingungen für jedermann - ,
sind auch diejenigen, die einen festen Arbeitslohn, statt
Teilnahme am Betriebsertrag unter Risikoübernahme,
vorziehen, den Unternehmern gegenüber in einer ganz
anderen Verhandlungsposition als heute.
Sowohl das Risiko kreditgebender Banken wie
etwaiger Bürgschaftsübernehmer ist dabei umso geringer,
je größer die Zahl derer ist, die sich zu solchen
Offenen Betriebsassoziationen zusammenschließen;
weshalb diese vor Einzelunternehmern auch bevorzugt werden.
Denn je weniger ein solcher Betrieb mit den hohen fixen Kosten für
Grundrente und Kapitalzins belastet ist, und selbst bei
Aufgabe des Betriebes, dessen Mitbesitzer ihre wertvolle und bei
Vorhandensein vieler Offener Betriebs-Assoziationen jederzeit
anderweitig einsetzbare Arbeitskraft behalten, während die
mittels des Kredits angeschafften und bis zur Abzahlung dem
Kreditgeber (bzw. Bürgen) natürlich sicherheitsübereigneten
Produktionsmittel diesem erhalten bleiben, müssen
etwaige Verluste sich automatisch in engen Grenzen halten.
Dies umso mehr, als bei den ersten Anzeichen, daß solche
entstehen könnten, sie durch Betriebsaufgabe gestoppt würden;
denn das Eigeninteresse aller Mitglieder drängt sie dahin,
ihre Haftung nicht allzu hoch anwachsen zu lassen. Natürlich
erlischt durch den Austritt einzelner (oder aller) Mitglieder
nicht deren Haftung für die bis dahin aufgenommenen
Kredite und das übernommene Betriebsvermögen. Aber
diese Haftung hat ihre solide Basis in dem, im Gegensatz zu
heute, vollen Arbeitser-trag der Betreffenden und der
jederzeitigen anderweitigen Arbeitsmöglichkeit, sowie auch
im Jedermanns-Anspruch auf seinen Anteil an der Grundrente
in den Bodenpachterlösen.
Es gibt noch einen besonderen Aspekt der
Emanzipation vom Staat, aus dem diese gegenüber jenen,
welche sich ein Leben ohne Staat nicht recht vorstellen können,
vielleicht besser begreiflich gemacht werden kann.
Denn so sehr auch jeder Anarchist wünscht,
daß die Herrschaftslosigkeit generell zur
Wirklichkeit wird, daß also jede Art offener und
versteckter Herrschaft verschwindet, wäre es
wirklichkeitsfremd und sogar gegen das eigene
329
Prinzip, wenn man auch solche Leute durchaus
von etwas befreien wollte, was sie - sei es aus mangelnder
Erkenntnis oder aus Trägheit - gar nicht loswerden wollen.
Es gibt ja auch solche, die einen Hang zur Unter-würfigkeit
haben und von anderen zumindest angeleitet und geführt, wenn
nicht gar "beherrscht" werden wol-len (wie man es in
einem etwas schluderigen Sprachgebrauch nennt; wenn der
Benachteiligte der Minderung seiner Freiheit zustimmt, liegt natürlich
keine Herrschaft ihm gegenüber vor). Allerdings muß
man davon die Fälle unterscheiden, in denen eine
entsprechende Dressur und Suggestion von früher Kindheit an
vorliegt und eine solche sich etwa auf die Zwangs-Schulpflicht
des eben dadurch ja aggressiven Staates stützt, der die
kind-liche Kritikunfähigkeit zu gröbster
Beeinflussung ausnutzt, wie es früher die Kirche tat.
Demgemäß richtet sich das Streben
der Anarchisten zunächst und primär nicht auf die
Abschaffung des Staates an sich, sondern auf das Freiwerden
Aller, die herrschaftslos sein wollen, von staatlichen
Eingriffen und auf die Respektierung ihrer Freiheitssphäre
durch die Staaten. Dies bedeutet also beispielsweise für
jedermann das Austrittsrecht aus dem Staat wie aus
einer Religionsgemeinschaft, ohne daß dadurch die
Betreffenden unter ein diskriminierendes Ausländerrecht
gestellt und etwa ausgewiesen werden dürften. Selbstverständlich
müßten ihnen auch bereits erworbene Ansprüche,
z.B. sozialrechtlicher Art, gewahrt bleiben oder abgelöst
werden.
Es bedeutet völlige Freiheit des
Betreffenden, in erster Linie natürlich auch
Steuerfreiheit, von allen Ansprü-chen, die der
betreffende Staat an seine Staatsbürger stellt (mit Ausnahme
derjenigen, die sich auf dem Prinzip der gleichen Freiheit Aller
aufbauen): er hat sie so zu behandeln, wie wenn sie außerhalb
seiner Einflußsphäre, in einem anderen Staat also,
leben würden, obwohl natürlich sie völlige Freizügigkeit
in seinem Gebiet ge-nießen müssen. Selbstverständlich
ist, daß die Betreffenden dabei auch keine Leistungen
des Staates beanspru-chen, d.h. daß sie für solche
gegebenenfalls zu zahlen bereit sind.
Die Bodenfrage könnte als Provisorium
so geregelt werden,
330
daß der Staat den Austretenden im Verhältnis
ihrer Kopfzahl zur Gesamtbevölkerung Boden zur Verfügung
stellt, was nicht zusammenhängend zu geschehen braucht, aber
angemessen nach Qualität und Lage sein muß.
Dieser Boden, wie natürlich auch der, der Austretenden
bereits gehört (letzterer unter Verrechnung des
Pro-Kopf-Anspruchs) wird dann exterritorial, ebenso wie alle
Einrichtungen der Ausgetretenen, die sich in aller Regel zu einer
Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaft (oder auch mehreren
solcher) zusammenschließen werden, um ihre Interessen
zu wahren. Ein ungefähres Muster dafür bieten die
Angehörigen diplomatischer Vertretungen, die z.B. auch nicht
der Gerichtsbarkeit des Staates, in dem sie sich aufhalten,
unterstehen. Bei rechtlichen Konflikten zwischen Staatsangehörigen
und Ausgetretenen müßte dann ein Schiedsgericht,
zusam-mengesetzt aus Vertretern der Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaft, welcher der Ausgetretene angehört, und
denen des betreffenden Staates, unter neutralem Vorsitz,
entscheiden.
Selbstverständlich darf dabei auch kein
Staatsbürger gehindert werden (weil dies auf einen
ungerechtfertigten Boykott hinauslaufen würde), sich der
exterritorialen Einrichtungen zu bedienen, die von den
Ausgetretenen geschaffen werden, wie z.B.der Banken, die eigene
Tauschmittel schaffen und billigste Kredite geben.
Die hier skizzierte kann natürlich nur
eine Interimslösung sein. Denn einerseits beanspruchen die
Ausgetretenen solche Freiheitsrechte ja nicht nur gegenüber
dem Staat, aus dem sie ausgetreten sind, sondern gegenüber
allen in der ganzen Welt. Anderseits würden auch die
Ausgetretenen dabei weiter von Staatssteuern, insbesondere
Zöllen und Verbrauchssteuern, geschröpft, die in
den Preisen von Waren und Dienstleistungen der Staatsbürger
überwälzt werden, wenn diesbezüglich nicht noch
eine schwer bezifferbare Rückerstattung durch den Staat
stattfindet.
Auch das Fortbestehen bisheriger Monopol-
und marktbeherrschender Betriebe würde die
Ausgetretenen weiter der Schröpfung durch diese unterwerfen.
Proletariern, die nur ihre Arbeitskraft besitzen,würde der
Austritt aus dem Staat verhältnismäßig wenig nützen,
solange es an einer entsprechenden Anzahl Offener
Betriebsassozia-tionen fehlt, die
331
ihnen den Zugang zu den Produktionsmitteln
jederzeit sichern, solange also ihre Benachteiligung durch
die vom Staat aufrechterhaltene bisherige Situation nicht
beseitigt ist. Auch blieben die Ausgetretenen dann noch den
Auswirkungen aller Staatsabenteuer, wie Kriegen und
Wirtschaftskriegen, weiter unterworfen.
Deshalb ist ein Staatsaustrittsrecht, wie es Fichte, Spencer, de Puydt proklamierten, unzureichend, solange es nicht so viele Verzichte des Staates auf seine "Souveränität", d.h. die mit dieser "begründete" Aggression gegen alle in seinem Machtbereich befindlichen einschließt, daß diese auch als Einzelne volle Souveränität genießen, die, wohlgemerkt, nicht in dem aggressiven Sinn verstanden werden darf, den der Staat dem Souveränitätsbe-griff gab, sondern untergeordnet dem Grundsatz der gleichen Freiheit Aller bleiben muß.
(J.Z.: Auch ohne die Hilfe von K.Z. haben diese, und andere Anhänger des Austrittsrechtes, diese natürliche Folgen klar erkannt und das ganze und nicht nur ein teilweises Austrittsrecht gefordert. - J.Z., 6.4.04.)
