Mit Genehmigung des Copyright-Inhabers John Zube ins Internet gebracht von Holger Hermann Haupt, homepage: http://www.hpo.net/users/hhhptdai/hp.htm "Konzept fuer Freiheit" (mit Zitaten aus Solnemans Manifest).

 

K.H.Z. SOLNEMAN

(Kurt H. Zube, 1905 - 1991)

Das Manifest der Freiheit und des Friedens

Der Gegenpol zum Kommunistischen Manifest

MACKAY-GESELLSCHAFT , Freiburg/Br.

(Hier mit einigen Anmerkungen von John Zube. Siehe unter J.Z.)

Die MACKAY - GESELLSCHAFT, undogmatisch, antiideologisch, möchte Basis einer Diskussion über alle Probleme der Gesellschaftsordnung sein.

Sie ist bemüht, ihre Argumentation nur auf beweisbare Tatsachen zu stützen.

An solchen wird sie einige,  nebst allen Konsequenzen daraus,  vorstellen, die zu einer ganz neuen Denkungsart führen,  wie bereits Albert Einstein sie als unumgänglich notwendig erklärt hatte.

 

Interessenten wenden sich an das Sekretariat: Kurt Zube, Auwaldstr. 7, Freiburg/Br. (Jetzt liegt er anonym irgendwo in Freiburg begraben. - J.Z., 7.4.04.)

1977© MACKAY-GESELLSCHAFT, Freiburg/Br.

Neuland-Druck, Wetzlar/Lahn

ISBN 3-921388-12-0

(Uwe Timm, Utespero@aol.com mag hier ueber die jetzige Mackay Gesellschaft einschalten was er will. - J.Z.)

ZUR BEACHTUNG

"Wenn wir uns eine Stunde über ein wichtiges und interessantes Thema unterhalten wollen, müssen wir uns zuvor vier Stunden lang über die Begriffe einigen, die wir dabei verwenden, sonst reden wir aneinander vorbei"                                                                                     (Prof. Carl Ludwig Schleich).

Hier werden die folgenden Be­griffe so gebraucht, wie sie nachstehend definiert sind.

FREIHEIT: ist kein subjektiver, sondern ein objektiv recht exakt bestimmbarer Begriff, wenn es um Freiheit in sozialer Beziehung geht.

Entweder ist meine Freiheit grösser als die eines  anderen oder einer Gruppe, indem sie auf dessen oder deren Kosten geht, dann sind jene nicht frei; oder sie ist geringer als die eines anderen oder einer Grup­pe, wobei dies auf meine Kosten geht, dann bin ich nicht frei.

In beiden Fällen besteht kein Zustand der Freiheit. Dieser kann also nichts anderes bedeuten als die gleiche Freiheit (nicht Gleichheit!) Aller, was im wesentlichen mit Herrschaftslosigkeit identisch ist.

 

HERRSCHAFT: ist ein Zustand ungleicher Freiheit, wobei die Freiheit der einen grösser ist als die der anderen, auf Kosten jener und gegen de­ren Willen. Ein Zustand ungleicher Freiheit, der mit Zustimmung der Benach-teiligten besteht, ist also keine Herrschaft.

 

GEWALT: ist die Anwendung physischen oder psychischen Zwanges, wenn dieser in aggressiver Form, d.h. unter Verletzung des gleichen Freiheitsspielraums anderer erfolgt; Verteidigung gegen solche Ag­gression, auch mit physischen Machtmitteln, sollte daher nicht als Gewalt bezeichnet werden, wenn man Begriffsverwirrung vermeiden will.

 

METAPHYSIK: sind alle Vorstellungen und Lehren, die über den Bereich der mit den Sinnen und der Logik erfassbaren Erfahrungswirklichkeit hinausgehen und im Gegensatz zu dieser nicht als falsch oder richtig nach-gewiesen werden können. Dabei mag offenbleiben, ob jene Vor­stellungen oder Lehren, die von subjektiver Erlebniswirklichkeit, von übersinnlicher (transzendenter) Wirklichkeit, sprechen, auch eine reale, vielleicht sogar die eigentliche Wirklichkeit, oder leere Gedankenspielereien darstellen. Was man nicht mit Massstäben der Erfahrungswirklichkeit beweisen kann, von dem kann man ebenso gut auch das Gegenteil behaupten.

 

IDEOLOGIEN: sind Aussagen, die - ähnlich den metaphysischen - durch ihre Art oder ihren Gegenstand sich der empirischen Bewahrheitung oder Widerlegung entziehen, indem sie zumindest über die Erfahrungswirk-lichkeit hinausgehende Elemente enthalten.

 

DEMOKRATIE: ist eine Ideologie, welche die Interessen der Einzelnen den angeblichen einer Mehrheit, der Abstraktion "Volk" oder "Staat" unterordnet, ein Herrschaftssystem, das die Reprasentanten der Gottheiten "Volk", "Staat", "Menschheit" von den Einzelnen zwar wählen lässt, sie von einer Bindung an ihren Auftrag jedoch ausdrücklich befreit, und einen Zustand ungleicher Freiheit zur Voraussetzung und zum Ziel hat.

 

ANARCHIE:   ist ein Zustand der Herrschaftslosigkeit. Da es einen solchen in konsequenter Form noch niemals gegeben hat, ist die Behauptung, er sei mit Unordnung oder gar Chaos identisch, keine Erfahrungs-tatsache, sondern Polemik und Demagogie solcher, die Herrschaft als notwendig propagieren.

 

ANARCHISMUS: ist ein durch willkürliche Umdeutungen verzerrter Begriff. Der wirkliche Anarchismus sieht in der Freiheit nicht die Tochter, sondern die Mutter der Ordnung, ist keine Ideologie, sondern geht von beweis-baren Tatsachen aus, die zu einer unausweichbaren Alterna­tive führen.

(Kant: Anarchie ist Freiheit ohne Gewalt!)

 

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(Buchbeschreibung auf der Rückseite.  Mein Windows XP Programm streikt auch dagegen die vordere Buchseite in weissen Buchsstaben auf schwarzem Hintergrund zu produzieren, wie es in der gedruckten Originalausgabe geschah.  Ist auch Bill ein Gegner des Anarchismus? - J.Z., 7.4.04.):

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Nach einiger Klärung verwirrter Begriffe und einer Attackierung gängiger, aber gefährlicher Denk-schablonen, z.B. hinsichtlich des Staates, des Kommunismus, der Demokratie, wobei überraschende Zahlen und Fakten vorgelegt werden, folgen - innerhalb einer Fülle neuer Gedankengänge - vier sen-sationelle (aber gründlich durchdachte) Vorschläge, deren Realisierung jedermann in den Grundlagen seiner Existenz berührt - und zwar höchst positiv:

 

1. Gleichberechtigter Zugang zum Naturgeschenk und Produktionsmittel Boden fuer jedermann und

    Verteilung der Grundrente an jedermann.

 

2. Tauschmittelfreiheit und Billigst-Kredit in ihrer Bedeutung und ihren Konsequenzen.

 

3. Die Offenen Betriebsassoziationen (und die Absurdität der Arbeitslosigkeit).

 

4. Die Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften (für jedermann den Staat seiner Träume).

 

Vor allem aber wird hier geboten, was schon Albert Einstein forderte, um einer Katastrophe zu entgehen: eine neue Denkungsart.

Das Columbus-Ei einer neuen Basis der Beziehungen von Mensch zu Mensch, eines neuen, sozialen Massstabes, der von unbestreitbaren Tatsachen, statt von Ideologien ausgeht und über den daher erstmalig auch eine allgemeine Einigung möglich geworden ist.

Dies führt zur unausweichbaren Alternative eines Sich-entscheiden-m ü s s e n s (und zwar offen, ohne die bisher so beliebten Verhüllungen) entweder für das Faustrecht und die aggressive Gewalt, oder aber fuer die Herrschaftslosigkeit!

 

Die MACKAY-GESELLSCHAFT, undogmatisch, anti-ideologisch, hat das in allen wesentlichen Einzelheiten konkrete Programm einer herschaftslosen Gesellschaft entwickelt, aber auch einen realistischen Weg zu dieser aufgezeigt. Sie appelliert an  A l l e,  durch Diskussion, Kritik, Ergänzungs- oder Gegenvorschläge mitzuarbeiten, denn sie ist jederzeit bereit, gegenüber begründeten Argumenten ihren eignen Standpunkt zu revidieren!

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Inhalt

 

1.   Entweder - oder! .....................................................................      Seite              7

 

2.   Wahn und Wirklichkeit  .......................................................................              10
      Die Herrschaft der Abstraktionen und der fixen Ideen .......................            13
      Der realistische Ausgangspunkt  .........................................................            41
      Konfuzius gegen Konfusion  ...............................................................                46
      Die fixe Idee der Herrschaft  ...............................................................               60

 

3.   Ideologie und Wirklichkeit des Staates ...............................................                67
      Die Hauptfunktion des Staates: Unterdrückung und Ausbeutung  .....             74
      Der Staat als Fürsorger und Beglücker ...............................................                92
      Der Staat als Verbrecher    ...................................................................           104
      Der Staat - ein notwendiges Übel?  ....................................................           107

 

4.   Die Ideologie des Marxismus und ihre Widersprüche zur Wirklichkeit                112

      Widerlegte Voraussagen und falsche Behauptungen  ........................                 113
      Der Produktionsprozess, realistisch gesehen - und wie Ausbeutung

      vermieden werden kann  ....................................................................              145

      Das Ende einer Illusion  .....................................................................               155

 

5.   Die Ideologie der Demokratie und ihre Widersprüche zur Wirklichkeit               163
      Wie die Entscheidungen der wirklichen Gesamtheit getroffen werden

      können   ...............................................................................................           191

      Jedem den Staat seiner Träume ..........................................................              196

 

6.   Die neue Basis - erstmalig in der Menschheitsgeschichte

      ein fester Grund   ................................................................................             205

      Der fundamentale Unterschied zwischen Sein und Sollen ................                   209

      Die Antwort auf die Frage des Pilatus  ..............................................                211
      Die neue Fragestellung und die unausweichbare Alternative ............           218

      Zu viel behauptet - zu viel verlangt?  .................................................                227

 

7.   Die Konsequenzen der gleichen Freiheit Aller ..................................                237
      Gleiche Freiheit Aller gegenüber dem Boden  ..................................                242
      Gleiche Freiheit Aller beim Austausch der Arbeitsprodukte ............           249
      Die "hoheitlichen Aufgaben" des Staates        ........................................           253
      Die Autonomen Rechts- und Sozialgemeinschaften .........................                 255
      Neuformulierung der Menschenrechte  ............................................                260
      Die Offenen Betriebsassoziationen (OBA-Betriebe) ........................                 266

 

8.   Der wirkliche Anarchismus und seine Ziele .....................................                 273
      Der Massstab fur echten Anarchismus  ............................................                275
      Die einzigartige Besonderheit des Anarchismus        .............................            277
      Der Ausgangs- und Mittelpunkt, um den sich alles dreht         ...............            280
      Die Sozialordnung des Anarchismus  ...............................................                289
      Der Anarchismus - ein sozialistisches System   ...............................      294
      "Anarchisten", die keine Anarchisten sind .......................................                  300

 

9.   Der Weg zur Anarchie - zur klassen- und herrschaftslosen Gesellschaft     308
      Die Vorbereitung der Liquidation des Staates  ................................                316
      Die Emanzipation vom Staat  ..........................................................                322

 

10. Hiermit wenden sich die Anarchisten nun an jedermann ................       332
      Liberale und Sozialreformer  ...........................................................               335
      Das Kommunistische Manifest  .......................................................               337
      Eine notwendige Abgrenzung  ........................................................                344

 

11. Die unerlässliche Voraussetzung des Friedens  ..............................      350

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                                                            "Ihr werdet die Wahrheit erkennen und

                                                            die Wahrheit wird Euch frei machen"

 

ENTWEDER   -   ODER!

 

Die - friedliche und unblutige - Revolution des XX. Jahrhunderts, die zu einer echten Weltrevolution führen wird, unterscheidet sich von allen vorausgegangenen, die im Grunde immer nur Revolten waren, durch ihren Radikalismus: sie geht an die Wurzeln des Bestehenden.

 

Denn sie bringt nicht einzelne Freiheiten, sondern die volle und ganze, die wirkliche Freiheit.

Sie ersetzt nicht eine bisherige Herrschaft durch eine neue, sondern bringt die Herrschaftslosigkeit für alle und jeden. Sie befreit nicht nur abstrakte Gruppen oder Klassen, son­dern ausnahmslos alle konkreten  Einzelnen. Sie geht dabei von keiner ideologischen, sondern von einer logisch unerschütterlichen Basis aus.

 

Sie unterscheidet sich also in Ausgangspunkt, Weg und Ziel von allem Bisherigen und gibt auch auf die alte Pilatus-Frage "Was ist Wahrheit?" eine überraschend einfache Antwort.

Sie stellt nur unbestreitbare Tatsachen fest, die für viele Abschied von unhaltbaren Vorstellungen und bisher gewohnten Denkbahnen bedeuten. Diese Tatsachen vermögen aber al­len das zu geben, was ihnen bisher am meisten fehlte, ohne dass dieser Mangel immer klar bewusst war. Denn als Schlussfolgerung aus diesen Tat-sachen wird eine  unausweichbare Alternative aufgezeigt: die Alternative zwischen aggressiver Gewalt und Verständigung - auf der einzigen Basis, die als dauerhafte möglich ist!

 

Zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte wird eine Grundlage geboten, auf der die verschiedenen Weltanschauungsrichtungen, Religionen, Moralsysteme und Ideologien sich treffen und einigen nicht nur können, sondern müssen. Denn wer kann es wagen, sich offen als Anhanger des Faustrechts und der aggressiven Gewalt zu erklären - ?

 

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Auf dieser neuen, unerschütterlichen Basis, von einem eben­so überraschenden wie überzeugenden Gesichts-punkt aus, folgt dann jene Schilderung eines nicht herrschafts-, weil klassen­losen, sondern klassen-, weil herrschaftslosen Gesellschafts­zustandes, die Marx und seine Nachfolger zu geben, oder auch nur selber konsequent zu durchdenken, versäumt hatten.

 

Da zur treffenden Bezeichnung dieses Zustandes der Herrschaftslosigkeit das ihm sinngemäß entsprechende griechische Wort ANARCHIE gewählt wurde, sollte man zunächst einmal alle Vorstellungen ausschalten, die sich in der Regel mit die­sem Begriff verbinden. Denn er hat weder mit Chaos noch mit Gewalt, und schon gar nicht mit Terrorismus, etwas zu tun. Was bisher als "anarchistisch" und als "Anarchie"galt und gilt, ist - mit nur verhältnismäßig geringen Ausnahmen - ein Zerrbild des wirklichen Anarchismus und ungefähr das Gegenteil von ihm. Man könnte sogar seine hier entwickelten Konsequenzen als das darstellen, was mit echter Demokra-tie eigentlich gemeint ist (was freilich mit der Realität der Demokratie ganz und gar nicht zusammenstimmt)!

 

Ein kluger Franzose hat einmal gesagt: es wird in Zukunft nur noch zwei Gruppen von Menschen geben - solche, die von eige­ner Arbeit, und solche, die von der Arbeit anderer leben wollen. Zutreffender und umfas-sender noch könnte man sagen: die Trennlinie wird zwischen denen zu ziehen sein, welche gewaltsam die eigene Freiheitssphäre auf Kosten der Freiheit anderer zu erweitern oder aber einen Zustand, der ein solches Ungleichgewicht der Freiheit bereits sichert, zu erhalten wünschen, und anderseits jenen, welche die glei­che Freiheit Aller anstreben, also auch selbst kein Mehr an Freiheit für sich, das auf Kosten der Freiheit anderer geht, fordern.

 

Ein Zustand der gleichen Freiheit Aller (in dem Z.B.Arbeits­losigkeit ebenso absurd wie unmöglich ist) bedarf keiner Dik­tatur, sondern verträgt sich mit einer solchen ganz und gar nicht. Die herrschaftslose Gesellschaft, die diesem Zustand entspricht, ist auch kein erst in ferner Zukunft anzustrebendes Ziel. Ihre Grundlagen können hier und heute, also sofort (und zwar mit Nutzen für Alle), gelegt werden und mit allen Kon­sequenzen kann sie in durchaus absehbarer Zeit Wirklichkeit sein.

 

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Einstein hatte darauf hingewiesen, daß hinter dem techni­schen Fortschritt das Denken der Menschen in anderen Bereichen, zumal den sozialen, zurückgeblieben sei. Er hatte als für unsere Gegenwart Notwendigstes eine neue Denkungsart gefordert. Hier ist sie.  -

 

Sie bietet neben der optimalen Lösung für alle sozialen Beziehungen insbesondere aber auch die unabdingbare Voraussetzung für den Frieden!

 

Und sie fordert eine klare Entscheidung. -

 

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WAHN  UND  WIRKLICHKEIT

 

 

                                                                                    "Der Mensch wird frei geboren und

                                                                                    überall ist er in Banden. Mancher

                                                                                    hält sich für den Herrn seiner Mit­-

                                                                                    menschen und ist trotzdem mehr

                                                                                    Sklave als sie. Wie hat sich diese

                                                                                    Umwandlung zugetragen? Ich weiß

                                                                                    es nicht. Was kann ihr Rechtmäßig-

                                                                                    keit verleihen? Diese Frage glaube

                                                                                    ich beantworten zu können."

                                                                                                                        Hölderlin

 

Die bisherige Geschichte der menschlichen Gesellschaft ist in erster Linie die Geschichte eines mehr instink-tiven als bewußten Kampfes um Befreiung aus Fesseln, die mehr ge­danklicher als materieller Art sind, insbe-sondere eines Kampfes gegen religiöse und ideologische Herrschaftssyste­me. Dabei spielen die sogenannten Produktionsverhältnisse eine zwar wesentliche, jedoch nicht die Hauptrolle, da die Produktionsverhältnisse durch die Herrschaftsverhältnisse und diese durch gedankliche Vorstellungen bedingt sind, wo­bei letztere und die materiellen Verhältnisse sich gegensei­tig beeinflussen.

 

Sie ist die traurige Geschichte jahrtausendelanger Irrungen, einer "selbstverschuldeten Unmündigkeit" (Kant) unter dem Joch eigener und fremder Denkformen. Deren Inhalt wech­selte zuweilen - das Joch aber blieb. Denn selbst die Fortge­schrittensten vermochten sich nur schwer oder gar nicht aus dem Bannkreis fixer Ideen, starr und unbeweglich gewordener Gedankenformen, herauszuarbeiten. Diese wurzelten in jener fernen Vorzeit, als erste Gedankenlichter neben die bis dahin noch ausschließlich das Verhalten steuernden Instinkte der ersten menschenähnlichen Wesen traten.

 

Es gibt die sehr plausible Theorie Oscar Kiss Maerths ("Der Anfang war das Ende", Düsseldorf 1971), wonach das durch Kannibalismus verursachte übermäßige Gehirnwachstum zu

 

 

 

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gehirnlichen Mängeln und Defekten geführt hat, die sich  in mangelhafter Logik, in Zwangsvorstellungen, Ur-teilsunsi­cherheit und Denkscheu äußern.   Man mag diese Theorie einer "Ursünde" annehmen oder ablehnen - die Tatsache, daß der Mensch mehr Trieb- und Gefühls- als Vernunftwe­sen ist, kann kaum bestritten werden. Als Kant sich gegen die weitverbreitete Denkscheu wandte - "Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" - , ging er noch von der Annahme aus, daß der Mensch von der Natur mit der Fähigkeit begabt ist, vollkommen ohne Widersprü­che, zusammenhängend und genau zu denken; und es ge­schähe nur aus Nach-lässigkeit, Faulheit oder Gemeinheit, wenn wir es unterließen, unsere "absolute" Denkfähigkeit stets vollständig auszunutzen. Daß dem nicht so ist und wa­rum, hat bereits Gustaf  F. Steffen ("Die Irrwege sozialer Erkenntnis", Jena 1913) nachgewiesen.   Er sagt, daß der Mensch, insbesondere der primitive Mensch, sich über seine so-zialen Verhältnisse eine Unmasse Vorstellungen macht, die der Wirklichkeit keineswegs entsprechen, also abergläubisch sind. Es gibt ferner eine Masse nicht nur religiös, sondern auch wissenschaftlich sanktionierter abergläubischer Vorstellungen. Es gibt neben solchem Aberglauben insbesondere noch das Vorurteil. Den Vor-ur­teilen unterliegen oft hochintelligente Menschen.

 

"Die Art und Weise, wie der Vorurteilsvolle eine Sache auffaßt, ist in allem Wesentlichen bereits bestimmt, ehe er überhaupt von der Sache hat Kenntnis erhalten können. Seine persönlichen Erfahrungen von der Sache spielen da­bei nur insofern eine Rolle, als sie geeignet sind, ihn in seiner im voraus gegebenen Tendenz, die Sa-che zu beur­teilen, noch zu bestärken. Die entgegengesetzten Erfah­rungen dagegen behandelt er wie Luft. Hier liegt kein Ver­langen vor, mit dem Glauben etwas Neues zu umfassen, sondern gerade im Gegenteil ein Ver-langen, trotz der Wirk­lichkeit und trotz der Logik das weiter zu glauben, was man nun einmal zu glauben angefangen hat.

"Der Vorurteilsvolle haßt 'Renegaten' - wenn sie nicht vom 'falschen' Glauben zum 'rechten' abfallen - denn Abtrün­nigen fehlt es ja an Charakterfestigkeit, da sie nicht der Ver­nunft und allen Sinnen Trotz bieten, um an dem ' Rechten', das ihnen die Eltern, die Obrigkeit, die Lehrer und die Klas-

 

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senbrüder beigebracht haben, festzuhalten. Der Abergläubi­sche wird leicht zum Fanatiker gegen diejenigen, welche die Wirklichkeit zu gründlich auffassen, um da Herrlichkeiten und Entsetzlichkeiten zu erblicken, wo er sie sieht - denn solchen Menschen muß es, seiner Meinung nach, an dem Hei­ligsten im Menschen fehlen: an dem Glaubenstriebe und dem Triebe, anzubeten oder zu verehren und sich unterzuordnen.

 

"Seine eigene materielle und kulturelle Lage und die seiner Mitmenschen beurteilt der sozial Voreingenommene nicht nach dem wirklichkeitsgetreuen, inhaltsreichen Resultate ge­wissenhafter Untersuchungen, sondern nach einem schemati­schen Zerrbild der Gesellschaftsverhältnisse, einem Bilde, von welchem er selber kaum weiß, wie es in ihm entstanden ist, das er aber als eines seiner heiligsten, unantastbarsten Güter gegen Kritik vertei-digt.

"Alle gewissenhaften Forschungen über das menschliche Beob­achtungsvermögen, wie es sich im täglichen Gesellschaftsleben offenbart, zeigen, daß jene Fähigkeit auch dann in hohem Grade mangelhaft ist, wenn sie nicht durch sozialen Aberglauben und soziale Vorurteile beeinflußt wird. In der letzten Zeit ist dies bewiesen worden und zwar namentlich durch Untersuchungen von wissenschaftlichen Juristen über die Aussagen hoch-ebil­deter, in exakten Beobachtungen geübter Personen über uner­wartete Begebenheiten, die sich vor ihren Au-gen zugetragen hatten und durch Anordnungen des Experimentators in ihrem wirklichen Verlaufe vollständig zu kontrollieren waren.   Diese Zeugenaussagen sind regelmäßig untereinander ebenso wider­sprechend, wie in den meisten Fällen völlig mißweisend gewe­sen, wenn sie mit der Wirklichkeit verglichen wurden."

 

Steffen sagt - und begründet dies sehr sorgfältig -, daß wir in der Regel verkehrt denken oder daß wir gar nicht bis zum "ei­gentlichen" Denken kommen, obwohl wir uns bemühen zu den­ken, und obwohl wir zu denken glau-ben.

Wir sind zugleich geborene Nichtlogiker und geborene Logiker. Unser Denken hat in der Wirklichkeit kein unveränderlich be­stimmtes oder reguliertes Denkvermögen. Das einzige völlig allgemeine Denkgesetz ist das Entwicklungsgesetz des Denkens - der Erfahrung gemäß anscheinend ein Gesetz zunehmender Fehlerlosigkeit im Denken, aber im übrigen ein noch wenig er­forschtes Gesetz. Eine Auswirkung ist, daß - gewissermaßen

 

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wie Pfade im Urwald - durch Pionier-Denker jeweils neue Denkbahnen entstehen, denen dann die anderen folgen können. Wobei jedoch eine verhängnisvolle Neigung besteht, an die­sen Denkbahnen haften zu bleiben, was zu den fixen Ideen, den starr gewordenen Gedankenbahnen führt. Manches Ungewohnte der folgenden Darstellung dürfte leich­ter verständlich und gründlicher nutzbar werden, wenn der Leser neben den beiden vorerwähnten Büchern von Maerth und Steffen auch noch "Die Schule des Denkens" von Profes­sor James Harvey Robinson (Berlin 1949) zur Kenntnis neh­men würde.

 

Für die ersten Menschenwesen, die nur winzigste Spuren un­seres also auch heute in aller Regel immer noch höchst un­vollkommenen logischen Denk- und kritischen Urteilsvermö­gens besaßen, gab es insbesondere keinen Unterschied zwi­schen dem, was an Vorstellungen in ihren Köpfen auftauchte, und dem, was sie mit ihren Hän-den greifen konnten. Das ei­ne schien ihnen ebenso wirklich wie das andere.

 

Die Herrschaft der Abstraktionen und der fixen Ideen

 

Jenen ersten Menschenwesen kam natürlich bald ihre eigene Schwäche und Unterlegenheit gegenüber den Naturkräften zum Bewußtsein. Da diese ihnen zunächst völlig unbegreiflich und unerklärbar erschienen, während sie die Wirkungen eigener Handlungen zu erkennen vermochten, lag es für sie nahe, hin­ter dem Naturgeschehen bewußte Handlungen unsichtbarer We­sen, von Geistern und Göttern, zu vermuten. Deren bloße Vor­stellung verwuchs für sie ganz unmerklich mit dem, was sie mittels ihrer Sinne als greifbar wirklich erfuhren; erst recht natürlich, da sie ja den vermeintlichen Zusammenhang zwi­schen jenen unsichtbaren Wesen und den Naturerscheinungen, wie auch ihrem eigenen Schicksal, als Wirkung deutlich vor Augen zu haben glaubten. Bestärkt in diesem Glauben wurden sie dann durch die Medizinmänner, Zauberer und Priester, die auf Grund überlegener Denk- und Phantasiekraft, auch an­derer überlegener Fähigkeiten, Autorität gewannen, mittels der sie die Stammesreligionen schufen und die Gläubigen zu lenken wußten.

 

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Dies durchaus nicht nur - wenn auch häufig - im Sinne ei­nes frommen oder unfrommen Betrugs. Denn die Gläubigen, denen eigene Denktätigkeit eine Last ist, die sie scheuen, verlangten und verlangen auch heute noch Führung durch sol­che, die ihnen jene Last abnehmen und durch überlegenes Auftreten imponieren. Anderseits handelten die meisten Re­ligionsschöpfer und -deuter durchaus guten Glaubens, indem sie sich berufen und erleuchtet fühlten. Schließlich ist die Grenze zwischen einer "Offenbarung" und einem zündenden Einfall, der neue Horizonte öffnet, auch fließend. Oscar Kiss Maerth erklärt im übrigen die großen Religionsstifter und Philosophen als solche, die auf Grund intuitiver Fähigkeiten und eines Restes ursprünglicher übersinnlicher (jedenfalls im Verhältnis zu den heutigen Menschensinnen, die weit hin­ter den Instinkten freilebender Tiere zurückstehen) Hellsicht - wenn auch nicht ungetrübt durch Zeitbedingtheiten - in bester Absicht nützliche "Wahrheiten" verkündeten, deren Symbolcharakter meist mißverstanden oder mißdeutet wurde.

 

Als Resultat dieser Entwicklung wurde bereits von frühester Kindheit an den Einzelnen die Überzeugung ein-geimpft, daß unsichtbare Wesenheiten und ihre selbsternannten Interpreten zu verehren und zu fürchten seien. Die allgemein verbreitete Überzeugung verstärkte noch das Gefühl von Wahrheit und Wirklichkeit des Ge-glaubten, indem sie es als selbstverständ­lich erscheinen und kaum noch Zweifel daran aufkommen ließ. Dies umso mehr, als vereinzelte Zweifler sich der Mißbilli­gung und Ablehnung durch die breite Masse und die Maß-geben­den, wenn nicht gar der Verfolgung und Bestrafung wegen Mißachtung der Religion und der Gottheit ausgesetzt sahen.

 

Das änderte sich nicht, sondern verschärfte sich noch, als an die Stelle der animistischen und fetischistischen Glaubensfor­men die großen Weltreligionen traten,  von denen Christentum und Islam sich mit Feuer und Schwert ausbreiteten, während Taoismus, Hinduismus, Buddhismus , Shintoismus durch ihre passive Haltung indirekt die sie in ihr jeweiliges System ein­beziehenden Herrschaftsformen förderten. Auch der schwindende Einfluß der Religionen seit dem Zeital­ter der Aufklärung änderte nichts an dem überragenden Ein­fluß von Glaubensvorstellungen auf das praktische Leben. Denn die Rolle der Religionen wurde nun zunehmend von den Ideolo-

 

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gien übernommen, die mit ihren Propheten und Priestern, ihren Höllen und Paradiesen, vor allem aber ihren Inquisitoren und Strafrichtern, gegen die Ungläubigen und Zweifler agierten und mit allen Mitteln der Massen-psychologie, sowie mit massivem äußeren Druck sich Gehorsam zu verschaffen wußten.

 

Dabei spielte die deutsche Philosophie, deren starken Einfluß auf sich auch Marx und Engels ausdrücklich betonten, eine er­hebliche Rolle. Denn mit Ausnahme Stirners ging sie, im Ge­gensatz zur französischen und englischen der gleichen Zeit, nicht von den Realitäten des praktischen Lebens und den konkre­ten Menschen aus, sondern von Abstraktionen und den Anschau­ungen von den Dingen, von Vorstellungen also, von bloßen Ge­danken.  Sie war theologisch und metaphysisch gerichtet, ob sie nun theistisch oder pantheistisch dachte, und charakteristisch war ihre Besessenheit vom Glauben an eine "Aufgabe" des Ein­zelnen, von seiner "Bestim-mung" zum Dienst an etwas "Höherem".

 

Während einerseits der Glaube an einen persönlichen Gott zuneh­mend schwand,  wenngleich er in Millionen noch lebendig ist, blie­ben ursprünglich religiös begründete Gebote als nunmehr "mora­lische" oder "ethische"    weiter in Kraft, ohne daß man sich der Herkunft dieser Gebote bewußt war. Zugleich nahmen neue Götter mit neuen Geboten die Stelle des oder der bisherigen ein. Die Phi­losophie, die Soziologie und sogar die moderne Theologie haben die Vorstellung von "Gott" zunehmend entpersönlicht und in die ziemlich nebelhafte einer Abstraktion der "Liebe" oder eines un­persönlichen Weltgesetzes, was wiederum eine "Aufgabe" stelle oder ein "Entwicklungsziel" setze, umfunktioniert; wobei natür­lich die selbsternannten Propheten und Interpreten dieses neuen Gottes die konkreten Gebote und Verbote setzen und mit mehr oder weniger Zwang den Einzelnen zur Erfüllung seiner "Aufgabe" oder "Bestimmung" anhalten.

 

Solche "Aufgabenstellung" erfolgte in verstärktem Maße durch die Ideologien; z.B.durch die national-sozialis-tische, welche Volk und Rasse zu Höchstwerten erklärte, denen der Einzelne sich bedin­gungslos zu opfern habe, wobei notabene selbsternannte Funktio­näre es waren, welche die "wahren Interessen" des Volkes und der Rasse verkündeten; oder auch durch die marxistische Ideolo­gie, welche in allem Geschehen nur ökonomisch bedingte und durch ein unaufhaltsames Entwicklungsgesetz gesteuerte Klassen-

 

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kämpfe sah, deren schließliches Resultat die Befreiung des seinem "Wesen" und seiner "Aufgabe"  entfrem-deten Menschen sein sollte. "Aufgabenstellung" also allenthalben und ausnahms­los bei Religionen wie Ideolo-gien, wobei nur der Nachdruck un­terschiedlich war und ist, mit dem der Einzelne zur Erfüllung seiner angeb-lichen "Aufgabe" gedrängt und gezwungen wurde und wird.

 

Was ist nun eine Ideologie?  - Dazu hat der Soziologe Theodor Geiger wertvolle Klarstellungen geschaffen, von denen hier nur deren Kern wiedergegeben werden kann, während zu nähe­rer Erläuterung, auch hinsichtlich etwaiger Einwände, auf Gei­gers "Ideologie und Wahrheit" (Wien-Stuttgart 1953) verwiesen werden muß.

Geiger grenzt solche Aussagen, deren Inhalt als richtig oder falsch nachgewiesen - verifiziert oder falsifiziert - werden kann, von jenen ab, bei denen dies nicht der Fall ist. Er sagt:

 

"Hiermit ist ein Verfahren der Nachprüfung gemeint, vor des­sen Ergebnis jedermann sich beugen muß. Dieser Fall liegt vor, wenn die Aussage nichts anderes ist als die Verarbei­tung von Beobachtung nach den Regeln der Logik. Man kann sich da auf Sinnes Wahrnehmungen berufen. Man kann nachprü­fen, ob das Wahrnehmungs-material vollständig oder lücken­haft ist. Ob die Beobachtungstechnik zuverlässig oder trüge­risch ist. Ob die Schlußfolgerungen logisch zu verantworten sind oder nicht. Ob z.B. der Aussage-Inhalt die im Aussage-Mate-rial liegenden Schlußmöglichkeiten überanstrengt habe, d.h.ob aus den gesicherten Beobachtungen zu weitge-hende Folgerungen gezogen wurden. Die Richtigkeit oder Unrich­tigkeit solcher Aussagen kann demonstriert werden. Das klassische Beispiel dafür ist das Experiment. Solche Aussagen können nur über Gegenstände ge-macht wer­den, die mit unseren Sinnen - unmittelbar oder mittelbar - wahrgenommen werden können, und über solche Gegenstände nur insoweit, als ihre - unmittelbar oder mittelbar - mit den Sinnen wahrzunehmende Ei-genschaften in Frage stehen. Der Inbegriff dieser Gegenstände sei 'die Erkenntnis Wirk­lichkeit' genannt. Sie fällt mit dem in Raum und Zeit Gege­benen zusammen, denn nur dies ist sinnlich wahrnehmbar."

 

Demgegenüber stehen die Verfechter einer anderen Vorstel­lung von "Wirklichkeit", z.B. solche, die den Ideen Wirklich-

 

 

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keit zuschreiben oder die von einer subjektiven Erlebniswirk­lichkeit, von übersinnlicher (transzendenter) Wirk-lichkeit usw. sprechen und aus dieser von ihnen behaupteten "eigent­lichen Wirklichkeit"  Folgerungen und For-derungen ableiten. Ihnen hält Geiger mit Recht entgegen:

 

"Daß ihr diese Vorstellungsinhalte (Auch-)Wirklichkeiten nennt, daß ihr die Möglichkeit von Wahrheitsaus-sagen über sie behaup­tet, hat mit unserer Frage nichts zu tun. Auch ihr müßt einräu­men, daß die angebliche Wirklichkeit von Ideen, Erlebnisinhal­ten, Übersinnlichkeiten und dergleichen anderer Art ist als die Wirklich-keit der sinnlich-wahrnehmbaren, räum-zeitlichen Gegenstandswelt. Ihr möget sogar jenen außer-sinnlichen Gehal­ten einen höheren Wirklichkeitsrang zusprechen als unserer sinnlichen Wirklichkeitswelt. Darüber wer-den wir nicht mit euch streiten. Aber ihr seid mit uns darüber einig, daß Gott in einem anderen Sinne 'wirklich ist' als die sichtbaren, hörbaren, er­tastbaren Erscheinungen. Daß die subjektive Erlebnis-Wirklich­keit etwas anderes ist als die objektive Wirklichkeit äußerer Dinge. Und endlich, daß die über solche Inhalte auszusagen-den 'Wahrheiten' in einem anderen Sinne 'wahr' sind als die Fest­stellungen von sinnlich Wahrgenommenem und die logisch dar­aus gezogenen, demonstrierbaren Schlußfolgerungen. Selbst die Theologen haben das heute eingesehen.

"Die Aussagen über das eine und das andere werden in völlig ver­schiedener Weise gewonnen und sind von entsprechend verschie­dener Geltung. Man kann das, worauf es hier ankommt, in fol­gender Weise ausdrücken. Aussagen über die theoretische Er­kenntniswirklichkeit können durch Augenschein und Logik so be­legt oder widerlegt werden, daß ein Ausweichen unmöglich ist. Aussagen über andere 'Wirklichkeiten' entziehen sich solchem Prüfungsverfahren. Man kann das Gegenteil behaupten. Dann steht eben Satz gegen Satz."

 

Für eine Ideologie, d.h. eine ideologische Aussage, ist nun kenn­zeichnend, daß sie sich gar nicht auf ein Er-kenntniswirkliches be­zieht oder beschränkt, sondern wirklichkeitsfremde Elemente enthält. Sie behauptet Dinge, von denen sie weiß oder wissen muß, daß ein Beweis dafür oder dagegen unmöglich ist. Die ideologi -sehe Aussage ist kraft ihrer Art und ihres Gegenstandes der em­pirischen Bewahrheitung oder Widerlegung unzugänglich. Genau dasselbe, wie für ideologische, gilt natürlich auch für reli­giöse Aussagen und Forderungen.

 

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Da es bisher keine allein auf Maßstäbe der Erkenntniswirklichkeit, wie Geiger sie erläutert hat, gegründete Regeln für die Beziehungen von Mensch zu Mensch gibt, sondern diese Beziehungen sich bisher ausschließ-lich auf religiö­se oder ideologische Glaubensmeinungen stützen, können wir eine erste wichtige Teil-Feststel-lung treffen:

Die außerordentlich große Verschiedenheit und Gegensätzlich­keit der einzelnen religiösen und ideologischen Behauptungen und Forderungen beweist, daß zumindest der größte Teil von ihnen keinen Wirklichkeitsgehalt haben kann;  sondern daß es sich dabei um rein gedankliche Vorstellungs- und Wunschbil­der handelt, die kei-nerlei vernünftige Begründung der darauf­hin erhobenen Forderungen gestatten. Sogar unter der Annahme, daß der kleine Rest der religiösen und ideologischen Forderungen und Vorstellungen einen Wirklichkeitsgehalt über das in der Erkenntnis Wirklichkeit Erfaßbare hinaus haben kön­ne, gilt doch auch hierfür: es gibt keinen objek-tiven Maßstab (wie im Bereich der Erkenntniswirklichkeit), um die so behaup­tete (Auch-)Wirklichkeit von reinen Phantasiegebilden zu unter­scheiden.

 

Die Praxis des täglichen Lebens, und zwar in ihren einschnei­dendsten Auswirkungen auf das Tun und Lassen von jedermann, wird also beherrscht von bloßen - unbewiesenen und unbeweis­baren - Behauptungen und Glaubensmeinungen, insbesondere auch Forderungen, über die eine Einigung von vornherein un­möglich ist, weil es da keinen objektiven Maßstab für richtig oder falsch gibt.

Während bisher nicht einmal der Versuch gemacht wurde, die.Beziehungen von Mensch zu Mensch nach Maßstäben zu re­geln, die einzig dem Bereich der Erfahrungswirklichkeit ent­nommen werden und daher all-gemein anerkannt werden müssen, wobei sie trotzdem Raum für religiöse und ideologische Vor­stellungen - in den notwendigen Toleranzgrenzen - lassen können.

 

Es geht also auch heute noch nicht viel anders zu als in den An­fängen des menschlichen Denk- und Urteils-vermögens, indem kei­ne deutliche Unterscheidung zwischen Wirklichem und bloß Ge­dachtem, zwischen Beweisbarem und Unbeweisbarem stattfindet. Zahlreiche Vorstellungen und Begriffe - ähnlich den Dämonen und Naturgeistern der Frühgeschichte - schwirren umher, die infolge der Gewohnheit für durchaus real und allgemeingültig ge-

 

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halten werden, während bei näherem Zusehen ihr religiöser oder ideologischer Charakter deutlich wird. Es ist für man­che geradezu ein Schock und alle religiös oder ideologisch motivierten Vorurteile lehnen sich dagegen auf, wenn sie die nüchtern-sachliche Feststellung Geigers zur Kenntnis nehmen müssen:

 

"die Aussage betrifft etwas, worüber in alle Ewigkeit, d.h. grundsätzlich, keine empirisch entweder belegbare oder widerlegbare Behauptung aufgestellt werden kann, weil der Aussagegegenstand selbst außerhalb der Er-kenntniswirklich­keit liegt (sie transzendiert), oder weil über einen Wirklich­keitsgegenstand etwas ausgesagt wird, das nicht zu den ihn als ein Wirkliches bestimmenden Eigenschaften gehört. Als Beispiele führe ich hier zwei Sätze an: 'Die soziale Gerech­tigkeit gebietet Schaffung gleicher Ausbildungsmöglichkeiten für alle Be-gabten'.  Im Bereich der Erkenntnis Wirklichkeit gibt es keinen Gegenstand 'soziale Gerechtigkeit'. - 'Das Symbol des Kreuzes ist heilig'.  Im Bereich der Erkenntnis­wirklichkeit gibt es keine 'heilig' genannte Eigen-schaft und daher keinen Gegenstand, der diese Eigenschaft haben kann".

 

Wohlgemerkt: hier soll keineswegs die Unwirklichkeit alles dessen, was über den Bereich der Erkenntnis Wirk-lichkeit hin­ausgeht, behauptet werden.  Jedoch muß jeder, der ehrlich um Verständigung mit seinen Mitmen-schen bemüht ist, zunächst Selbstkritik üben lernen und sich darüber klar werden,   was von seinen Überzeu-gungen und Ansprüchen beweisbare Tatsache oder bloße Annahme und Glaubensmeinung ist; sowie auch, wel­che Vorstellungen und Begriffe nur auf subjektiven eigenen An­nahmen und Wertungen beruhen, im Gegensatz zu den als ob­jektiv nachweisbaren und allgemeingültigen.

 

Wenn auf der einen Seite die "soziale Marktwirtschaft"  als Aus­druck der "sozialen Gerechtigkeit" gepriesen wird und auf der anderen Seite, ebenfalls unter Berufung auf die "soziale Gerech­tigkeit", eben diese Markt-wirtschaft als Ausbeutung und Unter­drückung verdammt wird, macht dies wohl deutlich genug, daß es keinen objektiven Maßstab für "soziale Gerechtigkeit" gibt, und daß die Verwendung religiöser wie ideologischer Begriffe in der Argumentation gegenüber Andersdenkenden niemals zu überzeugen vermag.

Man muß sich endlich darüber klar werden, daß bei allen ideo­logischen - ebenso wie bei allen religiösen - Überzeugungen es

 

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sich nicht um objektiv beweisbares Wissen, sondern stets nur um subjektive Glaubensmeinungen handelt; der Festig­keitsgrad dieser Überzeugungen bleibt ganz ohne Eindruck auf diejenigen, die sie nicht teilen, und die anders gerichtete oder entgegengesetzte religiöse oder ideologische Überzeu­gungen haben.

 

Demgegenüber gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder sucht man die eigene Überzeugung, ohne Rücksicht auf die der ande­ren, mit Gewalt durchzusetzen, soweit man dazu imstande ist; oder aber man sucht sich mit den Andersdenkenden auf einen modus vivendi zu verständigen.

Erste Voraussetzung dabei ist, beiderseits darauf zu verzich­ten, religiös oder ideologisch begründete Forderun-gen und entsprechend gefärbte Begriffe zu verwenden, insbesondere sol­che, denen - wie z.B. bei dem der "so-zialen Gerechtigkeit" - total verschiedene und gar gegensätzliche Inhalte unterstellt werden.

Diese Voraussetzung ist nicht leicht zu erfüllen. Denn während bei den religiösen Vorstellungen zumindest die Gebildeten sich in der Regel deren Glaubenscharakters bewußt sind, ist dies bei den ideologischen Vorstel-lungen nicht der Fall. Diese wer­den auch heute noch bei Gebildeten wie Ungebildeten für reale Wirklichkeit gehalten, nicht anders als die beweisbaren Tatsa­chen der Erfahrungswirklichkeit. Sie werden dabei mit einer Inbrunst und einem Fanatismus verteidigt und durchzusetzen ver­sucht, wie es ihn heute bei religiösen Vor-stellungen nur noch verhältnismäßig selten gibt.

 

Einer der wichtigsten ideologischen Begriffe ist der des "Vol­kes" und die damit verbundene Vorstellung, dies sei etwas "Hö­heres" als der Einzelne, der daher seine Interessen denen des "Volkes" unterzuordnen und dem "Volk" zu dienen habe. Dies ist zugleich ein Beispiel für die Personifizierung von Abstrak­tionen und für die Unterschiebung ganz verschiedener Inhalte unter denselben Begriff.

Hierbei ist zunächst zu unterscheiden der Begriff "Volk" als Be­zeichnung der Gesamtheit aller Einzelnen, die jeweils in ihrer Summe das betreffende Volk ausmachen (dies ist durchaus ein Seinsbegriff aus dem Bereich der Erkenntniswirklichkeit), von jenem in die Vergangenheit hinein und in die Zukunft hinausgrei­fenden abstrakten Begriff des "Volkes", das angeblich Forderun-

 

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gen stellt. Der erste Begriff ist noch nicht ideologisch, so­weit er sich auf die Tatsachenfeststellung beschränkt, daß dieser oder jener dem betreffenden Volk angehöre, wenn daraus keine Wertung oder Forderung abgeleitet wird. Das "Volk" wird jedoch zur Ideologie, wenn ein konkreter Ein­zelner oder eine Gruppe von solchen sich zu Sachwaltern an­geblicher Interessen des "Volkes" aufwirft und entsprechen­de Forderungen auf Unterordnung an andere Einzelne oder Gruppen stellt.  Dabei wird uns einzureden versucht, dies "Volk" sei ein selbständiges Lebewesen mit eigenem Willen und von grundsätzlich "höherer" Qualität als die Summe sei­ner einzelnen An-gehörigen, die ihm gegenüber "Pflichten" hätten. Während dies nach den Maßstäben der Erkenntniswirk­lichkeit eine rein gedankliche Vorstellung, ein Phantasiege­bilde in den Köpfen derer ist, die bloß glauben, dieses Pro-dukt nicht einmal ihres Denkens, sondern lediglich Glau­bens sei mehr als Einbildung.

 

Dies geht so weit, daß Hitler sagte: "Du bist nichts. Dein Volk ist alles" und die Einzelnen auch entsprechend als "Menschen­material" für seine Vorstellung vom Volk als eines Men­schenopfer fordernden Götzen behan-delte. Aber vor wie nach ihm waren und sind es unzählige, die in mehr oder minder krasser Form dieselbe Vor-stellung hegten und sowohl sich selber wie andere ihr unterwarfen und unterwerfen. Die Begriffe "Volk" oder auch "Vaterland"  oder "Nation" haben als Ideologien immer mehr sich entfaltet, je intensiver sie durch die allgemeine Schul­pflicht und die allgemeine Wehrpflicht systematisch propagiert wurden.

Ursprünglich war das Zusammengehörigkeitsgefühl in Stämmen und Völkern noch rein instinkthaft und frei von gedanklichen Mo­tivierungen; es basierte auf der Vertrautheit des Zusammenle­bens und der Gewohnheiten, sowie auf dem Schutzbedürfnis, so­lange die Angehörigen fremder Stämme und Völker vorwiegend als Feinde in Erscheinung traten, oder jedenfalls als mögliche Feinde, deren Herrschaft man fürchtete; während die Herr-schafts-Verhältnisse im eigenen Volk durch Sitte und Gewohnheit verschlei­ert waren. Jeder fühlte natürlich sein Eigeninteresse, wie das der ganzen Gruppe gefördert, wenn jemand anderer sich im Kampf für den be-treffenden Stamm oder das betreffende Volk auszeichnete und dementsprechend Lob und Ansehen erntete. So wuchs das Gefühl - und wurde durch das Verhalten der Umwelt bestätigt - , daß Opfer

 

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für die Gemeinschaft etwas Lobenswertes seien, was sie un­ter gewissen Umständen und in gewissen Grenzen ja auch sind; vorausgesetzt, daß der Betreffende sie selbst und freiwillig bringt und nicht etwa sie, unter Druck und Zwang, von anderen fordert. Das Gefühl der Solidarität wird immer gestärkt, wenn äußere Gefahren ir-gendwelcher Art drohen. Von diesem rein instinkthaften Gefühl, das noch nichts mit Ideologie zu tun hat, ist es aber nicht weit zu der Vorstellung - wohlgemerkt: Vor­stellung!  - , daß die Gesamtheit eines Volkes etwas Bedeutsa­meres und "Höheres" sei als der Einzelne, was dann immer öfter auch ausgesprochen und schließlich systematisch gelehrt wurde.

