Mit Genehmigung des Copyright-Inhabers John Zube ins Internet gebracht von Holger Hermann Haupt, homepage: http://www.hpo.net/users/hhhptdai/hp.htm "Konzept fuer Freiheit" (mit Zitaten aus Solnemans Manifest).

 

K.H.Z. SOLNEMAN

(Kurt H. Zube, 1905 - 1991)

Das Manifest der Freiheit und des Friedens

Der Gegenpol zum Kommunistischen Manifest

MACKAY-GESELLSCHAFT , Freiburg/Br.

(Hier mit einigen Anmerkungen von John Zube. Siehe unter J.Z.)

Die MACKAY - GESELLSCHAFT, undogmatisch, antiideologisch, möchte Basis einer Diskussion über alle Probleme der Gesellschaftsordnung sein.

Sie ist bemüht, ihre Argumentation nur auf beweisbare Tatsachen zu stützen.

An solchen wird sie einige,  nebst allen Konsequenzen daraus,  vorstellen, die zu einer ganz neuen Denkungsart führen,  wie bereits Albert Einstein sie als unumgänglich notwendig erklärt hatte.

 

Interessenten wenden sich an das Sekretariat: Kurt Zube, Auwaldstr. 7, Freiburg/Br. (Jetzt liegt er anonym irgendwo in Freiburg begraben. - J.Z., 7.4.04.)

1977© MACKAY-GESELLSCHAFT, Freiburg/Br.

Neuland-Druck, Wetzlar/Lahn

ISBN 3-921388-12-0

(Uwe Timm, Utespero@aol.com mag hier ueber die jetzige Mackay Gesellschaft einschalten was er will. - J.Z.)

ZUR BEACHTUNG

"Wenn wir uns eine Stunde über ein wichtiges und interessantes Thema unterhalten wollen, müssen wir uns zuvor vier Stunden lang über die Begriffe einigen, die wir dabei verwenden, sonst reden wir aneinander vorbei"                                                                                     (Prof. Carl Ludwig Schleich).

Hier werden die folgenden Be­griffe so gebraucht, wie sie nachstehend definiert sind.

FREIHEIT: ist kein subjektiver, sondern ein objektiv recht exakt bestimmbarer Begriff, wenn es um Freiheit in sozialer Beziehung geht.

Entweder ist meine Freiheit grösser als die eines  anderen oder einer Gruppe, indem sie auf dessen oder deren Kosten geht, dann sind jene nicht frei; oder sie ist geringer als die eines anderen oder einer Grup­pe, wobei dies auf meine Kosten geht, dann bin ich nicht frei.

In beiden Fällen besteht kein Zustand der Freiheit. Dieser kann also nichts anderes bedeuten als die gleiche Freiheit (nicht Gleichheit!) Aller, was im wesentlichen mit Herrschaftslosigkeit identisch ist.

 

HERRSCHAFT: ist ein Zustand ungleicher Freiheit, wobei die Freiheit der einen grösser ist als die der anderen, auf Kosten jener und gegen de­ren Willen. Ein Zustand ungleicher Freiheit, der mit Zustimmung der Benach-teiligten besteht, ist also keine Herrschaft.

 

GEWALT: ist die Anwendung physischen oder psychischen Zwanges, wenn dieser in aggressiver Form, d.h. unter Verletzung des gleichen Freiheitsspielraums anderer erfolgt; Verteidigung gegen solche Ag­gression, auch mit physischen Machtmitteln, sollte daher nicht als Gewalt bezeichnet werden, wenn man Begriffsverwirrung vermeiden will.

 

METAPHYSIK: sind alle Vorstellungen und Lehren, die über den Bereich der mit den Sinnen und der Logik erfassbaren Erfahrungswirklichkeit hinausgehen und im Gegensatz zu dieser nicht als falsch oder richtig nach-gewiesen werden können. Dabei mag offenbleiben, ob jene Vor­stellungen oder Lehren, die von subjektiver Erlebniswirklichkeit, von übersinnlicher (transzendenter) Wirklichkeit, sprechen, auch eine reale, vielleicht sogar die eigentliche Wirklichkeit, oder leere Gedankenspielereien darstellen. Was man nicht mit Massstäben der Erfahrungswirklichkeit beweisen kann, von dem kann man ebenso gut auch das Gegenteil behaupten.

 

IDEOLOGIEN: sind Aussagen, die - ähnlich den metaphysischen - durch ihre Art oder ihren Gegenstand sich der empirischen Bewahrheitung oder Widerlegung entziehen, indem sie zumindest über die Erfahrungswirk-lichkeit hinausgehende Elemente enthalten.

 

DEMOKRATIE: ist eine Ideologie, welche die Interessen der Einzelnen den angeblichen einer Mehrheit, der Abstraktion "Volk" oder "Staat" unterordnet, ein Herrschaftssystem, das die Reprasentanten der Gottheiten "Volk", "Staat", "Menschheit" von den Einzelnen zwar wählen lässt, sie von einer Bindung an ihren Auftrag jedoch ausdrücklich befreit, und einen Zustand ungleicher Freiheit zur Voraussetzung und zum Ziel hat.

 

ANARCHIE:   ist ein Zustand der Herrschaftslosigkeit. Da es einen solchen in konsequenter Form noch niemals gegeben hat, ist die Behauptung, er sei mit Unordnung oder gar Chaos identisch, keine Erfahrungs-tatsache, sondern Polemik und Demagogie solcher, die Herrschaft als notwendig propagieren.

 

ANARCHISMUS: ist ein durch willkürliche Umdeutungen verzerrter Begriff. Der wirkliche Anarchismus sieht in der Freiheit nicht die Tochter, sondern die Mutter der Ordnung, ist keine Ideologie, sondern geht von beweis-baren Tatsachen aus, die zu einer unausweichbaren Alterna­tive führen.

(Kant: Anarchie ist Freiheit ohne Gewalt!)

 

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(Buchbeschreibung auf der Rückseite.  Mein Windows XP Programm streikt auch dagegen die vordere Buchseite in weissen Buchsstaben auf schwarzem Hintergrund zu produzieren, wie es in der gedruckten Originalausgabe geschah.  Ist auch Bill ein Gegner des Anarchismus? - J.Z., 7.4.04.):

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Nach einiger Klärung verwirrter Begriffe und einer Attackierung gängiger, aber gefährlicher Denk-schablonen, z.B. hinsichtlich des Staates, des Kommunismus, der Demokratie, wobei überraschende Zahlen und Fakten vorgelegt werden, folgen - innerhalb einer Fülle neuer Gedankengänge - vier sen-sationelle (aber gründlich durchdachte) Vorschläge, deren Realisierung jedermann in den Grundlagen seiner Existenz berührt - und zwar höchst positiv:

 

1. Gleichberechtigter Zugang zum Naturgeschenk und Produktionsmittel Boden fuer jedermann und

    Verteilung der Grundrente an jedermann.

 

2. Tauschmittelfreiheit und Billigst-Kredit in ihrer Bedeutung und ihren Konsequenzen.

 

3. Die Offenen Betriebsassoziationen (und die Absurdität der Arbeitslosigkeit).

 

4. Die Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften (für jedermann den Staat seiner Träume).

 

Vor allem aber wird hier geboten, was schon Albert Einstein forderte, um einer Katastrophe zu entgehen: eine neue Denkungsart.

Das Columbus-Ei einer neuen Basis der Beziehungen von Mensch zu Mensch, eines neuen, sozialen Massstabes, der von unbestreitbaren Tatsachen, statt von Ideologien ausgeht und über den daher erstmalig auch eine allgemeine Einigung möglich geworden ist.

Dies führt zur unausweichbaren Alternative eines Sich-entscheiden-m ü s s e n s (und zwar offen, ohne die bisher so beliebten Verhüllungen) entweder für das Faustrecht und die aggressive Gewalt, oder aber fuer die Herrschaftslosigkeit!

 

Die MACKAY-GESELLSCHAFT, undogmatisch, anti-ideologisch, hat das in allen wesentlichen Einzelheiten konkrete Programm einer herschaftslosen Gesellschaft entwickelt, aber auch einen realistischen Weg zu dieser aufgezeigt. Sie appelliert an  A l l e,  durch Diskussion, Kritik, Ergänzungs- oder Gegenvorschläge mitzuarbeiten, denn sie ist jederzeit bereit, gegenüber begründeten Argumenten ihren eignen Standpunkt zu revidieren!

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Inhalt

 

1.   Entweder - oder! .....................................................................      Seite              7

 

2.   Wahn und Wirklichkeit  .......................................................................              10
      Die Herrschaft der Abstraktionen und der fixen Ideen .......................            13
      Der realistische Ausgangspunkt  .........................................................            41
      Konfuzius gegen Konfusion  ...............................................................                46
      Die fixe Idee der Herrschaft  ...............................................................               60

 

3.   Ideologie und Wirklichkeit des Staates ...............................................                67
      Die Hauptfunktion des Staates: Unterdrückung und Ausbeutung  .....             74
      Der Staat als Fürsorger und Beglücker ...............................................                92
      Der Staat als Verbrecher    ...................................................................           104
      Der Staat - ein notwendiges Übel?  ....................................................           107

 

4.   Die Ideologie des Marxismus und ihre Widersprüche zur Wirklichkeit                112

      Widerlegte Voraussagen und falsche Behauptungen  ........................                 113
      Der Produktionsprozess, realistisch gesehen - und wie Ausbeutung

      vermieden werden kann  ....................................................................              145

      Das Ende einer Illusion  .....................................................................               155

 

5.   Die Ideologie der Demokratie und ihre Widersprüche zur Wirklichkeit               163
      Wie die Entscheidungen der wirklichen Gesamtheit getroffen werden

      können   ...............................................................................................           191

      Jedem den Staat seiner Träume ..........................................................              196

 

6.   Die neue Basis - erstmalig in der Menschheitsgeschichte

      ein fester Grund   ................................................................................             205

      Der fundamentale Unterschied zwischen Sein und Sollen ................                   209

      Die Antwort auf die Frage des Pilatus  ..............................................                211
      Die neue Fragestellung und die unausweichbare Alternative ............           218

      Zu viel behauptet - zu viel verlangt?  .................................................                227

 