Zum Schluß noch zwei peinliche Fragen
an diejenigen, die sich aus den gewohnten Denkformen nur schwer lösen
können und daher etwa gar schon die hier an den
Staatsaustritt geknüpften Konsequenzen als nicht
hin-zunehmende Vorrechte für die Austretenden empfinden:
Wir verlangen keinerlei Vorrechte
irgendwelcher Art, weder Euch noch "Eurem" Staat gegenüber,
den wir Euch auch gar nicht wegnehmen wollen. Wir möchten
nur von ihm in Ruhe gelassen werden und unbehelligt bleiben. Wenn
Ihr nun der Meinung seid, der Staat sei notwendig und nützlich,
dann müßt Ihr unseren Ver-zicht, irgendwelche
Leistungen von ihm beanspruchen zu wollen, doch wohl als einen
Verzicht auf Vorteile , und nicht umgekehrt, betrachten -
nicht wahr? Im übrigen soll es Euch ja freistehen, unserem
Beispiel zu fol-gen.
Die zweite Frage: Worauf gründet Ihr
Euren und Eures Staates (den Ihr durch Euer Wahlverhalten ja
entspre-chend bevollmächtigt) Anspruch, durch eine
Vielzahl von Privilegien, Mono- und Oligopolen sowohl zu
seinen eigenen Gunsten wie zu denen von ihm favorisierter
Einzelner und Gruppen unsere Freiheitssphäre
einzu-schränken, seinen Anspruch, mehr "Recht" zu
haben als wir, und worauf stützt sich dieses beanspruchte
Vor-recht - ?
332
HIERMIT
WENDEN SICH DIE ANARCHISTEN
NUN AN JEDERMANN:
Zunächst an die Anhänger der
bestehenden sogenannten "Ordnung", die "keine
Experimente" wollen, insbeson-dere an die Anhänger
"ihres" Staates. Ihnen sagen sie:
Wir wollen ja nichts von Euch, außer,
daß Ihr uns in Ruhe laßt und Euch nicht mehr in unsere
Angelegenhei-ten einmischt. Dazu gehört auch, daß
Ihr unseren gleichberechtigten Anspruch auf die ganze Erde,
den wir auch Euch zubilligen (genau so, wie auf die Luft zum
Atmen), anerkennt. Sondern Ihr wollt etwas von uns, und zwar ist
es eine ganze Menge von uns als unbillig empfundener Forderungen,
die Ihr an uns stellt und die Ihr bisher mit aggressiver Gewalt
durchgesetzt habt, Ihr seid Euch dieser Aggression dabei nicht
immer bewußt gewesen, Ihr habt Eure Forderungen bisher zum
Teil in gutem Glauben an ihre "Berechtigung" gestellt,
aus purer Ge-wohnheit, mit dem nicht sehr geistreichen
"Argument": weil es "nun eben" einmal so sein
muß; nur ein paar Theologen, Rechts- und Moralphilosophen,
sowie Politologen und Soziologen haben versucht, auch Gründe
vorzubringen, die jedoch peinlicherweise einander widersprachen.
Soweit es theologische sind und die
Betreffenden sich auf "Offenbarung" oder ihre innere
Überzeugung beru-fen, halten wir ihnen die vielen
entgegenstehenden anderen "Offenbarungen" und
inneren Überzeugungen ent-gegen, insbesondere unsere
Offenbarung und innere Überzeugung entgegen, daß eben
alles, was der gleichen Freiheit Aller widerspricht, vom Teufel
kommt und zum Teufel geschickt werden muß, und dazu noch,
daß dieser Grundsatz sich als unausweichbare Alternative
zum Faustrecht aus einem Verständigungswillen ergibt,
an dem es uns nicht fehlt, wie dargetan.
Soweit es ideologische sind, d.h. also ihrer Natur nach unbeweisbare Behauptungen und Forderungen, bestrei-ten wir
a) daß es jene Instanzen, auf die Ihr
Euch beruft, überhaupt
333
in anderer Form gibt, als in der von fixen Ideen, phantasievollen Vorstellungen und Abstraktionen in Euren Köpfen;
b) falls jedoch jene Instanzen tatsächlich
existent sein (J.Z.: existieren?) sollten (was wir als Möglichkeit
zu unterstellen bereit sind), bestreiten wir, daß Ihr
von jenen als Interpreten autorisiert seid und daß Eure
Inter-pretationen den Willen jener Instanzen richtig
wiedergeben.
Für Euch, wie für die Theologen
(inklusive aller Moralprediger und Ethiker) gilt: Ihr
habt die Beweislast für Eure Ansprüche und Forderungen
gegen uns. Ihr seid schizophren und widerspruchsvoll in Eurem
Denken und Handeln, wenn Ihr vor Gericht ohne weiteres die Zurückweisung
nicht beweisbarer (mögen sich an sich auch bestehen)
Ansprüche für "gerecht" haltet, uns
jedoch die Anerkennung unbeweisbarer aufzwingen wollt.
Wir wollen keinem von Euch Eigentum ohne Entschädigung entziehen. Wir sind überhaupt nicht gegen das Eigentum an sich, sondern nur gegen Monopol-Eigentum. Unsere Vorschläge zu dessen Entprivilegisierung liegen genau so in Eurem Interesse wie in unserem. Macht bessere, wenn Ihr dazu in der Lage seid - wir wer-den sie gern in Betracht ziehen! Jedenfalls wird nach den unseren niemand mehr ein Vorrecht auf das Natur-geschenk Boden und Bodenschätze haben und jeder einen gleichberechtigten Nutzungsanteil daran.
Jeder wird unabhängig von seiner Leistung, und neben dem Entgelt für diese, schon von Geburt an einen wenn auch bescheidenen Beitrag zu seiner Existenzsicherung haben, wie ihn die Natur kostenlos jedem ihrer Ge-schöpfe bietet.
Auch keine Arbeitslosigkeit wird es mehr
geben, keine Ausbeutung von Mietern oder Pächtern oder
von Lohnabhängigen.
Und nun seht Euch einmal in der Welt um und
begreift endlich den ganzen Ernst Eurer Situation, die sich in
den letzten 30 Jahren ständig und rapide verschlechtert hat:
noch knapp 20 % der Menschheit können sich der fragwürdigen
sogenannten Freiheiten westlicher Demokratien erfreuen, aber es
wird immer deutlicher, daß die-se die Probleme der
Arbeitslosigkeit und zahlreiche andere des inneren
Unfriedens auf die bisherige Weise nicht lösen können.
Von außen aber drohen nun nicht mehr allein die Sowjetunion
mit ihrem ständig sich aus-
334
dehnenden Einflußbereich und ihrer
bereits vorhandenen, sich ebenso rapide ausdehnenden militärischen
Über-macht; sondern auch viele der bisher von Euch
ausgebeuteten und unterdrückten Länder haben von
Eurem schlechten Beispiel gelernt und schicken sich nun an, Euch
mit Energie und Rohstoffen den Lebensnerv abzu-schneiden oder
zumindest Euch empfindlich unter Druck zu setzen.
Es ist Eure letzte Chance - ! Ihr könnt
Euch nicht über Monopole und Privilegien anderer
beklagen, so lange Ihr eigene aufrecht erhalten wollt. Ihr könnt
auch keine doppelte Moral praktizieren und zu Euren Gunsten die
Freiheitssphäre anderer einschränken wollen und
zugleich Euch beklagen, wenn andere die ihrige auf Eure Kosten zu
erweitern trachten. Es gibt nur noch ein Entweder - Oder. Nachdem
die Begriffsverwirrungen auf-gedeckt und die Scheinbegründungen
als solche entlarvt sind, müßt Ihr Euch entweder offen
als Anhänger des Faustrecht und der aggressiven Gewalt
bekennen, oder aber - mit allen Konsequenzen - die einzige Basis
an-streben, auf der in Gegenseitigkeit (welche von Proudhon
die Formel der Gerechtigkeit genannt wurde) eine Verständigung
für die Dauer möglich ist: die gleiche Freiheit Aller.
Dies liegt sogar im Interesse derer,
die dabei ungerechtfertigte bisherige Privilegien, Mono- und
Oligopole aufgeben müssen. Denn sie behalten dabei
nicht nur den Wert ihres gegenwärtigen Besitzes,
sondern retten diesen auch vor dem sicheren Verlust in naher
Zukunft. Denn niemand möge sich täuschen: selbst
wenn es nicht zu militärischer Überwältigung durch
den Staatskommunismus und seine Verbündeten kommen sollte,
ist bei Fortdauer der gegenwärtigen Verhältnisse zumindest
in ganz Europa die Entwicklung zu einem Staatssozialismus
unvermeidbar (Kissinger sagte ihn schon binnen zehn Jahren
voraus!), der sich nur graduell, aber nicht prinzipiell vom
Kommunismus unterscheidet. Dann wird man vielleicht noch in
irgendeinem Winkel und ohne Widerhall kritisieren dürfen,
was geschieht, aber auf das Geschehen selbst nicht den geringsten
Einfluß mehr haben.