 

Ist "die Eselheit" etwas "Höheres" als der einzelne Esel? - Al­lerdings ist eine Mehrzahl von Eseln zweifellos wertvoller als ein einzelner - aber für wen?  - Für ihren Besitzer!  Demgemäß pflegten und propagierten die Führer und Herrscher jedes Volkes den Gedanken des Zusammenhalts und der Unterordnung, der ja zugleich immer ein Gedanke der Unterordnung unter ihre Führung und Herrschaft war. Die Priester stärkten diesen Glauben, auch im eigenen Interesse, umso mehr, als die Angehörigen fremder Völker in der Regel auch Gläu-bige anderer Religionen waren.

 

Die Ideologie von "Volk", "Vaterland", "Nation" wurde so zu ei­ner Ersatz-Religion, die bald in allen Völkern stärker als die eigentliche Religion wurde und jedenfalls zu mehr und größeren Opfern begeisterte als jene.   Dazu kam der noch heute anhaltende Fanatismus der Anhänger dieser Ersatzreligion, die jeden Anders­den-kenden für moralisch minderwertig, wenn nicht als "Verräter" für todeswürdig halten.   Selbst ein Macchiavelli, der die Geschäfts­geheimnisse der Herrschenden recht gründlich durchschaut und ent­hüllt hatte, war von der Idee der nationalen Einigung Italiens so be­sessen, daß er seinen "Principe" vor allem in der Absicht schrieb, dem Mann, den er für diese Einigung am geeignetsten hielt, die richtigen Tips zu geben, nämlich mit Hinterlist und Mord dabei nicht zimperlich zu sein.   Das war durchaus logisch im Rahmen je­ner altrömischen "Tugend", welche die Vaterlandsliebe und die im Dienst des Vaterlandes gebrachten Opfer - sowohl eigene wie die Opfe-rung anderer - am höchsten wertete. Noch heute meldet sich ja nur zaghaft die Überlegung Lichtenbergs:

            "Ich möchte gern wissen, für wen in Wirklichkeit die Taten getan werden, von denen man öf­fentlich        behauptet, sie würden für das Vaterland getan".

 

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Weil im Gegensatz zu unsichtbaren Göttern das "Volk", das "Vaterland", die "Nation" für eine unbezweifelbare Realität gehalten wird (und dies als nicht-ideologischer Begriff ja auch ist), kommt nur wenigen die Erkenntnis: die ideologi­sche Erweiterung dieses Begriffs, die ihm ein Eigenleben mit Eigenwillen unterstellt, ist .eine Ver-fälschung; denn was als angeblicher Wille oder Interesse des "Volkes" propagiert wird, ist immer nur eine Ab-straktion, hinter der sich jeweils der Wille oder das Interesse eines Einzelnen oder einer Gruppe verbirgt.  Wer daran glaubt, läßt sich von einer fix gewordenen Idee beherrschen.   Jedes Abstraktum  überhaupt ist ein Schirm, hinter stets ein Konkretum hockt, das seinen Willen und sein Interesse dem Abstrak-tum unterschiebt, um damit Eindruck auf Urteils- und Kritikunfähige zu machen.

 

Dies wird deutlich, wenn davon die Rede ist, daß die Interes­sen Einzelner - oder auch von Gruppen - dem "Ge-samtinter­esse" untergeordnet werden müssen. Denn das Volk ist eben die Gesamtheit aller Angehörigen des betreffenden Volkes; wenn die Interessen eines Teils denen eines anderen Teils untergeordnet werden, sind dies daher Opfer, die nicht der Gesamtheit dienen, sondern jenem anderen Teil, sei dieser ei­ne Minorität oder Majorität.

Woher weiß man auch, daß es "gut" und "richtig" ist, wenn sol­che Opferung stattfindet?   Das wird ja nur von denen behauptet, welche die "wahren"  Interessen des "Volkes"  zu kennen behaup­ten, und die dabei ganz of-fensichtlich nicht die Interessen der Gesamtheit aller Volksangehörigen vertreten, zumindest jener nicht, denen sie das Opfer zumuten oder auferlegen. Wäh­rend das  (nicht-ideologische) konkrete Volk so viele ver­schiedene Stimmen, Willensbestrebungen und Interessen hat wie seine einzelnen Angehörigen, hat das (ideologische) "Volk" als Abstraktum ja keine eigene Stimme, keinen eigenen Willen, den es selber äußern kann (den "demo-kratischen Willen" der Mehrheit werden wir noch genauer untersuchen); sondern für das Abstraktum "Volk" sprechen und handeln immer nur Ein­zelne oder Gruppen von solchen, die sich die Legitimation dazu selber geben, oder auch von anderen geben lassen, die ihrerseits großzügig Vollmachten erteilen, welche nicht nur für sie selbst, sondern für - sogar widerstrebende - unbeteiligte Dritte gelten sollen! Insbesondere fehlt jeder Nach-weis dafür, daß das "Volk"

 

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das "Vaterland", die "Nation" ein nicht nur subjektiver, son­dern objektiver Höchstwert ist und daß jeder Ein-zelne diesen Wert zu respektieren und ihm zu dienen habe, ähnlich wie ei­nem religiösen Gebot.

 

Bei den Religionen ist von vornherein klar, daß es sich nicht um Wissen, sondern um Glauben handelt; daß das Behauptete also nicht bewiesen werden kann, denn was man weiß und be­weisen kann, braucht nicht geglaubt zu werden. Der philoso­phisch Geschulte weiß, daß und warum über alles Metaphysische, d.h. über die Er-fahrungswirklichkeit hinausgehende, nichts so gewußt und bewiesen werden kann, wie die Erfahrungstatsa-chen in jener. Wer sich daher auf religiöse Lehren und Offenbarungen anderer verläßt, muß sich darüber klar sein, daß diese in der Regel ebensowenig wissen können wie er selber. Was das sub­jektive Erlebnis einer Of-fenbarung betrifft, läßt sich dies ande­ren nur durch unbeweisbare Behauptungen übermitteln; es gibt vor allem keinen Maßstab dafür, ob die betreffende Offenbarung tatsächlich die einer metaphysischen Wirklichkeit, oder aber nur Einbildung, Halluzination, Selbstsuggestion war.

 

Bei den Religionen kann immerhin noch prinzipiell zugestanden werden, daß es über die Erfahrungswirklich-keit hinaus eine um­fassendere Wirklichkeit geben kann, die unseren begrenzten Sinnen und unserem durch unauflösbare Widersprüche (Antinomien) begrenzten Verstande unzugänglich sein mag; grundsätzlich könnte sogar zugestanden werden, daß diese andere Wirklichkeit durch Meditation, gegebenenfalls auch tatsächlich durch Offenbarung oder Intuition subjektiv und individuell erfaßbar sein mag. Dies ändert nichts daran, daß die Ergebnisse eines solchen Zugangs zu dieser anderen Wirklichkeit nicht als "echt" oder "richtig" beweisbar sind. Man kann ebenso gut das Gegenteil behaupten. Bei Ideologien, z.B. der des "Volkes", des "Vaterlandes", der "Nation" aber wäre es absurd, von einer Offenbarung sprechen zu wollen, durch die der Betreffende von der objektiven Höherwertig­keit dessen, was er sich unter diesen Begriffen vorstellt, überzeugt sei, so sehr auch nach seiner subjektiven Oberzeugung diese Begrif­fe für ihn einen subjektiven Wert darstellen mögen. Objektiv gesehen jedenfalls, sind Volk, Vaterland und Nation ebensowenig höhere We­senheiten gegenüber dem Einzelnen, wie dieser eine höhere Wesen­heit gegenüber jenen Begriffen ist. Dies ist das simple Ergebnis der Logik. Psychologisch aber ist

 

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leicht erklärbar, warum diese ideologisch verfälschten Be­griffe bei allen Demagogen so beliebt sind: weil sie - an ei­nen durch Gewohnheit geheiligten Urinstinkt appellierend - so sehr dem Unterwürfigkeits- und Vereh-rungstrieb der brei­ten Masse entgegenkommen; insbesondere, weil sie bisher noch stets ihre Zugkraft als Schlagworte erwiesen haben, um die große Mehrheit den Zielen und Interessen der Herrscher folgen zu lassen, die teils bewußt diese Schlagworte für eige­ne Interessen mißbrauchten, teils selber ihnen erlagen und gutgläu-big sich ihnen unterwarfen.

 

Der Begriff der "Pflicht", ebenso wie sein Korrelat, der des "Rechts", sind ebenfalls ideologisch und beide tau-chen häufig in Verbindung mit den vorerwähnten des "Volkes", des "Vater­lands", der   "Nation" auf, aber durchaus auch in anderen Zu­sammenhängen. Immer jedoch, wenn eine solche "Pflicht" po­stuliert wird, ist da-bei inbegriffen, daß es sich um ein "höheres" Gebot handelt, dem zu folgen der Betreffende eben "verpflichtet" sei.

 

Dabei müssen zunächst deutlich unterschieden werden: die vor­erwähnten - angeblich "vorgegebenen" - "Rech-te" und "Pflich­ten" einerseits, von jenen Rechten und Pflichten, die sich aus Verträgen ergeben, anderseits.   Letztere sind nicht ideologisch und können daher - durch Zeugen oder durch Dokumente - als bestehend oder nicht bestehend bewiesen werden. Während die ideologischen "Rechte" und "Pflichten" nur genau so behauptet werden wie die religiösen und sich jeder Beweisführung für ihre tatsächliche Existenz entziehen.

Unklares, verschwommenes Denken und vor allem die allgemei­ne Gewohnheit bewirkt aber, daß an jene an-geblichen "Rechte" und "Pflichten" wie an Realitäten geglaubt wird und sie überhaupt nicht in Zweifel gezogen werden. Zumeist steht hinter ihnen ja auch reale Macht und zwingt die Widerstrebenden zur Anerken­nung oder zumindest zur Unterdrückung ihrer Kritik und ihres Widerspruchs. So sind zwar die gesetzlich festgelegten "Rechte" oder "Pflichten", die sich häufig auf angeblich "vorgegebene" und jedenfalls nicht auf vertraglich frei vereinbarte stützen, eine Realität, aber nur eine Realität der überlegenen Macht; sie sind es nicht ihrer eigent-lichen Begründung nach, es sei denn, daß die "Begründung"offen mit der stärkeren Gewalt erfolgt. Es führt daher zu einer gefährlichen Begriffsverwirrung, wenn

 

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man die echten, d.h. die frei vereinbarten Rechte und Pflichten nicht deutlich unterscheidet von den angeblich "vorgegebenen" grundsätzlich unbeweisbaren "Rechten" und :Pflichten", die sich nur auf Behauptungen stütz-en, ei­nerseits, sowie von den gesetzlich festgelegten "Rechten" und "Pflichten" anderseits, die im Grunde von einer über­legenen Gewalt diktiert werden, sei es die einer offenen Diktatur oder die einer Mehrheit. Die letz-teren werden noch in einem eigenen Kapitel behandelt.

 

Die ideologischen "Rechte" und "Pflichten" sind bei näherem, kritischem Zusehen nichts anderes als Wünsche des Be­treffenden, daß, was er als sein "Recht" ansieht, von den an­deren als solches auch anerkannt werden, d.h. zu echtem Vertragsrecht werden soll; ebenso ist es mit den "Pflichten", die er anderen auferlegen möchte. Beide Wünsche können nur so weit Realität gewinnen, als hinter ihnen die Macht, sie durchzusetzen, steht. Fehlt es an dieser Macht, so sind und bleiben sie reine Wünsche und gedankliche-Spekulationen und der Betreffende hat nur den schwachen Trost, daß er "eigent­lich" doch "im Recht" sei;    Einbildung kann ja mitunter glück­lich machen. Sie macht aber meist unglücklich, wenn jemand sich selber unter das Joch vermeintlicher "Pflichten" beugt, oder angebliche "Rechte" anderer anerkennt, nicht weil er aus freien Stücken zustimmen will,  sondern weil er sich unter dem Druck eines "moralischen" Muß, eben einer "höheren" Ver­pflichtung, fühlt, die ihm le-diglich durch seine Umwelt sugge­riert wurde.

 

Angebliche "Rechte" und "Pflichten" schwirren ja nur so umher, die bloße Phantasiegebilde sind und ihre einzige Stütze darin finden, daß sie durch Gesetz oder Diktat,, also durch überlegene Macht, oder durch bloße Gewöhnung festgelegt und bereits in frühester Kindheit von Eltern, Umwelt, Schule als selbstver­ständlich eingeprägt werden; wobei jede Abweichung in der Re­gel auf empörte Reaktion der Umwelt stößt, so daß die  Gewohn­heit schließlich das entsprechende Verhalten prägt und es gar-nicht mehr zu einer Auflehnung kommen läßt.

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(J.Z.: Auf die individuellen Rechte, Freiheiten und Pflichten, die weder auf Gesetzen, noch Gebräuchen, noch Indoktrinierung in Staatsschulen oder Verträgen beruhen, lässt er sich nicht ein sondern uebergeht oder leugnet sie einfach, indem er sie mit den anderen zusammenwirft und verurteilt. - Darüber haben ihn weder Ulrich von Beckerath noch andere Menschenrechtsanhänger noch ich selbst je genügend aufklären können. Er hatte auch seine Wahnvorstellungen. - An anderen Stellen, mit seinem Begriff der "gleichen Freiheit fuer Alle" kommt er jedoch an das eigentliche Wesen des korrekten Rechtsbegriffes nahe heran, während der den Rechtsbegriff im-mer noch ganz und gar verwirft.  Aber eine Rose bleibt immer noch eine Rose, gleichgültig welchen Namen man ihr gibt. - J.Z., 2.3.04.)

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Ein kluger Mann sagte:

"Was man in der Jugend lernt, das "sitzt". Daher vertreten die meisten Leute Ansichten, die durchschnittlich etwa 3o Jahre alt sind. Da es den damaligen Lehrern ebenso ging, vertreten die Menschen, ungeachtet der Änderung der Verhältnisse, Ansichten, die völlig sinnlos geworden sind. Mit der Vollendung

 

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des körperlichen Wachstums ist bei den meisten Menschen die geistige Entwicklung erledigt. Die bis dahin ge-wonnenen Anschauungen schleppen sie weiter bis zum Grabe".

 

Sehen wir zunächst von den durch Gesetz und Diktat begrün­deten "Rechten" und "Pflichten" ab, auf die wir noch ausführ­lich zurückkommen, müssen wir zunächst davon ausgehen, daß bei Geburt der Mensch rechtlos und pflichtenlos den an­deren Menschen, Einzelnen wie Gruppen gegenübersteht, was jedoch nicht bedeutet, daß jene mit ihm nach Belieben verfah­ren können, und auch nicht ausschließt, daß die anderen ihm einseitig gewisse Rechte zugestehen. Der Behauptung, daß es angeborene "Rechte" oder "Pflichten" gäbe, steht die ge-gen­teilige Behauptung völlig gleichberechtigt gegenüber. Förde­rungen, die sich auf die Behauptung angebo-rener tatsächlicher Rechte und Pflichten stützen, müssen daher, selbst wenn  es letztere gäbe, aus demselben Grunde zurückgewiesen werden, aus dem jedes objektiv urteilende Gericht eine bestrittene un­bewiesene For-derung zurückweisen muß; sogar dann, wenn sie an sich durchaus berechtigt sein mag. Eben weil derartige Be­hauptungen und Forderungen grundsätzlich unbeweisbar sind.

 

Letzteres ist eine beweisbare Erkenntnis nach den Maßstäben der Erfahrungswirklichkeit und bezieht sich auf al­le "Rechte" und "Pflichten" auf religiöser, moralischer, sitt­licher oder sonstwie ideologischer Grundlage. Nur durch Über­einkommen, das auch stillschweigend erfolgen kann, werden echte Rechte und Pflichten begründet. Was man "Moral" und "Sitten" nennt, beruht zum Teil auf solchem Übereinkommen, zum anderen aber auf Hirngespinsten, bloßen Wunschbildern und unbeweisbaren Behauptungen (weshalb sich auch die Moral­auf-fassungen und Sitten so häufig ändern), sowie zu einem sehr wesentlichen Teil auf Zwang und aggressiver Gewalt. Wer sich also auf solche ideologischen "Rechte" und "Pflichten" beruft und auf sie Forderungen gegen andere gründet, ist bestenfalls einer, der unklar denkt und die Begriffe verwechselt; in aller Regel aber ist es jemand, der bewußt Kritikunfähige irreführen oder aggressive Gewaltanwendung rechtfertigen will.

 

Auch das sogenannte "Naturrecht" gehört zu den ideologischen Forderungen, da es im Bereich der Erfahrungs-wirklichkeit kei­nen Gegenstand "Naturrecht" gibt. Selbst diejenigen, die an ein

 

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"Naturrecht" glauben (es ist ja reine Glaubenssache), sind sich über dessen Inhalt völlig uneinig. Als "Natur-recht" werden oft recht vernünftige Ansichten propagiert. Aber deren  Wert liegt darin, daß sie vernünftig, nicht daß sie ein "Recht"  sind.

 

Eine Mittelstellung zwischen Ideologie und vereinbarten Rechten nehmen die sogenannten "Menschenrechte" ein. Sie entstanden im Kampf gegen die Herrschaft des Faustrechts, um diesem mehr und mehr Schranken zu setzen, und speziell gegen die Allmacht des Staates, um dem Einzelnen wenigstens einige bescheidene Frei-heiten diesem gegenüber zu sichern. Aber sie entstanden zum Teil auch aus rein ideologischen Forderungen, überschritten da­bei die Grenze der gleichen Freiheit Aller, und wurden insoweit selber aggressiv.

 

Bisher stehen sie auch nicht in unmittelbarer Geltung von Mensch zu Mensch, etwa in der Weise, daß alle, oder auch nur eine große Mehrheit, ihnen ausdrücklich zustimmen, oder daß der Einzelne sie gegenüber anderen Einzelnen, Gruppen oder gar Staaten, prak­tisch durchsetzen könnte. Sondern nur die einzelnen Staaten pro­klamieren und konzedieren diese "Menschenrechte" unter jeweils erheblichen Einschränkungen.

Dabei handelt es sich, wohlgemerkt, um eine bloße Proklamation, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom l0. 12.1948 als Resolution der UNO-Generalversammlung zum Aus­druck kam. Diese war kein rechtsverbindlicher Akt und niemand kann darauf durchsetzbare Ansprüche stützen! Es handelt sich um eine typische Moralpredigt, ohne ernsthaften Willen der Moralpre­diger, nun auch ihrerseits diese Moral zu praktizieren; davon kann sich jedermann überzeugen, der die Praxis vieler - und sogar der meisten - Staaten mit den von ihnen proklamierten "Menschenrech­ten" vergleicht.

 

Typisch für die Unklarheit der Ausgangspunkte ist bereits die Phrasenhaftigkeit der Präambel, die von einem "Gewissen der Menschheit" spricht. Die Menschheit als abstrakter und ideologischer Begriff kann weder Wil-len, noch Bewußtsein noch Gewissen haben, es sei denn das, was ihre selbsternannten Sachwalter ihr unter-schieben; während die konkrete Menschheit als Summe aller einzelnen Menschen ebenso viele Milliarden ver-schiedene und meist gegensätzliche Gewissen hat, wie es einzelne Menschen gibt. Die Präambel erklärt ferner für "wesentlich, die Menschenrechte

 

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durch die Herrschaft des Rechts zu schützen". "Das Recht" aber gibt es nicht als etwas bereits Vorgegebenes oder auch nur klar Bestimmbares; was als "das Recht" bisher reali­siert wurde, war immer nur die dahinter ste-hende Macht, die meist eine aggressive Gewalt war, so weit es sich nicht um Rechte handelt, die auf Vertrag, auf Vereinbarung beru­hen.   Die Herrschaft "des" Rechts hat in der Praxis bisher immer nur die Herrschaft der Gewalt bedeutet, schon weil sie eben auf Herrschaft beruhte, und auch dann, wenn diese Herrschaft verein-zelte Freiheiten "gewährte". "Das Recht" war bisher immer nur das Recht der Herrschenden und Stärkeren. Wo es als ohnmächtiges Ideal von den Be­herrschten und Schwachen proklamiert wurde, war es nur hilfloser Protest gegen die Übermacht.   Weder im ersten noch im zweiten Falle kann die reale Existenz eines solchen ideolo-gischen Begriffs wie "das Recht", geschweige denn in einer konkreten Formulierung seines Inhalts, bewiesen wer­den; d.h. die reale Existenz in der Erfahrungswirklichkeit, also auch außerhalb der Köpfe, in denen das Vorhan­densein entsprechender Vorstellungen natürlich nicht mit realer Existenz identisch ist;  denn vorstellen kann man sich auch Nichtexistierendes.

 

Die Präambel spricht dann noch vom "Glauben"  an die "Men­schenrechte", womit sie indirekt zugibt, daß es kein Wis­sen davon gibt und geben kann.   Artikel 1 stellt gleich zwei unhaltbare Behauptungen auf: alle Men-schen seien "gleich an Rechten" geboren und "mit Vernunft und Gewissen begabt". Man könnte besser sagen, daß kein Mensch mit Vorrechten ge­genüber anderen geboren sei, wenn man nicht die noch bessere Formu-lierung vorzieht,  daß es überhaupt keine angeborenen Rechte, auf die man sich vernünftigerweise berufen kann, gibt, sondern nur solche, die durch Vereinbarung entstehen. Durch Vereinbarung aber wird in der Regel niemand anderen Vorrech­te zugestehen, sondern darauf bedacht sein, keine geringeren Rechte, also gleiche wie jener andere, zu erhalten.

Unter Berufung auf die "Vernunft" - immer nur die eigene, nie die der anderen - sind oft sehr gegensätzliche Ansichten geäussert worden; läßt man die Weltgeschichte oder auch bloß die tägliche Erfahrung Revue pas-sieren, ist es offenbar nur eine kleine Minderheit, die wirklich Vernunft hat und betätigt. Was das "Gewissen"  betrifft, geht jener Artikel offenbar von der

 

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Vorstellung aus, daß dessen Stimme in allen Menschen gleich oder ähnlich sei. Das ist jedoch offensichtlich    nicht der Fall und kann es auch nicht sein, da das "Gewissen" jeweils nur die Summe der eingeprägten oder übernommenen  religiösen und Moral-Vorstellungen ist.

 

Die Gleichheit vor dem Gesetz, die in Artikel 7 postuliert ist, rechtfertigt die ungleiche Freiheit von Einzelnen gegen­über Gruppen und deren Gesetzen, ohne Rücksicht darauf, ob diese Gesetze aus einem totalitären oder demokratischen Re­gime stammen, wobei letzteres ebenso auf dem Prinzip der Herrschaft beruht wie das ande-re.   Schon Anatole France hatte gespottet:

            "Das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit ver­bietet es Reichen wie Armen, unter Brücken zu          schlafen, in den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen".

 

Artikel 13  beschränkt das Recht auf Freizügigkeit nur auf den betreffenden Staat. Da die Staaten sehr ungleich groß und unter­schiedlich in ihren natürlichen Gegebenheiten (z.B. Bodenschät­zen), ihren Verfassungen und sozialen Verhältnissen sind, wird hier wiederum die gleiche Freiheit Aller im Namen der "Men­schenrechte" eingeschränkt.

 

Artikel 17  garantiert sehr summarisch ein Recht auf Eigentum, ohne zu unterscheiden, wie dieses erworben ist: ob z.B. als Frucht eines rechtlichen oder tatsächlichen Privilegs oder Mo­nopols, aus dem Vorrechtsanspruch auf etwas, was die Natur als Geschenk bietet, wie den Boden und seine Schätze, oder aber ob der Eigentumsan-spruch sich nur auf das Produkt eige­ner Arbeit richtet.

(J.Z.: Die "Geschenke" der Natur, die aus den Früchten des Bodens, seinen Erzen, seinem Erdoel etc. bestehen, werden gewöhnlich nicht ohne Arbeits- und Kapitalaufwand gewonnen. - J.Z., 2.3.04.)

 

In Artikel 21   wird mit dem Willen des "Volkes" (also einem Abstraktum, hinter dem stets nur der Wille einer an Äußerung und Auftrag des "Volkswillens"- der zudem mit dem Willen der Ge­samtheit aller Volksangehö-rigen nicht identisch ist - nicht gebundenen Gruppe konkreter Einzelner steckt)  die "Autorität" der öffentlichen Gewalt gerechtfertigt. Hier ist "Gewalt" durch­aus im aggressiven Sinne, d.h. als Eingriff in die gleiche Frei­heit Aller, zu verstehen und dazu wird noch bei Betrachtung der Ideologie der Demokratie und des Mehrheits-prinzips einiges zu sagen sein.

 

In Artikel 22   werden im Hinblick auf etwas durchaus Wünschens-

 

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wertes Ansprüche und "Rechte" verliehen, ohne Zustimmung der davon Betroffenen, d.h. Ansprüche und "Rechte" gegen andere, auf deren Kosten und auch gegen deren Willen.

 

In Artikel 23 und 25 werden mit dem "Recht auf Arbeit",  sowie auf "soziale Fürsorge" und dem "Schutz gegen Arbeitslosigkeit" Wünschbarkeiten, die durch freiwillige Vereinigungen gesichert werden können, vor allem jedoch durch eine auf echter ,d.h. gleicher Freiheit für Alle beruhenden Grundordnung, als "Rech­te" und "An-sprüche" formuliert, die eine Autorität voraussetzen, welche auf Grund dieser "Rechte" Fürsorge aus den Taschen an­derer Leute betreibt.

Dasselbe gilt für das "Recht auf Bildung" mit der Forderung nach unentgeltlichem Unterricht, zumindest in den Elementar- und Grundschulen, und schließt - unausgesprochen - den Schulzwang und die staatliche Bestim-mung des Unterrichtsstoffes und Lern­zweckes ein.   Denn wenn jemand ein "Recht" hat, steht demge­genüber die entsprechende "Pflicht" dessen, der dieses Recht gewährt oder anerkennt; nach der teils ausgesprochenen, teils unausgesprochenen Meinung der Verfasser jener " Menschenrechtserklärung" aber auch die "Pflicht" derer, die solche "Rechte" nicht anerkennen, denn als "angeborene" würden sie ja außerhalb von Vereinbarun-gen stehen und diesen vorgehen.

 

Artikel 29 proklamiert demgemäß auch: "Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist". Ab­gesehen davon, daß es an echten Pflich-ten nur freiwillig über­nommene geben kann (denn bei gewaltsam aufgezwungenen ist deren Benennung als "Pflicht" eine dreiste Maskerade der ag­gressiven Gewalt), wird hier der abstrakte Begriff einer Gemein­schaft der Tatsache unterschoben, daß jeder Mensch es mit einer Mehrzahl anderer konkreter Menschen zu tun hat und zu ihnen in Beziehungen tritt; wobei man den Begriff "Gemeinschaft" noch gelten lassen könnte im nicht-ideologischen Sinne, wenn damit nichts anderes als eben diese Gesamtheit gegenseitiger Beziehun­gen wert-neutral gemeint ist und sich diese Beziehungen der Ein­zelnen gegenüber der Gesamtheit Aller auf das Prinzip der glei­chen Freiheit Aller und auf freie Vereinbarungen stützen.  Tat­sächlich aber wird dem Begriff der "Ge-meinschaft" ein ganz an­derer, nämlich der des Staates unterschoben. Während für eine echte Gemeinschaft die Freiwilligkeit der Teilnehmer charakteri-

 

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stisch ist, handelt es sich beim Staat um eine Zwangs-"Gemeinschaft". Diese spezielle Form einer "Gemein-schaft" (durchaus nicht die einzig mögliche) ist die gefährlichste aller ideologischen Abstraktionen;  denn sie tritt als selb­ständiges, den Einzelnen übergeordnetes Etwas auf. bean­sprucht "Rechte" und legt den Einzelnen "Pflichten" auf, ohne Rücksicht darauf, ob jene dem zustimmen oder nicht. Der Staat ist die moderne Form eines säkularisierten Got­tes, der für seine Gebote absolute Geltung fordert.

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(J.B.: Bei seiner Kritik der "Menschenrechte", wie sie von der UN erklärt wurden, griff K.Z. nur einen Stroh-mann an. Ein schlechteres Beispiel hätte er kaum wählen können. Um bessere und richtigere Meschenrechts-erklaerungen hat er sich nie ausreichend gekuemmert. Als Anarchist hätte er sich doch sagen koennen, dass diese Erklärungen von Regierungen meist unvollständig und teilweise falsch sein wuerden und nicht Vertrauen verdienen. Meines Wissens hatte er nie versucht, z.B. die von Ulrich von Beckerath oder von mir versuchen Menschenrechtserklaerungen zu widerlegen. Um auch sie im Bausch und Bogen zu verdammen genuegte fuer ihn schon, dass auch sie den Rechtsbegriff gebrauchten, wenn auch in einem ganz anderen Sinne als die meis-ten der Erklärungen von Regierungen. - Über eine Zusammenstellung von etwa 100 privaten  Menschen-rechtserklärungen siehe "PEACE PLANS" Nos. 589 & 590. - J.Z., 2.3.04.)

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In den UNO-Pakten für "Menschenrechte" vom 16.12.1966 taucht dann noch das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" auf. Wohlgemerkt: niemals ein Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen, die stets nur als unselbständige Teile eines ihnen übergeordneten Ganzen - als "der Rechtshoheit unterworfene" Personen - betrachtet und be-handelt werden; wobei wir bereits gesehen haben, daß jene "Ganzheiten" weder einen Eigenwillen, noch ein selbständiges Eigendasein haben, sondern Abstraktio­nen sind, hinter denen sich stets der Wille eines konkreten Ein­zelnen, oder einer Gruppe von solchen, verbirgt. Es handelt sich dabei immer nur um Verschleierungen der Herrschaft von Menschen über Menschen. Zu beachten ist, daß der "Weltpakt für bürgerliche und politische Rechte vom 16.12.1966 in sei­ner Präambel ausdrücklich von "Pflichten" des Einzelnen nicht nur gegenüber seinen Mitmenschen, sondern gegenüber der "Ge­meinschaft, der er angehört"  spricht.

 

Merkwürdigerweise ist die Absurdität eines Zustandes bisher nicht aufgefallen, in dem das, was lediglich in den Köpfen als Vorstellung, als bloß Gedachtes, existiert, gleichrangig mit Wirklichem, ja sogar vorrangig gegen-über diesem, behandelt wird. Und dies, nachdem vor mehr als vier Generationen Stir­ner seinen vehementen Angriff gegen eben jene "fixen Ideen" ge­richtet hatte, die an sich als bloße Theorie (immer im Bewußtsein, daß es sich dabei um kein Wissen, sondern um bloße An­nahmen, Meinungen, Glauben handelt) durchaus tolerabel, ja mitunter sogar akzeptabel sind; während sie zu einer gefährli­chen Geistesgestörtheit entarten, wenn jenes Be-wußtsein einer bloßen Annahme verloren geht und die betreffende Idee eben zu einer unerschütterlich "fixen" erstarrt. Dann ist es nicht mehr der Mensch, der die Idee, den betreffenden Gedanken, hat, son­dern dieser, sein Produkt also, hat sich den betreffenden Men-

 

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schen unterworfen (was natürlich auch für von anderen über­nommene Gedanken gelten kann). Dann ist jene Idee zu etwas "Höherem" und "Heiligen" geworden, an dem man nicht zwei­feln und nicht rütteln darf.

"Denke nicht, daß Ich scherze oder bildlich rede", sagt Stirner, "wenn Ich die am Höheren hangenden Men-schen, und weil die ungeheure Mehrzahl hierher gehört, fast die ganze Menschen­welt für veritable Narren, Narren im Tollhause, ansehe. ... Man taste einem solchen Narren an seine fixe Idee, und man wird so­gleich vor der Heimtücke des Tollen den Rücken zu hüten haben. Denn auch darin gleichen diese großen Tollen den klei-nen sogenannten Tollen, daß sie heimtückisch über den herfallen, der ihre fixe Idee anrührt".

 

Wohlgemerkt: nicht schon dann ist jemand, der an Dinge oder Gebote glaubt, für deren Existenz er den Beweis schuldig bleibt und ihrer Natur nach auch niemals führen kann, ein "Be­sessener", sondern erst dann, wenn er über seinen persönlichen Lebensbereich hinaus diesen Glauben in aggressiver Form aus­weiten und andere zwingen will, seine angeblichen Glaubenswahr­heiten als "heilig" und  "unantastbar" zu respektieren. Dies gilt keineswegs nur für die religiösen "Glaubenswahrheiten", sondern speziell auch für die ideologischen, die so sehr eingewur­zelt und zu fixen Ideen geworden sind, daß die meisten zwischen ihnen und der Wirklichkeit nicht mehr zu unterscheiden wissen. Wenn ansonsten intelligente Menschen, die den Anspruch erheben, ernst genommen zu werden, mit Begriffen operieren, bei denen sie Konkretes und Abstraktes, Wirkliches und bloß Gedachtes, Beweisbares und Unbeweisbares nicht auseinanderhalten, dann muß man ja, wie Stirner, "die gräß-liche Überzeugung gewinnen, daß man mit Narren in ein Haus gesperrt ist".

 

Es liegt auf der Hand, daß bei solchem Verhalten es nur ein An­einander-Vorbeireden und auch kein Einigen auf einer gemeinsa­men Basis geben kann;  denn eine solche kann ja nur das beweis­bar Wirkliche sein (wobei jen-seits desselben auch der bloße Glau­be, die mehr oder weniger begründete Annahme, einen gebühren­den Platz - aber keinen darüber hinaus!  - einnehmen darf!). In der Erfahrungswirklichkeit gibt es keine Rechte und Pflich-ten außer freiwillig vereinbarten - oder solchen, die von einer über­legenen Gewalt statuiert werden; wobei diese jedoch sich nicht offen als eben Gewalt deklariert, sondern sich hinter angeblich

 

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vorhandenen "höheren" Geboten versteckt. Daß diese "höhe­ren" - religiös oder ideologisch begründeten - Ge-bote aber wirklich existieren, ist lediglich eine Behauptung, für die oder gegen die eine Beweisführung un-möglich ist. Da jedoch, wer eine Behauptung aufstellt, und gar Forderun­gen daraus ableitet, üblicherweise auch die Beweislast dafür hat, muß der Betreffende sich bewußt sein, daß er entweder nur einen leeren Bluff ver-sucht, oder aber, falls er auf Grund seiner Behauptung andere zu einem Tun oder Unterlassen zwin­gen will, daß er dann unter einem leeren Vorwand eine aggres­sive Handlung begeht.

 

Eine Unzahl angeblich "höherer" Wesenheiten - wie Gott, die Menschheit, die Wahrheit, die Freiheit, die Hu-manität, die Gerechtigkeit, das Volk, das Vaterland, die Nation, das Klassenbewußtsein, die Partei, die immer recht hat, - stellen dro­hend und lockend ihre Ansprüche an den Einzelnen, behandeln diesen nur als unselb-ständigen Teil eines "größeren Ganzen" und weisen ihm entsprechende "Bestimmungen", "Aufgaben", oder "Pflichten" zu, oder reden ihm ein, daß er "Rechte" ge­gen andere konkrete Einzelne hätte, von denen diese überhaupt nichts wissen oder wissen wollen.

Aber niemals sprechen diese "höheren Wesenheiten" selbst, son­dern immer sind es nur andere Einzelne, oder Gruppen von sol­chen, die sich selber zu Wortführern jener "höheren" Wesenhei­ten ernannt haben; wobei sie sowohl den Beweis für deren Exi­stenz überhaupt, als - letztere einmal angenommen - den Beweis für ihre Le-gitimation als Sprachrohr schuldig bleiben.

 

"Ihr armen Wesen", sagt Stirner, "die Ihr so glücklich leben könntet, wenn Ihr nach Eurem Sinne Sprünge ma-chen dürftet, Ihr sollt nach der Pfeife der Schulmeister und Bärenführer tan­zen, um Kunststücke zu machen, zu denen Ihr selbst Euch nim­mermehr gebrauchen würdet. Und Ihr schlagt nicht endlich ein­mal dagegen aus, daß man Euch immer anders nimmt, als Ihr Euch geben wollt. Nein, Ihr sprecht Euch die vorgesprochene Frage me-chanisch selber vor: "Wozu bin ich berufen?  Was soll ich?"  So braucht Ihr nur zu fragen,  um Euch sagen und befehlen zu lassen, was Ihr sollt".

 

Ideologisch bedingt sind nahezu alle heute geltenden Parolen und die an den Einzelnen herangetragenen Forde-rungen und Be-

 

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fehle, aber zugleich auch die bestehenden Einrichtungen, bei denen man - infolge der Gewöhnung an sie - die ideologische Basis gar nicht mehr bemerkt.

Der Romantiker Friedrich Schlegel hatte von "ersten dunklen Regungen vom Bewußtsein der Menschheit als einer Person" gefaselt; während seine Zeitgenossen in Dichtung und Philoso­phie von einer mystischen Mensch-heitsverehrung und, wie man damals sich ausdrückte, von der Menschwerdung Gottes oder der Gottwerdung des Menschen schwärmten. Heute ist die phra­senhafte Personifizierung nicht nur von Kollektiven, die neben ihrer ideologischen Verzerrung wenigstens noch einen realen Gehalt haben, sondern von Begriffen, die auf rein gedanklichen Vorstellungen beruhen, allgemein geworden. Dies geht teils auf einen Atavismus zurück: ur-sprünglich glaubte der Mensch, daß alles, was er in seinem Bewußtsein vorfand, also auch al­le Gedanken und Vorstellungen, einer äußeren Wirklichkeit entspreche - d.h. er glaubt an alles, was er aus inneren oder äußeren Veranlassungen zufällig denkt, sich zurechtphantasiert oder wünscht, und es fehlt ihm an Impulsen, seine Vor­stellungen von der Wirklichkeit zu trennen und sie mit dieser, besonders mit der äußeren Erfahrung, zu verglei-chen. Je in­haltsärmer das menschliche Bewußtsein ist, desto ausgepräg­ter ist dieser kritiklose Glaubenstrieb.

Teils aber auch beruht der herrschende Denkwirrwarr auf der Verkennung dessen, was bei Werturteilen, die   stets ideo­logisch sind, eigentlich vorgeht: da werden nämlich Gefühls-Verhältnisse von Personen zu einem Ge-genstande in Eigen­schaften des Gegenstandes umgedeutet; die subjektive Empfin­dung als "gut" oder "schlecht"  eines Gegenstandes oder einer Handlung wird nicht als subjektive Empfindung begriffen, son­dern falsch gedeu-tet als objektiv jenem Gegenstand oder jener Handlung anhängende Eigenschaft.

 

Besonders verhängnisvoll wirkt sich aus, wenn ähnlich schein­objektivierte Wunschvorstellungen sich als zen-traler Bewußtseinsinhalt festsetzen;  darauf wird dann ein ganzes Riesenge­bäude nach den erprobten Regeln der formalen Logik aufgebaut und es wird aus einer empirisch unbegründbaren Wertsetzung ein in sich logisches Gefüge von Normen abgeleitet, das nur einen Fehler hat: die Voraussetzung, wie alle Ableitung aus ihr, sind insoweit reine Hirngespinste, als nachweisbar ist, daß sie zwar als gedankliche Vorstellungen im Hirn des Be-tref­fenden, und eventuell noch anderer, existieren, ebenso nach-

 

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weisbar jedoch, daß es unmöglich ist, einen Beweis dafür zu führen, daß diesen Vorstellungen auch eine Wirk-lich­keit entspricht, daß sie mehr sind als eine willkürliche Annah­me oder eine unwillkürliche subjektive Em-pfindung.

 

Ungerührt von den Feststellungen der Erkenntnistheoretiker, Philosophen und Soziologen, die ja nicht zum ju-ristischen Stu­dium gehören und auch der Karriere nicht förderlich sind, be­zog der Bundesgerichtshof noch 1954 den Standpunkt, es gäbe ein für den Menschen erkennbares objektives Sittengesetz, das z.B. "dem Men-schen die Einehe und die Familie als verbindli­che Lebensform gesetzt und diese Ordnung zur Grundlage des Lebens der Völker und Staaten gemacht" habe.

 

Dieses mysteriöse "Sittengesetz", von dem mindestens 99% aller Menschen nicht zu sagen wüßten, von wem es eigentlich stammt und was überhaupt sein Inhalt ist, während das rest­liche 1% auch nichts wirklich davon  weiß, sondern lediglich glaubt, daß es so etwas gibt, ohne eine einheitliche Vor­stellung davon zu haben, geis-tert auch durch Artikel 2 des Grundgesetzes der BRD. Solch kindlich naiver Glaube an etwas völlig Unbewie-senes und grundsätzlich auch Unbeweisbares gibt dem Bundesgerichtshof "Nach Überzeugung des Gerichts" das "Recht",  alle Mittel staatlicher Zwangsgewalt gegen den­jenigen in Bewegung zu setzen, der solchen Glau-ben nicht teilt, und jeden aggressiven Eingriff in die Freiheit der Einzelnen und ganzer Gruppen zu rechtfer-tigen. Während der gleiche Bun­desgerichtshof ein Hohngelächter anstimmen würde, wenn bei einem Rechts-streit vor ihm die eine Partei erklären würde, sie glaube zwar Recht zu haben, aber sie könne das leider nicht beweisen. -

(J.Z.: Hier gebrauchte er den "Rechts"-begriff staatlicher Richter fuer seinen "Beweis"! - J.Z., 2.3.04.)

 

Aber nicht nur der Bundesgerichtshof treibt solche Scherze mit dem bei anderer Gelegenheit von ihm geprie-senen gesunden Menschenverstand, sondern z.B. auch Bundeskanzler Brandt erklärte sich (laut FAZ vom 10. 7. 72) für Orientierung der Gesellschaftspolitik "an den sittlichen Grundwerten" und Ähn­liches kann man ja stän-dig von allen Politikern, Kanzeln, Juri­sten und Leitartiklern hören - nur daß jeweils sehr verschieden­artiges da-mit gemeint ist; während die angeblichen Sachzwange bei den Entscheidungen der jeweiligen Machthaber na-türlich stets von ihren subjektiven Wertvorstellungen und eigenen Ideo-

 

 

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logien geprägt sind - ohne daß dies ihnen zum Bewußtsein kommt, denn die eigene Ideologie halten sie ja für objektive Wahrheit und Wirklichkeit.

 

Je verquollener die Gefühle, je nebelhafter die Vorstellungen und vor allem je fester eingebleut von Kindesbei-nen an die "sittlichen Grundwerte" sind, mit desto kritikloserer Inbrunst äußern sie sich:

"... nicht unser Glück, sondern das Glück des Vaterlandes ist unser Glück. Wir suchen nicht die eigene Freiheit, sondern die eigene Gebundenheit. Wir warten auf den Tag des Einsat­zes, an dem eine gläubige Jugend ihre Treue wieder bewähren darf. Wir stehen in Wartehaltung, alle Muskeln gespannt, jeden Tag aufs neue bereit, einzuspringen und am deutschen Werk mit unseren Händen anzupacken, in uns glüht das Feuer der Bereit-schaft, weil wir bereit für Deutschland sind".  So schrieb Hans Joachim Schoeps, 1933, der als Jude die deut-schen Juden für Hitler einzuspannen versuchte!

 

Die völkerkundliche Erforschung Melanesiens in jüngster Zeit ergab bei einer Bevölkerung von rund 3 Millio-nen, die sich im Zustand etwa der Jungsteinzeit befanden, über 1000 verschie­dene ethnozentrische Kulturen. Denn Urwald, Inseln und Kopf­jagd bewirkten, daß jeder Stamm, von durchschnittlich 2000 Angehörigen, in Sprache, Sozialordnung und religiösen Vorstel­lungen grundverschieden ist von den Nachbarstäm­men, die er bekämpft. Dies ist, nebenbei bemerkt, auch eine Widerlegung des marxistischen Glaubensdogmas vom bestim-men­den Einfluß der "Produktionsverhältnisse" auf den "ideologischen Überbau" der soziologischen, religiösen, kulturellen, politischen Verhältnisse. Denn die "Produktionsverhältnisse" in jenen 1000 Jäger- und Sammler-Gesellschaften waren völlig dieselben!  Wie in diesem Beispiel ist der Einfluß von Religion, Ideologie, Poli­tik, d.h. sind die Herrschaftsverhältnisse primär vor dem vorhanden gewesen, was der Marxismus in einem späte-ren Stadium unter "Produktionsverhältnissen" versteht, also nicht erst als de­ren Überbau entstanden. Sondern die religiösen und ideologischen Vorstellungen, insbesondere die Herrschaftsverhältnisse, die mit ihnen ja un-lösbar verknüpft sind, haben seit je und bis heute ent­scheidenden Einfluß auf die Produktions-, insbesondere die Eigen­tumsverhältnisse, ausgeübt.

Noch etwas anderes wird durch diese unendlich vielfältige Verschie-

 

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denheit, die hier sozusagen im Naturzustand studiert werden kann, bewiesen: daß es eine "höhere" Zweckbe-stimmung von allgemeinverbindlichem Charakter, der sich also alle Menschen zu beugen hätten, entweder nicht gibt, oder zumindest, daß sie normalem menschlichem Fühlen oder Begriffsvermögen nicht erkennbar ist. Denn gäbe es göttliche Gebote oder ein unpersön­liches, für jeden Menschen verbindliches Sittengesetz, so müßte man doch erwarten, daß jeder Mensch sich dieser Zweckbestim­mung bewußt wäre und diese Gebote ganz klar als solche empfän­de. Zumal "Gottes Worte"  oder auch jede andere der Mensch­heit auferlegte "hö-here"  Zweckbestimmung doch - anders als Menschenworte - ganz klar sein müßten und nichts an ihnen zu deu-teln und mehrfach auszulegen sein dürfte.  Die Vielzahl der einander widersprechenden, oft dunklen und viel-deutigen Reli­gionen, Moralen und Sitten zeigt jedoch, daß es eine Einheitlich­keit der Aussagen und Forde-rungen all dieser mit Absolutheitsanspruch auftretenden Lehren nicht gibt.

 

Auch das sogenannte Gewissen zeigt sich bei näherer Prüfung nicht als einheitlich, sondern als Resultat der Umweltbeeinflus­sung, insbesondere der in frühester Kindheit dem unkritischen Bewußtsein eingeprägten Glau-benssätze und Wertvorstellungen. Beispielsweise hatte ein Altägypter, dem das Krokodil als heilig galt, selbst dann Gewissensbisse, wenn er in Notwehr eines tö­tete; während ein Europäer bei der Tötung eines Krokodils nicht die geringste Gewissensregung empfindet. Dasselbe gilt von zahl­reichen anderen Tabus. In der Gegen-wart leben unter uns Millio­nen von "Ehrenmännern", die in der Unterdrückung und Tötung anderer Menschen aus religiösen, rassischen, nationalen Grün­den, sowie als "Klassenfeinde" oder als "Feinde der gesetzli­chen Ordnung" eine verdienstvolle Tat sehen, während sie die gleiche Handlung, wenn sie sich gegen Angehörige der eigenen Überzeugung richtet, voller Empörung verdammen.

 

Der sogenannte "Rechtspositivismus", d.h. die nicht nur herr­schende "Rechts"-Theorie, sondern insbesondere ihre Praxis, erklärt als "das Recht" das, was der Staat als solches festlegt und mit Zwangsgewalt durchsetzt. Er erklärt, daß "es unmög­lich ist, auf rein erkenntnismäßigem Wege ein lückenloses und für jedermann einsich-tiges System der Normen richtigen Ver­haltens zu gewinnen" (was insoweit richtig ist, als die Erkennt­nis sich auf vorgegebene "höhere" Normen bezieht, insoweit

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jedoch falsch, da jene Erkenntnis von der Unmöglichkeit der Erkenntnis vorgegebener "höherer" Normen eine sichere Ba­sis für ganz andere Folgerungen bietet, als bisher daraus ge­zogen wurden). Bisher wurde nämlich ge-folgert: "Gerade weil die Menschen in ihren Anschauungen über Recht und Unrecht, über Gut und Böse nicht übereinstimmen, weil sie sich immer wieder darüber in die Haare geraten, was gerecht ist, so muß einer da sein, der einfach bestimmt, was zu geschehen hat. Die Auffassungen darüber, was richtig und falsch sei, bilden einen unentwirrbaren Knoten, den nur das Schwert lösen kann" (Reinhard Zippelius "Das Wesen des Rechts", Mün-chen 1965, S. 108/109). Dies aber ist im Grunde ein Nihilismus, der nur die Konsequenz des Faustrechts zu zie-hen weiß, ein Nihilis­mus, der in vielfältiger Konsequenz einen Großteil all der Schäden gebiert, an denen wir heute kranken. Er kann allein durch den Anarchismus,  die konsequente Herrschaftslosigkeit, überwunden wer-den.