7.   Die Konsequenzen der gleichen Freiheit Aller ..................................                237
      Gleiche Freiheit Aller gegenüber dem Boden  ..................................                242
      Gleiche Freiheit Aller beim Austausch der Arbeitsprodukte ............           249
      Die "hoheitlichen Aufgaben" des Staates        ........................................           253
      Die Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften .........................                 255
      Neuformulierung der Menschenrechte  ............................................                260
      Die Offenen Betriebsassoziationen (OBA-Betriebe) ........................                 266

 

8.   Der wirkliche Anarchismus und seine Ziele .....................................                 273
      Der Massstab fur echten Anarchismus  ............................................                275
      Die einzigartige Besonderheit des Anarchismus        .............................            277
      Der Ausgangs- und Mittelpunkt, um den sich alles dreht         ...............            280
      Die Sozialordnung des Anarchismus  ...............................................                289
      Der Anarchismus - ein sozialistisches System   ...............................      294
      "Anarchisten", die keine Anarchisten sind .......................................                  300

 

9.   Der Weg zur Anarchie - zur klassen- und herrschaftslosen Gesellschaft     308
      Die Vorbereitung der Liquidation des Staates  ................................                316
      Die Emanzipation vom Staat  ..........................................................                322

 

10. Hiermit wenden sich die Anarchisten nun an jedermann ................       332
      Liberale und Sozialreformer  ...........................................................               335
      Das Kommunistische Manifest  .......................................................               337
      Eine notwendige Abgrenzung  ........................................................                344

 

11. Die unerlässliche Voraussetzung des Friedens  ..............................      350

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                                                            "Ihr werdet die Wahrheit erkennen und

                                                            die Wahrheit wird Euch frei machen"

 

ENTWEDER   -   ODER!

 

Die - friedliche und unblutige - Revolution des XX. Jahrhunderts, die zu einer echten Weltrevolution führen wird, unterscheidet sich von allen vorausgegangenen, die im Grunde immer nur Revolten waren, durch ihren Radikalismus: sie geht an die Wurzeln des Bestehenden.

 

Denn sie bringt nicht einzelne Freiheiten, sondern die volle und ganze, die wirkliche Freiheit.

Sie ersetzt nicht eine bisherige Herrschaft durch eine neue, sondern bringt die Herrschaftslosigkeit für alle und jeden. Sie befreit nicht nur abstrakte Gruppen oder Klassen, son­dern ausnahmslos alle konkreten  Einzelnen. Sie geht dabei von keiner ideologischen, sondern von einer logisch unerschütterlichen Basis aus.

 

Sie unterscheidet sich also in Ausgangspunkt, Weg und Ziel von allem Bisherigen und gibt auch auf die alte Pilatus-Frage "Was ist Wahrheit?" eine überraschend einfache Antwort.

Sie stellt nur unbestreitbare Tatsachen fest, die für viele Abschied von unhaltbaren Vorstellungen und bisher gewohnten Denkbahnen bedeuten. Diese Tatsachen vermögen aber al­len das zu geben, was ihnen bisher am meisten fehlte, ohne dass dieser Mangel immer klar bewusst war. Denn als Schlussfolgerung aus diesen Tat-sachen wird eine  unausweichbare Alternative aufgezeigt: die Alternative zwischen aggressiver Gewalt und Verständigung - auf der einzigen Basis, die als dauerhafte möglich ist!

 

Zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte wird eine Grundlage geboten, auf der die verschiedenen Weltanschauungsrichtungen, Religionen, Moralsysteme und Ideologien sich treffen und einigen nicht nur können, sondern müssen. Denn wer kann es wagen, sich offen als Anhanger des Faustrechts und der aggressiven Gewalt zu erklären - ?

 

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Auf dieser neuen, unerschütterlichen Basis, von einem eben­so überraschenden wie überzeugenden Gesichts-punkt aus, folgt dann jene Schilderung eines nicht herrschafts-, weil klassen­losen, sondern klassen-, weil herrschaftslosen Gesellschafts­zustandes, die Marx und seine Nachfolger zu geben, oder auch nur selber konsequent zu durchdenken, versäumt hatten.

 

Da zur treffenden Bezeichnung dieses Zustandes der Herrschaftslosigkeit das ihm sinngemäß entsprechende griechische Wort ANARCHIE gewählt wurde, sollte man zunächst einmal alle Vorstellungen ausschalten, die sich in der Regel mit die­sem Begriff verbinden. Denn er hat weder mit Chaos noch mit Gewalt, und schon gar nicht mit Terrorismus, etwas zu tun. Was bisher als "anarchistisch" und als "Anarchie"galt und gilt, ist - mit nur verhältnismäßig geringen Ausnahmen - ein Zerrbild des wirklichen Anarchismus und ungefähr das Gegenteil von ihm. Man könnte sogar seine hier entwickelten Konsequenzen als das darstellen, was mit echter Demokra-tie eigentlich gemeint ist (was freilich mit der Realität der Demokratie ganz und gar nicht zusammenstimmt)!

 

Ein kluger Franzose hat einmal gesagt: es wird in Zukunft nur noch zwei Gruppen von Menschen geben - solche, die von eige­ner Arbeit, und solche, die von der Arbeit anderer leben wollen. Zutreffender und umfas-sender noch könnte man sagen: die Trennlinie wird zwischen denen zu ziehen sein, welche gewaltsam die eigene Freiheitssphäre auf Kosten der Freiheit anderer zu erweitern oder aber einen Zustand, der ein solches Ungleichgewicht der Freiheit bereits sichert, zu erhalten wünschen, und anderseits jenen, welche die glei­che Freiheit Aller anstreben, also auch selbst kein Mehr an Freiheit für sich, das auf Kosten der Freiheit anderer geht, fordern.

 

Ein Zustand der gleichen Freiheit Aller (in dem Z.B.Arbeits­losigkeit ebenso absurd wie unmöglich ist) bedarf keiner Dik­tatur, sondern verträgt sich mit einer solchen ganz und gar nicht. Die herrschaftslose Gesellschaft, die diesem Zustand entspricht, ist auch kein erst in ferner Zukunft anzustrebendes Ziel. Ihre Grundlagen können hier und heute, also sofort (und zwar mit Nutzen für Alle), gelegt werden und mit allen Kon­sequenzen kann sie in durchaus absehbarer Zeit Wirklichkeit sein.

 

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Einstein hatte darauf hingewiesen, daß hinter dem techni­schen Fortschritt das Denken der Menschen in anderen Bereichen, zumal den sozialen, zurückgeblieben sei. Er hatte als für unsere Gegenwart Notwendigstes eine neue Denkungsart gefordert. Hier ist sie.  -

 

Sie bietet neben der optimalen Lösung für alle sozialen Beziehungen insbesondere aber auch die unabdingbare Voraussetzung für den Frieden!

 

Und sie fordert eine klare Entscheidung. -

 

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WAHN  UND  WIRKLICHKEIT

 

 

                                                                                    "Der Mensch wird frei geboren und

                                                                                    überall ist er in Banden. Mancher

                                                                                    hält sich für den Herrn seiner Mit­-

                                                                                    menschen und ist trotzdem mehr

                                                                                    Sklave als sie. Wie hat sich diese

                                                                                    Umwandlung zugetragen? Ich weiß

                                                                                    es nicht. Was kann ihr Rechtmäßig-

                                                                                    keit verleihen? Diese Frage glaube

                                                                                    ich beantworten zu können."

                                                                                                                        Hölderlin

 

Die bisherige Geschichte der menschlichen Gesellschaft ist in erster Linie die Geschichte eines mehr instink-tiven als bewußten Kampfes um Befreiung aus Fesseln, die mehr ge­danklicher als materieller Art sind, insbe-sondere eines Kampfes gegen religiöse und ideologische Herrschaftssyste­me. Dabei spielen die sogenannten Produktionsverhältnisse eine zwar wesentliche, jedoch nicht die Hauptrolle, da die Produktionsverhältnisse durch die Herrschaftsverhältnisse und diese durch gedankliche Vorstellungen bedingt sind, wo­bei letztere und die materiellen Verhältnisse sich gegensei­tig beeinflussen.

 

Sie ist die traurige Geschichte jahrtausendelanger Irrungen, einer "selbstverschuldeten Unmündigkeit" (Kant) unter dem Joch eigener und fremder Denkformen. Deren Inhalt wech­selte zuweilen - das Joch aber blieb. Denn selbst die Fortge­schrittensten vermochten sich nur schwer oder gar nicht aus dem Bannkreis fixer Ideen, starr und unbeweglich gewordener Gedankenformen, herauszuarbeiten. Diese wurzelten in jener fernen Vorzeit, als erste Gedankenlichter neben die bis dahin noch ausschließlich das Verhalten steuernden Instinkte der ersten menschenähnlichen Wesen traten.

 

Es gibt die sehr plausible Theorie Oscar Kiss Maerths ("Der Anfang war das Ende", Düsseldorf 1971), wonach das durch Kannibalismus verursachte übermäßige Gehirnwachstum zu

 

 

 

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gehirnlichen Mängeln und Defekten geführt hat, die sich  in mangelhafter Logik, in Zwangsvorstellungen, Ur-teilsunsi­cherheit und Denkscheu äußern.   Man mag diese Theorie einer "Ursünde" annehmen oder ablehnen - die Tatsache, daß der Mensch mehr Trieb- und Gefühls- als Vernunftwe­sen ist, kann kaum bestritten werden. Als Kant sich gegen die weitverbreitete Denkscheu wandte - "Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" - , ging er noch von der Annahme aus, daß der Mensch von der Natur mit der Fähigkeit begabt ist, vollkommen ohne Widersprü­che, zusammenhängend und genau zu denken; und es ge­schähe nur aus Nach-lässigkeit, Faulheit oder Gemeinheit, wenn wir es unterließen, unsere "absolute" Denkfähigkeit stets vollständig auszunutzen. Daß dem nicht so ist und wa­rum, hat bereits Gustaf  F. Steffen ("Die Irrwege sozialer Erkenntnis", Jena 1913) nachgewiesen.   Er sagt, daß der Mensch, insbesondere der primitive Mensch, sich über seine so-zialen Verhältnisse eine Unmasse Vorstellungen macht, die der Wirklichkeit keineswegs entsprechen, also abergläubisch sind. Es gibt ferner eine Masse nicht nur religiös, sondern auch wissenschaftlich sanktionierter abergläubischer Vorstellungen. Es gibt neben solchem Aberglauben insbesondere noch das Vorurteil. Den Vor-ur­teilen unterliegen oft hochintelligente Menschen.