Demgegenüber schafft die ebenso rasch
wie schmerzlos vollziehbare Umwandlung des gegenwärtigen
Zu-standes in einen solchen der Herrschaftslosigkeit Verhältnisse,
die den sicher-
335
sten Schutz gegen kommunistische Bedrohung
nicht nur deswegen bieten, weil sie seiner Kritik den Boden
entziehen, sondern vor allem auch, weil ihre Rückwirkung auf
die Verhältnisse im Staatskommunismus ebenso sicher wie
durchgreifend ist. Dort kann eine solche
Revolution ohne äußeren Anstoß nicht mehr
stattfinden; hier ist sie noch möglich. Aber
eben nicht mehr lange. - (J.Z.: Ein Prophet war auch er nicht. -
J.Z., 6.4.04.)
Bei alledem ist zu bedenken: es geht einzig
darum, den bisherigen Unfug privilegierter Betätigungsfreiheit
der einen auf Kosten der dadurch eingeschränkten Freiheit
anderer, eine aggressive Überschreitung der Grenze der
gleichen Freiheit Aller, und damit auch jede Art von
Ausbeutung und Unterdrückung aufzuheben. Nicht aber
geht es darum, nun umgekehrt irgendjemanden zu unterdrücken
und auszubeuten, auch nicht die bisherigen Unterdrücker und
Ausbeuter, denen gegenüber das Prinzip der gleichen Freiheit
Aller ebenso gilt, wie gegen-über jedermann.
Wer aber kann es wagen, ungleiche Freiheit und Aggression zu rechtfertigen oder zu verteidigen?
Liberale
und Sozialreformer
Gegenüber der Gruppe der Liberalen und
sozialen Reformer sagen die Anarchisten:
Der ursprüngliche Liberalismus hatte insofern recht, als er das Prinzip der Konkurrenz (das sich im übrigen mit deren Ausschluß auf freiwilliger Basis durchaus verträgt, soweit damit kein Oligopol oder Marktbeherrschung angestrebt wird) verteidigte und staatliche Eingriffe zurückwies. Er übersah jedoch, daß die Konkurrenz bisher niemals wirklich frei, sondern durch zahlreiche Privilegien und Monopole in Fesseln geschlagen war. "Freie Konkurrenz" eines Schwachen mit einem übermächtig Starken ist eindeutige Begünstigung des letzteren.
(J.Z.: Wirkliche Freiheit für
Konkurrenz bedeutet schon Stärke, selbst gegenüber sehr
grossen Betrieben! Die sehr grossen Betriebe sind oft schwach
dadurch, dass sie ihre optimale Grösse überschritten
haben. Man vergleiche die vielen Schwächen in der Microsoft
Software, durch die sie, jeden Tag, an Marktanteil gegenueber
kleinen Konkurrenten verliert. - J.Z., 6.4.04.)
Der ursprüngliche "Nachtwächterstaat"
war schon als solcher ein Übel, nicht nur, weil er in erster
Linie Privilegien und
336
Monopole schützte,
(J.Z.: Die Anhänger von "limited governments" sind grundsätzlich nicht Anhänger von Monopolen, haben aber z.B. das Territorialmonopol noch nicht klar genug als ungerechtfertigtes Monopol erkannt. Für allzulange haben sie sich auch das Zentralbanksystem gefallen lassen. - Über das "Bodenmonopol" haben sie meist weniger falsche Vorstellungen als die meisten Bodenreformer. - J.Z., 6.4.04.)
sondern weil er nach Gangsterart seine
Dienste unverlangt aufzwang und das Entgelt dafür einseitig
festsetzte. Zum gefährlichsten Aggressor wurde er durch
seine Entwicklung zum Super-Monopolisten und zum angeblichen
"Wohlfahrtsstaat", der mit allgemeiner Bevormundung
und aggressiver Gewalt die Menschen auch gegen ihren Willen
"glücklich" machen will.
Die Liberalen wie die Sozialreformer stehen heute vor der Entscheidung: für oder gegen die aggressive Gewalt. An den eklatanten Mängeln, welche durch diese verursacht wurden, Flickwerk zu betreiben, ist sinnlos. Wenn die Liberalen mit dem ernstmachen wollen, was ihr Name besagt, dürfen sie nicht nur für "Freiheitlichkeit" (was immer das sein soll) oder einzelne , begrenzte "Freiheiten" , sondern müssen für die Freiheit eintreten, die ganze und ungeteilte, die nichts anderes als die gleiche Freiheit Aller sein kann.
Denn eine der Einzelfreiheiten bezweifeln und leugnen, die in ihrer Gesamtheit eben diese Freiheit ausmachen, heißt die Freiheit bezweifeln und leugnen. Wer auch nur in einer Hinsicht die aggressive Gewalt, ungleiche Freiheit gegen den Willen der Betroffenen, für "notwendig" erklärt, der öffnet damit jeder Aggression, jeder Verletzung der gleichen Freiheit Aller, Tür und Tor. Dies sei insbesondere jenen gesagt, die für das spezielle Allheilmittel, an das sie glauben, ein mehr oder weniger verschämtes Monopol beanspruchen, oder sich zur Durchsetzung des Staates bedienen wollen, zumal "Freiwirtschaftlern" und "Ergokraten".
(J.Z.: Und den Allzuvielen, die immer noch Anhänger des Territorialprinzips sind! - J.Z., 8.4.04.)
Es ist z.B. typisch für einen
Einerseits-anderseits-Liberalismus, daß die FDP z.Zt. für
ein Wahlrecht zwischen Wehr- und Ersatzdienst eintritt,
wobei sie also den Dienst am Staat für eine unbezweifelbare
"Grundpflicht gegenüber der Gemeinschaft" hält.
Dabei wird nicht nur der Gefühlswert des "Gemeinschaftsbegriffes",
dessen eigentlicher Kern Freiwilligkeit ist, auf den
Gegensatzbegriff ZwangsVereinigung zu übertragen
versucht, sondern es wird dabei auch von einer jener angeblich
vorgegebenen "Pflichten" gefaselt, die Herrschsüchtige
oder von fixen Ideen Besessene erfunden haben, um damit ihre
Aggressionen gegen andere zu rechtfertigen, wobei ihnen
zugute kommt, daß viele der durch Erziehung und
337
propagandistische Dauerberieselung
Manipulierten sich angewöhnt haben, an solche und
ähnliche "Pflichten" zu glauben. Aber die Zeiten
der Sklaverei sind vorbei, auch in der zeitlich begrenzten
Form einer Wehr- oder Arbeitsdienstpflicht gegenüber dem
Staat.
Die Anarchisten erkennen nur freiwillig
übernommene Pflichten an und sie haben
freiwillig die Pflicht über-nommen, die gleiche Freiheit
jedes anderen so zu achten, wie sie ihre eigene Freiheit geachtet
wissen wollen. Aufgezwungene angebliche
"Pflichten" sind eine Verletzung der gleichen Freiheit
Aller und aggressive Gewalt!
Wer für "soziale Reformen" eintritt und dabei andere meint als jene, die sich in Richtung auf die gleiche Frei-heit Aller und den restlosen Abbau aller Privilegien und Monopole, einschließlich des Monopolcharakters des Staates, bewegen, ist sich weder im klaren über die eigentliche Ursache der bestehenden Übel, noch über die wirksamen Wege zu ihrer Beseitigung. Er sollte sich gründlich mit den Feststellungen und Vorschlägen der Anarchisten auseinandersetzen.
Das
Kommunistische Manifest
Nachdem, wie Lenin 1922 beklagt hatte, Marx
auch nicht ein einziges Wort darüber geschrieben hatte, wie
er sich eine sozialistische Wirtschaftsführung vorgestellt
hatte, woraus sich auch ergab, daß Lenin seine eigene
Revolution ohne genaues Konzept, nur mit dem Ziel einer
Eroberung der Staatsgewalt durchgeführt hatte, müssen
wir alle Marxisten, ob Kommunisten oder Staatssozialisten, doch
einmal fragen: Habt Ihr wenigstens jetzt ganz konkrete und
einheitliche Vorstellungen davon, wie das Leben im
Kommunismus oder auch nur Sozialismus aussehen soll, oder beschränkt
Ihr Euch darauf, in Staats- oder Parteistellungen
hineinzustreben, um dann Eure persönlichen Vorstellungen
diktieren und alle andersartigen unterdrücken zu können?
Warum eigentlich habt Ihr den Kommunismus
noch nicht eingeführt, um seine Vorzüge zu
demonstrieren, nachdem Ihr in so vielen Ländern bereits seit
mindestens einer, wenn
338
nicht gar schon zwei Generationen über
die gesamte Staatsmacht und sämtliche Produktionsmittel
verfügt? Und haltet Ihr eigentlich die Grundsätze des
Kommunistischen Manifests für so attraktiv, daß
Ihr mit ihnen Freunde und nicht bloß Unterworfene gewinnen
könnt?