 

Um Faustrecht handelt es sich auch dann, wenn unter Leugnung eines anderen Maßstabes als der bisher übli-chen (tatsächlich widersprüchlichen und unmöglichen) eine autoritäre Wertsetzung und ihre Durchsetzung mit-tels Zwang auf der Grundlage weitge­hender Übereinstimmung einer bestimmten Menschengruppe zu einer be-stimmten Zeit mit bestimmten Sitten und Gewohnheiten erfolgt. Denn abgesehen von der totalen Verschieden-heit und sogar Gegensätzlichkeit der Sitten, Gewohnheiten und Wertem­pfindungen anderer Menschengruppen zur gleichen Zeit, oder sogar der gleichen Menschengruppe zu verschiedenen Zeiten, werden die Wertvorstel-lungen umgekehrt auch durch die Gesetze und die jeweilige Herrschaftsordnung beeinflußt und geprägt. Wenn alles das "Recht" sein soll, was eine Mehrheit zu einer bestimmten Zeit als "gerecht" und "richtig" ansah, dann waren auch die Hexenverbrennungen, die Inquisition und die Folter, die Sklaverei, sowie die Judenverfolgun-gen des NS-Regimes "Recht".    Zippelius (a.a.O., S.100/101)  sagt im übrigen: "Es existiert kein lückenloses objektives System von Wertvorstel­lungen, das der übereinstimmenden Werterfahrung aller Men­schen entsprä-che" (man beachte dazu das oben zitierte BGH-Urteil von 1954) und "Das Majoritätsprinzip auch in Fragen der Gerechtigkeit anzuwenden, bedeutet aber unbestreitbar ei­ne Resignation vor der Aufgabe, eine für alle Men-schen und alle Zeiten gültige Wahrheit zu entdecken - eine Resignation,

 

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die nicht nur auf philosophische Einsicht, sondern auch auf bittere kulturgeschichtliche Erfahrungen gegründet ist".

 

An Dinge glauben, die unbewiesen und sogar unbeweisbar sind, etwas hochschätzen, von dem man (weil eine zufällige Umwelt dies suggeriert hat) irrigerweise annimmt, daß auch alle ande­ren es hochschätzen oder hoch-schätzen müßten - und auf beides hin dann Gewalt verüben gegen alle, die diesen Glauben oder diese Hoch-schätzung nicht teilen,  das ist die Praxis aller heute bestehenden sogenannten Gesellschafts-"ordnungen".

 

Wie hinter allen Abstraktionen und Kollektiven, allen "Gebo­ten" und "Rechten" immer ein konkreter Einzelner (oder eine Gruppe von solchen) steht, der entweder nach seinem persönli­chen Interesse oder entsprechend den fix gewordenen Ideen entscheidet, die sein Handeln generell bestimmen, dafür noch zwei bezeichnende Bei-spiele:

Professor James Harvey Robinson erzählt in "Die Schule des Denkens" (Berlin 1949) von einem Senator der USA, der ihm einmal erklärte, daß selbst Gott, der Allmächtige, ihn nicht dazu bringen könnte, seine Ansicht über die lateinamerikani­sche Politik zu ändern.

Papst Pius XII.   erklärte in einer Auslassung über die Tole­ranz (Salzburger Nachrichten, 24.12.1953):   

"Was nicht der objektiven Wahrheit und Sittennorm entspricht, hat objektiv kein Recht. Im Prinzip gilt die un-bedingte Standhaftigkeit; am Grundsatz als solchem kann man nicht rütteln. Keine menschli­che Autorität kann einen positiven Auftrag oder eine positive Ermächtigung geben, etwas zu lehren oder zu tun, was der ob­jektiven religiösen Wahrheit und sittlichen Gutheit zuwiderliefe. Nicht einmal Gott selbst vermöchte einen solchen posi-tiven Auf­trag zu erteilen; weil Er an die von Ihm einmal gegebene Ver­fassung gebunden ist und ein solcher Auftrag einen Widerspruch zu Seiner absoluten Wahrhaftigkeit und Heiligkeit bedeuten würde".

"Anders liegen die Dinge beim tatsächlichen Verhalten im mensch­lichen und staatlichen Zusammenleben. Hier tritt die religiössitt­liche Toleranzformel in Kraft. Wenn Gott den Irrtum zuläßt, dann kann der Satz: 'Eine religiöse oder sittliche Verirrung muß un­bedingt verhindert und unterdrückt werden, wann immer sie ver­hindert und unterdrückt werden kann, weil ihre Duldung in sich widersittlich', in seiner Unbedingtheit nicht mehr gel-ten. ... Die

 

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Pflicht, religiöse oder sittliche Abirrung unter allen Umstän­den zu verhindern oder zu unterdrücken, kann also keine letz­te Norm des Handelns sein. ... Ob die Bedingungen für die To­leranzformel im konkreten Fall erfüllt sind, ist jeweils eine 'questio facti', über die der katholische Staatsmann zunächst selbst, in letzter und höchster Instanz jedoch der Papst ent­scheiden muß".

Wobei letzterer also in der glücklichen Lage ist, nicht nur ge­nau zu wissen, was der objektiven Wahrheit und Sittennorm entspricht, sondern sogar Gott, den Allmächtigen, in die Schran­ken einer Verfassung zurückzuwei-sen, von der selbst Gott, der Allwissende, nichts weiß. Denn der Papst erklärte das "allge­meine Beste" für eine "höhere Norm" als die seiner Meinung nach von Gott stammenden religiösen und sittlichen Gebote, nicht in der Theorie, jedoch in der Praxis.

 

Der realistische Ausgangspunkt

 

In dem Wirrwarr von nichtexistierendem lediglich Eingebilde­tem, von möglicherweise Existierendem, aber nicht Beweis­barem, und schließlich von beweisbar Wirklichem, wobei bis­her das Nichtexistierende und das Unbeweisbare als nicht nur gleich-, sondern sogar vorrangig gegenüber dem beweis­bar Wirklichen behandelt wird, kommt es zunächst darauf an, einen festen Grund und Ausgangspunkt zu finden.

 

Dieser kann nur das konkrete, das sterbliche Ich jedes einzel­nen Menschen sein.

Stirners weltgeschichtliche Großtat liegt darin, nicht nur für seine eigene Person dieses Bewußtsein erlangt, sondern bei­spielhaft für jedermann alle Konsequenzen daraus demonstriert zu haben.

Er wurde dabei meist gründlich mißverstanden. Teils von sol­chen, die den beispielhaften Charakter und das eigentliche Ziel seiner Darstellung nicht begriffen, sondern ihm unterstellten, er wolle nur, wie irgendein Gel-tungssüchtiger, sein eigenes Ich ohne Rücksicht auf die Interessen anderer durchsetzen (ob­wohl er sich sehr deutlich dagegen aussprach); teils von ande­ren, die ihn gar für den Schöpfer einer neuen Ideologie hiel­ten und gar nicht merkten, daß er, um der Herrschaft aller

 

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Ideologien und Abstraktionen den Garaus zu machen, sich auf den einzig sicheren Ausgangspunkt stellen muß-te, der als sol­cher mit den Maßstäben der Erfahrungswirklichkeit auch be­weisbar ist. Er machte bewußt keine Aussage darüber, was dieses Ich denn sei, das er stellvertretend für das Ich jedes anderen Menschen sprechen ließ (denn solche Aussage hätte über das Beweisbare hinaus in die Metaphysik geführt). Aber von seinem kon-kreten, seinem sterblichen Ich ausgehend, das, wie bei jedem anderen Menschen auch Ausgangs- und Mittel­punkt alles Empfindens, Denkens und Handelns ist, analysier­te er die von allen Seiten an dieses herangetrage-nen Forde­rungen und "Aufgaben" und trennte dabei sauber das beweis­bar Wirkliche vom eingebildeten Nicht-existenten und dem mög­licherweise vielleicht Existierenden, aber jedenfalls Unbeweis­baren. Mit Stirner fängt das vernünftige Denken in sozialer Beziehung eigentlich überhaupt erst an. (J.Z.: ???!)

 

Sein meßbarer Einfluß auf das allgemeine Bewußtsein ist bis­her leider bedauerlich gering geblieben, denn auch die klarste seiner Aussagen verfing sich im Dickicht sinnverfälschender Vorurteile und der jahrtausendelangen Gewohnheiten, die Ge­dachtes, bloß Vorgestelltes von Wirklichem, Abstraktes von Konkretem nicht zu unter-scheiden wußten. Aber zäh und unaufhaltsam bricht sich doch die simple Wahr­heit Bahn und so findet sich denn in dem neueren Werk eines Nicht-Stirnerianers (Gerhard Szczesny "Das sogenannte Gute. Vom Unvermö-gen der Ideologen", Hamburg 1971), freilich ohne die vollen Konsequenzen daraus zu ziehen, folgende bemer-kens­werte Feststellung:

 

"Der elementare Tatbestand, auf den wir bei der Erkundung un­serer Situation stoßen, ist der physiologisch ge-gebene Vorrang des konkreten einzelnen Menschen gegenüber allen Gruppierun­gen von der Ehe-Partnerschaft über den Clan, die Religions­und Parteigemeinschaft bis zum Staat und zur Menschheit. Ge­messen an der Wirk-lichkeit der lebendigen Person, die allein sich selbst als solche empfinden kann, sind alle Kollektive blo­ße  (sich wiederum nur im Bewußtsein des konkreten einzelnen ereignende) Gedankendinge. Auch die innigste Über­einstimmung zwischen Menschen bringt keine Verschmelzung zu einem neuen Wesen mit selbständiger Emp-findung und eige­nem Erkenntnisvermögen hervor. Wenn man den Menschen In-

 

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dividuum nennt, weil er nur als Leichnam teilbar ist, muß man es für genau so charakteristisch halten, daß er sich auch nicht potenzieren läßt.

"Die Welt hat so viele Mittelpunkte, als es Menschen gibt. Um jeden kreist das Universum als um ein einma-liges Zentrum. Selbst in den extremsten Entäußerungssituationen bleiben Ge­fühl und Bewußtsein an den ein-zelnen gebunden: in der Umar­mung wie in der Massenaktion.

"Es scheint also nichts selbstverständlicher und bedeutsamer als die unvergleichliche Wirklichkeit des einzel-nen Menschen. Tatsächlich aber besteht die Geschichte aus immer neuen Ver­suchen des Menschen, sich über sein Auf-sich-selbst-gestellt-Sein hinwegzutäuschen oder hinwegtäuschen zu lassen.

"Bis heute ist er es gewohnt, Familie, Klasse, Volk, Kultur und allen möglichen anderen kleinen und großen Gruppierungen 'Gefühl', 'Geist', 'Seele' und einen größeren Realitätsgrad und Realitätswert zuzusprechen als dem 'belanglosen' einzel­nen; wie wenn die Summierung von Menschen unter einem be­stimmten historischen oder politischen Aspekt ein neues über­menschliches Lebewesen hervorbrächte. Alle diese Kollektiv-'wesen' leben aber nur vom und im einzelnen Menschen: er denkt sie, er bezieht sie in sein Empfinden ein, er macht sie zu Motivationen für seine Taten und Untaten. Wenn man da­von spricht, daß Völker, Kulturen, Staaten oder die Menschheit sich zum Guten oder zum Schlechten entwickeln, so wird dies immer nur von einzelnen Tätern bewirkt, und es sind immer nur einzelne Menschen, die davon betroffen werden.

"Auch in allen jenen Fällen, in denen einige oder viele Individuen das gleiche empfinden, denken und wollen, empfinden, denken und wollen sie dieses gleiche als einzelne. Es gibt kein Volks-'empfinden', kein Klassen-'bewußtsein', keinen Gemeinschafts-'geist', keine Kultur-'seele'. Man könnte mit der gleichnishaf­ten Verwend-ung solcher Begriffe einverstanden sein, wenn ihr analogischer Charakter bei allen Folgerungen, die man aus ihnen zieht, nicht aus den Augen verloren würde. Gerade das aber ist der Fall. Diejenigen, die von uns im Na-men des Volkes, der Par­tei, der Klasse oder Glaubensgemeinschaft Opfer verlangen, ge­hen bewußt oder un-bewußt von der personalen Bedeutung jener Begriffe aus und sprechen den Kollektiven - damit sie dafür Opfer verlangen können - eine gesteigerte Wesenhaftigkeit und einen besonderen Wert zu. Da es Glück und Unglück nur für den empfindungsfähigen einzel-

 

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nen gibt, kann aus dem Elend vieler auch nicht der Glanz ir­gendeines "größeren Ganzen" hervorgehen. Keine propagan­distische, keine psychologische oder politische Manipulation ist imstande, das Faktum außer Kraft zu setzen, daß die menschliche Wirklichkeit immer Meier, Müller und Schulz heißt. Damit ist eine zweite wichtige Selbstverständlichkeit ausgesprochen. Wenn nur der geist- und gefühlsbegabte ein­zelne wirklich ist. so handelt es sich dabei nicht um einen Menschen 'an sich', sondern um eine an einem bestimmten Ort zu einer bestimm-ten Zeit lebende Person. Die­ser Tatbestand zwingt dazu, bei der Aufstellung moralischer Prinzipien und politi-scher Programme den Blick auf konkrete Menschen in einer konkreten gesellschaftlichen Situation zu richten und erspart den kostspieligen Irrtum, daß sich das bestimmten Menschen Dienliche an Hand eines für alle Men­schen verbindlichen Schemas verwirklichen läßt".

 

Ein Mann, der den Anspruch erhob, über die Erfahrungswirklich­keit hinaus nicht nur eine, sondern die meta-physische Wirk­lichkeit erkennen zu können, erklärte als Frucht dieser Erkennt­nis:

"Jeder einzelne Mensch ist eine einmalige und einzig­artige  Emanation des Urwillens, - ist hervorgegan­gen aus dem ewigen "ungeformten Meere der Gottheit", um seine, von allen anderen Mitemanationen verschiedene, individuelle Formvollendung zu erlangen." (Bo Yin Ra "Das Buch vom Jenseits", Basel 1929, S. 144). "Selbsteigenen Willens Gebundener an die Macht der Herren dieses äußeren physischen Kosmos, ein Höriger des "Für­sten dieser Welt", wurdest Du Deiner Gedanken Beute, - Du, der vordem Herr allen  Denkens war! -Aus solcher Hörigkeit gilt es Dich zu lösen! --" (Bo Yin Ra, "Das Geheimnis", Basel 1952, S. 244).

 

Wir können jedoch auch ganz ohne Metaphysik, allein von der Erfahrungswirklichkeit ausgehend, zu dem Er-gebnis kommen: Jeder Einzelne ist nicht nur eine beweisbare Wirklichkeit, son­dern auch souverän - wenn er dies sein will, d.h. wenn er sich nicht selber zur "Beute seiner Gedanken" macht, in­dem er personifizierte Ab-straktionen und Kollektive, sugge­rierte Gebote und "Pflichten", was alles sich nur in seinem

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Kopfe abspielt, während dessen reale Existenz unbeweisbar ist, zur Herrschaft über sich werden läßt. Souverä-nität ist dabei nicht im Sinne jener staatlichen "Souveränität" zu ver­stehen, die mit Willkür, so weit die Macht des Faustrechts eben reicht, und mit dem Anspruch auf Herrschaft über andere ver­bunden ist; sondern sie be-deutet hier lediglich die Ablehnung der Beherrschung durch andere, ob diese sich nur auf Willkür von Personen oder auf angeblich vorhandene "höhere" Wesen­heiten, Gebote und "Pflichten" stützt, während deren reale Exis-tenz jedoch unbeweisbar ist.

 

Entgegen jener oben - irrtümlich als einzig mögliche - gezoge­nen Schlußfolgerung, angesichts der totalen Mei-nungsverschie­denheit über die angeblich geltenden "höheren" Gebote, "Rech­te" und "Pflichten" gäbe es nur die eine Möglichkeit (J.Z.: es gäbe nur, oder: , dass es nur die eine Moeglichkeit gaebe ... ?  Mein Deutsch ist schon etwas rostig geworden. - J.Z., 3.3.04), diese au­toritär und diktatorisch durch den Staat festlegen und erzwingen zu lassen, gibt es durchaus eine Alternative dazu.

 

Wenn jeder Mensch einzigartig und verschieden von allen ande­ren ist, worauf Stirner als erster aufmerksam gemacht und was auch die moderne Anthropologie bestätigte, so ist es schon grundsätzlich ein Unfug, alle Menschen nach einem Schema be­handeln zu wollen. Wenn anderseits die Existenz vorgegebener "höherer" Normen für die Beziehungen von Mensch zu Mensch nicht nur zweifelhaft, sondern auf jeden Fall unbeweisbar ist, so gibt es zwei Möglichkeiten zur Regelung dieser Beziehungen: bei der einen zwingt der Betreffende dem oder den anderen ge­waltsam den eigenen Willen auf, soweit er dazu imstande ist; bei der anderen suchen sich die Einzelnen untereinander auf eine Verhaltensnorm - und deren gemeinsame Garantie - zu verständigen, die jedem dieser so unendlich verschiedenen Einzelnen größtmögliche Freiheit von fremden Ansprüchen, insbeson-dere von gewaltsam auf gezwungenem fremdem Willen, läßt, was ja durchaus im gegenseitigen Interesse liegt.

 

Zu welchen konkreten Verhaltensformen und Einrichtungen man bei solchem Bemühen gelangt, wird noch - logisch exakt und von einer unangreifbaren Grundlage der Erfahrungswirklichkeit aus - dargelegt werden. Zu-vor aber müssen einige Begriffe geklärt werden, deren heutige Verwirrung sich nicht weniger verhängnis­voll auswirkt als die Herrschaft der fixen Ideen und unbewiesener und unbeweisbarer Annahmen und Vorstellun-gen.

 

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Konfuzius gegen Konfusion

 

Schon der alte Konfuzius hatte auf die fundamentale Bedeu-tung der Klärung und Richtigstellung jener Begrif-fe hinge­wiesen, mit denen argumentiert wird.   Wir müssen uns hier zunächst die der Gewalt, der Freiheit und der Herrschaft vornehmen, während in eigenen Kapiteln dann noch die des Staates, des Marxismus und der Demokratie behandelt wer­den.

 

"Gewalt ist"  - wie von John Henry Mackay in seinem "Frei­heitsucher" (Berlin-Charlottenburg, 192o) definiert - "An­wendung eines äußeren körperlichen (oder auch psychischen) Zwanges, einerlei welcher Art, von einem Menschen auf den anderen oder von den einen Menschen auf die anderen, ausge­übt zu dem Zweck, ihn oder sie gefügig zu machen, seinen oder ihren Willen zu dulden oder zu befolgen.

"Das Wesen der Gewalt ist demnach Zwang; und zwar ein von außen her geübter Zwang.  Zwang und Freiwil-ligkeit schließen sich aus.

"Widerstand gegen Gewalt daher ebenfalls Gewalt zu nennen, kann nur die Begriffe verwirren; Gewalt kann immer nur im Sinne eines Angriffs ausgeübt werden.

"Der Ausübung von Gewalt muß daher immer ein Angriff vor­ausgehen: der Angriff eines Wollenden auf einen nicht Wollen­den.

"Die Gewalt fragt nicht: 'Willst du?' - sondern sie sagt: 'Du mußt!' Und fügt hinzu: 'Wie ich will!'

"Nur einer kann der Angreifer sein. Einen Angriff gegen einen Angriff gibt es nicht; es gibt nur eine Verteidi-gung gegen einen Angriff.

"Verteidigung und Angriff sind somit völlig entgegengesetzte Begriffe; wie Gewalt und Angriff identische oder gleichartige Begriffe sind."

 

Diese Feststellung ist von außerordentlicher, weittragender Bedeutung. Denn die ständige Verwechslung zweier völlig entgegengesetzter Begriffe durch ihre Benennung mit demsel­ben Wort ist die Ursache zahlloser immer wiederkehrender Konflikte und zugleich der Grund für deren bisherige Unlös­barkeit.

 

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Während das, was mit dem echten Begriff der Gewalt, d.h. der aggressiven Gewalt, bezeichnet werden muß, mit Recht bei den meisten verpönt ist, weil sie ganz instinktiv in der aggressiven Gewalt die Hauptursache aller gesell­schaftlichen Unordnung sehen, ist die Defensive, die Vertei­digung dagegen, ganz offensichtlich etwas völlig anderes und diametral Entgegengesetztes selbst dann, wenn diese Defen­sive sich bei der Abwehr dersel-ben physischen Machtmittel, also z.B. Waffen, bedient wie der aggressive Gewalttäter.

 

Es wäre daher richtig und zweckmäßig, wenn man den Begriff der Gewalt auf die aggressive Gewalt beschrän-ken würde, die ja auch nicht erst mit dem tatsächlichen Einsatz physischer Machtmittel, sondern bereits mit der Drohung zu deren unmit­telbarem Einsatz beginnt, und jede Art der Verteidigung gegen solche Aggression (auch die mit physischen Machtmit­teln also) nicht mehr als "Gewalt" bezeichnen würde. Da jedoch die meisten unter dem Begriff der "Gewalt" vorwie­gend den physisch ausgeübten Zwang verstehen (ohne zu un­terscheiden, ob er zum Zweck der Aggression oder der De­fensive ausgeübt wird), und zumal auch, weil die Anwendung physischer Machtmittel in der Defensive zwar stets "berech­tigt", jedoch nicht immer zweckmäßig ist, wollen wir hinfort die echte Gewalt pleonastisch als aggressive Gewalt bezeich­nen, um sie deutlich von den in der De-fensive gegen sie, in der Verteidigung gegen sie angewandten physischen Machtmit­teln abzugrenzen.

 

Die "Berechtigung" zu solcher Defensive ergibt sich aus der oben bereits gegebenen Definition echten Rechts als ausschließ­lich aus freiwillig zustandegekommenen Vereinbarungen resul­tierend, während alle angeblichen "Rechte", die gegen den Wil­len der Betroffenen diesen aufgezwungen werden, nichts ande­res sind als Maskie-rungen aggressiver Gewalt und daher auch nur als solche und nicht als "Recht" bezeichnet werden sollten. Für den aggressiven Gewalttäter ist nun charakteristisch, daß er die vereinbarungsmäßige Verständigung mit sei-nem Gegen­über ablehnt und diesem seinen Willen diktatorisch auf­zwingen will. Damit bietet er selber an Stelle des echten Rechts das Faustrecht als von ihm gewählte und dem oder den anderen aufgezwungene Umgangs-form an - und kann sich daher keines­falls beklagen, wenn dies Angebot angenommen und ihm daher

 

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nach demselben-"Recht" begegnet wird, das er einzig gelten lassen will.

 

Entscheidend für den Begriff der aggressiven Gewalt ist da­her nicht, ob Zwang mit physischen Machtmitteln zur Wil­lensbeugung des Gegners angewandt wird - denn das ist in der Defensive gegen die aggressive Gewalt mitunter unver­meidbar - sondern allein, ob der Zwang mit physischen Machtmitteln zu aggressivem oder de-fensivem Zweck einge­setzt wird.

Hierfür aber gibt es einen eindeutigen Maßstab, der nicht von unbeweisbaren Behauptungen und ideologischen Forde­rungen ausgeht, sondern der sich auf unbestreitbare Fakten der Erfahrungswirklichkeit stützt.

 

Die bisherige Begriffsverwirrung machte nicht nur möglich, daß der Unterschied zwischen Angriff und Vertei-digung ver­nebelt wurde, indem die Feststellung, daß die Anwendung physischer Machtmitel (in der Verteidi-gung) mitunter unver­meidlich ist, in die Behauptung umgefälscht wurde, daß eben "Gewalt" (diesmal jedoch echte, aggressive Gewalt) unvermeid­bar und deshalb hinzunehmen sei.

 

Insbesondere wurde und wird die bisherige Begriffsverwirrung dazu benutzt, in Situationen und Zuständen, die durch aggressive Gewalt entstanden sind und aufrechterhalten werden, denjenigen, der dies durch Defensiv-handlungen ändern will, zum Aggressor und Gewalttäter zu erklären.

So ist es Heuchelei, wenn jemand, der eine Einrichtung oder ei­nen Zustand durch aggressive Gewalt geschaffen hat oder auf­rechterhält (oder auch nur Nutznießer eines solchen durch an­dere aufrechterhaltenen Zustandes ist), z.B. bei einem Privi­leg oder Monopol, darüber zetert,, wenn die dabei Angegriffenen sich notfalls auch mit physischen Machtmitteln verteidigen, um jene Einrichtung oder jenen Zustand abzuschaffen, und wenn er das dann Gewaltanwendung nennt. Genau so wenig kann der Dieb oder Räuber sich über "Gewaltanwendung" beklagen, wenn man ihm die Beute gegen seinen Willen wieder abnimmt.

 

Die Grenze zwischen Aggression und Defensive kann erst nach Klärung des Begriffs der Freiheit richtig deut-lich werden, der zu den heute noch verwirrtesten Begriffen überhaupt gehört. Wo heute von "Freiheit"die Rede ist, handelt es sich entweder um

 

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jene "Freiheit", die für sich selbst Schrankenlosigkeit bean­sprucht, um nach Belieben in die Freiheit anderer eingreifen zu können, oder bestenfalls um jene einzelnen kümmerlichen "Freiheiten", die den "der Rechtsho-heit" (lies: Staatsgewalt) "unterworfenen Personen", von den betreffenden Staaten gnädig eingeräumt, aber gleich anschließend jeweils durch Vorbehal­te derart eingeschränkt werden, daß die Einzelnen praktisch der von der Abstraktion "Volk" (d.h. der hinter diesem Abstraktum sich verbergenden konkreten Personen) ausgehen-den "Staatsgewalt" ziemlich wehrlos ausgeliefert bleiben.

 

Was ist nun die Freiheit (im sozialen Sinne), die wirkliche und wahre? -  

Entweder ist meine Freiheit größer als die eines anderen oder einer Gruppe von anderen, wobei dies auf dessen oder deren Kosten geht und das Mehr an Freiheit für mich also jenen gegen deren Willen weggenommen wird; dann sind jene nicht frei.  

Oder aber meine Freiheit ist geringer als die eines anderen oder einer Gruppe von anderen, wobei deren Mehr mir, und zwar gegen meinen Willen, weggenommen ist; dann bin ich nicht frei. In beiden Fällen besteht kein Zu­stand der Freiheit.

Freiheit kann daher nichts anderes sein als der Zustand der gleichen Freiheit aller Einzelnen, wobei auch kei­ne Gruppe als solche ein größeres Maß an Freiheit gegenüber den Einzelnen (und gegen deren Willen) für sich beanspruchen kann.

 

Diese Gleichheit in der Freiheit darf aber nicht mit Gleichheit überhaupt verwechselt und der Begriff der Frei-heit dabei  nicht in jenem verschwommenen Sinne verwendet werden, wie das bisher üblich war.

Denn selbstverständlich hat mehr Handlungs"freiheit", wer grö­ßere geistige oder körperliche Fähigkeiten hat als andere, in­folge größerer Leistungen auch mehr Besitz,  oder auch,  wer weniger selbst angelegte Denk-fesseln und Dogmengläubigkeit hat. Aber all dies muß keineswegs auf  Kosten anderer gehen; es behindert sie nicht, nimmt ihnen nichts weg von dem, was sie haben, und berührt dann auch nicht das, was mit der gleichen Freiheit Aller gemeint ist.

 

Wer z.B. die natürlichen geistigen und körperlichen Unterschie­de, die Anlagen und Fähigkeiten, die Einkom-mens- und Vermö-

 

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gensunterschiede durch Institutionen oder Maßnahmen aus­gleichen will, der will ein ideologisches Prinzip der Gleich­heit zur Herrschaft erheben, d.h. seine Vorstellung da­von. Anders ist es, wenn Einkommens- und Ver-mögensun­terschiede auf Privilegien oder Monopolen beruhen; denn solche verletzen  - wie jedes Vorrecht, das gegen den Willen der Betroffenen beansprucht wird - den Zustand der gleichen Freiheit Aller.

 

Dieser bedeutet in erster Linie ein gegenseitiges Freisein von aggressiven Zwangsmaßnahmen, die gegen den Willen des oder der Betroffenen den Freiheitsspielraum der einen auf Kosten der anderen so erweitern, daß eben infolge die­ses Zwanges ein Zustand ungleicher Freiheit entsteht.

Zwangsmaßnahmen also, die nicht aggressiv, sondern rein defensiv sind, indem sie Aggressionen gegen die Grenze der gleichen Freiheit Aller lediglich abwehren, halten sich daher im Rahmen des Zustandes der gleichen Freiheit Aller und eine rein defensive Schutzorganisation auf freiwilliger Basis zur Erkämpfung und Aufrecht-erhaltung dieses Zustandes ist eine selbstverständliche Voraussetzung für ihn.

 

Auch wenn jemand die eigene Freiheit freiwillig einschränkt, zugunsten der Führer- oder Befehlshaberschaft eines ande­ren, sei dies in Religion, Ideologie oder zu einem praktischen Zweck, hält sich solch freiwillige un-gleiche Freiheit durchaus im Rahmen dessen, was unter dem Zustand der glei­chen Freiheit Aller zu verstehen ist, der ja auch die Freiheit einschließt, Sklave sein zu wollen.

Wobei sich von selbst versteht, daß jemand natürlich nur die eigene Freiheit einschränken kann, nicht jedoch die eines anderen gegen dessen Willen.

 

Die gleiche Freiheit Aller schließt anderseits jedes Tun oder Unterlassen aus, das entweder im persönlichen Interesse eines Einzelnen oder einer Gruppe, oder auch im angeblich "überge­ordneten" Interesse von irgend-etwas "Höherem", einer Religion, Ideologie oder auch nur von etwas angeblich "offensichtlich Ver­nünftigem" oder "offensichtlich Notwendigem" wider den Willen der Betroffenen diesen ein Verhalten aufzwingt, wobei auf der einen Seite ein Mehr an Freiheit auf Kosten eingeschränk­ter Freiheit der Gegenseite beansprucht wird.

 

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Auf die Grenze zwischen (aggressiver) Gewalt und (defensi­ver) Freiheit von dieser aggressiven Gewalt, die Grenze der gleichen Freiheit Aller, kommt es an. Hierzu nun wieder John Henry Mackay ("Der Freiheitsucher", Berlin-Charlot­tenburg, 1920) :

 

"Sie liegt dort, wo die Passivität aufhört und die Aggressivi­tät beginnt. In der Feststellung dieser Demarkations-linie liegt die ganze Aufgabe, die wir uns gesetzt haben. Um in dem einzelnen Falle feststellen zu können, ob die Frei­heit verletzt war, mußte man zunächst diese Grenze feststel­len.

"Die Erkenntnis dessen, was aggressiv (Angriff, Eingriff); und was passiv (Verteidigung, Abwehr) war, war die Erkenntnis der Freiheit.

"Aggressiv war jede Gewalt. Abwehr gegen die Gewalt, auch wenn solche bei ihr angewandt wurde, konnte also nicht unter diesen Begriff fallen."

 

(Da dies Zitat aus einem größeren Zusammenhang genommen wurde, sei zum letzten Satz angemerkt: auch wenn bei Abwehr gegen die aggressive Gewalt, in der Defensive also, physische Machtmittel, die in der heu-tigen Begriffsverwirrung auch als Gewalt bezeichnet werden, eingesetzt werden, darf dies nicht mit dem total gegensätzlichen Begriff der aggressiven Gewalt verwechselt werden.)

 

"Es gab Fälle, wo kein Zweifel möglich war: der Räuber und der Mörder, der mich überfällt, um mir mein Ei-gentum und mein Leben zu nehmen, ist zweifellos aggressiv; entledige ich mich seiner, und sei es mit Gewalt, handele ich in der Not­wehr, in Abwehr, und bin nicht aggressiv. Aber es gab Fälle, die nicht so grob und deut-lich waren. Es war am besten, sich an Beispielen, Beispielen aus dem täglichen Leben, möglichst klar zu wer-den über diese beiden, in der öffentlichen Meinung so heillos verwirrten, kaum erst zur Debatte gestellten und noch nirgends bestimmt erkannten Begriffe.

"Wieder einige Beispiele daher, und wieder die nächstliegenden: Aggressiv war es nicht, Waffen zu tragen, aber aggressiv war es, sie zu anderen Zwecken als zu denen der Verteidigung zu gebrauchen; aggressiv war somit das Verbot des Waffentragens und ihres Besitzes, oder vielmehr die Durchführung dieses Ver­bots.

"Aggressiv war es nicht, Grund und Boden in persönlichen Besitz zu nehmen und zu benutzen, der nicht schon vorher von einem

 

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anderen in Besitz.genommen und benutzt wurde. Aggressiv dagegen war es, von mir für die Benutzung dieses Grund und Bodens, auch die seines natürlichen Reichtums, Steuer zu erheben, einerlei in welcher Form und zu welchem Zweck.

"Aggressiv war es nicht, Geld zu schaffen und an die zu ver­ausgaben, welche es unter den angebotenen Bedin-gungen und auf ihre eigene Gefahr hin annehmen wollten. Aber aggressiv war es, Verbote zur Schaffung und Inumlaufsetzung von Geld zu erlassen und ihre Durchführung zu erzwingen - einen Wertmesser, eine Wäh-rung als alleingültig zu erklären, unter dem Vorwande, das alleinige Recht zur Schaffung und Verausgabung von Geld zu haben.

"Aggressiv war es nicht, nicht zu arbeiten, wenn man keine Lust dazu oder andere triftige oder nicht triftige Gründe hat­te, nicht arbeiten zu wollen. Aber aggressiv war es, andere an der Arbeit zu hindern, die sie tun woll-ten.

"Aggressiv war es nicht, an den lieben Gott, an die unbefleck­te Empfängnis und an den Heiligen Geist, an Hexen, Geister und die vierte Dimension zu glauben; aber aggressiv war es, andere zu verfolgen, weil sie nicht an denselben Unsinn glaub­ten.

"Aggressiv war es nicht, zwangsweise auferlegte Steuern nicht zu bezahlen, den Heeresdienst zu verweigern, sich nicht imp­fen und taufen zu lassen, seinen Körper zu verkaufen, in frei­er Liebe zu leben, zu spielen, zu hu-ren und zu trinken; son­dern aggressiv war es, anderen zwangsweise Steuern aufzu­erlegen und ihre Eintreibung zu erpressen, sie zur Übung und zum Gebrauch von Waffen zu zwingen, sie zu impfen und zu taufen gegen ih-ren oder ihrer Eltern Willen, die Prostitution zu 'regeln' und unter Gesetze zu stellen, in freier Liebe Le­bende zu verfolgen; und aggressiv war jede gewaltsame Un­terdrückung des Lasters.

"Nicht aggressiv war es, den ärztlichen oder irgendeinen ande­ren Beruf auszuüben. Es mußte jedermann unbe-nommen blei­ben, Krankheiten heilen zu wollen, wenn er glaubte, sie heilen zu können; und jedem, sich den Arzt zu suchen, zu dem er das größte Vertrauen hatte. Aber aggressiv war es, den ärztlichen Beruf nur 'appro-bierten' Ärzten zugänglich zu machen und an­dere, die ihn ohne solche Approbation ausübten, zu bestrafen.

"Aggressiv genannt werden durften Fälle groben Betruges, lüg­nerischer Täuschung, gewaltsamer Verführung. Aber inwieweit sie es waren, ließ sich nur in jedem einzelnen Falle entschei-

 

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den und nur auf Grund der jeweiligen Tatsachen. Denn, wie gesagt, es gab sicher Fälle, wo die Grenzen zwi-schen Aggres­sivität und Passivität so fein gezogen waren, daß sie sich erst nach genauer Prüfung feststellen ließen und nur mit Hilfe einer langen und reichen Erfahrung, einer Erfahrung, von der wir heute, wo selbst über die offensichtlichsten Verletzungen dieser Grenze die naivste Unkenntnis herrscht, noch weit entfernt waren."

 

Die gleiche Freiheit Aller ist weitgehend identisch mit Vorrechtslosigkeit - es sei denn, daß jemand einem an-deren oder einer Gruppe ein Vorrecht gegenüber seiner eigenen Person ausdrücklich zugestanden hat; die frei-willige Ein­schränkung der eigenen Freiheit, verletzt, wie erwähnt, nie­mals das Prinzip der gleichen Freiheit Aller.

 

Auch jedes rechtliche oder tatsächliche Mono- oder Oligopol ist eine aggressive Verletzung der gleichen Frei-heit Aller, wenn es nicht auf freiwilliger Zustimmung der davon Betrof­fenen beruht.

Die wichtigste Konsequenz dieser Feststellung ergibt sich beim Boden und seinen Schätzen. Mackays Beispiel bezog sich auf einen Zeitraum vor mehr als fünfzig Jahren, als die Weltbe­völkerung nur rund ein Drittel der heutigen umfaßte; damals gab es also noch, wenn auch wenig, Boden, der noch nicht von anderen in Benutzung genommen war. Heute gibt es das nicht mehr, daß jemand noch Boden frei in Benutzung nehmen könn­te, denn auch aller zur Zeit etwa nicht benutzter Boden hat be­reits seine "Eigentümer".

Wir werden unten noch recht ausführlich die bisher weitgehend übersehenen Konsequenzen dieses "Eigentums" behandeln, das ein solches ganz besonderer Art ist.   Denn während der Anar­chismus das Eigentum am Produkt eigener Arbeit und auch dem gegen solches frei ausgetauschten Produkt fremder Arbeit als selbstverständlich bejaht, handelt es sich beim "Eigentum" am Boden und seinen Schätzen um ein Vorrecht gegenüber etwas, das in seiner eigentlichen Grundsubstanz von der Natur geschenkt wurde und worauf jeder Mensch den gleichen Nut­zungsanspruch erheben kann.  "Eigentum" am Boden und seinen Schätzen ist ebenso absurd, wie es ein Eigentumsanspruch an der Atemluft wäre, zumal der Boden und seine Schätze für die Existenz jedes Menschen - und zwar in mehr-

 

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facher Hinsicht! - von nicht geringerer Bedeutung sind als die Atemluft.

(J.Z.: Auf dem Mond oder in einem Raumschiff wäre auch die Luftversorgung eine Eigentumssache. - J.Z., 3.3.04.)

Ein gleichberechtigter Nutzungsanspruch am Boden und seinen Schätzen für ausnahmslos jedermann kann nun in eine so zweckmäßige Form gebracht werden, daß den gegenwärtigen Bodeneigentümern nur jenes unbegrün-dete und unbegründbare Vorrecht entzogen wird, nicht je­doch der Wert ihres Eigentums.

 

Dieses Beispiel zeigt im übrigen, wie weitgehende unmittel­bare Konsequenzen aus dem Prinzip der gleichen Freiheit Aller zu ziehen sind.

Dieses Prinzip erklärt ebenso Mord, Totschlag, Körperver­letzung, Vergewaltigung, Raub, Diebstahl, Erpres-sung für aggressive Handlungen wie jeden Anspruch eines "Ich darf, was du nicht darfst!"

 

Das Prinzip der gleichen Freiheit Aller (Freiheit von aggres­siver Gewalt) ist ein Prinzip strikter Gegenseitigkeit und konsequenter Gleichberechtigung Aller.

Vor allem stützt es sich nicht auf eine ideologische Forde­rung oder ein Werturteil, sondern ergibt sich - wie noch ausführlich begründet wird - als einzige Alternative zur aggressiven Gewalt als logisch zwingende Folge-rung aus unbestreitbaren Tatsachen.

 

Da es wie eine Waage wirkt, ist eine Verletzung dieses Prinzips in 99 % aller Fälle auf den ersten Blick eindeu-tig feststellbar.  Daß der Mörder, Totschläger, Körperverletzer. Vergewaltiger, Räuber, Dieb, Erpresser für sich ein Mehr an Handlungsfreiheit beansprucht, das zugleich auf Kosten seiner Opfer und gegen deren Willen geht, ist evident. Ebenso evident, wenn auch als Gesichtspunkt ungewohnt, ist, daß kein Mensch den geringsten Vor-rechtsanspruch auf etwas erheben kann, was die Natur als Geschenk darbietet (dies muß jedoch von dem un-terschieden werden, was der Bodenbenutzer durch Arbeit aus dieser Nutzung [J.Z.: diesem Geschenk, an Nut-zung? - J.Z., 3.3.04.] herausholt).

 

Man muß sich nur daran gewöhnen, die Aggression nicht aus­schließlich als einen Gewaltakt zu sehen, bei dem der Aggres­sor die Initiative ergreift;  sondern sie kann, worauf oben hingewiesen wurde, auch darin bestehen, daß ein Zustand, der vorher durch Verletzung der gleichen Freiheit Aller entstan-

 

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den ist, mit Gewalt auf Kosten und gegen den Willen der Be­troffenen aufrechterhalten wird; wobei dann der Versuch, ei­nen zurückliegenden Eingriff in die gleiche Freiheit Aller zu beseitigen, in eine Aggression gegen den eigentlichen Aggres­sor oder Nutznießer der Aggression umgefälscht wird.

 

Die gleiche Freiheit Aller ist ein Gleichgewichtszustand, wel­cher von der natürlichen Gegebenheit einer großen Verschie­denheit zwischen den Individuen nach Anlagen, Fähigkeiten, Interessen und Wünschen ausgeht. Dabei wird nicht versucht, durch irgendwelche Maßnahmen eine Ausgleichung dieser durch Anlagen, Fähigkeiten, Interessen und Wünsche beding­ten Unterschiede herbeizuführen, weil man dabei bereits aus der Tatsachenwelt dessen, was ist, in die ideologische Vor­stellungswelt dessen, was angeblich so sein soll, hineinge­rät, wofür es keinen Maßstab gibt und worüber man sich gene­rell auch nie einigen kann.

 

Sondern wir suchen die maximal mögliche Ungestörtheit jedes Einzelnen in seiner Andersartigkeit dadurch zu erreichen, daß wir uns die jeden Einzelnen umgebenden Freiheitsspielräume in Art konzentrischer Kreise vor-stellen, die jeden Einzelnen umgeben und dort zusammenstoßen, also eine Grenze finden, wo jede weitere Aus-dehnung nur auf Kosten fremden Freiheitsspielraumes, durch dessen Wegnahme zur Erweiterung des eigenen und dies gegen den Willen der Betroffenen, also mittels aggressiver Gewalt, erfolgen kann.

 

Unser Ziel ist also nicht Gleichheit an sich, sondern Gleich­heit in der Freiheit, der Freiheit von fremdem Ein-griff über die Gleichgewichtsgrenze hinaus, die von der natürlich gegebenen Ungleichheit ausgeht.

Dies schließt jedoch keineswegs aus, daß in freier Vereinba­rung zwischen den betreffenden Individuen auch ein Zustand unter ihnen hergestellt wird, der z.B.  auf Gleichheit in wirtschaftlicher Beziehung, auf Ausgleichung der natürlichen Unterschiede in Anlagen und Fähigkeiten,  sowie auf Angleichung der Interesen und Wünsche hinausläuft. Volenti non fit injuria. Die freiwillige Einschränkung des eigenen Freiheitsspielraumes zugunsten erweiterter Freiheit von Einzelnen oder Gruppen ver­stößt also nicht gegen das Prinzip der gleichen Freiheit Aller, sondern setzt dieses voraus.

 

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Wenn keine Einzelperson oder Gruppe sich den Willen einer anderen Einzelperson oder Gruppe durch aggres-sive Gewalt unterwürfig macht, gibt es kein erzwungenes Vorrecht mehr, keine Ausbeutung und keine Unter-drückung.

Die gleiche Freiheit Aller ist identisch mit Herrschaftslosigkeit!

Diese ist das Gegenteil von Willkür, weil sie nicht nur fremde, sondern auch die eigene Willkür verpönt - im wohlverstandenen Eigeninteresse - und weil durch eine entsprechende, rein defen­sive Schutzorganisation auf freiwilliger Basis dafür gesorgt wird, daß in allen sozialen Beziehungen zwischen Einzelnen und Gruppen das Gleichgewicht der Freiheit Aller aufrechterhalten wird, indem keiner auf Kosten eines anderen und gegen des-sen Willen ein Mehr an Freiheit für sich beanspruchen soll; wo dies dennoch, absichtlich oder unabsichtlich, geschieht, muß für Wiedergutmachung gesorgt werden.

 

Die gleiche Freiheit Aller braucht keine fragwürdige Begründung mit einem "angeborenen Recht" oder mit "Pflichten" derer, die sie achten sollen. Sondern aus Klärung des Begriffs der Frei­heit ergibt sich deren einzig vernünftiger, widerspruchsloser Sinn und das gegenseitige Interesse an ihrer Erringung und Auf­rechterhaltung.

 

Die gleiche Freiheit Aller schließt alle einzelnen "Freiheiten", die sich in ihrem Rahmen halten, in sich ein. Nichts ist dage­gen einzuwenden, wenn ein Katalog all jener Einzelfreiheiten aufgestellt würde, die sich aus dem fundamentalen Prinzip der gleichen Freiheit Aller ergeben. Erst recht ist nichts dagegen einzuwenden, wenn unter denen, die sich zur Anerkennung und Aufrechterhaltung der gleichen Freiheit Aller zusammen-schliessen, von Rechten gesprochen wird, die sich aus dieser Anerken­nung ergeben, ebenso von daraus sich ergebenden Pflichten; denn dann handelt es sich um echte Rechte und Pflichten aus einem Vertrag.  Während bei den sogenannten "Menschenrechten" es sich zum Teil um einseitig diktierte (und einen Zustand höchst ungleicher Freiheit aufrechterhaltende) Gewaltakte der Staaten handelt, die auch dadurch ihren Grundcharakter nicht verlieren, daß bei einzelnen "Menschenrechten" es sich um den Staaten ab­gerungene vereinzelte Konzes-ionen gegenüber ihrer "Rechtsho­heit" und "Staatsgewalt" handelt.

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(J.Z.: Aus den Tatsachen, dass man Beine und Arme hat und sich auch sonst bewegen kann, läesst sich für Menschen auf das natürliche und angeborene Recht auf Bewegungsfreiheit schliessen, einschliesslich Aus-wanderungs und Einwanderungsfreiheit. Aus den Tatsachen, dass wir hören, sehen und sprechen köennen, lässt sich auf eine natürliche und angeborene Informations- und Meinungsfreiheit schliessen. Diese und andere angeborene Grundrechte und Grundfreiheiten für Menschen beruhen, offensichtlich, nicht auf Vertraegen und nicht auf Gesetzen oder Verfassungen. - J.Z., 3.3.04.)

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Bezeichnend ist übrigens, daß trotz der gemeinsamen Menschenrechtserklärung in einer Reihe

 

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von Staaten sogar gesetzlich verankert ist, was andere Län­der als Verletzung von Menschenrechten anprangern.

 

Aggressionen gegen die gleiche Freiheit Aller finden keines­wegs ausschließlich zum Zweck der Unterdrückung und Schä­digung der Betroffenen statt, sondern oft auch nicht nur un­ter dem Vorwand, sondern sogar in der ehr-lichen Absicht, die Betroffenen fördern und ihnen helfen zu wollen. Alle Maß­nahmen jedoch, die auf das an-gebliche Wohl eines anderen, auf Schutz und Fürsorge für ihn - aber dies ohne sein Verlan­gen, ja gegen seinen Willen - gerichtet sind, müssen als Be­vormundung und aggressiver Eingriff erkannt werden. Der Aggressor sollte dabei nicht nur an den guten alten Spruch denken "Was Du nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch kei-nem anderen zu!", sondern auch an dessen weise Ergän­zung durch G.B.Shaw: "Tue anderen nicht das, wovon Du wünschst, daß sie es Dir tun sollen; denn sie könnten einen anderen Geschmack haben als Du!"

 

Bei jedem konkreten Anspruch, den ein Mensch gegen einen anderen erhebt, läßt sich stets objektiv feststellen, ob die­ser auf einem beweisbaren Recht, das sich auf freiwillig ge­schlossene Vereinbarungen stützt, oder auf ei-nem vermeint­lichen "Recht" beruht, an das er nur glaubt, dessen Existenz er jedoch nicht beweisen kann und dessen gewaltsa­me Durchsetzung daher Aggression ist, wenn dabei die Gren­ze der gleichen Freiheit Aller über-schritten wird. Ebenso läßt sich in jedem konkreten Fall eindeutig feststellen, ob in einem Zustand, der besteht oder angestrebt wird, der eine auf Kosten des anderen und gegen dessen Willen ein Mehr an Freiheitsspielraum, ein Mono- oder Oligopol, ein Vorrecht beansprucht.