 

"Die Art und Weise, wie der Vorurteilsvolle eine Sache auffaßt, ist in allem Wesentlichen bereits bestimmt, ehe er überhaupt von der Sache hat Kenntnis erhalten können. Seine persönlichen Erfahrungen von der Sache spielen da­bei nur insofern eine Rolle, als sie geeignet sind, ihn in seiner im voraus gegebenen Tendenz, die Sa-che zu beur­teilen, noch zu bestärken. Die entgegengesetzten Erfah­rungen dagegen behandelt er wie Luft. Hier liegt kein Ver­langen vor, mit dem Glauben etwas Neues zu umfassen, sondern gerade im Gegenteil ein Ver-langen, trotz der Wirk­lichkeit und trotz der Logik das weiter zu glauben, was man nun einmal zu glauben angefangen hat.

"Der Vorurteilsvolle haßt 'Renegaten' - wenn sie nicht vom 'falschen' Glauben zum 'rechten' abfallen - denn Abtrün­nigen fehlt es ja an Charakterfestigkeit, da sie nicht der Ver­nunft und allen Sinnen Trotz bieten, um an dem ' Rechten', das ihnen die Eltern, die Obrigkeit, die Lehrer und die Klas-

 

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senbrüder beigebracht haben, festzuhalten. Der Abergläubi­sche wird leicht zum Fanatiker gegen diejenigen, welche die Wirklichkeit zu gründlich auffassen, um da Herrlichkeiten und Entsetzlichkeiten zu erblicken, wo er sie sieht - denn solchen Menschen muß es, seiner Meinung nach, an dem Hei­ligsten im Menschen fehlen: an dem Glaubenstriebe und dem Triebe, anzubeten oder zu verehren und sich unterzuordnen.

 

"Seine eigene materielle und kulturelle Lage und die seiner Mitmenschen beurteilt der sozial Voreingenommene nicht nach dem wirklichkeitsgetreuen, inhaltsreichen Resultate ge­wissenhafter Untersuchungen, sondern nach einem schemati­schen Zerrbild der Gesellschaftsverhältnisse, einem Bilde, von welchem er selber kaum weiß, wie es in ihm entstanden ist, das er aber als eines seiner heiligsten, unantastbarsten Güter gegen Kritik vertei-digt.

"Alle gewissenhaften Forschungen über das menschliche Beob­achtungsvermögen, wie es sich im täglichen Gesellschaftsleben offenbart, zeigen, daß jene Fähigkeit auch dann in hohem Grade mangelhaft ist, wenn sie nicht durch sozialen Aberglauben und soziale Vorurteile beeinflußt wird. In der letzten Zeit ist dies bewiesen worden und zwar namentlich durch Untersuchungen von wissenschaftlichen Juristen über die Aussagen hoch-ebil­deter, in exakten Beobachtungen geübter Personen über uner­wartete Begebenheiten, die sich vor ihren Au-gen zugetragen hatten und durch Anordnungen des Experimentators in ihrem wirklichen Verlaufe vollständig zu kontrollieren waren.   Diese Zeugenaussagen sind regelmäßig untereinander ebenso wider­sprechend, wie in den meisten Fällen völlig mißweisend gewe­sen, wenn sie mit der Wirklichkeit verglichen wurden."

 

Steffen sagt - und begründet dies sehr sorgfältig -, daß wir in der Regel verkehrt denken oder daß wir gar nicht bis zum "ei­gentlichen" Denken kommen, obwohl wir uns bemühen zu den­ken, und obwohl wir zu denken glau-ben.

Wir sind zugleich geborene Nichtlogiker und geborene Logiker. Unser Denken hat in der Wirklichkeit kein unveränderlich be­stimmtes oder reguliertes Denkvermögen. Das einzige völlig allgemeine Denkgesetz ist das Entwicklungsgesetz des Denkens - der Erfahrung gemäß anscheinend ein Gesetz zunehmender Fehlerlosigkeit im Denken, aber im übrigen ein noch wenig er­forschtes Gesetz. Eine Auswirkung ist, daß - gewissermaßen

 

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wie Pfade im Urwald - durch Pionier-Denker jeweils neue Denkbahnen entstehen, denen dann die anderen folgen können. Wobei jedoch eine verhängnisvolle Neigung besteht, an die­sen Denkbahnen haften zu bleiben, was zu den fixen Ideen, den starr gewordenen Gedankenbahnen führt. Manches Ungewohnte der folgenden Darstellung dürfte leich­ter verständlich und gründlicher nutzbar werden, wenn der Leser neben den beiden vorerwähnten Büchern von Maerth und Steffen auch noch "Die Schule des Denkens" von Profes­sor James Harvey Robinson (Berlin 1949) zur Kenntnis neh­men würde.

 

Für die ersten Menschenwesen, die nur winzigste Spuren un­seres also auch heute in aller Regel immer noch höchst un­vollkommenen logischen Denk- und kritischen Urteilsvermö­gens besaßen, gab es insbesondere keinen Unterschied zwi­schen dem, was an Vorstellungen in ihren Köpfen auftauchte, und dem, was sie mit ihren Hän-den greifen konnten. Das ei­ne schien ihnen ebenso wirklich wie das andere.

 

Die Herrschaft der Abstraktionen und der fixen Ideen

 

Jenen ersten Menschenwesen kam natürlich bald ihre eigene Schwäche und Unterlegenheit gegenüber den Naturkräften zum Bewußtsein. Da diese ihnen zunächst völlig unbegreiflich und unerklärbar erschienen, während sie die Wirkungen eigener Handlungen zu erkennen vermochten, lag es für sie nahe, hin­ter dem Naturgeschehen bewußte Handlungen unsichtbarer We­sen, von Geistern und Göttern, zu vermuten. Deren bloße Vor­stellung verwuchs für sie ganz unmerklich mit dem, was sie mittels ihrer Sinne als greifbar wirklich erfuhren; erst recht natürlich, da sie ja den vermeintlichen Zusammenhang zwi­schen jenen unsichtbaren Wesen und den Naturerscheinungen, wie auch ihrem eigenen Schicksal, als Wirkung deutlich vor Augen zu haben glaubten. Bestärkt in diesem Glauben wurden sie dann durch die Medizinmänner, Zauberer und Priester, die auf Grund überlegener Denk- und Phantasiekraft, auch an­derer überlegener Fähigkeiten, Autorität gewannen, mittels der sie die Stammesreligionen schufen und die Gläubigen zu lenken wußten.

 

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Dies durchaus nicht nur - wenn auch häufig - im Sinne ei­nes frommen oder unfrommen Betrugs. Denn die Gläubigen, denen eigene Denktätigkeit eine Last ist, die sie scheuen, verlangten und verlangen auch heute noch Führung durch sol­che, die ihnen jene Last abnehmen und durch überlegenes Auftreten imponieren. Anderseits handelten die meisten Re­ligionsschöpfer und -deuter durchaus guten Glaubens, indem sie sich berufen und erleuchtet fühlten. Schließlich ist die Grenze zwischen einer "Offenbarung" und einem zündenden Einfall, der neue Horizonte öffnet, auch fließend. Oscar Kiss Maerth erklärt im übrigen die großen Religionsstifter und Philosophen als solche, die auf Grund intuitiver Fähigkeiten und eines Restes ursprünglicher übersinnlicher (jedenfalls im Verhältnis zu den heutigen Menschensinnen, die weit hin­ter den Instinkten freilebender Tiere zurückstehen) Hellsicht - wenn auch nicht ungetrübt durch Zeitbedingtheiten - in bester Absicht nützliche "Wahrheiten" verkündeten, deren Symbolcharakter meist mißverstanden oder mißdeutet wurde.

 

Als Resultat dieser Entwicklung wurde bereits von frühester Kindheit an den Einzelnen die Überzeugung ein-geimpft, daß unsichtbare Wesenheiten und ihre selbsternannten Interpreten zu verehren und zu fürchten seien. Die allgemein verbreitete Überzeugung verstärkte noch das Gefühl von Wahrheit und Wirklichkeit des Ge-glaubten, indem sie es als selbstverständ­lich erscheinen und kaum noch Zweifel daran aufkommen ließ. Dies umso mehr, als vereinzelte Zweifler sich der Mißbilli­gung und Ablehnung durch die breite Masse und die Maß-geben­den, wenn nicht gar der Verfolgung und Bestrafung wegen Mißachtung der Religion und der Gottheit ausgesetzt sahen.

 

Das änderte sich nicht, sondern verschärfte sich noch, als an die Stelle der animistischen und fetischistischen Glaubensfor­men die großen Weltreligionen traten,  von denen Christentum und Islam sich mit Feuer und Schwert ausbreiteten, während Taoismus, Hinduismus, Buddhismus , Shintoismus durch ihre passive Haltung indirekt die sie in ihr jeweiliges System ein­beziehenden Herrschaftsformen förderten. Auch der schwindende Einfluß der Religionen seit dem Zeital­ter der Aufklärung änderte nichts an dem überragenden Ein­fluß von Glaubensvorstellungen auf das praktische Leben. Denn die Rolle der Religionen wurde nun zunehmend von den Ideolo-

 

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gien übernommen, die mit ihren Propheten und Priestern, ihren Höllen und Paradiesen, vor allem aber ihren Inquisitoren und Strafrichtern, gegen die Ungläubigen und Zweifler agierten und mit allen Mitteln der Massen-psychologie, sowie mit massivem äußeren Druck sich Gehorsam zu verschaffen wußten.

 

Dabei spielte die deutsche Philosophie, deren starken Einfluß auf sich auch Marx und Engels ausdrücklich betonten, eine er­hebliche Rolle. Denn mit Ausnahme Stirners ging sie, im Ge­gensatz zur französischen und englischen der gleichen Zeit, nicht von den Realitäten des praktischen Lebens und den konkre­ten Menschen aus, sondern von Abstraktionen und den Anschau­ungen von den Dingen, von Vorstellungen also, von bloßen Ge­danken.  Sie war theologisch und metaphysisch gerichtet, ob sie nun theistisch oder pantheistisch dachte, und charakteristisch war ihre Besessenheit vom Glauben an eine "Aufgabe" des Ein­zelnen, von seiner "Bestim-mung" zum Dienst an etwas "Höherem".