Ihr habt doch, wie es dort heißt, das
Proletariat zur herrschenden (wohlgemerkt: herrschenden)
Klasse gemacht, wobei Ihr allerdings das Proletariat mit
Eurer Partei gleichsetztet, und ihr habt "durch
despotische Eingriffe" in das Eigentum der Bourgeoisie alles
Kapital entrissen und alle Produktionsinstrumente in den Händen
des Staa-tes zentralisiert. Eure graduell sanfteren
staatssozialistischen Gesinnungsgenossen haben als Vor- oder
bereits Endstufe auf "kaltem Wegs" zwar nur einen Teil
der Produktionsmittel in Staatseigentum überführt, aber
durch eine Vielzahl von Gesetzen, deren Gesamtauswirkungen
fast unüberschaubar sind, so gut wie alle Lebensäuße-rungen
an Erlaubnisse und Einmischungen des Staates geknüpft.
Dies ist unter dem Einfluß
staatssozialistischer Gedankengänge sogar in den
"kapitalistischen" Staaten bereits weitgehend der
Fall.
Euer Glanzstück: "Zentralisation
des Kredits in den Händen des Staates durch eine
Nationalbank mit Staatska-pital und ausschließlichem
Monopol", was Marx ganz mit Recht als das wirksamste Mittel
zur Vorbereitung des Kommunismus empfohlen hatte, das gibt es
bereits in sämtlichen, auch den "kapitalistischen"
Staaten, die damit ahnungslos auf einer Zeitbombe sitzen.
Die Anarchisten hingegen sehen - und sie können
dies als Tatsache beweisen - in einem Geld- und Kreditmono-pol
das verheerendste aller Monopole, das schlimmste Mittel der
Ausbeutung und Unterdrückung und in der Abschaffung dieses
Monopols eines ihrer Hauptziele.
Das Kommunistische Manifest nennt als erste
Maßnahme die Enteignung des Grundeigentums und die
Ver-wendung der Grundrente zu Staatsausgaben. Während die
Anarchisten keine "despotischen Eingriffe"
vorneh-men und die Grundrente, d.h. die Pachterlöse aus dem
dann jedem frei zugänglichen Boden, jedem Einzelnen
ausnahmslos und gleichmäßig zu-
339
kommen lassen wollen, was bei einer
Verwendung der Grundrente durch den Staat nicht der
Fall wäre und jedermann auch ganz unnötig unter
Vormundschaft stellen würde.
Wir sind mit Euch in der Kritik des "Monopolkapitalismus" weitgehend einig, allerdings nicht in den Mitteln zu dessen Überwindung. Erklärt uns nun aber doch bitte einmal, was denn von diesem Kapitalismus noch übrig bliebe, wenn wir das Boden-Oligopol auf die vorgeschlagene Weise beseitigen und dazu alle Monopol- und marktbeherrschenden Betriebe in die Form der Offenen Betriebsassoziationen überführen, sowie sämtliche außerdem noch bestehenden Monopole und Privilegien abschaffen. Wie und wodurch könnte danach noch irgendjemand ausgebeutet oder unterdrückt werden - ? Insbesondere, wenn der Hauptunterdrücker und Hauptmonopolist Staat dann verschwunden ist!
Gegen eine Wiederkehr der
Kapitalistenherrschaft werden die von dieser Befreiten sich in
ihrem eigenen Interesse in den Autonomen Rechts- und
Sozialgemeinschaften zusammenschließen. Oder was könnt
Ihr gegen diese einwenden? Wir möchten das gern einmal hören,
weil Ihr Euch bisher, wenn überhaupt, immer nur mit
Zerrbildern eines angeblichen "Anarchismus"
auseinandergesetzt habt, dessen "Widerlegung"
leicht war, der mit dem wirklichen Anarchismus jedoch nichts zu
tun hatte.
Bedenkt vor allem dies: der Übergang zu
einem Zustand der Herrschaftslosigkeit braucht - abgesehen von
der Liquidationsfrist für den Staat - keine so lange
Übergangszeit, wie Ihr sie von der sozialistischen zur
kommu-nistischen Gesellschaft für notwendig erachtet.
Er läßt sich - insbesondere dort, wo die Staatsmacht
ihn selber fördert - grundsätzlich sogar von einem Tag
auf den anderen durchführen. Und gleich anschließend könnten
auch die ersten - freiwilligen -Gruppen mit der Bildung
kommunistischer Gesellschaften beginnen.-
Natürlich muß dem eine Revolution
in den Köpfen vorangehen, müssen verwirrte
Begriffe entwirrt und muß von Tatsachen statt von
Ideologien ausgegangen werden .
Aber es braucht dann keine Progressivsteuer,
wie sie das Kommunistische Manifest fordert, obwohl es den
Mitglie-
340
dem Autonomer Rechts- und
Sozialgemeinschaften.natürlich freisteht, auch eine solche
zu billigen. In einer herrschaftslosen Gesellschaft, in der
die Einkommen aus Arbeit, nicht mehr aus Monopolen und
Privilegien herrühren ist eine Progressivsteuer an sich
unbegründet.
Dasselbe gilt für eine Abschaffung des
Erbrechts. In kommunistischen Gruppen, die nach Fähigkeiten
produ-zieren und nach Bedürfnissen konsumieren wollen, ist
ein solches ohnehin sinnlos. Aber kommunistische Wirtschaft
setzt für die betreffenden Teilnehmer ein hohes Maß
an Verantwortungsgefühl und echtem Gemein-schaftsgeist
voraus, was weder bei allen Menschen naturgegeben ist noch ihnen
anerzogen werden kann (und wo es erzwungen wird, nicht
funktioniert). In einer unterdrückungs- und
ausbeutungsfreien herrschaftslosen Gesellschaft muß es
auch Eigentum an eigenen Arbeitsprodukten und den gegen
solche ausgetauschten Ar-beitsprodukten anderer geben. Wenn
mit diesem nach Belieben verfahren, es also auch verschenkt
werden kann, ist nicht einzusehen, warum man es nicht seinen
Angehörigen oder anderen hinterlassen soll. Daß daraus
kein Monopol- oder marktbeherrschendes Unternehmen entstehen
kann, dafür sorgen gegebenenfalls die Um-wandlungen in
Offene Betriebsassoziationen.
Das Kommunistische Manifest will auch das
Eigentum aller Emigranten und Rebellen konfiszieren. In einer
herrschaftslosen Gesellschaft haben jedoch nur diejenigen
einen Anlaß zur Emigration, die andere zu beherr-schen wünschen
und diese sollte man nur insoweit mit ihrem Vermögen zur Wiedergutmachung
heranziehen, als sie nachweisbar konkreten Schaden angerichtet
haben. Wer lediglich selbst beherrscht zu werden wünscht,
kann dies für seine Person durch Anschluß an eine
entsprechende Autonome Rechts- und Sozialgemeinschaft
erreichen, solange er Gefallen daran findet.
Eine "Zentralisation des
Transportwesens in den Händen des Staates" erübrigt
sich, da Staatsbetriebe nicht billiger sein können als
private, wenn sie sich nicht die Mittel dazu durch Raub aneignen.
Wo Verkehrsbetriebe heute bereits Staatsoder andere Monopol-
und marktbeherrschende Betriebe sind, müssen sie zu Offenen
Be-triebsassoziationen werden, die jedermanns Kontrolle und
auch Mitarbeit zugänglich sind.
341
Zu einer "Vermehrung der
Nationalfabriken, Produktionsinstrumente, Urbarmachung und
Verbesserung der Ländereien" braucht es keinen
"gemeinschaftlichen Plan" einer autoritären
Zentralstelle. Wenn jene Fesseln der Produktion fallen, die sie
heute auf einen kärglichen Umfang der an sich möglichen
beschränken, wenn die Ar-beitenden also endlich den vollen
Arbeitsertrag und in ihm also zusätzlich das, was durch
bestmögliche Aus-stattung mit Produktionsmitteln erzielbar
ist, erhalten und kein Staat ihnen den Großteil davon
gewaltsam weg-nimmt, dann schaffen die einzelnen
Produktionsbetriebe im eigenen Interesse mit Feuereifer das,
was nach der Umsatzstatistik und nach der auftretenden - nunmehr
ungehemmten - Kaufnachfrage Absatzmöglichkeit
ver-spricht, wobei in kommunistisch arbeitenden Gruppen die
Planung natürlich deren Sache ist. Während in der
(zentralen) "Planwirtschaft" durch unvermeidliche
Planungsfehler Dinge produziert werden, nach denen gar keine
Nachfrage besteht und während dabei anderes, dringend Benötigtes,
fehlt. Weil eben die "Planer" - weit entfernt von der
Produktions- wie der Absatzfront - deren Bedürfnisse gar
nicht kennen, sondern schematisch urteilen müssen. Dazu
kommt ihre persönliche Uninteressiertheit an den
Ergebnissen und das Fehlen wirklicher Verantwortung; während
die Planung in den einzelnen Betrieben, die wichtigste,
fortlaufende Unternehmer oder Manager-Leistung, sich an der
Wirklichkeit und eventuell rasch wechselnden Situationen
orientiert und umso sorgsamer erfolgt, als jeder Planungsfehler
hier sich für den Betreffenden im Ergebnis schmerzlich fühl-bar
macht. Auch hier machen die Anarchisten der Vernunft und der Rationalisierung
die Bahn frei.