 

Nach dieser Klarstellung, was Freiheit - in sozialer Bezie­hung - ist und einzig sein kann, läßt sich nun auch der Begriff der aggressiven Gewalt ganz präzis definieren. Charakteri­stisch für diese ist nämlich nicht die Anwen-dung physischer Machtmittel zur Willensbeugung des Gegners; denn eine sol­che kann auch beim entschiedenen Gegensatz zur aggressiven Gewalt, bei der Defensive gegen sie, stattfinden. Entschei­dend ist vielmehr, ob die "Gewalt"-Anwendung in aggressiver Form zur Überschreitung, oder in defensiver zur Verteidigung

 

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der Grenze gleicher Freiheit Aller erfolgt. Der Maßstab für Aggression und Gewalt liegt also in der Überschrei-tung die­ser Grenze gegen den Willen des oder der Betroffenen; wobei nochmals darauf hingewiesen sei, daß auch ein zurückliegen­der Zustand, der auf diese Weise entstanden ist, auch dann gleichbedeutend mit Aggres-sion und Gewalt ist, wenn er ge­gen das Verlangen dadurch Benachteiligter aufrechterhalten wird.

 

Hiermit bietet sich nun erstmalig ein verläßlicher, von aller ideologischen Verwirrung unbelasteter, objektiver Maßstab zur Unterscheidung von Aggression und Defensive, wobei auch der Verwirrung des Gewaltbegriffs ein Ende gemacht wird.

Gewaltanwendung und aggressiv ist jede Erweiterung des ei­genen (sowie fremden) Freiheitsspielraums, die auf Kosten eines gleichen Freiheitsspielraums anderer erfolgt, wenn dies gegen deren Willen geschieht.

 

Es gibt Leute, die behaupten, daß Aggression ein menschli­ches Grundbedürfnis sei. Selbst wenn dem so wäre, was von anderen - mit guten Gründen - sehr entschieden bestritten wird, ergäbe sich daraus erst recht die Not-wendigkeit und ein gemeinsames Interesse, sich gegen fremde Aggression zu schützen; was nur auf einer Basis der Gegenseitigkeit, also bei genereller Ächtung der Aggression, Erfolg haben kann.

 

Auch der Begriff der Herrschaft ist oft bis ins Widersinnige verwirrt, so z.B. wenn man davon spricht, daß in einem be­stimmten Zustand Freiheit "herrscht". Ähnlich, wie man ag­gressive Gewalt deutlich von der Defensive unterscheiden muß, die jene nur abwehrt, muß auch ein klarer Unterschied gemacht werden zwischen der Herr-schaft im eigentlichen Sinne, die in Herstellung eines Zustandes ungleicher Freiheit durch aggressive, gewalt-same Unterwerfung fremden Willens oder in Verteidigung eines so entstandenen Zustandes besteht; und ander-seits jenem Zustand ungleicher Freiheit, bei dem zwar ebenfalls von der "Beherrschung"  des einen durch den anderen gesprochen wird, in welchem der Benachteiligte je­doch diesem Zustand freiwillig zustimmt, ihn oft sogar sucht. In diesem zweiten Fall sollte man statt von "Herrschaft"  bes­ser von Führung sprechen; wir sahen ja schon bei Erläuterung

 

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des Freiheit-Begriffs, daß ungleiche "Freiheit", die auf frei­williger Zustimmung des Benachteiligten beruht, nicht dem widerspricht, was mit der gleichen Freiheit Aller gemeint ist. Diese wird keineswegs dadurch gestört, daß Einzelne, die z.B. sich selber bestimmten Dogmen oder Glaubensmeinungen un­terwerfen, die eigene Frei-heit (nicht etwa die Freiheit anderer!) zugunsten solcher einschränken können, die sie als Verkünder oder Inter-preten der betreffenden Dogmen oder Glaubensmeinungen ansehen wollen. Dies gilt auch für andere Fäll, in denen die Betreffenden selbst einen Vormund oder solche suchen, die ihnen eigenes Denken und eigene Ent-schei­dungen abnehmen.

Nur in Fällen groben Betrugs solcher "Führer" gegenüber den von ihnen Angeführten kann man von einer Ver-letzung der Grenze der gleichen Freiheit Aller sprechen. Aber auch dann muß erst durch Aufklärung der Betref-fenden ihr eigener Wille zum Widerstand gegen diesen Betrug geweckt werden, bevor Dritte sich - als etwa ungerufene Helfer - zur Wiederherstel­lung der vollen Freiheit jener einmischen.

 

Herrschaft ist also ein Zustand ungleicher Freiheit, wobei die Freiheit der einen größer ist als die der anderen, auf Kosten je­ner und gegen deren Willen. Dabei kommt es auf dasselbe her­aus, ob solche Herrschaft auf Grund der Willkür und des Faust­rechts eines Einzelnen oder einer Gruppe, oder aber im Namen eines "Ideals", einer Ideologie oder Religion (die von den Be­herrschten nicht anerkannt werden), oder auch im Namen einer Ab-straktion, wie Volk, Klasse, Staat, Menschheit, ausgeübt wird; denn immer sind es konkrete Einzelne oder Gruppen, die "im Namen" solcher "Ideale", Ideologien,  Religionen oder Ab­straktionen, wie der genannten, ge-genüber anderen Einzelnen oder Gruppen das Vorrecht beanspruchen, jenen Befehle zu erteilen und die Be-folgung dieser Befehle zu erzwingen.

 

Nur die Befreiung von solcher Herrschaft strebt der Anar­chismus an. Es gibt demgegenüber Leute, die infolge eigener Begriffsunklarheit, oder weil sie diese bewußt fördern wollen, sagen: "Legitim ist Herrschaft, die Zu-stimmung bei den Be­herrschten findet". Danach wäre also zumindest jene Herr­schaft, die keine Zustimmung der Beherrschten findet, ille­gitim - was immer man unter diesem dehnbaren Begriff, der sowohl "moralische" wie "gesetzliche" Verurteilung umfaßt,

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verstehen will. Aber wir haben ja oben gesehen, daß Vor­mundschaft und Führung, denen die Betreffenden zu-stimmen, die sie selber wollen, überhaupt nichts mit Herrschaft im eigentlichen Sinne zu tun haben. Es handelt sich dabei um völlig verschiedene Begriffe, aus deren Vermengung natür­lich nur Unsinn resultiert.

 

Die fixe Idee der Herrschaft

 

Wer durch aggressive Gewalt fremden Willen beugt, um ei­nen Zustand ungleicher Freiheit herbeizuführen oder auf­rechtzuerhalten, der ist Herrschaftsverüber; ganz gleich, ob dies im eigenen Namen und Interesse, in dem einer Mehr­heit oder eines anderen Kollektivs, im Namen von irgend­etwas angeblich "Höherem" geschieht (sei dies auf Religion, Ideologie, Sitte, Moral oder was sonst immer gegründet); er macht sich durch diese Bevor-mundung und diesen Zwang der Verletzung der gleichen Freiheit Aller schuldig, ganz gleich, ob dies zum Zweck der Unterdrückung und Ausbeu­tung, oder zum Zweck einer angeblichen Wohlfahrt und Förderung des Bevormundeten und Gezwungenen erfolgt.

 

Wer der durch eingewurzelte Gewohnheiten gestützten Mei­nung ist, "man müsse doch" auch gegen den Willen des Be­treffenden gegebenenfalls zwangsweise das durchsetzen, was dessen "wahrem Wohl" oder "der Ver-nunft" entspricht (so wie er sich dessen Wohl oder die Vernunft vorstellt, wäh­rend jener eine ganz andere Mei-nung davon hat, was für ihn gut und vernünftig sei), der muß auch gegen sich selbst gelten lassen, daß andere - und gerade jener andere - mit derselben Begründung ihm vorschreiben und ihn dazu zwingen wollen, was sei-nem eigenen Wünschen und Wollen strikt entgegensteht. Er muß sich völlig klar machen, daß gerade auch im eigenen Interesse er die gleiche Frei­heit aller anderen achten muß.

 

Es ist eben eine fixe Idee, daß gesellschaftliche Ordnung nur durch übergeordneten (also Herrschafts-)Zwang und Ge­walt (wobei man Aggression und Defensive verwechselt) mög­lich sei. Aggressive Gewalt ist Störung jener Ordnung, die

 

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als einzige dauerhaft zu sein vermag. Wirkliche Ordnung ist nur in Freiheit - der gleichen Freiheit Aller -mög-lich, denn diese ist nicht die Tochter, sondern die Mutter der Ordnung. (Proudhon. - J.Z.)

 

Statt der gegenseitigen Einmischung in fremde Angelegenhei­ten, unter den Wahnvorstellungen unbeweisbarer Ansprüche, gibt es nur eine Verhaltensweise, die zwar nicht absolut konfliktfrei ist, aber jedenfalls nicht Dauer-konflikte geradezu provoziert: die generelle Verpönung der aggressiven Gewalt, was identisch ist mit dem Grundsatz der gleichen Freiheit Aller, mit Herrschaftslosigkeit. Denn in jedem Einzelfall kann völlig wertungs-frei, und daher objektiv, festgestellt wer­den, ob jemand ein Mehr an Handlungsfreiheit auf Kosten an­derer, und zwar gegen deren Willen, beansprucht oder nicht.

 

Es gibt nur zwei Arten des Verhältnisses von Mensch zu Mensch: ein freiwillig eingegangenes, oder ein ge-waltsam aufgezwungenes. Nur das letztere bedeutet die Grenzüberschreitung der gleichen Freiheit und Störung der Ordnung dann, wenn gegen den Willen des Betroffenen dessen gleiche  Freiheit, welche der Ag­gressor für sich beansprucht, eingeschränkt wird.

 

Die Achtung des fremden Willens und die Nichtanwendung von Zwang gegen diesen kennt nur zwei Ausnah-men: einmal jene, wo dieser Wille sich aggressiv gegen die Grenze der gleichen Freiheit Aller richtet, und dann jene, wo Unzurechnungsfähig­keit vorliegt, wie es bei Kindern und bei Kranken, insbesondere Geisteskranken der Fall sein kann.

Natürlich darf nicht willkürlich jemand für unzurechnungsfähig erklärt oder die unberechtigte Annahme einer Unzurechnungs­fähigkeit als Entschuldigung für aggressives Handeln genommen werden.

 

Im übrigen ist nicht so wichtig, daß aggressives Verhalten, das ja auch irrtümlich und fahrlässig erfolgen kann, nun immer un­bedingt vermieden wird; Hauptsache ist, daß das Prinzip der gleichen Freiheit Aller anerkannt und auch bei dessen irrtümli­cher oder fahrlässiger Verletzung Schadensersatz geleistet wird. Während gegen-über jenen, die dies Prinzip nicht anerkennen wol­len, die Reaktion einfach ist: wer sich auf die aggressive Ge-walt und damit auf das Faustrecht stützen will, darf sich nicht bekla­gen, wenn ihm widerfährt, was ihm nach diesem "Recht" gebührt.

 

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Herrschaft ist ein Dauerzustand der aggressiven Gewalt. Sie beruht auf primitiven Instinkten aus den Anfängen menschli­cher Zivilisation. Bei primitiven Völkern läßt sich häufig ei­ne dominierende Begierde feststellen, Ge-walt gegen Mitmen­schen auszuüben und über sie zu herrschen; dies geschieht zum Großteil um der Herr-schaftsausübung als Selbstzweck willen und oft nur daneben auch zur Erreichung wirtschaftli­cher Vorteile.

 

Horden, Clans, Stämme und Völker lebten in beständiger Fehde. Herrschende Völker und Klassen haben in der Regel mit ihrer Herrschaft auch ein wirtschaftliches Interesse ver­knüpft; aber ihr Hauptstreben richtete sich auf eine für poli­tische und rechtliche Herrschaft möglichst effektive soziale Organisation, nicht auf eine wirtschaft-lich möglichst effekti­ve Anordnung des Verhältnisses zwischen Herrenvolk und Die­nervolk, Herrenklasse und Dienerklasse, Regierenden und Re­gierten. Das Verhältnis zwischen Spartanern und Heloten mag hier als Bei-spiel dienen. Die Herrschsucht dominierte oft auf Kosten wirtschaftlicher Effektivität.

 

In der Urzeit und im Altertum galt es als größer, zu herrschen und zu zerstören, als wirtschaftlich zu sein, zu produzieren und zu sparen. Auch diese Tatsachen müssen zu einer.Korrek­tur der einseitigen Sicht des Marxis-mus führen; die ökonomi­schen Verhältnisse sind mehr Überbau der Herrschaftsver­hältnisse als umgekehrt.

 

Dem in einzelnen Personen auch heute noch starken Trieb zu herrschen, der mit dem Macht- und Geltungstrieb verwandt ist, steht der bisher wenig oder gar nicht beachtete Trieb mindestens ebenso vieler Menschen gegen-über, denen das Sichhin­geben und Sichunterordnen ein überwältigendes Lebensbedürf­nis ist. Zumal diese letz-teren sind Träger des Glaubens, daß die bestehenden traditionellen oder gesetzlich gewordenen Ver­hältnisse die einzig möglichen und die einzig richtigen seien.

 

Zwischen diesen beiden Gegensatz-Typen stehen jene, denen es ebenso widerwärtig ist, selber zu herrschen, wie beherrscht zu werden. Ihre Devise ist: "Ich gehöre keinem anderen als mir sel­ber und bin mein eigener Herr. Keine Pflicht der Unterordnung un­ter den Willen eines anderen und kein irgendwie geartetes Recht der Aufzwingung eines fremden Willens wird anerkannt."

 

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Über den Macht- und Herrschaftsfimmel schrieb Dr. Walther Borgius (in "Radikaler Geist", Folge 1, Berlin 1930):

"Wer sich aus seiner Jugend dieses und jenes Lehrers ent­sinnt, wie er, die regungslose Klasse vor sich, als Rohrstock-Pascha auf dem Katheder stand, wer als Soldat erlebt hat, mit welch sichtbarem Genuß vielfach der Unteroffizier die ihm aus­gelieferten Rekruten schindet, wer in Behörden ergeben sich vom allmächtigen Herrn Kanzleirat schikanieren lassen mußte, wer beobachtet hat, mit welcher Geschwollenheit und Überheb­lichkeit (besonders vor der Republik) manch ein Schutzmann das Volksgedränge regulierte, der weiß, welch ein in-tensiver, direkter Genuß für den richtigen Machtmenschen in der bloßen Ausübung der Herrschgewalt, ohne jeden damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteil liegt, in dem beseligenden Bewußtsein: Ich kann euch befeh-len und ihr alle müßt mir gehorchen! Man beachte einmal, mit welcher Geschicklichkeit und Zielbewußtheit sich die meisten Menschen eine Machtposition zu schaffen oder zu finden wissen, wo sie kommandieren kön-nen. Der eine herrscht in der Familie.

("Leider werden meistens die Kinder unter dem Vorwande einer guten Erziehung die Op­fer dieser unausbleib-lichen Herrschergelüste. Die 'gute Er­ziehung' ist oft ein Vorwand, Macht zu zeigen" sagt sehr zu­treffend der bekannte Psychoanalytiker Dr. W. Stekel in "Das liebe Ich", Berlin 1913, S. 17).

"Wer dies nicht kann, etwa an der noch stärkeren Herrschgewalt der Gattin scheitert, kujo­niert seine Unterge-benen im Büro. Oder er geht in das Ver­einsleben und kämpft ebenso erbitterte wie lächerliche Kämpfe als Vor-sitzender oder Schatzmeister oder gegen solche. Ge­lingt es ihm, irgendwo Ämtchen oder Käppchen zu erhalten, und sei es auch nur als Trambahnschaffner oder Knipser auf der Untergrundbahn, so schikaniert er das Publi-kum. Und wenn es sonst nirgends geht, so übt er seine Machtgier wenigstens am Pikkolo seines Stammlokals aus oder er schafft sich einen Hund an (wie denn überhaupt sehr wahrscheinlich ist, daß die erste Zähmung von Haustieren - die keineswegs immer Nutz­tiere sind - nicht in wirtschaftlichen oder überhaupt rationel­len Zweck-mäßigkeitserwägungen gewurzelt hat, sondern in den ersten Regungen des keimenden Machttriebes).  Und der Schüler, der von den Lehrern mißhandelt wird, mißhandelt sel­ber seine jüngeren Kameraden, wie das aus allen Internaten zur Genüge bekannt ist. Sehr eindringlich hat Leopold von Wie­se seine diesbezüglichen Erfahrungen im Kadettenhause ge-

 

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schildert und noch ergreifender Generalmajor Dr. Paul Frh. von Schönaich.

"... Die Eigentümlichkeit dieses Triebes ist nun, daß er - wie wohl die meisten seelischen Faktoren - ambiva-lenter, bi­polarer Natur ist: d.h. ihm entspricht ein Gegenaffekt, ein Trieb zur Unterwerfung, zum Gehorsam, zur Demütigung. Ebenso, wie sein körperlich-sexuelles Substrat, der Sadis­mus, stets gepaart ist mit einer Unter-strömung von Maso­chismus (und umgekehrt), so finden wir auch bei ausgespro­chen herrschsüchtigen und machtgierigen Personen daneben stets eine Parallelströmung - eine Neigung zu Hörigkeit und Dienstbarkeit. Es ist, als ob die in der einen Richtung aufge­wandte Energie einen Ausgleich in der entgegengesetzten Richtung erheischt. ... Wir finden es sehr häufig, daß der ge­strenge Oberst, vor dessen Blick sogar die höheren Offiziere zittern, daheim ein fügsamer Pantoffelheld ist oder umgekehrt, daß der heimische Haustyrann im Büro die Rol-le des unterwür­figen Jasagers spielt.

"In dieser Doppelgesichtigkeit des Machttriebes liegt psycholo­gisch das Wesen der Hierarchie, der Staffel-herrschaft begrün­det: Wir wissen, daß, wo im gesellschaftlichen Leben eine In­stitution auf dem Machttrieb aufgebaut ist, sie stets gleichzei­tig ein Ausleben der Unterwürfigkeit mit sich bringt. ("Eure Vornehmheit sei Gehorsam! Euer Befehlen selber sei ein Ge­horchen! Einem guten Kriegsmanne klingt 'Du sollst' ange­nehmer als 'ich will'. Und alles, was euch lieb ist, sollt ihr euch noch befehlen lassen", sagte Friedrich Nietzsche, der wahrlich ein tiefer Kenner des Machttriebes war.)

"So finden wir denn die intensivsten Substrate der Herrschsucht: das Militär, die katholische Kirche, aufgebaut auf der Doppel­forderung, daß, wer die rücksichtsloseste Macht ausüben will, zugleich den demütigsten Gehor-sam ausüben muß. Es ist der Typus des Menschen, den der Volksmund unserer Zeit mit dem Spottnamen des "Radlers" bezeichnet, weil er gleichzeitig nach unten "tritt" und nach oben "einen krummen Buckel macht". Dieser Menschentypus - ich nenne ihn archidulisch - ist es nun, den die Entwicklung des Staatslebens plan-mäßig züchtet und der seinerseits in alle jene Berufe hineinströmt, die ihm als direk­tem oder indirektem Staats-beamten die Ausübung seiner Trieb­richtung fördern: in den direkten, eigentlichen Staatsdienst, vor allem in Mi-litär, Polizei, Bürokratie, dann aber auch in das Schulfach, in die Landeskirche, in gewisse Gebiete der Ju-

 

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stiz und in solche Anstalten und Einrichtungen, die durch ih­re Größe und Organisation einen ähnlichen Cha-rakter ange­nommen haben, wie die Verkehrsanstalten, die Großbanken, die Großindustrie."

 

Diesen evidenten Feststellungen von Dr.Borgius, die jeder unvoreingenommene Beobachter an zahllosen Einzelheiten seiner Umwelt bestätigen kann und muß, ist nur noch hinzu­zufügen: jeder auf Herrschaft Erpichte versäumt niemals, sich mittels eines Vorgangs, den die Psychologie  Rationali­sierung nennt, auf sein angeb-liches "Recht" zu seinem ag­gressiven Handeln zu stützen; er legt sich eine passende Ideologie zu, die ihm als Rechtfertigung vor sich selbst und vor allem gegenüber den anderen dient. Auf die Urteilsunfä­higen macht dann immer besonderen Eindruck, wenn solch ein vom Machtfimmel besessener Herrschsüchtiger sich, wie Fridericus, als "ersten Diener des Staates" bezeichne­te (und sich auch ganz ehrlich als solcher fühlte, weil er die diesbezügliche Ideologie sich erfolgreich selber sugge­riert hatte). Ebenso fühlten auch Hitler und Stalin, mit wel­chen der manchen sympathischen Zug aufweisende Frideri­cus im übrigen nicht in eine Reihe gestellt wer-den soll, der eine im Namen "der Vorsehung", der andere als Vollstrecker des "Ziels der Weltgeschichte", sich durch Ideologie "legiti­miert", als "Beauftragte" einer "höheren" Mission, ohne ei­gene Verantwortung, genau wie die Vollzugsgehilfen der Schreibtischmörder, das zu vollstrecken, was nach ihrer Mei­nung ihre Opfer nur zu dumm und unfähig waren, als "notwen­dig" einzusehen. Bei den Autokraten auf dem Stuhl der Päpste und der Inquisition, die sich zerknirscht im Gebet vor Gott und den Heiligen wanden, wurde die Ideologie dahin "rationa­lisiert", daß die von ihnen auf den Scheiterhaufen geschick­ten nur in deren eigenem Interesse verbrannt wurden, um ihr Seelenheil zu retten und sie vor weiteren Sünden zu bewahren. -

 

Wenn die vom Machtfimmel Besessenen persönlich anspruchs­los lebten, weil es ihnen eben nicht auf wirt-schaftliche Vorteile durch ihre Macht, sondern nur auf die Befriedigung des Macht­triebes selbst ankam - bei Hitler bewunderte man ja   daß er kein Fleisch aß, nicht rauchte, nicht trank und dem "Dienst an Volk und Staat" auch ein Familienleben "opferte" - dann hielt man solche Leute für Idealisten oder gar für Heilige. Derarti-

 

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ger "Idealismus" brachte jedoch keineswegs Opfer für ande­re, opferte vielmehr jene anderen einer fixen Idee; er such­te und fand größere Lustbefriedigung eben in der Stillung des Machtdurstes und im Heiligenschein des Idealismus als in ma­teriellen Vorteilen ( die ganz von selbst dabei nicht zu kurz kamen). Also handelte es sich in Wirklichkeit nicht um Opfer, sondern um jene Form des jedem Lebewesen innewohnenden Strebens nach Selbstentfaltung, die Lust in der Befriedigung ihres stärksten Triebes empfindet.

Von den Gegentypen, den Unterordnungs-Süchtigen, sowie von den Mitläufern und Nutznießern der vom Machtfimmel Beses­senen stammen dann so alberne Redensarten wie die von "gu­ten" und "idealen" Herrschern.

 

Die fixe Idee der Herrschaft hat zwar ihre Wurzel im Macht­trieb und dessen Pendant; aber ihre Nahrung und Kraft zieht sie stets aus einer passenden Ideologie.

 

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IDEOLOGIE  UND  WIRKLICHKEIT  DES  STAATES

 

Die Vorstellungen der meisten Menschen vom Staat sind ähn­lich unklar und verschwommen wie die von Gott - für eine große Mehrheit ist der Staat heute tatsächlich nichts anderes als eine Versachlichung des Gottesbe-griffs. Wie früher alle Behauptungen und Forderungen der Kirche als selbstverständlich widerspruchslos akzep-tiert wurden, wie kein Zweifel erlaubt war am Gottesgnadentum der Kaiser und Könige, gilt der Staat heute den meisten als etwas so Not­wendiges, ja sogar Heiliges, daß sie ihre Kritik allenfalls gegen die Form des Staates, nicht jedoch gegen dessen Wesen, als Einrichtung an sich, richten.

 

Wenn man das ebenso naive wie blinde Vertrauen in den sozu­sagen als Ausbund der Allmacht, der Gerechtig-keit, der Für­sorge betrachteten Staat analysiert, wenn man den ständig wiederholten Schrei der Vielen hört: "Da müßte der Staat ein­greifen! Da müßte der Staat helfen! Das müßte verboten wer­den!", so findet man, daß der moderne Massenmensch vom Staat noch ein Gutteil mehr erwartet als vom lieben Gott; weit größer als sein Ve-trauen zu diesem ist praktisch sein Vertrau­en, das er in den Staat setzt.

 

Das erklärt sich aus einer einfachen Tatsache: wenn jene vom Staat sprechen, denken sie nicht daran, was der Staat tatsäch­lich ist (wovon sie im übrigen auch nur eine recht nebelhafte Vorstellung haben), sie denken nicht an die historische Rea­lität Staat, aus dessen Werdegang man eher auf seine Her­kunft von Beelzebub als auf die von Gott schließen könnte;  son­dern sie denken dabei immer nur daran, was der Staat nach den meist sehr sub-jektiven Wünschen der Betreffenden sein soll. Es gibt zahlreiche, mehr oder weniger entgegengesetzte Ideolo­gien vom Staat, gedankliche Vorstellungen von dem, wie der Betreffende sich das Ideal einer Gesellschafts-ordnung wünscht, also eine Art Wunsch-Himmel, ziemlich nebelhafte Vorstellungen zumeist, die gewöhnlich auch das unberücksich-

 

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tigt lassen, was der Staat überhaupt sein und tun kann. Ein Parlamentarier sagte dazu: "Jedermann will auf Kosten des Staates leben und kein Mensch denkt daran, daß der Staat auf jedermanns Kosten lebt".

 

Der Staat ist das typische Beispiel einer Institution, die ihren ideologischen Charakter aus ihrer religiös begrün-deten Her­kunft entwickelt hat. Das zeigt sich sowohl in der Berufung der Monarchen auf ihr "Gottesgnaden-tum" und im Anspruch der Päp­ste auf ihre Oberhoheit über die Monarchen; ebenso jedoch bei den Demokratien im Anspruch darauf, daß die Staatsgewalt "vom Volke ausgehe", nachdem "das Volk", "die Nation", "das Va-ter­land" die Nachfolge der Monarchen und der anderen Feudalherren, die sich alle auf ihre von Gott verliehe-nen "Rechte" beriefen, an­getreten hatte. Diese neuen begrifflichen Vorstellungen wurden so zu Göttern und Götzen, die ungezählte Millionen von Opfern forderten - unendlich mehr als beim ärgsten Götzendienst der Barbaren, der nur vereinzelte Menschenopfer verlangte. Die "Ho­heit"  und "Heiligkeit" des "Volkes"  (wer sie anzweifelt, gilt als Vaterlandsverräter!) ist heute weitaus unbestrittener als die Hei­ligkeit der Religion. "Im Dienste des Volkes" wird heute jeder­zeit noch die Opferung von Gut und Blut und Leben verlangt, wäh­rend nur selten mehr solcher Anspruch im Namen einer Religion erhoben wird. Dabei wird das "Volk" durch einen Roß-täuschertrick derer, die als Sachwalter dieser Abstraktion auftreten, mit dem Staat gleichgesetzt, der die so übertragene "Heiligkeit" (= Un­antastbarkeit) auch für sich in Anspruch nimmt. Was ist nun der Staat wirklich?

 

"Der Staat ist die von Gott gestiftete Erhaltensordnung. Sie zu be­wahren ist die irdische Aufgabe des, Men-schen", äußerte sich der Bundesverfassungsrichter Fabian von Schlabrendorff noch im Jah­re 1972. - Tolstoi hatte gesagt: "Der grausamste, unheilvollste Aberglaube ist das Vaterland, der Staat". Bereits der Kirchenva­ter Augustinus hatte den Staat als organisierte Räuberbande be­zeichnet und die katholische Kirche hat zwar viel-fach mit dem Staat paktiert, sich ihm jedoch nie unterworfen. Daß Nietzsche ihn das kälteste aller Ungeheuer nannte, ist ziemlich weit bekannt. Sehr wenig bekannt jedoch ist, daß der ehemalige USA-Präsident Herbert Hoover in einer 1956 gehaltenen Rede den Staat als die ge­fährlichste Bedrohung für die Menschen hingestellt hat, nicht nur in den Ländern mit totalem Staat, sondern auch in den Ländern

 

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der formalen Demokratie! - "Irgendein Rudel blonder Raub­tiere", sagte Nietzsche, "eine Eroberer- und Herren-Rasse, welche kriegerisch organisiert und mit der Kraft, zu organi­sieren, unbedenklich ihre furchtbaren Tatzen auf eine der Zahl nach vielleicht ungeheuer überlegene, aber noch gestalt­lose, noch schweifende Bevölkerung legt. Dergestalt beginnt ja der 'Staat' auf Erden". "Der Staat, als von der Stammes­organisation verschieden", sagt Lester Ward, "beginnt mit der Eroberung einer Rasse durch eine andere". "Überall", sagt Franz Oppen-heimer, "bricht ein kriegerischer Wild-Stamm über die Grenzen eines weniger kriegerischen Volkes, setzt sich als Adel fest und gründet seinen Staat". "Die Ge­walt",  sagt Ratzenhofer, "hat den Staat gegründet". "Der Staat, sagt Gumplowicz, "ist das Resultat der Eroberung, die Niederlassung der Sieger als herrschende Kaste über die Besiegten". "Der Staat", sagt Sumner, "ist das Produkt der Gewalt und existiert durch die Gewalt". Dies ist das Urteil von Soziologen und Historikern.

 

Der Bundestagsabgeordnete Richard von Weizsäcker erklärte dazu (DIE ZEIT, 27.10.1972): "Der Staat ist nicht die einzige und schon gar nicht die totale Ordnung. Er ist kein geweihtes Über-Ich und besitzt nicht das Amt der Letztinstanzlichkeit. Aber in aller Vorläufigkeit dieser Erde hat er die Aufgabe, als haltende Kraft dem Menschen zu dienen und ihm die Selbstver­wirklichung und Freiheit zu ermöglichen, gerade auch die Frei­heit der Schwachen".

Seinen ersten beiden Sätzen kann und muß man durchaus zustimmen. Freiheit jedoch kann, wie wir im voraus-gegangenen Kapitel gesehen haben, nichts anderes sein als die gleiche Freiheit Aller. Man kann nicht von Frei-heit sprechen, wenn die Freiheit der einen größer ist als die Frei­heit der anderen, auf deren Kosten und gegen deren Willen. Ein Zustand der gleichen Freiheit Aller ist die einzige Alternative zur aggressiven Gewalt. Um diesen Zustand zu erringen und aufrechtzuerhalten, bedarf es nur einer rein defensiven Orga­nisation, die ihrer-seits jede aggressive Gewalt ächtet und sich ihrer streng enthält; eine solche bedarf keines übergeordneten Herr-schers, der vielmehr ein Widerspruch und Gegensatz zu ihr wäre.

 

Der Staat will, was Herr von Weizsäcker verkennt, keineswegs Diener, sondern Herr sein. Er beansprucht für sich ein Pri-

 

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vileg aggressiver Gewalt (das er selbst "Gewaltmonopol"nennt) zur Realisierung all jener Ideologien und Un-terdrückungs- wie Beglückungsabsichten, die jene hegen, welche jeweils die He­bel der Staatsmaschinerie be-dienen, oder vielmehr deren Auf­traggeber. Diese wissen dabei zumeist nicht, was sie in Wirk­lichkeit tun, denn ihre ideologische Verblendung nimmt ihnen den klaren Blick dafür.

Der Staat legitimiert durch seine Gesetze zahlreiche aggressi­ve (d.h. die Grenze der gleichen Freiheit Aller überschreiten­de und gegen den Willen der Betroffenen gerichtete) Gewaltak­te, die er zu eigenen, sowie zu Gunsten einzelner Gruppen, ge­gen andere Gruppen sowie gegen alle Einzelnen verübt, und be­zeichnet dies als "Herrschaft des Rechts"; während er gleich­zeitig die bloße Defensive gegen solche Gewaltakte,d.h. die Vertei-digung der gleichen Freiheit Aller als "Gewalt" bezeich­net und, gestützt auf sein Gewalt-Monopol, verfolgt.

 

Ganz und gar nicht beschränkt sich der Staat, als Diener der Einzelnen, auf die Verteidigung der gleichen Frei-heit Aller; das tut er nur am Rande, in Einzelfällen - etwa bei den obenge­nannten, unmittelbar aus dem Prinzip der gleichen Freiheit Al­ler folgenden, bei Mord,  Totschlag, Körperverletzung, Verge­waltigung, Raub, Dieb-stahl, Erpressung - und sozusagen nur als Alibi. Denn in der Hauptsache schafft er und erhält aufrecht einen Zustand, in angemaßter Herrenpose, in dem die Freiheit der einen auf Kosten der Freiheit anderer gegen deren Willen erweitert ist und die Freiheit Aller zu seinen eigenen Gunsten eingeschränkt ist.

 

Da Herr von Weizsäcker ganz richtig erkannt, daß der Staat nicht die einzige Form einer Ordnung ist, hätte er sich über andere Formen bei John Henry Mackay informieren können, der in "Der Freiheitsucher"(Berlin-Char-lottenburg 1920) erläuterte:

 

"Was ist der Staat? - Eine Anzahl von Menschen erklärt ein Stück Erdoberfläche - ein bestimmtes Gebiet - mit allem, was darauf und darunter ist, für ihr Eigentum und benennt es mit dem Namen eines Staates.

"Die Einwohnerschaft dieses Gebietes wird 'Nation' oder 'Volk' genannt, und es umschließt sie mit seinen Gren-zen als 'Vater­land'.

"Die innerhalb dieser Grenzen lebenden Bewohner, die Staatsbür-

 

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ger oder Untertanen, werden den zur Zeit in diesem Staate geltenden Gesetzen unterworfen; wer diese Gesetze nicht freiwillig befolgt, wird dazu gezwungen, und zwar durch An­wendung von Gewalt.

"- Der Staat beruhte demnach auf Gewalt.

"Der Staat ist nicht die einzige Form menschlicher Vereini­gung. Es gibt andere, die unter dem Namen "Gesellschaft" zusammengefaßt werden können.

"Was nun ist die Gesellschaft?

Wie schon ihr Name besagt, ist sie eine 'Gesellung', der Zusammenschluß einer mehr oder minder großen Anzahl von Menschen zu einem bestimmten Zweck - im Grunde nichts anderes als eine Vereinigung: wo zwei Menschen zu­sammenkommen, und sei es auch nur zu dem Zwecke eines Gespräches, bilden sie eine Gesell-schaft. So verschieden wie ihre Zwecke können auch die Formen dieser Gesellschaf­ten, dieser Vereine, sein.

"Welches ist nun der Unterschied zwischen Staat und Gesell­schaft?

"Der, daß die letztere eine freie Vereinigung ist, der erstere jedoch nicht.

"Die Gesellschaft umfaßt die, welche zu ihr gehören wollen und die sie aufnimmt, einerlei woher sie kommen; der Staat umschließt alle, die in einem bestimmten Gebiet wohnen, auch wenn sie nicht zu ihm gehören wollen; er 'nimmt sie auf', auch gegen ihren Willen. Er umschließt zwar alle, aber ist keine Gesellschaft 'Aller'.

"Im Staate steht stets eine Minderheit gegen eine Mehrheit; die Gesellschaft steht zusammen, solange sie zu-sammenstehen will.

"Ist in der Gesellschaft ein Einzelner oder eine Anzahl ihrer Mitglieder gegen sie, so steht es diesem Einzelnen oder die­ser Minderheit frei, jederzeit frei, sie zu verlassen: aus ihr, der Gesellschaft auszutreten und zu bleiben, wo sie sind; der Staat gestattet einen solchen Austritt nur, wenn seine 'Unterta­nen' nicht bleiben, wo sie sind - verlassen sie sein Gebiet, gibt es für sie nur die Wahl, sich in einen anderen Staat zu be­geben und sich damit einer anderen Mehrheit zu unterwerfen.

"Der Gesellschaft kann sich daher der Einzelne entziehen, oh­ne damit seine Umgebung zu verlieren; dem Staate nur, wenn er auf diese Umgebung Verzicht leistet.

"Durch seinen Austritt löst der Einzelne die Gesellschaft

 

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für sich auf; der Staat hingegen löst den Einzelnen in sich auf.

"Wenn sich in einer Gesellschaft die Minderheit dem Willen der Mehrheit unterwirft, so tut sie es freiwillig; im Staate tut sie es gezwungen, weil ihr keine andere Möglichkeit übrig bleibt.

"Der Staat ist eine Vereinigung der einen gegen die anderen. - Staat und Gesellschaft sind somit nicht ähnliche und gleiche, sondern völlig verschiedene Begriffe, die sich ausschließen; sie miteinander verwechseln, heißt die Grundlagen des mensch­lichen Zusammenlebens miteinander verwechseln und verwir­ren. Sie sind natürliche Feinde und bekämpfen sich als solche unablässig. Der Sieg des einen bedeutet den Untergang der an­deren , und umgekehrt.

"Endlicher Sieger bleibt schließlich der Staat, wenn er die Ge­sellschaft so in sich aufgesogen hat, daß er eines mit ihr oder sie eines, mit ihm: wenn er die Gesellschaft 'Aller' geworden ist.  

"Siegerin ist die Gesellschaft, wenn sie den Staat verdrängt hat und. an seine Stelle getreten ist.

"Geht der Staat aber in der Gesellschaft auf, so hört er auf, ein Staat zu sein und wird eine Gesellschaft wie jede andere.

"Die Gesellschaft ist somit eine freie Vereinigung - sie kennt nur freie und gleichberechtigte Mitglieder; der Staat hingegen ist eine Zwangsvereinigung - er kennt nur Herrschende und Be­herrschte, Unfreie und Ungleiche - Untertanen.

"Der Staat steht über dem Einzelnen - er ist sein Herr; die Ge­sellschaft steht unter ihm - sie ist seine Dienerin. "Das Wesen des Staates ist somit Zwang; das Wesen der Gesell­schaft ist Freiheit.

"Um es nochmals zu sagen: der eine ist eine Zwangsvereinigung; die andere eine freie Vereinigung".

 

Diese Feststellungen Mackays, die nur ein kurzer Auszug aus weit umfassenderen sind, lassen an Deutlichkeit kaum zu wün­schen übrig. Es gibt jedoch Hirne, die, weil ihre Begriffe ver­wirrt sind - z.B. hinsichtlich der Ge-gensätzlichkeit von aggres­siver Gewalt und Defensive - , oder weil ihre Vorstellungen durch staatliche Erzie-hung und Umwelt manipuliert sind, die einfachsten Wahrheiten nicht zu erfassen vermögen, wenn sie in ihre gewohnten Denkbahnen nicht hineinpassen. Ohne Zwang gehe es doch nicht, wird z.B. eingewendet. Gewiß, das wurde ja schon oben erläutert, daß Zwang in der Defensive gegen den Aggressor oft unvermeidlich ist, um die aggressive

 

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Gewalt abzuwehren. Aber bedeutet dies etwa, daß der Zwang "notwendig" sei, den die aggressive Gewalt aus-übt, und wer wagt es, sich zu dieser, d.h. zum Faustrecht, offen zu beken­nen? - Den objektiven Maßstab zur Unterscheidung zwischen Aggression und Verteidigung haben wir oben ebenfalls erläu­tert.

 

Daß der "Rechtsstaat" die aggressive Staatsgewalt zwar in be­stimmte Formen einengt, aber keineswegs in ihrer Aggressi­vität beseitigt, ergibt sich daraus, daß er an die Stelle ech­ten, d.h. aus freier Vereinbarung stammenden Rechts ein - häufig wechselndes - setzt, das sich teils auf unbeweisbare ideologische Behauptungen, teils auf das Diktat des Willens einer angeblichen Mehrheit stützt. Aber auch bei einer tatsäch­lichen Mehrheit, soweit diese in ihrem Handeln die Grenze der gleichen Freiheit Aller überschreitet (gegen den Willen der Be­troffe-nen), handelt es sich eindeutig um aggressive Gewalt, die sich nur hinter den Benennung als "Recht" verbirgt. Einen echten Rechtsstaat kann es nur dann geben, wenn als Grundgesetz dieser Institution die gleiche Freiheit Aller mit allen Konsequenzen vereinbarungsgemäß festgelegt würde. Das wäre dann jedoch kein Staat mehr im bisherigen Sinne, son­dern eine freie Gesellschaft.

Was mit dem sog. "Rechtsstaat" eigentlich gemeint  ist, wovon die heute in die verschiedenartigen Käfige ihrer Staats­gebiete Eingesperrten jedoch vorerst nur träumen können, ver­mag erst die Herrschaftslosigkeit zu reali-sieren.

 

Das Schlagwort von der "Staatsraison" macht eindeutig klar, daß letzten Endes auch das Faustrechtsprinzip of-fen prokla­miert wird, wenn den Interessen des Staates (d. h. dem, was die ihn regierenden "Staatsdiener" dafür halten) seine eigene "Rechts"-Ordnung im Wege steht.

Im übrigen ist allein der Anspruch auf ein "Staatsgebiet" und die Unterwerfung aller in diesem Gebiet sich Auf-haltenden un­ter die angemaßte "Rechtshoheit", wobei offen von Unter­worfenen gesprochen wird, eindeutig ein Monopolanspruch nach außen wie nach innen; jedes gegen den Willen der Betrof­fenen aufrechterhaltene Mo-nopol aber ist eine aggressive Ver­letzung der gleichen Freiheit Aller.

 

Der Staat ist ein seltsames, auf der Ideologie von "Volk","Va-

 

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terland", "Nation" und "Gemeinschaft"  beruhendes, d.h.sei­nen absoluten Herrschaftsanspruch von diesen Ab-straktionen (hinter denen die sehr konkreten Staatsfunktionäre stehen) ab­leitendes Gebilde, das anderseits dem Einzelnen weismachen möchte, alles geschähe nur zu dessen Wohl, Schutz und För­derung.

 

Aber nicht mehr alle Leute glauben heute noch an solche Sprüche, sondern bilden sich ihr Urteil aus eigener Anschauung, nach ei­gener Erfahrung und auf Grund eigenen Denkens. Wie Lincoln sagte: Man kann wohl einige Leute dauernd, man kann alle Leute eine Zeitlang, aber man kann nicht alle Leute dauernd täuschen.

 

 

Die Hauptfunktion des Staates: Unterdrückung und Ausbeutung

 

Wie die Geschichte lehrt, entstanden die Staaten in ihren heuti­gen Grenzen nahezu ausnahmslos durch räube-rische Eroberung, also durch aggressive Gewalt; oder aber sie entstanden durch revolutionäre Gewalt, die bis-her ausnahmslos in aggressiver Weise Verhältnisse schuf, welche auf Herrschaft der einen über die anderen beruhen, sowie auf ungleicher Freiheit der Einzel­nen und Gruppen.

Wo Staaten in Ausnahmefällen durch Verträge entstanden,   waren es meist diktierte, aufgezwungene Verträge, wahrend echte natürlich auf freiwilliger Zustimmung beider Tei­le beruhen müssen. Sogar in den seltenen Fäl-len, in denen ein neuer Staat als Resultat eines freien Vertrages zwischen zwei bisherigen Staaten oder zwi-schen einem Staat und den von ihm ausgewählten und anerkannten Repräsentanten des neuen Staa­tes entstand, war es immer eine neue Staatsgewalt, die geschaffen wurde, mit ungleicher Freiheit, mit neuen Privile­gien und Monopolen, mit Herrschern und Unterworfenen. Denn das Wesen des Staates liegt in aggressiver Gewalt, nach außen sowohl wie nach innen.

 

Die wenigsten dürften sich darüber klar sein, daß alle Staa­ten, die totalitären wie die mehr oder weniger demo-kratischen, nach dem Gangster-Prinzip organisiert sind: sie bieten "Schutz" gegen von ihnen einseitig festge-setzte "Gebühren" und treiben diese gewaltsam ein, ohne Rücksicht darauf, ob der Betreffende

 

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diesen "Schutz" wünscht oder nicht - ganz abgesehen  davon, daß ihm neben diesem "Schutz" noch eine Menge anderes aufgezwungen wird.

Von den über 250 Milliarden DM Steuergeldern, die z.B. in der BRD 1976 eingetrieben wurden, flossen mit mehr als 140 Milliarden DM, mehr als 56 % als Personalausgaben an die etwa 2,8 Millionen Beamten, Ange-stellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes - aus den Taschen jener, die ihre Einnahmen nicht dem Staat verdanken, sondern sich selber dafür abmühen müssen, um die "Staatsdiener" mit ihrem oft erheblichen Aufwand zu finanzieren.

Dabei machen die Steuereinnahmen nur etwa 80% der für 1976 mit rund 303 Milliarden DM veranschlagten gesamten Staats­einnahmen aus, wobei auch von diesen zusätzlichen der größ­te Teil gezwungenermaßen von den Staatsbürgern geleistet werden muß.

Darüber hinaus nimmt der Staat jedoch - zu Lasten aller Staatsbürger - auch noch Schulden auf, die von den Staats­bürgern verzinst und in der Zukunft getilgt werden müssen, was 1976 allein 20,5 Milliarden DM an fällig werdenden Zinsen kostete.

Mittels dieser Schulden brachte die BRD es im Jahre 1976 auf täglich eine Milliarde DM an Staatsausgaben. Denn die Gesamtausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden be­liefen sich auf über 360 Milliarden DM! Das sind 36 % des Sozialprodukts von 1000 Milliarden DM.

Außerdem werden 33 % der Löhne und Gehälter als sog. So­zialbeiträge für.Angestellten und Arbeiterrenten-versiche­rung, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zwangsweise eingezogen, was zusammen mit den vorer-wähnten 36 % er­heblich mehr als die Hälfte des Sozialprodukts beansprucht. Wir haben also bereits eine mehr als 50 %-ige kommuni­stische Staatswirtschaft !

 

Diese unterscheidet sich von der des totalitären Kommunis­mus weniger durch die privaten "Freiheiten", die sie dem Einzelnen noch läßt (und die mehr auf dem Papier stehen, als daß sie sich wirklich praktizieren lassen, wenngleich sie im Verhältnis zum Freiheitsspielraum der Einzelnen im Totalitarismus immer noch beträchtlich sind), als insbesonde­re dadurch, daß ihre "Rechts"-Ordnung bestimmte Privile-

 

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gien, Mono- und Oligopole schafft und aufrecht erhält, mit­tels welcher private Gruppen und Einzelne sowohl rechtlich wie tatsächlich gegenüber den anderen bevorzugt und in die Lage versetzt werden, auf deren Kosten hohe arbeitslose Ein­kommen zu erzielen, d.h. deren Arbeitskraft auszubeuten. Dabei tritt der "Rechtsstaat", der sich immer auf die angeb­liche Gleichheit Aller vor dem Gesetz beruft, nicht nur als Un­terdrücker im eigenen Interesse, sondern auch in dem der von ihm bevorzugten Einzelnen und Gruppen auf.

 

Die Staaten monopolisieren für sich ein bestimmtes Stück Erd­oberfläche nebst darüberliegendem Luftraum und angrenzenden Küstengewässern und unterwerfen alle, die sich innerhalb die­ser Grenzen aufhalten, der vom Staat diktierten jeweiligen sog. "Rechtsordnung"; diese diskriminiert die Nicht-Staatsangehöri­gen und unter-wirft die Staatsangehörigen bestenfalls dem "ge­setzlichen" Diktat einer Mehrheit, die in der Praxis stets von einer winzigen Minderheit "repräsentiert" wird, also der Herr­schaft einer kleinen Gruppe. Hinter der Fassade der Gemein­nützigkeit, des Schutzes und der sozialen Fürsorge verbirgt sich aber nicht nur die Ausplünderung der Einzelnen durch den Staat in direkter Form, sondern eine ebenso schlimme indirek­te: denn der Staat schafft Institutionen und erhält sie aufrecht, welche die Dauer-Ausplünderung der breiten Masse zugunsten kleiner Nutznießerschichten ermöglichen.

 

Die gefährlichsten Mittel der Ausplünderung sind das vom Staat geschützte Oligopol des: Bodeneigentums (wobei der Staat als alleiniger Bodeneigentümer in der staatssozialistischen Form natürlich nicht dessen Auf-hebung, sondern dessen Krönung be­deutet !) und - neben anderen - insbesondere das staatliche Geldmonopol. Jedes Privileg und jedes Mono- oder Oligopol, das nicht die freiwillige Zustimmung Aller hat, bedeutet eine Verletzung der gleichen Freiheit Aller. Denn der Privile­gierte oder Monopolinhaber hat, wie der Herrscher, ein Mehr an Freiheit auf Kosten der gleichen Freiheit anderer.

 

Eigentum bedeutet bekanntlich das Recht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren. Die sog. Sozialbindung des Eigentums (das "verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen") im Grundgesetz der BRD ist nicht nur selbst eine ideologische Forderung, sondern je nach dem In-

 

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halt der verschiedenen Ideologien auch beliebig auslegbar, so­wohl was das "Wohl" wie die "Allgemeinheit" betrifft.