 

Während einerseits der Glaube an einen persönlichen Gott zuneh­mend schwand,  wenngleich er in Millionen noch lebendig ist, blie­ben ursprünglich religiös begründete Gebote als nunmehr "mora­lische" oder "ethische"    weiter in Kraft, ohne daß man sich der Herkunft dieser Gebote bewußt war. Zugleich nahmen neue Götter mit neuen Geboten die Stelle des oder der bisherigen ein. Die Phi­losophie, die Soziologie und sogar die moderne Theologie haben die Vorstellung von "Gott" zunehmend entpersönlicht und in die ziemlich nebelhafte einer Abstraktion der "Liebe" oder eines un­persönlichen Weltgesetzes, was wiederum eine "Aufgabe" stelle oder ein "Entwicklungsziel" setze, umfunktioniert; wobei natür­lich die selbsternannten Propheten und Interpreten dieses neuen Gottes die konkreten Gebote und Verbote setzen und mit mehr oder weniger Zwang den Einzelnen zur Erfüllung seiner "Aufgabe" oder "Bestimmung" anhalten.

 

Solche "Aufgabenstellung" erfolgte in verstärktem Maße durch die Ideologien; z.B.durch die national-sozialis-tische, welche Volk und Rasse zu Höchstwerten erklärte, denen der Einzelne sich bedin­gungslos zu opfern habe, wobei notabene selbsternannte Funktio­näre es waren, welche die "wahren Interessen" des Volkes und der Rasse verkündeten; oder auch durch die marxistische Ideolo­gie, welche in allem Geschehen nur ökonomisch bedingte und durch ein unaufhaltsames Entwicklungsgesetz gesteuerte Klassen-

 

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kämpfe sah, deren schließliches Resultat die Befreiung des seinem "Wesen" und seiner "Aufgabe"  entfrem-deten Menschen sein sollte. "Aufgabenstellung" also allenthalben und ausnahms­los bei Religionen wie Ideolo-gien, wobei nur der Nachdruck un­terschiedlich war und ist, mit dem der Einzelne zur Erfüllung seiner angeb-lichen "Aufgabe" gedrängt und gezwungen wurde und wird.

 

Was ist nun eine Ideologie?  - Dazu hat der Soziologe Theodor Geiger wertvolle Klarstellungen geschaffen, von denen hier nur deren Kern wiedergegeben werden kann, während zu nähe­rer Erläuterung, auch hinsichtlich etwaiger Einwände, auf Gei­gers "Ideologie und Wahrheit" (Wien-Stuttgart 1953) verwiesen werden muß.

Geiger grenzt solche Aussagen, deren Inhalt als richtig oder falsch nachgewiesen - verifiziert oder falsifiziert - werden kann, von jenen ab, bei denen dies nicht der Fall ist. Er sagt:

 

"Hiermit ist ein Verfahren der Nachprüfung gemeint, vor des­sen Ergebnis jedermann sich beugen muß. Dieser Fall liegt vor, wenn die Aussage nichts anderes ist als die Verarbei­tung von Beobachtung nach den Regeln der Logik. Man kann sich da auf Sinnes Wahrnehmungen berufen. Man kann nachprü­fen, ob das Wahrnehmungs-material vollständig oder lücken­haft ist. Ob die Beobachtungstechnik zuverlässig oder trüge­risch ist. Ob die Schlußfolgerungen logisch zu verantworten sind oder nicht. Ob z.B. der Aussage-Inhalt die im Aussage-Mate-rial liegenden Schlußmöglichkeiten überanstrengt habe, d.h.ob aus den gesicherten Beobachtungen zu weitge-hende Folgerungen gezogen wurden. Die Richtigkeit oder Unrich­tigkeit solcher Aussagen kann demonstriert werden. Das klassische Beispiel dafür ist das Experiment. Solche Aussagen können nur über Gegenstände ge-macht wer­den, die mit unseren Sinnen - unmittelbar oder mittelbar - wahrgenommen werden können, und über solche Gegenstände nur insoweit, als ihre - unmittelbar oder mittelbar - mit den Sinnen wahrzunehmende Ei-genschaften in Frage stehen. Der Inbegriff dieser Gegenstände sei 'die Erkenntnis Wirk­lichkeit' genannt. Sie fällt mit dem in Raum und Zeit Gege­benen zusammen, denn nur dies ist sinnlich wahrnehmbar."

 

Demgegenüber stehen die Verfechter einer anderen Vorstel­lung von "Wirklichkeit", z.B. solche, die den Ideen Wirklich-

 

 

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keit zuschreiben oder die von einer subjektiven Erlebniswirk­lichkeit, von übersinnlicher (transzendenter) Wirk-lichkeit usw. sprechen und aus dieser von ihnen behaupteten "eigent­lichen Wirklichkeit"  Folgerungen und For-derungen ableiten. Ihnen hält Geiger mit Recht entgegen:

 

"Daß ihr diese Vorstellungsinhalte (Auch-)Wirklichkeiten nennt, daß ihr die Möglichkeit von Wahrheitsaus-sagen über sie behaup­tet, hat mit unserer Frage nichts zu tun. Auch ihr müßt einräu­men, daß die angebliche Wirklichkeit von Ideen, Erlebnisinhal­ten, Übersinnlichkeiten und dergleichen anderer Art ist als die Wirklich-keit der sinnlich-wahrnehmbaren, räum-zeitlichen Gegenstandswelt. Ihr möget sogar jenen außer-sinnlichen Gehal­ten einen höheren Wirklichkeitsrang zusprechen als unserer sinnlichen Wirklichkeitswelt. Darüber wer-den wir nicht mit euch streiten. Aber ihr seid mit uns darüber einig, daß Gott in einem anderen Sinne 'wirklich ist' als die sichtbaren, hörbaren, er­tastbaren Erscheinungen. Daß die subjektive Erlebnis-Wirklich­keit etwas anderes ist als die objektive Wirklichkeit äußerer Dinge. Und endlich, daß die über solche Inhalte auszusagen-den 'Wahrheiten' in einem anderen Sinne 'wahr' sind als die Fest­stellungen von sinnlich Wahrgenommenem und die logisch dar­aus gezogenen, demonstrierbaren Schlußfolgerungen. Selbst die Theologen haben das heute eingesehen.

"Die Aussagen über das eine und das andere werden in völlig ver­schiedener Weise gewonnen und sind von entsprechend verschie­dener Geltung. Man kann das, worauf es hier ankommt, in fol­gender Weise ausdrücken. Aussagen über die theoretische Er­kenntniswirklichkeit können durch Augenschein und Logik so be­legt oder widerlegt werden, daß ein Ausweichen unmöglich ist. Aussagen über andere 'Wirklichkeiten' entziehen sich solchem Prüfungsverfahren. Man kann das Gegenteil behaupten. Dann steht eben Satz gegen Satz."

 

Für eine Ideologie, d.h. eine ideologische Aussage, ist nun kenn­zeichnend, daß sie sich gar nicht auf ein Er-kenntniswirkliches be­zieht oder beschränkt, sondern wirklichkeitsfremde Elemente enthält. Sie behauptet Dinge, von denen sie weiß oder wissen muß, daß ein Beweis dafür oder dagegen unmöglich ist. Die ideologi -sehe Aussage ist kraft ihrer Art und ihres Gegenstandes der em­pirischen Bewahrheitung oder Widerlegung unzugänglich. Genau dasselbe, wie für ideologische, gilt natürlich auch für reli­giöse Aussagen und Forderungen.

 

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Da es bisher keine allein auf Maßstäbe der Erkenntniswirklichkeit, wie Geiger sie erläutert hat, gegründete Regeln für die Beziehungen von Mensch zu Mensch gibt, sondern diese Beziehungen sich bisher ausschließ-lich auf religiö­se oder ideologische Glaubensmeinungen stützen, können wir eine erste wichtige Teil-Feststel-lung treffen:

Die außerordentlich große Verschiedenheit und Gegensätzlich­keit der einzelnen religiösen und ideologischen Behauptungen und Forderungen beweist, daß zumindest der größte Teil von ihnen keinen Wirklichkeitsgehalt haben kann;  sondern daß es sich dabei um rein gedankliche Vorstellungs- und Wunschbil­der handelt, die kei-nerlei vernünftige Begründung der darauf­hin erhobenen Forderungen gestatten. Sogar unter der Annahme, daß der kleine Rest der religiösen und ideologischen Forderungen und Vorstellungen einen Wirklichkeitsgehalt über das in der Erkenntnis Wirklichkeit Erfaßbare hinaus haben kön­ne, gilt doch auch hierfür: es gibt keinen objek-tiven Maßstab (wie im Bereich der Erkenntniswirklichkeit), um die so behaup­tete (Auch-)Wirklichkeit von reinen Phantasiegebilden zu unter­scheiden.

 

Die Praxis des täglichen Lebens, und zwar in ihren einschnei­dendsten Auswirkungen auf das Tun und Lassen von jedermann, wird also beherrscht von bloßen - unbewiesenen und unbeweis­baren - Behauptungen und Glaubensmeinungen, insbesondere auch Forderungen, über die eine Einigung von vornherein un­möglich ist, weil es da keinen objektiven Maßstab für richtig oder falsch gibt.

Während bisher nicht einmal der Versuch gemacht wurde, die.Beziehungen von Mensch zu Mensch nach Maßstäben zu re­geln, die einzig dem Bereich der Erfahrungswirklichkeit ent­nommen werden und daher all-gemein anerkannt werden müssen, wobei sie trotzdem Raum für religiöse und ideologische Vor­stellungen - in den notwendigen Toleranzgrenzen - lassen können.