"Gleicher Arbeitszwang für alle,
Errichtung industrieller Armeen, besonders für den
Ackerbau", zeigt so rich-tig, wie es im
"Arbeiterparadies" in Wirklichkeit aussieht, in dem die
einen zu befehlen und die anderen zu ge-horchen haben, in dem die
Proletarier auch jene bescheidenen Freiheiten noch verlieren, die
der Kapitalismus ihnen läßt, während ihr
Lebensstandard tief unter jenen der Arbeiterschaft im
Kapitalismus sinkt. Und wer zwingt dabei? Die
neue Klasse der selbsternannten angeblichen Interessenwahrer des
Proletariats, einer Ab-straktion also, nicht etwa sämtlicher
einzelnen konkreten Proletarier, die praktisch nichts
342
zu sagen haben, sondern nur Objekte
einer totalen Manipulation sind. Die Anarchisten bieten
demgegenüber dem einzelnen Arbeiter freie Wahl des
zusagendsten Arbeitsplatzes in den Offenen Betriebsassoziationen
mit Maximaleinkommen nach den jeweils besten technischen Möglichkeiten,
sie sorgen dafür, daß jeder auch selbständig und
unabhängig arbeiten kann und daß, wer weiter nur für
festen Lohn arbeiten will, dabei den höchstmöglichen
erzielt. Dabei können sie auf jeden Zwang verzichten.
Die "Vereinigung des Betriebs von
Ackerbau und Industrie, Hinwirken auf die allmähliche
Beseitigung des Gegensatzes von Stadt und Land" klingt ganz
annehmbar, wüßte man nicht, wie das gemeint ist: nämlich
als jene Kollektivierung, die aus freien Persönlichkeiten
total Abhängige macht, Abhängigere als vom ärgsten
Feudalherrn, von dem man immer noch zu einem anderen, milderen flüchten
konnte, während hier die Abhän-gigkeit ausweglos ist.
In der "öffentlichen und
unentgeltlichen Erziehung aller Kinder" kommt die so
gern abgestrittene Verwandt-schaft zum Faschismus wieder
ungehemmt zum Ausdruck. Denn dies bedeutet, daß die Kinder
dem Einfluß der Eltern völlig entzogen und
bereits vom frühesten Alter an in der herrschenden
Ideologie gedrillt werden sollen - zu Aufpassern und Denunzianten
ihrer Eltern. Die Unentgeltlichkeit ist dabei nur eine
Augenwischerei, da der Staat die Mittel dazu ja nur aus den
Taschen der Erwerbstätigen nehmen kann. Die Anarchisten
hingegen über-lassen es den Eltern und vor allem den Kindern
selbst, sobald diese entscheidungsfähig geworden sind,
welches Lernsystem - innerhalb oder außerhalb einer
Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaft sie wählen wollen.
Wo es keine Zwangsautorität, sondern nur die Autorität
der Leistung und des anfeuernden Beispiels gibt, sorgt der
Wettbewerb dafür, daß die beste Leistung sich durchsetzt
- statt der Gesinnungsfestigkeit, des Glaubens-fanatismus
und der Liebedienerei vor der Klasse der im Namen des Dogmas
Herrschenden, die alle Kritik an ihrem Tun mundtot machen, deren
Wahlen auch manipuliert sind, weil die Geheimpolizei jeden
Ansatz zur Opposition ausschaltet und ein ungeheurer
Beeinflussungsapparat die freie Entscheidung hemmt.
343
Von solcher Diktatur und von solchem
Staatstotalitarismus erwartet das Kommunistische Manifest das
"Ver-schwinden der Klassenunterschiede" und verwechselt
dabei die ökonomischen, d.h. die
Einkommensunter-schiede, mit den politischen, d.h. machtmäßigen,
indem es den Unterschied zwischen Herrschern und
Be-herrschten, der den eigentlichen Klassenunterschied bildet,
übersieht. Und dann wird das Kommunistische Manifest völlig
nebulos (J.Z.: nebulös? oder nebelig?) und denkunklar in
seiner Zukunftsschau; es behauptet schlicht, dabei verliere die
öffentliche Gewalt, d.h. der Staat, den politischen Charakter
und durch die Ver-staatlichung der Produktionsmittel (welche
die Beherrschung der Einzelnen erst total macht!) hebe das
Proletariat seine eigene Herrschaft als Klasse auf. Abgesehen
davon, daß "das Proletariat", weder als Abstraktion
noch als reale Gesamtheit aller einzelnen Proletarier, gar nicht
selber herrschen kann, während nur seine
selbsternannten oder mittels gröbster Manipulationen gewählten
Funktionäre faktisch die Herrschaft namens des Proletariats
und auch über dieses ausüben, kann man zu Vorstehendem
nur sagen: Credo quia absurdum - ich
glaube daran, weil es absurd ist.
Also erst Staat in seiner ausgeprägtesten
und umfassendsten Form, in seiner härtesten als
Diktatur - und auf einmal soll dies kein Staat und keine
Herrschaft mehr sein, sondern eitel Freude und Wohlgefallen, wie
im christ-lichen Paradies: und zwar ohne Revolution, welche die
neue Klasse der Funktionäre abschafft. Da wird
offen-bar erwartet, daß die mit sich selbst auch ihre
eigene Herrschaft abschaffen.
Wie begründet diese Hoffnung ist, zeigt
mehr als ein halbes Jahrhundert kommunistische Praxis in der
Sowjet-union und mehr als ein Vierteljahrhundert in den anderen
"Volksdemokratien": da haben sich die herrschenden
Funktionäre allerdings zum Großteil gegenseitig
"abgeschafft" und die noch verbliebenen beschuldigen
einan-der der Abweichung vom wahren Glauben, des Verrats am
Proletariat und bewaffnen sich bis zu den Zähnen nicht nur
gegen den "Klassenfeind", sondern - nach ihrer
eigenen Ausdrucksweise - gegen das (durch die dor-tigen Funktionäre
repräsentierte) herrschende Proletariat anderer Länder.
344
Wie vom Himmel gefallen soll nach dieser
Lehre an die Stelle des Staates plötzlich "eine
Assoziation treten, worin die freie Entwicklung eines jeden die
Bedingung für die freie Entwicklung aller ist". - Ist
dies aber anders möglich, als eben nach Durchsetzung des
Grundsatzes der gleichen Freiheit Aller?
Während das Kommunistische Manifest
sich über eine konkrete Schilderung dieses Zustandes völlig
aus-schweigt, bieten die Anarchisten ein realistisches Bild
in allen Einzelheiten, indem sie zeigen, worin dieses
je-weils von der Gegenwart abweicht. Sie gehen auch nicht
von Abstraktionen aus - jenen Schirmen, hinter denen jeweils
konkrete Personen ihre eigensüchtigen Absichten
verbergen wollen - , sondern vom konkreten sterb-lichen
Individuum, das sich nicht mehr angeblich "höheren"
Gesetzen und Sollensregeln beugen und auch der Herrschaft keiner
Gruppe unterwerfen, sondern in voller Gleichberechtigung mit
jedem anderen Einzelnen, unter Achtung von dessen gleicher
Freiheit, an allen Lebensgütern teilhaben will. In diesem
Wunsch ist der Anarchist einig mit jedem, der das Faustrecht
verwirft und die Verständigung wählt, wobei die
Entscheidung für diese unausweichbar zum Grundsatz der
gleichen Freiheit Aller führt.
Es gibt von Seiten der Kommunisten keinen
vernünftigen Einwand gegen die herrschaftslose
Gesellschafts-ordnung, da diese in ihren Rahmen durchaus auch
eine kommunistische Wirtschaftsweise einschließt, wie oben
dargelegt, mit allen Privilegien und Monopolen auch jede
Ausbeutung beseitigt, und ohne Um- oder gar Irrweg zu dem von den
Kommunisten ja selbst anerkannten, aber nur erträumten
Endziel führt. Mit welchem Argu-ment also wollen die
Staats-Kommunisten auch alle Anarchisten unter das Joch ihrer
Vorstellungen zwingen?
Eine
notwendige Abgrenzung
Bisher war vom wirklichen Anarchismus
die Rede, der mit Recht diesen Namen trägt, weil er
konsequent die
345
Herrschaftslosigkeit, d.h. die gleiche
Freiheit aller Einzelnen , zum Ziel sowohl wie als Weg zu
diesem Ziel er-wählt hat.
Daß er mit Terroristen, aggressiven
Gewalttätern, Chaoten nichts zu tun hat, sollte eigentlich
überflüssig sein zu erwähnen, ist es aber
leider nicht. Denn neben solchen Typen, die in bewußter
Verfälschung als "Anarchisten" bezeichnet werden,
während sie das strikte Gegenteil von diesen sind, gibt es
auch eine gewisse Sorte, die man als unglückliche Liebhaber
des Anarchismus bezeichnen könnte, weil sie selbst größten
Wert darauf legen, als Anarchisten bezeichnet zu werden und sich
selbst zu bezeichnen, während zumindest einzelne ihrer
Äußerun-gen und Handlungen dem bedenklich
widersprechen. Von diesen könnte man sagen: der Himmel
bewahre den Anarchismus vor solchen Freunden, mit seinen Feinden
wird er schon selber zurechtkommen.