Nicht jedes Eigentum bedeutet zugleich ein Monopol. Man muß insbesondere unterscheiden zwischen dem Ei-gentum an belie­big (wenn auch nicht unbegrenzt) vermehrbaren Gütern und solchen, die - wie der Boden und seine Schätze - nur begrenzt vorhanden sind. Man muß erst recht unterscheiden zwischen Eigentum an dem Produkt eigener Arbeit (oder dem, was je­mand gegen solches an Produkten fremder Arbeit eintauscht) und Eigentum an dem, was die Natur ohne Arbeit als ihr Geschenk an Alle darbietet, wie den Boden und seine Schätze. Dabei ist deren Grundsubstanz, so wie die Na­tur sie schenkt, wieder zu unterscheiden von dem, was durch Bodenbearbeitung und Hebung und Bearbeitung der Bo­denschätze an Eigentum erworben werden kann.

Der nur begrenzt vorhandene Boden, der angesichts ständig wachsender Menschenzahlen immer kostbarer wird, auch in der Bodenqualität und seinen Schätzen, besonders aber in sei­nem Lagewert sehr unterschiedlich ist, gehört zu den sog. na­türlichen Monopolgütern.

Denn der Boden ist in mehrfacher Hinsicht - als Nahrungs-, als Wohnungs-, als Rohstoff- und als Standort-Grundlage für jedwede Produktion - unerläßliche Grundlage für die Existenz jedes Menschen, nicht viel anders als die Luft.

Nun stelle man sich einmal vor, daß die Luft - ähnlich wie heute der Boden - Eigentum einer verhältnismäßig kleinen Min­derheit, während die große Mehrheit jener tributpflichtig wä­re, etwa in der Weise, daß jeder Mensch mit einem Meßgerät vor der Nase herumlaufen und je nach der genutzten Atemluft den Luft-Eigen-tümern Zahlung leisten müßte! Diese Vorstellung ist nicht weniger absurd als die Tatsache des heutigen Bodeneigentums-"Rechts".

Dessen Wesen liegt ja darin, daß der Bodeneigentümer nicht nur ein Stück Boden zwecks persönlicher Bear-beitung oder Bewohnung nutzen, sondern daß er von einer viel größeren Fläche, als er dazu braucht, andere von deren Benutzung ausschließen oder aber ihnen einen an ihn laufend zu leistenden Tribut auferlegen darf, der nicht nur offen in Miet- und Pachtbeträgen, sondern versteckt in den Preisen al-

 

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ler Waren erscheint und im Grunde nichts anderes als eine Art moderner Sklaverei bedeutet. Es bedeutet ins-besondere, daß er einen Großteil der von anderen geschaffenen Werte, durch die der Lagewert seines Grund-stücks gesteigert wurde, in die eigene Tasche stecken darf. So sehen die angeblich "glei­chen" Rechte und Pflichten aus, welche die Staatsbürger haben.

 

Diese eindeutige Ausbeutung der einen durch die anderen hat nun aber noch zwangsläufige Auswirkungen, durch welche die bisher erwähnten gewaltig gesteigert werden. Man braucht sich nur zwei Männer vorzustellen, die eine gleich große und gleichwertige Bodenfläche bearbeiten, wel­che ihre ganze Arbeitskraft beansprucht. Dann werden, von Ausnahmen abgesehen, ihre Einkommen und Vermögen sich nicht wesentlich unterschei-den. Wenn nun aber einer von die­sen außerdem noch eine weitere größere Bodenfläche als "Ei­gentum" besitzt, die er selbst gar nicht bearbeiten, wohl aber für den gleichberechtigten Nutzungsanspruch anderer an diesem Naturgeschenk sperren kann, so vermag er mittels dieses absurden "Rechts" so viel Miet- oder Pachteinnahmen von Nicht-Bodeneigentümern zu erpressen, die auf die lebens­notwendige Bodennutzung angewiesen sind, daß sein Einkom­men und Vermögen sehr rasch das des anderen überrundet. Er kann also aus diesem erpreßten ar-beitslosen Einkommen schnell größeres Kapital bilden und durch dessen Einsatz sei­ne eigene Arbeitsproduk-tivität so steigern, daß er dadurch den anderen bald überrundet, wenn nicht gar nieder konkur­riert.

 

Je größer die Bodenflächen sind, deren Nutzung jemand mit­tels dieses ebenso skandalösen wie absurden Boden -"Rechts" zu sperren vermag, und je größer ihre Schätze, desto mehr vermag er auch, allein durch Behinderung dieser Nutzung, die Preise der Bodenprodukte und Bodenschätze hochzutreiben und als Mono- oder Oligopolist auch auf diese Weise ein ar­beitsloses Einkommen zu erpressen, das seine Übermacht immer weiter steigert.

 

Da der Boden ein nicht vermehrbares und gegenüber der Nach­frage ständig seltener werdendes Gut ist, ermög-licht das - vom Staat geschaffene und aufrechterhaltene! - heutige Boden­eigentums-"Recht" es einer Minder-heit, und unter dieser wie­der einer kleinen besonders bevorzugten Schicht, in Form der

 

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sog. Grundrente aus ihrem Bodeneigentum laufend arbeitslo­ses Einkommen zu beziehen, welches die eine   Hauptquelle der großen Vermögensunterschiede darstellt. Denn was den einen dabei als unverdientes Mehr zufließt, muß von den ande­ren jeweils aus ihrem eigentlichen Arbeitsertrag abgezweigt werden. So werden die einen immer reicher, auf Kosten jener, die dadurch auf keinen grünen Zweig kommen können.

 

Die Ausschließung der Vielen vom gleichberechtigten Zugang zum Boden durch das Eigentum der Wenigen, diese Monopoli­sierung einer unentbehrlichen Lebensgrundlage, führt aber nicht nur zu einer laufenden, in allen Preisen sich niederschla­genden Ausbeutung, über deren Ausmaß sich die wenigsten klar sind; die enormen Bodenwertsteigerungen, die aus der steigen­den Nachfrage infolge der ständig wachsenden Menschenzahl ent-stehen, wobei noch eine schwindelhafte Währungspolitik mit­wirkt, durch welche der Bodenbesitz als Sachwert eine ver­stärkte Nachfrage genießt, führen innerhalb kurzer Fristen zu Bodenpreissteigerungen bis zum Hun-dertfachen und mehr; in München waren es z.B. zwischen 1950 und 1970 im Durch­schnitt 2000 Prozent.

Im gleichen Verhältnis wächst dabei auch die aus dem erhöh­ten Bodenwert fließende Grundrente, die einen wesentlichen Teil des Preises aller Produkte bildet, wohlgemerkt: aller, also nicht nur der Bodenprodukte al-lein, und also von allen Konsumenten gezahlt werden muß, keineswegs etwa nur von den Bodenpächtern oder den Mietern allein.

 

Von noch größerer Bedeutung als die Ausplünderung und Aus­beutung,  weil ursächlich für diese, ist die Aus-schließung der großen Mehrheit vom freien, gleichberechtigten Zugang zum Boden, der ja zugleich eines der wichtigsten Produktionsmittel ist. Das führt sowohl zu direkter Arbeitslosigkeit, die es sonst gar nicht geben könnte, als auch über die Abhängigkeit von Bo­deneigentümern hinaus in die Abhängigkeit von anderen Kapi-tal­eigentümern, deren Kapital ursprünglich nahezu ausschließlich aus der Grundrente, aus Miet- und Pachter-trägen stammte. Man muß sich einmal gründlich darüber klar werden: aus dem Bodeneigentum entstand - und wird heute immer noch gespeist - die ungleiche Vermögensverteilung und das, was man Kapi­talismus nennt.

Mit der Entwicklung von Technik und Industrie wuchs die Macht und Kapitalüberlegenheit der Bodeneigen-tümer, zumal der gros-

 

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sen, noch weiter; sie konnten nunmehr neben dem Produktions­mittel Boden, das sie durch Lohnabhängige ge-gen geringes Ent­gelt bearbeiten ließen, auch noch die produzierten Produktions­mittel einsetzen, welche teils den Bodenertrag ganz außeror­dentlich vermehrten, während sie zugleich die Zahl der Bear­beiter reduzierten (und damit immer mehr Menschen vom Boden aussperrten), teils - infolge gewaltiger Kapitalüberlegenheit -ganz neue Ausbeutungsformen und -möglichkeiten eröffneten. Denn die Bodensperre durch die Eigentümer trieb nun jenes be­sitzlose Landarbeiterproletariat in die Städte, welches die bil­ligen Arbeitskräfte für die Fabri-kanten lieferte, deren Kapital ursprünglich nahezu ausschließlich aus der Grundrente stamm­te, die großen Bo-deneigentümern zugeflossen war.

Ohne das Bodeneigentum hätte sich niemals ein Kapitalismus entwickeln können, wie wir ihn kennen.

Auch heute noch, nachdem die produzierten Produktionsmittel gewaltige Eigenbedeutung neben dem natürli-chen Produktions­mittel Boden erlangt haben, stammt immer noch ein wesentli­cher und sich ständig erhöhender Teil des Ungleichgewichts der Vermögen aus der Grundrente, die in den Industriestaaten nun zunehmend aus dem städtischen Grundbesitz fließt.

 

Professor Franz Oppenheimer hat die Bodenfrage, die von den instinktlos gewordenen Pflastertretern so unter-schätzt wird - obwohl gerade sie es besonders zu spüren bekommen, daß das wichtigste aller Produktionsmittel nicht nur mit der Produktion von Bodenerzeugnissen und Bodenschätzen, sondern auch mit der von Wohn- und Betriebsgebäuden, mit jedwedem Kon­sum und jedweder Produktion überhaupt, zusammenhängt - nach ganz neuen Gesichtspunkten ins Blickfeld gerückt. Ohne die Abschneidung des freien Zugangs von jedermann zum unent­behrlichsten aller Produktionsmittel konnte und kann es keinen Kapitalismus geben.

Das hat selbst Marx im Schlußkapitel des ersten Bandes seines "Das Kapital" deutlich gemacht (freilich ohne daraus die richti­ge Konsequenz zu ziehen). Er erzählt dort die Geschichte eines vornehmen Engländers, namens Peel, der mehrere tausend Per­sonen der arbeitenden Klasse und eine ungeheure Menge von Ka­pitalgütern der verschiedensten Art nach Australien brachte, um ein von ihm erworbenes riesiges Landgut nach allen Regeln ka­pitalistischer Kunst auszubeuten. Kaum angelangt, verschwanden jedoch die Arbeiter sofort, nahmen sich jenseits des Peelschen

 

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Besitzes selber Land und arbeiteten für sich, während dem armen Lord - dem seine ganze Kapitalmacht gar-nichts nütz­te - nicht ein einziger Diener zurückblieb, um ihm Wasser zu holen oder das Bett zu machen.

"In den Kolonien wird der Lohnarbeiter von heute, morgen unabhängiger, selbst­wirtschaftender Bauer oder Handwerker. Er verschwindet vom Arbeitsmarkt, aber nicht ins Arbeitshaus. Wo jeder Ansiedler ein Stück Boden in sein privates Eigentum und Produktionsmittel verwandeln kann, kann es keinen Kapita­lismus geben". So Marx an der erwähnten Stelle. Also ist es nicht der private Besitz von Produktionsmitteln als solcher - der im vorstehenden Fall dem Besitzer gar nichts nützte - , sondern es ist die Sperrung des freien Zu­gangs von je-dermann zu den Produktionsmitteln, welche die Vielen in Abhängigkeit von wenigen Privilegierten und Mo­nopolisten und Oligopolisten bringt und diesen durch Grund­rente, Zins und Monopolgewinne tributpflichtig macht.

Rousseau hatte es deutlich gesagt: "Wer den ersten Zaunpfahl in die Erde rammte und dazu sagte, dieses Land ist mein, und Dumme fand, die es glaubten, der legte den Grund zu den heutigen Staaten , Denn wer ist es, der das Boden-Oligopol, welches die unverschämte Ausbeutung der großen Mehrheit durch eine kleine Minderheit ermöglicht, 'legalisiert" und schützt? - Der Staat, dessen Hauptrolle als Interessenver­treter einer Minderheit gegen die Lebensinteressen einer Mehrheit hier überdeutlich wird!

 

Die Urberaubung jedes Menschen durch den Staat findet bereits bei seiner Geburt statt - mit Ausnahme derje­nigen, denen die Staatsgewalt, eben zu Lasten der anderen, ein einträgliches Privileg gewährt: das Bodeneigen-tum. Der Einzelne  wird hilflos in eine sog. "Rechts"-Ordnung hinein­geboren, die nichts mit wirklichem Recht, d.h. einer von der Basis der gleichen Freiheit Aller ausgehenden freien Vereinbarung zu tun hat, sondern im Gegenteil die durch keinerlei beweisbaren Rechtsanspruch stützbare Vor­rechtsstellung einer Minderheit gegenüber einem lebens­notwendigen Wirtschaftsgut und Produktionsmittel festlegt, auf das, als Geschenk der Natur, ausnahmslos jeder Mensch einen gleichberechtigten Nutzungsanspruch erheben kann. Wie dieser, verbunden mit der Sicherung des gleichbe-

 

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rechtigten Zugangs zum Boden für jeden Einzelnen (wobei auch das "Wohl der Allgemeinheit" nicht in der schwindel­haften Form wie bisher, sondern in der einzig möglichen ge­sichert und zugleich das Problem der Grundrente gelöst wird) am zweckmäßigsten realisiert werden kann, wird im 7. Kapi­tel dargelegt.

 

Hier kommt es zunächst darauf an, deutlich zu machen, daß der Staat keineswegs echte Rechtsgleichheit der Einzelnen ver­bürgt, sondern daß die "Gleichheit vor dem Gesetz" in raffi­nierter Weise schwerstwiegende Ungeheuerlichkeiten verbirgt, durch welche mittels Privilegien, Mono- und Oligopole die ei­nen den anderen tributpflichtig gemacht und einer sowohl "rechtlichen" wie tatsächlichen Herrschaft nicht nur der Staats­funk-tionäre, sondern eben besonders privilegierter Gruppen von Staatsbürgern unterworfen werden.

Diese sowohl Unterdrückungs- wie Ausbeutungsfunktion des Staates wird dadurch verschleiert, daß er die Ver-staatlichung des Schulwesens und seine sonstigen Einflußmöglichkeiten da­zu benutzt, nicht nur weitgehendste Unkenntnis über sein ei­gentliches Wesen und seine wahren Hauptfunktionen aufrecht­zuerhalten, sondern den noch unkritischen Köpfen ein ganz falsches Vorstellungsbild davon einzuprägen. Hierzu siehe auch Dr. Walther Borgius "Die Schule - ein Frevel an der Jugend" (Berlin 193o).

Dr. Borgius sagt darin (und  belegt es auch durch eine Fülle an Material): "Die Schule ist ein raffiniertes Herrschaftsmittel des Staates, geschaffen (bzw. aus ähnlichen Ansätzen konkurrenzgefährlicher Stellen - Kir-che, Städte, Private - usurpiert), um von Kindesbeinen an alle Staatsangehörigen an Gehorsam zu gewöhnen, ihnen die Suggestion von der Notwen­digkeit des Staates in Fleisch und Blut übergehen zu lassen, jede Eman-zipationsidee im Keime zu lahmen, die Entwick­lung ihres Denkens in wohlgehegte Bahnen zu lenken und sie zu bequem regierbaren, demütigen Untertanen zu drillen".

 

Dies erklärt auch, wieso ansonsten recht gescheite Köpfe geradezu blind sind für die offensichtlichsten Tat-sachen. Wer von denjenigen z.B., denen von ihrem "Vaterland" al­lenfalls die Erde in ihren Blumentöpfen wirklich gehört, weiß, oder hat die Konsequenz daraus gezogen, daß selbst in der dicht besiedelten BRD pro  Kopf der Bevölkerung rund

 

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4000 qm. Bodenfläche, davon rund 3000 qm. Nutzfläche ent­fallen, während es im Weltmaßstab sogar 25 000 qm. je Kopf, also einschließlich aller Kinder und Greise, sind ? !

 

Wie wenig Menschen haben auch nur eine Ahnung davon, daß 1500 qm. Bodenfläche bereits ausreichen, um den durch­schnittlichen Nahrungsbedarf eines Menschen zu decken, und dies in nur etwa acht Wochen Arbeits-zeit, verteilt auf das ganze Jahr!  - Es bleiben dann noch 44 weitere Wochen zur Deckung sonstiger Lebens-bedürfnisse.

Hätte also jeder Einzelne und jede Familie in der BRD einen völlig gleichberechtigten Nutzungsanspruch ge-genüber dem Boden und seinen Schätzen (den sie sogar im Weltmaßstab noch erweitert geltend machen könnten und nicht nur auf das Gebiet der BRD zu beschränken brauchten), so hätte jeder­mann überreichlich Boden zur Verfügung, ohne dadurch ir­gend jemanden anderen benachteiligen zu müssen;  die Grund­lebensbe-dürfnisse für Wohnung und Nahrung (auch Kleidung) wären dabei gedeckt, so wie die Natur sie für jedes frei-leben­de Tier deckt; und dies in voller Unabhängigkeit von irgend­welchen "Arbeitgebern", Vormündern, Herr-schern oder "Für­sorgern". Denn allein schon auf diese Weise würde jedwede Arbeitslosigkeit unmöglich und jedes Geschwätz davon, daß zu wenig Arbeitsmöglichkeit vorhanden sei und diese da­her "verteilt" werden müsse, enthüllt sich selbst und seine Verbreiter als schwachsinnig.

Es gibt niemals Mangel an Arbeitsmöglichkeiten, weil die Be­dürfnisse der Menschen unbegrenzt sind und alle menschliche Arbeitskraft nie ausreicht, sie voll zu befriedigen. Alle heu­tige Arbeitslosigkeit beruht nur darauf, daß die Betreffenden durch aggressive Gewalt daran gehindert werden, zu arbeiten - und dies zu einem wesent-lichen, ja dem wesentlichsten Teil (J.Z.: Einige Zeilen später schreibt er diese Rolle dem Geldmonopol zu! - J.Z., 3.3.04.), dadurch, daß sie von der gleichberechtigten Nutzung des wich­tigsten Produktionsmittels, des Bodens, ausgesperrt werden.

Ausgesperrt durch den angeblich die Gleichberechtigung und das Wohl Aller verbürgenden Staat, indem dieser   durch nichts, aber auch garnichts zu rechtfertigende Vorrechtsansprüche (denn auch die Luft kann man nicht "kaufen", um dadurch Tribute von anderen zu erpressen) ei­ner Minderheit auf ein Geschenk der Natur "legiti-miert", da­durch, daß er einfach der nackten aggressiven Gewalt das

 

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schwindelhafte Mäntelchen eines "Rechts" umhängt (wozu noch zu bemerken ist, daß diejenigen Staaten, wel-che solche Vor­rechte Einzelner und Gruppen gegenüber dem Boden nicht le­gitimieren, sondern im angeblichen Kollektivinteresse als al­leinige Bodeneigentümer auftreten, sich nicht weniger aggres­siv gewaltsam gegenüber den Einzelnen und deren Gesamtheit verhalten).

 

Die oben skizzierten Auswirkungen dieser Urberaubung, die zu den sich ständig verschärfenden Gegensätzen zwischen den Armen und den Reichen führt, zu den enormen Vermögensunterschieden, zu neuen, zusätzlichen Ausbeu­tungsmöglichkeiten, die genau so vom Staat geschützt werden wie das Bodeneigentum, zu Arbeits-losigkeit, Krisen, dem Elend und der Unterdrückung weiter Kreise, werden dann vom Staat, zum Anlaß genom-men, sich als Hort, Schützer und Fürsorger der so Benachteiligten aufzuspielen und durch eine Fülle weiterer aggressiver Eingriffe in die gleiche Freiheit Aller seine eigene angebliche Notwendigkeit zu rechtfertigen. Aber allein schon die Beseitigung der Urberaubung, für die der Staat verantwortlich ist, würde jene Zustände gar nicht erst entstehen lassen!

Die Sicherung des gleichberechtigten Zugangs zum Boden und seiner Nutzung für jedermann ist daher funda-mental.

 

Noch verhängnisvoller (J.Z: Oben schreibt er diese Rolle dem Bodenmonopol zu! - J.Z., 3.3.304.) - und wiederum zum Nutzen nur einer kleinen Schicht - wirkt sich das Geldmonopol aus, das sich der Staat selber angeeignet hat.

Denn da die arbeitsteilige Wirtschaft ohne Tauschmittel nicht existieren kann - es sei denn als Kommando-wirtschaft von Herrschern und Beherrschten - ermöglicht dessen Monopoli­sierung zunächst eine fortgesetzte Erpressung von Zinsen für dessen Benutzung, was weit über die Kosten der Herstellung und Verwaltung dieser Tauschmittel hinausgeht. Dabei bestimmt der von der Notenbank willkürlich festgesetz­te Zins (Diskont) nur die   allerunterste Grenze des­sen, was von den Geldbenutzern als Zins entrichtet werden muß. Denn da die Noten-bank ihr Monopol u.a. dazu nutzt, das Geld nicht direkt den wirtschaftenden Menschen, sondern ausschließ­lich den Banken zur Verfügung zu stellen (diesen also ein Oligopol ermöglicht), wird der Diskontsatz nur von  den Banken be­zahlt, die ihrerseits im Durchschnitt mindestens den dop-

 

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pelten, jedoch oft mehr als den dreifachen Betrag an Zin­sen, wozu noch diverse "Spesen" kommen, den Kreditnehmern berechnen.

Auch die Banktätigkeit ist vom Staat so privilegiert und an Vor­schriften gebunden, daß es dadurch den Banken möglich wird, in zwar begrenztem, aber erheblichem Umfang sogenanntes Buchgeld zu schöpfen und für dieses ebenfalls Zinsen zu erpres­sen, die weit über den Herstellungs- und Verwaltungskosten ei­nes freien Tauschmit-tels liegen.

Um welche Summen es dabei geht, läßt sich daran ermessen, daß z.B. bei der Hausbaufinanzierung die edlen Helfer für die Zurverfügungstellung der Tauschmittel, d.h. die Kredite, in der Regel an Zinsen mehr kassieren, als der ganze Bau an sich ko­stet. Der Bauherr muß also in der Regel den Preis für zwei, manchmal sogar den für drei Häuser bezahlen, um nur eines besitzen zu können. Den Gegenwert des oder der anderen stec­ken die edlen Helfer, teils als arbeitsloses Einkommen, teils als enorm überhöhtes Entgelt für eine gegen jedes Risiko ab­gesicherte Leistung, selber ein. Die Folge ist, daß bis zu 80% der Mieten aus Zins und Grundrente bestehen. Daß jede Zinserhöhung gleichzeitig auch die Grundrente stei­gert und der Zins so eine viel umfassendere Aus-wirkung er­hält als die Grundrente, dürfte ebenfalls klar sein.

 

Weitere Folge ist, daß in den Preisen aller  Produkte bis zu 50 % an Zins und Grundrente stecken. Um dies zu verstehen, muß man sich vor Augen halten, daß infolge der technischen Entwicklung ein immer größerer Anteil auf den Kapitaleinsatz und ein immer geringerer auf die menschliche Arbeitskraft entfällt. In den meisten Be-reichen der Wirtschaft ist heute pro Arbeitsplatz ein Kapitaleinsatz von l50 000. - DM und mehr erforderlich. Dies bedeutet:  vorrangig, bevor über­haupt jemand als abhängig Beschäftigter Lohn oder Gehalt emp­fangen kann (der Durchschnittsverdienst in der BRD lag 1975 bei ca. 1.870. - DM brutto oder 1.350. - DM netto pro Monat), muß zuerst der Zinsanspruch des für den betreffenden Arbeits­platz erforderlichen Kapitaleinsatzes erfüllt werden; sonst kann der Betreffende weder beschäftigt werden, noch etwas verdienen. Dieser Zins muß vom Unternehmer, wenn er mit Fremdkapital arbeitet, an die betreffenden Kreditgeber entrichtet werden und kostet ihn dann etwa 9 % (in Zeiten verhältnismäßig niedriger Zinsen); oder, falls er alles Kapital selbst stellt, muß er den

 

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durchschnittlichen Zinssatz kalkulatorisch in seine Rechnung einsetzen, weil er sonst klüger täte, sein Kapital an andere zu verleihen, um arbeitsloses Einkommen daraus zu ziehen. Folglich gehen jeden 1.350. - DM, die der Unternehmer als Lohn oder Gehalt auszahlt, mehr als 1.100. - DM (13.500. - Zins, dividiert durch 12) voraus, als Zinsanteil am Arbeits­produkt.

 

(J.Z.: Die veroeffentlichten Bilanzen von Firmen zeigen in den meisten Fällen nur einen geringen Anteil fuer Zins, Profit und Dividenden am Gesamtertrag an. Meistens nur 5 bis 15 %, gegenüeber Löhnen, Sozialabgaben und Steuern, die auf 85 bis 95 % kommen. Ulrich von Beckerath hatte jahrzehntelang solche Bilanzen gesam-melt. Die von der anti-kapitalistischen Mentalitaet Besessenen ignorieren solche Tatsachen gewöhnlich. Ich habe Dutzende solcher Bilanzen seit 1952 gesehen. Einige sind in den Beckerath Papieren enthalten. Wenigstens in Deutschland werden täglich solche Bilanzen veröffentlicht. Meines Wissens ist diese Erfahrung noch nicht in einem Buch zusammengefasst worden. - J.Z., 7.4.04.)

 

Dies Verhältnis wird für den Arbeitnehmer oft noch ungün­stiger dadurch, daß ein Durchschnittssatz bestenfalls bedeu­tet, daß je 50 % darüber und darunter liegen, daß also bei den letzteren die Bruttoeinkommen bei 1.600. - und die Nettoaus­zahlungen bei 1.100. - DM sich bewegen. Faktisch aber ver­läuft die Einkommenskurve so, daß der großen Masse unter­durchschnittlicher eine recht geringe Zahl überdurchschnittlicher Einkommen gegen-übersteht, sodaß etwa zwei Drittel unter dem offiziell errechneten Durchschnitt liegen. Außerdem steckt im Arbeitsprodukt, d.h. in dessen Preis,ne­ben der Grundrente meist noch ein Monopolgewinn des Unter­nehmers (neben dessen Arbeitsvergütung), der daraus resul­tiert, daß die Arbeitnehmer als Einzelne heute in der Regel weder das entsprechende Kapital, noch die nötige Kreditfä­higkeit besitzen, um ohne den Unternehmer auszu-kommen. Bestünde diese Situation nicht, gäbe es keine Grundrente und keinen Zins, oder diesen jedenfalls nicht in der heutigen Hö­he, so könnten die Arbeitnehmer, da ja auch im Preis der Rohstoffe entsprechende Grundrente-,  Zins- und Monopolge­winn-Anteile stecken, statt der heutigen durchschnittlichen 1.350. - DM mindestens etwa den doppelten Betrag kassieren - und ohne die Zwangssteuern und die Zwangs-Sozialabzüge sogar weit über 3.000. - DM.

Daß bei solchen Durchschnittseinkommen jedwede staatliche "Sozialpolitik" völlig überflüssig wäre, liegt auf der Hand.

 

Macht man sich also klar, daß schon von vornherein der Ar­beitnehmer nur einen kleinen Teil dessen ausgezahlt erhält, was er an sich hätte verdienen können, weil davon neben Zins, Grundrente und Monopolgewinn des Unternehmers noch ein happiger Anteil des Staates (22 % Mindeststeuersatz + 33 % Sozialbeiträge, da ja auch der Unternehmeranteil an diesen zum Arbeitslohn gehört) für Steuern und Sozialbeiträge weg­geht, und daß vom schäbigen Rest, soweit er konsumiert wird, nochmals rund die Hälfte in die Taschen der Zins- und

 

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Grundrentebezieher fließt (weil der entsprechende Anteil in jedem Preis steckt), dann kommt erst richtig zum Bewußtsein, welch ungeheuerliche Ausplünderung durch das vom Staat geschaffene und aufrechterhaltene Geldmonopol, noch neben der durch das Bodenoligopol, erfolgt und worin somit die Hauptfunktion des Staates liegt.

 

Weil so nicht nur die gesamte Produktion, sondern auch na­hezu sämtlicher Konsum durch den Zinsanteil in den Preisen mit laufenden Tributen in Milliardenhöhe belastet ist, die als arbeitsloses Einkommen einer Minderheit von Privilegierten zufließen, ergeben sich dabei - ähnlich wie bei der Grundren­te, noch weitgreifende Auswir-kungen, welche die Reichen immer reicher werden lassen und die Armen immer abhängiger von jenen.

 

Die kleinen Zinsbezieher sind sich gar nicht dessen bewußt, daß sie durchschnittlich das Doppelte dessen, was sie selber an Zinsen erhalten, in den Preisen wieder zurückzahlen müs­sen - denn dies ergibt sich aus der Diffe-renz zwischen den Zinsen, welche die Banken den Sparern zahlen, und jenen, die sie den Kreditnehmern berechnen, indem letztere auf die Preise überwälzt werden.

 

Da die Zins- und Grundrente-Bezieher gar nicht imstande sind, ihr arbeitsloses Einkommen zu konsumieren, verstärkt sich ihre Kapitalmacht und ihre Monopolstellung ständig, wäh­rend die ihnen Tributpflichtigen eben deshalb gar nicht in die Lage kommen, entsprechendes Kapital zu bilden.

 

Die legalisierte Ausraubung, welche die vermögenslosen Ar­beitnehmer, nach diesen die kleinen Sparer und insbesondere auch die Rentner besonders hart trifft, ist aber noch nicht die schlimmste Auswirkung des staat-lichen Geldmonopols. Dies hat nämlich die noch viel üblere Folge, daß die Zinswirtschaft sich von selbst ver-ewigt und daß zugleich der allgemeine Le­bensstandard weit unterhalb des an sich möglichen Niveaus gehalten wird.

Da der Staat für die Benutzung seines monopolisierten Tausch­mittels einen Zins verlangt, der weit über den Kosten der Her­stellung und Verwaltung dieses Tauschmittels liegt - denn diese betragen noch nicht einmal den Bruchteil eines Prozents - , er-

 

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gibt sich folgende Wirkung: jedes Mal, wenn die wachsende Produktivität so viel Realkapital (die sog. Pro-duktionsmittel) geschaffen hat, daß dessen wachsendes Angebot den Zins her­unterzudrücken beginnt, zieht sich das Geld-,  d.h. Kreditan­gebot so lange zurück und stoppt damit die weitere Produk­tion, bis der Zins wieder in die Höhe geht. Unter den Diskont­satz der Notenbank plus den bei den Banken üblichen Zuschlag kann er auf die Dauer gar nicht fallen. Die privaten Kreditge­ber wissen das und verhalten sich entsprechend. Daher ist der Monopol-Zins ein Riegel, welcher jene Knappheit des Ka­pitals, mit welcher man den Zins motiviert und   "rechtfertigt", überhaupt erst bewirkt und als Dauerzustand erhält.

(J.Z.: Das Geldausgabemonopol belastet aller Wirtschaftsteilnehmer auf verschiedene Weise viel mehr als es nur durch den Zinsanteil geschieht der wirklich diesem Monopol zuzuschreiben ist. - J.Z., 7.4.04.)

 

Eine kleine Minderheit wird dabei in zunehmendem Tempo im­mer reicher, ohne einen Finger zu rühren, wäh-rend die große Mehrheit - und unter ihr nicht etwa nur jene, welche selber Zinsen zahlen müssen, sondern eben alle  Arbeitnehmer und alle Konsumenten - niemals zu nennenswertem Vermögen gelangt und während auch die Produktion von Produktionsmit­teln, ebenso wie die von Konsumartikeln, weit unter dem mög­lichen Stand gehalten wird.

 

Die Gewerkschaften, beeinflußt durch die Marxsche Mehrwert­theorie, welche nur eine Nebenquelle der Aus-beutung und gar nicht deren Hauptursache erkannte, sehen das Übel lediglich im Unternehmergewinn und übersehen dabei, einen wie großen Teil dessen, was sonst als Arbeitsvergütung anfallen könnte, Zins und Grundrente (nicht zu vergessen : die Staatsgewalt in direktem Zugriff) wegfressen. Statt nicht nur gegen über-trie­bene Unternehmergewinne, sondern auch gegen den Zins Front zu machen und damit die Preise herab-zudrücken, was ja auch eine Einkommensvermehrung bedeutet, steigern sie oft, durch an sich berechtigte For-derungen, die z. T. jedoch nur auf Ko­sten des Zinses Erfüllung finden könnten, die Preise, da auch der Un-ternehmer unter dem ehernen Druck steht, Zinsen für Fremdkapital zahlen oder aber den Betrieb schließen zu müs­sen; wo aber der relativ seltene Fall vorliegt, daß der Unter­nehmer nur mit Eigenkapital arbeitet, wäre er, solange die heutige Zinswirtschaft andauert, töricht, wenn er dies unverzinst zur Verfügung stellte, während er bei Schließung seines Betriebes und anderweitiger Anlage seines Kapitals gegen Zin­sen ohne Arbeit sorgenlos leben könnte.

 

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Natürlich kann der Zins nicht von einem Tag auf den anderen abgeschafft (wohl aber das Monopol der Noten-bank!) oder vielmehr auf das reduziert werden, was den effektiven Kosten bei der Herstellung und Verwaltung von Tauschmitteln ent­spricht. Denn er resultiert nicht nur aus dem monopolisti­schen Aufschlag der Notenbank auf diese Kosten, sondern, wie erwähnt, auch daraus, daß eben durch die Riegelnatur des Zinses (die wiederum von der Notenbank bewirkt wird) das vorhandene Realkapital bisher weit unter der Menge ge­blieben ist, die möglich und notwendig gewesen wäre. Solan­ge die Nachfrage nach Realkapital größer bleibt als das Ange­bot, bildet sich daher auch aus diesem Gesichtspunkt ein Auf­geld, ein Zins. Doch dieser Zins muß - bei freier Kon-kurrenz in der Schaffung von Tauschmitteln - ständig sinken, je mehr der Rückstand an Realkapital aufgeholt wird. Neuerdings hat auch Professor Friedrich A.von Hayek, Nobel­preisträger und Sachverständiger im Geld-wesen, den Vor­schlag gemacht, man müsse das Geldmonopol den Regierungen und Notenbanken wegnehmen, da sie dieses unter politischem Druck mißbrauchen. Man müsse es der freien Wahl der Bürger überlassen, wel-che Art von Geld sie benutzen wollen, in wel­cher Währung sie Transaktionen ausführen wollen. (FAZ, 20.1.76)

 

Zu beachten ist ferner, daß infolge des Zinsabzuges an dem, was eigentlich Arbeitslohn sein könnte, die Arbeit-nehmer mit letzte­rem niemals die Produkte kaufen können, die sie hergestellt ha­ben; während die Unternehmer einerseits, die Zins- und Grund­rente-Bezieher anderseits gewöhnlich höhere Gewinne erzielen, als sie selbst bei Luxusaufwand konsumieren können. Das führt also notwendigerweise zu mangelnder Kaufnachfrage und zu Ab­satzschwierigkeiten, welche die Produktion noch weiter einschränken, als es der Zinsriegel ohnehin tut.

 

Das Rentabilitätsgesetz bewirkt, daß nicht das hergestellt wird, wonach tatsächlicher Bedarf besteht, sondern nur das, was neben der Grundrente den geforderten Zins erbringt, d.h. was "renta­bel" ist. Jede Produktion, die neben ihren sonstigen Kosten nicht noch den üblichen Zins nebst Grundrente erbringt, muß also un­terbleiben, so daß eine Menge an sich möglicher Produktionen deswegen ausfällt. Jedes Prozent mehr an Zins schraubt die Ren­tabilitätsgrenze höher und läßt entsprechend mehr an sich mögli­cher Produktion ausfallen; wie umgekehrt jedes Prozent Zinsen

 

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weniger die Rentabilitätsgrenze senkt und entsprechend mehr Produktion möglich macht, die bei höherem Zins unmöglich, weil unrentabel, gewesen wäre. Der Betriebswirtschaftler Schmalenbach sagte mit Recht, daß, wenn der Zins auf Null sänke, es rentabel werden könnte, am Nordpol (in Glashäu­sern) Südfrüchte anzubauen!

 

(J.Z.: Hier will ich nur meinen Widerspruch über mehrere Punkte registrieren. Um die verbleibenden Irrtuemer und Fehlschlüsse von K.Z. zu widerlegen muesste wenigstens ein Buch geschrieben werden. - J.Z., 3.3.04.)

 

Die Notenbank treibt außerdem als sogenannte "Währungspo­litik" abwechselnd bewußte Inflations- und Defla-tionspolitik, wobei sie durch willkürliches Herauf- und Herabsetzen des Zinses die von ihr jeweils zuvor be-gangenen Fehler in dieser Politik wieder auszubügeln versucht. Wie wenig den Notenbanken das gelingt, wird in der weltweiten Inflation in nahezu allen Ländern offenbar. Ebenso deutlich wird, daß die Notenbanken offen-bar entweder unfähig oder unwillig sind, den Geldwert stabil zu halten - was bei einem nicht monopo­lisierten Tauschmittel unschwer fertigzubringen ist. Inflation aber treibt den Zins natürlich von sich aus höher, da sie es möglich macht, Schulden mit entwertetem Geld zurückzuzahlen (wovon die Staaten selbst besonders eifrigen Gebrauch machen). Inflation beraubt gleichzeitig die Sparer, insbesondere die kleinen Sparer, die nicht auf Sachwerte ausweichen können, um Milliarden betrage (die Sparer in der BRD hatten jährliche Kaufkraft-ver-luste von 20 bis 30 Milliarden DM), während den großen Vermögensbesitzern geradezu in die Hände gearbei-tet wurde:  denn sie er­hielten über die Banken das Geld der kleinen Sparer und konnten es in weitgehend wert-beständigen Sachwerten anle­gen, während sie die Rückzahlung in entwertetem Geld vor­nahmen. Durch In-flation wird es den kleinen Sparern immer wieder zusätzlich unmöglich gemacht, zu nennenswertem Vermö-gen zu kommen.

Wenn dann die Notenbank wieder einmal auf Deflationspoli­tik umschaltete, gingen zahlreiche Klein- und Mittelbetriebe in Konkurs und fielen so als Konkurrenz für die Großen aus, oder sie konnten von diesen billig aufgekauft werden. In beiden  Fällen findet eine Kapitalvernichtung sowohl bei den kleinen und mittleren Spa-rern wie Unternehmern statt; das Kapital bleibt  dadurch knapp und die Rendite der großen Kapitaleigentümer, sowie die Abhängigkeit von diesen, bleibt gesichert. In voller Kenntnis dieser Tatsachen wirken fast alle Staa-ten

 

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bewußt auf eine laufende Geldentwertung hin, weil sie kein an­deres Mittel kennen oder anwenden wollen, um zur Vollbeschäf­tigung zu kommen; während diese nach Fortfall aller Privilegien und Monopole, insbesondere des Staates als deren Urheber und Schützer, sich ganz von selbst einstellen würde.

Die Absurdität von "Arbeitslosigkeit" und "Arbeitsbeschaffung" hat ihre letzte Ursache allein im Staat. Es fehlt weder an unge­stilltem Bedarf, noch an Arbeitsfähigen und Arbeitsgewillten, um diesen zu decken; sondern vom Staat geschaffene und ver­teidigte Einrichtungen, wie insbesondere das Geldmonopol und das Bodenoligopol, hindern die Betreffenden an der Arbeit und zwingen sie in eine unwürdige, abhängige Situation der Unter-drückung, in der sich auch diejenigen befinden, die arbeiten "dürfen", wobei sie laufender Beraubung ausge-setzt sind.

 

Dies nicht nur im Interesse einer privilegierten Minderheit, von der z.B. Woodrow Wilson, der als Präsident der USA es ja wissen mußte, sagte: "Die wahren Herren unserer Regierung sind die untereinander verbundenen Kapitalisten und Industriel­len der Vereinigten Staaten", während Fritz Berg, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, das so aus­drückte: "Wir Geschäftsleute können die Verhandlungen unse­rer Regierung fördern oder scheitern lassen".

Sondern zunehmend geht eine gesonderte Ausbeutung noch von den "Staatsdienern" aus, die sich eine Fülle von Vorrechten gegenüber den "ihrer Rechtshoheit Unterworfenen" gesichert haben, zumal sich ihre Zahl in den letzten 25 Jahren ungefähr verdoppelt hat und um durchschnittlich 3 % jährlich steigt. Wirklich produktive oder auch nur die Produktivität der Wirt­schaft indirekt fördernde Arbeiten werden von diesen Staats­dienern nur in geringem Umfang geleistet; hingegen sind zahl­reiche ihrer Tätigkeiten auf faktische Behinderung der Pro-duk­tivität und auf Aufrechterhaltung der Unterdrückungs- und Aus­beutungsmechanismen gerichtet, worin ja der hauptsächlichste Staats zweck liegt.

 

Die Personalausgaben machten 1950 nur 6 Milliarden DM aus; 1974 waren sie bereits auf 109 Milliarden DM geklettert, 1975 sind sie auf 134, 6 Milliarden DM gestiegen! 1976 beanspruch­ten sie mehr als 56 % aller Steuern.

Merkwürdige "Diener" sind es auch insofern, als das Durch­schnittseinkommen im öffentlichen Dienst gut 30 % über dem

 

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Durchschnittseinkommen in der Gesamtwirtschaft lag (also derer, zu deren Wohl die "Diener" angeblich arbei-ten) - neben den sonstigen Vorteilen insbesondere der Beamten mit ihrer automatischen Beförderung, ihrer Ar-beitsplatzsicher­heit, ihren gegenüber den Renten weit höheren Pensionen und zahlreichen versteckten Neben-vorteilen.

Das Rechnen mit Durchschnittszahlen verbirgt dabei die Tat­sache, daß durch sog. "Strukturänderungen"  (Stel-lenanhebungen, personelle Aufblähung des höheren Dienstes) die Zahl der Angehörigen des höheren Dienstes unverhältnismäßig stark gesteigert wurde. Es gibt also relativ immer mehr Ministerialräte und Ministerialdiri-genten im Verhältnis zu immer weniger Inspektoren, Sekretären und Amtsgehilfen. Bei den Tarifver­handlun-gen werden jeweils die Niedrigstverdiener mit ihren z.T. nur bescheidenen Einkommen vorgeschickt, um Stei-gerungssätze auszuhandeln, welche die in einzelnen Sparten des öffent­lichen Dienstes und zumal in dessen höheren Rängen weit Ober­höhten Einkommen im gleichen Verhältnis weitersteigern. Die Abgeordneten sitzen dabei gar in einem Selbstbedienungsladen und unter ihnen stellen die Angehörigen des öffentlichen Dienstes seit langem eine sichere Mehrheit.

 

So fließen unter dem Schwindelbegriff eines "öffentlichen Wohls" Dutzende von Milliarden DM jährlich in die Taschen von Leuten, die gerade in ihren Spitzenpositionen hauptsächlich verantwort­lich sind für die unter Staatsschutz und in direkter Staatsregie betriebene Ausbeutung durch "Kapitalisten", die aber zugleich in viel direkterer Form eigene, zusätzliche Ausbeutung betrei­ben. Bei annähernd 10.000.- DM und mehr Monatsge-halt, völ­liger Risikolosigkeit und entsprechender Pension kann diese Schmarotzerschicht von den meisten Kapi-talisten und erst recht - bis auf nur sehr wenige Ausnahmen - von den Unternehmern bloß beneidet werden.

 

Der Staat als Fürsorger und Beglücker

 

Die staatliche Erziehung bringt heute den meisten ein ganz fal­sches Bild vom Staat bei, wozu noch die Propa-ganda der Inter­essentengruppen beiträgt, welche die Staatsmaschinerie dazu

 

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benutzen, sich Vorteile auf Kosten der anderen zuschanzen zu lassen.  "Wacht auf. Verdummte dieses Staates, die stets man noch in diese Schulen zwingt", sagte Fritz Rodewald, der Bun­desvorsitzende des Ausschusses junger Lehrer und Erzieher in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

 

In dieser verharmlosten Darstellung des Staates ist von dessen Unterdrückungs- und Ausbeutungsfunktionen nie die Rede, ob­wohl dies doch seine - auch historisch nachweisbaren - Haupt­funktionen sind. Sondern da er-scheint der Staat nur in einer Be­glückungsfunktion als Schützer und gar Wohltäter. Wahr ist, daß in der histo-rischen Entwicklung des Staates sich die Unter­drückungs- und Ausbeutungs- mit den Schutz- und Be-glückungs­funktionen oft von vornherein mischten, freilich mit starkem Überwiegen der ersteren.

 

Ursprünglich in der Regel als Resultat des Krieges und der räuberischen Gewalt den Unterworfenen aufge-zwungen, gewähr­te der Erobererstaat diesen allmählich auch einige Rechte, teils um sie von Aufständen abzu-halten, teils um sie als willigere Helfer bei neuen Eroberungs- und Raubzügen zu gewinnen. Wo aber die Ein-zelnen, im noch dumpfen, erst halbbewußten Gefühl Ihres Ichs, sich aus Schutz- und Sicherheitsbedürfnis ge-gen Kriegs- und Raubzüge anderer zu ersten halbstaatlichen Ver­bänden freiwillig zusammenschlössen, gewann die innerhalb die­ser sich herausbildende Kriegerkaste allmählich Vorrechte in dem Maß, in welchem die Bau-ern- und Handwerkerbevölkerung froh war, durch jene von eigenem Heeresdienst entlastet zu wer­den, und je mehr die zentralistische Organisation in der Krieg­führung sich durchsetzte.

In den erstarkenden Staaten war es dann vorwiegend das eigene Interesse der Zentralgewalt, die einzelnen Feu-dalherren nicht zu üppig werden zu lassen, welches dazu führte, daß der breiten Masse Schutz gegen einzelne Willkürakte zugesichert wurde und manchmal sogar einzelne positive Leistungen geboten wurden, um ihren Anhang zu gewinnen.

Heute wird besonderes Aufheben von der "sozialen Fürsorge" des Staates gemacht. Dabei ist jedoch die funda-mentale Tatsa­che zu beachten: der Staat ist unproduktiv und kann nur das ge­ben, was er zuvor genommen hat. Er gibt sogar nur weit  we­niger, denn eine riesige Bürokratie lebt außerdem davon mit, was er nimmt, und zwar weit besser als die von ihr "Be-

 

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fürsorgten". Außer dieser Tatsache sind noch die folgenden weiteren zu beachten:

 

Der Staat als Instrument sozialer Gerechtigkeit ist eine Illu­sion, ganz abgesehen davon, daß "Gerechtigkeit"  ein kaut­schukartiger ideologischer Begriff ist, was eine Einigung über dessen Inhalt ausschließt.

Entweder ist die staatliche Umverteilung von Einkommen mittels der Steuern und Subventionen dadurch ge-rechtfertigt, daß jene, denen dabei genommen wird, dies Einkommen auf unrechtmäßige Weise erworben ha-ben, oder aber es ist ein Unrecht an ihnen.  Wenn aber das erstere der Fall ist, dann ist es wohl richtiger, die   Ursachen zu beseitigen, durch welche jene auf unrechte Weise Einkommen erzielen (wie sie ja vorstehend skizziert sind). Nicht jedoch dürfen diese Ur­sachen vom Staat zuvor geschaffen und aufrechterhalten wer­den,   um dadurch eine Ausbeutung überhaupt erst zu ermög­lichen, die nachträglich durch "soziale Leistungen"  zum Teil wieder ausgeglichen werden soll.

 

Es ist eine Illusion, daß der Staat die Reichen dazu nötigt, aus ihrem Überfluß zur Unterstützung der Armen beizutra­gen, ganz abgesehen davon, daß es ja gerade der Staat ist, welcher durch seine sog. "Rechts"- , d.h. in Wirklichkeit Gewalt-Ordnung die immer größer werdenden Unter­schiede zwischen Reichen und Armen über-haupt erst bewirkt. Auch der sog. Wohlstand in den Industrieländern des Westens ist nur ein sehr relativer und vor allem durch den höheren Beschäftigungsgrad gegenüber früher, insbesondere durch Mitarbeit der Frauen, bewirkt.

Wenn man die Löhne und Gehälter vor dem zweiten Weltkrieg in Vergleich zu den damaligen Preisen setzt, merkt man, daß sich an den Realeinkommen heute gegenüber damals eigent­lich nichts Wesentliches geändert hat: die Preise sind etwa im gleichen Verhältnis gestiegen wie die Löhne und Gehälter. Hingegen hat sich das Kapitaleinkommen ungleich stärker vermehrt, was bei dem wachsenden Kapitalanteil an der Pro­duktion und dem sich aus sich selbst heraus ständig vermeh­renden Kapital in der heutigen Monopolwirtschaft ja kein Wun­der ist.

 

Während die Arbeitnehmer ihre Steuern voll entrichten müs-

 

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sen, indem sie ihnen bei der Lohn- und Gehaltsauszahlung gleich abgezogen werden, läßt der Staat den Selb-ständigen zahlreiche Hintertüren offen, um Steuern zu "sparen" und erläßt sie ihnen in vielen Fällen ganz offen unter dem Vor­wand der Investitionsförderung, welche jedoch praktisch nur einer Minderheit von Bevorzugten in besonderem Maße zu­gute kommt, da ja die Masse nichts Nennenswertes besitzt, was sie investieren könnte; während jene Minderheit auf Ko­sten der großen Mehrheit immer mehr Vermögen ansammelt.