 

Es geht also auch heute noch nicht viel anders zu als in den An­fängen des menschlichen Denk- und Urteils-vermögens, indem kei­ne deutliche Unterscheidung zwischen Wirklichem und bloß Ge­dachtem, zwischen Beweisbarem und Unbeweisbarem stattfindet. Zahlreiche Vorstellungen und Begriffe - ähnlich den Dämonen und Naturgeistern der Frühgeschichte - schwirren umher, die infolge der Gewohnheit für durchaus real und allgemeingültig ge-

 

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halten werden, während bei näherem Zusehen ihr religiöser oder ideologischer Charakter deutlich wird. Es ist für man­che geradezu ein Schock und alle religiös oder ideologisch motivierten Vorurteile lehnen sich dagegen auf, wenn sie die nüchtern-sachliche Feststellung Geigers zur Kenntnis nehmen müssen:

 

"die Aussage betrifft etwas, worüber in alle Ewigkeit, d.h. grundsätzlich, keine empirisch entweder belegbare oder widerlegbare Behauptung aufgestellt werden kann, weil der Aussagegegenstand selbst außerhalb der Er-kenntniswirklich­keit liegt (sie transzendiert), oder weil über einen Wirklich­keitsgegenstand etwas ausgesagt wird, das nicht zu den ihn als ein Wirkliches bestimmenden Eigenschaften gehört. Als Beispiele führe ich hier zwei Sätze an: 'Die soziale Gerech­tigkeit gebietet Schaffung gleicher Ausbildungsmöglichkeiten für alle Be-gabten'.  Im Bereich der Erkenntnis Wirklichkeit gibt es keinen Gegenstand 'soziale Gerechtigkeit'. - 'Das Symbol des Kreuzes ist heilig'.  Im Bereich der Erkenntnis­wirklichkeit gibt es keine 'heilig' genannte Eigen-schaft und daher keinen Gegenstand, der diese Eigenschaft haben kann".

 

Wohlgemerkt: hier soll keineswegs die Unwirklichkeit alles dessen, was über den Bereich der Erkenntnis Wirk-lichkeit hin­ausgeht, behauptet werden.  Jedoch muß jeder, der ehrlich um Verständigung mit seinen Mitmen-schen bemüht ist, zunächst Selbstkritik üben lernen und sich darüber klar werden,   was von seinen Überzeu-gungen und Ansprüchen beweisbare Tatsache oder bloße Annahme und Glaubensmeinung ist; sowie auch, wel­che Vorstellungen und Begriffe nur auf subjektiven eigenen An­nahmen und Wertungen beruhen, im Gegensatz zu den als ob­jektiv nachweisbaren und allgemeingültigen.

 

Wenn auf der einen Seite die "soziale Marktwirtschaft"  als Aus­druck der "sozialen Gerechtigkeit" gepriesen wird und auf der anderen Seite, ebenfalls unter Berufung auf die "soziale Gerech­tigkeit", eben diese Markt-wirtschaft als Ausbeutung und Unter­drückung verdammt wird, macht dies wohl deutlich genug, daß es keinen objektiven Maßstab für "soziale Gerechtigkeit" gibt, und daß die Verwendung religiöser wie ideologischer Begriffe in der Argumentation gegenüber Andersdenkenden niemals zu überzeugen vermag.

Man muß sich endlich darüber klar werden, daß bei allen ideo­logischen - ebenso wie bei allen religiösen - Überzeugungen es

 

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sich nicht um objektiv beweisbares Wissen, sondern stets nur um subjektive Glaubensmeinungen handelt; der Festig­keitsgrad dieser Überzeugungen bleibt ganz ohne Eindruck auf diejenigen, die sie nicht teilen, und die anders gerichtete oder entgegengesetzte religiöse oder ideologische Überzeu­gungen haben.

 

Demgegenüber gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder sucht man die eigene Überzeugung, ohne Rücksicht auf die der ande­ren, mit Gewalt durchzusetzen, soweit man dazu imstande ist; oder aber man sucht sich mit den Andersdenkenden auf einen modus vivendi zu verständigen.

Erste Voraussetzung dabei ist, beiderseits darauf zu verzich­ten, religiös oder ideologisch begründete Forderun-gen und entsprechend gefärbte Begriffe zu verwenden, insbesondere sol­che, denen - wie z.B. bei dem der "so-zialen Gerechtigkeit" - total verschiedene und gar gegensätzliche Inhalte unterstellt werden.

Diese Voraussetzung ist nicht leicht zu erfüllen. Denn während bei den religiösen Vorstellungen zumindest die Gebildeten sich in der Regel deren Glaubenscharakters bewußt sind, ist dies bei den ideologischen Vorstel-lungen nicht der Fall. Diese wer­den auch heute noch bei Gebildeten wie Ungebildeten für reale Wirklichkeit gehalten, nicht anders als die beweisbaren Tatsa­chen der Erfahrungswirklichkeit. Sie werden dabei mit einer Inbrunst und einem Fanatismus verteidigt und durchzusetzen ver­sucht, wie es ihn heute bei religiösen Vor-stellungen nur noch verhältnismäßig selten gibt.

 

Einer der wichtigsten ideologischen Begriffe ist der des "Vol­kes" und die damit verbundene Vorstellung, dies sei etwas "Hö­heres" als der Einzelne, der daher seine Interessen denen des "Volkes" unterzuordnen und dem "Volk" zu dienen habe. Dies ist zugleich ein Beispiel für die Personifizierung von Abstrak­tionen und für die Unterschiebung ganz verschiedener Inhalte unter denselben Begriff.

Hierbei ist zunächst zu unterscheiden der Begriff "Volk" als Be­zeichnung der Gesamtheit aller Einzelnen, die jeweils in ihrer Summe das betreffende Volk ausmachen (dies ist durchaus ein Seinsbegriff aus dem Bereich der Erkenntniswirklichkeit), von jenem in die Vergangenheit hinein und in die Zukunft hinausgrei­fenden abstrakten Begriff des "Volkes", das angeblich Forderun-

 

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gen stellt. Der erste Begriff ist noch nicht ideologisch, so­weit er sich auf die Tatsachenfeststellung beschränkt, daß dieser oder jener dem betreffenden Volk angehöre, wenn daraus keine Wertung oder Forderung abgeleitet wird. Das "Volk" wird jedoch zur Ideologie, wenn ein konkreter Ein­zelner oder eine Gruppe von solchen sich zu Sachwaltern an­geblicher Interessen des "Volkes" aufwirft und entsprechen­de Forderungen auf Unterordnung an andere Einzelne oder Gruppen stellt.  Dabei wird uns einzureden versucht, dies "Volk" sei ein selbständiges Lebewesen mit eigenem Willen und von grundsätzlich "höherer" Qualität als die Summe sei­ner einzelnen An-gehörigen, die ihm gegenüber "Pflichten" hätten. Während dies nach den Maßstäben der Erkenntniswirk­lichkeit eine rein gedankliche Vorstellung, ein Phantasiege­bilde in den Köpfen derer ist, die bloß glauben, dieses Pro-dukt nicht einmal ihres Denkens, sondern lediglich Glau­bens sei mehr als Einbildung.

 

Dies geht so weit, daß Hitler sagte: "Du bist nichts. Dein Volk ist alles" und die Einzelnen auch entsprechend als "Menschen­material" für seine Vorstellung vom Volk als eines Men­schenopfer fordernden Götzen behan-delte. Aber vor wie nach ihm waren und sind es unzählige, die in mehr oder minder krasser Form dieselbe Vor-stellung hegten und sowohl sich selber wie andere ihr unterwarfen und unterwerfen. Die Begriffe "Volk" oder auch "Vaterland"  oder "Nation" haben als Ideologien immer mehr sich entfaltet, je intensiver sie durch die allgemeine Schul­pflicht und die allgemeine Wehrpflicht systematisch propagiert wurden.

Ursprünglich war das Zusammengehörigkeitsgefühl in Stämmen und Völkern noch rein instinkthaft und frei von gedanklichen Mo­tivierungen; es basierte auf der Vertrautheit des Zusammenle­bens und der Gewohnheiten, sowie auf dem Schutzbedürfnis, so­lange die Angehörigen fremder Stämme und Völker vorwiegend als Feinde in Erscheinung traten, oder jedenfalls als mögliche Feinde, deren Herrschaft man fürchtete; während die Herr-schafts-Verhältnisse im eigenen Volk durch Sitte und Gewohnheit verschlei­ert waren. Jeder fühlte natürlich sein Eigeninteresse, wie das der ganzen Gruppe gefördert, wenn jemand anderer sich im Kampf für den be-treffenden Stamm oder das betreffende Volk auszeichnete und dementsprechend Lob und Ansehen erntete. So wuchs das Gefühl - und wurde durch das Verhalten der Umwelt bestätigt - , daß Opfer

 

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für die Gemeinschaft etwas Lobenswertes seien, was sie un­ter gewissen Umständen und in gewissen Grenzen ja auch sind; vorausgesetzt, daß der Betreffende sie selbst und freiwillig bringt und nicht etwa sie, unter Druck und Zwang, von anderen fordert. Das Gefühl der Solidarität wird immer gestärkt, wenn äußere Gefahren ir-gendwelcher Art drohen. Von diesem rein instinkthaften Gefühl, das noch nichts mit Ideologie zu tun hat, ist es aber nicht weit zu der Vorstellung - wohlgemerkt: Vor­stellung!  - , daß die Gesamtheit eines Volkes etwas Bedeutsa­meres und "Höheres" sei als der Einzelne, was dann immer öfter auch ausgesprochen und schließlich systematisch gelehrt wurde.

 

Ist "die Eselheit" etwas "Höheres" als der einzelne Esel? - Al­lerdings ist eine Mehrzahl von Eseln zweifellos wertvoller als ein einzelner - aber für wen?  - Für ihren Besitzer!  Demgemäß pflegten und propagierten die Führer und Herrscher jedes Volkes den Gedanken des Zusammenhalts und der Unterordnung, der ja zugleich immer ein Gedanke der Unterordnung unter ihre Führung und Herrschaft war. Die Priester stärkten diesen Glauben, auch im eigenen Interesse, umso mehr, als die Angehörigen fremder Völker in der Regel auch Gläu-bige anderer Religionen waren.