Dies richtet sich nicht gegen den
sogenannten kommunistischen Anarchismus oder anarchistischen
Kommu-nismus. Denn unter dessen Anhängern befindet sich
erfreulicherweise eine wachsende Zahl konsequenter
An-archisten, die ihre kommunistische Wirtschaftsweise nur auf
strikt freiwilliger Basis realisieren und die An-hänger
individualistischer Wirtschaftsweise auf keine Art behindern
wollen. Betrüblicherweise gibt es aber auch eine erhebliche
Anzahl solcher - oft menschlich sehr sympathischer Typen mit starkem
Gemeinschafts-gefühl - , die teils mit anfechtbarer philosophischer
Begründung, teils weil sie Shaw' s Mahnung mißachten:
"Tue andern nicht das an, wovon Du wünschst, daß
sie es Dir antun mögen, denn sie könnten einen anderen
Geschmack haben als Du!", durch Beschlagnahme sämtlicher
Produktionsmittel und deren Überführung in
Kollektiveigentum jede individualistische Nutzung derselben
unmöglich machen wollen. Diese betrachten die
kollektivistische oder gar die kommunistische Wirtschaftsweise
als die "einzig wahre" Form des Anarchismus - womit sie
eben deutlich machen, daß sie keine konsequenten
Anarchisten sind, selbst wenn sie daneben ver-einzelte
anarchistische Forderungen vertreten.
Der Anarchismus erschöpft sich auch
nicht in der Ablehnung der Zwangsvereinigung des Staates, sondern
er lehnt jede
346
Gruppierung ab, die als solche ein Vorrecht
gegenüber irgendwelchen Einzelnen und unter
entsprechender Einschränkung von deren Freiheit
für sich erweiterte Handlungsfreiheit beansprucht. In
den heutigen Denk-formen befangen, kommt es vielen gar nicht
zu Bewußtsein, daß sie mit Forderungen, die ihnen
infolge der Gewöhnung als selbstverständlich
erscheinen (dies aber keineswegs sind), Verfechter des
Staatsprinzips, der aggressiven Gewalt, sind.
Dazu kommt oft mangelndes fundiertes Wissen.
In der Kritik der bestehenden Verhältnisse werden oft recht
einseitige marxistische Gedankengänge übernommen und
dann die Ursachen wirtschaftlicher Ausbeutung an falscher
Stelle gesucht, während die differenzierte Betrachtung
, die höchst bedeutsame neue Einsichten und neue Wege
erschließt, als "zu wenig radikal" und jedenfalls
mit den eigenen Vorurteilen unvereinbar empfun-den wird.
Wenn dann auch noch dieser eigene Standpunkt
als unverrückbar fanatisch als "der einzig
wahre" angesehen, jede Diskussion mit Andersdenkenden
abgelehnt wird und die Haltung gegenüber solchen sich
bestenfalls auf ein feindseliges Totschweigen beschränkt,
so demonstrieren die Betreffenden allein schon dadurch, wie weit
sie vom toleranten Geist und Grundprinzip des Anarchismus
entfernt sind.
Außerdem reden sie zwar viel von
Solidarität und fordern die von anderen; wenn sie
aber aufgefordert werden, ihren Glauben an eine generelle
freiwillige Solidarität Aller dadurch zu
beweisen, daß zumindest sie selbst und ihre
Gesinnungsgenossen doch einmal sofort ihre gegenwärtigen
Einkommen in einen gemeinsamen Topf wer-fen sollten, um sie dann
nach Kopfzahl oder "Bedarf" zu verteilen, so kommen
sie mit den verschiedensten Ausreden, die aber den Kern der Sache
nicht berühren.
Es war ein historisches Verhängnis, daß
in Europa - in den USA lagen die Dinge von vornherein anders -
zwar nicht die ersten Anarchisten überhaupt, wohl aber
diejenigen, welche das, was sie Anarchismus nannten, in einer oft
noch recht unausgegorenen Weise vertraten, den größten
Widerhall fanden, zumal auch die Gegner des Anarchismus sich
sofort darauf stürzten, alles Abwegige, Widersprüchliche
und Ab-
347
struse in deren Gedankengängen
dem Anarchismus als solchem zu unterstellen, um diesen damit gründlich
zu diskreditieren.
Man muß z.B. auch Bakunin und
Kropotkin innerhalb der damals gegebenen politischen,
sozialen und wirt-schaftlichen Verhältnisse beurteilen, um
verstehen zu können, daß sie sich einen Ausweg aus
diesen nur durch eine bewaffnete Revolution vorstellen
konnten und durch eine "Expropriation" - zwar nicht
zugunsten des Staa-tes, sondern gegen diesen gerichtet, aber so
undurchdacht und überoptimistisch in den konkreten
Auswirkungen und Formen der Neugestaltung, daß die
Staatskommunisten leichtes Spiel hatten, das Illusorische
daran nachzuweisen.
Das historische Verdienst des genialen ebenso Feuer- wie zuweilen Wirrkopfes Bakunin, den Marx'schen Irr-weg über den Staat sofort als solchen erkannt und bekämpft zu haben, bleibt unbestreitbar. Sein Ausspruch aber "Die Lust der Zerstörung ist zugleich eine schaffende Lust" und insbesondere diverse konkrete Vorschläge dazu, haben dem wirklichen Anarchismus unendlich geschadet, was noch heute nachwirkt, ganz zu schweigen von dem wahnwitzigen "Revolutionskatechismus", den man hinterher Netschajew zuzuschreiben versucht, der jedoch zumindest zeitweilig von Bakunin gebilligt wurde. Darin zeigt sich so ausgeprägte ideologische, antianarchistische Besessenheit, daß sich dies nur mit Bakunins eigenem Bekenntnis entschuldigen läßt:
"Ein Grundübel meiner Natur war stets die Liebe zum Phantastischen, zu ungewöhnlichen, unerhörten Aben-teuern, zu Unternehmungen, die einen grenzenlosen Horizont eröffnen und deren Ende niemand voraussehen kann".
Als Mensch sympathisch und in vielem
verdienstvoll (zumal er das Unsinnige ja nur predigte, aber nicht
durch-führte), aber nie und nimmer ein Vertreter des
"klassischen" Anarchismus.
Eher schon könnte man den als Gelehrten
wie als Menschen verehrungswürdigen Kropotkin, der
bedeutende Werke moralphilosophischer wie
naturwissenschaftlicher Art hinterlassen hat, als solchen
bezeichnen; denn diese enthalten eine Fülle einzelner
wirklich anarchistischer Gedanken. Es stört jedoch seine
einseitige Befan-genheit in kommunistischen Gedanken-
348
gangen, sein Mangel an ökonomischem
Wissen und die Bedingtheit seiner Erkenntnisse durch die
Lebensum-stände seiner Zeit. Wenn man ihn als klassischen
Vertreter des Anarchismus propagiert, läuft man Gefahr, bei
denen, auf deren Gewinung es ankommt, ein einseitiges Bild von
Zielen und Methoden des Anarchismus zu erwecken, das viele
mehr abschrecken als anziehen würde, zumal unter den
heutigen Verhältnissen.
Daher möge unsere Abgrenzung richtig
verstanden werden: nicht als Ablehnung der betreffenden Personen
überhaupt, denen für das Positive ihrer
Pionier-Leistungen Respekt und sogar Bewunderung gebührt,
sondern als Abgrenzung nur gegen dasjenige ihrer Lehre, was sich
durch die seitherige Entwicklung als überholt oder als
meist verzeihlicher Irrtum in bester Absicht erwiesen hat.
Wir halten es auch sowohl für unzweckmäßig,
wie sachlich unbegründet, das kurze Zwischenspiel in
Spanien, welches dem Anarchismus nahestehende Gruppen, die sich
zumeist aus Syndikalisten zusammensetzten, aber Anarchisten nannten,
in ihrer Gegenwehr gegen den Franco-Putsch improvisierten,
als Beweis für das prak-tische Funktionieren des Anarchismus
vorführen zu wollen. Unter den kriegsbedingten Umständen
konnte sich gar kein konsequenter Anarchismus entwickeln und
die Improvisation mischte so sehr echt Anarchistisches mit Nicht-
oder gar Anti-Anarchistischem, daß sich diese Periode nicht
als Musterbeispiel eignet, sondern eher vorhandene
Vorurteile und Mißverständnisse bestärkt.
Wir freuen uns über jede auch
nur Teil-Übereinstimmung mit konsequentem
Anarchismus und betrachten auch unsere entschiedensten Gegner
nicht als Feinde, sondern als wahrscheinlich nur Mißverständnissen
Unterlie-gende oder unzureichend Aufgeklärte. Andererseits
betrachten wir uns aber auch nicht als "Gralshüter"
dessen, was wir als konsequenten Anarchismus vertreten. Denn
dessen wissenschaftlich-kritische Haltung macht es ganz
selbstverständlich, daß wir jederzeit bereit sind, uns
etwaige Irrtümer nachweisen, aber, bitte, eben bewei-sen
zu lassen. Eine entsprechende Aufforderung enthält jede
unserer Publikationen.