 

In den USA kam jüngst heraus, daß z.B. 112 Privatpersonen, deren Einkommen 1970 je 200.000.- Dollar über-stieg, über­haupt keine Einkommensteuer bezahlten und daß der Multimilliardär Jean Paul Getty trotz eines Jah-reseinkommens von 100 Millionen Dollar nur einige tausend Dollar Einkommen­steuer gezahlt hat.

 

Insbesondere ist es eine Illusion, daß den breiten Massen durch "soziale Fürsorge" des Staates etwas geschenkt werde. Im Gegenteil: unter dem Deckmantel der sozialen Fürsorge wird ihnen, insbesondere in der Kranken- und Rentenversi­cherung, ein Mehrfaches dessen genommen, was ih­nen schließlich zurückgegeben wird. Der Beitragszahler wird über das tatsächliche Ausmaß seiner Belastung dadurch ge­täuscht, daß jeweils die Hälfte der Sozialbeiträge als "Arbeit­geberanteil" gilt, während dieser tatsächlich nichts anderes ist als Lohn- oder Ge-haltsbestandteil, der dem Arbeitnehmer ausbezahlt würde, wenn er nicht jene Zwangsbeiträge leisten müßte.

 

Geht man vom durchschnittlichen Arbeitnehmer-Bruttover­dienst 1975 aus, der gemäß dem Statistischen Bun-desamt bei 1.860. - DM monatlich lag, so fließen 18 % für Renten-, 12 % für Kranken- und 3 % für Arbeitslo-senversicherung, insge­samt also 33 % mit 620. - DM monatlich als eigene Leistung des Betreffenden in eine Art Zwangssparkasse für Notfälle, aus der er jedoch in solchen Fällen nur einen Teil des von ihm selbst Geleis-teten zurückerhält und keinesfalls etwas geschenkt.

Denn 620. -DM pro Monat oder 7.440. - DM pro Jahr ergeben in 40 bis 50 Arbeitsjahren 297. 600. - bis 372. 000. - DM ohne jede Verzinsung. Schon bei der als "normal" geltenden Ver-

 

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zinsung, welche das Geldmonopol als unterste Grenze erzwingt, erst recht bei der heute üblichen weit höheren, verdoppelt sich der Betrag alle 20 bis 25 Jahre; d.h. nach den ersten 20 bis 25 Jahren sind statt 148. 800. - bis 186. 000. - DM bereits 297. 600. - bis 372.000. - DM vorhanden und nach den weiteren 2o bis 25 Jahren allein schon 595.200.- bis 744.000- DM aus den Zahlungen der ersten 20 bis 25 Jahre, während durch die Zahlungen der zweiten 20 bis 25 Jahre und deren Verdoppelung noch 297. 600. - bis 372. 000. - DM hinzu­kommen.

 

Dies macht doch wohl überdeutlich, welcher Betrug heute mit der angeblichen sozialen Fürsorge des Staates getrieben wird und welche dreiste Ausbeutung der Eigenleistung der Zwangs­versicherten sich dahinter verbirgt.

Diese werden also um einen Betrag, der oft eine Million DM überschreitet, unter dem Deckmantel der "sozialen Fürsorge" tatsächlich enteignet. Denn was sie davon im Fall der Arbeits­losigkeit (die sie letzten Endes immer auch dem Staat zu "ver­danken" haben),  der Krankheit und der Altersrente zurück­erhalten,  macht, wie evident, doch nur einen Bruchteil davon aus, während eine beträchtliche Summe davon als Vermögens­bildung übrig bleiben müßte.

Daß dies insbesondere beim heutigen Krankenversicherungssystem nicht der Fall ist, sondern die Beiträge im-mer wieder erhöht werden, liegt daran, daß eine riesige Bürokratie auf Milliardenbeträgen ein Schmarotzer-dasein führt und auch daran, daß dieses Zwangssystem Ärzte wie Versicherte zu verschwen­derischer Vergeu-dung dieser riesigen Mittel verleitet, wobei die anständigen und verantwortungsbewußten Menschen ganz be­sonders durch die korrupten und skrupellosen ausgebeutet wer­den.

 

Dieser Skandal wird zum Teil durch die vom Staat betriebene schleichende und mitunter galoppierende Infla-tion verdeckt, die im Zusammenhang mit der entsprechenden Gesetzgebung es den privaten Versicherungen unmöglich macht, den Zwangsver­sicherungen wirksame Konkurrenz zu machen (obwohl sie trotz ihres Handi-caps im Vergleich zu jenen Bewundernswertes lei­sten). Denn die Zwangsversicherungen können den Geldwert­schwund einfach aus dem Steuersäckel,d.h. also durch noch­malige erweiterte Plünderung der bereits zwecks "sozialer Fürsorge" Enteigneten decken.

 

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Die vorgenannten Beträge ergeben sich unter Einrechnung ei­ner heute üblichen Verzinsung, mit der ja auch die Versiche­rungen bei Anlage ihrer Gelder rechnen. Fällt nach Beseiti­gung des staatlichen Geldmonopols schließ-lich der Zins fort, d.h. reduziert er sich auf die Kosten der Geldherstellung und Verwaltung + angemessene Ri-sikoprämie für einen Kredit,  so ist zu berücksichtigen, daß gleichzeitig auch die Arbeitseinkom­men entspre-chend steigen, auf mindestens das Doppelte, wäh­rend die Preise um den Zins- und Grundrenten-Anteil sinken und vor allem die Produktivität sich wesentlich erhöht.

 

Die meisten leben übrigens in der irrigen Vorstellung, daß ihre während ihres Arbeitslebens in die Rentenversi-cherung gezahlten Beiträge sich in einem wachsenden Fonds, ähnlich wie bei einer Lebensversicherung anhäuf-ten, aus dem dann bei ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß ihre Rente gezahlt wird.   Dies ist jedoch kei-neswegs der Fall, denn der ganze Rücklage-Fonds, wenn man von einem solchen über­haupt sprechen kann, um-faßt wenig mehr als den Betrag für drei Monatsrenten. Alles, was der Betreffende außerdem lebenslang einge-zahlt hat, ist nicht mehr vorhanden, wenn sein eigener Rentenanspruch fällig wird, denn es ist laufend veraus-gabt worden zur Deckung der Rentenansprüche ande­rer, die früher fällig wurden. Die fragwürdige "Sicherheit" seiner Rente beruht lediglich darauf, daß der Staat hofft, mittels seiner Staatsgewalt auch künftig die späteren Gene­rationen zwingen zu können, die Verpflichtungen abzudecken, die er (auf anderer Leute Kosten) einge-gangen ist. Wenn aber die laufenden Beitragseinnahmen bei diesem höchst un­soliden System (für dessen Prak-tizierung ein Privatmann ein­gesperrt würde) wegen Rückgangs der Bevölkerungszahl oder des Beschäftigungs-grades zur Deckung der Verpflichtungen nicht mehr ausreichen, erhöht der Staat einfach die Beiträge oder die Steuern zu Lasten der dann zufällig davon Betroffe­nen und nennt dies "Solidargemeinschaft" (während eine frei­willige Gemeinschaft natürlich etwas ganz anderes ist als diese Zwangsvereinigung), von welcher der Staat selbst, d.h. seine "Diener" und Nutznießer ausgezeichnet leben.

 

Die "soziale Fürsorge" des Staates ist also nur ein Glied in der Kette des vom Staat verübten Betrugs. Ebenso wie die "Sorge" des Staates für den Einzelnen überhaupt.

 

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Die Bevormundung   des Einzelnen durch den Staat, das ganze Leben lang, von der Geburt  bis zum Tode, zwingt ihn zunächst in die Schule, die, wie längst nachgewiesen (durch den oben schon erwähnten Dr. Walther Borgius "Die Schule -   ein Frevel an  der Jugend!", Berlin 193o, auch durch Dr.Gustav Groß­mann "Ferner liefen", München 1963), nicht den  Interessen der Schüler  dient, sondern vorzugsweise dem Interesse des Staa­tes an  der Heranzüchtung gehorsamer Untertanen. Der lächer­lich geringe Erfolg des staatlichen Schulunter-richts im Ver­hältnis zur aufgewendeten Zeit und den entstehenden Kosten könnte, wie ebenfalls nachgewiesen, bei rationellen Unterrichtsmethoden in einem Viertel jenes Zeitaufwandes, oder noch weniger, viel wirksamer erzielt werden.

 

Dann tritt der so präparierte Staatsbürger - nachdem er zu­meist  noch einer Wehr- oder Ersatzdienstpflicht un-terwor­fen wurde - in ein  Arbeitsleben, das ihn nicht nur unter  dem Vorwand der "sozialen Fürsorge" zum Sozialuntertan, ja zum Sozialsklaven macht, ihn nicht nur der Ausplünderung durch die vom Staat eingerich-teten und geschützten Monopole und Privilegien preisgibt, sondern auch noch der laufenden Aus­raubung durch den Staat selbst, unter den verschiedensten Vorwänden.

 

Allein die Rüstungslasten in der BRD erfordern jährlich pro Kopf 540. - DM, also für eine vierköpfige Familie 2.160.- DM. Im Verhältnis zum durchschnittlichen Arbeitnehmer-Netto­einkommen von 1. 35o.- DM (monatlich - J.Z.) bedeutet dies, daß der Ernährer einer vierköpfigen Familie allein mehr als anderthalb Monate im Jahr nur für die Rüs-tung arbeiten muß. Die Gesamtsteuerlasten durch Bund, Länder und Gemeinden (ohne die Schulden, die der Staat außerdem noch zu La­sten aller Staatsbürger macht!) erreichen sogar 4.100. - DM pro Kopf, also 16.400.- auf die vierköpfige Familie gerech­net, und machen somit mehr aus, als dieser schließ-lich zum Leben verbleibt.

Das ist, wohlgemerkt, eine Durchschnittsrechnung, bei der die erwähnte Steuerlast einerseits in dem ja entspre-chend hö­heren Bruttoeinkommen steckt, anderseits sich entweder auf Arbeitseinkommen mit höherer Progres-sionsstufe oder auf Steuern aus Kapitaleinkommen und Vermögen, sowie auf die in ihrer Bedeutung gewöhn-lich sehr unterschätzten Mehrwert-

 

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und Verbrauchssteuern verteilt. Bei den Steuern auf Kapital­einkommen und Vermögen ist zu berücksichtigen, daß diese Einkommensart infolge der Monopolwirtschaft bereits zu Lasten der Arbeitseinkommen gegangen ist, von denen also auch diese Steuern letztendlich getragen werden.

 

Im Mindestfall, d.h. wenn jemand nur durchschnittliches Ar­beitseinkommen, also bei noch niedriger Steuer-progressions­stufe hat, fressen Kranken- , Renten- und Arbeitslosenversi­cherung (richtig gerechnet, also mit dem sog. Arbeitgeberan­teil) 33 % und die Lohnsteuer mindestens 22 % des eigentlichen, des Bruttoeinkom-mens, weg. Außerdem aber werden alle Aus­gaben - neben den Verbrauchssteuern - durch die Mehrwert­steuer, nach offiziellen Angaben durchschnittlich mit 17 %, be­lastet.

Die Mindestbelastung durch den Staat beträgt also rund drei Viertel des Brutto-Arbeitsverdienstes und geht im Fall höhe­rer Steuerprogressionsstufen weit darüber hinaus.

 

Nochmals: jeder Staat, auch die angeblich "freien" des We­stens, zwingt bereits durch sein Prinzip den in sei-nem Macht­bereich befindlichen eine ganz überwiegend kommunistische Wirtschaft auf; übrigens beansprucht die Volksrepublik China angeblich nur 40 % der Einkommen als Staatseinnahme.

 

Dabei muß nun noch berücksichtigt werden, daß bereits die Brutto-Arbeitsverdienste nur der Rest, d.h. etwa 50 % dessen sind, was nach Abzug von Zins und Grundrente (durch die diesbezügliche Einmischung des Staates) als Arbeitsertrag verbleibt. Vom eigentlichen Arbeitsprodukt jedes Einzelnen schiebt also der Staat vorweg rund die Hälfte den Privilegier­ten und Monopolisten in die Tasche und von der anderen Hälf­te nimmt er selbst "zum Wohle" des Staatssklaven noch rund drei Viertel weg, sodaß letzterem etwa ein Achtel seines eigentli-chen Arbeitsprodukts verbleibt. Mit anderen Worten: der moderne Mensch arbeitet als Staats- und Sozialsklave zehneinhalb Monate jährlich für den Staat und die von diesem privilegierte kleine Schicht; vom Ertrag der übrigen andert­halb Monate muß er seine und seiner Familie Lebenshal­tungskosten für das ganze Jahr bestrei-ten. Und der Staat er­muntert ihn freundlicherweise, aus diesem schäbigen Rest auch noch Vermögen zu bilden.

 

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Eine Blütenlese bezeichnender Tatsachen über den "sozialen Rechtsstaat" hat Charlotte Rothweiler in ihrem Büchlein "Ein sozialer Rechtsstaat?" (Frankfurt/M. 1971) gesammelt. Man müßte aber einen dicken Band schreiben, um eine auch nur einigermaßen vollständige Übersicht über die teils räube­rischen, teils schwindel-haften und teils geradezu absurden Praktiken derer zu geben, die sich als konkrete Repräsen­tanten und "Diener" hinter dem Abstraktum Staat verstecken, das auch als eine Organisation zur "legalen" Verübung gegen­seitiger Taschendiebstähle definiert werden könnte, wenn man sich ganz mild ausdrücken will.

 

Zwar ist der moderne Staat infolge der "Demokratie" (welche bereits einen ersten Schritt auf die Herrschafts-losigkeit hin bedeutet) kein auf einen einheitlichen Zweck der (des? - J.Z.) Nur (zur? J.Z.)-Ausbeutung gerichtetes (gerichteten?- J.Z.) Herrschaftsgebilde (-gebildes? - J.Z.) (obwohl dies, wie darge­tan, sein Haupt-zweck geblieben ist), sondern eine Maschine­rie, an deren Hebeln zahlreiche widerstreitende Interessen sich betätigen. Was dabei herauskommt, zeigen jedoch die un­bestechlichen vorstehenden Zahlen.

(J.Z.: Sind Zahlen bestechlich? - J.Z.)

Wie bereits erwähnt, ist es auch eine offenkundige Absurdität, mittels eines kostspieligen Apparats zunächst einmal durch mas­sive Begünstigung derer, die arbeitsloses Einkommen erzielen, die Masse der anderen auszu-plündern und dann, mittels eines noch kostspieligeren Apparats, dieser dann einen kleinen Teil davon zurück-zugeben zu versuchen. Der "Vater Staat" sorgt aber wahrhaftig nicht aus väterlicher Liebe für die "Seinen" - es sei denn, daß man unter diesen die von ihm Privilegierten und Monopolisten versteht.

 

Beispielsweise ist im "sozialen Wohnungsbau", in dem durch Zinszuschüsse des Staates (die er aus den Steuern gerade auch derer nahm, denen dieser Wohnungsbau zugute kommen sollte) die Mieten anfänglich verbilligt wurden, eine Situation entstan­den, in der die Mieten des "sozialen" Wohnungsbaus erheblich über denen des frei finanzierten liegen. Die Zuschüsse des Staa­tes kamen nämlich in erster Linie denen zugute, welche die überhöhten Zinsen kassierten und dienten der Aufrechterhal­tung dieser überhöhten Zinsen.

Dasselbe passiert beim sogenannten "Wohngeld", wovon neben der kontrollierenden und auszahlenden Büro-kratie in erster Linie diejenigen profitieren, in deren Kassen dies "Wohngeld"

 

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wieder strömt, um ihnen den vollen Grundrente- und Zinser­trag zu sichern, den die Wohngeld-Empfänger ja gleich zu ihnen weitertragen müssen.

Es ist wirklich schwer, dazu keine Satire zu schreiben.

 

Innerhalb des Staates gibt es aber auch bereits gelehrige Schü­ler der Staatspraxis. So setzen organisierte Inte-ressengrup­pen ohne Rücksicht auf die davon Betroffenen ihre Wünsche nach höheren Subventionen, mehr Lohn oder kürzerer Arbeits­zeit durch. Dabei können auch kleine Gruppen die Gesellschaft erpressen, indem sie lebenswichtige Dienste wie Post- , Bahn-und Flugverkehr oder Schlüsselindustrien lahmlegen. In Eng­land forderten einmal gleichzeitig die Beschäftigten der Elek­trizitätsversorgung 37 %, die Müllabfuhrleute 43 %, die Fordar­beiter 50 % und die Landarbeiter an 60 %  Lohnerhöhung, unbe­kümmert darum, wie die so verursachten Preissteigerungen auf Kosten der Arbeiter in schwächeren Positionen, der Rent­ner, vieler selbständig Tätiger und zahlreicher Sparer gehen müssen.

In den verschiedenartigsten Formen haben sich Interessenver­bände, für die nur die rücksichtslose Durchsetzung der eige­nen Interessen, ohne jede Bedachtnahme auf die anderer, gilt, nicht nur auf vielfach verschlungenen Wegen und Umwegen als Lobby Einfluß auf die Gesetzgebung gesichert; sondern sie set­zen auch Mitglieder der Regierung oder der Verwaltung unter Druck mit Mitteln, die von harter Erpressung zu sanfter Kor­ruption reichen. Was davon herauskommt, ist immer nur mit der Spitze eines Eisbergs vergleichbar, von dem die Masse unsichtbar bleibt.

Solche Verbände nisten sich auch nicht nur direkt in Regierung und Verwaltung ein,  sondern richten in halb-staatlichen Institu­tionen Nebenregierungen ein, die jeder parlamentarischen Kon­trolle entzogen sind. Das ge-schieht unter harmlos klingenden oder gar mit edlem Pathos, mit "Gerechtigkeit" und "Fürsorge" begründeten gesetzlichen Formulierungen. So werden z.B. Ein­richtungen privilegiert wie Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften ein Monopol erhalten, das nicht nur bestimmten In-teressentengrup­pen massive materielle Vorteile sichert, sondern auch überaus vielfältige negative Wirkungen auf allerweiteste Bevölkerungskreise hat. Hierzu hat ein SPIEGEL-Report (Nr. 11-14, 1972) über "Das Ge-schäft mit der Krankheit" Material geliefert.

 

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Zu den kostspieligsten und zugleich absurdesten Subventionsmaßnahmen gehört die EWG-Agrarpolitik. Man hat ausgerech­net, daß jeder deutsche Bauer, der seine Landwirtschaft auf­gibt und damit auf die üblichen Subsi-dien verzichtet (welche die Preise hochtreiben), mindestens 1.000.- DM monatliches Nettogehalt beziehen könnte, ohne daß eine Steuer- oder Preis­erhöhung nötig würde, während bei der jetzigen Subventions­wirtschaft viele trotz schwerer Arbeit kaum ein solches Ein­kommen erreichen. Oder auch: es könnte allen  hauptberuf­lichen Bauern ein jährlicher Zuschuß von 5.000 - 6.000. - DM jähr­lich gezahlt werden, wenn der Staat die bis-herige Subventions­praxis aufgäbe und den Landwirten das viele Geld direkt zukom­men ließe.

Als sog. "Wirtschaftspolitik" werden heute mittels Subventionen "Butterberge", "Schweineberge", "Milch-pulverberge" künstlich hervorgerufen, um zu deren Abtragung dann weitere Subventio­nen für "notwendig" zu erklären.

Bei gleichberechtigt freiem Zugang zum Boden für jedermann, nach Fortfall von Grundrente und Zins, gibt es überhaupt keine "Agrarprobleme" mehr und jede "Wirtschaftspolitik", die stets einen räuberischen Eingriff des Staates zugunsten Privilegier­ter darstellt, entfällt.

 

Der Staat ermuntert die Wirtschaft geradezu (und schafft vor allem auch die Voraussetzungen), nach Kräften zu fusionieren, wie z.B. bei der Ruhrkohle-AG, um danach defizitären Unter­nehmen mit Milliardenbeträgen (aus den Taschen der Steuer­zahler) zu Hilfe zu kommen. Anderseits haben die vom Staat vielfach begünstigten Großunternehmen und Konzerne oft eine Marktmacht errungen, die einem Staat im Staate gleichkommt und jedenfalls die staatliche Konjunkturpolitik zunehmend wir­kungslos macht. Die Verbände, z.B. der Stahlindus-trie, tei­len sich internationale Absatzmärkte durch Vereinbarungen von Lieferquoten autonom auf und setzen im Inland die Marktwirt­schaft außer Kraft, indem sie bei Absatzstockungen die Preise erhöhen, statt sie zu sen-ken, wie z.B. auch in der Autoindu­strie. Während staatliche Maßnahmen zur Krediteinschränkung die kleinen und mittleren Unternehmen hart treffen, bleiben sie gegenüber den "Großen" wirkungslos, weil diese sich teils selbst über monopolistische Preise finanzieren, teils auf aus­ländischen Bankplätzen, die anderen verschlossen sind. Das Justizministerium der USA ging jüngst gegen den Compu-

 

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ter-Konzern IBM vor   wegen "Festsetzung von Preisen auf räuberischem Niveau. Es gibt IBM-Fabriken und

-Büros in über 100 Ländern der Erde und das Aktienkapital allein die­ser einen Firma erreicht mit 140 Milliar-den DM annähernd den Börsenwert aller westdeutschen Aktiengesellschaften zusammen. Bei 8,3 Milliarden Dollar Umsatz und 1,1 Mil­liarden Dollar Reingewinn 1971 konnte sie 1972 für For­schung und Entwicklung 550 Millionen Dollar ausgeben, dop­pelt so viel, wie Deutschlands größter EDV-Hersteller Sie­mens 1971 im Computer-Geschäft an Umsatz hatte. Die Rie­senfirmen wurden in der Regel durch massive staatliche Un­ter-stützung im Rüstungsgeschäft groß und nutzten dann ihre Übermacht zur Verschlingung ihrer Konkurrenten. Aus dem IBM-Beispiel darf übrigens nicht die Schlußfolgerung gezogen werden, daß die deutschen Konzerne etwa arm dran wären; Siemens z.B. konnte in zwei aufeinander folgen­den Geschäftsjahren je rund eine Milliar-de DM investieren und hat in den letzten zwanzig Jahren rund 80 Firmen im In-und Ausland aufgekauft oder neu gegründet. Durch Kartelle, Preisabsprachen, gegenseitige Beteiligun­gen, gemeinsame Tochterfirmen ist eine gegenseitige Ver­filzung der Monopolisten entstanden, welche die angeblich freie Konkurrenz und die Marktwirtschaft zu einem Hohn macht. Der EWG-Kommissar Albert Borschette, der in Brüssel für Wettbe-werbsfragen zuständig ist, kam zu dem Urteil: "Auf die Dauer zwingt die Konzentration uns dazu, über eine neue Gesellschaftsordnung nachzudenken".

 

Diese aber muß ganz anders aussehen, als man sie sich bis­her in der Weise vorgestellt hat, daß der Staat alleiniger Monopolinhaber werden oder als Kontrolleur und Beaufsich­tiger der Monopolisten wirken sollte. Nein, die Monopole selbst müssen verschwinden, oder, wo dies nicht möglich ist, durch entsprechende Ein-richtungen unwirksam gemacht werden (wozu wir einen ebenso einfachen wie überraschen­den Vorschlag haben). Denn eine Antitrust-Gesetzgebung gibt es in den USA schon seit über 80 Jahren, was die fort­schrei-tende Konzentration durchaus nicht behinderte. John Kenneth Galbraith, der seinerzeit Kennedy-Berater war, er­klärte: "Antitrustgesetze sind eine Farce, da die Industrie-Giganten gegen sie immun sind".  Und Volkmar Muthesius, der sich stets als getreuer Wachhund für die Interessen des

 

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Groß- und insbesondere Finanzkapitals betätigte, ging in sei­nem Eifer, dessen wirtschaftliche und auch poli-tische Macht zu leugnen, so weit, daß er einmal versehentlich die Wahr­heit sagte: "Es gibt im wirtschaftlichen

Leben nur solche Macht, die vom Staat ausgeht, von ihm entliehen ist".   Genau dies wurde ja hier erläutert.

 

Der Staat als Verbrecher

 

Es ist geradezu typisch für den Staat, daß jedes Verbrechen, wenn es nur gesetzlich gedeckt ist, dadurch "legal", also im staatlichen Sinne aus einem Verbrechen zu einer geduldeten und sogar lobenswerten Handlung wird.   Bei so ziemlich allen Handlungen, die in den Strafgesetzbüchern der einzelnen Staa­ten verpönt und mit Strafe bedroht sind, sagt der Staat: "Du darfst das nicht, aber ich selber darf es!"

 

Der  Staat betätigt sich als Mörder und Totschläger in der Ar­beit seiner Geheimdienste, bei der Todesstrafe und im Krieg, ja er zwingt die in seinem Machtbereich befindlichen, im Kriegs­fall selber zu morden oder aber an der Ermordung anderer mit­zuhelfen.

Der Staat betätigt sich als Wegelagerer, indem er an den Gren­zen und im "Inland" Zölle und Gebühren erhebt. Er betätigt sich als Räuber, indem er mit Finanzamt und Zwangs­vollstreckung sich ungeheure Summen aus den Arbeitsverdiensten und den Vermögen aller in seinem Machtbereich befindlichen an­eignet .

Er betätigt sich als Dieb, indem er es gar nicht wagt, das ganze Ausmaß seiner Ausplünderung offenbar werden zu lassen, und diese daher in eine Unzahl von Einzelsteuern und Abgaben so aufgespalten hat (was als Finanz-wissenschaft bezeichnet wird), daß den meisten dieses ganze Ausmaß verborgen bleibt; wenn sie es kennten, würden sie es sich ja nicht länger gefallen las­sen.

Entsprechende Zahlen sind vorstehend genannt, brauchen hier also nicht wiederholt zu werden.

Übrigens müssen beim Inkasso der Sozialbeiträge, sowie beim Einzug eines Teils der Steuern die deutschen Betriebe unbezahl-

 

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te Hilfsarbeit für den Staat leisten und diese kostet (nach An­gaben des Bundes der Steuerzahler) sie jährlich an die zehn Milliarden DM, was - natürlich in die Preise übergehend - wieder von allen Käufern getragen werden muß. Die Inflationen, durch welche der Staat sich eigener Schulden entledigt und Vermögen "umverteilt", näm-lich aus den Taschen der Armen und Ärmsten in die der Reichen, sind eine beson­ders raffinierte Form des Diebstahls. Der Staat raubt und stiehlt ja keineswegs nur für eigene Zwecke, sondern auch im Dienste derer, die ihn so pfiffig als ihren Helfershelfer auf­gebaut und eingerichtet haben.

Der Staat betätigt sich als Betrüger, indem er zwar das Fäl­schen von Längenmaßen und Gewichten, sowie sei-nes eigenen Geldes verbietet, das wichtigste Maß jedoch, das Tauschmit­tel Geld, selber fälscht und fälschen läßt, nachdem er es mo­nopolisiert und unter Annahmezwang gestellt hat, indem er seine Kaufkraft laufend ver-mindert.

Bei den Banknoten handelt es sich im Grunde um - mit Annah­mezwang versehene - Schuldscheine der Noten-bank, für welche diese jedoch keine Zinsen zahlt, sondern im Gegen­teil, auf Grund ihrer Monopolstellung, von den Gläubigern sol­che  nimmt! - Einen Privatmann, der ähnliches forderte, würde man entweder als Erpresser oder als Geistesgestörten einsperren. Aber ein Monopolist kann sich eben alles erlauben, zumal ein gesetzlich geschützter. Obwohl man eigentlich unter dem Naziregime gelernt haben sollte, daß auch Gesetze ver­breche-risch sein können.

Der Staat betätigt sich als Erpresser, indem er zahlreiche Tä­tigkeiten von seiner Genehmigung abhängig macht und durch eine Vielzahl von Vorschriften die Betreffenden, sowie ihre Klienten und Kunden, unterdrückt und ausbeutet. Er erpreßt zumal den gesamten Lebensunterhalt aller seiner Diener.  Der Staat singt das Hohelied der Arbeit und verbietet das Glücksspiel, lädt aber selber zu Lotteriespiel und Lotto ein,  wobei er den Löwenanteil der Einsätze kassiert, ebenso wie bei den Gewinnen der von ihm "konzessionierten" Roulette-Casinos.

Der Staat betätigt sich als Zuhälter, indem er, was er als Unzucht bezeichnet und mit Strafe bedroht, dann dul-det und indirekt fördert, wenn es ihm Geld einbringt; indem er die "Würde" des Menschen preist, zieht er nach dem Grundsatz "non olet" sein Geld auch aus schmutzigsten Quellen.

 

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Der Staat verbietet Sklaverei und Leibeigenschaft. Aber der Zustand der Unmündigkeit, Bevormundung, Gän-gelung, Mani­pulierung, Verfügbarkeit, in dem er alle in seinem Machtbe­reich befindlichen hält, unterscheidet sich sehr wenig von Sklaverei oder Leibeigenschaft. Der Staat verfügt im Krieg ja nicht nur über den Besitz, sondern auch über das Leben des Einzelnen und selbst im Frieden sind dessen Besitz und Freiheit immer nur sozusagen ein Lehen des Staates und kön­nen von diesem jederzeit geschmälert und eingeschränkt wer­den.

Der Staat spioniert und unterhält einen umfangreichen Appa­rat von Spionen und Agenten sowohl innerhalb sei-nes eigenen Gebiets wie im Ausland; aber er bestraft Spione, welche sei­ne eigenen Staatsgeheimnisse erfor-schen.

Der Staat fordert für sich das Selbstbestimmungsrecht. Wenn aber ein Teil seiner Bevölkerung dies selbe (dasselbe? - J.Z.) Recht für sich verlangt, schreit er "Hochverrat" und "Landesverrat" und geht mit brutaler Gewalt dagegen vor.

Besonders bemerkenswert ist die Strafandrohung gegen Aus­länder wegen "Landesverrat" an der BRD, auch wenn dies Delikt im Ausland begangen wurde.

Der Staat fordert in einem Atemzug "das Recht des Volkes, die Staatsgewalt auszuüben" und den "Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft". Wer sich aber aggressive Gewalt des Staates,d.h. dessen Eingriff in die gleiche Frei­heit Aller, nicht gefallen lassen will, wird wegen "Wider­standes gegen die Staatsgewalt" mit Strafe bedroht. Denn das Wesen des Staates liegt in der Aggressivität nach innen wie nach außen, das ist die sog. "Staatsraison" des Faust­rechts. Es liegt in der Aufrechterhaltung eines Herrschafts­zustandes, nicht nur zugun-sten des Staates selbst, sondern auch zugunsten der von ihm privilegierten Einzelnen und Gruppen, während die Mehrheit durch Monopole, von denen Bodenoligopol und Geldmonopol nur die wichtigsten sind, un­terdrückt und ausgebeutet wird, wozu noch die Unterdrückung und Ausbeutung durch den Staat selber tritt.

Der Staat betätigt   sich aber auch als Verleumder. Ähnlich wie im Deutschen Kaiserreich oft harmlose Sozial-demokra­ten amtlich als "Anarchisten" bezeichnet wurden, um sie in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, wird heute ein systema­tischer Verleumdungsfeldzug gegen die Begriffe Anarchie und Anarchismus getrieben - wider besseres Wissen! Denn die

 

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wahre Bedeutung der Begriffe Anarchie als Herrschaftslosigkeit, die nicht nur gegen eigenes Beherrschtwer-den, son­dern freiwillig für Nichtherrschenwollen über andere ist, und Anarchismus, der grundsätzlich jede ag-gressive Gewalt ab­lehnt und daher auch der entschiedenste Gegner des Terrorismus ist, sind aus einer umfang-reichen Literatur zur Genüge bekannt, seit mehr als hundert Jahren. Es ist insbesondere eine verleumderische Infamie, die Baader-Meinhof-Gruppe, bei der es sich um revolutionäre Marxisten handelt und die ihre Bezeich-nung als "anarchistisch" ausdrücklich abgelehnt hat, sowie deren Gesinnungsgenossen, die das Gegenteil von Anarchismus anstreben, immer wieder systematisch und wider besseres Wissen als Anarchisten zu bezeichnen, nur um die­sen Begriff zu diskreditieren, mittels einer beispiellosen Volksverhetzung.

 

Wenn sich die Erkenntnis durchgesetzt haben wird, daß es nur ein Verbrechen (in den verschiedensten Formen) gibt, näm­lich den gewaltsamen Eingriff in die gleiche Freiheit Aller, wird man wohl die soziale Fehl-Organisa-tion STAAT als den Haupt-Verbrecher aus Prinzip und als eine kriminelle Verei­nigung bezeichnen.

Aber auch heute schon ist er aufgrund seiner vorstehend nach­gewiesenen doppelten Moral und aufgrund der Tatsache, daß die Gangster ihr Grundprinzip (des aufgedrängten "Schutzes", gegen aufgezwungene Vergütung) dem seinen entlehnt haben, in bedenkliche Nähe zu einer solchen gerückt.

 

Der Staat - ein notwendiges Übel?

 

Wer den Staat für notwendig hält, der hält die aggressive Ge­walt für notwendig (ohne sich über die Konse-quenzen klar zu sein) und verwechselt eine aggressive mit einer rein defensi­ven Organisation. Daß es Dinge gibt, die nicht jeder Einzelne für sich allein, sondern nur in Gemeinschaft mit anderen re­geln kann, ist eine Binsenwahrheit. Aber für solche Regelung gibt es immer zwei Möglichkeiten: einerseits die aggressive Gewalt, welche die willkürliche Lösung den Widerstrebenden aufzwingt, anderseits die Verständigung, welche die Lösung

 

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auf der Basis der gleichen Freiheit Aller sucht. Letzteres bedeutet zugleich die Ächtung der aggressiven Gewalt und die Bildung von Defensiv-Organisationen gegen sie.

 

Die meisten meinen eine solche Defensivorganisation, wenn sie Staat sagen, weil sie über dessen Wesen noch niemals ernstlich nachgedacht haben und weil ihnen der Staat als eine gewohnte Erscheinung zu einer Selbst-verständlich­keit geworden ist, deren Wegfall sie sich kaum vorstellen können.

Aber auch die Hexenprozesse, die Folter, die Inquisition und die absoluten Monarchien waren einmal so ge-wohnte Er­scheinungen, daß man sich deren Fortfall kaum vorstellen konnte.

 

Daß der Staat zumindest als Schaffer und Schützer der Mono­pole und Privilegien wegfallen muß, ist eine im-mer stärker sich aufdrängende Erkenntnis, je mehr die bisherigen fal­schen Gesichtspunkte, Annahmen und Voraussetzungen be­richtigt werden müssen. Und was die übrigen Funktionen des Staates betrifft, neben jener  Hauptfunktion, so zielt das immer stärker hervortretende Streben nach Mündigkeit, Plu­ralismus und auch "De-mokratisierung" unzweifelhaft in die Richtung eines Abbaus der Herrschaftsfunktionen des Staa­tes (wenn auch meist mit unwirksamen Mitteln).

 

Man glaubt auch irrtümlich, daß vereinbartes - also ech­tes Recht nicht möglich sei ohne die Garantie einer über­geordneten Herrschgewalt. Dabei bietet das Völkerrecht ein evidentes Gegen- , wenn auch nicht Muster-Beispiel. Es gibt über den "souveränen" Staaten keine dem Staat in sei­ner Wirkung nach innen vergleichbare oberste Instanz. Den­noch funktioniert das Völkerrecht weitgehend als Vertrags­recht; es funktioniert mangel-haft, weil die "Souveränität' der Staaten auf deren ultima ratio, das Faustrecht, wohin­gegen die anders geartete Souveränität der Einzelnen sich auf Ächtung des Faustrechts, d.h. der aggressiven Gewalt, und auf das gemein-same Interesse an der gleichen Freiheit Aller und deren Verteidigung gründet.

 

Ein herrschafts- oder staatloser Zustand ist also keineswegs ein solcher der Willkür oder der Schutzlosigkeit. Er ist im

 

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Gegenteil, gerade weil gegen jede Herrschaft, eben des­wegen auch gegen jede Willkür und Aggression gerich-tet und sieht nicht-aggressive,  rein defensive Schutzorganisationen zur Verteidigung dieses Zustandes als Selbstverständlichkeit vor.

 

Den bisher religiös oder   ideologisch "begründeten'.' Herr­schaftssystemen - d.h. den  nach Maßstäben der Er-fahrungs­wirklichkeit überhaupt nicht begründbaren! - tritt mit dem Prinzip der gleichen Freiheit Aller etwas ganz Neuartiges ent­gegen: denn dieses stützt sich ausschließlich, meßbar wie mit einer Waage, auf die Maß-stäbe der Erfahrungswirklichkeit und ergibt sich als die unausweichliche Alternative der Entschei­dung zwi-schen aggressiver Gewalt auf der einen und Verständi­gung auf der anderen Seite,  welch letztere nur auf der Basis der gleichen Freiheit Aller für die Dauer möglich ist.

 

Es gibt eine Menge Leute, die voller Stolz von "unserem Staat" sprechen, und das sind keineswegs nur die von ihm Privilegier­ten; sie können sich ein Dasein ohne ihn überhaupt nicht vorstel­len und haben vor nichts größere Angst als vor der "Anarchie". Warum? - Weil eben die an ihrer eigenen Herrschaft interessier­ten die Herr-schaftslosigkeit als das Ende ihrer eigenen Vormacht und Vorrechte fürchten und daher den Begriff der  Anar-chie ver­fälscht haben, indem sie ihn mit Chaos und Willkür gleich­setzten.  Anarchie im wirklichen Sinne aber ist das gerade Gegenteil von Willkür, ist eine auf die gegenseitige Frei­heit Aller gegründete Ordnung, die durch viel wirksamere defensive Machtorganisationen geschützt wird, als sie die bishe­rigen staatlichen Gewalt-Ordnungen bieten können.

Die Anarchisten - das sind solche Leute, die weder selbst andere beherrschen, noch von anderen beherrscht werden wollen - den­ken gar nicht daran, die Staatsverehrer daran zu hindern, sich selber auch den absurdesten Gängelungs- und Ausbeutungsmaß­nahmen zu unterwerfen und alle vermeintlichen oder tatsächlichen Vorteile zu "genießen", welche ein "Staat", d.h. eine Herrschaftsor­ganisation, zu bieten vermag.  Nur folgendes soll dieser "Staat" nicht dürfen: auch andere. Nicht-Wollende, seiner Herrschaft ge­waltsam unterwerfen, für die Wollenden, und deren Staat über­haupt, mehr Freiheitsspielraum, also z.B. irgendwelche Monopo­le, auf Kosten anderer beanspruchen und die Grenze der gleichen Freiheit aller Außenstehenden selbst oder durch seine einzel-

 

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nen Mitglieder in aggressiver Form verletzen. Wenn diese Bedingungen erfüllt, ist ein solcher "Staat" nur noch dem Na­men nach ein Staat, tatsächlich aber eine freie Rechts- und Sozialgemeinschaft, in die man freiwillig eintritt, statt hinein­gezwungen zu werden, und aus der man aus freiem Entschluß auch wieder, nach fristge-mäßer Kündigung, austreten oder bei Verletzung übernommener Pflichten auch ausgeschlossen wer­den kann; letzteres jedoch, ohne in irgendeiner Form diskrimi­niert oder in seinem für alle gleichen Freiheitsspielraum be­einträchtigt zu werden.

 

Nichts anderes als eine fixe Idee der Staatsverehrer ist es, wenn sie für ihn den Anspruch erheben, für immer mehr Leute ungefragt immer mehr Geschäfte besorgen zu müssen. Das en­det natürlich damit, die Besorgung sämtlicher Angele­genheiten aller Menschen in die Hände einiger Menschen zu legen, in Herrschaft, statt in   Führung.

 

Man muß doch fragen: gibt es irgendeine Tätigkeit, die nur der Staat als solcher, d.h. als Herrschafts- und Zwangsorganisa­tion, durch seine Angestellten, seine Beamten, auszuüben fä­hig ist, und die die Gesellschaft als solche, in ihren Mitgliedern zu leisten unfähig ist? - Die Antwort ist einfach: die Lenker und Leiter des Staates, die Regierung und die Verwaltung, sind kei­ne Halbgötter oder Übermenschen. Auch der Staat ist keine über­menschliche, sondern eine durchaus menschliche - allzumensch­liche ! - Einrichtung;  er übt keine Art Tätigkeit aus, die nicht ebenso gut von anderen, einzelnen Menschen oder Vereinigungen von solchen, ausgeübt werden kann.

 

Wenn aber die Ersetzung des Staates durch freie Vereinigungen möglich ist, gibt es für seine heutige Form - die ja ohnehin in allen Staaten von den Fortschrittlichen für unzulänglich be­funden wird! -, für die Form des Zwan-ges und der aggressiven Gewalt, keinerlei Entschuldigung oder Notwendigkeit.

 

Oder vermag der Staat etwa nachzuweisen, daß er seine Tätig­keit besser und vorteilhafter auszuüben versteht, als andere, freie Vereinigungen dies vermöchten? - Dann soll er diesen Nachweis aber erst einmal auf gleichem Fuß, in freier Konkur­renz, ohne Monopol für sich, erbringen! - Hätte der Staat wirk­lich das Wohl aller  Einzel-nen im Auge, meinte er es wirk-

 

 

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lich gut und wollte er, wie er behauptet, nur Diener sein, so brauchte er ja keinen Zwang, sondern könnte es dem Willen der Einzelnen überlassen, sich freiwillig zu gemeinsamen Zwecken in ihm zusammenzuschließen, aber gegebenenfalls auch außer­halb der staatlichen "Hoheit" zu leben. Warum sieht er nicht seine einzige, durchaus zu billigende Aufgabe in der Herstellung und im Schutz der gleichen Freiheitssphäre Aller?

Dazu brauchte er nicht aggressiv zu werden, sondern hätte genü­gend freiwillige Teilnehmer, die an diesem gegenseitigen Schutz interessiert wären!

Statt dessen aber greift er aggressiv in die gleiche Freiheit Aller ein, schränkt die Freiheit der einen zugunsten erweiter­ter Freiheit der anderen ein, insbesondere durch Monopole und Privilegien, und maßt sich zudem selber Vorrechte gegen­über den Einzelnen an,  indem er sich als deren Herr auf­spielt, während er der Theorie nach deren bloßes Werkzeug und Diener sein sollte.

 

Wo der Staat vom Wohl der Gesamtheit spricht, da meint er nie tatsächlich das Wohl der Gesamtheit aller Ein-zelnen, sondern immer nur das Wohl eines Teils der Gesamtheit, das er auf Kosten des anderen Teils fördern will.

In welcher kraß einseitigen und aggressiven Weise dies geschieht, darüber sollte das vorstehend Skizzierte zu-mindest nachdenklich machen.

 

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DIE   IDEOLOGIE   DES   MARXISMUS UND IHRE   WIDERSPRÜCHE   ZUR  WIRKLICHKEIT

 

Marx spottete seiner selbst und wußte nicht wie, als er den Ausdruck von dem in Europa umgehenden "Ge-spenst" des Kom­munismus gebrauchte.  Zwar hat jenes, vorwiegend durch den bloßen Glauben an seine Wir-kungsmacht, inzwischen gewaltig an tatsächlicher Macht gewonnen; es hat sogar Junge bekommen, im Fa-schismus und im Wohlfahrtsstaat. Aber drei Jahre vorher war bereits ein anderes - wenn auch als solches nicht bezeichne­tes - Manifest erschienen, in welchem u. a. jener Kommunismus, den Marx propagierte, nebst der Ideologie, auf der er beruhte, als "Gespenst" bezeichnet worden war, dem Stirner die unbe­streitbare Realität des "Einzigen" gegenübergestellt hatte.

 

Marx hatte an die Stelle eines Schreckgespenstes ein klares Pro­gramm und, wie er vermeinte, unumstößliche, wissenschaftlich begründete Wahrheiten setzen wollen. Stirner, dessen Werk Marx zwar kannte, jedoch gründ-lich mißverstanden hatte, legte die Axt an die Wurzel aller Ideologien, indem er auf den Unterschied zwischen beweisbarer Realität und bloß gedanklichen Vorstellun­gen und Annahmen hinwies, die zwar auch existent sind, näm­lich in mehr oder weniger vielen Köpfen, aber in anderer Weise existent als die äußere, objektiv nachweisbare Wirklich­keit. Denn diese in den Köpfen existierenden rein gedanklichen Vorstellungen und An-nahmen, insbesondere die Abstraktionen, können zwar gewaltige Wirkungen auf die äußere Wirklichkeit er­zielen - aber sie erzielen diese Wirkungen ganz unabhängig da­von, ob sie selber richtig oder falsch, ob sie rei-ne, der Reali­tät widersprechende Einbildung, irrige Annahmen und Glaubens­sätze oder gar ausgesprochene Wahnideen sind; ja, sie pflegen sogar desto wirkungskräftiger zu sein, je besessener der Betref­fende von diesen Ideen ist. Sie erzielen Wirkung zumal, indem sie den von ihnen Besessenen zur aggressiven Gewaltanwendung anreizen.

Stirner zeigte in gründlicher Analyse, daß das meiste von dem, was nicht nur seinen und den Zeitgenossen von Marx als unzwei­felhafte Wahrheit galt,  sondern auch heute noch als solche ange­sehen wird, zu den fixen, d.h. starr und unbeweglich gewordenen

 

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Ideen zählt, die entweder als der Wirklichkeit nicht ent­sprechend nachweisbar sind, oder von denen zumindest nach­weisbar ist, daß eine Beweisführung für ihre Übereinstimmung mit objektiver Wirklichkeit völlig ausge-schlossen ist. Stirner gebrauchte daher den Ausdruck "Gespenster" und "Spuk" für solche Vorstellungen und Begriffe, die nach normaler Logik und Erfahrung, erst recht nach wissenschaftlichen Gesichts­punkten, völlig haltlos waren und sind, nichtsdestoweniger je­doch als fixe Ideen sowohl ihre Urheber (also das Geschöpf den Schöpfer), als auch alle daran Gläubigen - und in Auswirkungen auf alle bestehenden Einrichtungen auch die Gesamtheit unserer Lebensverhältnisse - beherrschen, indem sie in nahezu allen Beziehungen von Mensch zu Mensch zum Ausdruck kommen.

 

Obwohl gerade auch Marx, durchaus verdienstvoll und in man­cher Beziehung nicht ohne Erfolg, bemüht war, an die Stelle haltloser Spekulationen Wirklichkeitssinn und wissenschaftliche Einsicht zu setzen, war er doch so tief befangen in den grund­legenden Denkformen seiner Zeit, daß er sowohl in seinem Aus­gangspunkt wie in seinem Ziel es nur zu Abwandlungen an jenen, nicht jedoch zu einem wirklichen Umdenken brachte, obschon einige wertvolle Einsichten ihm zu verdanken sind. Der Weg je­doch, den er zu dem recht verschwommen ihm vorschwebenden Ziele wies, geht von einer ganzen Reihe folgenschwerer Irrtü­mer und logischer Fehlschlüsse aus und ist in seinen Methoden geradezu reaktionär. Das hat einen verhängnisvollen Einfluß auf die Entwick-lung des Sozialismus ausgeübt und diesen in eine Sackgasse geführt.

 

Widerlegte Voraussagen und falsche Behauptungen

 

Manche der aus angeblich streng wissenschaftlichen Feststel­lungen gefolgerten Voraussagen von Marx wurden durch die inzwischen eingetretene Entwicklung eindeutig widerlegt. Die Verelendungstheorie, nach der im Ka-pitalismus die Arbeiter sich ständig am Rande des Existenzminimums bewegen müs­sen, stimmt nicht. Denn ein gewandelter Kapitalismus brach­te zwar nicht allgemeinen Wohlstand, ganz offensichtlich je­doch in den kapi-talistischen Ländern einen ungleich höheren

 

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Lebensstandard gerade auch für die Masse der Arbeiter als im Staatssozialismus der Volksdemokratien, in de-nen oft schon seit dreißig, in der Sowjetunion bereits seit sechzig Jahren die Realisierung des kommunistischen Paradieses ausgeblieben ist.

 

Nirgends verschwindet auch in den kapitalistischen Ländern der Mittelstand. Der Verelendung einzelner Mit-telstands­schichten, die mehr durch Staatspolitik als durch den Kapita­lismus verursacht wurde, steht das Auf-steigen anderer gegen­über. Die Großbetriebe hätscheln geradezu eine Vielzahl klei­ner Zulieferbetriebe. Das frühere   Proletariat" ist gegenwär­tig zusehends in die Position des früheren Mittelstandes hinein­gewachsen, fühlt sich überwiegend nicht mehr als Proletariat und hat sich mit dem Kapitalismus zum Großteil so weit ar-ran­giert, daß es faktisch zu dessen Stütze geworden ist, so wie es Teile des frühexen Proletariats seit jeher wa-ren.