 

Die Ideologie von "Volk", "Vaterland", "Nation" wurde so zu ei­ner Ersatz-Religion, die bald in allen Völkern stärker als die eigentliche Religion wurde und jedenfalls zu mehr und größeren Opfern begeisterte als jene.   Dazu kam der noch heute anhaltende Fanatismus der Anhänger dieser Ersatzreligion, die jeden Anders­den-kenden für moralisch minderwertig, wenn nicht als "Verräter" für todeswürdig halten.   Selbst ein Macchiavelli, der die Geschäfts­geheimnisse der Herrschenden recht gründlich durchschaut und ent­hüllt hatte, war von der Idee der nationalen Einigung Italiens so be­sessen, daß er seinen "Principe" vor allem in der Absicht schrieb, dem Mann, den er für diese Einigung am geeignetsten hielt, die richtigen Tips zu geben, nämlich mit Hinterlist und Mord dabei nicht zimperlich zu sein.   Das war durchaus logisch im Rahmen je­ner altrömischen "Tugend", welche die Vaterlandsliebe und die im Dienst des Vaterlandes gebrachten Opfer - sowohl eigene wie die Opfe-rung anderer - am höchsten wertete. Noch heute meldet sich ja nur zaghaft die Überlegung Lichtenbergs:

            "Ich möchte gern wissen, für wen in Wirklichkeit die Taten getan werden, von denen man öf­fentlich        behauptet, sie würden für das Vaterland getan".

 

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Weil im Gegensatz zu unsichtbaren Göttern das "Volk", das "Vaterland", die "Nation" für eine unbezweifelbare Realität gehalten wird (und dies als nicht-ideologischer Begriff ja auch ist), kommt nur wenigen die Erkenntnis: die ideologi­sche Erweiterung dieses Begriffs, die ihm ein Eigenleben mit Eigenwillen unterstellt, ist .eine Ver-fälschung; denn was als angeblicher Wille oder Interesse des "Volkes" propagiert wird, ist immer nur eine Ab-straktion, hinter der sich jeweils der Wille oder das Interesse eines Einzelnen oder einer Gruppe verbirgt.  Wer daran glaubt, läßt sich von einer fix gewordenen Idee beherrschen.   Jedes Abstraktum  überhaupt ist ein Schirm, hinter stets ein Konkretum hockt, das seinen Willen und sein Interesse dem Abstrak-tum unterschiebt, um damit Eindruck auf Urteils- und Kritikunfähige zu machen.

 

Dies wird deutlich, wenn davon die Rede ist, daß die Interes­sen Einzelner - oder auch von Gruppen - dem "Ge-samtinter­esse" untergeordnet werden müssen. Denn das Volk ist eben die Gesamtheit aller Angehörigen des betreffenden Volkes; wenn die Interessen eines Teils denen eines anderen Teils untergeordnet werden, sind dies daher Opfer, die nicht der Gesamtheit dienen, sondern jenem anderen Teil, sei dieser ei­ne Minorität oder Majorität.

Woher weiß man auch, daß es "gut" und "richtig" ist, wenn sol­che Opferung stattfindet?   Das wird ja nur von denen behauptet, welche die "wahren"  Interessen des "Volkes"  zu kennen behaup­ten, und die dabei ganz of-fensichtlich nicht die Interessen der Gesamtheit aller Volksangehörigen vertreten, zumindest jener nicht, denen sie das Opfer zumuten oder auferlegen. Wäh­rend das  (nicht-ideologische) konkrete Volk so viele ver­schiedene Stimmen, Willensbestrebungen und Interessen hat wie seine einzelnen Angehörigen, hat das (ideologische) "Volk" als Abstraktum ja keine eigene Stimme, keinen eigenen Willen, den es selber äußern kann (den "demo-kratischen Willen" der Mehrheit werden wir noch genauer untersuchen); sondern für das Abstraktum "Volk" sprechen und handeln immer nur Ein­zelne oder Gruppen von solchen, die sich die Legitimation dazu selber geben, oder auch von anderen geben lassen, die ihrerseits großzügig Vollmachten erteilen, welche nicht nur für sie selbst, sondern für - sogar widerstrebende - unbeteiligte Dritte gelten sollen! Insbesondere fehlt jeder Nach-weis dafür, daß das "Volk"

 

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das "Vaterland", die "Nation" ein nicht nur subjektiver, son­dern objektiver Höchstwert ist und daß jeder Ein-zelne diesen Wert zu respektieren und ihm zu dienen habe, ähnlich wie ei­nem religiösen Gebot.

 

Bei den Religionen ist von vornherein klar, daß es sich nicht um Wissen, sondern um Glauben handelt; daß das Behauptete also nicht bewiesen werden kann, denn was man weiß und be­weisen kann, braucht nicht geglaubt zu werden. Der philoso­phisch Geschulte weiß, daß und warum über alles Metaphysische, d.h. über die Er-fahrungswirklichkeit hinausgehende, nichts so gewußt und bewiesen werden kann, wie die Erfahrungstatsa-chen in jener. Wer sich daher auf religiöse Lehren und Offenbarungen anderer verläßt, muß sich darüber klar sein, daß diese in der Regel ebensowenig wissen können wie er selber. Was das sub­jektive Erlebnis einer Of-fenbarung betrifft, läßt sich dies ande­ren nur durch unbeweisbare Behauptungen übermitteln; es gibt vor allem keinen Maßstab dafür, ob die betreffende Offenbarung tatsächlich die einer metaphysischen Wirklichkeit, oder aber nur Einbildung, Halluzination, Selbstsuggestion war.

 

Bei den Religionen kann immerhin noch prinzipiell zugestanden werden, daß es über die Erfahrungswirklich-keit hinaus eine um­fassendere Wirklichkeit geben kann, die unseren begrenzten Sinnen und unserem durch unauflösbare Widersprüche (Antinomien) begrenzten Verstande unzugänglich sein mag; grundsätzlich könnte sogar zugestanden werden, daß diese andere Wirklichkeit durch Meditation, gegebenenfalls auch tatsächlich durch Offenbarung oder Intuition subjektiv und individuell erfaßbar sein mag. Dies ändert nichts daran, daß die Ergebnisse eines solchen Zugangs zu dieser anderen Wirklichkeit nicht als "echt" oder "richtig" beweisbar sind. Man kann ebenso gut das Gegenteil behaupten. Bei Ideologien, z.B. der des "Volkes", des "Vaterlandes", der "Nation" aber wäre es absurd, von einer Offenbarung sprechen zu wollen, durch die der Betreffende von der objektiven Höherwertig­keit dessen, was er sich unter diesen Begriffen vorstellt, überzeugt sei, so sehr auch nach seiner subjektiven Oberzeugung diese Begrif­fe für ihn einen subjektiven Wert darstellen mögen. Objektiv gesehen jedenfalls, sind Volk, Vaterland und Nation ebensowenig höhere We­senheiten gegenüber dem Einzelnen, wie dieser eine höhere Wesen­heit gegenüber jenen Begriffen ist. Dies ist das simple Ergebnis der Logik. Psychologisch aber ist

 

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leicht erklärbar, warum diese ideologisch verfälschten Be­griffe bei allen Demagogen so beliebt sind: weil sie - an ei­nen durch Gewohnheit geheiligten Urinstinkt appellierend - so sehr dem Unterwürfigkeits- und Vereh-rungstrieb der brei­ten Masse entgegenkommen; insbesondere, weil sie bisher noch stets ihre Zugkraft als Schlagworte erwiesen haben, um die große Mehrheit den Zielen und Interessen der Herrscher folgen zu lassen, die teils bewußt diese Schlagworte für eige­ne Interessen mißbrauchten, teils selber ihnen erlagen und gutgläu-big sich ihnen unterwarfen.

 

Der Begriff der "Pflicht", ebenso wie sein Korrelat, der des "Rechts", sind ebenfalls ideologisch und beide tau-chen häufig in Verbindung mit den vorerwähnten des "Volkes", des "Vater­lands", der   "Nation" auf, aber durchaus auch in anderen Zu­sammenhängen. Immer jedoch, wenn eine solche "Pflicht" po­stuliert wird, ist da-bei inbegriffen, daß es sich um ein "höheres" Gebot handelt, dem zu folgen der Betreffende eben "verpflichtet" sei.

 

Dabei müssen zunächst deutlich unterschieden werden: die vor­erwähnten - angeblich "vorgegebenen" - "Rech-te" und "Pflich­ten" einerseits, von jenen Rechten und Pflichten, die sich aus Verträgen ergeben, anderseits.   Letztere sind nicht ideologisch und können daher - durch Zeugen oder durch Dokumente - als bestehend oder nicht bestehend bewiesen werden. Während die ideologischen "Rechte" und "Pflichten" nur genau so behauptet werden wie die religiösen und sich jeder Beweisführung für ihre tatsächliche Existenz entziehen.

Unklares, verschwommenes Denken und vor allem die allgemei­ne Gewohnheit bewirkt aber, daß an jene an-geblichen "Rechte" und "Pflichten" wie an Realitäten geglaubt wird und sie überhaupt nicht in Zweifel gezogen werden. Zumeist steht hinter ihnen ja auch reale Macht und zwingt die Widerstrebenden zur Anerken­nung oder zumindest zur Unterdrückung ihrer Kritik und ihres Widerspruchs. So sind zwar die gesetzlich festgelegten "Rechte" oder "Pflichten", die sich häufig auf angeblich "vorgegebene" und jedenfalls nicht auf vertraglich frei vereinbarte stützen, eine Realität, aber nur eine Realität der überlegenen Macht; sie sind es nicht ihrer eigent-lichen Begründung nach, es sei denn, daß die "Begründung"offen mit der stärkeren Gewalt erfolgt. Es führt daher zu einer gefährlichen Begriffsverwirrung, wenn

 

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man die echten, d.h. die frei vereinbarten Rechte und Pflichten nicht deutlich unterscheidet von den angeblich "vorgegebenen" grundsätzlich unbeweisbaren "Rechten" und :Pflichten", die sich nur auf Behauptungen stütz-en, ei­nerseits, sowie von den gesetzlich festgelegten "Rechten" und "Pflichten" anderseits, die im Grunde von einer über­legenen Gewalt diktiert werden, sei es die einer offenen Diktatur oder die einer Mehrheit. Die letz-teren werden noch in einem eigenen Kapitel behandelt.