349
Diese ebenso tolerante wie entgegenkommende
Haltung läßt sich u.E. gut mit jener Hartnäckigkeit
verbinden, mit der wir uns gegen jede Begriffsverwirrung wenden.
Eine nur Teil-Übereinstimmung mit konsequentem Anarchismus
genügt eben nicht, um die Betreffenden zu dessen
Vertretern zu machen; man bezeichnet ja auch nicht solche als
Vegetarier, die bloß gelegentlich, etwa sonntags,
Fleisch essen, sondern nur diejenigen, die konsequent überhaupt
keines essen. So wenig die Übereinstimmung eines Anarchisten
mit einem Kommunisten oder Faschisten darüber, daß 2
mal 2 gleich 4 ist, deren Gedankengänge zu anarchistischen
macht, so wenig können auch vereinzelte anarchistische oder
anarchistisch klingende Ideen jemanden zum Anarchisten
machen, der daneben Überzeugungen vertritt oder Taten setzt,
die entschieden anti-anarchistisch sind.
Die Abgrenzung von solchen ist unbedingte
Notwendigkeit für eine erfolgreiche Propagierung des
konsequen-ten Anarchismus.
350
DIE
UNERLÄSSLICHE VORAUSSETZUNG DES
FRIEDENS
Zwar lebt auch der Tiger der Wildnis
vorwiegend von Gemüse, d.h. vom Mageninhalt seiner
vegetarischen Beutetiere. Aber er ist eben ein Tiger seiner
Wesensart nach, d.h. er kann das Angreifen und Töten als
Raubtier nicht lassen. So ist auch, der Staat, seiner Wesensart
entsprechend, nach innen wie nach außen auf Herrschaft und
Aggression eingestellt, seine ultima ratio ist die Gewalt.
Wenn auch die Aggression nach außen heute weit-gehend durch
die Furcht vor der Atombombe eingedämmt erscheint, ist dies
nur ein Frieden auf jederzeitige Kündigung, der durch
irgendwelche Narren oder unbelehrbare Ideologen gebrochen
werden kann. Zudem haben die Supermächte sich ihre
Nebenkriegs Schauplätze geschaffen, wie es lange in Vietnam
der Fall war und noch heute im Nahen Osten und in Afrika ist, auf
denen sie fleißig - für den Ernstfall - üben.
Die wahnwitzigen Rüstungsausgaben in aller Welt würden - sinnvoller Verwendung zugeführt - ausreichen, um allen materiellen Nachholbedarf, insbesondere in den Entwicklungsländern, binnen kurzer Frist zu decken.
Manche halten eine Weltregierung für
die beste Friedenssicherung. Aber das ist eine Illusion, die
aus einer Ver-kennung der Wesensart des Staates herrührt.
Erweist sich schon in den Einzelstaaten deren Prinzip, die
Besor-gung sämtlicher Angelegenheiten aller
Menschen in die Hände einiger Menschen zu legen und
dies den Wi-derstrebenden durch aggressive Gewalt (die ihren
Charakter nicht dadurch verliert, daß sie im Namen einer
an-geblichen Mehrheit ausgeübt wird) aufzuzwingen, nicht als
friedens- , sondern als streitstiftend, so muß bei der
ungeheuren Verschiedenheit in Charakter, Temperament,
Sitten, Gewohnheiten, Ideologien, Religionen, der rassischen und
nationalen Unterschiede jeder Versuch einer vereinheitlichenden
Denk- und Handlungsweise scheitern und würde bestenfalls zu
Bürgerkriegen anstelle der bisherigen Nationalkriege führen.
Ein neuer Konfliktherd käme zu den bisherigen noch hinzu.
351
Worum geht es denn bei den National- wie den
Bürgerkriegen? Doch nur darum, Widerstrebende mit
Gewalt den eigenen Auffassungen zu unterwerfen, um
Privilegien und Vorrechte, Mono- und Oligopole, um die
Her-stellung oder Aufrechterhaltung eines Zustandes
ungleicher Freiheit, um das Prinzip: "Steh du auf, damit ich
mich an deiner Stelle hinsetzen kann!"
Jeder möchte regieren - man beachte das
verräterische Wörtchen "Gier" in diesem
Begriff! -, um nicht nur selber nach den eigenen Auffassungen und
Wünschen leben, sondern um auch alle anderen zwingen
zu können, ebenso leben zu müssen, ohne sich um deren völlig
anders geartete Auffassungen und Wünsche zu scheren.
Das geschieht nicht einmal immer aus
Herrschsucht, sondern oft allein aus der naiven
Gleichsetzung der eige-nen Wünsche, Interessen und
Vorstellungen mit denen aller anderen, denen man gar noch etwas
Gutes zu tun vermeint, wenn man sie zu deren Übernahme zu
zwingen versucht. Es geschieht aus der eben so naiven
Ge-wohnheit, welche die meisten vergessen läßt,
daß die eigenen Glaubenssätze kein beweisbares Wissen
sind, mittels dessen man andere überzeugen kann, sondern nur
Annahmen und Hypothesen, während die anderen auf anders
geartete Annahmen und Hypothesen schwören und bei deren
ungeheurer Vielfalt eine allgemeine Eini-gung auf eine einzige
unmöglich ist.
Daher liegt die einzige Chance, um gefährliche
Konflikte so weit wie nur möglich auszuschalten, im
Kompro-miß: den anderen in seiner Andersartigkeit zu
respektieren nicht nur, soweit er für uns interesselos ist,
sondern ihn sogar zu ertragen, wenn wir sein Denken und
Handeln nicht verstehen können oder gar verabscheuen, um in
Gegenseitigkeit dafür seine Toleranz, uns
zu ertragen, einzuhandeln. Die Grenze muß dabei immer dort
liegen, wo der eine Vorrechte gegenüber dem anderen
verlangt, wo er die eigene Freiheitssphäre auf Kosten
des ande-ren zu erweitern versucht. Aber der Maßstab für
diese Grenze der gleichen Freiheit Aller ist nun gefunden und er
ist in sehr exakter Weise anwendbar.
Heute haben sich die meisten in die Wahnidee
verrannt, d.h. sie ist so zur Gewohnheit geworden, daß ihr
Irr-witz überhaupt nicht mehr auffällt, daß
innerhalb eines Gebietes es
352
nur eine Regierung mit
Monopolanspruch geben könne, welche die Angelegenheiten der
gesamten Bevölke-rung einheitlich bestimmt. Weshalb
soll es nicht z.B. in Irland, Israel oder Rhodesien, in
jedem Staat überhaupt, zwei (oder mehr) Regierungen
Autonomer Rechts- und Sozialgemeinschaften geben, deren
Machtbefugnis sich nur auf jene Bevölkerungsteile
erstreckt, die jenen Gemeinschaften freiwillig angehören
wollen? Ganz ähnlich, wie es bei den Religionsgemeinschaften
der Fall ist. Dann hat jede dieser Autonomen Rechts- und
Sozialge-meinschaften den Staat ihrer Träume, ohne
Opposition, und kann gemäß ihren Wünschen leben,
ohne von an-deren daran gehindert zu werden. Sobald sie sich
über die Vorteile dieses Prinzips der gleichen Freiheit
Aller einmal klar geworden, bereiten auch dessen Konsequenzen
keine Schwierigkeiten. Natürlich darf keine der
verschiedenen Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften
Vorrechte oder Privilegien (schon gar nicht Monopole) gegenüber
den anderen beanspruchen, ebensowenig wie das einzelne
Mitglied dies gegenüber ei-nem anderen Einzelnen (ohne
dessen Zustimmung) tun darf. Welche Konsequenzen zu ziehen sind,
insbeson-dere in der Boden- und Tauschmittelfrage, um alle
Vorrechte, Privilegien, Monopole zu beseitigen, haben die
Anarchisten aufgezeigt. Auf dieser Basis und nur auf
dieser Basis, ist eine Einigung der verschiedenen Auf-fassungen
überraschend einfach.
Es ist doch jedermann verständlich, daß
Israelis nicht durch Araber beherrscht werden möchten,
ebensowenig wie diese durch Israelis, Katholiken nicht durch
Protestanten und umgekehrt, Kommunisten nicht durch
Andersdenkende, wie auch diese nicht durch Kommunisten. Ist
dies Prinzip der gegenseitigen Unabhängigkeit und
Nichteinmischung, der gleichen Freiheit für Alle,
einmal begriffen, so wird auch die Einigung über die
Konsequenzen leicht: kein Vorrecht mehr der einen gegenüber
den anderen - und damit Frieden!