Da die Zahl (J.Z.: Anzahl) der Handarbeiter sogar ständig abnimmt, infolge der Rationalisierung und Auto-matisierung der Produktion, ver­flüchtigt sich auch die Aussicht auf eine Mehrheit des Proleta­riats und damit eine Haupt- und Kernthese der Marxschen Theo­rie.

 

Wenn übrigens die Marxsche Behauptung von der zwangsläufigen Dezimierung der Kapitalisten durch einan-der stimmte - "Je ein Kapitalist schlägt viele tot", schrieb er - , so hätte er sich auch an die Kapitalisten, nicht bloß an die Proletarier wenden müssen, denn dann müßte die große Mehrheit der Kapitalisten ja das größ­te In-teresse an der Abschaffung eines solchen für sie ruinösen Systems haben.

 

Wäre der Kernpunkt der Marxschen Theorie von der Gesetzmäßig­keit und Unaufhaltsamkeit des Zusammen-bruchs des Kapitalismus richtig, ist auch die Notwendigkeit einer proletarischen Diktatur nicht einzusehen, angesichts der von Marx prophezeiten völligen Proletarisierung der Gesellschaft. Gegen wen sollte sich dann die Diktatur richten? Gegen die paar Restkapitalisten? - Überhaupt: wenn die Gesetze des Kapitals die Mensch-heit sicher und zwangs­läufig zum Kommunismus tragen, je kapitalistischer, umso ra­scher, - warum bekämpfte Marx, was er wünschte?

 

Was Marx über eine Verkürzung der Arbeitszeit und Verbesserung

 

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der Arbeitsbedingungen in einer künftigen kommunistischen Gesellschaft geschrieben hatte, erfüllte sich kurio-serweise in der kapitalistischen, und zwar in größerem Umfang als in den Volksdemokratien.

 

Die Marx-Epigonen und -Fortentwickler haben sich vielfach einen Wortschatz zugelegt, hinter dessen Impo-niergehabe oft mangelnde Präzision, unklares Denken und leeres Wortgeklin­gel sich verbirgt. In ihren zum Teil neu geschaffenen Begrif­fen steckt so viel an nur Ungefährem und beliebig Ausdeutba­rem, daß sich über das eigentlich Gemeinte endlos streiten und hoffnungslos aneinander vorbeireden läßt. Zumal im Mittelpunkt der stalinistischen Philosophie stehen nicht konkrete Menschen, sondern abstrakte Begriffe wie Materie, Geist, Natur, Gesell­schaft, Produktivkräfte, wobei aus gedanklichen Vorstellungen Rückschlüsse auf die Wirklichkeit gezogen und insbesondere Kollektivbegriffe wie "die Gesellschaft" und ähnliche in Art ei­ner neuen Mystik zur Allvernunft und Gottheit gemacht werden, während hinter deren angeblichen Interessen und Geboten immer nur sehr konkrete Personen und Gruppen sich verstecken. Aber schon bei Marx selbst sind neben widersprüch-lichen und sogar gegensätzlichen Standpunkten (zuerst vertrat er den Gedanken der Diktatur einer Minderheit, dann den einer Majoritätsrevo­lution) mehrdeutige Formulierungen zu finden und gerade die wichtigsten seiner Grundbegriffe hat er überhaupt nicht, oder an verschiedenen Stellen verschieden definiert.

 

So fehlen bei ihm z.B. genaue Definitionen der Begriffe des "Proletariats" und der "Klassen".

Er behauptete u.a., daß das Proletariat die eigentliche pro­duktive Klasse sei, die alle Produktionsmittel in Be-wegung setze. Wenn das stimmen würde, müßten auch alle Wissen­schaftler, Ingenieure, Techniker und Erfin-der dem Proletariat zugerechnet werden; denn es ist unbestreitbar, daß eine einzi­ge wissenschaftliche Ent-deckung oder technische Erfindung die Produktivität zu verhundert- , ja zu vertausendfachen vermag und somit die geistige Leistung eines Einzelnen - in bezug auf die Inbewegungsetzung der Produktionsmittel und die Pro-duk­tivität - größer zu sein vermag als die von tausend Handarbei­tern.

Dementsprechend pflegt auch die Vergütung dieser Leistungen und ihrer Urheber, deren Lebenshaltung und Selbstverständnis

 

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zu sein - und zwar gerade auch in den Volksdemokratien; sol­che Leute zum Proletariat zu zählen oder ihnen gar mangeln­des proletarisches Klassenbewußtsein vorzuwerfen, wäre je­doch absurd. Folglich ist die vorstehende Behauptung von Marx schlicht falsch.

 

Die Beispiele, welche Marx für Klassenunterschiede gibt, stellen auch Unvergleichbares nebeneinander; z.B. war das Verhältnis eines Barons zu einem Leibeigenen etwas ganz anderes als das eines Zunftbürgers zu einem Gesellen. Vor allem aber stimmt es ganz und gar nicht, daß alle bisherige Geschichte nur aus Klassenkämpfen bestand und daß diese alle geschichtlichen Veränderungen bewirken. Wirkliche Klas­senkämpfe stellen viel-mehr verhältnismäßig seltene Ausnahmen unter der Vielzahl der Eroberungs- und Unterwerfungskriege, der reinen Raubzüge, Rassen-, Glaubens- und Nationalitäten­kämpfe dar, bei denen in Kriegen und Bürgerkriegen nicht et­wa Unterdrückte in geschlossener Front gegen ihre Unterdrücker, sondern brav an der Seite ihrer Unter-drücker gegen ande­re Unterdrückte kämpften, welche dabei ihrerseits ihren eigenen Unterdrückern halfen. Diese Kämpfe haben auch ungleich stärker geschichtsverändernd gewirkt als die sogenannten Klassenkämpfe. Dazu kommen noch die Kämpfe z.B. der Zentralgewalt gegen die Feudalherren, sowie dieser und der späteren Kapitalisten untereinander.

 

Wo es aber das gab, was Marx mit Klassenkämpfen meint, wa­ren es nicht geschlossene Gruppen, die sich durch ihren Be­sitz oder ihre Stellung im Produktionsprozeß von einander un­terschieden und nun deswegen miteinan-der kämpften; sondern es waren stets nur kleine Minderheiten, die sich gegen eine Benachteiligung und Be-herrschung zu wehren versuchten, da­bei aber in der Regel bloß von einem kleinen Teil jener unter­stützt wur-den, für deren Interesse sie eintraten; während die Mehrheit der Benachteiligten und Beherrschten sich passiv verhielt oder gar auf die andere Seite schlug.

 

Umgekehrt war es eine ähnlich winzige Minderheit, die aus Raub- und Herrschsucht oder Gier nach materiel-lem Besitz aggressiv wurde. Sie fand dabei Mitläufer und Unterstützung in einer breiteren Schicht, die von ihr unterschiedlich belohnt wurde und dies gerade auch aus der Gruppe der besonders

 

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Unterdrückten, während eine große schweigende Mehrheit der letzteren passiv blieb.

Daneben gab es unter den Privilegierten in der Regel noch ei­ne Mehrheit solcher, die keine ausdrückliche Absicht einer Ausbeutung oder Unterdrückung hatte;  sie empfand die gegebe­nen Verhältnisse, in die sie nicht durch eigene Aktivität hin­eingeraten, sondern einfach hineingeboren war, als gott- oder schicksalsgegeben und sich selbst durchaus nicht als aggres­siv, sondern als normal und vernünftig handelnd und zuweilen sogar als Wohltäter gegenüber den Unterprivilegierten.

Innerhalb dessen, was Marx Klassen nennt, ist, wie von ihm selbst zugegeben, keine Einheitlichkeit festzu-stellen, sondern diese zerfallen in Gruppen oder neue Klassen, die sich unter­einander nicht viel anders be-kämpfen, als dies in der "schreck­lichen Vereinfachung" der Marxschen tendenziösen Darstellung unter den angeblich nur zwei Klassen geschieht.

Auf der einen Seite verfuhren oder verfahren die Feudalherren und die heutigen Kapitalisten nicht anders ge-geneinander als gegen ihre angeblichen Gegenpole; auf der anderen Seite besitzen Arbeitnehmer zwar keine Produktionsmittel (wir werden noch sehen, daß sie solche heute durchaus besitzen könnten), sind jedoch als Sparer Teilhaber an der kapitalistischen Zins­wirtschaft. Die Gewerkschaftsunternehmen mit ihrem Milliar­den-vermögen sind es sogar in erheblichem Ausmaß. Dazu gibt es Rivalitäten zwischen qualifizierten und nicht-qualifizierten Arbeitern, zwischen Lohnempfängern verschiedener Ordnung und technischen Spezialisten, zwischen landwirtschaftlichen und städtischen  und nicht zuletzt - trotz aller Solidaritätsbeteuerun­gen - zwischen einheimischen und Gastarbeitern.

Klassenkämpfe setzen das Bewußtsein und die Erkenntnis des Kampfzwecks auf beiden Seiten voraus. Jede unvoreingenomme­ne Betrachtung des historischen wie des gegenwärtigen Gesche­hens beweist jedoch, daß ganz unvergleichlich mehr als durch "Klassenbewußtsein" das tatsächliche Geschehen durch die ver­schieden-artigsten Vorstellungen, also durch Gedankengebilde, bestimmt wird; z.B. durch das Bewußtsein, einem gött-lichen oder moralischen oder nationalen Gebot zu folgen. Zwar be­stimmt das Sein das Bewußtsein mit, aber unvergleichlich stärker wird das Sein durch das Bewußtsein beeinflußt; zumal dieses ja auch ein Bestandteil des Seins ist, wenn es auch nur in den Köpfen existiert und dabei ein das wohlverstandene Ei­geninteresse schädi-gendes Bewußtsein ist.

 

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Deutliches Exempel ist doch  wohl, daß die im Marxismus führende, bestgedrillte deutsche Arbeiterschaft mit  vater­ländischer Begeisterung in den ersten Weltkrieg zog, wäh­rend ihre Führer die Kriegskredite bewilligten, und daß sie sich  nach der Revolte von 1918 deren Früchte von der Reak­tion aus der Hand nehmen ließ, bei nur sehr geringem Wider­stand eines sehr kleinen Teils von ihr.

Und erst recht,  daß diese selbe Arbeitnehmerschaft, eben noch in Reichsbanner und Rotfrontkämpferbund or-ganisiert, widerstandslos Hitler an die Macht kommen ließ, trotz ihres "Klassenbewußtseins" dann schnell der Rattenfängermelodie der "Volksgemeinschaft" erlag, sich zum Großteil in SA und SS wiederfand, und bald darauf gehorsam in den zweiten Welt­krieg marschierte.

Die Produktionsverhältnisse waren bei all dem immer die­selben geblieben. Nicht sie, sondern die wechselnden Ideolo­gien, oder mehr noch die tief eingewurzelten Ideologien, be­stimmten das Handeln.

 

Das zeigte sich nach einem Vierteljahrhundert Sowjetherr­schaft dann auch auf der anderen Seite: trotz gewan-delter Pro­duktionsverhältnisse war das marxistisch und leninistisch ver­änderte Bewußtsein zu schwach, um dem Ansturm der deut­schen gegen die russischen Proletarier genügend Kraft zum Widerstand entgegenzuset-zen. Stalin griff ungeniert und erfolg­reich auf die altbewährte Ideologie von Volk und Vaterland zu­rück und propagierte den "großen vaterländischen Krieg". Man kann daher mit weit mehr Recht davon sprechen, daß das Bewußtsein das Sein bestimme als vom umgekehrten Vorgang. Der leidenschaftliche Propagandist in Marx ging stets mit dem kühlen Wissenschaftler durch und verfälschte, in Selbstbetrug, dabei die Wirklichkeit. Die Wirklichkeit war und ist, daß es eben nicht nur eine Front zwischen zwei Klassen gibt, von de­nen die eine un-terdrücken und ausbeuten will, während die an­dere sich dagegen wehrt. Sondern Herrschaft, Unterdrückung und Ausbeutung können nur dadurch bestehen, daß die große Mehrheit der Beherrschten, Unterdrückten und Ausgebeuteten diesen Zustand durch Passivität oder sogar aktive Hilfe bei der Niederschlagung der Klarsehen-den ihrer eigenen Klasse aufrecht erhält und sich somit auf die Seite der Herrschenden, Unterdrücker und Aus-beuter stellt, gegen ihre eigenen wohl­verstandenen Interessen.

 

 

 

 

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Dies kommt daher, daß sie teils bewußt Sicherheit, die ihr von den Herrschenden geboten oder zumindest ver-spro­chen wird, höher wertet als Freiheit, teils auch unbewußt sich selbst in die Gefangenschaft eines religiösen oder ideologi­schen Glaubens begibt oder - in einem solchen aufgewachsen - sich nicht daraus befreien kann.

 

Ganz gewiß ist Manipulation durch die Herrschenden sehr häufig die Ursache einer solchen Haltung. Man darf jedoch nicht übersehen, daß nicht alles auf Manipulation beruht, sondern daß es ebenso wie eine Herrschsucht   auch eine Unterwerfungssucht gibt, die den Wünschen der Herrschenden ent­gegenkommt und von ihnen aus-genutzt wird. Man darf ebensowenig übersehen, daß Herrschaft keineswegs immer und ausschließlich auf Un-terdrückung und Ausbeutung, sondern oft auch auf "Beglückung" (wider den Willen der so "Beglückten") ab-zielt, oder auch als Selbstzweck angestrebt wird, wobei Ausbeutung sich nur - als nicht immer realisierte

- Nebenfolge ergibt.

Schließlich hat es auch Zustände gegeben - und gibt es noch heute - , in denen das generell als "Herrschaft" bezeichnete zumindest zum Teil nicht eigentliche Herrschaft, sondern freiwillig anerkannte Führung war und ist.

 

Daher sind auch die "Kämpfe" zwischen "Klassen", so wie Marx sie verstanden wissen wollte, eine Ausnahme-erscheinung und die Regel sind lange Perioden mehr oder weniger fried­licher Cooperation zwischen den Klas-sen, in denen diese, wie erwähnt, sogar gemeinsam gegen ähnlich cooperierte Klassen anderer Völker zu Felde ziehen.

 

Lohnkämpfe können zwar Klassenkämpfe sein, sind es in der Regel jedoch nicht, wenn sie die eigentlichen Wurzeln der Aus­beutung - Grundrente und Zins - unangetastet lassen; sie un­terscheiden sich zumeist auch nicht von den innerhalb der Klas­sen ausgefochtenen Rivalitäten um höheres Einkommen.  Die USA-Gewerkschaften führen auch Lohnkämpfe, ohne ein Klassenbewußtsein zu kennen und sind im übrigen eine Widerlegung der Marx-These von der Allmacht der Produktionsverhältnisse und deren bewußtseinsbestimmender Rolle. In den USA ist die Pro­duktivität bekanntlich am stärksten entwickelt, sind die kapita­listischen Gegensätze am krassesten. Dennoch hat dies dort

 

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zu keiner Bewußtseinsveränderung im marxistischen Sinne geführt.

 

Die Marxsche Klassenkampftheorie ist also nicht unvoreinge­nommene, wissenschaftliche Analyse der Ge-schichte, son­dern reine Propaganda, unbekümmert um Tatsachen, die ihr entgegenstehen. Hätte er z.B. das Kastenwesen in Indien un­tersucht, hätte er herausgefunden, daß dieses zwar durch kriegerische Unterwerfung entstand,  keineswegs jedoch ge­waltsam aufrechterhalten wird, sondern eben durch die in­aktive Unterwerfung und Unterwürfigkeit der Benachteiligten gegenüber dem Gewohnten.

 

So oft auch der Herr den Diener produziert, indem er mittels aggressiver Gewalt ihn sich unterwirft - mindes-tens ebenso oft produziert der Diener den Herrn, indem er ihn über sich duldet, während er sich ihm durchaus entziehen könnte; ja, er sucht mitunter geradezu nach etwas, Person oder Idee, dem er sich unterordnen kann und will.

Die Hackordnung der Hühner, die Rangordnung z.B. in Af­fen- oder Wolfsrudeln unterscheidet sich gar nicht so sehr von häufigen Formen der Beziehungen in der Menschenwelt. In Indien bestehen noch heute, viele Jahre nach gesetzlicher Aufhebung der Kasten, diese unverändert weiter - respek­tiert umsomehr, je tiefer die Betref-fenden in der Rangord­nung, in der Kastenabgrenzung und sogar außerhalb dieser, d.h. noch unterhalb der tiefsten Kastenstufe, als Parias, ste­hen, also freiwillig respektiert!

 

Ein solcher Zustand kann nur unter Begriffsverwirrung als Unterdrückung und Beherrschung bezeichnet wer-den, denn diese Begriffe setzen voraus, daß die gewaltsame Beugung eines entgegenstehenden Willens erfolgt. Davon muß man un­terscheiden die einer Beherrschung in ihren Wirkungen zwar nahekommende, jedoch ein-deutig unterscheidbare freiwillige Unterordnung unter Personen oder Institutionen, die mitun­ter darauf beruht, daß der Betreffende darin einen Vorteil für sich sieht; in der Regel jedoch darauf, daß er eine fix gewordene Idee, eine religiöse oder ideologische, über sich hat Macht gewinnen lassen, also selbst sich in die Knecht­schaft zu ihr begeben hat. Die von solch freiwilliger Unter­würfigkeit erheblich, ja entscheidend beeinflußte Regelung

 

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der Eigentumsverhältnisse ist also Folge und nicht Ursa­che dessen, was sich in den Köpfen abspielt.

 

Sicher hatte Marx damit recht und es war verdienstlich von ihm, darauf hinzuweisen, daß Denkanstöße von Veränderungen in den Produktionsverhältnissen ausgehen (- aber solche Ver­änderungen gehen immer auch von ir-gendeinem Kopf aus, denn nicht die Dinge handeln,  sondern die Menschen!); solche - wie alle durch Um-weltveränderungen überhaupt bewirkten - Denk­anstöße bringen erfreulicherweise immer wieder einmal das enorm schwerfällige, in Ideologien erstarrte Denken der brei­ten Masse allmählich in Bewegung. Aber es war eine Übertrei­bung, die offensichtliche Tatsachen mißachtete, daß Verände­rungen der Produktionsverhältnisse nun die einzige Quel­le der Denkanstöße seien und daß überhaupt alles Bewußtsein, alle sozialen, juristischen und politischen Einrichtungen sich nur als Überbau der Produktions- und insbesondere Eigentums­verhältnisse ergeben und von diesen kausal bedingt seien.

 

Eine Absurdität ist beispielsweise, jene neuen Ideen, die durch Buddhismus und Christentum in die Welt ka-men, aus den Pro­duktionsverhältnissen ableiten zu wollen; was auch immer an Auswirkungen dieser Ideen geschah - sie haben das Weltgesche­hen sehr wesentlich beeinflußt.

Ebenso absurd ist es, die griechische Philosophie, Kunst, De­mokratie und Republik der Antike als bedingt durch die im alten Griechenland vorherrschenden Produktionsverhältnisse erklären zu wollen. Wieso bestanden dann im alten Rom, auf ganz dersel­ben Produktionsstufe, ganz andere Zustände, ganz andere sozia­le, politische und geistige Verhältnisse?

In England und Deutschland waren die Produktionsverhältnisse weitgehend ähnlich; England aber war seit Jahrhunderten Demo­kratie, während Deutschland Monarchie blieb. Im industriell wenig entwickelten Rußland entstand der erste marxistische Staat, im Agrarland China der zweite, - in den industriell höchstentwickelten USA blieb der Einfluß des Marxismus ganz unbedeutend.

 

Gewiß war es ein menschlich schöner Zug von Marx, sich auf die Seite der Benachteiligten und Ausgebeuteten zu stellen, statt sein Leben als Angehöriger einer privilegierten Gruppe, in die er hineingeboren war, zu ge-nießen. Aber mit Wissen-

 

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schaft hat dieser Willensentschluß nichts zu tun. Im Wider­spruch zu seiner eigenen Theorie ist der Marxismus nicht etwa ein aus nüchterner Analyse der Wirklichkeit und sozu­sagen direkt aus den Produktionsverhältnissen entstandenes Gedankengebilde, sondern er ist eine von persönlichen Ei­genheiten seines Urhebers geprägte ge-dankliche Konstruk­tion, die vorhandene religiöse und philosophische Denkformen mit besonderem Gespür für propagandistische Wirksamkeit dazu benutzte, eine als Wissenschaft drapierte neue Heils­lehre zu verkünden. Weil jeder gern glaubt, was er wünscht, kann man Marx nicht zum Vorwurf machen, daß er seiner Theorie ent-gegenstehende Tatsachen entweder übersah, oder so weit umdeutete, daß sie halbwegs hineinpaßten; denn er glaubte selber, daß die Halbwahrheit, die er entdeckt hatte, die ganze Wahrheit sei.

Daß später nicht nur Engels, sondern auch er selber, aller­dings nicht durch öffentlichen Widerruf, sondern nur an ver­steckter Stelle, die ursprüngliche Behauptung so einschränk­ten, daß sie praktisch jede Wirksamkeit ver-lor, blieb unbe­achtet, zumal vom Vulgär-Marxismus, der seine ganze Kraft daraus zog, daß angeblich eine na-turgesetzliche Entwicklung seinen unaufhaltsamen Sieg verbürge.

 

Von allen Argumenten für eine Lehre ist der Glaube an ihren unausweichlichen nahen Sieg das wirksamste. Hier kam noch der Glaube an die "wissenschaftlich" erhärtete Basis dieser Lehre hinzu, zu einer Zeit, als die al-ten  religiösen Vorstel­lungen immer mehr ins Wanken geraten waren und die dama­ligen Naturwissenschaften eine feste Basis zur Lösung aller Welträtsel gefunden zu haben vermeinten (während die moder­nen Natur-wissenschaften einen völligen Umsturz der damali­gen Erkenntnisse brachten).

Für die Zeitgenossen von Marx, deren Masse( wie heute eben­falls) keine Ahnung davon hatte, an welche Vor-aussetzungen echte Wissenschaft gebunden ist und wie relativ nur sogar ihre sorgfältigst erarbeiteten Ergeb-nisse sein können, bedeu­tete das Etikett "Wissenschaft" so viel wie die Garantie des Stempels für echten Gold-gehalt. Sie ahnten nicht, daß ihnen im Grunde nur uralte religiöse und philosophische Ideen in neuem Gewande präsentiert wurden, zumal der sich ausbrei­tende Erfolg, den der Marxismus hatte, die Richtigkeit von dessen Lehre zu bestätigen schien. Aber läßt dieser etwa

 

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den ungleich größeren Dauer-Erfolg religiöser Lehren als Beweis für deren Richtigkeit gelten?

 

Marx selbst dürfte es kaum bewusst geworden sein, daß er mit seiner Lehre vom (angeblichen) Urkommunis-mus nur die christliche Lehre vom Paradies wiederholte, wobei er dem Kapitalismus die Rolle des Sündenfalls zuwies und das Proletariat, stellvertretend für die ganze Menschheit die Rolle zugleich des Leidens und der Er-lösung aufgebürdet be­kam, während nach dem Gericht über die Sünder durch die Diktatur die klassenlose Ge-sellschaft als Endzustand ebenso unbestimmt bleibt wie die Vorstellung vom christlichen Him­mel.

 

Noch befangener jedoch als im christlichen war Marx im phi­losophischen Denkschema seiner Zeit, das ja auch in der heu­tigen noch weiterwirkt. Er - und auch Engels - rühmte sich sogar, seine geistigen Wurzeln in der idea-listischen deutschen Philosophie zu haben und zumal von Hegel beeinflußt zu sein. Dieser hatte das Geistige zur absoluten Wahrheit erklärt und sich einen Weltgeist als neue Gottesvorstellung zusammenphan­tasiert, der in der Weltgeschichte alle Formen des Abfalls von sich selbst, der Entäußerung und zugleich der Rückkehr zu sich selbst, der Versöhnung durchschreiten, aus der unbewußten zur bewußten Einheit mit sich selbst gelangen müsse. Das war völ­lig haltlose Gedankenspielerei mit dem sehr realen Zweck, al­les Bestehende als "vernünftig" und "notwendig" zu rechtferti­gen und aller jeweils triumphierenden Gewalt statt des schad­haft gewordenen reli-giösen ein philosophisches Mäntelchen um­zuhängen. Marx setzte an die Stelle des Weltgeistes nur eine Ab-straktion des Menschen und seine Lehre von der "Entfrem­dung."

 

In den Notizen des jungen Marx steht der recht bezeichnende Satz:

"Wem es nicht mehr Vergnügen macht, aus eigenen Mit­teln die Welt zu bauen, Weltschöpfer zu: sein, als in seiner eigenen Haut sich ewig herumzutreiben, über den hat der Geist sein Anathema ausgesprochen".

Sein Leben lang träumte er vom ganzen, totalen, vom "richtigen" Menschen, also von ei­nem Ideal, dem der wirkliche Mensch nachzueifern, einer Aufgabe, die er zu erfüllen habe. Diese "fixe", d.h. starr ge­wordene Idee, ist eine uralte Denkform, die in immer neuen

 

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Verkleidungen auftaucht, zuerst als Wille der Götter, dann als Moral, als Sittengesetz, schließlich als "wissen-schaft­liche" Einsicht in die "natürliche", naturgesetzlich gegebene "Bestimmung" - immer aber als "Begründ-ung" dafür, warum der betreffende Verkünder das "Recht" habe, alle Ungläubigen oder Widerstrebenden mit Gewalt an die Kandarre zu nehmen und zu bestrafen, kurz, stets als Begründung für einen Herr­schaftsanspruch, für das "Recht", ja die Mission, die eigene Freiheit auf Kosten der Freiheit anderer auszudehnen.

 

Marx durchschaute nun zwar die Hegelsche gedankliche Kon­struktion als reines Hirngespinst, eben als Phanta-sieprodukt, für das es auch nicht die Spur eines Beweises weder gab noch geben konnte. Umso begeisterter stürzte er sich auf seine vermeintliche Entdeckung eines "Naturgesetzes", das er in der realen Entwicklung des historischen Geschehens zu erken­nen glaubte, indem er das Materielle für das Wesentliche des menschlichen und sozialen Geschichtsprozesses erklärte. Er glaubte damit die Hegelsche Metaphysik vom Kopf auf die Füße gestellt zu haben. Aber eine umgekehrte Metaphysik bleibt im­mer noch Metaphysik, d.h.jedes Soll geht über die Erkennt­niswirklichkeit des Seins hinaus und ist, mangels Maßstab, notwendig dazu verurteilt, mit Phan-tasieprodukten und Hirnge­spinsten gleichgesetzt zu werden, selbst wenn es sich tatsäch­lich gar nicht um solche handeln sollte. Marx bemerkte nicht, daß der Rückschluß aus einem Sein auf ein Sollen ein logischer Kurz-schluß ist. Er bemerkte noch weniger, daß er damit den Schritt weg von der Wissenschaft zur Agitation machte, von der Untersuchung zur Beeinflussung, von der Einsicht zur Pro­paganda.

Am verhängnisvollsten wirkte sich seine Übernahme der Hegel­schen Dialektik aus. Diese ist eine Denkspie-lerei, die nicht von der Wirklichkeit, sondern von Erdachtem ausgeht. In der Natur geht aus einer bestimmten Art keine andere hervor, sie vermag sich nicht in ihren Gegensatz zu verwandeln. Die dialektische Methode kennt aber keine Sammlung von Tatsachen - eine sol­che hätte den historischen Materialismus sofort als Halb-wahr­heit entlarvt -, sondern leitet mit Scheinlogik ihre Behauptun­gen aus angenommenen Abstraktionssätzen ab; sie nimmt Vor­bedingungen an, deren Richtigkeit erst zu beweisen wäre, ist willkürliche Konstruktion, aber weder in Methode noch Erkennt­nis wissenschaftlich.

 

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Ganz ähnlich arbeitete die scholastische Theologie, die von unbewiesenen Voraussetzungen und willkürlichen Annahmen ausgehend mit oft bewundernswertem Scharfsinn und strenger Logik zu Ergebnissen kam wie etwa: wieviel Chöre der Engel es gäbe, wie sie sitzen und was für Instrumente sie spielen, oder: was man in der Hölle treibe und wie hoch die Hitze stei­ge. Kant nennt in seiner Kritik der reinen Vernunft die dialek­tische Methode, "da sie uns gar nichts über den Inhalt der Er­kenntnis lehrt ... eine sophistische Kunst, seiner Unwissenheit, ja auch seinen vorsätzlichen Blendwerken den Anstrich der Wahrheit zugeben".

 

Der schon von Heraklit ausgesprochenen Erkenntnis, daß "al­les fließt", d.h. in steter Veränderung begriffen ist, hatte Hegel die willkürliche Behauptung untergeschmuggelt, daß diese Veränderung zugleich eine Entwick-lung, ein Fortschritt, sei. Dem stellte Oscar Kiss Maerth ("Der Anfang war das Ende", Düsseldorf 1971) die begründete Behauptung entgegen, daß der Mensch keineswegs die "Krone der Schöpfung", son­dern eine an ernsthaften Gehirnschäden leidende Fehlentwick­lung sei. Marx jedenfalls übernahm den Hegelschen Gedanken, indem er lediglich an die Stelle der pantheistischen Weltseele, des Weltgeistes Hegels, ein angebliches Ent-wicklungsgesetz stellte, das von den Produktionsverhältnissen bestimmt sei.

 

Es ist aber kein Unterschied, ob man vom Willen eines per­sönlichen Gottes oder von der unpersönlichen Ge-setzmäßig­keit einer Entwicklung ausgeht. In beiden Fällen ist ein Ziel bestimmt durch etwas "Höheres" und die Gegenwart ist als unumgänglich gerechtfertigt. In beiden Fällen ist auch eine "Aufgabe" für jeden Einzelnen gegeben, sich dieser angebli­chen Entwicklung anzupassen. In beiden Fällen handelt es sich um Theologie und Ideologie, um Gedankenkonstruktionen, im Gegensatz zu den durch Experiment beweisbaren Naturgeset­zen. Im übrigen ist der Gegensatz zwischen Geist und Materie nur ein scheinbarer. Materie, die aus sich heraus Geist, Den­ken, Bewußtsein entwickelt, ist für das menschliche Begriffs­vermögen nicht weniger mysteriös als Geist, der Materie schafft oder sich in solche verwandelt.

 

Stirner geht demgegenüber von der beweisbaren Realität sei­nes Ich aus und gründet, unter Ablehnung aller nach den Maß-

 

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stäben der Erfahrungswirklichkeit nicht beweisbaren Ansprü­che an dieses Ich, die ihm eine Bestimmung setzen und Auf­gaben vorschreiben wollen, sein Verhältnis zu anderen Men­schen - eben mangels einer beweisbaren Existenz "höherer" Bestimmungen - einzig auf die freie Vereinbarung mit jenen anderen; wobei er sich bereit erklärte, auf Basis der Gegen­seitigkeit keine unbilligen Forderungen zu stellen. Während Stirner also mit bei-den Beinen auf dem Boden der Wirklich­keit bleibt, bringt Marx eine im Grunde nicht nur ideologi­sche (also nur in gedanklichen Vorstellungen wurzelnde), son­dern sogar theologische Lehre vom Sündenfall des Men-schen in die Selbstentfremdung und einer über ihm waltenden "höhe­ren" Bestimmung, die ihn zur sozialen Gerechtigkeit führe, welche - als Ideologie - in der Erfahrungswirklichkeit nicht auffindbar, sondern nur aus der Idee einer ausgleichenden göttlichen Gerechtigkeit abgeleitet ist.

Auch darin zeigt sich der theologische Charakter der Marxschen Glaubenslehre, daß er das unmittelbare Stre-ben nach der praktischen Verwirklichung des Sozialismus für nutzlos erklärte, weil dieser an gewisse Stadien einer außer ihm ge­legenen Produktionsentwicklung gebunden sei, nicht aber aus Vernunft und Willen des Men-schen hervorgehen könne.

 

Der Sozialismus wurde nicht von Marx erfunden, sondern war lange vor ihm entstanden; nicht als Ideologie, als gedankliche Konstruktion einer Menschheitsbestimmung, sondern als Re­sultat einer - zunächst noch mangel-haften - Analyse und Kri­tik der Herrschaftsverhältnisse des Feudalismus, als Kind der Aufklärung und erste Ahnung vom Selbstgefühl des Einzel­nen, der nicht mehr in tausendfacher Bindung, sondern nur noch in freier Wahl mit anderen sein Leben gestalten wollte. Die "bürgerlichen" Revolutionen von 1648, 1776, 1789 usw. hatten von den feudalen Institutionen nur die Ständescheidung ausgerottet; die Bodensperre, das Bodenoligo-pol, hatten sie bestehen lassen und mit der "Volks Souveränität" einen neuen Herrn an die Stelle der alten gesetzt. Aber immerhin waren nun, wenn auch nicht die Freiheit, die gleiche Freiheit Al­ler, so doch wenigstens einige Freiheiten des Einzelnen er­rungen. Demgegenüber war es keine revolutionäre, sondern eine reaktionäre   Entwicklung, ein Rückschritt, als Marx die freiheitlich-sozialistischen Ideen Saint-Simons, Proudhons und deren Schüler mit der von ihm entfesselten Be-

 

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wegung überrollte. Marx hatte die latenten Energiemassen erkannt, die in der ganzen Welt in der Unzufrieden-heit der ausgebeuteten Massen lagen. In ihm verband sich Mitgefühl zu den leidenden Massen mit einem ausge-prägten Machtwil­len, der ihn höchst unfair gegenüber allen verfahren ließ, die er als Konkurrenz empfand.  Er nutzte jene gestaute Kraft zu einem imperialistischen Feldzug, umfassender als alle Natio­nalkriege es waren. Wie ein Religionsgründer wurde er zum Propheten der neuen Ersatz-Religion der "Wissenschaft" mit ihrem Glaubens-Grundsatz eines schicksalsmäßigen Ablaufs der Geschichte, den er an die Stelle des plänemachenden In­dividuums setzte.

 

Ironischerweise hatte er gerade dadurch Erfolg, daß das Ge­genteil dessen geschah, was er eigentlich gelehrt hatte, indem vorwiegend der von ihm erweckte Glauben der Massen und zumal seiner Jünger, die sich als dogmatische, jede "ket­zerische" Kritik unterdrückende Kirche einzurichten wußten, es war, der Geschichte machte.

Seine häufig mangelnde Präzision des Denkens zeigt sich auch in dem von ihm gemalten Bild vom Überbau des geistigen Le­bens über den Produktionsverhältnissen. Nach physikalischen Gesetzen kann eine Grundlage nicht verändert werden, ohne das auf ihr lastende Gewicht eines Überbaus zuerst einmal ab­zutragen. Eine Re-volution in den Köpfen - und dies als entschei­dender Anstoß - muß daher einer Änderung der Eigentumsver­hältnisse vorausgehen, genau so, wie jede Änderung des Pro­duktivitätsgrades - denn Menschen sind doch vor ihren Werkzeu­gen da und müssen diese erst herstellen - zuvor in einem Kopf entstanden sein muß.

 

Was sich nun an Gedanken in einem Kopf bildet, kann ebenso wohl der Wirklichkeit entsprechen, wie auch - als reines Phan­tasieprodukt, oder nur teilentsprechend - von der Wirklichkeit sich entfernen, oder sogar in tota-lem Gegensatz zu ihr stehen. Der Marxismus siegte, soweit er überhaupt siegte, nicht da­durch, daß er die von ihm behauptete automatische Entwicklung zum Selbstmord des Kapitalismus abwartete, und auch nicht un­ter den von ihm behaupteten Voraussetzungen; sondern immer nur dadurch, daß er mit dem der Wirklichkeit nicht entsprechen­den Glaubenssatz vom bestimmungsgemäßen Ablauf der Geschich­te und seinem dadurch garan-tierten Sieg den Willen zum

 

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Handeln mobilisierte. Genau so, wie die Weltreligionen Christentum und Islam, setzte er, wo er sich durchset-zen konn­te, sich nur mittels organisierter Gewalt durch. Und ebenso, wie dort eine autoritäre Priesterkaste, tritt im Marxismus ein autoritärer Parteiklüngel auf, der über die Heiligkeit und Unan­tastbarkeit der Glaubensgrund-sätze wacht und den Einzelnen für ebenso unmündig erklärt, wie es alle Autokraten seit jeher ge­tan haben.

 

Deutlich wird das Marxsche Bestreben, ein "Klassenbewußtsein" denen einzupflanzen, die keines haben, wenn er von den Parzel­lenbauern spricht. Er gab zu: "im Klassenkampf erst wird die Klasse geboren", d.h. also: ein Kampf entsteht ohne das Bewußtsein von dessen Sinn und Ziel, nicht weil die "Produktionsver­hältnisse" (die zudem ein höchst dehnbarer Begriff sind) ihn verursachen, sondern weil die Propaganda eines nicht vorhan­de-nen Klassenbewußtseins und des Glaubens an eine Schicksals­gegebenheit die Kämpfer in ihn hineinmanipu-liert.

Marx betrachtete und behandelte die Proletarier nicht als selb­ständige Individuen, sondern als unmündige Ob-jekte und sprach es klipp und klar aus: "Sie sind daher unfähig, ihr Klasseninter­esse im eigenen Namen, sei es durch ein Parlament, sei es durch einen Konvent, geltend zu machen. Sie können sich nicht vertreten, sie müs-sen vertreten werden. Ihr Vertreter muß zugleich als ihr Herr, als eine Autorität über ihnen erscheinen, als eine unumschränkte Regierungsgewalt, die sie vor den an­deren Klassen beschützt und ihnen von oben Regen und Sonnen­schein schickt".

Genau so argumentiert der Faschismus auch, und genau so hatten bereits viele der unumschränkten Monar­chen (und auch Priester)  argumentiert, die sich ebenfalls auf ihre "höhere" Einsicht und ihre geschichtliche - nur statt vom Schicksal "von Gottes Gnaden" gestellte  - Aufgabe beriefen.

 

Das "Kommunistische Manifest" übernahm daher als Programm den ganzen Gewaltkodex des Absolutismus und übertrumpfte die­sen noch, indem es die Kommandoherrschaft über sämtliche Produktionsmittel in den Händen des größten und gewalttätigsten Monopolisten konzentrieren wollte, der sich der Gesellschaft auf-zwingt, ihre gesamte produktive Tätigkeit verschlingt, mit einem absoluten Staats-Angebotsmonopol an pro-duzierten Gü­tern, einem absoluten Staats-Nachfragemonopol nach Arbeits­leistung und einem Staatsmonopol an Produktionsplanung. Das

 

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war finsterste Reaktion und verhängnisvollste Verfälschung des Sozialismus-Begriffs, der auf Beseitigungaller  Herr­schaft und Ausbeutung durch Privilegien und Monopole und auf autonome, gleichberechtigte Individuen und Gruppen ab­gezielt hatte.

 

Die "Bourgeoisie" hatte die Abstraktion "das Volk" benutzt, um die Macht des Feudalismus und des Absolu-tismus zu bre­chen; sie hatte "das Volk" mit der weiteren Abstraktion "der Staat" gleichgesetzt, hinter der real doch nur die Bürokratie mit Regierung und Parlament steht, während "der Staat" als nahezu unumschränkter Herr über jeden einzelnen Volksange­hörigen auftritt, viel umfassender als die Autokraten früherer Zeiten; insbesondere mittels versteckter, meist unbemerkter Herrschaftsinstrumente, wie Geldmonopol und Boden-oligopol, die der Staat nicht nur im Eigen- , sondern im Interesse der ihn selbst beherrschenden privilegierten Gruppen anwendet. Der Marxismus erklärte dem Proletariat, daß es selbst der "als herrschende Klasse organi-sierte Staat" sei, während es nur seinen Führern alle Machtmittel des Staates ausliefert und das alte Herrschafts-joch, nunmehr noch verstärkt, in neue Hände legt.  Nicht das Proletariat, sondern einige Berufs­revolutionäre wurden zur neuen herrschenden Klasse. Das Proletariat ist nur eine jener Abstraktionen, hinter der sich immer konkrete Personen als "Repräsentanten" verbergen, denn die Gesamtheit der Proletarier kann weder die Funk-tio­nen des Staates ausüben noch ihn verkörpern, denn wirklich "herrschen" kann immer nur eine Minderheit, oder besten­falls eine Mehrheit, über den anderen Teil, niemals aber eine Gruppe über sich selbst.

 

Lenin, der sich mit seinem Handeln über die Marxsche Theo­rie von den Voraussetzungen einer Revolution glatt hinweg­setzte, baute anderseits dessen oben erwähnte Überzeugung von der Unmündigkeit des Proletariats und der "Notwendig­keit", sich zu dessen Herrn aufzuwerfen, systematisch aus. Er erklärte, daß revolutionäres Be-wußtsein nicht spontan innerhalb der Arbeiterschaft entstünde, sondern von außen in sie hineingetragen werden müsse und machte seine Re­volution mit einer Gruppe vorwiegend intellektueller Berufs­revolutionäre, einer  disziplinierten Organisation, die sich selbst zur Partei-Elite erklärte, unter generalstabsmäßiger

 

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Führung. Mit seiner These, daß die Massen der intellektuel­len und politischen Lenkung (wobei an die Stelle des Führungs- der Herrschaftsbegriff geschmuggelt wurde) durch die Partei­organisation bedürfen, wobei auch der Terror als Herrschafts­instrument eingesetzt wurde und die Entwicklung zum Stalinis­mus bereits vorgezeichnet war, setzte er sich in Gegensatz zu jener Lehre von Marx, nach welcher dem Proletariat in angeb­lich naturge-setzlicher Entwicklung die führende Rolle in der Geschichte zukommt.

Tatsächlich hat denn auch das Proletariat in keinem Zeitpunkt seiner Geschichte die Rolle einer führenden Klasse übernom­men. Sowohl sein geistiges Rüstzeug als auch seine Organisa­tion stammte von Intellektuellen, die ganz überwiegend Angehö­rige anderer gesellschaftlicher Gruppen waren und dem Prole­tariat eine Ideologie suggerierten, nach der sie für sich abso­lute Autorität beanspruchten und jede andere Meinung brutal unter-drückten: "Die Partei, die Partei hat immer recht". Das Proletariat war und ist niemals eine führende, sondern immer eine geführte und, da jene seiner (vorwiegend selbsternannten!) Führer, die nicht nur reinem Macht-streben folgten und persön­lichen Ehrgeiz befriedigten, sondern durchaus redlichen Willens waren, dabei schwerwiegenden Irrtümern unterlagen, eine ent­setzlich angeführte Klasse.

 

Viele aus den eigenen Reihen hatten vor diesen Irrtümern gewarnt. Trotzki hatte bereits Lenin vorgeworfen, er ersetze das Proleta­riat durch die Partei und diese durch ihre Führer. Simone Weil hatte erkannt, daß der Marxis-mus fälschlich die Befreiung der Produktionskräfte mit menschlicher Befreiung identifiziert. Ro­sa Luxemburg hatte richtig die Freiheit als immer die Freiheit des Andersdenkenden erkannt. Hunderttausende von im allge-mei­nen durchaus dogmengläubig gebliebenen Kommunisten, die nur an Einzelheiten der kommunistischen Praxis Anstoß nahmen, wur­den nicht nur vom Stalinismus, sondern auch in den Volksdemo­kratien umgebracht, eingekerkert, in Arbeitslager verbannt oder zumindest aus ihren Stellungen geworfen und mundtot gemacht. Nahezu die gesamte ursprüngliche Führungeschicht wurde "als Verräter entlarvt"  (selbst wenn sie solche ge-wesen wären, wäre dies bezeichnend für das ganze System) oder sonstwie von den eigenen Genossen ausge-schaltet. Alles, was einst an Kirchen­dogmen und Inquisition, an brutaler weltlicher Tyrannei und an­gemaßter Autorität, an Unterdrückung des Einzelnen und ganzer

 

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Völker bekämpft worden war, kehrte unter dem alten Vorwand der Beglückungsabsicht, gar einer "Befreiung" und mit dem Anspruch auf "gerechtfertigte"Gewaltverübung, sowie auf ab­solute Herrschaft, in noch verschärf-ter und umfassendster Form zurück.

 

Die Hauptirrtümer des Marxismus liegen offen zutage:

 

1.)  Ein logischer Fehlschluß. Wenn die Ausbeutung ihren Grund darin hat, daß die Produktionsmittel sich im Monopolbesitz einer Minderheit befinden, ist die einzige Folgerung daraus gewiß nicht die, daß sie in den Besitz des Staates, also eines ein­zigen Monopolisten, überführt werden müssen. Sondern als Al­ternative bietet sich die Beseitigung aller Monopole und Privilegien an. Das ist ganz offenbar die logischere Lösung, denn das Übel liegt ja eben im Monopol  als solchem, nicht da­rin, daß nur eine Gruppe Privilegierter aus Monopolen Nutzen zieht.

 

2.)  Im Zusammenhang damit steht die Verwechslung von Vergesellschaftung (die als spezielle Form einer Mo-nopolbeseitigung im 7. Kapitel erläutert wird) mit Verstaatlichung.

Daß die Verstaatlichung kein Heilmittel gegen die kapitalistische Ausbeutung ist, hatte bereits der Volkskom-missar für Fi­nanzen, Sokolnikoff, eingesehen, der auf dem 14. Parteitag der russischen kommunistischen Partei (zitiert nach der "Prawda"vom 12.1.1926) erklärte:

"Werden etwa in dem Augenblick, wo die Eisenbahnen, die unter dem Zaren Staatsunternehmen waren, in die Hand der neuen Regierungsgewalt, der Arbeiterregierung, übergehen, dadurch in der Sache schon sozialistisch organisierte Wirtschaftsbetriebe? Nein! ... Unser auswärtiger Handel wird in Form eines staatskapitalistischen   Un­ternehmens geführt. Unsere inländischen Handelsgesell­schaften sind ebenfalls staatskapitalistische Unter-nehmungen, Auch die Staatsbank ist ebenfalls ein staatskapitalistisches Un­ternehmen. Unser Geldsystem ist auf der Grundlage aufgebaut, daß innerhalb der Sowjetwirtschaft ... ein Geldsystem aufgebaut ist, das von Prinzi-pien der kapitalistischen Ökonomie durchdrun­gen ist".

Während dort also an die Stelle der "Ausbeutung des Menschen durch den Menschen" die Ausbeutung Aller durch den Staat getreten ist, darf man sich doch nicht der Illusion hingeben,

 

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daß, was der Staat so zusammenraubt, danach gleichmäßig den Einzelnen wieder zugute kommt. Die erhebli-chen Vermö­gens- und Einkommensunterschiede in den Volksdemokratien, in denen zahlreiche verdeckte Privi-legien den Angehörigen der dort herrschenden Klasse Vorteile verschaffen, die an­stelle des im Kapitalismus nur mittels viel Geld Erlangbaren treten, beweisen das Gegenteil.

In einer Staatswirtschaft muß aber außerdem noch in Betracht gezogen werden, was alles durch deren Bürokra-tismus nicht oder fehlproduziert wird: die Wirkungen davon zeigen der Le­bensstandard der Arbeiter in den Volksdemokratien und jener der Arbeiter in den kapitalistischen Ländern trotz deren Ausbeutung. Staats-wirtschaft ist nach allen bisherigen Erfah­rungen unrationelle und Mangelwirtschaft.

 

3.)  In einem Vorwort zur "Kritik der politischen Ökonomie" hatte Marx seinen "historischen Materialismus" er-läutert:

"Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß  überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Men­schen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt".

Dies wurde von ihm zu dem angeblichen Naturgesetz einer unvermeidlichen geschicht­lichen Entwicklung aus-gebaut, die mit dem Sieg des Kommunis­mus enden müßte. An anderer Stelle jedoch, in seinen "Theo­rien über den Mehrwert", hatte er so ziemlich das Gegenteil behauptet:

"Der Mensch selbst ist die Basis seiner mate­riellen Produktion, wie jeder anderen, die er verrichtet. ... In dieser Hinsicht kann in der Tat nachgewiesen werden, daß alle menschlichen Funktionen und Verhältnisse, wie und wann sie sich immer darstellen, die materielle Produktion beeinflussen und mehr oder minder bestimmend auf sie einwirken".

 

Engels, der bereits in seiner Abhandlung "Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates" als beherr­schenden Faktor in der Entwicklung des gesellschaftlichen Le­bens "die auf Geschlechtsbande begründete Gliederung der Ge­sellschaft" bezeichnet hatte, rückte in zwei Briefen aus den Jahren 1890 und 1894 von der materialistischen Geschichtsauf­fassung gänzlich ab, indem er erklärte:

"Die verschiedenen Mo­mente des Überbaues - politische Formen des Klassenkampfes und seine Resultate - Verfassungen, nach gewonnener Schlacht

 

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durch die siegende Klasse festgestellt, usw. - Rechtsformen, und nun gar die Reflexe aller dieser wirklichen Kämpfe im Gehirn der Beteiligten, politische, juristische, philoso­phische Theorien, religiöse Anschauungen und deren Weiter­entwicklung zu Dogmensystemen, üben auch ihre Einwir­kung auf den Verlauf der geschich-tlichen Kämpfe aus und be­stimmen in vielen Fällen vorwiegend deren Form.  Es ist eine Wechselwirkung   aller die­ser Momente". 