 

Die ideologischen "Rechte" und "Pflichten" sind bei näherem, kritischem Zusehen nichts anderes als Wünsche des Be­treffenden, daß, was er als sein "Recht" ansieht, von den an­deren als solches auch anerkannt werden, d.h. zu echtem Vertragsrecht werden soll; ebenso ist es mit den "Pflichten", die er anderen auferlegen möchte. Beide Wünsche können nur so weit Realität gewinnen, als hinter ihnen die Macht, sie durchzusetzen, steht. Fehlt es an dieser Macht, so sind und bleiben sie reine Wünsche und gedankliche-Spekulationen und der Betreffende hat nur den schwachen Trost, daß er "eigent­lich" doch "im Recht" sei;    Einbildung kann ja mitunter glück­lich machen. Sie macht aber meist unglücklich, wenn jemand sich selber unter das Joch vermeintlicher "Pflichten" beugt, oder angebliche "Rechte" anderer anerkennt, nicht weil er aus freien Stücken zustimmen will,  sondern weil er sich unter dem Druck eines "moralischen" Muß, eben einer "höheren" Ver­pflichtung, fühlt, die ihm le-diglich durch seine Umwelt sugge­riert wurde.

 

Angebliche "Rechte" und "Pflichten" schwirren ja nur so umher, die bloße Phantasiegebilde sind und ihre einzige Stütze darin finden, daß sie durch Gesetz oder Diktat,, also durch überlegene Macht, oder durch bloße Gewöhnung festgelegt und bereits in frühester Kindheit von Eltern, Umwelt, Schule als selbstver­ständlich eingeprägt werden; wobei jede Abweichung in der Re­gel auf empörte Reaktion der Umwelt stößt, so daß die  Gewohn­heit schließlich das entsprechende Verhalten prägt und es gar-nicht mehr zu einer Auflehnung kommen läßt.

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(J.Z.: Auf die individuellen Rechte, Freiheiten und Pflichten, die weder auf Gesetzen, noch Gebräuchen, noch Indoktrinierung in Staatsschulen oder Verträgen beruhen, lässt er sich nicht ein sondern uebergeht oder leugnet sie einfach, indem er sie mit den anderen zusammenwirft und verurteilt. - Darüber haben ihn weder Ulrich von Beckerath noch andere Menschenrechtsanhänger noch ich selbst je genügend aufklären können. Er hatte auch seine Wahnvorstellungen. - An anderen Stellen, mit seinem Begriff der "gleichen Freiheit fuer Alle" kommt er jedoch an das eigentliche Wesen des korrekten Rechtsbegriffes nahe heran, während der den Rechtsbegriff im-mer noch ganz und gar verwirft.  Aber eine Rose bleibt immer noch eine Rose, gleichgültig welchen Namen man ihr gibt. - J.Z., 2.3.04.)

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Ein kluger Mann sagte:

"Was man in der Jugend lernt, das "sitzt". Daher vertreten die meisten Leute Ansichten, die durchschnittlich etwa 3o Jahre alt sind. Da es den damaligen Lehrern ebenso ging, vertreten die Menschen, ungeachtet der Änderung der Verhältnisse, Ansichten, die völlig sinnlos geworden sind. Mit der Vollendung

 

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des körperlichen Wachstums ist bei den meisten Menschen die geistige Entwicklung erledigt. Die bis dahin ge-wonnenen Anschauungen schleppen sie weiter bis zum Grabe".

 

Sehen wir zunächst von den durch Gesetz und Diktat begrün­deten "Rechten" und "Pflichten" ab, auf die wir noch ausführ­lich zurückkommen, müssen wir zunächst davon ausgehen, daß bei Geburt der Mensch rechtlos und pflichtenlos den an­deren Menschen, Einzelnen wie Gruppen gegenübersteht, was jedoch nicht bedeutet, daß jene mit ihm nach Belieben verfah­ren können, und auch nicht ausschließt, daß die anderen ihm einseitig gewisse Rechte zugestehen. Der Behauptung, daß es angeborene "Rechte" oder "Pflichten" gäbe, steht die ge-gen­teilige Behauptung völlig gleichberechtigt gegenüber. Förde­rungen, die sich auf die Behauptung angebo-rener tatsächlicher Rechte und Pflichten stützen, müssen daher, selbst wenn  es letztere gäbe, aus demselben Grunde zurückgewiesen werden, aus dem jedes objektiv urteilende Gericht eine bestrittene un­bewiesene For-derung zurückweisen muß; sogar dann, wenn sie an sich durchaus berechtigt sein mag. Eben weil derartige Be­hauptungen und Forderungen grundsätzlich unbeweisbar sind.

 

Letzteres ist eine beweisbare Erkenntnis nach den Maßstäben der Erfahrungswirklichkeit und bezieht sich auf al­le "Rechte" und "Pflichten" auf religiöser, moralischer, sitt­licher oder sonstwie ideologischer Grundlage. Nur durch Über­einkommen, das auch stillschweigend erfolgen kann, werden echte Rechte und Pflichten begründet. Was man "Moral" und "Sitten" nennt, beruht zum Teil auf solchem Übereinkommen, zum anderen aber auf Hirngespinsten, bloßen Wunschbildern und unbeweisbaren Behauptungen (weshalb sich auch die Moral­auf-fassungen und Sitten so häufig ändern), sowie zu einem sehr wesentlichen Teil auf Zwang und aggressiver Gewalt. Wer sich also auf solche ideologischen "Rechte" und "Pflichten" beruft und auf sie Forderungen gegen andere gründet, ist bestenfalls einer, der unklar denkt und die Begriffe verwechselt; in aller Regel aber ist es jemand, der bewußt Kritikunfähige irreführen oder aggressive Gewaltanwendung rechtfertigen will.

 

Auch das sogenannte "Naturrecht" gehört zu den ideologischen Forderungen, da es im Bereich der Erfahrungs-wirklichkeit kei­nen Gegenstand "Naturrecht" gibt. Selbst diejenigen, die an ein

 

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"Naturrecht" glauben (es ist ja reine Glaubenssache), sind sich über dessen Inhalt völlig uneinig. Als "Natur-recht" werden oft recht vernünftige Ansichten propagiert. Aber deren  Wert liegt darin, daß sie vernünftig, nicht daß sie ein "Recht"  sind.

 

Eine Mittelstellung zwischen Ideologie und vereinbarten Rechten nehmen die sogenannten "Menschenrechte" ein. Sie entstanden im Kampf gegen die Herrschaft des Faustrechts, um diesem mehr und mehr Schranken zu setzen, und speziell gegen die Allmacht des Staates, um dem Einzelnen wenigstens einige bescheidene Frei-heiten diesem gegenüber zu sichern. Aber sie entstanden zum Teil auch aus rein ideologischen Forderungen, überschritten da­bei die Grenze der gleichen Freiheit Aller, und wurden insoweit selber aggressiv.

 

Bisher stehen sie auch nicht in unmittelbarer Geltung von Mensch zu Mensch, etwa in der Weise, daß alle, oder auch nur eine große Mehrheit, ihnen ausdrücklich zustimmen, oder daß der Einzelne sie gegenüber anderen Einzelnen, Gruppen oder gar Staaten, prak­tisch durchsetzen könnte. Sondern nur die einzelnen Staaten pro­klamieren und konzedieren diese "Menschenrechte" unter jeweils erheblichen Einschränkungen.

Dabei handelt es sich, wohlgemerkt, um eine bloße Proklamation, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom l0. 12.1948 als Resolution der UNO-Generalversammlung zum Aus­druck kam. Diese war kein rechtsverbindlicher Akt und niemand kann darauf durchsetzbare Ansprüche stützen! Es handelt sich um eine typische Moralpredigt, ohne ernsthaften Willen der Moralpre­diger, nun auch ihrerseits diese Moral zu praktizieren; davon kann sich jedermann überzeugen, der die Praxis vieler - und sogar der meisten - Staaten mit den von ihnen proklamierten "Menschenrech­ten" vergleicht.

 

Typisch für die Unklarheit der Ausgangspunkte ist bereits die Phrasenhaftigkeit der Präambel, die von einem "Gewissen der Menschheit" spricht. Die Menschheit als abstrakter und ideologischer Begriff kann weder Wil-len, noch Bewußtsein noch Gewissen haben, es sei denn das, was ihre selbsternannten Sachwalter ihr unter-schieben; während die konkrete Menschheit als Summe aller einzelnen Menschen ebenso viele Milliarden ver-schiedene und meist gegensätzliche Gewissen hat, wie es einzelne Menschen gibt. Die Präambel erklärt ferner für "wesentlich, die Menschenrechte

 

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durch die Herrschaft des Rechts zu schützen". "Das Recht" aber gibt es nicht als etwas bereits Vorgegebenes oder auch nur klar Bestimmbares; was als "das Recht" bisher reali­siert wurde, war immer nur die dahinter ste-hende Macht, die meist eine aggressive Gewalt war, so weit es sich nicht um Rechte handelt, die auf Vertrag, auf Vereinbarung beru­hen.   Die Herrschaft "des" Rechts hat in der Praxis bisher immer nur die Herrschaft der Gewalt bedeutet, schon weil sie eben auf Herrschaft beruhte, und auch dann, wenn diese Herrschaft verein-zelte Freiheiten "gewährte". "Das Recht" war bisher immer nur das Recht der Herrschenden und Stärkeren. Wo es als ohnmächtiges Ideal von den Be­herrschten und Schwachen proklamiert wurde, war es nur hilfloser Protest gegen die Übermacht.   Weder im ersten noch im zweiten Falle kann die reale Existenz eines solchen ideolo-gischen Begriffs wie "das Recht", geschweige denn in einer konkreten Formulierung seines Inhalts, bewiesen wer­den; d.h. die reale Existenz in der Erfahrungswirklichkeit, also auch außerhalb der Köpfe, in denen das Vorhan­densein entsprechender Vorstellungen natürlich nicht mit realer Existenz identisch ist;  denn vorstellen kann man sich auch Nichtexistierendes.

 

Die Präambel spricht dann noch vom "Glauben"  an die "Men­schenrechte", womit sie indirekt zugibt, daß es kein Wis­sen davon gibt und geben kann.   Artikel 1 stellt gleich zwei unhaltbare Behauptungen auf: alle Men-schen seien "gleich an Rechten" geboren und "mit Vernunft und Gewissen begabt". Man könnte besser sagen, daß kein Mensch mit Vorrechten ge­genüber anderen geboren sei, wenn man nicht die noch bessere Formu-lierung vorzieht,  daß es überhaupt keine angeborenen Rechte, auf die man sich vernünftigerweise berufen kann, gibt, sondern nur solche, die durch Vereinbarung entstehen. Durch Vereinbarung aber wird in der Regel niemand anderen Vorrech­te zugestehen, sondern darauf bedacht sein, keine geringeren Rechte, also gleiche wie jener andere, zu erhalten.