Es gibt nur eine Möglichkeit,
kriegerische Konflikte auf die Dauer auszuschalten: die
Durchsetzung des Grundsatzes der gleichen Freiheit Aller,
der strikten Vorrechtslosigkeit im Weltmaßstab. Das
bedeutet u.a. auch den Fortfall aller Konflikte, die sich
aus den gebietsmäßig abgegrenzten Staaten mit ihren
Monopolansprüchen auf die in ihren Grenzen
353
befindlichen Rohstoffe und durch ihre die "Ausländer" diskriminierende Wirtschaftspolitik ergeben, es bedeutet die Ausschaltung aller monopolistischen und aggressiven Organisationen, wie die Staaten sie in höchster Po-tenz darstellen. Ohne solche Organisationen sind sowohl National- wie Bürgerkriege undenkbar. Es gibt dann nur noch eine Welt, in der die Erde nicht mehr den Staaten, sondern der realen Gesamtheit aller Einzelnen, mit gleichberechtigtem Anspruch ausnahmslos jedes Einzelnen auf ihre Nutzung gehört.
(J.Z.: Wirklicher Freihandel macht die Rohstoffe der Welt zu ihren Produktionspreisen plus Transportkosten überall zugängig, braucht daher keinen "nationalen" Besitz von Rohstoffen. Araber sind nicht dadurch reich geworden, dass sie jahrhundertelang über grossen Ölschätzen lebten. Verglichen mit den Gebühren der Monopolpost wird das Öl fast überall billig geliefert und nur z.B. durch Sondersteuern und Kriege verteuert. Aber es meist nur zur Energieproduktion durch Verbrennung zu benutzen ist sehr primitiv und verschwen-derisch wenn man sieht wieviele wertvolle Materialien aus ihm chemisch hergestellt werden koennen. Auch könnten z.B. hochentwickelte Filter, in Autos, deren Ölverbrauch, abgesehen vom Benzin, sehr einschränken. - J.Z., 8.4.04.)
Die Friedensbewegung muß also umdenken
und kann sich nun erstmals auf ein klares und einheitliches
Pro-gramm in der ganzen Welt stützen.
Erstmals auch bietet sich statt all der
zahllosen bisherigen und miteinander unvereinbaren Maßstäbe
ein unan-zweifelbarer und objektiver für die ganze
Welt.
Selbstverständlich ist gegen eine Weltorganisation, deren Grundsatz und Zweck die Durchsetzung und Vertei-digung des Prinzips der gleichen Freiheit Aller ist, und die aus dem Zusammenschluß von Einzelmenschen oder von Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften entsteht, welche ebenfalls jenes Prinzip zu ihrem Grund-gesetz gemacht haben, nichts einzuwenden. Eine solche Organisation könnte gleichzeitig jene überregionalen Vereinbarungen treffen, die den Erfordernissen eines weltweiten Umweltschutzes entsprechen und die auch heute bereits zum Teil international vereinbart werden. Aber eine solche Organisation wäre etwas grundsätzlich anderes, als man sich heute mit Blick auf die bisherigen Staatsregierungen unter einer Weltregierung vorstellt. Ganz im Gegensatz zu den staatlichen Bestrebungen müßte ihr Hauptbemühen darauf gerichtet sein, peinlichst genau die Grenze der gleichen Freiheit aller Einzelmenschen zu achten, womit zugleich auch die gleiche Frei-heit aller Gruppen bestens gewährleistet ist.
(J.Z.: Warum nur eine solche
Organisation? - Jedem die Weltregierung oder die Weltföderation
seiner Träume! - J.Z., 8.4.04.)
Es gibt keine andere Friedenslösung, die, ebenso wie diese, eine Lösung auf Dauer zu sein vermag!
Mit der Beseitigung der Aggression nach innen entfällt automatisch auch die nach außen! Sobald in den ein-zelnen Staaten das Prinzip der gleichen Freiheit Aller durchgesetzt ist,
354
gibt es keine Staaten im heute üblichen
Sinne mehr und mit deren Rivalitäten entfallen auch die
Voraussetzun-gen kriegerischer Zusammenstöße.
Erst wenn Klarheit darüber besteht, daß
Religionen und Ideologien - unbeschadet ihrer Geltung
innerhalb der Grenze der gleichen Freiheit für Alle -
niemals Basis der Beziehungen zwischen Einzelnen, Gruppen und
gan-zen Völkern sein können, sondern, falls sie dazu
gemacht werden, nichts anderes sind als Verhüllungen
ag-gressiver Gewalt, und wenn die einfache Wahrheit (die als
solche wissenschaftlich exakt beweisbar ist) sich durchgesetzt
hat, daß es nur die unausweichbare Alternative
zwischen aggressiver Gewalt und Verständigung gibt, wobei
die letztere einzig auf der Basis gleicher Freiheit für Alle
möglich ist - erst dann kann es dauerhaf-ten Frieden auch
zwischen den Völkern geben.
Friedensbestrebungen ohne Beachtung des
Prinzips der gleichen Freiheit Aller müssen illusionär
bleiben, aus denselben, aus sogar noch stärkeren Gründen,
aus denen ein friedlicher Zustand unter Einzelmenschen ohne
Durchsetzung jenes Prinzips unmöglich ist.
Diese Erkenntnis ist erstmals in der
Menschheitsgeschichte die unverrückbar feste Basis für
den Frieden, eine Erkenntnis, in der sich alle Menschen aller
Rassen und Völker, aller Religionen und
Weltanschauungen, wirk-lich einig sein können. Sie ist
grundlegend für alle praktischen Friedenstaten.
Friedenskämpfer aller Länder - vereinigt euch!
===============================================================================
Die
grundlegenden Werke des wissenschaftlich-kritischen Anarchismus:
JOHN HENRY MACKAY / DIE ANARCHISTEN
Kulturgemälde aus dem Ende des XIX. Jahrhunderts. 7. Aufl., 18. Tsd., 304 S., DM 17. -
JOHN HENRY MACKAY / DER FREIHEITSUCHER
Psychologie einer Entwicklung. 5. Aufl., 10. Tsd., 264 S., DM 14. -
JOHN HENRY MACKAY / ABRECHNUNG
Randbemerkungen zu Leben und Arbeit. 2. Aufl., 4. Tsd., 190 S., DM 12. -
Kleine
Einführungsschriften:
BENJ. R.TUCKER / STAATSSOZIALISMUS UND ANARCHISMUS.
Inwieweit sie Übereinstimmen und
worin sie sich unterscheiden. 5. Aufl., 18. Tsd., 32 S., DM 2.-
K.H. Z. SOLNEMAN / ANARCHISMUS - EINMAL GANZ ANDERS!
Denkanstöße. Tatsachen gegen Ideologien. 2.Aufl., 2.Tsd., 48 S., DM 4.-
K.H.Z. SOLNEMAN / DREI KERNFORDERUNGEN ZUR
VERMÖGENSVERTEILUNG
29 S., DM 3.-
OFFENER BRIEF (der MACKAY-GESELLSCHAFT) AN RUDOLF AUGSTEIN, DER HERRSCHAFT UND KNECHTSCHAFT FÜR NOTWENDIG HÄLT. 16 S.Großformat DM 3.
UWE TIMM / WARUM ICH ANARCHIST BIN. Abschied vom Staatssozialismus
LERNZIEL ANARCHIE Nr. 1 , 16 S., Großformat, DM 2.50
K.H.Z. SOLNEMAN / DISKUSSIONSERGEBNISSE. Begriff und Ziele des Anarchismus
LERNZIEL ANARCHIE Nr. 2, 65 S., DM 4.80
UWE TIMM / ANARCHIE - EINE KONSEQUENTE ENTSCHEIDUNG FÜR FRIHEIT UEND WOHLSTAND.
LERNZIEL ANARCHIE Nr. 3, 24 S., DM 3.50
FRANZÖSISCHE ANARCHISTEN: P. J. PROUDHON und E. ARMAND
LERNZIEL ANARCHIE Nr. 4, 32 S., DM 3.50
Informationen zu weiteren Werken von und
über Mackay, Stirner und den Anarchismus bietet auf Wunsch
die MACKAY-GESELLSCHAFT. Sekretariat: Kurt Zube. Auwaldstr. 7.
D-78oo Freiburg/Br.
Homepage: http://www.utespero.de/ und http://www.alibro.de/
(Viele Publikationen zum Anarchismus, auch gedruckte Version
dieses Manifests) E-Mail an Herrn Uwe Timm, Utespero@aol.com
John
Zube ist unter der folgenden Adresse zu erreichen: John
Zube, 35 Oxley St. oder P.O. Box 52, Berrima, NSW 2577,
Australia, Tel: (02) 48 771 436 zube@acenet.com.au, Hauptwebseite: www.acenet.com.au/~jzube , weitere Webseiten: www.butterbach.net/freebank.htm
- monetary freedom terms
www.butterbach.net/epinfo/instead.htm
- English correspondence between Henry Meulen and Ulrich von
Beckerath, mainly on monetary freedom
www.panarchism.info
- enthält seine beiden libertaeren und panarchistischen
Friedensbuecher - in Englisch.
www.butterbach.net/epinfo/voting.htm
Slogans for Liberty.
Webmaster:
Holger Hermann Haupt,
URL dieser Webseite: http://www.hpo.net/users/hhhptdai/manifest.htm
Homepages: http://www.hpo.net/users/hhhptdai/hp.htm
und http://www.hpo.net/users/hhhptdai/arachnoideenindex.htm
Mein Heldenepos "Adjuna"-Seite:
http://www.hpo.net/users/hhhptdai/adj.htm