-   Das heißt also: kein Unter- und   Überbau mehr!

Engels sagte weiter:

"Wir machen unsere Ge­schichte selbst. ... Zweitens aber macht sich die Ge­schichte so, daß das Endresultat stets aus den Konflikten vie­ler Einzelwillen hervorgeht, wovon jeder wieder durch eine Menge besonderer Le-bensbedingungen zu dem gemacht wird, was er ist; es sind also unzählige einander durchkreuzen­de Kräfte, eine unendliche Gruppe von Kräfteparallelogrammen, daraus eine Resultante - das geschichtliche Ergebnis - hervor­geht".  (Brief vom 21. 9.1890, der zusammen mit dem zweiten vom 25.1.1894 zuerst im "Sozialistischen Aka-demiker",Berlin 1894 veröffentlicht ist).

Engels sagt im zweiten Brief dann noch:

"Die politische,  recht­liche, philosophische, religiöse, literarische, künstlerische etc. Entwicklung beruht auf der ökonomischen. Aber sie alle reagieren auch aufeinander und auf  die ökonomische Basis. Es ist nicht, daß die öko­nomische Lage Ursache, allein aktiv ist und alles andere nur passive Wirkung.  Sondern es ist die Wechsel-Wirkung".

Dies bedeutet das Eingeständnis des Zusammenbruchs der ma­terialistischen Geschichtsauffassung, so viel auch Engels, mit teils sophistischen Argumenten, von ihr zu retten versucht, und mit ihr bricht das Kernstück des "wissenschaftlichen" Marxismus zusammen.

 

Es war bereits unwissenschaftlich gewesen, aus der im Ver­hältnis zur prähistorischen Periode überaus kurzen Zeitspanne der überlieferten Geschichtsschreibung, die zudem noch falsch interpretiert wurde, "Gesetze" ablei-ten zu wollen, die angeb­lich den gesamten Geschichtsverlauf bestimmten. Dieser Ver­such gründete sich auf die total falsche Annahme, die prähisto­rischen und die sogenannten primitiven Menschen, die noch

 

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nichts eigentlich "produziert", sondern als Jäger, Fischer und Sammler von dem gelebt hatten, was die Natur ihnen bot, hätten dieselben sozialen Einrichtungen oder gar keine gehabt. Die Forschung hat vielmehr ergeben, daß die sozialen, kultu­rellen, religiösen, moralischen und auch sogar wirtschaftli­chen Begriffe, Vorstellungen und Einrichtungen der sogenannten Primitiven an Kompliziertheit und Vielfalt durchaus mit den modernsten unserer technischen Zivilisation gleichgesetzt werden können. Der englische Professor für Sozialanthropologie Max Gluckman betonte ebenso wie sein Kollege Raymond William Firth, daß z.B. die Organisation, die erfor-derlich war, um 1000 Leute auf einer Südseeinsel zusammenzuhalten, fast so kompli­ziert war wie die, die das Leben einer Stadt wie London regelt. Auch in Gesellschaften, die keine Regierung besaßen, wurden durch ver-schiedenartige soziale Prozesse und Gewohnheiten Ordnung und selbst Recht aufrechterhalten. Dabei waren in den einzelnen Gesellschaften diese Gewohnheiten und sozialen Ein­richtungen durchaus verschieden von denen anderer Gesell­schaften, die jedoch die gleiche ökonomische Basis hatten. ("In­stitutionen in primitiven Gesell-schaften", Vorträge diverser Au­toren, Frankfurt/M. 1967).

 

Wenn man beobachtet, wie die meisten Menschen zwar gern mü­helosen materiellen Vorteil wahrnehmen, aber nur verhältnis­mäßig selten wirklich große Opfer zu dessen Erlangung bringen wollen, während dieselben Men-schen sogar ihr Leben für eine Idee wegzuwerfen bereit sind (wozu Lichtenberg richtig bemerk­te: "vorausge-setzt, daß sie ihnen nicht ganz klar ist"), dürfte kaum ein Zweifel daran erlaubt sein, daß nicht die materiellen Verhältnisse, sondern die Vorstellungen in den Köpfen - meist nebelhafte Vorstellungen und demzufolge ganz überwiegend Falsches neben einigem Richtigem - und insbesondere die fix gewordenen Ideen vorzugsweise die Beweger der Weltgeschichte waren.

Die weltgeschichtliche Wirkung der Marxschen Thesen, die in allen entscheidenden Punkten unstichhaltig und bestenfalls Halb­wahrheiten sind, demonstriert am besten die Kraft von - auch wirklichkeitsfremden - Ideen in der Geschichte.

 

Der Wahn, im alleinigen Besitz der "Wahrheit" und mit der Zu­kunft im Bunde zu sein, macht den Betreffenden leicht zum Fana­tiker, der sich berufen fühlt, die Anerkennung dieser "Wahrheit"

 

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anderen aufzuzwingen; er ist mit seiner in den Dienst der fixen Idee gestellten Logik dann noch viel gefährli-cher als ein geistig Erkrankter. Insbesondere, wenn die fixe Idee in einem "Ideal" besteht, wie in der Marx-schen Vorstellung vom Endziel der Geschichte, gibt sie dem Betreffenden nicht nur ein gutes Gewissen für sei-ne Aggressivität, sondern ein geradezu religiö­ses Sendungsbewußtsein, das ihn andere anfallen läßt wie ein tol-ler Hund. Wie ansteckend so etwas wirkt, haben die religiö­sen Schwarmgeister aller Zeiten bewiesen, insbeson-dere die Inquisition der mittelalterlichen Kirche, welche die Ketzer in Liebe verbrannte, um ihr Seelenheil zu retten; aber auch die "Tugend"- und "Vernunft"-Fanatiker der französischen, wie die Tscheka und der NKWD der russischen Revolution, wo­bei gläubige Kommunisten, die das Pech gehabt, in Widerspruch zurjeweiligen Parteilinie zu geraten, zu Geständnissen  und Selbstbeschuldigungen gebracht wurden, als "Opfer" für die gro­ße Sache; nicht zuletzt auch die Ideologie des Nationalsozialis­mus, die in ihrem Rassenwahn die "Anständigkeit" jener pries, welche ihr menschliches Mitgefühl unterdrückten, um als "bit­tere Notwendigkeit" jene auszurotten, deren Existenz mit ihrem "Ideal" nicht vereinbar erschien.

 

Ein zur fixen Idee gewordener Idealismus, der "eine Art Marsch­befehl" und ein "rasend gewordener guter Wille" ist, wie ein zu spät zur Besinnung gekommener sich jüngst ausdrückte, wütet nicht nur in den totalitären Regimes der ganzen Welt, sondern lauert auch, stets ausbruchsbereit bis zum Exzeß, in den sogenannten Demo-kratien des Westens, wenn auch meist in abgemil­derten Formen, überall dort, wo jemand Herrschafts-Macht über andere Menschen im Namen von etwas "Höherem", eines Kollektivs, des Staates oder irgendeiner ge-wohnten Einrichtung besitzt.

 

4.)  Marx verkannte die kausale Rolle des Großgrundbesitzes, dessen Sprößling die industrielle Bourgeoisie ist. Das städti­sche Proletariat entstand durch Grundrente und Bodenoligopol, den sozialen Druck auf dem Lande, der das Abströmen des Landvolkes in die Städte bewirkte. Das Großgrundeigentum in der Stadt wie auf dem Lande treibt der Bourgeoisie erst die massenhaften Ausbeutungsobjekte zu. Ohne Großgrundbesitz und Boden-sperre kein Massenproletariat, wie Marx selbst am Beispiel jenes Kapitalisten in Australien zugeben mußte. Er schimpfte auf den "Idiotismus des Landlebens"  - gibt es aber

 

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einen größeren Idiotismus als den des Fabriksklaven in den Städten?

 

5.)  Marx, der immer nur an die Produktion dachte und zudem von seiner wirklichkeitsfremden Idealvorstellung eines Kon­sums nach den Bedürfnissen besessen war, vernachlässigte dabei die Untersuchung des Austausches der Produkte und Lei­stungen, insbesondere der Rolle eines monopolisierten Tauschmittels und damit des Zin-ses, der ja mit der Grundrente zusam­men den wichtigsten Kapitalakkumulator darstellt.

(J.Z.: Verglichen mit den Profitmoeglichkeiten wirklich freier Unternehmungen, auf Esparnissen und Verbes-serungen beruhend, ist der Zinsfaktor meist klein. - J.Z., 4.4.04.)

Er übersah demgemäß auch, welche Rolle Inflation und Deflation, die ja keine Naturereignisse sind, sondern bewußt herbeigeführt wer­den,

(J.Z.: Meist nur aus Unwissenheit und Vorurteil, die Folgen der eigenen Handlungen nicht erkennend! - J.Z., 4.4.04.)

bei der Kapitalanhäufung auf der einen und der Enteignung weitester Kreise auf der anderen Seite spielen.

 

Ohne die verheerende Inflation nach dem ersten Weltkrieg und die Deflation der Jahre 1931/32 in Deutschland hätte es keinen Nationalsozialismus und auch keinen zweiten Weltkrieg gege­ben. Trotz dessen Zerstörungen und trotz Belastung des ver­bliebenen Sachkapitals durch den Lastenausgleich nahm die Ver­mehrung des Sach-kapitals und die Kapitalkonzentration über­haupt danach ein bis dahin ungewohntes Tempo und immer grö­ßeren Umfang an. Ganz einfach, weil die Sachkapitalbesitzer mit dem vom Staat monopolisierten Tauschmittel schnell und reichlich versorgt wurden und sich außerdem durch überhöhte Preise "selbst finanzieren" durften, auf  Kosten der Lohnab­hängigen natürlich, die für ihre durch die "Währungsreform" vernichteten Ersparnisse lächerliche Beträge zugeteilt er­hielten. Die Sachwertbesitzer wurden dazu vom Staat durch Steuer-, vor allem Abschreibungsprivilegien nach Kräften ge­fördert. Das verstärkte noch ihre Monopolstellung und ihre Ausbeu-tungsmöglichkeiten. Marx aber starrte, wie gebannt, nur auf die privaten Monopolisten und übersah ganz, wel-che Rolle der Supermonopolist, der Verleiher und Schützer aller Privilegien und Monopole, sowohl bei der Er-möglichung pri­vater Ausbeutung, als auch bei Ausbeutung im eigenen Namen spielt. Die vom Staat geführten Kriege, aus den verschieden­sten Anlässen, hatten ja immer auch Verarmung auf der einen und Kriegsgewinne auf der anderen Seite zur Folge. Wesentli­che Anstöße zur Kapitalkonzentration gingen immer auch von der vom Staat besonders gehätschelten Rüstungsindustrie aus.

 

6.)  Nicht die wirtschaftliche Ausbeutung, sondern der Gegen-

 

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satz von Herrschern und Beherrschten, wobei die wirtschaft­liche Ausbeutung nur ein Teilaspekt ist,  bewirkt jene Kämpfe, die Marx Klassenkämpfe nennt. In diesen haben sich immer wieder Menschen, die der Gruppe der Herrschenden oder zu­mindest Privilegierten angehörten, auf die Seite der Beherrsch­ten gestellt, und zwar an führender Stelle, während die Mehr­zahl aus der Gruppe der Beherrschten untätig blieb oder sogar Partei für die Herrschenden nahm.

Die wirtschaftliche Ausbeutung ist nur ein Zweck der Herr­schaft, gewiß ihr häufigster, aber keineswegs ihr einziger oder gar für das historische Geschehen entscheidender. Die Herrschaft wird auch keineswegs vorwie-gend auf materielle Machtmittel, zumal ökonomische, gestützt, sondern in erster Linie auf psychische Ein-flüsse.  In die Köpfe der Menschen werden Glaubenssätze und bestimmte Ideen so eingeprägt, teils durch Sug-gestion von außen, teils durch Selbstsuggestion, daß sie diese nicht mehr als bloße Meinungen, Annahmen, Hypothe­sen, sondern teils für Selbstverständlichkeiten, teils für unter einem Tabu stehende, unantastbare, hei-lige Wahrheiten halten. Oft unterliegen die Herrscher oder ihre Helfer selbst solchen fix gewordenen Ideen, die sie guten Glaubens auf die Beherrsch­ten übertragen; häufiger noch benutzen sie sie nur, um eine physisch überlegene Mehrzahl sich auf diese Weise untertänig zu machen.

 

Oft jedoch kommt dem Herrscherwillen ein Beherrschtwerden-Wollen entgegen, ein freiwilliges Buckel- und Charakterkrüm­men aus irgendeinem Minderwertigkeitsgefühl, nicht aus Angst vor dem Herrscher, sondern aus innerer Unsicherheit und Ver­antwortungsscheu sich unter dessen Autorität flüchtend.

Die Herrschaft über die Köpfe mittels fixer Ideen ist neben der wirtschaftlichen Ausbeutung so sehr zum Selbstzweck geworden, daß vielfach die Herrschenden sich an der Macht als solcher ge­nügen ließen und sie wenig oder gar nicht zu persönlicher mate­rieller Bereicherung nutzten; zumindest sahen sie materielle Vorteile ihrer Herrschaft über die Köpfe nur als belanglose Ne­benwirkung an.

 

Die strenge Selbstzucht und Opferwilligkeit des Mönchtums - mit Armut, Keuschheit und Gehorsam - , insbesondere der Je­suiten, oder altpreußische Beamtenkorrektheit oder Offiziers­stolz bieten dafür ebenso Beispiele wie manche zumal unter den kommunistischen Revolutionaren.

 

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7.)  Der folgenschwerste Irrtum des Marxismus-liegt darin, daß er bei Herrschaft und Ausbeutung Ursache und Wirkung verwechselte und infolgedessen die falsche Methode zur Be­seitigung beider Übel anwandte.

Jener Teil des "Kapital", der von der sogenannten ursprüng­lichen Akkumulation handelt, zeigt, wie das indus-trielle Kapi­tal entstand, mit welchen Mitteln der Gewalt des Staates und der politischen Autorität die Voraus-setzungen geschaffen wur­den, die eine kapitalistische Wirtschaft erst ermöglichten. Er zeigt, wie Kapitalan-häufung nicht allein durch Sparsamkeit, Fleiß und Tüchtigkeit, sondern durch "Eroberung, Unterjochung, Raubmord, kurz Gewalt" entstand.

Als Marx den Produktionsvorgang darstellte, hätte er als Basis dieser Darstellung das "Kapital im Embryozu-stand, wo es erst wird, also noch nicht durch bloße Gewalt der ökonomischen Ver­hältnisse, sondern sich durch Hilfe der Staatsmacht sein Einsaugungsrecht eines genügenden Quantums Mehrarbeit sichert", nicht aus den Augen verlieren dürfen.  Aber da scheint er über der ihn faszinierenden Entdeckung, daß einmal etabliertes Ka­pital auch aus sich heraus, ohne direkte staatliche Mitwir­kung, auszubeuten vermag, seine ursprüngliche Er-kenntnis ver­gessen und zugleich übersehen zu haben, daß solche Ausbeutung durch anscheinend rein ökono-mische Macht nur auf der Basis einer staatlichen Etablierung und fortdauernden Schut­zes dieser Macht durch den Staat möglich ist.

Großgrundeigentum (und die damit verbundene Bodensperre) wurzelt im Staat. Nicht nur, daß es durch Erobe-rung und Ge­walt entstand - es kann überhaupt nicht bestehen ohne den Schutz der juristischen, polizeilichen, militärischen Gewalt des Staates, dessen Hauptzweck die Aufrechterhaltung seiner Oberhoheit und der Landes-grenzen ist. Das industrielle Kapi­tel entstand zum Teil aus den Erträgen des Großgrundeigentums, zum anderen Teil aus weiteren vom Staat eingerichteten und be­schützten Privilegien und Monopolen, insbesondere indirekt durch den Zins über das Geldmonopol; keine Art von Kapital kann ohne den ständigen juristischen und politi-schen Schutz des Staates bestehen; es kann ohne diesen Schutz insbesonde­re auch keine Ausbeutungsfunktion ausüben.

Produktionsmittel werden also letzten Endes nur durch staat­liche Privilegien und staatlichen Schutz zu ausbeu-terischem Kapital. Das Privileg erst, das im Altertum Sklaverei, im Mittelalter Leibeigenschaft, in der Neuzeit Lohnhörigkeit be-

 

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wirkte, macht Besitzer von Produktionsmitteln zu Besitzern von Ausbeutungsmitteln.

Marx verkannte, daß nicht im Produktionsvorgang, nicht ein­mal darin, daß Produktionsmittel sich in Privat-eigentum be­finden, der Kernpunkt des Kapitalismus liegt, sondern darin, daß nicht jedermann auch seinerseits Zugang zu Produktions­mitteln hat; d.h. also in der Privilegierung von Minderheiten (was auch beim Privileg einer Mehrheit nicht anders wäre).

Bei Monopolgütern, zumal bei sogenannten natürlichen Mono­polgütern, zu denen insbesondere der Boden ge-rechnet wird, aber auch bei allen Einrichtungen, die zwar kein rechtliches und totales, aber ein weitgehend faktisches Monopol haben, kommt es entscheidend auf den gleichberechtigten Zugang zu ihnen an. Die Ver-wehrung dieses gleichberechtigten Zugangs zu allen Monopolgütern und -einrichtungen, die Schaffung und der Schutz von Privilegien und Monopolen durch die politische Autorität, den Staat, macht erst das Privateigentum an Pro­duktionsmitteln zu einem Monopoleigentum. Erst durch ihren Monopolcharakter wird eine Sache Aus-beutungskapital.

Daraus aber folgt: der Staat ist nicht bloßer Reflex, nicht Über­bau, sondern Schöpfer, Gestalter und Wahrer des Kapitalismus, wenn man als charakteristisch für diesen die Ausbeutung fremder Arbeitskraft ansieht.

Die Produktionsverhältnisse werden bisher entscheidend durch den Staat bestimmt.

Wer also den ausbeuterischen Kapitalismus beseitigen will, muß zuerst das beseitigen, was diesen geschaffen hat und ihm den Ausbeutungscharakter laufend garantiert: den Staat. Und zwar den ganzen Staat, der seinem Wesen nach auf aggres­siver Gewalt, auf der Verletzung des Prinzips der gleichen Freiheit Aller, beruht. Jene Teilfunktionen des Staates, durch welche auch heute - in nur sehr begrenztem Umfang - der Einzelne gegen Willkür und Aggressivität anderer ge­schützt wird, fallen dann nicht etwa fort, sondern gehen auf freiwillige, rein defensive Vereinigungen über, da die aggres­sive Zwangsorganisation Staat ihrem Wesen nach zu solchem Schutz ungeeignet ist.

Nur infolge totaler Verkennung von Wesensart und Hauptfunk­tion des Staates konnte Marx auf die Idee kom-men, diesen als Mittel benutzen zu können, um "aus dem Reich der Notwendigkeit in das der Freiheit" zu gelangen. Wohlgemerkt: eine reine Schutz- und Defensivorganisation, so-

 

 

 

 

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gar mehrere solcher und eine Reihe weiterer, alle auf frei­williger Basis, um der Herrschaft bestehender und künftig etwa entstehender Monopole zu entgehen,  sind nach der und zur Liquidation des Staates natürlich er-forderlich. Aber Marx dachte gar nicht daran, den aggressiven Zwangsstaat in sol­che Organisationen zu ver-wandeln; er dachte gar nicht daran, durch echte Vergesellschaftung den Staat in seinen Gegensatz, die Gesell-schaft, wie John Henry Mackay sie definiert hat, zu verwandeln. Er gab nicht einmal den leisesten Hinweis, wie er sich eine sozialistische Wirtschaftsführung vorgestellt hat­te. Lenin beklagte dies am 27.März 1922 auf dem XI. Partei­tag der KPdSU und sagte:

"Nicht einmal Marx kam auf den Ge­danken, auch nur ein einziges Wort darüber zu schreiben, und starb, ohne ein einziges genaues Zitat und unwideriegliche Hinweise hinterlassen zu haben. Deshalb müssen wir uns jetzt selber aus der Klemme ziehen".

Die Revolution wurde also gemäß dieser Aussage ohne klares Konzept, nur mit dem Ziel der "Machtergrei-fung", durchgeführt. Als die Macht errungen war, redeten diejenigen, die nicht nur Macht, sondern Herrschaft  angestrebt und sich selbst als alle anderen bevor­mundende Elite etabliert hatten, zwar weiter von Sozialismus und Kommunismus (welch letzteren sie jedoch in eine immer fernere Zukunft verschoben), wußten tatsächlich jedoch nichts anderes anzufangen, als an die Stelle des Privatkapitalismus den Staatskapitalismus zu setzen. Nicht sozialistische, son­dern staatsmonopolistische Produktionsverhältnisse wurden geschaffen; nicht die Ar-beiterklasse übernahm den Produk­tionsapparat, sondern die Bürokratie und der Parteiapparat, eine neue herr-schende Klasse.

 

Weil der Marxismus weder die Abhängigkeit der Ausbeutung von der Herrschaft, noch diese selbst in ihrem Wesen begriff, sondern sie nur als Anhängsel der Ausbeutung ansah (deren eigentlichen Mechanismus er auch noch verkannte), war er zur falschen Schlußfolgerung gelangt, mit der Beseitigung des Privateigentums sei auch die Herrschaft von Menschen über Menschen und die Ausbeutung überhaupt beseitigt. Als ob die­jenigen, die mit dem Anspruch auftraten, die allein richtige Lehre zu verkünden, alle anderen zu entmündigen und nach ih­rem Ermessen zu lenken, nicht ebenfalls Menschen mit all de­ren Fehlern wären, und zwar im Hinblick auf das Machtstre­ben, das sie in ihre Positionen brachte, eine durchaus nega­tive Auslese! - Und wie bescheiden waren doch die früheren

 

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Autokraten mit ihrem Herrschaftsanspruch und ihren Steu­ern (einem "Zehnten"),  während die modernen schon  mehr als 50 % beschlagnahmen und dabei bis zu 90 % gehen, ungerech­net  das, was sie durch Grundrente, Zins und andere Privile­gien und Monopole "umverteilen".

Erst durch den totalitären Staat wurde auch die Herrschaft total: nicht nur das Angebot wurde monopolisiert durch die zen­trale Steuerung der Produktion und der Investitionen, nicht nur die Nachfrage nach Arbeitskräften durch den alleinigen Arbeit­geber Staat, durch die Bestimmung der Konsumprioritäten und Preise wurden auch die Konsumenten entmündigt. Da Zeitungen, Druckereien, Verlage in Staatsbesitz, außerdem die Geheimpo­lizei und die Partei selbst über jede Abweichung vom jeweiligen Dogma wachen, ist auch das geistige Leben total geknebelt, da­mit auch die Kritik an den Machthabern, und jede Korrektur von deren Irrtümern oder Über-griffen wird unmöglich.

Eine "demokratische Kontrolle" von Herrschaft - wohlgemerkt: von echter und gar totalitärer Herrschaft - funk-tioniert allein schon wegen des Unterwürfigkeitstriebes der Vielen nicht, der noch durch die staatliche Dressur (z.B. in der Schule) und Ma­nipulation (z.B. Massenmedien) verstärkt wird, so daß statt Kontrolle Akklamation herauskommt - mit 99 % "Zustimmung" bei Wahlen.

Jede unvoreingenommene Prüfung von Volkswirtschaften, in denen der Staat (auch wenn man ihn "die Gesell-schaft" nennt) oder die Partei oder die Bürokratie die Wirtschaft steuert, zeigt nicht nur die Folgen von deren ständigen Planungsfeh­lern, Schwerfälligkeit und Fehlleistungen, sondern auch die to­tale Abhängigkeit aller, die den obrigkeitlichen Befehlen unter­worfen sind und deren Folgen ausbaden müssen. Jene Befehls­geber setzen ja auch die Arbeitslöhne nach ihrem Ermessen fest und bestimmen darüber, daß nur die ihnen genehmen Krea­tu-ren in Befehlspositionen aufrücken. Lenin nannte im Januar 1923, kurz vor seinem Tode, den typischen russi-schen Büro­kraten (und zwar den der Sowjetunion!) einen "im Grunde Schurken und Gewalttäter".

Im übrigen gehört keine besondere Schurkerei dazu, sondern es liegt in der menschlichen Natur, daß Herrsch-gewalt - un­gleiche Freiheit also der einen auf Kosten der anderen und ge­gen deren Willen - immer auch dazu ausgenutzt wird, die Schwä­cheren auszubeuten und zu unterdrücken, sowie sich selbst Vor­teile der verschie-densten Art zu verschaffen. Auch wo das Pri-

 

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vateigentum .abgeschafft ist, gibt es andere Möglichkeiten ge­nug, sich Privilegien und Sondervorteile zu si-chern. Ein Pri­vileg ist ja schon an sich die Herrschaftsfunktion, auch wenn sie auf der Fiktion beruht, daß sie nur stellvertretend "für Al­le", zu deren Wohl, ausgeübt wird, denn ihr Kern bleibt doch: die wenigen befehlen und die vielen müssen gehorchen, die ei­nen haben mehr Freiheit als die anderen, auf deren Kosten und gegen deren Willen, und die von ihnen ausgehende Gewalt ist aggressiv, also keine bloße Defensive der gleichen Freiheit Aller!

 

Der Irrweg des Staats-Sozialismus macht den Einzelnen zum widerspruchslosen Befehlsempfänger einer Pla-nungs­und Verwaltungsbürokratie, die unter dem Vorwand, ihn zu repräsentieren, absoluten Gehorsam fordert und gegen die es nicht einmal jenen Widerstand gibt, der gegenüber dem priva­ten Machthaber immerhin noch möglich ist. Es handelt sich dabei um keine bloße Verschiebung der Macht vom Individuum auf den Staat, sondern um die Schaffung einer ganz neuen, bis­her nicht dagewesenen, unendlich vermehrten Macht und Herr­schaftsgewalt. Sie entspringt einer Ideologie, stützt sich auf unbewiesene und unbeweisbare Behauptungen und in ihrem Kern, aller Umhüllungen entkleidet, ist sie nichts anderes als die Proklamation aggressiver Gewalt.

 

8.)  Die Marxsche Wertlehre gilt heute noch als echte Wis­senschaft. Sie hat zwar einen richtigen Kern, aber auch in echter Wissenschaft gibt es Irrtümer und unvollkommene Er­kenntnisse.

 

Weil Marx den herkömmlichen Denkformen entsprechend nach einem absoluten Wert suchte, glaubte er einen solchen in der gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit gefunden zu haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Abstraktion und sie ist als praktisches Wertmaß völlig ungeeignet; denn an ihr gemes­sen müßten z.B. die Pyramiden von überragendem Wert sein und nicht nur bei der geistigen Arbeit, sondern auch in der Land-wirtschaft versagt dieses Maß, weil das Gesetz vom ab­nehmenden Bodenertrag da entgegensteht.

"Wert" ist bei Marx nur als etwas Vorgestelltes, Abstraktes, nicht konkret und real Existierendes, also als etwas Ideologi­sches, vorhanden. "Wert" resultiert aus Wertung, also Schät­zung, und zeigt sich konkret allein im Preis, vorausgesetzt.

 

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daß dieser von keinen anderen Faktoren als wirklich freier Konkurrenz beeinflußt ist, so daß also alle Privile-gien und Monopole ausgeschaltet sind.

 

Nach Marx entsteht der sogenannte "Mehrwert" erst während des Produktionsvorganges; er bezeichnet bis da-hin Arbeiter und Kapitalbesitzer sogar ausdrücklich als ebenbürtige und juristisch gleiche Personen und be-hauptet wiederholt, daß der Verkäufer von Arbeitskraft mit dem Käufer als freie, recht­lich ebenbürtige Person kontrahiert. Tatsächlich liegt jedoch die eigentliche Ursache der Ausbeutung darin, daß schon vorher ein durch die Rechtsordnung des Staates bedingter Zustand besteht, der den Arbeiter zwingt, sich dem Kapi­talisten zu verkaufen, weil nicht er selbst, sondern jener im Besitz der Produktionsmittel ist, während er selbst keinen Zu-gang zu diesen hat. Das ist keine Ebenbürtigkeit, sondern ein durch die Zwangsgewalt des Staates, durch dessen Juris­diktion und Polizei diktierter Zustand. Der Staat monopoli­siert z.B. den Boden für eine kleine Minderheit von Eigen­tümern, während er den Zugang zum Boden für alle anderen sperrt, die nicht den sich aus der kapi-talisierten Grundren­te ergebenden Preis bezahlen können, soweit der Boden über­haupt verkäuflich ist. Er schützt und privilegiert auch den Besitz anderer Produktionsmittel in direkter und indirekter Form und hält die Nicht-Privilegierten von ihnen fern.

(J.Z.: Manchmal werden Genossenschaften sogar gesetzlich beguenstigt - und dennoch wird von dieser Moeg-lichkeit ungenuegend Gebrauch gemacht. - J.Z., 4.4.04.)

 

Es gibt heute keine freie Produktion, sondern nur eine von der Kapitalrendite, die vom Geldmonopol bestimmt wird, beschränk­te; diese Beschränkung wirkt sich nicht nur in beschränktem Lohn, sondern auch in beschränk-ter Kaufkraft der Lohnabhän­gigen aus und gleichzeitig in einer Einschränkung der Produk­tion von Sachkapital. Ursache von dem allen aber ist der Staat, der diese Verhältnisse geschaffen hat und aufrecht erhält, ins­beson-dere den Tribut, den jeder entrichten muß, der arbeiten will, wenn er nicht selbst über das jeweils erforderliche Ka­pital verfügen kann. Sogar dann, wenn ihm solches im Kredit­wege zur Verfügung steht, entgeht er dem Tribut nicht.

 

Während Marx im sog. "Mehrwert" und in der Art, wie er des­sen Zustandekommen schildert, das eigentliche Geheimnis der ka­pitalistischen Ausbeutung entdeckt zu haben glaubte, zeigt sich auch hier, daß er nur eine Halb-, ja Drittelwahrheit schilderte.

 

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Nach Marx entsteht der Mehrwert dadurch, daß der Kapita­list dem Arbeiter nicht den vollen Wert von dessen Arbeitsprodukt  bezahle, sondern einen Teil davon sich selbst aneig­ne, wobei außerdem behauptet wurde, der Lohn des Arbeiters reduziere sich dabei auf jenes Minimum, das zur Fristung seiner Existenz erforderlich sei. Marx meinte, der Kapita­list bezahle den Arbeiter nur für die zur Erzeugung des Pro­dukts erforderliche "gesell-schaftlich notwendige" Arbeits­zeit, die z.B. fünf Stunden erfordere, zwinge ihn aber, da­rüber hinaus weiterzu-arbeiten, z.B. fünf weitere Stunden, und stecke dann den Ertrag dieser Mehrarbeit in die eigene Tasche. Um diesen Mehrwert werde der Arbeiter beraubt, und zwar vom Unternehmer.

 

In dieser Darstellung stecken gleich mehrere Denkfehler. Zu­nächst verwechselt Marx dabei den Unternehmer mit dem Ka­pitalisten, während der Unternehmer in der Regel zwar auch Kapitalist ist (heute ist er oft nur noch ein angestellter Manager), aber meist macht sein Eigenkapital nur einen kleinen Teil des notwendigen Betriebs-kapitals aus. So weit er letzteres leihen muß, ist er seinerseits anderen Kapitalisten tributpflichtig und mit die-sem Teil des Produkterlöses keineswegs sel­ber Ausbeuter. Was dabei herauskommt, zeigt z.B.. die Necker-mann-Bilanz von 1971: die Zinsausgaben waren mit mehr als 28 Millionen DM dreimal so hoch wie die aus-geschüttete Dividende!

Sodann verkennt Marx die Rolle des (echten) Unternehmers und veranschlagt nicht im geringsten die Initiative, Risikobe­reitschaft und organisatorische Leistung, von der das Ergeb­nis für alle Beteiligten wesentlich abhängt. Bei Führungs­wechsel in privatwirtschaftlichen oder auch gemeinwirtschaft­lichen und in verstaatlichten Betrie-ben hat man oft die Erfah­rung gemacht, daß der bisher vorhandene "Mehrwert" sich in ein laufendes Defizit verwandelte. Ein Unterschied besteht auch zwischen dem rein technisch fertigen Produkt und des­sen Absatz und Erlös, wobei letzterer wesentlich vom Können des betreffenden Unternehmers abhängt (hierbei ist natürlich nicht an solche gedacht, die nur die rein kapitalistische Rolle des Besitzers spielen und alle Arbeiten von Ange-stellten, ins­besondere Managern, leisten lassen).

Schließlich überbewertet   Marx die manuelle Arbeitskraft im Produktionsprozeß. Das schließliche Arbeits-produkt ist das

 

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Ergebnis des Zusammenwirkens von sechs Faktoren: Boden, Kapital (im engeren Sinne, wie Gebäude, Ma-schinen, Arbeits­geräte, aber auch Geld als Betriebskapital zur Beschaffung der Rohstoffe, für die allgemeinen Betriebsausgaben und für die Entlohnung der Arbeitskräfte, lange bevor sich aus dem Betriebsergebnis die ersten Geldeingänge ergeben), Handar­beit, die Initiative zum Einsatz der drei vorstehenden Fak­toren und die Übernahme des damit verbundenen Risikos, und schließlich die planerische und organisatorische Sorg­falt. Bisher war und ist es so, daß der Boden für Grundren­te, das Kapital für Zins und der Unternehmer oft noch als Monopolgewinn (über seinen Unternehmer-Arbeitslohn hin­aus) einen erheblichen Teil aus dem Erlös des Gesamtpro­dukts beanspruchen.  Wodurch bewirkt werden kann, daß dieser Teil zugunsten der reinen Arbeits-leistung deren Ertrag erhöht, wird noch genauer erläutert. Hier mag zu­nächst der Hinweis genügen, daß Marx völlig undifferenziert unter "Mehrwert" drei Faktoren zusammenfaßt, die keines­wegs nur in die Tasche des Unternehmers und auch keines­wegs nur in die Tasche von Großkapitalisten, sondern als Zins ev. zum Teil sogar in die Taschen der vom Unterneh­mer angeblich um den Mehrwert beraubten Arbeiter fließen; dann nämlich, wenn letztere Spargelder den Banken und Spar­kassen zu etwa 4 % zur Verfügung gestellt haben, die von die­sen als Betriebskapital dem betreffenden Unternehmen weiter­verliehen wurden, und dann zu etwa 8 bis 9 %.

Daß Kapitaleinsatz die Produktivität der manuellen Arbeit (oh­ne deren Zutun!) erheblich steigert, sich dabei abnutzt und aus dem Produktionsergebnis (dem "Mehrwert") ersetzt werden muß, daß heute mehr noch als die manuelle Arbeitskraft die geistige der schöpferischen Kräfte aus Wissenschaft und Tech­nik ausgebeutet wird, denen die Produktivitätssteigerung des Sachkapitals zu danken ist, gehört auch zum "Mehrwert".

 

Der Produktionsprozeß,  realistisch-gesehen - und wie Ausbeutung vermieden werden kann.

 

Der Unternehmer selber muß Zins und Grundrente bezahlen, die in den Preisen seiner Betriebsanlagen und der Rohstoffe

 

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stecken, und Zinsen zumal auch für sein Betriebskapital, das er teils zur Anschaffung jener Anlagen und Roh-stoffe, teils für Löhne und Gehälter und sonstige Betriebsausgaben, wie Kraftstrom, Werbung usw., braucht; hiervon bildet sein Ei­genkapital meist nur einen sehr geringen Teil. Alle diese Ko­sten müssen aus dem Erlös des Produkts gedeckt werden; das betreffende Kapital muß vorhanden sein und eingesetzt werden, bevor das Produkt hergestellt werden und ein Erlös erzielt werden kann. Der Unternehmer muß für das benötigte Fremd-kapital sogar vorrangig bezahlen, weil er sonst gar nicht produzieren, insbesondere auch keine Ar­beitskräfte bezahlen könnte. Rohstoffe - und allein schon zu deren Beschaffung ist Kapital nötig - werden auch nicht durch einfaches "arbeiten" zu einer Ware, die einem Bedürfnis ent­spricht und Absatz findet; um sie dazu zu machen ist eine Menge mehr notwendig.

Je nach Art der Produktion und ihrer Automation ist ein Ka­pitaleinsatz erforderlich, der manchmal so hoch wird, daß daneben die manuelle Arbeit nur noch einen ganz winzigen Anteil am Endprodukt hat; es gibt Be-triebe, in denen der Kostenanteil des Arbeitslohns bei einem Bruchteil eines Prozents liegt. Hieraus folgt, daß der sogenannte Mehrwert keineswegs nur an den Unternehmer, sondern, je nach dem Anteil des Fremdkapitals, in ganz verschiedene Kanäle fließt. Außerdem muß man sich darüber klar werden, daß der Arbeitseffekt sehr unterschiedlich, je nach Art und Um­fang des Kapitaleinsatzes, ist, daß also der schließliche Produkterlös nicht als ausschließlicher Effekt des manuel­len Arbeitseinsatzes und der Einsatz des Kapitals (und der übrigen we-sentlichen Produktionsfaktoren!) nicht so betrach­tet werden darf, als sei dies alles gratis vom Himmel ge­fallen.

 

Denn auch dann, wenn es weder die heutige Grundrente noch den heutigen Zins, noch Monopolgewinne des Unternehmers gibt, wenn also die heutigen Arbeiter und Angestellten Zu­gang zum benötigten Kapital haben, indem sie dies durch An­sparen selber bilden oder aber im Kreditwege (ohne die heute durch das Geldmonopol bedingten hohen Zinsen) sich verschaf­fen können, können sie bei weitem nicht den Erlös des fertigen Produkts unter sich verteilen; schon deswegen nicht, weil in diesem Erlös, auch die Rohstoffe und andere laufende   Kosten

 

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stecken. Selbst wenn man diese ausklammert, bleiben immer noch zwei weitere Umstände zu beachten und ein-zukalkulieren, die der heutige Unternehmer beachten muß und die ebenso von den Arbeitenden in einer von allen Privilegien und Monopolen befreiten Welt zu beachten sind, wenn die heute Lohnabhängi­gen durch freien Zugang zu allen Produktionsmitteln selbst zu Unternehmern werden können:

 

Erstens muß auch in diesem Fall, wenn das Kapital im Kre­ditwege beschafft wird, es rückgezahlt werden; und zwar aus jenem Teil des Produkts, um den dies durch den Kapitalein­satz gegenüber dem bloßen Arbeitseinsatz vermehrt wurde. Dazu kommt dann noch eine kleine Gebühr (die nicht mehr "Zins", sondern eben Gebühr ist), die sich aus den Kosten des Kreditgebers und einem kleinen Gewinn für diesen, so­wie einer Kreditrisikoprämie zusammensetzt, etwa in Höhe von 1 %, höchstens 2 % insgesamt. (??? J.Z.) Aber auch, wenn das Kapi­tal aus eigenen Ersparnissen gestellt wird, muß es, als sogenannte Amortisation, aus dem Produkterlös rückgezahlt werden, wenngleich in die eigene Tasche; denn das eingesetz­te Sachkapital nutzt sich durch den Gebrauch ja ab und wird schließlich ganz oder fast wertlos.

Bei der heute sehr raschen technischen Entwicklung muß ausserdem, um ständig auf der Höhe und konkurrenz-fähig zu blei­ben, laufend zusätzliches Kapital investiert und amortisiert und dies wiederum aus dem Produk-tionserlös genommen wer­den.

 

Zweitens geht jeder, der Kapital zur Produktion einsetzt, das Risiko ein, es zur Gänze oder zum Teil zu verlie-ren; eine wiederum aus dem Produktionserlös zu  nehmende kleine Ri­sikoprämie ist demgegenüber angebracht und stellt keine Ausbeutung der die Arbeit leistenden dar, zumal sie auch von diesen einkalkuliert werden muß, wenn sie selber mit Kapital arbeiten.

 

Außerdem: wenn die bisher Lohnabhängigen nach Fortfall des Geldmonopols und Bodenoligopols (sowie durch eine besondere, noch zu besprechende Einrichtung) Zugang zu den Produktions­mitteln erlangen, wobei dann ihnen, statt nur den heutigen Kapitalbesitzern jenes Mehr an Arbeitsertrag zufließt, um das der bloße Einsatz von menschlicher Arbeitskraft durch Kapi-

 

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taleinsatz gesteigert wird, müssen sie entweder unter sich bereits jemand haben, der Unternehmerqualitäten besitzt, oder aber sie müssen sich einen solchen, einen Manager al­so, engagieren und dessen Leistung entspre-chend vergüten. Denn wenn schon zwischen einfacher und qualifizierter Ar­beit erhebliche Unterschiede, auch in der Vergütung, beste­hen, so gehört echte Unternehmerleistung zu den komplizier­testen, die es gibt. Nicht bloße, beliebige Summierung von menschlicher Arbeitsleistung, sondern erst deren rationelle Organisation bringt die Arbeit zu höchster Produktivität; der rationelle Kapitaleinsatz dazu erfordert nicht nur organisato­risches, sondern auch Können auf zahlreichen anderen Gebie­ten. Vor allem haben die fertigen Produkte so lange keinen Wert, als sie nicht verkauft sind und der Erlös dafür auch eingegangen ist; dies erfordert wieder andere Fähigkeiten. Weitsicht, Voraussicht müssen hinzukommen, um sich an­bahnende günstige Entwick-lungen zu erkennen und drohende Gefahren zu vermeiden. All dies, was zu einer echten Un­ternehmerleistung gehört, ist nicht nur unerläßliche Voraus­setzung einer guten laufenden Betriebsführung, sondern beeinflußt auch sehr erheblich das Betriebsergebnis und damit die Arbeitseinkünfte aller Betriebsangehörigen. Ein entspre­chend hoher Unternehmerlohn (Managerlohn) hat also nichts mit Ausbeutung der anderen Betriebs-angehörigen zu tun, son­dern gehört in die Sparte Leistungs-, also Arbeitsentgelt.

 

Es war ein grober Irrtum von Marx, die echte Unternehmer­leistung zu unterschätzen und anzunehmen, daß bloßer Kapi­talbesitz stets genüge, um mühelos Profite daraus zu ziehen. Die Fälle Borgward, Stinnes, Schlieker und Krupp - in denen von den Betreffenden übrigens, ebenso wie bei Marx, die Rol­le des Geldmonopols mit seinen Auswirkungen, insbesondere auf den Zins, verkannt worden war - zeigen zur Genüge, daß sogar der Besitz riesiger Produktionsmittel nicht davor schützt, unversehens in die Pleite, oder zumindest an deren Rand, zu geraten. Wie die Genannten beweisen, sind es auch keineswegs nur Kleinkapitalisten, die etwa durch die Konkurrenz größerer ruiniert werden. Sondern auch recht große Betriebe gehen im­mer wieder zugrunde oder erleiden Verluste, die in viele und oft sogar hunderte von Millionen DM gehen, wie ein Blick in die Wirt-schaftspresse es nahezu täglich zeigt. Der Risikofak­tor jedes Kapitaleinsatzes ist also erheblich und auch durch

 

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große Unternehmerqualitäten nie ganz auszuschalten. - Auch diesen Risikofaktor verkannte Marx, indem er die Dinge so hinstellte, daß einen Arbeiter beschäftigen nichts anderes heiße, als unbezahlte Arbeit eines Mitmen-schen sich anzueig­nen. Nach Fortfall der Monopole und Privilegien wird sich noch zeigen, ob wirklich alle heu-tigen Lohnabhängigen es vor­ziehen werden, in freien Assoziationen an Gewinn und Verlust beteiligt zu sein, oder ob sie lieber feste Lohnbezieher sein und das Risiko auf andere abschieben wollen. Man kann auch als Lohnempfänger den Unternehmer, in diesem Fall die As­soziation, ausbeuten, wenn das Betriebsergebnis statt Gewinn Verlust ausweist, der dann nur zu Lasten der Assoziationsan­gehörigen geht, während die gegen festen Lohn Beschäftigten sich ins Fäustchen lachen.

 

Auch daß verschiedene Steuern - z.B. Gewerbe- und Mehr­wertsteuer - nicht den Unternehmer treffen,  sondern als Be­triebskosten (wozu insbesondere auch die Lohnsummensteuer gehört) zu Lasten des Arbeitsertrages der Lohnabhängigen gehen, blieb bei Marx unberücksichtigt.

 

Die vorstehend erläuterten, im Grunde recht einfachen und leicht überschaubaren Tatsachen zeigen im Gegen-satz zur Marxschen allzu primitiven Mehrwerttheorie, wo die eigent­lichen Quellen der Ausbeutung liegen: in der "Rechts"- oder vielmehr Gewaltordnung des Staates, welche zu den einen sagt: "Ihr dürft mit dem Boden in Stadt und Land wie mit ei­ner von euch hergestellten Ware verfahren, weil er euer Ei­gentum ist; ihr dürft andere von der Benutzung selbst solchen Bodens, den ihr persönlich gar nicht benutzen wollt oder könnt, ausschließen oder ihnen die Bedingungen von dessen Nutzung diktieren"; und zu den anderen: "Ihr müßt das von mir verliehe­ne Vorrecht jener respektieren und ihnen Tribut leisten, wenn ihr überhaupt existieren wollt".

Ohne die hinter ihm stehende Staatsgewalt wäre der Bodeneigentümer gar nicht in der Lage, seinen Anspruch auf Grundrente, der kapitalisiert den Boden­preis ergibt, durchzusetzen und überhaupt mehr Boden zu be­schlagnahmen, als er selbst zu bearbeiten vermag und tat­sächlich bearbeitet oder sonstwie nutzt, während er andere davon ausschließt, die auf dies Geschenk der Natur den glei­chen Anspruch erheben können. Ähnlich verfährt die Staatsge­walt beim Geldmonopol und Kreditoligopol mit verschiedenen

 

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z.T. ganz harmlos klingenden Gesetzen, deren direkte und indirekte Auswirkung jedoch ist, daß in wachsendem Umfang enormes Kapital sich bei wenigen ansammelt, dessen Gebrauch oder Mißbrauch wiederum als "Eigen-tum" geschützt wird, ebenso wie die erpresserische Art seiner Erwerbung; wäh­rend die anderen, auf deren Kos-ten jene reich werden, eben deswegen auch bei großer Sparsamkeit in der Regel nicht ge­nug Kapital anzusam-meln vermögen, um mit jenen konkur­rieren zu können.

 

Grundrente und Zins sind also jene Kürzungen am an sich möglichen Arbeitsertrag, wie er ohne die Privilegien und Monopole und Oligopole sein würde, die jene Kürzungen be­wirken; dazu kommt noch, daß der so gekürzte Arbeitser­trag bei seiner Verausgabung zum Lebensunterhalt wiederum Grundrente und Zins in den Preisen aller   Produkte ent­richten muß.

Hinzu kommen noch andere Privilegien, Mono- und Oligopole von geringerer, aber sich summierender Wir-kung und in stei­gendem Umfang die direkte und indirekte Ausplünderung der Produzierenden für Staats-zwecke.

 

Daneben gibt es oft noch einen besonderen Monopolgewinn des Unternehmers (zusätzlich zu einem angemes-senen Unterneh­merlohn), der daraus resultiert, daß dieser aufgrund von Sondermonopolen, etwa bei Boden-schätzen, oder durch Kar­tellvereinbarungen, oder mittels besonderer vom Staat ge­währter Privilegien einen Sondergewinn einstreichen kann, der vielfach allein dadurch entsteht, daß er eben sich in den Besitz der not-wendigen umfangreichen Produktionsmittel set­zen kann, gegebenenfalls im Kreditwege, während die große Mehrheit lohnabhängig bleibt und nicht als "kreditwürdig" gilt.

 

Allerdings ist es nicht so, daß auf der einen Seite nur böse Unterdrücker und Ausbeuter, auf der anderen nur arme und hilflose Unterdrückte und Ausgebeutete sich befinden. Denn die letzteren sind gar nicht selten an ihrem Zustand selber schuld, zumindest zu einem erheblichen Teil. Abgesehen von der nicht geringen Zahl derer, die geradezu süchtig sind nach Unterordnung, die, wenn sie nicht schon einen Herrn haben, nach einem solchen in den verschiedensten Formen suchen

 

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und, in bestehende Herrschaftsverhältnisse hineingeboren, sich darin wohlfühlen und niemals den geringsten Drang ver­spüren, ihnen zu entkommen - abgesehen also von diesen, beläßt es eine zweite - wohl die größte - Gruppe