Unter Berufung auf die "Vernunft" - immer nur die eigene, nie die der anderen - sind oft sehr gegensätzliche Ansichten geäussert worden; läßt man die Weltgeschichte oder auch bloß die tägliche Erfahrung Revue pas-sieren, ist es offenbar nur eine kleine Minderheit, die wirklich Vernunft hat und betätigt. Was das "Gewissen"  betrifft, geht jener Artikel offenbar von der

 

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Vorstellung aus, daß dessen Stimme in allen Menschen gleich oder ähnlich sei. Das ist jedoch offensichtlich    nicht der Fall und kann es auch nicht sein, da das "Gewissen" jeweils nur die Summe der eingeprägten oder übernommenen  religiösen und Moral-Vorstellungen ist.

 

Die Gleichheit vor dem Gesetz, die in Artikel 7 postuliert ist, rechtfertigt die ungleiche Freiheit von Einzelnen gegen­über Gruppen und deren Gesetzen, ohne Rücksicht darauf, ob diese Gesetze aus einem totalitären oder demokratischen Re­gime stammen, wobei letzteres ebenso auf dem Prinzip der Herrschaft beruht wie das ande-re.   Schon Anatole France hatte gespottet:

            "Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit ver­bietet es Reichen wie Armen, unter Brücken zu          schlafen, in den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen".

 

Artikel 13  beschränkt das Recht auf Freizügigkeit nur auf den betreffenden Staat. Da die Staaten sehr ungleich groß und unter­schiedlich in ihren natürlichen Gegebenheiten (z.B. Bodenschät­zen), ihren Verfassungen und sozialen Verhältnissen sind, wird hier wiederum die gleiche Freiheit Aller im Namen der "Men­schenrechte" eingeschränkt.

 

Artikel 17  garantiert sehr summarisch ein Recht auf Eigentum, ohne zu unterscheiden, wie dieses erworben ist: ob z.B. als Frucht eines rechtlichen oder tatsächlichen Privilegs oder Mo­nopols, aus dem Vorrechtsanspruch auf etwas, was die Natur als Geschenk bietet, wie den Boden und seine Schätze, oder aber ob der Eigentumsan-spruch sich nur auf das Produkt eige­ner Arbeit richtet.

(J.Z.: Die "Geschenke" der Natur, die aus den Früchten des Bodens, seinen Erzen, seinem Erdoel etc. bestehen, werden gewöhnlich nicht ohne Arbeits- und Kapitalaufwand gewonnen. - J.Z., 2.3.04.)

 

In Artikel 21   wird mit dem Willen des "Volkes" (also einem Abstraktum, hinter dem stets nur der Wille einer an Äußerung und Auftrag des "Volkswillens"- der zudem mit dem Willen der Ge­samtheit aller Volksangehö-rigen nicht identisch ist - nicht gebundenen Gruppe konkreter Einzelner steckt)  die "Autorität" der öffentlichen Gewalt gerechtfertigt. Hier ist "Gewalt" durch­aus im aggressiven Sinne, d.h. als Eingriff in die gleiche Frei­heit Aller, zu verstehen und dazu wird noch bei Betrachtung der Ideologie der Demokratie und des Mehrheits-prinzips einiges zu sagen sein.

 

In Artikel 22   werden im Hinblick auf etwas durchaus Wünschens-

 

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wertes Ansprüche und "Rechte" verliehen, ohne Zustimmung der davon Betroffenen, d.h. Ansprüche und "Rechte" gegen andere, auf deren Kosten und auch gegen deren Willen.

 

In Artikel 23 und 25 werden mit dem "Recht auf Arbeit",  sowie auf "soziale Fürsorge" und dem "Schutz gegen Arbeitslosigkeit" Wünschbarkeiten, die durch freiwillige Vereinigungen gesichert werden können, vor allem jedoch durch eine auf echter ,d.h. gleicher Freiheit für Alle beruhenden Grundordnung, als "Rech­te" und "An-sprüche" formuliert, die eine Autorität voraussetzen, welche auf Grund dieser "Rechte" Fürsorge aus den Taschen an­derer Leute betreibt.

Dasselbe gilt für das "Recht auf Bildung" mit der Forderung nach unentgeltlichem Unterricht, zumindest in den Elementar- und Grundschulen, und schließt - unausgesprochen - den Schulzwang und die staatliche Bestim-mung des Unterrichtsstoffes und Lern­zweckes ein.   Denn wenn jemand ein "Recht" hat, steht demge­genüber die entsprechende "Pflicht" dessen, der dieses Recht gewährt oder anerkennt; nach der teils ausgesprochenen, teils unausgesprochenen Meinung der Verfasser jener " Menschenrechtserklärung" aber auch die "Pflicht" derer, die solche "Rechte" nicht anerkennen, denn als "angeborene" würden sie ja außerhalb von Vereinbarun-gen stehen und diesen vorgehen.

 

Artikel 29 proklamiert demgemäß auch: "Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist". Ab­gesehen davon, daß es an echten Pflich-ten nur freiwillig über­nommene geben kann (denn bei gewaltsam aufgezwungenen ist deren Benennung als "Pflicht" eine dreiste Maskerade der ag­gressiven Gewalt), wird hier der abstrakte Begriff einer Gemein­schaft der Tatsache unterschoben, daß jeder Mensch es mit einer Mehrzahl anderer konkreter Menschen zu tun hat und zu ihnen in Beziehungen tritt; wobei man den Begriff "Gemeinschaft" noch gelten lassen könnte im nicht-ideologischen Sinne, wenn damit nichts anderes als eben diese Gesamtheit gegenseitiger Beziehun­gen wert-neutral gemeint ist und sich diese Beziehungen der Ein­zelnen gegenüber der Gesamtheit Aller auf das Prinzip der glei­chen Freiheit Aller und auf freie Vereinbarungen stützen.  Tat­sächlich aber wird dem Begriff der "Ge-meinschaft" ein ganz an­derer, nämlich der des Staates unterschoben. Während für eine echte Gemeinschaft die Freiwilligkeit der Teilnehmer charakteri-

 

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stisch ist, handelt es sich beim Staat um eine Zwangs-"Gemeinschaft". Diese spezielle Form einer "Gemein-schaft" (durchaus nicht die einzig mögliche) ist die gefährlichste aller ideologischen Abstraktionen;  denn sie tritt als selb­ständiges, den Einzelnen übergeordnetes Etwas auf. bean­sprucht "Rechte" und legt den Einzelnen "Pflichten" auf, ohne Rücksicht darauf, ob jene dem zustimmen oder nicht. Der Staat ist die moderne Form eines säkularisierten Got­tes, der für seine Gebote absolute Geltung fordert.

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(J.B.: Bei seiner Kritik der "Menschenrechte", wie sie von der UN erklärt wurden, griff K.Z. nur einen Stroh-mann an. Ein schlechteres Beispiel hätte er kaum wählen können. Um bessere und richtigere Meschenrechts-erklaerungen hat er sich nie ausreichend gekuemmert. Als Anarchist hätte er sich doch sagen koennen, dass diese Erklärungen von Regierungen meist unvollständig und teilweise falsch sein wuerden und nicht Vertrauen verdienen. Meines Wissens hatte er nie versucht, z.B. die von Ulrich von Beckerath oder von mir versuchen Menschenrechtserklaerungen zu widerlegen. Um auch sie im Bausch und Bogen zu verdammen genuegte fuer ihn schon, dass auch sie den Rechtsbegriff gebrauchten, wenn auch in einem ganz anderen Sinne als die meis-ten der Erklärungen von Regierungen. - Über eine Zusammenstellung von etwa 100 privaten  Menschen-rechtserklärungen siehe "PEACE PLANS" Nos. 589 & 590. - J.Z., 2.3.04.)

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In den UNO-Pakten für "Menschenrechte" vom 16.12.1966 taucht dann noch das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" auf. Wohlgemerkt: niemals ein Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen, die stets nur als unselbständige Teile eines ihnen übergeordneten Ganzen - als "der Rechtshoheit unterworfene" Personen - betrachtet und be-handelt werden; wobei wir bereits gesehen haben, daß jene "Ganzheiten" weder einen Eigenwillen, noch ein selbständiges Eigendasein haben, sondern Abstraktio­nen sind, hinter denen sich stets der Wille eines konkreten Ein­zelnen, oder einer Gruppe von solchen, verbirgt. Es handelt sich dabei immer nur um Verschleierungen der Herrschaft von Menschen über Menschen. Zu beachten ist, daß der "Weltpakt für bürgerliche und politische Rechte vom 16.12.1966 in sei­ner Präambel ausdrücklich von "Pflichten" des Einzelnen nicht nur gegenüber seinen Mitmenschen, sondern gegenüber der "Ge­meinschaft, der er angehört"  spricht.

 

Merkwürdigerweise ist die Absurdität eines Zustandes bisher nicht aufgefallen, in dem das, was lediglich in den Köpfen als Vorstellung, als bloß Gedachtes, existiert, gleichrangig mit Wirklichem, ja sogar vorrangig gegen-über diesem, behandelt wird. Und dies, nachdem vor mehr als vier Generationen Stir­ner seinen vehementen Angriff gegen eben jene "fixen Ideen" ge­richtet hatte, die an sich als bloße Theorie (immer im Bewußtsein, daß es sich dabei um kein Wissen, sondern um bloße An­nahmen, Meinungen, Glauben handelt) durchaus tolerabel, ja mitunter sogar akzeptabel sind; während sie zu einer gefährli­chen Geistesgestörtheit entarten, wenn jenes Be-wußtsein einer bloßen Annahme verloren geht und die betreffende Idee eben zu einer unerschütterlich "fixen" erstarrt. Dann ist es nicht mehr der Mensch, der die Idee, den betreffenden Gedanken, hat, son­dern dieser, sein Produkt also, hat sich den betreffenden Men-

 

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schen unterworfen (was natürlich auch für von anderen über­nommene Gedanken gelten kann). D